1943 / 170 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Jul 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 170 vom 24. Juli 1943. S. 2

FIosa Brabeovaä, geb. am 5. 3. 1922 in Leletitz, letzter Wohnort Prag VII, Am Baumgarten 11,

9. Wenzel Bures, geb. am 21. 2. 1889 in Bustiehrad, letzter Wohnort Groß⸗Kewitz 64,

Emanuel Bartunek, geb. am 21. 10. 1905 in Libusch, letzter Wohnort Prag II, Tyrschgasse 9g,

Ernst Beck, geb. am 17. 6. 1915 in Pilsen, letzter Wohnort Pilsen, Sachsengasse 7,

2. Franz Birka, geb. am 25. 3. 1893 in Hlavnov letzter Wohnort Biela Nr. 53,

Josef Brabeec, geb. am 22. 9. 1889 in Prag, letzter Wohnort Prag XIX, Dewitzer Straße 7,

Jaroslaus Beranek, geb. am 12. 3. 1912 in Bakow, letzter Wohnort Bakow Nr. 17, Bez. Schlan,

25. Ernst Berger, geb. am 9g. 1. 1885 in Pisek, letzter Wohnort Pilsen, Kopernikgasse 43,

Ottokar Blatek, geb. am 25. 1. 1909 in Pilsen, letzter Wohnort Pilsen, Skretagasse 52,

Gottlob Benes, geb. am 30. 3. 1888 in Prag, letzter Wohnort Neu⸗Königgrätz Nr. 114,

Marie Baierovä, geb. Klinski, geb. am 28. 6. 1886 in Münchengrätz, letzter Wohnort Prag Xl, Chelsicky⸗ gasse 20,

. Johann Benetka, geb. am 26. 2. 1902 in Frankstadt unter dem Radhorscht, letzter Wohnort Prag 1X, Bettler⸗ gasse 250, !

Wenzel Benes, geb. am 8. 12. 1903 in Prag, letzter Wohnort Prag Xlfl, Schwarzkosteletzer Straße 1151,

Alois Gern, geb. am 23. 2. 1887 in Steltschowes, letzter Wohnort Molitschin 125, Bez. Schlan,

2. Margit Cahen⸗Frank, geb. Havel, geb. am 12. 9. 1916 in Jena, letzter Wohnort Bukarest, Anastase Simo Nr. 6,

Karl Gernz, geb. am 8. 9. 1922 in Prag, letzter Wohn⸗ ort Prag XIV, Hähnergasse 343,

4. Franz Cap, geb. am 3. 12. 1903 in Kolin, letzter Wohn⸗ ort Königgrätz, Engegasse 209,

Cyril Ga da, geb. am. 22. 5. 1906 in Arnoldsdorf, letzter Wohnort Prag⸗Werschowitz Nr. S60 / 172,

Franz Gulik, geb. am 16. 5. 1907 in Gstelnuova, letzter Wohnort Prag⸗Wissotschan, Brückenhausgasse 799,

Josef Churavy, geb. am 27. 10. 1894 in Olmütz, letzter Wohnort Prag XII, Luxemburger Straße 3Zö,

Jaroslaus Cern, geb. am 25. 2. 1921 in Hill. Mühle, letzter Wohnort Slawietin a. d. Mettau 37,

Franz Cernik, geb. am 15. 11. 1881 in Litenian, letzter Wohnort Welwarn, Prager Gasse 64,

Josef Cern, geb. am 1. 3. 1904 in Jeschtietitz, letzter Wohnort Letnian Nr. 196 in Bez. Prag⸗Land,

Philipp Cermäk, geb. am 18. 12. 1912 in Chlenn, letzter Wohnort Prag XIII, König⸗Georg⸗Str. NC S817,

Stanislaus Cisar, geb. am 17. 8. 1907 in Wien, letzter Wohnort Prag XIV, Wiener Straße 847,

Josef Cada, geb. am 14. 3. 1896 in Prag, letzter Wohn⸗ ort Prag XII, Libitzer Straße 6,

Wenzel Choulik, geb. am 29. 10. 1906 in Henners⸗ dorf, letzter Wohnort Laun, Glasziegelei 573,

Wenzel Cajthaml, geb. am 29. 6. 1903 in Stupno, letzter Wohnort Prag 1, Zeltnergasse 557/10,

Anton Cihal, geb. am 2. 6. 1893 in Welwarn, letzter Wohnort Welwarn Nr. 449.

Franz Coufal, geb. am JT. 1. 1892 in Radotitz, letzter Wohnort Prag⸗Bubentsch, Kleistgasse 574.

Johann Cesal, geb. am 9g. 5. 1879 in Libochowitz, letzter Wohnort Libochowitz 232,

hierdurch zugunsten des Deutschen Reiches vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren eingezogen. estgestellte Vermögenswerte sind dem Vermögensamt beim Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, Prag III, 36 f platz 7n, zu melden. Eine Abschrift bzw. eine Durchschrift dieser Anzeige ist der Staatspolizeileitstelle Prag zuzuleiten.

