1943 / 187 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Aug 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 187 vom 13. August 1943. S. 2

Siegmund Robitschek, Charlotte Robitschek; ge letzt Prag II, Viktoriastraße 21,

10. er, 9. 12. 1866 in Smilau,

.

Hymanova, geb. 26. J. 1913 in Jitschin, Georg

Kraus, geb. 15. 12. 1908 in Prag, Anna Kraus,

geb. Nova, geb. 26. 6. 1918 in Pilsen, Erich Löw i, geb.

19. 2. 1911 in eünig zuletzt Prag II, Nepomuckstr. 10,

bzw. Prag XVI, Klieperagasse 7, bzw. Prag Xl, Lupatiusstr. 17, bzw. Prag XII, Pstroßgasse g,

„Paul Lokesch, geb. 25. 3. 1905 in Prag, zuletzt

Prag XllI, Kopenhagener Straße 7,

Karl Benda, geb. 19. 4. 1903 in Kazko, zuletzt Prag V,

Josefstädter dafl 4,

Franz Rehounek, geb. 23. 12. 1887 in Rosch⸗ dialowitz, zuletzt Sedlischt Nr. 79, Bez. Jitschin,

15. Marie Vetter, geb. Pastrnek, geb. 2. 1. 1888 in Wien, zuletzt Prag XIII, Elbegasse 41,

Josef Volin, geb. 19. 3. 1899 in Chocenice, zuletzt

Aujezd b. Pilsen,

Jindrich L lement, geb. 24. 6. 1899 in Polna, zuletzt

Prag XVI, Clampark Nr. 1415,

Ludmilla Rosa Jirat-Kabat, geb. 20. 3. 1893 in

Neu⸗Bidschow, Milena Firat, geb. 13. 4. 1920 in

Präg, zuletzt Prag III, Waldsteingasse 8, später Schweiz,

Jaroslaus Smidl, geb. 27. 4. 1902 in Vrtbo, zuletzt

Nekmirsch Nr. 96,

20. Franz Tichy, geb. 6. 6. 1893 in Dachau, zuletzt Chrudim II/ 348 21. Franz Odva rta, geb. 1. 2. 1904 in Mähr. Budwitz,

zuletzt Chrast 403

Jaroslav Razek, geb. 18. 4. 1902 in Pardubitz, zuletzt

Pardubitz, Familie 861,

Julius Klemens, geb. 8. 3. 1894 in Budweis, Eva

Edika Klemens, geb. 31. 7. 1928 in Budweis, Vera

Klemens, geb. 12. 5. 1930 in Budweis, zuletzt

Budweis,

Jue Viktor Bachrach, geb. 18. 11. 1911 in Petrowitz,

zuletzt Petrowitz, Bez. Tabor,

Josef Houra, geb. 26. 19. 1898 in Rozelov, Bez.

Blatna, zuletzt Prag XIX, Hötzendorfstraße 11,

Karl Glaser, geb. 29. 9. 1891 in Litschkau, zuletzt Prag⸗Lieben, Königstraße 52,

Karl Bosek, geb. 1. 1. 1901 in Pisek, Jindra Bo sek, geb. Nypl, geb. 4. 3. 1906 in Novosebsstz zuletzt Klein⸗ Jentsch Nr. 60,

Franziska Sojkova, geb. 5. 6. 1891 in Pisek, Vera

Sojkova, geb. 6. 5. i920 in Pisek, zuletzt Prag III,

Aujezd 33,

Karl Henzl, geb. TJ. 10. 1898 in Jaromeritz, zuletzt

, . , , 3,

Milos Nedved, geb. 21. 9. 1908 in Prag, zuletzt Prag⸗ Podol, hne n,, H ö. ; mn

. Karl Fiala, geb. 29. 12. 1895 in Budweis, zuletzt Budweis, Reichsstr. Nr. 225,

Rudolfine Fischer, geb. 21. J. 1871 in Hermannstädtl, zuletzt Prag V, Saazer Gasse Nr. 14,

Rudolf Novotny, geb. 7. 2. 1898 in Sopoty, zuletzt Chotieborsch, Bahnhofstraße 622,

Jaroslaus Novaß, geb. 13. 6. 1897 in Klein⸗-Bernharz,

zuletzt Popelin Nr. 145, 365. Siegmund Schulhof, gebä7. 8. 1858 in Saap, Bez. Brandeis, zuletzt Prag II, Galligasse 25,

36. Emanuel Wilhelm, geb. 26. 3. 1863 in Pustlitz, zu⸗ letzt Prag II, bet r n, NC. 1135, 37. Josef Ma xa, geb. 31. J. 1891 in Med⸗Aujezd b.

