1943 / 209 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Sep 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 209 vom 8. Seytember 1943. S. 2

* 1

E) Die Genehmigung des Verkaufspreises ist von dem Her⸗ steller bei der für seinen Wohnsitz oder den Ort seiner ge⸗

werblichen Niederlassung zuständigen Gauwirtschaftskammer

oder Wirtschaftskammer zu beantragen. Dem Antrag ist ein Muster der Ware, deren Verkaufspreis genehmigt werden soll, beizufügen. z (G3) Die Gauwirtschaftskammer oder Wirtschafts kammer entscheidet über den Antrag unter Mitwirkung eines Fach⸗ beirates, der aus je einem Vertreter von Industrie, Handel und Handwerk zu berufen ist. . (41) Die Gauwirtschaftskammer oder Wirtschafts kammer kann weitere Sachverständige zu den Sitzungen des Fach⸗ beirates beiziehen. . . S5) Die Genehmigung der Gauwirtschaftskammer oder Wirtschaftskammer kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Sie kann von mir oder den dazu beauftragten Stellen aus wichtigen Gründen jederzeit widerrufen werden.

Für die in der Anlage aufgeführten Waren sollen dem Antragsteller nur solche Verkaufspreise genehmigt werden, wie 6 für vergleichbare Waren oder für Waren, an deren Stelle ie treten 6. am 1. September 1939 zulässigerweise be⸗ rechnet worden sind.

54 Wiederverkaufer, die die in der Anlage aufgeführten Waren vertreiben, dürfen auf den Einstandspreis höchstens folgende Aufschläge berechnen: . In der Großhandelsstufe.. .... 26 v. H. in der Einzelhandelsstufe a) beim direkten Einkauf vom; Hersteller oder J b) beim Einkauf im Großhandel .. 5

. §85 J

(1) Wer die in der Anlage aufgeführten Waren aus dem Protektorat, den besetzten Westgebieten oder dem Ausland ein⸗ führt, ist verpflichtet, den Einfuührpreis durch den bei der Fach—⸗ ehe 35 der Wirtschaftsgruppe Groß- und Außenhandel ge⸗

ildeten Fachausschuß genehmigen zu lassen.

) Der bei der Fachgruppe 35 der Wirtschaftsgruppe Groß⸗ und Außenhandel gebildete Fachausschuß wird ermächtigt und verpflichtet, die angemessenen Einfuhrpreise für die in der An— lage aufgeführten Waren aus dem Protektorat, den besetzten Westgebieten oder dem Ausland festzusetzen. ;

(3) Der angemessene Einfuhrpreis ist gemäß der Vorschrift 1 sz 3 unter Beachtung der bestehenden Vorschriften zu

ilden.

() Der Fachausschuß besteht aus je einem Sachverständigen der Wirtschaftsgruppen Groß- und Außenhandel, Gemein— schaftseinkauf und Einzelhandel sowie der Reichsgruppe Industrie. Der Reichskommissar für die Preisbildung und die Preisbildungsstelle beim Stadtpräsidenten in Berlin sind zu den Sitzungen des Ausschusses einzuladen. Diesen Stellen bleibt vorbehalten, die vom Ausschuß festgesetzten Preise abzuändern.

(5) Jede der in der Anlage aufgeführten Waren, für die der Ausschuß den Einfuhrpreis festlegt, ist in ein Register einzu⸗ tragen und erhält eine Registernummer. R )

( Meldepflichtig ist gemäß Abf. 1 der Einführer der Ware; er hat dem Antrag auf Genehmigung des von ihm zu benennend n Preises ein Muster der gemeldeten Ware beizu⸗ fügen.

§8 6

Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die zur Durchführung oder Ergänzung dieser Anordnung erforderlichen Rechts und Verwaltungsvorschriften durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt des Reichskommissars für die Preis⸗ bildung Teil J.

67

Die Anordnung tritt am 1. Oktober 1913 in Kraft. Berlin, den 28. August 1943. Der Reichskommissar für die Preisbildung.

Fisch ck.

*

0 v. H. 0 v

*

Anlage

Kacheln (außer Ofen, und Fliesenkacheln), auch eingefaßt und gerahmt, Wandsprüche aller Art Preßblumenbilder, Wandschmuck gemalt, gespritzt, schabloniert und gebrannt, Untersetzer, ; Asche . Streich olzbehal tr, Rauchtischleuchter, Figuren aller Art, Tablette, Kästen, Schachteln und ähnliche Behälter, Buchstützen und Photoständer, Lesezeichen aller Art, Serviettenringe und ständer, Holzteller und Holzschalen mit Bemalung, sowie sonstige serienmäßig oder in größerer Anzahl her⸗ gestellte Gegenstände, die in Aufmachung oder Ausstattung den Anschein einer kunstgewerblichen Gestaltung erwecken.

