i 3
.
Sstattung von Lohnausfällen, die infolge Beschädigungen der
Ausgabe ohne Zentralhandelsrenssterbeilaas
anzeiger Sanzeiger
Verkündungsorgan bezeichnet worden ist, bezieht
Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 6s, Wilhelmstr. 2.
Erscheint an jedem Wochentag abends in einer Vollausgabe und in einer Ausgabe ohne r 1 66 ö n ,, 5 taatsanzeiger in Gesetzen un e verordnungen als a r . 1. z ch das auf di Vollaus gabe. — Bezugsvreis der BVollausgabe durch die Post monatlich 230 RM zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,900 RA. Bezugspreis der Ausgabe ohne Zentralhämdelßre ifterbeilage durch die Post monatlich 2 — M zuzüglich Zustellgebühr, fur Selkstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1B 50 RM. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für
Einzelne Nummern kosten 30 y, einzelne Beilagen 10 M. Einzelnummern werden kö Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. ke, . ', , . ,, , 55 mm breiten Petit⸗Zeile 1,19 Re4M, einer dreigespaltenen 9 t
1385 . Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 6s, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig dructreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sertdruct (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 8 Tage
vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
reiten Petit-⸗Seile
Nr. 148 Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33 ———
Berlin, Dienstag, den 29. Juni, abends
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 11913 Postscheckkonto: Berlin 418 21
1943
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Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
Anordnung über die Anwendung des 5] des Mutterschutz⸗ gesetzes bei Betriebsstillegungen und dgl.
32. Anordnung des Generalbevollmächtigten für die Rege⸗— lung der Bauwirtschaft (geänderte Fassung der bisherigen 265. Anordnung vom 17. April 1942, über Beschaffung so⸗ wie Antrags- und Zuweisungsverfahren von Holzbaracken und Unterkunftsausstattungen. . . Durchführungsbestimmung zur 32. Anordnung des Gene⸗ ralbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft über Beschaffung sowie Antrags- und Zuweisungsverfahren von Baracken- und Unterkunftsausstattungen.
Verordnung über Zollstraßen im Oberfinanzbezirk Wien⸗ Niederdonau.
Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Magdeburg über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Erste Bekanntmachung zur Anordnung Nr. ? der Gemein⸗ schaft Schuhe (Gültigkeit der im Protektorat Böhmen und Mähren ausgegebenen Einkaufscheine) zur Durchführung der Verordnung über die Verbrauchsregelung für Schuhe und Sohlenmaterial. Vom 28. Juni 1943.
Dritte Bekanntmachung zur Anordnung Nr. 1 der Gemein⸗ schaft Schuhe (Gültigkeit der im Protektorat Böhmen und Mähren ausgestellten Bezugscheine) zur Durchführung der Verordnung über die Verbrauchsregelung für Schuhe und Sohlen material. Vom 28. Juni 1943.
Bekanntmachung Nr. 6 zur Anordnung VI A3 der Reichs⸗ stelle Glas, Keramik und Holzverarbeitung über Her⸗ stellungs und Verwendungsverbote. Vom 28. Juni 1943.
Bekanntmachung des Bevollmächtigten für die Maschinen⸗ produktion über das Außerkrafttreten der Anordnung Nr. 54 zur Vereinheitlichung von Molkereimaschinen und ⸗geräten vom 28. Mai 1942. . .
Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts Teil 1 Nr. 62. J
Amtliches
Deu tsches Reich
Anordnung
über die Anwendung des 57 des Mutterschutzgesetzes bei Betriebsstillegungen u. dgl.
Auf Grund des 5 13 des Gesetzes zum Schutze der erwerbs⸗ tätigen Mutter Mutterschutzgesetz vom 17. Mai 1942 (RGBl. 1 Seite 321) bestimme ich im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern und dem Reichsminister der Finanzen folgendes: ;
ö 1. Die ö der Wochenhilfe nach dem Mutterschutz⸗ gesetz G 7 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 und 3) werden den Frauen, die den Anspruch auf die Wochenhilfe erworben haben, auch dann gewährt, wenn ihr Arbeitsverhältnis auf Grund des 8 1 der Verordnung über die Stillegung von Be— trieben zur Freimachung von Arbeitskräften (Freimachungs⸗ verordnung vom 21. März / 27. Oktober 1949 (RGBl. 1 Seite 544 1190) oder der Ziffer III der Anordnung über Er⸗
Betriebe durch Luftangriffe eintreten, vom 5. Juli 1940 Reichsarbeitsblatt Seite 1 355) während der Schutzfristen er⸗ lischt. Endigt das Arbeitsverhältnis auf Grund dieser Vor⸗ schriften vor Beginn der Schutzfrist, so werden die Leistungen der Wochenhilfe nach dem Mutterschutzgesetz (7 Ahs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 und 3) gewährt, soweit die werdende Mutter den Anspruch auf Wochenhilfe ohne die Beendigung des Ar⸗ beitsverhältnisses gehabt hätte. .