Rokitzan, zuletzt Beraun II/930,

Karl Malec, geb. 26. 1. 19090 in Neuhütten, zuletzt Neuhütten u. d. M. 31, Bez. Beraun,

Wenzel Höfler, geb. 2. 3. 1901 in Eisenstraß, zuletzt Radobschitz Nr. 188,

Jaroslav Lochman, geb. 27. 5. 1906 in Hronov, zuletzt Leitomischl, Husviertel Nr. 708,

Marie Lederer, geb. 20. 12. 1850 in Karlsbad, zu⸗ letzt Prag II, Korngasse 46,

Johann Beck, geb. 4. 7. 1904 in Stienowitz, Stienowitz Nr. 8,

.MuUdDr. Josef Jelinek, geb. 10. 11. 1907 in zuletzt Pibrans 163,11,

Hermann Kaufmann, geb. 11. 7. 18935 in Jung⸗ bunzlau, Jana Kaufmann, geb. Horeickova, geb. 17. 12. 1907 in Prag, zuletzt Prag 1, Fleischmarkt Nr. 9, bzw. Prag VII, Bildhauergasse 2,

5. Franz ret, geb. 29. 17. 1593 in Rokitzan, zuletzt Senetz 115,

Wenzel Kodet, geb. 25. 9. 1894 in Neu⸗Joachimsthal, zuletzt Neu⸗Joachimsthal Nr. 72, Bez. Rakonitz,

Verein für die Ausnützung der Freizeit der Arbeiterschaft Schönes Leben“, Prag 11, Wenzelsplatz,

. Martin Finkelgrün, geb. 5. 5. 1876 in Berlin, Anna Bartl, geb. Kraft, geb. 5. 9. 1891 in Rosenau b. Kronstadt, zuletzt Prag -Podol, Linksscheidt 606,

hierdurch zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch

den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, eingezogen.

Festgestellte Vermögenswerte sind dem Vermögensamt beim

Reichsprotektor in Prag III, Drazitzplatz7n, zu melden. Prag, den 10. August 1943.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.

zuletzt

Prag,

Anordnung Nr. 1 zur Durchführung der Anordnung Nr. 19 (A3) der Wirt⸗ schaftsgruppe Feinmechanik und Optik als Reichsstelle für seinmechanische und optische , . (Schaffung von Reservelägern für Brillengläser) . Vom 7. Juli 1943 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung fein⸗

mechanischer und optischer ö e vom 29. August 1942

Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 203 vom 30. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗ ministers angeordnet:

§51

Großhandelsunternehmen, die nach Maßgabe des 5 1 Abs. 1 der Anordnung Nr. 10 (A3) der Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optit als Reichsstelle für feinmechanische und optische Erzeugnisse vom 29. März 1943 (Deutscher

Bergmann, geb. 1874, zu.

Franz Turnovsky, geb. 26. 6. 1909 in Prag, Anna

schriftlich zu melden.

2

der achgruppe

ö Meniskengläsern,

Reig un und Preuß. Slaatsdnz Nr. 122 vom 28 Mai s

J .

1913 zur Bildung eines Reservelagers verpflichtet sind, haben hgr Edelmetallwaren, Foto, Optik und Fein mechanik der Wirtschaftsgruppe Groß- und Außenhandel, Berlin W 35, Woyrschstr. N, jeweils bis zum 5. des Monats den Lagerbestand, getrennt nach

. Gläse rn, . , zweistärkengläsern J

5. §82 . Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den S5 10, 12 —15 der , über den Warenverkehr bestraft. . , l 8 3 ;

(1) Die Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. 6.

(2) Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal⸗ tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxem⸗ burg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermarkt und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 7. Juli 1943.

Der Reichsbeauftragte für feinmechanische und optische Erzeugnisse. P. Henrichs.

Anordnung Nr. 153

des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion als Reichs⸗ stelle Maschinenbau über die Vereinheitlichung von Abricht⸗ hobel maschinen, Dickenhobelmaschinen und lombinierten Hobelmaschinen für die Holzbearbeitung Vom 9. August 1943

Auf Vorschlag des Sonderausschusses Holzbearbeitungs⸗ maschinen im Hauptausschuß Maschinen beim Reichsminister für Bewaffnung und Munition wird auf Grund der Ver⸗ ordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. De⸗ zember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Verbindung mit der Ver⸗ ordnung über die Bewirtschaftung von Maschinen und Appa⸗ raten vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 235 vom J. Oktober 1942) mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

A. Technischer Teil §1

Baugrößen

1. Abrichthobelmaschinen dürfen nur in Hobel⸗ breiten von 400 und 630 mm hergestellt werden. Die Ab⸗ messungen der Maschinen sind nach HIN E S882l, die der dazu⸗= gehörigen Messerwellen nach DIE S825 einzurichten.

2. Dickenhobelmaschinen dürfen nur in Hobel⸗ breiten von 400, 630, 800, 1000, 1250 und 1800 mm herge⸗ stellt werden. Nur Dickenhobelmaschinen von 400 und 630 mm Hobelbreite dürfen mit -Kehleinrichtung versehen werden. Die Abmessungen der Maschinen find nach DIN E 8822, die der dazugehörigen Messerwellen nach DIN E S826 einzurichten,! Die Messerwellen nach Dl E 8826 sind auch für dreiseitige Hobelmaschinen zu verwenden.