Prag, den 21. Juli 1943.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.

Anordnung Nr. 18 (FA 25)

der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle . elektrotechnische Erzeugnisse über die Herstellung von elek⸗ trischen Kühlschränken bis 250 1 Inhalt Vom 19. Juli 1943 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Verbindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung elektrotechnischer Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Vorsitzers des Statistischen Zentralausschusses ange⸗ ordnet:

§51

Die Herstellung von elektrischen Kühlschränken bis 2501 Inhalt einschl. der Kühlmaschinen zum Einbau in die Kühl⸗ schränke ist ab 1. August 1943 nur noch denjenigen Herstellern gestattet, die eine Herstellungsanweisung der Wirtschafts⸗ gruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse besitzen. Herstellung ist auch der Zusammenbau aus Einzelteilen. .

82

(1) Hersteller, die bis zum 1. August 1943 keine Her⸗ stellungsanweisung erhalten haben, dürfen angearbeitetes Material für elektrische Kühlschränke bis 2501 Inhalt und für Kühlmaschinen zum Einbau in die Kühlschränke noch aufarbeiten, wenn sie bis zum 1. August 1943 der Wirtschafts⸗ gruppe Elektroindustrie als Reichsstelle melden:

1. Art und Zahl der aus angearbeitetem Material noch

herzustellenden Kühlschränke bzw. Kühlmaschinen,

2. die zur Fertigstellung dieser Kühlschränke noch erforder⸗

lichen Arbeitsstunden.

(2) Die Hersteller, die nach Absatz 1 zur Aufarbeitung berechtigt sind, haben der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle jeweils bis zum 15. des j. Monats, erstmalig zum 15. September 1943, die Zahl der im Vor⸗ monat fertiggestellten Kühlschränke bis 2501 Inhalt und Kühlmaschinen zu melden.

8 3

Die Hersteller von elektrischen Kühlschränken bis 2501 Inhalt und Kühlmaschinen zum Einbau in die Kühlschränke

dürsen diese Erzeugnisse vom Tage des Inkrafttretens dieser

Anordnung an nur mit Genehmigung der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle an Bezieher liefern.

5 ;

Die Hersteller von elektrischen Kühlschränken bis 2501 Inhalt und von Kühlmaschinen zum Einbau in die Kühl⸗ schrünke sind verpflichtet, die am Tage des Inkrafttretens dieser Anordnung in ihrem Besitz befindlichen zum Verkauf bestimmten elektrischen Kühlschränke bis 2501 Inhalt und Kühlmaschinen zum Einbau in die Kühlschränke bis zum 1. August 1943 der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse, Berlin W zö,

Corneliusstraße 3, zu melden.

8 5 *

Die Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle be- hält sich vor, in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen.

586 uwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach ö. 5 6 2 der Verordnung über den Warenverkehr e ft 81

() Diese Anordnung tritt am 1. August 1943 in Kraft.

() Gleichzeitig tritt die Anordnung F25 Nr. 1 des Beauf⸗ tragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Elektro⸗ industrie über die Fertigung von elektrischen Haushaltskühl⸗ schränken vom 18. Febrüar 1942 (nicht veröffentlicht) außer Kraft.

(G3) Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der , d,, . . sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 19. Juli 1943.

Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse.

Lüschen.

Anweisung Nr. 1 der Wirtschaftsgruppe Stahl⸗ und Eisenbau zugleich als Bewirtschastungsstelle des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle über die Herstellung von ö und ⸗Kreuzungen Vom 22. Juli 1943 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der enn vom 11. Dezember 1942 (RGBl. J S. 686) in Ver⸗ indung mit der zweiten Anordnung über die Erzeugungs⸗ lenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden Industrie vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 236 vom 8. Oktober 1942) wird im Einvernehmen mit dem Sonderausschuß Eisenbahn⸗ Oberbau und Signalwesen sowie mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle angeordnet:

6 . () , aus Rillenschienen dürfen nur noch aus folgenden Profilen hergestellt werden.

a) Rillenschienenprofile NP 4 a,

b) Federzungenprofile Fz 55,

e) Sonderprofile B 180 als Beilageschiene,

d) Konstruktionsprofile D 1800 für Herzstücke

Kreuzungen.

(2) Zweistoffschienen dürfen nicht mehr verarbeitet werden.

58 2

(I) Straßenbahnweichen aus Rillenschienen dürfen nur noch

in folgender Bauart hergestellt werden: ungenvorrichtungen mit durchgehenden Federzungen, gen e in Blockausführung.

