Rr. 146
7. Atktien⸗ gesellschaften
11660 Oesterreichische : Bergbahnen Altiengesellschaft Wien. Die 16. ordentliche Hauptversamm⸗
lung wird am 31. Juli 1943, 19 Uhr
vormittags, in Wien, J., Opernring 8,
stattfinden.
Tagesordnung:
Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des Jahresab— schlusses für 1942.
2. Bericht des Aufsichtsrates.
3. Beschlußfassung über die lung des Reingewinnes.
Beschlußfassung über lastung des Vorstandes Aufsichtsrates.
5. Satzungsänderung.
6. Bestellung eines
7. Allfälliges.
Aktionäre, die ihr Stimmrecht aus⸗
üben wollen, müssen die Aktign bis spätestens 28. Juli 1943 an der Gesell⸗ schaftskasse Wien, J. Opernring 8, oder bei einer Wertpapiersammelbank oder einem deutschen Notar hinterlegen. Die Bescheinigung über die Hinterlegung ist bis snütestens am 29. Juli 1943 bei unserer Gesellschaft einzureichen.
Vertei⸗
die Ent⸗ und des
Abschlußprüfers.
11659) Neudeker Wollkämmerei & Kammgarnspimnnerei Aktiengesell⸗ schaft, Neudek / Egerland.
Unsere Aktionäre werden hiermit zu der am Mittwoch, den 21. Juli 1943, nachmittags 15 Uhr, im Hause der Deuntschen Bank, Filiale Karlsbad, stattfindenden 19. ordentlichen Haupt⸗ versammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahres⸗ abschlusses für das Geschäftsjahr 1942 mit den Berichten des Vor⸗ standes und des Aufsichtsrates. Beschlußfassung über die Gewinn⸗
die Ent⸗
verteilung. . 3. Beschlußfassung über — und des
lastung des Vorstandes Aufsichtsrates. 4. Wahl zum Aufsichtsrat. 5. Wahl des Abschlußprüfers. ö. Die Aktienhinterlegung ist gemäß 18 unserer Satzung bei unserer Gesellschaftskasse in Neudek, der Dresdner Bank, Berlin, oder deren Niederlassungen, der Deutschen Bank, Berlin, deren Niederlassungen, der Böhmischen Escompte Prag, der Böhmischen Union⸗Bank, Prag, einer Wertpapiersammelbank oder einem deutschen Notar vorzunehmen. Letzter Hinterlegungstag: 17. Juli 1943. Im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbankt oder einem deutschen Notar müssen die Hinter⸗ legungsbescheinigungen spätestens am 18. Juli 1943 bei der Gesellschaftskafse eingereicht werden.
Neudek, den 23. Juni 1943. Neudeker Wollkämmerei C Kammgarn⸗ spinnerei Aktiengesellschaft.
Der Vorstand.
oder
Bank,
11665 Bayerische
Motoren Werke Aktiengejellschaft.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Donners⸗ tag, dem 15. Juli 1943, 10 Uhr, in München, Lerchenauer Straße 76, statt⸗ findenden ordentlichen Hauptversamm⸗ lung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns und die Verteilung einer Dividende 513 736.
2. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
3. Aufsichtsratswahl.
4. Wahl des Abschlußprüfers.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Sonnabend, dem 10. Juli 1943,
bei den Kassen unserer Gesellschaft in München, Eisenach oder Berlin oder
bei der Deutschen Bank in Berlin oder deren Filialen in Frankfurt
a. M. oder München oder ;
bei der Dresdner Bank in Berlin oder deren Filialen in Frankfurt
a. M. oder München oder
bei der Creditanstalt⸗Bankverein in Wien oder bei der Länderbank Wien Atien⸗ gesellschaft in Wien während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegt haben und bis zur Beendi⸗ gung der Hauptversammlung hintezlegt lassen. Wegen der bei einem deutschen
Notar oder bei einer als Wertpapier⸗
sammelbank tätigen Reichsbankanstalt
zulässigen Hinterlegung wird auf 5 107
Aktiengesetz und 5 17 unserer Satzung
.
München, im Juni 1943. Bayerische Motoren Werle Aktien⸗ gesellschaft.
Der Vorstand. Hille. Zipprich.
von
Erste veilage zum Dentschen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Sonnabend, den 26. Juni
1943
lo?76].
Wien.
Bilanz zum 31. Dezember 1942.
Eisen⸗ und Stahl⸗Aktiengesellschaft, 4
e ee
Gewinn⸗ und BVerlustrechnung für das Geschäftsjahr
Aufwendungen. Löhne und Gehälter 2 1 2 2 8 2 4 * . 212 2 * 14 6 4 . * Gesetzliche Sozialabgaben .....
— Abschreibungen auf das Anlagevermögen ...
Stand am
.I. 1942 Zugang
Abgang
Abschrei⸗ bung
Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen
Zinsaufwendungen ....
