Reichs ⸗ und Staatsanzeiger Nr. 187 vom 13. August 1943. S. 4
Wechsel a) vom 20. Dezember 1930 über 3256,70 REM, zahlbar am 10. Marz 1931, b) vom 28. Februar 1931 über 2851, — RM, zahlbar am 5. Juni 1931, c) vom 28. Februar 1931 über 286525 Reichsmark, zahlbar am 15. Juni 1931, für kraftlos erklärt worden. Amtsgericht Osnabrück.
17503 . ö Betr.. Grundbuch von Zerbst B Band 28 Blatt 1563. Die Hypotheken⸗ briefe über die am 31. Juli 1943 ge⸗ löschten Hypotheken Abt. III Nr. 1 von 255,75 6M, Nr. 2 von 596,75 G. sind für kraftlos erklärt gem. der 11. VO. zum Reichsbürgergesetz vom 25. 11. 18941. Zerbst, den 28. Juli 1963. Amtsgericht.
17407]
Durch Beschluß des Berlin vom 4. August 1943 ist der Feldwebel Heinz Paul Neubauer, ge⸗ boren am 12. Oktober 1919 zu Oschers⸗ leben / Bode, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 3. August 1912 festgestellt worden. — 456. 1I. 46. 43 —
Berlin, den 4. August 1943.
Amtsgericht Berlin.
fir36r Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 5. August 1913 ist der
Oberleutnant Friedrich Pehl, geboren am 28. Mai 1915 in Gladbeck, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 25. Mai 1941 festgestellt worden. — 456. II. 163. 43. Berlin, den 5. August 1943. Amtsgericht Berlin.
———
17305 Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 5. August 19413 ist der
Obergefreite Karl Heinz Stadtmann, geboren am 11. März 1832 in Telgte, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 14. Mai 1942 festgestellt worden. — 456. II. 177. 43. Berlin, den 5. August 1943. Amtsgericht Berlin.
17408]
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 5. August 1943 ist der Oberleutnant Günter Walter Edwin Steppacher, geboren am 14. März 1913, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 17. Mai 1942 festgestellt wor⸗ den. — 456. II. 144. 43 —
Berlin, den 5. August 1943.
Amtsgericht Berlin.
17409 Durch Beschluß des. Amtsgerichts Berlin vom 5. August 1943 ist der Unteroffizier Josef Uhl, geboren am 12. Oktober 1914, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 15. Fe⸗ bruar 1942 festgestellt worden. — 456. II. 15 48 — Berlin, den 5. August 1943. Amtsgericht Berlin.
4. Oeffentliche Zustellungen
17414
Es klagen: 1. 1 R 185/42 Arbeiter Josef Bruniarczyk in Großenhain, Bez. Dresden, Frohngäßchen Nr. 4, gegen Ehefrau Veronika Bruniarezyk geb. Niewiadomska, zuletzt Dorf Chojne, Gem. Bogumilow, Kr. Sieradz, setzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung und Schuldigerklärung der Beklagten, 2. 1 R 290/42 Ehefrau Char⸗ lotte Bujevie geb. Kusturica im Lager ]I Kirschberg, Haus 109, Zimmer 7, gegen Arbeiter Nikols Bujevie, zuletzt in Karlovac, Banija 78 (Kroatien), jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung, 3. 1 R 13343 Ehefrau Klara
Bamoty (Panejot) geb. Döbler (Dobler)
in Sabunie, Kreis Samosc bei Lublin, Generalgouvernement, zur Zeit im Lager Stockhof bei Litzmannstadt, Haus 19, gegen Landwirt Konstantin Bamoty, zuletzt in Geamlir (Bulga⸗ rien), Dobrudscha, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, 4. 2 R 13443 Bauer Anton Kraus in Piasti Nr. 3, Kreis Lentschütz, Post Weiten⸗ and, gegen Ehefrau Marie Kraus geb. Hoffmann, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, 5. 2 R 78/42 Ehefrau Euphrosine Majewski geb. Ryll in Litz⸗ mannstadt, Moltkestr. 609. W. 13, gegen Telegraphenmechaniker Ewgeni (Eugen) Majewski, zuletzt in Ozierany, Rayon Turyjst, über Kowel, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung und Schuldigerflärung des Beklagten, . 2 R 10743 Ehefrau Margot Piasecki geb. Layche in Litzmannstadt, Ludendorff⸗
straße 77 79, W. 20, gegen Vermessungs⸗⸗—
