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Reichs · und Staatsanzeiger r. 108 vom 18 Mat 1943. g. 4
Wir ij ch a fis te in
Nativns veränderung in der Lebensmittelzuteilung
Zu dem im amtlichen Teil dieser Ausgabe veröffentlichten . über die Durchführung des Kartensystems für Lebensmittel in der 50. Zuteilungsperiode wird von zuständiger Seite mit-
eteilt: ; ö Als vor einem Jahre, im Frühjahr 1912 die Brot- und Fleisch⸗ rationen gekürzt wurden, stand Dentschland vor einer sehr ernsten ernährungspolitischen Lage: Der außergewöhnlich harte Winter 191142, der 3 die ungewöhnlichen Kaltegrade der beiden vorherigen Jahre weit übertraf, hatte zu Auswinterungen beim Brotgetreide geführt, wie sie in diesem Ausmaße Deutschland noch nicht kannte. Darüber hinaus waren neben dem Total: verlust der Winterölfrüchte auch noch sehr hohe Verluste bei den eingemieteten Kartoffeln entstanden. Schließlich hatte diese ungewöhnliche Witterung auch noch zu einer schlechten Versor⸗ gung auf dem Gemüsegebiet geführt, teils durch Auswinterung der Samenpslanzen infolge der strengen Kälte, teils durch späte Aussaat. . ö ⸗
Diese ungewöhnliche Lage erforderte um ersten Male, daß fast zwei Millionen Tonnen Gerste der Tierernährung entzogen werden mußten, um im Herbst einen Ausgleich auf dem Brot⸗ sektor herbeizuführen. Um die Rückwirkungen der knappen Frühjahrs- und Sommer Versorgungsmonate auszugleichen, war es außerdem notwendig, die Fleischration wieder zu erhöhen, zumal der Entzug der Gerste ein Anpassen der Viehbestände an die Futterlage erzwang. Hierdurch erfolgte ein stärkerer Ein— griff in die Viehbestände.
In zwei Monaten beginnt nun die neue Ernte. Der An— schluß an sie ist gesichert. Darüber hinaus ist erreicht worden, daß die Versorgung auf dem Kartoffel! und Gemüsegebiet im letzten Winter nicht nur die günstigste seit Kriegsausbruch war, sondern daß auch über das Frühjahr und den Sommer bis zum Anschluß an die neuen Ernten diese günstige Lage anhalten wird. Diese Lage macht es möglich, aber auch erforderlich, den zeitweilig notwendigen Eingriff in die Viehbestände zur Ver- meidung von Substanzeingriffen auszugleichen. Das bedeutet eine Senkung der Fleischration um 105 Gramm je Kopf und Woche.
Diese Kürzung der Fleischration sichert für die Zukunft die ausreichende Versorgung auf dem Brot, und Kartoffelgebiet. Denn hierdurch wird einerseits ein weiterer Abbau der Vieh— bestände zu Lasten der zukünftigen Fleisch⸗ und Fettversorgung, audererseits eine die. Versorgung gefährdende Verfütterung von Getreide und Kartoffeln im Tiersektor verhindert. Entscheidend für diese Maßnahme ist, daß dadurch die Versorgung des Volkes mit pflanzlichen Nahrungsmitteln gesichert wird. Die aus dem ungewöhnlichen Witterungsverlauf des vorigen Jahres ent— standenen großen Gefahren sind damit für die Zukunft gebannt.
Um die Kürzung um 100 Gramm Fleisch je Kopf und Woche auszugleichen, wird je Versorgungsperiode (4 Wochen) die Fett⸗ ration um 50 Gramm und die Brotration um 360 Gramm erhöht. Diese Erhöhung der Brot- und Fettration ist in dem heute veröffentlichten Erlaß noch nicht enthalten; ihre Bekannt- gabe wird in einem weiteren, demnächst zu veröffentlichenden Erlaß erfolgen. Außerdem werden für die nächsten vier Versorgungs— perioden zusätlich Nährmittel und Sonderzuteilungen an Käse ausgegeben werden und es erfolgt eine einmalige Zuteilung von 1 Kilogramm Zucker je Kopf.
„Vom Wohlstand der Nationen“ Ein Vortrag von Prof. Dr. Hunke in Stockholm
Stockholm, 11. 5. 1943. Am 10. Mai sprach in Stockholm auf einer Veranstaltung der Deutschen Handelskammer in Schweden der Präsident des Werberats der deutschen Wirtschaft, Prof. Dr. Heinrich Su nhe, über das Thema: „Vom Wohl stand der Nationen.“ Unter den Anwesenden bemerkte man den deutschen Gesandten Dr. Thommsen, ferner leitende Ver— treter des schwedischen Außenministeriums und schwedischer Wirt schaftsbehörden.