Stand 8 1 1 1 — 1 — . 2 1 2 1 * Beiträge zu Berufsvertretungen, soweit die Zugehörigkeit auf gesetzlicher
31.12. 1942
Atti va. I. Anlagevermögen:
nelle Anlagen.
ausstattung. Beteiligungen ...
Umlaufvermögen: Warenvorräte und Leistungen.
scheckguthaben
Grundkapital ..
Verbindlichkeiten: und Leistungen. Wechseln
. Reingewinn ... Wechselobligo 1 921
Bebaute Grundst. mit Lagergebäuden und and. Baulichkeiten Unbebaute Grundstücke Maschinen und maschi⸗
Betriebs. u. Jeschästs⸗ U
Forderungen auf Grund von Warenlieferungen
Forderungen an Konzernunternehmen .. Kassenbestand einschließlich Reichsbank⸗ und
Rücklagen: Gesetzliche Freie Rücklage .. Aufbaurücklage ..
Rückstellungen für ungewisse
Anzahlungen von Kunden. Verbindlichkeiten auf Grund von
Verbindlichkeiten gegenüber Verbindlichkeiten aus der Annahme von gezogenen
Verbindlichkeiten gegenüber Banken.. Sonstige Verbindlichkeiten .. .
Rn s RA &
343 793 95 7200
z0 155 83
* —
914698
Rus
11 204 35
177439
13 397 06
J nee,, eee D
Rr &
Ertrã ge.
Jahresertrag nach Abzug der nicht besonders ausgewiesenen Aufwen⸗ dungen (gemäß § 132 Akt. ⸗Ges.) . Außerordentliche Erträge
332 589 60 7 200 —
9 ,,, ö
25 381 44
5 325 44 445 000 —
J ;
Der Vorstand. Boog. Scherl.
7 TN ds
335 725 30
TF5 55
Gong , ,, „ Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen..
Passiva.
ztücklage⸗ K
. 64
232, 30 RM
opt
8
Warenlieferungen
Konzernunternehmen.
Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das
1
Geschãfts jahr
1
2
S0 000, —
1
Oo s19, 06s
130 029,93 335 768, 10
79 129, 40 160 169, 33
DJ Tõ v Wien. ; . Vorstand: Paul Boog, Wien; Rudolf Scherl, Wien.
398 360
1942.
FR. A
294 718 6 22 5131 1118209 45 102 75
3 .
2028 32 920 96
18 00 ) . 7
94
392 960 87 5 40007
ds Zo g
Aufsichtsrat: Josef Schürer, Linz a. D., Vorsitzer; Franz Martetschläger, Wien, Vorsitzer⸗Stellv. ; Dr. Felix Kagerer, Wien; Karl Lutonsky, Wien; Dr. Fritz Timm,
10778.
Wien.
Bilanz zum 31. Dezember 1942.
2
3 705 sas 12 5949 35
io Goo. 467 013,73
101,42
5b 733,20 285 5959, 92
z74 430, 173 308, 93 100 3603, 34
.
62 1 2 Attiva.
J. Anlagevermögen: 700 000 —
Bebaute Grundstücke mit: Geschäfts⸗ und Wohngebäuden.
Abschreibung — 1 Lagergebäuden... .. .. 138 503,58 ,,, ,, JJ Maschinen u. maschinelle Anlagen. 79 639,75 Zugang d 25 504, 47 AWschreibung J
Betriebs- und Geschäftsausstattung:
Geschäftseinrichtung .. K . Abschreibung.. .. . Fuhrpark 32 S836, — Kö v dr 7 Abgang 1470, — ,,
647 043 340 771 141 1050
392706
105 14422
41 41222
9 S9, 15 18 163,88
. 28 068 oz 26 198 03
2797 476 81 42 00 —
. , 9
4 527 291 98 41 68
dd ,
Wiener Cisen⸗ und Metallverwertungs Aktiengesellschaft,
1194
40 363
Löhne und Gehälter. Soziale Leistungen ..
wein nnn,
1
Abschreibungen auf das Anlagevermögen: a) Normale Abschreibungen. ...... b) Sonderabschreibungen
Zinsen, soweit sie die Ertragszinsen übersteigen ..
Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen.
Beiträge an Berufsvertretungen . . ......
Zuweisung an die freie Rücklagen.
Zuweisung an die Aufbaurücklage.
Aufwendungen.
d
0 0 91
Erträge.
Ausweispflichtiger Rohüberschuß ... Erträge aus Beteiligungen.. ..... Außerordentliche Erträge. ......
Boog. Diessner.
1383976
Eisen⸗ und Stahl⸗Attiengesellschaft.
Aufsichtsrat: Dr. Rudolf Scheer⸗Hennings, Berlin, Vorsitzer; Julius Lamarche, 5. Düsseldorf, Vorsitzer⸗Stellvertreter; Franz Martetschläger. Wien; Dr. Guido Schmidt, Berlin; Norbert Schreiber, Königshütte, Oberschlesien; Josef Schürer, Linz a. d. D.
Vorstand: Paul Boog, Vorsitzer; Hugo Diessner.
