Neichs · uad Gtaatganzeiger Re. 190 vom 26. Mai 1943. G. 4
e f . 22 , .
chasten.
19. chasten m. S. . rte 11. Gen .
12. Offene Handels- und Rommanbttgefensschaften,
13.
2 *. K .
3. Aufgebote
7465 Beschtust. Jahlungssperre.
30 F. 22 13. Es ist das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen 113 Bigen Goldpfandbriefes Aus gabe 3E Nr. 8221 über 5000 R. der Landesbank der Rheinprovinz von dem Kaufmann Hans Schmachtenberg, Essen Bredeney, Sermann-⸗Göring-Str. 341, beantragt worden. Gemäß S8 1019. 100 3PO wird der Ausstellerin, der Landesbank der Rheinprovinz zu Duüssel- dorf, verboten, an den Inhaber des genannten Pfandbriefs eine Leistung
zu bewirken, insbesondere nene Jin
scheine oder einen Erneuerungèschein
auszugeben. Das Verbot gilt nicht für den obengenannten Antragsteller. Essen, den j9. Mai 1943. Amtsgericht.
7167 Aufgebot.
3 F 243. Die Witwe Bertha Ger⸗ lach geb. Kalbitz in Roßleben a. U. der Maurer Julius Kalbitz in Roß— leben a. U,, die Ehefrau Auguste Körner geb. Kalbitz in Roßleben a. Uu. und der Maurer Paul Kalbitz in Roß⸗ leben a. U., vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Weiß in Querfurt, haben das Aufgebot zur Ausschließung der Eigentümerin, Witwe Hanna Charlotte HDaucke geb. Weber, der Eigentümer hälfte an dem im Grundbuch von Roß— leben Band 22 Bl. 360 verzeichneten Grundstück Ktbl. 14 Parz. 101750, Acker, Plan 213, in Größe von B, 40 a, gemäß 8 927 BGB. beantragt. Die Witwe Hanna Charlotte Haucke geb. Weber wind aufgefordert, spätestens in dem auf den 24. Seyntember 1943,
schuldungsverdandes dentscher Ge⸗ meinden Buchstabe A Gruppe 690 Nr. 17239 über 109 RM: 8 A der 51 *. ige Goldyfandbrief der Dentschen Grunderedit⸗ Bank Gotha Adt. 7 Vi. v Rr ElS 75 üder 199 GA. B) die Tchuldverschreibungen der 1 zin⸗ sigen Preußischen Swatsanleide von 17? Buchst. F Nr. 17 6a a8 über je 100 Ren; A der 4 (früh. 8) Bige Golddypothekenpfandbrief der Preu— ßischen Vfanddrie Bank Em. 50 Se⸗ rie 13 R Nr. 11 is üder 1000 G.. — 155. Fe Sam. 6. 42. Berlin, den 11. Mai 1943. Das Amtsgericht Berlin.
14164 f 13 12. Durch Ausschlußurteil vom 8. Mai 1243 ist der Snpothekenbrie der die im Grundbuche von Zepernie Bd. B Bl. Nr. B77 in Abt. IiIl unter Nr. 5 für die Eigenheim⸗Dauerholz⸗ dausgesellschaft mit beschränkter
pothel in Höhe von 26070 HM für
kraftlos erklärt worden. Bernau bei Berlin, 5. Mai 1943. Das Amtsgericht.
7466 Bekanntmachung.
Dannover⸗Bult Blatt 620/41. Im Grundbuch von Hannover⸗Bult Band 18. Blatt 62h waren zwei Hypotheken für Helga Saya . früher in Dannover, eingetragen, nämlich in Ab teilung III unter Nr. 5: 2418,75 G. 4, und unter Nr. 9: 4060 GAM. Die bis⸗
herigen hierüber gebildeten Hypo⸗
thekenbriefe sind mit der Erteilung neuer Briefe für das Deutsche Reich vertreten durch den Oberfinanzpräsi⸗
vorm. 11 Uhr, vor dem unterzeich denten Hannover) auf Grund der Elften
neten Gericht, Zimmer ö, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzu—
Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1911 kraftios ge⸗
melden, widrigenfalls ihre Ausschließung worden.
erfolgen wird. ; Querfurt, den 18. Mai 1943. Das Amtsgericht.
7463 Aufgebot.
Sannonper, den 18. Mai 1943. Das Amtsgericht. Abt. 8. Dr. Vahlbruch, Amtsgerichtsrat.
Es ist beantragt, den verschollenen [74691
Theodor Gotz, Sohn des am 14. De⸗
Durch Beschluß vom 15. Mai 1943
zember 1856 zuü Triberg, Schwarzwald, ist der am 9. Februar 1834 in Wels.
geborenen Theodor Goetz, ohne letzten
leben geborene Karl Friedrich Lampe
Wohnsitz im Inlande, nicht deutschen für tot erklärt worden. As Zeitpunkt
Reichsangehörigen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf- gefordert, sich bis zum 28. Juli 1943, 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Ge— richt in Berlin C 2. Nane Friesrich- straße 4, J. Stock, Zimmer 118, zu melden, widrigenfalls die Todeserklä⸗ rung erfolgen kann. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod dez Verschollenen zu erteilen vermögen, er⸗ geht die Aufforderung, bis zum oben bestimmten Jeitpunkt dem Gericht An= zeige zu machen. — 455. II. 217. 42. Berlin, den 21. Mai 1933. Das Amtsgericht Berlin.
