Reichs⸗ und Staats anzeiger
Nr. 193 vom 29. August 1943. . 2
§109 . . Soweit aus volkswirtschaftlichen Gründen oder zur Ver⸗ meidung besonderer Härten Ausnahmen dringend erf der hh sind, kann die Preisbildungsstelle Ausnahmen zulassen oder anordnen. §11 Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1943 in Kraft. Die Preisvorschriften für Reparaturverglasungen von Flieger⸗ schäden bleiben hiervon unberührt. Anordnungen der Preis⸗ bildungsstellen und Ausnahmebewilligungen treten mit dem gleichen Tage außer Kraft. Die Anordnung findet auch auf laufende Verträge Anwendung, soweit zur Zeit des Inkraft⸗ tretens der Anordnung der Handwerker seine vertragliche Leistung noch nicht erfüllt hat.
Berlin, den 28. Juli 1943. Der Reichskommissar für die Preisbildung. Fisch bö ck. Anlage 1
Höõchstp reise für Neu⸗ und Reparatur⸗Verglasungen
Preisgruppe 1 II III Tariflohngebiete pro Stunde bis E. M
Glasbreiten bis
6, 80 90cm Repa⸗ ratur⸗ Verglasung
1,B20 90cm
Repa⸗ ratur⸗ Verglasung
1. — 900m Repa⸗ ratur⸗ Verglasung
Neu⸗ Neu⸗ Neu⸗
I. Bauglas 1. Bauglas hell E⸗Dicke, Scheiben bis 160 em lang A. Einzelscheiben Mindest⸗Auftragsbetrag Verglasungs⸗Mengen bis 3,00 di Scheiben⸗ größen: a) 0, 12 - 0,20 qm P) 0,2 1-0, 50 qm 9 über n gn, Verglasungs⸗Mengen über 3,00 — 10,00 4m Scheibengrößen: a) 0, 12 — 0,20 dm... b) 0, 21-0, 50 qm.... c) über 0,0 qm ... Verglasungs⸗Mengen über 10,00 —–— 50,00 am Scheibengrößen: a) 0, 12— 0,20 qm... b) 0, 21-0, 50 qm... c) über G50 dm. Verglasungs⸗Mengen über 50, 00- 200,00 qm Scheibengrößen: a) 0, (12 — 0,20 qm.. b) 0, 1 - 0,50 qm... c über 0,50 gi, Verglasungs⸗Mengen über 200,900 –— 800, 004m Scheibengrößen: a) 0, ( — 0,20 qm... b) 0, 1-0, 50 qm... e) über 6,50 qm... Verglasungs⸗Mengen über 809,00 m Scheibengrößen: a) 0, 12 — 0, 20 qm... b) 0,2 1-0, 50 qm... ) über 9.50 qm. Glasbreiten über goem Zuschlag pro in auf die Einheitspreise der Grup⸗ pen B-
130 1,830 2—— , 260 L206
B.
6,30 10,60 5,900 9,70 8, 90
12,30 11, 20 10.20
11,20 10, 20 9,16
10,20 9.16 8, 16
9, 10 8, 10
—
*
O, 50 0,50 0,50 0,50 0,50 2. Bauglas hell „ Dicke, Scheiben bis 160 em lang Zuschlag auf die Preise für Bauglas E⸗Dicke, Gruppen A— H: hei Nenn erglenntilĩ bei Repaxaturverglasungen .
3. Bauglas hell */“ Dicke, Scheiben bis 160 em lang Zuschlag auf die Preise für Bauglas E⸗-Dicke, Gruppen A— H: bei Neuverglasungen .
bei Reparaturverglasungen
, , ,
2 * 1 2 16 * 2 8 2 2. 1 * 16 1 4. Ueberlängen über 160 em Zuschlag auf sämtliche Preise der Gruppen 1—: bei Neuverglasungen .... bei Reparaturverglasungen
2099
II. Mattglas * Dicke, Scheiben bis 160 em lang Einzelscheiben Mindest⸗Auftragsbetrag . Verglasungsmengen ,, . Verglasungs⸗Mengen über 3,00 — 10,00 dm. Verglasungs⸗Mengen über 10,900 — 50,00 4m Verglasungs⸗Mengen tber 50, 9 dm
2 8, 260
2,50
S8, 20 11,40 8,900 12,560 9,60 14,40
7, 40 10,50 7,90 11,860 8,60 13,30
6,80 9,900 7,10 10,900 7,60 12,30
6, 60 9,29 6,90 10,10 7,40
III. Mousselinglas *“ Dicke, Scheiben bis 160 em lang A. Einzelscheiben Mindest⸗Auftragsbetrag B. Verglasungsmengen bis 3,090 qm. J C. Verglasungs⸗Mengen über 3,00 –— 10,00 dm. D. Verglasungs⸗Mengen über 10,00 — 50,900 qm. E. Verglasungs Mengen iber 50,00 gni
11,20
1,B50 1,50 2. — 2.— 2,50 2, 50
9, — 12,10 10,ů50 15,10
8, 20 11, 40 9,40 14,10
7, 60 10,70 8, 40 13, —
7, 80. 19. 10, 80 13, 10
IV. Eis blumenglas * Dicke, Scheiben bis 160 em lang Einzelscheiben Mindest⸗Auftragsbetrag 38. Verglasungs⸗Mengen bis 3,900 dm. V D. Verglasungs⸗Mengen über 3,00 — 10,00 qm. Verglasungs⸗Mengen über 19,00 — 50,00 dm. Verglasungs⸗Mengen , ,,,
8, 10
1,80 1480 . 23 2330 2,60
lo, 10 13,30 10,80 14,50 11,70 16,30
9, 40 12,60 9,90 13,10 10,5o 15,20
8, 70 11,90 9, 10 12,900 9,6õo 14,20
8, 50 11, 10 zuschlüge für Glasbreiten über 90 em, Längen über 160 em 5“ und ., Dicke
müssen nach den jeweils vorliegenden Verhältnissen vereinbart werden, wobei die betr. Zuschläge bei Bauglas als Richtlinie dienen können.
