1943 / 117 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 May 1943 18:00:01 GMT) scan diff

, , ,, , e e , ee. . .

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Reichs · und Staatsanzeiger wr. 117 vom 22 Ma

11913. S. 2

nichtgelapselte Berteilungsgruppen bis 200 A einschließlich,

Hausanschlußsicherungen, Da glertaselnz ö tassungen aller Art, . J . 3 eme, und Abzweigdosen, Kästen und „köpfe ein

gun * . schließlich der Klemmeinsätze sowie sonstige Verbin⸗ dungs und Abzweigklemmen aller Art, . .

Zubehr zum Verbindungs⸗ und Verlegungsmaterial. 9

n den nach S 1 zugelassenen en, an elektrotechnischem nst iatiens ni erf in hie r, Beste e 1. Juni 194 e ; laufenden Bestellungen am 1. 81 überschreite müssen sie vom Besteller bis zum 15. Juli 1913 widerrufen werden. ö . ; . 2) Bestellungen auf Sonderanfertigungen, die vom 8e. steller bereits in Arbeit genommen sind, dürfen jedoch 2. Einverständnis mit dem Hersteller zurückgenommen werden.

83 () Diejenigen Hersteller, bei denen der Bestand r m trägen auf elektrotechnisches Installatians material n . im § 2 den Bestellern vorgeschriebene , n. Wich 84 j . f . S j . ' 9 * zum 15. Juli 1913 auf den Stand einer 6 Monats ien ĩ z rungspatronen einer 3 Monats⸗ Erzeugung verringert ö. verpflichtet, in eigener Verantwortung ihren Auftrags bestan durch Auftragskürzungen und Widerruf auf diese Grenze her⸗ abzudrücken . (2) Die Besteller sind von und Widerruf zu unterrichten. 5 4 Neue Aufträge auf elektrotechnis dürfen die Hersteller nur dann und in dem kö, an⸗ nehmen, daß der Gesamtbestand an Bestellungen nicht eine 6⸗-Monats⸗, bei Sicherungspatronen eine 3 Monats⸗Erzeugung überschreitet. . sch 85 Hersteller, bei denen Einzelanfragen oder , , von einem Besteller innerhalb eines Monats eingehen, die je Type eine halbe Monatserzeugung übersteigen, haben diese Anfragen oder Aufträge unbearbeitet sofort an die Wirt⸗ ? äge unbearbeitet sols x schaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektro technische Erzeugnisse weiterzugeben. 586 atronen dürfen von Einzelhändlern an Haus⸗ Rückgabe der gleichen Zahl unbrauch⸗ leicher Stromstärke abgegeben

() Soweit Bestellunge

den vorgenommenen Kürzungen

ches Installationsmaterial

Sicherungsp haltungen nur gegen barer Sicherungspatronen g werden. .

§8 7

In begründeten Fällen kann die Wirtschaftsgruppe Elektro⸗

industrie als Reichsstelle Ausnahmen von den Vorschriften

dieser Anordnung zulassen.

Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung werden nach den 396 . n. . über den Warenverkehr be— . 89 . Diese Anordnung tritt am 1. Juni 19413 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Ge⸗ kieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit ustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung a auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be⸗ setzten Gebieten Kärntens und Krains. Berlin, den 14. Mai 1943. Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse. schen.

Anordnung Nr. 1 zur Aenderung der Anordnung Nr. 3 ( I) der Wirtschafts⸗ gruppe Feinmechanik und Optik als Reichsstelle für fein⸗ mechanische und optische Erzeugnisse (Bewirtschaftung von

Erzeugnissen der Augenoptik)

Vom 19. April 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverlehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver— bindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung fein— mechansscher und optischer Erzeugnisse vom 29. August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 203 vom 30. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗ ministers angeordnet: Artikel 1 Der zweite Teil der Anordnung Nr. 3 (A1) erhält folgende neue Fassung: „Zweiter Teil: Brillenfassungen und ihre Teile

2 49 53 3

Die Herstellung folgender Brillenfassungen und änder ist

verboten: 2 1. Stielbrillenfassungen (Vorhalterfassungen),

2. Pe, Iris-, Windsor⸗ und ähnliche Zelluloidränder sowie 33. die Ausstattung von Brillenfassungen mit solchen Rändern. 24. s

§5 4

Soweit die Herstellung von Brillenfassungen nicht gemäß verboten ist, dürfen nur die nachstehend genannten Mo⸗ delle nach Maßgabe des 5 5.hergestellt werden. Die Aufnahme der Herstellung eines zugelassenen, aber bisher im Betrieb noch nicht hergestellten Brillenmodells ist nur mit Genehmigung der Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik als Reichsstelle

83

zulässig. 585 (1) Brillenfassungen dürfen nur nach Maßgabe der Ziffern bis 4 hergestellt werden: ! 1. Maskenbrillen für die Wehrmacht aus Stahl;

