1943 / 124 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 May 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs and Staatsanzeiger Rr. 184 vom 31. Mai 1943. SG.

Bekanntmachung Auf Grund von 5 4 Ab 1 der Verordnung des Reichs protektors in Böhmen und Mähren über die Verhängung des jvilen Ausnahmezustandes vom 27. September 1941 wird kn Vermögen folgender Personen 1. Janko Bulik, geb. am 1. 1. 1897 in KovaLiea (Jugo- sflawien), zuletzt wohnhaft gewesen in Prag, 2 Stanislaus Burda, geb. am 39. 4. 19094 in Mohelnitz, zuletzt wohnhaft gewesen in Sachradka Nr. 23, 3. Josef Bu bak, geb. am 5. 5. 1913 in Niederleutens⸗· dorf, zuletzt wohnhaft gewesen in Bratronitz Nr. 113, 4. Franz Brzäk, geb. am 20. 11. 1901 in Jemnik, zuletzt wohnhaft gewesen in Libuschin Nr. 193, . 5. Vladislav Brot, geb. am 9.3. 1908 in Unbes Un

horscht, zuletzt wohnhaft gewesen in Unter Tschernoschitz

Nr. 9,

tz. Bohuslaus B' tezina, geb. am 18. 4. 1922 in ag 1

zuletzt wohnhaft gewesen in Prag Xl, Brünner Straße

J. Anna Brichasek, geb. am 19. 6. 1913 in Prag, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen in Prag XVI, Ganglweg 1,

8. Wenzel Brantner, geb. am 2. 9. 1916 in Rolitzan, zuletzt wohnhaft gewesen in Nachod, Plhov Nr. 1283,

9. Wenzel Blaha, geb. am 23. 8. 1891 in Lischtian, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen in Laun, Schollinggasse 918,

10. Anton Borl, geb. am 13. 9. 1961 in Flöhau, zuletzt wohnhaft gewesen in Laun Nr. 572,

11. Josef Borecky, geb. am 29. 6. 1920 in Jungbunzlau, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag Il, Legergasse 43,

12. Paul Bloch, geb. am 12. 1. 1907 in Pilsen, zuletzt wohnhaft gewesen in Pilsen, Prager Gasse 9,

13. Adolf Bernhard, geb. am 7. 6. 1902 in Pilsen, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen in Braschkau, Waldek Nr. Ma,

14. Jaromir Bischof, geb. am 14. 12. 1912 in Lansberg⸗ zuletzt wohnhaft gewesen in Eipel, Arbeitergasse 333, 16. Adolf Bergmann, geb. am 17. 12. 1902 in Domou—-

schitz, zuletzt wohnhaft gewesen in Domouschitz 78,

16. Miroslav Berdychova, geb. am 27. 10. 1914 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XIV, Namlose- gasse Nr. 1234,

17. Anton Bernasek, geb. am 4. 8. 1887 in Brandeisl, zuletzt wohnhaft gewesen in Pecher Nr. 71,

18. Wenzel Benesß, geb. am 8. 12. 1903 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag, Straßnitz, Kosteletzer Str.

Nr. 1151,

19. Rudolf Benes, geb. am 24. 10. 1920 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in unbekannt,

29. Alocis Be nes, geb. am 17. 12. 1902 in Miroschau, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen in Smetschno Nr. 275,

21. Josef Bek, geb. am 5. 9. 1922 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XIX, Wokowitz 307, Kladnoerstraße, 22. Zdenek Baum, geb. am 11. 10. 1919 in Kolin. Letzter Wohnort unbekannt, : 23. Josef Baudys, geb. am 5. 1. 1923 in Groß ö

nitz, zuletzt wohnhaft gewesen in Groß Schwadonitz Nr. 86

24. Ottokar Batlieka, geb. am 12. 3. 1895 in Prag, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen in Prag XIV, Heminastr. 4,

25. Miroslav Basl, geb. am 2. 12. 1911 in Zerhowitz, zuletzt wohnhaft gewesen in Batnowitz Nr. 535,

26. Beatrix Batka, geb. am 3. 2. 1920 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XIV, Weiherleiten Nr. 3,

27. Alfred Axmann, geb. am 24. 6. 1906 in Welhotten, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen in Laun, Rigrgasse 1541,

28. Josef Aulickyh, geb. am 21. 4. 1905 in Wien, zuletzt wohnhaft gewesen in Unhorscht Nr. 721,

29. Ernst Alter, geb. am 11. 5. 1819 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XII, Erzgebirgstr. 7,

30. Eugen Akterm, geb. am 13. 3. 150 in Wien, zuletzt wohnhaft gewesen in Pilsen, Schneidergassel,

81. Karl Adamek, geb. am 14. 4. 1922 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag VIII-Lieben, Kirchmaierstr. Nr. 85,

g2. Bohuslav Gech, geb. am 21. 3. 1888 in Patzau, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag VII, Ringstraße 5,

