1943 / 193 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Aug 1943 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 192 vom 19. August 1943. S. 4

Nichtamtliches

Deutsches Reich Der Königlich Schwedische Gesandte in Berlin, Herr Arvid Richert, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Wirtschaft des Auslandes

Französische Maßnahmen zur Rohstoffeinsparung

Paris, 18. August. Im Generalkommissariat für Rohstoffein⸗ sparung ist als besondere Abteilung ein wissenschaftlicher Dienst eingerichtet worden. Dieser hat die Aufgabe, Untersuchnngen in Laboratorien zu veranlassen und zu lenken, die den Zweck ver— folgen, unter wissenschaftlicher Mitarbeit Einsparungen an Roh— stoffen zu ermöglichen. Bereits jetzt hat das ö kommissariat die Verbindung mit allen in Frage kommenden Laboratorien, Versuchsstationen und Gr n ng hann, aufgenommen. Das Kommissariat hat ferner um die Mithilfe der Wirtschaft gebeten, indem alle Anregungen und Wünsche in dieser Richtung dem stommissariat zugeleitet werden sollen.

Schutz der Ernte in Frankreich

Vichy, 18. August. Am Dienstagnachmittag hat unter Vorsitz von Staatschef Marschall Pétain ein Ministerrat stattgefunden, auf dem Regierungschef Laval die Probleme der französischen Arbeitskraft darlegte. Der Ministerrat hat die vom Regierungs- chef getroffenen Entscheidungen und gemachten Hör fir⸗ ein⸗ timmig gebilligt. Auf Initiative Lavals und des Landwirt— chafts und Versorgungsministers hat der Ministerrat eine i von Projekten und Vorschlägen beraten, die die landwirtschaftliche Korporation betreffen Der Justizminister wurde beauftragt, einen Gesetzestext auszuarbeiten, der die Todesstrafe für terro— ristische Akte gegen die auf dem Felde stehende Ernte vorsieht. Von der gleichen Strafe soll auch die vorsätzliche Inbrandsetzung der Ernte betroffen werden.

Der US2A.⸗Kapitalismus geht an die Ausbeutung Fran zösisch⸗Marokkos

Lissabon, 18. August. Das nordamerikanische Kapital hat nun— mehr begonnen, die Bodenschätze Französisch Marokkos auszu⸗ beuten. So wurde die bekannte französische Bergwerksgesellschaft Société Française de Molybdéne“, deren Minen in Azgour, üdwestlich von Marrakesch liegen, dieser Tage von einer nord⸗ amerikanischen Firma übernommen. Auch die Eisenerzausbeute, die Kupfer⸗ und Goldgewinnung in Französisch Nordafrika wurde nordamerikanischen Interessenten übertragen. In der Nähe von Fes wurde eine nordamerikanische Erdölraffinerie ins Leben gerufen. Die zunehmende wirtschaftliche Ausbeutung der Bodenschätze des Landes durch die Nordamerikaner hat bei der französischen Bevölkerung Nordafrikas tiefe Erbitterung hervor- gerufen, weil daraus hervorgeht, daß Nordamerika nicht die Absicht hat, dieses Gebiet jemals wieder zu verlassen.

Brasiliens Kriegsnöte: Brennstoffmangel und Transport⸗ schwierigkeiten

Vigo, 18. August. Bei der Vorlage des Jahresberichts des Banco do Brasil erklärte der Präsident des Instituts, daß das Jahr 1942 infolge des Kriegseintritts und der panamerikanischen Verpflichtungen für Brasilien das schwerste seit 1947 gewesen sei. Das schwierigste Problem sei die Brennstoffversorgung. Der Brennstoffmangel behindere die Industrieerzeugung in ernster Weise, wodurch in einigen Gebieten Arbeitslosigkeit entstanden sei. Obwohl die Regierung die Kontrolle über die gesamte Kohlenförderung übernommen habe, sei mit einer Behebung der Schwierigkeiten in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Ein weiteres schweres Problem stelle der Mangel an Transportmöglichkeiten dar. Hierdurch sei es in verschiedenen Landesteilen zu einer ernsten Verknappung an Lebensmitteln gekommen.

Wachsende Eigenproduktion Indochinas an Fertigwaren

Tokio, 18. August. Domei meldet aus Hanoi, daß Indochina bisher Lebensmittel und Rohstoffe nach Japan lieferte, während andererseits Japan nach Indochina verschiedene Fertigwaren aus⸗ führte. Das bedeutete für Indochina praktisch nur eine Um— stellung des Handels von Frankreich auf Japan, ohne daß eine innere Umgestaltung der indochinesischen Wirtschaft erforderlich war. Jetzt ist eine neue Entwicklung eingetreten, indem Indo⸗ china angefangen hat, Fertigwaren für den eigenen Verbrauch herzustellen. So wirs beispielsweise Reiskleie nicht mehr aus— schließlich als Futtermittel verwendet, sondern dient auch zur Oelerzeugung für die Herstellung von Seifen und Vitaminen. Ferner wurde teilweise damit begonnen, Garn aus Kapok, Papier aus Holz oder Bambusstroh und Säcke aus Jute enn erer fan ist auch dazu übergegangen, Rizinusöl zu raffinieren und Kleinschmelzöfen für Karbid herzustellen.