In seinem Vortrage kennzeichnete Prof. Hunke die Ent- wicklung vom Merkantilismus über den Liberalismus zur neuen Wirtschaftsauffassung, wie sie in der deutschen Wirtschaftspolitit ibren konkreten Ausdruck gefunden habe. Der Redner wies die Fehler des Liberalismus nach, der , davon aus · gegangen sei, daß der e Objekt und nicht Subjelt der Wirt- schaft sei. Die erste Aufgabe der n . ei die Weckung aller produktiven Kräfte der Völker. Der Tausch der Güter sei prak- kisch nur ein Wellenspiel auf dem Meere des Marktes, ihr, Be⸗ weger aber die produktive Kraft der Menschen und Völter. Daraus folgte der Begriff der Wirtschaftsführung. In Deutsch⸗ land sei gar nicht beabsichtigt, die Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung zu vernichten. Die Wirtschaft werde zwar geführt und , aber nicht verwaltet. Auch in Zukunft werde die Durchführung der wirtschaftlichen Aufgaben dem das Gesamt— interesse berücksichtigenden verantwortungsbewußten Unternehmer
anvertraut bleiben.
Die praktischen Erfahrungen der neuen deutschen Wirtschafts- politik hätten, wie Prof. Hunke erklärt, die theoretische Auffassung bestätigt, daß die Arbeit die Quelle alles Reichtums sei. In Deutschland werde die Vollbeschäftigung der Wirtschaft als selbst⸗ verständlich angesehen, und das Recht auf Arbeit als ein Be⸗ , ,. der neuen Wirtschaftsverfassung vertreten. . er vielfach vertretenen Behauptung, daß die jetzige 9 tung die Ursache der deutschen Vollbeschäfttgung sei, wies Prof. Hunke nach, daß in den letzten fünf Friedensjahren das Deutsche Reich aus eigener Kraft die Arbeitslosigkeit praktisch beseitigt und un⸗ eheure Erfolge in der Steigerung des Volkseinkommens und der hem der industriellen Erzeugung aufzuweisen habe. Die Sicherung der Vollbeschäftigung mache ein Volt nicht ärmer, sondern reicher. Je mehr gearbeitet werde, desto größer werde auch die Freiheit sein, in der die Wirtschaft gestaltet werde. Bei der Bildung einer neuen Wirtschaftsgemeinschaft gehe es Deutsch= land praktisch nur um zwei Dinge, die allen beteiligten Völkern nur Vorteile bringen könnten, nämlich um die wirtschaftliche Sicherung des Kontinents zur Entfaltung aller europäischen Kräfte und um die Vollbeschäftigung.
Prof. Hunke trat dann der gelegentlich im Ausland auf⸗
gestellten Behauptung entgegen, als ob Deutschland allmählich
nicht mehr liesferfähig sei und die Verschuldung Deutschlands bei beinen n en Partnern ins Ungeheure gestiegen sei. Diefe Auffassung sei falsch. Eine Ueberprüfung der deutschen Außen⸗ , ergebe im Gegenteil das eindeutige Bild, da eutschland bis zum heutigen Tage eine gewaltige Leer r sstean vollbracht habe. Die deutsche Ausfuhr sei während des Krieges nicht zurückgegangen. Der Redner belegte seine Den, mit der Entwicklung des schwedischen Außenhandels. Er ftellte dabei, 64 auf sh ee fg Zahlenangaben stützend, fest, daß sich die Ein⸗ uhr aus Deutschland in den Kriegssahren gegenüber 1936 mehr als verdoppelt habe; auch die Ausfuhr 6 Deutschland hätte sich verdoppelt. Ebenso habe sich der Han elsverkehr zwischen Schweden und den übrigen europäischen Ländern stark vergrößert. Die schwedische Einfuhr aus Südo teuropg hätte sich beispiels- weise verdoppelt. Ein weiteres wi tiges Moment sel aber, da trotz der . Kriegsverpflichtungen der enn 8 Deutschland in den letzten Jahren mindestens soviel an Schweden geliefert habe wie Schweden an Dentschland.