7280) J Durch Ausschlußurteil biesiger Stelle vom 20. 5. 1983 ist erkannt worden: L. Folgenden Nachlaßeglaubigern wer⸗ den ihre angemeldeten Forderungen gegen den Nachlaß des am 1. Auguf 1941 in Minsk verstorbenen, zuletzt in Bach bei Merten, Sieg, wohnhaft ge⸗ wesenen Kaufmanns Friedrich Wilhelm König vorbehalten: a) Frau Dita Ridder in Rheydt, Litzmannstr. 10, Rolf Adalbert Metzkow, vertreten durch das Kreisjugendamt in Somburg. Die übrigen Nachlaßgläubiger, soweit nicht ihre Rechte nach dem Ge—⸗ setz rt bleiben, können von den insoweit Befriedigung ver⸗ lang s sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch baftet allen Nachlaßgläubigern, soweit ihnen nicht ihre Forderungen unter 1 vorbehalten nach der Teilung des Nachlasses Erbe nur für den seinem Erbteil ntiprechenden Teil der Verbindlichkeit. Eitorf, den PV. Mai 193. Amtsgericht
7462
Folgende Urkunden sind für kraft⸗ los erklärt worden: zu 1-5: a) die Schuldverschreibungen der Anleihe⸗ ablosungsschuld des Deutschen Reiches von 15, b) die Aussosungescheine der Anleihęrablösungsschuld des Deut⸗ schen Reiches von 19235. 1. a) Nr. 11765 535 36, 1 76 592 über je 200 RM, b) Gr. 13 Nr. 47935 36 und 479413 über je 200 R. A; 2. D) Gr. 3 Nr. 49 035 über 17.50 Ren; 3. a) Nr. 307 428 über
b) Gr. 11 Nr. 7428 über
4. a) Nr. 1119969 über
„b) Gr. 33 Nr. 28 969 über
5. a) Nr. 204639 über
1250 Hie, Nr. 175 319 20 über je 25 HM, Nr. 130 053 64, 1 531 383 über je 59 H., Nr. 1916 496 über 1090 RA, b) Gr. 25 Nr. 48 639 über 1250 RA, Gr. 6 Nr. 25 319/20 über je 25 R. A, Gr. 5 Nr. 10 063j4, Gr. 13 Nr. 39 885
über je 50 RM, Gr. 20 Nr. 56 696 über V
109 Ren; 6. a) Nr. 2384 559 über 100 FM, Nr. 462 323 über 500 R., b) Gr. 2 Nr. 67 J59 über 100 RA, Gr. 2 Nr. 63 3 über 500 RA; 7. die
. Das Amtsgericht.
des Todes ist der 27. Juli 1916, 24 Ühr, estgestellt. an ft
8 erg (did. Lausitz ), den
16. Mai 1943.
) . 27
4. Oeffentliche ustellungen
7471 Oeffentliche Zustellung.
4. R. 95s43. Der Landarbeiter Otto
Bartkowiaf in Falkenberg, z. 3. Sol- dat, Feldpostnummer 29 957 C. e zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Fritz Glimm II. in Jen üer. llagt gegen seine Ehefrau Jose tt
geb. Niekohansti, früher in Ostingers—⸗
; P ro⸗
Bartkowiak
leben, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf , , . Verhandlungstermin vor der 1. Zivil⸗ lammer des Landgerichts Stendal am 29. Juli 1943, 103 Uhr. Die Einlassungsfrist ist auf drei Wochen abgekürzt.
Stendal, den 17. Mai 1963. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
7472
Oeffentliche Zustellung und Ladung. Amalie Deyhle, geb. 1. 5. 19360, vertreten durch den Amtsvormund Jugendamt Stuttgart nag gegen Tarl Wenzky, geb. 39. 9. 1503, Eler⸗ trotechniker von Stuttgart, mit unbe⸗ lanntem Aufenthalt abwesend, auf Zablung von 1s( 85 Rey rückständigen Unterhalt für die Zeit vom 1. Fe⸗ drag 163g bis 36. April 1913. Ver⸗ dandlungs termin: Dienstag, den 13. Juli 1943, vormittags 9 Uhr, Archivstr 15, 1. Stock, Saal 208, vor dem Amtagericht Stuttgart. Hierzu wird der Beklagte geladen.
Die Geschaftsstelle des Amtsgerichts.
7473
IPB — LF — 769 338/1943. Ich gebe dem Juden Dr. Hermann Roth, zuletzt wohnhaft Wien, XXIV., Möd⸗ ling, Beethopengasse 9, derzeit in The⸗ resienstadt, auf Grund des § 6 der Verordnung über den Einsatz des jüdi⸗ schen Vermögens vom 3. 12. 1938, RGB. 1, S. 1709, auf, seinen land⸗ wirtschaftlichen Besitz, E. 3. 777. K. G. Mödling, innerhalb zwei Wochen, vom Tage der Bekanntmachung an ge⸗ rechnet, an einen geeigneten Bewerber
veräußern. Sollte diesem Auftrage innerhalb der genannten Frist nicht entsprochen werden, erfolgt die Be⸗ stellung des Architekten Ing. Alfred Kraupa, Wien, VI, Mariahilfer Straße 31, zum Treuhänder, der die eräußerung und Abwicklung durch⸗ zuführen hat.
Wien, den 18. Mai 1943.