Ein neuer Plan zur Sicherstellung der Lebensmittel⸗ versorgung Japans

Tokio, 18. August. Einen zweiten Plan zur Erhöhung der Lebensmittelerzeugung legte Ministerpräsident Tojo am Diens tag den Vorsitzenden der neuen regionalen Verwaltungsräte vor. . unterstrich in seinen Ausführungen die Wichtigkeit der Er⸗— nährungspolitik. Der Plan der Regierung ehr ein . Operationsbudget vor, aus dem Zuschüsse gegeben werden können . Erhöhung der Produktion, zur Bodenververbesserung und für ransport und 3 der Lebensmittel. Gleichzeitig werden die notwendigen Arbeitskräfte J. Ministerpräsident Tojo wies darauf hin, daß die Selbstversorgung mit Lebens— mitteln gerade jetzt im Kriege für Japan von höchster Bedeutung 6 Die Regierung habe sich vorgenommen, zur Exreichung ieses Zieles großangelegte Verbesserungen in der Bewässerung und Dränage vorzunehmen. Durch diese Maßnahmen werde die Lebensmittelproduktion beträchtlich gefördert werden. Im An— schluß an die Rede Tojos gab Landwirtschaftsminister Ishigu ro nähere Erläuterungen und Einzelheiten. Dann erstatteéten die Vorsitzenden der regionalen Verwaltungsräte Bericht über die Lage in den ihnen unterstellten Gebieten.

——

Snsentlicher Anzeiger

.

Die Elektrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsch Elektrolytkup fernotiz stellte sich laut Berliner Meldunz des „B. M am 19. August auf 74,00 RAM (am 18. August auf 74, 00 RAM) für 100 1g

Verichte von auswärtigen Devisenmãrkten

Prag, 18. August. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 1327 8 Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 867,60 G., 68,809 B., Kopen! hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99, 10 B., Madrhd 236,65 G., 236,95 B., Mailand 131,140 G., 131,560 B., New gon 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50, 0s B., Stockholm 594,60 6. z06, so B., Brüssel zoo, 60 G., 400 46 B., Belgrad 40,55 G., 60 H. . . G., 50, 5 B., Sofia 30,47 G., 36,53 B., Athen 16,58 G.,

; ;

Bu dap est, 18. August. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 130, 3 2, Berlin 136,20, Bukarest 278 12, Helsinki 6, 90, Londen Mailand 17,77, New . = Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,157, Zagreb 6, S1, Zürich 80, 26.

London, 18. August. (D. N. B.) New York 4,02 S3 —= 4,03, Paris Berlin —, Spanien l(offlz.) 40,õ»0o, Montreal 4443 –= 4,47, Amsterdam Brüssel , Italien (Freiv. Schweiz 17, 30 17,40, Kopenhagen (Freiv.) Stockholm 16,86 1695, Oslo ——, Buenos Aires (offiz.) Rio 83,547, Schanghai Tschungking⸗ Dollar

Amsterdam, 18. August. (D. N. B.) 12.00 Uhr holl. Zeit.) Amtlich.) Berlin —, London —— New York = Bari Brüssel, zo, i1 = 36,17, Schweiz 43,63 43,71, Helsinll Italien (Clearing —, Madrid —- —, o Kopenhagen —, Stockholm 44,81ñ— 44,90, Prag

Zürich, 1s. ang j. D. N. B. Ii. 40 Uhr.] Paris ,o, London 17330, New York 4,31 Brüssel 69,25 B., Mailand 22467, NMabrid 390,75, Holland 22h /,, Berlin 172,53

Lissabon 17,72, Stockhohm 102,55, Oslo 98, 52 B., Kopenhagen 90, 37 B., Sofia 5,72 B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb S, 5, Athen Istanbul 2556 B., Bukarest 2,7 B., Helsinki 8,77 4 B., Buenos Aires 93,75, Japan 101,00 B., Rio 22,50 B. Kopenhagen, 18. August. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 264,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Prag —, Madrid —. Alles Briefkurse. Stockholm, 18. August. (D. N. B.) London 16,88 G. 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,560 B., Paris —,— G., 9, 00 B., Brüssel G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B. Amsterdam —, G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,55 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinkt S, 358 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Kanada 3,75 G., 3,82 B., Madrid —,—, Türkei —, Lissaben G., 17,60 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B. . Oslo, 18. August. (D. N. B.) London G., 17,75 B. Berlin 175,25 G., 176,25 B., Paris G., 10,00 B., Neiw York G., 4,40 B., Amsterdam —, G., 2,365 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki s, 0 G., 9,20 B., Antwerpen G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 195,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23, 20 B. ; .

