Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 177 vom 2. August 1943. 8. 4
1
6
94
443 —= 4,47, Amsterdam — —, Brüssel — — Italien (Freiv — —, York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10, 8.,, Antwerpen 5 Schweiz 17,30— 17, 40, Kopenhagen (Freiv) — —, Stockholm 111,25, Rom 25, 35, . 251,76, irn hen , 16, 8s (16.96, . Oslo — , Buenos Aires (offiz.. — —, 109,00, Helsinki 9,83, Prag — — Madrid — — Alles Hr
2 und fte d. . Rio 83,54 /, Schanghai Tschungking⸗Dollat ——— Stockholm, 31. Juli. (D. N. B.) London 16 9 maßen den Rohstoff für viele Fertigungen zur Zeit vornehmlich Amsterdam, 31. Juli. (D. N. B.) [12.90 Uhr holl. Zeit., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris — — G . kriegswichtiger Art. Nach der deutschen Regelung sind alle Städte Amtlich. Berlin == London —— New York ——, Paris Brüssel —— G., 67,50 B. Schweiz. Plůtze 97, 0 G 41 mit . als 35 000 Einwohnern zur Sortierung ihres Mülls — — Brüssel 30,11 —– 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, Helsinki Amsterdam — — G., 223,560 B. Kopenhagen S7 50 6. 9 zwecks Erfassung der darin enthaltenen Alt- und Abfallstoffe ver— , Italien (Clearing — —, Madrid ——, Dölo — —, ) f ; 856 pflichtet. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt diese Verpflich⸗ Kopenhagen — — Stocholm 44,81 44,90, Prag — —
Oslo gs, zs G., 9s, 63 B., Washington 4,5 G., 4420 8 lter mien zungen ih e , s, 3s G. 8,39 B., Rom *, Ho G., 22 20 B., rag , 2 tung neuerdings auch für kleinere Städte bis herunter zu 2360 000 Zürich, 31. Juli. (D. N. B. 11149 Uhr. Paris 5,423, w Kanada 8,75 G., 3, 8zꝛ B., Lissabon — — G.. 19 Einwohnern. London 17,30, New York 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand Buenos Aires 97, 90 G., 100,00 B. * . ⸗ Os lo, 31. Juli. (D. N. B.) London — 1733 Berlin 175,25 G., 176,15 B., Paris — — G., 10,00 G.
22,5ßs, Madrid 39,75, Holland 329, Berlin 172,55, 1 Nen
Lissabon 17,67 12, Stockholm 102,67, Oslo 98, tza t B., Kopenhagen
or, . B., Sofia 5, 37 ½ B., Prag 17, 30, Budapest 104,50 B., Zagreb = G., 4,40 B., Amsterdam — — G. , 2,385 B., Zürich 101 ; Tam. ö. ads naus * de , Athen — — Istanbul 3,50 B., Bukarest 2371 B., Helsinki 103,00 B., Helsinki s, 0 G., 9,20 B., Antwerpen — G., ] 3 k — 2 r 835 8,771 B., Buenos Aires 93,50, Japan 101,00, Rio T, 50. Stockholm 1981,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 923 sche Gier ear e, . Heere t g . r,, .. 3 Kopenhagen, 31. Juli. (D. N. B.) London 19,34, Rom 22,20 G., 23,20 B. ö ** i n , , worden ist, bezieht sich das auf i .
zugs vr e vllausgade durch die tlich 2. agi ZAustellgebühr, für Selbstabholer a . K 16 ae * e r. der r, n, . e, . , durch die Post — . Zustellgebühr, für bei d
monatlich 1,50 82 Alle Poftanstalten nehmen . 4 n .
Selbftabholer die Anzeigenstelle Sm s, Wilhelmstr. 32. Nr. 178
vom Altstoff befreiten sogen. Restmülls sagt der Bericht, daß nach den bisherigen Erkenntnissen die Nutzbarmachung dieses Pro— duktes für die Landwirtschaft geradezu geboten sei. Im übrigen bilden die Alt- und Abfalistoffe die Grundlage, also gewisser⸗
Wirtschaft des Auslandes
Slowakische Staatsanleihe vor Fristablauf voll gezeichnet Preßburg, 1. August. Die am 8. Juli zur Zeichnung aufgelegte dritte slowakische Staatsanleihe in Höhe von 500 Mill. Ks,, deren Zeichnungsfrist am 31. Juli ablief, ist noch vor Ablauf dieser J gezeichnet worden, so daß sie nicht verlängert zu werden rauchte.