8,80 12. — 9,30 13, 10
A. B. C. D.
Preisgruppe 11 111
Tariflohngebiete pro Stunde bis R. 0, 8 1 — rm, Repa⸗ Repa⸗ Neu rafut⸗ Neu ratut⸗ Verglasung Verglasung
2 1,20 Neu Reha
ratur⸗ Verglasung
Preisgruppe 5 11 me r diere pro
Stunde bis R. 0, 80
Repa⸗ Neu lattir· N Verglasung
1'— Repa⸗ ratur⸗
Verglasung Verglasung
V. Gußglas l. Ornament⸗Klar⸗ u. Kathedralglas weiß
A. Einzelscheiben Mindest⸗Auftragsbetrag B. Verglasungs⸗Mengen , C. Verglasungs⸗Mengen über 3, 00 — 10,00 qm 8,50 D. Verglasungs⸗Mengen . über 19,900 — 50,90 qm . 7, 80 E. Verglasungs Mengen über 50,0 — 135,70 qm F. Verglasungs⸗Mengen über 135,00 dm ...
1 so 2a , 6
9,20 12, — 9,80 13,20 10,50
11,40 s, 90 12,40 9,50
s, 10 11,50 8,50
3 „40 10,360 7,70
6, 20 9,80
2. Or nament- Klar- u. Kathedralglas farbig
Zuschlag auf die Preise der Gruppen 1 A— F: bei Neuverglasungen. bei Reparaturverglasungen ......
3. Rohglas 4— 65 mm dick
s, v0 6, So
Einzelscheiben Mindest⸗Auftragsbetrag Verglasungsmengen hi 5 9, Verglasungsmengen über 3,00 — 10,00 qm. Verglasungsmengen über 10,00 ——50,00 dm. FE. Verglasungsmengen über 50,00 — 1290,00 4m F. Verglasungsmengen über 120,900 — 356,00 nr Verglasungsmengen über 350,00 qm..
1,560 1,80 2. 2 — 26550
10, 0 12,90 10,30 14. — 11,40
9,70 12,20 10,20 13,20 10,90
8,50 11,10 8,90 1190 g, 30
8, 39 10,50 8,60 11,10 9,10
7,80 9,0 s, 10 1040 8,60
6,909 8, so 7,260
4. Drahtglas 6— 3 mm dick Einzelscheiben Mindest⸗Auftragsbetrag Verglasungs⸗Mengen , ,, Verglasungs⸗Mengen über 3,9090 — 10,00 qm. Verglasungs⸗Mengen über 10,00 — 50,90 4m Verglasungs⸗Mengen über 50,00 — 129,00 qm Verglasungs⸗Mengen über 120,06 — 250, 90 qꝗm . Verglasungs⸗Mengen über 250,90 4m
9,50 7, 50
1, 5 1518 2,390 2,30 2, 80
12, 40 15,20 16,40 13,830 18, —
15,60 13,70
10,8 13, 30 14,30 12,—
10, 10 9, 9o
9g, 20 11,70 12550
g, n. 11,70 12,50
8,70 10,70 11,39 9,5 12,30
K . 10,0 s, 70 11,650 5. Drahtglas mit weitmaschigem, viereckigem sowie punkt⸗ geschweißtem Drahtnetz f J . Zuschlag auf die Preise der Gruppe 4 A—“ G: pro qm 0, 40 0,40. 0,40 9,640 O, 40 0,40
VI. Gartenglas
1. Gartenblankglas E-Dicke, 2 mm mit Verkittung (Zusammenstellung folgt)
. VII. Kristallspiegelglas unbelegt 6 a) Einkaufspreise gemäß Handelspreisliste ausschließlich Glaser⸗ Rabatt (Brutto⸗Listenpreise) zuzüglich
b) Einsatzkosten in Holz⸗ umrahmungen Repa⸗ ratur⸗
Verglasung
70 Jg 7,90 8, 10 9, 30 9, 50
Eisen⸗ umrahmungen Repa⸗ ratur⸗
Verglasung 8,40 8,60 9,309 9.50
10,560 10,80
Neu⸗ Neu⸗
Scheiben bis 3, 900 qm. über 3,00 — 6,00 qm.. über 6, 00— 9, 00 dm, über 9, 090 — 12,00 4m . 10,20 10,40 1,50 11,70 über 12 00 am... .. 11,10 11,30 12,40 12, 60 Die vorstehenden Preise verstehen sich für Neu- und Reparatur⸗ verglasungen in Holzfenster bzw. Holzumrahmungen von jeweils 1 4m Glasflächeninhalt. Ergänzende Bestimmungen A. Allgemeines. l. Normale Verglasungsarbeiten Die vorstehenden Preise umfassen sämtliche Arbeitsvorgänge, die zu einer fertigen normalen Verglasung gehören: a) Ausglasen der beschädigten Scheiben, Aushauen der Kitt⸗ fälze, Reinigen der Kittfälze sowie n b) Kitteinlegen, Einschneiden, Eindrücken der Scheiben, Ver⸗ stiften, Verkitten, Abziehen, Reinigen der Scheiben von Kitt⸗ resten und ⸗flecken. Soweit nicht Werkstattarbeiten in Betracht kommen, gehört zu den normalen Arbeiten auch das Aushängen und Wiedereinhängen der Flügel sowie die Beseitigung aller von den eigenen Arbeiten her⸗ rührenden Verunreinigungen.
. 2. Verglasungsmengen
Die Verglasungsmengen beziehen sich jeweils auf den an einen Unternehmer oder an eine Arbeitsgemeinschaft geschlossenen erteilten Auftrag, soweit er fortlaufend ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.
