1943 / 154 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Jul 1943 18:00:01 GMT) scan diff

zeig s: u Staatsanzeiger Rte. 153 vom S. Juli 1943. S. 4

904

Staßfurter Blechwarenwerke Aktien⸗

gesellschaft zu Staßfurt.

Hierdurch laden wir die Herren Ak⸗

tionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch, dem 28. Juli 1943, mittags 17 Uhr, im Hotel „Zum goldenen Ring“ in Staßfurt beginnenden ordent⸗ lichen Hauptversammlung ergebenst ein. Tagesordnung:

1. Der Vorstand legt der Hauptver⸗ sammlung den Geschäftshericht für 1947 und den vom Vorstand und Aufsichtsrat für 1942 festgelegten Jahresabschluß sowie den Vorschlag für die Gewinnverteilung mit der Stellungnahme des Abschlußprüfers und mit dem Bericht des Aussichts⸗ rats vor. .

2. Beschlußfassung über Entlastung für Vorstand und Aufsichtsrat.

3. Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinns.

4. Tussichtsratswahl.

5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1945.

Diejenigen Aktionäre, welche sich

ammlung beteiligen

an der Hauptvers

wollen, haben ihre Aktien oder einen ordnungsmäßigen Hinterlegungsschein über deren bei einem deutschen Notar erfolgte Hinterlegung spätestens am 25. Juli 1943 (einschließlich während der üblichen Geschäftsstunden zu hinter— legen, und zwar

bei' der Staßfurter Blechwarxenwerke

Aktiengesellschaft zu Staßfurt oder bei dem Bankhaus C. W. Adam & Sohn in Staßfurt⸗Leopoldshall und bis zum, Schluß der Hauptver—

sammlung dort zu belassen.

Die Hinterlegung ist in der Haupt⸗ versammlung durch Vorlegung des Hinterlegungsscheines nachzuweisen.

Der Fahresabschluß und der Ge— schäftsbericht liegen mit der Stellung⸗ nahme des Abschlußprüfers und dem Bericht des Aufsichtsrats vom 12. Juli bis zum 27R. Juli 1943 in den Geschäfts⸗ räumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus.

Staßfurt, den 2. Juli 1943.

Der Vorstand. Otto Koch. Wilhelm Köchling.

IIS56.

Antkerbrotfabrit Attiengesellschaft, Wien. *

Bilanz zum 31.

12934

x ·—C—QKQi—K—ὴꝝrüꝗ

Dürkoppwerke Aktiengesellschaft, Bielefeld. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zur 55. ordentlichen Hauptversammlung auf Freitag, den 30. Fuli 1943, 12 Uhr, in das Lokal der Gesellschaft Ressouree in Bielefeld, Renteistr. 23, eingeladen. Tagesordnung: Vorlegung des Geschäftsberichtes, der Bilanz, der Gewinn⸗ und Vex⸗ lustrechnung für das Geschäftsjahr 1942.

Beschlußfassung über die Ver⸗

teilung des Reingewinnes.

Beschlußfassung über die Entlastung

des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates.

Wahl des Abschlußprüfers für das

Geschäftsjahr 1963. Zur Ausübung des Stimmrechtes und zur Stellung von Anträgen in der Hauptversammlung sind diejenigen Ak⸗ fonäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens zum 27. Juli 1943 während der üblichen Geschäftsstunden bei den nachstehenden Hinterlegungsstellen hin⸗ terlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung. dort belassen: Gesellschaftskasse in Bielefeld, Deutsche Bank, Berlin, Deutsche Bank Filiale Bieleseld, Bielefeld,

Dresdner Bank, Berlin,

Dresdner Bank Filiale Bielefeld, Bielefeld.

Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder einer Wert⸗ papiersammelbank erfolgen; in diesem Falle ist die von diesen auszustellende Bescheinigung über die erfolgte Hinter⸗ legung spätestens an dem Tage nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaftskasse einzureichen.

Die Ordnungsmäßigkeit der Hinter⸗ legung ist auch dann gegeben, wenn Ak⸗ tien mit Zustimmung einer Hinter— legungsstelle für sie bei anderen Bank⸗ firmen bis zur Beendigung der Haupt⸗ bersammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Bielefeld, den 2. Juli 1943.

Löhne und Gehälter

Gewinn

Nach dem abschließe

Geschäftsbericht, sowei

a

Forstbeamter i. R., Dr. Manfred Humme Karl Meyerzedt,

isa].