33. Alois Eafourek, geb. am 28. 6. 1397 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Keeg 607 Prag Land, .

84. Stanislaus Gapek, geb. am 13. 11. 1910 in Dubiken, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag VIII, Kandertstr. 130,

85. Wenzel Bubla, geb am 24 6. 1914 in Prag, zuletzt wohnhoft gewesen in Prag XVI, Holecekstr. 2284,

86. Eugen Gerny, geb. am 1. 2. 1896,

37. Ulrich Cervenka, geb. am 31. 7. 1899 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag III, Maltezplatz 293.9,

88. Jaroslav Cmiral, geb. am 17. 11. 1912 in Auwal, zuletzt wohnhaft gewesen in Laun, Palackystr. 1648,

39. Emil Chadalik, geb. am 15. 4. 1996 in Weißwasser, zuletzt wohnhaft gewesen in Schlan, Glasbläsergasse 807,

40. Franz Chlebecek, geb. am 2A. 19 1922 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag⸗Körbern, Mozna⸗

asse 161, .

41. Fa Chochola, geb. am 23. 10. 1901 in Honitz, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen in Tuchlowitz 159,

42. Wenzel Chvatal, geb. am 6. 12. 1908 in Bustehrad, zuletzt wohnhaft gewesen in Suchdol Nr. MS,

43. Franz Chyba, geb. am 20. 2. 1914 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Radotin,

44. Ladislav Cinecibus, geb. am 5. 7. 1900 in Nonov, ziletzt wohnhaft gewesen in Spojovice Nr. 73,

45. Josef Cinert, geb. am 5. 12. 1910 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Maßhaupt Nr. 1633,

46. Jaroslav Cm unt, geb. am 21. 4. 1897 in Prag, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen in Prag Al, n, . 20,

47. Adolf Cop, geb. am 23. 6. 1904 in Koso 9) zuletzt wohnhaft gewesen in Prag Xl, Pod Lipamy 208,

48. Bohumil Culek, geb. am 19. 7. 1902 in Maletsch, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag V, Josesstr. 4,

49. Wenzel Corcek, geb. am 29. 8. i899g in Dobroschau, zuletzt wohnhaft gewesen in Bilowes Nr. 249,

50. Marie Danhelova, geb. Friedlova, geb. am 10 12. 1306 in Wien, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag⸗Nusl, Kudheinsteingasse 8,

5I. Franz Daniela, geb. am 22. 7. 1872 in Hag (Bu⸗ kowka), zuletzt wohnhaft gewesen in Malschowitz Rr. B,

52. Zdenek Dejl, geb. am 5. 6. 1921 in Groß Veselli, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen in Prag XVI, Frosiberg 1866,

53. Eugen Deutsch geb. am 26 5. 1912 zuletzt wohnhaft gewesen in Prag 1 Olmützer Straße 11,

54. Josef Dittrich, geb. am 1J. 8. 19002 in Leneschitz, zu⸗

letzt wohnhaft a. in Leneschitz Nr. 276,

55. Milohrad Divoby, geb. am 7. 11. 1918 in Unter Marosa, zuletzt wech bot gewesen in Prag XII, Stifter⸗ gasse Nr. 60,

56. Miroslav Dvorak, geb. am 27. 11. 1915 in Pokratiee,

zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XVI, U Rikolejky 852,

Wenzel Dudek, geb. am 10.4. 1919 in Prag⸗Kuchel⸗

bad, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag-Kuchelbad,

Königssaalerstr. 35,ů

Silvestr Duffek, geb, am 10. 12. 1894 in Schlan, zu⸗

letzt wohnhaft gewesen in Schlan, Pfortengasse 445,

Anton Do ubrava, geb. am 19. 1. 1916 in Rotburg,

zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XII, Kronenstr. 24,

Karl Dolejs, geb. am 20.9. 1921 in Ronov, zuletzt

wohnhaft gewesen in Tremoschitz Nr. 84,

hierdurch zugunsten des Deutschen Reiches vertreten durch

den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren eingezogen.

Festgestellte Vermögenswerte sind dem Vermögensamt beim

Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, Prag III, Drazitz⸗

Platz 7n, zu melden. Eine Abschrift bzw. eine Durchschrift

dieser Anzeige ist der Staatspolizeileitstelle Prag zuzuleiten.

Prag, den 2s. Mai 1943. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.