3. Scheibenmaße
Für die Berechnung des Flächeninhalts der Scheiben werden bei a) Bauglas, Matt⸗Mousselin⸗ und Eisblumenglas und Gartenglas die Breiten- und Längenmaße auf durch 2Z teilbare Zahlen, bei b) Gußglas und Kristall⸗Spiegelglas unbelegt die Breiten⸗ und
Längenmaße auf durch 3 teilbare Zahlen festgesetzt.
4. Berechnung kleinster Scheiben
Der Mindestflächeninhalt, der einer Berechnung zügrunde liegt, beträgt 012 4m. Die Preise für kleine Scheiben sämtlicher Glasarten
bis zu 0,2 qm Inhalt werden also unter Zugrundelegung des Mindest⸗ flächeninhalts von O, 12 4m berechnet.
KB. Prei snachlässe 1. Werkstattarbeiten 2 Für Werkstattarbeiten, bei denen die kompletten Fenster oder Fen⸗ sterflügel bzw. Glasumrahmungen in die Werkstatt gebracht und wieder abgeholt werden, sind die Preise um mindestens... .. .. . . 10 v. H.
zu senken. .
2. Berechnung nach lichtem Mau ermaß Wenn bei Neuverglasungen von Holzfenstern die Ausschreibung und Berechnung ausnahmsweise nach dem lichten Mauermaß erfolgt, sind die Preise der Gruppen 1— je nach Holzanteil um mindestens ...... 10—20 v. H. zu senken. .
3. Kittlose Verglasungen a) Die Preise det Gruppen L— Y sind bei Neuverglasungen um mindestens.. ... r bei Reparaturverglasungen um mindestens . 15 v. H. zu senken. b) Die Preise der Gruppe VI (Gartenglas) sind bei Neu⸗ und Reparaturverglasungen um mindestens ... 7 v. H.
zu senken. C. Prei szusch läge 1. Verglasungen in Eisenumrahmungen
Für Eisenfensterverglasungen und für Verglasungen in Eisenum— rahmungen dürfen auf die Preise der Gruppen 1 - VI höchstens folgende Zuschläge berechnet werden:
a] bei Neuverglasungen... . . 12 v. H.
b) bei Reparaturverglasungen .... .. 10 v. H.
2. Dach verglasungen Bei Neu⸗ und Reparaturverglasungen von und auf Dächern darf ein Zuschlag von höchstenssss... . 15 v. H. berechnet werden. Der Eisenumrahmungszuschlag (Ziff. I) fällt als— dann fort. 3. Gerüstarbeiten und feststehende Verglasungen
Bei Neu⸗ und Reparaturverglasungen, die auf Gerüsten ausgeführt werden, sowie bei feststehenden Verglasungen an Gebäuden darf nach Maßgabe des nachzuweisenden höheren Zeitaufwandes ein Zuschlag
ho ,,,, . 8 v. H.
berechnet werden. .
Die Kosten für die Vorhaltung und Verwendung von Gerüsten oder Gerüstteilen sind stets gesondert zu berechnen und nachzuweisen. Hier—
—
für dürfen lediglich die nach den hierfür maßgebenden Preisvorschriften
zulässigen Kosten angesetzt werden. Der Zuschlag für Gerüstarbeiten gilt unabhängig von der Gerüststellung. ö 4. Lohnnebenkosten ; ' Bei auswärtigen Arbeiten dürfen für Wegegelder, Trennungs— gelder, Auslösungen, Kosten der Wochenendheimfahrten, Unterkunfts— und Ueberwachungsgelder die im Rahmen sparsamer Wirtschaftsfüh— rung tatsächlich entstandenen, gesetzlich zulässigen Auslagen, für Reise⸗ und Wartezeit die nachweislichen Ausfälle nach Stundenlöhnen gesondert in Rechnung gestellt und den Preisen zugeschlagen werden. Das gleiche gilt für Beförderungskosten, wenn der Arbeitsplatz mehr als 5 kin in Orten mit über 150 000 Einwohnern und mehr als 3 km in Orten bis 150 000 Einwohnern von dem Betriebssitz entfernt liegt. Ein Zuschlag hierauf darf nur für die Umsatzsteuer erhoben werden.
5. Ueberstunden
Mehraufwendungen für Ueberstunden, Sonn⸗ und Feiertagsarbeiten sind durch die vorstehenden Preise abgegolten und dürfen nicht be— sonders in Rechnung gestellt werden. Ausgenommen hiervon sind die zulässigen Lohnzuschläge für Arbeiten, die im Einverständnis mit dem Auftraggeber an den in der Anordnung zur Durchführung des Vier— jahresplans über die Lohnzahlung an Feiertagen vom 3. Dezember 1937 (Reichsanzeiger 28/1937) genannten hohen Feiertagen ausgeführt werden.
Anlage 11 Kalkulation für Berglasungsarbeiten
für je 1 4m bei einer Verglasungsmenge von ... qm und einem
Stundenlohn von ... H. M
Bauobjekt:
— ö—— — — 2
Anfrage vom ..... , Angebot Nr. .
*
Bauherr:
—— 2
Glassorten und Glasdicken . Scheibengröße bzw. Glasbreite bis ..... ...... Lohnklassen
1. Werkstoff⸗ (Fertigungsmaterial⸗) Kosten: Glas: Listenpreis des „Reichsverbandes des
Deutschen Flachglasgroßhandels“, netto . .
ü
Bruchrisiko .... 99 Verschnitt ... 9 Kit dn . Stifte: Berechnung des tatsächlichen Kitt⸗ und Stiftverbrauches hat in jedem Falle nach der Scheibengröße und Falztiefe zu erfolgen. (Im Zweifel s. Anleitung) Sonstigen .. . 6 6 , e em, ,...