London, 18. August. (D. N. B.) Silber Barren prompt

23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168 / —.

4. Oeffentliche Zustellungen, 2. Zwangs versteigerungen, 58. Verluft⸗ und sundsachen,

8. Aufgebdote,

1. Untersuchungs⸗ und Strassachen,

8. Auslosung usw. von Wertpapieren,

10. Gesellschaften m. BS. H., 8. Rommanditgesellschaften auf Attien, 11. Genossenschaften,

7. Mttiengesellschaften, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

12. Offene Handels⸗ und Komm anditgesellschaften,

13. Unfall⸗ und nvalibenversicherungen, 14. Deutsche Reschsbant und Bankausweise, 15. Verschiebene Bekanntmachungen.

7. Aktien⸗

2. Beschlußfassung über die Gewinn—

schäftsjahr 19423 mit dem Bericht

ord Motor Company Attiengesellschaft.

8. Aufgebote

15127] Oeffentliche Aufforderung.

Da ein Erbe des zuletzt in Hamburg- Wilhelmsburg, 366. 50, wohnhaft ewesenen, am 18. Ottober 1942 ge⸗ torbenen Rentners Heinrich Christian Gustav Rosemann nicht ermittelt ist, werden die, denen Erbrechte am Nach— laß zustehen, hiermit aufgefordert, sie bis zum 25. Oltober 1943 beim unter- zeichneten Gericht anzumelden. Sonst wird festgestellt werden, daß ein anderer Erbe als die Gemeinde Hansestadt Hamburg nicht vorhanden ist.

Hamburg⸗Harburg, 11. Angust 1943.

Das Amtsgericht. 1X.

18129

e n, Ausschlußurteil vom 13. 8.

1943 wurde die Aktie B Nr. 1389145

der J. G. Farbenindustrie A. G. über

200. LM für kraftlos erklärt. Amtsgericht Frankfurt a. M.

18130

Durch Ausschlußurteil vom 13. 8. 1913 wurde der Mantel der 5 * (ehe⸗ mals 11½ o“) Obligation der Eisenbahn⸗ Bank Frankfurt am Main Lit. E Nr. 74 über 1000 P. aufgewertet auf 150 RM) für kraftlos erklärt.

Amtsgericht Frankfurt a. M.

17991

Durch Beschluß vom 10. August 1913 ist der Abiturient, Leutnant d. R. Heinz Hermann Schroer, geboren am 2. März 1919 in Oberhausen, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 20. Febrnar 1941 festgestellt worden. 456. II. 165. 43.

Berlin, den 14. August 1943.

Amtsgericht Berlin.

8 e

6. Auslofung usw. von Wertpapieren

Hinweis Bekanntmachung.

Die Veröffentlichung der Endziffern der bei der 9. Auslosung am 6. August 1913 gezogenen Landeskultur⸗ schuldverschreibungen Landeskultur⸗ kreditbriefe Reihe 1 der Deutschen Rentenbank⸗Kreditanstalt Landwirt- schaftliche Zentralbank) und der Re⸗ tanten aus früheren Auslosungen er⸗ olgte in der Berliner Börsen⸗Zeitung Nr. 331 vom 14. August 1943 sowie in der Frankfurter Zeitung, der Rheini⸗ schen Landeszeitung Stadtausgabe Düsseldorf und im Hamburger Tage⸗ blatt. 18137

Berlin, den 14. August 1943.

Deutsche Rentenbank⸗Kreditanstalt

(Landwirtschaftliche Zentralbank).

gesellschaften

18156 Gas⸗ und Elektrizitäts⸗Werke Neuffen Aktiengesellschaft.

Die nicht zur Umstempelung auf Reichsmark eingereichten Attien Nr. 17, 18, 539, 540 und 541 unserer Gesell⸗ schaft werden hierdurch für kraftlos er= klärt.

Bremen, den 16. August 1913. Der Vorstand. B. ten Breujel.

18157 Attienversteigerung. 6. Fünf Aktien der Gas- und Elektrizi⸗ täts⸗Werke Neuffen Aktiengesellschaft à FAM 200, sollen in meinem Büro in Bremen, U. L. Frauenkirchhof 81, am 6. September 1943, 10 Uhr, meist⸗ bietend versteigert werden. Bremen, den 16. August 1943. Dr. jur. E. Kuhlmann, Notar.