Der Reichestatthalter in Wien.
J. Ar Dr. Michl
( Xige Echuldverschreibung des Um—
5. Verluft⸗ u. Ʒundfachen
7474 ;
Aachener und Münchener Lebens⸗ versicherungs⸗ Aktiengesellschaft.
Betr.: Aufruf eines Versiche rungs⸗
Daftung in Berlin eingetragene Hy⸗
scheine d.
Der Versicherungsschein Nr. G. 15 413 des Buchhändlers und Buch⸗ binders Herrn Heinrich Döbbeler in Meppen über 5000. Iä. . Versicherungs⸗ umme ist verlorengegangen und wird für kraftlos erklärt, wenn er nicht binnen zwei Monaten vorgelegt wird.
Potsdam, den 2s. Mai 193.
Der Vorstand.
7475 Aachener und Münchener Lebens⸗ ver sicher ungs⸗Aktiengesellschaft. Betr.: Aufruf eines Versicherungs⸗ scheines.
Der Versicherungsschein 25 450 F. des Elektromeisters Martin Artmann in Erfurt über 2000 HM ist verloren⸗ gegangen und wird für kraftlos er— klärt, wenn er nicht binnen zwei Moy⸗ naten vorgelegt wird.
Potsdam, den 26. Mai 1943.
Der Vorstand.
7288 Aufruf.
Der Versicherungsschein Nr. IIImC 2034 124, lautend auf Herrn Dr. med. Wilhelm Friedrich Keller, München, ist abhanden gekommen. Die Ur—= kunde tritt außer Kraft, wenn nicht
binnen zwei Monaten Einspruch er⸗
hoben wird.
München, Leopoldstr. 8, 24. Mai 1943.
Schweizerische Lebensversicherungs⸗ und Rentenanstalt.
Der Sauptbevollmächtigte
für das Deutsche Reich.
7129] Landschaft der Provinz Sachsen. Aufkündigung.
I
Auf Grund der FF 9e, 9g3z und 121, 122 der Neuen Satzungen der Land-
schaft der Provinz Sachsen‘ sowie der
s§ 73 und I02 der Satzung der Land⸗ schaft der Provinz Sachsen (in Kraft
zu einem Preise von 19131 RM zu.
getreten am 1. 4. 1934, ferner auf Grund der Zweiten Verordnung zur
Durchführung des Roggenschulden⸗
esetzes vom 5. 9. 1934 (RGBl. 1 S. dec) sowie der ergangenen Aus⸗ losungsordnungen sind zur Belegun der baren Tilgungen am 19. Mai 194? die nachstehend aufgeführten, noch um— laufenden Pfandbriefe ausgelost wor⸗ den. Als , aus jedem Wertabschnitt innerhalb der ec r; angegebenen Nummern alle Pfand⸗ briefe, deren Nummern in der loötzten Stelle die Endziffer O haben, ar sie nicht gemäß Abschnitt 11 dieser Be⸗ , , bereits zu früheren Ter⸗ minen aufgekündigt sind.
. Von den 4 * Reichsmark⸗ Schuldverschreibungen (früher 5 2. Roggen-⸗PfanLbriesen) der Land⸗ schaft der Provinz Sachsen die Stücke mit der Endziffer O0 von den Abschnitten: 3
a) zu 375 Re (früher 50 Ztr. Roggen): von 30— 19380;
9 zu 150 R. (früher 20 Ztr. Roggen): von 21020 — 27900. ;
2. Von den 141 * (früher 8 2) Gold⸗Pfandbriefen der Landschaft der Provinz Sachsen die Stücke mit der Endziffer 0 von den Abschnitten:
a) zu 3090 Gn: von 2450 — 9230;
b) zu 1999 CM: von 4740 — 18726;
c) zu 599 94M: von go = 7610;
d) zu 100 GM: von 15060 - 24980.
3. Von den 4 * (früher 7 *) Gold⸗Pfandbriefen der Landschaft der Provinz Sachsen die Stücke mit der Endziffer 0 von den Abschnitten:
a) zu 5990 GM: von 620 1049:
b) zu 390909 G½: von 130— 6520;
e) zu 1999 M: von 5390 — 15890;
d) zu 599 Gem: von 7740 - 17030;
e) zu 100 0: von 6730 18510.
4. Von den 4 * ((früher 6 *) Gold⸗Pfandbriefen der Landschaft der Provinz Sachsen die Stücke mit der Endʒiffer 0 von den Abschnitten:
a) zu 5999 a: von 616-180
b) zu 3900 eM: von 20–— 870
e) zu 1999 GM: von 2610 —– 3650;
d) zu 590 8.M: von 3270 = 4680,
e) zu 190 M: von 3800 – 5050.
5. Von den 4 * (früher 141 5) Reichs mark⸗Pfandbriefen der Land⸗ schaft der Provinz Sachsen Reihe 11 die Stücke mit der Endziffer 0 von den Abschnitten:
a) zu 2909 Rent: von GC — 1400;
b) zu 1999 eM: von 2490-5395
c) zu 590 RA: von 70 = 1660
d) zu 100 RM: von 1040 = 7159.