Bücher und der Schriften der klärungen und Nachweise entsprech t er den Jahr Berlin, den 20. April 1943.

Reich s deutsch

Landesbauern

Aufwendungen.

Soziale Leistungen: a) gesetzliche Abgabe ö p) freiwillige Leistungen . Abschreibungen von Anlagevermögen“. Ausweispflichtige Steuern Beiträge an Berufsvertretungen . Außerordentliche Aufwendungen...

Erträge.

1942

Wien, im April 1943. Ank Ziegler.

Verlustvortrag vom 31. Dezember 1941.

Ausweispflichtiger Rohüberschuß⸗ Ertrag aus Beteiligungen c. Zinsenmehrertrag .

Uußerordentliche Erträge

Reinverlust: Verlustvortrag vom 31. Dezember 1941

Gewinn⸗ und Berlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 1942.

sIzid z os gh gz g 48

RM Ss 977 106 18 6 637 620 36

1211 51256

977 106,18 14 951, 13

838 266591 1121 33407 80 931 22

1663389

Töss TS p

o 430 45090 120275 151 16222

338 ö

962 155 05

erbrotfabrit Aktien gesellsch aft. Gerlinger.

nden Ergebnis unserer pflichtmäßigen

Gesellschaft sowie der vom en die Buchführung, der Jahresabs und. esabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

e Treuhand⸗Revisions Aktien gese ll schaft,

Wirtsch afts prüfung gesellsch aft

r, Rechts anwalt, Wien; führer, Wien; J

Wien, den 24. Juni 1943.

Dipl.Ing.

Dr. Keihl, Wirtschastsprüfer. Dr. Kosbadt, Dem Aufsichtsrat gehören an: meister Wien⸗Niederdonau, Wien; von Ettingshausen, Rechtsanwalt, Bäckerhandwerkes, Berlin;

Vorsitzer: Dr. Reichsinnungsmeister des Wien; Friedrich Czakert, dien; Dipl. Kfm. Heinrich Dimmer, Bezirksinnungsmeister, Wien; Franz Janda, Bäckermeister, Wien; osef Schott, Prokurist, Wien.

Der Vorstand besteht nunmehr aus. Harald Ziegler, Wien, Vorsitzer des Vor⸗ standes; Dr. Erich Newald, Wien,

Vorstands mitglied.

—— - Anfangs⸗ bestand

Zugang

/ Attiengesellschaft für Webwaren und Bekleidung.

Bilanz zum 31. Dezember 1942.

Wirtschaftsprüfer.

Vorsitzer: Karl Gratzenberger, Landeshandwerks⸗ stellvertretender Wien; Karl Grüsser, Anton Ayneter,

10 883 40519

Prüfung auf Grund der Vorstand erteilten Auf⸗ schluß und der

*

Georg Freiherr

e m , ,-,

Abschreibung

Bestand 31. 12. 1942

Dürkoppwerke Akttiengesellschaft.

Der Vorstand. Attiva.

J. Anlagevermögen:

Wohngrundstücke

Dezember 1942. 3. Werkzeuge und

s , ,

. ——

* Stand am

l. 1. 1942

stattung ... Stand am * 31. 12. 1942

Zugang

Abgang Abschreibung

Beteiligung

Aktiv a. J. Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke mit: a) Geschäfts⸗ und Wohn⸗ gebäuden b) Fabrikgebäuden und anderen Baulichkeiten 3 988 069 Unbebaute Grundstücke . 1 Backöfen 195 197 Maschinen und maschinelle Anlagen Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung

FR. AM

205714

473 464 237 805

Landwirtschaftliche Güter: a) Grundstücke und Ge⸗ ,, b) Lebendes und totes Inventar... Erholungsheim für die Ge⸗ folgschaft: a) Grundstücke und Ge⸗ hünde,, b) Austattung Konzessionen 2 Beteiligungen 20 030 Sonstige Anlagegüter ..

Umlaufvermögen 1. Verbrauchsstof Halberzeugniss Fertigwaren Wertpapiere

RM & Rau, ,

12 638 8.5 193 07596

8 ni

3702 285 5 Barmittel 1

137 806 67

289 ug .

57 390 82

41 8278: 146 010 10 369 28220

185 32779 Grundkapital

1696166

221 560 72 184 6106

30 39 829 SI 7 408 Rückstellungen

92 40 583 39

213 841 *

61 026 72

85 50 371 7 94 35 2

.