18147 Agrippina

Allgemeine Versicherungs⸗Attien⸗

gesellschaft in Köln.

Wir laden hierdurch unsere Aktio- näre zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung auf Donnerstag, den 9. September 19413, mittags 12“ Uhr, im Geschäftshaus der Agrippina in Köln, Riehler Straße 90, ergebenst ein.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes für das Ge— schäftsjahr 1942 mit dem Bericht des Aufsichtsrates. Beschlußfassung über die Gewinn— verteilung und über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates.

3. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Köln, den 17. August 1943.

Der Vorstand.

Diejenigen Aktionäre, welche an der Hauptversammlung teilnehmen oder sich in derselben vertreten lassen wollen, machen wir ausdrücklich auf die Be— stinmungen des 5 17 Absatz 3 unserer Satzung aufmerksam.

18148 Mitteleuropãische Versicherungs⸗Aktiengesellschaft in Köln. Wir laden hierdurch unsere Aktio- näre zur Teilnahme an der 26. ordent⸗ lichen Hauptversammlung auf Donners⸗ tag, den 9. September 1943, mittags 12 Uhr, im , r,, der Agrip⸗ pina in Köln, Riehler Straße 90, er⸗ gebenst ein. Tagesordnung: ; 1. Vorlage des e, e, , . und des Geschäftsberichtes für das Ge—⸗ em Bericht

db

schäftsjahr 1912 mit des Aufsichtsrates.

verteilung und über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts— rates.

3. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Köln, den 17. August 1943.

Der Vorstand.

Diejenigen Aktionäre, welche an der Hauptversammlung teilnehmen oder sich in derselben vertreten lassen wollen, machen wir ausdrücklich auf die Be— stimmungen des 5 17 Absatz 3 unserer Satzung aufmerksam.

Vereinigte Wildstein⸗Neudorfer Ton⸗

werke A. G., Eger, Pograther Str. 12. 18153 Einladung

zur ordentlichen Hauptversammlung.

Wir laden hiermit die Aktionäre

unserer Gesellschaft zu der am Donners⸗

tag, den 16. September 1913, um

11 Uhr vormittags, in den Geschäfts—

räumen unserer Firma, Eger, Po-—

grather Str. 12, stattfindenden ordent— lichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung:

J. Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des Jahres- abschlusses 1942. ö

II. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes.

III. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Erfolges des Geschäfts— jahres 1942. ö

IV. Wahl des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 1943.

Aktionäre, die ihr Stimmrecht bei der

Hauptversammlung ausüben wollen,

müssen ihre Aktien mindestens drei

Tage vor der Hauptversammlung bei

nachfolgenden Banken hinterlegen:

Dresdner Bank, Berlin, und deren Filialen,

Commerzbank A. G., Berlin, deren Filialen,

Dentsche Bank, Berlin, Filialen und

Vereinigte Wildstein⸗Neudorfer Ton⸗ werke AG., Eger, Pograther Str. 12.

Eger, 16. August 1913.

Der Vorstand.

18149 Kölner Lloyd

Allgemeine Versicherungs⸗Attien⸗

gesellschaft in Köln.

Wir laden hierdurch unsere Attio⸗ näre zur Teilnahme an der . ordent⸗ lichen Hauptversammlung auf Donners tag, den 9. September 1943 vormittags 11½, Uhr, im e, ,, der Agrip⸗ ping in Köln, Riehler Straße 906, er— gebenst ein.

und

und deren

Tagesordnung: 1. Vorlage des , , . und des Geschäftsberichtes für das Ge—

des Aufsichts rates.

2. Beschlußfassung über die Gewinn— verteilung und über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts— rates.

3. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Köln, den 17. August 1943.

Der Vorstand.

Diejenigen Aktionäre, welche an der Hauptversammlung teilnehmen oder sich in derselben vertreten lassen wollen, machen wir ausdrücklich auf die Be— stimmungen des 5 17 Absatz 3 unserer Satzung aufmerksam.

18150

Die Attionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am 15. Sep⸗ tember 1943 um 12 Uhr im Verwaltungs- gebäude unserer Gesellschaft Berlin N 31 Wattstr. 11—12, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung einge— laden. Tagesordnung:

1. Vorlage der Bilanz nebst Gewinn—

und Verlustrechnung für den 31. Dezember 1942, des Geschäfts berichtes des Vorstandes sowie des Berichtes des , , ,

2. Beschlußfassung über die Verteilung des Reingewinnes.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aussichts⸗ rates.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1945.

