? 5 ö 866 M a. x ö 96 * 3 J I * 4 J J
Neichs · und Staatsanzeiger Rr. HZ vom 21. Aprit 1943. GS. 4
—
ö
. — —
Gewinn⸗ und Berlustrechnung am 31. Dezember 1942. 1 Wohnungsbau A. G.
— — — —— — „7 eiwag!*, Freiburg im Breisgau.
, d Wir , unsere Aktionäre
198 351 * der am Zamstag, den 22. Mai
hl gos paß, vormittags II Üihr, stattfin.
denden ordentlichen Hauptversamm.
16 2890 lung unserer Gesellschaft in der Han-
delstammer Freiburg im Breisgau,
, 26, ein.
29665 Tagesordnung:
1. Bericht des Vorstandes über das abgelaufene 13. Geschäftsjahr.
2. Be hlußgssuggg über die 9 gung der Bilanz und Verlust⸗ rechnung.
3. Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates.
4. Wahl des Wirtschaftsprüfers.
5. Verschiedenes.
Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlust—⸗
,, liegen ab 29. April 1913 im
Büro der Gesellschaft zur Einsicht⸗
nahme auf.
ur Vermeidung etwaiger Beanstan⸗
Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben wollen, müssen ems 5 18 unserer Satzung ihre Aktien bis ein⸗ nrg, Samstag, den 15. Mai 33 i folgenden Hinterlegungs⸗ tellen:
unserer Effektenkasse Wien, J.,
Am Hof 2,
einer unserer Niederlassungen,
der Dresdner Bank, Berlin,
einer von deren inländischen Nie
67 . Wien Aktiengesellschaft. derlassungen,
Einladung zur 55. der Deutschen Reichsbank als ordentlichen Dauptversammlung. Wertpapiersammelbank oder Hiermit laden wir unsere Aktionäre einem deutschen Notar.
u der am iy. Mai 1943 um während der üblichen Geschäftsstunden
2 Uhr in a rn Sitzungssaal, hinterlegen und bis zur Beendigung Wien, J., Am Höf 2, statifindenden der Hauptversammlung dort belassen. F5. orbentlichen Fauptversamm⸗ Im Falle der Hinterlegung bei der lung ein. Deutschen Reichsbank als Wert⸗
apiersammelbank oder einem deut⸗ chen Notar ist deren Bescheinigung über die Hinterlegung spätestens Montag, den 17. Mat 1943, bei unserer Effektenkasse, Wien, I., Am Hof 2, einzureichen.
Gemäß 8 19 unserer Satzung ge⸗ währen je R.M 100, — Nennbetrag der Aktien eine Stimme.
Wien, 20. April 1943.
Der Vorstand.
Gold. Hitschfeld. Sehr.
Warneche. Wolzt.
— .
—
821 teirische Ziegel⸗ und Kalkindustrie 1 *g stowald.
Bei der heute stattgefundenen außer⸗ dentlichen uptversammlung wurde ö den Aufst
anblungsunkosten
teuern und ähnliche Abgaben Zuweisung an: Ochenthih⸗ Rücklage. Ruhegehaltsrücklage
Abschreibungen: Auf Grunbstücke. Auf Einrichtungen
Reingewinn: Vortrag aus dem Vorjahre Gewinn 1942
.
Deutscher Reichsanzeiger Preuhischer Staats anzeiger
.
Grat neu gewählt: Herr udolf Dötsch, Bärnbach. Kowald, am 12. April 19413.
Der Vorstand. 8 702
50 98799 336 198 03
Erschelnt an jed . sedem e. abends in einer Vollausgabe und in einer Ausgabe
e e. Soweit d ren; 2 5 3. . , . n „bezieht sich das auf dle V — * k 2 durch die Post 3 2380 2 ner n g =* — 3 Seldstabholer dei der Ainzeigenstele monatiich 1960 n * g gebühr, ir Selb sigßbhoier bei Fer ungeigeust: aM
mo natlich 1,00 stanftalten nehmen Bestellungen an, i erlin für nie , , , ,, Sernsprech⸗ Sammel drr. 19 33 gs Berlin, Donnerstag, den 22 April, abends 2 — b — — 2 ! w.
