1943 / 128 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Jun 1943 18:00:01 GMT) scan diff

11

ö ,

zum Deutschen Nei

r. 128

Erste veilage

Berlin, Freitag, den 4. Juni

thsanzeiger und Preuhischen Staatsanzeiger

1943

7. Aktien⸗ gesellschaften

8542

Hansa Leichtmetall Aktiengesellschaft, Verlin⸗Halensee, Eisenzahnstr. 66. Die Hauptversammlung hat die Auf⸗ lösung der Gesellschaft mit Wirkung vom 51. Mai 1943 beschlossen. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche anzumelden. Berlin, den 1. Juni 1943.

Der Abwickler: Dr. Reichstein. 1 // 8161].

Ravensberger Spinnerei A.⸗G.,

Bielefeld. Bilanz zum 31. Dezember 1942.

Aktiva. Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke Unbebaute Grundstücke. Fabrikgebäude... Wohn⸗ und Verwaltungs⸗ J Hauszinssteuerabgeltung . Maschinen. d Elektrische Beleuchtungs⸗ anlage. J Brunnenanlage . Inventar Beteiligungen und Anlage⸗ wertp apiere

166 512 178 g02 02 466 . 142 600 129 200 239 668

196 905351 sid 79 33

Umlaufvermögen: Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebs⸗ stoffe, Halb⸗ und Fertig⸗ fabrikaten. K Umlaufwertpapiere ... Hypothek Anzahlungen .. . Forderungen aus Waren⸗ lieferungen u. Leistungen , Bann shaben Sonstige Forderungen .. Posten der Rechnungsab⸗ grenzung

1309 208 10 9 957 80 . 1500 20 097 50 478 360 82 17920 56 57 998 95 122 716 38

3 351 56 3 541 104 20

Passiva. Aktienkapital. K Gesetzliche Rücklage ... Sonderrücklage .... Unterstützungsrücklage Delkrederewertberichtigung Waren⸗ und Leistungsver⸗

bindlichkeiten ... 269 819 37 Sonstige Verbindlichkeiten 319 97571 Posten der Rechnungsab⸗

grenzung 28 939 72 Gewinn:

Vortrag aus

1941 Reingewinn .

2 00 06. 100 900 250 606 165 000

30 000

5 zoõ, 2]

132 064,185 137 369 40 3 541 104 20

Gewinn⸗ und Berlustrechnung zum 31. Dezember 1942.

Aufwand.

Löhne und Gehälter .. 1 454 763 05 Sozialabgaben... 105 739 83 Abschreibungen a. Anlagen 180 000 Zinsen und Skonti 78 308 07 Ausweispflichtige Steuern 347 442 55 Sonstige Steuern und Ab⸗ ,, 171 267 53 Beisräge zu Berufsvertre⸗ tungen . Zuweisung zur rücklage . Sonstige Aufwendungen . Gewinn: Vortrag aus 1 Reingewinn 1942 .. 132 064,16

P 8 624 09 Sonder⸗ zo oo0 791 125 62

137 369 40 3 324 640 14

Ertrag. Gewinnvortrag aus 1941. Rohertrag nach Abzug des

Rohstoffaufwandes Ekräge aus Beteiligungen Mieten und Pachten .. 159 94 Sonstige Erträge... l .

332777 J

Nach dem abschließenden Ergebnis un⸗ serer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ lärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗ abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗ schriften.

Bielefeld, im April 1943. Treuvertehr Westfalen Filiale der Treuverkehr Deutsche Treuhand⸗Attiengesellschaft. Dr. Red, Dr. Möhle, Wirtschaftsprüfer.

Zum Aufsichtsrat gehören; Fabri⸗ kant Georg Kisker, Vorsitzer, Bielefeld; Bankdirektor Albert Osthoff, stellvertr. Vorsitzer, Bielefeld; Fabrikant Gerhard von Möller, Kupferhammer / B ackwede; Fabrikant Georg Müller, Oerlinghausen; Fabrikant Gustav Windel, Windelsbleiche; Fabrikant Karl Kisker, Bielefeld; Fabri⸗ kant Paul Mülder, Emsdetten.

Der BVorstand.

5 305 24 3 223 577 96

Denes E Friedmann Aktiengesell⸗ schaft, Wien, XVIII., Mitterberg⸗ 88007 gasse 11.

Einladung zur Hauptversammlung.

Am 23. Juni 1943 findet die

Sauptversammslung der Aktionäre der Firma Denes Friedmann Aktien⸗ gesellschaft in Wien, XVIII., Mitter⸗ berggasse 11, in der Kanzlei des Herrn Dr. Wilfried Deschka, Rechtsanwalt, Wien, J., Seilerstätte 16, um 19 Uhr mit nachfolgender Tagesordnung statt:

1. Bericht des Treuhänders.

2. Anpassung der Satzungen an das neue Aktienrecht einschließlich Fir⸗ menänderung.

3. Beschlußfassung über die führung der Gesellschaft.

Wahl des Ausfsichtsrates.

Beschlußfassung über die seit 1938 getätigten Geschäfte des früheren Vorsfandes.