Aehnlich sei die deutsche Ausfuhrleistung gegenüber fast allen europäischen Ländern. Die deutschen Lieferungen nach der Schweiz seien so umfangreich und mannigfaltig geblieben, daß man darüber nur staunen könne. Danach stellte der Vortragende abschließend fest, daß die deutsche Wirtschaftsführung den drei Herzstücken der liberalen Theorie und liberalen Praxis, der Marktautomatik, der Kapitalthearie und der internationalen Freizügigkeit, drei neue Ideen gegenübergestellt habe: die Idee der Wirischaftslenkung, die Ider der Vollbeschäftigung und die Idee der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. In der Praxis hätten diese drei erst der deutschen Wirtschaft ihren Wiederausbau ermöglicht und garantierten jetzt die wirtschaftliche Existenz des europäischen Kontinents.
Börsenkennziffern für die Woche vom 3. bis 8. Mai 19143.
Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich für die Woche vom 3. bis 8. Mai 1913 im Vergleich zur Vorwoche wie folgt:
Monats
durchschnitt April
162, 25 1658, 06 153, 88
157, 89
Wochendurchschnit vom 3. 5. vom 26.4. Aittienturse ( ennziffer 1924 bis & 5. bis 1.5.
bis 1926 - 100)
Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie
dandel und Verkehr Gesamt .
162, z 158, 16 154,02
158, 12
162, 85 158, az 153,9
10250 102,50
102,50 102 50
104, 86 104.00 103, zl 102,59 103,35 105, 8
104,45 103,33 103, 2 102,565 104. 15 105,67
Gemeindeumschuldungsanleihe
Industrieobligationen .. 105,94
Wirtschaft des Auslandes
Eröffnung der Muftermesse in Valencia
Valencig, 11. Mai. Am 10. Mai wurde die 21. Internationale Muster messe von Valencia durch den spanischen Narineminister Admiral Morenos und den Unterstaatssekretär des Handels, und Industrieministeriums, Granell, eröffnet. Anschließend be⸗ sichtigte der Minister die Ausstellungshallen. Besondere Aufmerk⸗ amkeit erregte die Halle des spanischen Nationalinstituts für In⸗ ustrie, in der die neuesten Errungenschaften des Maschinenbaues Fzeigt wurden, die Buchhalle mit etwa 860 00 Werken spanischer zerleger, der Schweizer Pavillon mit Präzisionsmaschinen Uhren, elektrischen Geräten und Geweben und die portugiesische Halle, in der die Erzeugnisse der Porzellanfabrik Vista Alegre aus⸗ gestellt sind
Finnische Wirtschaftsverhandlungen im Südostraum.
Helsiuki, 11. Mai. Die fin mkssche Außenhandelsdelegation, die unter Führung des Leiters der Wirtschaftsabteilung im Außen⸗ ministerium, Gesandten Jalanti, in der Türkei, Bulgarien und Rumänien Verhandlungen führte, ist jetzt nach Helsinki zu⸗ rückgelehrt. . z
Als Ergebnis der Verhandlungen wurde am 4 April ein neues Handels- und Zahlungsabkommen mit der Türkei auf der Grundlage eines freien Kompensationsaustausches im in. eines vereinbarten Warenverzeichnisses unterzeichnet. In einem Zusatzyrotokoll werden die Clegring⸗Verrechnungen über Frachten und sonstige Unkosten im Warenverkehr geregelt. Das Ab⸗ lammen ist am 1. Maj in Kraft getreten. Weiterhin wurde mit Bulgarien am 18. April an Stelle des seit 1936 geltenden Ver⸗
trages ein neues Zahlungsabkommen unterzeichnet. An Stelle des früheren freien Handelsverkehrs tritt jetzt ein Clearingsystem in Kraft, das beiderseits einen Warenaustausch von 156 Mil- lionen in,. vorsieht. Das Abkommen trat ebenfalls am 1. Mai in Kvaft. Schließlich ist dann am 31. April in Bukarest mit Numänien ein Zusatzprotokoll zum Handelsabkommen von 1917 unterzeichnet worden, das u. a. auch eine Erhöhung der vereinbarten Kontingente vorsieht. Im Warenaustausch werden beiderseits durch die Gesandtschaften besondere Bescheinigungen u den Warenlizenzen erteilt. Dieses Abkommen trat am 30. April in Kraft.
China verbietet Handel mit ausländischer Währung in den besetzten Gebieten
Nanking, 11. Mai. Wie aus Nanking gemeldet wird, hat das Finanzministerium der nationalchinesischen Regierung in Nan⸗ king im Anschluß an frühere Anordnungen japanischer Autori⸗= täten ein Verbot des Handels mit auslaͤndischer Währung, also insbesondere mit englischen Pfunden, Hongkong-Dollars und USA-Dollars, für alle in Frage kommenden, von den Japanern bzw. den Truppen der Nanking⸗Regierung' besetzten Gebieten Nord⸗, Süd⸗ und Mittelchinas ausgesprochen. Auch wer im Besitz ausländischer Banknoten angetroffen wird, unterliegt nach der Verordnung der Bestrafung. Die Verfügung ist notwendig
eworden, weil sich trotz bereits früher erlassener diesbezüglicher
vorerwähnten Währungen in
erer. Schwarzhandel in den Die Verordnung trat am
starkem Umfange bemerkbar macht. 10. Mai in Kraft.
