1943 / 197 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Aug 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staatsanzeiger Nr.

25. UAngust 1942. S. 2

b) Der Monopolverlaufspreis für die im Inlande an⸗ fallenden Abfälle und Rückstände von der Stãrke⸗ erzeugung aus Reis ist der Betrag, der dem Ueber⸗

nahmepreis entspricht.

Abschnitt V

Oeltuchen / Extraktionsschrot und Oelkuchenmehle, erer. sowie Mandellleie

1 Der Monopolverkaufspreis für die aus dem Auslande ein⸗ geführten Waren oder im Inlande bei großen Oelmühlen aus der Verarbeitung ausländischer Oelsaaten angefallenen Waren der Zolltarif-Nr. 193 A ist aus der Anlage 1 und II zu errechnen. Hierbei ist von den Grundpreisen auszugehen, die in der Anlage J aufgeführt sind und jeweilig für die Lan⸗ desbauernschaften gelten, in welche die Waren geliefert bzw. in welchen sie verwendet werden. Von dem ermittelten Grundpreis ist die Durchschnittsfracht abzuziehen, die aus der Anlage II zu entnehmen ist; hierbei ist die Durchschnitts⸗ fracht zu ermitteln, die in der Tabelle für die Beförderung von Waren aus der Landesbauernschast, in der sich der Aus⸗ lieferungsort befindet (Oelmühle oder Lager) in die Landes⸗ bauernschaft, in welche sie geliefert bzw. in welcher sie ver⸗ wendet werden, bestimmt ist. Der so ermittelte Preis ist der Monopolverkaufspreis; er versteht sich auf Basis ab Fabrik oder Lager.

Werden Waren ausländischer Erzeugung unmittelbar nach Grenzübertritt, ohne über Lager genommen zu werden, geliefert, so ist die deutsche Grenzstation Auslieferungsort, für die Errechnung der Durchschnittsfracht ist Ausgangspunkt die Landesbauernschaft, zu der die Grenzstation gehört. Der Monopolverkaufspreis versteht sich in diesem Falle eit Einfall⸗ hafen oder waggonfrei Grenzstation.

Perbleiben die Waren in der Landes bauernschaft, in der sich der Auslieferungsort (Oelmühle, Lager oder Grenz⸗ station) befindet, so wird der Monopolverkaufspreis wie in den vorhergehenden Absätzen aus der Anlage errechnet; nur wird an Stelle einer Durchschnittsfracht gemäß Anlage II der seste Frachtbetrag von 5 Re je 1000 kg abgesetzt.

Uebersteigt beim Baumwollsaatkuchen, Baumwollsaat⸗ extraktionsschrot und Baumwollsaatkuchenmehl, extrahiert, der Protein- und Fettgehalt 32 v. H., so erhöht sich der Mono⸗ polverkaufspreis für je 1 v. H. Mehrgehalt um 2 RM je 1000 kg. Unterschreitet der Protein⸗ und Fettgehalt dieser Waren 32 v. H., so ermäßigt sich der Monopolverkaufs preis für je 1 v. S. Mindergehalt um 3,50 RM je 1000 kg. Bei Hruchteilen von Hundertteilen erhöht oder ermäßigt sich der Monopolverkaufspreis entsprechend.

Uebersteigt bei Sonnenblumenkuchen, Sonnenblumenkern⸗ extraktionsschrot oder Sonnenblumenkuchenmehl, extrahiert, der Protein- und Fettgehalt 32 v. H. so erhöht sich der Myno⸗ polverkaufspreis für je 1 v. H. Mehrgehalt um 2 RM je j000 kg. Unterschreitet der Protein⸗ und Fettgehalt dieser Waren 32 v. H, so ermäßigt sich der Monopolverkaufspreis für je 1 v. H. Mindergehalt um 4 FRA je 1000 kg. Bei Bruchteilen von Hundertteilen erhöht oder ermäßigt sich der Monopolverkaufspreis entsprechend.

2. Der Monopolverkaufspreis wird für folgende aus der Verarbeitung ausländischer Oelsaaten stammenden Waren inländischer Erzeugung, sofern sie bei mittleren oder kleinen Selmühlen anfallen,

wie folgt festgesetzt:

Bucheckernluchen Bucheckernertraltio ns schrot Hans kuchen, Hanfextraktionsschrot .. Hederichkuchen, Hederichertraltionsschrot. Kürbiskernkuchen, Kürbiskernextraktionsschrot Leindotterkuchen, Leindottere ytraktionsschrot Leinkuchen, Leinextraktionsschrot. .. Mohnkuchen,

Mohnextraktionsschrot ..

