1943 / 126 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Jun 1943 18:00:01 GMT) scan diff

zum Deut chen Rei

Rr. 126

Erste Veilage

chsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Mittwoch, den 2. Juni

1943

. ——

7. Aktien⸗ gesellschaften

7802 a Eisenbahn⸗Betriebs⸗Ges. A. G., Berlin.

Zu der ordentlichen Hauptversamm⸗ lung am Freitag, dem 25. Juni 1943, vormittags 114 Uhr, im Sitzungssaale der Commerzbank Aktien⸗ gesellschaft in Berlin W 8, Behren⸗ straße 46, laden wir hierdurch die Aktio⸗ näre unserer Gesellschaft ergebenst ein.

Tagesordnung:

1. Geschäftsbericht des Vorstandes und Vorlegung des Jahresab⸗

schlusses 1942. Vorschlag für die

Verwendung des Reingewinns. Be⸗

richt des Aufsichtsrates über die

vorgenommene Prüfung. 2. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns. 3. Beschlußfassung über die Erteilung der Entlastung an Vorstand und Aufsichtsrat. . 4. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern. 5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943. Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind die Aktio⸗ näre unserer Gesellschaft nach Maßgabe des § 17 der Satzung berechtigt. Die Hinterlegung der Aktien hat dement⸗ sprechend bis zum 19. Juni bis zum üblichen Geschäftsschluß zu erfolgen:

bei der Kasse der Gesellschaft in

Berlin,

bei einer Wertpapiersammelbank oder bei folgenden Bankhäusern:

Commerzbank Aktiengesellschaft, Berlin, und deren sämtlichen Filialen, .

Delbrück Schickler C Co., Berlin,

bei den Filialen der Deutschen Bank in Dresden, Hannover und Magdeburg.

Berlin, den 2. Juni 1943.

Der Vorstand. Reckel, Vorsitzer.

7803] Vorwohle⸗Emmerthaler Eisenbahn⸗Gesellschaft, Berlin. Zu der ordentlichen Hauptver-

sammlung am Freitag, dem 25. Juni

1943, vormittags 11 Uhr, im

Sitzungssaale der Commerzbank, Ak⸗

Kengesellschaft in Berlin W 8. Behren⸗

2 46, laden wir hierdurch Aktio⸗

näre unserer Gesellschaft ergebenst ein.

Tagesordnung:

1. Geschäftsbericht des Vorstandes und

Vorfegung des Jahresabfchlusses . g aschlag für die Verwen⸗ dung des Reingewinns. Bericht des Aufsichts rates über die vorgenom- mene Prüfung. .

g. Beschlußfafsung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns.

3. Beschlußfassung über die Erteilung der Entlaftung an Vorftand und Aufsichtsrat. ö

4. . Aufsichts ratsmitgliedern

65. Wahl des . für das Geschäftsjahr 1943. .

Zur en n, des Stimmrechts in

der Hauptversammlung sind die Aktio⸗ näre unserer Gesellschaft nach Maßgabe des 5 18 unserer Satzung berechtigt. Die Hinterlegung der Aktien hat dem⸗ entsprechend bis zum 19. Juni bis zum üblichen Geschäftsschluß zu er—

olgen ; ;

t * der Kasse der Gesellschaft in Berlin, .

bei der Commerzbank Aktien⸗

gesellschaft, Berlin, oder deren Filiale in Hannover oder bei einer Wertvapiersammelbank. Berlin, den 2. Juni 1943. Der Vorstand. Reckel, Vorsitzer.

S543 . 636 C Wolff Aktiengesellschaft, Habelschwerdt, Schlefien. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Sonnabend, den 26. Juni 1943, 15 Uhr, in

Habelschwerdt in unserem Verwal⸗ tungsgebäude stattfindenden ordent⸗ lichen Hauptversammlung einge⸗ laden. Tagesordnung:

J. Vorlegung der Bilanz und Ge⸗ winn⸗- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1942 sowie des mit dem Prüfungsbericht des Auf⸗ sichtsrats versehenen Geschäftsbe⸗ richts des Vorstandes.

2. Beschlußfassung über Verwendung des Reingewinns.

3. Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands.

