Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 188 vom 14. August 1843. S. 2
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Resichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 9 vom 22. April 1939, die Erste Bekanntmachung zur Anordnung 50 vom 17. Juni 19410 (Deutscher Staatsanz. Nr. 139 vom 17. Juni 1940 . Re Zweite Bekanntmachung zur Anordnung 50 vom 29. Tezember 1911 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 301 vom 24. Dezember 1941). Berlin, den 10. August 1943. ö Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft.
M. d. F. d. G. b: Dr. Mo hr.
1. Bekanntmachung der Reichsstelle für Lederwirtschaft zur Anordnung XI / a3 (Zulassung von Lederaustauschstoffen)
Vom 10. August 1943
Durch die Anordnung XI vom 10. August 1943 (Deut⸗ scher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 188 vom 14. August 1943 wird bestimmt, daß Lederaustauschstoffe ab l5. September 1943 nur hergestellt werden dürfen, wenn sie von der Reichsstelle für Lederwirtschaft zugelassen sind. Die Zulassung erfolgt nach Gütegruppen, die nach den überwiegen⸗ den Verwendungszwecken der Lederaustauschstoffe eingeteilt ind. . age Hersteller von Lederaustauschstoffen werden aufge⸗ fordert, Anträge auf Zulassung ihrer Erzeugnisse bis zum 1. September 1943 bei der Reichsstelle für Lederwirtschaft, Berlin⸗Charlottenburg 2, Knesebeckstr. 78, zu stellen. Die Zulassung ist für jeden Lederaustauschstoff gesondert zu be⸗ antragen.
In den Anträgen ist folgendes anzugeben:
1. Ein Kennwort für den Lederaustauschstoff (Marken⸗
bezeichnung) . die Rohstoffzusammensetzung das Herstellungsverfahren der für den Lederaustauschstoff vorgesehene Verwen⸗
dungszweck. .
Bei der Angabe zu 4. sind folgende Gruppen der Verwen⸗ dungszwecke zu unterscheiden:
Straßenschuhlaufsohlen Hausschuhlaufsohlen und Zwischensohle Tragsohlen Brandsohlen Mackay⸗Rahmen Hinterkappen Absatzbau und Sohlenanschläge Gamaschen 6 Koppel orthopädische Zwecke technische Zwecke Verstärkungen für Schuhzwecke Verstärkungen für sonstige Zwecke Einstechrahmen ; Lederwaren und Waren, bei denen Austauschstoffe mit der Unterlage fest verarbeitet werden . . Waren, bei denen Austauschstoffe unter 1 mm Stärke ohne Unterlage verarbeitet werden Waren, bei denen Austauschstoffe in Stärke von 1 mm und darüber ohne Unterlage verarbeitet werden, Schweißleder ; Futterleder für Quartiere Deckbrandsohlen Oberleder Oberlederbesatz Polsterleder Geschirrleder Einfaßzwecke Treibriemen 2 Nähriemen Schnürriemen Blankleder Dem Antrag sind beizufügen: 1. ein Mustar ca. 20 em X 30 em 2. ein Gutachten der Deutschen Versuchsanstalt und Fach⸗ schule für Lederindustrie, Freiberg / Sa. — Falls ein Gutachten aus der Zeit nach dem 1. Juli 1942 nicht vorliegt, ist ein solches sofort zu beschaffen und nach⸗— zureichen. — J Die Einsendung der Muster und Gutachten erübrigt sich a) für die Hersteller von Lederfaserstoffen, die für Juli 1943 von der Reichsstelle für Lederwirtschaft für die Herstellung von Lederfaserstoffen eine Erzeugungs⸗ genehmigung erhalten haben, und . b) für die Hersteller von Lederstückwerkstoffen, die für Juli 1945 von der Reichsstelle für Lederwirtschaft elne Dispersionszuteilung erhalten haben. Berlin, den 10. August 1943.
Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. M. d. F. d. G. b.: Dr. Mohr.
C C2 MM
Anordnung XII / 43 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Cinsetzung von Bewirt⸗ schaftungsstellen) Vom 10. August 1943
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Ha ung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ indung niit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1539. (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staats⸗ anz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: . (1 Zu Bewirtschaftungsstellen im Sinne des § 3 Absatz 2 der Verordnung über den Warenverkehr werden bestimmt: die Fachabteilung Lederfaserwerkstoffe in der Wirtschafts⸗ gruppe Lederindustrie, Berlin W is, Meinekestr. 12a — 13, die Fachuntergruppe Technische Gewebe der Fachgruppe ie , d, ,. Berlin W 5, Kurfürsten⸗ amm 64.
Reichs anz. und Preuß.
(2) Ihnen werden die Befugnisse aus den S8 1 und 2 der Verordnung über den Warenverkehr in dem aus F 2 dieser Anordnung ersichtlichen Umfange übertragen.
(G3 Die Bemirtschaftungsstellen führen in Angelegenheiten der Bewirtschaftung hinter ihrem Namen den Zusatz „als Be⸗ ⸗
/ wirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Lederwirt⸗
chast⸗ an ien, : a) Die Bewirtschaftungsstellen unterliegen den Weisungen
und der Aufsicht des Reichsbeauftragten für Lederwirtschaft.
