1943 / 156 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Jul 1943 18:00:01 GMT) scan diff

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geeicht. nud Gtaatganutzeiger Kr. 156 vom 8. Juli 1943. S. 4

a) bei der Fachgruppe Feine Blechpackungen, Berlin⸗Char⸗ lottenburg 2, Fasanenstr. 77, soweit Betriebe Ver⸗ packungsmittel löten, für welche die Fachgruppe ihnen nach Fertigungsplänen Weißblech, Weißband und / oder Lötrandband zuteilt;

b) bei der Fachgruppe Milch-Industrie der Wirtschafts=

gruppe Lebensmittelindustrie, Berlin W 15, Kurfürsten⸗ damm 52, für Lote zum Verschließen von Füll⸗-Löchern der Konservenmilchdosen.

§5 4

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den S§5 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

§5

(I) Diese Anordnung tritt am 1. August 1943 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustim— mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn—

emäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im i, Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krxains.

(2) Am 1. August 1943 treten die Vorschriften der 55 22, 24 und 25 der k MII der Reichs- stelle für Metalle vom 4. Juli 1912 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 161 vom 13. Juli 1942) außer Kraft.

Berlin, den 26. Juni 1943. Der kommissarische Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. Müller⸗ Zimmermann.

Anordnung über Höchstpreise für Schneidwaren Vom 1. Juli 1943

Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans Bestellnng eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (RGBl. 1 S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres⸗ plan angeordnet:

§1 ((I Beim Verkauf von Schneidwaren dürfen Händler auf der Stufe des Einzelhändlers höchstens die von der Wirt schaftsgruppe Eisen⸗ Stahl- und Blechwarenindustrie fest— gesetzten Preise für Schneidwaren berechnen.

(2) Wenn Hersteller für Schneidwaren niedrigere Brutto— preise als die der Preisliste der Wirtschaftsgruppe vor- schreiben, dürfen Händler auf der Stufe des Einzelhandels diese Preise nicht überschreiten. Die Hersteller sind ver⸗ pflichtet, niedrigere Bruttopreise vorzuschreiben, wenn die Güte der von ihnen gelieferten Erzeugnisse unter der all— gemein üblichen liegt.

§2

( Hersteller und Großhändler haben dem Handel auf der Stufe des Einzelhandels 32 v. H. Rabatt zu gewähren.

E) Die Hersteller haben den Großhändlern 46 v. H, den Stahlwaren⸗-Facheinzelhändlern 40 v. H. Rabatt zu gewähren.

(3) Sofern Stahlwaren-Facheinzelhändler vom Großhandel beziehen, ist ihnen 32 v. H. Rabatt zu gewähren.

(4) Die Wehrmacht wird beim unmittelbaren Bezug vom Hersteller zu den Bedingungen des Großhandels beliefert, so⸗ weit nicht besondere Preise für die Wehrmacht festgesetzt sind.

(5) Hersteller und Händler dürfen folgende Zahlungs- bedingungen und Lieferungsbedingungen anwenden, von denen nur zugunsten der Abnehmer abgewichen werden darf:

bei Zahlung innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum

2 v. H. Skonto, bei Zahlung innerhalb 60 Tagen ab Rechnungsdatum kein Abzug.

Die Rechnung darf frühestens vom Tage des Versandes datiert werden. Die Preise gelten beim Hersteller ab Werk, beim Händler ab Händlerlager. Die Verpackung darf daneben besonders berechnet werden.

83

(I) Den Großhändlerrabatt erhalten Großhändler und Einkaufsverbände, die von der Reichsgruppe Handel in der Großhändlerliste für Schneidwaren zusammengefaßt werden. In diese Liste dürfen nur Großhändler aufgenommen werden, die mindestens 75 v. H. ihres Umsatzes an Schneidwaren an Wiederverkäufer liefern. In die Liste sind ferner die Ein— laufsverbände aufzunehmen, die nach den Richtlinien der Reichsgruppe Handel dem Großhandel gleichstehen.

(2) Stahlwaren⸗Facheinzelhändler sind solche Unternehmen des Einzelhandels, die im Jahre 1938 das volle Sortiment an Schneidwaren geführt haben. Sie sind auf Verlangen verpflichtet, dem Hersteller eine Erklärung dieses Inhalts ab⸗ zügeben. Im Streitfall entscheidet darüber, ob ein Einzel⸗ händler als Stahlwaren-Facheinzelhändler angesehen wird, die Reichsgruppe Handel. Für Handelsunternehmungen, die ihren Sitz nicht im Altreich haben, ist an Stelle des Jahres 1938 das Jahr 1942 maßgebend.

(3) Warenhäuser und Versandgeschäfte stehen dem Stahl⸗ waren-Facheinzelhandel gleich.

§5 4 (1) Die Hersteller und der Großhandel haben beim Verkauf von Schneidwaren an den Einzelhandel die Artikelnummer und den Listenpreis auf der Rechnung anzugeben.

(E) Die Hersteller und der Großhandel müssen dabei darauf hinweisen, daß beim Verkauf an den Verbraucher höchstens diese Preise berechnet werden dürfen.

(3) Die Hersteller und der Großhandel sind von der Ver⸗ pflichtung nach Abs. 2 befreit, insoweit sie dem Einzelhandel

die Listenpreise allgemein mitgeteilt haben mit dem Hinweis,“

daß höchstens diefe Preise berechnet werden dürfen.

