1943 / 203 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Sep 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 2089 vom 31. August 1943. S. 4

Metallwarenfabriken Altona⸗ Geite A.⸗G. ,

Celle, Tachtehäuser⸗Straße 93.

2

Bilanz am 31. Dezember 1942.

Vortrag

ls234]. 1.1. 1912

Zugang

Abschreibung

31. 12. 1942

Gewinn⸗ und Berlustrechnung per 31. Dezember 1942.

Stand

Attiva. Anlagevermögen: Grundstücke:

a) Bebaute Geschäfts⸗ , b) Bebaute Betriebs⸗ grundstücke .. e) Hauszinsst.⸗Abgeltg. Maschinen und maschi⸗ nelle Anlagen... Kian, . Betriebs⸗ u. Geschäfts⸗ ausstattungg⸗ 5. Aufenthaltsräume .. „Kurzlebige Wirtschafts⸗ güter

3 , ,

1456 10 300

21906

300

1051

1051

141 677

15 298

14126

Umlaufsvermögen:

Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe Teilfertigerzeugnisse .... Fertigerzeugnisse ....

ö &

*

Wertpapiere

Liefer⸗ und Leistungsforderungen .. R Bankguthaben

. Abgrenzposten. 2 2

e , o r.

,

PRaaussiva. Grundkapital J II. Rücklagen: 1. Gesetzliche Rücklage 2. Freie Rücklage 3. Rücklage für Ersatzbeschaffungen Umlaufswertberichtigung Rückstellungen .... Verbindlichkeiten: 1 , I 8. Snnsihe Gchnlßhen

Depot Sozialfonds (Effeklen) 20 400,

d .

Unterstützungseinrichtung 20 400, .

Abgrenzposten. . Reingewinn: 1. Vortrag.... 2. Neugewinn

Gewinn⸗ und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 1942.

ben 22

Aufwand.

I. Aufwendungen:

Löhne und Gehälter... . Sozialabgaben Anlageabschreibungen .

Zinsmehraufwand einschließlich Skonti . Ausweispflichtige Steuern.... Gesetzliche Berufsbeiträge Zuweisung Unterstützungzeinrichtung . 8. Zuweisung zur freien Rücklage... Reingewinn: 1. Gewinnvortrag

2. Neugewinn

2 2 92

Ertrag. I. Ausweispflichtiger Rohüberschuß ... II. Außerordentliche Erträge... III. Gewinnvortrag

Hannover, den 15. Juni 1943.

Rudolf Hentzen, Düsseldorf. ; Vorstand ist Herr Heinz Zucker in Celle.

18765.

117 150 8 812 6934:

132 897 3 133 191

30 401 3 05260 41516

10000 100 000 50 000

61 055 46476 5000

44 37

13 22

12 428 14096

484 023 0

142 849

341 059 5 114

100 000

21.

22.

23.

Aufwendungen. Löhne und Gehälter. ... 25. Soziale Abgaben.... 26. Anlageabschreibungen .. ..

Zins mehraufwand ..

Gewinnabführung 1942 .. Reingewinn: a) Gewinnvortrag aus 1941... b) Gewinn 1942... .

Erträge. Gewinnvortrag aus 1941... Ausweispflichtige Rohüberschüsse .. Außerordentliche Erträge

9

Breslau, im Juli 1943.

Der Borstand. Carl Otto. Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf— klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Breslau, den 5. August 1943. .

Joachim Heyn, Wirtschaftsprüfer. In der Jahreshauptversammlung vom 16. August 1943 wurde beschlossen, für das Geschäftsjahr 1942 eine Dividende von 599 auszuschütten, die abzüglich der Kapital⸗ ertragsteuer an der Kasse der Gesellschaft zur Auszahlung gelangt. Der Aufsichtsrat besteht wie bisher aus den Herren: Richard Bauschke, Vor— sitzer; Gustav Engwicht, stellvertr. Vorsitzer; Richard Langner; Karl Reichelt. e 2 O O Q : m m , er-, 1587656.

Ankerglas Bernsdorf O.⸗C. Aktiengesellschaft, Bernsdorf O.⸗C.

Bilanz am 31. Dezember 1942.