Die ausgelosten Pfandbriefe und Reichsmark ⸗Schuldverschreibungen werden hiermit zur Einlösung durch Barzahlung des Nennwertes am 1. Juli 1943 den Inhabern gekün⸗
digt. Die Inhaber werden hiermit
aufgefordert, die aufgekündigten Pfand briefe und Schuldverschreibungen nebst den noch nicht fälligen Zinsscheinen und den Erneuerungsscheinen im um- laufsfähigen Zustande zum 1. Juli 1943 einzuliefern, und zwar unter Bei— fügung eines doppelten Nummern⸗ , .
Mit dem zur Einlösung e nnn Tage hört die Verziusung der auf⸗ , Pfandbriefe und Schuld⸗ verschreibungen als solcher auf. 6
Der Geldwert der fehlenden Zins— scheine wird dem Einliefernden von der Einlösungssumme in Abzug gebracht.
Die kostenlose Einlösung der gekün⸗ digten Pfandbriefe und Reichsmark. Schuldverschreibungen findet statt durch
1. die Landschaft der Provinz
Sachsen in Halle (Zaale), Martinsberg 10: ;
die landschaftliche Bank der Provinz Sachsen in Halle (Saale), Martinsberg 10, und ihre Zmeigniederlafsungen in Magdeburg, Otto⸗von⸗Guericke⸗ Straße 22, und Nordhausen, Krämerstr. 22;
die Deutsche Bank in Berlin S
W S, Behrenstr. 9 = 13, und ihre Zweigniederlassungen.
Die Einlösungssumme wird bei der Einsendung der Stücke mangels beson⸗ derer Anträge den Einsendern (unter Ahn der Auslagen) zugesandt werden.
rfolgt die , r. der auf⸗ gekündigten Goldpfandbriefe und Reichs⸗ mark-⸗Schuldverschreibungen (früher 5 g Roggen Pfandbriefe) nicht innerhalb eines Monats nach dem Verfalltage, so. hat der säumige Inhaber wee. Pfandbriefe und ch ulbe r f bnn r'; nur noch Anspruch auf die bei der Landschaft befindliche Einlösungs— summe; mit seinen weiteren Rechten wird er durch Beschluß der General
Landschaftsdirektion ausgeschlossen.
II. Zugleich wird darguf hingewiesen,
daß aus früheren Verlosungen noch
nicht zur Einlösung vorgelegt sind:
1. Von den 4 3 Reichsmark⸗ Schuldverschreibungen (früher 5 . Roggen⸗Pfandbriesen) der Land⸗ schaft der Prowinz Sachsen :
a) vom Abschnitt zu 375 H.M (früher 50 Ztr. Roggen) die Stücke mit den Nummern: 6116 1000 10008 15338. b) vom Abschnitt zu 150 eM, (früher 20 Itr. Roggen) die Stücke mit den Nummern; 30 2918 zs 2985 9617;
c) vom Abschnitt zu 75 M (früher 10 3Ztr. Roggen), vom Abschnitt zu 37, 50 M (früher 5 Ztr. Roggen), vom Abschnitt zu 15 ,n (früher Itr. Roggen), vom Abschnitt zu 7, 55 M (früher 1 3tr, gie vom Abschnitt zu 3,75 RM (früher 5 Ztr. Roggen) sämtliche noch um⸗ laufende Stücke.
2. Von den 51 d (vormals 5 *) Goldpfandbriefen der Landschaft der Provinz Sachsen (Liquidations⸗ Pfandbriefe und 573 . (vormals 5 2) Gold⸗Pfandbriefe der Land⸗ schast der Provinz Sachsen (Ligui⸗ dations⸗Pfandbriefe) mit der Auf⸗ schrift in Rot „Aufwertung spfand⸗ briefe des ehem. landschaftlichen Kreditverbande s der Provinz Sachsen“ sämtliche noch umlaufende Stücke
3. Von den 415 8 (früher 10 3 Gold Pfandbriefen der Landscha der Provinz Sachsen sämtliche noch umlaufende Stücke. ;
4. Ven den 4 3 (früher 8 ) Gold⸗ Pfandbriesen der Landschaft der Provinz Sachsen) ; x
a) vom Abschnitt zu 3000 GM die Stücke mit den Nummern: 465 488 1112 1153 P03 3762 5183 6912 7578 I627 7765 7933 9383 10728 11223 12515 13119 15619 17270 17785 .
b) vom Abschnitt zu 1000 G4 die Stücke mit den Nummern: 317 422 430 611 533 855 1198 1300 1970 1376 1978 AJ73z 2207 2528 2997 3081 3501 3664 4273 4325 4591 4524 55990 5690 5699 5732 5822 5824 5929 5977 6042 6229 6406 6635 6689 6872 6926 7333 7438 7488 7762 8ie7 79 99099 9383 9589 9626 108770 11129 11172 11484 12232 12759 12893 12988 13423 18693 13793 14122 14126 14183 14335 14430 14680 15573 15628 15821 16063 18700 17577 17973 18006 18183 18284 18475 18629 18815 19076 19222 19359 19574 19650 19727 20384 20766 20901 21030 21220 21222 21990 22374 22684 23168 23311 23588 23687 23723 23728 23917 24022 24320 24520 24672 24757 25180 25946 26033 26434 26670 26737 27233 27599 28526 30351 30432 30877 30824 32518 32823 33427 35011 35052 35113 zö 069 36614 rf; .
