1943 / 189 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Aug 1943 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs« und Staatsanzeiger Nr. 189 vom 16. August 1943. S. 2

14. Körbel, geb. Spiegl, Anna, geb. 17.5. 1910 in Adler⸗ kosteletz, 15. 1 rel, Marie Jana, geb. 15. 5. 1937 in Prag, 16. Linh art, Idensk, geb. 6. 11. 1907 in Ung. Hradisch, IL. Linhart, geb. Pachner, Anna, geb. 11.9. 1921 in Trnowan, . . 18. Lonna, fr. Löwy, Franz, geb. 9. 7. 1874 in Wien, 19. Lonna, geb. Herliéka, Marie, geb. 24. 4. 1887 in Friedberg, ; . ö 20. Ravrätil, Vladimir, geb. 18. 7. 1904 in Brünn, 21. Oppenheim, Max, geb. 3. 12. 1876 in Brünn, 22. OSppenheim, geb. Filippi, Juli, geb. 18. 1. 1883 in Brünn, . . 23. Patze k, Väelav, geb. 20. 2. 1891 in Pilsen, ; 24. Batzek, geb. Janda, Anna, geb. 6. 6. 1895 in Pilsen, 25. BFivni eka, Emil, geb. 23. 10. 1902 in Wien, 26. Posamentier, Paul Karl, geb. 3. 3. 1892 in Z3dounky, Bez. Kremsier, —ᷣ 27. Broch za, Jaroslav, geb. 26. 6. 1897 in Pilsen, 28. Spaniel, Oldrich, geb. 12. 2. 1894 in Jaremiersch, 29. Spurn xy, Jindrich, geb. 16. 7. 1906 in Skutsch. 30. Spu rn), geb. Zavadilova, gesch. Hodinopä, Anenka, geb. 12. 1. 1855 in Doubrawitz, 31. Svaäatek, Ladislaus, geb. 3. 12. 1912 in Katzow. Prag, den 14. August 1943. Der Reichsprotektor in Böhmen und Mähren. J. Ã: Dr. Weinmann, SS-⸗Standartenführer.

*

Anordnung

zur Regelung der Auftragserteilung und zur Typen⸗

bereinigung auf dem Gebiete der elektrischen Meß⸗

und Prüfeinrichtungẽn für die Nachrichtentechnik

Zur Sicherstellung des Bedarfs an a) elektrischen Meß⸗ und Prüfeinrichtungen fir die Nach⸗

richtentechnik (Bereich der Arbeitsausschüsse „Elektrische Meßeinrichtungen für Draht“ und „Hochfrequenz-Meß⸗ und Prüfeinrichtungen“ im Hauptausschuß „Nach⸗ richtengeräl“ beim Reichsminister für Bewaffnung und Munition), ö . ö b) Elektronenstrahloszillographen (Bereich des. Arbeits⸗ unterringes „Prüfeinrichtungen“ des Arbeitsringes „Meßinstrumente und Geräte“ im Hauptring „Elektro⸗ technische Erzeugnisse“ beim Reichsminister für Bewaff⸗ nung und Munition) muß in Zukunft jede Ausführung von Aufträgen unter⸗ bleiben, die nicht unmittelbar der Durchführung kriegs⸗ wichtiger Fertigungen, Entwicklungen oder Forschungen bzw. zur Deckung des kriegsnotwendigen Bedarfs der Wehr⸗ macht und der Behörden dienen. Gleichzeltig ist es erforder⸗ lich, die Typenzahl dieser Meß- und Prüfeinrichtungen zwecks Rationalisierung der Fertigung zu beschränken.

Auf Grund der Verordnung zur K des Vier⸗ jahresplanes vom 18. Oktober 1936 (RGBl. I S. 887 und des mir mit dem 27. April 1939 von dem Herrn 2, tragten für den Vierjahresplan erteilten Auftrages erlasse ich im Einvernehmen mit dem Leiter der Reichsstelle Elektro⸗ technische Erzeugnisse folgende Anordnung:

1. Die Hersteller obengenannter Geräte haben alle ihnen vor dem 31. Dezember 1941 erteilten, noch nicht belieferten Aufträge, sowejt sie nicht von den unter Ziffer 4 genannten Bedarfsträgern oder aus dem Ausland stammen, an die Be⸗ steller zurückzugeben. Die Besteller können gegen die Rück⸗ gabe begründeten Einspruch bei den Leitern der zuständigen Arbeitsausschüsse bzw. ringe erheben.

Nach dem genannten Termin erteilte Aufträge müssen eben⸗ falls, soweit sie nicht von den unter Ziffer, 4 genannten Be⸗ darfsträgern oder aus dem Auslande stammen, zurückgegeben werden, wenn keine kriegsnotwendige Dringlichkeit dafür vor⸗ liegt. Hierüber ergehen noch besondere Anweisungen durch die Leiter der zuständigen Arbeitsausschüsse bzw. ⸗ringe.

2. Neue Aufträge sind, soweit sie nicht von den unter Ziffer 4 genannten Bedarfsträgern erteilt und daher durch besondere Be⸗ stimmungen geregelt werden, wie bisher an die Hersteller zu richten. Diese sind verpflichtet, die Kriegswichtigkeit gemäß be⸗ sonderer Anweisung zuiprüfen und haben danach über die An⸗ nahme zu entscheiden. Die Zuteilungen aus der Fertigung er⸗ folgen durch eine für die zentrale Bestellung federführende Be⸗ hörde auf Anweisung des Generalbevollmächtigten im Einver⸗ nehmen mit den Leitern der Arbeitsausschüsse bzw. ⸗ringe.

