1943 / 95 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Apr 1943 18:00:01 GMT) scan diff

deicho · und Staatsanzeiger Nr. O4 vom 22. Aprit 1943. S. 4

Agar-Agar aus gebraucht. Nährböden. RdErl. 15. 4. 48, lutgruppentestserum. RdErl. i5. 4. 43, Tuberkulosebekämp Ve te rin sär verwaltung. t. Verkalbens Baßsgiuserti⸗ erichtig . = chreibun gen pan ostanst alten. . lerteljährlich 2, 15

2.

,,

euersche n ü. n⸗ e meinde

d. seuchenhaf schiedene s. en. Stellenaus eamten. Zu beziehen durch alle P zerlin WS. Mauerstr.

manns Verla J . zweiseitig bedruckt) und 2,0 HAM für

Re für Ausgabe A Ausgabe B (einseitig bedruckt).

Nr. 7 des Reichsministerialblatts vom 17. April 1943 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW. 40, Scharnhor raße 4, zu beziehen. Inhalt: 1. Allgemeine Verwa hen: Dritte Anordnung über die Neugestaltun zolkserhebung Graz. 2. Konsulatwe Exequaturerteilungen und Erlöschen von Exequaturerteilungen.

Wehrmachtangelenheiten: g wecke der Wehrmacht SS-⸗Junkerschule ehrmacht Breisa Nautisches

Stadt der Landbeschaffung

g für Zwecke der olsheim —. euerscheinungen:

Ephemeriden und Tafeln für das Jahr 1944.

Verkehrswesen

Die Be⸗ und Entladung an den Ostertagen

Der Verkehrsbeauftragte des auf die auch heute no über die Entladung ur

ührungsstabes Wirtschaft weist eschränkt geltende 2. Abfuhr von Waren vom 30. Dezember 4940 hin, nach der die Empfänger von Gütern und deren Be— flichtet sind, die Güterb ahngüterwagen und Schiffe, unverzüglich zu ent- ie Abfuhr der Güter zu sorgen, und en mit Ausnahme u. a. des am Kar⸗ änkte Verpflichtung

erordnung

auftragte ver eförderungsmittel, insbe⸗ ndere Eisen zw. zu beladen und für war auch an Sonn⸗ und Feierta

Ostertages. gals auch am 2. Ostertag die uneinge e und Entladung und zur Abfuhr der Güter besteht. en daher wie an allen übrigen Ta as Eintreffen von Waggons und Kähnen avi ahrzeuge und Per bzw. beauftragte Spediteure o

etriebe treffen, daß werden kann und daß onal für die Ab er Fuhrunternehmen Es wird darauf hingewiesen, daß nach der Verordnung über die Entladung und Abfuhr von Waren die me der durch Spediteure zugerollten aben, da gegenüber den Spediteuren die gleiche Abunahmeverpflichtung wie bei Waggonentladungen gegenüber der Deutschen Reichsbahn besteht.

Die in den Vorjahren am Karfreitag und am 2. Osterfeiertag Gestellungsmöglichkeiten an Waggons geben, den evtl. noch vorhandenen Güter⸗ agen möglichst abzubefördern und Wagen bei den Güterabfertigungen der Deutschen Reichsbahn in ausreichen— dem Maße zu bestellen.

estellt werden.

Empfänger für die Abna Güter Sorge zu tragen

sollten Veranla rückstau an diesen

Aus der Verwaltung

Die Erstattung von Kriegsschäden

Wann kann mitwirkendes Verschulden zur Entschädigungs-⸗ minderung führen?

Die Erstattung von Kriegssachschäden ist in Deutschland beson— ders vorbildlich und großzügig geregelt worden. es unter Umständen vorkommen,! schulden des Geschädigten zu einer Minderung r Diese im 5 6 der Kriegssachschädenverord-⸗ ehene Möglichkeit hat in der Oeffentlichkeit in letzter olt zu Erörterungen über die Frage geführt, welche

Trotzdem kann ein mitwirkendes der Entschädi⸗ gungsleistung führt. nung vorge Zeit wieder

Vorsichtsmaßregeln gegen drohende Krie m. . treffen sind und unter welchen Umständen die Unterlassung so igßregeln auf die Höhe der Entschädigung Einfluß haben kann.