44892 25 752 1
Vd os g
Nach dem Hr, ,. Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Dres den⸗Wurzen, den 3. März 1943. Dresdner Nevisions⸗ und Treuhand⸗G. m. b. H. Wirtsch afts prüfung s gesellschaft. Dr. Glier, Wirtschaftsprüfer.
Der Gewinnanteilschein Nr. 53 für das Jahr 1912 wird mit
R. 40, — auf die Aktien über RM 1000, -
RM A4, — auf die Aktien über RM 100, — e 1095, Kapitalertragsteuer und Zuschlag von heute ab an unseren Kassen eingelost. Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft besteht aus folgenden Herren: Abolf Busse, Fabrikbesitzer, Wurzen, Vorsitzer; Richard Schladebach, Bauer, Wurzen, stellv. Vor⸗ sitzer; Dipl. Volkswirt August Wilhelm Kaniß, Fabrikbesitzer, Wurzen; Arthur Pfeil, Bankdirektor und Präsident ber Mitteldentschen Börse, Leipzig; Emil Schlegel,
Vortrag aus 1941 . Zinsen, Gebühren, Provisionen und sonstige Erträge
erden
es einschlleßli m einer , , , 8
reiten t- Berlin SWs, Gl. . eschriebenem Vapler völlig drucran anzugeben, welche Worte etwa durch
Anzeigen müssen 8 Tage
enstelle eingegangen sein. / 1943
Reichsbank girokonto Verlin, Konto Nr. I/ 1918 Anlage 1
Tagesordnung;
1. Vorlegung des Geschäftsberichts des Vorstandes und des festgestellten Jahresabschlusses für 192 mit dem
ericht des Aufsichtsrates. -
Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinns.
z är lu deln über die Ent— lastung von Vorstand und Auf— sichts rat.
. 6 zum Aufsichtsrat.
5. Wahl des .d e,
Diejenigen Aktionäre, die in
Selbttabdoler die Anzeigenstenße Sog. Wilh ermsfti he Nr. 94 tigten Teilnahme an der Hauptver⸗ ——
sammlung bitten wir die Aktionäre, . = nach 52 des Gesellschafts vertrages ihr⸗ Inhalt des amtlichen Teiles . gewerbliche Schlachtbetriebe bedürfen zum Einkauf v inkauf von
Aktien spätestens am zweiten Werk⸗ ö Deutsches Reich. erkeln und Läufern sowie von Schafen keiner Ein aufs⸗
tage vor der anberaumten Haupt versammlung bei der Oeffentlichen , * enehmigung. Die Hauptverein iepmi
g über die Genehmigungspflicht beim ö. Die Hauptvereinigung der Deutschen Viehwirt—
Berkauf Lon Ferkeln, . 1 . eim Ein- und 69 wird ermächtigt, den Ein und Verlauf von ; 3. und
ö 9 städt. , ; . urg i. Brsg. zu hinterlegen oder be ? Tau Läufern bis zu 5H Ke Lebe ; Bekanntmachung über die Finanzabteilung bei ᷣ ᷣ h 8. Lebendgewicht und von Schafen dur Konsistorium in . r* g beim Evangelischen diese Betriebe besonderz zu regeln. f h
Postschecktonto: Berlin 18 21
T .
Muster (Höchstformat Din A 6
der Liste Dieles Stüd bleibt beim Sertaufer
Einlauss genehmigung
für
der der Hauptversammlung mitzubringen.
Freiburg im Breisgau, 17. 4. 15943. Der Vorsitzer des Aufsichtsrates:
2280.
Wurzener Bank in Wurzen.
Nechnungsabschluß am 31. Dezember 1942.
