ners. u Gtactsureiger Re. I58 von 10. Juli 1943. 6.
Ungültigkeitserklärung
Der am 17. Oktober 1942 dem Sprenghelfer Konrad Kuklik, geboren am 25. August 1899 in Bergedorf, wohn⸗ haft in Hamburg⸗Bergedorf, Diedrich Schreygestr. 9, erteilte Sprengstofferlaubnisschein Nr. 31 1942, gültig bis 31. Oktober 1943, ist verlorengegangen und wird hierdurch für ungültig erklärt.
Hamburg, den 7. Juli 1943. Der Polizeipräsident.
Nichtamtliches
Dentsches Reich
Der Gesandte von Mandschukuo in Berlin, Herr Lü J Wen, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der Königlich Thailändische Gesandte in Berlin, Herr Prasat Chuthin, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Postwesen Postsendungen an Bombengeschädigte Die Deutsche“ Reichspost ist bemüht, auch
angriffen die Bomhengeschädigten so schnell wie möglich mit ihrer Post zu versorgen. In einem Erlaß des Reichspost— ministers werden dafür einige Anordnungen niedergelegt. Zur Erleichterung der Postversorgung sollen die Volksgenossen, deren Wohnungen beschädigt oder zerstört sind und die deshalb ander- wärts Aufenthalt genommen haben, ihrem bisherigen Zustell— postamt sobald wie möglich ihre neue Anschrift mitteilen, ferner, wie die für sie noch unter der alten Anschrift eingehenden Sen— dungen behandelt werden sollen. Die in Betracht kommenden Briefzusteller sollen nach Fliegerangriffen stets einen genügenden Vorrgt an Nachsendungsgnträgen für Bombengeschädigte bei sich führen. Auch den Fürsorgestellen für Bombengeschädigte werden solche Formblätter zur Verfügung gestellt. Nach— sendungsanträge für Bombengeschädigte werden auch im Fern— dienst gebührenfrei befördert. Postsendungen, die an Empfänger in bombengeschädigten Häusern gerichtet sind und nicht sogleich in gewöhnlicher Weise zugestellt werden können, sind nicht in der üblichen Weise als unzustellbar zurückzusenden, sondern es sind Ermittlungen nach den Empfängern durch Nachfragen bei
nach Terror⸗
nachzusenden. den Ferndienst, von Paketsendungen und e st diesen Fällen von der Erhebung von Nachsendungsgebühren abzusehen. Die Ueberweisung durch die Post bezogener Zei⸗ tungen erfolgt ebenfalls gebührenfrei, wie auch Telegramme gebührenfrei nachgesandt werden.
Kunst und Wissenschaft
Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 11. bis 19. Juli 1943
Staatsoper Unter den Linden
Sonntag, den 11. Juli: Tiefland. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 18, Uhr. Ausverkauft.
Montag, den 12. Juli: Geschlossen.
Dienstag, den 13. Juli: Geschlossen.
Mittwoch, den 14. Juli: Geschlossen. . 4
Donnerstag, den 15. Juli: Tiefland. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 181 Uhr. Beschränkter Verkauf.
Freitag, den 16. Fuli: Tos ga. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 18 Uhr. Beschränkter Verkauf.
Sonnabend, den 17. Juli: Tiefland. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 181 Uhr.
Sonntag, den 18. Juli: Die Macht des Schicksals. Mufikal.“ Leitung: Heger. Beginn: 18 Uhr.
Montag, den 19. Juli: Geschlossen.
Staatsoper am Königsplatz Sonntag, den 11. Juli: Geschlossen. . Montag, den 12. Juli: Kein öffentlicher Berkauf. Madame Butterfly. Beginn: 181/ Uhr. Dienstag, den 13. Juli: Kein öffentlicher Verkauf. Die Ent⸗ führung aus dem Serail. Beginn 181/ Uhr. Mittwoch, . . Kein r licher Verkauf. Madame ' ter Beginn: 181 . ö ö. ihr ul. chi. Freitag, den 16. Juli: Geschlossen. Sonnabend, den 17. Juli: Geschlossen. Sonntag, den 18. Juli: Geschlossen. Montag, den 19. Juli: Kein öffentlicher Verkauf.
— Tos ea. Beginn: 181 Uhr.