2. Stahl⸗Brillenfassungen nach RAL 914 B, jedoch nur mit

Trommelpolitur,

a) als Wehrmachts⸗Dienstbrille mit Reitbügeln und

Scheibengröße 38 mm,

p) als Stahl-Einheitsbrille (Krankenkassen⸗ und Volks⸗ gasmaskenbrille) mit Reit- und Halenbügeln und

Scheibengrößen von 34 mm bis 46 mm;

3. Wendebrille mit Schwingsteg, in der gleichen Aufmachn

wie die Stahl⸗Einheitsbrille zu Ziffer 2b; Zelluloid⸗Einheitsbrille

mit Bügeln zei der in zwei Garden. nämlich: in wa patt Nührfarbe. .

(1) Die Verwendung von Meta d,, n, is zur Herstellung zur Zeit des Inkrafttretens

X

nicht vorhanden sind. . (2) Betriebe, die bisher die in 57 der A I der Wirtschaftsgruppe Feinmechani gaichss o st vom 12. Januar

Preuß. Staatsanz. Nr. 13 vom

tellung zug ͤ er nin Nichtmetallfassungen bis

weiter herstellen. Weiterverwendung von Neusilber K. lässig.

ssig ö.

Die Zusammenstellung von bügeln zu anderen als den im

verboten. §8 8

zulässig, die bisher sol

rung der Reparaturteile eingesandt worden sein.

6 Artikel 2

(i) Die Anordnung tritt am 14. Tage dung in Kraft. Sie gilt auch in den gebieten und den Gebieten von

ö. rte Altgold ausma

Zivilverwaltung sinngemäß auch

(2 Gleichzeitig tritt der zweite (A I der Reichsstelle vom 12. Januar 1913 E683 Berlin, den 19. April 1943. Der Reichsbeauftragte . für feinmechanische und optische Erzeugnisse. P. Henrichs.

Anweisung Nr. 3

faserabfälle und Polsterwerg Vom 15. Mai 1943

Preisbildung vom 4. März 1943 IVI 100 wird mit Zustimmung Reichskommissars für erlassen:

§51

a) Preise ab Aufallstelle

Flach sabfälle: 1. Röstflachsschäbenwerg .. 2. Grünflachsschäbenwerg Polstergrobwerg (Flachsstengel, roh, geknickt... Flachshechelabfall. 5. Flachs kämmlinge 1 è (v. ; II (v. d . . . III (v. Kurzwerg) . J Flachskardenabfall . gereinigt...

1

21 1 1

,

1

2

. ö. ungereinigt. . glam ada he e eben ,, gereinigt... 3. Flachs naßspinnabfall 1, gewaschen, getrocknet... ; II, ungewaschen, getrocknet..

ö . 1, . ungetrocknet;. · 3. Flachs trockenspinnabfail, gereinigt u. Vorspinnabfall . ö . ungereinigt. .. 6 Leinengarnabfall, gebleicht

. j ; g 5 oder gebleicht u. roh gemischt. roh (Haspelabfall) .

„bunt oder bunt gemischt.

1 . 1

Hanf abfãlle: . 22. Hanflardenabfsall 1, gereinigt.. z 11, 5

25. . ungereinigt 26. Hanfspinnab fall

27. Hanfgarnab fall

Jute abfãlle: . 28. Jute kardenabfall, gereinigt. 29. . ungereinigt 30. Jutescher⸗ und Stuhlwolle 31. Jutegarnab fall... Namieabfälle:

32. Namiekämmlinge 1

33. . 11

122 Ramieabgang

36. Ramiefaser WM (Waschmaschinenabgang, 37. Ramiegarnabfall, roh

38 bunt

n n,, .

39. Sisalfaserab fall

40. Sisalflusch

Zonstige Bastfaserabfälle:

41. Schlauchgarnabsall

42. Tabakgarnab all

ng 43. Sisal⸗ und Manilascherabsall

44. Knoten von Binbegarnenden 15. Kehricht aus Flache, Hans- und Inte weberei

mit runder Scheibe und Sattelsteg,

46. 5 2 1

1 1 1

it i i n Normblatt mit in der Mitte abgesetzten Gelenken nach 9

i der Stahl⸗Einheitsbrille zu 2b, 44 ö sserhell und in Schild⸗

llteilen . ö ö t bis zum 30. Juni 1943 zulässig, sofern die

Stahl-Brille erforderlichen Stahl mengen 2 . Anordnung im Betrieb

Anordnung Nr. 3 k und Optik als 19513 (Deutscher Reichsanz. und 18. Januar 1913) zur Her⸗

e en Nichtmetallfassungen hergestellt haben, , . spaͤtestens 50. Juni 1943

: i der Herste von Stiften und Schrauben ist die (3) Bei der Herstellung vo fte ö .