383 7s -=
II. Umlaufvermögen: Warenvorräte a ,, . Forderungen aus Warenlieferungen u. Leistungen
. Forderungen an Konzernunternehmen. ....
29 375 380 Kassenbestand einschl. Postscheckguthaben.. 28 041 60 hä, . 293 sto 32 Sonstige Forderungen .. k. 9 3 Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen .. S0 000 — 42 000 —
IJ. Grundkapital
/ Rücklagen: 1. Gesetzliche Rücklagen... 1322 653522 2. Freie Rücklagen. Ig ho * Rückstellungen für ungewisse Schulden. 25 330 78 1V. Verbindlichkeiten: J. Anzahlungen von Kunden JJ 2. Verbindlichkeiten auf Grund von Warenliefe⸗ rungen und LJeistungen 3. Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen 4. Verhiundlichkeiten gegenüber Banken.... Sonstige Verbindlichleiten Reingewinn. G
363 073
19 873. 404 213 2 396 28 435 91865
41688
ö , , .
*
Passiva.
en, — 2 — 1 2 2 14 *. 1 14 otz⸗ . 10000
69 541
z88 65 6 25 50 74 291 0662 * 37 019 89
ö .
ö , , ,
72 123 25
orm]
Henhapel⸗Heine Eisen⸗ und Eisenwarengroßhandlung Aktiengesellschaft, Wien.
Bilanz zum 31. Tezember 1942.
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
e e
TD Is =
200 000
24 O64 27 165 zol oꝛ
s11 787 55
12 000 -
109415374 1942.
Aufwendungen. Löhne und Gehälter . Gesetzliche soziale Leistungen .. ; Abschreibungen auf das Anlagevermögen:
, d 9 0 0 9 9
Stand am I. l. 1942
Zugang
Abschreibung
nnd , nm gen 836 en,
Stand am h) onbern hf ngen
31. 12. 1942
Aktiva. JI. Anlagevermögen:
a) Grundstücke. Wohnhäuser
ausstattung 3. Fuhrpark
Umlaufvermögen: Warenvorräte.
und Leistungen Forderungen an
Bankguthaben.
Grund kapital
Verbindlichkeiten:
5. Sonstige ... Reingewinn ... Eventualverbindlich
l. Bebaute Grundstücke: h) Geschäfts⸗ und 2. Büro⸗ und Geschäfts⸗
Sonstige Forderungen III. Rechnung abgrenzungg,,, ,.
Gesetzliche Rücklage.
K. M H. M
39 056
. 49 949
34 051 2711 —
15 gõ2 og
Zinsen J i Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen .. Beiträge an gesetzliche Berufsvertretungen. .. Zuweisung an die gesetzliche Rücklage ..... einge win
8 2 .
RM g
39 2
16 882 97 . Ertrã ge.
Ausweispflichtiger Rohüberschuß. . ......
13 021 — ) Außerordentliche Erträge
156183
125 767
J 75 J
F ? R
J — 2 —
donzernuntẽrnehmen .
.
2.
3.
4. Kassenbestand einschließlich Postscheckguthaben 5. .
6.
Passiva.
1
K .
,,
teiten 8 326,51 R
Wertberichtigung auf das Umlaufvermögen' . Rückstellungen für ungewisse Schulden
Forderungen auf Grund von Warenlieferungen
J. auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen 143 137,54 2. gegenüber Konzernfirmen... . . .. 118 710, 87 3. Wechselverbindlichkeiten ... 4. gegenüber Banken....
*
723
289 492, 9a 20 63 1, 94 17 740 42
1842,49 10 866, 37
280 580, 64 257 533, 17 511,72
Id 555 77 Der Vorstand. S02 635 80
Boog. Diessner.
Stellv.; Ing. Karl Adametz, Wien; Dr. Fritz Timm, Wien. Vorstand: Paul Boog, Wien; Hugo Diessner, Wien.
11664 4. Aufsichtsratswahlen.
Karl Kübler Aktiengesellschaft. Unternehmung für Hoch⸗ und Tiefbau, Stuttgart.
Einladung zur 21. ordentlichen Hauptversammlung auf Mittwoch, den 400 000 21. Juli 1943, vormittags 11 Uhr z0, 21 416 in den Sitzungssaal der Dresdner 2 002 Bank Filiale Stuttgart, Stuttgart,
33 485 Olgabau.
340 564 18 839
1292577
Hinterlegungsstellen: Die esellschafts kasse, Keplerstr. 19,
Stuttgart Dresdner Banl Filiale in Göppingen,
Stuttgart,
Deutsche Bank Filiale G Göppingen,
jeder dentsche Notar,
Tagesordnung:
1. Vorlage des ,, . und des Geschäftsberichtes des Vorstan⸗ des für 1942 mit einem Bericht des Aufsichtsrats. .
Beschlußfassung über die Gewinn— verteilung.
Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung von Vorstand und Auf⸗
die Reichsbank. Letzter Hinterlegungstag 1943.