2. 6 J. ge re nder der Arbeit auf Grund des s86 des Mutterschutzgesetzes die Genehmigung zur Lösung des Arbeitsverhältnisses einer werdenden Mutter oder Wöchnerin, so kann er gleichzeitig bestimmen, daß der werdenden Mutter oder Wöchnerin die Leistungen der Wochenhilfe nach dem Mutterschutzgesetz (6 7 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 und 3) ge⸗ währt werden. . . ;
3. Bei der Feststellung des Durchschnittsverdienstes zur Be⸗ rechnung der Höhe des Wochengeldes 8 7 Abs. 1 Satz 1 des Mutterschutzgesetzes und Nr. 21 der Ausführungsverordnung vom 17. Mai 1942 — RGBl. 1 Seite 324 — ist nur die Zeit zu berücksichtigen, für die die werdende Mutter Arbeitsentgelt erhalten hat.
ö ö Trägern der Krankenversicherung durch Nr. 1
bis 3 erwachsenden Mehrausgaben an Wochengeld, Stillgeld
Die Leistungen der Wochenhilfe nach dieser Anordnung werden werdenden Müttern und Wöchnerinnen, für die die Schutz⸗
fristen bei Inkrafttreten dieser Anordnung noch nicht ver⸗
und sonstigen Leistungen werden vom Reich ersetzt. 5. Die Anordnung tritt am 1. Juli 1943 in Kraft.
strichen sind, bereits vom Beginn der Schutzfrist gewährt. Berlin, den 28. Juni 1943.
Betr.:
baracken für die Bedarfsträger des zivilen Sektors einschließ⸗
Reichsgebietes durch den Generalbevollmächtigten
32. Anordnung eänderte Fassung der bisherigen 26. Anordnung vom ö ö 17. April 1942). Beschaffung sowie Antrags- und Zu weisungsver⸗ fahren von Holzbaracken und Unterkunftsausstattungen.
J. Allgemeines. Die Beschaffung und die Regelung des Einsatzes aller Holz⸗
lich der Rüstung der Wehrmachtteile erfolgt ö . ür die Regelung der Bauwirtschaft (6B⸗Bau) als vauptbedarfs⸗ träger nach den Bestimmungen dieser Anordnung. Für das Protektorat Böhmen und Mähren, das Generalgouverne⸗ ment sowie die besetzten und angegliederten Gebiete gelten die gleichen Grundsätze. Ergänzende Bestimmungen er⸗ lassen die für diese Gebiete zuständigen Bevollmächtigten der Bauwirtschaft. . . . Holzbaracken sollen in erster Linie dort zum Einsatz kommen, wo ein zeitlich begrenzter Bedarf anzunehmen ist, so daß die Baracken wieder abgebrochen und an anderer Stelle wieder aufgestellt werden können, oder wo ein be⸗ sonders dringender Sofortbedarf durch ihre schnelle Erstell⸗ barkeit und Beziehbarkeit zu befriedigen ist. In anderen Fällen kann der Baubevollmächtigte des Reichsministeriums Speer an Stelle von Holzbaracken die Ausführung in anderer Bauweise vorschreiben. II. Durchführung des Verfahrens Bei Antragstellung und Beschaffung wird unterschieden nach A. Baracken aus der Massenfertigung des Holzbaues, B. Baracken aus der Einzelfertigung des Holzbaues, C. Einrichtungs⸗ und Ausstattungsgegenständen. A. Baracken aus der Massenfertigung des Holzbaues Welche Barackentypen ö. Massenfertigung des Holzbaues gehören, wird in einer Durchführungsbestimmung festgelegt. Die Erzeugnisse der Massenfertigung des Holzbaues werden ausschließlich durch den RfH u beschafft, ihre Zuweisung. und Auslieferung erfolgt, soweit nicht bei größeren Bedarfsträgern eine zentrale Zuweisung vorgesehen ist, über die Bau hevell⸗ mächtigten des Reichsministeriums Speer durch den Reichs beauftragten für den Holzbau (RfH). Die Rohstoffe werden aus einem für diese Zwecke bereitgestellten Sonderkontingent des RfH an die Barackenherstellerwerke zugewiesen. Für Anforderung und Zuweisung dieser Baracken gilt folgendes Verfahren: . 1. Anträge Alle Anträge auf Zuweisung sind bei dem für den Aufbau⸗ ort der Baracken zuständigen Baubevollmächtigten des Reichs⸗ ministeriums Speer einzureichen. Der Zuständigkeitsbereich und die Anschriften der Baubevollmächtigten sind aus der Anlage zu ersehen. Einzelheiten des Antragsverfahrens werden in einer Durchführungsbestimmung bekanntgegeben. 2. Prüfung Die Baubevollmächtigten des Reichsministeriums Speer überprüfen die Bedarfsanträge nach a) der Dringlichkeit, b) der Höhe der Anforderung, ch anderen Unterbringungsmöglichkeiten.