Material ⸗ Summe:
— ö —— 2
Fertigungslöhne:
Die Stundenleistung beträgt: bei einer Verglasungs⸗ menge von:
und bei einem Inhalt der Scheibengrößen von: Oo, 12 bis G, 21 bis 0,5l bis über 0,20 4m 0, õ0 qm 0, 75 qm 0, 75 qm bis 0 9m .. Std. . . S S Std. über 10 bis 50 qm .. über 50 bis 200 qm. . über 200 bis S00 qm .. Std. . . Std. .. über 809 qm.. Std. . . Std. . . Std. .. Zuschlag für Gemeinkosten .... 790 (auf Pos. 2) ͤ
Std.. Std. .. Std. Std. Std. ö
Std. — —— 2 — FR. AI! 2 ——— — 2 FR. A
Summe von 1-3
4. Zuschlag für Wagnis und Gewinn .... 9 e ne ,,, .
5. Sonderkosten. w
6. Zuschlag für Umsatzsteuer ... . (auf Sunmt l! JJ
2
—— 22224 FR. M 82225 F. I
— —— — — FR. A
Verglasungspreis pro qm...
Abgerundeter Angebotspreis pro qm.... . RM
Bekanntmachung
Die am 18. August 1943 ausgegebene Nummer 77 des Reichsgesetzblatts, Teil l, enthält:
Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Sozial⸗ versicherung deutscher Staatsangehöriger im Protektorat Böhmen und Mähren bei Wehr- und Reichsarbeitsdienst sowie ähnlichen Diensten. Vom 12. August 1943.
Vierte Verordnung zur Ergänzung der Vertragshilfeverord— nungen. Vom 13. August 1943.
Verordnung zur Aenderung des Lebensmittelgesetzes. Vom 14. August 1943.
Umfang: “ Bogen. Verkaufspreis: 0, 5 II.. Postbeförderungs⸗ ebühren; (03 Me für ein Stück bei Voreinsendung auf unfer Postschecklonto: Berlin 96200.
Berlin NW 40, den 19. August 1943.
Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
!
Nichtamtliches
Deutsches Reich 24 2 3 Gesandte in Richert, ha erlin am 16. August d. J. v Während seiner Abwesenheit ö wa n n von Post die Geschäfte der Gesandtschaft.. .
Berlin, Herr Arvid
Der Königlich Bulgarische Gesandte in Berlin, Herr Pro⸗ fessor Dr. Slavtscho Sago roff, hat Berlin / am 18. . b. J verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Dr. Assen Smedovski die Geschäfte der Gesandtschaft⸗⸗*
—
Nummer 33 des Ministerialblatts des Reichs- und Preußtische Ministeriums des Innern vom 18. i rg, n n , Inhalt: Alkllgemeine Perwaltung. RdErl. 9. 3. 43 Verhütg. v. Aktenschäden durch Feuerschutzmittel. — RdErl. 9. 3. 13, Personalakten⸗ — RdErl. 11. 8. 13, Beisetzg. ausländ. Arbeits kräfte im öffentl, Dienst. — Kom munalverbände. RdErl. 18. 8. 13, Vergnügungssteuer; hier: Anerkenng. d. dt. Wochenschau Nr. 675. — Polizei verwaltung. RdErl. 9. 3. 43, Sb— dachlosenpol.: Vollstreckg. v. Näumungsurteilen. — RdErl. 10 8. 13, Sonderurlaub f. bombengeschädigte Wehrmachtangeh. RdErl. 12. 8. 43, Zusammengrbeit d. Bahnschutzpol. mit d. Srdn. Pol. — RdErl. 12. 8. 43, Rückmeldg. d. wegen Luftgefährdg. u. infolge Feindeinwirkg. umquartiert. Personen. — RdErl. 11. 58. 43, Sollstärke u. Gliederg. d. SchP. d. Reichs. — RdErl. 98. 8. 45 Erteilg. d. Erlaubn. zum Tragen d. Uniform an ehem. Res. Offʒ. d. OrdnRol. — RdErl. 13. 8. 43, Beuxteilg. d. Offz. S. Sch. 8d. Reichs, d. Gend,, d. Sch. d. Gemeinden, d. FSchPö. u. d. Sffz. d. Sch. d. Resg; hier: Einführg. d. Beurteilungsnotizen. — JidErl. 8. 43. Beschaffg. v. Taschenlampenbatterien. — RdErl. 12. 8. 43, Aussonderg, v. Kraftfahrz. d. OrdnPol. — RdErl. 9. 3. 13, Be= zeichng. d. Schulen u. Anstalten d. Ordn Pol. — RdErl. 9. 3. 43, Wegfall d. Fleckfieberimpflisten. — Staatsangehörigke it Paß - und Ausländerpolize i. RdErl. 11. 8. 43, Ärbeits⸗ u. Aufenthaltserlaubn. d, ausländ. Arbeitskräfte. — RdErl. 13. 8. 43, Behörden in Staatsangehörigkeitssachen. — Wehrange⸗ legenheiten. Kriegsschäden. Familienunter⸗ halt. RdErl. 9. 8. 43, Dienstbezüge d. den Feststellungsbehörden
aus Anlaß v. Bombenschäden zur Verfüg. gestellten Kräfte fremder.