techniker Heinrich Piasecki, zuletzt in Litzmannstadt, Ludendorffstr. 77679, W. 20, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Aufhebung evtl. Scheidung der Ehe, 7. 2 R 128/43 Ehefrau Salomea Pietrzak geb. Karsta in Litzmannstadt⸗ Effinghausen, Fehmarnstr. 1114, gegen Arbeiter Josef Pietrzak, zuletzt in Litz⸗ mannstadt, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Aufhebung hilfsweise Schei⸗ dung der Ehe, 8. 3 R 1543 Ehefrau Elisabeth Railie geb. Häberl, Lager Waldfrieden bei Litzmannstadt, Block V,
Zimmer 21, gegen Schuhmacher Vaso
Railie, zuletzt in Priedor (Kroatien), setzt unbekannten Aufenthalts, Ehescheidung und Schuldigerklärung des Beklagten, 8. 8 R 116 / 463 r, Irene
Amtsgerichts 7
Sobkiewicz geb. Zerbe (Cerbe) in Litz⸗ mannstadt, Christian⸗Wergau⸗Str. 25, gegen Schlosser Josef Sobkiewiez, zu⸗ letzt in Rumänien, Cereul lalon, Ploesti jud. Prakowa, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Ehescheidung, 10. 3 R 135543 Kaufmann Dr. Albert Rudolf Ziegler in Litzmannstadt, Schlageter⸗ straße 115, gegen Ehefrau Sarg Ziegler geb. Litwin, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Landgericht in Litz⸗ mannstadt zu 14: vor die 1. Zivil⸗ kammer auf den 1. Oktober 1943, 10 Uhr, zu 5—9: vor die 2. Zivil⸗ kammer auf den 7. Oktober 1943, g Uhr, zu 19: vor die 3. Zivilkammer auf den 6. Oktober 1943, 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung geladen, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen und etwaige geen die Behauptung der Kläger vorzubringende Einwendungen und Beweismittel un⸗ verzüglich durch den zu bestellenden Anwalt in einem Schriftsatz dem Ge⸗ richt mitzuteilen. Litzmannstadt, den 7. August 1943. Geschäftsstelle des Landgerichts Litzmannstadt.
17504) Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Lina Hooydonk, früher Dortmund, jetzt in Elsenau, Kreis
Eichenbrück, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. E. Kutzke in Gnesen, klagt gegen den Ehemann, den Draht⸗ . artin Hooydonk, früher Dort⸗ mund⸗Hamborn, Langendreer Str. 63, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf kh tsche den nus Art. 266 des nieder⸗ ländischen BGB.. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Gnesen auf den 9. November 1943, 1045 Uhr, Zimmer 20 im Amtsge⸗
richtsgebäude, Platz der Freiheit 10, mit der Aufforderung, fi durch einen assenen Rechts=
bei diesem Gericht zuge
17415.
Aufgebot von Versicherungsscheinen.
Folgende Versicherungsscheine sind abhanden gekommen: A 533 857 Richard Kuse, A 50513 Bernhard Stroh, A 139370 und A 192 073 Hermann Müller⸗Wirth, A 148 749 Karl Bern⸗ hard 33 A 173 968 Walter Siegel Zweitschriftt, Aà 332932 Hans⸗Gün⸗ ther Hammacher, A 343731 Walter Plümacher und Ehefrau, A 364 393 Hubert Vieth, A 371 860 Hugo Stry⸗ kowski, A 384 320 und A 452 559 Heinz Römer,. A 415 M1 gKarl Klages, A 146999 Peter Poertzgen jr., A 475 703 Renate Kaltwasser geb. Lie⸗ berlind. A 475751 Josefine Schluck, A 479736 Heinrich Cremer, A 479 686 Margarethe Rathjens, A 500 477 Louise
Tridon, A 1 G7 763 Paul Giesen, A 1062649 Dr. jur. Peter Kröber, L93462 Walter und Berta Plü⸗ macher, 1. 109029 Alfred Voß,
L22I1 290 Hellmuth Roehrig, U 102 8065 und U S879 388 Dr. jur. Johannes Abels, U S868 335 Walter Wisfeld, 8 76065 651 Georg Demmel, H 221 637 und H 242 201 Paul Kusch.
Die Inhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei uns zu melden, anderenfalls die Versicherungs⸗ scheine hiermit für kraftlos erklärt werden.
Berlin, den 12. August 1943.
Allianz Lebensversicherungs A.⸗G.
17505 : Gladbacher Lebensversicherung Alktien⸗esellschast. Kraftloserklärung von Versicherungs⸗ scheinen.
Die von uns bzw. unserer früheren Zweigniederlassung der Schlesischen Lebensversicherungs⸗-Gesellschaft zu Hay⸗ nau ausgefertigten Versicherungsscheine Nr. 5882, 8450, 28 135, 28 136, 58 787,
124 255, 177 4686, 177 530, 25 172, 30M 412 sind angeblich abhanden ge⸗ kommen. Die Inhaber der Urkunden
werden aufgefordert, sich binnen einem Monat von heute an bei uns zu mel⸗ den, da anderenfalls die Versicherungs⸗ scheine für kraftlos erklärt und neue Dokumente ausgefertigt werden.