*

Anordnung . über die Festsetzung von Preisen für Werkstättennutzholz Vom 6. September 1943

Auf Grund des 57 der Verordnung über die Preisbildung für inländisches Nadelschnittholz vom 10. Juli 1913 (RGBl. ] S. 401) ordne ich im Benehmen mit dem Reichsforst⸗ meister an:

8

(1) Als. Verkstãttennutzhol; gilt vorgemodeltes prismiertes) Nadelschnittholz, das an die Deutsche Reichsbahn oder die Her⸗ steller von Eisenbahnfahrzeugen in von der Deutschen Reichs⸗ bahn für den Eisenbahnwagenbau vorgeschriebenen Ab⸗

messungen auf besondere Bestellung geliefert wird. Andere

Schnittholzverbraucher sind vom Bezuge von Werkstättennutz⸗,

holz ausgeschlossen. (E) Schnittholz, das nicht vorgemodelt (prismiert) ist ilt nicht als Wertstẽttennuhho z. . 6 3 8 2

Vertstättennutzholz wird nach den Gütebestimmun en ö. Nadelschnittbolzpreisberordnung sortiert. , ;

*

Wehrmacht un

8§8 3

( Für Werkstätten nutzhol; darf in Breiten bis unter 18 em

ein Zuschlag von 6, E, und in Breiten von 18 em aufwärts ein Zuschlag von 5, R.M je ehm auf die Preise für Normal⸗ längen der Nadelschnittholzpreisverordnung berechnet werden. (2) Das beim Einschnitt in Kürzungslängen von mindestens 270 m anfallende Seitenmaterial darf zum Preise für Normal⸗ längen nach den Bestimmungen der Nadelschnittholzpreisver⸗ ordnung veräußert werden. z ; 4

(I) Die Preise gelten ab Werk. Die Kosten der Verladung auf das Transportmittel und beim Bahnversand die Zufuhr⸗ kosten zum Verladebahnhof sowie die Kosten der Verladung auf den Eisenbahnwagen sind vom Veräußerer zu tragen.

(2) Beim Einschnitt von Werkstättennutzholz anfallendes Seitenmaterial, das im Einverständnis des Käufers mit—

geliefert wird, darf ebenfalls zum Ab⸗Werk-Preis abgesetzt

werden. . 58 5

(1) Beim Absatz durch den Handel darf der Händleraufschlag in keinem Falle 8 v. H. des Erzeugerpreises übersteigen.

(2) Die Vorschriften der 55 4—–3 der Verordnung über die Preisbildung für inländisches Nadelschnittholz vom 10. Juli 1943 finden entsprechende Anwendung.. ;

(G3) Beim Verkauf an die Deutsche Reichsbahn gelten als Zahlungsbedingungen an Stelle des §z5 der Nadelschnittholz⸗ preisverordnung die allgemeinen Bedingungen der Deutschen Reichsbahn für die Ausführung von Leistungen (ABS.).

§ 6

Diese Anordnung tritt zwei Wochen nach ihrer Verkündung

in Kraft. Gleichzeitig treten die Anordnung über die Fest— setzung von Preisen für Werkstättenutzholz vom 30. Januar 1949 (Deutscher Reichsanz. Nr. 38 vom 12. Februar 1940) und die Anordnung zur Abänderung der vorgenannten Anordnung über die Festsetzung von Preisen für Werkstättennutzholz vom 17. Juni 19410 (Teutscher Reichsanz. Nr. 152 vom 2. Juli 1940) außer Kraft. .

Berlin, den 6. September 1943. Der Reichskommissar für die Preisbildung. Fisch böck.

Bekanntmachung

Die am 6. September 1943 ausgegebene Nummer 34 des Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält: ö

Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Zweiten Protokolls zu Artikel 2 des deutsch⸗finnischen Verrechnungs⸗ abkommens. Vom 31. August 1943. . .

Umfang; ½ Bogen. Verkaufspreis; (15 EA. Postbeförde⸗ rungsgebühren; 0, 3 ReeM für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin MM 40, den 7. September 19433. Reichsverlagsamt. Dr. Hub rich.

Nichtamtliches

Deutsches Reich

Nummer 25 des Reichsarbeitsblatts vom 5. September 1943 hat, folgenden Inhalt: Teil 1. Der Reichsarbeitsminister.

tädtebau und Baupolizei. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Ver⸗ ordnung zur Hebung der baulichen Fenersicherheit Vom 20. August 1943. Her Baupolizeiliche Zulassung doppelwan⸗ diger Formstücke aus Ziegelschotterbeton für den Schornsteinbau. Betr.: Maßnahmen zur Beseitigung von Bombenschäden; hier: Sachverständigengusschüfse des Deutschen Beton⸗Vereins für den Abriß von Stahlbetonbauten. Allgemeine baupoli eiliche Zu⸗ 6 neuer Baustoffe und Bauarten für das Rei sgebiet. Sozigle Fürsorge und Wohlfahrtspflege. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Fettverbilligung . die minderbemittelte Bevölkernng— Der Generalbevoll mächtigte für den Arbeitseinsatz. Allge— meines und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Auf⸗ nahme des Dienstbetriebs durch die Gauarbeitsé mter. = Arbeits⸗ einsatz und en, ,, Gesetze, Verordnungen, Erlasse: ,,, in der auwirtschaft: ö

ier: Feuerschutzmittelaktion

13. Beurlaubung französischer Arbeitskräfte. Rückkehr der nach Frankreich beurlaubten Arbeitskräfte. Einfuhr von

leidungsstücken für ausländische Arbeitskräfte. Betr.: Ost⸗ arbeiter; hier; Betreten deutscher Geschäfte. Lohnüberweisung slowakischer Arbeiter und Angestellter. Urlaubsverkehr spa⸗ nischer Arbeitskräfte. Einsatz ausländischer Arbeitskräfte im Reich; hier: Herausgabe von Sprachführern. So ialverfassung, Arbeitsrecht, Lohn- und Wirtschaftspolitik. Gesetze, erordnungen, Erlasse: Betr.: Lohn und Gehalt während der Zeit der Anlernung und Umschulung. Anordnung gemäß 8 19 der Auslandseinsatz⸗ anordnung vom 7. April 1943 (Reichsarbeitsbl. S. ] 229) betr.