Die neuen Satzungen können vor der Hauptversammlung in der Kanzlei des Rechtsanwaltes Dr. Wilfried Deschka, Wien, J., Seilerstätte 16, eingesehen werden.

Einberufer: Der Treuhänder.

8844 Textilwerke Theodor Steigert Aktiengesellschaft, Litzmannstadt. Hierdurch laden wir unsere Aktionäre zur Teilnahme an der am 30. Juni 1943 um 17 Uhr in Litzmannstadt, Adolf⸗Hitler⸗Str. 90, stattfindenden or⸗ dentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung:

1. Vorlage des Jahresabschlusses und des Geschäftsbertchtes des Vor⸗ standes für 1942 mit dem Bericht des Aufsichtsrates.

2. Beschlußfassung über die Deckung des Verlustes.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aussichts⸗ rates.

4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1913.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind nur diejenigen Aktio⸗ näre berechtigt, die im Sinne des 5 19 der Satzung der Gesellschaft ihre Aktien bzw. Hinterlegungsscheine spätestens bis zum Ablauf des dritten Tages vor dem Versammlungstage bei der Gesellschaftskasse in Litzmannstadt, Wuppertaler Str. 55, hinterlegen. Litzmannstadt, den 2. Juni 1943.

Der Vorstand.

Fort⸗

ö Steirische Kohlenbergwerke Aktien⸗ gesellschaft, Wien. Versteigerung von Aktien. Unter Bezugnahme auf die im Deut— schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 143 vom 23. Juni 1941 veröffentlichte Kraftloserklärung der nicht zum Umtausch eingereichten alten Aktien unserer Gesellschaft geben wir hiermit bekannt, daß die an Stelle der nicht umgetauschten alten Aktien neu ausgegebenen Stück 205 Aktien unserer Gesellschaft zu je eM 190, im Gesamtnennwert von Eau 20 500, und Stück 1 Zwischenschein über Ak⸗ tien unserer Gesellschaft im Nennwert von Eu 33,35 am 21. August 1943, 11,45 Uhr vormittags, durch den mitgefertigten Notar in den Geschäfts⸗ räumen des Bankhauses Krentschker Co., Wien, J., Schubertring 3, für Rechnung der Eigentümer der alten Aktien zur Versteigerung gelangen. Der Erlös wird nach Abzug der Kosten und Gebühren den Beteiligten im Verhältnis ihres Aktienbesitzes bei dem Bankhause Krentschker C Co., Wien, J., Schubertring 3, ausbezahlt

bzw. für sie hinterlegt. Dr. Erwin Herlinger, Notar. Der Vorstand der Steirischen Kohlenbergwerke Aktiengesellschaft.

8833 ö Gmundner Kalkwerke Aktiengesell⸗ schaft, Gmunden, O. D. Versteigerung von Aktien.

schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 280 vom 29. No⸗ vember 1941 veröffentlichte Kraftlos— erklärung der nicht zum Umtausch ein⸗ gereichten alten Aktien unserer Gesell⸗ schaft geben wir hiermit bekannt, daß die an Stelle der nicht umgetauschten alten Aktien neu ausgegebenen Stück 167 Aktien unserer Gesellschaft zu je RM 100, im Gesamtnennwert von R i6 700, und Stück 1 Zwischenschein über Aktien unserer Gesellschaft im Nennwert von M S7, am 21. August 1943, 11,55 Uhr vormittags, durch den mitgefertigten Notar in den Geschäftsräumen des Bankhauses Krentschker C Co., Wien, J., Schubertring 3, für Rech⸗ nung der Eigentümer der alten Aktien zur Versteigerung gelangen.

Der Erlös wird nach Abzug der Kosten und Gebühren den Beteiligten im Verhältnis ihres Aktienbesitzes bei dem Bankhause Krentschker C Co.., Wien, J., Schubertring 3, ausbezahlt bzw. für sie hinterlegt.

Dr. Erwin Herlin ger, Notar.

Der Vorstand der Gmundner Kalkwerke Aktien⸗

Feliz Meyer. Walther Delius.

*

w

Unter Bezugnahme auf die im Deut⸗

8805 Südostropa Aktiengesellschaft

Industrieanlagen, Industrie⸗

pflanzen, Rohstoffe, Berlin W 15, Joachimstaler Str. 19).

Herr Heinrich Weichert, Breslau, ist aus dem Aufssichtsrat ausgeschieden und in den Vorstand eingetreten.

Der Aufsichtsrat.

Carl Budischowsky C Söhne Oesterreichische Lederindustrie Aktiengesellschaft.

Die Herren Aftionäre unserer Gesell⸗ schaft werden hierdurch zu unserer dies— jährigen ordentlichen SHauptversamm⸗ lung auf Freitag, den 25. Juni 1943, nachmittags 5 Uhr, in die Geschäftsräume in Wien, III., Hintere Zollamtsstr. 17, eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des GEeschäftsberichtes mit Bericht des Aufsichtsrates und des Jahresabschlusses für 1942.

2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung 1942.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates.

4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943.