Ri in Pteser wichtigen Fräge keine Irttümer entstehen zu 1assen, rsten Spruchse natz im Reichskriegs

ntnmt der Vorsitzende des schädenantt, Reichsrichter Dr. Dan ckel mann vom Reichs. nnenminifterium, in der „Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht“ grundsätzlich zu dieser Frage Stellung.

unckchst km it wie er Rel erend herrn hebt, selbstverständ= lich, daß gegenüber Einwirkungsschäden, also bei Zerstörungen durch Sprengbomben, ein mitwirkendes Verschulden nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen eine Rolle spielen kann. Ob Löschwasser bereit steht, ob der Boden entrümpelt ist, ob * eine Sache einige Stockwerke tiefer oder höher befindet, ist für den Fall eines Volltreffers ziemlich belanglos. Anders ist es dagegen bei den sogen. Felgeschäden. Die Ausbreitung eines Brandes kann durch tatkräftiges Eingreifen verhindert oder be⸗ schränkt werden. Sowohl vorsorgliche Maßnahmen wie Maß⸗ nahnien zur Abwendung können hler schadenverhütend oder mindernd wirken, wie unzweckmäßiges Handeln den Schaden er- höhen kann. Der Aufsatz ,, im einzelnen die Frage, wann hier unter Umständen ein mitwirkendes Verschulden an— genommen werden kann. Es kann vor allem dann vorliegen, wenn die zur re , . erlassenen Vorschriften verletzt worden 6 wenn und soweit also ein * e gegen die Luftschutzvor—⸗ chriften zur Entstehung oder zum Umfang des Schadens beige⸗ tragen hat. Unterlassung der Entrümpelung, fehlendes Lösch-⸗ , . usw. können also unter Umständen zur Herabsetzung der Entschädigung führen, wenn es sich um Folgeschäden handelt. Das gilt gif wenn der Geschädigte entgegen einer gerecht fertigten Weisung des Luftschutzwartz Kontrollgänge unterlassen hat und dadurch ein Brand, der seine eigenen Sachen in Mit- leidenschaft g, nicht rechtzeitig gelöscht werden koönnte. Dagegen wird das Belassen von Geld und Wertsachen in der Wohnung, die Unterlassung der Unterbringung von wertvollen Möbeln und Bildern an gesicherten Orten entgegen einer verbreiteten An— nahme in der Regel nicht zu einer Minderung der Entschädigung führen. Wenn eine durch Sprengbombe erschütterte Wand einzu— , droht, kann es ein grobes Verschulden sein, wenn der Ge⸗ chädigte seinen Geschirrschrank in unmittelbarer Nähe stehen lag und nicht wenigstens das Geschirr ausräumt, sofern dazu Zeit ist.

Aehnlich liegt es, wenn das Dach zerstört ist und kein Versuch gemacht wird, die vom Regen bedrohten Möbelstücke zu schützen, oder wenn dem Dachdecker nicht mit Handreichungen geholfen wird, obwohl der Geschädigte dazu in der Lage wäre und dadurch weitere Schäden entstehen. Natürlich kommt es immer auf den Einzelfall an, ob wirklich ein grobes Verschulden vorliegt. Auch bei einem Brande kann die fehlende Mithilfe eines Geschädigten und seiner Hausgenossen gegebenenfalls als grobes Verschulden angesehen werden, das zur Vergrößerung des Schadens beitrug. Selbstverständlich dürfen die Anforderungen auch hier nicht über- spannt werden. Wenn eine amtliche Aufforderung zur Hilfe—⸗ leistung ergeht, ist die ,,, immer ein Verschulden, das gegebenenfalls schwerer zu werten ist, als das Unterlassen frei⸗ williger Mithilfe. Aber auch das kann nicht für jede Weigerung gelten. Wer zu ersprießlicher Mitarbeit nicht in der Lage ist, darf sie mit Recht versagen, ja er würde möglicherweise schuld⸗ haft handeln, wenn er durch seine Mitarbeit sich und andere schwer gefährden würde.

Wenn nun ein mitwirkendes Verschulden vorliegt, dann führt das auch nicht etwa zur völligen Versagung der Entschädigung. Das wäre nur zulässig, wenn das Verschulden nach gesundem Volksempfinden die weit überwiegende Ursache des Schadens wäre. In der Regel wird das e, de, doch als so starke Ursache auch für alle Folgeschäden erscheinen, daß eine Herab- minderung der Entschädigung auf weniger als die Hälfte selbst bei erheblichem Verschulden des Geschäbigten kaum zu recht- fertigen wäre. Das gilt auch für den Fall von Verstößen gegen Luftschutzmaßnahmen.

Wir ti ch aftste n

Weitere Kriegsumstellungen in der Belleidungsindustrie Schaffung von Leitbetrieben

Auf einer Beiratssitzung der Wirtscha industrie machte Präaͤsident Herbert teilung von weiteren kriegswirtschaftlichen Umstellungen in der tonzentration der Beklei— eidungsindustrie Leit-

gruppe Bekleidungs- ngelmann Mit-

Bekleidungsindustrie. dungsproduktion werden auch in der Bet betriebe geschaffen, die den übrigen Betrieben als technische und betriebswirtschaftliche Vorbilder dienen und die Leistungsfähigkeit in ihren Fachsparten steigern sollen. Bisher wurden bereits rund 109 Betriebe aus den verschiedensten Zweigen der Bekleidungs⸗ industrie zu Leitbetrieben bestimmt.