Wir ti ch afts tei
Agrarpolitische Arbeitstagung in Berlin
für das Landvolk unter Vorsitz des
Die Berichte über die ernährungswirtschaftliche Lage in den
sammenführung ziwischen Stadt und Land werde durch die Er— Wehungsgemeinschaft und politische Einheit der Jugend verbürgt. Der Reichsjugendführer beschloß-seine Ausführungen mit einem Bekenntnis der deutschen Jugend zur Sendung des Bauerntums und zur geschichtlichen Aufgabe im deutschen Osten. Herbert Backe dankte dem Reichsjugendführer für sein Be— kenntnis zum Bauerntum. Angesichts der großen Aufgaben, die dem Bauern jetzt und in Zukunft gestellt seien, begrüße das deutsche Landvoll das Bekenntnis der Hitler-Jugend, das auf dem Willen zur praktischen Mitarbeit beruhe. Noch stehe das Landvolk vor großen ernährungswirtschaftlichen Aufgaben. Den⸗—⸗ noch trete bereits jetzt die Agrarpolitik mit ihren Forderungen an 13 Landvolk heran. Die Entscheidung darüber, wie das Land⸗ volk diese Forderung erfülle, werde der Krieg treffen. Alle An⸗ forderungen, die der Krieg stelle, werden die Kräfte des Bauern⸗ tums stärken, zumal es weiß, daß in zunehmendem Maße auch andere Kreise unseres Volkes sich für den Bauerntumsgedanken
einsetzen und an seiner Verwirklichung mitarbeiten wollen. Bei der Bewältigung seiner großen Aufgaben betrachte das Bauern- tum den Idealismus als Grundlage seiner Arbeit. Auf dieser Grundlage werde es zusammen mit der vom Idealismus ge— tragenen Jugend und allen übrigen zur Mitarbeit bereiten Teilen des Volkes seine ernährungswirtschaftlichen und politischen Auf⸗ gaben erfüllen.
Generalforstmeister Staatssekretär Alpers sprach über die Zu⸗— sammenarbeit zwischen Reichsnährstand und Reichsforstamt. Das Reichsforstamt sehe im Reichsnährstand die einzige berufsmäßige Organisation des Landvolkes einschließlich der Waldbesitzer. Jede
bodenrechtliche Bindung des Waldbesitzes habe über das Reichs— erbhofgesetz zu erfolgen. Aller betrirbswörtschaftlichen und betriebs- technischen Aufgaben des Bauernwaldes liegen beim Reichsforst⸗ amt. Generalforstmeister Alpers stellte die Bedeutung des Waldes
in seiner Gesamtheit für die kriegswirtschaftlichen Zwecke heraus. Die politische Aufgabe des Waldes sei auf das engste mit der Pflege des Volkstums verbunden. Die Deckung des Holzbedarfes war unter Anwendung nationalsozialistischer Wirtschaftsgrund⸗ sätze, insbesondere der Marktordnung, wie sie erst vom Reichs⸗ nährstand geschaffen worden sei, bisher möglich und werde auch in Zukunft gelingen. Dem vordringlichen gegenwärtigen und dem zukünftigen großen Holzbedarf werde die „Erzeugunsschlacht im Walde“ dienen. Staatssekretär Backe stellte die Gemeinschaft der Anschauungen über die Bedeutung des Waldes, insbesondere des bäuerlichen Privatwaldes fest, dem durch das Abkommen zwischen Reichsnährstand und Reichsforstamt auch die wirtschaftliche Sicherung gewährleistet werde.
In seinen zusammenfassenden Ausführungen am Schluß der Besprechung stellte der Reichsbauernfüsrer heraus, daß der Weg der deutschen Landwirtschaft seit 1933 richtig gewesen sei. Der Appell an die Haltung des Bauerntums habe mehr Erfolg als Zwangsmaßnahmen. ir Appell werde auch in Zukunft er⸗ folgreich sein, wenn auch durch die nicht immer volle Versorgung mit Betriebsmitteln und Arbeitskräften die landwirtschaftliche Produktion erschwert werde.
Die Forst⸗ und Holzwirtschaft in den besetzten Ostgebieten
In einer Arbeitsbesprechung der Chefgruppe Forst⸗ und Holz⸗ wirtschaft im Wirtschaftsstab Ost und Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete, an der Generalforstmeister und Staatssekretär Alpers vom Reichsforstamt teilnahm, gab der Leiter der Chef— gruppe, Ministerialdirigent Barth, einen umfassenden Ueberblick über den derzeitigen Stand des forst- und holzwirtschaftlichen Einsatzes in den besetzten Ostgebieten. Die forst- und holzwirt⸗ schaftlichen Erfahrungen der Ehefgruppe Forst und Holz in den besetzten Ostgebieten sichern die Wege, die trotz der noch vor— handenen zeitbedingten Beeinträchtigungen durch große wirt⸗ schaftliche und schöpferische Leistungen zum weiteren Aufbau führen werden. Außer dem Holzeinschlag und der Lenkung und Verwendung des Rohstoffs Holz fanden der Personaleinsatz und die Versorgung der Arbeiter mit forstlichen und holzwirtschaft⸗ lichen Geräten aller Art sowie der Nachschub, die Erstellung von Sägewerken, die forstliche Luftbilderkundung, der Stand der forst— lichen Nebennutzungen und die Holzverarbeitung in ihrer ganzen Vielseitigkeit besondere Beachtung. In anerkennenden Worten
sprach Generalforstmeister Alpers seinen Dank für die Leiter
der Forst⸗- und Holzwirtschaft in den besetzten - Ostgebieten aus. In ständiger enger Zusammenarbeit zwischen der Chefgruppe und dem Reichsforstamt würden die großen Aufgaben auf dem Gebiete
8
der Forst- und Holzwirtschaft im Sstraum gelöst werden.