F. AJ 19685 1451 810 38 047 264 400 20 500

H. AMI

*

35 524 ö 116 682

19166 F. A. Müller, Bauindustrie⸗Aktien⸗

gesellschaft, Leipzig. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den 29. September d. J., 9 Uhr, in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft in Leipzig C1, Uferstr. 21, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung: Aufsichtsratswahl.

Der Vorstand.

**

19 115 681 243

——

116 682

54 48 88

30

J ,,

Bilanzwert l. 1. 1942

Bilanzwert 31. 12. 1942

Abschrei⸗

Abgaug pungen

Zugang

160 000 19360 41978

112531

10000 13 628 8

26 524 35

,,.

Schlega Handels gesellschaft Echlesischer Gastwirte A. G., Breslaul.

l51 518,71 10947, 72 14 126, 4 201,09 15 J29, 12 1602,35

10 000, 56 000,

141 096,22

484 023 04

358 32521

26 524 3.

Bilanz züm 31. Dezember 1942.

384 849 6

384 849

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Dr. Hoffschmidt, Wirtschaftsprüfer.

Der Aufssichtsrat besteht aus den Herren: Dipl.⸗Ing. Karl Zucker, Düsseldorf (Vorsitzer); Rechtsanwalt und Notar Heinrich Wulkop, Celle; Oberstleutnant z. V.

328 0155 44 406 12 428

Aktiva. JI. Anlagevermögen: 1. Bebaute Grundstücke:

a) Geschäfts⸗ und Wohngrundstück Buchwert 1. 1. 1942. Abschreibung .

b) Betriebsgrundstück: Buchwert 1. 1. 1942. Abschreibung ...

iz 535, 265,

23 455,

445,

FR. M0

13 270

23 010

) Hauszinssteuerabgeltung ... 2. Werkzeuge und Ausstattungen: Buchwert 1. 1. 1942 Abschreibung ...

II. Umlaufvermögen: p ,,, Eigenaktien nom. 190, .... Grundpfandforderungen 5. Geleistete Anzahlungen. .... Liefersforderungen 8. Barmittel. . 8 ,, Banksperrkonto für Investierung. . Warenbeschaffungsguthaben. ....

Passiva. Genn dsnn nta 3. Gesetzliche Rücklage ... Investierungsrücklage ... 5. Grundpfandschulden ... Gefolgschaftspfandgelder . Empfangene Anzahlungen Sonstige Schulden... Passive Abgrenzungsposten .. Reingewinn: a) Gewinnvortrag

1100, 160,

ö

b) Gewinn 1942...

3 000

Tösd =

Ru s

36 280 700

1000

128 747

6 200 3 500

I d 5

1000

29

2070

757 34 766

171 7276

55 000

9700

20 586 50 916565

35 524

171 727

Attiva. Anlagevermögen: Fabrikgebäude Wohngebäude. .. Unbebaute Grund⸗

stücke Hauszinssteuer⸗ abgeltung ... Oefen der Hütte Maschinen und ma⸗ schinelle Anlagen Werkzeuge, Be⸗ triebs und Ge⸗ schäftsausstattung Bewertungsfreie Wirtschaftsgüter Fz 8 Oststeuerhilfe⸗ Beteiligungen. ..

F. AM

8

278 308

107 039 307 373

lõd 027

FR. A R. AM R. M R. AII

828 400 271 100

22 380 7208

50 780

24 700 24 700 18 300 35 439 71 600

49 823

27 045 134 015

171 115880

500

360 758 244 878

500

1726727

3 , n , -= G T2zd ds

Umlaufvermögen:

Roh, Hilfs- und Betriebsstoffee .... 280 048,24 Halbfertige Erzeugnisse .. ö Fertige Erzeugnisse, Waren

Wertpapiere Anzahlungen

294

Forderungen für Warenlieferungen und Leistungen .. Kassenbestand, Reichsbank⸗ und Postscheckguthaben .

Hane;

Sonstige Forderungen .... 3. Rechnungsabgrenzung: Posten der Rechnungsabgrenzung .... Bürgschaftskonto 1

Bürgschaftskonto II ; Bürgschaftskonto III..

