Reichs und Staatsanzeiger Nr.
169 vom 23. Juli 19413.
S. 2
Anordnung Nr. 50 (FA 8)
der Wirtschafts gruppe Glettroindustrie als Reich sstelle für elettro⸗
technische Erzeugniffe über die Herftellung von isolierten
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr S tz! in Verbindung mit der Verordnung über die G. August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
Star kftromleitungen Vom 15. Juli 1943
§ 1
elełtrischen
in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 Bewirtschaftung elektrotechnischer Erzeugnisse vom Staatsanz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird mit
Isolierte ale ktrische Starkstromleitungen dürfen nur noch in den nachstehenden Leitungstypen, Quer⸗ schnitten, Ausführungen und Farben hergestellt werden: s
Ny. Leitungstr
p
zahl
Ader⸗ Querschnitte
qmm
Leiteraufbau nach 52 (3)
Farben
Fuß⸗
Bem n . n. Bemerkung
NGA (VV)
NGA (UV) Al
NGAX (UV)
NGAVYV (UV) Al
KNG— RNCG- kKNGA kRXCG- kNG A
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Al
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KNGAB KNGAB Al
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GRZ (ür) SGA (UV) NSG X I[üVv) NSGAB (üv NSGAF (UV FFB (üy)
NFB (üv) A FE (üv)
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RAM (UV) XRXX Iüöv) RAM (EU RAV (LV)
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Al
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NBUu (UV) NBEu (UV)
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Al
2,5 —
schwarz
schwarz rot naturf.
schwarz
rot grau
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blau
schwarz
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Dürfen nicht mehr nur nach K VDF 0250 b 8
Darf nicht mehr hergestellt werden
300 06 , ,
FP
/ schwarz 1
ssschwarz ö .
3
schwarz rot grau
hergestellt werden
grau
schwarz
ö
.
Darf nicht mehr hergestellt werden
Spannungen nur nach DR 9250 U
Nur für Verwendung n e in Schienenfahr⸗ — 9 = zeugen u. Obussen
8e
4d e
1.
J
Nur fur Verwendung in Hochfrequenz⸗ anlagen
Rr ür) kRNRI RNRküß (üv)
PMNRuüßBz (üv AI
Al
Al
VMR uv Jüv) NM] 29
NRKiüvkz (üv) Al
1
NFA (UV) NY., NMMiJ.R
SA (vv)
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XskH (Uv)
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schwarz
braun
weiß
3 impr. nur schwarz
1 — — —
Nur für Verwendung
in eyplosionsgef.
Räumen u. Hoch—= srequenzanlagen
1 h ö flach, rund, verseilt
9g verseilt
Dürsen nicht mehr hergestellt werden
0, 75 — 09,75
6.75
235
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Darf nicht F
schwarz 8 1 . braun
weiß
mehr hergestellt werden
144
gik rund
h slach⸗ rund .
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1mm
Wirtschaft des Auslandes
FoöortfrBunn
Renes Bergbaugesetz in Mandschukuo
Hsinking, 22. Juli. Die Regierung von Mandschukno hat in nenes Bergbaugesetz erlassen, das die Kontrollrechte und Re
jonstigen Befngnisse der
lonn der Wirtschaftsminister in Zukunft allt Inhaber von Ge⸗ rechtsamen auweisen, die Eischließung zu beginnen, den Betrieb sortzuführen, zu erweitern oder einzusteslen bzw. die Erschließnng
Regierung beträchtlich erweitert.
.
A
So rr
zu unterlassen. Regierung
mente und Forschungen. Uebertragung von Gerechtsamen ver
rbeitsplan einreichen,
Minister kann ferner direkte Anordnungen tre
einstellnngen, Vermehrung und Verbesserung maschineller nnd sonstiger Ausrüstungen, ,. von Produkt
Erhöhung oder Herabsetzung von P
Erwerb und Verbrauch von Material, Ab⸗
satz gewonnener Produkte sowie hinsichtlich anzustellender Exneri⸗
Schließlich können der Ermerb und die
boten bzw. eingeschränkt und
ing der Erzengnisse,
eine Entschädigung. den der Minister abändern kann. ffen bezüglich Nen⸗
Leitungstyp
nm
zahl
Ader⸗ Guerschuutie Leiteraufban nach §5 2 (3)
Farben
Fuß⸗
note
Bemerkung
. 3 n
XrTSkK (Uv)
Dur fen nicht mehr hergestellt werden
Pi wo FIR
s Krim Fe
1.5 305
schwarz
2 F 2,5 309 n
schiwarz
schwarz
n
L 300
grau
.