Behörden. — RdErl. 11. 8. 43, Kriegsschäden nichtdt. Personen; hier: Schäden v. Kriegsgefangenen. — RdErl. 12. 8. 43, Kriegs⸗ sachschädenregelg. f. d. östl. Operationsgebiet. Ver⸗ messungs⸗ und Grenzsachen. RdErl. 13. 8. 43, Ver⸗ bindg. d. Reichskatasters mit d. Grundbuch. — Eintragn. in d. Liste d. Oeffentl. bestellt. Verm. Ing. — Löschgn. in d. Liste der Oeffentl. bestellt . Verm., Ing. — Volksgesundheit. RdErl. 9. 8. 43, Arbeitseinsatz Lungentuberkulöser. — RdErl. 9. 8. 43, Vereinbarg. zwischen d. R Md J. u. d. Gen Inspf Wu. üb. d. Ab⸗
grenzg. ihrer Aufgaben auf d. Gebieten d. Gesundh⸗ u. Wasser⸗
wesens. — RdErl. 10. 8. 43, Gutachterausschuß f. Heilpraktiker. —
RdErl. 12. 8. 43, Umquartierg. siecher u. gebrechl. alter Personen aus Luftschutzgründen u, wegen Fliegerschäden. — RdErl. 12. 8.
43. Meldg. v. Röntgengerät. — Veterinärverwaltun g. RdErl. 195. 8. 43, Abgabe v. Futterfleisch. — Stelle mwaus⸗ schreibungen von Gemenndebeam ten. — Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin Ws, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 2.15 Iz. für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,50 Iäé.ιe für Ausgabe B (einseitig bedruckt).
—
Nummer 23 des Reichsarbeitsblatts vom 15. August 1943 hat folgenden Inhalt; Der Reichsarbeitsminister. Ullgemeines und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr. Staats- angehörigkeit der Elsässer, Lothringer und Luxemburger. — Betr.: Aufgabenbereich und Dienststellen der Gauwohnungskommissare. M Städtebau und Baupolizei. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Zehnte Betanntmachung zur Verordnung über Grundstückseinrich⸗ tungsgegenstände. Vom 7. August 1913. — Betr.: Richtlinien für die Verwendung von Hotzwolleleichtbauplatten nach Pik 1101 im Hochbau. — Betr.: Vorläufige Richtlinien für die Zulassungs⸗
pflege. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Erziehungsbeihilfe der Lehrlinge (Anlernlinge) und öffentliche Fürsorge. — Umschulung von versehrten Wehrdienst- und Einsatzbeschädigten als technische Zeichner und Konstrukteure durch das Sberkommando der Kriegs⸗ marine. — Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz. Allgemeines und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Umbenennung des Arbeitsamtes Zdunska Wola in Arbeitsamt Freihaus und Neuabgrenzung der Arbeitsämter Litzmannstadt und Freihaus. Neuabgrenzung der Arbeitsämter Kochem und Mayen. — Arbeitseinsatz und Arbeitseinsatzhilfe. Gesetze, Verord—⸗ nungen, Erlasse: Arbeitseinsatz in Kaolin⸗ und Tongrubebetrieben. — Arbeitseinsatz im Gaststättengewerbe; hier: Vorbereitungen für den Einsatz von Saisonpersonal für das Jahr 1914. — Eintra⸗ gung der Staagtsangehörigkeit in das Arbeitsbuch; hier: Bezeich⸗ nung der deutschen Staatsangehörigen auf Widerruf in den ein⸗ gegliederten Ostgebieten. Arbeitsbuch; hier: Einsatz zusätzlicher Arbeitskräfte für die Ernährungssicherung des deutschen Volkes. — Arbeitsbuch; hier: Volksdeutsche Umsiedler und wiedereindeut⸗ schungsfähige Personen. — Kontingente für den Bau von massiven Behelfsunterkünften bei der Rüstung und Einstufung der Banten in die Rangfolgeliste. — Firmeneinsatzverträge und Arbeits- gemeinschaften zwischen belgischen und französischen Firmen und deutschen Unternehmungen. — Reisezahlungsmittel für Arbeiter und Angestellte aus Belgien und Frankreich bei Sonderurlaub. — Urlaubs- und Rückkehrscheine für ausländische Arbeitskräfte. — Lohnüberweisung slowakischer Arbeiter und Angestellter. — Be⸗ scheide, Urteile: Wettbewerbsverbot bei Dienstverpflichtung.
Aus der Verwaltung
Sicherung der Steueransprüche im Generalgouvernement Krakau, 19. August. Ab 1. 9. 1943 treten zwei Verordnungen vom 21. Juli über die Sicherung von Steueransprüchen gegen Deutsche und Nichtdeutsche im Generalgouvernement in Kraft. In ihnen wird dringlicher und persönlicher Sicherheitsarrest sowie ein Säumniszuschlag zur Sicherung von Ansprüchen auf dem Ge— biet der staatlichen direkten Steuern und Verkehrssteuern sowie
der Gewerbesteuer einschließlich aller Zuschläge, die zu diesen Steuern erhoben werden, festgelegt.
AS i r tf chafts tei
Freizügigkeit im Sparverkehr für Fliegergeschädigte auch bei den Genossenschaften *
Dieser Tage wurde bekanntgegeben, daß sowohl die Sparkassen
als auch die Großbanken in ihrem Sektor eine relative Frei⸗
zügigkeit im Sparverkehr für Fliegergeschädigte dergestalt ge⸗
e haben, daß auf Sl tame ge sowie Großbankspar⸗
bücher Fliegergeschädigte uch an, anderen Orten ahheben können. ( . ice e gh g e r f herrn erg ine nß * niit,
daß eine entsprechende . für den genossenschaftlichen Sektor schon * langem besteht. Geinäß einem Abkommen zwischen dem Deutschen Jenn fste aft cee d und dem Reichs⸗ verband der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften
Raiffeisen — e. V., können Auszahlungen für Fliegergeschädigte
auf Sparbücher eines jeden genossenschaftlichen Justituts auch an anderen Orten erfolgen. Der Inhaber eines Volksbanken⸗ sparbuches kann also nicht nur bei einer anderen Volksbank er⸗ foxderlichenfalls Abhebungen vornehmen, sondern auch bei den Raiffeisenkassen, so daß hier eine besonders breite Streuung bis auf das flache Land gegeben ist.