Zur erhöhten Kon

Präsident Tengelmann wies Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, daß keines- wegs nur Großbetriebe den Charakter als Leitbetriebe erhalten könnten, auch mittlere und kleinere Betriebe sollten, falls sie die technischen Voraussetzungen aufweisen, als Leitbetriebe anerkannt von Leitbetrieben sei in der Beklei⸗ dungsindustrie unumgänglich geworden, um den gesteigerten An—⸗ orderungen, insbesondere der Wehrmacht, bei herabgesetzten Ge⸗ olgschaftsbeständen entsprechen zu können.

Der Leiter der Wirtschaftsgruppe gab Aenderungen bekannt. Die fa uppe Bekleidungsindustrie wird wesentli nft bleiben nur noch neun große Fachgruppen bestehen, und

r die Fachgruppe Pelzindustrie, Herren- und Knabenbeklei⸗ ungsindustrie, Zweckbekleidungsindustrie, Uniformindustrie, Da⸗ menoberbekleidungsindustrie, Wäscheindustrie, Hutindustrie Bett⸗ edernindustrie sowie Knapf⸗ und Bekleidungsverschlußindustrie.

ußerdem bleiben noch fünf Fachuntergruppen bestehen, die der Wirtschaftsgruppe unmittelbar unterstehen und in Bürogemein⸗ schaft zusammengefaßt werden.

Wirtschafts gruppe

Die Einführun

erner organisatorische liche Organisation der Wirtschafts⸗ ) vereinfacht; in Zu⸗

K

die : Bekleidungsindustrie t. ferner ein Präsidium gebildet und dem Reichswirtschaftsminister zur Ge⸗

nehmigung vorgelegt. Die Betrauung von erfahrenen Praktikern

wird, wie Präsident Tengelmann betonte, in der in ihrer Arbeits-⸗ weise sehr vielgestaltigen und komplizierten Bekleidungsindustrie besonders begrüßt. Bezirkliche Organisationen errichtet die Wirt schaftsgruppe Bekleidungsindustrie nur dort, wo größere Stand⸗ orte der Bekleidungsindustrie vorhanden sind, wie z. B. in Schlesien, Westfalen und in der Ostmark.

Der kemm. Hauptgeschäftsführer der Wirtschaftsgruppe. Be—⸗ kleidungsindustrie, Dr. Melzer berichtete über die bisherige und künftige Kriegsarbeit der Bekleidungsindustrie. Dabei kam er zu der Feststellung, daß diese Industrie größten Mengen⸗ cnforderungen der Wehrmacht gerecht werden muß und gerecht wird, obwohl sie erhebliche Teile ihrer Arbeitskräfte abgegeben hat. Vielfach sei die Mengenproduktion erhalten oder sogar erhöht bei einer Reduzierung der Gefolgschaftsziffern bis zur Hälfte des normalen Standes. Solche Leistungen seien nur möglich auf der Grundlage einer radikalen Rgtionalisierung der Fertigung, die auch in nächster Zukunft tatkräftig vorangetrieben werde. Die im letzen Kriegsjahr begonnene Typung und Nor— mung der Fertigkleidung werde beibehalten und auf weitere Ge—⸗ biete ausgedehnt. Der Ausbau der Refa-Schulung sowie die planmäßige intensivste Förderung und Ausnutzung aller tech⸗ nischen Fortschritte werde auch weiterhin der Steigerung der betrieblichen Leistungsfähigkeit dienen, wobei es 6 ankomme, solche Steigerungen in so kurzen Fristen wie nur möglich zu erreichen. Die Zivilproduktion werde im laufenden Jahr einer nochmaligen gründlichen Ueberprüfung unterzogen werden, um weitere entbehrliche Artikel aus der Produktion auszuschalten; auch alle Ausstattungen würden auf das notwendigste Mindest⸗ maß zurückgeführt werden. Im übrigen würde die Einführung stoffsparender Zuschnitte und rationeller Zuschnittverfahren noch stärker durchgesetzt werden. Bei den öffentlichen Aufträgen, ins⸗ besondere den Wehrmachtaufträgen, die die Bekleidungsindustrie vor große Anforderungen stelle, werden die Erteilung von Voll⸗ aufträgen angestrebt. Die Befriedigung des Wehrmachtsbedarfs