e) vom Abschnitt zu 500 GM die Stücke mit den Nummern: 584 573 785 830 1466 1584 1889 2119 2126 2391 2921 2963 3519 3621 4059 4088 4222 4537 4543 4588 4650 4919 52765 5325 5332 5491 5615 6061 6092 6122 6530 6606 6683 7175 7485 S242 8417 9274 530 9543 9721 924 10780 j09gig 11019 . 12215 12320 12430 13387 14983
d) vom Abschnitt zu 100 G. die Stücke mit den Nummern: 381 416
1080 12831 se564 2M 2270 2381 2936
2989 2997 3037 3090 3937 4584 5085 5122 5383 5530 5985 6001 6363 7126 7428 7576 8325 9007 9496 9579 10503 13186 13491 14131 14386 14869 15855 16336 16981 17423 175809 18292 18653 18730 19272 20834 20931 21366 21474 21644 21878 22418 22765 23392 25027 26225 25376 25519 25677 25885 26029 26225 26380 26582
e) vom Abschnitt zu 50 G. und 20 GM sämtliche noch umlaufende Stücke.
5. Von den 4 8 (früher 7*) Gold- Pfandbriefen der Landschaft der 8 Sachsen
a) vom Abschnitt zu 5009 &. die J, mit den Nummern: 280 287 471
b) vom Abschnitt zu 3000 GM die
Stücke mit den Nummern: 1077 1173 letz 1723 1728 2484 2581 4354 4853 6839 6980 7271 7599 795 8163 83265 719 9420 10182 10191 i008 10216 10223 10520 10678 10686 10773 105838 11218 12269 12788 12789 12809 13412 14463 14734 15901; c) vom Abschnitt zu 1009 Y die tücke mit den Nummern: 71 530 g93 1563 1224 1299 1517 1662 2325 2535 2948 2989 3344 3524 35839 418 1195 1329 4620 4626 5229 5345 6134 6245 041 7228 7942 8493 S528 S635 S721 oSol3 9635 11233 12362 12641 12857 128530 12865 130838 13515 13530 13756 142650 15092 15343 15348 15900 15983 1B020 16934 17225 17308 17483 17510 18712 2183456 21764 23677 25331 255585 26626 27432 27975;
d) vom Abschnitt zu 500 . die Stücke mit den Nummern: 493 g45 2520 2634 2636 3279 4144 4474 4663 5051 6464 6515 6719 7715 7826 S082 S171 9731 10000 10355 10s 10765
1142 114358 12847 18379 18428 153534
13583 14069 15883 16029 17177 473824 18431 18821 19133 20100 21487 22585 24347 24496: .
e) vom Abschnitt zu 100 G. die Stücke mit den Nummern: 28 120 671 Nö5 999 1000 1413 4842 4915 6086 6115 6263 69090 7156 7200 10550 10975 11865 1925 12179 18676 14375 14944 1565932 16544 17904 17999 18081 18257 18874 18880 190580 1908 19577 20139 20630 2184 21681 21856 22566 225765 2732 24484 24890 25114 25119 25174 . , ea Ciriühder 8 * 6. Von m rüher 9 Gold ⸗Pfhndbriefen der n n der Provinz Sachsen a) vom Abfchmitt zu 3000 GM das Stück mit der Nummer: 980
b) vom Abschnitt zu 50h Ge die Stücke mit den Nummern: 727 1628,
e) vom Abschnitt zu 1090 G. die Stücke mit den Nummern: 418 788.
7. Von den 4 8 (früher 55 3)
Reichs nark⸗Pfandbriefen der Land⸗ schaft der Provinz Sachsen Reihe IJ a) vom Abschnitt zu 3000 RM die n mit den Nummern: 14 659 b) vom Abschnitt zu 1000 RX die Stücke mit den Nummern: 48 88 632 2515 2543 3010 49075 4920 5194 5388 566 6755 7314 7389 7390 7517 7751 7769 8785, 1
c) vom Abschnitt zu 500 R die Stücke mit den Nummern: 12 19 93 9 915 1868 1719 1899 2198 2209 122
d) vom Abschnitt zu 100 Rx die Stücke mit den Nummern: 62 85 197 951 1009 1826 1640 1704 2310 2794 2817 3979 3982 4907 5767 5772 6238 251 8369 9646 9661 98645 10023 10992 11221 11653 11662 11685 11715 11745 11759 11766 129933 12999 18459 13699 14046 14859 18045 18625.
Salle a. S., den 19. Mai 1943. Die General⸗Landschaftadirektion
der Provinz Sachsen.
x
7. Aktien- gesellschaften
g , mn mn In der tversammlung unserer gd her 462 26. 3. 1943 wurden folgende Herren in den Aufsichtsrat unsever Bank zugewählt: Dr. jur. V. A. Albers, Hamburg, Gugen Bandel, Ber⸗ lin, Frie 1 Bethke, Berlin, Dr. . Ferbert von Dirksen, Gröditzberg, Schles., elix Kilian, Berlin, Staatsrat Karl indemann, Bremen, Kommerzienrat H. Waibel, r. Main, Dr. Otto Wolff, Hamburg. j , Wir n. hiervon gemäß z 91 Aktien⸗ gesetz Kenntnis. Deutsche Bank für Ostasien Aktiengesellschaft, Berlin. Der Vorstand.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt— lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:
Präsident Dr. Schlange in Potsdam,
verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:
Rudolf Lantzsch in Berlin Mw zi Druck der Preußischen Verlags., und Druckerei
GmbH., Berlin Drei Beilagen
leinschließlich einer Zentralhandelsregisterbeilage).