Avalkonten:

Grundkapital:

FM 1 050 000, Stammaktien 1006, 1 Stimme 10500 Stimmen 1 050 0900, 5 000, Vorzugsaktien 100, 160 Stimmen Soa0 Stimmen Rücklagen: Gesetzliche Rücklagen: Stand am 31. 12. 1513 .... 3. Wertberichtigungen zu Posten des Umlaufvermögens:

I. Il II. I F. AI

Delkredererückstellung

Rückstellung für Siedlungsvorhaben

. Rückstellung für ungewisse Schulden: Rückstellung für Gewinnabführung 1942 .

Verhbindlichkeiten:

Darlehen: hypothekarisch gesichert .. . . 180 000, nicht gesichert .. Anzahlungen von Kunden K Schulden für Warenlieferungen und Leistungen .. Sonstige Verbindlichkeiten. . „Rechnungsabgrenzung: Posten der Rechnungsabgrenzung .... Bürgschaftskonto ! Bürgschaftskonto 11 ö Bürgschafts konto II... Gewinnvortrag 1541 .... Reingewinn 1942

Avalkonten;

„Gewinn und Verlust:

Gewinn⸗ und Verlustrechnung 1942.

17 006,35

250, 44 156,50 63 645,07 20 799, 57 74 635,

2797,42

, 0 9 , 788 8407 8 731

10 600, 200, 6 635,

16 835,

Passiva.

1055 000 10000

5 000,

17 000, 1880 24 550

7000

,

JTI1 500, S89l 500, 3 693,8

226 885, 85

. 44 688, 63

1166 768 122 303 10 600. 200.

6 635, 16 835, Tir 59 hol, 76

61 9956: 2 517 61747

m, -

Löhne und Gehälter Soziale Abgaben ..

Abschreibungen auf Anlagen ...

Zinsen ; Steuern vom

Beiträge an Berufsvertretungen Gewinnvortrag 1941 Reingewinn 1942

Bilanzkonto:

Bilanzkonto: Gewinnvortrag 1941 Ertrag gemäß z 13211, 1 Akt. Ges. . . ...

Außerordentliche Erträge

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahtesabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

Juli 1943.

Der Aufsichtsrat besteht aus nachstehenden Personen: 1. Notar Dr. Kurt Gumprecht, Dresden, Vorsitzer; 2. Dipl.Ing. Walther Dudek, Teplitz⸗ Schönau, stetlv. Vorsitzer; 3. Bankdirektor Carl Springer, Dresden; 4. Ing. Walter

Dresden, den.

Pöting, Erkrath.

RM, 8 go io 2 3189 385 77410 46 57012 2141 291 87 6 345601

Soll.

61 99563

1785 20638

Haben. . 2403 1780 08307 2718564

1785 206638

87

Albert Noack. Rechtsanwalt und

19032 Vogtländische Spitzenweberei Aktien⸗ gesellschaft, Plauen i. V. Unsere Aktionäre werden hierdurch zu der am Dienstag, dem 2. Sep⸗ tember 1943, um 11 Uhr im Sitzungs— saal der Vogtländischen Bank, Abtei⸗ lung der Allgemeinen Deutschen Credit— Anstalt, Plauen, stattfindenden ordent⸗ lichen Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung: ; . 1. Vorlegung des Jahresabschlusses und der Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Ge⸗ schäftssahr vom 1. Juli 1942 bis 30. Juni 1943. . . Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinns. 3. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. 4. Aufsichtsratswahl. ; J . 5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943/44. Die Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung ist davon ab— hängig, daz die Aktien spätestens am Freitag, den 24. September 1943 in Plauen: bei der Gesellschaft oder bei der Vogtländischen Bank Abteilung der Allgemeinen Deutschen Credit⸗A1nstalt oder in Leipzig: bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt oder in Ber⸗ lin: bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt oder bei der Deutschen Bank hinterlegt werden. J Im Falle der Hinterlegung bei einem dentschen Notar oder bei der Deut⸗ schen Reichsbank als Wertpapiersam melbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens einen Tag nach Ablauf, der Hinterlegungs— frist bei der Gesellschaft einzureichen, Plauen i. V., den 26. August 19t3. Der Vorstand. Felix Bilger. Kurt Lohde. r 18161]. ; . „Galak“ Milcherzeugnisse Attien⸗Gesellsch aft. Bilanz am 31. Dezember 1942.