20 030

1. Bebaute Geschäfts⸗ und . 615 8737 Maschinen und maschi⸗ nelle Anlagen ..

589 Verbindlichkeiten:

Aus⸗

83 845

R &

5 200

R. M)

100 600 43 014 71482

.

FR. M R.

69 539 646 934

58 429 18 430 6

10039 02 2 644

654 9206

p v 7

ds pf das dini 3

fe. e

. Sonstige Forderungen . IV. Aktive Abgrenzposten ..

Passiva.

Liefer⸗ und Leistungsforderungen

Rücklagen: 1. Gesetzliche Rücklag! 2. Freie Rücklage...

Wertherichtigungen. ..

1005949, 40 595 100,97

217 331,90 1

Grundpfandschulden Liefer⸗ u. Leistungsschulden

Konze nnschulden Bankschulden .. . Sonstige Schulden.

Vassive Abgrenzposte Reingewinn: Gewinnvortrag aus 1941 Neugewinn 1942 ..

——

72 000

sis 382 161 300 78 48 16 9 93618 6 486 50

2174 153771 118480

2 M15 318 0

——

S00 000 80 000 50 000 130 000

9400

242 639

500 862 36 113 064 8.0, 78 590 86 903 558 67 15 326 03 1 611 402

42 57850

79 327

MJ 315 0

e, ,.

acm

8 Hatz os 29 380 900 49 26527

Gewinn- und Ver ustrechnung für das Geschäfts jahr 1942.

7 TJ 7 7

TD ms s Ss, sos i

„7 T 7d n 102 79894

Im Bau befindliche Anlagen

Betriebs anlageguthaben ..

II. Umlaufvermögen: Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe. Halbfertige Erzeugnisse.. . Fertige Erzeugnisse und Waren. Vorräte der Güter Wertpapiere ; Eigene Aktien (nom. ö. S. 6 897 Geleistete Anzahlungen Forderungen auf Grund von Warer

lieferungen und Leistungen .

Kassenbestand, Postsparkassen⸗ und

Reichsbankguthaben

Andére Bankt⸗ und Sparkassen⸗ 3451 69, 4

guthaben Sonstige Forderungen...

Vosten der Rechnungsabgrenzung .

Reinverlust:

*

Verlustvortrag vom l. Januar 1942 Gewinn vom 1. Januar bis 31. Dezember 1942

Passiva.

Grundkapital (nom. 6. S. 8 000 000,. ...

Rücklagen: 1. Gesetzliche 2. Freiwillige 3. für Ersatzbeschaffung

Wertberichtigungen zu den Forderungen. Rückstellungen für ungewisse Schulden

Verbindlichkeiten:

1. Verbindlichkeiten auf Grund von Warenliefe⸗

rungen und Leistungen 2. Sonstige Verbindlichkeiten

Posten der Rechnungsabgrenzung ..

10 868 03 400 000 *

6 159 598 72

Uusweispflichtige 1935760, 95 264 329,89 1048407, 72 54 555,8

1 GC d

3 303 054 913 175 O00, . . . 4598 000 327 sts, 92

1⸗ 104 s35, 12

241 Jol, 69

Breslau, den 10.

653 435, 91 4 809 631 1213 623 860 49

I5 154 98

977 106118 1495113 26215763 rungen und Nachweis

0 877 7s R

12 000 000 3 511 530 1448 000

2 16430

4961 694 30 30 000

2261 769 43 Siebert, Breslau.

S55 947 640 594

1496 841 76 70 46375 o S820 769124

Bücher und der Schrifte

In der Hauptversammlung wie folgt geändert: „Das Ges

Aufwendungen.

Steuern..

Gesetzliche Berufsbeiträge Reingewinn: Gewinnvortrag aus 1941. Neugewinn 1942.

Löhne und Gehälter. . Sozialabgaben... Anlageabschr ibungen.. ... Zinsmehraufwand

Erträge.

Mai 1943.

Ausweispflichtiger Rohüberschuß 2. Mietertrag aus eigenem Grundbesitz.;.. , Außerordentliche Erträge

. Gewinnvortrag aus 19416.

Der Borstand

Sukale.

schäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläute Breslau, den 8. Juni 1943. Treuvertehr Schlesien Filiale

Attiengeselischaft.

Juni 1943.

Hennig.