Wirtschaft des Auslandes
Gelenkte und vereinfachte Wirtschaftswerbung in Belgien
Brüssel, 9. Juli. Am 11. Juli nimmt das neugegründete Office Gentra] de la Publicitè (Zentralamt für Wirtschafts⸗ werbung) seine Tätigkeit auf, von dem das gesamte belgische Reklamewesen lontrolliert werden soll. Von diesem Zeitpunkt ab müssen alle in Belgien tätigen in- und ausländischen Firmen im Besitze einer von der neuen Werbezentrale ausgestellten Genehmigung zur Wirtschaftswerbung sein. Diese Genehmigung muß sich auf alle Erzeugnisse und Marken gesondert erstrecken. In Zukunft werden auch alle Anzeigen nur noch nach Milli— metern der Seiten bzw. Seitenteile und nicht mehr nach anderen Zeilenmaßen berechnet werden, was eine begrüßenswerte Ver— einfachung der Anzeigenwerbung darstellt.
Frankreichs Anleihetätigkeit in 1942 Paris, 9. Juli. Wie gemeldet wird, erreichte der Gesamt— betrag der im Kalenderjahr 1942 ausgegebenen französischen An— leihen 44 554 Mrd. ffrs. gegenüber 44 633 Mrd. ffrs. in 1941.
Der Aufschwung der spanischen Werftindustrie
Madrid, 9. Juli. Die spanischen Werftunternehmen wiesen im letzten Jahr eine starke Aufwärtsbewegung auf. Neben den bestehenden Anlagen, die unter Ausnutzung aller Kräfte arbeiten, werden weitere für den Bau von Fischereifahrzeugen und kleinen Schiffen errichtet.
Das Spanische Nationalinstitut für Industrie, das im vorigen Jahre ein ausgedehntes Programm für Schiffs neubauten auf⸗ gestellt hat, gab durch das spanische Unternehmen El Cano vier
neue Ueberseedampfer, vier Petroleumtanker und zwei Spezial⸗ schiffe für den Verkehr mit Afrika in Auftrag. Die Neubauten, deren Kostenanschlag sich auf 673 Mill. Peseten beläuft, werden von verschiedenen wol tunternehmen durchgeführt. Im Jahre 1942 wurden vom Nationalinstitut für Industrie 18 Handels⸗ dampfer mit insgesamt 70 000t in Auftrag gegeben. Die Bau⸗ kosten waren mit 318,8 Mill. Peseten veranschlagt.
Die finnischen Staatsanleihen in 1943
Helsinki, 9. Juli. Bisher wurden im Jahr 1943 innere Staats⸗ anleihen im Betrage von 45 Milliarden Fmk. aufgelegt. Davon sind im ersten Halbjahr 25 Milliarden Fmk. gezeichnet worden.
— —
Gute Ernteaussichten in Rumänien
Bukarest, 9. Juli. Im Gegensatz zum Vorjahr, wo infolge einer weniger günstigen Ernte die Getreideausfuhr Rumäniens nur geringe Kontingente aufwies, sehen sich in diesem Jahr die verschiedenen im Export von Agrarprodukten tätigen Organi⸗
sationen vor große Aufgaben gestellt. So kann heute schon als
Tatsache angenommen werden, daß die diesjährige Ernte einen Ueberschuß von rund 1,5 Mill. t Getreide und 250 000 t Hülsen⸗ früchten, vor allem Erbsen, und ebenfalls bedeutende Ueberschüsse an Oelfrüchten bringen wird. Rumäniens Getreideausfuhr wird daher nach einem Jahr des Absinkens wieder den Platz im heimischen Wirtschaftsleben einnehmen, der ihr in den besten Vorkriegsjahren vorbehalten war.
Bei dem zu erwartenden Ausmaß der einzelnen Produktions⸗ überschüsse ist es nur natürlich, daß die rumänische Regierung auf Grund der in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen si zu einer Neuregelung des gesamten Getreideverkehrs entfchlossen hat. Im großen und ganzen sind in der neuen Getreideordnüng dieselben Grundsätze der Anmelde- und Verkaufspflicht der ge— ernteten Getreidemengen für den Erzeuger sowie die begrenzte Zulassung von Verkäufern zu finden, wie sie in den bekannten gesetzlichen Vorschriften bestehen. In mancher Hinsicht hat man ich sogar zu einer gewissen Auflockerung dieser Bestimmungen entschlossen, so daß für die Zukunft ein reibungsloserer Getreide⸗ verkehr im Inland zu erwarten ist.