3. Komb. Hobelmaschinen dürfen nur als Abricht⸗ und Dickenhobelmaschinen in Hobelbreiten von 400 und 630 mm hergestellt werden. Der Zusammenbau mit Lang⸗ lochbohrapparaten, Bandsägen, Kreissägen, Fräsen, Schleif⸗ apparaten oder anderen Anbauapparaten ist unzulässig. Die Abmessungen der Maschinen sind nach DI E 88238, die der dazugehörigen Messerwellen nach DIN E S827 einzurichten.

. 32 Ausführung von Bestandteilen und Zubehör

1. Die Tischlippen sind nach DIN E S824 auszuführen.

2. Die Messerwellen müssen den Einsatz von 4 Messern ermöglichen. Klappenmesserwellen mit parallel zur Achse liegenden Messern sind unzulässig. Auf den Messerwellen sind die höchstzulässigen Drehzahlen und die übrigen in den Unfallverhütungsvorschriften geforderten Kennzeichen anzu⸗ bringen.

3. Hobelmesser sind als Streifenhobelmesser nach DIN E S828 auszuführen und nur nach besonderer Vereinbarung mit den Messerwellen mitzuliefern.

4. Bei Riemenantrieb sind Riemenscheiben nach DIN 111 zu verwenden.

5. Bei Abrichthobelmaschinen und komb. Abricht⸗ und Dickenhobelmaschinen ist der Antrieb rechtsseitig vom Ab⸗ richten aus gesehen anzubringen. Das Abrichtlineal ist bis 45 neigbar auszuführen.

B. Allgemeiner Teil

8583 Hobelmaschinen und Einzelteile hierzu, die den Vorschriften dieser Anordnung nicht entsprechen, dürfen noch hergestellt und geliefert werden,

1. soweit es sich um Abrichthobelmaschinen, Messerwellen für Abrichthobelmaschinen, Tischlippen und Streifen⸗ hobelmesser handelt, bis 30. Juni 1944, soweit es sich um Dickenhobelmaschinen, Messerwellen für Dickenhobelmaschinen, komb. Abricht⸗ und Dicken⸗ hobelmaschinen und Messerwellen für komb. Abricht— und Dickenhobelmaschinen handelt, bis 30. September 1944. ;

§4 Die Lieferung von Ersatzteilen wird durch diese Anordnung

nicht berührt. Bei Reparaturen sind jedoch, soweit die Ar⸗ beitsbreiten und sonstigen Verhältnisse es gestatten,

die Messerwellen nach DIN E S825 bis S827,

Die Tischlippen nach DIN E S824,

die Streifenhbbelmesser nach DIN E 8828 zu verwenden.

2

§55 In besonders begründeten Fällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden. An⸗ träge auf Ausnahmegenehmigung sind an den Sonderaus⸗ schuß Holzbearbeitungsmaschinen, Berlin W 35, Cornelius⸗ straße 1, einzureichen, von Handwerksbetrieben über den zu⸗ ständigen Reichsinnungsverband.

ö. ö

Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführung der

i . Hol bearbeitungsmaschinen der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau,

Berlin W 35, Corneliusstr. 1, Auskunft zu er— teilen, Einsicht in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unter— lagen, Zeichnungen usw. zu gewähren und Betriebsbesichti—

gungen und etwa erforderliche Prüfungen zu gestatten.

. K 41 66 diese Anordnung werden nach

8. 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr estraft. :

88 Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im , Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den

besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 9. August 1943. Der Reichsbeauftragte für den Maschinenbau. . Karl Lange, Leiter des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Bewaffnung und Munition.

Anordnung Nr. 51 (FA 1)

der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse über die Herstellung von Mo— toren in explosionsgeschützter Ausführung, Bauart erhöhte Sicherheit, r Motoren in Bauart erhöhte Sicherheit mit druckfest gekapselten Schleifringen Vom 9. August 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver— bindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung elek— trotechnischer Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts— ministers angeordnet:

§1 Die Vorschriften der Anordnung Nr. 3 (FAI) über n nnn normaler, offener, geschützter, und geschlossener, oberflächen— gekühlter Dreh⸗ und Wechselstrommotoren von O, 63 bis 1090 k M, vom 3. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. . Preußischer Staatsanz. Nr. 233 vom 5. Oktober 942) ; ; Anordnung Nr. 23 (FAI) über die Herstellung offener, geschützter und geschlossener, oberflächengekühlter Dreh⸗ und Wechselstrommotoren normaler Bauart im Leistungs—⸗ bereich von 0, kw einschließlich bis 0, 63 kw aus— schließlich vom 5. Februar 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 32 vom 9. Februar 19413) Anordnung Nr, 38 (FA 41) über Ausführung normaler, offener, geschützter und geschlossener, oberflächengekühlter Dreh⸗ und Wechselstrommoforen im Leistungsbereich von mehr als 100 bis 300 kW, vom 16. April 1913 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Ny. 93 vom 21. April 1943) gelten auch für Motoren in explosionsgeschützter Ausführung, Bauart erhöhte Sicherheit, sowie Motoren in Bauart erhöhte Sicherheit mit druckfest gekapselten Schleifringen.

52 .

Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung können in begründeten Einzelfällen zugelassen werden. Anträge sind bei der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle, Berlin W 35, Corneliusstr. 3, zu stellen. Handwerksbetriebe haben ihre Anträge beim Reichsinnungsverband des Elektro— handwerks, Berlin⸗Lichterfelde West, Potsdamer Str. 26, ein—⸗ zureichen. .

. 83

Die Annahme von Aufträgen auf Motoren, die den unter z 1 aufgeführten Vorschriften nicht entsprechen, ist verboten. Für bereits angenommene Aufträge dürfen den Vorschriften . Anordnung nicht entsprechende Motoren noch hergestellt werden im Leistungsbereich von 0,1 bis 10 kw, wenn sie bis zum 1. Oktober 1943, im Leistungsbereich von 10,1 bis 100 kw, wenn sie bis zum 1. Januar 1944, im Leistungsbereich von 100, bis 300 kw, wenn sie bis zum 1. April 1944 ausgeliefert werden. §4 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den Sf 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 85

Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedh und Moresnet sowie mit Zu— stimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn— En auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be— setzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den g. August 1943. Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse. Lüschen.

Bekanntmachung

Die am 11. August 1943 ausgegebene Nummer 75 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:

Erlaß des Führers über Kriegsmaßnahmen in der Elektrizitäts— wirtschaft. Vom 6. August 1943. ,

Verordnung zur Aenderung der Wildverkehrsordnung. Vom 3. August 1913. ; .

Dritte , über die Rechtsverhältnisse der Saar⸗ Bergbamten. Vom 19. August 1963.

Umfang: „. Bogen. Verkaufspreis: 9, 15 RM. Postbeförderungs⸗ ebühren: (, 93 eee für ein Stück bei Voreinsendung auf unfer er gion Berlin gö2 90.

Berlin NW 40, den 12. August 1943. .

Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

ö

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 187 vom 18. August 1943. . 3

1

Wir ty ch aris ten

Die Verteilung von Mangelware im Einzelhandel Der Reichskommissar für die Preisbildun stellt in ei Runderlaß Nr. 4/43 vom 31. Juli 1943 . y sest, daß es nach 8 1“ der Verordnung zur Verbilligung des Warenverkehrs vom 29. Oktober 1937 verboten ist, die Abgabe von Lebens- und Futtermitteln davon abhängig zu' machen daß

gleichzeitig Lebens und Futtermittel anderer Art oder Güte Abnahme ver⸗

oder andere Waren , , d,, werden oder ihre sprochen wird. Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn der Einzelhändler Mangelware n ur an solche Kunden abgibt die bei ihm zugleich mit ihren Lebensmittellarten eingetragen sind, oder wenn der Lebensmittelgroßhändler seinen Abnehmern Mangel⸗ ware nur nach Anzahl und Mengen der dem Auftrag belge⸗ fügten Bezugscheine zuteilt. Da die es Verfahren jedoch nicht er⸗ folgt, um dem Kunden nicht gewünschte Schwemmware aufzudrän⸗ gen und ihn preislich zu benachteiligen, söndern um dem Handel eine möglichst gerechte Verteilung der Mangelware zu erleichtern hat der Preiskommissar auf Grund des Fe'3 der Warenverbilli! gungsverordnung für die Dauer des Krieges eine jederzeit wider⸗ rufliche Ausnahmegenehmigung dahingehend erteilt, daß im Ein⸗ zelhandel die Abgabe von Mangelware auf dem Gebiet der Lebens- und Futtermittel zur Unterscheidung zwischen Stamm- und Laufkunden vom Nachweis der Eintragung zum Bezuge be⸗ wirtschafteter Waren abhängig gemacht werden und im Groß⸗ handel unter Berücksichtigung von Anzahl und Mengen der ein⸗

e. Bezugscheine erfolgen darf. Die Preisüberwachungs⸗ tellen und 1 haben daher in diesen Fällen von einem Einschreiten nach 1 der Warenverbilligungsderordnung vom 29. Oktober 1937 bzw. der ,,

z ö über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 19

abzusehen.

Berechnung der Groß⸗ und Kleinhandelsspanne durch den gleichen Geschäftsinhaber Mit, Erlaß vom 9. 1. 1943 3 102 567 / 4 hatte der Reichskommissar für die Preisbildung eine Anfrage dahingehend beantwortet, daß unter bestimmten Voraussetzungen preis rechtlich nichts dagegen einzuwenden sei, wenn die zu Großhandelspreisen

eingekauften Waren von den Einzelhandelsgeschäften zu dem üblichen Kleinverbraucherpreis verkauft werden. Nur fer den

egelung vorgeschrieben ist, habe diese Anweisung keine Geltung. Im . sei immer 5 22 KWVO. zu beachten. Ergänzend teilt der Preiskommissar dazu mit, daß diese Entscheidung sich nur auf Einzelhandelsgeschäfte bezieht, bei denen die erwähnten Vor⸗ aussetzungen vorliegen. Diese estimmung ändere aber nichts an

Rial, daß durch preisrechtliche Bestimmungen eine anderweitige

Wirtschaft des Auslandes

Der schweizerische Außenhandelsinder im 1. Halbjahr 1943.