(2) Straßenbahn-Zungenvorrichtungen aus Rillenschienen dürfen nur noch mit folgenden Abmessungen hergestellt werden:

Halbmesser:

und

25m Baulänge 4500 mm . 50 m Baulänge 5000 mm Halbmesser: 100m Baulänge 7000 mm

(3) Neigungsweichen sind mit nachstehenden geometrischen Grundmaßen auszuführen: 10090 mm Spur, 25 m Halhmesser, 640 mm Gesamtbaulänge, 1000 mm Spur, 50 m Halbmesser, 12 372 mm Gesamtbaulänge, 1000 mm Spur, 100 m Halbmesser, 16500 mm Gesamtbaulänge 1435 mm Spur, 256 m Halbmesser, 11406mm Gesamtbaulänge, 1435 mm Spur, 50 m Halbmesser, 15 000 mm Gesamtbaulänge, 1435 mm Spur, 100m Halbmesser, 19 500 mm Gesamtbaulänge. (4) Bei anderen Neigungsweichen und Bogenweichen gelten für die Zungenvorrichtungen die Abmessungen bzw. Grund⸗ maße nach Absatz (27).

Neigung 1: 4, Neigung 1:6, Neigung 1:7, Neigung 1: 4, Neigung 1:6, Neigung 1 237,

Kreuzungen für Straßenbahnen untereinander sind je nach den Schnittwinkeln mit unmittelbarer Schweißung der Schienen oder in Blockausführung herzustellen.

§5 4 Bei Herstellung und Lieferung von Straßenbahnweichen und Straßenbahnkreuzungen ist verboten:

a) Mitlieferung von Zwickelblechen zum Blockherzstück,

b) Bearbeitung der Schienenstöße für die aluminother⸗ mische Verschweißung,

c) Herstellung und Verwendung geschmiedeter Zungen, soweit es sich nicht um Ersatzzungen für Reparatur⸗ zwecke handelt, J

d) Ausführung von Anstricharbeiten. ͤ

§8 5 9

(1) Die von den Herstellern angenommenen Aufträge, die nicht den Vorschriften dieser Anordnung entsprechen, dürfen bis 31. Oktober 1943 in Arbeit genommen werden, wenn das Material vorrätig ist. Restbestände an Material sollen unter den Werken ausgetauscht werden. Laufende Unter⸗ bestellungen sind in Aufträge auf Material nach den neuen Vorschriften umzuwandeln.

() In besonders begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen von den Vorschriften . Anweisung zulässig. Anträge auf Ausnahmegenehmigung sind über die Fachgruppe Stahlbau, Berlin W 55, Potsdamer Str. 58, an die Wirtschaftsgruppe Stahl⸗ und Eisenbau zu richten.

86 Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den ss 10, 12— 15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. 6 .

Anweisung tritt am 1. August 1943 in Kraft. 6 eingegliederten Ostgebieten und den

Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit

Zustimmung des zuständigen hefs der Zivilverwaltung

sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, in Luxemburg und

im Bezirk Bialystok sowie in den besetzten Gebieten der

Untersteiermark, Kärnten und Krain.

Berlin, den 22. Juli 1943.

Wirtschaftsgruppe Stahl⸗ und Eisenbau zugleich als Bewirt⸗

schaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle.

Dr. Keßler.

Diese Sie gilt auch in

Anordnung N / d

der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete über Reparaturpflicht Vom 23. Juli 1943

Die Notwendigkeit, die Gesamtbevölkerung infolge weit- gehender Einschränkungen der Neuanfertigung ausreichend mit lebenswichtigen Gebrauchsgütern zu versorgen, erfordert besondere Maßnahmen zum Auf⸗ bzw. Ausbau einer leistungs⸗ fähigen Reparaturwirtschaft. Es wird daher auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗ ministers angeordnet: 81

Reparaturpflichtige (I) Betriebe und Personen, welche die in der Anlage zu dieser Anordnung bestimmten Waren anfertigen, reparieren oder instand halten (wie chemisch reinigen, waschen oder färben), sind verpflichtet, nach Maßgabe der 85 3 und 4 dieser Anord⸗ nung Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten an diesen Waren auszuführen (Reparaturpflichtige). (2) Die Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete behält sich vor, den Kreis der Waren durch Bekanntmachungen zu erweitern.

Reparaturannahme⸗ und ⸗ausgabestellen

Betriebe, die mit den in der Anlage zu dieser Anordnung genannten Waren handeln, sie anfertigen, reparieren oder instand halten, sowie sonst geeignete Betriebe, können von der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete zu Annahme⸗ und Ausgabestellen für Reparaturarbeiten bestellt werden.

583

Reparaturdienste

(1) Die Gruppen der gewerblichen Wirtschaft können im Auftrage der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Ge⸗ biete örtlichen und bezirklichen Stellen die Aufgaben des 5 4 Ziffer 2 übertragen (Reparaturdienste).

(2) Die Aufsicht über die Reparaturdienste wird von den Landeswirtschaftsämtern ausgeübt.