und des übrigen öffentlichen Bedarfs werde auch im laufenden

Ossentlicher Anzeiger

cher Vorsichts⸗⸗

, , B., Sofia 30,47 G., 30, s63 B., 6 verband des Glaserhandwerks erfaßt werden oder Auf Grund der 2 w, e, en. ö Budapest, 21. April. (D. R. B.) Alles m Pengö. Amsterdam siber ; Zweite Anordnung c) in einem Hauptbetrieb oder angegliederten Nebenbetrieb und staats feindlichen n m . 3 Einziehung vo lls⸗ 180, 3 y, Berlin iz5, 20, Bufarest 2.78 , Helsinki 6, go, London 4 die Errichtung der Verkaufsgemeinschaft Sanitärkeramil Arbeiten der in 8 2,Absat 2 genannten Art ausführen Gebielem tler, ngen, , den, sudetendeutschen Mailand 17,77, New Jork —— Paris 681, Prag 13,62, Preßbun Vom 21. April 1943 und Mitglied des Landesverbandes der Glaser, Glas— gefamite bemeagli *. 9 939 (Re Bl. j S. 911) wird das 11,71, Sofia i d; agreb , si, Zürich o,ä0 6 ö ; . schleifer und anderer Glas verarbeitenden Gewerbe in 8 gliche un unbewegliche Vermögen der Juden ele , n, ,,,, ,,, , de, ö e e, we b, leser en s lä, . 2 15 alien [Mtrei 2 F ne, , ., 18. und der nossenschaften der Lackierer, Anstrei iften⸗ ; . 4136 = *, 47. Amsterdam 63 Brüssel . ,, ö. . über Gemeinschaftswerke in der gewerblichen Schildermaler (Sektion der . 5 '. Bloch, Dr. Alfred, geb. 10. 10. 1902 Neuern ( Schweiz 17,30 17,40, ,,, ,. ,, irtschaft vom 4. September 1939 RGGI. 1 S. 1621 Industrieerzeugnisse)h in Prag oder Brünn sind.“ wy, Dr. Eugen, geb. 28. 12. 1881 Klattau wohnhaft 4 . , . . . 3. . mit dem Reichsprotettor in ; gewesen in Neuern und Klattau, J Brrsierzas' ah duptite d K. B' Pizzo ut; hon. gat. Böhmen und Mähren an: 81 r 83 zugunsten des Deutschen Reiches (fieichsfinanzverwaltung) . Amtlich Berlin —— London —— New Jort =. Pa e 1 . . . Die Anordnung über die Errichtung der Fachvereinigung eingezogen. * —, Brüssel 30, 11—= 30,17, Schweiz 43,63 =3,71, Helsingfor Die Anordnung über die Errichtung der Verkaufsgemein⸗ Flachglasveredlung vom 29. Januar 1913 Deutscher Regensburg, am 16. April 1943 ö , nn,, , ö Oslo a, ,, m. . 1943 Deutscher ,, . Nr. 25 vom 1. Februar 1913 und diefe Geheime Staatspolizei Staats polizeistelle Regensburg . . ; 3 , ö iger Nr. om 2. Februar 1943 gi i Anordnung gelten im . . 6 . Zürich, 21 Ari (D. N. B. 11440 Uhr.] 66 1. Protektorat Böhmen und Mähren. gilt auch im g gelten auch im Protektorat Böhmen und Mähren. Popp. . London 1730, New York cal, Brüssel 69, 25: B., railant 54 ö . 1 2 , ,, Diese Anord 96 Diese Anordnung tritt am] Mai 1943 in Kraft Bekanntmachun . „80, Stockholm 1923663 HZ Ma . e Anordnung tritt am 1. Juni j . ö in Kraft. ö 9 . 0. B., Sofia S3] 3 D, Prag . Buhahes . . Hage Berlin, den 21 r, 1943 r at n, mul Berlin, den 21. April 1943. Gemäß F 6 der Verordnung über den Verlust der Protekto⸗ ö. dien d dien , d , g, n , n, d de Ver Rteichom etschaftaminister Der Reichswirtschaftaminister d P 60 B. a n, . 69 . ; irtschaftsminister. ; = j telle ich fest, daß die Voraussetzungen für den Vermõ Kopenhagen, 21. April. (D. N. B.) London 19,34, Ne J. B.: Dr. Land fried J. V.: Dr. Landfried. derfall eins 3 h biese Bernt 9 = Vermögens⸗ York 479,60, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76, so, Züri . ndfried. ul 9 , . ö bei nachstehend aufge⸗ ö jll, 25, Rom 25,35, Amsterdam 264,70, Stockholm 114,15, Osl führten Juden vorliegen: . 