5. Allfälliges.

Gemäß § 17 der Satzung sind zur Abstimmung und Antragstellung die⸗ jenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien in den üblichen Geschäftsstunden bei der Kasse der Gesellschaft in Wien, III., Hintere Zollamtsstr. 17, mindestens fünf Tage vor dem Tage der Hauptversammlung hinterlegen und bis zu deren Beendigung dort belassen.

Wien, am 1. Juni 1943.

Der Vorstand.

8804

Chemische Fabrik in Billwärder

vorm. Hell C Sthamer A.⸗G. , Hamburg⸗Billbrook.

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Miitt⸗ woch, den 14. Juli 1943, mittags 12,30 Uhr, in Hamburg, Hotel Vier⸗ jahreszeiten, Neuer Jungfernstieg 14, stattfindenden ordentlichen Haupt⸗ versammlung ein.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts des Vorstandes und des Jahres⸗ abschlusses für das Jahr 1942 mit dem Bericht des Aufsichtsrats.

Beschlußfassung über die Verwen⸗ ig des Reingewinns. Beschlußfassung über die Entlastung

des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rats.

4. Aenderung des §5 1 der Satzung durch Verkürzung des Firmen⸗ namens.

5. Neuwahlen zum Aussichtsrat. Die Aktionäre, die an der Hauptver⸗ sammlung teilzunehmen wünschen, wollen ihre Aktien oder den Hinter⸗ legungsschein eines deutschen Notars spätestens 3 Tage vor dem Ver⸗ sammlungstage, diesen nicht mit⸗ gerechnet,

bei der Gesellschaftskasse in Ham⸗ burg, Billbrookdeich 28,

bei der Deutschen Bank, Filiale Hamburg, Hamburg, oder

bei der Norddeutschen Kreditbank A.⸗G., Filiale Hamburg, Ham⸗ burg,

hinterlegen. Hamburg, im Juni 1943. Der Vorstand.

8373

Simmering-Graz-Pauker Aktien⸗ gesellschaft für Maschinen⸗, Kessel⸗

und Waggonbau, Wien.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, den 28. Juni 1943, 17 uhr, zu Wien, J., Kärntner Ring 9, Grand⸗ Hotel (Sitzungssaal), stattfindenden außerordentlichen Hauptversamm⸗ lung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Genehmigung eines Interessen⸗ gemeinschaftsbertrages mit der Klöckner⸗Humboldt⸗Deutz A. G. in Köln gemäß Aktiengesetz 5 256 Abs. 1 , ,. des Gewinns und Verlustes auf die Klöckner⸗ Humboldt⸗Deutz A. G. unter Divi⸗ dendengarantie, letztere beginnend erstmalig für das Geschäftsjahr, für das die Simmering-Graz⸗Pau⸗ ker A. G. an Klöckner⸗Humboldt—⸗ Deutz A. G. einen entsprechenden Gewinn abführt, spätestens für das Geschäftsjahr 1946/47).

2. Beschlußfassung über eine neue Fassung der Satzung. Die beab⸗ sichtigten Satzungsänderungen be⸗ ziehen sich im wesentlichen auf folgende Punkte:

a) Streichung der in der alten Fassung festgelegten Konzernbe⸗ ziehungen, § 1;

b) Aenderung des Gegenstandes des Unternehmens (Maschinenbau, Fahrzeugbau, Stahl- und Eisen⸗ bau), § 2;

e) Einführung einer Bestim⸗ mung über Schuldverschreibungen, Fassungsänderungen über die Ge⸗ staltung von Aktien, Schuldver—

gesellschaft.

schreibungen usw.;

d) Aenderung der Bestimmungen über Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung, 20;

e) Aenderung des Geschäftsjahres durch Verlegung vom Kalenderjahr auf die Zeit vom 1. 7 30. 6. und Einfügung eines Rumpfgeschäfts— jahres vom 1. 1—30. 6. 1943, § 21;

t) Verteilung des Reingewinns. Im Zuge dieser Neufassung er⸗ folgt eine geänderte Parsgraphen⸗ folge. Ein Abdruck des Entwurfs der neuen Satzung steht jedem Ak⸗ tionär auf Wunsch zur Verfügung.

3. Wahlen zum Aussichtsrat. Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind nur diejenigen Aktio— näre berechtigt, die spätestens am 24. Juni 1943 ihre Aktien nebst Dividendenscheinen oder ihre Zwischen⸗ scheine bei der Gesellschaftskasse in Wien, bei einem deutschen Notar, bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank oder bei einer der nachbezeichneten Stellen bis zur Beendigung der Hauptversamm⸗ lung hinterlegen. ö Die von dem Notar ausgestellte Hinterlegungsbescheinigung oder der Hinterlegungsschein der Wert⸗ papiersammelbank ist spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinter⸗ legungsfrist bei der Gesellschaft ein⸗ zureichen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung der Hinter⸗ legungsstelle für sie bei anderen Ban— ken bis zur Beendigung der Hauptver⸗ sammlung im Sperrdepot gehalten werden. Hinterlegungsstellen Banken: Creditanstalt⸗ Bankverein,

J., Schottengasse 6 / 8, Länderbank Wien A. G., Wien,

J., Am Hof 2,

Reichs ⸗Kredit⸗Gesellschaft, Berlin

W 8, Französische Straße 49 —56. Wien, den 29. Mai 1943. Simmering⸗Graz⸗Pauker Aktien⸗

gesellschaft für Maschinen⸗, Kessel⸗ und Waggonbau, Wien. Der Vorstand. Falk enb ach. Dr. Hipp.