3. Auf Vorschlag der Leiter der zuständigen Arbeitsausschüsse bzw. -inge liegt der Generalbevollmächtigte die Typen der elektrischen Meß⸗ und Prüfeinrichtungen fest, die in Zukunft noch gefertigt werden dürfen.

Bereits laufende Fertigungen anderer als der festgelegten Typen können zu Ende geführt werden. Ihre Auslieferung bedarf der Zustimmung des Generalbevollmächtigten oder der von ihm beauftragten Leiter der Arbeitsausschüsse bzw. ⸗ringe.

Die Herstellung anderer als der aus dem Bereich dieser Arbeitsausschüsse bzw. ringe zur Fertigung freigegebenen handelsüblichen Gerätetypen ist untersagt.

4. Ueber die Behandlung von Aufträgen der Wehrmacht, des Reichsführers⸗„s, der Teutschen Reichspost und der Deut⸗ schen Reichsbahn ergehen besondere Bestimmungen.

Berlin W 35, den 30. Juli 1943.

Der Generalbevollmächtigte für technische Nachrichtenmittel Fellgiebel, General der Nachrichtentruppe.

Anordnung Nr. 3

zur Durchführung der Anordnungen 11438 und VMA3 der Reichsstelle für Rauchwaren (Genehmigung von Veredelungs⸗ auftragen) Vom 12. August 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 19539 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

51 . (.) Die gn, von Aufträgen auf Veredelung von Fellen und Pelzwaren der Einfuhrnrn. 154 a und b, 156,

zwecks Genehmigung der Veredelung vor Vergebung von

Aufträge bedürfen der , n, des Gemeinschafts werks des deutschen , , es, Leipzig, als Bewirt⸗ schaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Rauchwaren.

(3) Wer Felle und Pelzwaren veredeln lassen will, hat

Verzdelungsaufträgen dem Gemeinschaftswerk des deutschen Bech ered chin ge lderbe⸗ zu melden, wieviel und welche Arten Felle und Pelzwaren zu veredeln sind. Er kann dabei angeben, an welche Veredelungsbetriebe er die Felle und Pelzwaren zur Veredelung zu geben wünscht. 4 , (G3) Das Gemeinschaftswerk des deutschen Pelzveredelungs⸗ gewerbes kann die Veredelungsbetriebe bestimmen, an die die Uufträge auf Veredelung zu vergeben sind.

. 3 2 ;

Das Gemeinschaftswerk des deutschen Pelzveredelungs⸗ gewerbes kann mit Zustimmung des Reichsbeguftragten Aus⸗ nahmen von der Vorschrift des 1 Abs. J zulassen.“

53 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den S5 Jo, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. 84

(1) Diese Anordnung tritt am siebenten Tage nach der Ver⸗ kündung in Kraft,

(2) Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be⸗ setzten Gebieten Kärntens und Krains. .

(3) Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 1 zur Durchführung der Anordnung L43 und WAs der Reichsstelle für Rauch⸗ waren (Genehmigung von Zurichteaufträgen) vom 22. Mai 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 119 vom 25. Mai 1943) außer Kraft.

Berlin, 12. August 1943.

Der Reichsbeauftragte für Rauchwaren. M. d. F. d. G. b.: Hoffmann.

Nachtrag 1, zur Anordnung X/ 43

der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete über die Beschränkung des Bezuges und der Lieferung von renn flöten

Vom 10. August 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in

Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung der Regelung

des Warenverkehrs vom

18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) sowie auf Grund von 5 1 Abs. 2 und 8 13 der Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren in der Fassung vom

I7. Februar 1913 (RGBI. J. S. 104) wird die Anord—⸗

nung X43 vom 1. August 1943 (Deutscher Reichsanzeiger

und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 177 vom 2. August 19315) mit Zustimmung des Rei geändert:

swirtschaftsministers wie folgt

J. . In Abweichung von 51 Lieferungs beschränkung) wird der

Wiederbezug von Meterware gegen einen von der örtlichen Punktverrechnungsstelle bestätigten Punktscheck ohne jede Ein⸗

schränkung zugelassen.

Jacken und Janker Winter joppen . sonstige Mäntel (soweit nicht

Schirme Schlafanzüge

Gebieten von Eupen, Malme

Il. Die in 52 (XVerkaufsbeschränkung) angeführte Anlage er⸗

hält die . : Anlage J. Unter den in der Anlage genannten j

Teile davon zu verstehen.

ll. , Der Anordnung X43 wird eine Anlage II beigefügt, die

nzügen sind au

nachstehenden Wortlaut hat: .

Anlage II. . II. Frauen Kostüme

Jacken und Janker

I. Männer

auf Anlage I) Schirme . Morgenröcke, Schlafanzüge, Nachtjacken, Bettjäckchen.

Die in der Anlage II aufgeführten Gegenstände unter⸗

auf Anlage I)

sonstige Mäntel (soweit nicht

liegen der Verkaufsbeschränkung des § 2, dagegen nicht der

Lieserbeschränkung des §1. IV.

Diese Anordnung tritt am Tage der Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den , ,. Ostgebieten und den

ustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung g, auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 10. August 1943.

Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete.

Hagemann.