109,00, Helsingfors 9,8, Prag Madrid Alles Brief 3 Bekanntmachun 1. Alfus, aver Jakisiel Israel, geb. 8. 8. 1882 . weite Anordnung 9 Kral M frael, Keb. S. 85. 6, in urse. ; . . Auf Grund des 8 J des Gesetzes über die Einzi ; Krakau, wohnhaft gewesen in Prag II., Svehla—⸗ ; , ö. . , über die Errichtung der Gemeinschaft Gebrauchskeramit e e m, J, gen ö. 9 wer, , . 18, g Such 4 o 1 . * ; . ; 44. ) . 1788 RGæXlI. 2. 3 ;. ö 6 Gerl l, , g, Gee, Hi? . c. . 9 Vom 21. April 1943 S. 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung ö ö Ilten 86 1 11 in Keth Bez. Amsterdam = G., 22366. B., Kopenhagen 830 G. 8ö́60 * Auf Grund des Gesetzes über die Errichtung von Zwangs— voll. und staats feindlichen Vermögens vom 14 Juli i935 affe 19 ) wohnhaft gewesen in Prag J., Geist⸗ . Oslo 9s. 35 G., 95,65 B., Washington id ob &. 420,00 B., ginn lartellen vom 15. Juli 1933 RGGBl. 1 S. 488 und der RGBl. 18. 479 . dem Runderlaß des Reichsministers 8. 97! n st in Otto Israel, geb. 15. 10. 1890 . sors 8, zo G., S, Oo B., Rom 22, 0g G2 n . B., Prag —— l. Verordnung über Gemeinschaftswerke in der gewerblichen des Innern vom 14. Juli 1942 1 903142 5400 wohnhaft eiwefe , nn, 8 w 0 in Prag, . 2 Kanada 3.35 G., 3, 82 2 VLissabon —— G., 17,75 Wirtschaft vom 4. September 1939 RGBl. 1 S. 15621 MBliV. vom 22. Juli 1942 S. 1481 über die Aenderung 4 . 3 3 lag H Kötrosgasse 14 ,,. , ,, London G, 176 d] erdne ich im Einvernehmen mit dem Reichsprotektor in der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Ver— , ., ö geb. 2. 11. 1895 in Deutsch⸗ Beelen zs s lig, , lis *meg., shöo B. Ach , Böhmen und Mähren an: e eu. k . dem Erlaß des Führers und Reichs= Königstraße 70 erg, wohnhaft gewesen in Prag J, —— n. Lio,/ Hi B., Amsterdam G., 236,00 B., Zuͤrig 1 anzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens , n , . . 10,50 G., 103,00 B. u 8,70 G., 9,20 B., Antwerpe Di ö ĩ 8 x von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 RGBl. 1 S. 305 ö e ar s syae] geb, 13. 11. 1891 in Biela, wohn⸗ oe mne, , , , g, , los, , dann. ie Anordnung über die Errichtung der Gemeinschaft Ge-⸗ wird das inländische Vermögen des Juden Joseph Israel haf gewesen in Pilsen, Kolargasse 5. . gin 6. e . FRiorn , Lo 6. 23 36 8. * ö vom 5. März 1943 deutscher Reichs anzeiger Rabinowi tz, geb. am 30. 5. 1576 in Riga n. Velen. 5. 6 . ö. e r, , , . Zahnarzt, geb. 5. 1. . vn n Mars 1943 gilt auch im Protektorat Böhmen Wilmersdorf, Brandenburgische Str. 41, wohnhaft gewesen, Pilsen ohumin (Mähren), wohnhaft gewesen in London, 21. April. . N. 4 , ,. prompy ; ; 52 zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. 7. Bachrach, geb, Lauterbach, Albine Sara, geb. 27. 5 23,50, Si Lieferung 23,50, . . Berli i 97 in si, wi e n , w Diese Anordnung tritt am J. Mai 1943 in Kraft w J ru ee er, e Berlin, den 21. April 1963. heime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. 8. 31 20, . . ö J. V.: Dr. Venter. ; er, geb. Fleischer, Alice, geb. 20. 1. 1898 in