Brillenmittelteilen und Ohr⸗ F ö5 genannten Modellen ist

Die Herstellung von Reparaturteilen aus Doubleè mit einem gem e von . ist für Lieferungen an solche Abnehmer

j e Modelle laufend bezogen haben. Die zu ersetzenden Doublé-Teile müssen dem Hersteller vor Liefe⸗

Die zu liefernden Reparaturteile aus Double dürfen ins⸗ esamt . höheren . aufweisen als das abge⸗

nach ihrer Verkün⸗ eingegliederten Ost⸗ Eupen, i e. 63 36. je mit Zustimmung des zuständigen Chefs der , . ö ! n ifa, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Unter⸗ steiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains. Teil der n,, ö Wirtschaftsgruppe Feinmechanik un ptik a K bis 8 außer Kraft.

der Reichsvereinigung Bastfaser über Höchstpreise für Bast⸗

Auf Grund der Verordnung über die Exrichtung einer nal enn, Bastfaser vom 19. März 1942 (RGBl. 1

S. 132 ff) und des Erlasses des ö . die

des Reichswirtschaftsministers und des die Preisbildung folgende Anweisung

Höchstpreise für Bastfaserabfãlle und Polsterwerg

ür den Verkauf von Bastfaserabfällen und Polsterwerg, die ind re d anfallen, werden folgende Höchstpreise festgesetzt:

spinnerei..

47. Sortierter Leinengarnabfall, . ö

52.

Die Preise gelten frei Versandbahnhof

p) Preise ab of alibearbeitun gs betrieb

(Sortierbetriebe für Bastfasergarnab falle oder Abfallwaschereien)

2 21 862

* bunt. Hanfgarnabfall .... . Tabalgarnabfall c.. * Flaschs naßspinnab fall, gewaschen u. etrocknet.

gegen Barzahlung

1

Kasse), brutto für netto bei handelsüblicher Verpackung für alle Lie fe⸗ rungen vom Tage des Inkrasttretens dieser Anweisung an.

au

(1) Für Bastfaserabfälle, werden ) : vereinigung oder einer von ihr

582 die in 8 1 nicht aufgeführt sind, Einzelanweisung der Reichs⸗

ie Preise jeweils dur die Preise j ch hie mit beauftragten Stelle

Antrag festgesetzt.

2) Streitigkeiten über die Einstufung von Bastfaserabfällen

in die Abfallsorten entscheidet die Reichs vereinigung oder eine von ihr beauftragte Stelle.

(1) Für Großhändler ist

g Großhandels zuschlage bei Verkäufen von Bastfaser⸗

abfällen, die im Inland anfallen, ein Großhandelszuschlag . 10 3 des Einkaufspreises, jedoch nicht mehr als R.M 4

je 100 kg, zulässig.

Bei Abfallsorten im Werte, bis zu

RAA 12, je 106 kg darf der Großhandelszuschlag je 100 kg REA 1,25 betragen.

(2) Bei der Einlagerung von Bastfaserabfällen dürfen außer

den , . . Lagerkosten (Ein- un t 3 9 . Höhe von insgesamt Rel 1, 26s für 100 kg in

e a nnn, gebracht werden.

entstandenen

Vorfraͤchten die tatsächlich und Lager⸗

Ausladen, Rollgeld, Pack⸗

5 4 Ausnahmen

Die Reichsvereinigung behält sich vor in besonders begrün-

deten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser An⸗

weisung zuzulassen.

n n, m en diese unbeschadet anderweitiger trafb Satzung der Reichsvereinigung Bastfaser verfolgt.

55 Strafvorschriften ö werden

Anweisun ; 9 § 13 der

estimmungen na 56

Inkrafttreten

; ĩ ; ; ; in Diese Anweisung tritt am 1. Juni 1943 in Kraft; sie g auch 1 den , . Ostgebieten und den 34

n, Malmedy und ; t n . Chefs der r,, . sinngemäß au im Elsaß, in Lothringen un stok sowie in der Untersteiermark und den be

ieten von Moresnet sowie mit Zustimmun

emburg und im Bezirk Bialy= ö ö Gebieten

Kärntens und Krains.

, ,, ö n n. Ueberwachung un von 9 August ö g, u scher Reichsanzeiger und 6

der Fassung vom 11. Dezember 1942 (

Staatsanzeiger stimmung des

nach dem 1. September

Berlin, den 15. Mai 1943. Der Vorsitzende: Dr. Gru ber.