Der Aufsichtsrat besteht aus den Herren: Kurt Sukale, Paul Krebs, Potsdam, stelly. Vorsitzer; Heinrich Hintzen, Herford; Hans Engelen, Berlin; Wilhelm Herpers, Bielefeld.

Breslau, den 24.

Attiengesellschaft für Webwaren und

Siebert.

RM, S 922 238 69 67 275 80 135 50793 80 200 54 184 198 32 2635 55

79 32770

der Att engesellschaft für Webwaren und Bekle dung.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen der Gesellschaft sowie der vom e entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Ge⸗ rt, den gesetzlichen Vorschriften.

der Treuvertehr Deutsche Treuhand

Pult, Wirtschaftsprüfer. Dr. Przyszkowski, am 18. Juni 1943 wurde 53 des Gesellschafts vertrages chäftsjahr läuft vom 1. August bis zum 31. Juli“. Dem Vorstand gehören an die Herren Hermann Hennig,

Vorstand erteilten Aufklä⸗

Berlin, Vorsitzer; Dr. Dr.

Befleidung.

. ii s

1429 05737 30 202 22 1147420

3 450 75

T r s]

Prüfung auf Grund der

Breslau, und Georg

sitzers des Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Freitag, dem 23. Juli 1943, um 11 Uhr Bahnhof der Hauptwerkstatt) ordentlichen

128904

Brandenburgische Städtebahn A. G.

Namens und im Auftrage des Vor— Aufsichtsrats werden die

in Brandenburg (Haveh,

Altstadt def e ga benni

stattfindenden

tlich Hauptversammlung er⸗ gebenst eingeladen. Tagesordnung:

1 Vorlage des Geschäftsberichts und des Jahresabschlusses für 1942 nebst dem Vorschlage des Vor⸗ standes für die Gewinnverteilung und dem Bericht des Aufsichtsrats.

2. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns.

Beschlußfassung über die Entlastung . und des Aufsichts⸗ rats.

. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Bestellung eines Dividendenprüfers . Geschäftsjahre 1940 und

Zur Teilnahme an der Hauptver—

sammlung sind nur die Aktionäre be⸗

rechtigt, die ihre Aktien spätestens zwei

Stunden vor der Hauptversammlung

bei der Gesellschaftskasse in Potsdam,

Alte Zauche 67, oder spätestens am

dritten Tage vor der Hauptversamm⸗

lung bei der Preußischen Staatsbank

(Seehandlung) in Berlin Wötz, Mark⸗

grafenstr. 38, der Deutschen Girozen⸗

trale Dt. Kommunalbank in

Berlin, Gertraudenstr. 16/17, der Bran⸗

denburgischen Provinzialbank und Giro⸗

zentrale in Berlin 8W 6s, Alte Jakob⸗

straße 130 132, der Dresdner Bank in Berlin Wötz, Behrenstr. 35 / 39, bei öffentlichen Instituten oder bei einem Notar hinterlegt haben. An Stelle der Aktien genügen auch amtliche Bescheini⸗ gungen von Staats⸗ und Kom munal⸗ behörden und ⸗assen, sowie von der Reichsbank und deren Nebenstellen über die bei ihnen hinterlegten Aktien. Wegen des Verfahrens bei der Hinter⸗ legung der Aktien und der Erteilung der Einlaßkarten wird auf 8 29 der Satzung verwiesen.

Potsdam, den 1. Juli 1933.

Die Direktion. Borchart. ppa. Voigt.

12891 Ostdeutsche

Metallwerke A. G., Dzieditz O / 8. Hiermit laden wir unsere Aktionäre ein, an der am Freitag dem 39. Juli 1943, mittags 12 Uhr, im Verwal⸗ tungsgebäude der Gesellschaft in Dzieditz stattfindenden ordentlichen Hauptver⸗ sammlung unserer Gesellschaft teilzu⸗ nehmen.

Tagesordnung:

1. Vorlegung des Jahresabschlusses 19427, des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrats.

Beschlußfassun lastung des Aufsichtsrats.

Beschlußfassung über den von der dan , ,, . festzusetzenden Teil der Jahresvergütung für d Aufsichtsrat. ; ,,

Wahlen zum Aufsichtsrat.

Wahl, der Abschlußprüfer für das Geschäftsjahr 1943 mit gleich⸗ zeitiger Ermächtigung des Vor⸗ standes, über die Abhaltung der Pflichtprüfung für 1943 zu ent⸗ scheiden.