Bekanntmachung Auf Grund von 5 4 Abs. 1 der Verordnung des Reichs⸗ , ,. in Böhmen und Mähren über die Verhängung es zivilen Ausnahmezustandes vom 27. September 1941 wird das Vermögen folgender Personen 1. Karl Albrecht, geb. am 15. 5. 1914 in Studenec, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen in Haspeln Nr. 9, Josef Adameßt, geb. am 18. 1. 1902 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag II, Na Zderaze 6, Ferdinand Bab ka, geb. am 10. 9. 1899 in Pscheschtitzt, uletzt wohnhaft gewesen in Kirschitz Nr. 78, Anton Barta, geb. am 8. 1. 1894 in Wiesch, zuletzt wohnhaft gewesen in Pollerskirchen Nr. 134, Milos Baum, geb. am 10. 12. 1912 in Prag, zultgt wohnhaft gewesen in Prag Xll, Luxemburger Str. 16, Josef Capek, geb. am 19. 12. 1908 in Hostinec, zuletzt wohnhaft gewesen in Leneschitz Nr. 447, Franz Cesrle, geb. am 14. 11. 1898 in Bratkowitz, uletzt wohnhaft gewesen in Tschernochov Nr. 128, e. Germak, geb. am 13. 5. 1920, zuletzt wohnhaft ewesen in Sichrov, Arbeiterviertel Nr. 338, Johann Cernak, geb. am 7. 8. 1895 in Prag, zuletzt wohnhaft . in Daudleb Nr. 257, Josef Ge rnohorsky, geb. am 30. 5. 1905 in Kladno, , gewesen in Kladno⸗Bresson, Tylgasse tr. 2212, Alexander Babiak, geb. am J. 12. 1906 in Motysach, zuletzt wohnhaft gewesen in Winor Nr. 54, Jan Barta, geb. am 24. 4. 1891 in Nieder Raditz, letzt wohnhaft gewesen in Holitz 1 Nr. 611, Franz Gerny, geb. am 4. 1. 1906 in Prag, zuletzt rn haft gewesen in Kunratitz bei Prag Nr. 2609, Anton Gervenka, geb. am 25. 4. 1905 in Libowitz, uletzt wohnhaft gewesen in Schlan Nr. 466, ; 6. Gerny, geb. am 2. 12. 1900 in Böhmisch Lhota, zuletzt wohnhaft gewesen in Böhmisch Lhota Nr. 2, „Karl Chyba, geb. am 6. 9. 1913 in Laun, zuletzt wohnhaft gewesen in Laun Nr. 1332, Franz Davidek, geb. am 24. 9. 1898 in Tele, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag Xl, Böhm. Broderg. 7, Josef Doubrava, geb. am 11. 1. 1907 in Hostiwitz, zuletzt wohnhaft gewesen in Kirchsassen Nr. 289,

Viktor Do brovolny, geb. am 2. 3. 1909 in Borova, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XIII, Hauptstr. 1160,

Karl Dolejs, geb. am 20. 9. 1922 in Hronov, zuletzt wohnhaft gewesen in Tremosnice Nr. 48,

Josef Drahorad, geb. am 21. 5. 1894 in Bohus⸗ lavice, zuletzt wohnhaft gewesen in Pecher Nr. 135.

Stanislav Drahozal, geb. am 13. 7. 1897 in Usobi, uletzt wohnhaft gewesen in Pollerskirchen Nr. 84,

; . Du da, geb. am 4. 8. 1915 in Risniee, zuletzt rn ha gewesen in Heumahd, Kr. Gumbolds,

Alois Gerny, geb. am 23. 2. 1897 in Steltschowes, zuletzt wohnhaft gewesen in Motischin Nr. 126,

Franz Benacan, geb. am 9. 1, 1902 in Necvaly, zu⸗ letzt , gewesen in Prag XII, Agramer Str. 11,

Ludwig Sklen ak, geb. am 4. 2. 1912 in Koneschin, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag X, Olmützer Str. 28,

hierdurch , . des Deutschen Reiches vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren eingezogen.

Festgestellte Vermögenswerte sind dem Vermögensanit beim

Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, Prag III, Drazitz⸗

platz 7n, zu melden. Eine Abschrift bzw. eine Durchschrift

dieser Anzeige ist der Staatspolizeileitstelle Prag zuzuleiten. Prag, den 27. Mai 1943. Geheime Staatspolizei, Staatspolizeileitstelle Prag.

67.

68. 69.

60.

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w —— 2 0

Bekanntmachung Auf Grund der Verordnung über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. 1 S. 911) wird das gesamte beweg⸗ liche und unbewegliche Vermögen der Juden: Reif, Regina, verw. Weigl, geb. Siller, geb. 30. 5. 1889 Trentschin, Siller, Maria, geb. 8. 8. 1909 Mkt. Eisenstein, Siller, Rosa, geb. 24. 8. 1911 Mkt. Eisenstein, sämtliche wohnhaft . in Mkt. Eisenstein, zugunsten des Denutschen Rei (Reichsfinanzverwaltung) eingezogen. Regensburg, am 27. Mai 1943. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Regensburg. J. V.: Nanner.

Bekanntmachung Auf Grund des 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. I S. 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die 2 volls⸗ und staatsseindlichen Vermägens vom 14. Juli 193.

haft in Gelsenkirchen. Bochumer Str. g, mit

RGwl. 1 S. 479 und dem Erlaß des Reichsministerz des Innern vom 4 Juli 1942 Pol. S II A5 Rr. 521 = wird das gesamte Vermögen der Jüdin Hulda Sara Sil⸗ berberg, geb. am 24. Mai 1894 in Schubin, uletzt wohn⸗

36 vom zugunsten des Dentschen et han n fel der n

20. Juli 1942 entschädigungslos Reiches, vertreten durch den gezogen.

Münster, den 26. Mai 1933. Der Regierungspräsident. J. A.: er.