J (. .
82
Die im S 1 genannten Bewirtschaftungsstellen, und zwar
a) die Fachabteilung Lederfaserwerkstoffe . für die Herstellung von Lederfaserstoffen, soweit sie im Lenkungsbereich Leder hergestellt werden, und von Leder⸗
3 en g Geweh b) die Fachuntergruppe Technische Gewebe für 2 ffn, von Lederaustauschstoffen auf der
Grundlage von Papiervlies, Textilvlies und Geweben und Gewirken werden ermächtigt: 1. Erzeugungspläne, vorzubereiten und durchzuführen; 2. den Betrieben Herstellungsanweisungen und Pro⸗ duktionsaufgaben zu erteilen; 3. den Betrieben die Roh⸗ und Hilfsstoffe, die für die Herstellung von Waren ihres Herstellungszweiges ge⸗ braucht werden, zuzuteilen.
.
(I) Die den Bewirtschaftungsstellen erteilten Ermächtigun en gelten auch gegenüber denjenigen Herstellern, die nicht Mit⸗ glieder . ͤ 1. der als Bewirtschaftungsstelle eingesetzten Fachabteilung Lederfaserwerkstoffe,
die der Reichsbeauftragte festlegt,“
2. der als Bewirtschaftungsstelle eingesetzten Fachunter⸗
*
gruppe Technische Gewebe : sin der Betroffenen jeweils ausdrücklich einzuschränken.
§5 4
63) Die Bewirtschaftungsstellen sind berechtigt, den Kreis
(I) Die von den Bewirtschaftungsstellen zu erlassen⸗
den Anordnungen werden als Anweisungen bezeichnet. Sie bedürfen der Zustimmung des Reichsbeauftragten, es sei denn, daß es sich um Einzelanweisungen handelt.
(2) Für die Verkündung der Anweisungen gelten die 85 1 und 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung der Ver⸗ ordnung über den Warenverkehr vom 20. Oktober 1937 (RGBl. 1 S. 1133).
(3) Soweit die Bewirtschaftungsstellen auf Grund ihrer Ermächtigung nach 5 2 dieser Anordnung tätig werden, gelten die 85 19 bis 15 und 17 der Verordnung über den Warenverkehr für die von ihnen ö Auskünfte und erlassenen Anweisungen sinngemäß. Zuwiderhandlungen gegen die Anweisungen der Bewirtschaftungsstellen und die sonstigen von ihnen in ihrem Herstellungszweige erlassenen Vorschriften werden nach den 8§5 106, 12 bis 15 der Verord⸗ nung über den Warenverkehr bestraft.
(4) Das Antragsrecht gemäß § 11 und das Ordnungsstraf⸗ recht gemäß § 15 der genannten Verordnung sind von dem
ö ö.
Reichsbeauftragten wahrzunehmen.
85 Die für den Geschäftsbetrieb der Bewirtschaftungsstellen erforderlichen Mittel sind von den jeweiligen Organisa⸗ tionen der gewerblichen Wirtschaft aufzubringen.
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(1) Die Leiter der Bewirtschaftungsstellen sind von dem Reichsbeauftragten, die übrigen in den Bewirtschaftungs— stellen tätigen Personen von ihrem Leiter auf die gewissen—⸗ hafte Durchführung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten.
(2) Die Vorschriften des 5 11 Abfatz 2 und 3 der Verord⸗ nung über den Warenverkehr finden auf die nach Absatz 1 verpflichteten Personen sinngemäß Anwendung.
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Diese Anordnung tritt am 12. August 1943 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Ge— bieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zu⸗ stimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinn⸗ gemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be—⸗ setzten Gebieten Kärntens und Krains.
Berlin, den 10. August 1943.
Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. M. d. F. d. G. b.: Dr. Mohr.
Anweisung Nr. 1 der en, ,. Handwerk als Bewirtschafcungsstelle des eichsbeauftragten für Lederwirtschaft GBelieferungsrichtlinien) Vom 6. August 1945 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Feng vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ indung mit der Anordnung 1X43 der Reichsstelle für Leder— wirtschaft (Einsetzung weiterer Bewirtschaftungsstellen vom 26. März 1943 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staats⸗ aun eißen Nr. 71 vom 26. März 1943) wird mit Justimmung des Reichsbeauftragten für Lederwirtschaft angeordnet:
§51 — Die noch zur Herstellung zugelassenen Fertigerzeugnisse in Koffer⸗, Täschner⸗, Sattler⸗ und sonstigen Lederwaren sind mengen⸗ und wertmäßig gerecht und gleichmäßig zu verteilen. §.2 Handwerksbetriebe, die Fertigerzeugnisse in Koffer⸗, Täsch⸗
ner. Sattler⸗ und sonstigen Lederwaren herstellen und un— mittelbar an Letztverbraucher abgeben, dürfen an diese aus ihrer Eigenerzeugung wertmäßig nur den gleichen Prozent— satz an Waren veräußern wie im Jahre 1938. .