Einzelne Nummern kosten 0 My, einzelne Beilagen 10 eM. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich den Portos abgegeben. Anzeigenpreis für den Baum einer fünsgespaltenen 55 mm breiten Petit-Zeile 1,10 RA, einer dreigespaltenen Q mm breiten Petit-Zeile GM. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 6s, Wilhelmstraße 32. Alle Deuckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruc (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden zollen. — Befristete Anzeigen müssen 8 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Reichsbank girokonto Derlin, Lonto Nr. I/ 1915 — ———
New
— — — — — 4
; Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
Geld 9, 89 4,995 7,912 74, 18 2, 06 2, 19 0, 136
Die , der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut / Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 2. August auf 71, 00 RM (am 31. Juli auf 71,00 EM) für 100 kg.
England, Aegypten, Südafrikanische Union ...... .. 3 , . Aüstralien, Neuseeland
Britisch⸗Indien
Kanada ö Vereinigte Staaten von Amerika ... ..... . Brasilie n — ö
Schwedische Handelsabordnung in der Türkei Istanbul, J. August. Nach Mitteilung der hiesigen Presse ist in Istanbul eine schwedische Handelsabordnung eingetroffen. Sie hat mit hiesigen Kaufleuten sofort Fühlung genommen, um türkische Baumwolle und Baumwollabfälle zu kaufen. 86
In Berlin festgesteltte rotierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten
Telegraphische Auszahlung .
Sernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33
——
Poftschecktonto: Berlin 418 21
Berlin, Dienstag, den 3. August, abends
— —— — *
2. August 30. Juli Geld Brisf Geld Brief
* 119 b. Stendaler Eisenbahn A.⸗G. Betriebsführung: ö ꝛ St t Eis A.-G. Me Land⸗ Inhalt des amtlichen Teiles r , Eisenbahn A.-G. in Merseburg, Land ö (Die Aenderung ist für die Beteiligung der oben— . Deutsches Reich erwähnten Bahn am Internationalen Ueberein— Verordnung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze Reichsmark für die Umsätze im Juli 1943.
kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr ohne Be— deutung.)
Bekanntmachung zu der dem Internationalen Ueberein—
kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste.
3) Die folgende Nummer 143 gestrichen: 2. r für die Lebenshaltungskosten im Juli
b) Abgabe ab Verteilerlager in Behältnissen des Abnehmers. e Gäckn d Tiefer . c) Abgabe ab Tankstelle — gesackt in 25 kg Papiersäcken v . 1,75 EAM 5 kg
Ab Verteilerlager darf Generator⸗Schwelkoks lose oder in Säcken nur nach forgfältiger Absiebung abgegeben werden. 81 Ab Tankstelle darf Generator-Schwelkoks nur in den für den Kleinverkauf bestimmten 25 kg⸗Säcken abgegeben werden. Die Säcke müssen verschlossen sein und das Firmenzeichen der Generatorkraft A. G. nebst folgender Aufschrift tragen: 25 kg Sudetenländischer Generator⸗-Schwelkoks Verkaufspreis 1ů75 R(t. 85 Der Reichskommissar für die Preisbildung kann Aus⸗ nahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zulassen oder anordnen. §8 6 ;
Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die zur Durchführung und Ergänzung dieser Anordnung erforder— lichen Rechts und Verwaltungsvorschriften.
§5 7
(I) Diese Anordnung tritt mit dem auf die Verkündung
folgenden Tage in Kraft. E) Soweit vorher Lieferungen von Sudetenländischem Generator⸗Schwelkoks durchgeführt und noch nicht abgerechnet worden sind, kann zu den in dieser Anordnung festgesetzten Preisen abgerechnet werden.
Berlin, den 29. Juli 1943. .
Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. A.: Heß.