Bekanntmachung, betreffend Zulaffungskarten

Folgende Zulassungslarten sind ungiltig:

Prüf⸗Nr. 34 058 vom 6. 7. 1933 „Ich werde ein Pferd“. Verfalltag: 29. 3. 1943. Gültig nur Nr. 58 6838 vom 9. 3. 1913 mit neuem Haupttitel „Aus Fohlen werden Sieger“.

Prüf⸗Nr. 52 524 vom 21. 10. 1939 „Romantik im Tauber⸗ tal“. Verfalltag: 17. 5. 1943. Gültig nur Nr. 58 545 vom 28. 4. 1945. 2

Prüf⸗Nr. 47 078 vom 15. 12. 1937 „Der kluge Mann baut vor“ (Schmaltonfilm). Verfalltag: 17. 5. 1943. Gültig nur Nr. 58 869 vom 27. 4. 1943 mit neuem Haupttitel: „Der kluge Mann baut vor“ (Ein Film vom Rotlauf der Schweine).

Prüf Nr. 51 788 vom 14. J. 1939 „Der kluge Mann baut vor“. Verfalltag: 17 5. 1943. Gültig nur Nr. 58 869 vom 27. 4. 1943 mit neuem Haupttitel: „Der kluge Mann baut vor“ (Ein Film vom Rotlauf der Schweine).

Prüf⸗Nr. 47 79 vom 15. 12. 1937 „Der kluge Mann baut vor“ (Schmalfilm). Verfalltag: 17. 5. 1943. Gültig nur Nr. 58 870 vom 27. 4. 1943 mit neuein Haupttitel: „Der kluge Mann baut vor“ (Ein Film vom Rotlauf der Schweine) (stumm).

Prüf⸗Nr. 50 658 vom 13. 2. 1939 „Forschen und Fahren“. Verfalltag: 17. 5. 1943. Gültig nur Nr. 58 911 vom 28. 4. 1943. .

Prüf⸗Nr. 54 366 vom 10. 109. 1940 „Indianer“. Verfall⸗ tag: 24. 5. 1943. Gültig nur Nr. 58 Sog vom 6. 5. 1913. ; Prüf⸗Nr. 47 428 vom 24. 1. 1933 „Wege in die Welt“. Verfalltag: 24. 5. 1943. Gültig nur Nr. 58 851 vom 6. 6.

1943.

Prüf⸗Nr. 52 140 vom 1. 9. 1939 „Der Spiritusprofessor“. Verfalltag: 24. 5. 1943. Gültig nur Nr. 58 857 vom 6. ö. 1943.

Prüf⸗Nr. 653 268 vom 2. 2. 1940 „Lebende Werkzeuge“ sstumm). Verfalltag: 24. 5. 1943. Gültig nur Nr. 58 905 vom 6. 5. 1943.

Prüf⸗Nr. 53 267 vom 2. 2. 1940 „Lebende Werkzeuge“. Verfalltag: 24. 5. 1943. Gültig nur Nr. 58 21 vom 6. 6. 1943.

Prüf⸗Nr. 51 789 vom 14. J. 1939 „Der kluge Mann baut vor“ Verfalltag: 17. 5. 1943. Gültig nur Nr. 58 870 vom 27. 4. 1943 mit neuem Haupttitel: „Der kluge Mann baut vor“ (Ein Film vom Rotlauf der Schweine).

Berlin, den 29. Mai 1943.

Der Leiter der Fil mprüfstelle. v. Allwörden.

Anweisung Nr. 1

der Fachgruppe Lederwaren⸗ und Kofser⸗I ndustrie als Be⸗ e e dhe des Reichsbeauftragten sür Lederwirtschast

Vom 25. Mai 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der e n vom 11. Dezember I (RGBl. 1 S. E86) in Ber- indung mit der Anordnung 1X43 der Reichsstelle für Leder⸗ wirtschaft (Einsetzung weiterer Bewirtschaftungsstellen) vom 26. März 1943 (Deutscher Reichs⸗ und Preuß. 4 2 Nr. 71 vom 26. März 1943) wird mit Zustimmung des Rei beauftragten für Lederwirtschaft angeordnet: 1. Die zwischen Industrie, Handwerk und Handel ab eschlossene Vereinbarung über die Warenverteilung, die be⸗ 6. daß i ; . ; a) die hergestellten Fertigerzeugnisse in Koffer⸗, Täschner⸗ . 2 . 5 Lederwaren entsprechend den Be⸗ zügen des Handels im Jahre 1938 mengen. und wert ⸗· mäßig gerecht und gleichmäßig verteilt werden und b) Lederwarenhandelsfirmen aus den Gebieten, die in daz Deutsche Reich zurück- bzw. neu eingegliedert würden, wie Sudetengau, Danzig, Warthegau, Ostoberschlesien, Eupen⸗Malmedy, Elsaß usw., in angemessenem Uiufan derart zu beliefern sind, daß diese Lieferungen anteil⸗ mäßig zu Lasten der bisherigen Bezieher gehen, wird für verbindlich erklärt, soweit nicht für Hersteller⸗ gruppen bzw. Einzelfirmen besondere Absatzregelungen ge—⸗

troffen werden. .