Rapskuchen, Rapsextraktionsschrot . Senfkuchen,

Senj fuchenertrattionsschrot ...

Die Festsetzung von kuchen / schrot anderer

daß diefe bei mittleren oder

3. Der Monopolverkaufspreis Verarbeitung in Groß⸗,Mittel⸗ oder Kleinmühlen

aus der

Bucheckernkuchen

Monopolverkaufspreisen von Oel⸗ für den Fall vorbehalten, kleinen Oelmühlen anfallen.

r nachstehende Waren, die discher Oelsaaten bei anfallen, beträgt:

So, = RM je 1000 kg

Art blei

8 2

in län

9 2

gs0, RM je 1000 kg

70,

do - 109, 156, 56) 137, 168, 137, 167,

* . 2 137,

Duche cle rnextlaltioneschrot K

Hanfkuchen, Hanfextraktionsschrot .. Hederichkuchen, Hederichertrattionsschrot . Kürbiskernkuchen, Kürbiskernextraktionsschrot Leindotterkuchen, Leindotterextraktionsschrot Leinkuchen, Leinextraktionsschrot. .. Mohnkuchen, Mohnextraktionsschrot .. Rapskuchen, Rapsextraktionsschrot .. Senfkuchen, Senfextraktionsschrot

Die Monopolverkaufsp

der Verarbeitung inl

Rückstände werden, sowei des von ihm ausgeübten Vorkaufsre den, um 20 Re je t herabgesetzt, s Getreidewirtschaftsverbandes Ostmar Getreidewirtschaftsverbandes S Die Ermäßigung en Fandesbauernschaft Alpenland zurückgelie

4. Die Festsetzung de Inland angefallenen und aus

zu anderen als zu Futterzwecken bes 193 A bleibt vorbehalten.

Geschäftsabteilung, bestimmt, welche leine im Sinne dieser

gelangen.

tarif⸗Nr. 5. Die Reichsstelle,

Oelmühlen als große, mittlere oder k

reise ä

Anordnung anzusehen sind.

6. Der Monopolverkaufspreis für r trag, der dem Uebernahmepreis und einem Zuschlag von

50 RM je t entspricht.

7. Die in diesem Abschnitt festgesetzten M preise für Oelkuchen / Extraktionsschrot und Oelkuchen extrahiert, gelten erst ab 15. August 1943. Für die Zeit vom August 19413 gelten noch des Verwaltungsr II V. R. 69 (Bekanntmachung

Nr. 147) und vom 30. Januar

1. Juli 1943 bis 15.

ordnungen des Vorsitzenden stelle vom 23. Juni 1942

im Deutschen Reichsanzeiger

1943 II V. R. 17

(Bekanntmachung im Deutschen Monopolverkaufspreise.

d 9 9

4 2 1 2 1 197,

für die im Al treich aus aaten angefallenen t sie an den Erzeuger auf Grund ts zurückgeliefert wer⸗ rn sie im Gebiet des und im Gebiet des Verwendung

ndischer Oels

Reichsanzeiger Nr. 27) festgesetzten

o se

udetenland zur tfällt, wenn die Ware in die fert wird.

r Monopolverkaufspreise für die im em Auslande eingeführten, timmten Waren der Zoll⸗

** 1

1

1

2

Mandelkleie ist der Be⸗

tonopolverkaufs⸗ Oelkuchenmehle,

die in den An⸗ ats der Reichs⸗

7

95

2

Abschnitt Vl Johannisbrot Der Monopolverkaufspreis für Johannisbrot, auch ge—

mahlen, ist der Betrag, der dem Uebernahmepreis und einem Zuschlag von 40 RM jet entspricht.

Abschnitt VII

Waren der Zolltarif⸗Nr. 161 (Tierkörpermehle, Fischmehle usw.) . A.