Anordnung X43 der Reichsstelle, Chemie“ (Chemische Erzeugnisse für den Bürobedars) Vom 22. Mai 1943

über den Warenverkehr in Auf Grund der BVernprdunhg iert är fig. sch in

i kanntmachung Über die Reichsstellen , s Warenverkehrs vom

Nr 197 vom 21. August 1939) wird mit i än g fie mier f; angeordnet: §51 Begriffs bestimmung . Chemische Erzeugnisse für den Bürobedarf im Sinne dieser

Anordnung sind

3 arbbänder 5 und Durchschreibepapiere Einmal⸗ und Hektokohlepapiere Schreib⸗ und Signier reiden Tinten und Tuschen Stempel und Vervielfältigungsfarben .

ella ö 5 und Büroleim in kleinen Abfüllmengen Vervielfältigungsflüssigkeit für Hektovervielfältiger Hektographenrollen Hektographenmasse. 82

herstellungs verbot

Wer die Herstellung der im 1 genannten Waren erst

(6) 19559 aufgenommen hat, hat sie

uni 1943 wieder einzustellen.

ä 8 39. 9 3 pc hte r men m. der Herstellung der im 1 genannten

Waren ist verboten. 83 . Ausnahmen . 6 Die Fachabteilung Chemischer Bürobedarf der Wirtscha ts, r ,,, Industrie kann namens und im , . des Reichsbeauftragten Ausnahmen von den Vorschriften g S 2 zulassen. Diese Ausnahmegenehmigungen können . widerrufen werden; sie können unter Bedingungen erteilt u mit Auflagen versehen ne, * 8 . Strafbestimmungen . 6 iderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Angno— w 3 10, 12-15 der Verordnung über den W rn berlehr bestraft. z

Inkrafttreten 36 . ö Diese Anordnung tritt am 1. Juni 1943 in Kraft, Hie gi auch ö den eingegliederten O sigebieten und den Gebieten von des zuständigen Ehess der Zivilverwaltung sinngemäß au im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg sowie in der Untersteiermait und Kärntens und Krains. Berlin, den 22. Mai 1943. . Der Reichsbeauftragte für Chemie.

den besetzten Geb

Dr. Ctaus Ungewitter.

2. Lackrohstoffe

Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit , und im Bezirk ka,. ieten

Neichs · und Staatsanzeiger ver. 117 vom 22 Mai 1943. S. 3

Anordnung XI / 43

der Reichsstelle, Chemie“ rwendungsbeschränkung von chemischen Roh⸗ und silfs⸗ sosfen zum Imprägnieren und zur Oberflãchenbehandlung von Papieren, Pappen sowie von Erzeugnissen jeder Art aus

Papieren und Pappen)

Vom 22. Mai 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der

essung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ . mit der Bekanntmachung über die Heid ellen zur

heberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom ie en e st 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und . Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. Auguft 1939) wird im Ein— vernehmen mit der Reichsstelle für Papier und mit Zustim⸗ mung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

§1

) Die Verwendung der im S2 genannten chemischen Roh⸗ und Hilfsstoffe zum Imprägnieren und zur Oberflächen— kehandlung von Papieren und Pappen sowie von Erzeugnissen feder Art aus Papieren und Pappen bedarf der Genehmigung der Reichsstelle.

(2) Als. Imprägnierung und Oberflächenbehandlung gilt zedes Lackieren, Streichen, Spritzen, Tauchen, Gießen oder Tränken.

§82

Chemische Roh⸗ und Hilfsstoffe im Sinne dieser Anord— nung sind:

1. Kunstharze und Polymerisate jeder

Mischungen, Lösungen und Emulsionen, jeder Art, insbesondere Zelluloseverbin— dungen und Naturharze,

3. Lackerzeugnisse im Sinne der Anordnung Nr. 33 der Neichsstelle „Chemie“ vom 25. März 1912 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 72 vom 26. März 1942) auch in Mischungen untereinander und in Mischungen, Lösungen, Emulsionen oder Disper⸗ sionen mit den zu 1— 3 genannten Stoffen,

Lackhilfsstoffe jeder Art, insbesondere Lösungsmittel, Weichmacher, Pigmente und Farbstoffe, soweit sie bei der Lackherstellung und verarbeitung Verwendung finden.

83 Die für die in 2 unter 1—4 genannten chemischen Roh— ind Hilfsstoffe anderweit erlassenen Verwendungsverbote erden durch diese Anordnung nicht berührt. 5 4 (1) Die gemäß §. 1 erforderliche Genehmigung wird in orm einer einmaligen, jederzeit widerruflichen Zulassung urch die Reichsstelle auf Antrag des Verbrauchers erteilt. Die Genehmigung kann unter Bedingungen erteilt und mit lluflagen versehen werden. (E) Der gemäß Ziff. 1 vom Verbraucher zu stellende Antrag nuß folgende Angaben enthalten: a) Name und Anschrift des Antragstellers, b) Art und Umfang des gemäß 1 genehmigungspflichtigen n enge derh d c) Art und Menge der hierzu erforderlichen chemischen Roh⸗ und ufs nen, G 2), ö . . c) Angaben über den Verwendungszweck der mit Hilfe des genehmigungspflichtigen Vorganges herzustellenden Ware, e) Angabe der Organisation der ae nn, Wirtschaft, zu der der Antragsteller für die in Rede stehenden Fertig⸗ erzeugnisse gehört.