. Vir fc am ί- :

Die Reinhaltung der deutschen Gewässer Gründung eines Abwässerausschusses der Wirtschaftsgruppe Lebensmittel industrie

Die Reichsgruppe Industrie hat sich verschiedentlich in der letzten Zeit mit . Fra e der Reinhaltung der deutschen Ge⸗ wässer und damit . er Abwässerbeseitigung der einzelnen Fabrikationsbetriebe befaßt. Es ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der Reichsgruppe Industrie und den sonstigen mit der i r sserst e sich e , Stellen zustande gekommen. Im Rahmen diefer Arbeiten hat die Wirtschaftsgruppe Lebensmittel⸗ industrie vor einiger Zeit einen eigenen Äbwässerausschuß ge⸗ ründet, an welchem die Fachgruppen Fleischwarenindustrie, Fischindustrie, Obst⸗ und Gemüseverwertungsindustrie, Stärke⸗ industrie, Nährmittelindustrie, Getreidemühlenindustrie und Schälmühlenindustrie u. a. beteiligt sind. In den Beratungen unter Dir. Kerckhoff, Küstrin, wurde klar herausgestellt, daß es Aufgabe der beteiligten Industrien ist, in erster Linie der Ver⸗ schmutzung der deutschen Gewässer entgegenzutreten und Wege zu finden, die die Abwässer der Fabriken einer Verwertung zu⸗— führen. Auf der anderen Seite hat dieser Ausschuß aber auch den Zweck, die Industriebetriebe vor übertriebenen Forderungen

zu schützen. Die Zusammenarbeit mit allen an der Frage inter

essierten Stellen ist sichergestellt.

Sparbücher und Bankpapiere sicherstellen Die Sparkassen, Banken und sonstigen Kreditinstitute haben alle Vorkehrungen ; . schäftsgebäude den Geld-, Spar⸗ und Kreditverkehr sofort, wenn auch behelfsmäßig, weiterführen zu können;

niemand um seine Ansprüche besorgt zu sein. Jedoch wird für

die Kunden sowohl wie für die Banken und Sparinstitute die

es braucht alst

y und Moresnet sowie mit

elroffen, um im Falle der Zerstörung ihrer Ge⸗

Ueberwindung der anfänglichen Schwierigkeiten erleichtert, wenn

die Kunden ihre Unterlagen (Sparbücher, Kontoauszüge usw' bei der Hand haben. Es ist daher zweckmäßig, Riese Ur n ,, weil sie unter Umständen als schüeller, Nachweis für Guthaben und zerstörte Werte sowie für die Wiederherstellung des laufenden Geschäftsverkehrs gebraucht werden. Es ist also

ratsam, daß folgende Gegenstände und Tokumente mit im Luft⸗

schutzgepäck berwahrt werden: Sparbuch, Eisernes Sparbuch, Bank— buch, Scheckheft, letzter Tages⸗ und Kontoauszug, letzte Wert⸗ papiergufstellung, Schließfachschlüssel, Quittung über Ver— wahrstücke. ö.

Wirtschaft des Auslandes

Englands Schiffsbauindustrie soll zugunsten der USA. ausgeschal⸗ tet werden. Ein „Abkommen“, das Englands Abhängigkeit von den Vereinigten Staaten beleuchtet ;

Stockholm, 14. August. „Das neue britisch⸗amerikanische Schiffahrtsablommen, demzufolge die USA. England vorüber⸗ gehend Handelsschiffe zur Verfügung stellen, bedeutet nichts anderes als die Abdankung der u chen Schiffahrt zugunsten der amerikanischen“, heißt es in einem neutralen Bericht über einen Brief, den Roosevelt an den britischen Ministerpräsidenten Churchill schrieb und in dem er ihm versprach, für England eine Anzahl Schiffe für die nächsten zehn Monate bereitzustellen. In diesem Brjef Roosevelts wird ausdrücklich darauf Bezug ge⸗ nommen, daß die USA. „heute die Führung im Bau von Han⸗ delsschiffen haben“, während England, das bis zum Jahre 1910 führte, sich in erster Linie auf den Bau von Kriegsschiffen, Ge—⸗ leitfahrzeugen usw. beschränkte. Der Brief vermerkt aber auch eine Tatsache, die besonders aufschlußreich ist. Roosevelt erklärt, es sei unzweckmäßig, wenn England Handelsschiffsraum in größerem Umfang baue, da diese Bauten nur möglich sind, wenn die USA. das nötige Stahlmaterial' erst zur Verfügung stellen. Dieses Verfahren sei unzweckmäßig, da man es sich angesichts des Mangels an Tonnage nicht leisten könne, daß die Amerikaner

würden. Es sei viel besser, England statt mit den Rohstoffen für den Ban von Schiffen gleich mit fertigen Schiffen zu be⸗ liefern. Dies bedeutet eine weitgehende Ausschaltung der briti⸗ schen Handelsschiffswerften zugunsten der amerikanischen.

In britischen Werftkreisen ist man mit dem Abkommen höchst unzufrieden. Man erklärt, England verfüge aus jahrhunderte langer Tradition über weit größere Erfahrungen in dem Bau von Handelsschifsen als die USA., die erst seit einigen Jahren sich dem Schiffsbau in größerem Stil zugewandt hätten. Die praktische Erprobung der amerikanischen Einheitsfrachter habe keine günstigen Ergebnisse gebracht. Die Leistung und Lebens⸗ fähigkeit dieser Notfrachter sei sehr beschränkt. Ai ßer hem sei zu befürchten, daß die USA. gerade ihre schlechtesten Schiffe an die Engländer weitergeben würden. ;

Dieses neue Schiffsgeschäft zwischen England und den USA. erhellt blitzartig den hohen Grad der Abhängigkeit Englands von den USA. England hat auch auf einem Gebiet abdanken müssen, auf dem es zwei Jahrhunderte lang Alleinherrscherin war.

