1943 / 83 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Apr 1943 18:00:01 GMT) scan diff

6 .

Reichs und Staatsanzeiger Nr. S2 vom 8. April 1943. S. 4

gauen u. im Sudetengau. Beschl. 24. 3. 43, Aenderg. d. Gren⸗ zen d. Landkr. Guben u. d. Stadtkr. Guben. Po lizei ver waltung. RdErl. 31. 3. 43, Ausstellg. v. Waffenscheinen. RdErl. 31. 3. 43, Vereinfachg. d. Zensurkarten. RdErl. 30. 3. 43, Jahresabschluß üb. d. Reichs haushalt d. Pol. RdErl. 31. 3. 43, Kassiere bei d. staatl. Pol. Kassen. RdErl. 30. 3. 43, Urlaubsscheine, Marschbefehle bzw. Dienstreisegusweise f. d. Ordn.⸗ Pol. sowie Meldgn. v. Pol-Urlaubern. RdErl. 1. 4. 43, Be⸗ urteilg. d. aktiv. Offz. d. Sch. d. Reichs u. d. Gend. RdErl. 27. 3. 43, Preisverzeichn. f. d. Dienstkleidg. d. Ordn Pol. RdErl. 29. 3. 43, Genehmig. d. Rückkaufs v. Bekleidungsstücken d. Ordn.⸗ Pol. RdErl. 31. 3. 43, Beschaffg. v. Fellen u. Waren aus Spinnstoffen f. d. Pol. RdErl. 3. 4. 43, Lehrg. f. d. in d. aktive Dienstverhältn. übernomm. ehem. Pol.⸗Reservisten. RdErl. 1. 4. 43, Reichs A. Freiw. Feuerw. RdErl. 239. 3. 43, Krankenversicherg. d. LS. Pol. RdErl. 1. 4. 43, VIII. Aende⸗ rungs⸗VO. zum Luftschutzrecht. RdErl. 28. 3. 43, Begutachtg. v. Zahnersatz f. Gemeindepol.Vollzugsbeamte. RdErk. 31. 5.

3, Personelle Erfassg. f. d. Kolonialpol. Sta atsange⸗ hörigkeit. Paß⸗ und Ausländerpolizei. RdErl. 30. 3. 43, Paßtechn. Behandlg. v. Arbeitskräften. RdErl.

306. 3. 43, Ausstattg. . v. dt. Staatsangeh. auf Widerruf u. v. Schutzangeh. d. Dt. Reiches mit dt. Reisepässen. RdErl. X. 3. 43, Einbürgerungsbehörde in den besetzt. Ostgebieten. * Wehrangelegenheiten. Kriegsschäde n. Fami⸗ lienunterhalt. RdErl. 31. 3. 43, Betreug. d. außerh. v.

Friedhöfen stehenden Kriegerdenkmäler. Vo Uksgesund⸗ heit. RdErl. 31. 3. 43, Herstellg. v. Nährböden f. Wasserunter⸗

suchgn. RdErl. 22. 3. 43, Diphtherie⸗Impfstoff. RdErl. 22. 3. 43, Meningoloktenserum. RdErl. 37. 5. 43, Bekanntgabe d. Termine f. d. Pockenschutzimpfg. RdErl. 29. 3. 43, Be⸗ kämpfg. d. Haut⸗ u. Geschlechtskrankh. Verschiedenes. Reichsindexziffer f. März 1943. Neuerschein ungen. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 2.15 Ren für Aus—⸗

verschiedener Vereinfachungsmaßnahmen begegnet in den davon

Das Reichsverkehrsministerium weist deshalb darguf, hin, daß alle vorgebrachten Einwände selbstverständlich sorgfältig geprüft und zur Zeit Wege gesucht werden, die eine Durchführung der notwendigen Vereinfachungsmaßnahmen in einer für alle Be⸗ teiligte tragbaren Form ermöglichen.

daß zwar das Reichs verkehrsministe rium entschlossen ist und auch sein muß, angesichts der allgemeinen Arbeitseinsatzlage, die auch an die Reichsbahn größte Anforderungen stellt, ihren Betrieb soweit wie möglich von Arbeiten zu entlasten, die unter friedens⸗ mäßigen Umständen im Interesse des Kundendienstes selbstver⸗ ständlich und gern geleistet wurden, daß aber andererseits die Deutsche Reichsbahn auch bereit ist, die Arbeitseinsatzlage ihrer Kunden, der Verlader und insbesondere der Spediteure, nicht zu übersehen und einen vernünftigen Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen.

Zahl an das sind deshalb auf ihre Stichhaltigkeit eingehend untersucht worden, und die erforderlichen Maßnahmen werden in Kürze erfolgen. Wie wir erfahren, erübrigt es sich deshalb, mit weiteren Zu— schriften an das Reichsverkehrsminifterium heranzutreten, da alle beteiligten Fachkreise gehört wurden.

gabe A Gweiseitig bedruckt) und 2,0 Re für Ausgabe B (ein⸗ seitig bedruckt).