Art, auch in

§5 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach en S5 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr hestraft. 56

Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1943 in Kraft. Sie gilt ich in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten on Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustim⸗ ung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn⸗ emäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be⸗ ttzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 22. Mai 1943.

Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.

Nichtamtliches

Deutsches Reich

Der Spanische Bot chafter in Berlin, Herr Gines Vidal Saura, hat Verlin am 17. Mai d. J. verlassen. ahrend seiner Abwesenheit führt der Botschaftsrat Herr zesandter Fernando Valdes, Graf von Torata, die seschäfte der Botschaft.

Kunst und Wissenschaft

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 23. bis 31. Mai 1943

Staatstheater Unter den Linden vuntag, 23. Mai: Tiefland. Musikal. Leitung: Lenzer. Be⸗ ginn: 181½“ Uhr. Ausvertauft. ontag, 21. Mai: Figaros Hochzeit. Musiklal. Leitung: Seger. Beginn: 17 Uhr. Ausverkauft. enstag, 9 Carmen. Musikal. Leitung: Schüler. Be⸗ ginn: 8 ; ittwoch, 26. Mai: Die verkaufte Braut. Mnsikal. Lei⸗ tung: Lenzer. Beginn: 181/ Uhr. nnerstag, 25. Mai: Der Teufel im Dorf. Musikal. Leitun Schüler. Beginn: 181 Uhr. eitag, 28. Mai: Bohem e. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 181 Uhr. unnabend, 29. Mai; Tiefland. Musikal. Leitung: Lenzer. Be⸗ ginn: 181 /“ Uhr. mnntag, 30. Mai: Madame Butterfly. Musikal. Leitung:

Lenzer. Beginn: 18 / Uhr. ontag, 31. Mai: Geschlossen.

Staatsoper am Königsplatz mnntag, 23. Mai: Geschlossen. untag, 24. Mai: KdF. Theatergemeinde. 181 Uhr. enstag, 25. Mai: . en. ittwoch, 25. Mai: Geschloffen.

Boheme. Beginn:

Donnerstag, 27. Mai: Das Ballett der NSG. Krast durch

Freunde, Beginn: 19 Uhr. Freitag. 284. Mai: Das Ballett der NSG. Kraft durch

Freude. Beginn: 19 Uhr. Sonnabend, 29. Mai: Der , ssen. Sonntag, 30. Mai: Geschlossen. Montag, 31. Mai: KdF. Theatergemeinde, Ein Maskenball.

Beginn: 181 Uhr. ; Schauspielhaus Sonntag, 23. Mai: Der Widerspen stigen Zähmung.

. 17 Uhr. Montag, 24. Mai: Der Pa rasit. Beginn: 18 Uhr.

Dienstag, 25. Mai: Die heili J i

26 i: T ge Johanna. Beginn: 17 Uhr.

, 2. Mai: Das Leben ist Trau m. 2 18 . „onnerstag, 27. Mai: Der Par a sit. Beginn: 18 Uhr.

reitag 28. Mai: Das Leben ist Trau i 3 = ; ist. m. Beginn: 18 Uhr. . Mai: Die heilige 336, Eck

Sonntag, 30. Mai: Der Wi i ü . r, in iderspen stigen Zähmung. Montag, 51. Mai: Der Para sit. Beginn: 19 Uhr. Kleines Haus

Sonntag, 23. Mai: Bagabunden. Begi i: Beginn: 18 Uhr. Montag, 24. Mai: Florentiner Brokat. Donn. 18 Uhr.

Dienstag. 25. Mal: Bag ab unden. Beginn: 18 Uhr ö 26. Mai: Flucht vor der Liebe. Beginn: 18 Uhr. * 27. Mai: Florentiner Brokat. Beginnt 6e.

Freitag, 28. Mai: Flucht vor der Liebe. Beginn: 18 u

ü 38 . ; . Sonnabend, 29. Mai: Bagabunnden. Beginn: * Uhr. ; Sonntag, 30. Mai: Vagabunden. Beginn: 1815 Uhr. Montag, 31. Mai: Flucht vor der Liebe. Beginn: 187 Uhr.

Ln stspielhaus

Sonntag, 23. Mai. Der blaue Strohhut. Beginn: 18 U

; ai. ; 11 r.

Montag, 24. Mai: Karl III. und Anna von * st er 6 Beginn: 18 Uhr.