J §8 3 Für die Abgabe von Waren der in § 1 genannten Art an Lederwarenhandelsfirmen zwecks Wiederverkauf wird die zwischen Handwerk, Handel und Industrie abgeschlossene Ver— einbarung über die Warenverteilung für verbindlich erklärt, soweit nicht für Herstellergruppen oder Einzelfirmen beson⸗ dere Absatzregelungen getroffen werden. Diese Vereinbarung bestimmt, daß a) die hergestellten Fertigerzeugnisse in Koffer Täsch— ner, Sattler⸗ und sonstigen Lederwaren entsprechend dem Bezug des Handels im Jahre 1938 mengen- und wertmäßig gerecht und gleichmäßig verteilt werden, b) Lederwarenhandelsfirmen aus den Gebieten, die in das Deutsche Reich zurück bzw. neu eingegliedert wurden, wie Sudetengau, Danzig, Warthegau, Ost— Oberschlesien, Eupen⸗Malmedy, Elsaß usw., in ange— messenem Umfange derart zu beliefern sind, daß diese Lieferungen anteilmäßig zu Lasten der bisherigen Be— zieher gehen. t 84
Handwerkliche Hersteller, die bis zum 30. Januar 1943 inzwischen geschlossene Lederwarenfachgeschäfte beliefert haben, müssen an deren Stelle ein anderes Fachgeschäft an demselben Ort beliefern. Falls kein anderes Fachgeschäft am selben Ort vorhanden ist, muß die Lieferung an ein anderes Fachgeschäft innerhalb desselben Kreises (der NSDAP.) vorgenommen werden.
st ein anderer Abnehmer innerhalb desselben Kreises nicht bekannt, so haben die handwerklichen Hersteller bei der Reichsgruppe Handwerk als Bewirtschaftungsstelle anzu— fragen. iese macht im Einvernehmen mit der Gruppen— arbeitsgemeinschaft Lederwaren der Reichsgruppe Handel andere zu beliefe rnde Einzelhandelsgeschäfte namhaft. Der Lieferanweisung ist Folge zu leisten.
. 8 5 .
Die Uebertragung der Kontingente ist der Reichsgruppe
Handwerk als Bewirtschaftungsstelle unter Angabe des Jah—
reswertes 1938 sowie des bisherigen und des neuen Ab—
nehmers zu Beginn jeden Quartals für das abgelaufene Quartal zu melden.
t 8 6 ; 1.
Die Vorschriften dieser Anweisung finden für die Liefe⸗ rungen an die Lederwarenabteilungen anderer Einzelhandels⸗ betriebe entsprechende Anwendung. Sie gelten dagegen nicht für Exportaufträge. — .
637 Die Reichsgruppe Handwerk als Bewirtschaftungsstelle be⸗ hält sich vor, die Warenverteilung in Einzelfällen anders zu regeln. §8 8
Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach
den 85 10, 12 —15 der Anordnung über den Warenverkehr
in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGGBI. 1 Se 686) bestraft. . 294 . 6 Y fe r . ⸗ 589 1 R600
Diese Anweisung tritt am 10. August 1943 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebiesen von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustim⸗ mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinn— gemäß auch im Elsaß, in Lothringen und in Luxemburg, im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be⸗ setzten Gebieten Kärntens und Krains.
Berlin, den 6. August 1943.
Reichsgruppe Handwerk als Bewirtschaftun sstelle des Reichsbeauftragten für Lederwirtschaft.
Walter, stellv. Leiter der Bewirischaftungsstelle.
Nichtamtliches
Nummer 32 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Vreuhischen Ministeriums des Innern vom 11. August 1943 hat folgenden Inhalt: Reichs⸗ u. Staatshaushalt, Kassen⸗ u.
kechnunmgswesen. RdErl. 5. 8. 43, Aufbewaͤhrg. v. Kassen⸗ büchern, Belegen u. Kassenrechngn. — Kö mmungal'lberbände. RdErl. 4. 8. 48, Schankerlaubnissteuer. — RdErl. 7. 8. 13, Kur⸗ tare. — RdErl. 5. 8. 43, Vergnügungssteuer; hier: Anerkenng. D. dt. Wochenschau Nr. 674. — Polizeiverwaltung. RdErl. 29. J. 43, Reichstarte f. Urlauber. — RdErl. 3. 8. 43, Waffen= aus rüstg. d. ssß Pol -Regtr. us. — Stagtsangehöri gkeit, zaß⸗ und Ausländerpoläzei. RdErl. 5. 8. 453, Reichs einheitl. Grenzausweise f. d. kleinen Grenzverkehr. — Wehr. angelegenheiten. *g ge, Familien⸗ unterhalt. RdErl. 27. 7. 43, Einsatz⸗Familienunterhalt; hier: Mietbeih. 69 , n . d. 2 31 Bombenschadens. — RdErl. 5. 83. 43, Kurzfristiger Notdienst bei größeren Luft⸗ angriffen. — Volk sgesundheit. RdErl. 2. 8. 45, Ausbildg. v. Laienhelferinnen in „Erster Hilfe“ bei überraschend eintretenden Geburten. = RdErl. 5. 8. 13, Bu fin nge fich nach d. Weinges. RdErl. 8. 8. 43, Uebergebietl. Ausgleich d. Hebammen u. d. Hilfskräfte in d. Gesundheitspflege. — Veterinärver wal? tung. RdErl. 2. 8. 43, Veterinärpolizeil. Ueberwachg. v. Pferde- märkten u. Sammelschätzterminen. — Verschie den e 3. Hand- schriftl. Berichtig. — Reichsinderziffer f. Juli 1943. — Reu«= er scheinungen. — Stellengusschreib ungen von Gemeindebeamten. u beziehen durch alle Postanstalten. Carl gn, Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. Viertelfährlich lb RM für Ausgabe A hre tin bedruckt) und 2,70 REA für