Er⸗

Beschlußfassung Aktienkapitals von

z über die Ent⸗ Vorstandes und des

. über die höhung des met 500 000, auf RM 1 800 000,‚— durch Ausgabe von 1300 Stck. Aktien im Nennwert von je eM 1000, zum Kurse von 1093 2 unter Aunõschluß des Bezugsrechtes der Aktionre und Gewährung des Bezugsrechtes an die Metallwalz⸗ werke A. G. in Mährisch⸗-Ostrau gegen Verrechnung einer Forde⸗ rung dieser Gesellschaft an die Ost⸗ deutsche Metallwerke A. G. in Dzieditz. .

„Aenderung des § 5 der Satzungen

entsprechend der beschlossenen Ka— pitalerhöhung.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind die Aktionäre berechtigt, die ihre“ Aktien spätestens bis zum 2s. Juli 1943

bei der Gesellschaft,

„„ Deutschen Bank, Berlin,

Deutschen Bank, Filiale

Düsseldorf, bei einer nach s 10 des Aktien⸗ gesetzes geeigneten Wwertpapier⸗ sammelbank oder . bei einem deutschen Notar bis zur Beendigung der sammlung hinterlegt haben. Ostdeutsche Metallwerke A. G.,

Dzieditz. Der Vorstand.

Dr. Mikulla. Hennig.

Hauptver⸗

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt—⸗ lichen Teis den Anzeigenteil und für den Verlag:

Präsident Dr. Schlange in Potsdam, verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den

übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin Rwe 21

Druck der Breußischen Verlags. und Druckerei GmbH.,. Berlin Drei Beilagen (einschließlich einer Zen tralhandels registerbeilage). Bei der gekürzten Ausqabe fällt die Zentral.

bandelsregisterbeilage fort.

dDentscher Reichs anzeiger reußische

B

Staatsanzeiger in ? 9

göorgan bezeichnet worden ist, bezieht fich das auf

der Bollansgabe

u 3 der Au dels monaffich . * zuzüglich Zustellg e bnhr, für Selbsta mo natlich Ra, WMäle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in

en und Rechtsverordnungen als amtliches

e Vo llaus gabe. =

Bezugs ypteis ; duech die Post monatlich 2.30 C,. zn glich

ustellgebühr, für Selbstabholer bei der Unzeigenstelle monatlich 1,00 ö

gave ohne 8 e 1 eilage durch die Po st oler

bei der ö 9

rscheint an jedem Wochentag abends in einer Vollaus gabe und in einer Ant gabe 8 4 3 Einzel ohne . ö Soweit wer Deutsche Reichsanzeiger und , , ö

mur gegen Barzahlu

135 &. A. zälle Dencka

Selbstahholer die Anzeigenste SW as, Wishelmstr. X.

Sernsprech· Sammel⸗ Nr.: 1933 33

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

Bekanntmachung über die Unisatzsteuerumrechuungs atze auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten aüsländischen Zahlungsmittel für die Umsätze im Juni 1943.

Zwei Erlasse des Reichsministers für Ernährung und Land⸗ wirtschaft über Hausschlachtungen: Selbstversorger mit Fleisch und Fett (außer Butter)

Anordnung M 61 der Reichsstelle Eisen und Metalle über Beschlagnahme, Meldepflicht und Ablieferung von Kesseln aus Kupfer und Kupferlegierungen. Vom 30. Juni 1943.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil II, Nr. 25.

Wirtschaftsteil in der Zweiten Beilage.

Berlin, Dienstag, den 6. Juli, abends

Amtliches Deutsches Reich Verordnung

Die Umsatzsteuerumrechnungssütze auf Reichs mark für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungs⸗ mittel werden im Anschluß an die Bekanntmachung vom 1. Juli 1943 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 1351 vom 2. Juli 1943, Reichssteuerblatt Seite 520) für die umsätze im Juni 1943 wie folgt festgesetzt:

Staat Einheit FR. M

s . .

Chile China (Nanking⸗Dollar) Kolumbien Mexiko Peru erlin, 5. Juli 1943. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding.

dfd. Nr.