.
grau
KNI. zi Kr. Fe
86 30090
2,5
grau
2,5 4
grau
NEIL (VV 82 FIG (
. J 1 v) P
S3 NF Tüv) 841 85 AA, AA]
Die vorgenannten zugelassenen UV-Leitungen können auch nach den Vorschriften Voß 250 ange,
Bil, 3B I-
Nur na
ch Vl 0256 und nur für Betriebsspannungen über 750 5
5
Dürfen nicht mehr hergestellt werden
—
sertigt werden, soweit dies nach den geltenden Rohstofsverwendungsvorschristen zulässig ist.
Fußnoten:
a) keine Lackierung zulässig . p) auch Beflechtung (grau mit roten Schußfäden) zulässig e) VDR-⸗Zulassung in Vorbereitung
d verschiedene Le
g) kein Tragorgan
iterquerschnitte in einer Leitung unzulässig ej keine Schutzhüllen über der Drahtbeflechtung zulässig f) keine Beidrähte zulässig
zulässig
n) ohne VDR⸗Kennfaden ih keine Imprägnierung zulässig k) kein Füllgarn zulässig
) keine Textilbefl m) keine ölbeständi
echtung zulässig ge Ausführung zulässig
n) falls Tragorgane, nur 1 mm Bindfäden o) evtl. Oelbeständigkeit nur in der Mantelmischung
p) falls Tragorgane, bis 1,5 qmm nur 1,5 mm Bindfäden, 2,5 —
faserstoffbesponnen
q evtl. Oelbeständigkeit nur in der
mantelmischung
r) falls Tragorgane, nur
s) Leitungen für
Kraftfahrzeuge nur nach DIN 72551 §5 2
Stahllitze 19 * 0,3 min, faserstofsbesponnen
—
6 qmm nur Stahllibe 7 X O, 3 mum,
Außenmantelmischung, in Sonderfällen auch in der Ader⸗ und Innen
(I) Die Isolierungs- und Manteldicken sind nur noch in den durch die VDR-Vorschriften sestgelegten Abmessungen zulässig.
(2) Bei mehradrigen L
eitungen darf nur eine Ader farbig gekennzeichnet werden. solgenden Aufstellung zulässig:
(3) Der Leiteraufbau ist nur nach den Angaben der
Querschnitt
qmm
A B C
D
95 120
150 185 240
400
0 ,
Leiteraufbau
Die Vorschriften
a) Leitungen, die für Sonderzwecke der und der Deutschen Reichsbahn gescha
p) Sonderaus führungen, für die der VDR
18 : 19 X 37
37 X 2,27 3
61 x 2,22 61 * 2,59 61 * 2,90 91 * 2,65
gemäß späterer Festlegung.
83
dieser Anordnung gelten nicht für:
einen Versuchskennfaden erteilt hat; ) Leitungen für Schweißmaschinen, Bagger und Röntgenanlagen.
Bereits in Herstellung befindliche nach 81 nicht mehr zuge dürsen noch sertiggestellt werden, wenn sie bis zum 31.
Die Wirtschaftsg
in besonders begrü
Anträge sind zu ri
54*
5 5 ruppe Elettroindustrie als Reichs stelle indeten Einzelfällen Ausnahmen von chten an den Leiter des Arbeitsringes
und Kabel“, Berlin Swe tzJ, Tempelhofer Ufer 12.
X.
Warenverkehr bestraft.
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer ⸗ , Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zust r Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in L 19. t sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kär
ständigen Chefs de im Bezirk Bialysto
Berlin, den 15.
Bei einer angeordneten Einstellung zahlt die Jedes Bergwerk muß einen
roduktionsmen
856
357
Juli 1943.
8 8 8 X XX
2 ** X X , ,
. — *
1527
für elektrotechnisch den Vorschristen
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den FS§ 10, 12—
0,6
—
. * . ; , Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den ein geglieden
1
Wehrmacht, des Reichsarbeitsdienstes, der Deutschen Reiche y ffen sind, sofern dafür technische Lie ferbedingungen bestehe⸗ dem Hersteller vor dem Inkrafttreten dieser Anordnun⸗
lassene isolierte elektrische Startstromleitung ezember 1943 ausgeliefert werden.
e Erzeugnisse behält sich nh dieser Anordnung zuzulasse „Isolierte Leitungen“ im Sonderring „Träh
85 der Berorduing nber di
immung des
Lothringen und Luxemburg ntens und Krains.