æGirts chaftstei
Ausgabe B (einseitig bedru
Der Personennahverkehr in der Kriegswirtschaft Im Rahmen der von der Wirtschaftshochschule Berlin und der
Gauwirtschaftstammer Berlin-Brandenburg veranstalteten und
inzwischen beendeten vertehrswirtschaftlichen Vortragsreihe be⸗ handelte Ministerialrat Galle vom Reichsvertehrsministerium das Thema Personennahverkehr in der Kriegswirtschaft. Zum Personennahverkehr gehören, wie der Redner darlegte, außer den bekannten großstädtischen Verkehrsmitteln auch der Reichsbahn⸗ verkehr zur Bedienung des Orts- und Nachbarortsverkehrs auf Strecken des Fernverkehrs, im Straßenverkehr die Droschken, innerhalb und außerhalb der Orte dem Nachverkehr dienende Bahnen besonderer Vauart. Die Grenzen zwischen Nah⸗ und
Fernverkehr sind auch hier flüssig, deshalb werden zum Personen⸗ , im engeren Sinne nur die statistisch als diesem zuge⸗ hörig etfaßbaren S⸗Bahnen sowie die Hoch und Untergrund⸗ bahnen in Berlin und Hamburg, die Straßenbahnen, Ober⸗ leitungsomnibusse und Omnibusse gerechnet. Das Leistungsbild der einzelnen Verkehrsmittel und ihr Anteil am Per onennah⸗ verkehr entspricht der Verschiedenartigkeit der Aufgaben. Im Jahre 1939 entfielen von der Fahrgastzahl 74 3 auf die Straßen⸗ dahnen, 1125 auf die S-Bahnen, 8 . auf die Omnibusse und 7X auf die Hoch⸗ und ,,, Die gegenwärtig wichtigste Aufgabe ist der Berufsverkehr. Er fordert aus esprochene Massenvertehrsmittel. Der außerordentliche Anstieg der Fahr⸗ gastzahlen im Verkehr der Industrie, Behörden, Kasernen und
mit den
sonstigen Arbeitsstätten zeigt spitzen. 1. ; dadurch daß Beginn und 83 der Arbeitszeit ge⸗
4 ö. ten a 6. Uhr bis 820 Uhr.
Die Einwirkung des Krieges auf den Personenna ü sich in. seiner beträchtlichen . . In end fe erfuhren Straßen- und S-Bahnen vom ersten Tage an eine fortgesetzte Steigerung des Verkehrs. Die Verkehrsträger waren jedoch den schwierigsten Aufgaben gewachsen. Die Straßen⸗ bahnen werden leistungsmäßig im Jahre 1943 die Zahl von 8 Milliarden Fahrgästen überschreiten; d. i. fast das Vierfache der Erdbevölkerung oder annähernd das Doppelte der Jahreshöchft= leistung im ersten Weltkrieg. Bei den S-Bahnen 5 die während der Olympiade erreichte Tageshöchstleistung unüber— treffbar. Inzwischen wurden jedoch Tageshöchstleistungen von M und 3,2 Millionen Fahrgästen verzeschnet— Diese Leistungen sind um so. höher zu bewerten, als sie mit dem Wagenpark der Vorkriegszeit und einem verminderten Personal vollbracht wur— den, indem die Fahrzeuge restlos ausgenutzt und der Wagen⸗ umlauf durch Fortfall von Hastestellen und Abkürzung der RNuf⸗ enthalte beschleunigt wurde. Die Mitarbeit von Frauen, ehren⸗
amtlichen Helfern, besonders der Einsatz der Arbeitsmal 8 j ö naiden, brachte wertvolle Hilfe. Die größte Anerkennung n, 9 ;
Männer und Frauen in den durch Luftangrif ĩ s Gebieten, die durch unermüdliche Tatkraft 16 z e bereitschaft die ihnen anvertrauten Verkehrsmittel in kurzer Zeit wieder einsatzfähig machen. 8
Nach dem Kriege wird die Motorisierung sich fortsetzen und eine erneute schwere Velastung für die Straßen bringen. Diese müssen dann für den Verkehrsfluß von parkenden Fahrzeugen freige⸗ halten werden. Dem öffentlichen und individuellen Verkehr wird man notfalls getrennte Straßenzüge zuweisen müssen. Eine Reihe deutscher Großstädte, die bisher nicht daran gedacht haben, werden Untergrundbahnen bauen müssen. Die Straßenbahnen, die teilweise aus dem Stadtinnern verschwinden, werden trotzdem noch auf lange Zeit hinaus das Rückgrat des Personennahverkehrs bilden. Ihre Eignung für einen dichten Massenverkehr, verbunden mit der starken Verästelungsfähigkeit ihres Netzes, sichert ihnen auch in Zukunft eine vielseitige Verwendungsmöglichkeit. Der Obus wird mit seinem elektrischen Antrieb ünd dank seiner freien Be⸗ Veglichkeit im Straßenzuge die Lücke zwischen Straßenbahn und Omnibus schließen. Letztere wird die Strecken des Straßenbahn⸗ netzes durch Ringlinien, Querverbindungen und Anschlußstrecken in Bezirken weniger starken Verkehrs zusammenschließen und verlängern. So zeigt sich, daß die große Kunst des Städte- und Verkehrsplanes der Zukunft darin liegen wird, die einzelnen Ver⸗ kehrsmittel ihrer Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit ent⸗ . in die gesamte Raum- und Verkehrsplanung einzu⸗ ordnen. .