3. Zuweisung
Die von den Baubevollmächtigten geprüften und bestätigten Anträge werden von diesen im Rahmen der ihnen zur Ver⸗ fügung stehenden Barackenkontingente und Rohstoffe für den Aufbau an den RfH weitergegeben. Der RfH gibt die Liefer⸗
firma der Baracke bekannt. 4. Barackenaufbau ; Der Baubevollmächtigte erteilt die Genehmigung für den Aufbau der Baracke im Rahmen des ihm zur Verfügung stehenden Sonderkontingentes und teilt die Rangfolgenummer zu. Er weist die erforderlichen Rohstoffe für den Aufbau der Baracke und die Herstellung der Anschlußleitungen zu.
B. Baracken aus der Einzelfertigung des Holzbaues Baracken aus der Einzelfertigung des Holzbaues, auch wenn sie in Serien hergestellt werden, können nicht nach dem in Anschnitt A festgelegten Verfahren beschafft und zugewiesen werden. Sie sind als Einzelbauvorhaben anzusehen, deren Durchführung der Ausnahmehewilligung vom Bauverbot gemäß der 31. Anordnung bedarf. Die Ausnahmebewilligung ist vor Erteilung des endgültigen Auftrages an den Hersteller über die zuständige Baupolizeibehhrde bei dem zuständgen Baubevollmächtigten zu beantragen. Erzeugnisse der Einzel⸗ fertigung des Holzbaues können durch die Bedarfsträger selber bestellt werden. Rohstoffe für die Herstellung und für den Aufbau sind von dem für den Bedarfsträger zuständigen Kontingentträger zur Verügung zu stellen. C. Ausstattungs⸗ und Einrichtungsgerätte Ausstattungs⸗ und Einrichtungsgeräte sind grundsätzlich durch die Bedarfsträger selbst zu beschaffen, soweit die Durch⸗
III. Inkrafttreten Die vorstehende 32. Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1943 in Kraft, gleichzeitig wird die 26. Anordnung vom 17. April 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 98 vom 28. April 1942) noebst 1. Durchführungsbestimmung vom 30. April 1942 ungültig. Berlin, den 23. Juni 1943. Der Beauftragte für den Vierjahresplan. Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirt⸗ schaft Reichsminister Speer. Speer.
1. Durchführungsbestimmung zur 32. Anordnung
betr. Beschaffung sowie Antrags⸗ und Zuweisungsverfahren von Baracken⸗ und Unterkunftsausstattungen
§ 1. (Massenfertigung des Holzbaues)
Die Massenfertigung des Holzbaues im Sinne des Ab⸗ schnittes IIA der 32. Anordnung umfaßt entsprechend der Anordnung Nr. 2 zur Durchführung der Anordnung Nr. 143 des Reichsbeauftragten für den Holzbau folgende Erzeugnisse des Holzbaues: A) RA D⸗Typen d. h. Baracken mit einer Gebäudetiefe von 8. 14 m, einer Tafelbreite von 1,10 und einer Seitenwand⸗ höhe von 2,65 m. Diese RAD-Typen werden in einer Mindest⸗ länge von 3,30 m und in beliebiger Verlängerung um jeweils weitere 3,30 m geliefert. Hierzu gehören: ö
Typ IV Mannschaftshäuser),
2. Typ IVa (Abortbaracken), .
3. Typen V und XV (Verwaltungshäuser),
4. Typen XVII 2i½ und XVII 31a (Führerhäuser),
Typ VII (Wirtschaftshäuser),
Typ XVIII2 KNA (Waschbaracken).
B) BfHl⸗Type, Verwendungszweck: Unterkunft, Büro, Werk⸗ statt, Krankenhaus usw. Die Bffl⸗Baracke wird hergestellt mit einer Gebäudetiefe von 5 m, 7,50 m, 10 m, 12,59 m und 15 m, einer Tafelbreite von 125 m, einer Raumhöhe von 2, 75 im und 3,25 m. Die Bf H⸗Baracke kann in einer Mindest⸗
länge von 1,25 m und in beliebiger Verlängerung um jeweils weitere 15,25 m geliefert werden.
C) Andere Typen: 1. Baracken „Zimmerhandwerk“ Typ Z 701 (nicht frei⸗ tragend), für ähnliche Verwendungszwecke wie die Bffi⸗Type. Die Baracke wird hergestellt mit einer Ge⸗ bäudetiefe von 12,59 m, einer Höhe von 2,64 m und einer Länge von 42,50 m.
Typ or! 260, Värwendungszweck: Pferdestall, Lager⸗ halle usw, Die Baracke wird mit einer Gebäudetiefe von 9,56 m, einer Seitenwandhöhe von 2.65 m und in beliebiger Länge von 4,50 m ab und verlängert um je 4,50 m (Binderabstand) geliefert.
Typ Okfl FG 263, Verwendungszweck: Fahrzeug⸗ und Gerätehalle. Die Baracke wird mit einer Gebaudetiefe von 12,60 m, einer Seitenwandhöhe von 492 m und in beliebiger Länge von . ö . und verlängert um je 4,50 m (Binderabstand) geliefert.