817673 18 000 —
Karl
Tos] 5 7s sichts rat.
Stuttgart, im Juni 1943. Kübler Attiengesellschaft.
J zol as 5] 2s 482 15
11a 921 6 10 966 oB z0 z78 ö6 1427856
Iz 235
12 00 =
407 40213
496 . 101970
197 107 7
Aufsichtsrat: Dr. Felix Kagerer, Wien, Vorsitzer; Ernst Ferdiny, Wien, Vorsttzer⸗
5. Wahl eines Abschlußprüfers.
Stuttgart,
Dresdner Bank Filiale Stuttgart in
Göppingen
Deutsche Bank Filiale Stuttgart in
öppingen in
jede deutsche Effektengirobank,
I. Jun
Reichs- und Staatsanzeiger Rr. 146 vom 26. Juni 1943. S. 2
handwerks wirtschaft.
(2) Die Wirtschaftsgruppe Brauerei und Mälzerei, der Reichsinnungsverband des Brauër- und Mälzerhandwerks so⸗ wie die Hauptvereinigung der Deutschen Brauwirtschaft kön⸗ nen mit Zustimmung der Reichsstelle Eisen und Metalle die Befugnisse aus ihrem Auftrage auf fachliche oder bezixkliche Untergliederungen übertragen. — . 7
(3) Die Ablieferung beschlagnahmter Gegenstände erfolgt gegen Entschädigung. Die Art und Höhe der Entschädigung bleibt weiterer Regelung vorbehalten. .
(1) Die Reichsstelle behält sich vor, in besonders begründe⸗ ten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften diefer An⸗ ordnung zuzulassen.
2) Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind ausschließ⸗ lich an die in 8 4 genannten beauftragten Stellen zu richten.
86
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung und die auf Grund von 54 gegebenen Weisungen werden nach den 85 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
sowie die Hauptvereinigung der Deutschen Brau⸗
8 7 53 1 Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ lichung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ost⸗ gebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Mores⸗ net sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Unter⸗ steiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains. Berlin, den 21. Juni 1943. Der kommissarische Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. Müller⸗Zimmermann,.
Nichtamtliches Kunst und Wissenschaft
Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 27. Juni bis 5. Juli 1943 Staatsoper Unter den Linden
Sonntag, 27. Juni: Tiefland. Musikal. Leitung: Lenzer. Be⸗ ginn: 18315 Uhr. Ausverkauft,
Montag, 28. Juni: Die Macht des Schicksals. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 18 Uhr., Ausverkauft.
Dienstag, 29. Funi: Sie Entführung aus dem Serail. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 14 Ühr.
Mittwoch, 39. Juni: Die Macht des Schick sals. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 18 Uhr.
Donnerstag, 1. Juli: G ö chlossen.
Ireitag, 2. Juli: Geschlossen. onnabend. 3. Juli: Figaros Hochzeit. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 17355 Ühr. 4
3
Sonntag, 4. Juli: Rigoletto. ginn: 18 Uhr.
Montag, 5. Juli: Geschlossen.
Staatsoper am Königsplatz
Sonntag, 27. Juni: Geschlossen.
Montag, 28. Juni: Geschlo sen.
Dienstag, 29. Juni: Kein öffentlicher Verkauf. Hochzeit. Beginn; 1714 Uhr.
Mittwoch, 30. Juni: Geschlofsen.
Donnerstag, 1. Juli: Kein öffentlicher Verkauf. Be⸗ ginn: 1894, Uhr.
Freitag, 2. Juli: Kein öffentlicher Verkauf. La Traviata. Beginn: 181 Uhr. ᷣ
Sonnabend, 3. Juli: Geschlossen.
Sonntag, 4. Juli: G eschlosse n.
Montag, 5. Juli: Kein öffentlicher Butterfly. Beginn: 1873 Uhr.
Schauspiel haus
Sonntag, 21. Juni: Ter Paxasit. Beginn: 19 Uhr.
Montag, 28. Funi: Der Widerspenstigen Zähmung. Beginn: 177 Uhr. ö
ie
Dienstag, 29. Juni: 17 Uhr.
Mittwoch: 30. Juni: Der Widerspenstigen Zähmung. Beginn: 18 Uhr.
Donnerstag, 1. Fuli: Der Parasit. Beginn: 19 Uhr.“ reitag, 2. Juli: Das Leben ist Traum. Beginn: 182 Uhr.
Sonnabend, 3. Juli: Der Widerspenstigen Zähmung. Beginn: 12 Uhr.
Sonntag, 4. Juli: Das Leben ist Trau m. Begin: 18 Uhr. Montag, 5. Juli: Das Leben ist Traum. Beginn: 184 Uhr. Kleines Haus Sonntag, 27. Juni: Die Reise nach Paris. Beginn: 19 Uhr.
Montag, 28. Juni: Vagab unden. Beginn: 19 Uhr.
Dienstag, 29. Juni: Zum 75. Male: Florentiner Brokat. Beginn: 181 Uhr.
