i .
r ee.
.
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 190 vom 17. August 1943. S. 2
—
Schacherl, Frantisek, Privatdozent, geb. am 4. 10. 1887 ö Wittinzau, verh., kfls, fr. J.., und dessen Ehe⸗2 frau, Schacherl, Blazena geb. Jelinek, geb. am 15. 2. 1893 in Melnik, verh., kfls., fr. J.⸗k, beide zul. in Brünn, Giskrastr. 71, whg., ,
Zanda, Ferdinand, Landwirt, geb. am 3. 1. 1894 in
Gr. Hostrabitz, ev., verh., zul. in Hostraditz Nr. 31 whg, Zizlavsky, Svpatopluk, Bezirksarzt, geb. am 19. 5. 1905 in Wsetin, verh, orthodox, zul. in Wsetin, Smetana⸗ gasse Nr. 1264, whg., . ‚ „Zl y, Oldrich, kaufm. Angestellter, geb. am 6. 7. 1905 in Laibenhau, Bez. Friedberg, kfls., fr. r.⸗4., verh. zul. Laibenhau Nr. 121 whg., .
Zoch lar, Ladislav, Rechtsanwalt, geb, am 4. 4. 1902 in Straßnitz, verh., r., zul. in Brünn⸗Hussowitz, Forst⸗ gasse Nr. 42, whg., . :
41. . Vladislav, Arbeiter, geb. am 5. 6. 1903 in Vesely, verh., r- k., zul. in Kunowitz, Bez. Ung. Hradisch, Nr. 724 whg.
Brünn, den 12. August 1943.
Geheime Statspolizei. Staatspolizeistelle Brünn.
Bekanntmachung Auf Grund der 85 1, 3 und 4 der VO. über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens in den sudeten⸗ deutschen Gebieten vom 12. Mai 19359 (RGGBl. I S. AM) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — La 15945s39 5810 — und des Reichs⸗ statthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — 111 Wi / jd. 7126/39 — wird das gesamte bewegliche und un⸗ bewegliche Vermögen 1. der Olga Sara Bacck, geb. Kohnberg, geb. 3. 4. 1882 zu Wien, früher wohnhaft in Prag, 2. der Landwirtschaftlichen Miet⸗, Bau⸗ und Wohnungsgenossenschaft, reg. Gen. m. b. H. in Prag II, Hibernergasse 11, 3. das Nachlaßvermögen nach Ida Sara Zeller, geb. Neubauer, geb. 4. 12. 1874 zu Karlsbad, verstorben am 13. Mai 1942 in Ravensbrück, früher wohnhaft in Gablonz a. N., hiermit zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen. Reichenberg, den 13. August 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg.
Bekanntmachung, betreffend Zulassungskarten
Folgende Zulassungskarten sind ungültig:
Prüf⸗Nr. 55 587 vom 21. 6. 1941 „Vom Wunder des Sehens“. Verfalltag: 27. 7. 1943. Gültig nur Nr. 59 162 vom 13. 7. 1943.
Prüf⸗Nr. 56 879 vom 14. 3. 1942 „Urkräfte am Werk“. Verfalltag: 30. 7. 1943. Gültig nur Nr. 59 137 vom 14.7. 1943.
Prüf⸗Nr. 56 527 vom 22. 1. 1942 „Großmacht Japan“. Verfalltag: 30. 7. 1943. Gültig nur Nr. 59 121 vom 15. 7. 1943.
Prüf⸗Nr. 56 632 vom 13. 2. 1943 „Stolze Zinne“ (Eine Kletterfahrt im Allgäu“). Verfalltag: 30. 7. 1943. Gültig nur Nr. 59 181 vom 15. JT. 1943.
Prüf⸗Nr. 53 495 vom 16. 3. 1940 „Erlebte Heimat“. Ver⸗ falltag: 2. 8. 1913. Gültig nur Nr. 59 107 vom 16. 7. 1943.
Prüf⸗Nr. 57 243 vom 27. 5. 1942 „Besuch im Kinderheim“. Verfalltag: 2. 8. 1943. Gültig nur Nr. 59 089 vom 17.7. 1943.
Prüf⸗Nr. 56 631 vom 4. 2. 1942 „Schaffende Hände“. Ver⸗ falltag: 2. 8. 1943. Gültig nur Nr. 59 180 vom 17. 7. 1943.
Prüf⸗Nr. 50 523 vom 27. 1. 1939 „Erste Großdeutsche Schwimm⸗Meisterschaften vom 8—10. Juli 1938 in Darm⸗ stadt“ (Schmalfilm). Verfalltag: 2. 8. 1943. Gültig nur Nr. 59 193 vom 17. 7. 1943.
Prüf⸗Nr. 53 688 vom 26. 4. 1940 „Weltmeisterschaft der Starboote 1939 auf der Kieler Förde“ (Schmalsilm). Verfall⸗ tag: 2. 8. 1943. Gültig nur Nr. 59 194 vom 17. 7. 1943.
Prüf⸗Nr. 53 850 vom 6. 6. 1940 „Großdeutsche Leicht⸗ athletik⸗Meisterschaften 1939“ (Schmalfilm). Verfalltag 2. 8. 1943. Gültig nur Nr. 59 195 vom 17. 7. 1943. .
Prüf⸗Nr. 54 372 vom 11. 10. 1940 „Unsere sonnige Welt“ („Sommertage auf dem Reichssportfeld“ (Schmalfilm) (Far⸗ benfilm). Verfalltag: 2. 8. 1943. Gültig nur Nr. 59 196 vom 17. 7. 1943.