. ET Kere, Verwendungszweck: Mannschaftsunterkunft. Die Baracke wird mit einer Gebäudetiefe von 590 m, einer Raumhöhe von 2,25 m, in einer Mindestlänge von 2,50 in und in beliebiger Verlängerung um 1,B25 m
eliefert. , n. Neufert, Fertighaus 522 (Bauweise Holz)
D
und . ö. 2,50 m. Gebäudetiefe 10,90 m, Gebäudelänge 36,25 m.
Typ Prof. Neufert, Fertighaus 525 (Bauweise Aus—= gleichsstoffe mit je 16 Wohnungen zweigeschossig. Raumhöhe: Erd und Obergeschoß je 2z560 m. Gebäude⸗ tiefe 10,26 m, Gebäudelänge 37,76 m.
D) Dachbinder in verschiedenen Spannweiten: Type 12 DAW-Notdachbinder,
Type Ib DAW-Notdachbinder,
Type II DAW Wös-Scherengitter, Notdach, Type III Brettbinder Prof. Neufert, Type 1V „Kelwies⸗-Sparbinder“⸗Klappdach.
§z 2 (Zuweisung aus der Massenfertigung)
Sr C Se 0 =
durch die Baubevollmächtigten zugewiesen werden für Unter⸗ . bei der Rüstung und bei Bombenschäden und für damit zusammenhängende Zwecke (ranken⸗ Kindergärten⸗ baracken uswn) sowie in besonderen Fällen auch für andere Zwecke nach dem Ermessen der Baubevollmächtigten im Rah⸗ men der ihnen zur Verfügung stehenden Holzbaukontingente und soweit die Typen der Massenfertigung sich für den Ein⸗ satz eignen (. B. Bürobaracken o. ä. bei kurzfristigen Bau—⸗ borhahen). Zu den für Unterkunftszwecke beftimmten Ba— racken gehören auch die Zubehörbaracken, wie Wirtschafts⸗
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Neitzel.
w /// 7 77 7 77;
führungsbestimmung keine Ausnahmen vorsieht.
Wasch⸗, Abortbaracken usw.
mit je 16 Wohnungen zweigeschossig, Raumhöhe; Erd
Erzeugnisse aus der Massenfertigung des Holzbaues können
Reichs. nad Gtaatßangeiger Re. 147 vom S8. Juni 1943. 83. 41
heutigen Dienstes eingehend mitteilten, die landwirtschaftliche Produktion erhöht werden; außerdem ist eine gleichzeitige Steige— rung der indnstriellen Erzeugung ins Auge gefaßt worden. Zwei⸗ tens wurde beschlossen, die Warenkontrolle zu verstärken und die Transportmöglichkeiten nach Kräften zu erweitern. vi man der Spartätigkeit größte Aufmerksamkeit zuwenden und dafür ren daß das chinesische Volk wieder unbesorgt sparen kann.
Ind viertens soll ein wirtschaftliches gerichtet werden.
Maßnahmen zur Hebung der lanwirtschaftlichen Produktion Nationalchinas
ung bei gun vorgesehen, um die
Drittens will
Sumpfgebiete im Bereich des S der Provinz Kiangsu fruchtbar zu machen. dieses Planes wird als ein wes Ernährungsproblems in China betrachtet.
ees Taihu und anderen Gegenden . Die Verwirklichung entlicher Beitrag zur Lösung de?
Ueberwachungsbüro ein-
London,
443 - 41,45,
22573 B. Zu diesem Zwecke
Die Elettrolyttupfernotierung der Ve Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung am 28. Juni auf 74, 00 RM (am 26. Juni auf 74, 00 EAM) für 100 kg.
Paris — —,
Schweiz 17,B30– 17,40, 16, 85 = 16,95, Rio 83,6473, Schanghai Tschungking-Dollar — —
Zürich, 26. Juni. London 17,30,
Lissabon 17,723 B., Stockholm 102 go, 37 Y B., Sofia h
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten 4,021 2— 4,03 Ye, 140,50,
26. Juni. (D. Ne B.) Berlin — — Spanien Amsterdam — —
New. York (offiz.)
Kopenhagen Oslo —, —, Buenos Aires
(D. N. B.) III. 40 Uhr.) New York 4,3l, Brüssel 69,25 Madrid 39,75 B., Holland 22927 B.,
reinigung für deutsche
„Brüssel C Italien (Freiv ˖ offiz.) .
B., Mailanb Berlin 172,55, S6, Oslo 96s, s2 1 B. 37 M B., Prag 17,30, Budapest ot, 50 B., Zagreb
109 00, Helsinti 9, sz, Pr
Stockholm, 26. Ju 16,95 B., Berlin 167, 56 Brüssel — — G., 67,50
des „D. N. B.“
Oslo 956,35 G., 95,986 B 8, 31. G., 8,569 B., Rom —— Kanada 3,75 G., Buenos Aires 97,00 G.,
Oslo, 26. Juni. Berlin 175,25 G., 1765,75
Montreal Freiv. — —, Stockholm
Paris 4,773, Rom 22,20 G., 23,20 B
Kopenhagen London, 26. Juni.