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Arbeitsgemeinschaften für Preisrecht und Bewirtschaftung
im Lebensmitteleinzelhandel ͤ
Die Fachgruppe e snggz und Genußmittel in der Wirt⸗ schaftsgruppe Einzelhandel ruft ihre Mitarbeiter, vor allem aber auch alle Einzelhandelskaufleute, Kaufmannsftauen und Ge— folgschaftsmitglieder dazu auf, überall zum Zwecke der gegen— seitigent kameradschaftlichen Unterrichtung Arbeitsgemeinschaften für alle Ftagen des Preisrechtes und der Bewirtschaftung zu bilden. Man wird dadurch Vorsorge dafür treffen, daß Fehler,
Als Referenten
e n m., e,, . Zuwiderhandlungen und be⸗ Hesetzesvorstöße auf das kleinstmöagli ß zurück⸗ geschraubt . ; t = e . . . Nach den Ausführungen von Dr. Einzethandels ist die prattische Dur führung der Arbeitsgemein⸗ schaften so gedacht, daß in regelmäßigen bhssündeh 3. B. auch in Form von Wochenendkursen usw, die interessierten Kaufleute und Kaufmannsfrauen mit ihren Gefolgschaftsmitgliedern an einem bestimmten Ort zusammenkommen. Diese Zusammen⸗ künfte werden sich naturgemäß über einen längeren Zeitraum erstrecken müssen, da sowohl die allgemeinen preisrechtlichen Fragen als auch die zahlreichen Einzelbestimmungen, Einzelrege⸗ lungen und schließlich die gesamten Bewirtschaftungs fragen 3. handelt werden sollen. In Kede und Gegenrede soll en and der zahlreichen Einzelfälle der Praxis alles das behandelt werden, was unklar ist, was falsch gemacht wird und was infolgedessen für die Zukunft anders, richtiger und besser gemacht werden muß. : t kommen sowohl die ehrenamtlichen und haupt⸗ amtlichen Mitarbeiter der Fachgruppe als auch besonders inter⸗ essierte Kaufleute usw., vor allem aber auch Vertreter der Preis⸗ behörden in Betracht. Auf jeden Fall bleibt immer die betr. bezirkliche oder örtliche Untergliederung der Fachgruppe der Trãger der Arbeitsgemeinschaften. Dadurch unterscheiden sich die für den Lebensmitteleinzelhandel jetzt aufgerufenen Arbeitsgemein⸗ schaften ganz, wesentlich von den kürzlich bekanntgegebenen „Grundunterrichtungen“, die im Handwerk durchgeführt werden und deren Träger vor allem die Preisbehörden selbst sind. Der Teilnehmerkreis für die einzelne Arbeitsgemeinschaft muß aus Zweckmäßigkeitsgründen möglichst niedrig gehalten werden. Es sind ausnahmslos alle Betriebe des Leben smitteleinzelhandels zugelassen, auch die Gefolgschaftsmitglieder müssen unbedingt mit herangezogen werden. Die Durchführung der Arbeitsgemein⸗ schaften darf keinesfalls zu irgendwelchen Preisabreden oder Preisbindungen führen. Es handelt sich lediglich darum, über bestehende Preisvorschriften Aufklärung zu geben. Die Fach⸗ gruppe Nahrungs- und Genußmittel warnt mit Nachdruck vor einer mißbräuchlichen Handhabung der Arbeitsgemeinschaften.
Heinig im Pressedienst des
Arbeitstagung des Beirats der Zentralnotenbank Ukraine Rowno, 1. . Reichskommissar Gauleiter Koch hat kürz⸗ lich eine Anzahl führender Männer aus der Verwaltung, Wirt⸗ schaft und Wehrmacht zu Mitgliedern des Beirats der Hentral— notenbank Ukraine bestellt. Der Beirat, dessen Aufgabe es ist, die Leitung der Bank beratend zu unterstützen, trat am 10. August in Rawno erstmalig zu einer Arbeitstagung zusammen. Die Be— deutung der Sitzung wurde durch die Anwesenheit des ständigen Vertreters des Reichskommissars, Regierungspräsident Dargel, unterstrichen. Der Reichsminister für die befetzten Ostgebiete und die Deutsche Reichsbank waren ebenfalls vertreten.