1. Der Monopolverkaufspreis nannten Waren der Zolltarif⸗Nr. discher Erzeugung sst solgender: Blut von geschlachtetem Vieh, eingetrocknet Griebenkuchen und Fleischfuttermehl Dorschmehl, J. Qualität.. Dorschmehl, II. Qualität.... Weißfischmehl .

eringsmehl ... Walfleischmehll. . 239 Langusten⸗ und Krebsmehl. 125

2. Der Monopolverkaufspreis für Tierkörpermehl inl än⸗ discher Erzeugung ist folgender:

a) für Tierkörpermehl mit einem Gehalt von weniger

als 4409 Rohprotein p) für Tierkörpermehl mit einem Gehalt von 44 - 5076

man nn,, . e) für Tierkörpermehl mit einem Gehalt von 50 = 6590,

Roh prok n 4) für Tierkörpermehl mit einem Gehalt von 55 6090

Rohprotein 2 3 e) für Tierkörpermehl mit einem Gehalt von mehr als

60e, Rohprotein ..

Werden die Tierkörpererzeugnisse Kuchenform in den Verkehr gebracht, so Monopolverkaufspreis um 12 RM je t.

3. Der Monopolverkaufspreis für inländisches Blut von geschlachtetem Vieh, eingetrocknet, beträgt 260 R. M je t.

nachstehend ge⸗

36 die und auslän⸗

61 in⸗

260 RM je s 230 ,

232

222

212

192

162

ö 2

160 RA je

250 1 f)

ungemahlen oder in ermäßigt sich der

4. Die Festsetzung des Monopolverkaufspreises für inlän—

disches Futterfleisch bleibt vorbehalten. B.

Grieben, Griebenkuchen und Griebenmehl inländischer Er— zeugung aus Zolltarif-Nr. 161 gelten, soweit sie für die menschliche Ernährung Verwendun finden, bis auf weiteretz durch die Reichsstelle, Geschäftsabteilung, in den Verkehr gebracht. . .

Abschnitt VIII

Die Monopolverkaufspreise gelten für eine gesunde, han⸗ delsübliche Ware.

Für Waren geringerer Beschaffenheit ermäßigen sich dit Monopolverkaufspreise entsprechend.

Soweit besondere Festsetzungen der Durchschnittsbeschafsen⸗ heit vorgenommen werden, treten diese an die Stelle der vor— stehenden Bestimmungen.

Abschnitt 1x

Die Anordnung tritt, soweit nicht ausdrücklich etwaß

anderes bestimmt ist, am 1. Juli 19413 in Kraft. Gleichzeitig treten sämtliche Einzelanordnungen, soweit si⸗

Preisfeftsetzungen allgemeiner Art enthalten, außer Krast. Berlin, den 20. August 1943. .

Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse. J. V.: Dr. Düring.

Mnlage 1

WVerkaujspreise für Oelkuchen, abgestellt auf

Candesbauernscha

ften, unt

Baum⸗ wollsaat⸗ kuchen schrot ku mehl extr. RAI

Coeos⸗ Erdnuß⸗ kuchen - tuchen schrot schrot tu' mehl ( Ku'mehl e xtr. extr.

R. A F.

Buch⸗ eckern⸗ schrot kummehl extr.

Buch⸗ eckern⸗ kuchen

Hanf⸗ kuchen schrot ku mehl

extr.

R. A1

Kürbis⸗ kern⸗ kuchen schrot ku mehl extr. R. A

Hederich⸗ kuchen schrot

u' mehl extr.

R. AM

Lein- dotter⸗ kuchen

chrot

ku mehl

extr. R. A

ku mehl extr.

R. AM

Mais⸗

leimõl⸗

kuchen mehl extr.

FR. A

Mohn⸗ kuchen schrot

ku mehl extr.

R. M

Palm⸗ kuchen schrot

extr. R. M

ku mehl

Sonnen⸗ blumen⸗ kuchen schrot ku mehl extr. RA)

Tabat

Sesam⸗ kuchen

kuchen

yschrot

ku mehl extr.

HR.

Saflor⸗ kuchen schrot

lu' mehl

Raps⸗ kuchen schrot ku mehl

extr.

R. M

Soja⸗ extral-

Lu / mehl tions⸗

extr. R.

Vlpenland .. 121, 143, 154,

si

101, 157,0

.

169,

135,

138, 145,

136, 142,

146, 153,

11, *

138, 3. .