M. Gladbach, den g. August 1943. Der Vorstand.
7. Aktien⸗ gesellschaften
17518 Nürnberger Hereules⸗Werke Aktiengesellschaft, Nürnberg. Durch Beschluß des Aussichtsrates vom 6. bis 9. Juli 1943 wurde 5 4
der Satzung nach Niederschrift ge⸗ ändert. Veröffentlicht, aber nicht eingetra⸗
gen: Das Grundkapital zu Reichsmark 620 000, — ist eingeteilt in 720 Stamm⸗
auf aktien zu je e 1090 — 528 Stamm⸗
aktien zu je . 1000, — 20 Vorzugs— attien zu je R.AÆ 1009, —.
17519] Gemeinnützige Aktien gesellschaft für Wohnungsbau, Köln. Auf Grund der z 13 und 14 der
Gesellschaftssatzung beehren wir uns
. unsere Aktionäre zu der am amstag, den 28. August 1943, mit⸗
tags 12 Uhr, in unserem Verwaltungs⸗
gebäude, Köln, Heumarkt 72, stattfin⸗ denden ordentlichen Hauptversamm⸗ lung ergebenst einzuladen.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des e e g nl. 1942, des Geschäftsberichtes und des Berichtes des Aufsichts rates.
2. Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinns 1942.
3. Revisionsbericht des Verbandes Rheinischer Wohnungsunternehmen e. V., Düsseldorf.
4. Entlastung des
Aufsichtsrats.
Wahlen zum Aufsichtsrat.
Wahl von Rechnungsprüfern für
das Ge Hefen, 1943.
er Aufsichtsrat. Dr. Peter Winkelnkemper, Oberbürgermeister, Vorsitzer.
Vorstands und
8
16695 Zwickau⸗Oberhohndorfer Steinkohlenbau⸗Verein i. Liqu.
Ab 10. August 1943 kommt eine 2. Liquidationsrate in Höhe von 8 des Nennwertes der Aktien und 16 * des Nennwertes der Genußrechte zur Ausschüttung. Die Auszahlung erfolgt bei der Zwickauer Stadtbank A.⸗G. in Zwidau, Sa., gegen Vorlegung der Aktienmäntel bzw. Genußrechtsurkunden.
Zwickau i. Sa., den 2. August 1943.
Der Abwickler: Gust av Altschul.
16788.
Die am 31. Juli 1943 zu Berlin statt⸗ gefundene ordentliche Hauptversammlung der Deutschland halle A.⸗G. beschloß, die durch Ausscheiden. der Aufsichtsrats⸗ mitglieder Staatsrat Artur Görlitzer und Reichssportführer Hans von Tschammer und Osten freigewordenen Mandate nicht wieder zu besetzen. Turnusmäßig schieden in der heutigen ordentlichen Hauptver⸗ sammlung die Aussichtsratsmitglieder Konsul Willi Sachs, Schweinfurt, und Konsul Kurt Schmid, Berlin, aus; sie wurden wiedergewählt. Der Aufsichts⸗ rat setzt sich nunmehr zusammen aus den Herren Oberbürgermeister Ludwig Steeg, Berlin, als Vorsitzer; Hugo Körver, Berlin, als stellv. Vorsitzer; Bankdirektor Dr. Adolf Friedrichs, Berlin; General⸗ direktor Hermann K. Klee, Siegmar⸗ Schönau; Fabrikant Julius Kluge, Proß⸗
nitz (Mähren); Konsul Willi Sachs, Schweinfurt; Konsul Kurt Schmid, Berlin.
Mlleiniger Borstand Generaldirekl⸗ tor Franz Ohrtmann, Berlin.
Berlin, den 31. 1. 1943. Deutschland halle Attien gesellschaft. Der Vorstand.
Franz Ohrtmann.
16789.
Die gem. z 29 der Gesellschaftssatzungen am 31. Juli 1943 zu Berlin abgehaltene außerordentliche Hauptversammlung hat die Auflösung der Gesellschaft be⸗ schlossen; das Avwicklungsgeschäftsjahr ist das bisherige Geschäftsjahr (1. Juli bis 30. Juni). ;
Zum Liquidator wurde General⸗ direktor Franz Ohrtmann, Berlin, bestellt. Geschäftssitz Berlin W 15, Kurfürsten⸗ damm 188.
Berlin, den 31. Juli 1943.
Deutschland halle A. ⸗G. in L. Franz Ohrtmann.
7513 rrenmühle vorm. C. Genz Altien⸗ gesellschaft, Heidelberg. Die Herren Aktionäre J Ge⸗ sellschaft werden zu der am Dienstag, den 2. September 1943, vormittags 11 Uhr, stattfindenden 47. ordentlichen Haul berlin n re, in die Herren⸗ . in Heidelberg ergebenst einge⸗ aden.
ö — —
Tagesordnung:
1. Vorlage der . sowie der Ge⸗
winn⸗ und Verluͤstrechnung auf 31. März 1943, Bericht des Vor⸗ standes und des Aufsichtsrats. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats. Aufsichtsratswahl. Aenderung des trags. ; Bestellung des Bilanzprüfers für das f affesah: 1943/44.
Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien spätestens bis zum Ablauf des dritten Tages vor dem Versammlungstage bei der Gesellschaftskasse oder bei der Deut⸗ schen Bank oder Dresdner Bank in Heidelberg oder Mannheim hinterlegen und bis zur Beendigung der Haupt⸗ versammlung dort belassen.
Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder bei der Reichsbank in ihrer Eigenschaft als Wertpapiersammelbank erfolgen. In diesem haf ist die von diesem auszu⸗ stellende Bescheinigung spätestens an dem Tage nach Ablauf der Hinter⸗ legungsfrist bei der Gesellschaftskasse einzureichen. ö
Heidelberg, den 10. August 1963.
Der Vorstand. Franz Setzinger.
10
ee .
Gesellschaftsver⸗
8
17514] Sandoz A.⸗G., Nürnberg.
Die diesjährige ordentliche General⸗ versammlung findet am Montag, den z. September 1943, vormittags 11 * Uhr, in den Geschäftsräumen der Sandoz A.⸗G., Nürnberg, statt.
Tagesordnung: —
1. Vorlage der Bilanz sowie des Ge⸗
schäftsberichtes 191. 4
2. Beschlußfassung über Bilanz, Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung 1942. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. Aufsichtsratswahl.
Verschiedenes. Der Vorstand. Fritz Augsberger.
17511 Hüttenwerke Kayser Aktiengesellschaft, Berlin⸗ Niederschöneweide.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hierdurch zur ordentlichen Hauptversammlung auf Donnerstag, den 9. September 1943, mittags 12 Uhr, in den Sitzungssaal der Com⸗
Sim = *
merzbank Attiengesellschaft, Berlin
Ws, Behrenstraße 46, ein. agesordnung:
1. Geschäftsbericht des Vorstands
owie Vorlegung des Jahresab⸗ schlusses 1913 und Vorschlag für die Gewinnverteilung. Bericht des Aufsichtsrats über die vorgenom⸗ mene Prüfung.
2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
3. Beschlußfassung über die Ertei⸗ lung der Entlastung an Vorstand und Aufsichtsrat.
4. Wahlen zum Aufsichtsrat.
5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943.
Stimmberechtigt sind gemäß § 17 der
Satzung diejenigen Afttionäre, welche
ihre Aktien bis 21. August 1943 bis
zum Ende der Ich z iter affe fre nden bei der Kasse der Gesellschaft,
bei dem Bankhaus Seiler K Co., München,
bei der Commerzbank Altiengesell⸗ schaft, Berlin,
bei der Deutschen Bank, Berlin,
bei der Dresdner Bank, Berlin,
bei der Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft
Arktiengesellschaft, Berlin, .
hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
Die Hinterlegung ist auch in der
Weise zulässig, daß die Aktien mit Zu⸗ stimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einem anderen Kreditinstitut verwahrt und bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden. Berlin⸗Niederschöneweide, 7. 8. 1943.
Hüttenwerke Kayser Altiengesellschaft.
Der Vorstand.
17512 Zuckerfabrik Nauen.
Die Herren Aktionäre unserer Ge⸗ sellschaft, laden wir hierdurch zur ordentlichen Hauptversammlung er⸗ gebenst ein, welche am Donnerstag, dem 2. eptember 1943, mittags 12 Uhr, in Nauen in den Geschäfts— räumen der Zuckerfabrik Nauen statt— findet. Tagesordnung:
3 Verlegung des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des Jahres⸗ abschlusses der Betriebszeit 1912/43 sowie des Berichtes des Aufsichts⸗ rates.
2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗
verteilung sowie die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates.
3. Wahl eines Wirtschaftsprüfers für das laufende Geschäftsjahr.
Bezüglich der Hinterlegung der Ak⸗ tien derjenigen Aktionäre, welche an der Hanptversammlung teilnehmen wollen, wird auf z 26 der Satzung unserer Gesellschaft verwiesen und be⸗ merkt, daß außer der Gesellschaft selbst
die Deutsche Bank, Berlin WZ, Mauerstr. 25 / 28,
die Dresdner Bank, Berlin Wöß, . 35 / 39, sowie ]
das Bankhaus S. Woellner, Nauen, als Hinterlegungsstellen bestimmt sind. Wir verweisen ferner auf 5 27 Ab⸗ satz 8 unserer Satzung.
Nauen, den 11. August 1963.
Der Aufssichtsrat der Zuckerfabrik
Nauen. v. Freier.