Der Reichs beauftragte für elettrote chu ische Erzen gnuisses h
Lüschen.
den. Der
ionsmethoden, en, Normie⸗ Tolkis, 22. Inli.
wurden entsprechend Richtlinien rollendem
Japanische M
zur Steig Material beschlossen.
Bergbau⸗ und Entwicklungsgesell
die Uebertragungen unbeschadet sonstig Die 2 n nn, ,,, könn
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er Gesetze augeorduet ung en der Mandschutn chaft zugesprochen werden.
ö. 1
aßnahmen zur Leistungssteigerung
im Eisenbahnwesen. In der letzten japanischen Kabinetts en Darlegungen des Ei erung der planmä
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roduktion
den.
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erteilt worden.
. grungen des Ine
Reichs- uud Staatsauzeiger Nr. 1689 vom 23 Inti 1843. . a2
ationsamtes soll auf Grund des Landesmobilisierungsgesetzes e Herstellung von Eisenbahnfahrzeugen unter die Kontrolle des kisenbahnministeriums gebracht werden. e n zu konzentrieren, sollen die Fabriken unter direkter Kontrolle ces Eisenbahnministers ünd die privaten Lokomotivabteilungen iken und Fahrzeugprüfungsabteilungen lich sanimengefaßt werden. Hierzu gehören nicht nur die Fahr⸗ ragen der ; Irbeitskräfte, des Materials, der Einrichtungen usw songung von Eisenbahnmaterial wird den fünf Schwerpunkt⸗ — ei voll ständige GBöiegserzeugnisse vorgesehen. Wenn nötig, werden die Sonder— öollmachten für die Verwaltung in Kriegszeiten angewendet wer⸗ Um die Zusammenarbeit mit dem Industrieminister zu
zaggonfabriken
eugherstellung, sondern auch die
dustrien gleichgestellt. Eine
chern, erhalten die kontrollierenden
leichzeitig im Namen beider Ministerien zu handeln und an ll
heide zu berichten.
Um die Gesamtleistun—⸗
einheitlich
Reparatur, der
Die Er⸗
Normung ist für
Befugnisse,
Organe die
Die 2, . der Vereinigung für deutsche ' Berliner Meldung des „D. N. B.“ uf 74,0900 4 (am 22 Juli auf 74,09 RMA)
eftrolytkupfernotiz stellte sich laut im 23. Juli gr 100 kg.
London 22657 B.
Mailand 17,77, New 11,71, Sosia 41159, London, . 4,4 47, Amsterdam — —, Brüssel — —, Itali ĩ Schwei, 17, 0 17,10, Kol K, 16, 8656 = 16,98, Rio 83, 6479, Schanghai Tschungking⸗Dollar — — an ef , 22. Juli. nnen iz M0 mtlich.“ Berlin ——, London — —, New — Brüsfel zo, 11= e, nn Italien Kopenhagen — — Stockholm 44,81 –-44,90, Zürich, 22. Juli. 17,30,
22. Juli.
Berichte von auswärti ; . Gun dapest, 22. Jui. artigen Devisenmärkten
180,73 4x, Berlin 136,20, Bukarest 2.8 , Helsinli 6,90, London —, —, . — — Paris 6, sl, Prag 13,62, Preßburg
(D. N. B.) Alles im Pengs.
agreb 6,81, Zürich 80,20. (D. N. B.)
Berlin — — Spanien (ossiz.) 1 Kopenhagen Dslo — —, Buenos Aires
(D. N. B.) [12.00 Uhr zo, il 30,17,
(Clearing — —, Madrid
—, —
/
(D. N. B.) New York 4,31, Madrid 39,75 B.,
11.40 Uhr. Holland 2293,
Osfentlicher Anzeiger
New York 4,02 ½ —= 4, 03 , 40,66,
(Freiv.) — —, (ofsiz. 4
Schweiz 43,635 —– 43,71, Oslo —, —, Prag — —.