146,

1g . 146,

w

Reichs- und Eiaatsaunzeiger Rr. 197 vom 26. Angust 1942. Gz. 3

Bayerische Ostmarkł

Durchschuitta racht von Lan

des bauernschalt zu CTandesbauernchaft

Kurhessen Lothringen Luxemburg Rheinland

Ostpreußen Pommern

Mecklenburg

chlesien Schleswig⸗

Holstein

8 5 8

Sudetenland üdmark

2 8

Alpenland... Haß e ĩlĩ;, Bayerische Ostmark Bayern Danzig · Westpreußen Donauland... Elsaß· ... Hessen⸗Nassau Kurhessen .. Kitrmark .. Lothtingen . Luxemburg . Mecklenburg Niedersachsen Ostpteußen . Pommern.. Rheinland .. Saarpfalz ..

Sachsen ...

Sachsen⸗ Anhalt Schlesien ... Schleswäg⸗Holstein . Sudetenland. ..... ,,, Thüringen .. Wartheland ..... Weser⸗ Ems...

d

—— 8 2 2

Westfalen ..

Württemberg

d de dẽ

rn,

ir tf chaftsteil

43 Millionen Lebensversicherungen mit Kriegsrisilo⸗Schutz

Die Tatsache, daß alsbald uach Beginn des Krieges die Deckung des Kriegsrisikos grundsätzlich in die Lebensversicherungsverträge eingeschlossen wurde, hat wesentlich dazu beigetragen, daß gerade in den Kriegsjahren eine Ausweitung des Versicherungsbestandes der Lebensversicherungen erfolgt ist. Ende 1942 sind, wie „Die eutsche Volkswirtschaft“ mitteilt, rund 43 Mill. bestehender ebensversicherungen mit 46 Milliarden e Versicherungssumme anzusetzen. Die Deckung des Kriegsrisikos, auch für den an der Front Kämpfenden, bis zum Betrage von 1900 000 JäcHz erfolgte ohne jede Erhöhung der Prämien. Nur die Neuversicherten, d. h. alle, die nach dem 1. September 1939 Versicherungen abschlossen, mußten einen einmaligen, aber klein gehaltenen Gefahrenzuschlag zahlen, dessen Höhe vom Reichsaufsichtsamt für das Versicherungs—= wesen für alle er , n , einheitlich festgelegt war. Zur Deckung der Kriegssterbefälle Lelbst waren die fed haf verpflichtet, aus eigenen Miteln en Wrechende Kriegsrückstellungen vorzunehmen, während das Amt als den ch ebe . ich vor⸗ behalten hatte, gegebenenfalls einen Ausgleich durch Erhebung einer Umlage anzuordnen. Das soll nunmehr geschehen. Kürz⸗ 2 hat das Reichsaufsichtsamt die entsprechenden Anweisungen erlassen. Danach beträgt für alle am 31. Dezember 1942 bestehen⸗ den Kapitalversicherungen, on sie beitragspflichtig sind, die Umlage einheitlich 6 Ii auf 1600 iM Versichexungssumme. Für die zum gleichen Datum beitragsfrei gewesene oder in Form einer Einmalprämie gestaltete Versicherung beträgt der Satz 3 pro Mille. Für Kleinlebensversicherung mit festen Beiträgen ist eine Regelung ei gelehen die die Erhöhung der Jahresprämie um 10 35 ermöglicht. Die Form der Umlageerhebung ist den Ge⸗ 6 freigegeben. Die Erhebung kann bei Auszahlungen auf dem Verrechnungswege oder auch durch Bareinforderung vor⸗ genommen werden; . muß der Einzug bis zum 30. Juni 1944 erfolgt sein. Auf den Gesamtlebensversicherungsbestand er⸗ rechnet würde sich ungefähr ein Umlagebetrag von 250 Mill. He AM ergeben. Die feindliche Agitation hat 69 auch dieser Um— lage bemächtigt und es so darzustellen versucht, als ob die Lage der deutschen Lebensversicherung angespannt sei. Davon kann gar keine Rede sein. Genaue Berechnungen bis zum letzten über die Inanspruchnahme der deutschen Lebensversicherung durch die Kriegsereignisse kann es nicht geben. Die deutschen Versicherungs⸗ gesellschaften mit ihren großen Deckungsrücklagen waren aber und sind jederzeit in der Lage, allen Ansprüchen gerecht zu wer— den. Die Erhebung einer Kriegsumlage in dem bescheidenen Rahmen von 5 pro Mille nach vier Jahren stellt praktisch nur eine vorsorgliche Maßnahme dar, um den an sich vorhandenen und intakt gebliebenen finanziellen Status zu stärlen.