§8 4 Sicherstellung der Reparaturen

3 Sicherstellung der Reparaturen an den in der Anlage zu dieser Anordnung genannten Waren können folgende Maß⸗ nahmen getroffen werden:

1. Die Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete und die Bewirtschaftungsstellen des Reichsbeauftragten können

a) Reparaturpflichtigen vorübergehend oder dauernd die 6 und Ausführung von Neuanfertigungen untersagen, .

b) Reparaturpflichtigen Anweisungen auf Reparatur⸗ oder Instandhaltungsarbeiten für diese Waren erteilen und bestimmen, daß Reparatur⸗ oder Instandhaltungs⸗ arbeiten vor der Neuanfertigung dieser Waren auszu⸗ führen sind,

c) Rangfolgen für die Ausführung von Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten an einzelnen Waren durch , im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger vorschreiben,

d) Höchstfristen für Reparatur- oder Instandhaltungs⸗ arbeiten für bestimmte Waren durch Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger festlegen mit der Maßgabe, daß die Betriebe die Uebernahme weiterer Aufträge ablehnen und die Auftraggeber an den Reparaturdienst verweisen müssen, falls sie diese Höchstfristen nicht einhalten können. ,

2. Die Reparaturdienste können

a) Verbrauchern Reparaturpflichtige nachweisen,

b) Reparaturpflichtige für bestimmte Reparatur⸗ und Instandhaltungsarbeiten einsetzen, ihre Belastung mit derartigen Arbeiten überwachen und ausgleichen,

c) die Reparaturpflichtigen überprüfen, ob sie der Reparatur⸗ und Instandhaltungspflicht sowie der Auf⸗ zeichnungspflicht (6 5) nachkommen,

d) den Reparaturpflichtigen auferlegen, sofort Meldung zu erstatten, sobald Reparaturaufträge bei ihnen nicht mehr .

e) den Reparaturpflichtigen jeweils bestimmte Bezirke zuweisen.

585

Aufzeichnungspflicht

Die Reparaturpflichtigen haben ein Auftragsbuch oder sonstige übersichtliche Aufzeichnungen zu führen, aus denen

Auftragsdatum, Auftraggeber, Gegenstand, Preis und Aus⸗ lieferungsdatum für jede nen e Arbeit ersichtlich sind.

46 .

4

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 170 vom 24. Juli 1943. S. 3

§56 Ausnahmevorschrift

Die Reichsstelle für Kleidung und verwandte ĩ ö sich vor, auch durch die e e ele e bee, ,,, 2536 die Reparaturdienste Ausnahmen von . riften dieses Anordnung zuzulaffen oder vorzu⸗

§57

Strafvorschriften

(I) Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnun ĩ ie ; und d Grund der 55 2 bis 4 ergangenen Weisungen a. . 9 85 . Verordnung über den Warenverkehr bestraft , nungsstrafbefugnisse GS 14, 15 der Verord über den Waxenverkehr) werden . hieichsbe e für Kleidung und verwandte Gebiete wahrgenommen. §8 8 Inkrafttreten und Geltungsbereich

M Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkünd in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten .. den Gebieten von Eupen, Malmedy und Morcsner sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß guch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be setzten Gebieten Kärntens und Krains.

(2) Gleichzeitig, treten die Anordnung Vl / 43 sowie die daz 3 . . el bonn. dar

(Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzei

Nr. 54 vom 6. März 1943) außer ö s .

Berlin, den 23. Juli 1943.

Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete. Hagemann.

Anlage zu § 1

Verzeichnis der reparaturpflichtigen Waren

Als Waren im Sinne des 51 der Anordnun 1X43 ö filr . . verwandte ble 1 eparaturpfli om 24. Juli 1943 gelt Spinn⸗ , & gelten folgende Spinn Männer⸗ und Knaben⸗Oberbekleidung Frauen⸗ und Mädchen- Oberbekleidung änner⸗ und Knabenleibwäsche ö und Mädchenleibwäsche K und ⸗wäsche Männer⸗ und Kna enkopfbekleidung Frauen⸗ und Mädchen kopfbekleidung Berufs⸗ und Sporthekleidung Wirk⸗ und Strickwaren Krawatten Korsetts Mieder Schirme Stickereien Schürzen Bett⸗ und Haushaltswäsche Steppdecken.

Nichtamtliches Dentsches Reich . Stand der schwebenden Schuld des Reichs

Am Am 30. 4. 1943 31. 5. 1943

in Millionen RA

Zahlungsverpflichtungen aus der Be⸗ gebung von

a) unverzinslichen Schatzanweisungen mit Gegenwert und von Reichs« wechseln

b) unverzinslichen Schatzanweisungen ohne Gegenwert .

Kurzfristige Darlehen....

J bei der Deutschen Reichs⸗ . .