beherrschen. . .

ie ,, der Industrie an Reparaturarbeiten werde mit Beschleunlgung ausgedehnt werden, wohei angestrebt werde, alle Zweige der Betleidungsindustrie einzuschalten. Die Fest⸗= stellung soögengnnter Regelreparaturen solle die Durchführung industrieller Reparaturarbeiten erleichtern. ;

. das Produktionsbild der deutschen Bekleidungsindustrle

Nusgaabe ohne Zentralhandelsregmterbeilag:

Wirtschaft des Auslandes und Italienisch⸗sochweizerische Verhandlungen über Schiffahrtsstraßen 2 . Bern, 21. April. ö Basel fanden zwischen einer dne , gn d Een EF G t 9 gt 8 8 Delegation unter Führung von Direktor Mutzner vom Eidgenössi⸗ schen Amt für Wasserwirtschaft und einer italienischen Abord⸗ nung unter Führung von Professor Giandotti aus Rom Ver— nzeiger

handtungen statt über die Förderung des Schiffahrtsweges Adria ö.

Langensee und über die Regulierung des Luganer-Sees und nn, / erer ,,. geerr eren e, n, n. einer Ausgabe

Langensees. Die italienische Delegation gah ihre Zustimmung brenß ee ge hne ern . Heese ne, r 21 Sinzelne Nummern tosten o e, ein zelne Beilagen 10 u ginzelnummern werden Eid genbsst Amt fu 9 irt big Vertündung d organ y worden ist, bezie zen, m, nt ces eren, dar gehlung oder vacherrge Cinsend ing des Rei ages⸗

u den vom Eidgenössischen Amt für asserwir her Denn eren er, gen derten t e cstghr ick das auf die we slgus gabe, Vortos abgege An n. 80 , 3 ages einschließlich des

urchgeführten Projektierungsarbeiten und zu dessen Vorschlägen ufeil geo ihr. ar gerd sg, e rm n . monatlich 239 eM zagugij prelten en rern, dm, m,, 2 , , , mm

über das weitere Vorgehe Sie berichtete sodann über den Bezug aveeis der 2iusgab eigenste le me natlich 15 2 185 . = Umzeigen nimmt an di = reiten Pettt- Zeile

über da eiter Bor ehen. 31 er e 1 n rn, rr, . 6gabe ohne Zentrashandelareg istereilage durch die Pos 5 zeig mit an die Anzeigenstelle Berlin 8M 6s, Wilhelmstraße R.

Stand der beträchtlich fortgeschrittenen Projektierungs⸗ und Bau meal d Keen nsch enger me Geil si n ier ber Ker zun ident. n n Mirren beleben, harie; eräig drr,

arbeiten für den Schiffahrtsweg Adrig = Langensee und über die , ,,, w

9 ; J . er die Anzeigenttelle Swaag. hinh inf e, 14 chen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am

Regulierung des Langensees. Am Montag wurden unter der orgehoben werden sollen. Defristete Anzeigen minssen 3 Tage

vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

rat Dr. SH. Gschwind aus Liestal die Baselstädtischen und Ba landschaftlichen Rhein⸗Hafenanlagen besichtigt. .

rung von Schiffahrtsdirektor Dr. Schaller und Regierungs- ; 4 Nr. 95

Sernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33 Berlin Neichs b ee Wellin. Snnnabend. den . April, abends ..

Die Lebensmittelteuerung in Aegypten = Inhalt des amtlichen Teiles b) in die Handwerksrolle ei ü Stockholm, 21. April. Die Verproviantierung der englischen Deutsches Reich Reichs fachgruppe dine di fer gem , n,. Bekanntmachung Truppen in Aegypten hat in diesem Lande zu einer Teuerung, . . ; des Glaserhandwerts dar ie Reichsinnungsverhand Auf Grund von 5 4 Abs. 1 der Verord d ; besonders auf dem Lebensmittel markt, geführt. Auf diese Tai. Erlöschen einer Exequaturerteilung. , Fan, oder als Glasätzer von der Reichs pre on, , , n. , Mia er Verordnung des Reichs⸗ sache weist uach Meldungen aus Kairo auch der soeben