Verkehrswesen

Zur Vereinfachung des Güterabfertigungsdienstes ab 1. Mai

Die von der Deutschen Reichsbahn zum 1. Mai für das Gebiet des Güterabfertigungsdienstes in Aussicht genommene Einführung

betroffenen Wirtschafts und Verkehrskreisen gewissen Bedenken.

53 Die vom Reichsverkehrsministerium ausgegebene Notiz zeigt,

Ausgleich der beiderseitigen en, Anregungen, die in großer Reichs verkehrsministerium herangetragen wurden,

Wir tỹch aft ste i

Unbestellte Ware strafbare Koppelung Wie der Reichskommissar für die Preisbildung feststellt, kommt es immer wieder vor, daß Erzeuger oder Großhändler bei Lieferungen an den Einzelhandel unbestellte Waren bei⸗ packen. Es handelt sich meist um minderwertige Waren, die der Einzelhändler aber dennoch annimmt, weil er glaubt, sonst bei späteren Bestellungen schlechter beliefert zu werden. Der Preis⸗ bildungskommissar betont, daß dieses Geschäftsgebaren der Liefe⸗ ranten sowohl gegen die Preisstopverordnung als auch gegen die Grundsätze der kriegsverpflichteten Volkswirtschaft verftößt. Er erinnert an seinen Erlaß vom 8. Dezember 1940, wonach gegen die Preisvorschriften der Kriegswirtschaftsverordnung handelt, „wer Waren, insbesondere solche, bei denen die Nach⸗ frage das Angebot übersteigt, nur zusammen mit anderen Waren verkauft oder kauft“. Es handelt sich hierbei, wie der neue Erlaß ergänzend erklärt, um eine strafbare Koppelung. Ein Verstoß wird nur dann nicht vorliegen, wenn die unbestellt beigefügten Gegenstände Mangelware darstellen oder die Bei— fügung vor dem Kriege handelsüblich war.

Leistungslohn und Preisbildung im Baugewerbe

Nach der Einführung des Leistungslohns im Baugewerbe er⸗ folgt die Entlohnung der Bauarbeiter ab 1. 1. 1943 in großem Umfang nicht mehr auf der Grundlage des nicht leistungs⸗ gebundenen Zeitlohns, sondern nach Maßgabe der erbrachten Leistungen im Leistungslohn. Die Grundlage für die Bemessung der Leistungen und der Leistungsentlohnung bilden die Bau leistungswerte, die in den einzelnen Tarifordnungen enthalten sind. Für die Preisbildung im Baugewerbe hat die Einführung des Leistungslohns besondere Bedeutung, da mit der hieraus zu erwartenden Leistungssteigerung eine Preissenkung verbunden sein muß, auf deren Durchsetzung der Reichskommissar für die

1949. das vorige Jahr ergibt sich ein Einfuhrüberschuß von 457,9 Mil⸗ lionen Kr. gegen 3351,90 Mill. Kr. im Jahre 1941. sche Außenschiffahrt sowie die Ausgaben fremder Fahrzeuge in schwedischen Häfen erbrachten einen Nettoüberschuß von 325 bis . Mill. Kr. gegenüber 350 bis 400.9 Mill. Kr. im Jahre 941. für das vergangene Jahr mit 75 bis 190,9 Mill. Kr. in unge— fähr gleicher Höhe wie für das Jahr 1941 veranschlagt. Darüber hinaus sind wiederum bedeutende Zahlungen von und nach dem Ausland erfolgt, die in weitgehendem Umfang mit den Kriegs- verhältnissen zu sammenhängen.

nahmeüberschuß für alle diese Posten auf 350 bis 300,90 Mill. Kr. berechnet.

Helsinki, 7. nach viertägiger Tagung seine Beratung abgeschlossen und im Anschluß an den Bericht des Finanzministers Tanner über die Wirtschaftslage programms gefaßt, der die Aufbringung von Mitteln zum Aus⸗ gleich der Staatzwirtschaft in Vorschlag bringt. bisherige Finanzbrogramm die ordentlichen Ausgaben nicht mehr aaf dem Bestenerungswege gedeckt werden können und die Unter— bringung von Obligationen am freien Markt nicht leicht ist, so wird neben der Erhöhung einer Anzahl von Steuern die Auf⸗ legung einer obligatorischen Anleihe empfohlen. Die Anleihe soll in Form einer obligatorischen Kriegsanleihe in Höhe von 3 des über 100 000 Fmk. hinausgehenden Vermögens auf Grund der

Der größte Posten entfällt auf den Außenhandel. Für

Die schwedi⸗

Die Netto⸗Einnahmen aus Zinsen und Dividenden werden

Hierher gehören u. a. Versiche⸗

Reue Finanzmaßnahmen in Finnland Auflegung einer obligatorischen Kriegsanleihe

April. Der finnische „Volkswirtschaftsrat“ hat

einen Beschluß zur Ergänzung des Finanz⸗

Da durch das

Kopenhagen —, Stockholm 44,81 - 44,90), Prag —.