Was die Regelung der Getreideausfuhr anbelangt, so ist auch hier keine grundlegende Aenderung eingetreten. Der Grundsatz des „einzigen Exporteurs“ besteht weiter fort, wobei es noch nicht bestimmt ist, ob zur Ausübung dieses staatlichen Monopol rechts wie im Vorjahr das staatliche Genossenschaftsinstitut oder eine andere Einrichtung, wie beispielsweise die Zentrale der land—⸗ wirtschaftlichen Syndikate, berufen sein wird. Zu vermerken wäre vor allem die Tatsache, daß zur Mitarbeit der privaten Getreide⸗ gesellschaften bei der Ausfuhr wiederum neue gesonderte Er⸗ mächtigungen getroffen werden und daß daher die Zahl der ermächtigten Unternehmen sowie das Ausmaß ihrer Hinzuziehung noch völlig ungeklärt erscheint. Gerade die Mitarbeit der großen Privatgesellschaften erscheint im Hinblick auf die Größe der be⸗ vorstehenden Operationen und dem vorhandenen weit verzweigten und gut organisierten Apparat dieser Gesellschaften besonders wünschenswert. Es ist daher zu hoffen, daß diese Frage in Kürze eine zufriedenstellende Lösung finden wird, wodurch sicherlich viel für eine reibungslose Abwicklung der Ausfuhr erreicht sein dürfte. In Bukarest sieht man in der neuen Getreideordnung und in den die Erfassung der anfallenden Getreidemengen regelnden Be⸗ stimmungen die notwendige Voraussetzung für die in den nächsten Wochen zu erwartenden Festsetzungen der Agrarpreise dieser Ernte. In verschiedenen landwirtschaftlichen Kreisen wird im Hinblick auf diese Festsetzung immer wieder auf die Preisentwicklung der letzten Monate auf den anderen Sektoren hingewiesen und eine Erhöhung des Weizenpreises erörtert, die beinahe einer Ver— doppelung entsprechen würde. Demgegenüber darf gerade auch nach den jüngsten Ereignissen wohl damit gerechnet werden, daß — wenn auch eine Erhöhung der Weizenpreise gerechterweise der Landwirtschaft nicht verweigert werden dürfte — sich diese doch in vernünftigen Grenzen halten würde. Nach dem gegen— wärtigen Stand der Dinge kann schon heute mit einer gewissen Bestimmtheit das Bevorstehen einer Erhöhung des Weizenpreises um 20 bis 30 75 vorausgesagt werden.
Die Pläne zur Errichtung einer türkischen Außenhandelsbank
Istanbul, 9. Juli. Der schon vor einiger Zeit aufgetauchte Plan zur Gründung einer Außenhandelsbank, der wieder zurück— gestellt worden zu sein schien, wird, wie der neue türkische Han— delsminister kürzlich auf eine Anfrage erklärte, weiter verfolgt. Das Kapital dieser Bank, an der außer dem Staat auch die Pxivatwirtschaft beteiligt werden soll, wird voraussichtlich 25 Mill. Türkenpfund betragen, während die ursprünglich genannte Kapi⸗ talsumme 15 Mill. Türkenpfund betrug. Der Gesetzentwurf über die Gründung der Bank wird der Großen Nationalversammlung voraussichtlich im kommenden Herbst zugeleitet werden.
Argentiniens Schutzmaßnahmen gegen das Auslandskapital
Buenos Aires, 9. Juli. Die argentinische Zentralbank hat, nach einer Meldung aus Buenos Rires, Kontrollbestimmungen erlassen, um eine unerwünschte Veränderung der Kaufkraft durch den Zustroöm von ausländischem Fremdkapital zu verhindern. Das ausländische Fremdkapital hat danach nur noch 90 Tage lang die Möglichkeit, nutzbringend in der argentinischen Wirtschaft Ver⸗ wendung zu finden; erst nach Ablauf dieser Frist tritt die Kontrolle in, Kraft. Legitime Anlagen von Auslandstapital sollen nach Möglichkeit von dieser Maßnahme nicht berührt werden, anderer— seits soll jedoch eine Steigerung des Bankkredits und des Noten⸗ umlaufs durch Auslandskapitak verhindert werden.
Trotz dieser neuen Verfügung scheint der Zustrom des Aus— landskapitals nach Argentinien aber noch immer anzuhalten.