Summe der Zahlungsverpflichtungen

Schatzanweisungen zum Zwecke von Sicherheits leistungen ...... 12,3 11,3

Summe der schwebenden Schuld . I07 622, 113 318,8

II. Betrag der ausstehenden Steuergutscheine

1 Anleihestock⸗Steuergutscheine. 54,6 51,4 2 N. F. Steuergutscheine J. 11542 1175.9 11747

II. 20,5 IIl. Betriebs anlageguthaben und Warenbeschaffungs⸗ guthaben 1 Betriebs anlageguthaben ...

2 Warenbeschaffungsguthaben . ..

8 828,

1154 7 877,4

893,7 107 610,6

104 391,5

11.4 8 077,2

8274 113 307,5

o87,6 1770

589,5 1771

Verkehrswesen Verkehrsleistungen in den besetzten Ostgebieten

Der Staatssekretär im Reichsverkehrsministerium Dr. Gan⸗ zenmüllñler bereiste jetzt die Ostgebiete und zeichnete im Rah⸗ men eines Betriebsappells in der Hen ẽralvertebrgbirettion Osten wiederum mehrere Eisenbahner aus dem Front- und aus dem Banden ebiet mit dem ihnen vom Führer wegen Tapferkeit und pldatis en Einsatz verliehenen Eisernen Kreuz II. Klasse bzw.

riegsverdienstkreuz 1. Klasse mit Schwertern aus.

Um die eroberten Gebiete verkehrsmäßig zu erschließen und für en erforderlichen Nachschub zu sorgen, rückten die Eisenbahner als erste zivile Formation den Truppen nach. Der Unterschied wischen Militär- und Zivilverwaltung spiegelt sich auch im isen bahnwesen der besetzten Ostgebiete wider. Im Operations⸗ bereich der Front schaffen und kämpfen die feldgrauen Eisenbahner unter der Befehlsgewalt der Wehrmacht; im rückwärtigen Gebiet Dagegen verrichten ihre Kameraden in der blauen Uniform ihren Dienst nach den Weisungen der zuständigen Reichsverkehrsdiret—= ö die von der Generalverkehrsdirektion Ssten gesteuert

Der gewaltige Raum des besetzten Ostens ist aufgeteilt in die ier Verkehrsbirektionen Riga, Minsk, Kiew und Dnjeprope⸗ rowst. Im Donezbecken mit seiner differenzierten Wirtschaft ver⸗

Feldeisenbahn⸗ Kommandos. Die Bewältigung der Aufgaben im Osten erfordert ganz andere Maßstäbe als sie im Reiche gegeben ind. Die Betriebslänge der östlichen Verkehrsdirektionen beträgt im Durchschnitt 6090 kin, im Reichsdurchschnitt dagegen nur rund 2500 km. Dementsprechend sind auch die von den Betriebsamtern ju überwachenden Strecken riesig und haben eine Länge bis zu la00 km im Gegensatz zu knapß über 100 km im Reichsdurch⸗ schnitt. Ueberträgt man die Entfernungen des Sitzes der Ver⸗ er rekt onen von der Zentrale in Warschau auf den inner— k Raum, so ergeben sich folgende interessante Vergleiche: arschau=-Riga bedeutet eine Reife von Berlin nach Freiburg Warschau = Minst von Berlin nach Düsseldorf, Warschau = Kien von Berlin nach Basel und Warschau = Dnjepropetrowst von Ber⸗ lin nach Danzig. Dabei ist höchstens die halbe Reisegeschwindigkeit ö . * . Die ungeheueren räumlichen nat e n n sten erfordern auch eine viel höhere Kopfzahl Bei der Wiederherstellung des Eisenbahnnetzes waren begreif⸗ icherweise die Erfordernisse der Front vordringlich. Daneben laufen die dienstlichen Bedürfnisse der Reichsbahn, vor allem die Notwendigkeit der Kohlenversorgung für die Betriebszwecke ferner die Bedürfnisse der Kriegs- und Ernährungswirtschast und schließlich die der Behörden und des zivilen Verkehrs. Um den Anschluß an das deutsche Bahnnetz sicherzustellen mußten die ehe⸗ maligen Sowjetlinien von ihrer breiteren Spurweite auf die deutsche Normalspur umgespurt werden. Die hierbei vollbrachten Arbeitsleistungen gehören für alle