Bei der gekürzten Ausgabe fällt die Zentral z handelsregisterbeilage fort.
im einer Muggabe Fan, 62 und . 23 alu amtliches auf dle Vollzug gabe. — 5 ab 135 1
chentag abends hr einer Vd llaus gabe und it e. Sowelt der Dents
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monatlich 230 M gugüg
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Dentscher Reichs anzeiger BPreußischer Staat
AKrscheint an jedem Wo
In für
Sernsprech⸗Sammel⸗ Nr.: 19 38 33
Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
Ernennungen und sonstig Ausführungsbestimmun Deutschen Reich und dem über den kleinen Grenzverke Bekanntmachungen der Regensburg und in Merseburg üb für das Reich. Berichtigung der Be von beschlagnahm
e Personalveränderungen.
zum Abkommen zwischen dem Unabhängigen Staat Kroatien hr vom 15. Mai 1942. Staatspolizei Regierungspräsidenten von Vermögenswerten
. Geheimen Stuttgart und des er die Einziehung
kanntmachung über die ten Vermögen in Nr. 5
Bekanntmachung über die Liste der Beratenden
. Wirtschaftsgruppe Eis als Bewirt
Verfallserklärung
Ingenieuce. en-, Stahl⸗ und chaftungsstelle des Reichs⸗ über Transport—
Anweisung Nr. 44 de Blechwarenindustrie beauftragten für technis kannen und Hobbocks.
Anweisung Nr. 45 der
Blechwarenindustrie beauftragten für ut
Vom 20. Mai 194
Bekanntmachung über die Teil 1, Nr. 55.
Vom 17. Mai l Wirtschaftsgruppe Eis als Bewirt echnische Er
en-, Stahl⸗ und schaftungsstelle des Reichs⸗ zeugnisse über Rasiermesser.
Ausgabe des Reichsgesetzblatts,
Wirtschaftsteil in der Ersten Beilage —
Amtliches
ä Deut sches Reich Der Führer hat dem
anzeiger
Einzelne Nummern tosten do M., gegen Rar wn ober vorherige Ginsendung den es e en. D 232 Raum einer t- Beile 1.10 einer gespaltenen 9 mm , , . i nn, r ,,,. . aus ein 4 eingusenden, r
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bervorgehohen werden sollen. vor dem Tinrückung termin bei der Unzeigenstelle eingegangen sei
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eschriebenem ondere ist dart geben, (einmal ,. 26 78e. , 2
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Verl in, Donnerstag, den 27⁊. Mai, abends
Försterei, Wohnhaus), der Betriebs
Bescheinigung aufzuführen.
Datum, Unterschrift und Gemeindestempel zu versehen.
schrift des Beamten und des Dienststempels ein. gegeben.
berichtigen.
Ziegen, Schweine) stücke im kroatischen Grenzbezirt, tücken,
nach und von diesen Gru
eichner und Maler Professor Olaf
Gulbransson in T see mit Urkunde bom 365. Mal
1943 die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissenschaft ver⸗
Ausführungsbestimmungen
dem Deutschen Reich und dem en über den kleinen vom 13. Mai 1942
Auf Grund von Artikel 14 des Abkomme eutschen Reich und dem Unabhän den kleinen Grenzverkehr vom 3. S. 189) wird bestimmt:
um Abkommen zwischen!
Unabhängigen Staat Kroati Grenzverlehr
ns zwischen dem igen Staat Kroatien über Mai 1942 (RGBl. 1943 11
Zu Artikel
Grenzbezirk im Sinn des Abkommens ist auf deutscher Seite der Zollgrenzbezirk. 1 ö Zu Artikel 2 Absatz 1
st diejenige Stätte, von wirtschaftet werden, also ücken diejenige Stätte, auf (Ställe, Scheunen usw) be⸗ n Grundstücken kann eine eingärten und dergleichen (Obst- und Ge— das Wohnhaus die wirtschaftliche Betriebs- 2sein, wenn die praktische Be⸗ oder des Weingartens von dort
(I) Wirtschaftliche Betrieb der aus die Gru bei landwirts der sich die
Försterei, bei müsegärten) auch stätte im Sinn de wirtschaftung des Waldes aus erfolgt.
() Zu den land- und stücken gehören auch Gr Fischerei ausgeübt wird.
Zollfreiheit für, den Betriebsstoff erstreckt sich nur e Menge, die sich in dem unmittelbar mit dem erbindung stehenden Behälter befindet.
ollvergünstigungen nach Artikel 2 werden auch e Gegenstände, Erzeugnisse und Tiere schaftlichen Befriebsstätte selbst werden, sondern von seinen Fa⸗ Gesinde oder von sonstigen Per⸗ ch bei der Bewirtschaftung der Grundstücke
ndstücke praktisch be aftlichen Grundst chaftsge bäude twirtschaftliche
s Artikels
forstwirtschaftlich genutzten Grund undstücke, auf denen Jagd oder
Motor in
(c Die 3 dann gewäh nicht von dem Besitzer der wirt über die Grenze gebracht milienangehörigen, seinem sonen, deren er si
rt, wenn di
Zu Artikel? Absatz 3
() Wer von ei ichen Betriebsstätte aus ein im gelegenes Grundstück bewirt des Artikels 2 beansprucht, chaftung dem deutsch cheinigungen in zweifacher Au
ner im deutschen Grenzbezirk gelegenen wirt⸗ kroatischen Grenzbezirk schaftet und die Vergünstigungen hat alljährlich vor Beginn der ollamt die nachstehen⸗
en Grenzzolla . Sfertigung beizubringen:
Kennzeichnung) zu enthalten.