Eine Milliarbe Pfund kurzfristige Schulden Englands Finanzprobleme

Stockholm, 14. August. Den „gewaltigen kurzfristigen

568, 564 und 565 und die Annahme und Ausführung solcher

Schulden“, die England im Empire sowie in verbündeten und

Stahlplatten nach England schickten, damit diese dort montiert,

rörterun

neutralen Ländern habe, schreibt der . des Man

chester Guardian“, werde bei der von Nachkriegs—⸗

problemen viel zu wenig Beachtung geschenkt. In seiner jüngsten

tummer teilt nun der „Economist“ mit, daß diese neuen Schulden, die sich in verschiedener Gestalt in London ansammelten,

bereits den Betrag von einer Milliarde Pfund Sterling über⸗

stiegen und weiter schnell anwüchsen. Sobald England einmal

seine Währungskontrolle aufgebe, sei damit 9 rechnen, daß diese

Schulden sofort von den Gläubigern zurückgefordert würden. Das bedeute nichts anderes, als daß England zwei volle Jahresaus— fuhren im Umfang von 1938 dem Ausland abtreten müsse, „ohne auch nur einen Knopf“ dafür als Gegenleistung zu erhalten.

Umstellung französischer Inhaberaktien auf den Namen

Ueber die Auswirkungen eines französischen Gesetzes vom

ö . 1943 bestehen in den beteiligten Kreisen wesentliche n

arheiten. Zur Klarstellung teilt die Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe daher mit, daß schon nach dem französi⸗ schen Gesetz vom 28. Februar 1941 französische Inhaberaktien, die 1j dem 17. ,. 1941 dem Tage vor der Börsenwieder— eröffnung ihre Eigentümer gewechselt hatten, dem Erwerber nur ausgehändigt werden durften, wenn die Stücke vorher auf den Namen umgeschrieben waren. Wollte der Erwerber für die die von ihm neu erworbenen Aktien die Eigenschaft als In— haberpapier erhalten wissen, so mußte der Veräußerer die von Inn ff liefernden Aktienurkunden bei einer Bank, einem tabli Geschäft vermittelt hatte, für Rechnung des Empfängers nieder— legen; der Verwahrer ö. das Stück aber nur dann aus— händigen, wenn es vorher auf den Namen umgeschrieben war. Die Verwahrung bei einer gangsmaßnahme gedacht, weil die Sperrdepots bei Banken usm. nach und nach bei der neuerrichteten Caisse Centrale de Depots et de Virements de Titres hinterlegt werden sollten. Diese Effektenzentralkasse, die ihren Sitz in Paxis hat, hat inzwischen durch Veröffentlichung von Listen im Bulletin des Annonces Legales Obligatoires (BALO) die Aktiengattungen bekannt— gegeben, welche nunmehr immer unter der Voraussetzung, daß es sich um nach dem 17. März 1941 erworbene Stücke handelt bei ihr hinterlegt werden müssen. Eine Verwahrung solcher aufgerufener Inhabezaktien in einem . Depot bei einer Bank usw. oder durch den Aktionär selbst ist also schon seit 1941 nur noch dann möglich, wenn der Aktionär sie aus der Zeit vor dem 17. März 1941 besitzt oder wenn die Aktien⸗ a , vor der Aushändigung auf den Namen ausgestellt n Das neue Gesetz vont 3. Februar 1943 hat den bisherigen Rechtszustand praktisch abgesehen von einer gewissen steuer— lichen Benachteiligung der Inhaberaktien noch nicht gæ—

nterlagen

sement Financier oder bei dem Intermédiaire, der das

nk usw. war nur als Ueber⸗

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 189 vom 16. August 1943. S. 3

ändert. ledigli i ten, die in

1

oder Verwahrer der Wertpapiere bei der Caisse Centrale veranlaßt. infolge der Kriegsereignisse

Sonderfristen bestimmt werden. setzes regeln die Rechtsfolgen, Aktionär seiner stellung seiner

Die Verpflichtung zur ausgefüllt wird.

wirkungen des dessen Inkrafttreten gemäß Art. 12

sehen war, durch eine Abänderungsverordnung aber auf den

. Oktober 1943 hinausgescheben ift.

Deponierung bei der Caisse Centrale eine ffe sieht der Art. 8 vor, daß die von dieser af e, kd e n bezeichneten, aber als „Altbesitz“ noch nicht deponierungspflichtig von O5 *, des Durchschnittskurses inen . werden, während freiwillig deponierte Inhaberaktien dem billi⸗ e H,50 R unterworfen öhung kann bei gewissen Werten fast den Inhaberaktionär

gewordenen Inhaberaktien künftig

geren Steuersatz von 0, 6 2.

ertrag aufzehren. Ein darüber schlüssig machen, ob haberpapiere hinterlegen will punkt hinausgeschoben ist, 31. Dezember 1943.

er zur

Gleichwohl wird werden, schon jetzt die Entschlie

den, für welche französche , im Depot verwahrt zerder Ent. ung darüber zu erbitten, ob sie die Hinterlegung . Stücke bei der Caisse Centrale ober hl amensstücke wünschen.

Umwandlung in

Zürich, 14. August.

eingetretene Aktivität der Hande 32 (10,9) Mill. sfrs. erhöht. damit einen Wertzuwachs um 9,8

die Ausfuhr i gewiesen.