ver— Zweite Anordnung über die Exrichtung der Verkaufs verband des n . und Kunstglaser im Reichsinnungs⸗ He, wien Au ö. . nähren iiber die Verhängung . bffentlichte Geschäftsberichk der Nationalbank für Aegypten hin. schaft Sanitartelamit: ö. g. der aufsgemein⸗ verbandedes Glaserhandwerks erfaßt werden oder 4 Ausnahmezustandes vom 27. September 1941 . nter den obwaltenden Umständen“, so wird in ihm ausgeführt ,, , eramik. Vom 21. April 1943. e) in einem Hauptbetrieb oder angegliedert Nebenbetrie! wird das Vermögen folgender Personen; ift eine Einschränkung des Baumwollanbaues unbedingt not— Zweite Anordnung über die Errichtung der Gemeinschaft Ge— Arbeiten der in 52 Absatz ? 3. 6 enn Se, e, 1. Josef Sousek, geb. am 2. 2. 1907 in Mletschitz, zu . um . für den d,, ,, zur , , brauchskeramik. Vom 21. April 1913. und Mitglied des 8, r ref en letzt wohnhaft gewesen in Prag vii Brezanstr 36, . z ; je 3 j j j 3mi j za 8; . . 36 3 . ;. ; E = . K . , . . ken n , n, * e . 3 . 29 . 833. , , . über die Errichtung der Fachvereinigung , un anderer Glas verarbeitenden Gewerbe in 2. , . 9 e . ata, geb. am 13. 10. 1898 in Prag, Höhe gegangen und betragen fast in allen Fällen mindestenz Flachglasveredlung. Vom 21. April 1943. Prag oder Brünn öder des Landesverbandes der Ge⸗ 3 3 öl 4 , , Prag. Michl. Jer. 28 doppelt soviel wie vor dem Kriege. Dabei . t keine Not⸗ Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Berlin af n schaften 23 wackierer, Anstreicher, Schriften und ; a, 6. ,,,, . e, dn ä. 1914 in Roucho⸗ l wendigkeit, die Lebenshaltungskosten von den höheren Preisen Darmstadt, Prag und Regensburg über die Einziehung wn, Schilder maler (Seltion der gewerbsmäßigen Maler der any, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag 1I., Bischofs⸗ . der ausländischen Waren abhängig zu machen, da die Einfuhren Vermögenswerten für das Reich Industrieerzeugnisse) in Prag oder Brünn sind.“ gasse 1J, . H nur einen kleinen Prozentsatz unseres Gesamtverbrauches aus— welanmttmack des Rei . ö 4. Friedrich Br ishäsek, geb. am 4. 5. 1921 in Worlik machen e. ö . und Mähren 52 ö zuletzt wohnhaft gewesen in Raudnitz, Purkistraße . zerklgrung von heschlagnahmten Vermögen. Abs S . 9 Josef Sirotek, geb. 28. 1. 1507 in Sede / Delanntmachung der Filmprüfstelle über ,, e em mer ern , n,, , Verdis geb. . 6 am 1 f ighh 1 ö Die Elektrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Anordnung über die Preisregelung für Eichen- und Fichten Fachvereinigung ,, vom *r 5 eee, n . wohnhaft gewesen in Prag J., Geistgasse 6, ; ö . Elettrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des D. N. B.“ gerbrinde. Vom 21. April 19313. erhält folgende Fassung: g . ) 6. Wenzel Burger, geb. am 24. 11. 1897 in Kladno zu⸗ 7 am 22. April auf 74,090 RA (am 21. April auf 74, 0 RA 1 3 . ; letzt wohnhaft gewesen in Kladno Felsengasse 415, für 100 lg. eig 2 . , Flachglasveredlung (Fach⸗- J. Miroflawa Va vrSva, geb, am 7 1 1hig zuletzt ferrngnnhenchliest etch die Veredler von Flachglas ni wohnhafl göwesen in Prag Al., Kaiferinset gz. Berichte von auswärtigen Devisenmärtkten Amtliches ) Mitglied der Wi rtschaftsgruppe Glazindustrie, Berli . zugunsten des Deutschen Reiches vertreten durch ( il. N. B. 1327 G., 13,27 B. d ĩ Glasindustrie, Berlin, den Reichsprotektor in Böhme Mähren a ö Deutsches Reich der der Wirtschaftahru bp taz ind u st᷑ . g, finde sr