17520 Bernh. Dietel Aktiengesellschaft, Reichenbach i. V.
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu einer am
Donnerstag, den 2. September 1943, vormittags 10,30 Uhr, in Unterheins⸗ dorf bei Reichenbach i. V. im Sitzungs⸗ zimmer unserer Firma stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung:
1. Aufsichts ratswahlen.
2. Bericht des Vorstandes über den bisherigen Verlauf des Geschäfts⸗ jahres 1943.
Aktionäre, welche stimmberechtigt an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, haben die Mäntel ihrer Aktien bis spätestens 29. August einschließlich während der üblichen Geschäftsstunden bei der Gesellschaftskasse in Reichenbach i. V. oder bei der Plauener Bank A.⸗G. in Reichenbach i. V. oder Plauen i. V. bis zum Schluß der Hauptversammlung
zu hinterlegen. Reichenbach i. V., 10. , . 1963. Bernh. Dietel reg gn. ft. Der Vorstand.
Die Gläubiger der Wilhelmsaue⸗ Terrain⸗Attiengesellschaft werden hier⸗ mit aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem unterzeichneten Abwickler der At⸗ tiengesellschaft, welche durch Beschluß der Hauptversammlung vom 2. Juli 1913 aufgelöst ist, anzumelden.
Berlin, den 26. Juli 1943.
15973 Der Abwickler: Kurt Beschke, Berlin W 15, Kurfürsten⸗
damm 185, II Tr., b. Sachs.
Rheinisches Elektrizitätswerk im Braunkohlenrevier Aktiengesellschaft, Köln. 17524 Herr Dr.-Ing. E. h., Dr, phil. h. C. Georg Zapf, Gut Schluifeld b. Weß⸗
6 (Obb.), ist durch Tod aus dem i
Außssichtsrat unserer Gesellschaft aus— geschieden. Köln, den 9. August 1943. Der Vorstand. Dr. Schreibex. Johanningmeier.
Niederschlesische Bergbau⸗Altiengesellschaft. Waldenburg i. Schl. Börsenzulassung. Durch Beschluß der e r n enn an den Börsen zu erlin vom 7. Juli und zu Bres⸗ lau vom 4. August 1943 sind R. M I0 000 000, — 4 „ige hypothekarisch gesicherte Teilschuldverschreibungen von 1942, 7500 Stück über je eM 1000, — Nr. 1— 7500, 5000 Stück über je RM 500, — Nr. 7501 - 12500, der Nie⸗ derschlesische Bergbau⸗Aktiengesellschaft, Waldenburg i. Schl., zum amtlichen Handel an den genannten Börsen zu⸗ gelassen worden. Berlin u. Breslau, im August 1943. Deutsche Bank. Berliner Handels⸗Gesellschaft.
17516) Aktien⸗Zuckerfabrik Munzel⸗Holtensen.
Die Herren Aktionäre unserer Ge⸗ sellschaft werden hierdurch zu der am Sonnabend, den 18. September 1943, nachmittags 4 Uhr, im Hasemannschen Gasthaus de,, n g, . Saupt⸗ versammlung eingeladen.
. e en, n, .
1. Vorlage des Jahresabschlusses,
des Geschäftsberichtes und des
Gewinnverteilungsborschlages des
Vorstandes sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäfts⸗
jahr 19421943.
„Beschlußfassung über die Gewinn⸗
verteilung.
3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates.
4. Satzungsmäßige Wahlen zum Auf⸗ sichts rat.
5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943. 1944.
an, , den 9g. August 1943.
er Vorstand.
Friedrich Haasemann,
Vorsitzer. .
17515
61
17517 Maschinenbau und Bahnbedarf A.⸗G., Berlin.
In der Hauptversammlung vom 6. 8. 1943 wurde beschlossen, für das Ge⸗ schäftsjahr 1942 auf die Vorzugsaktien eine ihr denbe von 5 * und auf die Stammaktien eine Dividende von 31 *. auszuschütten.
Die auszuzahlende Dividende ist gegen Einreichung des Gewinnanteil⸗ scheins Nr. 3 der Vorzugsaktien und Nr. 6 der Stammaktien nach Abzug von 15 2, Kapitalertragsteuer ein⸗ schließlich Kriegszuschlag zahlbar bei folgenden Stellen: ;
bei der Kasse der Gesellschaft, Berlin,
Tempelhofer Ufer 23624
bei der Dresdner Bank, Berlin,
bei der Deutschen Bank, Berlin,
bei der Commerzbank A.⸗G., Berlin,
bei einer der übrigen Nieder⸗
lassungen dieser Banken,
bei dem Bankhaus Pferdmenges K
Co., Köln.
Die Herren Dipl. Ing. Alfred Brüninghaus, Dortmund, und Dr.