Prüf⸗Nr. 55 002 vom 3. 3. 1941 „Vom stachligen Ritter“. Verfalltag: 6. 8. 1943. Gültig nur Nr. 59 220 vom 22. . 1943.
Prüf⸗Nr. 55 003 vom 14. 3. 1941 „Vom Schäfchen zum Schaf“ (Bäh⸗Lamms Lebenslauf). Verfalltag: 6. 8. 1943. Gültig nur Nr. 59 221 vom 22. 7. 1943.
Prüs⸗Nr. 47824 vom 14. 3. 1938 „Fußball⸗Länderkampf Deutschland — schweiz in Köln“ (Schmalfilm). Verfalltag: 3. 8. 1943. Gültig nur Nr. 59 189 vom 19. 7. 1943.
Prüf⸗-Nr. 48 368 vom 19. 5. 1938 „Internationale Winter⸗ sportwoche 1938 in Garmisch⸗Partenkirchen“ (Skiwettkämpfe) (Schmalfilm). Verfalltag: 3. 8. 1943. Gültig nur Nr. 59 190 vom 19. 7. 1943.
Prüf⸗Nr. 50 322 vom 12. 1. 1939 „Zwischen Wellen und Hindernissen“ (Ein Querschnitt durch den Zwickauer Kajak⸗ slalom am 8. 5. 1938). Verfalltag: 3. 8. 1943. Gültig nur Nr. 59 191 vom 19. 7. 1943.
Prüf ⸗-Nr. 50 325 vom 13. 1. 1939 „Basketball“ (Schmal⸗ film). Verfalltag: 3. 8. 1943. Gültig nur Nr. 59 192 vom 19. 7. 1943.
Prüf. Nr. 47 333 vom 17. 1. 1938 „Rudernde Jugend“ (Schmalfilm). Verfalltag: 3. 8. 1943. Gültig nur Nr. 59 186 vom 29. 7. 1943.
Prüf⸗Nr. 47 497 vom 1. 2. 1938 „Die Deutschen Schwimm⸗ Meisterschaften 1937 in Düsseldorf“ (Schmalfilm). Verfall⸗ tag: 3. 8. 1943. Gültig nur Nr. 59 187 vom 20. 7. 1943.
Gerlin, den 14. August 1943. Der Leiter der Filmprüfstelle. von Allwörden.
mr,
Nichtamtliches Dentsches Reich
I. Stand der Reichsschuld
Betrag (in Mill. RA)
Bezeichnung der Schuld ö 31. 3. 43 30. 6. 45
A. Fundierte Schuld
a) Auf Reichsmark lautende Schuld: 3 Mot, Schatzanweisungen des Deut⸗ fhen Neichs von Itz, Folge! — 8420 31 e656 Anleihe des Deutschen Reichs von 1943 . 3 57, 6 on, 3 1 96 Schatzanweisungen des Deut⸗ . schen Reichs von 1912, Folge I 6000,9 6 000,0 31½, 5 Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Jieichs von 1962, e ge i, 5984/0 389868 31 /, o, Anleihe des Deutschen Reichs , zi / 9 Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1942, Folge 1. 3 9, Schatzanweisungen des Deut. schen Reichs von 1941, Folge VII 141,2 41,2 31 / 5 Schatzanweisungen des Denzt⸗ schen Reichs von 1941, Magz VI 40,0 40,0 31 / 96 Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Fieichs von 14 f, Folgen t V] 14 go, 9 14 900,9 31 /. o Anleihe des Deutschen Reichs ; k 49 Schatzanweisungen des Deut⸗ . schen Reichs von 19460, Folgen LVII] 7843,89 7838, 499 Anleihe des Deutschen Reichs
6 000,0 6000
O 0d — 0 0 K.. Cx d
— — — dae r
zz 3 9235 3 841,5
45 9 Anleihe des Deutschen Reichs 33 h sch —. ö 3 002,B,2 3 002,2 Desgl., Zweite Ausgabe.... 786, 9 767,1 4 96 Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1839... 50,2 l, 2 4 96 auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Vierte Folge ö 1599,ů7 1599, 5 43 90 auslosbare Schatzanweisungen des. Deutschen Reichs, Dritte Folge. ö 1 847,7 1846,7 495, Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1938. ..... 46,0 37,5 4 26 aüslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Zweite Folge 11 963,4 4 2 Anleihe des Deutschen Reichs von 1938 1 630,4 Desgl., Zweite Ausgabe ..... 932, z 4 2 auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1937, Erste Folge. I 699,7 43 e Anleihe des Deutschen Reichs ,, . 561,9) Reichsschuldbuchforderungen, eingetr. l auf Grund von F 65 des Gesetzes zur Regelung der landwirtschaft⸗ lichen Schuldverhältnisse. 465,4 4 96 auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1936, ö 44 96 auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1936, Sweet . 670, Schuldscheindarlehn von 1936... 56, 4 96 Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 19338... 86,9 47 9a auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1936 .. 277,8 4 995 Schuldscheindarlehn von 1935 264, 4 536 Anleihe des Deutschen Reichs . von 1935 . . 688, Desgl., Zweite Ausgabe.... 905,9 49 Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1933... 4 9 Anleihe des Deutschen Reichs hon Jon, . 66,5 43 95 Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 19345... 10,5 Reichsschuldbuchforderungen f. frei⸗ willigen Arbeitsdienst 4,6 Reichsschuldbuchforderungen, einge⸗ tragen auf Grund a) des Kriegsschädenschlußgesetzes. 517,2 b) der Polenschädenverordnung. . 90,7
690,8
8,
203,3 4 203,
—
Betrag (in Mill. RA)
am 3. 3. 43 30. 6. 3
**. Bezeichnung der Schuld
39 Schuldscheindarlehn von 18228. 10,5 9,3 40 Anleihe ablösungsschuld des Deutschen Reichs: ; . ; a) mit Auslosungsrechten . 2102, 2023, by ohne Auslosungsrechte . 57,9 7, 8 Rentenbankdarlehn 1 549,9 1 549,9
Summe a 90 868,1 96 181,0
b) AuZuf fremde Währungen lautende Schuld
(in Millionen):
699 Aeußere Anleihe des Deutschen Reichs von 1930 8
Deutschen Reichs R. AÆ ö
. — Schwed. Kr.