Durch Art. 1 dieses Gesetzes wi j 36 „ermächtigt“, an ie n 85 tile i mnie

1 ' en von ihm noch zu erlassenden ArrEtès zuführen wären, binnen der von ihm en, ,. wu den Tana, nnnelön fn, 9 zu bestimmenden Fristen

rechtzeitig ihre

U verhindert Deponierung erforderlichen .

die eintreten werden, wenn der

ner Inhaberaktien in Ramensaktien ni Zur Zeit ist nicht damit zu rechnen, ö,

ere oder nicht. des Inkrafttretens des Art ich

bleibt dafür noch eine „Schonfrist“ bis

französischer Ge⸗

fern nicht der Eigen imer . Niederlegung Für solche Aktionäre, die sind, die für die i zu erfüllen, können folgenden Artikel des Ge⸗ und der Deponierung oder Um— ktien Aktionären daß dieses Rahmengesetz

Tribune

zum 1. April 1943 vorge⸗

Um für die freiwillige

Steuersatz Vorjahres unterworfen

bleiben. Die Ex⸗

infolgedessen nur zu einem Jewissen während ein ständig wachsender Pro verschwindet.

Anmaßende Forderungen der britischen

Genf, 14. August. Argentinien forderten

n,, . en, Bezeichnend für die ej Die irrigen Auffassungen von den Aus‘ schrift' an ͤ esetzes gehen vornehmlich auf Art 8 zurück,

„Tribune“

in Argentinien

16 3, berichtet

diesen

(

Teil an die Bevölkerung, zentsatz im Schleichhandel

Eisenbahngesellschaften

Die britischen Eisenbahngesellschaften in ? n eine Erhöhung der Gütertarife um 20 . Personenfahrpreise um Wochenzeitschrift, Tribune“. Sie s

; ein ] pricht von Anmaßungen, zumal die zusatzlichen Einnahmen aus nn,

. Tariferhöhungen den in der Londoner City in die 33 aher sollten. Auffassung der Aktionäre ist die in einer Denk⸗ die argentinische Regierung enthaltene und von zitierte Erklärung: Es ist an der Zeit, mit der Vor— stellung aufzuräumen, daß die argentinischen h ̃ dingungslos im . ö. , , Oeffentlichkeit stehen. meint zu dieser Angelegenheit, „diese ichti Anspruch auf , , n d g f , mn . Idealen Hohn. man das erfahre. sinnen abgelehnf und damit bewiesen als die britischen Geschäftsleute, die f kraten nennen.

isenbahnlinien be⸗

e Au spreche allen sozialen Man müsse sich als nn . nen . Die argentinische Regierung habe dieses An⸗ daß sie fortschrittlicher denke ich aufrechte englische Demo⸗

Amtlich. Berlin ——, Brüssel —— Italien (Clearing Kopenhagen Stockh

Zürich, 14. August.

25673, die englische 8, 7 B., Buenos Aires Vork 4,79, Berlin 191,80

16,95 B., Berlin 167, 56 Brüssel G., 67,50

——, , Kanada 3,75 G., Buenos Aires 102,50 G., Os lo, 14. August.

ganzen Dividenden⸗ i muß sich hiernach Steuerersparnis seine In⸗ Nachdem der Zeit⸗ auf den 1. Oktober

empfohlen. von den Kun⸗

London, Paris ——, Berlin

Berichte von auswärtigen Devisenmãrkten

02 1 4, Oz Spanien (offiz. 40, 50, Montrẽsl . . real is r, Limsterdam Brüsel . Ilatien reid, tres Schweiz 17,30 - 17,40, Kopenhagen Im 16,856 16 95, Sslo

Rio 83, 647 /, Schanghai Tschungking. Dollar —.

14. August. (D. N. B.) New York

Buenos Aires

(Freiv.) loffiz. .

Berlin 175,25 G., 176,75

Rom 22,20 G., 23,26 B.

Amsterdam, 14. August. zo, il 365,17,

London 1730, New York 4,31

; Mabrid 39 76, 8 Lissabon 17,3714, Stodhoim 102,664, Oslo 95,621 B., Kopenhagen 9037 B., Sofia 5, 3717 B., Prag 17,30, Budapest jo, 50 B., Zagreb 8,5, Athen —, —, Istanbul 3,56 B., Bukarest 2, 37 B., Helsinki

Kopenhagen, 14. August.

(D. N. B.)

(D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit.]

London —, New York —, Faris

Schweiz 43,53 = 43,A71, Helsinki

Madrid ——, Oslo olm 44,81 44,90, Prag —.

D. N. B.) III. 40 Uhr.) Paris 5,Fo,

Brüssel 69,25 B., Mailand

Holland 229, Berlin 172,55,

63, 75, Japan 101,00 B., Rio 22, 55 B.. (D. N. B.) London 19,34, New Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich

11,25, Rom 25,35, Amsterdam 264,76, Stockholm 114 15, Oslo 109 00, Helsinki 9,83 Prag —, Madrid —, —. Alles Briefkurse. Stockholm, 14. August.

(D. N. B.) London 16,885 G., G., 168,50 B., Paris G., 9, 00 B., B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,8090 B.,

Amsterdam G., 223,50 B., Kopenhagen 87,50 G., 87, 90 B., Oslo 95,35 G., 95,55 B., Washington 4, is G., 4, 20 B., Helsinki 8,365 G., 8, 59 B., Rom 22,00 G., 22,29 B., Prag —, Madrid

G., 17,50 B.,

London G., 17,75 B., B., Paris G., 10,00 B., New York

3, 8zꝛ B., Lissabon 104,59 B.

= G., 440 B., Amsterdam G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,0 B., Helsinki s, 0 G., 9, 9 B., Antwerpen G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,5 G., 92,25 B.,

Stockholm

Die Elettrolytkupfernotierung der Vereinigung für beutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut 9 . 5 am 16. August auf 74, 00 RM (am 14. August auf 74, 00 RA) für 100 kg

erliner Meldung des „D. N. B.“

Stockholm, 14. August.

