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and Eigateanzeiger vr. 1586 vom S. Juti 19.43.
—
Firma
Kenn⸗Rummer
Firma Kenn⸗Nummer
68 ; Berlin, den 6. Juli 1943.
Nac
Wilhelm Kampf, Hamburg 19, Sophien⸗
allee 12 Allgemeine Glühlampenfabriks A.-G., Wien, J.
des g. —— 2 22
RL 3 - 41/180
RI. 3 42/65
RI. 3 - 426
Reichsanstalt der Luftwaffe für Luftschutz. J. A.: See länder, Oberstleutnant.
Bekanntmachung
hstehend aufgeführte gemäß Ss des Luftschutzgesetzes erteilte
Vertriebsgenehmigungen wurden aus triegswirtschaftlich beding⸗ ten Gründen widerrufen:
1. gas⸗ und splittersichere Schutzraumtüren aus Stahlblech:
Lsd.
) Nr.
Firma
Kenn⸗Nummer
Hermann Siegrist, Frankfurt a. M., Fried⸗ bergerlandstr. 298
Allstahl“ Türzargen⸗ u. Stahltürenfabrik Wilhelm Merle, Dörnigheim⸗Main
Heinrich Fürst Söhne, Homburg⸗Saar ..
Georg Glos, Würzburg, Bärenstr. — 9
Stahl⸗Schanz, Frankfurt a. M. / Süd 10
J. A. John AG., Erfurt
Carl Trippel, Breslau 10, Seitengasse 11 L. Pabst C Sohn, Saarbrücken 2... Steinau Stahltüren u. Fensterbau, Paul Steinau, Neheim / Ruhr
Ewald Berninghaus, Duisburg, Postfach 192 Adalbert Klement K Sohn, Hamburg⸗Al⸗
tona, Völckerstr. 14—20
Josef König, Köln-Braunsfeld
Hermann Thiemann, Cottbus. ..... Karl Groneberg, Berlin-Lichtenberg, Eitel⸗ straße 11 —15
Essener Metallwerkstätten L. Leiner GmbH.,
Essen, Postschließfach 226 Gutehoffnungshütte Oberhausen AG., Werk Sterkrade, Oberhausen / Rhld
Karl Ebinger, Stuttgart- Zuffenhausen, Schieberdingerstr. 99
Fritz Gielow K Co., Köln-Braunsfeld .. Gutehoffnungshütte Oberhausen AG., Werk Sterkrade, Oberhausen / Rhld
August Filzamer, Wien X, Sonnleithner Gasse 24— 26
R. Zimmermann GmbH., Stahlfensterwerk, Bautzen, Strehlaer Str. 19
Erich Haack-Werke, Berlin-Lichtenberg, Rit⸗ tergutstr. 121 / 124
Josef Bauer C Söhne, Essen⸗Stoppenberg, Grabenstr. 96 a
Th. Möhle, Inh. J. Flüchter, W. Elberfeld, Uellendahlerstr. 468 abe k Prometheus⸗-Werke, Ges. für Apparatebau m. b. H., Hannover⸗-Herrenhausen .... C. H. Juche, Abt. Stahl⸗Fenster⸗ u. Türen⸗ bau, Dortmund
Peltz Geldschrank⸗CG. m. b. H., Düsseldorf, Postfach 362
Max Rieger, Berlin⸗Wilmersdorf, Berliner Straße 166 ..
Repal-⸗Stahl-Fenster G. m. b. H., Leipzig N 265
Deutsche Metalltüren⸗Werke Aug. Schwarze AG., Brackwede
2. gas⸗ und splittersichere Schutz⸗ raumblenden aus Stahlblech: J. F. Nold & Co., Stockstadt / Rhein ... „Allstahl“ Türzargen⸗ und Stahltürenfabrik Wilhelm Merle, Dörnigheim-⸗-Main Stahl⸗Schanz, Frankfurt⸗Main⸗Süd 16 Albert Hansen, Peine i. Hann. . . ... Carl Trippel, Breslau 19, Seitengasse 11 Hermann Hartrampf, Dresden A., Vorn— gasse 3
Jarl Sprang, Breslau 2tz, Heinrich von- Kornstr. 8—10
Karl Groneberg, Berlin-Lichtenberg, Eitel⸗ èstrgße 11 12 Essener Metallwerkstätten L. Leiner GmbH., Essen, Postschließfach 226
Ewald Berninghaus, Duisburg, Postsach 192 Karl Ebinger, Stuttgart- Zuffenhausen, ich leber nnn r, , Gutehoffnungshütte Oberhausen AG., Werk Sterkrade, Oberhausen / Rhld Steinau⸗Stahltüren⸗ u. Fensterbau, Paul Steinau, Neheim / Ruhr
Josef Bauer & Söhne, Essen⸗Stoppenberg, Grabenstr. 96a
Erich Haack-⸗Werke, Berlin⸗Lichtenberg, Rit⸗ tergutstr. 121/124
Peltz Geldschrank G. m. b. H., Düsseldorf, Postfach 362
, . Hannover⸗Herrenhau⸗ en
C. H. Juche, Abt. Stahl⸗Fenster⸗ u. Türen⸗ bau, Dortmund
Repal⸗Stahl-⸗Fenster G. m. b. H., Leipzig N25 ;
Max Rieger, Berlin⸗Wilmersdorf, Berliner
Straße 108 GmbH., Düsseldorf, Ecke Ulmen⸗ und Glockenstraße . ......