Mittwoch, 30. Juni: Vagabunden. Beginn: 19 Uhr.
, . 1. Juli: Flucht vor der Liebe. Beginn: 19 Uhr.
Freitag, 2. Juli: Die Reise nach Paris. Beginn: 19 Uhr.
Sonnabend, 3. Juli: Florentiner Brokat. Beginn: 20 Uhr.
Sonntag, 4. Juli: Flucht vor der Liebe. Beginn: 18 Uhr.
Montag, 5. Juli: Die Reise nach Paris. Beginn: 19 Uhr.
Lustspielhaus
Sonntag, 27. Juni: Karl II. und Anna von Oester⸗ reich. Beginn: 19 Uhr—
Montag, 28. Juni: Noch einmal Napoleon? 183 Uhr.
Dienstag. 29. Juni: Noch einmal Napoleon? 1813 Uhr. .
Mittwoch, 30. Juni: Karl III. und Anna von Oester⸗ reich. Beginn: 19 Uhr.
Donnerstag, 1. Juli: Der blaue 19 Uhr.
Freitag, 2. Juli: Karl III. reich. Beginn: 19 Uhr.
Sonnabend, 3. Juli: Noch einmal Napoleon? 1837 Uhr. .
Sonntag, 4. Juli: Der blaue Strohhut. Beginn: 19 Uhr.
Montag, 5. Juli: Kollege kom mtgleäch. Beginn: 18 Uhr.
Musikal. Leitung: Heger.
Figaros
Tosca.
Verkauf. Madame
heilige Johanna. Beginn:
Beginn: Beginn: Strohhut. Beginn: und Anna pon Oester⸗
Beginn
RKartellbereinigung Die Gruppen in der Marktordnung
Die Schaffung einer einheitlichen und übersichtlichen Wirt—
. anisation als eines brauchbaren Instrumentes für die if, nnn ist zur raschen und reibungslosen Erledigung der der Wirtschaft gestellten kriegswirtschaftlichen Aufgaben un⸗ bedingt notwendig. Die Neuordnung der Bewirtschaftung hat zur Uebertragung? umfangreicher Bewirtschaftungsaufgaben auf die Organisation der Wirtschaft geführt. Die Durchführung der . im einzelnen durch die Gruppen der Wirtschafts— organisation im Zuge einer verstärkten Selbstverantwortung der Wirtschaft läßt es geboten erscheinen, daß auch die neben der Bewirtschaftung verbleibende Marktregelüng ebenfalls den Gruppen übertragen, wird. Es ist daher im allgemeinen nicht mehr erforderlich, hierfür eine besondere Verbandsorganisation aufrechtzuerhalten. Die Doppelorganisation der Wirtschaft in Gruppen und marktregelnden Zusammenschlüssen ist im Zuge der Ausrichtung auf den totalen Krieg soweit wie möglich zu be— seitigen. Ueberall, da, wo die Gruppen in der Lage sind, markt⸗ regelnde Aufgahen zu übernehmen, ist in Zukunft grundsätzlich kein Raum mehr für ein Eigenleben von marktregelnden Zu sammenschlüssen. Wo eine Marktregelung von den Gruppen nicht übernommen werden kann oder die Äufrechterhaltung eines besonderen marktregelnden Zusammenschluffes zweckmäßig ist, muß die Uebereinstimmung der Tätigkeit marktregelnder Zu— sammenschlüsse mit der Arbeit der Gruppen gesichert' sein. Diese Sicherung kann u. a. durch eine Personalunion in der Leitung und Geschäftsführung der Gruppen und der bestehenbleibenden marktregelnden Zusammenschlüsse bewirkt werden.
Unter diesen Umständen kann das grundsätzliche Verbot einer marktregelnden Tätigkeit der . von dem im Laufe der Zeit in steigendem Maße Ausnahmen bewilligt wurden, nicht mehr aufrechterhalten werden. Es wird daher in einem Erlaß
des Reichswirtschaftsministers vom 20. 5. 1943, veröffentlicht im
Mitteilungsblatt des RWM. Nr. 18 vom 25. 6. i9g43 (Reichs⸗ verlagsamt, Berlin NW 40, aufgehoben. Da jedoch die markt— regelnde Tätigkeit der Gruppen wie auch die der marktregelnden Zusammenschlüsse sich in den Rahmen der Gesamtwirtschaft und in die auf der Warenverkehrsordnung beruhende allgemeine Be⸗ wirtschaftung einordnen muß, bedarf jede Marktregelung durch
Gruppen und durch marktregelnde Zusammenschlüfse der Ein—
willigung und unterliegt der Marktaufsicht. Der Reichswirt—
schaftsminister behält sich vor, die Befugnis zur Erteilung der
Einwilligung und die Ausübung der Märktaufsicht auf andere.