(3) Der Ausweis ist vom Bürgermeister mit Datum, Unter—
schrift und Amtsstempel zu versehen.
(4) Aenderungen im Tierbestand, insbesondere im Falle der Geburt von Jungtieren während der Weide oder der Stall—
fütterung, sind spätestens innerhalb von 14 Tagen unter Vor— lage einer Bescheinigung des zuständigen Gemeindevorstehers dem Zollamt zu melden.
IIö) Für die amtliche Kennzeichnung und die tierärztliche Untersuchung gelten die Veterinären Vereinbarungen (An— lage zu Artikel 16 Absatz Ih).
§ 5
(I) Wenn von der wirtschaftlichen Betriebsstätte im deut⸗ schen Grenzbezirk land-, forst⸗ oder lellereiwirtschaftliche Maschinen, Geräte (siehe auch Absatz 2) und Fahrzeuge zur Bewirtschaftung der im kroatischen Grenzbezirk gelegenen Grundstücke über die Grenze gebracht werden sollen, . ist all⸗ jährlich vor Beginn der Bewirtschaftung ein Verzeichnis dieser Gegenstände (Muster CO) mit der vom zuständigen Bürger⸗ me sster beglaubigten Unterschrift des Besitzets der Betriebs⸗ stätte in zweifacher Ausfertigung dem deutschen Grenzzollamt vorzulegen.
(2 Ausrüstungsstücke, Zubehörteile und Betriebsmittel z. B. Oel, Kohlen) für die Maschinen und Geräte sowie für die Beförderungsmittel oder Zugtiere sind nicht anmelde⸗ flichtiß, wenn ihre Menge den notwendigen Bedarf nicht übersteigt. Das gleiche gilt für Handgeräte und Handwerk— zeuge.
(3) Ein Stück des Verzeichnisses bleibt beim deutschen Zollamt, das zweite Stück wird mit dem Datum, der Unterschrift des Beamten und dem Dienststempel des deutschen Zollamts ver— sehen dem Ueberbringer zurückgegeben. e (4) Aenderungen im Stande dieses Verzeichnisses während des Jahres sind vor der Verwendung der betreffenden Gegen⸗ stände mit der Bestätigung des . Bürgermeisters dem Zollamt zu melden.
(G5) Das Zollamt ist berechtigt, Maschinen, Geräte und Fahr⸗ zeuge, die weder eine Fabriknummer noch eine sonstige Kenn⸗ y aufweisen, amtlich zu kennzeichnen.
586 Wer von einer im kroatischen Grenzbezirk gelegenen wirt⸗ schaftlichen Betriebsstätte aus ein im deutschen e, die. ge⸗ legenes Grundstück bewirtschaften will und die Vergünsti⸗ gungen des Artikels 2 beansprucht, hat dem deutschen Grenz⸗ zollamt die in den S§ 3 bis 5 bezeichneten Bescheinigungen und Verzeichnisse unter entsprechender Aenderung des Herkunft⸗
und Zielstaates in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
aA) eine Bescheinigung der für die inländische wirtschaft— liche Betriebs statte zuständigen Gemeinde kern 3 und die Art der Betriebsstätte (Landgut, Bauerngut,
b) eine Bescheinigung der für die Grundstücke im kroati en Grenzbezirk zustandigen Gemeinde nnn daß der 8 . - l legte Eigentümer oder Pächter des nach Lage, Größe, Bestellungsarl näher zu bezeichnenden Grundstücks ist. Der etwaige Viehbestand auf diesem Grundstück ist in der
(2) Die Bescheinigun en à und b sind auf dem Muster A auszustellen und vom Bürgermeister der deutschen Gemeinde und vom Gemeindevorsteher der kroatischen Gemeinde mit
G. Das deutsche Zollamt prüft, ob die Voraussetzungen des Artikels 2 ge eben sind, und trägt zutreffendenfalls die Zuerkennung der Vergünstigungen auf beiden Ausfertigungen der Bescheinigungen unter Einsetzung des Datums, der Unter—
((M Ein Stück dieser Bescheinigungen bleibt beim deutschen Zollamt. Das zweite Stück wird dem Antragsteller zurück⸗
65) Im Falle von Veränderungen während des Gültig⸗ keilssahres sind die Bescheinigungen binnen zwei Wochen zu (1. Wenn von der wirtschaftlichen Betriebsstätte im deutschen Grenzbezirk Tiere (Einhufer, Rinder, Schafe, a) zur Arbeit auf die zur Betriebsstätte gehörigen Grund⸗
b) zur , von 6 oder Gegenständen z es
c) zur Weide oder Stallfütterung auf diese Grundstücke gebracht werden sollen, so ist dem deutschen Grenzzollamt alljährlich vor Beginn der Frühjahrsbestellung ein don der zuständigen deutschen Gemeinde auszustellender Nutztieraus—⸗ weis in zweifacher Ausfertigung beizubringen (Muster BP).