H. M

Vermögen. Anlagevermögen: Geschäftsausstattung ... 1 Umlaufsvermögen:

Kassenbestand und Post⸗

scheckguthaben 497,49 Bankguthaben . 53 732,24 Sonst. Forderungen g, Verlust: Verlustvortrag

aus 1941 ... 3474,69 Verlust in 1942 . . 1113,18

54 148

4587 58 737

Verpflichtungen. Grundkapital Rücklagen: Gesetzliche Rücklage 1 450, Andere Rücklagen. 7 000, Rückstellungen . Sonstige Verbindlichkeiten .

2 2 2. 41 1 * 97 50 000 8 450 150 137 60 s g? do Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 31. Dezember 1942.

3 474 69 1200

Aufwendungen. Verlustvortrag aus 1941 .. Gehälter J Steuern vom Einkommen, vom

Ertrag und vom Vermögen Beiträge an Berufsvertretgn. Alle übrigen Aufwendungen.

550 40 2112 627 59

377 Ip

Erträge.

Zinsen .. 1 286 23 Verlust: aus 1941

Verlust in 1942

Verlustvortrag . 3 474,69

1113, 18 458787 5 87410

„Gala“ Milcherzeugnisse Akttien⸗Gesellschaft. Michaelis. Lützeler. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesell⸗ schaft sowie der vom Vorstand erteilten Ausklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗ abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor— schriften. Berlin, im März 1943. Deutsche Treuh and⸗Gesellsch aft. Hübner, Wirtschastsprüfer. Mühlenfeld, Wirtschaftsprüfer.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt— lichen Teil, den redaktionellen Teil, den An— zeigenteil und für den Verlag;

Präsident Dr. Schlange in Potsdam, Druck der Preußischen Verlags, und Druckeret Gmb Berlin Zwei Beilagen leinschließlich einer Zentralhandelsregisterbeilage). Bei der gekürzten Ausgahe fällt die Zentral-

handels registerbeilage fari.

Deutscher Reichs anzeiger

Preußischer

ohne eren m, mr enen, Soweit der Deutsche

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Bezug preis dee Bollaug gabe durch

e, , . für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle n , H. ö. , ,, .

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die Post monatlich 230 nbelsregisterbeilage

Ne Postanstalten nehmen Bestellungen i Gelbfabholer die Anz eigenstẽᷓ . Wilthen fs e

Erscheint an jedem Wochentag abends in einer Vollausgabe und in einer Ausgabe d ät Reichs anzeiger und ger in Gesetzen und Rechtsverordnu Verkündung ßorgan bezeichnet worden ist, bezieht sich das auf rr vc r . MM, zuzügli 8 1,90 ö rch bie Post r Selbstabho ler bei der Anzeigenstelle

erlin für

Nr. 203 Sernsprech⸗ Sammel —᷑ 2 ——

taats anzeiger

Einzelne Nummern tosten 30 M, einzelne Beilagen 10 . Einzelnummern werden nur gegen rer, ,, oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgege ß,, n ,. ö. „ma, einer dreiges ‚. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin Sw 6s, Wil helmstra se zz. Alle Druckaufträge stnd auf aue sen neh i e, einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal Rande) hervorgehoben werden vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen seln.

en. Anzeigenprels für den Raum einer fünsgespaltenen 55 mm

altenen g mm breiten Petit-Zeile eschriebenem Papier völlig bruc'reis

unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am sollen. Vefrifstete Anzeigen müssen 3 Tage

re ie ss 3 Berlin, Mittwoch, den 1. September, abends

Reichs bankgirokonto Derlin, Konto Rr. 1.1913 Postschectonto: Verlin 84121

os

Inhalt des amtlichen Teiles

Deutsches Reich.

Erlaß über die Verlegung kriegswichtiger Betriebe und Be— triebsteile (Verlegungs-Grundsätze). Vom 26. August 1943.