4. Neuwahl des Anffichtsrats. J 5. Wahl des. Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 1943.

6. Verschiedenes. 36

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗

sammlung sind diejenigen Aktionäre

berechtigt, die bei der Gesellschaft oder den fonst in der Einberufung zu be⸗ zeichnenden Stellen oder, soweit sie

itglieder einer deutschen Effekten⸗

r . sind, bei ihrer Effektengiro⸗

ank innerhalb der sich aus dem fol⸗

genden Absatz ergebenden Frist während der üblichen Geschäftsstunden ihre

Aktien hinterlegen.

Die Hinterlegung hat so zeitig zu

erfolgen, daß zwischen dem Tage

*

der Hinterlegung und dem Tage der Hauptversammlung mindestens drei Tage frei bleiben.

Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar ist die Be⸗ scheinigung des Notars über die er⸗ folgie Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinter⸗ legungsfrist bei der Gesellschaft ein⸗

zureichen . . Als Hinterlegungsstellen sind ge⸗ nehmigt:

aj die Gesellschaftskasse, . b) die Kreis- und Stadtsparkasse Habelschwerdt, . c) Deutsche Bank Filiale Bres⸗ lau, Breslau,

d) die Reichsbank in ihrer Eigen⸗ schaft als Wertpapiersammel⸗

bank.

Habelschwerdt, Schles., 31. 5. 1943.

Der Aufsichtsrat. Adolf Kaschny, Vorsitzer.

7983 ö. z. Bemberg Aktiengesellschaft, Wuppertal⸗Barmen. ; Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den 23. Juni 1943, vormittags 11,30 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Vereinigte Glanzstoff⸗Fabriken A.-G., Wuppertal⸗Elberfeld, Auerschul⸗ straße 14-16, stattfindenden or⸗ dentlichen Hauptversammlung ein⸗ geladen.

Tagesordnung:t.T

1. Vorlage des Jahresabschlusses, des Vorschlages für die Gewinn⸗ verteilung sowie des Geschäfts⸗ berichtes des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Jahr 1942.

2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.

3. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗

sammlung ist jeder Aktionär berechtigt,

der seine Aktien gemäß § 15 der

Satzung spätestens am 19. Juni

1943 bei

der Deutschen Bank in Wupper⸗ tal⸗Barmen, Wuppertal⸗Elber⸗ feld, Berlin, Frankfurt a. M., Hamburg und Düsseldorf,

der Dresdner Bank in Wupper⸗ tal⸗Barmen, Berlin und Frank⸗ furt a M.,

dem Bankhaus von der Hendt⸗ Kerften C Söhne, Wuppertal⸗ Elberfeld,

der Bank der Deutschen Arbeit A. G., Wuppertal,

Creditanstalt⸗Bankverein Wien,

oder für die Mitglieder einer deutschen Effektengirobank bei ihrsr Effektengirobank,

Fos].

Tabbertwerke Aktiengesellschaft, Mörtelwerke, Kies⸗ und

GSandgruben, Berlin. Vermögensrechnung zum 31. Dezember 1942.

Glanz stoff⸗Fa⸗

den Vereinigten Wuppertal⸗

briken A. G., Elberfeld, der Basler Handelsbank, Basel, dem Schweizerischen Bankverein, Basel, . der Schweizerischen Kreditanstalt, Zürich, den Herren Lombard, Odier Cie., Genf, dem Bankhaus Hope C Co., Amsterdam, der N. V. Handel⸗Maatschappij H. Albert de Bary C Co., Amsterdam, der Algemeenen Kunstzijde Unie N. V., Arnhem während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegt und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort beläßt. Die Hinterlegung der Aktien kann auch bei einem Notar oder bei der Reichs⸗ bank in ihrer Eigenschaft als Wert— papiersammelbank erfolgen; in diesem Falle ist die Bescheinigung des No⸗ tars über die erfolgte Hinterlegung bzw. der von der Reichsbank aus⸗ gestellte Hinterlegungsschein spä⸗ testens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesell— schaft einzureichen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinteregungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot ge⸗ halten werden. Wuppertal⸗Barmen, 2. Funi 1943. J. P. Bemberg Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

S516 NsLU Werke Aktiengesellschaft, Neckarsulm. Stiücketausch.

Unsere Aktien im Nennwert von KRM 1000, Nr. 2001 3200 sowie die Mäntel zu unseren Aktien im Nenn⸗ wert von Re 1000, Nr. 1— 2000 und im Nennwert von RM 100, Nr. 27 001-31 000 werden durch Neudrucke ersetzt.