8828 Montana Aktiengesellschaft für Bergbau, Industrie und Handel, Wien.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur Teilnahme an der am 21. August 1943, 19 Uhr, in Wien, J. Schubertring Nr. 3, L. Stock, mit folgender Tagesordnung stattfin— denden Hauptversammlung höflich ein—

geladen. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes und des Rechnungsabschlusses zum 31. Dezember 1942 und Vorlage des Berichtes des Aussichtsrates hierzu.

Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts— rates.

Beschlußfassung über die Aende⸗ rung des 5 17 Punkt 2 der Satzungen

5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943.

6. Allfälliges.

Stimmberechtigt sind diejenigen Ak⸗ tionäre, die ihre Aktien 6 518 der Satzungen so zeitig hinterlegen, daß zwischen dem Tage der Hin⸗ terlegung und dem Tage der Haupt- versammlung mindestens sechs Tage frei bleiben. 3.

Anmeldestellen sind:

die Gesellschaftskasse,

ein deutscher Notar,

eine zur Entgegennahme der Aktien befugte Wertpapiersammelbank,

das Bankhaus Krentschker C Co., Wien.

Im Falle der Hinterlegung der Ak⸗ tien bei einem Notar oder einer Wert— papiersammelbank ist die Bescheini⸗ gung des Notars über die erfolgte Hinterlegung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Wien, am 20. Mai 1943.

Montana Aktiengesellschaft für Bergbau, Industrie und Handel.

Der Vorstand.

sind folgende

Wien,

38829 Steirische Kohlenbergwerke Attiengesellschaft, Wien.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur Teilnahme an der am 21. August 1943, 109 Uhr 30 Min., in Wien, J., Schubertring Nr. 3, J. Stock, mit folgender Tages⸗ ordnung stattfindenden Hauptversanm⸗ lung höflich eingeladen. =.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes und des Rechnungsabschlusses zum 31. Dezember 1943 und Vorlage des Berichtes des Aufssichtsrates hierzu. J Beschlußfassung über den Vortrag des Reinverlüstes auf das Ge⸗ schäfts jahr 1943.

. e, n, über die Entlastung ö. Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates.

4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943.

5. Allfälliges.

Stimmberechtigt sind diejenigen At⸗ tionäre, die ihre Aktien gemäß 18 der Satzungen so zeitig hinterlegen, daß zwischen dem Tage der Hinter⸗ legung und dem Tage der Haupt⸗ versammlung mindestens drei Tage frei bleiben.

Anmeldestellen sind:

die Gesellschaftskasse,

ein deutscher Notar,

eine zur Entgegennahme der Aktien

befugte Wertpapiersammelbank, das Bankhaus Krentschker C Co., Wien.

Im Falle der Hinterlegung der Ak⸗ tien bei einem Notar oder einer Wert— papiersammelbank ist die Bescheini- gung des Notars über die erfolgte Hinterkegung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Wien, am 20. Mai 1943.

Steirische Kohlenbergwerke Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

D830 Aspanger Kaolin⸗ und Steinwerke Aktiengesellschaft, Wien.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur Teilnahme an der am 21. August 1943, 11 Uhr, in Wien, I., Schubertring Nr. 3, J. Stock, mit folgender Tagesordnung stattfindenden Hauptversammlung höflich eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes und des Rechnungsabschlusses zum 31. Dezember 1942 und Vorlage des Berichtes des Aufsichtsrates hierzu.

Beschlußfassung über den Vortrag des Reinverlustes auf das Ge— schäftsjahr 1943.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aussichts—⸗ rates.

4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943.

5. Allfälliges.

Stimmberechtigt sind jene Aktionäre, die ihre Aktien gemäß § 18 der Satzun⸗ gen so zeitig hinterlegen, daß zwischen dem Tage der Hinter⸗ legung und dem Tage der Haupt⸗ versammlung mindestens drei Tage frei bleiben. ö

Anmeldestellen sind:

die Gesellschaftskasse,

ein deutscher Notar,

eine zur Entgegennahme der Aktien befugte Wertpapiersammelbank,

das Bankhaus Krentschker . Co., Wien.

Im Falle der Hinterlegung der Ak— tien bei einem Notar oder einer Wert— papiersammelbank ist die Beschei⸗ nigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Wien, am 20. Mai 1943. Aspanger Kaolin- und Steinwerke

Aftiengesellschaft. Der Vorstand.