Zürich, 12. August. Für das erste Halbjahr 1943 ergibt sich im schweizerischen Außenhandel ein Einfuhrinde von 4,3 los 0b) oder rund 10 3 weniger als im Vorjahre. Den stärksten Rückgang verzeichnen die Fertigwaren, wobei insbesondere der Bezug von Konsumgitern eine erhebliche Abnahme aufweist und im Vergleich zur Vorkriegszeit um mehr als die Hälfte gesunken ist. Innerhalb der drei Hauptwarengruppen ist eine nennenswerte Verschiebung zugunsten der Lebensmitteleinfuhr festzustellen. Für Rohstoffe e, sich der Inde auf 57,8 im ersten und öß,1 im zweiten Vierteljahr.

Beim Export ist der Index von 59,5 im ersten auf 65,1 im zweiten Quartal gestiegen, wobei die Produktionsgüter stärker beteiligt sind als die Verbrauchsgüter. Der Versand von Lebenz— mitteln und Rohstoffen, der im Vergleich zur s, n , mn, immer von untergeordneter Bedeutung war, hat weiterhin ab⸗ genommen. .

Günstige Geschäftslage der schwꝛizerischen Unfall⸗ und Schaden⸗ versicherungen

Zürich, 12. August. Die schweizerischen Unfall⸗ und Schadens versicherungsgesellschaften können mit ihrer Geschäftsentwicklung 19142 zufrieden sein. Aus den Jahresberichten ergibt sich zu⸗ ammenfassend, daß die allgemeine Wirtschaftslage und der Krieg insbesondere hemmend auf die Autoversicherung gewirkt haben. Die industrielle Feuerversicherung weist dagegen eine erhebliche Zunahme u auch die normale Transportversicherung kann auf ein gutes Geschäftsahr zurückblicken. Die Unfall- und allgemeine Haftpflichtversicherung weisen n eine Steigerung des Neu⸗ geschäfts auf, dagegen . die Einbruch-Diebstahl⸗Versicherung infolge zunehmender Unsicherheit eine Zunahme der Schadens⸗ erhöhung aufzuweisen. Der Schadensverlauf sst ziemlich günstig seblieben, wenn auch die Schadensquote anwuchs.) Die Teuerung

t sich in höheren Schaden szahlungen und Personen-Entschädi= ungen ausgewirkt. Die Prämieneinnahmen der Unfall- und chadens ver erungs-Gesellschaften sind brutts von 405,3 auf 4288 Mill. sfrs gestiegen, der Gewinn hat dagegen von 24,3 auf 21,1 Mill. sfrs abgenommen. Statt ihr Ueberschüsse zu er⸗ höhen, verstärkten die Gesellschaften ihre Garantiemittel; darum wurden auch wie im Vorjahr 14,9 Mill, sfrs trotz der teilweisen Kapital⸗ oder Einzahlungserhöhungen für die Aftionär⸗Dividen⸗ den verwendet. Die Gesellschaftskapitalien nahmen von 150,9 auf 1655, t, die Spezialreserven von 4572 auf 47,5, die Prämien⸗ reserven von 206,3 auf 209,1 und die Schadensreserven von 252,8 auf 253,2 Mill. ffrs zu.

Rückgängiger Beschäftigungsgrad in der schweizerischen Textil⸗ ö industrie.

Zürich, 12. August. Ueber die Lage der schweizerischen Textil— kndustrie im zweiten Quartal dieses Jahres wird berichtet, daß der Beschäftigungsgrad bei der Stickerei⸗Fndustrie eine Abnahme von 40 25 aufwies, da der Export fast durchweg rückläufig war. Lediglich Italien bezog etwas größere Mengen als bisher. Be— friedigend war auch, daß mit Spanien ein ansehnliches Jahres— kontingent vereinbart werden konnte. In den übrigen In 6 zweigen wurde die Entwicklung dadurch gekennzeichnet, daß sich die Stoff⸗ und Garnversorgung weiter verschlechterte. Die Be⸗= triebe der Kammgarnspinnereien konnten beispielsweise ihre Kapazität nur noch zu 35 bis 60 2 ausnutzen. Auch die Wirkerei⸗ industrie war infolge des Exportausfalls und der Rationierung der Inlandsnachfrage ungenügend beschäftigt.

Die „Echiffsleihgabe der S2 ein neues Zeichen des Verfalls der britischen Seefahrt

Kopenhagen, 12. August. (D. N. B.) London 19,ů4, New ork 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,26, Rom 25,35, Amsterdam 264,70, Stockholm 114,15, Oslo 109, 00, Helsinki 5,85, Prag —, Madrid —, Alles Briefkurse.

Stockholm, 12. August.

(D. N. B.)

London 16,s5 G.,

16,95 B., Berlin 167,565 G., 168,50 B., Paris G., 9, 090 B.,

Hrüssel =— G., 67,59 B., Schweiz. Plätze 9700 G., 97,80 B.

Amsterdam G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., s7, 90 B. Oslo 95,358 G., 95,65 B., Washington 4, is G., 4,20 B., Helsinki

8,35 G., 8,56 B., Rom 22,09 G., 22, 2090 B., Prag Kanada 3,75 G., 3,82 B., Lissabon —, 100,00 B.