Anordnung Nr. 154 des Bevollmächtigten für die Maschinen— produktion als Reichsstelle Maschinenbau zur Vereinheit- lichung der elektrischen Ausrüstung von Werkzeugmaschinen für Metall- und Holzbearbeitung. Vom 28. August 1943.

1. Bekanntmachung der Reichsstelle Eisen und Metalle über . von Werkstoffeinsatzlisten. Vom 31. August

Anweisung Nr. 5a der Wirtschaftsgruppe Metallwaren und berwandte Industriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse über die Ver— wendung von Einheitsdruckfarben bei der Tubenherstellung. Vom 23. August 1913.

e,, n, für die Lebenshaltungskosten im August

Amtliches Deutsches Reich

Erlaß über die Verlegung kriegswichtiger Betriebe und Betriebsteile ; Verlegungs⸗Hrundsätze)

Vom 26. August 1943

Auf Grund des 52 der Ersten Durchführungsverordnung zum Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Be— stellung eines Reichsministers für Bewaffnung und Munition vom 20. März 1940 (RGBl. 1 S. 513) sowie auf Grund be— sonderer Ermächtigung durch den Führer wird im Einver— nehmen mit dem Reichsminister des Innern, dem Reichswirt— schaftsminister und dem Reichsminister der Finanzen bestimmt:

I. Gesamtplanung und Verlegungs bescheid

1. Die Gesamtplanung über die Verlegung kriegswichtiger Betriebe und Betriebsteile liegt beim Reichsminister für Bewaffnung und Munition (Rüstungsamt im Einvernehmen mit Rüstun slieferungsamt). Maßgebend hierfür sind der Erlaß des . für Bewaffnung und Munition Nr. 17501439 IIid a vom 14. Juli 1943 und die ent— sprechenden weiteren Anordnungen. Der zuständige Bedarfs— träger bedarf hiernach zur Anordnung der Verlegung kriegs— wichtiger Betriebe und Betriebsteile der Zustimmüng des Reichsministers für Bewaffnung und Munition (Rüstungs— amt).

2. Der Bedarfsträger ordnet die Verlegung gegenüber dem Verlegungsbetrieb und dem Aufnahmebetrieb durch beson— deren Verlegungsbescheid (Muster lt. Anlage) an.

Der Verlegungsbescheid kann sowohl bei bereits ein— getretenem Kriegssachschaden als auch vorbeugend zur Ver— meidung von Störungen in der Rüstungsfertigung ergehen.

Dieser Erlaß erstreckt sich nicht auf Betriebsverlegungen oder ausweitungen, die ohne Verlegungsbescheid durchgeführt werden. ;

3. Zuständiger Bedarfsträger ist der für die betreffende Fertigung federführende Auftraggeber (Waffenämter der . tteile, Reichsbahn usw.).

Ist ein federführender Bedarfsträger nicht vorhanden, so ist für alle rüstungswichtigen Fertigungen der Reichsminister für Bewaffnung und Munition (Rüstungslieferungsamt im Einvernehmen mit Rüstungsamt) Bedarfsträger, sonst die zuständige Oberste Reichsbehörde.

4. Der Verlegungsbescheid verpflichtet: den Verlegungsbetrieb . ;

a) zum beschleunigten Aufbau der Ausweichkapazität;

b) zur dauernden Aufrechterhaltung und größtmöglichen Steigerung der Ausweichkapazität, solange das Reich dieses Verlangen stellt;

e) zur größtmöglichen Schonung des bisherigen Be— tandes des Aufnahmebetriebes und seiner Struktur;

d) zur Räumung des Aufnahmebetriebes, wenn und soweit das Reich dieses Verlangen stellt;

den Aufnahmebetrieb, ö

e) den Verlegungsbetrieb aufzunehmen und ihm in dem auf Grund des Verlegungsbescheides benötigten Um⸗ fange die Fortsetzung der Fertigung zu ermöglichen.

