Gente veilage
zum Deutschen Neichsanzeiger und Preuß ijthen Staats anzeiger
Berlin, Freitag, den 11. Juni
1943
wer-.
7. Aktien⸗ gesellschaften
9828 Atlas⸗Werke Aktiengesellschaft, Bremen. Einladung zu der am dem 13. Juli 1943. im „Haus der Industrie“, Contrescarpe 187, 32. ordentlichen lung. Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichtes so⸗ Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Ge⸗ schäftsjahr 1942 und des Berichtes
wie der Bilanz nebst
des Aufsichtsrates.
Beschlußfassung über die Verwen⸗
dung des Reingewinns. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung von Aufsichtsrat und Vor⸗ stand.
. Wahlen zum Aufsichtsrat.
Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943.
Hinterlegungsstellen gemäß § 19 der
Satzung:
Bremer Bank Filiale der Dresd⸗ ner Bank, Bremen,
Dresdner Bank in Hamburg,
Dresdner Bank, Berlin,
Norddeutsche Kreditbank A.⸗G., Bremen, und Filiale Hamburg,
Hugo Stinnes G. m. b. Mülheim⸗Ruhr.
Letzter Hinterlegungstag:
abend, der 10. Juli 1943. Der Vorstand.
Hamburg,
H.,
Sonn⸗
9872 Teutoburger Wald⸗Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
Die Aktionäre der Gesellschaft wer⸗ den hierdurch zur ordentlichen Sauyptversammlung am S. Juli 1943, 111½ Uhr, in Berlin⸗Wil⸗ mersdorf, Mecklenburgische Str. 57, eingeladen.
Tagesordnung: 1. Vorlage des Geschäftsberichtes und der Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung des Jahres 1942 nebst Bericht des Aufsichtsrates. „Verwendung des Gewinnes des Jahres 1942.
Entlastung des
des Aufsichtsrates.
Wahl zum Aufsichtsrat.
Vorstandes und
Dienstag, 12,00 Uhr, Bremen,
stattfindenden Hauptversamm⸗
9827 Die schaft Friedr. zur 55.
Aktionäre der Aktiengesell⸗ für Glasindustrie vorm. Siemens werden hierdurch
ordentlichen Hauptver⸗ sammlung auf Donnerstag, den 8. Juli 1913, 16 uhr, im Sitzungssaale der Berliner Handels⸗ Gesellschaft, Berlin W, Behrenstraße 32, Eingang A, 2 Treppen, ergebenst ein⸗ geladen. Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichtes und des festgestellten Jahresab⸗ schlusses 1942.
2. Beschlußfassung über die Gewinn— verteilung.
3. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und Auf⸗ sichts rates.
4. Beschlußfassung über die Aende— rung des 3 1 der Satzung (Name der Firma).
5. Wahlen zum Aufsichtsrat.
6. Wahl. des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943.
Die Aktionäre, welche ihr Stimm— recht in der Hauptversammlung aus⸗ üben wollen, werden ersucht, ihre Aktien gemäß § 15 unserer Satzung entweder bei unseren Gesellschafts kassen in Tresden und Neufattl b. Karlsbad oder bei der
Berliner Handels ⸗Gesellschaft, Berlin,
Dresdner Bank, Berlin, Dres⸗ den, Düsseldorf, Frankfurt a. M. und Leipzig,
Deutschen Bank, Berlin, Dres— den, Düsseldorf, Frankfurt a. M. und Leipzig,
oder bei der Deutschen Reichsbank Ils Wertpapiersammelbank späte⸗ stens am Sonnabend, dem 3. Juli 1943, zu hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort zu belassen.
Dresden, den 38. Juni 1943. Aktiengesellschaft für Glasindustrie
vorm. Friedr. Siemens.