§5

Die Wirtschaftsgruppe Eisen-, Stahl- und Blechwarenindu⸗

strie wird ermächtigt, init Einwilligung des Reichskommissars

. die Preisbildung Preise für Schneidwaren festzusetzen.

ie Festsetzung wird im Reichsanzeiger veröffentlicht. Für diese Preise gelten die Bestimmungen dieser Anordnung, so— weit nichts Abweichendes verfügt wird.

() Diese Regelung gf für Lieferungen der Industrie vom 1. August 1943 ab, für Lieferungen des Handels vom 1. Ok⸗ tober 1913 ab.

(2) Entgegenstehende Regelungen der Preisbildungsstellen treten mit dem gleichen Zeitpunkt außer Kraft.

§5 Der Reichskommissar für die Preisbildung und die von ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen anordnen oder zu⸗ lassen. Berlin, den 1. Juli 1943. . Der Reichskommissar für die Preisbildung. Fisch böck.

Au lage

Preisliste der Wirtschafts gruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blech⸗ warenindustrie für Schneidwaren, festgesetzt- auf Grund der Anordnung des Reichskommissars für die Preisbildung über Höchstpreise für Schneidwaren vom 1. Juli 1943.

A. Verbraucherhöchstpreise für grobe Scheren FR. M je Stück 1. Gartenschere mit Klappverschluß, karierte Schenkel, Größe ca. 23 em, Gewicht ea. 330 g. Ausführung: Schneide , . 1,85 2. Gartenschere, doppelschneidig, Klappe, Draht oder Lederverschluß, geschweifte Schenkel, Größe ea. 22 om Ausführung: Schneide blank, sonst unbearbeitet a) I. Güte 2 mal montiert. ..... . . .. 2, 680

b) II. Güte 1 mal montiert. ...... 19 8. Rebenschere, hohle Schenkel, Lederverschluß, Größe ca. 21 em ;

Ausführung: Schneide blank, sonst unbearbeitet... . 2,86 4. Rebenschere, hohle Schenkel, Lederverschluß, Größe

ca. 23 em

Ausführung: Schneide blank, sonst unbearbeitet ... KE, B50 F. Gärtnerschere, schwere Ausführung, doppelschneidig

mit angeschnittenen Gußstahlblättern, Klappverschluß,

,,,, i . 6. Schuster⸗ oder Lederschere, mit Klappverschluß,

Größe ca. 22 om

Ausführung: Schneide blank, sonst unbearbeitet. . . . 2,30 J. Trau benschere, mit Ringverschluß, Größe ea. 17 om

Ausführung: Schneide blank, sonst unbearbeitet . . . . 1,15

B. , , , Do senöff ner und Korkt⸗ zie her 1. einfacher Dosenöffner ohne Mechanik, mit Führungsklinge, ganz aus Stahl geschlagen, Griff lackiert oder gefärbt,

g, oo

ii, —, 8 2. einfacher Dosenöffner ohne Mechanik, mit Führungs- klinge und Holzbeschalung, Länge 18 em ..... 468 3. Dosenöffner mit Zahnradwiderlager, Griff lackiert oder gefärbt mit Holzzwischenstück, Länge 16 em ...... 78 4. Dosenöffner mit Zahnradwiderlager, mit geprägtem Hohlgriff, lackiert oder gefärbt, Länge 18 om .. .. . —, H. Stangenkorkzieher mit Holzgriff, scharfes oder rundes . genre Binge, 76

6. Hebelkorkzieher, Kastensform mit Kapselheber, Kasten lackiert oder gefärbt, scharfes oder rundes Gewinde, Länge 1 80

C. Verbraucher höchstpreise für eisenvernidelte Eßlöffel, Eßgabeln und „Stahlheftmesser“

F. M je Did. 1. Eßlöffel, eisenvernickelt. . ... ö . 4,80 2. Eßgabeln, eisenvernickelt... . .. . 4,80 za. Eßmesser aus SM-⸗Stahl aus einem Stück geschmiedet, mit vernickeltem Heft, passend zu den Eßlöffeln und Gabeln in vernickelter Ausführung Klinge 5“ SM.-Stahl blau geschliffen, Heft zur Länge ge—⸗ pließt, gebürstet, vernickelt ...... ö 12,50

3b. Eßmesser aus 8M-Stahl aus einem Stück geschmiebet und unvernickeltem Heft, passend zu den Eßlöffeln und Gabeln, Eisen gerommelt Klingen 5. 8M Stahl ordinärblau geschliffen, Heft quer gepließt und gebürstet . ...