Stellen, insbesondere die Leiter der Lenkungsbereiche zu über⸗
tragen. Um die Bereinigung des Kartellwesens rasch und mög—
lichst reibungslos zu vollziehen, gibt der Reichswirtschaftsminister nunmehr nachstehende Richtlinien:
1. Wenn der Vorschlag auf Auflösung eines marktregelnden Zu— sammenschlusses und Uebernahme der marktregelnden Tätig keit auf eine Gruppe oder elne Gruppenarbeitsgemeinschaft meine Billigung erhalten hat, so erfolgt die Einführung der Marktregelung im Wege einer Gruppenleiteranweifung. Soll sich die Marktregelung auf die Mitglidder mehrerer Gruppen erstrecken, so ist sie durch eine von den Leitern der beteiligten Gruppen gemeinschaftlich zu erlassende Anweisung einzu⸗ ühren. Diese Gruppenleiteranweisungen sind mir Über den eiter des zuständigen Lenkungsbereichs mit , nf, nahme zur Einwilligung vorzulegen. Anweifungen eines Fachgruppenleiters sind dem Leiter des Lenkungsbereichs über die Wirtschaftsgruppe einzureichen.
Gleichzeitig mit der Vorbereitung der Gruppenleiteranwei⸗ sung ist dafür Sorge zu tragen, daß das Außerkrafttreten der bisherigen kartellmäßigen Regelung im Zeitpunkt des Inkrafttretens, der Gruppenleiteranwesfung ünd die als— daldige Auflösung des bisherigen marktregelnden- Zu—
Wir ti cha fis tei
sammenschkusses gewährkeistet ist. Falls dies nicht durch frei⸗ willige Rechtshandlungen des marktregelnden Zusammen⸗
schluffes oder deshalb nicht alsbald erfolgen kann, weil der.
Vornahme der nach dem bürgerlichen Recht und nach der Satzung erforderlichen Rechtshandlungen Schwierigkeiten entgegenstehen, ist mir rechtzeitig zu berichten, damit ich die erforderlichen Maßnahmen auf Grund der Marktaufsichts— verordnung treffen kann.
. Beim Uebergang der Funktion eines aufgelösten markt— regelnden Zusammenschlusses auf eine Gruppe soll das der Marktregelung gewidmete Vermögen seinem Zweck erhalten bleiben und im allgemeinen, soweit nicht besondere Gründe dem entgegenstehen, auf die Gruppe übergehen. Wegen der beim Vermögensübergang entstehenden steuerrechtlichen Fragen werde ich mich mit dem Reichsminister der Finanzen in Verbindung setzen.
. Die Marktregelung durch eine Gruppe bedingt grundsätzlich eine gleichmäßige Behandlung aller Gruppenmitglieder., Dem steht nicht entgegen, daß im Hinblick auf besondere Verhält— nisse oder für eine gewisse Zeit des Uebergangs hinsichtlich einzelner Gruppenmitglieder mit meiner Einwilligung eine Ausnahmeregelung vorgesehen wird. Ferner ist auch nichts dagegen einzuwenden, daß in geeigneten Fällen die Zulassung zu einem Geschäftsverkehr bestimmter Art von der Erfüllung gewifser Voraussetzungen abhängig gemacht und demgemäß diejenigen Mitglieder der eigenen oder fremden Gruppen, die die vorgesehenen Voraussetzungen nicht erfüllen, von dem je— weils geregelten Geschäftsverkehr ausgeschlossen oder nur zu Bedingungen zugelassen werden, die von der Regel abweichen. Jeder Betroffene kann die Entscheidung des Leiters des zu— ständigen Lenkungsbereichs anrufen, wenn seine Ans—
schließung oder seine von der Regel abweichende Behandlung nicht der Gruppenleiteranweisung entspricht, aus volkswirt⸗ schaftlichen Gründen nicht gerechtfertigt erscheint oder sich als eine unbillige Härte für den . darstellt. Der
Leiter des Lenkuüngsbereichs entscheidet endgültig.
5. Im Zuge der Bildung von Präsidien und Vorständen bei den Gruppen der Wirtschaftsorganisation können nach Bedarf unter Leitung eines Präsidial⸗ oder Vorstandsmitgliedes ein oder mehrere Arbeitsausschüsse für Marktregelung und Be— wirtschaftung gebildet werden. Diese Arbeitsausschüsse sind lgufend von dem Leiter in allen wichtigen Fragen zu hören. Sie sollen die Entscheidungen des Leiters vorbereiten und dafür sorgen, daß auf ihrem Fachgebiet der Markt ent— sprechend den allgemeinen und den für den Lenkungsbereich Here nen, Richtlinien geordnet wird. ;
Bestehenbleibende marktregelnde Zusammenschlüsse sind den Gruppen (Gruppenarbeitsgemeinschaften) nachgeordnet.