Wir fordern unsere Aktionäre auf, die in ihrem Besitz befindlichen alten Aktien mit Gewinnanteilscheinen Nr. 13 u. ff. und Erneuerungsschein bzw. die Mäntel aus obigen Nummernkreisen in der Zeit vom 4. Juni 1943 bis 2. Juli 1943 einschliesilichͥ

bei der Dresdner Bank, Berlin,

Frankfurt (Main), Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn (Neckar) zum kostenfreien Umtausch in Neudrucke mit der gleichen Stückenummer einzu⸗ reichen.

Nach Ablauf der Umtauschfrist wer⸗ den die alten Stücke mit obigen Num— mern an der Börse nicht mehr liefer— bar sein.

Neckarsulm, den 2. Juni 1943.

NSL Werke Akftiengesellschaft.

Stand am Abschrei⸗ Stand am J. 1. 1942 Zugang Abgang vwungen 31.12. 194 VBermõgen. me , n, , ,,, , , Anlagevermögen: 1. Bebaute Grundstücke: a) Geschäftsgebäude. 6228826 202656 6 025 70 b) Fabrikgebäude oder ͤ andere Baulichkeiten 291 36601 7080 284 28601 2. Unbebaute Grundstücke. 19 00— 19 000 3. Andere Baulichkeiten auf fremden Grundstücken. 852 142 710 4. Maschinen und maschi⸗ nelle Anlagen.... 5 5I6— Q 1515 5 003 5. Werkzeug⸗ Betriebs⸗ und ͤ Geschäftsausstattung. . 2121777 90690 50 8 20817 8 os 34 13 goof76

345 180 04

Iss 55 Ss T T os g]

329 015 7

Umlaufsvermögen: Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe ... Fertige Erzeugnisse und Waren ...

Wertpapiere....

Hypotheken, Grundschuͤlden, Rentenschulden J Von der Gesellschaft geleistete Anzahlungen. . ... Forderungen auf Grund von Warenlieferungen und

e .

Kasse, Reichsbank⸗ und Postscheckguthaben. ..... 28 612,94

Bankguthaben . Sonstige Forderungen....

Hauszinssteuerablösung ...

Verbindlichkeiten. Grundkapital: Stammaktien mit 500 Stimmen.... .. 500 000 Rücklagen: Gesetzliche Rücklage... .. . 50 000,

Rücklagen für Ersatzbeschaffungen. . ... 30 688,38 S0 688 38 Wertberichtigungen für Forderungen .. ..... ö 5000 Rückstellungen für ungewisse Schulden. .... . J 11 85207 Verbindlichkeiten:

Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden. .... 35 000, Anzahlungen von Kunden...... K 678,30 Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferungen und K 89 666160 Sonstige Verbindlichkeiten... .... . . . 18 224,94 113 659 43 Reingewinn: Gewinnvortrag von 1941. ...... . 18 564,38 Neugewinn von 1942 ... . 232 313446 50 877 84 I62 07772

2 8 9 14 2 M J

. . 27 413,53 45 172,

2665,36 4000, 8 04101

los ozo, 4]

206 6650 774,18

, .

100 be as 32 500 762 07772

Gewinn⸗ und Berlustrechnung für das Geschäftsjahr 1942.

Aufwendungen. R S9 Löhne und Gehälter... y 220 434 12 Soziale Abgaben: Gesetzliche Abgaben ...

1 ,, ,,,

w

Freiwillige Aufwendungen.... 6216,80 24 5 62 smreibnngen anf Unlgen . / 1701590 , , H 115388 Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen.... 63 764 57 Beige m demi ele 182672 Außerorbentliche Aufwendungen. 1573 52 Reingewinn: Gewinnvortrag aus 1941... ..... 18564,38 Neugewinn aus 19425... 32 313, 46 50 877 84

381 42217

Ertrãge. Gewinnvortrag aus 194... . 18 564 35 ü w 321 400 16 , ö 27 300 93 nn,, , . 14 15610

33 IX 7

Aufsichtsrat: Hans Gerlach, Regierungsbaumeister a. D., Berlin⸗Zehlendorf, Vorsitzer; Hermann Hahn, Stadtbaurat a. D., Berlin⸗Charlottenburg, stellv. Vorsitzer; Julius Klinzmann, Bankier, Berlin⸗Grunewald; Wilhelm Schindler, Architekt, Ber⸗ lin⸗Lankwitz. 8

Vorstand: Exnst Koch, Berlin⸗Lichterfelde; Stellv.: Wilhelm Kulitz, Berlin.