; Paris 5,37
Brissel So45 G, ' ; ö Berlin 172,55 Lissabon 17,70, Stockholm 102,57, Oslo 98,6214 B., nn, go, 71 B., Spfig 5, 7 n B., Prag 17, 30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,16, Athen — — Istanbul 3,50 B., Bukarest 2.37 B., Helsinti 8,77 4. ů B., Buenos Aires 95, 00, Japan 101,06, Rio 72, 56 B.
Amsterdam
Stockholm,
Montreal
Stockholm
holl. Zeit. Paris Helsinli
1 1
Oslo, 22. Juli.
Mailand Rom 22,20 G., 23,20 B.
London, 22. Juli.
y , , 22. Juli. ork 4,79, Berlin 191,809, Paris 19,85, Antwerpen 76,809, Züri
1125, Rom 25,360, Amsterdam 264,76, Stockholm IM, 15 6 109,00, Helsinli 9, 83s, Prag — —, Madrid — —.
22. Juli. 16,95 B., Berlin 16J,56 G., 168, 50 B., Paris — — G., 9, 00 B., Brüssel — — G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97, 00 G., 97, 8790 B., Amsterdam — — G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,36 G., 95,6 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8, 35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22, 29 B., Prag — —, Madrid — — Kanada 3,75 G., 3, S2 B., Buenos Aires 97,00 G., 160,00 B.
. (D. N. B.) erlin 175, „176,75 B., Paris — — G., 10,90 B., New York = G., M0 B., Anfsterdain —— G., 2.35 B., Zurich jol,so' ., 193,00 B., Helsinki 8,0 G., 9, 29 B., Antwerpen — — G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 165,10 B., gopenhagen 91,76 G., 92, 25 B.,
; (D. N. B.) 23,560, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168 —.
(D. N. B.) London 19,34, New
C2 lo Alles Brieskurse.
(D. N. B.) London 16535 G7
Lissabon — — G., 17,65 B.,
London . . ,
Silber Barren promp!
1. Unterluchung · nab Straffachen. 2. Zwang gen, 8. NMusf gebote,
1 r Ber nn r
. m 3 , ,
10. Gesellschaften na. S. D., 11. Genoffenschasten, 12. Offene Handel ⸗ und Aormmanbitgefe ll chaften,
ver Richerun .Deutsche Reichasank and Bantang moe, . — —— ung ese.
Unsfall⸗- nud Gamaliben gon.
3. Aufgebote
15228 Die Schuldverschreibungen der An⸗ hiheablösungsschuld des Deutschen Reiches von 1925 Nr. 1136221 über z IAM, Nr. 1003463 über 50 -A,
r. 1163 546 über 100 -M sowie der
Inslosungsscheine dieser Anleihe⸗ bblösungsschuld Gr. 34 Nr. 15221 über 5 KEM, Gr. 23 Nr. 23 gs8 über HM, Gr. 20 Nr. 26746 über
ie Zahlungssperre gemäß erlassen worden.
1019 3PO. — 3. F. 311. 42 Berlin, den 19. Juli 1943.
Das Amtsgericht Berlin.
6234 Aufgebotsedikt.
1F2I43. Auf Antrag der Gertrud icht, Schönlinde, Brückenstraße 8, ein⸗ hdebracht am 13. Juli 1913, wird der Berlust folgesnder Urkunden verlaut⸗ hart: Einlagsbuch der Schönlinder Sparkasse Folio Nr. 177 mit einem Stande von IM 1656,43 am 13. 4. 1943. Diese Urkunde hat ihr Inhaber
Liesem Gerichte oder dem Amtsgerichte des Ortes, wo sich die Urkunde be—⸗ Rndet, vorzulegen oder Einwendungen
gegen den Antrag zu erheben, da sonst bas Gericht die Urkunde nach Ablauf von sechs Monaten von der Kund— machung im Deutschen Reichsanzeiger uf weiteren Antrag für kraftlos er⸗ iren wird.
Rumburg, den 20. Juli 1913.
Das Amtsgericht.
15224
Oeffentliche Aufforderung.
14 VI. 836. 42. Der Angestellte Alfred Krause, geb. 20. 4. 1881 in Tarnowitz, ist am 4. 10. 1942 mit dem letzten Wohnsitz in Berlin-Neukölln, Siegfriedstr. 0, verstorben. Da ein Erbe nicht ermittelt ist, werden die—⸗
öGBenigen, denen Erbrechte zustehen, auf⸗ Pefordert,
ihre Erbrechte bis zum z. Oltober 1943 bei dem unterzeich⸗ nesen Gericht anzumelden, andernfalls sesigestellt wird, daß ein anderer Erbe als der preußische Fiskus nicht vor— handen ist.