9522
Cm,
Dentsche Centralbodenkredit⸗ Aktiengesellschaft — Gemeinschafts⸗ grunpe Deutscher Hypotheken- banken —. Zinsherabsetzungsangebot. Auf Grund der Verordnung über das Verfahren beim Umtausch von Schuldverschreibungen der Kredit⸗ institute vom 8. Tezember 1941 bieten wir hiermit den Inhabern der 41! Hypotheken⸗Pfandbriefe Emission 9 der Deutschen Centralbodenkredit— Aktiengesellschaft die Herabsetzung des Zinsfußes vom 1. Januar 1941 ab auf 4 vom Hundert an. Inhaber, die statt der Zinsherab⸗ setzung die Bareinlösung ihrer Pfand— briefe wünschen, werden aufgefordert, die Stücke mit Zinsscheinen zum 1. Juli 1944 und folgenden nebst Er⸗ neuerungsscheinen in der Zeit vom 1. Juli bis 15. August 1943 mit einem entsprechenden Antrage an un⸗ seren Kassen in Berlin und Bres⸗ lau einzureichen. Die fristgemäß ein⸗ gereichten Stücke werden zum 2. Ja⸗ nuar 1944, dem nach den Anleihe⸗ bedingungen nächstzuläfsigen Kündi⸗ gungstermin, in bar eingelöst; zu diesem Termin gelten sie gemäß der Verordnung als gekündigt. Für diejenigen Pfandbriefe, die in— folge dieses Aufrufs nicht bis zum 15. August 1943 zur Barein—⸗ lösung eingereicht sind, gilt nach der Verordnung das Angebot zur Herab— setzung des Zinsfußes auf 4 vom Hun— dert mit Wirkung vom 1. Januar 1944 ab als angenommen. Die Zins— senkung ist gemäß 8 5 der Verordnung jedem späteren Inhaber der Stücke gegenüber wirksam. Berlin NW 7, Unter den den 26 / 30, den 8. Juni 1943.
Lin⸗
Der Vorstand.
e Brohltal Cisenbahn⸗Gesellschaft Akt. Ges., Brohl a. Rh.
Bilanz per 31. Dezember 1942.
Der Vorstand.
9171].
A. Attiva. I. Anlagevermögen: l. Anlagen des Bahnbetriebes:
Gleisanlagen
.
Bahnbetriebsgrundstücke einschl. des Bahn⸗ körpers und der Betriebsgebäude . ....
RA 9)
176 884 227 847
ö
Gewinn- und Verlustrechnung per 31. Dezember 1942.
i,;
Aufwendungen.
1. Besoldungen,
und Werkstättenarbeiter .. Soziale Ausgaben: ,
a) Soziale Abgaben...
Kosten für Beschaffung der B
Ergänzung:
für Bahnunterhaltungsarbe
o) der Werkzeuge, der Geräte . und Geschäftsausstattung. 5. Sonstige Aufwendungen ..
1. Besoldungen, Löhne und sonstig sie nicht unter 4 aufzuführen 2. Soziale Ausgaben 3. Treibkraftkosten
haltung entfallenden Löhne: a) der baulichen Anlagen . b) der Betriebsmittel .. 5. Sonstige Aufwendungen. Versicherungskosten: 1. Eisenbahnbetrieb . 2. Kraftverkehrsbetrieb
Vermögen: 1. Eisenbahnbetrieb:
. b) Sonstige Steuern .... 2. Kraftverkehrsbetrieb ... Berufsvertretungen: l. Eisenbahnbetrieb .. 2. Kraftverkehrsbetrieb Zuweisungen: 1. An freie Rücklagen: a) Unterstützungsstock .... b) Erneuerungsstock II..
anlage .. J 2. Crheterung toon! 3. Gewinnanteile der Genußrecht 4. Auslosung der Genußrechte .
Kraftverkehrsbetriebes:
1. Abschreibung auf Fahrzeuge 2. Abschreibung auf Gebäuden. Gewinnvortrag aus 1941 ... Gewinn aus 1942
J. Aufwendungen für den Bahnbetrieb: su Löhne und sonstige Bezüge, ausschl. der Löhne der Bahnunkerhaltungs—
b) Sonstige Ausgaben für Wohlfahrts zwecke Kosten für Unterhaltung, Erneuerungen und
a) der baulichen Anlagen einschl. der Löhne
b) der Betriebsmittel (Fahrzeuge), der Werk stattmaschinen, der masch. Anlagen einschl. der Löhne der Werkstättenarbeiter .