18, RM 56. E. Aut
d
6 ⸗ Mualändische Gelbsorten und Bankaoten . 1 ägtpt. Pfund = . Afghanistan (Kabul) 100 Afghani Argentinien (Buenos Aires). 1 Pap. -Pes. Australien (Sidney) 1 austr. Pfund Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 100 Belga Brasilien (Rio de Janeiro) . 1 Cruzeiro Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal - eutta) 100 Rupien — Bulgarien (Sofia) 100 Lewa 3,047 Dänemark (Kopenhagen) .... 100 Kronen 52, England (London) .... . 1 engl. Pfund = Finnland (Helsinki) ... . 100 Cin n Frankreich (Paris) 100 F Griechenland (Athen) 100 Drachmen Holland (Amsterdam u. Rotter⸗
dam) 100 Gulden 152,70 Jran (Teheran) 100 Rials 14,59 Island (Reykjavik) 1099 isl. Kr. 38,42 Italien (Rom und Mailand) . 100 Lire 13, Japan (Tokio und Kobe) ... 1090 gen 58, 51 Kanada (Montreal) 1 landäd. Dollar — Kroatien (Agram) 100 Kung 4,995 Neuseeland (Wellington) .... 1 neuseel. Pf. — — b Norwegen (Oslo) 100 Kronen 56, Ig 56,ss 56,76 56, 88 Portugal (Lissabon) 100 Esendo 10,19 10,1 10,19 10,21 Rumänien (Bukarest) ...... 100 Lei — — — — Schweden (Stockholm u. Gbte⸗ /
borg) 100 Kronen 59,16 59,58 Schweiz (Zürich,
Bern) 100 Frs. Serbien (Belgrad) 100 serb. Dinar Slowakei (Preßburg) v...... 100 flow. Kr. Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Pesetas Südafrikanische Union (Pretoria
1èsüdafr. Pfd. —
und Johannisburg) . — Türkei (Istanbul) ..... ...... 1 türk. Pfund 1,982 1,978 1,982 1009 Pengö — — —
ö Ungarn (Budapest) London, 31. Juli. (D. N. B.) New York 4,921 4,03, Uruguay (Montevideo) 1èẽGoldpeso 1,201 1,1899 1,201 Paris — —, Berlin — —, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 1 Dollar
Verein. Staaten von Amerita
. Snentlicher Anzeiger
10. Gesellschaften m. v. H.,
Spanische Weizenernte besser als erwartet
Madrid, 1. August. Nach den letzten Nachrichten aus den ö Weizengebieten wird die Ernte entgegen den früheren efürchtungen doch noch mittelmäßig ausfallen. Die zu früh ein⸗ etretene sommerliche Hitze hat zwar die Erträge bedeutend ge⸗ chmälert, so daß die Vorjahrsmengen kaum erreicht werden, doch ist immerhin mit einem mittleren Durchschnitt zu rechnen. Quali— tätsmäßig allerdings wird der Weizen weit hinter der Vorjahrs⸗ . zurückbleiben. Hafer, Erbsen, Kartoffeln, Zuckerrüben und zemüsepflanzen haben aus den Niederschlägen im Juli erheb— lichen Nutzen gezogen, so daß sich die Ernteaussichten hier wesentlich gebessert haben. — .
Aeghpten (Alexandrien
16,83 18,9 öde gras
2. August ; eld Brief. Geld 20,35 20, 45 16,16 16, 22 4, 205 4,411
18, 10 0.568
de mer e =.
18,83 O, 5h ⸗ ö ö Sovereigns Notiz 0- Frans Stücke für Hob. Dollac⸗ 1 Leg Aegyptische 1 ägyvt. Pfd. Anteritanische: 1000 — Dollar 1 Dollar — X und 1 Dollar 1 Dollar 4 — 1Pap. - Peso 0. 0, 45 1 austr. Pfd. 2, 16 100 Belgas 40,08 1 Cruzeiro 0, 09 100 Rupien 23,05 22, gz
36, 96 40,0 36,96 40,0 auf
3, 53 3,07 3,053 da, 235 52, 15 52, a3 . ö 2 3, 06 5,07 83,06 z, 07 rs. — — —
1,566 1,672 1,4668 1,672
143 Zschipkau⸗Finsterwalder Eisenbahn-Gesellschaft rektion in Finsterwalde (Niederlausitz) . (Die Streichung ist für die Beteiligung der aus der Liste gestrichenen Bahn am Internationalen Ueber— einkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr ohne Be— deutung, weil die Bahn in den Betrieb einer anderen, diesem Uebereinkommen unterstellten Bahn über— gegangen ist.)
Berlin, den 28. Juli 1943.
Der Reichsverkehrsminister. JF. A: Spiess.
. Argentinische Di⸗ Australische ö * Brasilianische . ...... ..... 56 Britisch⸗Indische .. ... ..... n. BVulgarische: 500 Lewa und darunter 100 Lewa Dänische: große ...... ...... 100 Kronen [ 10 Kr. und darunter 100 Kronen 52, 30 Englische: 10 C und darunter. 1 engl. Pfd. = — Finnische ; 100 Finnmark 5,075 5, 055 Französische ...... ...... .. 100 Frs. Holländische 109 Gulden Italienische: große 100 Lire 10 Lire 100 Lire Kanadische ¶ I kanad. Dollar Kroatische 100 Kuna Norwegische: 50 Kr. u. darunter 100 Kronen Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei ; 100 Lei Schwedische: große 100 Kronen 50 Kronen und darunter.. 100 Kronen Schweizer: große 100 Frs. 100 Frs. und darunter ... 100 Frs. Serbische 100 serb. Dinar Slowakische: 20 Kronen und 1090 slow. Kr. 8, tz
darunter Züdafritanische Union 1 südafr. Pfd. 439 Türkische 1 türk. Pfund 1,91 Ungarisch: 100 Pengö und 2.
darunter 100 Pengö
— .