13 17

ren Betrieb aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, ins⸗ besondere infolge einer Beschädigung des Betriebes, noch nicht möglich gewesen ist.

Erstattung des Lohnausfalls bei Betriebs⸗ und Wohnungs⸗ beschädigung

Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz regelt mit seinem Erlaß vom 16. Juli 1943 die Frage der Lohnerstattung in den Fällen, in denen eine Beschädigung sowohl des Betriebes als auch der Wohnung des Gefolgschaftsmitglieds durch Luft— angriffe eingetreten ist und das betroffene Gefolgschaftsmitglied nach Ablguf von 14 Arbeitstagen infolge der beiden Beschädigun⸗ gen die Arbeit noch nicht aufnehmen kann. Wenn ein Gefolg— schaftsmitglied infolge der Beschädigung der Wohnung durch Luftangriffe mit der Arbeit aussetzen muß, werden ihm nach dem Runderlaß über Erstattung von Lohnausfällen, die infolge der

Beschädigung von Wohnungen durch Luftangriffe eingetreten sind,

vom 18. August 1941 vom Betrieb die Lohnausfälle bis zu 0 * vergütet und dem Unternehmer die geleistete Vergütung vom Arbeitsamt erstattet. An sich ist diese Vergütung auch über den Zeitraum von 14 Tagen hinaus durch Einzelentscheidung des Präsidenten des Landesarbeitsamtes möglich. Ist aber auch der Betrieb, in dem das Gefolgschaftsmitglied beschäftigt ist, beschädigt und kann nach 14 Tagen die Arbeit noch nicht wieder aufgenommen werden, so erlischt das Arbeitsverhältnis 14 Tage nach Eintritt des Schadens, womit jeder Anspruch auf Arbeitsentgelt und somit Lohnerstattung und damit auch der Erstattungsanspruch des Be— triebes gegen das Arbeitsamt entfällt. In dem neuen Erla

werden, nun die Landesarbeitsämter ermächtigt, zuzulassen, 6 in solchen Fällen das Arbeitsverhältnis nicht eher erlischt, als bis die unumgänglichen Besorgungen des Gefolgschaftsmitglieds, die zur Beschaffung einer anderweitigen Unterkunft, von neuem Hausrat usw. notwendig sind, erledigt sind. Bis zu diesem Zeit- punkt bleibt dann sowohl der Vergütungsanspruch des Gefolg⸗ schaftsmitglieds gegen den Unternehmer als auch der Erstattungs⸗ anspruch des Unternehmers gegen das Arbeitsamt aufrechterhalten.

; Börsenkennziffern für die Woche vom 16. bis 21. Auguft 1943

Die vom Statistischen Reich samt errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der letzten Woche (16. bis 21. August 1943) im Vergleich zur Vorwoche wie folgt:

Wochendurchschnitt vom 16. 8. vom 9. 8. bis 21. 8. bis 14. 8.

Monats- durchschnitt

ö * * Starke Ueberzeichnung der neuen argentinischen Innenanleihe

Buenos Aires, 24. August.

Die neue 4 ige Innenanleihe

Argentiniens wurde innerhalb von zwei Stunden nach Auf legung bereits um das Dreifache der ursprüngli

100⸗ Mill. Peso⸗Grenze

überzeichnet.

Daher

dür

vorgesehenen ten trotz der

geplanten Verdoppelung der Anleihesumme auf 200 Mill. Pesos größere Beträge nur prozentual zugeteilt werden.

Begebungskurs von 93, zinsung von fast 4,3 5.

tinischen Geldmarktes.

M, 9)

Der günstige

sichert dem Sparerpublikum eine Ver⸗

fast ; Die rasche Ueberzeichnung ist ein er neuter Beweis für die außergewöhnliche Flüssigkeit des argen⸗

In Berlin festgestellte Notierungen für te Aus zahlung, ausländische Geldsorten und Telegraphische Aus zahlung

n,, . 9.

anknoten 4421

Aegypten (Alexandrien und Kairo)

Afghanistan (Kabul)

Argentinien (Buenos Aires) .