*

Zeiten zu den größten Ruhmestaten unserer Eifenbahne l sie waren vielfach geradezu schiachlen i eden! 1 . Stammpersonal von 40 Köpfen hat es mit 10 060 Russen zuwege gebracht, bei minus 13 Grad Kälte und Schneestürmen bis u 52 km täglich umzuspuren. Von der Gesamtleistung der umge⸗ spurten 30 000 kim erhält man erst die richtige Vorstellung wenn man sich vergegenwärtigt, daß die Deutsche Reichsbahn in' ihrem ursprünglichen Netz 78 609 km hatte. Die Leistungsfähigkeit der umgespurten Strecke wurde durch Erweiterungsbauten noch er⸗ heblich verbessert, und zwar durch den Einbau von Weichen und Ueberholungsgleisen, die Errichtung von Lokomotivschuppen und Wassertürmen, die Verlegung von Hunderten von Kilometern neuer Rohrleitungen und die Neuschaffung einer Fülle von Maschinenanlagen. So wurde das Streckennetz, das die deutsche Ylfront versorgt, immer dichter und zuverlässiger. An diesen deistungen sind die Reichsverkehrsdirektionen mit ihrem eigenen . ,, ihnen beauftragten Firmen mit 40 v. H. rganisation Todt mit 30 v. H ide zusa e falls ue fdr n nteese sr! H. und beide zusammen ebenfalls Von entscheidender Bedeutung für die Betriebssicherheit war auch der Ausbau der reichseigenen Fernmeldeanlagen. Das Schwergewicht lag dabei auf der Verstärkung der Fernsprech⸗ Fernschreib und Morseanlagen, da sich der Funkverkehr wegen der Notwendigkeit der Geheimhaltung für die Zwecke der Reichs— bahn weniger eignet. Vor allem aber mußte ein leistungsfähiger

Lolomotiv- und Wagenpark herangeschafft?' werden. Alle diese Aufgaben waren nur zu meistern, weil der deutsche Eisenbahner seine Pflicht im besetzten Ostgebiet mit vorbildlicher Treue und Einsatzbereitschaft erfüllt hat. Besonderes Lob ver— dient der deutsche Lokomotivführer, der Nacht für Nacht die durch Bandenanschläge gefährdeten Strecken befahren und selbst zur Waffe gegriffen hat, um den feindlichen Widerstand zu brechen,

wo er ihm entgegentrat. Bei der Verteidigung von Bahnhöfen, Gleisanlagen und rollendem Material hat der Mann mit dem Flügelrad auf dem Kragenspiegel ein stilles Heldentum entfaltet, das allein die Größe des erreichten Erfolges gewährleistete. Wie Staatssekretär Dr. Ganzenmüller bei der Verleihung der Aus⸗ zeichnungen betonte, ist die Verkehrslage trotz des Luft- und Ban⸗ denterrors auch in den besetzten Sstgebieten flüssiger denn je. Die erhöhten Anforderungen durch die an der Lstfront neu ent⸗— brannte. Schlacht können ohne Schwierigkeiten bewältigt werden. Die Reichsbahn besitzt sogar noch einen erheblichen Spielraum zu Mehrleistungen über den gegenwärtigen Stand hinaus.

Kunst und Wissenschaft

Spielplan der Berliner Staatsoper in der Zeit vom 25. Juli bis tz. August 1943

Staatsoper Unter den Linden Sonntag, 25. Juli: Der Troubadour. Musikal. Heger. Beginn: 18 Uhr. Ausverkauft. Montag, 26. Juli: Geschlossen. Dienstag, 27. Juli: Geschlossen. Mittwoch, 28. Juli: Gefchlof sen. Donnerstag, 29. Juli: Der Troubadour. . Jäger. Beginn: 18 Uhr. Freitag, 309). Juli: Madame Butterfly. Schüler. Beginn: 171 Uhr. Sonnabend, 31. Fuli: Figaros Hoch zeit. Schüler. Beginn: 1855 Uhr. Sonntag, 1. August: La Travigta. Schüler. Beginn: 183535 Uhr. Ausverkauft. Montag, 2. August: Geschlossen. Dienstag, 3. August: Geschlossen. Mittwoch, 4. August: Geschlossen. Donnerstag. 5. August. Kein öffentlicher Verkauf. Beginn: 187 Uhr. Freitag, 6. August: Kein öffentlicher Verkauf. Beginn: 18 Uhr.

Staatsoper am Königsplatz

Sonntag, 25. Juli: Geschlossen.

Montag, 26. Fuli: Kein öffentlicher Verkauf. Tiefland. Be— ginn: 181 Uhr.

Dienstag, 27. Juli: Kein öffentlicher Verkauf. Beginn: 189 Uhr. .

Mittwoch, 28. Juli: Kein öffentlicher Verkauf. Tiefland. Beginn: 189 Uhr.

Donnerstag, 29. Juli: Geschlossen.

Freitag 30. Juli: Geschlossen.

Sonnabend, 31. Juli: Geschlossen.

Sonntag, 1. August: Geschlosen.

Montag, 2. August: Kein öffentlicher Verkauf. Figaros Hoch⸗ zeit. Beginn: 179 Uhr. .

Dienstag, 3. August: Kein öffentlicher Verkauf. Tosca. Beginn: 1354 Ühr.

Mittwoch, 4. August: Kein öffentlicher Verkauf. Beginn: 181 Uhr.

Donnerstag, 5. August: Geschlossen.