. 256. Mai: Noch einmal Napoleon? Beginn:

hr.

m nnn 26. Mai: Liebesbriefe. Beginn: 18 Uhr. onnerstag, 27. Mai: Karl III. und Anna v

i , 18 Uhr. s .

Freitag, 28 Mai: Der blaue Strohhut. Beginn: 18 Uhr

n. 29. Mai: Noch einmal k gen 8 Uhr. ;

Sonntag, 30). Mai: Noch einmal Napoleon? Beginn:

1815 Uhr. Montag, 31. Mai: Liebesbriefe. Beginn: 19 Uhr.

Wirt schaftsteil

Alle Arbeitsreserven mobilisieren!

Der Generalbevoll mächtigte für den Arbeitseinsatz, Gauleiter Sauckel, vor der Wirtschaft des Gaues ga ,

Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitsei iulei 5 ü seinsatz, Gauleiter Tri Sauchel, traf zu einem Besuch im Gau * am Vunners tagnachmittag in Bremen ein, wo ihn Gauleiter Paul Wegener herzlich willkommen hieß. Am Nachmittag sprach der Generalbevollmächtigte auf Einladung des Gauleiters und der Jaum irtschasts la nmier vor Vertretern aus Partei, Staat und Wirtschaft. Nach einem einleitenden Grußwort des Gauleiters und Einem Hinweis auf die besondere Aufgabe des Nordseegaues als Frontgau nahm Fritz Sauchel das Wort zu einer Ansprache, die den Versammelten wertvolle Anregungen und Hinweise ver— mittelte. Auf seinen, ihm vom Führer erteilten Auftrag ein— gehend, sagte der Redner, der Arbeitseinsatz sei weder Selbftzweck noch gelte er der Durchsetzung irgendwelcher Prestigegrundsätze, ndern diene ausschließlich der Kriegswirtschaft. Auch könne diefer Arbeitseinsatz nicht anders als nach den Grundsätzen des National— , r. durchgeführt werden. Der Krieg ist nicht allein, sof agte der Gauleiter weiter, eine Angelegenheit der brachialen Gewalt, sondern wird auch auf dem Gebiet der Arbeit und Leistung entschieden. Der Redner gab dann einen erschöpfenden Ueberblick über den Erfolg seiner Tätigkeit seit seinem Amtsantritt als Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz, wobei er zu Beginn einen Vergleich zum Arbeitseinsatz des entsprechenden Idas, des Weltkrieges 1914118 zog. Damals, so . Fritz Sauckel, war bereits Munitionsarbeiterstreik in Deutschland und mußte Munition an den Fronten gespart werden. Kriegsgefangeneneinsatz lam nicht mehr ausreichend in Frage, und keine einheitliche Richt⸗ linie lenkte den nicht restlosen Arbeitseinsatz.

Der Generalbevollmächtigte kam dann auf die vielfältigen Probleme des Ausländereinsatzes zu sprechen. Er bezeichnete dabei die Durchführung dieses Ausländereinsatzes als einen beispiellosen Erfolg der ihm zur Verfügung stehenden Behörden der Arbeits— einsatzverwaltung, die mit nationalsoziglistischem Pflichtbewußtsein

die ihnen vom; Führer gegebenen Aufträge erfüllten. Allerdings sei er offen genug, zu geen; ö. dieser Ausländereinsatz ihm damals wie heute genu robleme stelle, die er aber mit Tatkraft und unendlichem Glau en an die Richtigkeit der Grundsätze des Führers h überwinden hoffe. Oberste Richtschnur sei ihm dabei der Grundsatz, in Deutschland beim Arbeitseinsatz keine Schanghai⸗ Methoden englischer Erfindung zu benutzen, sondern er habe Prin- air aufgestellt, die er für verbindlich im deutschen Arbeitseinsatz . und zwar: gute Ernährung der Ausländer, saubere und gesunde Unterbringung und eine gute Behandlung im Sinne absoluter deutscher Gerechtigkeit. Diese Grundsätze gebe ihm vor allem die Vernunft ein.

Gauleiter Sauckel berührte dabei die namentlich die Betriebs⸗ führer berührenden Fragen des alltäglichen Umganges mit den Ausländern, die bei uns für den Sieg und für die Rüstung Haff. Auf die Führung der in der Heimat verbliebenen deut— chen Arbeitskräfte eingehend, rief der Redner die Verantwortlichen auf, unsere schaffenden Volksgenossen so zu führen, daß sie stets in Haltung und Leistung den fremden Arbeitern Vorbild und anspornendes Beispiel seien. Umschulungsmethoden in weitestem

Maße würden nötig werden, und dabei sei vor allem die Initiative des einzelnen Betriebes zu fordern. „Die europäischen Arbeits- kraftreserven gehen der totalen ,, entgegen“, so rief Gau⸗ leiter Sauckel und stellte damit ausdrücklich 65 daß überall das äußerste aus der Arbeitskraft herausgeholt, werden mn Nach einem Ueberblick über die duürch die Erfassung der beutschen Arbeitskräfte durch die Verordnung vom 27. Januar des Jahres herbeigeführte Situation schloß Gauleiter Sauckel mit einem slammenden Appell an alle, das Aeußerste anzuspannen und alle Reserven an Leistungskraft zu mobilisieren.