—
Anordnung über die Festsetzung der Preise für Sudeten— ländischen Generator⸗Schwelkoks. Vom 29. Juli 1943. Nachtrag Nr. 1 zur Anordnung Nr. 1 zur Ergänzung und Durchführung der Anordnung VIIII43 der Reichsstelle für
Lederwirtschaft. Vom 29. Juli 1943.
k
152,70 152, 70 14,61 14,66 358, 50 38,42 15,165 15,19 56,711 35,591
3, o
132,70 14,61 38, 50 153, itz 5s, 711
495985 , os
3,09 3,97
Weitere japanische Fortschritte in der Auswertung des Rohgummis ö. Tokio, 31. Juli. Domei meldet aus Schonan, daß die Be— mühungen um die Verwertungsmöglichkeit für den Rohgummi— üherschuß zu neuen Ergebnissen führten. So wurden erfolßreiche Versuche mit dem Pressen von Gummisamen gemacht. Das ge— wonnene Oel ist halbtrocken und bei Beimischung von Leinöl oder Bohnenöl als Streichmittel verwendbar; als Leuchtöl ist es ein völliger Ersatz für Kokosöl. In Nordborneo wurde ein Rollfeld aus Rohgummi hergestellt, die Reparaturen sind durch Zugießen leicht zu beseitigen. Der Nachteil ist lediglich der Geruch, durch Beimischung von Kohlenstaub kann er aber beseitigt werden.
. 5,01 4,99 132,70 132,70 132,70 18,18 13,12 1,01 0,99 5,01 4,99 57,11 56,89
18,12 0, 99 4,99
56, 9
59,16 59,58
Amtliches Deu tsches Reich
Verordnung
Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Monat Juli 1943 werden auf Grund von 55 Absatz 1 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes vom so, s 16. Oktober 1934 (RG Bl. 1 S. 942) in Verbindung mit § 47 6 5 (191 ᷓ ᷣ le der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz vom Die Indexziffer für Exnährung hat sich von 135,9 auf 1397
23. Dezember 1938 (RGBl. S. 1935) wie folgt festgesetzt: Ci. 8 v. H) erhöht. Das ist hauptsächlich auf die Berück=
am sichtigung der Preise für Kartoffeln neuer Ernte zurückzu— führen. Die Indexziffer für Bekleidung hat von 178,9 auf 178,4 (4 O2 v. H.) angezogen. Die Indexziffer für „Ver— schiedenes“ stellt sich auf 156,3 (Vormonat 150,2). Im übri⸗ gen sind die Indexziffern für Heizung und Beleuchtung (12,0) und für Wohnung (121,7) unverändert geblieben.
Berlin, den 2. August 1913. Statistisches Reichsamt.
Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Juli 1943
Nach der Entwicklung der Reichsindexziffer für die Lebens— haltungskosten haben die Preise für die Güter des täglichen Bedarfs im Durchschnitt des Monats Juli 1943 gegenüber dem Vormonat hauptsächlich unter jahreszeitlichen . um 1,5 v. H. angezogen. Die Gesamtindexziffer stellt sich für Juli auf 141,5 (1913ᷓ14 — 100) gegenüber 139,4 für Juni.
1,665 1,68 1, tz 58,91 57,89 5, 005 4,995 8,609 8,591 26, 505 23,565
57,89 4, 995 5, 581
25,565
58,01 5,005 8, 609
23,606
59,54 59,19 58,07 57,83 58,97 57,33 5,94 4,99
59, 46 57,83 57,83
4,99
8,52 3, 63 4,41 4,39 1,93 1,91
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
60,78
61, 02
Lfd. Nr. Staat Einheit
4. Oeffentliche Zustellungen, 8. Verlust⸗ und Funbdsachen, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
7. Attiengesellschaften, 8. Qommanditgesellschasten auf Attien, 9. Deutsche Rolonialgefenlschaften,
Unfall und Invalidenverslcherungen, 14. Deutsche Neichsdant und Bankana mel Verschiedene Betanntmachungen.