2. Mitgliedsfirmen, die bis zum 30. Januar 1943 inzwischen geschlossene w e fache fn. beliefert haben, müssen an deren Stelle ein anderes Fachgeschäft am gleichen Ort be—⸗ liefern.

Falls kein anderes Fachgeschäft an demselben Ort vor— handen ist, muß die Lieferung an ein anderes Fachgeschäft innerhalb des gleichen Kreises (der NSDAP.) erfolgen. ;

Ist ein anderer Abnehmer innerhalb des ih. Kreiseß nid bekannt, so hat Anfrage bei der Bewirtschaftungsstelle zu erfolgen, die im Einvernehmen mit der Gruppenarbeits-=

emeinschaft Lederwaren der Reichsgruppe Handel zu belie⸗ . 6 lien , refer namhaft macht. Der Lieferungs⸗

anweisung ist Folge zu leisten.

3. Die Uebertragung der Kontingente ist der Bewirtschaß. ͤ . ahreswertes 1938 sowie des

tungsstelle unter Angabe des es bisherigen und des neuen Abnehmers zu Beginn jeden Quar= tals für das abgelaufene Quartal zu melden.

4. Auch für die Lieferungen an die Lederwarenabteilungen

anderer Einzelhandelsbetriebe finden die Vorschriften dieser

Anweisung Anwendung. . 5. Die Bewirtschaftungsstelle behält sich vor, die Waren ·

verteilung in Einzelfällen anders zu regeln. 6

6. Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach

den S5 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenverle in der Fassung vom 11. Dejember 154 (KöæI. 1 S. 686)

bestraft.

on Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit 8. si

s Bewirtschaftungsstelle des Reichs beauftragten für Leder⸗

au s § 14 der Verordnung über die ,, . für

162 a fn tritt die en,, der Reichs stelle

Reichs · nnd Eliaatganzeiger Rr. 124 vom JI. Mat 1943. C. 3

J. Die Anweifung tritt mit der Verkündung in Kraft. Sie zilt auch in den eingegliederten Ostgebieten 63. den kae

ung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung nn⸗ , auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg, im bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be— etzien Gebieten Kärntens und Krains.

Der Leiter der Fachgruppe Lederwaren- und , f,, . wirtschaft. H. Krum m.

Anordnung 1p / 43

der Reichsstelle industrielle Fette und Waschmittel Berbrauchsregelung für , nr und Waschhilss⸗ mitte ;

Vom 30. Mai 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in ler Fassung vom 11. Dezember 1912 (RwBl. . S. 68 in zerbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen ur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 8. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Ftaatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1839) und 66

Feifenerzeugnisse und Waschmittel aller Art vom‘ 23. Sep⸗ ember 1939 (RGBl. 1 S 1873) in der Fassung der Aende— ungsverordnungen vom 26. Januar 19456 RBl. 1 S. 241) ind vom 14. August 19460 (RGBl. 1 S. 1129) wird mt Zu⸗ timmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: 81

Zusatzwaschmittel und Waschhilfsmittel im Sinne dieser nordnung sind Bleichsoda und enjymatische Einweichmittel, , ,. , ,. für Weiß⸗ Grob⸗ und Bunt⸗ däsche, Reinigungsmittel für grobverschmutzte Berufswä püil⸗ und Bleichmittel. . .

§ 2

CG. Zusatzwaschmittel und Waschhilfsmittel dürfen an Ver⸗ raucher nur gegen Abschnitte der Reichsseifenkarte über zasch⸗ (Seifen-) Pulver zusätz lich zum Wasch— Seisen⸗) Pulver bgegeben und von ihnen bezogen werden.

2) Soweit Normalverbraucher die Grundmenge der Reichs⸗ ifenkarte durch Bezugschein zugeteilt bekommen, hat das zu⸗ sindige Wirtschaftsamt gleichzeitig mit der Erteilung des ezugscheins für Wasch⸗ (Seifen) Pulver einen Bezugschein iber entsprechende Mengen Zusatzwaschmittel un oder Waschhilfsmittel zu erteilen. l

3) Die Wehrmacht erhält neben den Bezugscheinen für Baschmittel durch die Reichsstelle industrielle Fette und Wasch= mittel Bezugscheine über entsprechende Mengen an Zusatz⸗ zaschmitteln und / oder Waschhilfsmitteln.

( Krankenanstalten der Gruppe 1' und II im Sinne des 1underlasses Nr. 1143 der Reichsstelle industrielle Fette und Waschmittel vom 1. Januar 1943 erhalten neben den Be zug⸗ hheinen für Wasch⸗ (Seifen) Pulver Bezugscheine über ent⸗ srechende Mengen an Zusatzwaschmitteln und oder Wasch⸗ ilfsmitteln.