73361]. . Schelter & Giefecke AG., Leipzig.

Bilanz zum 31. Dezem ber 1942.

——— J 2

Attiven. RM 8 R,

260

Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke mit Fabrikgebäuden: Bestand JI

e glgang.. 4603 436 35 od 5d 7ᷓ y,, 117 393,58 843 556, 65 Aufwertungs steuerablösung ..... 74 400, 917 956 65 Maschinen und maschinelle Anlagen: Be⸗ , w SV rg dr anne Vd spd d ne,, 280 319, 14 399 539 95

Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung: Be⸗ stand 1. 1. 1947 9 66

Zugang 1 8 8 1 1 1 1 12 12 1 1 14 14 131 422,99 fn rer e unn; 2A 612 26 1330 108 86

Umlaufsvermögen: Vorräte: Roh⸗, Hilfs⸗ u. Betriebsstoffe 946 157,25 Halbfertige Erzeugnisse .. . 1715210, 88

Fertige Erzeugnisse. ... 214 754,87 2876 123 ü 500 Hhhothenn 3 300

Geleistete Unzahlungen J . 31 266 50

Forderungen auf Grund von Warenlieferungen und

k 1730 22603

Wech el K,, 8201 26

KFass R ssch , Reichs ant 16 141 890 Ban hne, /- 4322 20 ö ã , 122 185 76 4791 176 55 6 130 285 41

Passiven. .

Grundkapital. K 4, 4 2 1500000

Rücklagen: Gesetzliche Rücklage... 150 000

,, . 900 000

Fuhrparkwiederbeschaffungsrücklage. ... 5 C00 G I10655 O90 Wertberichtigung auf Forderungen und Wechsel .. 98 J00 JJ go o 3 zz Verbindlichkeiten:

Mnhhnen don nden 362 036 77

Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen w Sonstige Verbindlichkeiten. . .... K Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.... Reingewinn: Gewinnvortrag aus 1941 ...... Gewinn 1a, , ,

1945 139 36 aj Sir zg 3, Lr si] 3 212 106 2

27 648 22

51 zol 32 S5 726 31

f

134 17 63 ö. 6 130 285 41 Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1942.

ö Aufwendungen. RM, SO. Löhne und Gehälter... ; 2 953 31531

Soziale Aufwendungen ...

? 185 890 17

Abschreibungen auf Anlagen. J J 558 076 08 inn, J . w . 45 083 34 J e . 638 014 52 Gesetzliche Beiträge an Berufsvertretungen. ..... J 16 871 40 9 m , , 52 200 000 Reingewinn: Gewinnvortrag aus 1941... . 51 391,32

137 117 63 4 734 368 45

enn lille .

. Erträge.

Ertrag nach Abzug aller übrigen Aufwendungen. ...... 4 368 741 47 Außerprhentliche rtrigẽ . J 314 235 66 ie,, r 51 391 32

V Joss 15

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

Leipzig, den 14. April 1943.

Gerhard Speich, Wirtschaftsprüfer. Schelter C Giesecke A. G. R. Giesecke. Bräuer.

Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen: Rechtsanwalt Dr. Heinz Giesecke, Vorsitzer; Landgerichtspräsident a. D. Dr. E. Wagner, stellvertr. Vorsitzer; Dr. jur. Walter Giesecke; Professor Dr. Friedrich Geyler; Dr. Albert Giesecke; Kaufmann Walter Dreßler; Goldschmiedemeisterin Ingeburg Giesecke; sämtlich in Leipzig.

Der Vorstand besteht zur Zeit aus folgenden Herren: Rudolf Giesecke, Emil Bräuer, Günther Giesecke.

Leipzig, den 21. Mai 1943.

Schelter C Giesecke A. G. Der Borstand. Rudolf Giesecke. Emil Bräuer.

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 126 vom 2. Juni 1942. S. 7

WM

band deutscher öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten e. V.). Wirtschaftsgruppe Sparkassen (Deutscher Sparkassen- und Giroverband).