Berlin-Neukölln, den 17. Juli 1943. Amtsgericht Neukölln. Abteilung 14.
15235 .
F 1II43. Durch Ausschlußurteil vom 16. Juli 1943 ist das angeblich ver⸗ lorengegangene Sparkassenbuch Nr. 59! der Kreissparkasse Saybusch, Oberschl., auf den Namen Gertrud Cienciala für kraftlos erklärt worden.
Saybusch, O. S., den 165. Juli 1943.
Das Amtsgericht.
Inn
5 F 7/2. Durch Ausschlußurteil vom Inni 1943 sind die Wechsel: a) Nr. 4260 über 1000 Zloty, ausgestellt am 5. Juni 1959 von A. 5. Loewe in Loslan, e in Loslau am 31. Au⸗ ust 1939, giriert von der Firma Ol⸗ usch in Ilkenau, Emailgeschirrfabrik, b) Nr. 729 über fünfzig Iloty, ausge— siellt am J. Januar jgzg von Karl
ö Guy in Loslau, zahlbar in Loslau am 2 September jgög, giriert von der
Firma May Sperber in Swientochlo⸗ witz, Pfarxerstraße 5, C). Nr. 3745 über einhundert Iloty, ausgestellt am 7. März 1935, von W. Bystron in
Loslau, zahlbar in Loslau an 6. Sep⸗
tember 1959, giriert von der Motor- 19dzentrale H. Lindner in Kattowitz, Holieistr', für kraftlos erklärt worden. Loslau, O. S., den 8. Juni 1943. Das Amtsgericht.
152311 Ueber die int Grundbuche von Har⸗ burg Band 166 Blatt 5955 Abtei⸗ lung III Nr. 30 für den Kaufmann Adolf Kornberg in Hamburg-Harburg eingetragene Sypothek von 1500, — Gen ist am 29. Juni 1943 ein nener Brief Der am 23. Dezember 1332 ausgesteijte Brie ist fonsit gemäß 2 Absatz 3 der 11. Verordnung zuni Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 (RGBi. 1 S. 722) kraftlos ge⸗ worden. denbunn m en, den 2. Juni 1943. as Amtsgericht. R.
15232
Grundbuch von Koblenz Artikel 1814 Eigentümer: Franz Jakob und Josef Ludwig Kamp, in Koblenz, in unge— teilter Erbengemeinschaft, Gläubigerin: Karoline Feit, früher Koblenz, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts. Der uber die in Abteilung II, If. Nr. 2 einge— tragenen Hypothek von 2000, — (J. ausgestellte Brief ist durch die Ertei⸗ lung eines neuen Briefes kraftlos ge⸗ worden.
Koblenz, den 12. Juli 1943. Amtsgericht, Abt. 6, Koblenz 1814/31.
15230 Beschluß.
4 VI 21. 24. Der am 8. Oktober 1924 erteilte Erbschein, betreffend die Erb⸗ folge in den Nachlaß des am 21. Juni 1921 in Fürstenwalde (Spree) verstor⸗ benen Fleischermeisters Gottlieb Marg⸗ graf wird für kraftlos erklärt.
Fürstenwalde (Spree), 17. Juli 1943.
Das Amtsgericht.
15099, ;
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 9. Juli 1963 ist der Zoll— inspektor und Leutnant der Luftwaffe Helmut Hahn, geboren am 8. Januar 1911 in Meiendorf, Kreis Stormarn, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 18. Mai 1941 festgestellt worden. — 455. II. 146. 43.
Berlin, den 9. Juli 1943.
Das Amtsgericht Berlin.
4. Oeffentliche Zuftellungen
15236 Oeffentliche Zustellung.
Frau Julianna Kozak geb. Schwien— tek in Buschfelde, Breslgu 1 Land, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Dr. Gaertner in Breslau, klagt gegen ihren Ehemann, den Frei arbeiter Wilhelm Kozak, unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 49 des Ehegesetzes auf Scheidung der Ehe. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor die 10. Zivilkammer des Landgerichts in Breslau auf den 5. Oktober 1943, vor⸗ mittags 9r Uhr geladen, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. — 10 R. 11040.