? 8 3

Anf je ein Normalpaket Wasch⸗ (Seifen) Pulver ist eine sormaleinheit Zusatzwaschmittel oder Waschhilfsmittel zuzu⸗

ilen. § 4

1) . Zusatzwaschmittel und Waschhilfsmittel sind bezugs⸗ schränkte Seisenerzeugnisse und Waschmittel für Hersteller, erkaufs⸗ und Lieferstellen im Sinne der 88 8 Ziff. ? und 9 b 2— der Anordnung III3 der Reichsstelle industrielle ette und Waschmittel (Verkehr und Verbrauch von Seifen, eifenerzeugnissen aller Art und Reinigungsmitteln vom 1. Dezember 1942. (Deutscher Reichsanz. und Preußischer taatsanz. Nr. 4 vom J. Januar 1943).

(). An Verkaufs- und Lieferstellen dürfen Zusatzwasch— ittel und Waschhilfsmittel nur gegen Sammel- und Groß— zugscheine abgegeben werden, die ausdrücklich über „Zusatz⸗ haschmittel und oder Waschhilfsmittel“ lauten müssen“ Im brigen gelten die Bestimmungen des 9 Abf. 2—=4 der An⸗ dnung II 43 sinngemäß.

G) Die Wirtschaftsämter stellen den Verkaufs- und Liefer⸗ ellen bei Vorlage der Abschnitte für Wasch⸗ (Seifen Pulver nd in den Fällen des 5 3 Abs. 2— 1 gegen Vorlage der ent⸗ brechenden Einzelbezugscheine in der gleichen Menge beson— re Sammel- oder Großbezugscheine auch für e f. ittel und / oder Waschhilfsmittel aus. Verkaufs- und Liefer⸗ ellen erhalten daher bei Borlage der Abschnitte für Wasch⸗ Seifen) Pulver Sammel- oder Großbezugscheine nach Me abe des 5 12 der Anordnung II über Wasch⸗ (Seifen? ulver und außerdem Henn heim über die gleiche Menge r Zusatzwaschmittel und /oder Waschhilfsmittel.

§55 Dei den Verkaufsstellen dürfen Kundenlisten über den Ber— uf von Zusatzwaschmitteln und Waschhilfsmitteln nicht ge⸗ hrt werden. z 6

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach n 5 19 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr d den Strafvorschriften der Berordnung über Strafen und trafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen e, n. dem Gebiet der Bewirtschaftung e, nenen, er Er⸗ , (Berbrguchsregelungs Strafverordnung) in der assung vom 26. November 1941 (RGBl. 1 S. 734) bestrast. §5 7 (9 Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1913 in Kraft. Sie auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Ge⸗ ten von Eupen, Malmedy und He men sowie mit

iam auch im Elsa d im Bezirk Bialhstok, sowie in der Unterßt n besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

in Lothringen und Luxembure eiermark und

istimmung des . Chefs der Zivilverwaltung

dustrielle Fette und i, . (

ezugsberechtigung für satzwaschmittel und Wasch 6. 5 9 3

; ilfsmitte)h vom 13. Mai 1913 eutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Rr. 110 m 14. Mai 19183) außer Kraft.

Der Reichsbeauftragte. J Rietdors.

Anordnung E 64 der Reichsstelle Eisen und Metalle (Erfassung von Schnellarbeitsstahlschroti) Vom 29. Mai 1943

e nn vom 11. Dezember 1817 (RGB. 1 8. 686) in Ver⸗ indung mit der Be :

Ueberwachung und Regelung. 18. August 1939 (Deutscher Ar, 198 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Reichsministers für Be⸗ waffnung und Munition angeordnet:

81 Ablieserung von Schnellarbeitsstahlschrott

I) Schnellarbeitsstahlschrott (lauch Werkzeugschrott aus Schnellarbeitsstahh) ist in Abweichung von . K der S5 4 und 19 der Gemeinsamen Anordnung der Reichs— stelle Eisen und Metalle und der Schrottbewirtschaftung (Anordnung E und Metalle, Anordnung 1 der Reichsvereinigung Eisen) vom 21. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 299 vom 21. Dezember 1942) ger von Schnellarbeitsstahl (Stahlwerk) zu liefern. Die Er—= zeuger von Schnellarbeitsstahl sind aus der dieser Anordnung als Anlage beigefügten Liste zu entnehmen.

(2) Die übrigen Vorschriften der Gemeinsamen Anordnung der Reichsstelle Eisen und Metalle und der Reichs vereinigung Eisen über Schrottbewirtschaftung, insbesondere auch die ö schrift des 5 11 über die getrennte Sortierung des Schnell— arbeitsstahlschrotts nach Schnellarbeitsstahlklassen, bleiben un⸗ berührt.