Freitag, . August: Geschlofsen.

Leitung:

Musikal. Leitung: Musikal.

Musikal.

Leitung: Leitung:

Musikal. Leitung:

Rigoletto.

Tiefland.

Rigoletto,

Tiefland.

Wir reh ats te

Selbständige Handwerker sozialversichert Kranken- und versicherung bei Fliegerschäden⸗-Einsatz

Auf Veranlassung der Reichsgruppe Handwerk sind solche selb⸗ ständigen Handwerker in den Schutz der gesetzlichen Krankenver⸗ ö einbezogen worden, die im Sondereinsatz an der Be— eitigung von Fliegerschäden arbeiten. inhabern vor einigen Monaten in weitem Umfange der Unfall⸗ versicherungsschutz gegeben war, erhalten sie seit dem J. Juni auch Krankenhilfe. Damit ist den berechtigten Versicherungs- und Ver— sorgungswünschen von Männern stattgegeben worden, die unter Einsatz von Gesundheit und Leben oft weit vom Sitz ihres Be— triebes entfernt schwere kriegsnotwendige Arbeiten verrichten.

Die Einzelheiten sind in einem Abkommen zwischen dem Reichs⸗ minister des Innern, dem Reichsverband der Innungskranken— kassen und der Innungskrankenkasse des Baugewerkes in Berlin festgelegt. Während in der Regel die gesetzliche Krankenversiche⸗ rung nur die Gefolgschaftsmitglieder erfaßt, kommen jetzt auch den im Sondereinsatz tätigen selbständigen Handwerkern die Leistungen der Krankenversicherung zugute. Sie erhalten für 52 Wochen Krankenhilfe (Krankengeld, Hausgeld oder Taschengeld weitgehenden Heilmittelersatz, Sterbegeld). Der Anspruch beginnt mit der Abreise und endet eine Woche nach Beendigung des Ein— satzes. Die selbständigen Handwerker zahlen hierfür keine Bei— träge. Die Versicherung wird von der Innungskrankenkasse des Baugewerkes in Berlin durchgeführt. Das Abkommen ist mit dem 1. Juni in Kraft getreten. Die neue Regelung ist deshalb besonders bedeutsam und notwendig, weil in den vom Bomben— terror heimgesuchten Gebieten viele felbständige Meister oft unter schwierigsten Verhältnissen eingesetzt sind.

Unfall⸗

Wirtschaft des Auslandes

Die dänischen Braunkohlenvorkommen bei Söby Fündigkeit auf 7 bis 19 Mill. t geschätzt

2

Kopenhagen, 23. Juli. Das vor kurzem entdeckte große Braun— kohlenvorkommen bei Söby dürfte nach sachverständigen Urteilen noch weit ertragreicher sein, als zuerst angenommen wurde. Man schätzt die Fündigkeit, die zunächst mit 5 bis 6 Mill. t veranschlagt wurde, nunmehr auf 7 bis 106 Mill t und hält die Möglichkeit für nicht ausgeschlossen, daß dieses Braunkohlenvorkommen sich unter einer Lehmschicht bis zur Westküste Jütlands erstreckt. Mit einer Entdeckung sind die Befürchtungen einer baldigen Erschöp— ung der zur Zeit sehr stark ausgenutzten Braunkohlenvorkommen es Landes für längere Zeit gegenstandslos geworden.

Der finnische Außenhandel im ersten Halbjahr 1943

Helsinki, 23. Juli. Nach der Statistik des Zollamts betrug die Einfuhr in der ersten Jahreshälfte 1943 wertmäßig 6670, Mill. Fmk gegenüber 1848,‚4 Mill. Fmk in der gleichen Zeit des Vor— jahres und 47265 Mill. Fmk im ersten Halbjahr 19411. Im Juni 1943 sank der Wert der Wareneinfuhr von 1199, Mill. Fmk. im Vormonat auf 941,9 Mill. Fmk und machte im gleichen Monat des Vorjahres 1495,65 Mill. Fmk und im Juni 1941 894,5 Mill? Fmk aus. An erster Stelle der eingeführten Waren standen kisen⸗ und Eisenerzeugnisse, Maschinen und dergleichen.

Der Wert der Warenausfuhr, der in den ersten sechs Monaten im Jahre 1941 137,7 Mill. Fmk betrug und 1942 in der gleichen Zeit auf 202,7 Mill. Imk anstieg, erreichte in den ersten sechs Monaten 194635 3635, Mill. Fmk. Im Monat Juni 1943 lag auch die Ausfuhr mit 6392 Mill. Fmk unter der des Vormonats, in dem sie 845,4 Mill. Fmk betrug. Im Juni 1942 wies die Statistik eine Ausfuhr von 506,7 Mill. Fmk und 1941 eine solche von 336,3 Mill. Fmk. aus. An erster Stelle bei den Ausfuhr⸗

ehen die blauen Eisenbahner allein den Dienst ohne vorgelagerte

Nachdem diesen Betriebs⸗

waren stehen Papier, Papiermasse, Holz und Pappe.