Breslau, den 145. Juli 1943.
Der Urkundsbeamte
der Geschäftsstelle des Landgerichts. 15237 Oeffentliche Zustellung.
2 R. 157143. Die Ehefrau Marie Paezynsli geb. Michalsti in , Albert⸗Forfter⸗Str. 20, Prozeßbevol mächtigier: Rechtsanwalt Hübschmann in Bromberg, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Schlossermeister Josef Paczynski, unbekannten Aufenthalts, früher in Bromberg, auf Ehescheidung aus § 55 des Ehegesetzes. Die ,n ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Bromberg, Große Bergstr. 4. auf den 28. September 1943, 9 Uhr, Zimmer 7, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts— anwalt ats Prozeßbebollmächtigten vertreten zu lassen.
Bromberg, den 9. Juli 1943.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts. 15239) Oeffentliche Zustell ung.
Dr. A. Stoeckle, Rechtsanwalt in München, Bayerstraße 37 — 39, klagt gegen Schuler, Otto, Architekt, früher in München-Pasing, . 11 b, setzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund Honorarforderung und bean⸗ tragt, den Beklagten zur Zahlung von 293 M 90 M nebst 4 * Zinsen seit 15. 3. 1941 Mn verurteilen. Der Be⸗ klagte Otto Schuler wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits auf Freitag, den J. Oltober 1913, vorm. 9 Uhr, vor das Amtsgericht München, Justizpalast, Zimmer Nr. HJ / , geladen. . .
München, den 20. Juli 19135
Geschäslsstelle des Amtsgerichts München — Streitgericht.
15241] Oeffentliche Zustell ung.
2. R. 142143. Die Ehefrau Marie Sroka geb. DTluhosch, wohnhaft in Frei⸗ stadt, O. S.,, Hermann⸗Löns⸗-Straße Nr. 11, vertreten durch, den Rechts⸗ anwalt Dr. Walter Harbich in Teschen, klagt gegen ihren Ehemann, den Berg— mann Josef Sroka, zuletzt wohnhaft in Monteau les Mines bei Chalons in Frankreich, cht unbekannten Aufent— halts, wegen Ehescheidung. Die Kläge⸗ rin ladet den Betlagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Teschen auf den 27. Oktober 1943, 9 Uhr, Saal Nr. 133, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Teschen, den 8. Juli 1943.
Die Geschäftsstelle, Abt. 2, des Landgerichts. 15210) Oeffentliche Zusteilung.
1. Der Josef Hermann, 2. die Ehe⸗ frau Josef Hermann, beide in Riegels⸗ berg, Straße des 13. Jannar 51, Pro⸗ zeßbevollmachtigter: Rechtsanwalt Dr. Vletz in Saarbrücken, klagen gegen den Kaufmann Armand Bloch, geb. am J. 8. 1888 in Finstingen, Kr. Saarburg (Lothr.), früher in Saarbrücken 1. Winterbergstraße 9, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Löschungsbewilli—⸗ gung mit dem Antrage, den Beklagten kostenfällig und gegen Sicherheits⸗ leistung vorläufig vollstreckbar zu ver⸗ urteilen, darin einzuwilligen, daß die im Grundbuch von Güchenbach Band 20 Blatt 97tz auf den Grundstücken Nr. 2a und 7 unter Rr. 14 in Abt. 3 zugunsten der Gläubiger Kaufmann Hermann Bischof, Hans Fleißig und des Beklag— ten Armand Bloch eingetragene Grund⸗ schuld in Höhe von 160 000, — iM ge⸗ löscht werde und diese Löschungsbewilli⸗ gung bei dem Amtsgericht oder dem Notar abzugeben. Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhand— lung des Rechtsstreits vor die 3. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Saar⸗ brücken, Langemarckstr. Nr. 17, 1. Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 11 (Rückgebäude), auf den 30. September 1943, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver treten zu lassen. 8
Saarbrücken, den 17. Juli 1913.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
15238 Oeffentliche Bekanntmachung. Der Prisenhof Hamburg gibt bekannt: Das norwegische Motorschiff „Silva⸗ plana“, 4793 BRT., Unterscheidungs⸗ signal: LRAl, Heimathafen: Oslo, Eigentümer: Henty Tschudis Tank rederi A. S., Oslo, ist auf der Reise von Soerabaia nach New York mit einer Ladung von 8586 t Stückgütern in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht und nach Bordeaux ein⸗ gebracht worden. Wegen des Dampfers und der gesamten Ladung ist das prisen— gerichtliche Verfahren eingeleitet wor⸗ den. Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffentlichung
beginnenden Frist von 2 Monaten
etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim e
Prisenhof Hamburg, Oberlandes⸗
gerichtsgebäude, Sievekingplatz 2, einzureichen. Solche Auträge müssen begründet sein, die Angabe der Beweis⸗ mittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht, versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein.