II. Schadensausgleich 5. Grundsatz des Schadensausgleichs ist, daß die Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen eine unumgängliche Kriegs⸗ maßnahme zur Aufrechterhaltung und weiteren Steigerung der Rüstungsfertigung ist, die gleichermaßen im Interesse

des Reiches und des derlegten Rüstungsbetriebes liegt,

Besondere Vorteile, die über die durch die Verlegung sichergestellten Fertigungsmöglichkeiten hinausgehen, sollen weder dem Verlegungsbetrieb nach dem Aufnahmebetrieb zuwachsen. ; 6. Das Reich gewährt auf Antrag Schadensausgleich gemäß den Bestimmungen in den nachfolgenden Ziffern;

a) dem Verlegungsbetrieb Verlegungsbescheides erforderlichen und die dadurch entstandenen Schäden; b) dem Aufnahmebetrieb aa) für die unvermeidbaren Aufwendungen, laufen— den Mehrkosten und Einnahmeausfälle, die er in— folge der Verlegung hat;

hb) für die besonderen Aufwendungen, die er nach Beendigung der Verlegungsfertigung zur Wieder aufnahme der ursprünglichen Fertigung unter Berücksichtigung des jeweiligen Standes der Technik machen muß.

J. Für den Schadensausgleich des Verlegungsbetriebes gelten die Bestimmungen über den Ausgleich von Schäden infolge von Luftschutzmaßnahmen, und zwar auch dann, wenn der Verlegungshetrieb einen Kriegssachschaden erlitten hat.

Dem Verlegungsbetrieb werden insbesondere folgende Auf⸗ wendungen erstattet:

a) Kosten des Abbaues und Transportes des Betriebes oder Betriebsteiles einschließlich Verpackung und bran— chenüblicher Versicherung;

b) Umzugskosten der bei Erlaß des Verlegungsbescheides vorhandenen und vom Betrieb zur Weiterbeschäftigung am Ausweichort vorgesehenen Gefolgschaft einschließ= lich der zur Hausgemeinschaft der Gefolgschaft bisher gehörigen Personen;

e) Kosten der Raumbeschaffung am Ausweichort (Aus— räumung von Lagern, Kosten der Zwischenlagerung, Versicherung des ausgeräumten Gutes);

d) Kosten des Aufbaues der verlegten Einrichtungen am Ausweichort (Instandsetzung und Umbau vorhandener Gebäude und Einrichtungen); .

am Verlegungsort weiterlaufende Kosten, die zur Er— haltung des Verlegungsbetriebes in seinem wirtschaft— lichen Bestand aufgewendet werden müssen und nicht infolge der Verlegung fortgefallen sind (Instandhal— tungs- und Verwaltungskosten der Anlagen am Ver— legungsort, wie Beaufsichtigungskosten, Pachten, Steu— ern, Anliegerbeiträge usw.); .

k) einmalig am Verlegungs- oder Ausweichort durch das Anlaufen der Fertigung verursachte und bis zur Be—

endigung des Fertigungsanlaufs anfallende Kosten (Wartezeiten der Arbeiter usw.);

g) die Kosten der Rückverlegung.

8. Zur Vermeidung unzumutbarer Härten können ein— malig oder mehrmalig für eine begrenzte Zeit ganz oder teilweise laufende Mehrkosten erstattet werden, die infolge der Verlegung des Betriebes oder Betriebsteiles entstehen (Standortmehrkosten, Kosten infolge veränderter Fertigungs— verhältnisse, Verwaltungsmehrkosten usw. . Die Mehrkosten ergeben sich aus dem Unterschied der vorher am Verlegungs ort erforderlichen Kosten und der für die Erzeugnisse gleicher Art und Menge am Ausweichort entstehenden Kosten. Sie sind unter Heranziehung der Betriebsergebnisrechnung (Er— folgsrechnung) im einzelnen nachzuweisen.

9. Der Umfang des Schadensausgleichs für den Aufnahme—

Aufwendungen

betrieb richtet sich nach dem Reichsleistungsgesetz vom 1. 9.

1939 (RGBl. J S. 1615), und zwar insbesondere nach den Richtlinien für die Bemessung der Vergütung und Entschä— digung bei Inanspruchnahme von gewerblich genutzten Grundstücken, Gebäuden usw. auf Grund des Reichsleistungs⸗ gesetzes vom 20. 1. 1912 (MBliV. S. 243).