100 Pesos 100 Juan 100 Pesos 100 Pesos 100 Soles

19. 3.25 142,50 HI 55 38, 46

. Ert a ß Betrifft: Hausschlachtungen: Selbstversorger mit Fleisch und Fett (außer Butter)

Für die Selbstversorgung mit Fleisch und Fett (außer Futter) gilt folgende Regelung *):

J. Allgemeines

In Angleichung an die allgemeine Rationskürzung hei Fleisch aàb 31. Mai 1943 wird auch eine entsprechende Senkung der dem Selbstversgnr ger zustehenden Ration not- rendig. Sie wird in der Meise durchgesihrt, daß ab . ni 19435 bei der Berechnung des Anrechnungsgeivich- es die bisherige Vergünstigung des Verarheitungsverlustes Ion 15 v. I. des Schiachtgenichtes keine Berilcsichligung nenr sindet. Danach ist ah 28. Juni 1943 das Schlachlt- gewicht gleichzeitig das Anrechnungsgeivicht, Diese Maß- ahme iöirki sizim als eine Verringerung der Selbstver- zorger- Ration um etwa I00 g aus.

II. Was sind Hausschlachtungen? ; Hausschlachtungen sind alle Schlachtungen von Schweinen, Rindern, Kälbern und Schafen, die nicht gewerblich erfolgen. Sie dienen der Selbstversorgung des Schlachtenden und der Angehörigen seines Haushaltes.

III. Wer erhält eine Hausschlachtungsgenehmigung? Gruppe A landwirtschaftliche Selbstversorger)

(i) Landwirtschaftliche Selbstversorger sind alle haupt⸗ beruflich in der Landwirtschaft tätigen Personen und ihre Haushaltsangehöxigen.

(2) Für die Erteilung einer Hausschlachtungsgenehmigung an Angehörige der Gruppe A ist Voraussetzung, daß der Selbstversorger die zur Schlachtung bestimmten Tiere eine angemessene Zeit, Schweine mindestens 3 Monate, bis zur Schlachtung feibst gehalten und gemästet hat.

(3) Eine eigene Haltung und Mästung durch den Selbst⸗ versorger ist nicht erforderlich,

a) wenn die zur Hausschlachtung

Deputat oder Altenteil einpfangen wurden,

b) wenn aus zwingenden, von der Abt. A des Ernährungs⸗ amtes bescheinigten Gründen eine eigene Haltung und Mästung nicht möglich ist 6. B. weil Stallraum fehlt; bei hn r n gef egen! weil keine ausreichende Ackerfläche vorhanden ist).

Gruppe B (nichtlandwirtschastliche Selbstversorger)

() Nichtlandwirtschaftliche Selbstversorger sind alle Per⸗ sonen, die Schlachttiere zur Eigenversorgung mit Fleisch und Fett (außer Butter) selbst halten und mästen, ohne zur Irn pp KA zu gehören, sowie ihre Haushaltsangehörigen.

(2) Nichtlandwirtschaftliche Selbftversorger erhalten Haus⸗

schlachtungsgenehmigungen unter folgenden Bedingungen;

a) Hausschlachtungsgenehmigungen sind im Haʒus- Schlachtungssanr. I943 / 194 höchstens jür die gleiche Zanl hon Dehlachtungen und die gleiche Tierart zu erteilen wie im Haussehlachtungsfahr IM 2 1I943.

b) Die denenmigung zur Haussehlachtung von Schweinen oder Schafen dar nur erteilt werden, wenn die Ein- stellung nach den Bestimmungen über die „Genehmi-

ungspjlicht beim Ein- und Verkauf von Ferkeln, Lau- . und Schasen“ (Erlaß vom 7. April 1943 - II I- I200) angezeigl oder die vorgeschriebene , . ,, cem Ernährungsamt eingereicht worden s. Has Tebendgeihicht von Sehheinen dar] hei der

Einstellung vor dein IJ. April 1945 nicht mehr als

60 kg und ab I. April I915 nich! mehr als 50 kg

betragen hahen.

7 Die von den Bestimmungen des Erlasses vom 30. Mai 1942 II B 63000 abweichenden Vorschriften sind durch Kursiv— schrift besonders gelennzeichnet. '.