. Aufwendungen für den Kraftverkehrsbetrieb:
4. Unterhaltungskosten einschl. der auf die Unter-
Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und
a) Steuern vom Einkommen, Ertrag und Ver—
e) Sonderrücklage für Erhaltung der Bahn⸗
Abschreibungen auf das Anlagevermögen
FRA R 89
J 219 982 11501 27 734
etriebsstoffe 79 308
J 42 544
. 58 199 der Betriebs⸗ JJ 47555 16122
460 149
K
e Bezüge, soweit k
36 290 2010 17519
15 971 3205
4685 215
198 209 1586 5911
205 707
1736
257 1994
343 10 000
8 5
ö ; 37 000 ö ; 62 886 e ⸗ 1809
; 2220 144 258
8 2 42 5 386 e 1 91
35 736
5 477
53 405 50
Reichs ⸗ und Staatsanzeiger Rr. 134 vom 11. Juni 1943. S. 2
1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗ ministers angeordnet: Abschnitt A Geltungsbereich der Werkstoffeinsatzlisten §51 Als Einsatz von Werkstoffen im Sinne dieser Anordnung gilt die Verwendung von Werkstoffen zur Neuanfertigung, Ausbesserung, Instandhaltung oder Ergänzung von Erzeug— nissen, Anlagen und ihrer Teile. §2 (I) Zur Regelung des Einsatzes von a) Metallen der Metallklassenliste gemäß Anlage 1 zur An⸗ ordnung Mill, b) Eisen und Stahl, Hartmetallen und Stelliten wird die Reichsstelle Eisen und Metalle nach Bedarf von Fall zu Fall „Werkstoffeinsatzlisten“ herausgeben. E) Die Herausgabe einer Werkstoffeinsatzliste wird jeweils über die Organisation der gewerblichen Wirtschaft oder in an— derer geeigneter Form bekanntgemacht.
83
Die Reichsstelle Eisen und Metalle kann bestimmen, daß von anderen Stellen herausgegebene Werkstoffeinsatzvorschriften, z. B. Stücklisten für Wehrmachtgeräte, als Werkstoffeinsatzlisten im Sinne dieser Anordnung gelten.
84 Die Bestimmungen der Werkstoffeinsatzlisten gelten auch für Wehrmachtaufträge und Ausfuhraufträge.
(1) Durch jede Werkstoffeinsatzliste wird festgelegt, welche Werkstoffe aus 52 für die im Kopf der Liste genannten Er— zeugnisse oder Anlagen eingesetzt werden dürfen.
(2) Soweit die Werkstoffeinsatzlisten bestimmte Ausführungs⸗ arten vorschreiben, sind auch diese Vorschriften bindend.
Abschnitt B Verhältnis der Werkstoffeinsatzlisten zu anderen Vorschriften 86
Die Werkstoffeinsatzlisten regeln nur den Einsatz von Werk⸗ stoffen. Vorschriften über die Herstellung, die Auftrags— erteilung, die Lieferung und den Bezug von Werkstoffen sowie Herstellungsregelungen für Erzeugnisse bleiben unberührt und müssen unabhängig von den Bestimmungen der Werkstoffein⸗ satzlisten befolgt werden.
§87
(1) Mit dem Inkrafttreten einer Werkstoffeinsatzliste treten für die im Kopf der Liste genannten Erzeugnisse oder Anlagen die sonst gültigen Vorschriften der Reichsstelle Eisen und Me⸗ talle (zw. der früheren Reichsstellen für Eisen und Stahl und für Metalle) über den Einsatz von Werkstoffen nach Maßgabe der folgenden Absätze außer Kraft.
(2) Für die in der Liste besonders aufgeführten Teile dürfen Metalle, Eisen und Stahl, Hartmetalle und Stellite nur sowei eingesetzt werden, wie sie in der Liste als Werkstoffe für diese Teile ausdrücklich zugelassen sind.
Nachtrag 2
zur Durchführungsanordnung ElI5 / MIS der Reichsstelle
Eisen und Metalle („ Fertigungs⸗Kontingente“
Vom 10. Juni 1943
Auf Grund des 5 16 der Anordnung E! der Reichsstelle für Eisen und Stahl Neuordnung der Eisenbewirtschaftung) vom 13. Juni 1942 Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 136 vom 13. Juni 1942) und auf Grund des F 17 der An⸗ ordnung Ml der Reichsstelle für Metalle Neuordnung der Metallbewirtschaftung) vom 4. Juli 1942 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 161 vom 13. Juli 1942) wird mit
Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
§1 Die Liste der Fertigungs⸗-Vollkontingente in Abschnitt A der Anlage zur Durchführungsanordnung EIS / M I5 der Reichs⸗ stelle Eisen und Metalle in der Fassung des Nachtrags 1 vom 20. Februar 1943 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 44 vom 23. Februar 1943) wird wie folgt ergänzt: V. Fertigungs⸗Vollkontingente (mit sachlichem Geltungs⸗ bereich nur für Metalle) erhält die Fachgruppe Getriebe und Wälzlager der Wirtschafts⸗ gruppe Maschinenbau, Berlin NW 87, Brücken⸗ allee 21, für Wälzlagerkäfige. 8582 Dieser Nachtrag zur Durchführungsanordnung EI5 / MI tritt am 1. Juli 1943 in Kraft. Er gilt auch in den eingeglie⸗ derten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains. Berlin, den 10. Juni 1943. Der kommissarische Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. Müller⸗Zimmermann.