HD. Verbraucherhöchstpreise für feine Scheren

Gruppe l Gruppe II Guß⸗ 8 M⸗

/

F. A HR. M] je Stck. je Stck. l. Ladenschere 417 brüniert mit Niete .. 1,15 2. Ladenschere 417“ brüniert mit Schraube .. 1,85 1,20 3. Ladenschere 6“ brüniert mit Niete ö 1,50 4. Ladenschere 6 brüniert mit Schraube... 2,25 1, z] 5. Ladenschere 417 blank mit Niete ..... 1 tz. Ladenschere 417“ blank mit Schraube ... 1,ů75 19,08 7. Ladenschere 6 blank mit Niete ...... 1B86 . 8. Ladenschere 5 blank mit Schraube .... 2,15 1,45 9. leichte Damenschneiderschere 7“ brüniert mit Schrauben. J 2,85 2, 45 10. leichte Damenschneiderschere 7“ blank mit Schraube w 1 2,20 II. Schneiderschere 9 lackiert mit Schrauben. 7, 75 5,25 12. Papierschere 109 brüniert mit Niete ... 3,40 13. Papierschere 19 brüniert mit Schraube.. 4,50 3,70 14. Papierschere 19 blank mit Niete ..... . 2,90 15. Papierschere 19 blank mit Schraube J 4,50 3,20 16. Taschenschere 4 brüniert mit Niete . .. 1, 15 17. Taschenschere 4 brüniert mit Schraube ö 1,80 1.25 18. Taschenschere 4 blank mit Niete ..... 1, 19. Taschenschere 4 blank mit Schraube ... 1,10 20. Augenschere 31“ vernickelt, gerade, mani⸗ cure Verarbeitung, auf den Nagel gestellt, mit Gren nn,, ,,,, 2, 66 21. Augenschere 3½“ vernickelt, gerade, manicure Verarbeitung, mit Schraube ...... 1,50 22. Augenschere 3“ vernickelt, gebogen, manicure Verarbeitung, mit Schraube.. ..... 1,50 23. Augenschere 3“ vernickelt, gebogen, auf den Nagel gestellt, mit Schraube.... ... 2, 85 2, 10 24. Nagelschere 3! vernickelt, gerade, manicure Verarbeitung, auf den Nagel gestellt, mit k 2, 25. Nagelschere 31“ vernickelt, gerade, manicure Verarbeitung, mit Schraube... 1,45 265. Nagelschere 3“ vernickelt, gebogen, manicure Verarbeitung, mit Schraube.... 1,70

27. Nagelschere 37“ vernickelt, gebogen auf den Nagel gestellt, mit Schraube 25. RKnopflochschere 417 brüniert, mit Schraube ; nn Ben icht a ih . 2, 66 1,906

26. Sacschere 8, blank, mit Niete 41,40 3, 30. Lederschere 8 ovaler Halm, blank, mit Niete 2, 80

L. Verbraucher höchstpreise für Taschenmesser. Die Hersteller werden von der Wirtschaftsgruppe Eisen-, Stahl- und Blechwarenindustrie in die nachfolgenden Gütegruppen eingestuft.

Gruppe 1A: Uussührung: FR. M Klinge: Gußstahl⸗Sonderqualität. Schleifen: gut M blau. Reiden: poliert, gepließte Gänge. Ausmachen: M poliert. 1. Messer mit einer Klinge, Heftlänge 1117 em ... . . 2, 2. Messer mit 2 Klingen, Heftlänge 9 em , Messer mit 2 Klingen, Heftlänge 10 em ..... . 2,80 3. Messer mit 2 Klingen und Korkzieher, Heftlänge 9 33,26 Messer mit 2 Klingen und Korkzieher, Heftlänge 10“ em 3,638 4. Messer mit einer Klinge, Büchsenöffner und Korkzieher, Heftlänge 111 Cin * . K 1 3,40

Gruppe 1B: Ausführung: Schleifen: gut 1 blau. Reiden: / poliert, gepließte Gänge. Ausmachen: 1 poliert. Klinge: Gußstahl, 1 klingiges Messer, Klinge wahlweise Guß oder SM-⸗Stahl. 1. Messer mit einer Klinge, Klinge Gußstahl, Heftlänge

1, J Messer mit einer Klinge, Klinge 8M-Stahl, Heftlänge 11 kJ 1,55

2. Messer mit 2 Klingen, Klingen Gußstahl, Heftlänge 9 em 2,

Messer mit 2 Klingen, Klingen Gußstahl, Heftlänge JJ 666 3. Messer mit 2 Klingen und Korkzieher, Klingen Gußstahl, G . Messer mit 2 Klingen und Korkzieher, Klingen Gußstahl, 1 3,20

4. Messer mit einer Klinge, Büchsenöffner und Korkzieher, Klinge Gußstahl, Büchsenöffner SsMStahl, Heftlänge ö w .

Gruppe II: Ausführung:

Schleifen: 2 * gezogen, Rücken und Gänge gepließt oder 1x gezogen, ma⸗ schinenpoliert.

Reiden: 1 poliert.

Ausmachen: 1 poliert.

Klinge: 8M-Stahl.

1. Messer mit einer Klinge, Heftlänge 11? em .... . 1,35 2. Messer mit 2 Klingen, Heftlänge g em —= . . . . 1,26 Messer mit 2 Klingen, Heftlänge 10 em ...... . 1,16 3. Messer mit 2 Klingen und Korkzieher, Hestlänge 9 om 1,530 Messer mit 2 Klingen und Korkzieher, Heftlänge 10 em 1,70 4. Messer mit einer Klinge, Büchsenöffner und Korkzieher, JI w

Gruppe III: Wusführung:

Schleifen: 24 gezogen, Rücken und Gänge gepließt oder 1x gezogen, ma⸗ schinenpoliert, abzgl. Fabrikvor⸗ arbeit.