RL. 3- 37/236 RI. 3 - 37/248 RI. 3 - 377284 RI. 3 - 37/306 RI. 3- 38/12
RI. 3- 38/69
RI. 3- 38/121 RI. 3 - 38/143
Rl. 3- 38 / 193 RI. 3- 39 / 193
RI. 3- 38/261 Rl. 3 - 9/118 KRI. 3- 39/120 Rl. 3- 39/163 RI. 3 - 39 / 19⸗ RI. 3- z9 / ięs
RI. 3 - 39/20 RI. 3 - 39 242
RI. 3- 39/300 RL. 3 - 40/11 RI. 3 - 40i 7! RI. 3 · 40 / 286 RL. 3 40/360 Rl. 3 - 41/42 RI. - 36 / 156 RI. 3- 37/184 Rl. 3- 38/28 RI. 3- 38 / as RI. 3- 38/14] RI. 3 - 38/184 RL 3- 39/9 RI. 3- 39/23 RI. 3- 39/64 RI. 3- 39 / 199 RI. 3- 39/129 RI. 3 - 0/3 RI. 3- 40111
RL. 3 - 40/242
RI. 3- 36/142 RI. 3 - 37/249 RI. 3- 38/14
RI. 3- 38/272 RI. 3 - 38/279 RI. 3- 39/17
RI. 3- 39 / p0
KRI. 3- 39 / 121 RI. 3 - 39/158 RI. 3 - 39 / ũ62
RI. 3 - 39/193 RIL 3 - 39/199
RI. 3 - 39/236 RI. 3 - 4053 RI. 3 - 40/103 RI. 3 - 40/349 RI. 3 41 / 36 RI. 3 - 37 / 88 RI. 3 - 37/107 RI. 3 - 37/293 RI. 3 38 / 146 R]. 3 = 38 / 178 Rl. 3- 38/273
C. Puls & Co. GmbH., Berlin⸗Tempel⸗- hof, Germaniastr. 1578 RL. 3- 39/8 Erwin Auert, Berlin⸗Weißensee, Franz⸗ Joseph⸗Str. 9—11 RL. 3 - 39/24 Reichsinnungs verband des Schlosserhand— werks, Berlin Ws, Behrenstr. 7 .... RIL 3 - 39 / 4 Deutsche Metalltüren⸗Werke Aug. Schwarze AG., Brackwede Fenestra GmbH., Düsseldorf 19... Mauser K. G., Köln⸗Ehrenseld Mannesmann⸗Stahlblechbau A., Berlin C2, Schicklerstr. 7
3. splittersichere Schutzraumtüren
aus Stahlblech:
Wilhelm Francois, Magdeburg, Olvensted⸗ ter Str. 41
RI 3 - 39/65 Ri. 3-39, 151 RI. 3- 40,112
RI. 3- 40/243
RI. 3- 38222 RI. 3 - 38/282
RI. 3 - 38/62 RI. 3- 38/36 RI. 3- 38 278
Berlin⸗Weißensee, Franz⸗ Joseph⸗Str. 9 — 11
Fenestra GmbH. , Düsseldorf 10, Postfach 100 Mauser K. G., Köln⸗Ehrenseld
Fenestra GmbH., Düsseldorf 10, Postfach 100
4. splitter sichere Schutzraumblenden aus Stahlblech:
Erich Haack⸗Werke, Berlin⸗Lichtenberg, Rit⸗
tergutstr. 121 / 124 J
RI. 3 - 39/6 RI. 3- 39/297 RI. 3 - 40674 RI. 3 - 40/680
RI. 3 - 37290
RL 3 - 37291
Carl Trippel, Breslau 10, Seidengasse 11 RL 3 - 38/268 desgl RL 3 - 39/21
Adalbert Klement C Sohn, Hamburg⸗Al⸗
tona, Völckerstr. 14—20
Essener Metallwerkstätten L. Leiner GmbH.,
Essen, Postschließfach 226
Erich Haack⸗Werke, Berlin⸗Lichtenberg, Rit-
tergutstr. 121 / 124
Deutsche Metalltüren⸗Werke Aug. Schwarze
AG., Brackwede ....