u — Atti va. Varreserve: a) Kassenbestand (deutsche und ausländische Zahlungs= mittel, Gold) , 169 861125 b) Guthaben auf Reichsbankgiro und Postscheckkonto - 216 800. 65 ällige Zins- und Dividendenscheine checks Wechsel: a) Wechsel (mit Ausschluß von b— ) 251 216, 88 b) Eigene Ziehungen 3 840, — o) Eigene Wechsel der Kunden an die Order der Bank — — In der Gesamtsumme sind enthalten: Wechsel, die dem 5 13, Abs. I, Nr. 1 des Gesetzes über die Deutsche Reichsbank entsprechen (Handelswechsel nach 16 Abs. 2 d. KWG.) EM 208 704,63 Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen des Reiches und der Länder Darunter Schatzwechsel und Schatzanweisungen, die die Reichs- bank beleihen darf: RE.M 600 000, — Eigene Wertpapiere: a) Anleihen und verzinsliche Schatzanweisungen des Reiches und beg Minder V. . 5 8165 376,26 Sonstige verzinsliche Wertpapiere 666 557, 25 Börsengängige Dividendenwerte 19 168,60 Sonstige Wertpapiere 101 300, — In der Gesamtsumme enthaltene Wertpapiere, die die Reichs—⸗ bank beleihen darf: FM 6 257 170,26 Kurzfällige Forderungen unzweifelhafter Bonität und Liquidität gegen Kreditinstitute Davon sind täglich fällig (ostroguthaben) R. 5865 185,53 Schuldner: a) Kreditinstitute .... b) Sonstige Schuldner In der Gesamtsumme enthalten: aa) gedeckt durch börsengängige Wertpapiere RM 174 695,14 bb) gedeckt durch sonstige Sicherheiten EM 1 581 719,89 ,. Grund⸗ und Rentenschulden Beteiligungen (3 131 Abs. 1 A1II Nr. 6 des Attiengesetzes) Davon sind Beteiligungen bei anderen Kreditinstituten R.“ — — Grundstücke und Gebäude: a) Dem eigenen Geschäftsbetrieb dienende b) Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen In den Aktiven sind enthalten: a) Forderungen an Konzernunternehmen EM — — b Forderungen an Mitglieder des Vorstandes, an Geschäßftsführer und an andere im z 14 Abs. 1 und 3 KWG. genannte Personen FRM 80 0165, 10 a) Anlagen nach 5 17 Abs. I des KWG. RM 160 468,60 d Anlagen nach 5 17 Abs.2 des KWG. R. 265 522, 30
6
90d 616, 64 2 801 734, 10
Vassi va. Gläubiger:
a) Seitens der Kundschaft bei Dritten benutzte Kredite —— d) Sonstige im In- und Ausland aufgenommene Gelder und Kredite (Nostroverpflichtungen) 47 401,60 o) Einlagen deutscher Kreditinstitute 5 — — d) Sonstige Gläubiger 10 548 812, 34 Von der Summe e — d entfallen auf: 1. jederzeit fällige Gelder R. 5 142 944,27 2. feste Gelder und Gelder auf Kündigung EM 5406 86s, 07 Von 2. werden durch Kündigung oder sind fällig: a) innerhalb? Tagen RAM 326 388,32 b) darüber hinaus bis zu 3 Monaten RAM 1 381 052, 26 e) darüber hinaus bis zu 12 Monaten RM 3 698 427,46 d) über 12 Monate hinaus RM — — Spareinlagen: a) mit gesetzlicher Kündigungsfrist⸗. . b) mit besonders vereinbarter Kündigungsfrist . Hypotheken, Grund- und Rentenschulden. Grund oder Stammkapital .. Nücklagen nach KWG. 5 11: a) Gesetzliche Rücklagen. b) Sonstige Rücklagen nach WG. 811 Nuhegehaltsrücklage ; Rückstellung für Steuern Wertberichtigungsposten... Reingewinn: Vortrag aus dem Gewinn 1942 Eigene Zieyungen im Umlauf EM — — Verbindlichkeiten aus Bürgschnften, Wechsel⸗ und Scheckbürgschaften sowie aus Gewährleistungsverträgen (5 131 Abs. 7 des Aktiengesetzes) RM 249 802, 67 Eigene Indossamentsverbindlichkeiten: 2) Aus weiterbegebenen Bankakzepten RM — — b) Aus eigenen Wechseln der Kunden an die Order der Bank F. e) Aus sonstigen Rediskontierungen RM S634, 20 In den Passiven sind enthalten: a) Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmungen (einschi. Indossamentsverbindlichkeiten) EAM — — b) Gesamtverpflichtungen nach §5 11 Abs. 1 KWG. RM 12396586, 8 e) Gesamtverpflichtungen nach 5 18 KWG. REM 10596 213,94 Gesamtes haftendes Eigenkapital nach 511 Abs. 2 R WG. RAM I1I16000090,
I 615 4465,64 184 927, 26
43 512,
— ——
6
1
3
i
h 1
802 296 3
10 396 213 94
1800372 90
1000000
Rn &
386 621
14613 466
266 086
632 401
40906 168
706 349
380 530 68 20 ber ao .