Schweiz. Fr. ; Belgas 29,4 Deutsche Aeußere Anleihe von 1924 Sz (Nennbetrag)... 33, (Einlösungsbetrag zu 105949 — 34,8 8)
8
k fr. Ir... 2 ꝛ
Schwed. Kr. ,
Summe b] 1218,59 1 213,3 Summe a 90 868,1 96781,0
Summe der funbierten Schuld 1 92 087,1 07 991,
1. Die Umrechnung der fremden Währungen in R. ist zu den Mittelkursen der Berliner Notierung des Stichtags erfolgt, die Um—⸗ rechnung des auf Belgas lautenden Schuldkapitals zur neuen Parität.
2. Die infolge Mangels an Devisen nicht transferierten, auf ein Sonderkonto bei der Reichsbank überwiesenen Tilgungsbeträge für den amerikanischen, schweizerischen, italienischen, belgischen, hol— ländischen und deutschen Anleihebesitz wurden vom Schuldkapital ab- gesetzt; sie beliefen sich am 30. Juni 1943, ebenfalls umgerechnet zu den Mittelkursen der Berliner Notierung des Stichtags oder zur
neuen Parität, auf 53, Mill. RM für die Internationale 5z 76 ige
Anleihe des Deutschen Reichs 1930 und auf 87,5 Mill. REMA für die Deutsche Aeußere Anleihe von 1924.
3. Die Unstimmigkeiten in den Aufrechnungen ergeben sich durch die Abrundungen.
Betrag (in Mill. RA)
2 ö 8 Bezeichnung der Schuld Nr. am 31. 3. 43 30. 6. 43
BE. Schwebende Schuld
Zahlungsverpflichtungen aus der Be⸗ gebung von
a) unverzinslichen Schatzanweisungen mit Gegenwert und von Reichs⸗ wechseln .
b) unverzinslichen Schatzanweisungen ohne Gegenwert 11,4 11,4
Kurzfristige Darlehen 7 906,9 8 268,9
Betriebs kredit b. d. Deutschen Reichsbank 873,2 790,3
Summe der Zahlungsverpflichtungen 103 516,z 115 819,3 Schatzanweisungen zum Zwecke von Sicherheitsleistungen. 12, 11,3
9a Jaa, 10s 7a,
Il. Betrag der ausstehenden Steuergutscheine
1 Anleihe stock⸗Steuergutscheine ... 67,4 47,4 2 NJ ⸗Steuergutscheine! . . 1 153,8 =. . 17,4 1177.7 1171,
III. Betriebsanlageguthaben und Waren⸗
beschaffungsguthaben 1 Betriebs anlageguthaben .... 587,6 589,5 2 Warenbeschaffungsguthaben. ... 177,0 176,9
28 it i ch arts tei
75 Jahre metrisches System in Deutschland
Vor 75 Jahren, am 17. August 1868, hielt das metrische System seinen gesetzlichen Einzug in Deutschland. An jenem Tage wurde die Maß⸗ und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund (Bundesgesetzll. S. 473) erlassen, die, als Reichsgesetz über⸗ nommen, am 1. Januar 1872 in Kraft trat.