Inkraftsetzen der 85 5 bis 7 für die K.Werke im Generalgouver⸗

nement. Sondertreuhänder der Heimarbeit für die Herstellung

von Holzwaren und Spielwaren.

Wir ef charts et- .

Eröffnung der Reichsausstellung für betriebliches . Vorschlagswesen Leistungsbuch für die schaffenden Dentschen gestiftet

In einem Großbetrieb der Reichshauptstadt eröffnete am 7. September Reichsorganifationsleiter Dr. Ley die Reichsaus⸗ stellung für betriebliches Vorschlagswesen, die als Wanderausstellung von Berlin aus durch das ganze Reich gehen wird. Das Vor? schlagswesen soll die technischen und erfinderischen Begabungen im deutschen Volke noch stärker als bisher aktivieren. Unter den zahl⸗ reichen Gästen befanden sich u. a. der Reichsminister für Bewaff⸗ nung und Munition, Speer, die Reichsfrauenführerin und Leitexin des Frauenamtes der DAß., Frau Scholtz⸗Klink, e e gr Armann sowie namhafte Vertreter der

und Wirtschaft sowie eine große Anzahl von Amts— leitern und Gauobmännern der TAF aus dem Reichsgebiet. In seiner Begrüßungsansprache hob der Geschäftsführer der DA F., Oberbefehlsleiter Otto Maxrenbach, die starke Be— teiligung der Gefolgschaften am Vorschlagswesen hervor und wies auf die Erfolge des bisherigen überbetrieblichen Erfahrungsaus— tausches hin. Oberbefehlsleiter Marrenbach gab sodann bekannt,

daß Dr. Ley ein Leiftungsbuch für die schaffenden Deutschen ge⸗

stiftet habe, in das hervorragende Leistungen der Gefolgschaftsmit⸗ glieder eingetragen würden. Die neue Einrichtung der Daß. . darauf ab, die Leistungen in den Betrieben noch weiter zu

eigern. .

In einem längeren Referat behandelte sodann Dr. Ley die bis⸗ herigen Erfolge des betrieblichen Vorschlagswesens. Die Zahl der Betriebe, so sagte Dr. Ley, in denen das Vorschlagswesen syste⸗ matisch durchgeführt würde, hätte sich von Ende 1912 bis Mitte 1913 bereits verdoppelt, und entsprechend habe sich der ziffern= mäßige Eingang an brauchbaren Vorschlägen aufwärts entwickelt. Diese Brauchbarkeit der eingehenden Verbesserungsvorschläge habe sich von rund 253, im Jahre iht auf 70 bis 80 3, im Jahre 1913 erhöht. Dabei sei besonders hervorzuheben, daß die Hauptmasse der eingehenden Vorschläge vom einfachen Arbeiter komme. Diese lebhafte Anteilnahme aller Schaffenden Arbeitsvorgänge sei ein Zeichen dafür, daß an die Stelle der Klassenkämpfe bon früher die BVetriebsgemeinschaft als Nährboden. für die außergewöhnlichen Prodnktionsleistungen der Gegenwart getreten sei.

Die Ausstellung, eine Gemeinschaftsveranstaltung der DAF. und des Neichsministeriums für Bewaffnung und Munition, stellt die erste Reichsveranstaltung dieser Art dar, nachdem im vergangenen

an der Verhesserung der

Frühjahr eine Gauausstellung gleicher Art die Zweckmãßigkeit derartiger Veranstaltungen bereils erwiesen hatte. Die Beteili⸗ gung am betrieblichen . hat inzwischen eine außer⸗ gewöhnliche Steigerung er ahren; sind doch in der ersten Halfte 1913 nicht weniger als 1230 000 Anregungen. gegenüber 180 0600 im gesgmten Jahre 1942 eingegangen.