London 17,30, „sn , Madrid 30, 15 B., Holland 229 B., Berlin 172,55, Lissabon 17,873, Stockholm 90,371 B., Sofia 5, 37 B., Prag 17,30, Budapest 164,50 B. Zagreb S. I5,. Athen —, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 B., Helsingfors 877,50 B., Buenos Aires 101,25, Japan l0l, 06, Rio 22,50 B.

Bevorstehende Erhöhung des Personentarifs der ungarischen ; Staatsbahnen

Budapest, 7. April.

kung vom 15. April um 50 , erhöht werden wird. Mit dieser Maßnahme versucht man, den überaus starken und angesichts der Erfordernisse des Krieges unerwünschten Reiseverkehr einzu— schränken.

Beträchtliche Rückwirkungen der USLl.⸗Schiffs raumnot auf Argentinien

Die Folgen der amerikanischen Schiffsraum— den südamerikanischen Ländern von Wie aus argentinischen

Vigo, 7. April. Die knappheit machen sich in Woche zu Woche drückender bemerkbar.

Kreisen große Unzufriedenheit über die von den USA. verbreiteten Parolen über „gute Zusammenarbeit“ und „herzliche Verständi⸗ gung“, denen jedoch noch keine praktische Maßnahme gefolgt sei. Während in Argentinien Weizen und Gefrierfleisch bereitstehen, die nicht abtransportiert werden können, warte die argentinische Industrie auf die von den USA. zugesagte Kohle sowie auf Eisen, Maschinen, Petroleum und auf Rohfilme. Die argentinische Filmindustrie steht vor einer Katastrophe. Nachdem alle Ver⸗ suche, Rohfilme im Lande herzustellen, gescheitert sind, forderte der argentinische Filmindustrieverband ein Eingreifen des USA. Botschafters in Buenos Aires. Durch das Ausbleiben der Roh⸗ filmlieferungen aus den USQl. wird die Existenz der gesamten argentinischen Filmindustrie bedroht.

Die Elekttrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 8. April auf 74, 00 RM (am 7. April auf 74,00 R. A für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisenmãrkten

Prag, J. April. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 38.30 G., ss0,10 B., Dslo 56,60 G., Sös, so B., Kopen- hagen 521,59 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99, 19 B., Mabrid 336656 G., 236, 63 B., Mailand 13ö„40 G., 131,50 B., Rew HYork 24498 G., 25,02 B., Paris 49, 95 G., 50, 0s B., Stockholm 594,50 G.,

96,80 B., Brüssel 399, 60. G., 400,4 B., Belgrad 49, 5 G., 50, 95 B.

Agram 49,95 G., 16,58 G., 16,72 B. Budapest, 7. April.

50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen

(D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam

180 73 , Berlin 136,20, Bukarest 2, 78 , Helsinki 6, g0, London Mailand 17,7, New York —, Paris 6,81, Prag 13,52, Preßburg 11,71, Sofia 4is, 50, Zagreb 6, si, Zürich So, zo.

London, 7. April. (D. N. B.) New York 402,50 403,50,

rungsprämien, Risiko⸗Ersatz für verlorengegangene Schiffe fo. Paris —, Berlin —— Spanien (offiz.) 40, 's, Montreal wie Bezahlungen auf in Schweden vom Russand bestellte, aber 44536 -= 4,47, Amsterdam Brüssel = Italien (Freiv. —, noch nicht gelieferte Schiffe u. a. Insgesamt wird der Ein⸗ Schweiz 17,30 - 17,10, Kopenhagen (Freiv. —, Stockholm

16,85 16.95, Oslo =, Buenos Aires (offiz.) 16,953. 15,13, Rio S3, 643, Schanghai Tschungking-Dollar —.

Amsterdam, J. April. (D. N. B.) 12,00 Uhr; holl. Zeit.)

Amtlich. Berlin London New Jork —, Faris Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63 43,A,71, Helsingfors w Italien (Clearing —, Madrid 8lo —, —,

Zürich, 7. April. New

(D. N. B.)

11,40 Uhr.) York 4,31,

Paris 4,15, Brüssel

69,25 B., Mailand

102,86, Oslo Is, 62 7 B., Kopenhagen

Kopenhagen, J. April. (D. N. B.) London 19,34, New

Dort 479, 60, Berlin 191,30, Paris 159.35, Antwerpen 76,60, Zürsch

, . ; 4 1I1,25, Rom 25,35, Amsterdam 2654,70, Stockholm 114,15, Oslo Preisbildung unbedingt. Wert legen muß. Der NRunderlaß Ende 1947 voggenemmenen Permögenseinschätzung durchgeführt 109,00, Helsingfors 9, sz, Prag Madrid —. Alles Brief⸗ . 1 13 . mit ö. . des . werden, Die Anleihe, die auf vier Fahre läuft und mit 3, * kurse.

derünhdenen verschiedenen Kalkulationsprohleme und fordert ins. verzinzsli ist, kann in barem Gelde oder in staatlichen Obli— ; il. D. N. B. L 16,86 G. besondere, daß Leistungssteigerungen, die durch Anwendung des k werden. H , e .