RI. 3- 39/71 RI. 3 - 39 / 189 RI. 3- 39/312
RI. 4 38/9 Rr 3 - 8/13?
RL 3 - 38/177 C. H. Jucho, Abt. Stahl⸗Fenster⸗ u. Türen⸗ bau, Dortmund — RLZ - 38258
RI. 3 - 38 26g
RI. 3 - 39/26 Reichsinnungsverband des Schlosserhand⸗ werks, Berlin W 8, Behrenstr. 17... RL 3 - 39/565 besgl RI. 3w.· 40/96 Fenestra Gmb H., Düsseldorf 10, Postfach loJ0 RL 3 - 39/298 desgl RL 3 - 40 / d82
RI. 3 - 39 / 06 RI. 3- 39 / 307 Ri. 3 -= 408
desgl ö 97 Mauser K.-G., Köln-Ehrenfeld ....
Berlin, den 6. Juli 1943.
Reichsanstalt der Luftwaffe für Luftschußtz. J. A.: See länder, Oberstleutmant.
Bekanntmachung
Auf Grund des §5 1 des Gesetzes über die Einziehun kommunistischen Vexmögens vom 26. Mai 1933 — RGGBl. S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehun volks⸗ und stenn e ichen Vermögens vom 14. Juli 193. — RGBl. I S. 479 — dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1942 — 1 908/42 — 5406 — MBliV, vom 22. Juli i942 S. 1481 — über die Aenderung der Zuständigkeit d der Einziehung kommunistischen Ver— mögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichs⸗ kanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 — RöGBl. 1 S. 303 — wird das hinterlassene Vermögen des Josef Hatuszta, 10. 12. 1920 in Korednicki geboren, zuletzt Berlin NW, Turm⸗ straße 21, wohnhaft gewesen, ,, des Deutschen Reiches eingezogen.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. Dr. Venter.
—
Bekanntmachung
Das gesamte im Sudetengau . Vermögen der Jüdin Charlotte Sara Schick, geb. Beck, geb. am 20. 1. 1896 in Karlsbad, früher wohnhaft in Eger, Schanzstr. 67, wird hiermit auf Grund der S5 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 — RGBl. ] S. 911 — in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — La 1594 39/3810 — und dem Erlaß des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wi / jd Nr. 7126/39 — zugunsten des Deutschen Reiches — Reichsfinanzverwaltung — ein— gezogen.
Karlsbad, den 5. Juli 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Karlsbad.
Bekanntmachung Auf Grund von § 4 Abs. 1 der Verordnung des Reichs— protektors in Böhmen und Mähren über die Verhängung des ivilen Ausnahmezustandes vom 27. September 1941 wird das ermögen folgender Personen
1. gie e gar or, ann ibo i rags gs wohn. K J 5 n
haft gewesen in Prag X, Kremsiererstr. 7, NG 227,
2. Albis Lues, geb. am 19. 6. 1905 in Heumahd, zuletzt wohnhaft gewesen in Sweprawitz, Palackystr. 264, Prag⸗ Land,
Anton Lukas, geb, am 31. 7. 1915 in Kleinaujest, Bez. Pisek, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XII,
Laibachgasse 6,
Ernst Isrgel Löw, geb. am 21. 8. 1901 ihn Falkenau, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag II, Tischlergasse 21,ů Josef Lista, geb. am 3. 3. igt in Gunipolds, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag⸗Körbern, Niemetschekgasse 181,
Otakar Lipa, geb. am 19. 3. 1907 in Chudonitz, zu⸗ letzt wohnhast gewesen in Stdodulek Nr. 263,
Karl Lipa, geb. am 13. 2. 1918 in Brandeis a. d. E., zu⸗ letzt wohnhaft gewesen in Brandeis an der Elbe Nr. 169,
Franz Lindauer, geb. am 10. 3. 1916 in Prag, zu— letzt wohnhaft gewesen in Prag XVI, saldagasse 101,
Josef Lig as, geb. am 19. 5. 19608 in Fackova, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen in Radonitz Nr. 23, Prag⸗Land,
Franziska Lesnerova, geb. am 4. 2. 1980 in I ipusch zuletzt wohnhaft gewesen in Prag Bubentsch NC. 524, Akademieweg Nr. 13,
Eugen Lu stig, geb. am 27. 5. 1906 in Prag, zuletzt wohnhaft w in Prag XII, Posener Str. 56,
Josef Mach, geb. am 12. 3. 1919 in Racin, zuletzt wohn ⸗
haft gewesen in Schloß Saar in Mähren,