Australien (Sidney)

Belgien (Brüssel u. Antwerpen)

Brasilien (Rio de Janeiro) ..

Britisch⸗Indien (Bombay-⸗Cal⸗ cutta)

Bulgarien (Sofia)

Dänemark (Kopenhagen) ....

England (London)

Finnland (Helsinki)

Frankreich (Paris) J......

Griechenland ( Athen)

Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ dam)

Iran (Teheran)

Island (Reykjavik)

Italien (Rom und Mailand) .

Japan (Tokio und Kobe) ...

Kanada (Montreal)

Kroatien (Agram)

Neuseeland (Wellington) ....

Norwegen (Oslo)

Portugal (Lissabon)

Rumänien (Bukarest)

Schweden (Stockholm u. Göte⸗ borg) =

Schweiz Bern)

Serbien (Belgrad)

Slowakei (Preßburg)

Spanien (Madrid u. Barcelona)

Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisburg)

Türkei (Fstanbul)

Ungarn (Budapest)

Uruguay (Montevideo)

Verein. Staaten von Amerika (New York)

100

1 ägypt. Pfund

100 Afghani

1 ap. BRes.

1 austr. Pfund 100 Belga

1 Cruzeiro

100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen

1 engl. Pfund 100 Finnmark 100 Frs. Drachmen

100 100

Gulden Nials

100 isl. Kr. 100 Lire

100 Yen

kangd. Dollar 100 Kuna

1 neuseel. Pfd. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen

109 Frs.

1090 serb. Dinar 100 slow. Kr. 100 Pesetas

1èsüdafr. Pfd. 1ètürt. Pfund 100 Pengö 1 6oldpeso

1 Dollar

Geld

18,79 6. 58

89,

z, 62, 16

8, 06

1,6683

132,70 14,59 38, 42 15,14 58,591

4,995

66, 6 10, 19

59, z

37,89 4995 8, v6]

23, 555 1,975 1,199

25. August

Brie

18,83 6,

10, a

z, os 82, 26 5, o?

1,67

132,70 14.651 35,50 13,16 5,71

96. Augu st ; Geld Brie

16, 9 0, 68s

39,96

3, 047 S2, 15

3

5, os 2 1,668

182, 70 14,59 88, 42 18, 14 1 58,591

d, oos 206

S6, 685 10,21

dg, ds s, or

5, 006 8, 609 283, J0z

1, 982 1,201

86,16 10, 19

5g, a6 57, 89

4695 8. 5951

5

1,978 1, 199

Für ven innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

England, Aegypten, Südafrikanische Unien ..

164,50 174,50 167,50 176, 50 168, 50 164,50 161,50 167,50 170,50 164,50 166,50 164, 50 163, 80 178,50 162,50 161,50 161,50 171,50 167,50 170.50 162,50 168, 50 159,50 170,50 175, 50 166,50

145, 166, 148, 167, 139, 1465, 142, 148, 16. 145, 147, 145, 144, 159, 143. 142, 14. 169. las, 161. 143. 136, 140, 151, 166, 146,

166, 176, 169, 178, 160, 166, 163. 169, . 166, 16s. 166. 165, 180. 164, 163, 163, . 2 164. 16. 161, 17 i, = 167, 155. 106. 162,59 13, 164. 1490, 162] 69, 109.— 165,60] 146 167. ] 143,.—

Aufschlag, bei Untergehalt P. u. F. je Prozent RM 3, 50 je 6 Abschlag; Bruchteile entsprechend, bei Untergehalt P. u. F. je Prozent FM 4, je t Abschlag; Bruchteile entsprechend.

142, 162, 145, 164, 136. 142, 139, 146, 148. 112. 144. 142. 141, 156, = 140, 139, 139, 149, 145. 148, 140, 1334 . 148, 153, 143,

NMttienturse (Kennziffer 1924 bis 1926 100)

Bergbau und Schwerindustrie

Verarbeitende Industrie

Handel und Verkehr .

Gesamt ..

Kurdniveau der 4* igen Werty apiere Pfandbriefe Kommunalobligationen ... Dtsch. Reichsschatzanweisungen 1940 Folgen 6 und 7... Dtsch. Reichsbahnanleihe 1940 Anleihen der Länder ... Anleihen der Gemeinden .. Gemeindeumschuldungsanleihe Industrie obligationen. ...