*. ö fi ?. h R ]

bestimmten Tiere als

c) Die zur Hausschlachtung bestimmten Tiere müssen seit mindestens 3 Monaten bis zur Schlachtung vom Antrag⸗ steller selbst gehalten und gemästet sein; bei der Haus- Schlachtung von Kälbern und Schajlämmern kann das Ernährungsamt diese Frist kürzer hemessen, wenn das zugehörige Muttertier seit mindestens drei Mo- nalen vom Antragsleller selbst gehalten und gesültert ihird. ,

Die Mästung muß mit Futtermitteln vorgenommen sein,

die der Antragsteller selbst erzeugt hat; als solche sind auch diejenigen anzusehen, die als Abfälle gesammelt oder als Entgelt für landwirtschaftliche Arbeit im Rahmen der geltenden Bestimmungen erworben wurden. Die geleistete landwirtschaftliche Arbeit muß sich während des Kalenderjahres 1943 über mindestens 50 volle Arbeitstage erstreckt haben. Falls Zweifel bestehen, ob diese Voraussetzung gegeben ist, hat die Kartenaus⸗ gabestelle die Abt. A des Ernährungsamtes Bu hören. (3 Tie Ernährungsämter können nach Maßgabe der Durch⸗ führungsbestimmungen zu diesem Erlaß Ausnahmen zulassen. (4) Tie Zugehörigkeit zur Gruppe. A oder B sowie zum Kreis der Haushaltsangehörigen im einzelnen ergibt sich aus den Durchführungsbestimmungen zu diesem Erlaß.

Gruppe C rankenhäuser, Kantinen usw.) Einrichtungen, die als zugehörig zur Gruppe C anerkannt sind, erhalten Hausschlachtungsgenehmigungen unter der Voraussetzung, daß die zu schlachtenden Tiere eine angemessene Zeit, Schweine mindestens 3 Monate, bis zur Schlachtung selbst gehalten und mit selbst erzeugten Futtermitteln oder Abfällen gemästet worden sind und die Erzeugnisse aus der

Hausschlachtung ausschließlich für die Versorgung der Be⸗ triebsangehörigen - oder der Austaltsinsassen verbraucht werden, Pie Hauptver einigung der deutschen Vienwirischast bird ermächtigt, wegen der Anrechnung der Hausschlachtungs- erzeugnisse au den seslgestellten Bedar besondere Be- stimmungen zu treffen. .

IV. Anrechnungszeit und Einschlachtungsmenge aus Hausschlachtungen

() Im Hausschlachtungssahr 1943/44 dürsen sich Selbst. hersorger der Gruppen A und B für die Dauer von

nächstens s? Wochen 15 Zuteilungsperioden aus Haus-

Schlachtungen bevorraten (Inne nE nungs zeit]. Die

Anrechnungszeit erstrecht sich daher

a) bei landiwirtschastlichen Selbst versorgern (Gruppe A) hom I5. Mobember 1945 bis I2. Nobember I194.

b hei nic hilandiyirischasfllichen Selbst versorgern (Gruppe B auf längstens 5? Wochen von der auf den Schlacht- ag der ersten Schlachtung nach dem 26. uni 1945 solgenden Woche an.

Reichsbankgirolonto Derlin, Konto Nr. I/ 1918 Poftscheckkonto: Verlin 418 21

s2) Im sorger der Gruppen sorgung zugelassenen

Hausschlachlungsjahr 1943/44 dürfen Selbstper- A ünd B für jeden zur Selbstver- Angehörigen des Selbsthersorger-

haushafis als zustehende Menge für 5? Wochen

50 Kg Lebendgewicht 40 Rg Schlachtgemicht

bei Personen unter 6 Jahren 25 kg Lehendgeucht 26 kg Schlachägeipicht

hei Personen über 6 Jahre

eins chlachten.

3) Wird die Versorgung nicht für 1 Iahr herechnet sz. B. bel Aenderung der Personenzahl], so ist ab 285. Juni I9435 cle zusehends Gesamlmenge oder die Dauer der Anrech- nungszeit nach der beigefügten Tabelle II zu berechnen.

V. Wer erteilt die Genehmigung?

(1) Für die Erteilung der Genehmigung ist die Karten⸗ ausgabestelle, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, zuständig. Bei Selbstversorgern der Gruppe E ist ab⸗ weichend hierbon das Ernährungsamt Abt. A zuständig. Die Genehmigung ist rechtzeitig vor der Schlachtung nach dem als Anlage 1 beigefügten Muster zu beantragen. Sofern die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Genehmigung nach dem als Anlage 2 beigefügten Muster zu erteilen. Solbeit beantragt, sind gleichzeitig die vorgesehenen B rechligungsscheine für Gewürze und Grülze (außer Gerslengrützme] oder Speisenhirse auszugehen.