Wirtschaftsgruppe Kreditgenossenschaften. Fachgruppe gewerblicher Kreditgenossenschaften (Deutscher Genossenschaftsverband).

Fachgruppe ländliche Kreditgenossenschaften (Reichsverband

der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften Raiffeisen e. V.).

Wirtschaftsgruppe Kreditunternehmungen verschiedener Art.

Die von den Spitzenverbänden der Kreditinstitute, Wirt⸗ schaftsgruppen der Kreditinstitute und aus den Spitzen⸗ verbänden hervorgegangenen Fachgruppen der Kreditinstitute

getroffene Vereinbarung: „Gebührenordnung für den Wechseleinzug“

wird gemäß § 36 des Gesetzes über das Kreditwesen vom 25. September 1939 RGBl. 1 S. 1955 für allgemein⸗

verbindlich erklärt. Berlin, den 29. Mai 1943. Das Reichsaufsichtsamt für das Kreditwesen. Der Präsident: Gottsch i ck.

Aenderung des Habenzinsabkommens vom 22. Dezember 1936

Der Zentrale Kreditausschuß hat gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 des Mantelvertrages zwischen den Spitzenverbänden, Wirt⸗ schaftsgruppen und Fachgruppen der Kreditinstitute vom 22. Dezember 1936 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 299 vom 23. Dezember 1936) folgenden Be⸗

schluß gefaßt:

Das Abkommen über die Festsetzung von Höchstzinssätzen (Habenzinsabkommen vom 22. Dezember 1936 Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗

für hereingenommene Gelder

Wirtschaftsgruppe Oeffentlich⸗rechtliche Kreditanstalten (Ver⸗

scher Staatsanzeiger Nr. 299 vom 25. Dezember 1936

wird wie folgt geändert: In § 2 Abs. 5 Satz 1 werden hinter den Worten: „abzüglich des Saldovortrages“ folgende Worte eingefügt:

belateter , Berlin, den 29. Mai 1913. Der Vorsitzende: Gottschick.

des Einlösungsbetrages mit Domizilprovision

„Der vorstehende Beschluß des Zentralen Kreditausschusses über Aenderung des Habenzinsabkommens wird hiermit für

allgemeinverbindlich erklärt. Berlin, den 29. Mai 1943.

Das Reichsaufsichtsamt für das Kreditwesen. Der Präsident: Gottschi ck.

Gemeinsame Anordnung

der Reichsstelle Eisen und Metalle und der Reichsvereinigung Eisen über Legierungsbeschränkung für Dauermagnetwerk⸗ stoffe (Anordnung Hs der Reichsstelle Eisen und Metalle,

Anordnung 2 der Reichsvereinigung Eisen) Vom 1. Juni 1943 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in

der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in

Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen

zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom

18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr,. 1935 vom 21. August 1939) und der Anordnung über die Reichsvereinigung Eisen und der Satzung der Reichs vereinigung Eisen vom 29. Mai 1942 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger u. Preuß. Staatsanz. Nr. 125 vom 1. Juni 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers an— geordnet: §51

SEisenwerkstoffe für Dauermagnete dürfen mit anderen Höchstgehalten an Legierungsbestandteilen als in der Anlage zu dieser Anordnung unter Gruppe l genannt, nicht er— schmolzen, hergestellt, geliefert und verwendet werden.

52

Ausgenommen sind Eisenwerkstoffe für Dauermagnete mit Höchstgehalten an Legierungsbestandteilen gemäß

a) der Gruppe III der Änlage für

Auslöser für Schnell⸗ und Hochleistungsschalter

Belichtungsmesser

Blockeinrichtungen im Eisenbahn-Sicherungswesen

Bremswächter

Dämpfungsmagnete

Drehmagnetgeräte

Drehspulrelais mit höherer Empfindlichkeit

elektrodynamische Mikrophone

erdmagnetische Instrumente

2 mit 12 Watt und mehr Leistungsauf⸗ nahme

hochempfindliche Galvanometer

Induktoren für ortsbewegliche Fernsprechgeräte

Kleinstmotoren für Wehrmachtsgeräte

Kupplungen bei Flüssigkeitszählern

magnetische Berührungsmikrophone

Magnetzünder

Meßgeräte für Flugzeuge . mit höherer Meßgeräte der Klasse 2.5 und besser (Empfindlichkeit Meßwertgeber