241 600 —
16 63 — 19 923 84a
26 000
160 000
51 250 28 312 89 158
50 987
Fabrikbesitzer, Wurzen. Wurzen, 13. April 1943.
z
Wurzener Bank. Stöckel. =
Bayerisches Brauhaus Pforzheim A.⸗G.
Bilanz zum 30. September 1942.
/
Vermögen. I. Anlagevermögen: 1. Bebaute Grundstücke mit: a) Geschäfts⸗ und Wohngebäuden Abgang
Abschreibung
b) Fabrikgebäuden. ... Abschreibung 6200, — Abschreibung NF. 30 000, —
355 Do- 4
— — — —
Sol ooo, —
36 200,—
Abschreibung 3. Betriebs- und Geschäftsinventar.
Abschreibung
2. Maschinen und maschinelle Anlagen 33 100, — Fir
Nod
z3 100, — 31 986, 40
SI S586, 40 4
—
II. Umlaufvermögen: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe „Halbfertige und fertige Erzeugnisse Wertpapiere ;
Darlehen
und Leistungen
scheckguthaben 9. Andere Bankguthaben
Bürgschaften 14 638,97
Schulden. Grundkapital Rücklagen: a) Gesetzliche Rücklage
) Andere Rücklagen Wertberichtigungsposten: Delkredere Rückstellung für ungewisse Schulden Verbindlichkeiten: 1.
Gesellschaft lastende Hypotheken Anzahlungen von Kunden
rungen und Leistungen Noch nicht fällige Steuern 5. Sonstige Verbindlichkeiten
Gewinn: Gewinnvortrag 1940/1 Gewinn 1941/42
Bürgschaften 14 638,97
Hypotheken- und Grundschuldforderungen .. 24
Von der Gesellschaft geleistete Anzahlungen .. — Forderungen auf Grund von Warenlieferungen
Kassenbestand einschl. von Reichsbank und Post- b) Rücklage für Ersatzbeschaffung ...
Auf Brauerei⸗ und Wirtschaftsanwesen der Ge⸗
2. 3. Verbindlichkeiten auf Grund von Warenliefe— 4.
Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen ..
] Eewinn. und Vertustrechuung für das Seichate lar 124 .
95 35 60
69
os oos o
s 11803
92 58299 526 245
1683 245
G. Olbricht.
Hanf⸗, Jute⸗ und Textilit⸗Industrie Aktiengeseilschaft Wien. Am Montag, den 17. Mai 1943, um 12 Uhr sindet im Sitzungssaale der Creditanstalt⸗Bankverein, Wien, 1. Schottengasse 6, die 72. ordentliche Sauptversammlung unserer Atio⸗ näre statt. esd Tagesordnung: 1. Vorlage des Geschäftsberichtes und Rechnungsabschlusses für 191422.
2. Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinnes.
3. Ye schlu ßfassung über die Ent- lastung des Vorstandes und Auf⸗ sichts rates.
4. Wahlen in den Aussichtsrat.
5. Wahl der Abschlußprüfer für daz Geschäftsjahr 1943.
Zur Teilnahme an der Hauptver-
sammlung sind diejenigen Aktionäre
berechtigt, die spätestens am 13. Mai
1943 ihre Aktien bei der Credit⸗
an stalt Bankverein, bei der Deut⸗
schen Reichsbank — Wertpapier⸗ sammelbank — oder bei einem deut⸗ schen Notar hinterlegt haben und sie bis zur Beendigung der Hauptver⸗ sammlung dort belassen. Der Hinter⸗ legungsschein ist spätestene am Tage nach Ablauf der Hinterlegung sfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Der
Hinterlegung bei einer Hinter legungs
stelle wird dadurch e üg, daß die
Aktien mit Zustimmung der Hinter⸗
legungsstelle für sie bei einem Kredit
inftitut bis zur Beendigung der Haupt en, n re, werden. Bien, den 16. April 1943. Der Vorstand.