Die Marktaufsicht wird entsprechend der Neuordnung der Bewirtschaftung bei dem Leiter des seweiligen Lenkungs⸗ bereichs liegen. Die Leiter der Lenkungsbereiche werde diese Aufsicht in meinem Auftrage ausüben.‘ Sie können sich bei der Durchführung der Ueberwachung, insbesondere bei der Beaufsichtigung der bestehengebliebenen marktregelnden Zu— sammenschlüsse, der Gruppen bedienen. Die Uebertragung der Marktaufsicht auf die Leiter der Lenkungsbereiche schließt die weitere Betätigung der Reichsgruppen auf dem Gebiete der Marktregelung, wie sie bisher außerhalb des Rahmens der unmittelbaren Marktaufsicht ausgeübt wurde, nicht aus. Insbesondere wird das allgemeine Informationsrecht der Reichsgruppen gegenüber ihren nachgeordneten Wirtschafts⸗ und Fachgruppen sowie gegenüber marktregelnden Zusam— menschlüssen nicht berührt.
Die Ahndung von Verstößen gegen marktregelnde Gruppen⸗
leitergnweisungen durch Ordnungsstrafen wird eine beson⸗
dere Regelung finden. .
Ich behalte mir vor, in Sonderfällen eine abweichende Rege⸗
9. zung zu treffen.
Be⸗
jetzt die Ostsiedlung.
„Entscheidend ist die Sicherheit der Währung“ Reichsfinanzminister Graf Schwerin von Krosigk über Fragen der Kriegs⸗ und Nachkriegswirtschaft
Anläßlich der Einführung neuen Oberfinanzpréisenten Oberdonaus, Dr. Franz Schön, hielt der Reichsministex der Finanzen, Graf Schwerin von Krosigk, in Linz eine Rede, in der er sich auch mit grundsätzlichen Fragen der deutschen Währungspolitik befaßte.
Der Reichsfinanzminister sprach zunächst über die Gegenwarts— aufgaben der Finanzverwaltung, die gerade während des Krieges von besonderer Bedeutung sind; gilt es doch, die Mittel bereit⸗ zustellen, die notwendig sins, um den Krieg zu führen, und gleich⸗ zeitig dafür zu sorgen, daß unsere Währung und unser Geld in seiner Wertbeständigkeit intakt bleibt. Wir haben, so führte der Minister u. a. aus, die Kosten dieses Krieges zu einem erheblichen Teil durch Steuern bereitstellen können, und die steuerlichen Ein⸗ nahmen sind von Jahr zu Jahr in errfeulichem Ausmaß weiter⸗ gestiegen. Aber es sei selbstverständlich, daß Kriegsausgaben nicht allein durch Steuern gedeckt werden könnten, ja, daß sie nicht ein⸗ mal allein gedeckt werden könnten durch langfristige Anleihen, die auf echten Sparguthaben der sparenden Bevölkerung beruhten, sondern daß darüber hinaus eine laufende Kreditausweitung ein⸗ trete. Das sei der Fall in jedem am Krieg beteiligten Lande, und die Folge dieser Kreditausweitung sei das Problem, das wir alle kennen, das Problem des Geldüberflusses. Jedes Land ver⸗ suche nun, mit diesem Problem fertig zu werden. In einer liberalen Wirtschaft wirke sich dieser Geldüberfluß auf dem Wege über steigende Preise in der Inflation aus. In einer gelenkten Wirtschaft wirke sich dieser Ueberfluß durch Rationjerung und Preiskontrolle dahin aus, daß die nicht verwendbare Kaufkraft zurückgelegt werde, um einmal wieder lebendig zu werden, wenn die nötigen Waren wieder ihr gegenüberstehen.
Der Reichsfinanzminister befaßte sich auch mit den Problemen. der Nachkriegszeit und betonte, daß jede Besorgnis einer Arbeits— losigkeit oder einer nichtbefriedigenden Kaufkraft abwegig sei. „Ich bin fest überzeugt,“ so führte der Finanzminister aus, „daß genau so, wie jetzt in einem kaum für möglich gehaltenen Umfang eine Rüstungswirtschaft aufgebaut worden ist, nach dem Kriege ebenso in einem von uns jetzt gar nicht zu ahnenden Umfang
des
eine Friedenswirtschaft, eine Konsumwirtschaft, aufgebaut werden
Bedarf be⸗ friedigen wird, und zwar zu Preisen, die nicht über, sondern unter den Vorkriegspreisen liegen werden“. Zum Abschluß sprach Reichsfinanzminister Graf Schwerin von Krosigk noch über Fragen der Gewinnabschöpfung.