Jaromir Machacek, geb. am 1. 2. 1901 in Kaznejov, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag Xll, Schlesische Str. 127,
Johann Machacek, geb. am 9. 2. 18965 in Stein Schech⸗ rowitz, zuletzt wohnhaft gewesen in Tuchlowitz 167, Bez. Schlan,
Wenzel Marsal, geb. am 11. 11. 1910 in Kopitz, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen in Jarpitz Nr. 14, Bez. Schlan,
Alois Marsjk, geb. am 10. 1. 1910 in Bruch bei Brüx, zuletzt wohnhaft gewesen in Tuchlowitz Nr. 36, Bez. Schlan
. Wenjel Mach an, geb. am 13. 12. 1896 in Lautersdorf, ie wohnhaft gewesen in Prag XIX, NC 104, Schiller⸗ traße 37,
Stanislaus Mahr, geb. am 12. 11. 1906 in Tsche⸗ moschna, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag VIII, Dra⸗ hobejlgasse 37,
Mijroslava Majerova, geb. am 23. 4. 1922 in Pr zuletzt wohnhaft gewesen in Prag 1X, Neu Wissotschane Straße 695,
Franz Malat, geb. am 8. 9. 1914 in Liban, zuletzt
2
wohnhaft gewesen in reg Storkagrund 271, Franz Malrecky, geb. am 23. 6. 1895 in Hostomitz, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen in Rakonitz, Martinovfkystr. 172 Franz Man da, geb. am 6. 9. 1919 in Prag, zulezl wohnhaft gewesen in Prag Vll, Gaswerstraße 181 d, Jaroslaus Mansfeld, geb. am 4. 18. 15909 in Laun, zuletzt wohnhaft gewesen in Laun, Vladislaova Gasse 664, Antẽn Martenec, geb. am 18. 2. 1914 in Braschkau, zuletzt wohnhaft ö in Braschkau, Waldeck 125, Bez. Kladno, Wenzel Marsal, geb. am 11. 11. 1910 in Kopist, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen in Jarpitz Nr. 14, . Miroslav Maruska, geb. am 23. 4. 1923 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag X, Sudetenstraße 27, hierdurch zugunsten des Deutschen Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen. Festgestellte Lermögenswerte sind dem Vermögensamt beim Reichsprotektor in Böhmen und Mähren in Prag III, Dra⸗ itzßlatz n, zu melden. Eine Abschrift bzw. eine Durchschrift ieser Anzeige ist der Staatspolizeileitstelle Prag zuzuleiten. Prag, den 5. Juli 1943. Geheime Staatspolizei, Staatspolizeileitstelle Prag.
Anweisung Nr. 4143 der Gemeinschaft Schuhe über die Veräußerung ungeeigneten Rohstoffbestände durch Schuhhersteller Vom 1. Juli 1943
Auf Grund der Anordnung des an , nn nn über die Errichtung der Gemeinschaft Schuhe vom 15. Oktobe 1942 (Deutscher ier he und Preußischer d, n=
Nr. 244 vom 17. Oktober 1942) wird, und zwar hinsicht 9 des 51 Satz 2 im Einvernehmen mit der Reichsstelle fü Lederwirtschaft, folgende Anweisung erlassen:
§1 Betriebe, die Schuhe gewerblich herstellen, haben Bestänk
an unverarbeitetem und zugeschnittenem Leder und Gum
sowie an Eisen und sonstigen Stoffen für die Schuhherstellun an einen transportgünstig gelegenen . (au
Bezirksgroßhändler), an einen anderen Schuhherstellungs— betrieb oder an einen Schuhausbesserungsbetrieb bis zum 1. August 1943 zu veräußern, soweit diefe Stoffe zur E
n ihrer ger nn, nicht geeignet sind. D
lnordnung IV/43 vom 5. Januar 1913 der Reichsstelle für Lederwirtschaft über die Iche scheczyf icht (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 5 vom 6. Januar 1943 ,,. insoweit keine Anwendung. Für den Weiterverkan urch die Händler gelten jedoch die Vorschriften der An⸗ ordnung IV 43 uneingeschränkt. ;
§ 2
(I). Die Veräußerung ist bis zum 15. August 1943 an die sür sie zuständige Bewirtschaftungsstelle der Gen in schest Schuhe zu melden.
(2) Für Betriebe, die bis zum 20. September 1943 ein Bedarfs⸗ und Bestandsmeldung auf dem Vordruck 5616/4 „Materialbedarfsmeldung“ der für sie zuständigen , schaftungsstelle der Gemeinschaft Schuhe einzureichen habe
gilt diese als Meldung im Sinne des Abs. 1. .