Orient hat sich in den letzten Wochen derart kritisch

daß England

Bevölkerung in Vorderäsien zu

verständiger weisen darauf hin, daß die Be

entgegentreibt, wenn nicht , . Gegenmaßnahmen

werden. Die zur Verfügung

Orient und in Nordafri aber wird bezeichnet, daß die englischen

werden.

2 h Für den innerdeutschen Verr 3 Der schweinerisce Mwhenhanbel im Juli 9. Berlin festgefstellte Notierungen für telegraphische r en, , ,,,, , Zürich, 14. Angnst. Die Sertiol Handels statifhnt ber OberzollC us zahlung, aus ländische Geidsorten und Banknoten Sil ichleonreen, Sidafettannsge mmer: ::: e . direktion teist mit, Die Entwicklung des Schweizer Außenhandels Tetegraphische Atus zahtung . , 66 . pie mn, 6 ibi durch eine mengen, und werf ißt Aidan e - Sidier.. ...... 4.16 az er Einfuhr bei erhöht 1 3. anada== . 44444444 . 2, 098 2, 199 folge nn. Auß ) 3 Eyportwertu mscten charakterisiert. In⸗ 16. August 18. August Vereinigte Staaten von Amerika .... ...... ...... . ö zb ge dieser Außenhande gel e rng hat sich die bereits im Juni gew Grief Gel Brief Brastliien . . 6 8 9 i im 3. peiter. auf Vcshbegn Gllerandrien und Auslandtiche Gemolorten und Santnoten r egenüber Juni ergibt fich bei der d 1 ää9gypt. Pfund 8 . . 6 g Einfuhr mit 134, Mill, ffrs. eine Werlfenkung? um 1,3 Mi . in,, wen, mo, kn, wn, nn . 4 sffrs. Die Ausfuhr erreichte dieses Mal 166,4 Mill. ffrs. und zeigt e, , Tind . ö on, , , . t Mill. sfrs. Gegenüber dem Del g ffn. Dr el u. Antwerpen 109 Belga 88, 96 40, 09 39, 965 0 6 , ,, 53 3 16 . 66 Juli 1949 zeigt die Einfuhr eine Abnahme von z,. Mill. sfrz, ien beg get, ' 'ruzeito 36 , , es es, zs s t mit einem Mehrerlös von 19.7 Mill. ffrs. aus- hre nf; 100 Rupien 1 ir re e ,,,, ,, , ulgarien (Sofia) ...... .... ioo Lewa oa: 585 ; 1 . , wan. Dänemark (Kopenhagen)... 100 Kronen . . . zn; Argentini ,,, 77 M 7 57 England (London) ...... 1èengl. Pfund . ui ö. 21 , d , en . ö , en. . . . ie Crzähtungtrise in Rehen Often än, rr; , , n, d, , wirr: , d, d, , . Völliges Versagen der britischen Verwaltung . üthden)..... . 1060 ö 1586 16 Tos Ion ,, a, hing,. 6 ,. 66 . Die Ernährungslage im Mittleren Oäth (mnsterbam a. Retter. , (an 1 . . zugespitzt, Tran Cxeheran) ...... Io ae, , n, nen un. e . , iog Lewa s, 7 809 80 6,00 ; abernials einJe große Ernährungskonfer'nz nach zi eit ' äös itt. Kr. zn, d, kn, käse ie, eden, d en, d, en, va, edo Kairo einberufen mußte, um die Frage der Versorgung des e g . 6 18 . ät, üer it, 13a. Lnglische: 10 und darunter. 1 ongl. Kp. K 3 ,,,, er. öhm bc e, fh ens ne, äs dänn ö sänn e T., w n,, 105 Finnmart 5,oss 8, ozs S, oss G, oss BVerteisung diefer Lebensmittel zu besprechen. Diese gonseren; ien ba, ,' 100 Runa Nr ne, n, n,, , und un wird selbst von englischer Seite als ein Notsignal bezeichnet; es ,,, , n . sens 66 3 5576 60 s , . . 2 2. . [1 2 kh * ,, . tre , , 2 sei unbedingt notwendig, den 3 der i d , e, n. . 5 i ene 1018 ihn 191 15 ada 3 1 e well id 163 13n 1. en. erich engli er Sach⸗ ; Tutarest) . .. e * . Kroatische .... ...... 109 Kun 4699 539 . z ; Schweden (Stockholm u. Göte⸗ NRorwe gische: zo nr. n. varunie: . f 6 1 e, ,, , . . rüng Syriens, y , nn ,, , n 100 Cronen 658, 6 80,56 56,16 30,5655 e ge c nen , ransjordaniens und des Irak einer schweren (ungerkatastrophe * (Zürich, Basel und ,,, idgo Lei 1,88 1,68 168 1s etroffen ern) 190 Frs. 57,88. 585,01 57,85 53,01 Schwedische: große ...... .. 150 Zronen . 2 * 2 chenden Lebensmittel reichen nicht e G en, . 1 Erb. Dinar 4995 S,o9s 4,985 3,993 560 Kronen und darunter.. ig ECronen 598,9 359,84 39,0 39,64 aus, da die zivile Zufuhr auf ein Mindestmaß herabgesetzt werden , 109 1 . 6 a e. . 6 e n, . , e, , mußte, um die Versorgun der britischen Truppen im Mittleren Südafrikanische Union (Pretoria : ,, S dich . arunter - 1 29 8 96 55,7 57,sss 58,97 ; ö t nh end n ern 1st dafr. Pfd. . ö. ö. . 5 e. 6 serb. Dinar 4,9 5,01 4, 99 5, 01 a sicherzustellen. Als noch schltmmer ue Tonen, k , , kee, n. . . ,, zo . n m e 1,9785 1,982 1,978 1,989 i be, , . . 109 slow. Kr. 8,55 8, 62 8,58 8/62 handel, der unvorstellbare Ausmaße angenommen hat, nicht fertig r en n, ne,, . Goldpeso 1,199 1,201 1,199 1,9201 err antsche ö 1 ern n 3 3 *. 3 Die unzureichend vorhandenen Lebensmittel kommen J Beöltz Shen van Amerita . „(gar ungarn , ioo Peng und . 3 Kei Port.. —— ö ioo Bengs so, 138 61g so, 8 6, oꝛ

a. we

. Untersuchunga · und Strafsachen. X. gerungen. 28. ote,

8. Aufgebote

ee, ö .