1000000
100 o -= 10 2
34 000 174 400
60 000 56 000
245 35223 914 35
57 766 62
72 653 3 ts s. 210 232 3 303
9 309
8 Jaß bz Sa Iz
1 683 245
Lasten. Löhne und Gehälter
Soziale Abgaben
Freiwillige soziale Leistungen Abschreibungen auf Anlagen e . andere Rücklagen Jinsensaldo
Sonstige Steuern und Abgaben
Beiträge an Berufsvertretungen ... Gewinnvortrag 1940/41 Gewinn 1941 42
Ertrãägnisse. Gewinnvortrag 1940/41 Ausweispflichtiger Rohüberschuß Außerordentliche Erträge Pforzheim, im Januar 1943. Der Vorstand.
Weihenstephan, den 8.
13 802 296 34
im Felde.
Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen
Otto Ruppaner, Vorsitzer.
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklär⸗ rungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahres abschluß und der Ge⸗ schäftsbericht, soweit er den e , ., erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. ebruar 1943.
Landesbuchstelle für Brauerei Weihenstephan G. m. b. O. Wirtschafts prüfungsgeselischaft. Prof. Dr. Ecker, Wirtschaftsprüfer.
Der Aufsichtsrat besteht aus den Herren: Dr. Hans Ruppaner, Brauereibesitzer, Konstanz, Vorsitzer; Dr. jur. Hermann Steinmetz, Vorstandsmitglied der Badischen Bank, Karlsruhe, stellvertr. Vorsitzer; Arthur Varth, Präsident der Industrie= und Handelskammer, Pforzheim; Karl Ruppaner, Brauereibesitzer, Konstanz, zur Zeit
127 873
167912
17 643 63 25 322 141 486
34 000 807
173 130 05 184 91384 668 043 6 13817 8 J45 63
564 16 9 309 79
gos 661 62
8 145 63 946 733 25 43 182714
s do sz illi Fin ce.
Dippert, Prokurist.
Josef Hoffmann X Söhne Aktien⸗ gesellschaft, Ludwigshafen a. Rhein. Wir laden die Aktionäre unserer Ge⸗ 6 zu der am Freitag, den 14. Mai 1943, 16 üuhr, in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft in Ludwigshafen a. Rh. Bismarckstraße Nr. 69, stattfindenden 21. ordentlichen Sauptversammlung ein.
! Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichtes zum 31. 39 1942 nebst Bericht des
Aufsich tsnates. ; ;
Beschluß über die Gewinnver- wendung. ;
Beschluß über yr ,,. des Vor- standes und des Aufsichtsrates.
; ,, ,. über die Er⸗ höhung bes Grundkapitals bis zur Höhe von FEM 330 000, durch Ausgabe von Stammaktien. Ge— sonderte Abstimmung der Vorzugt⸗ und Stammaktionäre.
Ermächtigung des Aussichtsrates ur en, , änderung entsprechend 6! Kapitalerhöhung.
6. Neuwahl des Aufsichtsrates,
. 6 des Abschlußprüfers für das laufende Geschäftsjahr.
Die Aktionäre, die an der Sauptber= ammlung teilnehmen wollen, ben ihre Altien spätestens drei Werktage vor der Versammlung bei einem Notar oder einer der nachfolgenden Stellen zu hinterlegen;
Bayer. . , Filiale Lud⸗
wigshafen a. .
Bayer. Hypotheken- u. Wechsel⸗ bank, Filiale Ludwigshafen,
Deutsche Bank, Filiale Ludwig hafen oder Mannheim,
Gesellschaftskasse Ludivigshasen
Der Vorstand.
Franz Hoffmann. Dipl ⸗ Ing. Friedr. Hoffmann.
Verantwortlich für den Amilichen und Nichtamt. ice el. * e,, und für den Herlag: Prösiden! Dr. Schlange in Potsdam verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den
1 kg cedattsonellen Tell Rudolf Van nich in Herlin Wa Druc der Preuhischen Verlags and Vruckerel GmiH., Berlin
Drei Beilagen ö einschließlich einer Ben tralhangelzregiste rbeilage), 66 qeturnjten Uunqabe fall! die Zen tral⸗
bandelsreaisterbellage fort.
nährungsämter werden ermächtigt, Ausnahmen von dieser Be⸗
Personen, die im Sinne der Bestimmungen über die Selbst— versorger mit
oder berufliche Gegenleistung (5. B. Dienste).
a. Rh. Ludwigshafen a. Rh., 19. 4. 1943.
Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Berlin und Regensburg über die Einziehung von Vermögenswerten
= ö. das Reich. nordnung Nr., 129 des Bevollmächtigten für die Maschinen— produktion als Reichsstelle . über , '. . * . und Geräten, luftbereiften Ackerwagen und Ersatzteilen in Handwerksbetri ;
96. . Handwerksbetrieben. Vom ekanntmachung über die Ausgabe d ᷣ n er, gabe des Reichsgesetzblatts,
Der nichtamtliche Teil enthält:
Stand der schwebenden Schuld des Reichs, Betrag d ausstehenden Steuergutscheine und n, haben und Warenbeschaffungsguthaben,
Amtliches Deutsches Reich
Verordnung
Betrifft: . , beim Ein⸗ und Verlauf von Ferkeln, Läufern und Schafen
1
() Nach den geltenden Bewirtschaftungsbestimmungen ist jede Schlachtung von Tieren, die der . n eff haft nung unterliegen, genehmigungspflichtig. Diese Bestimmung . 7 . , Art (Ferkel, Läufer, Schaflämmer
() Zur Sicherung eines ausreichenden Nachwuchses voi Schweinen werden 9. n, , ene ae , . gewiesen, Schlacht enehmigungen für e, und Läufer nur in zwingenden Alisnahmefällen (z. B. Notschlachtung oder Schlachtung kranker Tiere) zu erteilen.
II
() Nichtlandwirtschaftliche Tierhalter bedürfen fü in⸗ lauf von Ferkeln und Läufern sowie von S ,, n und Lämmern einer Einkaufsgenehmigung des zuständigen Ernährungsamtes. Die Einkaufsgenehmigung ist für Schweine nur bis zu einem Lebendgewicht von 50 kg zu erteilen.
() Die Erteilung der Einkaufsgenehmigun ist grundsätzlich davon abhängig zu machen, daß der Antragsteller den Nachweis der eigenen und ausreichenden Futtergrundlage erbringt. .
(G) Soll das Tier zum Zwecke der Hausschlachtung eingestellt werden, so ist die Einkaufsgenehmigung ö . J der Antragsteller nachweist, daß er im Hausschlachtungsjahr 1941542 für die entsprechende Anzahl von Schweinen oder Schafen Hausschlachtungsgenehmigungen erhalten hat. Die Er⸗
stimmung zuzulassen, wenn die eigene und ausreichende Futter. grundlage gewährleistet ist. ⸗ ö Die Ernährungsämter können ferner Ausnahmen hinsicht⸗ lich der Futtergrundlage in den Fällen machen, in denen der⸗ artige Ausnahmen nach den Beflimmungen über die Geneh— migung von Hausschlachtungen zulässig sind (Bergarbeiter unter Tage, Arbeitersiedler usiw).
(H. Nichtlandwirtschaftliche Tierhalter sind solche Personen die nicht ständig hauptberuflich in der Landwirtschaft tätig sind⸗ Als nichtlandwirtschaftliche Tierhalter gelten insbesondere alle
; Fleisch und Fett (Hausschlachtungen) zu den Selbstversorgergruppen B und Ger g .
III Der Verkauf von Ferkeln und Läufern sowie von Schafen, Dammeln und Lämntern an nichtlandwirtschaftliche Tierhalter ist verboten, sofern nicht die unter 1 vorgesehene Genehmi⸗ gung vorgelegt wird. Dem Verkauf stehen gleich der Tausch aw jede sonstige Ueberlassung von Ferkeln und Läufern sowie on Schafen, Hammeln und Lämmern gegen eine gewerbliche
IV
Die Einkaufsgenehmigung und „bestätigung ist sowohl vom Fäufer als auch vom Verkäufer oder 1. an n. en⸗ andig zu rf ren, Die Einkaufsgenehmigung verbkeibt ö den Händen des oe, , m,. während die Einkaufsbestäti⸗ mung vom Käufer innerhalb von 1 Monat an das zuständige rnährungsamt zurückzugeben ist. Wenn die n di mne. [ng nicht ausgenutzt worden ist, ist sie gleichfalls vom inkaufsberechtigten an das Ernährungsamt zurückzugeben.