wird, die in erstaunlich kurzer Zeit den aufgestauten
Ostsiedl ung — die größte völkische Aufgabe
Bauernschicksal ist Volksschicksal! Dieses Wort steht heute stärker mahnend als je vor uns. Ueberhören wir diese Mahnung, dann würde uns auch der Sieg im gegenwärtigen Kriege nichts nützen; trotz seiner würde der völkische Verfall unaufhaltsam sein. Zum Glück sind bereits alle Ohren hellhörig geworden, und wo es noch daran fehlen sollte, dann sorgt schon das Reichsamt für das Landvolk durch seine in neuerer Zeit gesteigerte Tätigkeit dafür, daß der Ruf nicht überhört wird. Die Begriffe der un— ausweichlichen Aufrüstung des Dorfes und auch des bäuerlichen Berufserziehungswerkes dürften heute wohl bereits dem über— wiegenden Teil unserer Volksgenossen, geläufig sein. Dazu tritt Die durch unsere Soldaten wiedergewonne— nen Gebiete im Osten müssen eingedeutscht werden, damit sie in alle Zukunft deutsch bleiben. Ein starkes Bauerntum muß dort als Blutsquell der Nation, als Ernährungssicherung und als Ab— wehrdamm gegen fremdes Volkstum stehen. Die Ostsiedlung ist in. Wahrheit die Aufgabe, mit der Deutschland stehl oder fällt. Sie ist weiter auch eine europäische Frage, denn nur mit einem gesunden Deutschland als Herzstück vermag sich unser Erdteil den mit allen Mitteln andrängenden Außenmächten gegenüber zu behaupten. Aus der Enge des Raumes werden erb— gesunde und leistungsfähige Bauern- und Landarbeiterfamilien in den Osten abwandern und dort ein neues Banernland ent— stehen lassen, als Ausgangsland für die Zahl der Nach⸗ kommen, die Denutschland braucht, um seiner Stellung ge⸗ recht zu werden, und als Kornkammer für das Gefamt— volk. Zugleich bietet der Zug nach dem Osten die Möglichkeit, der Raumenge daheim ein Ende zu bereiten, damit auch dort die Bestimmung des Bauerntums vollkommen erfüllt werden kann. Vornehmlich ergeht an die deutsche Jugend der Anruf, sich zum Zug nach dem Osten bereitzuhalten. Gerade der Jugend winkt dort eine Dafeinsführung, wie sie sich eine solche ersehnen muß. Neben allen sonstigen, den Gegenstand berührenden Dingen läßt das Juniheft der vom Leiter der deutschen Ernährungswirtschaft, Staatssekretär Oberbefehlsleiter Herbert Backe, herausgegebenen Zeitschrift „Deutsche Agrarpolitik“ einen aufschlußreichen Blick in die Planung der Ostsiedlung tun. An ihrer Spitze stehen die Worte „Verantwortung dem Volksganzen gegenüber“ und „Frei⸗ heit zu unbeschwertem Schaffen“. Bemerkenswert ist bei diesen Ausführungen unter anderem folgendes: Ganz richtig ist hervor⸗ gehoben, welche Bedeutung ein gesundes Bauerntum als Trag⸗ pfeiler des gewerblichen und des industriellen Binnenmarktes, des klein- und mittelstädtischen Gewerbes, hat. Diese Seite der volkswirtschaftlichen Stellung des Bauerntums wird auch den feinen und mittleren Landstädten des Ostens zugute kommen. Sie verfielen mit einem verfallenden Bauerntum, aber sie werden mit einem neuen und starken Bauerntum von neuem aufblühen.
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Die Tagung der Internationalen Rechtskammer
Die Arbeitstagung der Internationalen Rechtskammer in Ischirmersee nahm am Fxeitag ihren Fortgang mit einer allge⸗ meinen Sitzung bei der der Vizepräsident der Landesvertretung Slowakei, Dr. Ravasz, die Teilnehmer, vor allem den Prä— sidenten der Internationalen Rechtskammer, Generalgsuverneur Dr. Frank, Justizminister Dr. Fritz und den kroatischen Staats⸗ minister Dr. Lu im Namen des am Erscheinen verhinderten Ministerpräsidenten Dr. Tuka begrüßte. Anschließend wurde ein Vortrag des Ministerpräsidenten und Außenministers Dr. Tu ka iiber das Großraumrecht verlesen, in dem er sich mit den zu⸗ künftigen Aufgaben und Problemen auseinanderfetzte, die nach der siegreichen Beendigung des gegenwärtigen Kampfes in dem sich bildenden europäischen Großraum notwendig einer Lösung bedürfen. Die Rechtswissenschaft dürfe sich nicht damit' begnügen vollendete Tatsachen abzuwarten, so führte der Ministerpräfident aus, um dann erst kritisch und systematisch das Material zu prüfen. Sie muß vielmehr sich mit den im Werden befindlichen Neubildungen auseinandersetzen, um im Ringen für eine bessere Lebensordnung der Menschheit den aktiven Staatsmännern durch theoretische Klärung der Problemkomplexe Dienste zu erweisen. Denn es sollte sich nicht wiederholen, so betonte der Ministerprä⸗ sident, was sich unglücklicherweise nach dem ersten Weltkrieg er⸗ eignete, wo in voller Gedanken⸗, Plan- und Gewissenlostgkeit dieser größte historische Völkerbetrug aller Zeiten begangen wurde, der Unfug mit den nicht durchdachten Friedens verträgen und mit dem dilettantenhaft improvisierten Völkerbund. Im Großraum werde es keine Beherrschung eines Volkes durch daz
andere geben, sondenm eine staatsformfreie Führung. Staatliche