: (D. N. B.) Berlin 175,25 G., 176,74 B., Paris G., 16, 90 B., Nein

Buenos Aires 97,00 G., Oslo, 12. August.

London

= Nabrid G., U, 865 B.

—— G, 1,78 K.

York

—— G., 4.40 B., Amsterdam G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 1ͤ03, 0 B., Helsini sn G., 99 G., Aut werpen = G., 71,30 B. Stockholm 104,55 G., 105, 1090 B., Kopenhagen 9l,75 G., 9g2, 2s B.,

Rom 22,20 G., 23, 26 B.

Sn Berlin fefstgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, aus ländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung

bestehenden preisrechtlichen Vorschriften, die im Einzelfall (z. B. 156. August 1 nan, Frischwaren⸗ Anordnung in bezug auf mehrstufige Betriebe) eine . Geld Brief Geld Brief ide n tig, Regelung vorsehen. (A 102 2889j43 vom wegnrtgé (luranbtien und. w R G ; ä . 2 u 5 * 77 6. Juli 1943.) Afghanistan (abul) ... ..... . 18,79 18,83 18,9 is, ss 6 . . Aires). 1 1 o,5s8 O0, 5g 0,5883 O0, 592 . ; ustralien (Sidney) ..... ... austr. Pfund . . 43 esetzes in der Verpa tung vo j is 2 ; Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 100 Belga 39,98 do, 09 89,9868 d0, 0s ür ö. 3 1 v pach 7 ö. mangtlich 15 bis 20 Schiffen Brasilien (Rio de Janeiro) 3 1lurmsᷣ 26 * 2 t. die Dauer bon zehn Monaten bestehen. Die „Times“ er. Prien df g gan. e, dan, 46. age b en w en f th die aus Mangel cin ,, 100 Rupien . Heuergelegenheit auf englischen Schiffen nicht mehr unter⸗ Vulgarien sSofis e * . 1609 Lewa zo S,oss ,o s, gss züringen Ken, könnten auf biese,Wesse Cingesegt werden Damst 3 Eguesbgem t:: Jörn was äs stäs, äs ö 9 . . . e Ausfälle . 1 , ne, 1 Finnmark 5,56 8,0? 6, 6s 6, o 6 Schiffen erli en hat, da eng is e Matrosen öh. englis en Frankre nris) .. ...... 00 Frs. 5 3 Fahrzeugen nicht mehr unterkonimen können. Die UG ö. in, , , . , en kh das n, ,, 96 e enn frech über die ge—⸗ . ,,,. ,, iehene onnage vor, obwo ie Schi fe unter englischer Fla e ran (Teheran) ..... . Rials 14,59 14,61 1457 14,6 ahren. Damit haben die USA die Frachtenpolitit' der englis . 2 eli: , i, er , , , . Schiffe in der Hand, zumal diese so gut wie ausschließlich USA⸗ . (C otio und Kobe) 109 Jen 6,531 58, 11 55,591 58,711 Frachten übernehmen werden. Im Falle des Verlustes haftet . . , , nee Tees Söos Doss, Dos 24 ? 35 ö 8 2 ö 12 682 6 ö . . 1 9 England für die ausgefallene Tonnage. Die amerikanischen Schiffe Veuseeland Wellington; .... 1 nenseci. Pfb. * gehören nicht, wie man einem Parlamentsbericht der Times“ orwegen, (Sslo) ..... .. 100 Kronen 56,65 56,8 56,3 56,58 entnehmen kann, der schnellen Klasse der Nothandelsschiffe an, Fortug l cälssäbonzr: :: z n, , , d, n sondern zählen . en ö. . Rumänien (Butarest) .... ... 100 Lei 3 en vie ,,,, und infolgedessen Schweden (Stocholn u. Zöte⸗ ͤ 1 und Fliegern leichter zur Beute fallenden alten Typen. heren, rich vj un 100 Kronen 59,46 39,53 59,6 59,58 Washi 2 z eiz rich, asel un shington weiß also genau, was es England bieten darf. ö , 100 Frs. o, s89. 800] 51,39 880 ö Serbien (Belgrad) ..... .... 1090 serb. Dinar 4,995 5,905 4,998 5,005 2 e, i, . e ,. 16 letz Kr. 236 8,609 8,591 8,609 . n Bare . 25,563 zz, 05 as, 565 ez, oz Importe für Aegypten erst nach völliger Beseitigung der 3 ö ; . l 2 * 2 und Johannisburg) ...... 1 sübafr. Pfd. Transportgefaht Türkei Hstanbui ...... 1 lürt, ösuhd 178 Tosa Lois. 1p Istanbul, 12. August. Der soeben erschienene Jahresbericht üngarn (Budapesh. ...... 