Bekanntmachung Nr. 2 zur Auordnung VII 43 der Reichsstelle Glas, Keramik und Holzverarbeitung zur Verbrauchsregelung für Möbel Vom 10. Juni 1943 Auf Grund des 51 Abs. 1 der Anordnung VII 43 der Reichsstelle Glas, Keramik und Holzverarbeitung zur Ver⸗ brauchsregelung für Möbel vom 26. Januar 1943 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 24 vom 30. Januar 1943) wird in Abänderung der Bekanntmachung Nr. 1 zu dieser Anordnung vom 26. Januar 1943 weröffentlicht eben⸗ dort) foigendes bekanntgemacht: Unter die Begriffsbestimmung des § 1 Abs. 1 fallen fol⸗ gende Möbelarten: Schlafzimmermöbel: Schränke für Schlafzimmer, Betten, Nachtschränke, Kommoden oder Stehspiegel.
Anordnung 7 (betreffend Verwendung von
. Allgemeine Anordnung auf dem Gebiet der
Anordnung 4 der Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Oele
und Fette als Ueberwachungsstelle (Verarbeitungsgeneh⸗ migung für die Süßwarenwirtschaft vom 30. Sep⸗ tember 1935 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 228 vom 30. September 1935) in der Fassung der Ersten Aenderungsanordnung vom 24. De⸗ zember 1936 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 301 vom 28. Dezember 1936);
*
„Anordnung 5 der Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Oele
und Fette als Ueberwachungsstelle (Verarbeitungsgeneh⸗ 10 Ferre 3 1gs I ö , , . migung für die Fisch⸗Industrie) vom 15. Dezember 1936 8 5 1 ; 221 5 5 3 500 Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 293 J — 9 9 . 2 ** 5 8 vom 16. Dezember 1936) in der Fassung der Aenderungs⸗ anordnung vom 9g. Juni 1937 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 129 vom 9. Juni 1937), der Zweiten Aenderungsanordnung vom 5. Mai 1941 (Deut⸗ scher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 105 vom 8. Mai 1941) und der Dritten Aenderungsanordnung vom 6. Dezember 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer — 3 1 . — J Staatsanz. Nr. 287 vom 8. Dezember 1941);
4. Anordnung 6 der Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Oele
und Fette als Ueberwachungsstelle (Verbot der Herstellung von Dorsch-Lebertran-Emulsions⸗Mischfuttery vom 20. Januar 1937 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 16 vom 21. Januar 1937) in der Fassung der Aenderungsanordnung vom 14. April 1937 (Deut⸗ scher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 85 vom 15. April 1937);
Trennölen im Brot- und Backgewerbe) der Reichsstelle für Milcherzeug⸗ nisse, Gele und Fette als Ueberwachungsstelle vom 17. Fe⸗ bruar 1937 (Deutscher Reichsanz und Preußischer Staats⸗ anz. Nr. 39 vom 17. Februar 1937) in der Fassung der Aenderungsanordnung vom Mai 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 108 vom 11. Mai 1942);
16 7 S —
Anordnung 8 der Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Oele
und Fette als Ueberwachungsstelle (Verarbeitungsgeneh⸗ migung für die Mayonnaise-, Fisch⸗ und Fleischsalat⸗Her⸗ steller vom 9. Juni 1937 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 129 vom 9. Juni 1937) in der Fassung der Aenderungsanordnung vom 23. Juni 1937 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 142 vom 24. Juni 1937) und der Zweiten Aende rungsanordnung vom 25. November 1937 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 273 vom 26. November 1937);
Fet
gung der Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Oele u
als Ueberwachungsstelle und der Ueberwachungsstelle fü industrielle Fettversorgung vom 27. November (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 278 vom 28. November 1934) in der Fassung der Aenderungs—⸗ anordnungen vom 5. Februar 1935 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 30 vom 5. Februar 1935), vom 30. Juli 1936 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 175 vom 30. Juli 1936 und vom 9. No⸗ vember 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 265 vom 11. November 19412);
. Wahl eines Prüfers gemäß 5 25 der Ersten Verordnung zur Durch⸗ 47 669
führung der Dividendenabgabever⸗
. , , 9 6 4 29
(3) Für die in der Liste nicht besonders aufgeführten Teile
3 ᷣ . ö sowie die nichtveröffentlichten Einzelanordnungen: dünfen Metalle und chemisch beständige Stähle (d. h. Stähle ?