Aus Alt mach Neu! Durch die Spinnstoffsammlung

Die große Musterung in den Kleiderschränken, in den Flick⸗ listen und Truhen hat begonnen. Wieder gilt es der nationalen Textilreserve die nötigen Rohstoffe durch eine freiwillige Samm⸗ lung zuzuführen. 53 hier nicht um Sorten, sondern um Textilien schlechthsn. Seide und Kunstseide, Leinen, Zellwolle Baumwolle und Wolle, jedes Stück und jeder Fetzen, sei er auch noch so hoffnungslos zerschlissen oder verschmiert, hat als Roh— toff noch seinen Wert. Darüber hinaus geht es aber auch um

ltfsachen. Manche Hausfrau wird es vielleicht Ueberwindung kosten, Großvaters Bratenxock nun endlich zu opfern. Viele Jahrs hängt er nun schon im Schrank und nimmt unnötig Platz weg— Eigentlich sollte ja immer noch mal etwas daraus gemacht wer- den, für die Kinder vielleicht. Aber die Kinder werden immer größer, ein Jahr verging nach dem anderen, immer wieder ging es ohne, und der Bratenrock blieb hängen. Dabei muß man ihn immer wieder von neuem gegen Mottenfraß aer . verzehrt er sich am Ende selbst. Sie meint vielleicht, diese Hausfrau, man sollte den Bratenrock doch noch . lassen. Man wisse ja nicht, wie alles noch kommt, vielleicht könne man ihn doch noch ge⸗— brauchen. Dabei ist sicher, daß es auch in Zukunft ohne ihn gehen wird. Und wenn der Krieg lange zu Ende ist, dann wird er noch immer hängen, ohne daß etwas anderes daraus geworden ist. Es blieb bei dem Vorsatz wie in so vielen Dingen, und dis Durchführung rückte mit der starken Kraftbeanspruchung durch Haushaltsführung und Arbeitseinsatz immer mehr in die Ferne. So ist es nicht nur mit Großvaters Bratenrock, das gilt auch für die Ballrobe der längst verstorbenen Tante Frieda, es gilt über haupt für viele Dinge, die heute unseren Kleiderschränken und Truhen manchmal geradezu Museumscharakter verleihen, Dinge die man nur aufbewahrt, weil man sie vielleicht „irgendwann doch noch einmal gebrauchen könnte. Dieser Zeitpunkt ist jetzt gekommen, oder er wird nie kommen! Diese Reserven, die am Ende im Haushalt doch keine Verwendung finden, gilt es jetzt ein⸗ zusetzen für die Stärkung unserer Textilreserve. Sie wandern 63 den Reißwolf, um in Kürze ihre Wiederauferstehung in Uniformen für unfere Soldaten oder in dringlich benötigten Kleidungsstücken des zivilen Bedarfs zu erleben. Deshalb 1 die Sammelstelle nicht nur mit Lumpen aller Art, sondern au mit den Bratenröcken, den vorsintflutlichen Fräcken, unmöglichen Umhängemänteln, altmodischen Kleidern und anderen Motten⸗ fängern aus unseren Kleiderschränken.

Trotz großer Wirtschaftsräume doch Arbeitsteilung und Warenaustausch.

Ein Vortrag von Prof. Fried⸗immermann vor der Deuischen Handelskammer in Zürich.

Zürich, 21. Mai. Anläßlich der diesmaligen Jahresversammlung der Deutschen Handelskammer in der Schweiz, die kürzlich unter Leitung ihres Präsidenten Dir. Muff (Mercedeswerke) in Zürich , wurde, sprach Prof. Fried⸗Zimmermann über die Ge⸗ staltung der Weltwirtschaft nach dem Kriege. Der Vortragende beschäftigte sich zunächst mit der grundsätzlichen Wandlung, in der sich die Weltwirtschaft seit Ausbruch des ersten Weltkrieges be— findet. Dabei sei zu beachten, daß die freie Weltwirtschaft, wie sie sich im Laufe des 19. Jahrhunderts herausgebildet hatte, eine einmalige Erscheinung in der Weltgeschichte gewesen sei, hervor⸗ gerufen durch den Einbruch der Technik, die industrielle Re⸗ volution und die Entstehung der großen Massen. Sie habe sich ent⸗ wickelt unter der Fiktion eines allgemeinen Weltbundes, einer „Weltrepublik der Kaufleute“, eine Fiktion, die sich jedoch nicht mehr hätte aufrechterhalten lassen, nachdem die Interessengegen⸗ sätze der a Mächte im ersten Weltkrieg aufeinander geplatzt waren. Tatsächlich habe sich aber hinter dieser Fiktion während des ganzen 19. Jahrhunderts die überlegene Vorherrschaft Eng⸗ lands im gesamten Welthandel verborgen. Die freie Weltwirt⸗ schaft sei also praktisch eine „Pax Britannica“ n,. ähnlich wie die „Pax Romana“ im Ausgang der antiken Welt. Im Rahmen der freien Weltwirtschaft hätte sich eine immer stärkere und kompliziertere Arbeitsteilung entwickelt, die die einzelnen