Die Wertpapier⸗Zulassungen an der Berliner Börse im zweiten Vierteljahr 1943
An der Berliner Börse sind in der Zeit vom 1. April bis
360. Juni 1943 19 Wertpapier⸗Zulassungen im Gesamtbetrage von
5647 590 Mill. M veröffentlicht worden. Hiervon entfallen
14 Zulassungen mit 595 200 Mill. Het auf festverzinsliche Werte,
darunter 4 „ige Rentenschuldverschreibungen Serie J und If der
Deutschen Landesrentenbank mit 250 Mill. Hr.. Acht Zu⸗ lassungen wurden ohne Prospekt vorgenommen. In der Be⸗ richtszeit wurden außerdem 57 807 400 He Aktien, die aus Lapitalberichtigung hervorgegangen sind, für lieferbar erklärt. Ferner wurden 80 Mill. s, Vorzugsaktien und 138 Mill. R- Industrie⸗-Schuldverschreibungen zugelassen.
Fortsetzung des Wirtschaftsteils in der Ersten Beilage.
Veranwmwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident O Schlange in Potsdam;
verantwortlich für den Wirischaftsteil und den ubrigen redattianellen Teil: ; Rudolf Lantzsch in Berlin Xw 21 Druck der Preußischen Verlags. und Drucke ren Gmb Gerlin.
Vier Beilagen seinschließlich einer Zentralhandelsregisterbeilage). Gei der gekürzten Ausgabe fällt die Zentralhandelsregisterbeilage sort.
*
Deutscher Reichs anzeiger BPreußisther Staatsanzeiger
Gelb stabboler die Unzeigenstesle SW og, wilhel mstr.
Erschelnt an sadem Wochentag abends imn elner Vollaus gabe und in einer Aut gab Soweit der Deutsche 8 .
ber n , registerd ei n zuzügkch Bustengedihr, 249 monatlich 1, 90 . 2 arenen . 34 , r. * eri für Xx.
159 gern: & s mmel·˖ Nr.: 189 33 a8
Inhast des amtlichen Teiles Deutsches Reich
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Belanntmachung über Veränderungen in der Besetzung des Reichsschiedsamt für Zahnärzte und Dentisten.
Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Darmstadt über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Druckfehlerberichtigung der Anordnung E 7 der Reichsstelle Eisen und Metalle zur Durchführung der Anordnung kh der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Neuordnung der gisen! bewirtschaftung? „Weitere ergänzende und besondere Vor—Q schriften“ vom J. Juli 1913, in Nr. 157.
Zur Papierherstellung werden Holz und Kohle gebraucht. Diese Rohstoffe sind unentbehrliche Grundlagen der Rüstungs⸗ wirtschaft. Jede im zivilen Bereich ersparte Tonne Rohstoff kommt unserer Rüstung zugute. Das Gebot des totalen Krieges fordert daher auch äußerste Einschränkung des Papier⸗ verbrauchs.
Unserem Appell zur Papierersparnis folgend hat sich die Mehrzahl der Bezieher des Deutschen Reichs anzeigers und Preuhischen Staatsanzeigers für die gekürzte Ausgabe ent⸗ schieden. Unter den verbliebenen Beziehern der Vollausgabe sind jedoch noch immer nicht wenige, für deren Bedürfnisse die Ausgabe ohne Zentralhandelsregisterbeilage genügt. Es darf erwartet werden, daß diese Bezieher den Uebergang von der BVollausgabe zur gekürzten Ausgabe (Preis monatlich 2, — . M ohne Zustellgebühr) anläßlich der demnächst beginnenden Ein⸗ ziehung der Bezugsgebühren für August beim Postzusteller beantragen. — *
Wer Papier, eiertrische Energie und Arbeitskraft sparen hilft, trägt dazu bei, den Endsieg schneller zu erringen!
Amtliches Deutsches Reich
Der Führer hat dem Kunstmaler Professor Edmund 8 . München mit Urkunde vom 11. Juli 1948 die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.
— —
Bekanntmachung
über Veränderungen in der Besetzung des Reichsschiedsamts sür Zahnärzte und Dentisten
Vom 10. Juli 1943 — RSch3Z. 15.43 A . g n die Bekanntmachung vom 31. Juli 1942 — RSchZg.
6/47 A — Deutscher Reichsanzeiger Nr. 181 vom 5. August 1942 — AN. 1942 S. II 460 —
J. Der Leiter der Kassenzahnärztlichen Vexeinigung Deutsch⸗ lands hat gemäß 8 17 Abs. 3 der Zulassungsordnung für ,. und Dentisten zugleich mit der Bestellung eines
rsatzmitglieds für den . komm. Geschäfts führer der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands Dr. Fabry in Berlin⸗-Wilmersdorf, Heidelberger Platz 3, eine Neubestel= lung ehrenamtlicher Vertreter der Zahnärzte und der Stell vertreter vorgenommen.