Aegypten 1ẽ Pfund
Afg hanistan 100 Afghani Argentinien 100 Papierpesos Australien 1 Pfund Belgien 100 Belga Brasilien 100 Cruzeiro Britisch⸗Indien 100 Rupien Bulgarien 100 Lewa Dänemark 100 Kronen
11. Genossenschaften, 12. Offene Handel ⸗ und Rommanpbitgesellschaften,
7. AUtktiengesellschasten
Bayerische Hypotheken- und Wechsel⸗ 14537 Bank, München. Zinsherabsetzungsangebot.
2. Zwangspversteigerungen,
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 3. Nufgebote,
16192 Zeitpunkt des
71 VI 325143. Die gesetzlichen Erben des am 19. 3. 1906 verstorbenen Bau⸗ meisters Oskar Clemens Anders in Dresden werden aufgefordert, ihr Erb⸗ binnen 3 Monaten beim Amts⸗
Nachtrag Nr. 1 zur Anordnung Nr. 1 zur Ergänzung und Durchführung der Anordnung VIII 143 der Reichsstelle für W feen (Herstellung weiterer lebenswichtiger Erzeugnisse)
erklärt worden. Als Todes wird zu a der 31. Dezember 1917, 24 Uhr, zu b der 31. Dezember 1915, 24 Uhr, festgestellt.
Das Amtsgericht Swinemünde,
Zur Teilnahme an der Ha sammlung sind diejenigen An berechtigt, die ihre Aktien gemäß der Satzung spätestens am 23. 1943 entweder bei unserer Gest
Die Aktiengesellschaften, Komman⸗ ditgesellschaften auf Aktien uswm. werden auf die ihnen nach dem Aktiengesetz obliegende Verpflich⸗ tung, bestimmte Bekanntmachungen
O Oo — M O &: do-
im Reichs- und Staatsanzeiger er⸗ scheinen zu lassen, hingewiesen. 8. Aufgebote (16292 Aufgebot.
Das Aufgebot der 41 „igen Schatz⸗ anweisungen der Deutschen Reichsbahn— Gesellschaft von 1936, Reihe 1, Buchst. B Nr. 65 037/33 über je 500 Het und Buchst. C Nr. 44 755 über 1000 M ist beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. Juli 1944, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Berlin C2, Nene Friedrichstr. 4, J. Stock, Zimmer Nr. 118, anberaumten Aufgebotster⸗ mine seine Rechte anzumelden und die
Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der
Urkunden erfolgen wird. — 456. F. 308. 42. Berlin, den 28. Juli 1943. Amtsgericht Berlin.
16191 .
Auf Antrag des Reichsstatthalters in Danzig-Westpreußen (Leiter der Trenhandstelle) sind im Grundbuch von Dirschau Blatt B 79 die in Ab⸗ teilung 1II1 unter Nr. 21, 22 und 23 eingetragenen Hypotheken bzw. Grund⸗ chulden in Höhe von 22 000 Gold⸗ zloty. 5000 USA.⸗Dollar und 5000 USXA.⸗Dollar gelöscht worden. Die Inhaber der Briefe werden aufgefor⸗ dert, dieselben dem unterzeichneten Ge⸗ richt einzusenden.
Dirschau, den 14. Juli 1913.
Das Amtsgericht.
16194 Aufgebot.
2 11 3/s43. Der Landarbeiter Erich Brannys aus Bärenfang hat beantragt, den verschollenen Landwirt Gustav Brannys, zuletzt wohnhaft in Mingen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf dem 24. März 1914 um 12 Uhr vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer Nr. 8, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ folgen wird. An alle, die Auskunft über Leben und Jod des Verschollenen u erteilen vermögen, ergeht die Auf—⸗ . spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht Anzeige zu machen.
Schloßberg / Ostpr., den 27. Iull 1915.
Amtsgericht.
recht gericht handelt
Dresden anzumelden. Es sich, nachdem die Geschwister des Erblassers für sich und ihre Kinder die Erbschaft ausgeschlagen haben und die Eltern vor dem Erbfall gestorben waren, um die Abkömmlinge seiner Großeltern. Die Großeltern väterlicherseits waren Johann Gott⸗— fried Anders, Einwohner in Ziegen— hain, Sa., und Johanne Christiane geb. Begern. Die Großeltern mütter⸗ licherseits sind unbekannt.
Amtsgericht Dresden, 24. Juli 1943.
16294 Ausschlußurteil.
Im Namen des Deutschen Volkes!
In der Aufgebotssache des Fabrikan⸗ ten Pieter Helder in Dokkum, Holland, hat das Amtsgericht in Essen durch den Landgerichtsrat Brenken für Recht er⸗ kannt: Die Teilschuldverschreibung auf den Inhaber der Gelsenkirchener Berg⸗ werks Aftien⸗Gesellschaft Essen Nr. 36 669 über 1000 Ie, verzinslich zu 5 ,, wird für kraftlos erklärt. (30 F. 33 42.)