(2) Der Ausweis hat den Namen und Wohnort des Be⸗ sitzers der wirtschaftlichen Betriebsstätte im deutschen Grenz⸗ bezirk sowie die Beschreibung der einzelnen Nutztiere (Gattung, Geschlecht, Alter, Farbe, besondere Merkmale,
Neichshankgirokonto Verlin, Konto Nr. 1/1915 i n n! Verlin 418 21 1843
Zu Artikel 2 Absatz
— 87 () Das zuständige Gren zollamt entscheidet, ob bei der
Vornahme der land und forstwirtschaftlichen Arbeiten die ört⸗ lichen Gewohnheiten hinsichtlich der 3 und Tageszeiten n, . werden.
(2) Bei der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die zunächst auf den Grundstücken im ö chen e eingelagert oder dort in Schobern oder cheunen unter⸗ gebracht worden sind, ist auf Verlangen des deutschen Zoll⸗ amts eine Bescheinigung der zuständigen kroatischen Gemelnde darüber beizubringen, daß die Erzeugnisse auf diesen Grund stücken gewonnen sind.
Zu Artikel 2 Absatz 5
§58 Traubenmaische und Traubenmost, die nach Artikel 2 zoll⸗ frei eingeführt werden dürfen, sind von der Untersuchung auf Einfuhrfähigkeit befreit.
Zu Artikel 2 Absatz?
59
Der Zeitpunkt des Erwerbs der wirtschaftlichen Betriebs⸗ stätte ist ohne Bedeutung. Unerheblich ist, ob der Besitzer die wirtschaftliche Betriebsstätte auf Grund bon Eigentum, Pacht oder auf Grund eines sonstigen Nutzungsrechts inne hat. Un⸗ erheblich ist auch seine Staatsangehbrigkeit, sein Wohnsitz so⸗ wie der Umstand, ob es sich um eine natürliche oder um eine juristische Person handelt.
Zu Artikel 4 §5 10 r
() Der Mundvorrgt muß zum eigenen Verbrauch des Ein= bringers bestimmt sein. Er ist dem deutschen Grenzzollamt har Abfertigung zu gestellen. Die Ge tellung entfällt, wenn
em Einbringer der Grenzübertritt auf einem Nebenweg ge⸗ stattet ist.
E) Tiese Begünstigung erstreckt sich nur auf genußfertige Nahrungsmittel, also nicht auf Nahrungsmittel, die erst ge⸗ locht oder zubereitet werden müssen, wie z. S. Mehl und andere Mahlprodukte, Hülsenfrüchte usw. ;
(3) Fleisch als Mundporrat darf nur in zubereitetem (ge⸗ Pöleltem, geräuchertem, gekochtem oder gebratenem) Zustand, Schweinefleisch leinschließlich Speck nur gebraten oder ge⸗ kocht über die Grenze mitgenommen werden.
(4 Die im Artikel 4 Absatz 3 angeführten Tageshöchst⸗ mengen von Tabakerzeugnissen (2 Stück Zigarren oder 15 Stück Zigaretten oder 20 Gramm Tabak oder S Rolle Kautabak) dürfen nur auf einmal und nicht in Teilmengen und nur zum eigenen Verbrauch zollfrei über die Grenze ge⸗ bracht werden. Die zollfreie Mitnahme größerer Mengen von Tabakerzeugnissen für die Dauer eines längeren Auf⸗ enthalts im anderen Grenzbezirk ist unzulässig.
Zu Artikel 5
§11 (1) Bej der Einfuhr oder Ausfuhr sind die Gegenstande
dem deutschen Grenzzollamt schriftlich anzumelden. Beim
Wiedereingang oder Wiederausgang genügt die mündliche
Anmeldung. Die Wiedergestellungsfrist beträgt 1 Monat: sie kann vom Zollamt verlängert werden. Auf Verlangen des Zollamts ist bei der Einfuhr Zollsicherheit zu leisten.
2) Die Waren sind über dasselbe Zollamt ein- und aus⸗
zuführen.
(3) Das Zollamt kann bei der Ausfuhr von Waren, die im
kroatischen Irenzbezirt einer Veredelung im Sinne des Ar— tikels 5 Absatz 2 unterzogen werden sollen, die Vorlage einer din ang des zuständigen Bürgermeisters des deutschen Grenzhezirks
bewohner auf die Betriebsstätten ' im anderen Grenzbezirk an⸗ gewiesen sind und die Gegenstände für ihren eigenen Wirt⸗ schafts bedarf brauchen.
darüber verlangen, daß die deutschen Grenz⸗
3u Artikel ß 812 Die Säcke und anderen Umschließungen sind mit einer
einfachen Liste dem deutschen Grenzzollamt anzumelden. Die Liste hat die Art und Anzahl der Umschließungen und ge—⸗ gebenenfalls die vorhandenen Zeichen und Nummern zu ent⸗ halten. Wiedereinfuhr und Wiederausfuhr sind über dieselbe Zollstelle wie die Ausfuhr und Einfuhr zu leiten,
Zu Artikel 7 513 (I). Die Arbeits- und Betriebsgeräte sind auf Verlangen
der Grenzjzollstelle schriftlich anzumelden. Sie müssen über dieselbe Zollstelle zurückgebracht werden, von der sie zum Ein⸗ oder Ausgang abgefertigt worden sind. Bei der Rück⸗ bringung genügt mündliche Anmeldung.
(2) Für die Wiedergestellung kann die Zollstelle eine Frist
bestimmen.
(3) Gewöhnliche gebrauchte Handwerkszeuge, wie Säm—⸗
mer, Sägen, Rechen, Sensen, Spaten, Aexte u. a, können mit