Carl Lipp, Tortmund, sind neu in den Aufsichtsrat gewählt worden, der sich jetzt aus folgenden Mitgliedern zu⸗— ,, Erich Tgahrt, Dortmund, Vorsitzer; Pin Wintermantel, Berlin, stellvertr. Vorsitzer; Alfred Hölling, Berlin, stellv. Vorsitzer; Dipl.-Ing. Alfred Brüninghaus, Dortmund; Dr. Walther Frisch, Berlin; August Goetz, Berlin; Albert Heilmann, Berlin; Dr. Leopold Valentin Kaufmann, Köln; Dr. Carl Lipp, Dortmund; Dr. Joseph Schilling, Berlin; Hugo Schrö⸗ der, Berlin-Dahlem; Joachim von Stülpnagel, Potsdam.
Der Vorstand besteht aus den Herren Hermann Pförtner, Potsdam; Dipl.“ Ing. Willy Ochel, Berlin; Dr.-Ing. Wolfgang Leisching, Berlin; Gerhard Elkmann, Berlin.
Berlin, den 7. August 1943.
- Der Vorstand.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil den ng enteil und für den Verlag: Bräsiden! Dr. 9 lange in Potsdam. verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Sang sch in Berlin Nw 21
Druck der Preußischen Verlags. und Druckerei Gmb y..
Berlin Zwei Beilagen ) seinschl. einer Zentralhandelsregisterbeilage).
ei der gekürzten Ausgabe fällt die Zentral- handels registerbeilage fort.
Deutscher Reichs anzeiger BPreuhischer
18 der Ausgade ohne Zentra
monatlich 1,60 Gen. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an. i Selbstabholer die Mn elgen ee , e m fe n
e ausg ügli . für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich inn l
w ntralthandelrregifterbeilage durch die J monatlich . R zuzüglich Zustengedihr, für Seldstabtoser bei 28 ö
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Erscheint an jedem Wochentag abends in einer Vollausgabe und in einer Aus 83 —— ( gabe D. — * . Inummern werden * ö Soweit der Deutsche Reichsanzeiger und — * 8 d * ern,, e, , , , ,, ,. ee, . ie me 2 rr. * Recht vero rbnungen ald antliches 1 2. 6 en 2 26 X' 1 . st, Ie, . H das auf die Vollaus gabe. — breiten Penit⸗-Beile 110 Ra, einer dreigespaltenen e mm breiten Petit-Feile ezugs pre urch die Post monatlich 2.30 & A* 185 C. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 6s, Wilhelmstraße 32.
Alle
Nr. 188 Ternsprech Sammel Nr.. 19338 33
taats anzeiger
eingusenden, 2 ist darln auch anzugeben, welche Worte etwa durch
Fett drac 2 Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befritftete Anzeigen müssen 8 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
sind auf einseitig beschriebenem Papier vollig druckretf einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruc (besonderer Vermerk am
Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Darmstadt und des Regierungspräsidenten in Potsdam über die Ein— ziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Anordnung Xl /3 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Leder—⸗ austauschstoffe) Vom. 10. August 1943.
1. Bekanntmachung der Reichsstelle für Lederwirtschaft zur Anordnung Xl /d43 (Zulassung von Lederaustauschstoffen). Vom 10. August 1943.
Anordnung XIIM43 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Ein— setzung von Bewirtschaftungsstellen). Vom 10. August 1943.
Anweisung Nr. 1 der Reichsgruppe Handwerk als Bewirt— schaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Lederwirtschaft GBelieferungsrichtlinien). Vom 6. August 1943.
Amtliches
Deutsches Reich Der Königlich Dänische Gesandte in Berlin, Herr Otto Carl Mohr, hat Berlin am 11. August d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat V. de Steensen⸗-Leth die Geschäfte der Gesandtschaft.
Der Finnische Gesandte in Berlin, Herr T. M. Kivimäki, hat Berlin am 10. August d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat H. R. Martola die Ge⸗ schäfte der Gesandtschaft.
Der Königlich Schwedische Gesandte in Berlin, Herr Arvid Richert, hat Berlin am 11. August d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat von Post die Geschäfte der Gesandtschaft. ;
——
Der Türkische ,, in Berlin, Herr Saffet Arikan, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Bot— schaft wieder übernommen.
Der Führer hat dem Stadtbaudirektor a. D. Diplom— ingenieur Dr. h. e. Heinrich Goldemund in Wien mit Urkunde vom 13. August 1943 die Goethe⸗Medaille für Kunst
und Wissenschaft verliehen.
— —
Beschluñ ; Auf Grund des 51 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1935 (RGBl. 1 S. 479) und dem Erlaß des Führers und Reichs—⸗ kanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. 1 S. 303) wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Nachlaß⸗ vermögen der verstorbenen Jüdin Johanna Sara Gohr, geb. Kahn, geb. am 3. April 1888 in Friedberg / Hessen, zuletzt wohnhaft in Offenbach Main, Hermann-Steinhauser-Str. 1, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Gegen diesen Beschluß ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Darmstadt, den 6. August 1943. Geheime ,,, Darmstadt. Mohr. 39
; Beschluß
Auf Grund des F des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1935. (RGBl. J S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die , . volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 479) und dem Erlaß des Führers und Reichs⸗ kanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. 1 S. 303) wird das gesamte bewegliche und , , Nachlaß⸗ vermögen der Jüdin Ottilie Sara Wolf, geb. Landau, geb. am 11. Mai 1895 in Kusel, zuletzt wohnhaft gewesen in Sprend⸗ lingen, Landkreis Offenbachs Main, Adolf⸗Hitler⸗Str. 14, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Gegen diesen Beschluß ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
Darmstadt, den 10. August 1943. c
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Darmstadt.