Essen, den 17. Juli 1943.
Amtsgericht.
16288
Durch Ausschlußurteil hies. gerichts vom 14. Juli 1943 ist in der Aufgebotssache des Pensionärs August Meier, Bündheim, die 41 Ihigen, früher S „igen Braunschweigischen Staatsbankgoldpfandbriefe Reihe 250 Nr. 0043/44 zu je 500 iM (Mäntel) für kraftlos erklärt worden.
Bad Harzburg, den 14. Juli 1963.
Das Amtsgericht. *
Amts⸗
16186
Durch Beschluß des Berlin vom 19. Juli 1943 ist der Unteroffizier Ernst Julius Adam Schoder, geboren am 28. März 1915 zu Coburg, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 14. Septem⸗ ber 1910 festgestellt worden. — 456 11 145. 43.
Berlin, den 19. Juli 19643.
Das Amtsgericht Berlin.
Amtsgerichts
16298
411 2143. Durch Beschluß 15. Juli 1943. sind die verschollenen See⸗ leute a) Albert Wilhelm Ferdinand Kindt, geb. am 14. 2. 1866 in Hagen, b) Paul August Wilhelm Kindt, geb. am 20. 2. 1874 in Swinemünde, für lot
am 21. Juni 1921 in Paderborn, für
vom
Zweigstelle Wollin.
16187
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 19. Juli 19418 ist der Leutnant Albert Sauter, geboren am 20. April 1916 in Utting am Ammer—⸗ see, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 11. Mai 1942 sestgestellt worden. — 456 11. 142. 43.
Berlin, den 19. Juli 1943.
Das Amtsgericht Berlin.
16188 . Durch Beschluß des Amtsgerichts
Berlin vom 19. Juli 1943 ist der Ge—⸗
freite Franz Rettelnbreker, geboren
tot erklärt und als „Zeitpunkt des Todes der 23. April 1942 festgestellt worden. — 456 11 120. 43. Berlin, den 19. Juli 1913. Das Amtsgericht Berlin.
16189
Durch Beschluß vom 19. Juli 1913 ist der Oberleutnant Heinz Wilhelm Moritz Weber, geboren am 22. April 1912 zu Berlin, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 10. No⸗ vember 1441 festgestellt worden. — 155 11. 193. 45.
Berlin, den 19. Juli 1913.
Amtsgericht Berlin.
4. Oeffentliche ustellungen
16197 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Pauline Krawezyk geb. Fichng aus Friedenshütte, Jägerstr. 4, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wichmann in Kattowitz, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Gemeinde⸗— sekretär Leon Wladislaus Krawezytk, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe— scheidung aus 5 55 des Deutschen Ehe⸗ gesetzes. Wir laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts in Kattowitz auf den 14. September 1943, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. ̃
Kattowitz, den 17. Juli 1913.
Der Urkundsbeamte
Auf Grund / der Verordnung über das Verfahren bei dem Umtausch von Schuldverschreibungen der Kreditinsti—⸗ tute vom 8. 12. 1911 (Reichsgesetzblatt S. 746) bieten wir hiermit den In— habern unserer
41 igen Reichsmarkpfandbriefe
die Herabsetzung des Zinsfußes vom 1. Oktober 1943 ab auf 4 vom Hun⸗ dert an.
Inhaber, die statt der Zinsherab— setzung die Bareinlösung ihrer Stücke — zum Nennwert gerechnet — wün⸗— schen, werden gemäß 55 1, 4 der Ver⸗ ordnung aufgefordert, die Stücke nebst
spätestens 15. Septeniber 1913 bei uns mit dem Antrag auf Bareinlösung ein⸗ zureichen.
Die fristgemäß Lingereichten Stücke
gelöst. Zu diesem Termin gelten sie gemäß S5 1, 4 der Verordnung als zur Rückzahlung gekündigt.
Für diejenigen Stücke, die auf diesen
zur Bareinlösung eingeliefert sind, gilt das Angebot zur Herabsetzung des Zins⸗ fußes auf 4 vom Hundert mit ,. vom 1. Oktober 1943 ab nach 8 1 Abs.
der Verordnung als angenommen. Die Zinssenkung ist gemäß 5 5 der Ber—
Stücke gegenüber wirksam. München, 2. August 1943. Die Banidireltion.
Hallesche Salzwerke und Chemische Fabrik Kalbe Aktiengesellschaft.