105 Pengo . . . der anglo-ägyptischen Handelstammer läßt erkennen, wie Eng— I 1 land die von ihm beherrschten Länder für Zwecke seiner Krieg— (ew da , e gen 1ẽ Dollar führung ausnutzt, ohne auch nur die geringste Gegenleistung zu fn. ö. 6 Bericht ar gn daß sich die ägyptische Wirt⸗ schaft während des Krieges vollständig umstellen mußte, um den uurse: britischen Bedürfnissen, vor allem hinsichtlich der Vereitstellung e e e , ü n an,, Brief von n , Rechnung zu tragen. Der Dank Britanniens ,, Südafrikanische Union ...... m. 9, 81 für diese nter tützung ist die Erklärung, daß die Importe aus rankreich ;... 4444. 4,99 o- 09s England erst dann im vollen Umfang wieder aufgenommen wer⸗ , iir ziir den können, wenn der Sieg der Achsengegner jegliche Transport⸗ Jangda .*. , 4 300 . te , ät, n. . mit einem Zutunftswechsel begnügen und hat trotz aller ö . 6 . s. nstrengungen das Nachsehen. Aug lanbische Gelbsorten und Banknoten Die gere erf fen ern der Vereinigung für deutsche Heel ben eis z 26 , . Cleltrolhtkup serneltz fellte sich laut Herner Reibung bes T.. . CScdereign ...... d ,,, am 13. August auf 74, 00 RA (am 12. August auf 74 00 RAM) für I00 Rg. 8 a e ice i , ,. . 1616 is, aa is, iz 16, z , mn, , .. 13tiü 4,1835 4,205 4,185 A, 265 2 222 n ; ga. Pfd. 4,39 4,41 4,89 ten! ö ö merikanische: 1000 5 Dollar ollar Berichte von auswärtigen Devisenmãrkten n,, ,, ö 8 . rgentinische .. ...... 5... ap. - Peso 0, 44 0, 45 0,44 0, 46 Budapest, 12. August. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam Australische ... ..... ...... 1 aur. Kb. 3, zs sir, e 130 3 Lr Herlin 1362 Vukarest B 633, Fessinti dg, Londan === F ;: ,, Mailand 17,77, New Jork Paris 6, sl, Prag 134,52, Preßburg Irhnnsch w bche ...... 106 Rupien 225535 23, 5 28,55 es, 5s 11,71, Sofia 4,15, Zagreb 6, si, Zürich 80, 26. drr. oo0 Lewa und London, 12. August. (d. R. B.) Rew Hort göo25z=- Hos v, venere: 133 n, eo, e, on, do aris —, —, Berlin —L, Spanien (offiz. 40,50, Montreal 10 Kr. und darunter ..... 100 Kronen 52, i090 52,39 52, i909 52, zo 4,43 -= 4,47, Amsterd 8 üssel 9 li F iv.) e,, , denten, n,, ; 47, Amsterdam —, Brüssel —, Italien (Freiv. ) —, ö m ü r, fh 77 , Schnellere, Fan , henne ien, Greis; ,,, l, ee, h. d, , 16,86 - 16,95, Oslo ——, Buenos Aires (offiz.) olländische ...... . 190 Gulden 182,10 182,70 132,70 182,70 Rio sz, sch /o, Schanghai Tschungling⸗Dollar —— R . 183 n k Amsterdam, 12. August. (D. N. B.) II2.00 Uhr holl. Zeit.) . idkntn dolle! 33; , , nm lAmtlich. Verlin == London New York —— Paris eren, zz ze * 3mm, l' dum z, , n, 5 2 34; : 82649 K 1 * . —— Brüsfei zo, il. 35, 1, Sch wel; 45,63 43,1, dHelsinti zern e, Re r Larter ö,, Italien (Clearing) —, Madrid Oslo —, en 6 4444 e 4. 3 ö. 1,866 1,68 1,66 1,68 Kopenhagen —, Stockholm 4451-44, 90, Prag ale, , d . en, 2 . 1 . . 50 Kronen und darunter.. 1990 Kronen 59, 40 59,84 59,40 59, 364 Zürich, 12. August. (D. N. B.) Ul440 Uhr. Paris 5, 50, Schwel zer: große...... 160 Frs. o7, 83. 58, 07 57,83 35807 London 17.301, New York 4,31 Brüssel 69,25 B., Mailand 100 Frs. und darunter .. 100 Irs. 57,8 58,97 57,s5 58,07 2367, Madrid zhs73',. Holland zrhesn Berlin 172656, Serhlgtsce, a6 zn nns ko serb. Zina „86 Soi 6 Si Lissabon 17,70, Stockhohmn 102,66, Oslo gs, Lan B., Kobenhagen NPardnler. ..... 109 flow. r. 8,58 862 855 8, 6e 90,377 B., Sofia 5,7 * B., Prag 17,30, Budapest jo, 50 B., Zagreb Südafrilanische Union ..... 1 südgfr. Pfd. 4,39 441 4,39 4,41 8, 15, Äthen Istanbul J. 53 B?, Hutarest 2379 B., ö e , i, 2 türk. Pfund 161 s ,o ,s inen 100 Peng 60, 78 61,07 60, 78 61,02

öhennicher Anzeiger

4. 6. Berlust⸗ und Sunbsachen,

1. er, r, und Straßfsachen. e, g. Austosung usw. von

2. 2 J igerungen,

Qessentiiche Zustellungen, 8. Nufgebot *

ertpapieren,

8. Rommanditgesellschaften auf Mtetien, 11. Genossenschaften,

ꝛ⁊. atttiengesenschaften. 9. Deutsche Koloniatgesenlschasten,

17405 Aufgebot.

8. Aufgebote

Höh] Aufgebot.