3831 Gmundner Kalkwerke Aktiengesell— schaft, Gmunden, Oberdonau.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur Teilnahme an der am 21. August 1943, 11 Uhr 30 Min., in Wien, J. Schubertring Nr. 3, J. Stock, mit folgender Tages—⸗ ordnung stattfindenden Hauptver—⸗ sammlung höflich eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes und des Rechnungsabschlusses zum 31. Dezember 1942 und Vorlage des Berichtes des Aufsichtsrates hierzu. .

Beschlußfassung über den Vortrag des Reinverlustes auf das Ge⸗ schäftsjahr 1943.

ö ö über die Entlastung es Vorstandes und des Aufsichts— rates.

4. Wahl des Abschlußprüfers für das

Geschäftsjahr 1943. 5. Allfälliges. Stimmbexrechtigt sind jene Aktionäre, die ihre Aktien gemäß 3 19 der Sta⸗ tuten spätestens drei Werktage vor der Hauptversammlung bei einer Erlagstelle hinterlegt haben. Erlagstellen sind: die Gesellschaftskasse, ein deutscher Notar, eine gemäß 5 107 Akt.⸗G. zur Ent⸗ gegennahme für geeignet erklärte Wertpapiersammelbank,

das Bankhaus Krentschker . Co., Zweigniederlassung Wien.

Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die Be⸗ scheinigung über die erfolgte Hinter—⸗ legung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Gmunden, 20. Mai 1943.

Gmundner Kalkwerke Aktiengesellschast. Der Vorstand.

e n ,,.

26

Reichs · und Staatsanzeiger R. 128 vom 4. Juni 1943. S. 2

strafe in unbeschränkter Höhe verhängen. Strafen über 5096 EM jedoch nur nach Anhörung des Beirats. Die Ver- bandsstrafe wird dem Mitglied unter Angabe der Gründe durch eingeschriebenen 2e mitgeteilt.

(2 Gegen die Festsetzung einer Verbandsstrafe kann das Mitglied innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zu⸗ stellung Klage beim Schiedsgericht 6 14 erheben. Wird die Verbandsstrafe nicht bezahlt, fo kann der Deutsche Salzverband gleichfalls Klage vor dem Schiedsgericht erheben.

(3 Die eingehenden Strafgelder sollen für Forschungs⸗ zwecke verwendet werden. 3u

Schiedsgericht

(1) Ueber Klagen, die Verbandsstrafen betreffen, entscheidet unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges ein Schieds⸗ richter, der nach Anhörung der , n ü, ,. Bergbau vom Leiter der Reichsgruppe Industrie bestellt wird.

() Der Schiedsrichter muß ein zum Richteramt befähigter Deutscher sein.

(3) Soweit nach den n , . der Zivilprozeßordnung die ordentlichen Gerichte zur Mitwirkung in Schieds- oder Vollstreckungsverfahren berufen sind, soll das Amts- oder Landgericht Berlin zuständig sein.

(4) Der Schiedsrichter entscheidet nach billigem Ermessen, wem die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind.

§ 15 Verschwiegenheit

Der . und die Mitglieder des Beirats sind ver⸗ pflichtet, über Einrichtungen und Betriebsverhältnisse, die ihnen in Ausübung ihrer Befugnisse zur Kenntnis kommen, Verschwiegenheit zu bewahren und sich der Verwertung von Geschäfts und Betriebsgeheimnissen zu enthalten. Das if gilt für Verbandsmitglieder, die der Vorsitzer in Aus⸗ 6 e oder zu sonstiger Mitarbeit beim Verband beruft. Be⸗ auftragte und Angestellte des Salzverbandes sind entsprechend

u verpflichten. zu verpf 31

Saftung

. die Verbindlichkeiten des Deutschen Salzverbandes . tet dessen Vermögen. Soweit die Gläubiger hieraus nicht efriedigt werden können, muß der Fehlbetrag durch Umlagen aufgebracht werden, die mit Zustimmung des Reichswirt⸗ schaftsministers auch vom Vorsitzer festgesetzt werden können. Ausgeschiedene Mitglieder haften für die bis h ihrem Aus⸗ scheiden umgelegten Beträge. Die Haftung der Verbands⸗ mitglieder f auf das e ihrer Betriebe zur Her⸗

stellung und Gewinnung von Salz beschränkt.

Bekanntmachung

Es sind bestellt worden:

1. Herr Dr. Albert Brummenbaum , Berlin, zum Vorstandsmitglied und Reichsbeauftragten der Reichs⸗ . für Saatgut zugleich als Ueberwachungsstelle,

erlin. Er führt den Vorsitz im Vorstand der Reichs⸗

stelle.

2. . Dr. Karl Schmidt, Berlin, in Vorstands⸗ mitglied und stellvertretenden Reichsbeauftragten der irg, telle für Saatgut zugleich als Ueberwachungs⸗

stelle, Berlin. 3. Herr Dr. Friedrich Spen nemann zum Vor⸗ standsmitglied der Reichsstelle für Saatgut, Berlin. Die Vertretung der Reichsstelle für Saatgut regelt sich nach §z 2 der Verordnung vom 4. Mai 1943 RGBl. 1 S. 285.

Berlin WS, den 1. Juni 1943. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. V.: Willikens.