Unsere Aktionäre werden hierdurch zu der am Freitag, dem 27. August 1943, 10,0 Uhr, im Verwaltungs⸗ gebäude der Deutschen Bank in Halle (Saale) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. 16306 Tagesordnung:
1. Vorlage des Jahresabschlusses, des
Vorschlags für die Gewinnvertei⸗ lung sowie des Geschäfts- und Auf⸗
jahr 1942.
Beschlußfassung über die Perwen— dung des Reingewinns.
3. Entlastung des Vorstands und des Aufsichts vats.
⸗ 6 zum Aufsichts vat—
Wa
der Geschäftsstelle des Landgerichts.
CGeschafts jahr Ii.
Zinsscheinen vom 1. 4. 1944 u. ff. bis
werden zum 1. Oktober 1913 bar ein-
in Calbe (Saale) oder bei der Deutschen Bank in oder deren Filialen in Düsseldorf und Halle (Saal beim Bankhaus Burkhardt l Essen, beim Bankhaus Bernacd 4 brock in Naumburg (Saale), beim Bankhaus Saarbrücken während der üblichen Geschäftsst bis zur Beendigüäng der Han sammlfung hinterlegen. . Die Hinterlegung kann auch einem Notar oder bei der Reichsb ihrer Eigenschaft als Wertpa sammelbankt erfolgen. In diesen ; ist die Bescheinigung des Notar
der er
. papiersam med èul ausge Hinterlegungsschein
spätestens
Tag nach Ablauf der Hinterleq frist bei
der Gesellschaft einzun Calbe (Saale), den 31. Juli 19 Der Vorstand.
Aufruf-hin nicht bis zum 15. 9. 1943
ordnung jedem späteren Inhaber der
sichtsratsberichts für das Geschäfts⸗
l des Abschlüßprüfers für das
7 D T7 163090 Hafen zi. 6. Magdeburg. Einladung zur 14. ordent 24. August 1913, 11,30 Uhr, in deburg neten. Sitzungszimmer. Tagesordnung: 1. Vorlage des Geschäßtsberichte⸗ Vorstandes nebst Bilanz mit — winn- und Verlustrechnung fil Geschäftsjahr 1942. Bericht des Aufsichtsrates zu
rechnung. ; ö. 3. Beschlußfassung über das ergebnis. Beschlußfassung über die lastung des Vorstandes und
Aufsichtsrates.
5. Wahl der schäftsjahr 1943.
6. Wahl zum Aufsichtsrat.
Der Vorstand. — — — —⸗ —— 1 Pörantwortlich für den Amtlichen und l lichen Teil den Anzeigenteil und für i Präsiden! De Schlange in Potsd verantwortlich für den Wirtschaftzteil in übrigtn redattioneslen Teil gh Rüdolt Langs ich in Herlin ? Druck der Preußischen Verlags und Y GmbH. Berlin
Zwei Beilagen ꝛeeinschl einer Zen tralhandelsregislerbelln
Del der gekärzsen Ausgabe fällt die Jen wandelsregisterbellage fort.
Gebr. Röchlin
die Tien Hintezlegung bzw. de
auptversammlung am Dienstag
Altstädter Rathaus, Bein
Geschäftsbericht und der In
Prüfer für das
Magdeburg, den z0. Juli 196
Finnland 100 Mark Frankreich 100 Franes Griechenland 100 Drachmen Großbritannien 1 Pfund Sterling Holland 100 Gulden Iran 100 Rials sland 100 Kronen talien 100 Lire Japan 160 Jen Ranada 1 Dollar Kroatien 100 Kuna Neuseeland 1 Pfund Norwegen 100 Kronen Palästina Pfund Portugal Es kudos Rumänien Lei Schweden Kronen Schweiz Tranten Serbien Dinar Slowakei Kronen Spanien Peseten Süddafrikanische Union Pfund . i. ngarn engö . (bei Ausfuhr nach Ungarn) 1 Peso
, 1 Dollar
Vereinigte Staaten von Amerika
Umrechnungssätze für weitere Zahlungsmittel werden etwa am 5. d. M. festgesetzt werden.
Berlin, den 2. August 1943. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Trapp.
Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste
Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen⸗ und Schiff⸗ fahrtslinien, . die das Internationale Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Deut⸗ scher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 285 vom 8. Oktober 1938), wird mit Wirkung vom 17. August 1943 wie folgt geändert: .
Im Abschnitt „Deutschland“ unter A wird
I) als neue Nummer 11 nachgetragen:
116. Kleinbahn Beuel —Großenbusch Deutsche Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft Aktien gesellshaft in Frankfurt (Main).