(3) Mit den nach Abs. 1 und 2 zu erstattenden r n ge ist der zuständigen Bewirtschaftungsstelle der Gemeinscha Schuhe anzugeben, an wen die ungeeigneten Bestände ver⸗ äußert worden sind. Betriebe, die keine Bestände der in 8 1 genannten Art besitzen, haben an die für sie zuständige Beg wirtschaftungsstelle der Gemeinschaft Schuhe bis zum 15. August 1943 folgende Erklärung zu senden:
„Ich erkläre, Bestände der in 81 der Anweisung Nr. 448 der Gemeinschaft Schuhe aufgeführten Art weder mittelbar noch unmittelbar zu besitzen.
Mir ist bekannt, daß die Abgabe einer falschen oder unvoll⸗ ständigen Erklärung gemäß § 12 der Satzung de Gemeinschaft Schuhe eine Vertragsstrafe nach 16 iehen kann.“
(4) . Bestände der in 1 genannten Art, die sich a
15. August 1943 noch am Lager befinden, kann die zuständig?s! 3 fler d, der Gemeinschaft Schuhe verfüge Das gleiche gilt für Bestände dieser Art, die sich künftig au den Bedarfsmeldungen ergeben. §8 3 Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden gemä §z 12 der Satzung 3. Gemeinschaft Schuhe durch . . strafe in unbeschränkter Höhe bestraft.
§ 4 Diese Anweisung tritt am 16. Juli 1943 in Kraft. Berlin, den 1. Juli 1943. Gemeinschaft Schuhe. Röder. Dr. Steitz.
Reiche nnd Staatsanzeiger Rr. 156 vom w. Inuli 1943. S. 2
Dritte Anordnung
zur Durchführung der Verordnung über reise für Metalle, metall haltige Vorstoffe und K ,
Vom 1. Juli 1943
Auf Grund der 85 8 und 9 der Verordnung über Preise sür Metalle, metall haltige Vorstoffe und Metallerzeugnisse bom 8. Oltober 1939 (RöæBl 1' S. 2023, Deutscher' Reichs— anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 242) ordne ich an:
1
(1) Die Reichsstelle Eisen und Metalle (als Rechtsnach⸗ olgerin der Reichsstelle für Metalle) wird ermächtigt, von den Bestimmungen der s§ 1 und 3 der Verordnung über Preise sür Metalle, metallhaltige Vorstoffe und Metallerzeugnisse vom 8. Oktober 1939 Metallpreisverordnung) mit meiner Zustimmung Ausnahmen zuzulassen oder anzuordnen.
(E) Die Preisbildungsstellen werden ermächtigt, von den Bestimmungen des § 4 der Metallpreisverordnung in Einzel⸗ sällen Ausnahmen zuzulassen oder anzuordnen.
(G3) Anträge auf Preiserhöhungen für Metallgußerzeugnisse sind über die Fachgruppe Metallgießereien der Wirtschafts⸗ gruppe Gießerei⸗Industrie in Berlin Wis, Kurfürsten⸗ damm 54/55, bei den zuständigen Preisbildungsstellen ein— zureichen.
II.
Für die begriffliche Abgrenzung der Formen „Vormaterial“, Rohmaterial“ und „Abfallmaterial“ gilt die Regelung des §s 2 der Anordnung M Il der Reichsstelle Eisen und Metalle vom 19. September 1912 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 220.
III.
(1 Für die aus dem Ausland eingeführten metallhaltigen BVorstoffe gilt in Abweichung von der Regelung des § 10 Abs. 3 Satz 1 der Metallpreiswerordnung die Verordnung über Preisbildung für ausländische Waren (Auslands⸗ warenpreisverordnung) vom 15. Juli 1937 (RGBl. LS. 881) sowie die Erste Ausführungsverordnung (l. AVO.) zur Aus⸗ landswarenpreisverordnung vom 10. August 1937 (RGBl. I S. 884). Die Anwendbarkeit dieser Vorschriften wird auf den ersten inländischen Verkauf des . beschränkt.
(2). Die Erste Bekanntmachung zur Auslandswarenpreis⸗ verordnung vom 23. August 1957 (Deutscher Reichsanzeiger und e if; Staatsanzeiger Nr. 193) wird, foweit sie metallhaltige Vorstoffe betrifft, aufgehoben.
. 1 Die Anordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in raft.
(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:
a) die Erste Anordnung zur Durchführung der Verord— nung über Preise für Metalle, metallhaltige Vorstoffe und Metallerzeugnisse vom 8. Oktober 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 249),
b) die Zweite Anordnung zur Durchführung der Ver— ordnung über Preise für Metalle, metallhaltige Vor— stoffe und Metallerzeugnisse vom 14. März 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats— anzeiger Nr. 64).