Mikrophone für batterielose Fernsprechgeräte Mittelfrequenz⸗Generatoren Nebenuhrlaufwerke Oszillographenschleifen polarisierte Relais Präzisions⸗ und Großbereichzähler Regelpendelantriebe für Wasserkraftmaschinen Sende⸗ und Empfangs⸗Umschaltrelais Schallsender und sempfänger in Kommandoanlagen Schwerhörigen⸗Telefone . Schwinggleichrichter Signalrelais in Tonfrequenzrufeinrichtungen für Fern⸗ leitungen Störungsschreiber Synchronisierungsvorrichtungen in Bildtelegraphen ,,,. (keine Kraftfahrzeugtachometer) e n ur eß⸗ und Regelgeräte mit höherer Empfind⸗ ichkei

Tonaufnahme⸗ und ⸗wiedergabegeräte (nicht Schallplatten⸗ spieler für Heimgeräte) Tonschreiber Umdrehungsfernanzeiger für Schiffe und Flugzeuge Umschaltrelais für Breitbandverstärker b) der Gruppe II der Anlage für Belichtungsmesser Drehspulrelais Eichzähler ernleitungshörer requenzrelais für Signalanlagen Isolations⸗ und Erdungsmesser einschl. ihrer Induktoren Megohmmeter einschl. ihrer Induktoren Meßgeräte der Klasse 2,5 und besser Meßgeräte für Flugzeuge Meßgeräte für Hochfrequenz Modulation sgradmesser Relais an elektr. Fernschreibmaschinen Resonanzrelais für Zeichenempfang Sende⸗ und Empfangsrelais für die Telegraphie

—— **

* die unter h aufgeführten Verwendungszwecke sind auch die

83

(1) Bereits verbuchte Aufträge auf Lieferung von Eisen⸗ werkstoffen für Dauermagnete, deren Zusammensetzung von der gemäß den 1 und 2Qzulässigen abweicht, dürfen aus den vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung vorhandenen Be⸗ ständen an Block-, Walz⸗ und Schmiedematerial bis zum 1. Oktober 1943 ausgeführt und geliefert werden.

(2) Bereits verbuchte Aufträge auf Lieferung von gegossenen Dauermagnetstählen, deren Zusammensetzung von der gemäß den 1 und 2 zulässigen abweicht, dürfen noch bis zum 1. Oktober 1943 erschmolzen, hergestellt und geliefert werden.

(3) Dauermagnetwerkstoffe, deren Zusammensetzung von der nach den 55 1 und 2 zulässigen abweicht, dürfen von den Magnet herstellern noch bis zum 1. Februar 1944 für be⸗ reits verbuchte Aufträge zur Herstellung von fertigen Magneten verwendet werden, wenn der Werkstoff in der Fertigabmessung

a) bei den Magnetherstellern sich im Zeitpunkt des Inkraft— tretens dieser Anordnung auf Lager befand, b) gemäß Absatz 1 und 2 noch geliefert werden durfte.

Dies gilt nicht für die Weiterverarbeitung von Blöcken,

Knüppeln und Platinen. 8 4

(1) In begründeten Einzelfällen können auf schriftlichen Antrag Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung , werden. Der Antrag ist an die Reichsstelle Eisen

Eine Genehmigung zur Verwendung schließt die Genehmigung zur Lieferung ein.

Fiübfff Tür Sams

23. MA G5 2. UM

ES) Soweit eine Genehmigung zur Erschmelzung oder Her— stellung benötigt wird, führt die Reichsstelle die Entscheidung der Fachgruppe Edelstahl als beauftragter Stelle der Reichs vereinigung Eisen herbei.

85

(I). Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den S5 19, 12 bis 15 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr bestraft.

(2 Die Ausübung der Ordnungsstrafbefugnis (85 14 und 15 der Verordnung über den Warenverkehr) bleibt dem Reichs— beauftragten für Eisen und Metalle vorbehalten.

(G3) Die Strafverfolgung auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr schließt, wenn die Zuwiderhandlung von einem Mitglied der Reichsbereinigung Eisen begangen worden ist, die ru einer Vertragsstrafe (68 12 und 13 der Satzung der Reichsvereinigung Eisen) nicht aus.