Hiernach tritt
a) als ehrenamtlicher Vertreter der bisherige stellvertre-= tende ehrenamtliche Vertreter J der Zahnarzt Dr. Fritz Kielmann in Berlin-Lichter⸗ felde, Drakeftr. 59, mit Wirkung der Amtsdauer vom 2. 12. 1939 ein, .
p) als stellvertretende ehrenamtliche Vertreter:
1. der Zahnarzt Dr. Walter Meyer in Dresden⸗ Blasewitz, Prellerstr. 9, mit Wirkung der Amts⸗ dauer vom 16. 8. 1942, — . der Zahnarzt Dr. Walter Ketels in Hamburg, Wandsbeker Chaussee 27, mit Wirkung der Amts⸗ dauer vom 11. 6. i435, .
3. der Zahnarzt Dr. Heinz Witt in Berlin-Steglitz,
Brentanostr. 8, mit Wirkung der Amtsdauer vom 30. 6. 1942. ö
II. Zufolge Einigung der Reichsverbände der Krankenkassen ist nach 5 i7 Abs. 3 1 e . für Zahnärzte und Denkisten mit Wirkung vom 1. 3. 1913 für die gesetzliche Amtsdauer erneut bestellt: .
als stellvertretender ehrenamtlicher Vertreter der Kranken⸗
kassen der Geschäftsführer Dr. Braun in Berlin SW 68, Gitschiner Str. 1.
Berlin, den 10. Juli 1913.
Der Präsident des Reichsversicherungsamts.
J. V: Schmitt.
Beschlu ß ñ Auf Grund des 51 des Gesetzes über die i nnn kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 298)
66
KGiazelne Nummern kosten 80 MM, eingelne Beilagen 10 . Ginzelnummern werden 2 V , vorherige Ginsendung den 8 einschlleß lich des breiten Ye , . . , , ,. 9 9 3 Petit Zeile .— an die . ö 13 . . vr e Berlin as, ,. xn. ing besondere mn an etwa Fetthyuct (einmal unterstrichen) oder n . 44 Rande) herborgehoben worden ollen. — vor dem Tinrückung termin Bei ver Unz eigen stelle eingegangen sein.
135 MR,
koapreta für ban Raum einer fün tenen 8 mm
eschrlebenem Papier vnig deuten
Gperrdrud (besonderer ermerk am stece Anzeigen müssen 3 Tage
Verlin, Montag
—
den 12. Juli, abends
in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volts⸗ und staats seindlichen Vermögens vom 14. Juli . l G8 ĩ S. 479) und dem Erlaß des Führers und eichskanzlers über
U die Verwertung dez ,,, Vermögens von Reichs—
einden vom 29. Mai 1911 (RGBl. 1 S8. 5695 wird das ge⸗
er bewegliche und , hachlcsoe dag! e. Jüh ñ
Berta Sara Spani er, geb. Lehmann, geb. am 3. 10. 1884
in Speyer, zul. 6 in Darmstadt, Eschollbrücker Str.
Nr. 418, Zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Gegen
diesen Beschluß ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Darmstadt, den J. Juli 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspoligeistelle Darmstadt. Mohr.
Neichsz ankgirokonto Derlin, onto Ar. 1/1913 Postschectonto: Derlin 418 21
1948
Druckfehlerberichtigung F 1 Absatz? der in Nr. 1857 vom 9. Juli 1943 veröffentlichten Anordnung EI! der Reichsstelle Gssen und Metalle lautet richtig: Aus den öffentlichen Hauptkontingenten ist auch der Bedarf zu decken:
a) für Ausbesserung und Instandhaltung von eigenen Be⸗ trieben, Anlagen und Geräten des Kontingentsträgers, b) für eine vom Kontingentsträger ausdrücklich geforderte
Neuerrichtung oder Erweiterung von Betrieben (mittel- barer kontingentierter Bedarh.
28 ir i s ch aft stein
Stärkung der Selbstverwaltung in der Forstwirtschaft Generalforstmeister Alpers eröffnet den Reichsbeirat Privatwald
In den gemeinsamen Anordnungen des Reichsforstmeisters und des Reichsernährungsministers bzw. Reichsbauernführers über die betriebswirtschaftliche . und Betreuung des privaten ie. und die Eingliederung des forstlichen Apparates des Reichs nä vstandes in die einzelnen Stufen der er fre n, tung ist auch, die Bildung eines Reichsbeirgtes Privatwald. und für die Dienstbezirke der forstlichen Mittelbehörden die Schaffung von Landesbeiräten Privatwald bestimmt worden und damit der Gesamtaufbau der Organisation des privaten Waldbesitzes im Nahmen der Reichsforstverwaltung abgeschlossen. Genenralforst. meister Alpers setzte auf der konstituierenden Sitzung in Berlin die von Reichsbauernführer guf Vorschlag des Reichsforstmeisters be— rufenen Mitglieder des Reichsbeirats in 94 Amt ein und über— reichte ihnen bie Bestallungsurtunden. Der Leiter des Reichsbeirats des Merhrenamtliche anger , fes der Abteilung Forsten samen Vereinbarungen der verengten Messorts eveinfgiks ernten amtlich die Privatwaldabteilung des Reichsforstamtes leitet.