Hamburg, den 17. Juli 1943,
Der Präsident des Prisenhofs:
Schmidt⸗Egk.
15242
Abhanden gekommen: Berliner Kraft⸗ und Licht⸗ (Bewag) A. G., Berlin, Attien plus Nr. j5, Gr. A Nr. 295 31819 zu 00 éM nud Gr. A Nr. Hy 50 / 2 zu
100 tet, sowie Vereinigte Stahlwerke A. G., Düsseldorf, 6, * Obl. von 1927 sper 1947) Serie A zu 500 8 Nr. 1873/74.
Berlin, den 20. 7. 1943. (Wp. 9/43.) Kriminalpolizeileitstelle (K. I. F. J.).
15243 Aufgebot. Der von der Germania Lebens-Ver⸗ sicherungs⸗-A Akttien⸗Gesellschaft zu Stettin ausgefertigte Unfallversicherungsschein mit Prämienrückgewähr Nr. 2077 Fritz Rosenhahn ist abhanden gekommen. Der Vertrag unterlag der Aufwertung. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, sich binnen 2 Monaten ab heute bei der unterzeichneten Gesellschaft zu melden, die jetzt den Vertrag verwaltet, widrigenfalls die Urkunde für kraftlos erklärt wird.
Berlin, den 21. Juli 1943.
Iduna⸗Germania Allgemeine Versicherungs⸗Akt.⸗Ges., Berlin 8sW 6s, Charlottenstr. 13.
15244
Die Versicherungsscheine Nr. 603 715, auf das Leben von Herrn Alois Altena und Nr. 6065975, auf das Leben von Frau Paula Pütz ausgestellt, sind ver⸗ lorengegangen und werden hierdurch von uns für kraftlos erklärt, sofern nicht innerhalb von 14 Tagen Ansprüche bei uns geltend gemacht werden.
Berlin W s, den 19. Juli 1943.
Mannheimer Lebensversicherungs⸗
Gesellschaft A. G.,
Berlin Ww 8, Krausenstraße 9 10. 15245
Der Versicherungsschein Nr. 204 092, auf das Leben von Herrn Karl Kämper ausgestellt, ist verlorengegan⸗ gen und wird hierdurch von uns für kraftlos erklärt, sofern nicht innerhalb von 14 Tagen Ansprüche bei uns geltend gemacht werden.
Berlin We 8, den 21. Juli 1943. Mannheimer Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft A. G.,
Berlin W 8, Krausenstraße 910.
7. Aktien⸗ gesellQlschaften
15284 Teudloff⸗Vamag
ereinigte Armaturen⸗ und Maschinen⸗
fabrilen Attiengesellschaft.
Einladung zur 22. ordentlichen Hauptversammlung der Tenudloff Vamag Vereinigie Armaturen. und Maschinenfabriken Altiengesellschaft, Wien, welche Donnerstag, den 265. August 1943, um 12 Uhr mittags in den Räumen der Creditanstalt⸗ Bankverein, Wien J, Schottengasse t„s, J. Stock, stattfindet.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes über das Ge⸗ schäftssahr 1942 sowie des Prü⸗ fungsberichtes des Aussichtsrats.
Beschlußfassung über die Verwen—
dung des Reingewinnes.
3. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung von Vorstand und Aus⸗ sichtsrat.
4. Wahlen in den Aufsichtsrat.
5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sanimlung find nach § 19 unserer Satzung alle Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens 21. Angust 1943 bei der Creditanstalt-⸗Bankverein, Wien J, Schottengasse z / 8, bei einem dentschen Notar oder bei einer als Wertpapiersammelbank tätigen Reichs- bankanstalt während der üblichen Ge— schäftsstunden hinterlegt haben.
Wer lpapiersammelbant tätigen Reichs⸗ 5. Verlust⸗ u. Ʒundsachen hankanstalt ersolgt, ist die hierüber aus-
Falls die Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer als
gestellte Bescheinigung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungs⸗ frist bei der Geselischaft einzureichen.