Ihr Artikel 1 lautet: „Die Grundlage des Maaßes und Ge⸗ wichtes ist das Meter oder der Stab, mit dezimaler Theilung und Vervielfachung.“ Hierin sind bereits die beiden wichtigsten Merkmale des neuen Systems aufgeführt. Erstens die Längen⸗ einheit Meter als alleinige Grundeinheit des Systems, von der die anderen Maßeinheiten, auch die des Gewichtes, abgeleitet werden; und zweitens die dezimale Abstufung ihrer Einteilungen. Durch diesen Artikel wurde in dem Bundesgebiet die . kleinstaatliche Zersplitterung auf dem Gebiete des Maßwesens beseitigt, wie überhaupt die politische Entwicklung des Reiches um Einheitsstaate sich in seiner Maß⸗ und Gewichtsgesetzgebung m e Außerdem aber bedeutete diese preußisch⸗deutsche Maß⸗ nahme den entscheidenden Fortschritt in der Ausbreitung des metrischen Systems, das sich selbst in seinem Geburtslande Frank⸗
reich bis dahin nur schwer hatte durchsetzen können. *
Am 8. Mai 1790 hatte die französische Nationalversammlung beschlossen, für Frankreich ein einheitliches Maßsystem zu schaffen,
das auf nur einer Einheit beruht, nicht national gebunden ist
und für alle Völker annehmbar sei. Als „natürliche“ Einheit dieser Art war zunächst die Länge des Sekundenpendels unter 45 Grad Breite vorgesehen (ursprünglich von Huygens 1664 vor⸗ geschlagen), dann . Vorschlag von Borda jedoch der zehn⸗ millionste Teil des Erdmeridianquadranten angenommen. Von Borda stammt auch der Name Meter für diese Einheit sowie die dezimale Abstufung der Einteilung, von dem Holländer van Swinden die geschickte Bezeichnung der dezimalen Teile durch lateinische, der dekfadischen ,
en durch griechische Vorsatz⸗
wörter. Van Swinden erklärte auch bereits das Kilo⸗
ramm als Einheit der Masse, nicht des Gewichts, eine Auffassung, der sich die Generalkonferenz für Maß und Gewicht (Paris, 26. September 1889 und 16. Oktober 1901) sowie ganz eindeutig das neue deutsche Maß⸗ und Gewichts— esetz vom 135. Dezember 1935 angeschlossen . Nach den Ergebnissen einer eigens ausgeführten französischen Gradmessung Dünkirchen — Barcelona 1793) stellte Fortin aus in der Schweiß— hitze zusammengehämmertem Platinschwamm je eine Verkörpe—
rung des Meters und des daraus — als. Masse eines Kubik⸗ dezimeters Wasser größter Dichte (4) — abgeleiteten Kilogramms
her, die am 22. Juni 1797 dem franz. Staatsarchiv zur Auf— bewahrung übergeben wurden (daher später bezeichnet als „matre — bzw. kilogramme — des. archives“). Trotzdem bei der Verkörperung die definitionsmäßige Länge 1110 009 000 des Erd— quadranten nicht absolut genau getroffen war, ließ man den geschaffenen Meterstab unverändert; und durch Gesetz vom 16. Dezember 1799 wurde er zum „métre vrai et définitif“
erklärt. — Und damit war bereits, wenn auch ungewollt, der so
überhaupt nicht durchführbare Gedanken einer „natürlichen“
Längeneinheit aufgegeben worden. Auch das Kilogrammstück
entsprach nicht ganz genau seinem Definitionswert. — Eine Medaille zur . die Schaffung des metrischen Systems trug die stolzen Worte: „à tous lès temps, à tous les peuples. Dem Gebrauch der neuen Maße standen die Ge⸗ wohnheiten der Bevölkerung entgegen; auch Napoleon J. sprach ihnen die Anschaulichkeit ab. 6 ein Gesetz vom 4. Juli 1837 verbot mit Wirkung vom 1. Januar 1840 die Verwendung nicht— metrischer Gewichte und Maße in Frankreich. Zuvor hatten nur die Vereinigten Niederlande (Holland, Belgien und Luxemburg) das neue Maßsystem angenommen, sie „bildeten die einzige Oase in der Wüste“ der damaligen Ablehnung.
In Deutschland waren jedoch auch vor dem 17. August 1868 Schritte zur Angleichung an das metrische System erfolgt. Im
Summe der schwebenden Schuld 103 528, 1165 . -
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 190 vom 17. August 1943. S. 3
*.
deutschen Zollvereinsvertrag vom 22. März 1833 (Pr. sammlung S. 145) wurde grundsätzlich 6. , gewicht festgelegt. Als Einheit wird später das Zollpfund S509 g . hren, Gelegen 1339, S. 325; allerb in gk ieb seine Einteilung in den angeschlossenen Ländern verschiedel' , . ö ) as Sollpfund als gesetzliche Ei i r. Gewichts eingeführt. gesetzlich Einheit des Preußischen
Dem Metersystem waren mehr oder weniger begründete Man.
el vorgeworfen worden, die seine allgemelne V ̃ = der hätten. Der ernsteste Vorwurf 34 der n n. Sicherheit seiner Grundeinheiten. Es hatte sich heausgestellt daß das als Endmaß ausgebildete metre des archived seinẽ Länge für ein internationales Urmaß nicht genügend genau bewahrt hatte. Die eine seiner beiden Endflächen zeigte Ein⸗ drücke eines Fühlhebelkontaktes. Das verwendete immerhin etwas poröse Platin war als Werkstoff für ein hochwertiges Urmaß zu weich gewesen: es durfte auch nicht zwecks genauer Jemperaturbestimmung in ein Flüssigkteitsbad' getaucht werden Außerdem hätte bei dem damaligen Stande der Meßtechnit das Urmeter besser als Strichmaß ausgeführt sein sollen, und schließ⸗ lich war sein Querschnitt gegen Verbiegung zu schwach gewählt Ebenso durfte das aus dem gleichen 5 hergestellte io. gramme des archives nicht zur erforderlicheß genauen Volumen- bestimmung, unter Wasser getaucht, gewogen werden.
Trotz solcher Bedenken und obgleich es selbst ein durch die Arbeiten Bessels wohlbegründetes Maßsystem besaß, schloß sich Preußen durch die Maß⸗ und Gewichtsordnung von 17 August 1868 dem metrischen Shstem an. Allerdings hatte bereits 1665 der Direktor des Preußischen Geodätischen Instituts, General⸗ leutnant Dr. v. Baeyer, eine internationale Reorganisation des Metersystems vorgeschlagen, und die 1857 in Berlin tagende internationale Erdmessung hatte diesem Vorschlage zugestimmt. Auch Frankreich erkannte die Berechtigung dieser Bestrebungen an und lud zum 8. August 1870 zu einer internationalen Tagung in Paris ein. Die Versammlung trat auch tatsächlich zusammen ging aber infolge der näher rückenden Kriesereignisse bereits nach einer Woche wieder auseinander. Die Besprechungen wurden 1872 wieder aufgenommen. „Nach langen Verhandlungen, die auch auf politisches Gebiet hinüberspielten und einmal ogar Bismarcks persönliches Einwirken veranlaßten, wurde am 20. Mai 1875 von 17 Staaten der Metervertrag (eonvention internationale du metre) ,,, . ieh el 1876 S. 199.