R Mohr. .
Beschluß
Auf Grund des 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai oz (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und strare n ilch n, ge m' e, vom 14. Juli 1933 RGBl. 1 S. 479) und dem Erlaß des Führers und Reichs kanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens
von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. 1 S. 303) wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Nachlaß vermögen der Jüdin Rina Sara Stein, geb. Grünehaum, geb. am 24. August 1892 in Offenbach / M., zuletzt wohn⸗ haft gewesen in Offenbach M., Goethestraße Nr. 80, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Gegen diesen Beschluß ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
Darmstadt, den 10. August 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Darmstadt.
ohr.
2 — —
Bekanntmachung ( Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommu⸗ nistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung des Preu— ßischen H fte des Innern vom 31. Mai 1933 (G68. Nr. 39) und mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli . (RGBl. 1 S. 479) wird das gesamte Vermögen des Schaustellers Julius Braun, geb. 24. Mai 1880 in Landeck, zuletzt wohnhaft in Neuruppin, hiermit beschlagnahmt und gemäß Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des ein⸗ gezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. 1 S. 303) zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Potsdam, den 11. August 1913.
Der Regierungspräsident. Im Auftrage: Dr. Schüler.
Anordnung XI /43 der Reichsstelle für Lederwirtschaft Cederaustauschstoffe) Von 10. August 1943 ö Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der
Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver— bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz.
Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des
Reichswirtschaftsministers angeordnet: §1 (1M) Austauschstoffe für Leder (Lederaustauschstoffe) im Sinne dieser Anordnung sind nur a) Lederaustauschstoffe auf der Grundlage von Leder- und Zellulosefasern (Lederfaserstoffe),
b) Lederaustauschstosfe aus Lederabfällen zusammengeklebt (Lederstückwerkstoffe),
c) n n, auf Papiervlies- und Textilvlies⸗ asis, .
d) Lederaustauschstoffe auf der Grundlage von Geweben und Gewirken,
e) Lederaustauschstoffe aus Superpolyamiden (Igamidem,),
soweit sie für den Lederaustausch bestimmt sind.
(2) Die Reichsstelle für Lederwirtschaft kann bestimmen, daß Erzeugnisse, die unter Absatz 1 fallen, nicht als Leder⸗ austauschstoffe gelten, oder daß andere, nicht unter Absatz 1 fallende Erzeugnisse Lederaustauschstoffe im Sinne dieser Anordnung sind.
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(I) Lederaustauschstoffe dürfen nur hergestellt werden, wenn sie von der Reichsstelle zugelassen sind.
(2) Die Zulassung ist bei der Reichsstelle zu beantragen.
(3) Die Reichsstelle kann verlangen, daß bestimmte Nach⸗ weise, insbesondere über die Eignung des zuzulassenden Lederaustauschstoffes, über die Erzeugungsmöglichkeiten und über die zur Herstellung benötigten Rohstoffe erbracht werden.
(4) Lederaustauschstoffe werden nach bestimmten Güte⸗ gruppen zugelassen. Die Zulassung erfolgt unter dem Kenn⸗ zeichen „Kfl“ in Verbindung mit einer Nummer (Zulassungs— nummer).
(5) Die Reichsstelle kann die Zulassungen befristen und unter Auflagen erteilen; sie kann die Zulassung widerrufen. 83 (I) Die Reichsstelle oder die von ihr beauftragte Bewirt⸗ schaftungsstelle erteilt den Herstellern zugelassener Austausch⸗ stoffe, soweit diese im Lenkungsbereich Leder hergestellt
werden, Herstellungsanweisungen.
(2) Die Reichsstelle kann den Herstellern zugelassener Leder⸗
austauschstoffe die Verwendung bestimmter Rohstoffe und die Anwendung bestimmter Verfahren vorschreiben. 34
(I) Hersteller haben auf zugelassenen Lederaustauschstoffen Zulassungs nummer und Gütegruppe (5 2 Absatz 4 auf⸗ zustempeln, einzuprägen oder sonstwie dauerhaft sichtbar zu machen. ;
() Lederaustauschstoffe, die für die Herstellung und Aus⸗ besserung von Schuhwerk zugelassen sind, müssen außerdem mit dem Namen des Herstellers und dem Herstellungsdatum versehen sein.