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Bestandteile der Weltwirtschaft in r fel c Abhängigieit von⸗ einander brachte. Eine 6 Abhängigkeit könne aber auf die Dauer nur aufrechterhalten werden, wenn die Weltwirtschaft wieder eine organische Einheit bildet, fei es unter der Hegemonie einer führenden Macht, sei es durch die Verwirklichung eines freien Weltbundes.

Die hohe Integrationsstufe, in der sich die moderne Wictschaft befinde, verlange tatsächlich die Bildung einer größeren Lebens⸗ emeinschaft, und jeder 6 eines einzelnen Landes, in über⸗ ee. Autarkie zu flüchten, sei zu einem Mißerfolg verurteilt. Die wirtschaftlichen Verhältniffe in kleineren Staaten, wie besonders der Schweiz, seien dafür noch kein Gegenbeweis, weil sich die wirt⸗ schaftlichen Maßstäbe und die einzigartigen sozialen Verhältnisse in der Schweiz nicht auf die großen modernen Massenstagten über⸗ tragen ließen. Hieraus erklären sich auch zum großen Teil die Mißverständnisse, die zwischen den beiden Ländern Deutschland und der Schweiz entstanden seien. In diesem Zusammenhang

setzte sich der Vortragende ganz besonders mit den Vexöffentlichun⸗ gen von Prof. Wilhelm Roepke in der Schweiz ausführlich aug— einander. Er zitierte auch zahlreiche angelsächsische Stimmen, die erkennen lassen, daß man auch im anderen Lager, ganz besonders aber in England, nicht mehr an eine . des freien Welthandels und der Weltwirtschaft alten Stiles glaube.

Der Stand der Technik und die hohe Integrationsstufe der mo⸗ dernen Wirtschaft verlangten aber die Bildung min, Wirt⸗ schaftsgemeinschaften. Wenn als gonsequenz die Bildung der größtmöglichen Gemeinschaft, nämlich der Weltgemeinschaft, nicht möglich sei, käme als nächste Wachstumsstufe nur die Bildung von großen Wirtschaftsräumen oder Wirtschaftsblöcken in Frage, die sich tatsächlich auch gerade während des gegenwärtigen Welt kriegs überall auf der Welt vollziehe. Innerhalb . Wirt⸗ schaftsräume sei eine hohe Intensiwierung des Handels und Ver kehrs zu erwarten, ähnlich wie nach der wirtschaftlichen Einigung Deutschlands im deutschen Zollverein, aber das schließe nicht aus, 33 auch die großen Wirtschaftsblöcke untereinander in einen leb⸗ hafteren Warenaustausch treten werden.

Wirtschaft des Auslandes

Verstärke Ausbeutung der Oelschiefervorkommen in Spanien

Madrid, 21. Mai. Die spanische Erdölmonopolgesellschaft „Campsa“ beabsichtigt, die Ausbeutung der in Spanien befins. lichen Vorkommen an erdölhaltigem Schiefer zu 6 um auf diese Weise eine Steigerung der nationalen Erd r, zu erreichen. So sollen in . Zeit die Schiefervorkommen in den Provinzen Lerida und Barcelona bei den Orten Santa Engrecia, Salas und Castellar ausgebeutet werden, wofür die „Campsa“ die . Genehmigung erhalten hat. Die Abbau⸗ fläche erstreckt sich über 5000 ha.

Slowalisch⸗spanisches Wirtschaftsablommen unterzeichnet

Preßburg, 21. Mai. Am 9. d. M. wurde in Madrid ein slo⸗ wakisch⸗spanisches Wirtschaftsabkommen unterzeichnet. Das Ab⸗ kommen, das das erstemal die Handelsbeziehungen zwischen den beiden Ländern vertraglich regelt, sieht Lieferungen von Papier, Holz und Magnesium aus der Slowakei vor. Spanien wird dafür Weine, Kognak, Obst Oel und Essenzen liefern. . Der Zahlungsverkehr wird über das Clearing , Damit bat der bereits 1939 aufgenommene Handelsverkehr zwischen den beiden

Ländern jetzt eine feste Vertragsgrundlage erhalten.