Durch diesen Vertrag wurde in Paris ein wissenschaftliches Institut unter dem Namen Internationales Büro für Maß und Gewicht gegründet. Das Büro steht „unter der ausschließ⸗ lichen Leitung und Ueberwachung eines Internationalen Komitees für Maß und Gewicht, das selbst wieder unter die Autorität einer Generalkonferenz für Maß und Gewicht gestellt wird, die von den Vertretern aller ö Regierun⸗ len gebildet wird“. Diese Generalkonferenz bildet die oberste Instanz in allen Fragen des Meterfhstems. Sie soll alle echs Jahre in Paris zusammentreten und wählt in geheimer Ibstimmung aus Fachleuten die 14 (später 18) Mitglieder des Komitees, die alle verschiedenen Staaten angehören müssen. Das Komitee tritt alle zwei Jahre in Paris zusammen.
Die erste und , . Aufgabe des Büros bestand in der Herstellung und Beglaubigung der neuen Prototype des Meters und des Kilogramms. Nach umfangreichen 6. insbe⸗ sondere von Tresea über die günstigste ie n n. und von Sainte⸗Claire Deville über den geeignetsten Wer stoff, wurden
31 Meterstäbe als Strichmaße mik x-förmigem Querschnitt und 43 Kilogrammstücke in Form . Kreiszylinder mit ebenen
Endflächen bei der Firma Johnson, Matthey C Co., London, in Auftrag gegeben. An Stelle des weichen Platins wurde wegen ihrer größeren Härte für sämtliche Prototypen eine Legierung aus 96 „ Platin und 10 3 Iridium gewählt. Die endgültige Justierung nach den alten ö
gegenseitige Vergleichung und Beglaubigung der Stücke wurden im Internationalen Büro aus . — Nach Abschluß dieser Arbeiten ertlärte die Her ef 36 durch Beschluß vom 26. September 1889 das Meter Nr. 6 und das Kilogramm Kk III, die am genauesten mit den Prototypen von 1799 übereinstimmten, als die neuen internationalen Prototypen. Sie erhielten die Bezeichnungen M und K und gelten als die beiden, von ein⸗ ander unabhängigen, fehlerfreien Grundeinheiten des metrischen Systems. Damit war aus meßtechnischen Gründen der Gedanke an eine einzige und „natürliche“ Grundeinheit des metrischen Systems aufgegeben worden. — Sämtliche Prototypen sind unter⸗ einander mit höchster erreichbarer Genauigkeit verglichen worden, die beim Meter K 0,2 M, beim Kilogramm 0,0 mg beträgt. Von den übrigen völlig gleichwertigen Stücken erhielten die Ver⸗ tragsstaaten je ein eker und ein Kilogramm als nationale Prototype durch das Los zugewiesen; die nicht verteilten Proto⸗
2“
typen verblieben dem Internationalen Büro als „temoins“.
Irchivprototypen und die gengse.
Auf Dertschland entfielen dabei das Meter Nr. 18 und das Kilogramm Nr. 22, die beide von der Normaleichungskommission serrichtet gem, Artitel 18 der Maß. und Gewichtssrdnung von 1868), der jetzigen Abteilung 1 für Maß und Gewicht der hr falisch⸗· Technischen zie r fiat in Kerlin aufbewahrt werden.
Die deutsche Gesetzgebung folgte der technischen Entwicklung. War in der Maß⸗ und Gewichtsordnung von 1858 und dem sie öndernden Gesetz vom 11. Juli 1831 (RöBl. 1 S. 115) noch das Meter allein als Grundlage des Maßes und des Gewichtes er⸗ klärt, so lautet nach Aufstellung der neuen Prototype bereits im Jeset vom 26. April 1893 (RGBl. S. 151) der Artikel 1: „Das Meter und das Kilogramm sind die Grundlagen des Maßes und des Gewichtes.“ Dieser Satz ist dann unverändert in die Maß⸗ und Gewichtsordnung vom 350. Mai 19068 (RGBl. S. 343) über— nommen worden und hat im jetzt gültigen Maß⸗ und Gewichts⸗ gesetz vom 13. Dezember 1935 . 1 S. 1499) folgende Form erhalten: „8 1 (6) Die gesetzlichen Einheiten der Länge und der Maße sind das Meter und das Kilogramm.“
In Ausführung des Gesetzes hat die mit der technischen Rege⸗ lung des gesamten Maß⸗ und Gewichtswesens beauftragte Noör⸗ maleichungskommission auf den beiden wichtigsten Gebieten der Sichexung und Ordnung des Maßwesens für den Handelsverkehr und für die industrielle Fertigung ganze Arbeit geleistet:
Die Bedingungen für alles Messen und Wägen im öffentlichen Verkehr wurden eingehend durch die Eichordnung festgestellt, deren erste Fassung vom 16. Juli 1869, deren letzte ger z vom 24. Januar 1942 erlassen wurde. ;
Auf dem anderen, nicht weniger wichtigen Gebiet, dem des industriellen Meßwesens, wurde besonders durch die Ausbildung und Einführung der Lichtwellenmeßverfahren eine Genauigkeit und Sicherheit der Messungen erzielt, die überhaupt erst die neu⸗ zeitliche austauschbare Fertigung ermöglicht hat. — Auch für viele Gebiete der Wissenschaft (Physik, Geodäsie usw.) ist die Kenntnis , . Maßes von erheblicher Bedeutung. So hat auch nach Einführung des metrischen Systems im Jahre 1868 Deutschland
sich der Sicherung und Ausbreitung der metrischen Maßeinheiten.