Nach einleitenden Begrüßungsworten des Beiratsvorsitzenden Dr,. Puff gah Präsident Dr. Einsiedel dem Beirat einen auf— schlußreichen Einblick in die Arbeit der Notenbank und die schwebenden Fragen der Bankpolitik. In einer lebhaften Aus— sprache wurden alle wichtigen Gegenwartsprobleme eingehend er— örtert und dabei einmütig festgestellt, daß die Einführung der Kar⸗Währung, deren Bestand gesichert ist, die in sie . Erwartungen voll erfüllt habe. Für die bisher geleistete Arbeit sprach , Dargel dem Präsidium der Notenbank den Dank des Reichskommissars aus. z
Wirtschaft des Auslandes
Die Aussichten der norwegischen Fischwirtschaft ͤ * 13 August. Ausgehend von der Tatsache, daß Norwegen rü
r nun ein Sechstel seiner Fischfänge in veredeltem Zustand
0
aus führte, 9. äftigt sich die „Deutsche Zeitung in, Norwegen
t künftigen , der norwegischen Fischwirtschaft auf dem europäischen Markt. Das fischreichste Land Europas werde sich nach dem Kriege im Rahmen einer europäischen Kon⸗ tinentalwirtschaft über den Absatz seiner Produkte keine Sorgen zu machen brauchen. Bereits heute überlege man sich in Nor⸗
wegen die Maßnahmen, die notwendig sein werden, um die sich
6 abzeichnenden großen Chancen der norwegischen Fisch= wirtscha der Zukunft werde ein erheblicher Bedarf an hochwertigen Ri . vorhanden ein. Es werde Norwegens Sache eln, diese Möglichkeit zu nutzen und seine Frischfische in bester Qualität zur Verfügung zu stellen. All das sei wiederum von den technischen Voraussetzungen ab⸗ In diesem fuß gm hn , Kühlanlagen eine zweckmäßige
otwendigkeit längst erkannt wor⸗ ] im Laufe der Zeit an chaffen werden
wirklich auszunutzen, denn im europäischen Großraum
Ac - ließend vergleicht die ern hf Zeitung in Norwegen“ die heutigen Maßnahmen auf dem Gebiete der Flschwirtschaft mit dem Eingreifen der Engländer während des ersten Weltkrieges. Man habe in norwegischen Kreisen erkannt, daß die sinnlosen und nur eine vorübergehende Konjunktur begründenden Fischaufkäufe der Engländer während des ersten Weftkrieges, die übrigens nur die Fiiche dem deutschen Markt vorenthalten sollten, in diesem Kriege ersetzt wurden durch eine Entwicklung, die bereits die Grundzüge einer sinnvollen Ordnung in die Zukunft erkennen lasse.
Preisausgleichskasse für Edelmetalle in der Schweiz
Zürich, 13. August. Das Schweizerische Handelsamtsblatt vom 12. August 1943 veröffentlicht eine Verfügung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements. Darin wird verfügt, daß bei der Sektion für Metalle des Kriegs⸗Industrie⸗ und Arbeitsamtes eine Preisausgleichskasse für Edelmetalle errichtet wird. Die Preis ausgleichskasse hat den Zweck, die Abgabepreise für Edelmetalle zu vereinheitlichen und zur Deckung der nicht versicherbaren Import⸗ risiken beizutragen. Die Sektion bestimmt im Einvernehmen mit der eigenen Preiskontrollstelle a) die Beitragspflichtigen, h) die Metalle, die von der Beitragspflicht erfaßt werden, c) die Fälle, in denen Beiträge zugunsten der Preizausgleichskasse erhoben werden, d) die Höhe der zu leistenden Beiträge, ihre Fälligkeit und das Veranlagungsverfahren, e) die Fälle in denen Zuschüsse aus der Preisausgleichskasse geleistet werden sowie das dabei ein⸗ zuhaltende Verfahren. — Die Verfügung ist am 12. August 1943 in Kraft getreten.
beispielsweise in Bolivien um
Waren, die, wie überall, auch in den ibero⸗amerikanischen Staaten in den Händen jüdischer Schieber und Wucherer liegt, sind hier vorliegenden Berichten aus La Paz, Rio de Janeiro, Lima und
„Bogota zufolge die Lebenshaltungskosten in diesen Ländern un—⸗
Gegenüber dem Jahre 1940 stiegen sie 75 25, in Brasilien um 40 *, in
Peru um 30 85 und in Kolumbien um 20 3.
geheuer heraufgeschnellt.
Jüdische Schwarzhändler verschieben Kubas Zuckerernte
Vigo, 13. August. Die Wirtschaftslage der Pflanzer und Zuckermühlenbesitzer Kubas ist, Berichten aus Havanna zufolge, als äußerst ernst zu bezeichnen. Infolge der kontraktlich fest⸗ gesetzten Preise und verbunden mit den gleichzeitigen hohen Abgaben und Steuern konnten kaum die entstandenen Kosten 85 deckt werden. Schon jetzt sieht man in diesen Kreisen mit Be⸗ sorgnis der kommenden Ernte entgegen. Anders dagegen ist die Lage an der sogenannten schwarzen Zuckerbörse, wo in der Haupt⸗ sache. Juden ihre Hände im Spiel haben. Hier konnten höchste Gewinne erzielt werden. Rund eine halbe Million Sack Zucker wurden außerhalb des Kontraktes an die Vereinigten Staaten verschoben. An diesem Geschäft verdienten die jüdischen Schieber rund zehn Millionen Dollar, was den häöchsten bisher in Kuba erzielten illegalen Gewinn darstellt.