Zur Teilnahme an der Hauptver— sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, die ihre Aktien spätestens am 10. September 1913 entweder

bei unserer Gesellschaftskasse, Berlin XN 31, Wattstr. 11—12, oder

bei der Deutschen Bank, Berlin, Behrenstraße 9— 12, Mauerstraße Nr. 29-32, oder

bei der Dresdner Bank, Berlin,

Behrenstraße 35 —39, während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegt haben und bis zur Beendi—⸗ gung der Hauptversammlung hinterlegt assen. Bei der . ist ein doppeltes Nummernverzeichnis der Ak- tien einzureichen.

Die Hinterlegung kann auch bei einem , Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank erfolgen; in diesem Fall sind die betreffenden Be⸗

scheinigungen des Notars bzw. der Wertpapiersammelbank, die ebenfalls Nummernangabe enthalten müssen,

spätestens am 11. September 1943 bei unserer Gesellschaftskasse einzureichen. Berlin, den 19. August 1913. Nobert Melchers engesellschaft. Der Vorstand. Melchers. Otto. Walla.

unserem

sschäftsjahr 1912 mit

18155) Firmenänderung in Ford⸗Werke Allen elsschaft. Umtausch unserer Attien

Kraftloserklärung.

Unter Bezugnahme auf unsere Be—⸗ kanntmachungen im Deutschen Reichs anzeiger und Preußischen Staatsan⸗ zeiger vom 28. Januar, 28. Februar und 28. März 1942 erklären wir * mit die auf unsere alte Firma „Ford Motor Company Aktiengesellschaft“ lau=— tenden Aktien zu M 190, innerhalb der Nummern 45 001 –- 75 009, die bis⸗ her nicht zum Umtausch in Aktien mit neuen Firmennamen einge reicht wurden, gemäß §z 67 Att.-Ges. für kraftlos. Die auf die für ö erklärten Aktien entfallenden Aktien mit unserem neuen Firmennamen werden wir in Kürze für Rechnung der Empfangsberechtigten beim Amtsgericht in Köln hinterlegen.

Köln, den 17. August 19435.

Ford⸗Werle Aktiengesellschaft.

18145 Central⸗Lloyd Verwaltungs⸗Aktiengesellschaft der Agrippina Gruppe, Köln. Wir laden hierdurch unsere Aktionäre zur Teilnahme an der 18. ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den J0. September 19313, mittags 12 Uhr im Geschäftshause der Agrippina, Köln, Riehler Straße 90, ergebenst ein. Tagesordnung: 1. Vorlage des . und

des Geschäftsberichtes für das Ge⸗

em Bericht des Aufsichtsrats, ;

2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung und über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts— rats.

3. Wahl von .

4. Watzl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943.

Köln, den 18. August 1943.

Der Vorstand. Ernst Camphausen.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sanimlung sind satzungsgemäß diejeni⸗ en Aktionäre berechtigt, welche dies 9 spätestens am dritten Werktage vor der Hauptversammlung bei der Gesell—= schaft anmelden.

Verantwortlich für den Amilichen und Nichtamt

sichen Teil den Anzeigenteil und für den Verlag: 9 Präsiden! Dr. 6 h lange in Potsdam,

verantwortlich für den Wirischaftsteil und den

übrigen redaktionellen Teil: nurn, in Berlin NW 81 Druck der Preußischen Verlags.! und Drucerel Gmbo. Berlin

Zwei Beilagen zeinschl, einer Zentralbandelz registe rbeilage),

Hei der , . Anggabe fällt bie Fensral⸗ handel gzregisterbellage fort.

.

Deutscher Reichs anzeiger

BPreußischer Staatsanzeiger

monailich 2. M zuzüglich Zustellgebühr, für Selbsta monatlich 1,50 Meat. Alle P

Erscheint an jedem Wochentag abends in einer Vollausgabe und in einer Ausgabe 83 8 3 ohne m Soweit der Deutsche Reichsanzeiger und X 22 s Preußische Staatsanzeiger in Gesetzen und Vechtsverordnungen als amtliches 2 ö

Verkündungsorgan bezeichnet worden ist, bezieht fich das auf die Vollaus gabe. Bezugspeeis der Vollausgabe durch die Post monatlich 2,30 RM zuzüglich Zusteligebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 „.A. Bezugspreis der Ausgabe ohne , durch die Post

holer bei der Anzeigenstelle ostanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für

Einzelne Nummern kosten 30 „n, einzelne Beilagen 10 . Einzelnummern werden , . Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Anzeigenpreis für den Baum einer fünfgespaltenen 565 mm ' breiten Perit-⸗Zeile 1ů10 GM, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-⸗ Zeile 185 RM, Unzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin 8 Ws, Wilhelmstraße 32. Alle Druck ; ; * einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa dur Seitbhructj (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdrug. (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

firäge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif

Selbstabholer die Anzeigenstelle Sw 6s, Wilhelmstr. 32. Nr. 193

Sernsprech⸗Sammel⸗ Nr.: 19 33 33

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1943

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich.

Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Reichenberg sowie der Regierungspräsidenten in Arnsberg (Westf. und Köslin über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Verordnung über die n ,. an der deutsch⸗kroatischen Grenzstrecke im Oberfinanzbezirk Graz.

Anordnung über die Preisbildung im Glaserhandwerk. Vom 28. Juli 1943.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil l, Ny. 77.

Amtliches

Deutsches Reich Bekanntmachung

Auf Grund der 1,3 und 4 der VO. über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudeten⸗ deutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. 1 S. 11) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 La 159451395819 und des Reichs« statthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 111 Wi / jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und unbe⸗ wegliche Vermögen des Jaroslav Israel Bloch, geb. 12. De⸗ zember 1880 zu Sazava, und dessen Ehefrau Josefa Sara, geb. Kohn, geb. 1. Oktober 1891 zu Bavorov, der Helene Sara Kohn, geb. Kauder, geb. 5. Januar 1869 zu Cichtice, sämtlich früher wohnhaft in Arnsdorf bei Haida, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. .

Reichenberg, den 16. August 1943.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. 1 Schröder. .

Bekanntmachung Meine Bekanntmachung in Stück 149 des Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeigers vom 30. Juni 1943, be⸗ treffend das Vermögen des Friedrich (Fritz Körner, zuletzt wohnhaft in Dortmund, An der Schnettkerbrücke, wird dahin ergänzt, daß das Vermögen. zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen wird. Arnsberg (Westf), den 14. August 1943. Der Regierungspräsident. Im Auftrage: von Lüpke.

Bekanntmachung Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kom— munistischen Vermögens vom 26. Mai 19533 (RGBl. l

S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volls- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli, 1933 (RGBl. 1 S. 479) wird das Vermögen der reichsangehörigen Polin Martha Gorlick, geb. am 15. Dezember 1898 in Gröbenzin, Kreis Bütow, wohnhaft daselbst, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen, nachdem. der Herr Reichs⸗ minister des Innern festgestellt hat, daß die Bestrebungen der Genannten volks- und staatsfeindlich gewesen sind. Köslin, den 16. August 1943. Der Regierungspräsident. In Vertretung: Keßler.

Verordnung über die Zollstraßen an der deutsch⸗kroatischen Grenzstrecke im Oberfinanzbezirk Graz

Ich verordne auf Grund des 5 5 Absatz 1! der Durch⸗ führungsbestimmungen zum Zollgesetz (Allgemeine Joll⸗ ordnung) vom 24. März 1935 (Reichsministerialblatt 1939 Seite is) und mit Zustimmung des Ehefs der Zivil⸗ verwaltung in der Untersteiermark:

§ 1. Zollstraßen im Sinne des 89 des Zollgesetzes vom 20. März 1939 (RGBl. 1939 1 S. 529) sind außer den Eisen⸗ bahnen für den öffentlichen Eisenbahnverkehr die folgenden Landstraßen an der deutsch-kroatischen Grenzstrecke im Ober⸗ finanzbezirk Graz: .

1. Die Landstraße Cestica—-Birken von der Zollgrenze bis

zum Zollamt Birken, .

2. die Landstraße Hum Rohitsch von der Zollgrenze bis

zum Zollamt Rohitsch,

3. die Landstraße Breganag Weitental von der Zollgrenze

bis zum Zollamt Weitental. . . § 2. Diese Verordnung tritt am 25. August 1913 in Kraft. Graz, 17. August 1943. ö Der Oberfinanzpräsident Graz.

Richte r.

4

Berlin, Freitag, den 20. August, abends

Anordnung über die Preisbildung im Glaserhandwerk

Vom 28. Juli 1943

Auf Grund des 5 2 des Gesetzes zur Durchführung des. Vierjahresplans Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (RGBl. 1 S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vier⸗ jahresplan angeordnet:

J. Leistungs verträge §1

(1) Für im Glaserhandwerk regelmäßig wiedertehrende Leistungen Regelleistungen dürfen höchstens die in der Anlage 1' zu dieser Anordnung aufgeführten Preise ge⸗ fordert, versprochen oder gewährt werden.

Diese Höchstpreise sind bei Arbeiten größeren Umfanges entsprechend der Kostenersparnis gegenüber Arbeiten nor⸗ malen Umfanges zu unterschreiten.

(2) Die Einstufung der einzelnen Orte in die Preisgruppen erfolgt durch die Preisbildungsstellen und ist in ortsüblicher Weise bekanntzumachen.

Bei Arbeiten außerhalb des Betriebssitzes ist grundsätzlich die Preisgruppe des Ausführungsortes maßgebend. Gehört jedoch der Betriebssitz zu einer höheren Preisgruppe als der Ausführungsort, so dürfen die für den Betriebssitz zulässigen Preise berechnet werden.