Sssentlicher Anzeiger
8,15 B., Athen — — Istanbul 3,50 B., Bukarest 2, 37 8, 7M B., Buenos Aires 98, 509, Japan 101,00, Rio 22,
Kopenhagen, 26. Juni. York 4,79. Berlin 191,50, Paris 10,86, 111,25, Rom 25,39, Am
Amsterdam — — G., 223, 560
(D. N. B.)
— — Ge 4,40 B., Amsterdam — — G. 103,00 B., Helsinki s, 0 G., 9, 29 B., Antwerpen — 61, 1, 60 G., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,785 G., 92, 2s B.,
— B., Helsink 50 B.
London 19,34, New Antwerpen 76,80, Züri sterdam 254,7), Stockholm 114,15, Oslo ag — — Madrid — — Alles Briefkurso. e London 16,85 G., G. 168,50 B., Paria — G., gi oo G.; B., Schweiz. Platze 97, 5 G., 97, 8o B., Be, Kopenhagen 87, so G., 87, 90 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 22,099 G., 22,20 B., Prag ——, Mabrld 3.82 B., Lissabon — — G., i], 65 B.,
100,00 B.
London — — G., 17,75 v. B., Paris —— H., 1960 B, Rem Yer 2,35 ., Zarich ol, 5o'ch.,
(D. N. B.)
(D. N. B.) Silber Barren prompt
23,50, Silber auf Lieferung Barren 25,50, Gold 168/—.
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen,. 8. Nufgebote,
4. Oessentliche Zustellungen, 8. Verluft⸗ und Funbdsachen, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
J. Attiengesellschaften, 8. Qommanditgeselschaften auf Aettan, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
11. Genossenschaften.
109. Gesenschaften m. S. S., 12. Offene Handelg⸗ und Rotumand itgesedisch aften.
13. Uafall. und Suvalide nv fich arun gan. 14. Dentsche NReichabant and Bantang weatse. 18. Berschledene Betanntm achung an.
3. Aufgebote
11815 Aufgebot.
4 F 57143. Der Kunstbildhauer Peter Orschall in Köln, Volksgartenstraße 23, hat das Aufgebot der Aktie Nr. 865 der Kölner Bürgergesellschaft in Köln, lautend auf Peter Orschall, Bildhauer, Köln, über 250 Rot beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor— dert, spätestens in dem auf den 13. Januar 1944, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Justiz-= ebäude, Reichenspergerplatz, Zimmer r. 281, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur— kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er— folgen wird.
Köln, den 8. Juni 1943.
Das Amtsgericht. Abt. 4.
11645 Aufgebot.
Der Dreher Josef Huber in Ober— kirch, Vorderlohweg Nr. 5, hat das Aufgebot folgender Urkunde beantragt: Grundschuldbrief über die im Grund— buch Oberkirch Band 1 Heft 2 111 Abtlg. Nr. 5 für Firma Viktoria Zwecksparunternehmen für Beamte, Handel, Gewerbe & Landwirtschaft, G. m. b. H. in Ludwigshafen a. Rh. eingetragene, zu 62 verzinsliche Grundschuld von 500 Ren, lastend auf dem Hausgrundstück des AÄntragstellers Lgb.⸗-Nr. 192 der Gemarkung Ober— kirch. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens im Auf— gebotstermin am Donnerstag, den
20. Januar 1944, vormittags 19 Uhr,
vor dem Amtsgericht, hier, 1J. Stock, Zimmer Nr. 1, seine Rechte anzumel—⸗ den und die Urkunde vorzulegen; andernfalls wird die Urkunde für kraftlos erklärt werden. Oberkirch, 21. Juni 1943. Amtsgericht.
11817 Aufgebot.
Der Landwirt Andreas Belser von Müllheim hat das Aufgebot des ver— lorengegangenen Grundschuldbriefes vom 10. 7. 1934 über die auf dem Grundbuchblatt des Grundstücks gb. Nr. 4158 Gemarkung Auggen, 4,557 a Weinberg auf den Landwirt Andreas Belser am 8. 2. 1937 übergegangenen Grundschuld beantragt. Das Grund- tück wurde vor 2 Monaten an den andwirt Georg Gaß in Müllheim verkauft. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 21. September 1943, vormittags J Uhr, bei dem unterzeich⸗ neten Gexicht, Zimmer Nr. 32, anbe— raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden legen, widrigenfalls die Kraftloserklä—⸗ rung der Urkunde erfolgen wird.
Amtsgericht Müllheim / Baden.
iisss
Durch Ausschlußurteil vom 10. Juni 1943 — 7 E 13j42 — ist das Spar⸗ kassenbuch Nr. 14373 der Stadtspar⸗ kasse Saarlautern über 1226,11 Reichs— mark, lautend auf den Namen Johann Müller, Metzger in Buchingen über Busendorf, Üffz-Siedlung J, 1. für kraftlos erklärt worden.
Amtsgericht Saarlautern.