(3) Ausnahmen, die auf Grund der Ersten Anordnung zur Durchführung der Verordnung über Preise für Metalle, metallhaltige . und Metallerzeugnisse vom 8. Oktober 1939 bereits zugela en oder angeordnet sind, bleiben durch die Bestimmung des Absatzes 2 unberührt.
Berlin, den 1. Juli 1943. .
Der Reichskommissar für die Preisbildung.
Fisch bö ck.
Durchführungsanordnung M19
der Reichsstelle Eisen und Metalle zur Anordnung M! der
Reichsstelle für Metalle „Sonderregelungen für bestimmte Erzeugnisse“ Vom 26. Juni 1943
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der en vom 11. i. 1942 (RGGBl. 1 S. 686) in Ver⸗
indung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur
Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
. §51 (1) Die Reichsstelle Eisen und Metalle hat die in 8 2 ge⸗
nannten Stellen ermächtigt, für die von ihnen betreuten Be— triebe vierteljährlich Metalldeckungsscheine im Namen der
Reichsstelle Eisen und Metalle für den Metallbedarf der
unter die Sonderregelung fallenden Erzeugnisse auszustellen. 2) Mit der vierteljährlichen Ermächtigung wird die Me⸗ tallmenge begrenzt, aus welcher der gesamte Inlandsbedarf einschließlich des Bedarfs für nach den besetzten Gebieten ver— lagerte Aufträge sowie der Bedarf zur Ausführung unmittel⸗ karer und mittelharer Ausfuhraufträge zu decken ist. Die auf Grund der Ermächtigungen zum Verbrauch freigegebenen Metalle dürfen nur zur Herstellung derjenigen Erzeugnisse verwendet werden, auf welche sich die Sonderregelung bezieht. 3) Die ermächtigten Stellen erhalten Bezugsrechte für die nden sondergeregelter Erzeugnisse nach den besetzten Ge⸗ ie ten ; a) von den Bewirtschaftungsstellen für Lieferungen zur Deckung des Eigenbedarfs der besetzten Gebiete, b) von den Zentralauftragsstellen für Unterlieferungen zu deutschen Verlagerungsaufträgen, e) von denjenigen Auftragnehmern im Deutschen Reichs— gebiet, welchen unmittelbar von den Bewirtschastungs⸗
stellen bzw. den Zentralauftragsstellen die Bezugsrechte
übertragen sind.
Die ermächtigten Stellen verfügen über diese Bezugsrechte ebenfalls durch Ausstellung von Metalldeckungsscheinen.
(4) Für die Erzeugnisse, für welche die Reichsstelle Eisen und Metalle nach 5 2 dieser Durchführungsanordnung Son⸗ derregelungen getroffen hat, gelten nach 5 1 Abs. 5 der Durch— führung anordnnng EI 5ÿfJ5 der Reichsstclle Eisen nu
Metallen,
12. September 1942) s gungs- Vollkontingente.
Erzeugnis 1.
werblichen Wirtschaft zu
J J h 1 1 f .
§2
le „Fertigungs Kontingente“ vom 9. September 1942 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Stastsanz. Nr. 214 vom inngemäß die Vorschriften für Ferti⸗
Die Reichsstelle Eisen und Metalle hat folgende Sonder⸗
regelungen getroffen:
I. Chemische Erzeugnisse
Chemische Verbindungen außer den unter Zif⸗ fer 3 bis 6 genannten)
. Chemisch reine Metalle für den Labor-, Analysen⸗ und ähnlichen Bedarf
Bleimennige und Blei⸗ glätte
. a, Zinkwei ; Lithopone
Ermächtigte Stelle Reichsstelle Chemie“, Ber⸗ lin W 35, Sigismundstr. 5
21 4
Fachgruppe Mineralfarben, Berlin W 35, Großadmiral⸗ Prinz⸗Heinrich⸗Str. 19
II. Verzinkte Erzeugnisse
Für sämtliche verzinkten Erze getroffen.
Die nachstehende
ugnisse sind Sonderregelungen Ingabe von Sonderregelungen zweckt daher lediglich die Klarftellung, welche 86 f stimmite Erzeugnisgruppen die Ermüächtigun stellung von Metalldeckungsscheinen erhalten haben. also ein bestimmtes verzinktes Erzeugnis nicht besonders ge⸗ nannt ist und nicht in eine der genannten Erzeugnisgruppen sällt, ist die für das verzinkte Erzeugnis zuständige Gruppe der Organisation der gewerblichen Wirtschaft zur Ausstellung von Metalldeckungsscheinen ermächtigt.
len für zur Aus⸗ Sofern
Für alle Zweige der Verzinkung in handwerklichen Be—
trieben ist die Reichsgruppe Handwerk, Berlin NW 7, Neu—⸗ städtische Kirchstr. 4—5, zur Ausstellung von Metalldeckungs— scheinen ermächtigt.