ar Eröffnung der ersten Sitzung des Reichsbeirats Privat- wald r der Jenclalfelst me ste eine Ansprache, in der er die a . en absteckte, die der verstärkten Einschaltung der Selbstver⸗ waltung des privaten Waldbesitzes gestellt sind Im Zuge der Lei- stungssteigerung und Sicherung der Holzbedarfsdeckung der Kriegs= wirtschaft kommt dem 51 ““ der Waldfläche des. Großdent schen Reiches einnehmenden privaten Waldbesitze ganz besondere Bedeu⸗· tung zu. Die Beteiligung der Waldbesitzer selbst an der Beratung aller forstwirtschaftlichen Maßnahmen und die nunmehr geschaffene Möglichkeit, in den Landesbeiräten und im Reichsbeirat aktive Vorschläge zu machen, sichert den seither bereits außerordentlich an⸗ erkennenswerten Leistungen der privaten Waldwirtschaft einen staryken Auftrieb und wird auch den letzten Betrieb im Sinne, der Mobilisierung aller Kräfte erfassen. Hierauf wies auch der Reichs⸗ obmann des hill ren d andre Behrens, hin, der in der lamerad⸗ schaftlichen und vertrauensvollen Zusaminenarbeit der Reichs forst⸗ verwaltung mit der Selbstverwaltung des privaten Waldbesitzes den Urquell einer nachhaltigen weiteren Erzeugungssteigerung in allen Forstbetrieben jeder Besitzform sieht. Im Nie chsbeirgt. wur⸗ den ein ständiger i dn, und einige Fachausschüsse mit besonderen Spezialaufgaben. Der Beirat beschäftigte sich dann nit einer Reihe kriegswichtiger Fragen, insbesondere auf dem Gebiete des Arbeitseinfatzes, des Holztransportes und der Holzumlage⸗
verteilung.
Neufassung der Vordrucknormen
J e s . ckes si folgende Ein Im Rahmen des Deutschen Normenwerkez sind folge ze d cle über Vordrucke erschienen: MIX E“6ti6z Briefblatt Au,
ein Brief, eine Rechnung,
DIN. k 677 Halbbriefblatt A 5, DIN E679 Postkarte und Klein- briefblatt à 6. DIN EK 4991 Einheitsrechnung A4, As A 6, DIN E 4992 Bestellung A. A5, A 6, DiN Eds Bestellungs⸗ annahme A4, A5, A PI; R409] Lieferanzeige A4, A 5, A. Die zuletzt genannten drei Blätter ö Erstausgaben, während es sich bei den übrigen um Neubearbeitungen bereits früher er⸗ schienener Normen handelt.
Die Anwendung aller dieser Normen ist durch Anordnungen des Reichsministers für Bewaffnung und Munition vor geschrieben: 22. September 1942 (Einheitsrechnung), 12. November 1942 (Briefblätter), 9. Januar 1943 Ve r nds. Die An⸗ ordnung vom 12. November 1942 über die Normen für Brief⸗ blätter ist am 5. Juli 1943 dahingehend ergänzt worden, daß nun. mehr an Stelle der früheren Fassungen die soeben erschienenen , . anzuwenden sind. Die nach den bisherigen Normen ber mn ten Briefblätter und Einheitsrechnungen können selbst · ber tändlich restlo⸗ aufgebraucht werden, sonstige Briefblätter und lch terii nz dei Vecrbeitiiuig Ganz gleich, von welchem rbsenben estellnng oder eine Postkarte stamnit, die für die ,,. wichtigen Angaben, Daten, Zeichen, Ge⸗ schäftsangaben usw. sind stets an gleicher Stelle zu finden. Ferner wird die Herstellung der Vordrucke wesentlich erleichtert, da dle Setzer und Drucker einheitliche Gestaltungsrichtlinien bekommen. Gerade in der jetzigen Zeit der Anspannung aller Kräfte kommt es darauf an, überall mit den gleichen ein fachsten Mitteln zu arbeiten, um den Schriftverkehr und alle damit zusammem— hängenden Arbeiten so fortschrittlich wie möglich zu gestalten.
Juntensivierung der sozialen Betreuung Dr. Ley auf Arbeitsbesprechungen in Westdeutschland
Reichsorganisationsleiter Dr. Ley behandelte auf einten Arbeitsbesprechung der westdeutschen Gauobmänner und Kreig-= obmänner der DulFß sowie der Gauorganisationsleiter der Partei altuelle soziale Fragen. Er gab einen Ueberblick über den gegen— wärtigen Stand der sozialen Arbeit und erteilte e ,, ö. die sozialpolitische Aktivität in den kommendn Monaten. Dr. Ley ließ sich ugleich über die Ergebnisse der Maßnahmen zur indu— striellen Leistungssteigerung sowie über die Erfolge des betrteb-— lichen Vorschlagswesens berichten. . .