Die Beteiligung erstreckt sich dabei auf alle Kreise des Be⸗ triebswesens. Es ist keineswegs immer nur der spe ialisierte Fachmann, der Anregungen zur Vereinfachung und Verbesserung technischer Vorgänge beizubringen hat; , zeigen auch Hilfs⸗ arbeiter und Ungelernte, in den Fällen einer geschickten Ein⸗ chaltung verschiedentlich auch die Lehrlinge Eifer und Geschick,

eiträge zu dieser wichtigen . zu sichern. Ob es sich dabei um die Einsparung von- qualifizierten Fachkräften und die

Vereinfachung eines dere nige e gef, bi mn Leistungs⸗ niveau berufsfremder Hilfskräfte hanbest, ob

ie Präzisions⸗ leistung eines Facharbesters durch die Wegräumung a . Leistungshemmnisse gesteigert wird, ob man Unfallgefahren durch die Anbringung von oft überraschend einfachen Schutzvorrichtun⸗ gen beseitigt, ob man Material bei Fertigung oder Verpackung einspart oder auch in der Verwaltungsarbeit durch Ratio= nalisierung des Vordruckwesens und größere Uebersichtlichkeit den Arbeitsaufwand vermindert und Irrtümer ausschließt: überall eigt sich das gleiche Bestreben, zusätzliche Energien für die Ge⸗ egh in, unseres Wirtschaftspotentials zu gewinnen. Es ist besonders bemerkenswert, daß der deutsche Arbeiter im weitesten Sinne durch seine rege Beteiligung an diesem betrieb— lichen Vorschlagswesen sein Verständnis“ und. seine Bereitschaft zu intensiver Mitarbeit bekundet. Einzelbeispiele zeigen den vollen Erfolg dieser Aktion und lassen einen Einblick in die prozentualen Ersparnisse an Arbeitsstunden und Materialeinsatz zu. Die reichhaltige Fülle des zusammengetragenen Materials ist ein eindeutiger Beweis für den umfassenden Energiegewinn, den sich so die deutsche , . im Kriege zusätzlich zu sichern versteht. Die Entwicklung au diesem Gebiet ist naturgemäß

noch keineswegs abgeschlossen. Sehr wichtig ist auch das er⸗

zieherische Moment, das sich der aufmerksamen und kritischen Beobachtung des eigenen Arbeitsplatzes und des größeren Pro— duktionsvorggnges ergibt. So geht von dieser ersten Reichs ausstellung über das betriebliche Vorschlagswesen für den Be— trachter die Gewißheit aus, daß der hier eingef slagene Weg noch unabsehbare Möglichkeiten für die kriegs mäßige, ebenso aber auch einstmals . die friedens mäßige Leistungssteigerung der deutschen Wirtschaft eröffnet. .

Wirtschaft des Auslandes

Wichtige Reformgesetze für die französische Landwirtschaft

Paris, 7. September. Fünf wichtige Reformgesetze von großer Bedeutung für die französische Landwirtschaft sind soeben im amt— lichen Gesetzblatt erschienen. Das erste Gesetz regelt die Pachtsätze neu. Ihre Berechnung geschieht in Zukunft auf der Grundlage der Daußterzeugnisse. Das zweite Gesetz legt das Pachtstatut fest und regelt die Beziehungen zwischen Pächter und Verpächter auf der Grundlage gerechter und dauerhafter Grundsätze. Das dritte Gesetz behebt die Schwierigkeiten zwischen Eigentümer und Pächter. Es werden paritätische Kommissionen örtlichen Charakters errichtet Während die eine Kommission Ausgleichs- und Versöhnungsauf⸗ gaben zugewiesen erhält, obliegt der zweiten Kommissiom die Recht⸗ shrechung. Damit wird ein Berufsrecht geschaffen. Im vierten Gesetz wird das Genossenschaftsstatut festgelegt. Die Grundlagen ür Schaffung, Gründung, Verwaltung und Geschäftsführung der Genossenschaften werden definiert, die Rechte der Gesellschafter und der Verwaltung abgegrenzt und das Betätigungsfeld der Genossen« schaften umrissen. Das fünfte Gesetz gewährt der Bauernpexeini⸗ gung in Frankreich die notwendigen Vollmachten für ihre Finan— zierung. Die neuen Gesetze bedenten insgesamt einen großen Fort- schritt für die Landwirtschaft in Frankreich.

Schwierige Versorgungslage in Französisch⸗Marokko

Madrid, 7. September. Nach Meldungen der spanischen Presse hat sich die Wirtschaftslage Französisch⸗Marokkas unter dem Einfluß des starken Bedarfs der Besatzungstruppen einer— seits und der 1, Witterungsverhältnisse andererseits in den letzten Monaten sehr stark verschlechtert. Die . hat K* so starken Rückgängen der Stromerzeugung bei den Wasser⸗ raftwerken geführt, daß heute kaum noch der notwendigste Bedarf gedeckt werden kann und eine starke Rationierung der Verteilung eingeführt werden mußte, die selbst vor den kriegswichtigen

Industrien nicht haltmaͤchen konnte. Ein großer Teil der Privat— industrie mußte infolge Strommangels seinen Betrieb ganz ein—⸗ stellen. Eine gemischte Wirtschaftskommission, die aus Franzosen und Nordamerikanern besteht, soll den Auftrag erhalten haben, Reformvorschläge in dieser Hinsicht auszuarbeiten, die eine Besse— rung der Versorgungslage ermöglichen sollen. Von amerikanischer Seite soll den Franzosen zur Erleichterung der schwierigen zivilen Transportlage die Sendung von Lastwagen und größeren Benzin—⸗ mengen in Aussicht gestellt worden fein. Bis heute sind jedoch aus den Vereinigten Stagten nur 59 Lastwagen für die Zwecke der zivilen Wirtschaft in Marokko eingetroffen. Darüber hinaus macht sich für die Versorgung der Zivilbevölkerung auch die schlechte einheimische Weizenernte sehr nachteilig bemerkbar. Der Mangel an Zucker, Oel, Kaffee und Tee bei der Eingeborenen— bevölkerung sst ebenfalls sehr groß. Trotzdem mußten für die Zwecke der Verpflegung der Besatzungstruppen noch große Men⸗ gen an Fisch, Gemüse und Mehl abgeliefert werden.