Küchenmöbel: ; / 2 22 57 m fü5r M ilck 22 2 Küchengeschirrschränke (Büfetts oder Reformküchen), 8. E anordnung 238 der Reichsstelle für Mil . ; on
Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen. Bebaute und unbebaute Grundstücke, die
16 200 gö0 71
ordnung und etwaigen anderen Gesetzen und Verordnungen. Wegen Hinterlegung der Aktien wird auf 5 20 der Satzung verwiesen. Die Hinterlegung kann auch bei der Ber⸗ liner Handels⸗Gesellschaft, Berlin, der Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft A. G., Berlin, der Dresdner Bank, Ber⸗ lin, der Deutschen Bank Filiale Gütersloh, oder bei der Dresdner Bank Filiale Gütersloh, erfolgen. Berlin, den 11. Juni 1943. Der Aufsichtsrat. Dräger.
9829 Dahme-⸗Uckroer Eisenbahn⸗ gesellschaft.
Namens und im Auftrage des Herrn Vorsitzers des Aufsichtsrats werden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Donnerstag, dem S8. Juli 1943, um 11,45 Uhr, in Dahme (Mark), (Rathans, Sitzungszimmer), statt findenden ordentlichen Haupt— versammlung ergebenst eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts und des Jahresabschlusses für 1942 nebst dem Vorschlag des Vorstan⸗ des für die Gewinnverteilung und dem Bexicht des Aufsichtsrats.
. Beschlußfassung über die Ver⸗ teilung des Reingewinns.
Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.
Wahlen zum Aussichtsrat.
Bestellung eines Dividenden⸗ prüfers für die Geschäftsjahre 1940 und 1941.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind nur die Aktionäre be⸗ rechtigt, die ihre Aktien spätestens 2 Stunden vor der Versammlung bei der Gesellschaftskasse in Dahme oder spätestens am dritten Tage vor der Versammlung bei der Brandenburgischen Provinzialbank und Girozentrale, Berlin sw ös, Alte Jakobstr. 130/132, oder bei öffent⸗ lichen Instituten oder bei einem Notar hinterlegt haben. An Stelle der Aktien genügen auch amtliche Bescheinigungen von Staats- oder Kommunalbehörden und „ assen so⸗ wie von der Reichsbank und deren Nebenstellen über die bei ihnen hin⸗ terlegten Aktien. Wegen des Ver⸗ fahrens bei der Hinterlegung der Aktien und der Erteilung der Einlaß karten wird auf 5 29 der Satzung ver⸗ wiesen.
Dahme (Mark), den 8. Juni 1943.
Die Direktion. Borchart.
VI. , .
a.
men
ausschl. Verwaltungszwecken oder Werkwoh⸗
n gs wellen bie neen Betriebsmittel (Fahrzeuge).
Werkstattmaschinen und maschinelle Anlagen ) Werkzeuge, Geräte, Betriebs- und Geschäfts⸗
ausstattung .. J
Anlagen des Kraftverkehrsbetriebes:
a) Betriebsgrundstücke und Betriebs—⸗ ö
2
b) Betriebsmittel (Fahrzeuge) .
.
ö, 3. Andere bebaute und unbebaute Grmm̃ Umlaufvermögen:
dstücke .
1. Stoffvorräte (Betriebs⸗ u. Werkstatt materialien)
,,
3. Forderungen auf Grund von Lieferun Leistungen .
4.
Von der Geseilschaft geleistete Anzahlungen?
Auf Lokomotive Auf Kreiselpumpe
Kassenbestand einschl. Postscheckguthaben ...
Bankguthaben
B. Passiva. Grundkapital:
1110 Stück Vorzugsaktien à RH. 200, — 2590 Stück Stammaktien à RH. 200, —
Rücklagen:
1. Gesetzliche Rücklagen: Bilanzreservestock .
2. Andere (freie) Rücklagen: a) Unterstützungsstock nnen, 8) Renin
d) Sonderrücklage für Unterhaltung der Bahn⸗
anlage J Rückstellungen für ungewisse Schulden: ,, Erneuerungsstock 1 Verbindlichkeiten:
1. Zuschußverpflichtung an die Pensionskasse Berlin 2. Abrechnungsschuld an die Reichsbahn.
3. Verbindlichkeiten auf Grund von Lief iind inn nge; 4. Sonstige Verbindlichkeiten:
Gewinnanteile der Genußrechte 1938. 80 * 1939. 1016 1940. Gewinnanteile der Genußrechte 1941. 1942.