Reiden: 1 poliert.

Ausmachen: , poliert oder Schalen ge⸗ preßt, Heft rund um den Erl gepließt, Feder vorher bear— beitet.

Klinge: 8sM⸗Stahl.

1. Messer mit einer Klinge, Heftlänge 12 em... . 60 2. Messer mit 2 Klingen, Heftlänge 9 em. . . —90 Messer mit 2 Klingen, Heftlänge 12 em .. . ... . . 1,15 3. Messer mit 2 Klingen und Korkzieher, Heftlänge ghz am 1,10 Messer mit 2 Klingen und Korkzieher, Heftlänge 12 em 1,30

4. Messer mit einer Klinge, Büchsenöffner und Korkzieher,

Heftlänge 12 em

Gruppe IV: Ausführung: .

Schleifen: 2 gezogen, Rücken und Gänge gepließt, oder 1 gezogen, ma- schinenpoliert, abzgl. Fabrikvor⸗ arbeit.

Reiden: lt. Preisverzeichnis für blechschalige

Messer brutto. Ausmachen: Schalen gepreßt, Heft rund um den Erl gepließt, Federn vorher bearbeitet. Klinge: SM-⸗Stahl.

l. Messer mit einer Klinge, Heftlänge 12 em ...... 56.

2. Messer mit 2 Klingen, Heftlänge 9 em .. . . . 60 Messer mit 2 Klingen, Heftlänge 12 em ..... . . 76

3. Messer mit 2 Klingen und Korkzieher, Heftlänge 9M em —, 5 Messer mit 2 Klingen und Korkzieher, Heftlänge 12 Em „85

4. Messer mit einer Klinge, Büchsenöffner und Korkzieher, Heftlänge 12 em

Berlin, den 1. Juli 1913. Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie. Karl Becker, Leiter.

Berichtigung

Der z 2, der Anordnung Rr. 135 des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion als Reichsstelle Maschinenbau über die Vereinheitlichung von Plattenbändern, für Stückgüter vom 27. Mai 1943 un fen nich: im Deutschen Reichsanz. u.

reuß. Staatsanz. Nr. 133 vom 10. Juni 19413) erhält folgende . .

3. Plattenbänder mit Büchsenförderketten a) Ketten nach DIN E 993 b) Bruchlast am Einfachstrang 3,15 45 6,3 9,0 12,5 18,0 25,ů5 t e) Bruchlast am Doppelstrang 6,3 9,0 12,5 18,9 25,0 35,5 50,0 t d) Laufrollendurchmesser bei 40 50 63 80 80 100 125mm

fliegend angeordneten 50 63 80 100 109 125 160mm Rollen 125 160 200mm

e) Teilungen zugeteilt zur Bruchlast gemäß DIN E 993

in den Größen 100 185 160 260 250 315 400 mi

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Gerantwortlich fur den Amilichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den CGerlag: Präsident DT. Schlange in Potsdam:

verantwortlich für den Wirtschaftgteil und den übrigen redaftjonellen Lell Rudolf gangsch in Berlin NMw 21 Druck der Preußischen Gerlagz. und Druckerel Gmbd. Gerlin.

Vier Beilagen

(einschließlich einer Zentralhandelsregisterbeilage). Het der gekürzten Ausgabe fällt vie Feutralhandelsregisterbellage fort.

je Stüq

zum Deutschen nr. 156

Er te Beilage

und Prenhijchen Staatsanzeiger

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

Anordnung

ur Ergänzung der Anordnung Nr. 39 des Bevollmächtigten . die , e, ,n über die Vereinheitlichung von Industrieöfen vom 30. Januar 1942 Vom 18. Juni 1943

Auf 6 des Arbeitsausschusses Industrieöfen im Hauptausschu aschinen beim Reichsminister für Bewaff— nung und Munition wird in Ergänzung meiner Anordnung Nr. 39 zur Vereinheitlichung von Industrieöfen vom 30. Januar 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 28 vom 3. Februar 1942) auf Grund der Verordnung über die Lenkung und ö der Maschinen⸗ und Apparate⸗ Erzeugung vom 11. Dezember 1959 (RGGBl. 1 S. 2411) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 20. De⸗ zember 1939 (RGBl. 1 S. 2498) mit Zustimmung des Reichs⸗ wirtschaftsministers angeordnet:

§1 Die Vorschriften der Anordnung Nr. 39 über die Verein— heitlichung von Industrieöfen vom 30. Januar 1942 gelten auch für geschweißte oder anderweitig hergestellte Stahltiegel.

5 2 Zur Zeit in Herstellung befindliche Stahltiegel, die den Vor⸗ schriften dieser Anordnung nicht entsprechen, können fertig— gestellt, Vorräte können j werden.

8583 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind gemäß §4 der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung der ,, über die Lenkung und Verteilung der Ma— schinen⸗ und Apparate⸗ Erzeugung strafbar.

54 . Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in raft.

Die Anordnung über die Vereinheitlichung von Industrie⸗ öfen vom 30. Januar 1942 sowie n Ergänzungsanordnung . auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Ge—

ieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung der zuständigen Chefs der Zivilverwaltung 1 auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den

besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 18. Juni 1943. Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange,

Leiter des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Bewaffnung und Munition.