Weiterer Ausbau der japanischen Außenhandels⸗Organisation Tokio, 11. Maj. Mit dem Fortschreiten der Vorbereitungen für die Umbildung der bisherigen Außenhandels⸗-Kontrollkörperschaft in eine neue Tauschhandels-Körperschaft wurde entsprechend einem Beschluß des Industrieministeriums ein Tauschhandels⸗Verein hege n det der die Aufgaben übernimmt, die nicht zum Aufgaben- reis der Tauschhandels⸗-Körperschaft . ören. Als Aufgaben des neuen Vereins werden genannt: Be anntmachung der Handels⸗ politik und Bexichterstalttung über die Ansichten in Handels- lreisen, weiterhin Verbindung der Organisationen, die an der Tauschhandels Kontroll Kr perschaft beteiligt sind, dann Leitung, ö und Durchführung der Ausfuhrwaren-Prüfung zur erbesserüng der kunstgeweblichen Ausfuhrwaren und Verbeffe⸗ rung der Verpackung, außerdem Betrieb von Außenhandels⸗Ver⸗ mittlungsstellen, Teilnahme an Mustermessen uind überseeischen Einrichtungen für den Außenhandel, schließlich Untersuchungen, Studien, Nachrichten und Propaganda, soweit sie den . handel betreffen, und natürlich auch Förberung des Außenhandels.
Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank. Wir weisen darauf hin, dah in der heutigen Ausgabe in Abteilung 14 des Oeffent⸗ lichen Anzeigers die Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank veröffentlicht ist.
Die Elettrotyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 12. Mai auf 74,090 E (am 11. Mai auf 4,00 R. 4 ür 100 Lg.
Serbische .. ...... a, ,, .
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Bu dapest, 11. Mai. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdan 8073 , Berlin 136, 29, Bukarest 2.76 , Helsinki 6, 90, London — Malland 17,77, New Jork ——, Paris 6 sI, Prag 13,62, Rreßbin 1171, Sofia 4153, Zagreb 681, gürich 86, 2H.
London, 11. Mai. (B. N. B.) New Hort 4,02 ; Paris —— Berlin —— Spanien (offiz.) 40, 80, ontteij L= , Kumsterdam =, Vrin e? = Fallen Trein ) . Schweiz 17, 30 =- 17,40, Kopenhagen Frei) —— Stockhol 16,86 — 16, 95, Oslo — , uenos Aires (offiz. — — Rio 83, 643, Schanghai Ibu ging gg er — —
Amsterdam, 11. Mai. (D. N. B.) (12,090 Uhr; holl. ** Amtlich. Berlin — —, London —— New Hork — —, 1 = DMDrnssel zan 1-0, 7, Schweiz 43,65 —=3, ., Helsin = Italien (Clearing) — —, Madrid — — O60 — Kopenhagen — — Stockholm MSI = 41,00, Prag — —.
Zürich, 11. Mai. (D. N. B.) 1Il,40 Uhr. Paris 419 London 17,14, New York 4,31, Brü sel 66, 25 B. Mailanß 22, 66n /, Madrid 30, 16 B., Holland 22907, V., Berlin 172,55, Lissabon 1814, Stockholm 102,657, Oslo 9s, tz M½, B., Kopenhagen 90373 B., Sofia 5, 37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreß S, 75, Athen — —, Istanbul 3, 69 G., Bularest 2,379 B., . . S, 74 B., Buenos Ares 10135, Japan 101,00, Rio 22, 50 B.