1

Unverändert schwierige Verkehrs- und Versorgungsprobleme im Irak. Britische Propaganda Lügen gestraft

Erzerum, J. September. Im Irak, dem Lande des Vetroleums, hat die Verkehrskrise ihren Höhepunkt erreicht, wie die dortigen Zeitungen klagen. Die Regierung mußte selbst die bereits ge⸗ nehmigten Autobusfahrten wieder einstellen, welche die Beamten bisher aus den Vororten in ihre Aemter brachten. Dadurch geriet der Verwaltungsapparat in größte Unordnung.

Die Blätter bellagen sich ferner über' das unablässige Steigen der Lebenshaltungskosten. So seien die Fleischpreise wieder um 35 3 gestiegen. Im Mintifik⸗Bezirk war eine Erhöhung der Hier in eisiengen versprochen worden. Statt dessen wurde die Bevölkerung durch eine Verfügung r e g, welche die monat⸗ lichen Zuweisungen um die Hälfte hergbsetzte, nämlich auf ein albes Kilo. Da in diesen Gegenden Süßspeisen einen wesent⸗ ichen Bestandteil der Ernährung gusmachen, bedeutet dies eine

große Erschwerung. Im Kerbela⸗Bezirk ist in letzter Zeit eine

b 1600.

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 209 vom 8. September 1943. . 3

.

9 bedeutende Verteuerung eingetreten, obwohl der Be⸗ zir .

einer der fruchtbarsten ist. Diese Beschwerden , die Versprechen der britischen Aenderung der Kriegslage eine Nahosten eingetreten fei.

Argentiniens Außenhandel in den ersten sieben Monaten 1943

Madrid, 7. September. handelsstatistit üben die erften sieben H

schließlich Edelmetalle einen Gesamtwert von 16 Mrd. Pesos

Von dieser Gesamtsumme entfallen 53 Mill. Pesos auf die Ein⸗ Ausfuhr gegenüber eine Einfuhr

Mill, Pesos gegenüber 278 Mill.

auf. 2020000 Tonnen gegenüber 2952 099 T Zeit des Vorjahres. Die Zolleinnahmen

gleichen Zeit 77,3 Mill. Pesos bzw. 46

in den ersten sieben Monaten dez Vorjahres.

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der irakischen Blätter widerlegen abermals Propg anda, Verbilligung

Die amtli

Die Außenhandelsbilanz weist ,,,, . Mil . Pesos res 19 Ul. Pesos in der gleichen Zeit 9a! Die Einfuhrmenge erreichte in den ersten sieben Monaten

daß durch die des Lebens im

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go. zr I B. Vorjahres aus. .

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Irgentinien von 547,

16,83 - 1698, Rio 83, 645 /,, Schan hai Tschungking⸗Dollar (D. N. B.) J12.00 Uhr holl. Zeit.) Jork —, Paris 43,65 = 43,ů 1,

Amsterdam, 7 Amtlich. Berlin Brüssel Italien (Clearing) —,

Zürich, 7. September.

Oslo —, Buenos Aires September. „London —, New 30, 11 - 30,17, Schweiz Madrid —, , Stockholm 44,61 41,90, Prag

(D. N. B.) [11.40 Uhr.)

. Sofia 5,37 4 B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb en 8, 7 7 B., Buenos Aires 93, 75, Japan 101,90 B., Rio 22,25 B.

Kopenhagen, 7. Septeniber. Nork 4,79, Berlin 19180, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 1II,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo log,00, Helsinki s, 856, Prag Mad .

Istanbul 3.50, Bu karest 2,37

(D. N. B.) London

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London 17,30, New York 4,31 Brüssel 69,25 B. Mailand he argentinische Außen, än öäögtrid., zunß, Holland æhas,Bertig Ann, Oslo, J. September. I. 4. .) onate öl weist = kus. Sissaben, 17,58 Stocthom 192 2g, Oslo ds, 62 z B., Kopenhagen

B., Helsinki so dz, Rew Rom 22,20 G., 23,260 B.

London, 7. September.

Stockholm, J. September. 16,95 B., Berlin 167,50 G. Brüssel G., 67,50 B.

1 Schweiz. Plätze 97, 909 G., 97,89 B., Amsterdam G., 223,56 B., Kopenhagen 57, 60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4, 15 G., 4,20 B., Helsinki 335 G., 3,69 B., Rom 27,00 G., 22,1 P., Kanada 3,5755 G. 3.82 B., Madrib —, Türtei = Lissabon G., 17,60 B., Buenos Aires 102,509 G., 108,50 B.