Bei Abschluß der Besprechungen stellte er fest, daß die vor uns liegenden Mongte einer weiteren Intensivierung der sozialen Betreuung der schaffenden Menschen auf den le ge; Arbeitz⸗ gebieten der DAß sowie einer unentwegten Mobilisie vung alles Kräfte zur Entfaltung von Höchstleistungen für die Kriegführung dienen werden.
Wirtschaft des Auslandes
Frankreichs Staatseinnahmen im ersten Quartal 1943
Paris, 10. Juli. In den ersten drei Monaten des Jahres 1913 vel gf! 68 die französischen Staatseinnahmen auf is Mrd. ffrs gegenüber 20,2 Mrd. in der- gleichen Zeit des Vor⸗ jahres. Die Erhöhung ist in erster Linie auf ein Anwachsen der direkten Steuern zurüdzuführen, die von 5,3 Mrd. ffrs im ersten Quartal 1942 auf 9,87 Mrd. ffrs im ersten Vierteljahr des lau⸗ fenden Jahres anwuchsen. Als weitere. erhöhte Posten sind die Umsatzsteuer mit 5,9 gegen 3,966 Mrd. ffrs sowie die Einschreibe⸗
steuer, die Transaktionssteuer, Stempelsteuer und Börsensteuer
zu nennen, die alle in diesem Jahr um ein Beträchtliches höher lagen.
Schweizerische Skepsis gegenüber den anglo⸗amerikanischen Je ,. Währungsplänen
Zürich, 10. Juli. In der Schweiz. Handelszeitung nimmt ddl von 9 volt hvirtschaftlichen und statistischen Abteilung der Schweizerischen Nationalbank zu, den anglo-amerikanischen zh e hem und ihrer Auswirkung auf. die Schweiz Stellung. Er stellt fest, daß für die Schweiz mit ihrer V außenwirtschaftlichen Verflechtung geordnete, stabile. Währung. verhältnisse in der Nachkriegszeit ,. von besonderer Be⸗ deutung . Leider deuten gewisse Anzeichen darauf hin, daß die Grundsätze der Gleichberechtigung und Solidarität auf wirt⸗ chaftlichemn Gebiet in den Plänen von Keynes und White nicht o fest verankert seien, wie es vom Standpunkt eines kleineren andes aus erwünscht sei. Fasse man die Folgen, die sich für Wirtschaft, Wähvung und Bankwesen der Schweiz aus der Mit⸗
gliederschaft in der Clearing-Union Keynes oder beim amerika- nischen Fonds ergeben mü ten, zusammen, so sei festzustellen, da
die wirtschaftliche Selbständigkeit des Landes durch einen Beitrit
in einem wie im anderen Falle ganz erheblich eingeschränkt würde. Beide Pläne verlangen ganz eindeutig den Verzicht auf die Ver fügungsgewalt über einen Teil der Währungsreserven und — was schwerer wiegt — auf das obsolute Selbstbestimmungs recht der Schweiz in Dingen der Außenhandels und Währungspolitik. Man könne sich auch nicht recht vorftellen, wie sich die weitgehende Auskunftspflicht, die beide Entwürfe vorsehen, mit den. he r⸗ gebrachten Auffassungen über das Bankgeheimnis und mit der internationalen Finanzierungstätigkeit der Schweiz vereinbaren ließe. Die wirtschaftlichen und e nh ken Beziehungen zum Ausland würden bis in die feinsten , hinein kon- trolliert, wobei sich diese Kontrolle besonders bei der Mitglied schaft im , , . System bis zur finanziellen Bevor= mundung verdichten könnte, die die schweizerische Exportwirtschaft und das Auslandsgeschäft der Banken und Versicherungen in schwerster Weise benachteiligen müßte. Jedenfalls scheine es ge— boten, die Vorteile der beiden Pläne für die Schweiz keinesfalls zu überschätzen.
Neue Höchstpreise für Gold in der Schweiz
Bern, 10. Juli. Im Einvernehmen mit der Schweizerischen Nationalbank hat die Eidgenössische Preiskontrolle neue Höchst⸗ preise . Barrengold, Münzgold und Feingold, legiertes Gold, Halbfabrikate, Altgold, Schmelzgut und Schmelzprodukte festgesetzt. Das schweizerische 20-⸗Franken-Goldstück hat danach ohne Waren- umsatzsteuer einen Höchstpreig von 30,50 ssrs. Ausgesprgchene Sammelstücke, über ee, . dle Schweizerische Nationalbank ern Verzeichnis führt, unterllegen der Höchstprelsvorschrift nicht.