Kopenhagen, 11. Mai. (D. N. B.) London 19,34, Nen York 4,79, Berlin 191,809, Paris 10,65, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,36, Amsterdam 284,70, Stockholm 114, 18, Oh 109.00, Helsinti 9. 83, Prag —— Madrid — — . Allez Brief kurse,
Stocholm, 11. Mai. (D. N. VB.) London 163858 G., 6d B., Berlin 167 360 G., 168, s0 B. Paris — G., H,oo X, Yrüse! — G., 67,69 B., Schweiz, Plähe 97, ob G., oM 69 . Amsterdam — — G., 223, 565 B., Kopenhagen 87, 60 G., 87,90 J. Oslo oö,zs G. 9öé 86 B.,. Washington 45 G., 4,20 z., Helsini 836 G., S, od B;, Rom 22,00 G., 2z.99 B., Prag — ) Mabr ==, Kanada 3,75 G., 3,82 B., Lissabon — G., 17.18 S, Buenos Aires 97, 00 G., 100,90 fh
Oslo, 11. Mai. (D. N. B.) London — — G., 17ñ15 8. Berlin 175,25 G., 176,5 B., Paris —— G., 10,00 B., New HYor — G., 4,40 B., Amsterdam — — G., 2,365 B., Zürich 101,560 G., 103,90 B., Helsinki 8, 0 G., g, 20 B., Antwerpen , G., Tl, 560 B., Stockholm 104,55 G., los, 109 B., Kopenhagen dl, 15 G., 92,26 B., Rom 2220 G., 23, z9 B.
—
London, 11. Mai. (D. N. B.) 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168 —.
— Q —
.
*
In Berlin festgestellte Notierungen für igen . Aus zahlung, aus ländische Geldsorten und Banknoten
Telegraphilche Aus zahlung
18. Mai Gelb Brie Geld
— 1 10. Mai Brief
Aegypten 4 1 ägypt. Pfund 109 Afghani 1èẽPap. - es. 1 austr. Pfund — 109 Belga 89,96 1è Cruzeiro —
18,9 is, g 6,633 O05
40,9
8, 0 or 15
100 Rupten — 100 Lewa 8, 0 100 sronen 52, 15 1 engl. Pfund — * 100 6 A 8, 06s ; 8, Ot
100 Frs. . . 100 Drachmen 1, 665 1,668 182,70 132, 70
1090 Gulden
100 Rials 14,89 12,069
100 i8i. gr. 88, 2 36, 2 18,14 18, 14
100 Lire 0, Sg o, S5
1 9en ; 1 kanad. Dollar —
4, 995 4, 9085 56, 76 56, 16
100 Kung 10, ig 16, 1
1 neuseel. Pfd. 199 Kronen 100 Escudo 100 Sei
100 Kronen
100 Frs.
1099 serb. Dinar 190 slow. Kr. 100 Pesetas
1ẽ südafr. Pfb. 1 tür. Pfund 1009 Peng 1 Goldpeso
1 2Dollar — — —
69 46
67, a6 „9650 s, 609 3,301
as, os] as, Sg
59, 46
57, 89
4.96 S851 28 S6
—
1, ot
1, urs wen ioo
1, 198 1, 901
Für den innerdeutschen BVerrechnunggverkehr gelten folgende Kurse: Geld Eng. and, Aegypten Südbafrikanische Union ...... .... 9, 9 Frankreich — — —“ 26 4, 995 Australien, Neu see land — —— 66 7, 911
Britisch⸗ndien — — —— 74, 16 Kanada ö — “222 2, O96
Vereinigte Staaten von Amerika ...... ...... ...... 2, 08 Brasilie n — 22 0.180
Aug läandische Getdsorten und B autnoten
s 12 Mai Geld Brief 20,336 2o, as
Sovereigns ö
20- Franes- Stücke ..... ......
Gold ⸗Dollars ....
Aegyptische
Ameritanische: 1000 — Dollar 2 und 1 Dollar
1èägypt. Pd 1 Dollar 1Dollar
1 y ; 1 austr. Pfd. 100 Belgas
1 Cruzeiro 100 Rupien
100 Lewa 100 Kronen
100 Kronen 568, 10 58, 80 1 engl. Pfd. —
100 finn. S oss 8,078 100 Frs. 4, 99 100 Gulden 168, 70 . 100 Lire —
. 100 Lire 16, 18 Kanadische ..... . 1 kanad. Dollar O0, 99 Kroatische 100 Kuna 4, 99 Kronen S6, 89
Lei 1,66
Kronen — 59, 0
67, tz
rs. 57,366 rb Dinar 46, 99
109 slow. Kr. 8, Sz 1ãsüdafr. Pfd. 4, 89 1 türk. Pfund 1A 01
100 Pengö 60, 78
Fw
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsibent Or. Schlange in Potsdam;
verantwortlich für den Wirtschafts tell und den übrigen redaktlonellen Tell: Rudolf gantzsch in Berlin Nw eg Druck der Preußischen Verlagz, und Drucerel Gmb. Gerlin.
Drei Beilagen (einschließlich einer Zentralhandelsregisterbellage). Bet der gekürzten Ausgabe fällt die Zentralhandelsreglsterbellage fort.
Schwedische: große . 60 Kronen und darunter .. Schweiger: große 1099 Frs. unb darunter ... se
Slowakische: 80 Kronen und darunter
Ungarische: 190 Pengb und darunter
Silber Barren prompt .