Leistungslohns erzielt werden, zu einer entsprechenden Herab⸗ setzung der Kalkulationsansätze und infolgedessen zu Kosten⸗ und Preissenkungen führen müssen. Der Erlaß ist im Mitteilungs⸗ blatt des Reichs kommissars für die Preisbildung vom 5. 4. 1943 veröffentlicht.

Wirtschaft des Auslandes

Aktive schwedische Zahlungsbilanz Stockholm, April. Die Schwedische Reichsbank hat soeben ihr Jahrbuch für 1942 veröffentlicht, in dem u. a. Angaben über die Gestaltung der schwedischen Zahlungsbilanz enthalten sind. Die schwedische Zahlungsbilanz schließt im Vorjahr mit einem Ueberschuß von 2450 Mill. Kr. ab gegenüber 390,0) Mill. Kr. im Fahre 1911 und einem Fehlbetrag von 300,0 Mill. Kr. im Jahre

mindestens 3 Mrd. Fmk. sieht der Beschluß für das Jahr 1943 eine außerordentliche Wald⸗ steuer von 140 Mill. Fmk. und eine Vergnügungssteuer mit 40 Mill. Fmk. vor, und schließlich wird auf Grund bestimmter Abänderungen eine Vorauszahlung von Steuern für das Jahr 1944 empfohlen.

Paris, 7. April. Von der französischen Regierung wurde eine Kommissioen eingesetzt, die die Mittel- und Kleinbetriebe Frank⸗ reichs auf ihre Leistungsfähigkeit und Rentabilität untersuchen soll. Die industrielle und kommerzielle Basis der einzelnen Be⸗ triebe soll Gegenstand einer ein geh

endgültigen Entscheidung darüber zugrunde gelegt wird, ob die Betriebe weiter arbeiten oder stillgelegt werden sollen.

Man rechnet, daß auf diesem Wege

aufgebracht werden können. Ferner

100 , Erhöhung der

Konzentration in der französischen Industrie

enden Prüfung sein, die der

16,95 B., Berlin i67, 50 G., Brüssel —— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B. Amsterdam G., 223.56 B., Kopenhagen 87,650 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,05 G., 420, 00 B., Helsing⸗ fors 8,85 G., 8, 59 B., Rom 22,06 G., 22,20 B., Prag —, —, Madrid —— Kanada 3,75 G., 3,82 B., Lissabon G., 17,8 B., Buenos Aires 97,90 G., 160,90 B.

168,60 B., Paris G., H, ho B,

Oslo, 7. April. (D. N. B.) London G., H7,75 B.,

Berlin 175,25 G., 16,15 B., Paris —— G., 1600 B., New Jork —— G., Mo, 60 B., 101,50 G., 193,009 B., Helsingfors 8, 9 G., 9, 20 B., Antwerpen n G., Tl 50 BV., Stockholm 104,55 G., ios, 10 B., Kopenhagen dl, s5 G., 92,25 B., Rom 22,206 G., 23,30 B.

Amsterdam G., 235,00 B., Zurich

London, J. April. (D. N. B.)

Snentlicher Anzeiger

23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168

Silber Barren prompt

De 3n en,

2. Zwangs verfteigerungen, 5. Berlust⸗ und Fun

1. Untersuchunga und Straffachen, 4.

7. Attiengesenlschaften,

109. Ge 3.68. 3. ommanditgesenischaften auf Attien. senschatten m. 8. D.,

11. Senossenschaften

arne, . 13. Unfall und nvalidenver sicherungen,

14. Deu N Bant D Bankaug 9 18. rer nr, ; 1 a

3. Aufgebote, 6. Auslosung nufw. von Wertpapieren, 8. Deutsche Köloniatgesellschaften, 12. Offene Handels. und ommanditgesentschaften, 1163 O-⸗S., auf den Maler 3. Aufgebote Am 2. Fanuar 1942 ist in Baden- Fischer und auf. Maria Fis er, Todes der 17. 1156 hausen die unverxehelichte Adelheid beide in Schoppinitz, O.-S., gezogen

Das Aufgebot sowie die Zahlungs- Schlotfeld verstorben. Sie gen der Anleiheablösungsschuld des boren Die Deutschen Reiches von i925 Nr. 160 981 schein zu

dieser Anleihe Gr.

ye i 1 leihe Gr. 6 Nr, zeichneten Gericht zu melden, widri⸗ 10981 über 35, F., ist eingestell: genfalls festgestellt wird, 3. , . worden. 455 F. Braunschw. Staat Erbe geworden ist.

Berlin, den 30. März 196.

. ; Das Amtsgericht. Das Amtsgericht Berlin. .

war am sperre, betr. die Schuldverschreibun⸗ 3. Februar 1863 zu Aschersleben ge⸗ unbekannten gesetzlichen R . iches vo Erben werden aufgefordert, sich bis über 25, HM sowie den Auslosungs-⸗ zum 27. Mai 1943 bei dem unter⸗

daß der Seesen, den 27. März 1943.

und ven diesen angenommen worden sind, für kraftlos erklärt worden. Myslowitz, den 2. April 1933.