Der hohe Stand der deutschen Landbauwissenschaft Jährlich werden 7 Millionen Bodenproben untersucht
Die Leitgedanken unserer deutschen Agrarpolitik stellen den
Boden an den Beginn aller landbautechnischen und landbauwissen⸗ schaftlichen, aber auch politischen Betrachüngen. Die Forderung nach einer Steigerung der Erzeugung wird durch die nach einer gesunden Ernährung ergänzt.
Beides setzt das Vorhandensein
eines gesunden Bodens voraus. Nur auf gesundem Boden können gesunde Pflanzen wachsen und gedeihen. Nur gesunde Pflanzen können Tier und Mensch gesund erhalten. Erste Voraussetzung einer gesunden Ernährung ist also der gesunde Boden. Eine der wesentlichsten Bedingungen zur Erhaltung der Volksgesundheit ist aber die gesunde Ernährung. Hieraus ergibt sich der zwingende Schluß, daß die Forschung von der Ganzheitsbetrach⸗ insty Boden, Pflanze, Tier und Mensch ausgehen muß. Die Mittel zur Erhaltung und Verhesserung der Bodenfruchtbarkeit sind Bodenbearbeitungs- und Düngungsmaßnahnin sowie Be⸗ oder Entwässerung. Der richtige Einsatz dieser Mittel setzt die Kenntnis der für die Bodenfruchtbarkeit maßgebenden Faktoren voraus. Deutschland ist das erste Land der Welt, das ein Bodenuntersuchungspflichtgesetz einführte, das sowohl für eine Kontrolle des Bodenzustandes als auch für die planvolle Lenkung der Düngerverteilung grundlegend ist. Jeder Schlag deutschen Bodens wird im Rahmen einer Fruchtfolge auf den Humus⸗, Kalk⸗ und Nährstoffzustand untersucht. Wie Prof. Dr Giesecke in der Zeitschrift für Volksernähung mitteilt, handelt es sich um nicht weniger als die alljährliche Untersuchung von mindestens sieben Millionen Bodenproben. t st weil die Landbauwissenschaft die Methodik so verfeinern und be⸗ schleunigen konnte, daß heute in einer einzigen Untersuchungs⸗ anstalt bis zu einigen hunderttaufend Bodenproben untersucht werden können. Eine einzige technische Hilfskraft kann am Tage 200 und mehr Phosphorsäure⸗ und Kalibestimmungen durch⸗ führen, und zwar mit einer erhöhten Genauigkeit gegenüber den älteren Methoden.
Wirtschaft des Auslandes
Der schwedische Außenhandel im Juli Stockholm 19. August. Nach der amtlichen Statistik stieg die schwedische Einfuhr im Juli 1913 auf 186,3 Mill. Kr. gegenüber 147 Mill. Kr. im Juni und 165,3 Mill. Kr. im Juli 1912. Die Ausfuhr ging auf fll,8 Mill. Kr. weiter zurück, nachdem sie im Juni mit 132 Mill. Kr. einen Höhepunkt erreicht hatte. Im Juli 1942 hat sie 137 Mill. Kr. betragen. Der Rückgang hat besonders die Holzindusttie betroffen, der durch eine Erhöhung des Erz⸗ exports nur in geringem Grade ausgeglichen werden konnte. Der
Einfuhrüberschuß erhöhte sich infolgedessen auf 1383. Mill. Kr. gegenüber nur 15,2 Mill. Kr. im Juni und 28, Mill. Kr. im
Juli 1942.
Der gonlurrenjkampf uE · Enaland Vielsagende Erklärungen nordamerikanischer Finanzmänner Genf, 19. August. Nachdem der USA⸗Schatzsekretär, der Jude Morgenthau, seinen Währungsplan bekanntgegeben hat, der dem
USA-Imperialismus künftig die Vorherrschaft vor den Briten
sichern soll, tritt nunmehr der Präsident der großen Chase⸗ National-Bank in New York, Winthrop Aldrich, auf und erklärt, daß dieser Plan noch nicht weitgehend genug sei. don Morgenthau vorgesehenen Währungsabkommens, und der sogenannten „Unitas“ Währung schlug Aldrich, wie. Anglo⸗ american News meldet, auf einer Tagung der amerikgnischen Sektion der Internationalen Handelskammer vor, daß ; wieder einen freien Golddollar einführen solle. Er meint, die USA müßten die Goldzahlung wieder zulassen und alle Wäh⸗ rungsbeschränkungen aufheben, dann werde der Golddollar, vor⸗ ausgesetzt, daß man der Inflation im eigenen Lande Herr werde, ein sicherer Anker für alle fremden Währungen und ein wegen seiner Einfachheit und Zuverlässigkeit bald international an⸗ erkanntes Zahlungsmittel werden. ; .
Wie umfassend man in Washington seine Vorkehrungen trifft, um das Empire nach dem Kriede nicht nur, politisch, sondern auch wirtschaftlich völlig an die Wand zu drücken, beweist auch eine Erklärung des Präsidenten der amerikanischen Handels⸗ kammer, Johnston, die er in London abgab und die im Zu⸗ sammenhang mit der Auslassung von Winthrop Aldrich sehr bemerkenswert ist. Johnston äußerte sich folgendermaßen; „Die USA beabsichtigen keinesfalls die Herrschaft über ein Volk. durch ein anderes Volk auszuüben, noch haben sie die Absicht, ein
Anstatt des
man.
solches Vorhaben, wo auch immer es in der Welt sei, zu unter⸗ stützen. Sie wollen von der Situation, wie sie augenblicklich ist, ausgehen und dann sehen, wie weit eine Zusammenarbeit der Engländer und Amerikaner möglich ist.“ Nach der Behauptung, daß Gebiete der Welt, die nicht sehr entwickelt sind, in erster
schloß Johnston seine Erklärung, er hoffe, daß der englische und der USA⸗Handel immer „die besten Kunden in der ganzen Welt haben werden“. Höflicherweise konnte Johnsten bei einem Vor⸗3 trag in London die Engländer nicht ganz übergehen, wenn er von den künftigen Handelsgeschäften in der Welt spricht, aber trotz dieser Rücksichten gab er den Briten deutlich zu verstehen, daß England im künftigen Welthandel dem USA Kapital den Vorrang zu überlassen habe, und daß ihm der Imperialismns das Tätigkeitsfeld zuweisen werde. Klarer konnte der Konkurrenzkampf zwischen USA und England nicht zum Ausdruck kommen. .