82

Bestellung und Bezug von Schnellarbeits ahl und Werkzeugen aus Schnellarbeitssta

(1) Schnellarbeitsstahl für Werkstättenbedarf (gemäß § 4 der Anordnung E 14 der Reichsstelle Eisen und Melalle beir Er= zeugung und Auftragsregelung für Schnellarbeitsstahl, 3. Neu— fassuing vom 19. Oftober 1942) und Werkzeuge aus Schnell⸗ arbeitsstahl dürfen nur bestellt und bezogen werden, wenn der Besteller seiner Anbietungspflicht für Eq elbe me fir mne, nachgekommen und seine Bestellung mit folgender Erklärung versehen ist:

Ich (wir) habeln) seit dem 1. Juni 1963 Schnellarbeitsstahl in Höhe von insgesamt kg bezogen und ins⸗ esamt kg Schnellarbeits lahlschrott an die Stahlindustrie abgeliefert. )

(2) Fär die Anbietung und Ablieferung des Schnellarbeits⸗ stahlschrotts und die Richtigkeit der Erklärung nach Absatz 1 ist der . , n. des Unternehmens ( 3) verant⸗ wortlich. Die Erklärung ist von dem Werkzeugbeauftragten zu unterzeichnen. Solange ein Werkzeugbeauftragter nicht be— stellt ist, sind dessen Obliegenheiten von dem Betriebsführer oder dem von diesem nach 3 3 bestellten Beauftragten wahr⸗ zunehmen.

§8 3

Werlzeugbeauftragte (1) Werkzengbeauftragte werden durch den Reichsminister

des Warenverkehrs

II der Reichsstelle Eisen

etzten Werkzeugbewirtschafter (BB. der Sonderqusschüsse und Sonderringe für einen bestimmten Kreis von Unternehmungen bestellt. Soweit eine besondere Ernennung durch den Reichs— minister für Bewaffnung und Munition bzw. durch die Werk— ,,,, (WB. bis 1. Juli 1943 nicht erfolgt, hat er Betriebsführer einen geeigneten Beauftragten zu bestellen und ihn auf die eigenverantwortliche Durchführung seiner Aufgaben gemäß dieser Anordnung zu verpflichten.

(2) Der Name des Beauftragten und gegebenenfalls seine erfolgte Verpflichtung ist der für das Unternehmen zuständigen Wirtschaftsgruppe bzw. dem . bekannt⸗ zugeben.

§5 4

Strasbestimmungen

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den ö. 19, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverlehr

estraft. §85 Inkrafttreten und örtlicher Geltungsbereich

Diese Anordnung tritt am 1. Juni 1943 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Ge⸗ bieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 29. Mai 1943.

Der kommissarische Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. Müller Zimmermann.

Anlage zur Anordnung E 64 der Reichsstelle Eisen und Metalle

Liste der Erzeuger von Schnellarbeitsstahl

Bergische Stahl⸗Walz⸗ und Hammerwerke, Julius Lindenberg,

Remscheid⸗Hasten,

Bismarckhütte AG, Königshütte (Oberschlesiem,

Gebr. Böhler K Co. AG, Düsseldorf⸗Obertassel,

Gebr. Böhler & Co. AG, Wien, J., Elisabethstraße 12,

Deutsche Cdelstahlwerke Ac, Krefeld,

Ed. Dörrenberg Söhne, Ründeroth (Rhld.),

Edelstahlwerk Düsseldorf⸗Heerdt GmbH,

Eisen⸗ und Hüttenwerke AG, Bochum,

Erkenzweig C Schwemann, Hagen (Westfalen),

e . Mühlhoff & Co., Remscheid Hasten, ewerkschaft Reckhammer & Co, Remscheid-⸗Lüttringhausen, agener Gußstahlwerke Remy & Co. Gmbh, Hagen,

ö A. Henckels Zwillingswerk, Solingen,

arl Kind K Co., Bielstein (Rhld.),

Fried. Krupp AG, Essen Ciihng riedr. Lohmann GmbH, Herbede (Ruhr),

, . Oberschlesische

eiwitz,

W. Ossenberg K Co, Tiegelstahl⸗ und Hammerwerl Evingsen

Vereinigte Hüttenwerke AG,

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der

auntmachung über die Reichsstellen zur vom Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz.

Reichsvereinigung Eisen über

unmittelbar an einen Erzen⸗

, , Guß stahlfabrik Adolphs & Werner, Plettenberg Westf. ener rag. Reichswerke AGG Alpine Wien, J., Rheinmetall Borsig AG, Düsseldorf, Röchling sche Eisen⸗ und Stahlwerke Gmbh, Völklingen / Saar, . AG, Witten (Ruhr), Schmidt C Clemens, Edelstahlwerk, Fr Mai Hanauer Landstraße 215, ö Schmidtstahlwerke Ach, Wien, X., Favoritenstraße 213 Schoeller Bleckmann Stahlwerke AG, Wien, J. Wildpret⸗ . ae ü —ͤ 65 Stachelhauser Stahl- und Walzwerke He ̃ Gmbh, Remscheid, ; k Stahlschmidt & Co. Kö, Edelstahlwerk, Düsseldorf, Stahl wert Carp & Hones Kö, Düsseldorf, Jägerhofstr. 81, Stahlwerke Harfort-Eicken GmbH, Hagen (Westfalem, Stahlwerk Kabel C. Pouplier jr.,, Hagen (Westf ), Stahlwerke R. C H. Plate, Augustenthal ¶Westf. . Stahlwerke Röchling Buderus AG, Wetzlar (Lahn) Fteirische Gußstahlwerke AG, Wien, 3. Schreyvogelgasse 2 Vereinigte Hüttenwerke Burbach Eich Düdeldingen Arbed Zentralverwaltung Luxemburg (für Werk Dommieldingemn),

Montanbetriebe Hermann Göring.