Ausreichen der Schanghaier Baumwollvorräte für den 3⸗Jahre⸗Bedarf Mittelchinas. .
Schanghai, 13. August. Staatspräsident Wangtschingwei ist am Freitag nach einem . von zwei Wochen aus Schanghai abgereist. Sein Besuch galt in erster Linie der Lösung der mit der Rückgabe der französischen Konzession und der Internationalen zin derm fn aufgeworfenen Probleme sowie der Durchführung der Regierungsverordnung über den Zwangsaufkauf der Schang⸗ haier . an Baumwollstoffen und Garnen, die so groß sein sollen, daß sie den Bedarf Mittelchinas drei Jahre decken.
Die Elettrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 14. August auf 74, 00 RM (am 13. August auf Id, 00 RAM für 100 kg.
Berichte von auswärtigen Devisenmãrkten
Prag, 13. August. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B. Zürich 578,909 G., ös0, io B., Oslo 567, 9 G., 56s, S B., Kop en- hagen 521,50 G., 522,50 B., London gö6,90 G., 99, 10 B., Madrid 2386,65. G., 236,05 B., Mailand 131,40 G., 131,50 B., New York 2458 C, 25, 2 B., Paris 49,ů 95 G., 50, 5 B., Stockholm 594,30 G., 95, so B., Brüssel 396, so G., 400,46 B., Belgrad 49, 65 G., SU, os B., Agram 49,95 G., 50, 05 B., Sofia 30,47 G., 36,53 B., Athen 16,68 G., 16,2 B.
Bu dapest, 13. August. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,732, Berlin 136,20, Bukarest 2, 78 M, Helsinki 6, 90, London — —, Mailand 17,77, New . — — Paris 65,81, Prag 13,52, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 v, Zagreb 6, siZ, Zürich 80, 26.
London, 13. August. (D. N. B.) New York 4,029 — 4 08 M, Paris — — Berlin — —, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4434,47, Amsterdam — —, Brüssel — — Italien (Freiv. — —, Schweiz 17,30 - 17,10, Kopenhagen (Freiv — — Stockholm 6, S=-(1695, Oslo — —, Buenos Aires (offiz.) — —, Rio 83,647, Schanghai Tschungking⸗Dollar — —. ;
Amsterdam, 13. August. (D. N. B.)
Amtlich. Berlin —, London — — New York — —, Paris — — Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,55 — 43,371, Helsinki — Italien (Clegring — —, Madrid ——, Delo — —,
Kopenhagen — — Stockholm 44,81 — 44,90, Prag ——
Zürich, 13. August. (D. N. B.) 1440 Uhr.) Paris 5,50, London 1730, New York 1431. Btüssel 69, ꝛ65. B., Mailand 22,673, Madrid 39,75, Holland 3293), Berlin 172,55,
Lissabon 17370, Stockholm 102,65, Oslo gs, 24 B., Kopenhagen 90,37 B., Sofia 5, 34 B., Prag 17, 3. Budapest jo, 50 B., Zagreb 8, 5, Athen — —, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 B., Helsinki 8,77 B., Buenos Rires 9z, 6, Japan Jol, d., Rl, 23, 65.
1 13. August. (D. N. B.) London 19,3, New Nork 4,79, Berlin 19180, Paris 19,85, Antwerpen 76, 8o, Zürich 1II,25, Rom 265,35. Amsterdam 264,706, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9, 82, Prag — —, Madrid — —. Alles Briefkurse.
Stockholm, 13. August. (D. N. B.) London 16,88 G., 16,95 B., Berlin 167,5»0 G., 168,560 B., Paris — — G., 9,00 B., Brüssel — — G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97, 00 G., 9g7, 89 B., Amsterdam —— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,50 G., 87,99 B., Oslo 95,35 G., 965,65 B., Washington 4, is G., 4,20 B., Helsinki si35 G., 8,59 B., Rom 22,09 G., 22,20 B., Prag — —, Madrid — — Kanada 3,75 G., 3,62 B., Lissabon — — G., 17,60 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B. —
Oslo, 13. August. (D. N. B.) London — — G., 17,ů 15 B., Berlin 175,25 G., 176,5 B., Paris — — G., 10,90 B., New York G., 440 B., Amsterdam — — G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8, 0 G., 9, 29 B., Antwerpen —— G., 71,50 B., Stockholm 1094,55 G., 105,190 B., Kopenhagen 91, js G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.