Bekanntmachung

Auf Grund der 1,3 und 4 der VO. über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 RGBl. 1 S. 911 in Ver⸗ bindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 18. Juli 1939 Ja 159439, 3819 und des Reichs⸗ . im Sudetengau vom 29. August 1939 III]

i„sJd 7126/39 wird das gesamte Vermögen folgender Personen:

Karl Chalupa, geb. am 4. 5. 1902 in Nesselsdorf, wohn⸗ haft in Mährisch⸗Ostrau, Hauptstraße 32, Protektorats⸗ angehöriger,

Vladimir Hykel, geb. am 28. 9. 1898 in Stramberg, wohnhaft dortselbst Nr. 245, Protektoratsangehöriger,

Kasimir Zavila, geb. am 9. 6. 1898 in Stramberg, wohnhaft dortselbst Nr. 417, Protektoratsangehöriger,

Anna Plschek, geb. am 18. 6. 1890 in Dollein bei Olmütz, ehem. wohnhaft in Weska, jetzt Dollein bei Olmütz, Pro⸗

tektoratsangehörige,

Fanni Sara Weißen ste in, geb. Rosenmann, geb, am 17. 3. 1891 in Slmütz, ehem. wohnhaft in Hohenstadt / March, Bräuhausgasse 6, jetzt angeblich im Protektorat,

Hilde Sara Winter, geb. Hajek, geb. am 19. 8. 19605 in Eiwanowitz, Bezirk ischau, ehem. wohnhaft in Neu⸗ titschein, Kirchengasse Nr. 9,

Else Sara Lu st ig, nähere Personalien unbekannt alert wohnhaft in Zwittau, Iglauer Str. Nr. 3 jetzt unbekannt,

Leopold Israel Lu st ig, geb. am 8. 10. 1876 in Preßburg, ehem. wohnhaft in Zwittau, Iglauer Str. Nr. 3, jetzt unbekannt,

hiermit zugunsten des Deutschen Reiches Reichsfinanz⸗ verwaltung eingezogen.

Troppau, den 31. Mai 1943.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.

Anordnung Nr. 2 ur Durchführung der Anordnungen 43 und Vd der eichsstelle für Rauchwaren en n von zugerichteten

Pelzfellen für öffentlichen Bedarf)

Vom 29. Mai 1943 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 19539 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz Nr. 193 vom 21. August 19395 wird mit Zustimmung des

Reichswirtschaftsministers angeordnet:

81 Die nach 12 der Anordnungen 1143 und VMs der Reichs. stelle für Rauchwaren vom 15. anuar / l5. April 1943

Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 16 vom 21. Januar 1945 Nr. 88 vom 15. April 1943) an die Reichs⸗ stelle für Rauchwaren und den Reichsinnungsverband des Kürschner⸗, Hut⸗ und Handschuhmacherhandwerks, Abteilung Leipzig, zu erstattenden Meldungen über an, . zuge⸗ richteter Felle und herzustellender Hamster- un Bisamfutter sowie hen fer en sind künftig an die , Rauch⸗ waren und Pelze der Wirtschaftsgruppe Groß- und Außen⸗ handel, Leipzig, zu richten. 52

(1) Die nach 11 der Anordnungen 43 und V3 für die eie en von Wehrmachtaufträgen zugerichteten Felle und hergestellten Futter und Streifen sind nach den Weisungen der e, e Rauchwaren und Pelze der Wittschaftsgruppe

3 und Außenhandel, Leipzig, zu veräußern.

(2; Die Fachgruppe Rauchwaren und Pelze gibt die Wei⸗ sungen zur Veräußerung entsprechend den Aufträgen auf Lieferung von Fellen und Pelzwaren, die öffentliche Stellen gemäß 5 135 Abs. 1 mit Genehmigung der Reichsstelle erteilt

haben. (3) Die Fachgruppe handelt im Auftrage der Reichsstelle und unterliegt insoweit deren Weisungen und Aussicht.

58383 Verarbeiter dürfen Felle, Futter und Streifen, die sie auf Grund einer Veräußerungsweisung der Oe ruhe Rauch⸗ waren und Pelze der Wirtschaftsgruppe Groß⸗ und Außen⸗ handel, Leipzig, erworben haben, nur zur Ausführung der Aufträge verwenden, für die die Veräußerungsweisungen erteilt worden sind. 84

Als Fellsammelstelle, durch deren Vermittlung gemäß § 3 der Anordnungen 43 und V3 inländische Felle von Silber⸗ füchsen, Blaufüchsen, Nerzen, Nutria (Sumpfbiber) vom Erzeuger zu veräußern sind, wird die

Deutsche Fellverwertung G. m. b. H., Leipzig C1, Branden⸗

burger Str. 16, :

ugelassen. 3 35

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 10, 12 bis s5 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. straf 86

(1) Diese Anordnung tritt am 15. Juni 1943 in Kraft.