Prag, den 30. März 1943.

jagen Sal, 30 G., 22,509 B., London 968, 90 G., 99, 19g B., Mabrid Das dem Portugiesischen Wahlkonsul in München, Wilhelm b) in die Handwerksrolle eingetragen sind und von der

236,563 G. 236,95 B., Mailand 13140 G. 131,60 B., New Hor! Schmidhuber, namens des Reichs unter dem 3 ö Reichsfachgruppe Glasschleifer im Reichsinnungsverband Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Pra 24,B,958 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50, ß B., Stockholm 694,60 G. vember 1938 erteilte Exequatur ist erloschen. No des Glaserhandwerks oder als Glasätzer von 6. Reichs⸗ . ; f 2

fachgruppe Glasmaler und Kunstglaser im Reichsinnungs⸗

zoh, So B., Brüssel gh, 0 G., 400, 46 B., Belgrad 40,85 grog .

Der Reichswirtschaftsminister. J. B.: Dr. Landfried. Dobruschka, wohnhaft gewesen in Prag Vil., Messe—

straße 69,

/: ͤ . Beschluß 9. Bächer, Karl, geb. 19. 5. 1892 in Raudnitz (Elbe 1. Uatersuchung aud Stratsachen. . Qesenttiche Zuste dungen. Attiengeslenschosten. 6 nn nn,, n t e rn mn, , nn, n,, Zweite Anordnung . ö ö wohnhaft gewesen in Prag II., Auergasse ? z 1 . . , 2 J. Zn 3 slr. a. e eudleaeleua tee. B. rr drr e Wen en m en. über die Errichtung der Fachvereinigung Flachglasveredlung a nen, ,, , ,, ö. , 55 10. Band! 6 geb. ö kur rer ehe. 6. 1912 j . ; Vom 21. April 1has nn, m,, n bie Kin zi volt h ö in Girald (Slowakei), wohnhaft gewesen in Prag XII ; ereits ausgegebenen Zinsscheine wird G Restbetrag der früheren Hypothek beide in Hagenfelde, Post Gondek, Kreis seine Rechte anzumelden und die 1 ; l . in dindung n Gesetz über die inziehung olks⸗ un Schntilauet Gasse ] l ö 3. Aufgebote . dem 87 . Das ac Sic re , 9 . nn 5 . burch den Rechts. kunde vorzulegen, widrigenfalls Auf Grund des Gesetzes über die Errichtung von Zwangs- staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933. (RGBl. 1 11. . . gsrael, geb. 4 10 1913 findet auf den Antragsteller 9. 2. 1931) beantragt. Der Inhaber der anwalt Kindler in . haben das Kraftloserklärung der Urkunde erfol⸗ artellen vom 15. Juli 1933 RGBl. J S. 183 und der S. 479) und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers Mischkoltz (Ungarn, wohnhaft . n. ö ̃ 42 F 343. Auf Antrag des Werk- keine Anwendung, Urkunde wird , spätestens Aufgebot des Hypothetenbriefs über wind. ; Verordnung über Gemeinschaftswerke in der gewerblichen über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Kelleygasse ] ; ,,,, ‚. . 8 ericht Dresden, Abt. I, in dem auf den 3. August 1943, die am 19. Februar 1918 in Abt. III Posen, * 1h , , Wirtschaft dom 4. September 1939 RGBl. 1 S. 1621 Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. I. S. 303) wird das 1. Baus r gugo Israel geb. 13 geisniger Straße 8, E en 17. April 1933. 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge unter Nr. I0 gif dem Grundstüch as Amtsgericht. ordne ich im Einvernehmen mit dem Reichsprotettor in gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Eheleute wohnha t . Dre, . 96 1 1901. in Prag, wird mit Rücksicht auf die bevorstehen - richt, Zimmer 48, auberaumten Aufge⸗ Grundbuch, für Posen - Lawieg Band 1 FD, , e, n, T. Böhmen und Mähren an: Ernst Julius Israel Arndt, geb. am 8. 1. 1887 in Zarskoe⸗ 13. B i 9 n . Prag 1. Lange Gasse 31, Einleitung Aufgebotsverfahrens botstermine seine Rechte anzumelden Blatt 16 für die verwitwete Frau Els lichen Keil, den Änselgenteil und den Ber ; Selo / Rußland, und Clara Margarethe Sara geb Jun usber Bau er, Leopold, geb. 23. 1. 1883 in Budweis, wohn⸗ um Zwecke der Kraftloserklärung des 3 F. 2143. Der Kaufmann Karl Loh— und die Urkunde vorzulegen, widrigen. beth Paasche geb. Hildebrandt in Frie⸗ Präsidenl Dr. E chli ange in Potsdam, . §1 h ann i, , He n nn, zuletzt wog hast in 8 9. haft gewesen in Prag L, Ziegengasse 15, 4 500, renz in Prag, vertreten durch Rechts⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde denau eingetragene. Darlehnsforderung derantwortss für i , und 81 Absatz 1 der Anordnung über die Errichtung der Fach— ; 3 . . ö. 2 8 e 3 in arm⸗ 14. Bauer, Paul Israel, geb. 9. 11. 1899 in Prag briess der Landständischen Bank des anwalt Leopokd in Raumburg a. S5, erfglgen wird. ; von 100 0069 einhunderttausend n nd dbftggn, ga tlbonfle nl nm m vereinigung lachglazbereblilng von? 29. akut? gg tadt, Fichtestraße 33, zugunsten des Deutschen Reiches ein⸗ wohnhaft gewesen in Prag J., Bartholomãusgasfse ], ehem. sächs. Martgraftums Oberlausitz ebot des Hr chu fs; Naumburg a. S., 16. April 194. Mark mit Zinsen beantragt. Der In⸗ Dru der Preustischen Gerlags. und Druch —Deutscher eichs anzeiger Nr 25 vom 1 Februar 1943 gezogen. 15. Baumann, Otokar Israel, geb. 22. 11 15872 in m Bautzen, R 18 C 72 16600, ver- ie im Grundbuche von Amtsgericht. i der Urkunde wird aufgefordert, 6 erlla erhält folgende Fassung: 66 36 Gegen diesen Beschluß ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Malesov, Bez. Kuttenberg wohnhaft ewesen mn boten, an den Inhaber des Papiers eine Vd. 45 Bl. 1724 2 , ., tens jn dem auf den 3. Dezember Drei Beilagen 14) Der ; ; 6 . Darmstadt, den g. April 19tz Prag Vfl, Königstraße 155 gewesen in Leistung zu bewirken, insbesondere neue ür den Kaufmann Karl 3079) Aufgebot. Sä, 8 inhr, bor, dem, un terseichngten (isatnzlig eluet Renttaltänelt tegistett ln nig er Fachvereinigung Flachglasveredlung gehören alle k . 16. Baxa, Wenzel, geb 8 16190 . insscheine oder einen Erneuerungz= in Naumbur eingetra⸗ 19. F. 4/43. Fräulein Luise Paasche Gericht Posen, i ,. a, Zim⸗ 81 [* . Wege e er leer gn n ernehmungen an, die Flachglas veredeln und entweder Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Darmstadt. k , ,, , . ; n ren wohnhaft ein auszugeben. Die Emnlösung der! gene Elgentümergrundschuld von M00, und Frau Anna Hagena geb. Paasche, mer 29, anberaumten ufgebotaternrine handels reniserbeilage sort. a) Mitglied der Wirtschaftsgruppe Glasindustrie, Berlin, Mohr. 14. 8”. ö. 3 36 ,,. , n . 261 17,

ien, wohnhaft

ober der Wirtschaftsgruppe Glasindustrie, Prag, sind oder gewesen in Prag VII., Sermanngasse 1