1158149
Durch Urteil des unterzeichneten Gerichts vom 24. Juni 1943 sind die nachstehenden Urkunden für kraftlos erklärt worden: 1. Der angeblich in Verlust geratene Wechsel über 125, — Ii, fällig am 15. Mai 1940, Bezoge⸗ ner: Otto Koch, Düsseldorf, Jahnstraße Nr, 47 oder Eollenbachstraße 35, Aus—= stellerin: Wwe. Nichard Rödiger, Düsseldorf, Jahnstr. 47 — 18 F 42/42; 2. der angeblich in Verlust geratene Lagerschein Rr. 1789 der Firma C. J. Jonen Wwe. Düsseldorf. Inter— nationale Spediteure, lautend auf den Namen: Kammersängerin A. Guszale⸗ wiez, Feldkirchen b. Westerham / Sber⸗
abhanden gekommenen Namensaktien der Handwerksbau AG. Niederrhein in Düsseldorf (jetzt Wohnungsgesellschaft des niederrheinischen Handwerks A. G. in Düsseldorf5) über je 200, — eM: Nr. 12, ausgestellt für Johann. Neu⸗ haus, Gahlen, Nr. 71, ausgestellt für Dachdeckermeister Ewald Peters, Duis— burg, Nr. 1545 u. 157, ausgestellt für Josef Tauscher, Düsseldorf, Rr. 178 u. 180, ausgestellt für Hildebrand & Fils⸗ haut, Düsseldorf, Nr. 197 bis einschl. 206, ausgestellt für F. W. Roelen, Kreishandwerksmeister, Rheydt, Nr. 244, ausgestellt für Th. Dohmen, Issum, Krs. Feldern, Nr. 248, aus— gestellt für Fr. Oberheim, Geldern, Nr. 287, ausgestellt für Gries C Loh⸗ mann, Remscheid / Lennep. Nr. 375, ausgestellt für Ernst Lewe, Essen, Nr. 387, ausgestellt für Dan. Schür⸗ mann, Remscheid / Lennep, Nr. 412, aus- gestellt für Empting K Völkers, Krefeld, Nr. 494, ausgestellt für Kreishand⸗ werkerschaft Rheydt — 18 F 78, 8 - 94/42.
Düsseldorf, den 24. Juni 1943.
Das Amtsgericht.
11816
Durch Ausschlußurteil des Amts— gerichts Langen vom 23. Juni 1943 wurde in der Aufgebotssache der Philipp Heil XII und dessen Ehefrau Margarete Heil geb. Bolbach, beide in Sprendlingen, Kreis Offenbach a. M., durch den Amtsgerichtsrat Kern für Recht erkannt: Der Hypothekenbrief über die in Abt. III unter Nr. ] auf Sprendlingen Blatt 2008, Eigentümer 2) Philipp Heil XII, b) Margarete Heil geb. Bolbach, dessen Ehefrau, Ge⸗ amtgut der Exrungenschaftsgemein— schaft, für den Johannes Luft in Elberfeld eingetragene zu 471 v. H. verzinsliche Darlehnsforderung von 500 M, aufgewertet auf 1215 C ., eingetragen in Abt. III unter Nr. 3 auf Sprendlingen Blatt 2008, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Auf— gebotsverfahrens tragen die Antrag— steller. ; Langen,
.
Juni 1943.
und die Urkunde vorzu⸗
2 ö V
3. as Amtsgericht.
11820
bi fen felge. Cern ene verfa e der Gläu⸗ agerin, der Jüdin Julieka Julie Kleinsttaß geb. Katz in Wesermünde, ist der über die im Grundbuch von Langen Band 12 Blatt 730 in Abtei— lung 1I1 unter Nr. 19 eingetragene Hypothek von 5220 CM erteilte Brief kraftlos geworden und ein neuer Brief erteilt. Wesermünde, den 11. Juni 1943. Amtsgericht Wesermünde.
11813
2. F. Nr. 411943. . Durch Ausschluß⸗ urteil, vom 10. Juni 1943 ist der Kossät Martin Seipold in Groß⸗Lübbichow mit seinem Rechte als Eigentümer des Grundstücks Drossen Band 15 Blatt Nr. 880 ausgeschlossen worden.
Drossen, den 19. Juni 1963.
Das Amtsgericht.
115817
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 22. Juni 19185 ist der Oberleutnant Reinhold Friedrich Günther, geboren am J. Ottober 1969 zu, Frankfurt am Main, für tot er— klärt und als Zeitpunkt des Todes der 271. Juni 1912 festgestellt worden. — 465. JII. 1. 43.
Berlin, den 22. Juni 194.
Das Amtsgericht Berlin.
bay. — 18 F 59142; 3. die- angeblich
Tie
Durch Ausschlußurteil vom 17. Mai 1943 ist der am 10. Dezember 1895 in Eullmen⸗Szarden, Kr. Tilsit, geborene Füselier Emil Knorr für tot erklärt. Als Todestag ist der 13. August 1916 festgestellt.
Tilsit, 10. Juni 1943.