Mexiko — das Schmerzenskind britischer Gläubiger
Stockholm, 19. August. Britische Finanzkreise werfen der eng⸗ lischen Regierung vor, die Gläubiger der mexikanischen Repu⸗ blik nicht genügend zu schützen. Ein von der mexikanischen Re⸗ gierung vor einiger Zeit bekanntgegebener Schuldentilgungsplan sei unhaltbar und müsse rundweg abgelehnt. werden. Die briti⸗ schen Finanzkreise verlangen, daß die Londoner Regierung zue sammen mit der Washingtoner Regierung eine Abänderung dieses Schuldenplanes durchsetzt. Die englische Regierung versucht nun, die Beschwerdeführer zu beschwichtigen und erklärt, sie könnte in Mexiko nichts ohne die USA unternehmen. Die USA jedoch hätten im Augenblick ein sehr starkes Interesse an der Aufrecht⸗ erhaltung guter Beziehungen zu Mexiko. Mit diesen politischen Notwendigkeiten müßten sich die britischen Gläubigerkreise ab⸗ finden. . J
Rekordausfuhr Argentiniens im Juli
Buenos Aires, 19. August.
n einen Rekordstand von 526 000 t bzw. 210 Mill. Pesos
Vorjahres. Der diesjährige Mongtsdurchschnitt liegt nur bei 383 000 t bzw. 156 Mill. Pesos. Die Ausfuhr vom Januar bis Juli 1943 beläuft sich damit auf 2 682 000 t und 1091 Mill. Pesos
gegen 3 290 900 t und 1073 Mill. Pesos in der entsprechenden Zeit des Vorjahres. .
prüfung von Mischbindern. — Soziale Fuͤrsorge und Wohlfahris⸗
England (London) ......
Diese Leistung ist nur möglich,
Linie Kapital brauchten — natürlich vor allem USA⸗Kapital —
DYankee⸗
; Argentinische J
Norwegische: 59 Kr. u. darunter
Die argentinische Juli⸗Ausfuhr
gegen 531 000 t bzw. 180 Mill. Pesos in der gleichen Zeit des
Ungarisch: 1090 Pengö und
Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 193 vom 20. August 1943. S. 3
Die Ele ttrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 20. August auf 74,00 RM (am 19. August auf 74,00 RA) für 100 kg.
Berichte von auswärtigen Devisenmãrkten
Prag, 19. August. (D. N. B.) Amsterdam Zürich 578,90 G., 580,9 B., Oslo 567,60 G., 568,89 B., Kopen⸗
1327 G., 13,27 B.,
131,560 B.,
hggen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,19 B., Madrid
235,65 G., 236,95 B., Mailand 131,40 G., New York
24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 396,69 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50, 9õ B., Agram 49, 95 G., 50, 05 B., Sofia 30,47 G., 36,53 B., Athen 16,68 G.,
16,72 B.
London, 19. August. Paris —,—, Berlin — Schweiz 17, 30 - 17,40, 16, 85 - 16,95, Oslo
/ /
Kopenhagen Buenos
(D. N. B.) Spanien
J 1
(Freiv.) Aires
3
Rio 83, 647g, Schanghai Tschungking⸗Dollar
Amsterdam, 19. Augu
st. (D. N. B.)
—
New York 4,021 - 4,03, (offiz.) 40,59, 4,43 - 4,47, Amsterdam — —, Brüssel — —, Italien (Freiv.) — —, Stockholm offiz.
Montreal
3
[12.00 Uhr holl. Zeit.!
(Amtlich. Berlin ——, London ——, New York —, —, Paris
7 .
Brüssel
30, i130, 17, Italien (Clearing) — —,
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Oslo
Kopenhagen — —, Stockholm 44,81 —= 44,90, Prag — —.
Zürich, 19. August. London 17,30, 22,677, Madrid
Kopenhagen, 19. Aug
New York 4,31. 39,75,
V,,
Holland
ust. (D. N.
1.40
Brüssel 503 2293/,
B.)
Uhr.) 69, 25
B..
Paris
Berlin Lissabon 17,723, Stockholm 102,664, Oslo 98,5217 B., Kopenhagen 90,37 B., Sofia 5,7 4 B., Prag 17, 30, Budavest 104,50 B., Zagreb S, 15, Athen — —, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 B. , Helsinki 8,77 B., Buenos Aires 9g3,50, Japan 101,00 B., Rio 22,50 B.
London 19,34,
Helsinki
1 1
5,5,
Mailand
172,55,
New
Nork 4,79, Berlin 191,89, Paris 10,85, Antwerpen 76,so, Zürich
1IIl,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70,
Stockholm 114,15, Oslo
109,00, Helsinki 9,83 Prag — —, Madrid — —. Alles Briefkurse.
Stockholm, 19. August.
ID. J. V.)
London
16, 85
G.,
16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris — — G., 9,00 B., Brüssel — — G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 Ge, 97,80 B., Amsterdam — — G., 223,50 B., Kopenhagen 87,50 G., 87,900 B., Oslo gö5,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki Kanada 3,75 G., 33823 B., Madrid — —, Türkei — —, Lissabon — — G., 17,60 B.,
8, 33 G., 8,59 B., Rom
Buenos Aires 102,50 G., Oslo, 19. August.