etreffs des Auslofungsscheins zur Schuldverschreibun der Anleiheab⸗

lösungsschuld des Veutschen Reiches von

1925, Gr. 41, Nr. 26 05 über 25 Ii.

ö die Zahlungssperre gemäß § 1019 PO. erlassen worden. 456. F. 294.

i 43 Berlin, den 13. August 1943. Amtsgericht Berlin.

17738

Das Aufgebot folgender Urkunden ist beantragt: Zu 1— 3: a) der Schuld⸗ verschreibungen der Anleiheablösungs⸗ schuld des Deutschen Reiches von 1935, b) der Auslosungsscheine der Anleihe⸗ ablösungsschuld des Deutschen Reiches von 19235; 1: a Nr. 408 348 über 25 RAM, b) Gr. 14 Nr. 18348 über 25 Rat, z: a) Nr. 1337 734 über 12,50 HM und Nr. 1 473 894 über 25 RM, b) Gr. 40 Nr. 6734 über 12,60 R und Gr. 45 Nr. 22 894 über 25 RM, 8: a) Nr. 396 534 über 25 HM, b) Gr. 14 Nr. 6534 über 25 Rau, 4: a) Nr. 145 010 über 100 K, b) Gr. 5 Nr. 25 910 über 109 Ru, 5: a) Nr. 271 537 über 12,50 RAM, b) Gr. 10 Nr. 1537 über 17,50 H., 6: a) Nt. 1186221 über 25 H. A, Nr. 1005 463 über 50 RM, Nr. 11635435 über 100 RAM, Gr. 34 Nr. 15 221 über 25 RM, Gr. 23 Nr. 23 963 über 50 iet, Gr. 20 Nr. 2s 746 über 100 RM, 7: a) Nr. 597 666 über 25 M, b) Gr. 20 Nr. 27 666 über 25 -M, 3: a) Nr. 1182 191 und 1671534 über

4 50 Ji. 4, Nr. 2277 808 über 25 Ii.M, Nr

Rr. 318 462, i 75 215, 1 295 056 Über je 1250 R., b) Gr. 30 Nr. 22694 und Gr. 17 Nr. 57 931 über je 50 R. A, Gr. 30 Nr. 41 808 über 25 R., Gr. 12 Nr. 18 482, Gr. 13 Nr. 44 245, Gr. 38 Nr. 25 083 über je 12,50 RA, 9: der Deutschen Ko]mmunal⸗ Sammel Ab ösungsanleihe Buchst. G Nr. 165 656 über 50 RM sowie des Auslosungs⸗ scheins zu ber gleichen Anleihe Ser. 1

4. ui u 8 e: er.

6. Auslosung usw. von ren,

8. Qommanditgeseilschaften auf Aktien,

. Artiengesellschaften, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

19. . 8. D. 2 8 , n,

12. Offene Handeig⸗ und Qommanbditgesenschaften,

18. Unsall⸗ unb 14. Deutsche Re . und Bantaugwefsse,

18. Berschiedene

nvalibenversicherungen,

etanntmachungen.

Buchst. C Gr. Nr. 666 über 50 .. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, shätestens in dem auf den 15. März 1944, 1 Uhr, vor dem unter⸗ i rern, Gericht in Berlin, C2, Neue ,,,. 4, J. Stockwerk, Zimmer Nr. 118, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird. 456. Fw. Sam. 4. 43. erlin, den 9. August 1943. Amtsgericht Berlin. Abt. 456.

17710

Die unbekannten Erben der Lehrerin a. D. Hedwig Franziska Fox, zuletzt wohnhaft in Hildesheim, geboren am 27. Februar 1869 zu Allenstein und ver⸗ storben am 31. Januar 1943 in Hildes⸗ heim, werden 6 H, , sich späte⸗ stens am iö. Oltober 1913 bei dem unterzeichneten Gericht zu melden.

Hildesheim, den 106. August 1943. Das Amtsgericht, Abt. 8.

17744]

Durch , , , , vom 10. August 1943 sind in e Namensaktien der ZJuderfabrik Nordharz Aktiengesellschaft in Osterwieck für kraftlos erklärt: 1. Aktie Nr. 72, Aktienbuch Seite 112, lautend auf Wilhelm Papst in Bühne, 2. Aktie Nr. 163, Aktienbuch Seite 332, lautend auf Wilhelm Mahnkopf in Lüttgenrode, 3. Attie Nr. 963, Aktienbuch Seite 568, lautend auf Emilie Redemann geb. Quidde in Wiedelah, 4. Aktie Nr. 4611462, Aktienbuch Seite 587, lautend auf Ernst Keil in Zilly.

Osterwieck, den 19. August 1943.

Das Amtsgericht

17146] Kraftloserklärung.