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Nusgabe ohne Zentralhandelsregisterbeilage
( , ister reu e gaataanzeiger in Gesetzen und R Verkündung organ e me 1 ist, bezieht
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zugspreia der Ausgabe ohne Zentra monatlich 2, — Ae gusn glich 8er , . monatlich 1,60 Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in
Erscheint an sedem Wochentag abends in einer Vollausgabe und in einer Ausgabe ilage. Soweit der ne,. Reichs anzeiger und 6 als amtliches
. der Vonmaug gabe durch die Post monatlich e ee g g 2 gebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 16 ug ö delaregisterbetlage durch die Poßst
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anzeiger er Staatsanzeiger
Selbstabholer bie Anzeigenstelle Sw äs, Wilhelmstr. 3e Nr. 109
Sernsprech⸗Sammel⸗ Nr.: 19 33 33
Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung des Reichswirtschafts ministers und des Reichsbankdirektoriums über die Ablieferung von Schuld— verschreibungen der Oesterreichischen Südbahn-⸗Gesellschaft (jetzt Donau =- Save = Adria⸗Eisenbahn Gesellschaft) Vom 10. Mai 1943.
Anordnung zur Aenderung der Anordnung über Höchstpreise für die Runderneuerung von Kraftfahrzeugdecken vom 5. August 1939.
Anordnung Nr. 8 (FA12) J. Neufassung) der Wirtschafts—⸗ . Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische
rzeugnisse über die Herstellung von elektrischen Lampen. Vom 7. Mai 1943.
Anweisung Nr. 75 der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeine⸗
*
rung und verwandte Eisenindustriezweige als Bewirt⸗ schaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse über die Herstellung von Erzeugnissen für den Bürobedarf aus Eisen, NR⸗Metallen und deren Austausch⸗ stoffen. Vom 13. Mai 1943.
Anordnung Nr. 5 der Gemeinschaft Schuhe Absatzregelung für Haus⸗ und Turnschuhe aus Altmaterial und Stroh⸗ schuhe) zur Durchführung der Verordnung über die Ver⸗ brauchsregelung für Schuhe und Sohlenmaterial. Vom 11. Mai 1943.
r.
Das Gesetz des totalen Krieges fordert äußerste Ein⸗ schtinkung des zivilen Verbrauchs zugunsten der Rüstungs⸗ Wwirtschaft. Jede ersparte Tonne Rohstoff, jede ersparte Kilowatistunde kommi unserer Rüstung zugute. In der Be⸗ reitschaft, hier das letzte zu tun, darf es kein Nachlassen geben; sie muß sich täglich auch im Kleinen bewähren.
Unserem Appell zur Papierersparnis folgend hat sich die Mehrzahl der Bezieher des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers für die gekürzte Ausgabe ent⸗ schieden. Unter den verbliebenen Beziehern der Vollausgabe find jedoch noch immer nicht wenige, für deren Bedürfnisse die Ausgabe ohne Zentralhandels registerbeilage genügt. Es darf erwartet werden, daß diese Bezieher den Uebergang von der Bollaus gabe zur gekürzten Ausgabe (Preis monatlich 2, — . ohne Zustellgebühr) anläßlich der demnächst beginnenden Ein⸗ ziehung der Bezugsgebühren für Juni beim Postzusteller beantragen.
Wer Papier, elektrische Energie und Arbeitskraft sparen hilft, trägt dazu bei, den Endsieg schneller zu erringen!
Amtliches
Deu tsches Reich
Ministerialrat Detlef Herting, Reichs finanzministerium, ist zum Oberfinanzpräsidenten Düsseldorf ernannt worden.
Bekanntmachung des KReichswirtschaftsministers und des Reichs bankdirekl⸗ toriums über die Ablieferung von Schuldverschreibungen der ODesterreichischen Südbahn⸗ esellschaft (jetzt Donau⸗Save⸗ Adria Eisenbahn⸗Gesellschaft) Vom 10. Mai 1943
Die 4 * auf Mark lautenden Schuldverschreibungen der Desterreichischen Südbahn⸗Gesellschaft (Donau⸗Save Adria Eisenbahn⸗Gesellschaft) von 1885 Serie E, die gemäß Rund⸗ erlaß des ,, 19.143 D. St. / R. St. vom heutigen Tage ausländische Wertpapiere im Sinne des Ge⸗ setzes über die Devisenbewirtschaftung vom 12. Dezember 1938 (RGBl. 1 S. 1733) sind und somit der Anbietungs⸗ pflicht unterliegen, werden, soweit sie
a) Eigentum von Personen sind, die nach den devisen⸗ rechtlichen Bestimmungen Inländer sind, b) durch Inländer unmittelbar oder mittelbar verwahrt werden und Eigentum von Personen sind, die nach 3 devisenrechtlichen Bestimmungen Auswanderer ind, hiermit auf Grund der Zweiten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die r, e,, . vom 16. März 1939 (RGBl. 1 S. 502) und der 55 51 und 66 des Gesetzes über die Devisenbewirtschaftung zur Einlieferung bei der Deutschen Bank, Berlin, sowie ihren Niederlassungen oder bei der Creditanstalt⸗Bankverein, Wien, sowie deren Nieder⸗ lassungen abgefordert. .