Berlin, Sonnabend, den 14. August, abends
Neichsbankgirokonto Derlin, Konto Nr. I/ 1918 Postscheckkonto: Berlin 418 21
1943
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(3) Die Kennzeichnungspflicht gemäß Absatz 1 und 2 gilt nicht für Bänder aus Igamid und für gestanzte und ge⸗ schnittene Sohlen, Kappen und andere verwendungsfertig gemachte Stücke aus Lederaustauschstoffen. In diesem Falle müssen jedoch die Packungen gekennzeichnet werden oder den Lieferungen beizufügende Packzettel die vorgeschriebenen An⸗ gaben enthalten.
(4 Lederaustauschstoffe dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die Kennzeichnungspflicht gemäß Absatz 1 bis 3 erfüllt ist, es sei denn, daß beim Weiterverkauf durch Händler von einem gekennzeichneten Stück bei sogenannter Stückware Teile verkauft werden..
(5) Die nach Absatz 1 bis 3 erforderlichen Angaben — bei
Lederaustauschstoffen gemäß Absatz ? mit Ausnahme des
Herstellungsdatums — müssen auch in Kaufbestätigungen und Rechnungen über den Kauf dieser Lederaustauschstoffe ent⸗ halten sein. Diese Vorschrift gilt auch beim Verkauf unge⸗ kennzeichneter Teile von Stückware.
(6) Die Vorschriften über die Angaben auf Packungen, Packzetteln, Kaufbestätigungen und Rechnungen (Absatz 3, Satz? und Absatz 5 gelten nicht für den Kleinverkauf an Letztverbraucher. ᷣ
§58 5 —
(I) Lederaustauschstoffe mit Ausnahme gestanzter, ge⸗ schnittener und anderweitig verwendungsfertig gemachter Stücke dürfen nur verarbeitet werden, wenn sie gekennzeichnet sind. Bänder aus Igamid sowie gestanzte, geschnittene und anderweitig verwendungsfertig gemachte Stücke aus Leder⸗ austauschstoffen und ungekennzeichnete Teile von Stückware dürfen nur verarbeitet werden, wenn Kaufbestätigung und Rechnung die in 5 4 Absatz 5 vorgeschriebenen Angaben enthalten.
(2) Die Reichsstelle oder die von ihr ermächtigten Stellen bestimmen, für welche Verwendungszwecke Lederaustausch⸗
stoffe der verschiedenen Gütegruppen verarbeitet werden dürfen. Eine Verarbeitung zu anderen als den hiernach
zulässigen Verwendungszwecken ist verboten. 865
Zu Versuchszwecken dürfen Lederaustauschstoffe auch ohne Zulassung hergestellt werden. Von der Anstellung der Ver⸗ suche ist der Reichsstelle Meldung zu machen.
v 8 7
(1) Die Reichsstelle oder die von ihr bestimmte Bewirt⸗ schaftungsstelle kann von Herstellern, Händlern, Verarbeitern und Verbrauchern Muster zur Qualitätsprüfung von Leder⸗ austauschstoffen auf Kosten des Herstellers entnehmen und durch eine von ihr zu bestimmende Stelle untersuchen lassen.
(2) Mit der Entnahme der Muster können andere Stellen oder Personen beauftragt werden.
§88
(I) Hersteller, Händler und Verarbeiter von Lederaustausch⸗ stoffen sowie alle Personen und Firmen, die über Vorräte an Lederaustauschstoffen verfügen, haben die von ihnen ver— langten Angaben über Herstellung, Umsätze und Vorräte — gegebenenfalls unter Benutzung vorgeschriebener Vor— drucke — zu machen und innerhalb der gesetzten Fristen einzureichen. ;
(2) Die betrieblichen Aufzeichnungen sind so sorgfältig und vollständig zu machen, daß aus ihnen jederzeit die gemachten Angaben nachgeprüft werden können.
(3) Die für die gemachten Angaben notwendigen Auf⸗ zeichnungen sind mindestens drei Jahre lang aufzubewahren.
§89 Die Reichsstelle erläßt die zur Ergänzung und Durch⸗ führung erforderlichen Vorschriften. Sie behält sich vor, Aus⸗ nahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen oder vorzuschreiben. §10
(I) Die Vorschriften des 5 4 Absatz 1 bis 3 gelten nicht für Lederaustauschstoffe, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung hergestellt sind und bis zum 31. Oktober 1943 in den Verkehr gebracht werden.
(2) Bis zum 31. Januar 1944 dürfen abweichend von den Vorschriften des 5 5 Lederaustauschstoffe, die nicht gekenn⸗ zeichnet sind, verarbeitet werden, falls sie vor dem 360. Novem⸗ ber 1943 in den Besitz des Verarbeiters gelangt sind.
§ 11 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 55 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenver⸗ kehr bestraft. § 12
(1) Diese Anordnung tritt am 15. September 1943 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und
den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie —
mit Zustimmung des zuständigen Ehefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok, sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: die Anordnung 50 vom 22. April 1939 (Deutscher