Bekanntmachung

Die am 6. Juli 1943 ausgegebene Nummer 66 des Reichs—⸗ gesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung über die Eingliederung von Umsiedlern in die Reichsversicherung. Vom 19. Juni 1965.

Verordnung über das Patent- und Gebrauchsmusterrecht im Generalgouvernement. Vom 30. Juni 1943.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0, 15 R. M1. Postbeförderungs—⸗ . G08 4 für ein Stück bei Voreinsendung auf .

ostscheckkonto: Berlin g62 00. .

Berlin NW 40, den 7. Juli 1943.

Reichsberlagsamt. J. V.:: Stern.

Bekanntmachung

Die am 6. Juli 1913 ausgegebene Nummer 26 des Reichs— gesetzblatts, Teil Il, enthält:

Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Vierten usatzabkom]mens zum deutsch⸗slowakischen Handelsvertrag. Vom 1. . 1943.

Bekanntmachung über den deutsch-rumänischen Vertrag über die Zusammenarbeit auf kulturellem Gebiet. Vom 1. Juli 193.

Umfang; 13 Bogen. Verkaufspreis: 030 RM. Postbeförde⸗ rungsgebühren; 0,93 t für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96200.

Berlin NW 40, den 7. Juli 1943.

Reichsverlagsamt. J. P.: Stern.

Nichtamtliches

Deutsches Reich Der Finnische Gesandte in Berlin, Herr T. M. Kivi⸗ mäki, hat Berlin am 5. Juli d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat Ervin Lund ström die Geschäfte der Cern d fr!

Nummer 2 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußischen Ministeriums des Innern vom 7. Juli 1943 hat folgenden In⸗ 1 Allgemeine Verwaltung. RdErl. 28. 6. 43, Ge⸗

ühren f. d. Anbring. v. priv. Rundfunkanlagen an reichseig. Gebäuden. RdErl. 1. 7. 43, Umstellungsbeih. f. d. Empfänger v. Einsatzbesoldg. d. Zollgrenzschutz Res. . d. TR. Einheiten de, Heeres u. ihre Hinterblieb. RdErl. 1. 7. 43, Anréchng. v. Dienstzeiten in d. NSDAP. u. ihren Gliedergn. auf d. 821 RdErl. 5. J. 43, Stilleg. ächs. Regierung. Reichs- u. Stagtshaushalt, Kassen⸗ u. Rechnun sSUwesen. RdErl. 30. 6. 43, Haushalt d. Reg⸗Amtsbl. Verw. Kom mu? nalverbände. Namen- u. Grenzändergn. v. Gemeinden u. Verw. Bez. RdErl. 30. 6. 43, Mitteilungsblätter kleinerer Ge⸗ meinden. RdErl. 2. 7. 48, Vergnügungssteuer; hier; Aner- kenng. d. dt. , , e. Nr. 669. Polizei verwaltung. VUd Erl. 29. 6. 43, Kriegswirtschaftl. Kräftebilanz im Bereich J. OrdnPol. NdErl. 3. 7. 43, Strafbare Handlgn. v. Juden. RdErl. 30. 6. 43, Kostentrag. f. d. Höh. SS- u. Bol.-Führc',. Be⸗ fehlsh. d. OrdnPol. u, Kommand. d. OrdnPol. im Protkftorat, im GenGouv. u. in d. besetzt. Gebieten. RdErl. 26. 6. 43, Preise 8d. n, n d. Ordn Pol. RdRrl. 28. 6. 43, Reichs⸗ karten f. Urlauber. . RdErl. 29. 6. 43, Tragen v. Sporen u. Einsparg. v. Leder bei d. OrdnPol. RdErl. 1.7. 43, Uniform⸗ anfertig. f. d. Ordn Pol. RdErl. 1. 7. 43, Beschaffg. v. Felleñ u. Waren aus Spinnstoffen f. d. Pol. RdErl. 2. 743, Verleg. d. Pol. Schule f. Verw. Beamte d. OrdnPol. in Wendefurt. RdErl. 1. J. 43, Beschaffg. v. Feuerlöscharmaturen f. d. FSch PP.

Freiw. Feuerw. u. Pflichtfeuerw. RdErl. 29. 6. 43, Schutz d. Ernte vor ee, durch feindl. . RdErl. 29. 6. 43, Dienstkleidungszusch. f. d. Selbsteinkleider d. LSPol. RdErl. 29. 6. 45, Behandlg. v. Unfällen mit Kraftfahrz. d. SLSPol. RdErl. 29. 6. 43, Umarbeitg. d. Schulterriemen d. LSPol. RdErl. 1. 7. 43, Vorlage v. Vorschlägen zur Verleihg. d. SS. Ehrenzeichens 2. Stufe. RdErl. 25. 6. 43, Verbrauchsregelg. f. d. Gefangenen verpfleg. —Stagts angehörigkeit, P aß⸗ und Au sländerpolizei. RdErl. 39. 6. 43, Ueberlassg. v. Lichtbildern ausl. Arbeitskräfte an d. Arbeits?le. Personen⸗ standsangelegen heiten. RdErl. 1. 7. 43, Austausch v. Eheschließungsurkunden nach d. Haager Eheschließungsabkommen. Wehrangelegenheiten. Kriegs fchäd en. Fami: lie nu nterhalt. RdErl. 28. 6. 43, Bauarbeiten zur Beseitig. v. Fliegerschäden; hier: Reichssondereinsätze. RdErl. 29. 6. . Lohnerstattg. bei Heranziehg. betriebsfremder Kräfte zur Beseitig. od. Minderg. v. Fliegerschäden od. zum Bereitschaftsdienst bei