Günstige Gestaltung des slowakischen Geldmarktes Breßburg, 23. Juli. Der slowakische Geld und Kapitalmarkt steht weiter im Zeichen einer ruhigen und stetigen Entwicklung. Vor allem zeigen die Einkagen bei den Geldanstalten eine langsam steigende Tendenz. Sie haben sich bis Ende Mai auf 75 Mrd. Ks. erhöht gegenüber 7,4 Mrd. Ks. im Vormonat und 6,8 Mrd. Ks. im Vergleichsmonat des Jahres 1912. Die Liquidität der einzelnen Geldinstitute hat sich dabei allerdings nicht einheitlich entwickelt, was auch aus den Jahresabschlüssen der einzelnen Banken zu ersehen ist. Im ganzen zeigt der slowakische Geldmarkt ein günstiges Bild, was für den Erfolg der vor kurzem aufgelegten 500⸗Mill.⸗Ks.-Anleihe von Bedeutung sein wird. Die Anleihe soll vor allem von den breiteren Schichten gezeichnet werden, insbesondere von jenen Kreisen, die gehortete Gelder besitzen. Man schätzt die in dieser Weise angesammelten Beträge auf einige hundert Mill. Ks., die jetzt nutzbringend in den Wirtschaftä— kreislauf eingeschaltet werden können. n

Der schweizerische Außenhandel im Juni und im ersten Halbjahr 1943

Zürich, 23. Juli. Die schweizerische Einfuhr erreichte nach den bisher vorliegenden provisorischen Ziffern im Juni dieses Jahres einen Wert von 145,7 Mill. Fr., gegen 1906 Mill. Fr. im Juni 1'942 und gegen 184,1 Mill. Fr. im Mai 1913. Die Ausfuhr belief sich im Juni d. J. auf 156,5 Mill. Fr. gegen 123,55 Mill. im ent— sprechenden Vorjahresmonat und gegen 128,9 im Mai 1913. Die Ausfuhr. war also um 109 Mill. Fr. größer als die Einfuhr, der Juni zeigt also eine aktive Handelsbilanz, während die vorher— gehenden fünf Monate des Jahres 191 den normalen Einfuhr— überschuß brachten. Auffallend ist die beträchtliche Abnahme der Einfuhr im Vergleich zum Vorjahres-Juni, die wertmäßig 44,9 Mill. Fr. ausmacht, aber auch mengenmäßig ist natürlich ein Importrückgang zu verzeichnen. Das Sinken der Einfuhr wird auf eine Verminderung der Lebensmittelimporte und der Betriebsstoffimporte zurückgeführt. Die Ausfuhr zeigt bei er— höhten Wertziffern einen Rückgang der exportierten Mengen, eine Folge von Preiserhöhungen und von Verschiebungen in der Zu⸗ sammensetzung der ausgeführten Waren.

Die Einfuhr im ersten Halbjahr 1913 belief sich auf W, Mill. Fr. gegen 1019. Mill. Fr. in der entsprechenden Zeitspanne des Vorjahres. Sie ist also beträchtlich gefunken, da man auch die Prxeissteigerung bei einem Vergleich berücksichtigen muß. Die Ausfuhr im ersten Halbjahr 1913 betrug 780,2 Mill. Fr. gegen 720,7 Mill. Fr. in den ersten sechs Monaten 1913.

Pläne zur Intensivierung der schweizerischen Exportwirtschaft

Zürich, 23. Juli. In der Generalversammlung der Schweize⸗ rischen Zentrale für Handelsförderung in Zürich befürwortete der Präsident in seinem Eröffnungswort eine größere Zusammen— arbeit der Handelszentrale mit den schweizerischen Vertretungen im Auslande zur Unterstützung des Exports. Der Jahresbericht erwähnt besonders die Hilfe, die die Handelsagenturen der Zen⸗ trale im Auslande den schweizerischen Exporteuren bei der Ab— wicklung von Geschäften angedeihen ließen. Daneben sei es un— bedingt notwendig, jetzt schon Vorbereitungen zu treffen, um nach Abschluß des Krieges alle Möglichkeiten für den schweizerischen Export voll ausnutzen zu können. Zu diesem Zweck sollen ver⸗ schiedenen diplomatischen Missionen besondere Handelsorgani⸗ sationen angeschlossen werden.

Gewaltige Fortschritte des Wiederaufbaues in Hongkong Ausfuhrhafen und Versorger der benachbarten Gebiche Schanghai, 23. Juli. Der Wiederaufbau in Centralpreß meldet, in den letzten eineinhalb Fortschritte gemacht.

Hongkong hat, wie 2

Jahren gewaltige Die Tabak⸗, Zucker⸗ und eber m n