Amtsgericht.
4. Oeffentliche Zuftellungen
115821) Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Marie Gaida aus Deutsch Piekar, Adolf⸗Hitler⸗Straße Nr. 155, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Dr. Tannert in Tarnowitz, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren polnischen Beamten Paul Gaida aus Kattowitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung und Schuldigerklärung des Beklagten. Wir laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die E Zivilkammer des Landgerichts in Kattowitz auf den 18. August 1913, vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu— gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß— bevollmächtigten vertreten zu lassen. Kattowitz, den 18. Juni 1943. Der Urkundsbeamte
der Geschäftsstelle des Landgerichts. 11823) Oeffentliche Zustellung.
2 R 84143. Der Dreher Karl Pink in Saarbrücken 5, Am Krenzelsberg 28, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Brose in Saarbrücken, klagt gegen die Ehefrau Karl Pink, Karoline geb. Thiriot, früher in Bordeaux, jetzt un— bekannten Aufenthalts, auf Eheschei— dung aus 5 49 Ehe⸗-G. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor die 8 V des Landgerichts in Saarbrücken auf den 7. September 1943, gi Uhr, Langemarckstr. 17, Zimmer 4, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge— lassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu laffen. Die Einlassungsfrist ist auf 3 Wochen festgesetzt.
Saarbrücken, den 12. Juni 1963.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
11822 Oeffentliche Zustellung.
72 C 201143. Der Rechtsanwalt Dr. Anton Mauß in Köln, Hohenzollern— ring 92, als gerichtlich bestellter Ver— walter für das Grundstück Maybach— straße 34, klagt gegen die Witwe Ignaz
Krahestraße 24, jetzt unbekannten Auf— enthalts, wegen Räumung und Zah— lung mit dem Antrage, Mietschöffen— gericht wolle: 1. unter Aufhebung des zwischen dem Eigentümer des Grund— stücks Köln, Maybachstraße 34, dem Jean Fevre in Paris, Avenue Wag— ram 85, und der Beklagten bestehenden Mietverhältnisses die Beklagte ver— urteilen, die beiden Unterstellräume in dem Unterhause des Hauses Köln, May— bachstraße 34, sofort zu räumen und dem Kläger zur Verfügung zu stellen, 2. die Beklagte verurteilen, an den Kläger 1491,64 eM nebst 4 7, Zinsen seit dem 1. 1. 1942 zu zahlen, 3. die Kosten des Rechtsstreits der Beklagten zur Last legen und das Urteil hin— sichtlich des Zahlungsanspruchs für vorläufig vollstreckbar erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts— streits wird die Beklagte vor das Amts— gericht in Köln, Reichenspergerplatz Nr. 1, III. Stockwerk, Zimmer Rr. 345, auf den 2. September 1943, vormittags 9!“ Uhr, geladen.
Köln, den 17. Juni 1963.
Das Amtsgericht. Abt. 72.
5. Verlust⸗ u. Fundfachen 11824
Der Versicherungsschein Nr. 111173 der „Gilde“ Deutsche Versicherungs— Aktiengesellschaft. Düsseldorf, Graf⸗ Recke⸗Straße 8. lautend auf die Namen Ludwig Faaßen, geb. am 30.5. 1893, und Mathilde Faaßen, geb. 9. 5. 1913, wohnhaft M.-⸗Gladbach-Holt, Dehnerholt 207, ist verlorengegangen. Sollte sich nicht innerhalb 2 Monaten unter Beifügung dieser Anzeige ein Verfügungsberechtigter melden, so wird der Versicherungsschein hiermit 1. Kraft erklärt.
üsseldorf, den 24. Juni 1943.
„Gilde“ Deutsche Bersicherungs⸗A1Aktien⸗
Adolf Schwarz, früher in Düsseldorf,
6. Auslosung usw. von Wertpapieren
11886 Berichtigung.
In der Bekanntmachung der Land— ständischen Bank des ehemaligen Säch— sischen Markgraftums Oberkausitz — betr. Endnummern⸗Verlosung — ab— gedruckt in Nr. 142, Hauptbkatt d. Bl. v. 22. 6. 1943 — muß es bei End⸗ anner 16: Ziehung 43 lauten (nicht 42).
7. Attien- gesellschaften
11846) Faber & Schleicher Aktiengesellschaft, Offenbach a. M. Ausgabe neuer Dividendenscheinbogen. Gegen Rückgabe der geordneten Erneuerungsscheine, denen ein Verzeichnis in doppelter AÄAusferti—= Ling beizufügen ist, können zu den Stammaktien unserer Gesellschaft die neuen Dividendenscheinbogen mit Ge— winnanteilscheinen Nr. 11 — 20 und einem Erneuerungsschein bezogen
werden bei: dem Bankhaus Friedrich Hengst C Co., Offenbach a. M., dem Bankhaus Friedrich Hengst C Co., Frankfurt a. M., der Dresdner Bank in
Frankfurt a. M., der Dresdner Bank in
Offenbach a. M.,
der Deutschen Effecten⸗ und Wechsel⸗ Bank in Frankfurt a. M. Offenbach a. M., im Juni 1913. Faber C Schleicher A. G. Der Vorstand. 1 111341. Geschwister Kopfermann 21 G., Dortmund.