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Fliegeralarm. RdErl. 1. 7. 48, ,. auf d. Ausland hade dt. Stagtsangeh. RdErl. 1. 7. 43, Ümstellungsbeih. f. Empfänger v. Einsatzbesoldg. d. Zollgrenzschutz⸗Res. sowie d. TR. Einheiten d. Heeres u. ihre Hinterblieb. RdErl. 2. J. 43, Be= zeichng. f. „getötete“ u. „verletzte“ Zivilpersonen bei Luftangriffen, BVermessungs⸗ und Grenzssachen. RdErl. 29. 6. 49, Verbindg. d, Reichskatasters mit 8d. Grundbuch. Wohl?“ fah K u. Jugendwohlfahrt. RdErl. 29. s. 43, . gebühr; hier: Hinweis auf Ablauf d. Gebührenbefreig. Voltsgesundheit. RdErl. 530. 6. 43, Regelg. d. Dienst⸗ betriebes (Ladenschluß) in Apotheken. Vierschiedene s. Hand⸗ schriftl. Berichtign. Reichsindexziffer f. Juni 1913. Neu erscheinungen. Stellenausschreibungen von Gemeindebeagmten. Zu beziehen durch alle h len tartem Carl Heymanns Verlag, Berlin WS, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 2W1I5 E- für Ausgabe A Gweiseitig bedruckt) und 2,70 RM für Ausgabe B (einseitig bedruckh.

Wir ch arts re rn ͤ

Internationale Versicherungskonferenz

Im Rahmen der Ende Juni 1943 auf Einladung des slowa— 6 Ministerpräsidenten Dr. Tuka in Tschirmer⸗-See, Tatra, Slowakei, abgehaltenen Tagung der Internationalen Rechts— kammer, die unter Leitung ihres Präsidenten, Reichsminister Generalgouverneur Dr. Frank, stand und auf der 12 ver— schiedene Nationen vertreten waren, tagte eine Konferenz von Delegierten der Sektion für Versicherungswesen. Der Vorsitzer dieser Sektion, Generaldirektor Dr. Ullrich⸗Gotha, er— stattete gleichsam als Auftakt für die Gemeinschaftsarbeit ein ein— leitendes grundlegendes Referat über „Europäische Zusammen— arbeit im Versicherungsrecht, Leistungen der Vergangenheit, Ziel— setzungen für Gegenwart und Zukunft“.

Der Sektionsvorsitzer Dr. Ullrich ging in seinem Referat von den großen wirtschaftspolitischen Zielsetzungen der Gegen— wart aus, die darauf gerichtet sind, die wirtschaftliche Struktur des europäischen Kontinents umzuformen und aus der kontinen— tal-europäischen Schicksalsgemeinschaft des Krieges eine Lebens— und Wirtschaftsgemeinschaft des Friedens zu schmieden, wobei in jedem europäischen Staat zwischen der Tätigkeit seiner Wirtschaft als nationalem Faktor einerseits und als Faktor der Arbeits⸗ teilung innerhalb des europäischen Großraumes andererseits eine sinnvolle Synthese zu schaffen ist. Unter Ueberwindung des euro— päischen Wirtschaftspartikularismus und der zwischenstaatlichen Wirtschaftshemmungen muß die Wirtschaftseinheit des kontinen— tal-europäischen Großraumes angestrebt werden. Das erfordert eine weitgehende Vereinheitlichung des Wirtschaftsrechts auf allen Gebieten, auf denen eine Verschiedenheit der rechtlichen Vorschriften nicht durch besondere nationale Gründe gerecht— fertigt ist. Auf das Versicherungsrecht übergehend, gab Dr. Uil— rich in großen Zügen zunächst eine Rückschau auf das, was in der Vergangenheit an internationaler Rechtsangleichung im Ver— sicherungswesen durch gesetzgebende Stellen, Fachverbände, wissen⸗ schaftliche Einrichtungen, Rechtslehrer, Hochschulinstitute, Fach— presse usw. schon geleistet worden ist, und dann umriß er in einem Augenblick kurz die Aufgaben, die der Sektion für Ver— sicherungswesen durch die Erfordernisse der Gegenwart und der Zu— kunft gestellt 6 Er betonte, daß für die Erfüllung dieser Auf— gaben eine planmäßige Organisation und eine einheitliche Aus— richtung der internationalen Rechtsgestaltung nötig sei. Die Vor— aussetzungen dafür seien durch die Bildung des europäischen Groß— raumes gegeben, und die IRK. sei die geeignete Zentrale für die Arbeiten an der Angleichung und Vereinheitlichung des europäischen Versicherungsrechts. Diese Arbeiten müßten auf die im Gesamt— interesse der europäischen Völker gegebenen wirtschaftlichen und soziglen, technischen und verkehrsmäßigen Ziele, auf eine möglichst vollkommene rechtliche Regelung des Versicherungsschutzes aus⸗ gerichtet sein, der sozialen Verantwortung gegenüber den Ver— sicherten Rechnung tragen und bei Wahrung der berechtigten einzelstaatlichen Belange auf die Erfordernisse der europäischen Gemeinschaft die nötige Rücksicht nehmen. An verschiedenen Bei— spielen aus dem Gebiet des Versicherungsaufsichtsrechts der Rück— versicherung, der Transport- und Seeversicherung, der Kraftfahr— zeug⸗ und der Luftffahrtversicherung zeigte der Vortragende, welche Fülle an Arbeitsstoff für eine internationale Zusammen— arbeit im Versicherungsrecht vorliegt. Als vorbereitende Maß— nahme regte er eine . der nationalen Versicherungs— gesetze, der internationalen versicherungsrechtlichen Abkommen und der Literatur an, die sich mit Fragen des zwischen- und über— staatlichen Versicherungsrechts beschäftigt. Ferner empfahl er die Herausgabe eines Archivs für Internationales Versicherungs— recht. Als erste wichtige Aufgabe der Mitglieder der Sektion für Versicherungswesen bezeichnete er es, aktive Propagandisten für die Idee zu werden, daß eine europäische Gemeinschaftsarbeit im