9 Die Eintragung unter Nummer 119 durch folgende ersetzt:
Anordnung über die Festsetzung der Preise für Sudetenländischen Generator⸗Schwelkoks
Vom 29. Juli 1943
Auf Grund des 5 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung — vom 29. Oftober 1936 (RGBl. IS. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres— plan angeordnet:
§1
Als „Sudetenländischer Generator-Schwelkoks“ darf Schwelkoks von nachstehender Beschaffenheit an die Generator— kraft A. G. und von dieser über ihren nachgeordneten Handel — Verteiler, Tankstellen — an die Verbraucher zur Ver— wendung in Generatoren verkauft werden:
Körnung Nuß IV und V — 6—18 mm;
Unter- und Ueberkorn zusammen nicht mehr als 10 . H. Unterkorn in keinem Falle mehr als 6 v. H. Wassergehalt höchstens 11 v. H. — einschließlich äußerer Feuchtigkeit — Aschegehalt höchstens 13 v. H. Verbrennlicher Schwefel höchstens 1 v. H. lüchtige Bestandteile mindestens 3 v. H. estteergehalt höchstens O, 1 v. H. Unterer Heizwert mindestens 6000 kal / kg Schüttgewicht 620 kg / mz. §8 2
Die Preise betragen bei a) Waggonlieferungen frei jeder Empfangs⸗ station und bei Abholung ab Werk —
Landabsatßt — . 2 38, — R At
Vom 29. Juli 1943 Auf Grund des z 6 der Anordnung VIIIs43 der Reichs⸗ stelle für Lederwirtschaft (Verarbeitung von Leder, Fertigung und Absatz von Waren aus Leder) vom 19. März 1945 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr, 68 vom 23. März 1943) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministeriums angeordnet: 1 Die Aufzählung der zur Herstellung zugelassenen Fertig⸗ waren im 81 der Anordnung Nr. 1 zur Anordnung Vi II/43 vom 20. März 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 68 vom 23. März 1943) wird wie folgt ergänzt: 26. ö aus Leder und Austauschstoffen für Leder 27. Skibindungen 28. Riemchengarnituren für Bindertücher an Ernte— maschinen 29. Rucksäcke 30. Peitschenriemen. II. In die Anordnung Nr. 1 zur Anordnung VIII/43 vom 20. März 1943 wird folgender 5 1a eingefügt:
1a
Die Neuaufnahme der Herstellung der im § 1 genannten Waren ist verboten.“ III. Dieser Nachtrag tritt am 2. August 1943 in Kraft. Berlin, den 29. Juli 1943. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. M. d. F. d. G. b.: Dr. Mohr.
Wir ti chafistei!
Reichswirtschaftsminister Funk im Ruhrgebiet
Am Abschluß seiner Besichtigungsreise durch das Ruhrgebiet unterstrich Reichswirtschaftsminister Funk in einer Rede im Ruhr⸗ haus zu Dortmund mit besonderem Nachdruck die Leistungen der deutschen Wirtschaft, insbesondere der Ruhrwirtschaft: Sie seien einmalig und zeigten fortlaufend neue dert er , nen, Der Minister wies auf die Eindrücke, die er im Ruhrgebiet selber sammeln konnte, und sagte, wenn man ihn fragen würde, wie die Stimmung dort sei, dann werde er antworten: „Seht Euch nach den Terrorangriffen die Leistungen dieses Gebietes an, dann kennt Ihr die Haltung der Wirtschaft und der Schaffenden an der Fuhr.“ Die Notwendigkeiten der ue ffn Kriegsanstrengung forderten wie auf militärischem und politischem so auch auf wirt⸗ schaftlichem Gebiet die strengste Durchführung des Prinzips der
Einheit. Hier liege der Schlüssel zur Mobilisierung der über⸗ legenen europäischen Wirtschaftskraft. Diese Einheit und die besseren geisten Kräfte und Persönlichkeitswerte werden am Ende den Ausschlag geben. Die einheitliche Ausrichtung der wirtschaft⸗ lichen Kraft Deutschlands und Europas und der Geist, der sich an der Ruhr mit so sichtbrem Erfolg dem Terror entgegen⸗ zusetzen vermag, werden den Sieg erringen.
Der Fremdenverkehr im Jahre 1942ĩ43
In welch hohem Maße das Fremdenverkehrsgewerbe auch unter ,. Verhältnissen zur Erhaltung der Gesundheit und eistungskraft des deutschen Volkes, ,,, seiner Soldaten, beiträgt, zeigen die vom Statistischen Reichsamt im neuen Heft