Bilanz per 30. Juni 1942.
Aktiva. Anlagevermögen:
Bebaute Grundstücke mit
Wohn- und Geschäftsge⸗ /
bäuden 644 633, — /
Abschreibung 4 095, — 640 537 — Betriebs und Defchaf fe- ausstattung, Werkzeuge. 1— Kraftwagen 267 Abschreibung . . 219, — 548
umiaufver igen. Warenbestand (Fertig— waren). Wertpapiere . Hypothekforderung ... Forderungen auf Grund von Warenlieferungen u. Leistungen . Kassenbestand, guthaben .. . Andere Bankguthaben .. Sonstige Forderungen .. Posten der Rechnungsab— grenzung...
.
254 618 33 46 560 —
Postscheck⸗
lot go / oz 1 93622
/ 68558 1234 45088
Passi va. Aktienkapital: Stammaktien mit ein—
fachem Stimmrecht
595 O00, —
Vorzugsaktien
m. achtfach.
Stimm⸗
.
Wahlen S0 000, —
675 000 Gesetzliche Rücklage =—— 67 500 Sonderrücklage ..... 45 000 Rückstellungen ..... 185 218 Hypothekenverbindlich⸗
63 934
von Warenlieferungen u. 8, Sonstige Verbindlichkeiten Posten der Rechnungsab— grenzung
Gewinnvortrag 46 761,76 Reingewinn 38 222, 57
43 336 81 66 649 60
2 826 82
84 984 33
gesellschaft.
zahlenmäßig!
.
Gewinu⸗ und Verlustrech nung ver 30. Juni 1942. w — — 9 Aufwand. FR. A Löhne und Gehälter. .. 153 380 9 Soziale Abgaben... 9 729 98 Abschreibungen a. Anlager 4318 — Ausweispflichtige Steuern 163 565 19 Beiträge zu gesetzlichen Be⸗ rufs vertretungen ; Außerordentlicher Aufwand und Zuweisung zu Son- derrücklage .. ö Gewinnvortrag 46 761,76 Reingewinn 38 222, 57
2 398 0
44 000 59
84 984 33 462 374 20 — — —
Ertrag. Gewinnvortrag Jahresertrag nach Abzug
der Aufwendungen .. Zinsenmehrertrag). Mietertrag. H Außerordentliche Erträge.
15 IJ 1 76
404 085 57
3 518 51
3 75 96
2 532 40
4162 374 290
Geschwister Kopfermann Ach.
Heinrich Cramer.
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesell⸗ schaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres- abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor-
schriften.
Würzburg⸗Dortmund, den 25. März 1943.
Dr. A. Düll, Wirtschaftsprüfer.
Der Aufsichtsrat wurde unveränbert wiedergewählt.
Aga⸗Werke Aktiengesellschaft, Wien.
In der außerordentlichen Hauptver- sammlung der Aga⸗Werke Aktien gesell⸗ schaft Wien am 18. 6. 1943 wurde folgende Satzungsänderung beschlossen: „5 7. Der Aufsichtsrat besteht aus 3—5 von der Hauptversammlung ge— wählten Mitgliedern.“ Gleichzeitig w Dipl.Ing. Heinrich Robert Schaab, Wien, zum Mitglied des Auf⸗ ich wies gewählt.
Wien, 2X. Juni 1943.
. Der Vorstand.
Weydmann Dr. Schüßler.
11857
. würde
11850 Die Aktionäre der Papierwerke
Adolf Brandt Aktiengesellschaft, Eulau
über Bodenbach, werden hiermit zur
17. ordentlichen Hauptversammlung ant
Samstag, den 31. Juli 1913, um
15 Uhr in das Bürogebäude der Gesell—
schaft in Eulau eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses für 19185 mit dem Bericht des Auf⸗— sichts rates.
. Beschlußfassung über die Vertei— lung des Reingewinns. Beschlußfassung über die Ent— lastung des Vorstandes und des Aufsichts rates.
Wahlen zum Aufsichtsrat.
. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1913.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktio— näre berechtigt, welche spätestens bis zum Ablauf des dritten Tages vor dem Versammlungstage bei der Ge— sellschaftskasse ihre Aftien hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptver— sammlung dort belassen.
Eulgu über Bodenbach, Juni 1913. Papierwerke Adolf Brandt Aktiengesellschaft.
Der Vorstand.
—
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt— lichen Teil den i e und für den Verlag: Präsident Dr. chlange in Potsdam.
verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:
Rudolf Lantzsch in Berlin Nw 21 Druck der Preußischen Verlags., und Druckerei GmbH., Berlin Zwei Beilagen seinschließlich einer Zentralhandelsregisterbeilage).
1 231 150. 88
Bei der gekürzten Ausqabe fällt die Zentral. handels registerbeilage fort.