(D. N. B.)
22, 90 G., 22,20 B.,
101,50 B. Lo
idon
k .=,
17,15 B.
Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris — — G., 16,90 B., New York —— G., 4,40 B., Amsterdam —, — G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 1095,09 B., Helsinki s, 0 G., 9,29 B., Antwerpen — — G., 71,50 B., Stockholm 1094,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B.,
Aom 22,20 G., 23,20 B.
Lond on, 19. August.
(D. N. B.)
Silber
23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.
Barren prompt
In Berlin festgeftellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten
Telegraphische Auszahlung
*
Aeghvten (Alexandrien und Kairo) Afghanistan (Kabul) Argentinien (Buenos Aires) . Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) .. Britisch⸗Indien (Bombay-⸗Cal—⸗
cutta) 4
Bulgarien (Sofia) ..... ... *. Dänemark (Kopenhagen) .... Jinn land foeistnth ...... Frankreich (Paris) .... ..... Griechenland (Athen) .
Holland (Amsterdam u. Rotter ⸗ 10
dam) Iran (Teheran) Island (Reykjavik) ..... 264 Italien (Rom. und Mailand) . Japan (Tokio und Kobe) ... Kanada (Montreal) ... Kroatien (Agram) Neuseeland (Wellington) .... Norwegen (Oslo) ...... .... Portugal (Lissabon) .... .... Rumänien ( Bukarest) Schweden (Stockholm u. Göte⸗ borg) e n,. (Zürich, Basel und Bern) 883. . Serbien (Belgrad) .... ..... Slowalei (Preßburg) . Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisburg) ... Türkei (Istanbul) ... Ungarn (Budapest) ... ...... Uruguay (Montevideo) ...... Verein. Staaten von Amerika
— — —
— *
100
(em wor , .. 2
1 äghpt. Pfund
100 Afghani 1Pᷣap. - Pes.
1 austr. Pfund
109 Belga 1 Cruzeiro
100 Rupien 100 Lewa
100 Kronen
1 engl. Pfund 109 Finnm̃ark 100 Frs. Drachmen
Gulden
Rials li. R. Lire Yen 1 kanad. Dollar 100 Kuna 1 neuseel. Pfd. 100 Kronen 1090 100 100 Kronen 100 100 100 100
Frs.
serb. Dinar slow. Kr. Pesetas
1ẽ südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1è Goldpeso
1 Dollar
20. August
Geld
—
39, 96
5,06
1,868
132,70 14,59 35,12
13,14
öös, 5g
4,995
556,76
10,19
59, 26
57,89 4,995 8, 5g]
23,565 1,B 978 1,ů 199
Brief
182,70 14,51 38,50 18,1 58,711
5,005
56, 88 10,21
66 1 59,58 558,01
5,005
8,509 23,605
1,982 1,201
18. August
Geld
18,79 6, 58s
182,70 14,59 38,42 13,14 5 56
4, 995
56,76 10,19
59, 2s
57, 89 4,995 8,591
25, 565
1,078 1, 199
Brief 18,83 0, 592
Für den innerbeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
England, Aegypten, Südafrikanische Union ..... ...
Frankreich
Australien, Neuseeland . Britisch⸗Indien ..... ... Kanaba .. ...... ö
— ö—
Vereinigte Staaten von Amerika ...... ..... ..... Brasilien .... ......... ö
Ausländische Gelbsorten und Banknoten
Geld 9,89 4,995 7,912 74,18 2, 09g 2, 498 0, 130
Brief 9,91 5,005 7,9258
74, 32 2, 102 2,502
o, 132
Sovereigns ...... .... ......
20⸗Franes⸗Stücke ..... ......
Gold⸗Dollars
Aegyptische
Amerikanische: 1000 —5 Dollar 2 und 1 Dollar
Australische ...... ..... Belgische ..... ö Brasilianische .... ...... ö Britisch⸗Indische Bulgarische: 500 Lewa und darunter Dänische: große 10 Kr. und darunter Englische: 10 und darunter. Finnische ...... .... ... ö3 Französische .... .... ...... Holländische Italienische: große ... ...... 10 Lire .. ...... Kanadische . Kroatische Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei Schwedische: große 50 Kronen und darunter .. Schweizer: große 190 Frs. und darunter .. Serbhische Slowakische: 20 Kronen und darunter Südafrikanische Union Türkische
darunter.... ......
109 Lewa
1 südafr. Pfd.
Notiz
für 1 Etüc 1èẽ ägypt. Pfd. 1ẽ Dollar 1ollar 1Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belgas 1 Cruzeiro 100 Rupien
100 Kronen 100 Kronen
1 engl. Pfd. 100 Finnmark 100 Frs.
100 Gulden P 100 Tire 100 Lire 1 kanad. Dollar 100 Kuna 100 Kronen
100 100 100 100 100
Lei Kronen Kronen
100 slow. Kr. 1 türk. Pfund 100 Pengö
Geld
2
1
D = .
131
11
8
Frs. 57 Frs. 57 100 serb. Dinar
20. August
Brief 20,46 16,22 4,205 4,41 0, 46 2, 46z 40,08 0,909 23,05
8,09
52,30
18. August
Geld 20,38 16,16 4,185 4,39 0, 44 2, 44 39,92 0, 08 22, g5
3,07 52, 10
5, 55 4,99 132,70 13, 12 6, 99 439 56, 89
1,66 59, 20 57,85 57,83
13899
6. 88
439
1,91
zo, 78
Brief 20,46 16,A,22 4,2 05 4,41 0, 46 2,46 40,08 90,09 23,05
8,09 52,30 5,075 5,01 132,70
18, 18 101 5,01
S7, 11
1,68 59,64 58,07 58,07
6, 01
8,62
4,41
1,93
61,02