10. Ausnahmepreise zwecks Ausgleichs von Verlegungs— kosten dürfen weder gefordert noch bewilligt werden.

11. Im Rahmen dieser Grundsätze kann der Bedarfsträger mit dem Verlegungs- oder Aufnahmebetrieb Vereinbarungen über den Schadensausgleich treffen.

12. Bei Nichtzustandekommen einer Vereinbarung ist der Antrag auf Schadensausgleich J Beifügung der Kosten— nachweise bei der unteren Verwaltungsbehörde des Ver⸗ legungsortes einzureichen. Die Entscheidung über den An⸗ trag erfolgt durch die vom Präsidenten des Reichsverwal— tungsgerichts (Reichskriegsschädenamt) jeweils zu bestimmende höhere Verwaltungsbehörde, wenn er nicht selbst in der Sache entscheidet.

Die Prüfung des Antrages hat den allgemeinen rüstungs— wirtschaftlichen Bedürfnissen des Reiches und den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles Rechnung zu tragen. Der Antrag ist von der Feststellungsbehörde dem Bedarfsträger zur Stellungnahme zuzuleiten. Will die Feststellungsbehörde in ihrer Entscheidung von der Stellungnahme des Bedarfs⸗ trägers abweichen, so ist eine Entscheidung des Reichsver⸗ waltungsgerichts (Reichskriegsschädenamt) herbeizuführen.

Im übrigen gelten für das Verfahren die Bestimmungen der Kriegssachschädenverordnung vom 30. November 19410 (RGBl. 1 S. 1547) und die dazu erlassenen Anordnungen entsprechend.

153. Zur Antragstellung nach Ziffer 12 berechtigt ist außer in den Fällen der Ziffer 6b uur der Verlegungsbetrieb. Der Aufaahmebetrich ist am Verfahren beteiligt. Ihm obliegt insbesondere auch die Vertretung seiner Ansprüche gegenüber der Feststellungsbehörde.

Entschädigungszahlungen sind au den Auiuahmebetrieb

unmittelbar zu leisten.

für die zur Durchführung des

*

14. In besonders gelagerten Ausnahmefällen gewährt der Bedarfsträger dem Verlegungsbetrieb auf Antrag Vorschüsse,

wenn die von den , , nach den allgemeinen Grundsätzen gewährten Vorauszahlungen den besonderen rüstungswirtschaftlichen Erfordernissen nicht genügen. Die Höhe der Vorschüsse hat der Bedarfsträger der Feststellungs⸗ behörde unverzüglich mitzuteilen

III. Zusammenarbeit Verlegungsbetrieb Aufnahmebetrieb

15. Für die Zusammenarbeit zwischen Verlegungsbetrieb und Aufnahmebetrieb gilt folgender allgemeiner Grundsatz: Unbeschadet der möglichsten Schonung des Aufnahme⸗ betriebes sollen seine Anlagen und Einrichtungen und sein Personal in dem notwendigen Umfange für die Aufgaben des verlegten Betriebes oder der verlegten Fertigung herangezogen werden. Verlegungsbetrieb und Aufnahmebetrieb müsfen aus eigener Entschließung Formen einer echten kriegskamerad⸗ schaftlichen Zusammenarbeit finden. Die bestmöglichste Leistung des Verlegungsbetriebes muß auch an seinem neuen Platz angestrebt werden. Schwierigkeiten durch weniger ratio⸗ nelle Fertigung, Unterbringung in Behelfsbauten und ähnliche Erschwerungen müssen in Kauf genommen werden. ö ; Der verständliche Wunsch des Aufnahmebetriebes nach selbständiger Mitarbeit ol vor allem bei gleichartiger oder verwandter Fertigung, berücksichtigt werden?