56

Diese Anordnung tritt am 7. Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Ramm g, und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver⸗ waltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und ann n und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteier⸗ mark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die

Anordnung E32 der Reichsstelle für Eisen und

Stahl (Legierungsbeschränkung für Dauer⸗

magnetstähle) vom 24. Juni 1941

außer Kraft. Berlin, den 1. Juni 1943.

Der komm. Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. Müller⸗Zimmermann. Reichsvereinigung Eisen.

Der Vorsitzer: H. Röchling.

Anlage

Mr Gemeinsamen Anordnung der Reichsstelle Eisen und etalle und der Reichs vereinigung Eisen über Legierungs⸗

beschrän kung für Dauermagnetwerkstoffe. Zugelassene Höchstgehalte an Legierungsbestandteilen für Eisenwerk⸗ stoffe für Dauermagnete:

und Metalle, Berlin SW 68, Neue Grünstraße 18, zu richten.

Bekanntmachung

Die am 31. Mai 1943 ausgegebene Nummer 55 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung zur Aenderung der Kostenordnung für Preis⸗ angelegenheiten. Vom 15. Mai 1943.

Verordnung zur Aenderung der Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs Ordnung StVO. —. Vom 19. Mai 1913.

Anordnung über Auszahlung von Gutschriftbeträgen für frühere Angehörige des freiwilligen Arbeitsdienstes. Vom 27. Mai 1943.

Umfang: „½ Bogen. Verkaufspreis: 0, 5 Rau. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0,63 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin g6200.

Berlin NW 40, den 1. Juni 1943.

Reichsverlagsamt. J. V.:: Stern. Bekanntmachung

Die am 31. Mai 1943 ausgegebene Nummer 56 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung über Kriegsvereinfechungen im Erbhofverfahren. Vom 29. Mai 1943.

Umfang: Bogen. Verkaufspreis: 0, 15 RA. Postbeförde⸗ rungsgebühren; 0, 63 Ew für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin g6200.

Berlin NW 40, den 1. Juni 1943.

Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.

Bekanntmachung

Die am 31. Mai 1943 ausgegebene Nummer 23 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil Il, enthält:

Neunundvierzigste Verordnung zur Eisenbahn-Verkehrordnung. Vom 27. Mai 1543.

Bekanntmachung über die deutsch⸗italienisch-kroatisch⸗ungarischen Vereinbarungen über die Neuordnung der Verhältnisse der Donau⸗Save⸗ Adria Eisenbahn⸗-Gesellschaft. Vom 27. Mai 1943.

Schiffahrtpolizeiverordnung über die Führung einer Mann— schaftsrolle und Bordliste auf Binnenschiffen. Vom 24. Mai 1933.

Umfang; 57.5 Bogen. Verkaufspreis: 0, 90 FA. Postbeförde— rungsgebühren: 0, 5 EM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 6200.

Berlin NW 40, den 1. Juni 1943.

=

Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.

Nichtamtliches

Aus der Verwaltung

Veranlagung zur Einkommensteuer und zur Umsatzsteuer für das Kalenderjahr 1942

Der Reichsminister der Finanzen hat angeordnet, daß die Ver⸗ anlagungen zur Einkommensteuer und zur Umsatzfsteuer für das Kalenderjahr 1942 zusammen mit den Veranlagungen für das Kalenderjahr 1943 erst im Laufe des Kalenderjahres 1944 vor— genommen werden. Eine Veranlagung für 1912 soll im Laufe des Kalenderjahres 1943 nur in einer kleinen Zahl bestimmter Fälle durchgeführt werden, soweit es die Arbeitslage bei den Finanzämtern ermöglicht. /

Die Finanzämter werden in den anderen Fällen, wenn sich aus der Steuererklärung ergibt, daß das Einkommen im Kalender⸗ jahr 1942 erheblich größer gewesen ist als im Kalenderjahr 1941, zunächst einen vorläufigen Bescheid erteilen.