(23 Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver⸗ waltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteier⸗

mark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains. Berlin, den 29. Mai 1943. Der Reichsbeauftragte für Rauchwaren. M. d. F. d. G. b.: Hoffmann.

are nach wm /

Jeder . siiefel, jeder - scũ/.

aa / (cAem Giimm / TmrVHilien oder Hiro, Ac. Du41 seudest: Mt. eln Sefterag- zum heli bf Oe /me / lolxæs

sp man,

Bekanntmachung

A. Gemäß 5 8 des Luftschutzgesetzes vom 26. Juni 1935 sind widerruflich genehmigt worden:

1 4 der Firma der Vertrieb von Kenn⸗Nr.

Verdunklungsstoff ‚„Quali⸗ RL 3 - 43/238 tät Nr. 42/2193 nur für Rollhänge Güteklasse La, Zellwollgewebe, beider⸗ seits glatt schwarz gestri⸗ chen, 335 g / m

Verdunklungsstoff „Quali⸗ tät LK 33“ nur für Roll— hänge, Güteklasse 11, Pa- piergewebe, beiderseits glatt schwarz gestrichen, 450 g/ qm

B. Nachstehend aufgeführte gemäß § 8 des Luftschutzgesetzes er⸗ teilte Vertriebs genehmigungen wurden widerrufen:

Ernst Ferd. Waentig, Großenhain i. S.

Bleicherei, Färbe⸗ RL 3 - 43/45] rei und Appretur⸗ Anstalt Uhingen AG., Uhingen (Württ.)

Lfd

Nr der Firma Kenn⸗Nr.

der Vertrieb von

Rundschlauchdichtung für R- 3—= 41/167 Schutzraumabschlüsse aus deutschem Werkstoff „Qualität 2402 A Hagener Elektrizi⸗ Luftschutz⸗Motorsirene, täts⸗Industrie, Form L136. . J i. W.

RL - 37 / 10

Vereinigte Gotha⸗ nia⸗Werke AG., Abt. Gummi⸗

waren, Gotha RL 4 - 37 /

Luftschutz⸗Motorsirene, Form LI37

Luftschutz⸗Motorsirene, Form L 334

desgl. Sachsenwerk Ach. RL. 57/1 Abt. Nö, Nieder⸗ sedlitz i. Sa.

desgl. RL. 37/2

Luftschutz⸗Motorsirene, Form L934

kleiner Blaureizschweldose RL 1 - 37 / 2!

Hagenuk, Neufeld & Kuhnke Gmby. , Kiel

desgl.

P. F. Schönberner, Oschatz i. Sa.

desgl.

Rt. 1- 3722

großer Blaureizschweldose RL3 - 37/62

Verdunklungsballon P. F. S. 70 Verdunklungsballon

P. J. S. 72

RL. 3- 37/63

————

jd. der Firma der Vertrieb von Kenn⸗Nr.

Nr. 1 10 desgl.

Verdunklungsballon RL 3 - 37 I6

Verdunklungsmantel XL 3—–— 37/65 P. F. S. 52 Verdunklungsmantel P. F. S. 54 Verdunklungsmantel P. F. S. 62 Verdunklungsmantel P. F. S. 64 Schutzzellen

11 desgl.

12 desgl. RI. 3 - 376

13 desgl. 31 3 - 37 / 6

14 des l. RL 3- 3768

1858 Erkelenzer Maschi⸗ RL 3 - 38/ 140 nenfabrik Ferd. Clasen KG., Erkelenz Mannesmann Schutzzellen aus Stahl⸗ Stahlblechbau, blech Berlin O2 ö Dortmund ⸗Hoerder splittersichere Stah schutz⸗ Hüttenverein zellen AG., Dortmund desgl.

C. H. Jucho, Dortmund desgl.

RL3 - 38/44

RL 3 - 38/153

splittersichere Stahl schutz⸗ RL 3 - 38/154 zellen ohne Rückwand splittersichere Stahlschutz⸗ zellen Type A splittersichere Stah schutz⸗ zellen Type B ö splittersichere Schutzzelle, RL- 3 -= 37 / 220 Type 1

RL 3 - 37 / 224

Deutsche Metall⸗ türenwerke Aug. Schwarze AG., Berlin NW 7 Wilhelmshütte, Eisen⸗ u. Email⸗ lierwerke AG., Sprottau

Kelle E Hilde⸗ Luftschutzzellen aus Stahl⸗ brandt GmbH., blech

Niedersedlitz⸗ Dresden . Carl Trippel, Luftschutzzellen aus Stahl⸗ Stahlbau, blech Breslau 10 Peltz⸗Geldschrank⸗· Luftschutzzellen aus Stahl RL 3 - 40 / 99 Ges. mbH., Düssel⸗ᷓ blech ͤ

dorf

splittersichere Schutzzelle RL 3 - 37 / 38

RL. 3 - 39 / 18

RL 3 - 38/266

desgl. Schutzzellen

Berlin, den 1. Juni 1943.

Reichsanstalt der Luftwaffe für Luftschutz. J. A.: Lukase der, Oberst.