150, 160, 153, 162.— ß 150, 147, 153, 156, 150,— 162, 150,

161, i, 164, 173, 155, 161, 168, 164, 167, lol,. 163,‚— 161, 160, 176, 159, 168, 158, 168, 164. 1 159, 162, 156, 167, 172, = 160,

8, os, di =

100, S2.

108, 1 i. 120, 102, 108, 106, . 14. 108, 110. 108, 107, 122, 106, 106, 1605, 18, ii, 114, 106,

99, = 103, 114, 19, 109,

Juli

162, 10 168, 11 15 04

157, 92

Haden Hayr. Ostmart . Bayern.... Danzig⸗Westpr. . Donguland .. Elisaß ... ,,, urhessen Kurmark .. Lothringen. Luxemburg. Mecklenburg Niedersachsen . Ostpreußen Pommern . Rheinland . Saarpfalz Sachsen . ; Sachsen⸗Anhalt . Schleien Schleswig⸗Holst. . Sudetenland .. Südmark J Thüringen .. KWartheland .

128, 138, 16 140, 122. 128. 125, 1 134, 128, 130. 125, 127. 142, 126, 125,—

3

rankreich

ustralien, Neuseeland .... . Britisch⸗ Indien Kanada Vereinigte Staaten von Amerika ...... , Brasilien

155,— 148, 157. 139, 146. 142. 148, 131, 145, 1474 145.— 144, 159, 143, 142, 142, 162, 148, 161, 143, 136, 140, 1501, 166,— 145, 143, las,

163, 15865, 165. 147 1563, 160. 166, 159, 153, 155, 163, 162. 167, 151, 150, 160, 160, 166, 169, 151, 1144, 148, 169. 164, 154, 8 16,

128, 121, 130, 12. 118, 115. 121 124, 118, 120, 118, 174 132, 116, . 1 165, .

165, 148, 157, 139, 145, 142, 148, 151, 146, 147, 145, 144, 159, 143, 142, 142, 162, 148, 161, 143, 136, 140, 151, 156, 146, 143, 146,

155, las, 16 139, 1465, 142, 148, 151, 145, 1 145, 144. 159, 143, 142. 142. 162, 148, 151,.— 113. 136, 140. 6 155, 146, 143, 146.

152, 148, 154, 136, 142. 139, 145, 148, 142, 144, 142, 141. 156, 140, 139, 139, 140, 145, 148, 140, 183, 157, 148, 163, 143, 140,

143, ]

lrlöschen des Arbeitsverhältnisses bei Beschädigung des Betriebes

Nach der Anordnung vom 6. Juli 1940 über Erstattung von Lohnausfällen, die infolge von Beschädigung der Betriebe durch Luftangriffe eintreten, erlischt das Arbeitsverhältnis, ohne daß es einer Kündigung bedarf, wenn innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Tage, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, die Arbeit in dem Betrieb nicht wieder aufgenommen werden kann. Tritt aber der Arbeiter oder Angestellte innerhalb von drei Mo— naten nach dem Erlöschen des Arbeitsverhältnisses wieder in seinen alten Betrieb ein, so gilt das Beschäftigungsverhältnis hinsicht- lich der Rechte, die von der Dauer der n , ,. ab⸗ , ,. nicht unterbrochen. Der Generalbevollmächtigte

162 12 157,59 63, 6

1657,57

162,14 157.68 153.8

187,6

Auatandische Geidsorten und Banknsten

28. August Geld Brief 20,88 20, a6

16,22 4,208 4,41

23. August Geld Brie

zo, as 20, a6 16, 16

102,80 102, vo

102,60 102. 80

102,50 . Notiz für 1 Stüc ägypt. Pfd. 1ollar 1ẽ Dollar 1ẽFᷣap. Peso 1 austr. Pfd. 100 Belgas 1 Cruzeiro 100 Rupien

Sone rei gus

20. France - Etückte

Gold Dollars

Aegyptische

Ameritanische: 1000 —5 Dollar

2 und 1 Dollar Argentinische

Australische ......

Belgische

Brasilianische ...... ...

Britisch⸗ Indische

Bulgarische: 500 Lewa und darunter

Dänische: große

halbjahresabschluß der Bank von Japan , n darunter Englische: 1 und darunter.