Versicherungsrecht nicht nur nützlich und notwendig, sondern au vielen Gebieten dieses Fachs auch mit bester Aussicht auf Erfol durchführbar sei. Er schioß seine Rede mit einem Appell an die europäischen Versicherungsrechtler, für diese Idee positiv mitzu— arbeiten als Vorkämpfer und Wegbereiter einer möglichst weit⸗ gehenden internationalen Rechtsangleichung im Versicherungz re t im Dienst der Wirtschaftsgemeinschaft des europäischen Groß⸗ raumes.

Anschließend wurden Referate über versicherungsrechtliche Pro- bleme in den für eine internationale Rechtsangleichung besonberg geeigneten Versicherungszweigen erstattet, und zwar in der Rück⸗ versicherung von Direktor Dr. , n. München, und General- direktor Romalo, Bukarest, in der Transport- und Seeversicherung von Generaldirektor Ondruska, Bratislava, und Direktor Brand, Hamburg, in der Automobilversicherung von Direktor Borenius, Helsinki, und Direktor K. Jannott, Gotha, in der Luftfahrtver⸗ sicherung von Professor Diaz⸗Llanos, Madrid, und Direktor K. Jannott, Gotha. Präsident Dr. de Coster, Brüssel, sprach über „Das Versicherungsrecht in Belgien“ und Proöfessor Dr. Belie, Zagreb, über „Das Versicherungsrecht in Kroatien de lege lata et ferenda unter Berücksichtigung internationaler Bedürfnisse.“ Der Geschäftsführer Direktor Rechtsanwalt Dr. Oellers, Halle, berichtete über organisatorische Fragen der Sektion. Am Schluß der Tagung wurden die Ergebnisse der Verhandlungen von dem Vorsitzer, Dr. Ullrich, Gotha, der auch im „Großen Rat“ der IR. darüber berichtete, zusammengefaßt und in einer Entschließung niedergelegt, dig die einmütige Zustimmung der Delegierten fand.

Diese erste Fühlungnahme der Delegierten der Sektion für Versicherungswesens der IRR. bildete einen verheißungsvollen Anfang für die künftige internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Versicherungsrechts.

Der deutsche Rauchwarenmarkt im Juni 19413

Dank der Auftragsfreudigkeit der während des Monats Juni als Käufer beim deutschen Rauch⸗ waren⸗Großhandel in Erscheinung trat, waren die Exportumsätze recht befriedigend. Sie erfaßten hauptsächlich gelo gte Artikel und Edelfüchse. Hauptauftraggeber waren die Länder Rumänien, Ungarn, Schweden, Kroatien und Finnland. Rumänien kaufté beste Sorten in Rot-, Blau- und Silberfüchsen, ebenso von Per⸗ sianern. Bevorzugt waren die Spitzenbunde mit runder, t und guter Locke. Weiter verlangte die rumänische Kundschaft Krawattennerze, während Mantelnerze weniger begehrt wurden. Diese verkauften sich dagegen gut nach Ungarn. Auch Italien zeigte für Mantelnerze Interesse, doch standen den dortigen Ab⸗ nehmern im Juni keine Einfuhrkontingente mehr zur Verfügung. Rumänien kaufte sehr gut Sealkanin, für die auch Schweden große Aufnahmebereitschaft zeigte. Die schwedischen Einkäufer übernahmen auch gelockte Ware, jedoch waren die Preise nicht so befriedigend, wie . von den Südostländern angelegt wurden. Finnland kaufte vornehmlich gefärbte Kanin, Persianer, Schiras und dergleichen, aber meist nur billigere Sorten. Kroatien be⸗ stellte gelockte Artikel, ferner Silber⸗, Blau⸗ und Platinfüchse sowie Nerze. Ungarn übernahm ebenfalls Füchse und gelockte Ware, außerdem Kanin, Kolinsky und Hermelin.