zum allgemeinen Besten angenommen. 2 2 Die Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen
Die zwischen dem Reichsminister für Bewaffnung und Munition und dem Reichsksmmissar für die Preisbildung be— stehende einheitliche Auffassung über die Grundsätze der Preis⸗ bildung bei öffentlichen Aufträgen im allgemeinen und Rüstungs— aufträgen im besonderen hat ihren Niederschlag in zwei grund⸗ r . Anordnungen gefunden, die gemeinsam dem Ziele ienen, die Leistung auch von der Preisseite her zu steigern und die , umzugestalten und zu vereinfachen.
Die vom Reichskommissar für die Preisbildung im Reichs⸗— lege ch vom 13. 8. 1943 veröffentlichte Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VPS) vom 11. August 1943 verstärkt gegenüber den bisherigen Richtlinien für die Preis⸗ bildung bei öffentlichen Aufträgen aus dem Jahre 1938 (RP) die Forderung, daß öffentliche Aufträge soweit wie möglich zu einheitlichen und festen Preisen vergeben werden. Das Ziel der Verordnung ist es, dadurch den Anreiz zur technischen Rationali⸗ e. zu geben und gleichzeitig die Preisüberwachung bei den
ehörden und die Preisbearbeitung in den kaufmännischen Be— triebsverwaltungen zu vereinfachen. In den RP sind diese Grundsätze nicht mit der Eindeutigkeit enthalten gewesen, die den heutigen Bedürfnissen entspricht.
Gleichzeitin hat der Reichsminister für Bewaffnung und Munition, Speer, für die Beschaffungsstellen des lun? bedarfs in einem Erlaß die Einzelheiten der Vergebung und
Preisbildung bei Rüstungsaufträgen geregelt. Danach sollen“ vornehmlich Einheits- und Gruppenpreise angewandt werden.
Wo noch keine Einheits und Gruppenpreise bestehen, soll mög⸗ lichst zu den allgemein zulässigen Höchstpreisen, d. h. den Stoppreisen oder den Höchstpreisen für rn nn, Erzeugnisse, vergeben werden. Erst wenn die Vergebung zu derartigen Preisen anmöglich ist, soll der Preis auf Grund der Selbstkosten ermittelt werden. In aller Regel ist in diesen Fällen der Selbstkostenpreis bei Auftragserteilung auf Grund einer Vor⸗ kalkulation fest zu vereinbaren (Selbstkostenfestpreis).
Nur dann, wenn die Vorkalkulationsunterlagen nicht aus— reichen oder Art und Umfang der Leistung bei Auftragserteilung überhaupt nicht oder nicht mit genügender Genauigkeit festgelegt werden können, darf zu einem Selbstkostenrichtpreis vergeben werden. Diese Möglichkeit soll aber nur den letzten Ausweg der Preisermittlung bieten, da sie den Unternehmer von der Preisseite her nicht an der Ersparnis von Kosten interessiert. Preise, die auf der nachträglichen Erstattung der tatsächlich auf- gewandten Kosten beruhen, ohne daß ein iche err vorgegeben worden wäre, sind bei Rüstungsaufträgen grundsätzlich als unzu— lässig erklärt worden.
Wirtschaft des Auslandes
Vor neuen ungarisch⸗schwedischen Warenvertehrsverhandlungen
Budapest, 16. August. Für Ende August sind neue ungarisch⸗ schwedische , , angesetzt, nachdem das derzeitige ungarisch⸗schwedische Ablommen über den gegenseitigen Warenverkehr am 31. August abläuft. Der Handelsvertrag zwischen den beiden Ländern hat sich günstig gestaltet, Die Ein- fuhr Ungarns aus Schweden zeigte ein rasches Ansteigen und hat im vergangenen Jahre einen Wert von 10 Mill. Pengö er= reicht. Schweden lieferte an Ungarn Holz und Zellulose, während Ungarn den Schweden in erster Linie Produkte der Konserven⸗ indüstrie, ferner Obst, Gemüsearten und andere Lebensmittel zur Verfügung stellte. Ungarn hat Schweden gegenüber einen Ueber- schuß, der in freien Devisen gutgeschrieben wird. In nächster Zeit sollen auch schwedisch⸗ungarische . n über Holzliefe—⸗ rungen beginnen. Aus diesem Grunde wurden die bereits für Anfang dieses Monats vorgesehenen ungarisch-schweizerischen In⸗ dustrievorbesprechungen auf unbestimmte Zeit verschoben.
Eröffnung der 7. Mustermesse von Bilbao
Bilbao, 16. August. m Beisein des Unterstgatsselretärs für Handel, Lapuerta, und des Generaldirektors für Industrie im Handels- und Industrieministerium, Pombo, wurde am Sonn⸗ abendabend in Bilbao die 7. Mustermesse eröffnet. Diese um⸗ faßt mehr als 250 Stände, auf denen die Provinzen Vizcaya, Güipuzeda, Navarra und Alava ihre Produkte und Industxie· erzeugnisse ausstellen, wobei die von der Maschinenindustrie Bil= baos ausgestellten neuen Maschinen für die chemische und Papier⸗ industrie besondere Aufmerksamkeit erwecken. Anläßlich der Er⸗ öffnung, der u. a. auch Vertreter von Handel und Industrie sowie die Spitzen der provinziglen Zivil Militär. und Partei- behörden beiwohnten, hlelt der Unterstaatssekretär für Handel eine kurze Ansprache, in der er u. a. erklärte, daß ein wirklicher Auf⸗ stieß der nationalen Wirtschaft nur gewährleistet sei, wenn die politische Ordnung Spaniens nicht gestört werde.