(1) Der höchstzulässige Preis für die in der Anlage U nicht aufgeführten Leistungen ist an Hand des in der Anlage II

aufgeführten Kalkulationsschemas in folgender Weise zu errechnen: 1. Werkstoff⸗(Fertigungsmaterial⸗ Kosten ... Iu. M 2. Fertigungslöhne .. J

.

2

3. Zuschlag für Gemeinkosten ... v. auf Pos. 2 4. Zuschlag für Wagnis und Gewinn .. . v. H. auf ihne; , , , . 6. Zuschlag für Umsatzsteuer . . . v. H. af mne, . (2) Soweit ein Betrieb nach der Art seiner Buchhaltung in der Lage ist, seine Kosten genauer aufzugliedern und nach⸗ zuweisen, darf die Kalkulation weiter aufgegliedert werden. Die Aufschlagsätze des 5 4 dürfen jedoch im Gesamtergebnis nicht überschritten werden. . . § 3 (1) Die in 8 3 aufgeführten Preisbestandteile dürfen nur mit folgenden Höchstsätzen in Ansatz gebracht werden:

Zu 1 Werkstoffkosten:

Unter Werkstoff-(Fertigungsmaterial- Kosten sind die Kosten des Materials zu verskehen, das unmittelbar für die Leistung erfaßt wird, also insbesondere Fertigungswerkstoffe und Fertigungsteile sowie fertigbezogene Zulieferungsteile. Der Werkfstoff ist mit dem zulässigen Einstandspreis einzu⸗ setzen, also mit dem vom Handwerker zu zahlenden Einkaufs⸗ preis nach Abzug aller Rabatte zuzüglich der. Bezugskosten (Fracht, Rollgeld, Verpackung usw.); jedoch brauchen bei der Berechnung des Einstandspreises Umsatzbonus und Kassa— stonto vom Einkaufspreis nicht abgesetzt zu werden.

Für Bruchrisiko darf ein Zuschlag von höchstens 5 v. H. auf den Materialeinstandspreis,

für Verschnitt ein solcher von höchstens 10 v. H. auf den Materialeinstandspreis berechnet werden.

Zu 2 Fertigungslöhne: Fertigungslöhne sind die Lohnkosten, die unmittelbar je Leiftungseinheit erfaßt werden. Es dürfen nur die unmittel⸗ baren bei der Leistungserstellung anfallenden Arbeitsstunden berechnet werden, die bei normaler Arbeitsleistung wirt⸗ schaftlich gerechtfertigt sind. Als Stundenlöhne dürfen nur die der zweiten Durchführungsbestimmung zum Abschnitt III der Kriegswirtschaftsverordnung vom 12. Oktober 1939 (RGBl. J S. 2028) entsprechenden Löhne eingesetzt werden. Sobald die Löhne durch Tarifordnung oder durch eine sonstige Anordnung des zuständigen Reichs⸗ oder Sondertreuhänders neu geordnet werden, sind der Preiserrechnung grundsätzlich die neuen Löhne zugrunde zu legen. Wenn jedoch die am 16. Oktober 1939 geltenden Löhne über den neuen Tariflöhnen liegen, so dürfen die betroffenen Unternehmer ihre Stop⸗ löhne, solange sie diese fortzahlen dürfen, auch weiter der Preiserrechnung zugrunde legen. Der Meister darf für seine handwerkliche Mitarbeit den höchsten Gesellenlohn berechnen. Als Mitarbeit des Meisters in diesem Sinne gilt nicht die allgemeine Leituug und Ueberwachung der Arbeit. Diese wird durch den Zuschlag nach Ziffer 3 abgegolten. . Lehrlingsstunden dürfen dem Auftraggeber mit O0, 40 Re je Stunde berechnet werden. . Die Fertigungslöhne sind nach Löhnen für Meister, Ge⸗ sellen und sonstige Arbeiter und Verrechnungsbeträgen für produktive Lehrlingsstunden unter Zugrundelequng des sic für die genannten Gruppen ergebenden Durchschnittslohnes aufzugliedern. In der Vorkaltulation kann jedoch von dem

Lohnsatz ausgegangen werden, der für die Einstufung des Betriebes in eine bestimmte Preisgruppe bei Regelleistungen gemäß § 1 Ziffer 2 maßgebend ist. Zu 3 Zuschlag für Gemeinkosten: Alle übrigen Kosten außer den zu 1 (Wertstoff), 2 (Ferti⸗ gungslöhnej und 5 (Sonderkosten) genannten, werden durch einen Zuschlag auf die Fertigungslöhne (Giffer 2) abgegolten. Dieser Zuschlag darf höchstens 75 v. H. der Fertigungslöhne betragen. Zu 4 Zuschlag für Wagnis und Gewinn:

Für Wagnis und Gewinn darf auf die Summe der Kosten zu 1— z ein Zuschlag von höchstens 10 v. H. berechnet werden. Zu 5 Sonderkosten:

Kosten, die durch die Besonderheit eines Auftrages bedingt sind, dürfen als Sonderkoster in Rechnung gestellt werden. Hierzu gehören insbesondere Lohnnebenkosten, besondere Beförderungskosten, Kosten für Gerüste oder Gerüstteile, soweit sie von dem Auftraggeber nicht kostenfrei gestellt werden, Materialkosten für das Putzen der Scheiben nach Fertigstellung, Kosten der Uebernahme besonderer Risiken (Bruchhaftung für die fertige Arbeit bis zur Bauvollendung). Die Sonderkoͤsten dürfen nur in Höhe der im Rahmen spar⸗ samer Wirtschaftsführung tatsächlich entstandenen und gesetz⸗ lich zulässigen Aufwendungen berechnet, werden und müssen

nachweisbar sein. .

Als Lohnnebenkosten gelten Wegegelder, Trennungsgelder, Auslösungen, Kosten der Wochenendheimfahrten, Unterkunfts⸗ oder Uebernachtungsgelder und dergl. .

Kann bei Aufstellung des Kostenauschlages noch nicht über⸗ sehen werden, ob und in welchem Umfange Lohnnebenkosten entstehen, so ist deren nachträgliche Berechnung zulässig. Im Kostenanschlag ist jedoch darauf hinzuweisen, daß sich der Angebotspreis um die tatsächlich entstehenden und gesetzlich zulässigen Lohnnebenkosten zuzüglich 2,04 v. H. Umsatzsteuer noch erhöhen kann. K

Die Beförderungskosten für Material und Geräte sind durch den Zuschlag der Ziffer 3 grundsätzlich abgegolten. besondere Berechnung der Beförderungskosten ist jedoch dann zulässig, wenn der Arbeitsplatz mehr als 5 km in Orten über 150 006 Einwohnern und mehr als 3 kin in Orten bis zu 150 0é00 Einwohnern vom Betriebssitz entfernt liegt.

Zu 6 Umsatzsteuer:

Abgeltung der Umsatzsteuer darf ein Aufschlag von H. auf die Summe 1—5 berechnet werden. 54 Uebersteigt die Auftragssumme 50, leclt, so ist dem Auf⸗ traggeber ein Kostenanschlag an Hand eines nach den Vor⸗ schriften des Bauleistungsbüches, Heft 12, gegliederten Leistungsverzeichnisses, angegebener Maße und der Preise je Leistungseinheit zu übergeben. . II. Stundenlohnarbeiten 585 (1) Glaserarbeiten dürfen nur in Ausnahmefällen in Stundenlohn übernammen werden, wenn Art und Umfang der Glaserarbeiten nachweisbar bei der Auftragserteilung nicht so eindeutig beschrieben werden können, daß der Abschluß eines Leistungsvertrages möglich ist. t . (2) Die Berechnung der Stundenlohnarbeiten richtet sich nach den Bestimmungen des RR 20 43 (MittBl. RfPr. 1

S. 259).

Eine

3u

III. Allgemeine Vorschriften §6 Nach Ablauf von vier Wochen von der Rechnungserteilung ab dürfen Verzugszinsen in Höhe von 1“ v. H. für jeden angefangenen Monat berechnet werden.

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() Die Vorschrift des 5 22 KWVO., nach der die Preise für Güter und Leistungen nach den Grundsätzen der kriegs⸗ verpflichteten Volkswirtschaft zu bilden sind, ist zu beachten. Demgemäß sind die in dieser Anordnung festgesetzten Höchst⸗ preise für Regelleistungen und die Höchstaufschläge zu unter⸗ schreiten, wenn sich eine Pflicht dazu aus § 22 KWVDO. ergibt. . 8. ;

(2) Die Zulässigkeit und Angemessenheit der Preise muß der Preisbildungsstelle oder den von ihr beauftragten Stellen jederzeit nachgewiesen werden können.

88

Für alle Leistungen ist dem Auftraggeber eine auf⸗

gegliederte Rechnung zu erteilen. 89

(1) Rechnungen (8 8), Kalkulationen G 3) und Geschäfts⸗ bücher sind nebst allen Buchführungsunterlagen fünf Jahre lang aufzubewahren, soweit nicht nach sonstigen Be⸗ stimmungen eine längere Aufbewahrungspflicht vorgeschrieben ist. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, aus dem die letzte Eintragung in das Geschäftsbuch stammt.

(2) Die Aufbewahrunasfrist gilt auch für Einkaufs-

rechnungen und Arbeitszettel.