Wilhelm für tot erklärt und als Zeitpunkt des

gestellt worden. 156 i 20. 43. Berlin, den 29. März 1943. Das Amtsgericht Berlin.

zu Prahran (Australien) verstorbenen Peter Kneisel aus . am 22. Mai 1890 zu, Carlton⸗Melbourne (Austra⸗ lien) mit Amelia geb. Ruddle ge⸗ schlossenen Ehe, ohne letzten Wohn ch

August 1949 fest⸗

=

Das Amtsgericht. 1155

1160

Der am 29. Dezember 1931 erteilte Erbschein nach dem Regimenter Her⸗ mann Rottke aus Stolzenberg (3 VI. tot erglärt 193 31) ist durch Beschluß vom 30. Mär; ern

1161

Die Zahlungssperre vom 16. De⸗ .

; . 1 vom 1. 4. 1943 ist die Aktie N 426

6 ke gözüglich a 30 i, den gien n th! eg e, io

3 . Alblbsungs anleihe der Straßenbahn, Aktiengesellschaft, über n J . 1158

farm btstßdt Darnmstadt mit zlils. öh Höoth fur tréstäneke n, worden. Der Erbschein des Amtzgerichtz

n ,,, 9 24. ö. . in Litzmannstadt, J. April 1933 Siegburg vom Ah. * 19 1 Berlin vom! “3 Rennwerte, von 12,69 R, b) 87,56 r ö rue, . 10742 na Jakob E ̃ 5 Reichsmark Rückz. Wt. Abi ung d! Das Amtsgericht. 44 e, .

Durch Ausschlußurteil

1943 für kraftlos erklärt worden. Todes der 13. Amtsgericht Landsberg Warthe), 26. März 19433.

Durch Beschluß Berlin vom 39. Oberleutnant Gerhard Adalbert Wil⸗ helm Müller, geboren am 26. Januar 1913 zu J l, nn, für und als

gestellt worden. 456 11 43. 43. Berlin, den 29. März 1943. Das Amtsgericht Berlin.

im Inlande, nicht deutscher Reichsan— gehörigkeit, für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes der zu a Genannten ist der 31. Dezember 1910, der zu b Genannten der 31. Dezember 1927 festgestellt wor⸗ den. Die Todeserklärung erfolgt nur mit Wirkung für die Rechtsverhält⸗ nisse, welche nach deutschem Rechk zu beurteilen sind, ünd mit Wirkung für das im Inlande befindliche Vermögen. 455 II 234/5. 42.

des Amtsgerichts März 1943 ist der

Zeitpunkt des August 1940 fest⸗

anleihe der Landeshauptstadt Darm

162

stadt mit Auslosungsschein Rr. G. X39 Durch Ausschlußurteil vom 1. April Anttsgericht Siegburg, Abt. 44 id , eden De ie o im Nennwerte von 150 1943 sind die zwei am 36. 1. 6. den 3. April sszß. . . teich mar. Reichsanzejger. ir. 2h9 in Königshütte, O.-S. ausgestellten, am 22. Mai . we, a. ist infolge und am 390. 11. 1957 hei Wilhelm [1154

ö ah es Aufgebotsantr Fis in S ini S sgeri

, 8 Aufge otzantrags auf- Fischer in Schoppinitz, S. S. zahl⸗ Durch Beschluß des Amtsgerichts

Darmstadt, den 2. April 1963.

hi Amtsgericht. Ablili3) amen den

baren Wechsel über je 2000,

. inzwischen verstorbenen Wilhelm Goldmann aut Königshütte,

Friseur in Siegburg, wird für kraft⸗

Ru ñ fy , . Ruddle, Ehefrau

Berlin vom 29. März 1943 ist der gehörigkeit, b)

geboren am 22. Juni 1915 zu Ebingen, 1B

Durch Beschluß des Amtsgerichts

die Witwe Amelia Kneisel geb. des am 22. Dezember

Prahran (Australien) eter Kneisel, mit ihm / 1890 bourne getraut, ohne letzten Wohnsitz im Inlande, nicht deutscher Reichsan⸗ die Gertrude Kneisel,

Feldwebel Gustao Anion Schramm, Fochten des am 29. Dezember 1856 zu odenheim gebovenen, n 2 A 18

Berlin, den 31. März 1943. Das Amtsgericht Berlin.

März

1943 sind Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt— lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: geborenen, am

verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:

Rudolf antzsch in Berlin Rwe Druck der Preußischen Verlags, und Druckerei GmbH., Berlin Zwei Beilagen (einschließlich einer Zentralhanoelsregisterbeilage).

Bei der gekürzten Ausgabe fallt die Zentral- bandelsregisterbeilage sort.

zu Carlton⸗Mel⸗

Tie Direktion der ungarischen staatlichen H Bahnen gibt bekannt, daß der Persoͤneneisenbahntarif mit Wir⸗

Pressemeldungen hervorgeht, herrscht in weiten argentinischen

lichen Leistungen und zur Förderung seiner weiteren Arbeiten verliehen worden.