Gewinnanteile der Genußrechte Gewinnanteile der Genußrechte
Gewinnanteile der Genußrechte Auslosung der Genußrechte ...
Noch im Umlauf befindliche Genußrechte
,,
Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen. 6071
Gewinnvortrag aus 1941. ...... d
Ankauf: Gleiswaage Hafenbhf. Brohl RM
Ankauf: Anhänger für Lastkraftwagen RH, 5386,10.
*
5386,10 23377 õ
30 500 491 436 88 396
7100
r nnn
5 386,10 1047226
38 034 . 271 989 gen und ö 114 794 8
12 999 20 577 316227
1821850
222 000 518 000
3500 134 755 26 522
6 8
201 000 365 778
44 089 . 100 278 erungen
20 047
105 273 1809 1100
5d 555 4800
.
167 884
5 736 — 47669
53 405 50 1821 860 65 5710, Dampfkran Umlbhf. 15 219,50.
Erträge. Einnahmen aus dem Bahnbetrieb:
L. Aus dem Güterverkehr ... 3. Sonstige Einnahmen.... Einnahmen aus dem Kraftverkehrs Einnahmen aus Sonderfahrten
Einnahmen aus Lastwagenbetrie 5. Aus Vermietung des Lastwagen Sonstige Einnahmen
. Außerordentliche Erträge:
2 . , trüge . 3. Rückerstattung von Steuern. 4. Auflösung Pachtanlageerneuerun
derungssteuer) .. J VI. Gewinnvortrag aus dem Vorjahre
6ro Dividende für das Geschäftsjahr Dividende erfolgt gegen Einreichung des Kapitalertragssteuer und des Kriegszusch Genußrechte unserer Gesellschaft einen des Gewinnanteilscheines Nr. 9. der Gewinnanteile erfolgt durch die gass Der Borstand ist Direktor Hermann
rat Edgar Heiliger, Mayen, stellv. Vors.; stellv. Vors.; 4. Amtsbürgermeister Josef
J. Fabrikbesitzer Rudolf Rhodius, Burgb Brohl am Rhein, den 4. Juni 154
9825 Wollwaarenfabrik „Mercur“, Liegnitz.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft
werden zu der am Mittwoch, den
39. Juni 1943, vormittags
11 Uhr, in Liegnitz, in den Räumen
der Gesellschaft. Bahnhofstraße 1,
stattfindenden ordentlichen Haupt—
versammlung eingeladen. Tagesordnung:
l. Vorlegung, des Jahresabschlusses, des Geschäftsberichts und des Be— richts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 1921542. Beschluß⸗ sassung über die Verwendung des Reingewinns. Entlastung Aufsichts rats. Aenderung des 5 9 der Satzung bezüglich Zahl der Aufsichtsrats- mitglieder.
. Wuff rats wahl.
5. Wahl der Wirtschaftsprüfer für
des Vorstands und
das Geschäftsjahr 1942/43.
. Aus dem Personen⸗ und Gepäckverkehr
Einnahmen aus Wagenvermietung Kom. . Einnahmen aus Wagenvermietung Lkw. .
Zinsen, soweit sie die Aufwandzinsen übersteigen
1. Verfallene Obligationen und Gewinnanteile der
V. Außerordentliche Zuwendungen (erlassene Beför⸗
k .
187 393 w 476 207 K 24 773 betrieb: k , . 93 019 220 31 993 20197 140
1, K
148 299 175317
9
2. w 2
ö
42 745 35
gõ0 sgl iz
Laut Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juni 1943 gelangen .
1942 zur Verteilung. Die Auszahlung der Dividendenscheines Nr. 1 nach Abzug der lages. Außerdem erhalten die Inhaber der Gewinnanteil von 31460 gegen Einsendung
.
Die Auszahlung sowohl der Dividende wie auch ( e unserer Gesellschaft in Brohl a. Rh.
Hartmann aus Brohl a. Rh.
Der Aufsichtsrat besteht aus: 1. Direktor Carl Heyden, Bonn, Vorsitzer; 2. Land⸗
3. Landrat Dr. Peter Simmer, Ahrweiler,
Cremer, Burgbrohl; 5. Amtsbürgermeister Haus Heidbüchel, Niederbreisig; 6. Direktor Dr. Fritz ;
Brecher, Hönningen a. Rh.; rohl. 3.