—
Die Konkurse 1942 in Spanien Madrid, 16. August. Nach stgtistischen Erhebungen sind im vergangenen Jahr in Spanien 7 Unternehmen mit einer Gesamt— summe von 749,? Millionen Peseten in Konkurs gegangen gegen über 5 Firmen mit i,5 Mill. Peseten im Jahre 1941. Der Wert der 1942 protestierten Wechsel und Inkassis belief sich auf 4171 Mill. Peseten gegenüber 271 Millionen im Jahre 1941.
1
Die Lage im schweizerischen Fremdenverkehrsgewerbe
Zürich, 15. August. Ueber den schweizerischen Fremdenverkehr in der Sommersaison 1943 berichtet „Die Tat“, daß für die meisten Kurorte die Hochsaison wohl sehr gut sei, jedoch für die Deckung der Jahres-⸗Vetriebsspesen nicht ausreichend sei. Bereits Mitte Äugust wurde aus vielen Orten ein rasches Abflauen der Hotelbesetzung gemeldet. Die Umlenkung des Gästestromes von teuren Grand⸗Hotels zu den billigeren Unterkünften war noch ausgeprägter als in den Vorjahren. Trotz teilweiser Herabsetzung der Pensionspreise in den großen Hotels bevorzuge das schweize⸗ rische Publikum infolge der Kaufkraftsenkung im Mittelstand die
wan
me ,
kleineren Hotels. Sangtorien und Bäder weisen dagegen fast das ganze Jahr hindurch Hochkonjunktur auf. Der Reiseverkehr sei . Mitte August noch lebhaft, begünstigt werde dies durch die verbilligten Ferienabonnements der Schweizerischen Bundes- bahnen. Aber auch der Ortsverkehr zu Schiff und auf der Eisen⸗ bahn gestalte . sehr lebhaft, dagegen sei der in den letzten Jahren aft ommene Radfahrer⸗Tourismus infolge Reifen⸗ mangels stark zurückgegangen.
623 Mill. Kr. Auflommen aug der staatlichen Ein kommen⸗ und Vermögensteuer in Schweden
Stockholm, 16. August. Die staatliche Einkommen‘ und Ver⸗ mögensteuer und die besondere Vermögensteuer laut Beschluß der Steuerbehörden aus dem Jahre 19415 erreichte auf Grund einer n, , . des schwedischen Staatsrechnungshofes eine
umme von 623 gegenüber 533 Mill. Kr. im vergangenen Jahr. Sie setzt sich zusammen aus stagtlicher Einkommen- und Ver—= mögensteuer mit 593 gegen 50ß Mill, Kr., wozu unter anderem die schwedischen all en fe schaften mit 190 gegen 176 Mill. Kr.
beigetragen haben, sowie besonderer Vermögensteuer mit 30 gegen 28 Mill. Kr. Auf Grund von Kürzungen usw. muß man indessen damit rechnen, daß ein nicht unwesentlicher Teil der staatlichen Einkommen⸗ und Vermögensteuer nicht einfließt.
Förderung des Baumwollanbaues in Thailand Tokio, 14. August. Domei meldet aus Bangkok, daß die thailändische Regierung Maßnahmen zur Förderung des Baum⸗ wollanbaues ergriffen gabe Die Reiserzeugung decke reichlich den Inlandsbedarf. Deshalb sollten die Banern stärker auf den Baumwollanbau übergehen, der 40 2 mehr als der Reisanbau erbringe. Wo ein Anbau von Baumwolle unmöglich sei, wird Rhizinus, Zwiebeln, Knoblauch und anderes Gemüse empfohlen.
Ferner wurde eine Förderung der Viehzucht eingeleitet.
Dreijahresplan für die Textilautarkie der Philippinen
Tokio, 15. August. Wie Domei aus Manila berichtet, wurde für die Textil⸗Selbstversorgung der Philippinen ein Dreijahres⸗ plan aufgestellt. Das Ziel dieses Planes ist, den Zivilbedarf und einen Teil des Heeresbedarfs zu decken. In letzter Zeit sind aus Japan verschiedene Textilmaschinen gekommen, die von japa⸗ nischen Technikern aufgestellt wurden. Die zur Verfügung stehen⸗ den Fasern werden auf 40 000 piculs Baumwolle und 7000 piculs Chinagras veranschlagt.
Sauptversammlungskalender für die Woche vom 23. bis 28. August 1943
Montag, 23. August
Dienstag, 24. August Berlin: Bellevue⸗Immobilien⸗A.-G., Berlin, 16,30 Uhr. . Berlin: Berliner A.⸗G. für Industriebeteiligungen, Berlin, 1 Uhr Magdeburg: Mundlos A⸗-G., Magdeburg, 11 Uhr. Wien: Erfte Donau⸗Dampfschiffahrts⸗Gesellschaft, Wien, 16,30 Uhr. Mittwoch, 25. August Berlin; Concordia Bergbau-⸗A.-G., Oberhausen, 16,390 Uhr. Mitterteich: Bergbau⸗A. G., „Bayerland“, Mitterteich, 12 Uhr. Karlsbad: Dux⸗Bodenbacher Eisenbahn, Karlsbad, ao. H.⸗V., 10 Uhr. Dessau: Elektrizitätswerk Crottorf A.-G., Crottorf, 17 Uhr.