K

Präsident Dr. Schlange in Potsdam . protektors in Vöhmen und,

vertrelen durch den Reichsprotektor in Böhmen und

Uus gabe ohne Jentralhandelsrenisterbeilans

Denitscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger

ntag abends in einer Vollausgabe und in einer Ausgabe 3 8 3 Einzelne Nummern kosten 80 ao, einzelne Beilagen 10 . Cinzelnummern werden , r ,,, , e. Soweit der Deutsche Reichsangeiger und 8 . hut gegen Barzatzlung oder vorherige. Einsendung des Betrages ein schließiich des ' he Giaatsanzelger in Gesetzen und Rechts verordnungen als amtliches 7 R Portos abgegeben. Anzeigsupreia ür den Raum elner n ge ten d mem organ bezelchnet worden ist, bezieht sich das auf dig Vollausgabe,— t bretten Petit Zeile 1,09 Ra. einer dreigespaltenen SE mm breiten Petit-Beile . een Vomauggabe durch die Post monatlich 2,89) hM guzügli 3 1 185 de, = Unzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin Sïͤ̃ s, Wilhelmstrag- zz. [. in,, , ,, . n,, ,, r , 56 2 ne m n en, in h

; m. e,. *,. ese, , r 3 bei der , . ren ene (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdrud (besonderer Vermert am 160 . 3. PVostanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Rande) hervorgehoben werden sollen. Defristet. Anzeigen müssen 3 Tage

. Seipstabholer die Unzeigensteste Sn 6s, Wwilhelmstr. 3. dor dem Einrückungs termin bei der Anzeigenstelle zingegangen seln.

Reichgbankgirokonto Derlin, Konto Nr. 1, 1913 Postscheckronto: Berlin 418 21

r. 83 1943

Berlin, Freitag, den 9. April, abends

Sernsprech⸗Sammel⸗Nr. : 19 383 383 8

Bekanntmachung 81

Auf Grund des 5 1 Abs. 2 der Verordnung über die Ein⸗ (I) Das Verbot der Abgabe und des Verbrauchs von ziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren Filnien, Photoplatten und Photopapieren sowie des gewerbs. vom 4. Oktober 1959 (RGBl. 1 S. 1998; wird das Ver⸗ mäßigen Entwickelns und Kopierens für nichtberufliche Zwecke mögen der laut ö. 6 der Anordnung V43 Absatz und 2 gilt nicht für

1. Budweiser Vorschußkasse, reg. G. m. b. H. in Budweis, a , ,, . . ö 2

(l , d,, n Front und Heimat dienen, und zwar so ꝛ. . Creditgenossenschaft, reg. G. m. b. d. in es 6 ö Angehörige 26 Wehrmacht einschließlich der

ö ö Waffen⸗s, und deren Familie nangehörige handelt. Der Wehr⸗ hierdurch zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch macht 3 sind die ihr unterstellten Verbände des den Reichsprotektor in Böhmen und ren, eingezogen.

r. ; Reichsarbeitsdienstes, d isati dt d gleich⸗

Festgestellte Vermögenswerte sind dem Vermögensamt beim , 8 ton Toht and gleich

k . , n, und Mähren in Prag III, Dratzit⸗ () Diese Ausnahme gilt nicht für Personenaufnahmen von

Platz Nr. Tn, zu melden. festlichen, sportlichen und gesellschaftlichen Veranstaltungen. Prag, den 6. April 1943.

. polizei. leitstelle Prag. . 3 ö . Geheime . ö ö. K Filme, Photoplatten und Photopapiere, die sich bereits 9. J. Vr: Unterschrify. Besitz von Verbrauchern befinden, durfen bis zum 30. Jun 1913 verbraucht, gewerbsmäßig entwickelt und kopiert werden.

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich.

, . löschen von Exequaturerteilungen. -. . Iren n Außerkrafttreten der Anordnung über den Abfatz von Glasinstrumenten und chemisch-pharma— zeutischen Glaswaren. Vom J. April 1818. ekanntmachung über die Harry Kreismann-Stiftung. ekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Prag und Troppau über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. . Die Inde iffer der Großhandelspreise im Monatsdurchschnitt März 1943. ! Anordnung Nr. J zur Durchführung der Anordnung VMs der Reichsstelle „Chemie“ Gerstellungsverbote, Abgabe⸗ und ͤ Verbrauchsbeschränkungen). Vom 9. April 1943. Druckfehlerberichtigung der Anweisung Nr. 243 der aß. uuntergruppe Zigarrenindustrie als Bewirtschaftungsstelle

ö Bekanntmachung 5 3 3 2 d Nr. S0. Be J K des Reichsbeaguftragten für Tabak und Kaffee, i Auf Grund der 1, 8 und 4 der VO. über die Einziehung Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach volls⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen den § 10, 12 15 der Verordnung über den Warenverkehr in . Gebieten vom 12. Mai 1939 (KG6Bl. 1 S. 911) in Ver- der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. J S. 635

. Amtliches . Deutsches Reich

Dem Königlich Italienischen Wahl⸗Vizekonsul in Kassel, Angelo Valerio Jannelli, ist namens des Reichs unter dem 30. März 1943 des Exequatur erteilt worden.

bindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom bestraft. 12, Juli 1939 La 1594/393810 und des Reichsstatt⸗ ! 54 halters im Sudetengau vom 29. August 19379 III 7 Wi / d Diese Anordnung hat Gültigkeit mit Wirkung vom 6. März 26/39 wird das gesamte Vermögen folgender Personen: 1943. Sie gilt auch in den eingegliederten Sstgebieten und Marta Gottwald, früher Holub, geb. am 5. 8. 1920 in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie Nesselsdorf / Sudetenland, früher tschechische Staats⸗— mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver= angehörige, ehem. wohnhaft in Mährisch-Ostrau /Protek— waltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und torat, jetzt in Moskau, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteier⸗ Julius Israel Grün, geb. am 24. 12. 1879 in Zdounky mark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains. bei Kremsier, ehem. wohnhaft in Neutitschein, Schwarz⸗ Berlin, den 9. April 1943 straße Nr. 18, jetzt angeblich im Protektorat, / . * . ö ! Das dem Königlich Italienischen Generalkonsul in Johann Moravec, geb. am 12. J. 1874 in Rohosna, Der Reichsbeauftragte für Chemie. München, Luigi Pe kruüceci, namens des Reichs unter dem wohnhaft in Stubenberg Nr. 127, Gemeinde Bohnau, Dr. Claus Ungewitter. 64. Juni 1942 erteilte Exequatur ist erloschen. Kr. Zwittau, . . Otto Israel Spirmann, geb. am J. 8. 1913 in Polnisch Teschen, ehem. wohnhaft in Freudenthal, jetzt unbekannt, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches Reichsfinanzver— In der in Nummer 80 des Deutschen Reichsanzeigers und waltung nde nnen, Preußischen Staatsanzeigers abgedruckten Anweisung Nr. 2/ 47 Troppau, den 5. April 1943 der Fachuntergruppe Zigarrenindustrie muß die letzte Zeile Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau. der Anweisung lauten: „Gültigkeit für ben Bereich der . Zigarrenindustrie““statt Zigarettenindustrie).

Dem Königlich, Italienischen Wahl⸗-Vizekonsul in Königs— berg, Roberto Giardini, ist namens des Reichs unter dem 30. März 1943 das Exequatur erteilt worden.

Das dem Spanischen Konsul in Bremen, Ignaeio Sygrzabalvy Belarde, namens des Reichs unter dem 50. April 1940 erteilte Exequatur ist erloschen.

Druckfehler berichtigung

Anordnung

über das Außerkrafttreten der Anordnung über den Absatz von Glasinstrumenten und chemisch⸗pharmazeutischen Glaswaren

Die Indexziffer der Großhandelspreise Vom J. April 1913 im Monatsdurchschnitt Marz 1943

Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗ Die Indenziffer der Großhandelspreise stellt sich im Monats⸗ kartellen vom 15. Juli 1933 (RGBl. I S. 488) ordne ich an: durchschnitt 6 81 Die Indexziffern der n lauten: ,. 118,4 - ö h ; und Halbwaren 102,6 Die Anordnung über den Absatz von Glasinstrumenten und chemisch⸗pharmazeutischen Glaswaren vom 4. Juni 1942

Nichtamtliches

Deutsches Reich

Nummer 10 des Reichsarbeitsblatts vom 5. April 1943 ha folgenden Inhalt: Der Reichsarbeitsminister. Allgemeinel und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Sechste Ver

J ; 5 , . —— ——— —— ordnung zur Durchführung der Verorbnung über die Verein, 8 Nr. 1369 vom 6. Juni 1942) tritt mit dem Tage der 1913 100 fachung und Vereinheitlichung der Or n n der gewerblichen erkündung dieser Anordnung außer Kraft. r Ver⸗ Wirtschaft. Vom 25. März i943. Verordnung über den Zu⸗ 32 Indergruppen . änderung n fn, auf . 22 , , 6

. ; ebruar r euhgndwesens. Vom 23. März 19636. Verordnung über di Verpflichtungen, welche auf Grund des §51 der Anordnung 1943 63 in vd Sitze und Verwaltungsbezirke der Qberbergämter. Vom 25. März über den Absatz von Glasinstrumenten und chemisch⸗pharma⸗ 1943. Verordnung über die Landbeschaffüung für den Bau reichs zeutischen Glaswaren vom 4. Juni 1942 bestanden, bleiben 12 eigener Lagerhallen, Vom 18. März i943. = Anordnung für den nach Außerkrafttreten der genannten Anordnung gegenüber der Agrarstefff ! ;. 16 Ui8* Oo Dienst am 6. Aprii Ii. Veni 22. März 1963.3. e

; z , , n, . chem II. Industrielle Rohstoffe und ; der Arbeitsämter Essen und Velbert. Auflösung des Arbeitsamt Wirtschaftlichen Vereinigung für Glasinstrumente und chemisch⸗ Hal bm en . 102,5 , Neugersdorf und Neuabgrenzung der Arbeitsämter Zittau und pharmazeutische Glaswaren, Weimar, so lange bestehen, als sie III. Industrissie Fertigwaren.. 131, 3 K 94 Vöbau. Städtebau und Bau polizei. Gesetze, Verordnungen, von dieser nicht abgeändert oder aufgehoben werden. davon Produftionemittel.. 113,3 13,8 89 SErlaffe: Betr.: PIN 415 Hohlblocksteine und T-Steine aus Berlin, den J. April 1943. Konsumgüter.. .. 149. 150, K k . r, I-Steine aus

; ; zmini d 16 1 0,0 Hüttenbimsbeton oder aus Leichtbeton mit gleichwertigen porigen

ö. K Gesamtinder 116, 60 ; Zuschlagstoffen; DIN 4154 Hohlblocksteine aus Schlackenbeton.