Brohltal⸗Eisen bahn⸗Gesellschaft Akltiengesellschaft.. Der Vorstand.
Hartmann.
Zur Teilnahme an der Hauptver— sammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien mäntel bis spätestens 26. Juni 1943 bei den Bankhäusern:
Dresdner Bank,
deren Filialen,
Delbrück Schickler . Co., Ber⸗
lin WS, Französische Str. 32, bei der Gesellschaftskasse in Lieg— nitz, Bahnhofstr. 4, oder bei der Reichsbank als Wert— papiersammelbank oder bei einem deutschen Notar hinterlegt haben. Im Falle der Hinterlegung bei der Reichsbank als Wertpapiersam— melbank oder bei einem deutschen Notar ist die von diesen auszu— stellende Bescheinigung spätestens an dem Tage nach Ablauf der Hin⸗ terlegungsfrist bei der Gesellschafts⸗ kasse einzureichen. —
Liegnitz, den 8. Juni 1943.
Der Vorstand. Dr. Franz Kleiter.
Berlin, und
48 20414
einschl. Guß, die hitze⸗ rost- oder gegen chemische Einflüsse be— ständig sind) nicht eingesetzt werden, während der Einsatz von Eisen und Stählen anderer Art, Hartmetallen und Stelliten sich nach den allgemein gültigen Einsatzvorschriften richtet.
(4) Soweit für bestimmte Lagerbestände an legiertem Eisen und Stahl ein Einsatz mit höheren Legierungsgehalten geneh⸗ migt worden ist, als die geltenden Vorschriften sonst zulassen, gilt eine solche Genehmigung zugleich als Ausnahme von den Bestimmungen der Werkstoffeinsatzlisten.
(5) Die beim Inkrafttreten einer Werkstoffeinsatzliste bereits genehmigten Ausnahmen von den bisherigen Vorschriften über den Einsatz von Werkstoffen für einen nach der Werkstoffein⸗ satzliste verbotenen Zweck gelten grundsätzlich für die Dauer ihrer Gültigkeit auch als Ausnahmen von den Bestimmungen der Werkstoffeinsatzliste. Reicht jedoch die Gültigkeit einer solchen Ausnahme über drei Monate nach Inkrafttreten der Werkstoffeinsatzliste hinaus, so erlischt sie mit Ablauf dieser drei Monate.
Abschnitt C Anfragen und Anträge
§88
Anfragen zu dieser Anordnung sind an die für das Erzeug⸗ nis zuständige Gliederung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft zu richten, Anfragen zu Werkstoffeinsatzvorschriften an die im Kopf der Werkstoffeinsatzliste genannte Stelle.
89
() Ausnahmen von den Bestimmungen einer Werkstoffein⸗ satzliste können nur bei nachweislichem Vorliegen zwingender Gründe genehmigt werden.
(2) Der Ausnahmeantrag ist von derjenigen Stelle, welche im Einzelfall die Werkstoffwahl trifft, zu stellen und auf dem hierfür vorgesehenen Vordruck an die im Kopf der Werkstoff⸗ einsatzliste genannte Stelle zu richten.
(3) Der Ausnahmeantrag ist eingehend schriftlich zu begrün⸗ den und muß, wenn bei dem antragstellenden Betrieb ein Um— stellbeauftragter eingesetzt ist, von diesem geprüft und gegen⸗ gezeichnet sein.
Abschnitt D Schlußbestimmungen §10
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den S5 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
§11
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be⸗ setzten Gebieten Kärntens und Krains.
Berlin, den 10. Juni 1943.
Der kommissarische Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. Müller⸗Zimmermann.
!
Küchengeschirrschränke (Anrichten). Wohnzimmermöbel:
Wohnzimmerschränke
schränke),
Gläserschränke (Vitrinen) oder Anrichten. Polster möbel:
Liegen und
Sessel aller Art. Einfaches Unterkunftsgerät:
Mannschafts⸗ oder Gefolgschaftsbetten,
Mannschafts- oder Gefolgschaftsschränke. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 1943 in
(auch Büfetts oder Schreib⸗
Kraft. Berlin, den 10. Juni 1943.