Donnerstag, 26. August Berlin: „Ahag“ Allg. Häuser⸗ u. Industriebau⸗A.⸗G., Berlin, 13 Uhr. Berlin: Haus u. Seim Wohnungsbau⸗A-G., Berlin, 12 Uhr. Berlin: Pfeilring⸗Werke, Berlin, 16.30 Uhr. Berlin: Schering A.-G., Berlin, 12,30 Uhr. ö. Berlin: Voigtländer CK Sohn, Braunschweig, 165 Uhr. Dillingen / Saar: A-G. der Dillinger Hüttenwerke, Dillingen / Saar, 15 Uhr. kt Dessau: Deutsche Continental⸗Gas⸗Ges., Dessau, 11,A30 Uhr. Malmedy: Eupen⸗Malmedyer Lederwerke, Malmedy, 11 Uhr. Hamburg: Hamburger-Mannheimer Versicherungs⸗A.⸗-G., Ham⸗ burg, 12 Uhr. ö Mülheim: Felten C Guilleaume Carlswerk, Köln, 11 Uhr, Wien: Teudloff⸗Vamag Ver. Armaturen⸗ und Maschinenfabriken, Wien, 12 Uhr. Freitag, 27. August Berlin: Steatit⸗Magnesia⸗A.⸗G., Berlin⸗Pankow, 12 Uhr. Dresden: Haller⸗Werke, Hamburg⸗Altona, 11 Uhr. Halle: Hallesche Salzwerke u. Chemische Fabrik Kalbe, Calbe / Saale, 12,30 Uhr. Wien: Mürztaler Holzstoff⸗ u. Papier⸗Fabriks⸗A.-G., Bruck a. d. Mur, 12,30 Uhr.
Sonnabend, 28. August
Barmen: Rheinische Möbelstoffweberei vorm. Dahl K Hunsche, Wuppertal⸗Barmen, 12 Uhr.
Die Elettrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des D. N. B.“ am 17. August auf 74,00 RM (am 16 August auf 74,00 RA) für 100 kg.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Prag, 16. August. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 18,27 B., Zürich 78, 0 G., 580, j0 P., Oslo 567,50 G., 56s, 87 B., Kopen— hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99, 19 B., Madrid 236,35 G., 2365, 65 B., Mailand 131,40 ., 131,50 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49, 95 G., 50, s B., Stockholm Soc, 60 G., 595,89 B., Brüssel 399, 60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50, 95 B., Agram 49,95 G., 50, 95 B., Sofia 30,47 G., 36,53 B., Athen 16,68 G., 16,2 B. ö
Bu dapest, 16. August. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,718 M, Helsinki 6,900, London — —, Mailand 17,77, New Jork — —, Paris 6,s1, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,157, Zagreb 6,81, Zürich So, 20.
London, 15. Aügust. (D. N. B. New York 4,02 . 408 V, Paris — —, Berlin — —, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 - 4,47, Amsterdam — —, Brüssel —. —, Italien (Freiv. ) — / —, Schweiz 17,0 — 17,40, Kopenhagen (Freiv. — — Stockholm 16,858 — 1695, Oslo — —, Buenos Aires (offiz. — — Rio 83,64, Schanghai Tschungking⸗Dollar — —.
Amsterdam, 16. August. (D. R. B.) 12.00 Uhr holl. Zeit.) (Amtlich. Berlin — —, London — —, New JYJork — —, Paris — —, Brüssel 30,i1 = 36,17, Schweiz 43,65 —43,71, Helsinki
1 ee . Italien (Clearing) —,—, Madrid — —, Oslo — — Kopenhagen — —, Stockholm 44381 — 44,90, Prag —, —
Zürich, 18. August. (D. N. B.) I1II40 Uhr.) Paris 5,50, London 17,30, 26 Jork 4,31 Brüssel 69,25 B., Mailand 22,574, Madrid 39,75, Holland 229/, Berlin 172,55, Lissabon 17,70, Stockholm 192,664, Oslo 98,62 B., Kopenhagen go, 87 B., Sofia 5, 7 ½ B., Prag 17, 320 Budapest 104,50 B., Zagreb 8, 75, Lthen * Istanbul 3,56 B., Bukarest 2,371 B., Helsinki 8,77 1½ B., Buenos Aires 93,75, Japan 101,00 B., Rio 22,50 B..
Kopenhagen, 16. August. (D. N. B.) London 19,84, New Vork 4,79, Verlin 191,80, Paris 19,85, Antwerpen 76,0, Zürich 1Il,z5, Rom 25,35, AUmsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Prag — —, Madrid — —. Alles Briefkurse.
Stockholm, 16. August. (D. N. B.) London 16,85 G., 16355 B., Berlin 167,55 G., 165,565 B., Paris —— G5, 9,00 B., Brüssel — — G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97, 90 . G., 97,80 B., Amsterdam — — G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 965,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,85 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Kanada 3,75 G., 3,82 B., Madrid —, —, Türkei —,—, Lissabon — — G., 17,60 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.
Oslo, 16. August. (D. N. B.) London — — G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —, — G., 16,990 B., New Pork — — G., 4,40 B., Amsterdam — — G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 193,090 B., Helsinki 8,0 G., 9, 20 B., Antwerpen —, — G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,090 B., Kopenhagen 91,75 G., 92, 25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.
London, 16. August. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/ —.
r ö . ⸗
w
—— — * 242
, ,