Die Eheleute Ludwig Wilhelm und Luise geborene Gräff zu Dudweiler haben das Aufgebot des verlorengegan— genen Grund shä dr fes über die im Grundbuch von Dudweiler Blatt 1549 in Abt. 1II1 unter Ne. 3 eingetragene Grundschuld von zwosg,eo Kilogramm Feingold zugunsten der Saar⸗-Genossen⸗ schaftsbank (Gersweiler Sparkasse) in Saarbrücken beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, n stens in dem auf den 29. Dilober 1943, 19 Uhr vormittags, vor dem unterzeichneten Gericht, Heudukstr. 1 a, Zimmer 62, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kröftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Saarbrücken, den 23. Juli 1943 d Das Amtsgericht. Abt. 22.

tragt. Es wird daher Zimmer 8, bestimmt. termin bei Gegenstandes Forderung zu

die sich ni

mächtnissen und zu werden, von dem

Der Rechtsanwalt und Notar Pleß s6cosf 3 ) ; in Frantfurt am Main hat als Nach' lossenen Gläubiger noch ein Ueber laßpfleger des am 5. Februar 1943 in Frankfurt am Main verstorbenen Han⸗ delsvertreters Oscar Bansa das Auf⸗ gebotsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ schließung von r , , ,,. bean⸗ Aufgeb

auf den 1. Oktober 1948, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zeil 42, 3 Die 3 gläubiger werden aufgefordert, Forderungen spätestens im Aufgebots⸗ dem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des . und des Grundes der enthalten; Beweisstücke sind in Urschrift oder Abschrift beizufügen. Nachlaßgläubiger, 9 melden, können, unbe⸗

schadet des Rechtes, vor den Verhind⸗ lichkeiten aus 9 tteilsrechten, Ver⸗ Auflagen berücksichtigt

rben nur inso⸗

weit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausge⸗

ergibt. Die Gläubiger aus Pflicht⸗ teilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch

10. , m. v. O. 12. Offene Hande, und Quommanditgesesischaften, mr m em m r : O m mr r e , e T ,

falls die Kra

erfolgen wird.

Stadthagen, den 14. Juli 1943. Das Amtsgericht.

18. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 14. Deutsche Rei 15. Berschiedene

I. und Bankausweise, etanntmachungen.

10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge—⸗ richt, Zimmer 4, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ ftloserklärung der Urkunde

das Aufgebot nicht betroffen. t Frankfurt am Main, 38. Juli 1943. Das Amtsgericht. Abt. 66.

17404 Aufgebot.

Die Witwe des Steuerinspektors Wil⸗ helm Bradtmöller, Emilie Bradtmöller verwitwet gewesene Bömers n Meier in Stadthagen hat das Auf⸗ gebot des Hypothelenbriefes über die im Grundbuch von Stadthagen Band Nr. 13 Blatt 258. igentümer: Stellwerksmeister Friedrich Kreft in Wunstorf, Wilhelmstr. Nr. 15 in der III. Abteilung unter Nr. 4 eingetra⸗ genen Aufwertungshypothek in Höhe von 666 G4 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 15. Oktober 1943,

otstermin 17412

tachlaß⸗

ihre

urkundliche

* oder in los

i

Auf Anordnung des Gerichts wird.

folgendes bekanntgemacht: Kraftloserklärung.

Die durch Herrn Emil Sprecher von Diez am 19. November 1940 seiner Mutter Frau Rosa Sprecher geb. Stark in Baden⸗Baden, Voglergasse 12, er⸗ teilte schriftliche Vollmacht erkläre ich namens des Vollmachtgebers für kraft⸗

Diez, den 23. Juli 1943.

r. Schmidthborn,

anwalt und Notar.

Baden⸗Baden, den 6. August 1943. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

17406

pfleger

Schäfermeis

gegen den machen ihre Rechte ber 1943, findenden

alls

Der Justizinspektor a. in Neubrandenburg hat als Nachlaß⸗ für die des am 17. April 1943 verstorbenen

wollen,

D. Geistler unbekannten Erben Dickau in

ters Hermann

Brunn, Kreis Stargard, das Aufgebot der Nachlaßgläubiger nach z 19.76 des BGB. beantragt.

Alle, die Ansprüche Nachlaß Dickaus geltend werden aufgefordert, bis zu dem am 3. Novem⸗ vormittags 1090 Uhr, statt⸗ Termin bei dem unter⸗

ö Gericht anzumelden, andern⸗ werden sie

rungen ausgeschlossen.

eubrandenburg, den 5. August 1943.

mit ihren Forde⸗

Amtsgericht.

17413

rich Wulff

/ Q QiiKi—ᷣ

Durch Ausschlußurteil vom 3. August 1943 sind folgende, von Hermann Tepe in Osnabrück ausgestellten, von Hein⸗

in Velpe angenommenen

und beim Aussteller zahlbar gestellten