16. Im Rahmen dieses Grundsatzes treffen der Verlegungs⸗ betrieb und der Aufnahmebetrieb eine Vereinbarung über die Einzelheiten ihrer Zusammenarbeit, für die folgende typische Formen in Betracht kommen:

a) Selbständige Zulieferung

Um die Selbständigkeit des Aufnahmebetriebes sich möglichst auch unternehmerisch auswirken zu lassen, ist bei gleichartiger oder verwandter Fertigung zu prüfen, ob den rüstungswirt⸗ schaftlichen Erforderniffen nicht durch die Uebernahme einer bestimmten Fertigung oder einer Teilfertigung in den Auf— nahmebetrieb ausreichend genügt werden kann. Im Ver⸗ hältnis zum Verlegungsbetrieb wird der Aufnahntebetrieb in diesem Falle Zulieferer verlängerte Werkbank oder Lohn⸗

veredelung). b) Anlagen⸗Pacht

Haben Verlegungsbetrieb und Aufnahmebetrieb keine gleich⸗ artige oder verwandte Fertigung, so soll regelmäßig ein Pacht- vertrag über die Ueberlassung der Anlagen und Einrichtungen, gegebenenfalls auch von Maschinen und sonstigen Betriebs⸗ mitteln, in dem für die Unterbringung der verlegten Fertigung erforderlichen Umfang abgeschlossen werden. Auf die spätere Rücküberlassung der Anlagen und Einrichtungen an den Auf— nahmebetrieb ist von vornherein Bedacht zu nehmen. Aende—= rungen der Anlagen sind nur in dem unumgänglich not⸗ wendigen Ausmaß durchzuführen. Gewisse Erschwernisse oder Umwege der Fertigung, die sich aus der andersartigen Struktur des Aufnahmebetriebes ergeben, müssen hingenommen werden.

) Kriegsbetriebsgemeinschaft

Haben Verlegungsbetrieb und Aufnahmebetrieb eine gleich artigecoder verwandte Fertigung und kommt die Begründung eines Zulieferer⸗Verhältnisses aus technischen Gründen nichk in Betracht, so sollen Verlegungsbetrieb und Aufnahmebetrieb eine Kriegsbetriebsgemeinschaft verabreden, die eine verant— wörtliche Mitarbeit des Aufnahmebetriebes an der verlegten Fertigung sicherstellt. Die organisatorischen Grundlagen (Gesellschafterverhältnisse, Kapitalverhältnisse usw.) des Auf— nahmebetriebes sollen unverändert bleiben. Für die Dauer der Kriegsbetriebsgemeinschaft soll der Verlegungsbetrieb an den Aufgaben des Aufnahmebetriebes wie ein Mitunternehmer ohne Kapitalbeteiligung mitarbeiten. Die Kriegs betriebs— gemeinschaft kann ihren Ausdruck in verschiedenen Formen finden (z. B. Gründung einer gemeinsamen Betriebsgesellschaft auf Kriegsdauer; Entsendung eines Vertreters des Ver— legungsbetriebes in die Leitung des Aufnahmebetriebes, wobei dieses Mitglied der Betriebsleitung bevorzugt die verlegte Fertigung zu betreuen hätte). Ueber Ausmaß und Berech⸗ nungsgrundlage der Beteiligung der beiden Betriebe am Ertrage der gemeinsamen unternehmerischen Betätigung sind nähere Vereinbarungen zu treffen.

Die allgemeinen Einrichtungen des Aufnahmebetriebes 6. B. Personal⸗ und Lohnbüro; Einkauf- und Verkauf; Hilfs⸗ und Nebenbetriebe; Roh- und Hilfsstoffe; Wertzeuge; Lager; Lantine usw) sollen von dem Verlegungsbetrieb für seine Fertigung mitbenutzt werden.

d) Betriebs übernahme

Die Uebernahma des Aufnahmebetriebes durch den Ver— legungsbetrieb oder des Verlegungsbetriebes durch den Auf— nahmebetrieb (z. B. durch Kauf des Betriebsvermögens oder der Geschäftsanteile) konimt grundsätzlich nicht in Betracht. Ebenso ist eine Enteignung des Aufnahmebetriebes oder des Verlegungsbetriebes zugunsten des anderen Betriebes oder des Bedarfsträgers ausgeschlossen.

In besonders gelagerten Ausnahmefällen, in denen die Uebernahme des Aufnahmebetriebes durch den Verlegungs— betrieb oder den Bedarfsträger die einzig mögliche Form zur Sicherung einer bestimmiten Rüstungsfertigung ist, können ent sprechende Maßnahmen durchgeführt werden. Derartige Ver⸗