Für Juli ist mit der Ankunft französischer Einkäufer zu rechnen, die einen Teil der deutschen Silberfuchsernte übernehmen wollen. In der Bearbeitung befinden sich noch ansehnliche Partien von Fellen aus dem Ostland, finnische Feh und Nutria, deren Manipulation bald beendet sein dürfte, so daß eine größere Ver- teilung erfolgen kann. Die Rauchwaren⸗-Veredlungsindustrie war auch im Juni wie in dem abgelaufenen ersten Halbjahr voll beschäftigt.

Die europäische Versorgungslage beim Wechsel des Erntejahres

Die Sicherung der Nahrungsmittelversorgung erfordert nicht nur die Mobilisierung aller Erzeugungsreserven, sondern auch einen zuverlässigen Ueberblick über den Stand der Maßnahmen und ihre Auswirkung auf die künftige Versorgungslage. Aus diesem Grunde hatte der mit der Führung der Geschäfte des Neichsministers für Ernährung und Landwirtschaft beauftragte Staatssekretär Backe die Chefs der deutschen landwirtschaftlichen Derwaltungen der im deutschen Machtbereich liegenden außer— deutschen Länder zu einer Arbeitsbesprechung in das Reichs— ernährungsministerium nach Berlin gerufen. Die Beratungen ergaben ein un h mich; Bild der Lage in den einzelnen Ge— bieten, die im großen und ganzen eine bessere Ernte erwarten lassen als im vergangenen Jahr. Ebenfalls erfreulich ist die Fest— stellung, daß die Anbaulenkung fast überall zu einer Förderung derjenigen Erzeugnisse geführt hat, die für die Versorgung beson— ders notwendig in as gilt vor allem für Brotgetreide, Oel⸗ früchte und den Hackfruchtbau. Die Weiterführung dieser Ent⸗ wicklung bedingt in Zukunft eine entsprechende Berücksichtigung bei der Lenkung des AÄrbeitseinsatzes. Wenn die Erfolge der Er— zeugung in vollem Umfang der Versorgung zugute kommen sollen, so gilt es, die gleiche Beachtung auch den Maßnahmen der gerechten Bewirtschaftung zu schenken. Auch dies wird um so schneller zum Erfolg führen, je stärker in allen Gebieten das Ge— ühl der europäischen Einheit wird. Gerade in der Ernährung ist ier in den letzten Nhe durch ausgleichende Lieferungen zwi⸗ chen den einzelnen Ländern immer wieder eig worden, daß die richtige Organisation des europäischen Raumes seine Nah⸗ rungsfreiheit ermöglicht.

Wirtschaft des Auslandes Neue spanische Staatsanleihe

Madrid, 7. Juli. Der spanische Staatsanzeiger gibt die Aus⸗ gabe einer 4 igen Staatsanleihe von 100 Mill. Peseten bekannt.

Subventionen sollen die Preise in USA. abbremsen

Stockholm, 7. Juli. Der amerikanische Senat , nach einer Meldung aus Washington am Dienstag mit : 31 Stim⸗ men die Regierung, den Höchstbetrag von 525 Millionen Dollar für Subventionen auszugeben, durch die man angeblich versuchen will, die immer mehr nach oben schnellenden Einzelhandelspreise abzubremsen.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, J. Juli. (D. N. B.) Amsterbam 18,27 G., 13,27 B., Zürich ois, 90 G., 5860, 10 B., Oslo 567, 80 G., Stzs,8o B., Kopen hagen 521,50 G., 622,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 236,65 G., 236,63 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B., Rew Hort 24,568 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., zo, os B., Siockholin 6g4, 30 G., zob, So B., Brüel gh, 60 G., 400446 B., Belgrad 40, 85 G., S0, 0s B., Agram 49,98 G., 50, 5 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen

16,88 G., 16,2 B.

London, 7. Juli. (D. N. B.) New York 4,02 . 4,03 m Paris Berlin —— Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 443 1,47, Amsterdam —, —, Brüssel —, Fiuic (Freiv.) Schweiz 1730— 17,40, Kopenhagen (Freiv. . Stocholni 16,886 16,95, Dslo —, menos Aires (offiz. Rio 83,647, Schanghat Tschungling⸗Dollar —.

Bu dapest, J. Juli. (D. N. B. Allez in Pengö. Amsterdam 180, 73 z, Berlin 136,20, Bukarest 78 M, Helsinki 6,96, London —„ Mailand 17,77, New ö. Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg

ii, 71, Sofia 4 15 , Jagreb 6, si, Zurich so 26.

Amsterdam, 7. Juli. (D. N. B.) 12.00 Uhr holl. Zeit. Amtlich. Berlin —, London —— New Jork —, Pari Brüssel 30, il= 30, 17, Schweiz 43,63 - 43,71, Helsimli —— Italien (Clearing ——. Madrid Oslo —, Kopenhagen —, Stockholm 44,81“ = 44,90, Prag

311. 7. Juli. (D. N. B.) III. 406 Uhr.] Paris 5,50, London 17,30 New Hork 4,3, Brüssel 69, 265 B., Mailand 2a, tz.z B., Madrid zo 653 B., Fgolland ga. G., Berlin 72,5, Lissabon 17,138 B., Stockholm 102,57, Oslo 98, 6274 B., Kopenhagen go, 87 Y B., Sofia 5, 7 Y. B., Prag 17, 30, Budapest 101,590 8. Zagreb

Auslandkundschaft, die