Nach fruchtlosem Ablaufe der Auf⸗ gebotsfrist (Edikt vom 24. 11. 1943, F 14.42 3) wird folgendes Wert⸗ papier zügunsten des Johann Brand⸗ ner, Landwirt in Lausa 82, bei Losen stein, für kraftlos erklärt: Einlagebuch der Raiffeisenkasse für die Orts- und

unbeschr. S., Nr. 996, lautend auf Jo⸗ hann Brandner mit einem Stand von IM 650. Steyr, am 28. Juli 1943. Landgericht Steyr. Abt. 2.

17745 Kraftlos erklärt wurden die Ver⸗ mögensbuchverträge Nr. 202744 und 202 745 der Bausparkasse Gemeinschaft der Freunde Wüstenrot, gemn. reg. Gen. m. b. SH. in Salzburg, Straße der SA. 7, lautend auf Hans Gräßle, mit einer vertraglichen Summe von je 5900 S, jedoch mit darauf geleisteten Einzahlungen von je ca. 400 RM. Salzburg, am 10. August 1943. Landgericht Salzburg. Abt. 4.

17743 Durch Ausschlußurteil des Amts⸗ gerichts Koblenz⸗Ehrenbreitstein vom

28. Juli 1943 wird der Sypothekenbrief vom 15. 3. 1927 über die im Grund⸗ buch von Pfaffendorf, früher Band 19 Blatt 275, jetzt Band 24 Blatt 468 Abt. III Nr. 5 aus der Urkunde vom 19. 2. 1927 eingetragenen, nach . gabe des , e,, ,, . vom 16. 7. 1925 eingetragenen Aufwertungshypo⸗ n 1536,66 GM für kraftlos er⸗ är

Koblenz⸗Ehrenbreitstein, 28. 7. 1943.

Amtsgericht.

17741

Durch Beschluß des Amtsgerichts

Berlin vom 6. August 1943 ist der

Leutnant Martin Eugen Krickl, geboren.

am 16. Juni 1920 in München, für tot

erklärt und als Zeitpunkt des Todes

der 29. April 1942 festgestellt worden.

455. II. 105. 43

Berlin, den 6. August 1943. Amtsgericht Berlin.

17742

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 6. August 1943 ist der Feld⸗ webel Karl Heinrich Fleßner, geboren am 8. Januar 1916 zu Poslau, für tot

Pfarrgemeinde usa, reg. Gen. m.

der 24 August 1940 festgestellt worden. 465. II. 108. 48. ;

Zustellungen

171630 Deffentliche Zustellung.

Der Maschinenwärter Georg Neu⸗ mann aus Danzig, , ,, . Danzig, , echts⸗ anwalt Dr. Fuchs in Danzig, klagt gegen seine Ehefrau Pauline Neumann 6 Kurz in New York, 135 Central⸗ Part West J3— 74 th Street, mit dem Antrage auf Ehescheidung aus 3 55 Ehegesetz. Die Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor, die. 5. Zivillammer des Land⸗ ,. in Danzig, Neugarten 30 / 4 2. Stockwerk, Zimmer Nr. 227, auf den 5. Okltober 1943, 19 Uhr, geladen mit der Aufforderung, 1 durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Danzig, den 29. Juli 1943.

Die Geschäftsstelle, Abt. 45,ů des Landgerichts.

17632 Deffentliche Zustellung.

3 R S6 / 8. Der Heeresangestellte Adam Thiem in Rar el Michelien) bei Leslau, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Uhlmann in Leslau, llagt gegen seine Ehefrau Marie Elise Thiem geb. Schack, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung und Schuldigerklärung der Beklagten gemäß 8 157 Abs. 1 BGB. Das Landgericht deslau ladet die Beklagte zur münd— lichen Verhandlung des ter m ss vor die J. Zivillammer des Land⸗ gerichts in Leslau auf den 5. Oktober 1943, 9 Uhr, mit der Aufforderung sich durch einen bei diesem Gericht zu— gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten 9 lassen. Leslau, den 5. August 1943.

erklärt und als Zeitpunkt des Todes

171631) Deffentliche Zustellung! Der kaufmännische Angestellte Her⸗ bert Karl Battenberg, Kassel, Dörn⸗ bergstraße 7, rs rg ber e ch,, Rechtsanwalt Dr. Früchte in Kassel, klagt gegen 6 . Esperanza Carrasco de Battenberg geb. Carrosco y Preeiado, zuletzt in Mexiko D. F. a calla de Versalles Nr. A, auf Ehescheidung aus § 56 des Ehegesetzes. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts— streits vor den Einzelrichter der 2. Zivilkammer des Landgerichts in Kassel auf den 5. Oktober 1943, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten fu lassen.

Kassel, den 6. August 1943.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

1749] Oeffentliche Zustellung.

Die Studienassessorin Frau Eva Fetz . Schwidetzky, Kassel, Tannentuypen? traße 15, Klägerin, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Früchte in Kassel, klagt gegen den Diplom⸗In⸗ genideur Erich Fetz, Southport Conn. in USA., 159. Mill Hill⸗Road, Beklagten, auf Ehescheidung aus z 49 des . gesetzes und Schuldigerklärung des Be⸗

klagten. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlun des Rechtsstreits vor die 2. Zivil⸗

kammer des Landgerichts in Kassel, Platz der SA. Nr. 2, erstes Stockwerk, Zimmer Nr. 227, auf den 19. Oktober 1943, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen. Kassel, den 19. August 1943. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

17II50] Oeffentliche Zustellung.

Die standeslose Luise Barbara Mar⸗ garetha Marti geb. Auna, wohnhaft in, Luxemhurg, Pariser Platz 31, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

Dr. Mehring und Dr. Lomen in

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