Es kommt vor, daß die Steuerschuld, die sich aus der Ein—

lommensteuererklärung für das Kalenderjahr 1912 ergibt, kleiner ist als die Summe der Vorauszahlungen für das Kalenderjahr 1942. Das Finanzamt wird in dem Fall einem Antrag des Steuerpflichtigen auf nachträgliche Herabsetzung der Voraus— zahlungen für 1942 in der Regel in der Form der Veranlagung für 1942 entsprechen und auf die Weise die Veranlagung für 1942 schon im Kalenderjahr 1943 durchführen. . Ein einheitlicher Gewerbesteuermeßbetrag für das Rechnungs— jahr 1943 wird in keinem Fall festgesetzt. Der einheitliche Ge— werbesteuermeßbetrag für das Kalenderjahr 1913 wird erst im Kalenderjahr 1944 festgesetzt werden.

Eine neue Militäranwärter⸗Anstellungs verordnung In kürzester Frist in den Beruf

Der Reichsinnenminister hat in Zusammenarbeit mit dem Oberkommando der Wehrmacht eine Verordnung über die An— stellung der Militäranwärter und der Anwärter des Reichs— arbeitsdienstes im Beamtenverhältnis erlassen, die im RGGl. Teil 1 Nr. 54 veröffentlicht wird. Durch diese, kurz Militär⸗ anwärter⸗Anstellungsverordnung, genannte Verordnung wird das Recht der Militäranwärter, alfo jener Berufsunteroffiziere der Wehrmacht und unteren RAD⸗Führer, die die Anstellung als Be— amte erstreben, wesentlich verbessert. Das Bewerbungsverfahren und das Meldeverfahren werden so vereinfacht, daß der Militär— anwärter möglichst sofort im Anschluß an seine Militärzeit in den Beamtenberuf eintreten kann. Die langen Wartezeiten, die einen umfangreichen Leerlauf bedingten, werden damit der Ver— gangenheit angehören.

Die vielen Meldestellen, die bisher in jeder Stadt oder Provinz für die verschiedenen Fachrichtungen bestanden, werden stark zu— sammengezogen. Künftig gibt es für jede Fachrichtung nur noch eine, für alle Fachrichtungen zusammen nur noch 21 Vormerk— stellen, die die freien Beamtenstellen der jeweiligen Fachrichtungen im ganzen Reich vermitteln. Es handelt sich im einzelnen um acht Vormerkstellen für die verschiedenen Verwaltungsdienste, eine für den Schuldienst und zwölf Vormerkstellen für den technischen Dienst und sonstige Fachrichtungen. Damit wird die Unter— n ng der Militäranwärter in denkbar kürzester Zeit ermög⸗ licht. ie Lehrer sind in das Meldeverfahren neu einbezogen worden, so daß der Militäranwärter bei entsprechender Vorbil— dung in Fachschulen der Wehrmacht oder des Reichsarbeitsdienstes künftig guch Volksschullehrer oder Berufs- und Fachschullehrer werden kann. Die zukünftigen Militäranwärter und Anwärter des RAD. werden verpflichtet, sich schon vor der Entlassung so rechtzeitig um die ihnen vorbehaltenen Beamtenstellen zu be⸗ werben, daß möglichst gleichzeitig mit dem Militäranwärterver— hältnis das Beamtenverhältnis beginnen kann. Die Bestim⸗ mungen über den Stellenvorbehalt sind im wesentlichen unver— ändert e, Benj Im gehobenen Dienst ist mindestens jede erste, dritte, fünfte usw. frei werdende oder neu eingerichtete Plan⸗ stellung mit einem Militäranwärter zu besetzen. Im mittleren Dienst darf ein nicht zu den Militäranwärtern gehörender Be⸗ werber erst bei der Besetzung der 10., 20. usw. frei werdenden oder neu eingerichteten Planstelle berücksichtigt werden. Minde⸗ stens jede fünfte frei werdende oder neu eingerichtete vorbehaltene Beamtenstelle ist mit einem schwerbeschädigten Militäranwärter zu besetzen. Die Anstellungsbehörden sind verpflichtet, die vor— ehaltenen Beamtenstellen zum 1. Oktober jeden Jahres zu melden. Militäranwärter, die infolge des Kriegsdienstes über ihre zwölfjährige Verpflichtung hinaus im Wehrdienft stehen, werden bevorzugt behandelt. Für die Ueberführung der Militär— anwärter, die im Felde stehen, ins Beamtenverhältnis wird noch

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eine besondere Uebergangsbestimmung ergehen.

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