Reine Lohnverzinkereien haben ihre Anträge auf Metall-
Erzeugnis 1. Verzinkte
Drähte und Seile
Verzinkte Drahterzeugnisse Verzinktes , Verzinkte Gießereibedarfs⸗ artikel Verzinkte Bänder Verzinkte Haus ⸗ und Wirtschaft geräte
laltge walzte
Verzinkte Boiler und Druklessel
„Verzinkte Fässer und Be⸗ hälter
Verzinkte Jauchetonnen
Verzinkte Klosettspülrohre
Verzinkte Güllerohre und Schnelllupplungen hierzu
Verzinkte Schirmfurnitu⸗ ren
Verzinkte Baubeschläge Verzinkte Rolladenbe⸗ schläge
Verzinkte Vorhangschlösser Verzinkte Fahrradteile Verzinkte Laborbedarfs⸗ artikel
Verzinkte technische und berufliche Bedarfsartikel BVerzinkte Freileitungs⸗ klemmen
Verzinkte Armaturen für elektrotechnische Zwecke
elektrische Fut⸗ terdämpfer
Verzinkte Förderwagen und Bestandteile dazu
Verzinkte
Verzinkte Wetterlutten Verzinkte Bleche
Verzinkte warmgewalzte Bänder
Verzinkte Röhren
Verzinkte Fittings
Verzinkte Isolatoren⸗ kappen
Verzinkte Wasserkästen
Verzinkte Speisewasser⸗ kupplungen sür tiven Verzinkter Schiffsbedarf
Lolomo⸗
deckungsschein bei derjenigen Gruppe der Organisation der ge— 1 welche für die von der Lohn- verzinkerei vorwiegend verzinkten Erzeugnisse zuständig ist.
Ermãächtigte Stelle Wirtschaftsgruppe Werkstoff⸗ verfeinerung und verwandte Tisenindustrlezweige, Hagen i. W., Körnerstr. 27
1 1
m 9
7 21
9, 2
ruppe Blechwaren⸗ . der Wirtschafts⸗ ruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Hir he eren fte Berlin W 62, Budapester Str. 21
0
a) Wirtschastsgruppe Elektroindustrie, Ber⸗ lin W 35, Cornelius traße 3
b) Fittingsverband,
. Goethe⸗
straße 21
Wirtschaftsgruppe Elektro⸗
industrie, Berlin W 36,
Corneliusstr. 3
1 2
Fachgruppe Feld⸗ und e, l lei der irtschaftsgruppe Stahl⸗ und Eisenbau, Berlin W 35, Potsdamer Str. 147
* 1 Walzstahl⸗Verband G. m. b. H., Gruppe Flachstahl⸗ verband, Abteilung Fein⸗ blech, Köln, Wörthstraße 10
1 6
Röhren-Verband G. m. b. H., Düsseldorf, Hermann⸗ Göring⸗Str. 19 ¶ Fittingsverband, Düssel⸗ dorf, Goethestr. 21
n 6
Filtingsberband, Hüssel⸗ dorf, Goethestr. 21
Wirtschaftsgruppe Schiffbau, Hamburg 1, Mäönckeberg⸗ straße 7 (nur für Verzinke⸗ rejen der Werften)
III. Verbleite Erzeugnisse
Ermächtigte Stelle Walzstahl⸗Verband G. m. b. H., Gruppe Flachstahl⸗ verband, Abteilung Fein⸗ blech, Köln, Wörthstr. 10 warmgewalzte . ö
Erzeugnis 1. Verbleite Bleche
Verbleite Bänder Verbleite Bänder
a) Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisen⸗ industriezweige, Hagen i. W., Körnerstr. 27
b) Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie, Ber⸗ lin W 35, Cornelius⸗ straße 3: für die Ver⸗ bleiereien in Isolier⸗ rohrfabriken
laligewalzte
IV. Verzinnte Eisenerzeugnisse . Verzinnte Ankerbanagen⸗ Wirtschaftsgruppe Werk⸗ drähte stoffverfeinerung und ver— wandte Eisenindustrie⸗ weige, Hagen i. W., 'örnerstr. 27 Verzinnte Kabeldrähte 9 . Verzinnte Gegenstände für die Lebensmittelindustrie Verzinnte Kernstützen und ö Kernnägel
6
V. Galvanisch veredelte Erzeugnisse Die Sonderregelungen der Abschnitte II bis 1V gelten nicht für galvanische Veredelung. Hier finden vielmehr die Vorschriften des § 23 der Durchführungsanordnung M11 Anwendung.