J. V.: Dr. . f

Betr.: Baulicher Lufschutz: Ausführung von Hallenoberlichtern bei , . . Geneigte Oberlichter. Betr.: Ver- 5 j . als wendung von nachleuchtenden Farben in Luftschutzräumen aller früchte und Trockenschnitzel der jahreszeitlichen Staffelung Art. Betr. Ermächtigung der Ortspolizeiverwalter zur Anord= entsprechend etwas erhöht. , Eine , e e, hier: Entfernung der 333 n der Indexziffer für industrielle Rohstoffe und Halb- verschläge, Der General eu'llmächtigte für den Arbeit seinsatz. . . 8. eri für . iht en,, Keine Urlaubsreisen und ,, während der 335 5. . Si, rn . . zeit (Aufruf des General evollmächtigten für den Arbeitseinsatz! . Braunkohlenbriketts infolge Einsetzens der Sommerpreis⸗ , ,, ü bschla dri ls in R k d Hrn Arbeitseinsatz und Arbeitseinsatzhisfe. Gesetze, Verordnungen, abschläge niedriger als im or monat; daneben sind die Preise Erlasse; Meldung von Männern und Frauen für Aufgaben der für einige Textilien etwas zurückgegangen.

Reichsverteidigung Studierende an Hochschulen. Meldung Die leichte Erhöhung der Indexziffer für industrielle Fertig⸗ von Männern und Frauen für Aufgaben der Reichsvvmrteidigung waren ist durch höhere Preise für einzelne 3 Fach und Berufsfachschüler und „schülerinnen. Nachwuchs?

lenkung im totalen Kriegseinsatz. Umsetzung von Lehrlingen

Unter den Agrarstoffen haben sich die Preise für Speise⸗ kartoffel, Futtergetreide, ausländischen Mais, Futterhülsen⸗ Bekanntmachung über die Harry Kreismann⸗Stiftung Der Ertrag der Stiftung für das Jahr 1943 ist dem Do—

zenten an der Philosophischen Fakultät der Universität Leipzig Dr. Werner Fischel in Anerkennung seiner wissenschaft⸗

Berlin, den 6. April 1943.

Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und bedingt.

tsbilbung : . aus stillgelegten Betrieben. Verkürzung der Meldepflicht nach . ; ng Berlin, den 7. April 1943. 5 215 ÄAbs. 3 der Reichs versicherungsord nun Verwendung u st. Statistisches Reichsamt von sowjetischen Kriegsgefangenen als Tren ihrer in landwirt⸗ atistisches Reichsamt. n ,, . . er enn ausländischer . Soziglverfassung, Arbeitsrecht, Lohn- und Wirtschaftspolitik. Bekanntmachung . j .

Gesetze, Vexordnungen, Erlasse: rdnung zur Regelung arbeits- rechtlicher Fragen bei der Heranziehung von Gefolgschaftsmitglie⸗ dern zu Ladearbeiten sowie zum Bereitschaftsdienst für das Be— und Entladen von Güterwagen und Fahrzeugen der Binnen- schiffahrt. Vom 22. März 1518. Wegegeld und Trennungs-= geld der Reichstarifordnung für das Baugewerbe; hier Ueblich⸗ keitsklausel in S6 und 8 der Reichstarifordnung. Betr.: Lohn⸗ steuer und Lohnstop bei Gemeinschaftsverpflegung der Gefolg⸗

Anordnung Nr. 1 zur Durchführung der Anordnung Vz der Reichsstelle „Chemie“ (Herstellungsverbote, Abgabe- und Verbrauchs— beschrän kungen) Vom 9. April 1943

Auf Grund der Anordnung V3 der Neichsstelle Chemie! vom 6. März 1913 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 54 vom 6. März 1913) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

Auf Grund von § 4 . der Verordnung des Reichs⸗

ähren über die Verhängung des iwilen Ausnahmezustandes vom 27. Mai 1942 wurde das ermögen des Geisler, Josef, geb. 16. Februar 19165 Butschowitz, zul. Hextin 585, zugunsten des Deutschen Reiches

Mähren eingezogen. Prag, den 2. April 1913. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.

schaftsmitglieder. Anordnung zur Ergänzung und Abänderung der Anordnung zur Ueberwachung der gengestaltung bei Ver- trägen mit Gaststättenmusikern im Deutscheu z eich vom 27. Juni