Der Reichsbeauftragte für Glas, Keramik und Holzverarbeitung
O
J. V: Aengen eyndt
Anordnung 11
der Reichsstelle für Fette und Eier als Ueberwachungsstelle (Aufhebung von Bewirtschaftungsmaßnahmen der Reichs⸗ stelle) Vom 1. Juni 1943 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 685) in Ver⸗ bindung mit der Verordnung über die Vereinigung der Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Oele und Fette und der Reichsstelle für Eier vom 11. Mai 1943 (RGBl. 1 S. 304) und der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueber— wachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirischaft ange⸗ ordnet: 81
Folgende Anordnungen und Einzelanordnungen der Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Oele und Fette, auch als Ueberwachungsstelle, werden hiermit aufgehoben:
1. Anordnung 1 (Lagerhaltung) der Reichsstelle für Milch⸗
erzeugnisse, Oele und Fette als Ueberwachungsstelle vom 27. November 1934 (Deutscher Reichsanz. und Preußi⸗ scher Staatsanz. Nr. 278 vom 28. November 1934) in der Fassung der Ersten Anordnung zur Aenderung der Anordnung 1 vom 29. Dezember 1936 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 303 vom 30. Dezember 1936);
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2. Einzelanordnung 10641 der Reichsstelle für
. Einzelanordnung Nr.
7. Einzelanordnung Nr.
n Oele und Fette als Ueberwachungsstelle
1ũ9. Januar 1938 (Lagerhaltung);
g. Einzelanordnung 3/38 der Reichsstelle für Milcherzeug⸗
6 —
nisse, Oele und Fette als Ueberwachungsstelle
7. Februar 1938 (Lagerhaltung);
vom
. Einzelanordnung 246 der Reichsstelle für Milcherzeug—
vom
ne, ele
und Fette als Ueberwachungsstelle 28. März 1940 (Lagerhaltung);
Einzelanordnung 2/41 der Reichsstelle für Milcherzeug⸗
nisse, und Fette als Ueberwachungsstelle vom
17. Februar 1941 (Lagerhaltung);
8 2169 — Q 18 Milcherzeug⸗
nisse, Oele und Fette als Ueberwachungsstelle vom 28. November 1541 (Herstellung von Trennemulsion);
3. 5 5 der Einzelanordnung Nr. 3/42 der Reichsstelle für
Milcherzeugnisse, Oele und Fette als Ueberwachungsstelle und der Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Oele und Fette vom g. Juli 1942 (Fortfall des Uebernahmescheinver⸗ fahrens für inländische Oelsämereien, Oelfrüchte, Oele und Fette; insbesondere Erhebung eines Preisausgleichs
auf Oelsämereien und Oelfrüchte);
4. 55 der Einzelanordnung Nr. 5/42 der Reichsstelle für 5
Milcherzeugnisse, Oele und Fette als Ueberwachungsstelle und der Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Oele und Fette vom 9. Juli 1942 (Fortfall des Uebernahmescheinver⸗— fahrens; Erhebung eines Preisausgleichs auf Maiskeim— öl und Senföl);
742 der Reichsstelle für Milch⸗ erzeugnisse, Oele und Fette als Ueberwachungsstelle und der Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Oele und Fette vom 9. Juli 1912 (Genehmigungspflicht für Zukäufe von Oel bei einer anderen Oelmühle);
. Einzelanordnung Nr. 8 42 der Reichsstelle für Milch⸗
erzeugnisse, Oele und Fette als Ueberwachungsstelle vom 22. Juni 1942 (Abgabe von pflanzlichen Oelen und Fetten sowie Medizinal-Dorschlebertran an die Hersteller von pharmazeutischen Erzeugnissen, Apotheken, Drogerien, Krankenhäuser, Sanatorien und ähnliche Einrichtungen); 942 der Reichsstelle für Milch⸗ erzeugnisse, Oele und Fette als Ueberwachungsstelle vom 22. Juni 1942 (Herstellung von Trennemulsion);
. Einzelanordnung Nr. 10142 der Reichsstelle für Milch⸗
erzeugnisse, Oele und Fette als Ueberwachungsstelle und der Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Oele und Fette vom 9. Juli 1912 (Veräußerungsgenehmigung für Talge):
. Einzelanordnung Nr. 243 der Reichsstelle für Milch⸗
erzeugnisse, Oele und Fette als Ueberwachungsstelle vom 26. Januar 1943 (Abgabe von tierischen Fetten an die Hersteller von pharmazeutischen Erzeugnissen, an Apo— theken, Drogerien, Krankenhäuser, Sanatorien und ähn— liche Einrichtungen).
1 —
Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1943 in Kraft. Reichsstelle für Fette und Eier als Ueberwachungsstelle.
Der Reichsbeauftragte. J. V.: Schröter. Reichsstelle für Fette und Eier.
Der Vorstand: Dr. Zweigler. Schröter.