(2) Wird eine Hausschlachtungsgenehmigung verweigert, so hat die Kartenausgabestelle hierbon dent Ernähyingsamt Abt. A (Zuteilungsstelle) Mitteilung zu machen, um eine ordnungsgemäße Abgabe der Tiere sicherzustellen.

VI. Die Schlachtung Nach Erhalt des Genehmigungsbescheides darf die Schlach⸗ tung nur innerhalb der darin angegebenen Frist erfolgen. Der Genehmigungsbescheid ist bei der Schlachtung dem Fleisch⸗ beschautierarzt oder Fleischbeschauer vorzulegen. Dieser beftätigt die Schlachtung und den Schlachttag durch Unter⸗ schrift und Stempel.

VII. Anrechnungsgewicht 6 Anrechnungsgewicht gilt vom 25. Juni 1945 an das Schlachtgewicht. Bei Haus- Schiachlungen von Schhreinen durch Selbstversorger der Gruppen A, B und C sind im yausschlachtungsjahr 1943/44 die jestgeseiztef einheitlichen Anrechnungsgeimichte der Anrechnung zugrunde zu legen. Vom 285. juni 1945 ah gelten in den naohstehend angegebenen Giebietsteilen solgende Anrechnungsgewichte:

Gebiet I: 175 kg Lebendgenicht I4I0 Rg Schlachigewichi sd. i. die Janreseinschlachtung sür 37 Personen) in den Landesbauernschaften Hessen⸗Nassau, Kurhessen, Kurmark, Mecklenburg, soselland, Viederssichsen, Ost⸗ preußen, Pommern, Rheinland, Sachsen, Sachsen⸗ Anhalt, Ober- und Niederschlesien, Schleswig-Holstein, Weser⸗Ems, Westfalen und Westmark;

Gebiet II: 150 kg Lebendgeiicht 20 kg Schlacht- gedicht (d. i. die sahreseinschlachtung sür 3 Per- zonen) in den Landesbauernschaften Baden, Bayern, Bayreuth, Sudetenland, Thüringen und Württemberg;

Gebiet III: I25 kg Lebendgenicht 100 kg Schlach-

* =

, d. i. die Jahreseinschlachtung für 265 Per⸗ . 1

nnen) in den Landesbauernschaften Kärnten, Ober⸗ und Niederdonau, Salzburg, Steiermark, Tirol⸗Vorarl⸗ berg und Wien. Von den als Anrechnungsgewicht geltenden Schlacht⸗ gewichten dürfen keine weiteren Abzüge gemacht werden.

(2) Die in Absatz für die einzelnen Gebiete sestgesefzeen Lebendgemichte sind zugleich Höchstgewichte. Die Haus- Schlachtung hon Schweinen mil höherem Lehendgewicht oder hon Fbern, Allschneidern und Sauen kann auf Antrag vom EWrƷrnährungsamt zugelassen werden, wenn dem An- tragsleller andere Schweine nicht zur Versügung stehen; hei Sauen darf eine Hausschlachtungsgenehmigung nur dann erteilt werden, wenn sie nachweislich nicht mehr zur Zucht verendet werden knnen. Das Ernährungsamt hat in diesem Falle die amtliche Gewichtsseststellung anzu- ordnen. Die Hausschlachlung von Schweinen, die das Höchstgewicht überschreilen, oder von Ebern, Altschnei- dern und Sauen onne amlliche Gewichtsseststellung ist ver- boten. Das Ernähnungsamt kann in Zweifelsfällen vor Er-

leilung der Hausschlarhlungsgenehmigung die Vorlage

eines amtlichen Wiegescheines verlangen.

(3) Macht ein Antragsteller geltend, daß das festgesetzte An⸗ rechnungsgewicht nicht erreicht wird, so ist an Stelle des für das betreffende Gebiet festgesetzten Anrechnungsgewichtes das duxch amtlichen Wiegeschein nachzuweisende Lebendgewicht oder Schlachtgewicht der Anrechnung zugrunde zu legen. Die amtliche Gewichtsfeststellung darf jedoch nur in Ausnahme⸗ fällen zugelassen werden. Sie wird dann im allgemeinen bei den in Städten wohnenden Angehörigen der Gruppe B zu genehmigen sein.

(1 In jedem Falle der amtlichen Geiiohtsseststellung ist

das hierbei sestzustellende Gewicht der Anrechnung zu-

1943

T e 8. n

2

Q d 2 2

, ,

8 ãü11“