1. Untersuchungg⸗ und Strafsachen. 2. —— J gerungen, g. Ausgebote,
w nn mn,
4. Oeffentliche Zustellungen, . Aetiengesellschaften, 19. Gefellschaften m. 6. S., 18. Unfall und Invatidenverficherungen, . h. dit aften Nttie 11. Genossenschaften, / 14. Deutsche Reichsdant und Bankaugweise * 6 9 . . 3. ir, , . 9 12. 3 Sandels⸗ und Rommanhitgesellschaften, 18. Berschlebene Bekanntmachungen. ö
*
3. Aufgebote .
17625 Die Hypothekenbriefe vom 10. Ja⸗ nuar 1951 über die im Grundbuche von Braunschweig Band 266 Blatt 24 in Abteilung III unter Nr. 6 für den
erklären. h wird aufgefordert, sich
vor dem
Tabrilanten Alexander Wittenborg, in Berlin C 2, Neue Friedrichstr. 4, sulzbach, angeblich in Amerika, und . Dänemark, eingetrn . In C- Stock, Jimmer ui n nnch dessen etwaige Abkömmlinge. J. wertungehypotgek von Ces nd Aärffgebötsfernmüiner zu mälden,wibrigen, *
jetzigen Konsul Johannes Haustrup in Odense eingetragene Aufwertungshhpo⸗ thek von . 717.68, Antragsteller zu Nr. 6 die Witwe Christiane Wittenborg, zu Nr.? der Gläubiger, beide vertreten durch Rechtsanwalt Hübner in Braun⸗ schweig, werden aufgeboten. Die In⸗ haber der Urkunden werden aufge—
oder Tod des
recht beanspruchen,
Es ist beantragt, den Max Wilhelm Georg Meinert, geboren am 4. Ju 1863 in Berlin, , , in Berlin, Kuxhapener Str. 1, er bezeichnete Verschollene spätestens in dem auf den 19. Januar 1944, 11 Uhr, unterzeichneten Gericht in
wird. Alle, welche Auskunft über Leben erschollenen zu erteilen vermögen, werden aufgefordert, späte⸗ stens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. — 456. II. 180. 45 — erlin, den 10. August 1943. Amtsgericht Berlin, Abt. 456.
M, ,. ihre Erbrechte bis 15. Oktober 1943, 75g: mittags um 17 Uhr, bei dem Nachla
gericht. (Bezirksnotariat 19 Heilbronn, ür tot zu Winzerstraße 28) anzumelden und die erforderlichen Beweismittel vorzulegen. Diese Aufforderung ergeht insbesondere an den Bruder Gottfried Gottlieb Bordt, geb. am 4. 2. 1850 in Clever⸗
Juli
beantragt. termin auf
Die gesetzl. Erben der am 30. Sep⸗ s tender dar verstorbenen ge ehe rb. ,, Auguste Boß, geb. am 20. i ih. melden, Die 1577, zuletzt wohnhaft gewesen im gabe des Volksdeutschen i,, in Seesen, werden aufgefordert, bis zum 20. September 1943 ihr Erbrecht bei dem Amtsgericht Seesen anzumelden
oder
schrift
ordert, spätestens in dem auf Ha eg, den 28. Februar 1944, 8, Uhr, 3. Nr., 79, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Ur—⸗ unden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklrung der Urkunden er⸗— solgen wird. Braunschweig, den 21. Juli 1915. Das Amtsgericht. 13.
.
achlaßgericht Frankenbach. Bezirks notariat TV Heilbronn / N. t , , 1 ist.
In der Nachlaßsache des am 15. März 1913 verstorbenen Jalob Schick, Kran⸗ kenpfleger i. R. in Frankenbach, werden etwaige Personen, welche neben den in dem Erbscheinsantrag vom 3. August 1948 / genannten Verwandten ein
und nachzuweisen, widrigenfalls sest⸗ gestellt wird, 9 ein anderer Erbe als das Land Braunschweig nicht vorhanden
Seesen, den 2. August 1943. Das Amtsgericht. .
17626 Aufgebot. . Der Rechtsanwalt Dr. Herbert Kalies
in Berlin C2, Königstr. 49, hat als
Verwalter des Nachlasses des am
Erb⸗
14. November a. H. verstorbenen, zuletzt in Berlin W zZoö, Friedrich⸗Wilhelm⸗Str. 20, wohn⸗ haft gewesenen Dr. jur. Max Bambach das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern Es wird daher Aufgebots⸗
11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht in Berlin C2, Neue Friedrichstr. 4, Stock, Zimmer 118, bestimmt. Nachlaßgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen spätestens im Auf⸗
Gegenstandes Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke
Nachlaßgläubiger, die sich nicht melden, 43 können, unbeschadet des den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der ausgeschlossenen
Ueberschuß ergibt. jeder Erbe nach der Teilun lasses nur für den seinem
sprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechts⸗ nachteil ein, daß n. Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. — 455. F. 243. 43. Berlin, den 10. August 1943. Das Amtsgericht Berlin.
17410 Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 5. August 1943 ist der Obergefreite Walther Widhalm, geboren am 13. Juni 1917, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 11. April 1942 festgestellt worden. — 456. II. 117.
Berlin, den 5. August 1943. Amtsgericht Berlin.
17624 Berichtigung.
Im Ausschlußurteil hiesigen Gerichts vom 14. Juli 1943 (Ogl. Nr. 177 vom August 1913) wird die Reihe 25 in 23 berichtigt.
Bad Harzburg, den 9g. August 1913.
Das Amtsgericht.
1942 in Brandenburg
den 27. Oktober 1943,
Die
bei dem Gericht anzu⸗ Anmeldung hat die An⸗— und des
sind in Ur⸗—
in Abschrift beizufügen.
Rechtes, vor
nicht Gläubiger noch ein 2.
Auch haftet ihnen des Nach⸗ rbteil ent⸗
12.00 Uhr holl. geit.