Y
Betriebe, die zum Handel mit Ferkeln und Läufern oder mit
VI
(1) Für den Einkauf von Schwei ü on Schweinen über 50 kg L . . gelten die Vorschriften des nachstehenden 8 * 336 ö nung Nr. 1143 der Hauptvereinigung der Deutschen Vieh⸗ . betr. Schlachtviehmarktordnung für das Jahr 1943. „§ 25. (I) Der Einkauf von Schweinen über 50 Lie, , ö. , der , . ö er Schlachtviehmärkte und Vertei 3s ; stattet, wenn der Käufer G, ö im Besitz eines Schlußscheinbuches oder im Besitz einer schriftlichen Einkaufsgenehmigung de * * * * . * 1 für den Käufer zuständigen ee ar , n . Der Verkäufer ist verpflichtet, sich vor dem Verkauf den Schlußschein oder die Einkaufsgenehmigun vorlegen zu lassen und hat diese beim Verkauf zu unterschreiben. , , . de. e, ,. dürfen also nur Schweine mit einem Lebendgewicht bis 5 = 1 gewicht bis 50 kg ver- und ge (2) Dementsprechend tritt an Stelle des in mein x m em Erl dom 10. Februar 194 — 11 B 6732 — betr. in tuuf . Schlachtschweinen abgedruckten 8 25 der Anordnung Nr. 1,42 betr. Schlachtviehmarktordnung für das Jahr 1942 der vor- stehende Wortlaut des 8 25 der Anordnung Nr. 1143 der , n, der Deutschen Vieh wn n hat In An⸗ gleichung an diese neue ,, , ilt daher an Stelle des in den Abschnitten J bis III des Erkasses vom 10. Februar 1942 — II B 6732 — angegebenen Gewichtes von 60 kg das
von 50 kg.
Der Erlaß vom 10. Februar 1942 ist in der nun z tenden Fassung als Anlage II beigefüg j er nunmehr gel
VII
Al) Soweit nichtlandwirtschaftliche Tierhalter Ferkel und Läufer sowie Schafe, Hammel und a , ke . dem Inkrafttreten dieses Erlasses eingestellt haben, sind sie ver= pflichtet, dies unverzüglich dem zuständigen Ernährungsamt we e, sofern die Tiere noch in ihrem Besitz sind. Die Meldep licht erstreckt sich auf alle vor dem Inkrafttreten dieses Erlasses eingestellten Schweine oder Schafe ohne Rücksicht auf den Verwendungszweck (Hausschlachtung, Wiederverkauf, Milchgewinnung usw.). Diejenigen nichtlandwirtschaftlichen Selbstversorger, die als Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe zur Gruppe B zählen, sind von der Meldepflicht befreit.
E) Vom 15. Mai 1941 ab dürfen durch die Ernährungs⸗ ämter (Kartenausgabestellen) Hausschlachtungen der Selbstver⸗ sorger der Gruppen B und G nur noch genehmigt werden, wenn eine Einkaufsgenehmigung erteilt oder die Einstellung des Schweines oder Schafes zur Mast gemäß Absatz 1 ange⸗ zeigt worden ist.
VIII (1) Die Landesernährungsämter — Abt. A — können mit meiner Zustimmung den Einkauf von Ferkeln und Läufern sowie von Schafen, Hammeln und Lämmern durch landwirt— schaftliche Tierhalter sowie den Verkauf an diese ebenfalls von bestimmten Voraussetzungen abhängig machen. Entsprechende Anträge sind durch die Hand des k vor⸗ zulegen. () Die Landesernährungsämter — Abt. A — werden er- mächtigt, Ausführungsbestimmungen über die Anerkennung der eigenen und ausreichenden Futtergrundlage zu erlassen. Zu den selbst erzeugten Futtermitteln find auch entsprechend den Hausschlachtungsbestimmungen die gesammelten Abfälle sowie als Entgelt für geleistete kndedertf iin. Arbeit be⸗ zogene Futtermittel zu zählen.