Die Stücke sind mit Zinsscheinen zum 1. Mai 1919 ff. ein⸗
zuliefern. Die Einlieferung hat bis spätestens 15. Juni 1943
Einzelne Nummern kosten 30 M, einzelne Beilagen 10 h. Cinzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Pen- Heile 1,10 ARM, einer dreigespaltenen 0 mm breiten Petit-⸗Feile 185 Q. Unzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin Sw 6s, Wilhel mstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier vollig drucresf einzusenden, ins befonbere sist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruct (einmal unterstrichen) ober durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befrift vor dem Einrückungstermin bel ber Anzeigenstelle eingegangen sein.
ete Anzeigen müssen 3 Tage
Berlin, Donnerstag, den 13. Mai, abends
zu erfolgen. Soweit die Schuldverschreibungen bei einem inländischen Kreditinstitut verwahrt werden, hat dieses die Einlieferung vorzunehmen; die Eigentümer haben in diesem Falle nichts zu veranlassen. Stücke, die sich im Eigenverwahr der Eigentümer befinden oder von diesen in einem Schließ⸗ fach verwahrt werden, sind entweder durch Vermittlung einer Devisenbank oder unmittelbar bei der Deutschen Bank oder bei der Creditanstalt⸗Bankverein einzuliefern.
Lose Zinsscheine, auch solche, die am 1. Mai 1916 bis ein⸗ schließlich 1. November 1918 fällig waren, und lose Talons werden zur Einlieferung in gleicher Weise abgefordert.
Für das Protektorat Böhmen und Mähren, das Elsaß, Lothringen, Luxemburg und die befreiten Gebiete der Unter— steiermark, Kärntens und Krains wird eine entsprechende Bekanntmachung ergehen. Soweit, Angehörige dieser Gebiete ihre Stücke im übrigen Reichsgebiet in Verwahrung haben, kann die Einlieferung auch bei den in dieser Bekanntmachung genannten Stellen erfolgen.
Berlin, den 10. Mai 1943. Der Reichswirtschaftsminister.
Reichsbankdirektorium.
J. V.:. Dr. Landfried. Kretzschmann. Emde.
Anordnung zur Aenderung der Anordnung über Hächstpreise für die Runderneuerun von Kraftfahrzeugdecken vom 5. August 1939 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 182 vom 9. August 1939)
Auf Grund des 52 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung — vom 29. OSttober 1936 (RGBl. 1 S. 727) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres⸗ plan angeordnet:
§51
Der § 1 meiner Anordnung über Höchstpreise für die Rund⸗
RTmeuerung von Kraftfahrzeugdecken vom 5. August 1939 (Deutscher Reichs und Preußischer Staatsanzeiger Nr. I92 vom 9g. August 1939) erhält folgende Fassung:
Für die Runderneuerung von Kraftfahrzeugdecken dürfen als Verbraucherpreise höchstens die nachstehend genannten Vomhundertsätze der laut Preisliste der Neureifenhersteller vom 1. September 1938 gültigen Bruttolistenpreise für neue Kraftfahrzeugdecken gefordert, gewährt oder versprochen werden:
Riesenluft⸗ und Traktorendecken (Zoll⸗ und Millimeter—⸗ größen) und Gespannwagendecken der Größen 190, 210 und 230 — 0 35 vom Hundert,
Transportwagendecken sowie Gespannwagendecken der Größen 166 und 170— 20 41 vom Hundert,
Personenwagendecken mit mindestens 6 Lagen (mit der Bezeichnung „Extra“ sowie Gespannwagendecken 150 20 145 vom Hundert,
Kraftraddecken, Personenwagen- und Gespannwagendecken, soweit sie nicht mehr als 4 Lagen enthalten 50 vom
Hundert. §52
Die Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 1943 in Kraft. Sie gilt für alle Auslieferungen, die vom 1. Juni 1943 ab vorgenommen werden.