15263 Gebr. Böhler Co. Attiengesellschaft, Wien.
Die ordentliche Hauptversammlun unserer Gesellschaft vom 1. Juli 196: hat Herrn Dr.-Ing. Walter Rohland, Krefeld, in den Aufsichtsrat gewählt. Gebr. Böhler C Co. Attiengesellschast.
Der Vorfland.
15257] Eisern⸗Siegener Eisenbahn⸗Attiengesellschaft, Siegen. Die Hauptversammlung am 19. Juli [743 hat beschlossen, 6e , Dividende für das Geschäftsjahr 1942 auszun⸗ schütten. Es entfallen nach Abzug von 15 3 Kapitalertragsteuer (einschl. Kriegszuschlag) auf eine Aktie im Nennwert von RM 750. — — 6M 42,50, von Hin 1500, — Mp S5, — Auszahlung ab heute gegen Ein= reichung des Gewinnanteilscheins Nr. 4 durch die Deutsche Bank Filiale Siegen und die Gesellschaftskasse in Siegen. Aus dem Aufsichtsrat ist Herr Direk- tor Ferdinand Sarx, Siegen, ausge⸗— schieden. Neun in den Aufsichisrat ge= wählt ist Herr Direktor Walter Kühn, Siegen.
Siegen, den 20. Juli 1943.
Der Vorstand. Höynck.
15254 Viersener
Actien⸗Gesellschaft für Spinnerei
& Weberei, Viersen (Rhld.). Bezug neuer Altien.
Die ordentliche Hauptverlammlung unserer Gesellschaft vom 23. Juni 1913 hat u. a. die Erhöhung des Grund⸗— lapitals von EM 700 000. — um iM 450 000, — durch Ausgabe von Stück 450 auf den Inhaber lautenden neuen Aktien über je IU M 1000, — mit Dividendenberechtigung ab 1. Juli 1943 unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugs⸗ rechtes der Aktionäre beschlossen. Die Uebernehmer der neuen Aktien haben sich verpflichtet, RM 350 000, — neue Aktien den Inhabern der alten Aktien im Verhältnis von nom. HM 2000, — alte zu nom. EM 1000, — neue Altien zum Bezuge anzubieten.
Nachdem die Kapitalerhöhung in daß Handelsregister eingetragen worden ist, fordern wir unsere Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht zwecks Vermeidung des
Ausschlusses bis zum 11. August 1943
einschließlich
bei der Deutschen Bank in Berlin
oder Kassel oder
bei dem Bankhaus von Wangenheim,
& Co., Kassel, während der bei diesen Stellen üblichen Geschäftsstunden auszuüben.
Auf je nom. A 20900, — alte Aktien kann eine neue Aktie über RM 1009, — zum Kurse von 102 * bezogen werden. Die Bezugsstellen sind bereit, die Ver mittlung von Bezugsrechten zu über—= nehmen.
Die Ausübung des Bezugsrechtes hat gegen Ablieferung des Gewinnanteil⸗ scheins Nr. 1 der alten Aktien zu er⸗— folgen. —
Die Gewinnanteilscheine sind auf der Rückseite mit der Firma und der An⸗— schrift des Einreichers zu versehen.
Für die mit dem Bezuge der neuen Aktien verbundenen Sonderarbeiten wird die übliche Provision in Rechnung gestellt. Sofern jedoch die Gewinn anteilscheine mit einem nach der Nummernfolge geordneten Verzeichnis bei den Bezugsstellen direkt am zu⸗ ständigen Schalter eingereicht werden und ein Schriftwechsel hiermit nicht verbunden ist, erfolgt der Bezug der nenen Aktien kostenfrei.
Ueber die bezogenen neuen Aktien werden zunächst nicht übertragbare Kassenquittungen ausgestellt. Die Aus- reichung der dagegen auszugebenden Aktien erfulgt, sobald diese zur Ver fügnng steben, durch die Stellen, die die Resckeigicungen ansgestellt haben. Die Siellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vor— cigers der Kassenquittungen zu prüfen.
Vieren, den 21. Juli 1943.
Biersener Uetlen⸗Gejellschaft für Spinnerei & Weberei.
Wien, am 20. e. 1943. Der Vorstand.
Der Vorstand.