Nichtamtliches

Deutsches Reich Nr. 10 des Reichsministerialblatts vom 29. Mai 1943 ist soeben

erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorst⸗ straße 4, zu beziehen. Inhalt: 1 Allgemeine Verwaltungs⸗ fachen: Zweite Anordnung über die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen im Reichsgau Wien. Dritte Anordnung über die

Durchführung städtebaulicher Maßnahmen im Reichsgau Wien. Fünfzehnte Anordnung über die Neugestaltung der Stadt Linz a. d. Donau. 2. Konsulatwesen: Ernennung. Exequatur⸗ erteilungen und Erlöschen einer Exequaturerteilung. 3. Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über die Aenderung der Zuständig⸗ keiten der Finanzämter in München. Verordnung über Aende⸗ rung des Warenverzeichnisses zum Zolltarif und des Teils III der Anleitung für die Zollabfertigung. 4. Veterinärwesen; Verordnung über Einlaßstellen und Auslandsfleischbeschaustellen für das in das Zollinland eingehende Fleisch.

Aus der Verwaltung

In welcher Höhe gibt das Reich Kriegssachschaden⸗Entschädigung?

Wie die Erfahrung lehrt, besteht vielfach noch nicht genügend Klarheit darüber, in welcher Höhe das Reich für Kriegssachschäden Entschädigung gewährt. Die maßgebenden Bestimmungen und Gesichtspunkte enthält ein Bericht, den 2Abermagistratsrat Dr. n n, n, Berlin, in der Zeitschrift „Deutsche Verwal⸗ tung“ veröffentlicht. Gemäß der Kriegssachschäden⸗Verordnung ist maßgebend für die Höhe der ,, der Kostenbetrag, der bei Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung aufzuwenden ist oder im Zeitpunkt der Entscheidung aufzuwenden wäre, Es kommt also nicht darauf an, welchen „gemeinen Wert“, d. h. welchen Ver⸗ kaufswert die zerstörten Sachen im Zeitpunkt des Schadenfalles haben. Wollte man diesen „gemeinen Wert“ zugrunde legen, so würde der Geschädigte nicht in der Lage sein, den vor Eintritt des Schadens bestandenen Zustand wiederherzustellen. Denn es wer⸗ den z. B. im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gebrauchte Möbel, Kleidungsstücke und sonstiger Hausrat weit unter ihrem tatsäch⸗ lichen Wert gehandelt. Ein Anzug etwa, der neu l50 Rau gekostet hat, weist schon nach Gebrauch in wenigen Wochen im gewöhn⸗ lichen Geschäftsverkehr einen Veräußerungswert von vielleicht nur 50 RM auf; ähnlich liegt es bei Haushaltsgegenständen, wie Por⸗ ellan, Lampen, Möbelstücken usw. Ihr Veräußerungswert sinkt . nach kurzer Gebrauchsdauer, obwohl sie für den benutzenden Eigentümer noch immer vollwertig sind, weil sie ihm die gleichen Dienste leisten wie eine neue Sache. Ebenso wenig deckt sich die Höhe der Entschädigung mit dem Preis, den der Geschädigte bei er haf der Sachen aufwandte. Rechnungen sind deshalb für die , nur insoweit von Bedeutung, wie sie ihr wichtige Anhakte über Art und Güte der Sachen, Eigentumsver⸗ hälkniffe und Dauer der Besitzzeit geben. Hiernach ermöglicht allein die allgemeine Zugrundelegung der Wiederbeschaffungs⸗ eder Wied en hn gd fte jene vom Reich verfügte großzügige Ent— schädigungsregelung, die den Verhältnissen des Geschädigten vor Eintritt des Schadens voll Rechnung trägt.

Die Ersatzsache muß der zerstörten gleichartig sein bzw. dem Geschädigten die gleichartigen Dienste tun. Grundsätzlich richtet sich deshalb die Höhe der Wiederbeschaffungskosten bei gebrauchten Sachen nach den Kosten der Wiederbeschaffung gebrauchter Sachen. Ist die Wiederbeschaffung solcher (alten) Sachen aber nicht durch⸗ führbar, weil sie nicht erhältlich sind oder es sich um persönliche Gebrauchsdinge handelt, deren Benutzung im gebrauchten Zu— stande dem Geschädigten nicht zuzumuten ist, so ist den Wieder⸗ beschaffungskosten der Kaufpreis für neue, gleichartige Sachen zu⸗ grunde zu legen. Wenn dabei der Gebrauchswert der neuen Sache für den Geschädigten erheblich größer als der der alten Sache ist, kann ein Abzug „neu für alt“ erfolgen. Wie jedoch erwähnt, wird der Wert der gebrauchten Stücke bei Möbeln usw. für den Ge— schädigten und nur der ist maßgebend zumeist nur wenig oder überhaupt nicht unter dem einer neuwertigen Sache liegen. Uebrigens kann der Geschädigte auch seine etwaige Befürchtung einer Preissteigerung auf das Reich abwälzen. Er beantragt dann, die Entscheidung über die Höhe der Entschädigung aus⸗ zusetzen, bis die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung tatsäch⸗ lich erfolgt ist. Selbstverständlich hat der Geschädigte immer die

Pflicht, den Weg zu wählen, der für die Gemeinschaft die ge⸗ ringsten Kosten zur Folge hat.