Berlin, den 10. Mai 1943.
Der Reichskommissar für die Preisbildung. Fisch bö ck.
Anordnung Nr. S (FA 12) ¶ J. Neufassung) der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse über die Herstellung von elel⸗
trischen Lampen Vom J. Mai 1943
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung elek⸗ trotechnischer Erzeugnisse vom 6. . 1912 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
§1
Die Herstellung folgender elektrischer Lampen ist verboten: JI. Glühlampen: Großlampen (ausgenommen Kohlefaden⸗ lampen) . 1. Allgebrauchslampen mit Ausnahme von a) solchen Lampen in gewöhnlichen Formen, die in der Anlage L hinsichtlich ihrer Ausführung durch ein „X“ kenntlich gemacht sind, ⸗ . b) solchen Lampen in Zweck- und Zierformen, die in der Anlage II hinsichtlich ihrer Ausführung durch ein „X“ kenntlich gemacht sind, e) behördlich zugelassenen Luftschutzlampen. d) Röhrenlampen für Sonderzwecke die von der Ge ⸗ meinschaft Elektrische Lampen bestimmt werden.
. * D278 dem Bedarf des
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postschedkonto: Verlin 418 21
e) Linienlampen B für Ersatzzwecke in den Ab— messungen 500 x 30 mm 1000 X 30 mm
gerade, weißopal, mit einer Leistungsaufnahme von 0,8 oder 1 Watt je laufenden Zentimeter Länge,
Lampen in Tageslichtglas oder in einer in ihrer Wirkung gleichen oder ähnlichen Ausführung mit einer Leistungsaufnahme von 60 und 200 Watt für Sonderzwecke, die von der Gemeinschaft Elekl⸗ trische Lampen bestimmt werden.
; Sonder⸗Großlampen in Opalglas oder in einer in ihrer Wirkung gleichen oder ähnlichen Ausführung mit Ausnahme von Photolampen für Bildvergrößerung mit einer Leistungsaufnahme von 60, 75 und 250 Watt.
; Langdrahtlampen mit Ausnahme von Sonder⸗Groß⸗ lampen für Meßzwecke.
„Innenmattierte Lampen mit Klarglasfleck.
Verspiegelte oder mit Reflexschicht versehene Lampen mit Ausnahme von stoßfesten Lampen für Fahrzeug- scheinwerfer, der gemäß Anlage 11 zugelassenen Linienlampen A, Lichtwurflampen, Photolampen, Be⸗ strahlungslampen und Heizlampen.
3. Großlampen in Dekalumenstaffelung.
Lampen mit Eigentumsstempel mit Ausnahme von Mietlampen.
Wiederherstellung von Großlampen, ausgenommen die Wiederherstellung von Sonder⸗Großlampen im Herstellungsunternehmen.
Jede Bearbeitung, Veränderung oder zusätzliche Stempelung von Großlampen und ihrer unmittel⸗ baren Umschließung außerhalb des herstellungsunter⸗ nehmens.
II. Glühlampen: Kleinlampen 1. Kerzen⸗Kleinlampen 2. Illu⸗Klein lampen 3. Iwerglampen P (Photo⸗Zwerglampen) III. Entladungslampen Metalldampflampen folgender Typen 300 mit Ausnahme der Na 300 U 600 300 K 300 R 500 K g 500 R HgHS 8000 8582
Die Lieferung der dem Herstellungsverbot des 31 unter— liegenden Erzeugnisse sowie der Handel mit diesen Erzeug⸗ nissen ist verboten. z
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Die Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle be⸗ hält sich vor, Ausnahmen in begründeten Einzelfällen zuzu— lassen. Anträge sind über die Gemeinschaft Elektrische Lam— pen, Berlin⸗Halensee, Kurfürstendamm 165, einzureichen.
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Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 55 10, 12 —15 der erordnung über den Warenverkehr bestraft.
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( Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal⸗ tung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.
(2) Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 8 (FA 12) der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle über die Herstellung von elektrischen Lampen vom 15. Sktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 243 vom 22. Oktober 1942) außer Kraft.
(G3) Unberührt bleiben die Vorschrift Nr. 29 FA 12) der Wirtschaftsgruppe Reichsstelle über den Verkauf von Groß lampen dont bruar 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preuß ** anz. Nr. 38 vom 16. Februar 1913) und D N. 11 CEA 12 der Birtschaftsg Reichsstelle über die Begrenzung g stellungen von Großlampen dom 31 Orrs Reichs anz. und Preuß ischer Staats tober 1912) mit der N —l
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Der Reichsbenuftragte für elertratechnische Erzengnisse.
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