Tolio, 26. August. Die Bank von Japan veröffentlicht einen Füihnische Bericht über das erste Kalenderhalbsahr. Der rn ge g, wird Fin g

103, oꝛ 106,00 10314 103, 38 104, 92 10t,

103,978 105,00 103,30 103,33 104,92 106, 66

1ͤ0a, 8 104,97 103, 7) 103, 16 105. 38 106. 82

ür den Arbeitseinsatz hat diese Frist von drei Monaten jetzt 1 urch eine ergänzende Anordnung von 21. Juli lgäz verlängert, 1337 und zwar, falls erforderlich, um die Zeit, in der dem Gefolg— . schaftsmitglied eine Wiederaufnahme der Arbeit in seinem frühe⸗— 124, ; 2

116, 109, 113 124. 129, 119, 116, 19,

0, 16 2,46 4008 609 25, 5

100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen

1 engl. Pfd. 100 36

8,00

82, 30

Wirtschaft des Auslandes

HGritische Schnldenlast immer drüclender

Vigo, 24 August. Die kur fristige Verschuldung Großbritanniens allein an die unde des nd fbtong . an jedem Werktag um eine Million Pfund, d. h. um 300 Mill. Pfund im Jahr, erklärt man mit großer Unruhe in Londoner Eitykreisen. Der Gesamtschuldenbetrag Englands allein gegenüber den Ländern, die zum Sterlingblock gehören, betrug vor einigen Wochen bereits rund eine Milliarde Pfund. Dabei besteht keinerlei Aussicht, daß 57 land diese Schulden in absehbarer Zeit bezahlen kann, denn es ist nicht möglich, sie eh in Waren, Edelmetall oder Dienstleistungen umzuwandeln, da bie gesamte britische Wirtschast auf Kriege. produktion unigestellt ist und die normale Ausfuhr immer mehr zurüdgeht.

6, os5 489 182,70

8,075 d. oi 132,70

d, 65 499 182, 0

100 FIrs.

100 Gulden 109 Lire

109 Lire

1 kanad. Dollar 100 Kung

100 Kronen

mit 78 Mill. Jen gegen 54 Mill. Yen im ersten Halbjahr des Dollaudische Vorjahres angegeben. Die Debetseite der Bilanz: Notengusgabe , 7.Iß Mrd. Jen gegen 5,43 Mrd. Jeu Ende Juni des Vorjahres, ganadische

die Regierungsdepositen 25532 Mrd. Jen een 1,30 Mrd. n im groatische

Juni des Vorjahres, die Depositen von ? anken 0, 53 Mrd. 6 egen 0,46œ Mrd. Jen im Juni des Vorjahres. Auf der Kredit⸗ eite stehen Ausleihungen mit 862 Mill. . gegen 373 Mill. Yen im Juni des Vorjahres, daraus geht am besten Belebung des Wirtschaftslebens durch die Wehrwir Die Regierungsbonds und Portesenilles machen ?, Mrd. Yen aus gegenüber 5,3 Mrd. Hen im Juni des . Die 3. elder betragen 1,75 Mrd. Jen gegen (49 Mrd. Yen im orjahre.

Keser⸗ Ems Kest alen ö Württemberg. .] 129, 89, 9, 51, ! ) 327, P. u. F., bei Mehrgehalt P. u. F. je Prozent RAM 2, je t ) 327 P. u. F., bei Mehrgehalt P. u. F. je Prozent M 2, je t Ausschlag,

18, 12 699

13,12 6, 9h

13,1 101

4599 6, 89

d 01 57,1

4599 86, v9

Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische: 10900 Lei und 500 Lei ESchwedische: große 50 Kronen und darunter .. Schweizer: große 109 Frs. und darunter .. Serblsche Slowaßtische: 20 Kronen und darunter.. Südafrikanische Union Tiürsische ..... Ungarisch: 100 harunter 22 4

109 100 109

168 1,66

69, 10 57,83 57 83

46h

Let Kronen

Nnronen 105 Frs. 190

Frs. 100 serb. Dinar

1,66 89, 10 57 * 57 *3

499

po. 64 o, o? 68 07

6.01

die ungemeine

chaft hervor.

1090 slow. Kr. 1ẽ 1ss1dafr. Pfd. türk. Pfund

1090 Pengbh

68 439 191

tz. 4141 19

8, 6 4869 1.91

so, is 01, 0 60,78