IX Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses Erlasses werden nach den geltenden Bestimmungen bestraft.
X
(1) Ein Muster für die Einkaufsgenehmigung und „estäti⸗ gung wird nachfolgend abgedruckt (Anlage Y. (2) Die Ernährungsämter haben durch Bekanntmachung in den amtlichen Verfügungsblättern und auf sonstige geeignete Weise dafür zu sorgen, daß die neuen Bestimmungen über den Ein⸗ und Verkauf von Ferkeln und Läufern sowie von Schafen (Schafe, Hammel, Lämmer) möglichst umgehend allgemein be⸗ kannt werden. . (8) Die Bestimmungen dieses Erlasses treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Berlin Ws, den Jẽ. April 1943. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.
Mit der Führung der Geschäfte beauftragt: Backe.
Schafen zugelassen sinb (Viehhandelsbetriebe, Genossenschaftemn,
Schwein (e)
Schaf (e) (Schafe, Hammel, Lämmer) (Gültig 1 Monat)
ist berechtigt, bis zum Schweinle) (bis zu einem Gewicht von 50 kg je Stüch
Schaf (e) (Schafe, Hammel, Lämmer) zu erwerben.
Ernährungs amt Unterschrift)
(Stegen)
Den Kaufabschluß bestätigen:
(Höchstformat Din A6)
Einlaussbestatigung
Ich habe heute von
zum Preise von .... RA, ...
im Gewicht von zum Preise von .... RA, ....
... Schafle)
(Unterschrift des Käusers) Unterschrist dea Verkäufers) Dieses Stüc ist vom Käufer an das Ernährung amt in
innerhalb eines Monats zurügzugeben.
Anlage 11 Erlaß für Ernährung und Landwirtschaft vom — IIB6 - 732 — in der Fa 7. April 1948 ö
Betrifft: Einkauf von Schlachtschweinen
„Die erfolgreiche Bekämpfung der Schwarzschlachtungen und die Einhaltung der den , Ver⸗ pflichtung, die für die Hausschlachtung bestimmten Schweine grundsätzlich drei Monate , zu halten und zu mästen machen eine verstärkte Kontrolle des Ein- und Verkaufs von Schlachtschweinen notwendig. Die Hauptvereinigung der Deutschen Viehwirtschaft hat daher mit meiner Genehmigung im § 25 der Anordnung Nr. 143 betr. Schlachtviehmarkt⸗ , n 1943 2 18. 12. 194 — RNVBBl. S. 551 — über den Ein⸗ und Verkau S ᷣ
folgendes bestimmt: e,,
des Neichsministers 10. Februar 1942
§ 25
(1) Der Einkauf von Schweinen über 50 Kg Lebendgewi
mit Ausnahme der Zuchtschweine außerhalb 6. Schla 6
märkte und Verteilungsstellen ist nur gestattet, wenn der
Käufer
a) im Besitz eines Schlußscheinbuches oder
b) im Besitz einer schriftlichen Einkaufsgenehmigung der für den Käufer zuständigen ere d u n e un
Der Verkäufer ist verpflichtet, sich vor dem Verkauf den
Schlußschein oder die Cinkaussgenehmigung vorlegen zu
lassen und hat diese beim Verkauf zu unterschreiben.
(2) Als Futter- und mug e , dürfen also nur Schweine mit einem Lebendgewicht bis 50 kg ver- und gekauft werden. Zur Durchführung dieser Bestimmung weise i . gendes hin: ö K *
Als Schlachtschweine — auch im Sinne der Preisvorschrif= ten — sind 9 Schweine mit einem höheren 8 als 50 kg anzusehen. Ausgenommen davon sind nur solche Schweine, die als Zuchtschweine gelten. Futter ⸗ und Nutzschweine sind weine mit ei . 593 sind Schweine mit einem Lebend⸗ uchtschweine im Sinne dieser Vorschriften sind nur , ö Sauen, die in einem Herdbuch — find oder di nachweislich von eingetragenen dern , r. stammen ur
Geschäftszeichen: II A 12. 1200.
als solche gekennzeichnet sind.
—
2
— — 2 3 3 — .