D. N. B.) London 16,85 G., 168,560 B., Paris G., 9,00 B.,

London G., 17,75 B.,

Berlin 175,25 G., 175,75 B., Paris G., 10,0 B., New York = G., 440 B., Amsterdam G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,09 B., Helsinki s, 70 G., 9g, 20 B., Antwerpen —— G., 71,50 B., Stockholm 104,R55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B.,

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Die Elettroiyttupfernotierung der Vereinigung fernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des D. N. B.“ am 8. September auf 74, 00 RM (lam 7. Seytember auf 74,06 RA) für

festgestellte Notierungen für teleg

raphische Aus zahlung, ausländische Geldsorten und —2

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für deutsche

1 Dollar .

Für den innerdeutschen Verrechnungsvertehr gelten folgende Kurse:

Geld Brief 9, 85) 9,91 4,995 5, 005 7, 912 7, 925

74, 18 74, 32 2, 095 2, 102 2, 98 2,502 0, 130 9. 132

ö. ö / Telegraphische Aus zahlung ö Börsenkennziffern ; für die Woche vom 39. August bis 4. September 1912 . September e, September ; . . . Geld Brief Geld Brie Ge . Die vom Statistischen Reichs amt errechneten Börsenkennziffern Aegypten (Alexandrien und , stellen sich in der letzten Woche 136. August bis 4. September 1943) Kais) = . . 1ä9ypt. Pfund —v— . J im Vergleich zur Vorwoche wie folgt: Afghanistan Renn, 100 Afghani 18,79 18,3 18,79 18,33 2 ö n Hochend . Argentinien (Guenos Aires;. 1 Pap? Ke o,5ß8s 0,53 05353 6065532 Jeld Brief Geld. Brief ochendurchschnitt Monats. Australien (Sidney) ...... 1 austr. Pfund ö PR Notiz 20,8 20, 45 20, as 20, a6 ( vom 30. 8. vom 23. 8. durchschnitt TVelgien (Grüssei u. Antwerpen) 100 Bega 39,985 (o,o 3898,98 40,0 20o⸗Francs⸗Stücke ...... k für 6, is is, za 16, is 16,22 Aktien turse (Kennziffer 1924 bis 4. 9. bis 28. 8. Augitst . 8 1 Cruzeiro Gold- Dollars , J 1 Stück 1, 185 t,. 205 4,1585 4,205 bis ids. IB) J 22 R Bergbau und Schwerindustrie 162, 18 162,21 162, 16 Bulgarien (Sofia) .... ..... 160 Lewa 3,47 3,9053 3, 097 3,953 2 und 1 oll: 14 Put ga . . Verarbeitende Industrie 157, 5j 157,50 157,52 er e gb aeemn . , 52, 15 52, 25, 52, 15 52,25 r, . J - , 0, 44 J. . , 5 32 2. e ,,,, , * = 3. 3 2 2 Aujtralische ...... 2 austr. Pfd. 2, 44 2, 45 4 ö vandel und Verkehr.. 153,76 153,68 153,74 , e 22 ᷣᷓ. 6 nnmart os Go; os, Go; Heime,, ,,,: , 100 Selgas se, e, oö, , 2 Fran krei zarxis) .... ..... 100 Frs. Brasilianische ...... . 1Cruzeiro 9,93 9,0, 9, os 9,09 Gesamt . 157,58 157,56 157, 62 gelen n gi en 6 10690 Yrachmen 1,6668 1,372 1,663 1,6372 . . ob be, 22.95 23, 0s z2,95 2z586, 05 olland (Amsterdam u. Rotter⸗ Bulgarische: 500 Lewa und Kursniveau der 425i gen ,, 109 Gulden 132,09 132,30 ize, 0 13270 . W 1099 vewa 3.07 300 8, o 38, 8 1. 1 1 ! Wertpapiere 4. . ö J 199 Rials 14,59 14,61 14,69 14,51 Dänische: große . ...... ..... 100 Kronen ö . 4 Pfandbriefe ö 102,59 loꝛ, 0 102.50 sland (Reykjavi 2 109 isl. Kr. 858,42 358,59 338,42 38,50 10 Kr. und darunter ..... 100 Kronen 52,10 52,39 52, 10 52, 30 . . ; ? . Ttalien Rom und Mailand), 196 Lire 13,14 13, 18 13,14 13, 16 Englische: 10 O und darunter. 1 engl. fd. , J. . Lommunglobligationen . 102, 500 lo2, 50 102, 50 Japan (Totio und Kobe) 160 Jen os, 591 3,711 35, 599 58711 3 kJ 199 Finnmart 5,955 57075 5,0565 6,075 Dtsch. Reichsschatzanweisungen Kanada (Montreah .... ..... kanad. Dollar Französische .. 100 Frs 4595 5,901 4,99 5,01 5 Kroatien (gran) . ..... . lo Kuna woos Soos (oss s oos Pollgnvische ..::. 6 iz, is? 70 i3z,7 isz, 70 , . 5 e. 7 2 ꝰö 104,25, 101,13 103,98 eujeeland (Wellington .... 1 neuseel. fd. = . . denen g. große ..... .... 109 5 *. 2 2 2 tsch. Reichs ahngn eihe 1940 105,00 105,00 105,00 ori begen. Oe) e. 1095 Rronen os, 73 56,88 58,735 66,55 . . 109 Lire 13, is, is 15 1 18, 189 Anleihen der Länder 103,47 103,46 103, 22 . . 1 Ee uds 10,9 1021 10, ig 1021 gener we J . sr dollar e, ici 93 . ; ; umänien (Butgrest)⸗—. ... e ö roati che 1099 Kuna 4,97 591 4,9 9 . der 1 . 103,ů30 193,3 103,33 Schweden (Stockholm u. Göte⸗ orwegische: 59 Kr. u. darunter 160 gronen 56,89 57, 1 56,69 87, 11 emeindeumschuldungsanleihe 106,42 105,25 105,02 Barg , . 100 Kronen 59, : 59,56 59,15 68,565 umänische. 1000 gei und Industrie obligationen . 106,91 106,77 106,7 Schweiz (Zürich, Basel und . ,, 100 Lei 1,565 14655 1,66 1,53 X. 1 / . ; 23 , 100 Frs. 57,89 58,01 57,89 58,901 Schwedische: große ...... 100 Kronen . . . Serbien Belgrad) . 100 serb. Dinar 4,995 5,005 4,995 5,005 50 Kronen und darunter .. 100 Kronen 59,49 59,54 59,40 59,64 . ö Slowakei (Preßburg) ...... 100 slow. Kr. 5,591 5,5099 8,591 8,503 Schweizer: große ... ...... 109 Frs. 57,553 55,97 57,55 58,07 Beri z z Svanien (Madrid u. Barcelona) 109 Pesetas 253, 5ßs 23,505 23,553 23 65 965 ö. 3 8 t 1 ; 3 7 537863 383, 0? * Spanien ( N 1. ? . 650 565 505 Frs. und darunter... 1100 Frz. 57,6 55,97 57,8 8 ische iinion ( Bretoria , lob serb. Diner Cos i di erichte von auswärtigen Devisenm artten n, , , . 3 iss fers. i ö . und Johannisburg) ...... . üdaft. -. owakische: 209 Kronen und Landon, 7. n,, (D. N. B.) New York 02 7, 4,03 , Türkei stanbul) ..... 1 türt. fund 1,978 1,982 1973 1,982 / loo slow Ar. 65658 3,36 8, 5s 2362 Paris —, Berlin Spanien (offiz) 40,59, Montreal Üngarn ( Budapest) ... ...... 109 Pengs Südafrikanische Union ...... 1 füdafr. Bfo. 4335 del 36J5 Mi 4,43 4,47, Amsterdam Brüssel —— Italien Freiv. —— . 1èẽ6oldpeso 1,199 1,201 1,199 1,201 . . 1 türk. Pfund 1,91 1,5965 1,91 1,9 3 ; . 686 ) ngarisch: e un Schweiz 17, 39— 17, 10, Kopenhagen (Frei... Stocholm e ,, 6 4 JJ Vena so 7. 1,02 80.18 ei o:

1 ge ger er sseiserungen.

1. Unterfuchungz⸗ und Straffachen. ufgebote,

5. Verluft⸗ und Sundsachen, 6. Aus lofung ufw. von Wertpapieren,

4. Oeffentliche Zuftellungen .. 7. Attiengeselsschaften,

19. Hesenschaften m. S. S. iz. 8. Sommanditgesellschaften auf Attten 11. Genossenschaften, 14. 9. Deutsche Rolonialqaesenischaften, 12. Offene Hanbels- und Rommanditgesenschaften, 15.

Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, Deutsche Reschebant un Vankaus weife, Verschiebene Betanntra achungen.

3. Aufgebote

Der Bauer Werner König in Wester⸗ er vertreten durch seinen Vater, auer Alwin König daselbst, dieser ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Franke in QOuedlinburg, hat das Aufgebot zur Ausschließung des Eigentümers des im Grundbuch von Boͤrnecke Band 3 Blatt 240 eingetragenen Grundstücks Unter der Raaf und am Ziester, Plan 143 II ab zu 12,72 a gemäß S 927 BGB. beantragt. Der Kotfaß Ludwig Neubauer, der im Grundbuch als Eigentümer eingetxagen ist, wird auf⸗ , e. spätestens in dem auf den 3. November 1913, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 12, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden, widrigenfalls seine

n gn erfolgen wird Blan⸗ lenburg (Harz), den J. September 1963. Das Amtsgericht. 19803 19807

Durch Ausschlußurteil des Amtsge⸗ richts Kassel vom 1. September 1933. sind die beiden Goldschuldverschreibun⸗ en der Landeskreditkasse in Kassel vom Jahre 1927: a) 200. G.MÆ zu 5 25 jr. i K Buchstabe E Rr. E 33363, G. zu 51 R. (fr. 1 83) Buchstabe F Nr. L 22 960 für kraftlos erklärt worden.