VI. Thermit Für die Ausstellung von Metalldeckungsscheinen für Alu⸗ minium zur Herstellung von Thermit hat die Wirtschafts— ruppe Möetallindustrie, Berlin⸗Schöneberg 1, Innsbrucker Straße 42, eine Ermächtigung erhalten.
VII. Legiertes Eisen⸗ und Stahlmaterial sowie Hartmetall
X
ür alle Legierungsmetalle zur Herstellung von legiertem Ciß! und Stahlmaterial sowie Hartmetalk hat die Fach⸗ ruppe Edelstahl der Wirtschaftsgruppe Eisen schaffende Industrie, Berlin NW 7. Unter den Linden 10, eine Ermächti⸗ ung erhalten. Die Verfügung über die Metalle an die Edel⸗ fame, erfolgt vom 1. Juli 1943 ab durch Verbrauchs— 6. ung der Fachgruppe Edelstahl, die als Metall- e,. im Sinne von 5 8 der Anordnung M! gilt.
VIII. Erzeugnisse der ersten Verarbeitungsstufe aus Molybdän und Wolfram
Die Fachgruppe Edelstahl der Wirtschaftsgruppe Eisen schaffende Industrie ist beauftragt, im Sinne der Vorschrift des 51 Abs. 6 der Durchführungsanordnung EI 5M] die Erzeugung und den Absatz von Erzeugnissen der ersten Ver⸗ , aus Molybdän und Wolfram nach Anweisun— gen der Reichsstelle Eisen und Metalle zu lenken. Die all emeinen 3 für Erzeugnisse mit Sonderregelungen ö für alle Erzeugnisse erster Verarbeitungsstufe aus
olybdan und Wolfram dementsprechend Anwendung.
IX. Edelmetall⸗Legierungen
Ermãchtigte Stelle
Reichsstelle für Edelmetalle Berlin C2, Breite Str. 8433
Erzeugnis Edelmetall- Legierungen, d. h. alle Legierungen von Edelmetallen mit Metallen außer den Metall⸗Legie⸗ rungen mit bis zu 8v. H.
Dilber
X. Metalle als Betriebshilssmittel
Für die nachstehenden Anwendungsfälle, bei denen dat Metall nicht in das Erzeugis übergeht, sind Sonderregelungen getroffen.
Anwendungsgebiet
1. Aluminium zur Her— stellung kohlefreier Metalle
Ermãachtigte Stelle Wirtschaftsgruppe Metall- industrie, Berlin⸗Schöne⸗ berg 1, Innsbrucker Str. 47 2. . . '; . tion und Schlackenreduk⸗ tion . Zinn zur Herstellung von n , für den igenbedarf beim Ziehen hochfester Drähte
4. Blei zum von Drähten
Wirtschaftsgẽuppe We rk⸗ stoffverfeinerung und ver⸗ wandte Eisenindustrie⸗ zweige, Hagen i. W., Körnerstr. 27
Patentieren
583 Sonderregelungen für Lötungen und Lote
(1) Für Lötungen aller Art, d. h. für den Metallinhalt ge löteter 53 an Loten der Metallklasse 343, dürfen —
Metallerzeugnisse weder übertragen noch gefordert werden.
(2 Wird für einen Auftrag eines Hauptkontingentsträgers auf Verpackungsmittel eine 100 kg übersteigende Menge an Loten der Metallklasse 343 erforderlich, muß der Hauptkontin⸗ gentsträger für die Gesamtmenge an Loten Bezugsrechte übertragen.
(G3) Verbraucher von Loten der Metallklasse 343, soweit sie nicht unter die Sonderregelung des Ausbesserungs⸗ und Instandhaltungsbedarfs nach den s§ 20 und 21 der Durch⸗ führungsanordnung M 11 fallen, beantragen für ihren Bedarf an Loten einen Metalldeckungsschein bei der Reichsstelle Eisen und Metalle oder der zuständigen Kammer G 12 Abs.?2 und §z13 der Durchführungsanordnung M 11), und zwar im Falle des Absatzes 1 auf dem Vordruck „Schwermetalle, Form A*“ und im Falle der Ausnahme des Absatzes 2 auf dem Vor— druck . Form B“.
*) Abweichend von der Vorschrift in Absatz 3 sind Metall- deckungsscheine für Lote zu beantragen
außer bei Verpackungsmitteln nach Abs. ? — Bezugsrechte für
b
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/ , me. 2m e —