. Anweisung Nr. 25 der Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte zweige als Bewirischaftungsstelle e, e eg Erzeugnisse über die etten

Industrie⸗ des Reichsbeauftragten für die Herstellung von Stahlrohr⸗ und Krankenhausmöbeln aus Lier und Stahl

vom 25. Mai 1943 J. Auf Grund der Verordnung über den Fassung vom 11. Dezember 1542 bindung mit der zweiten Anordnung über die Erzeugungs⸗ lenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden Industtrie vom 4. Oktober 1942 eutscher Reichs- und Preuß. Staats⸗ anzeiger Nr. 236 vom 8. Oktober 1942) wird mit Zustim⸗ , . Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse an⸗ eordnet:

Warenverkehr in der (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗

. §51 Die industrielle und handwerkliche Herstellung von Stahl⸗ rohrbettstellen und Krankenhausmöbeln aus Eisen und Stahl ist für den Inlands- und Auslandsmarkt nur in den nach- stehenden Ausführungen zulässig: 1. Stahlrohrbett 0 *X 190 em Außenmaß, Rohrstärke 32 01 mm, Höhe des Kopfteils 100 em, Höhe des Fußteils 80 em, in der Ausführung mit je 8 Rohrquerstreben 16 * 1 inm im Kopf⸗ und Fußteil mit je 5 senkrechten Stäben aus Rund- eisen 9 imm und einer Stahldrahtmatratze mit einem Vetzgewicht von höchstens 4g. Höchstgewicht 26 kg netto. Für Krankenhaus- und Lazarettbedarf auch mit Rücken⸗ lehne mit einem Mehrgewicht von 7,5 kg netto je Bett. GCtahlrohrbett (Kinderbett) 0 * 140 em Außenmaß, Rohrstärke 20 x1 mm, Höhe 2 Kopf- und Fußteils 85s em. Höchstgewicht i,5 kg netto. Krankenbett nach DIN Fanok 1

Krankenkinderbett

6 Bewaffnung und Munition bzw. durch die von ihm einge⸗

. . Rohrstärke * 12 mm, Höhe er Häupter em. Häupter mit Sperrholzplat ,, fn nn ge , . y,, 50 * 199 em Außenmaß, Häupterhöhe 109 em, Ro stärke 22 6 1,9 ö. . . Nachttisch mit geschlossenem Kasten Außenmaß 45 * 36 em, Höhe bis 8 em, Stahlrohr big 26 * 1,2 mm. „In einer einzigen Ausführung je Erzeuger: a) Bettfahrer b) Liegestuhl e) Lrankenstange mit Tafel DIN Fanok 9 d) Tragbahre e) Tragbahre mit Fahrgestell t) Bett- und Lesetisch mit 8 und 4 Füßen g) Bettschirm h) Speisetransportwagen i) Klosettstuhl j) Streckvorrichtung k) Seitengitter I) Fiebertafel m) Krankenstuhl n) Entbindungsbett.

8. w, , m mene für Heer und Marine Modell 1940“. . J. Stahlrohr⸗Mannschastsbett für die Luftwaffe. 19. Stahlrohrbett für Offiziere der Luftwaffe. 11. Stahlrohrdoppelbett 80 * 190 em Außenmaß, Rohrstärke 32 * 1,2 mm, mi Brett oder Gitter in einer einzigen Ausführung je Firma. Die Erzeugnisse unter 1-7 dürfen nur in weiß und elsen⸗ bein geliefert werden. Die Erzeugnisse, Ziffer 8 11, sind in der Farbausführung nach den Vorschriften des Auftraggebers u liefern. An nichtkontingentierte inländische Verbraucher ürfen von den vorgenannten Erzeugnissen nur die unier Ziffer 1 und 2 bezeichneten geliefert werden.

§5 2 Soweit Stahlrohrbetten, die von den in § 1 aufgeführten Ausführungen abweichen, noch in der Fertigung begriffen sind, dürfen diese bis zum 31. August 191 e n,. und geliefert werden. §8 3

In begründeten Einzelfällen kann die Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige als Bewirt⸗ schaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeug- nisse Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anweisung zulassen (Ausnahmegenehmigungen). Sie lann die Aus ö , nn mit Auflagen oder Bedingungen ver- ehen.

Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigengen sind von den industriellen Herstellern an die Fachgruppe Metall⸗ möbel und Matratzen, Berlin- Haleusee, Knrfürstendamm 168, und von den handwerklichen Herstellern an den Reichsinnungs,

ests),

verband, des Schlosser⸗ und Maschinenbauerhandwerks, Ber⸗