199243

In der Aufgebotssache des Gaswerks Königshütte ist für Recht erkannt wor⸗ den: Die 638 Stück Altien des Gas⸗ werks Königshütte, O. S., Akt. Gef., und zwar die Nummern: 1024. 1041, 1143 1147, 1202 1293, 1254, 1593 bis 13092, 1362, 1455, 1971 1480, 1533 bis 15334, 1549 1550, 1673 1674, 17605, 1349—1860, 1963 1971, 2005— 29011, 2109, 212 224, 2933 2937, 2940, 2952, S955 - 5771, 7979, Si- S140, 3211— 219, 3230, 3301 3409, 3401 bis 3409, 3426 3429, 3156, 3469 3478, 3601-3610, 3571 3709, 3746 756, 3759-3760, 3862, 3902— 3903, 4429 bis 4432, 4446 - 4417, 4546 - 1555, 4582 bis 4600, 4606, 4616 4632 4697, 4713 bis 1722, 17586 47835 790-4793, 4795,

S6 46 s7, 1835s 13s, ö ö 19000, 5309 10 009, 5387-5388 10 009, 53 3 5399 10909, werden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens wer— den der Antragstellerin auferlegt. 15 FE 7/42.

Königshütte, O. S., 2. Sept. 1913.

Das Amtsgericht.

1933

ür die Post von 16000, GA, ein⸗ . auf Breslau, Innere Stadt

Blatt 2621 Abteilung III Nr. 21, ist ein neuer Brief erteilt und der bis? herige Brief, da er nicht aufzufinden ist, für kraftlos erklärt. Diese Post ist auf das Deutsche Reich umgeschrieben. Breslau, den 9. August 1913. Amtsgericht Breslau.

Durch Beschluß vom 3. September 1943 ist der Leuinant zur See Ülrich Gerhard Poersch, geboren am 30. Ok tober 1919 in Kiel, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 20. Marz 1942 festgestellt worden. 156 II 160. 45

Berlin, den 3. September 1945 198601 Amtsgericht Berlin.

197921 Durch Beschluß des unterzeichneten

Gerichts vom 28. August 1943 ist als

Zeitpunkt des - Tades des Heinrich Ludwig Eduard Lutter, geboren am 31. Mai 1832 in Eulenburg bei Peine, zuletzt wohnhaft gewesen in Eulenburg bei Peine, der 31. Dezember 15878, nachmittags 12 Uhr, festgestellt.

Peine, 28. August 1913. Amtsgericht.

5 desfenlliche zlstellungen

16311] Oeffentliche Zustellung.

Die Reichspostangestellte Wilhelmine Radachonstj geb. Fritz in 5 dorf, Graf⸗Spee⸗Straße 51, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt . Wenzl in Bielitz, klagt gegen ihren Ehemann Michael Radachonfki, Unter⸗ offizier der ehemaligen vpolnischen Armee, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus §§5 49, 55 des Ehegesetzes. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Bielitz, O. S., Zim⸗ mer 35, auf den 18. November 1943, d Uhr, mit, der Aufforderung geladen, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Bielitz, den 1. September 1943. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

19512 Oeffentliche Zustellung.

Frau Anna Bertha Valentine Lewin eb. Barwich in Berlin M 87, Turm⸗ . 24, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hager in Dresden, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Chaim Lewin, bisher in Dresden, Jochhöh⸗ straße 24, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, gemäß dem Ehegesetze vom 6. Juli 1938 auf Grund von 5 55 wegen Ehezerrüttung mit dem Antrage . Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen

2*.

Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Dresden, PVillnitzer Straße Nr. Il, vor die 6. Zivilkammer auf den S. Norember 1943, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver= u lassen Dresden, den 24. August 1963. Der Urkund-beamte der Geschäftsstelle bei dem Lanogerichte.

roten 1 Uien

195813 Oeffentliche Zustellung.

Die nachgenannten Ehegatten: 1. der Klempner Franeiszek Strauch in Rade— berg, 2. der Keramiker Friedrich Wil⸗ helm Krüger, 3. Margarete Johanna Schlenker geb. Lehmann, 4. der Maschi⸗ nengrbeiter Alfred Karl Vetter in Veißen, 5. Minna Hedwig Richter geb. Gebler, 6. Ella Wilhelmine Gertrud Bulka geb. Eckelmann, zu 2, 3, 5 und 56 in Dresden, vertreten durch die Rechtsanwälte zu 1 Hans Windisch, zu 2 Kellner, zu 3 Dr. Kreutzberg, zu 5 Zuber, zu 6 Hoßfeld, samtlich in Tres— den, zu 4 Wieczorek in Meißen, klagen gegen den anderen Ehegatten, nämlich: zu 1. Apolonja Strauch geb. Urbaniak, zuletzt in Slawiny bei Warschau, zu Leongra Anna Krüger geb. Richter in Rustschuk (Bulgarien), 3. den Versiche—⸗ rungsbeamten Richard Fritz Schlenker, zuletzt in Dresden, zu 1 Minna Hed⸗ wig Vetter geb. Fritzsche. zuletzt in

Magdeburg, zu 5 den Schmied Paul Xlr, Richter, zuletzt in Leipzig, zu 6 den Sticker Majer Bulla in

Schanghai⸗China, Ward Road 138, zu 1, 3, 4 und 5 sämtlich jetzt unbekannten Aufenthalts, gemäß dem Reichsgesetze vom 6. Juli 1938, und zwar zu 1 auf Grund von Ss§5 47, 55 wegen Ehebruchs und Ehezerrüttung, zu ? und 6 auf Grund von § 5, zu 3 und 4 auf Grund von 3 49, zu 5 auf Grund von 49, 55, sämtlich wegen Ehezerrüttung und sämtlich mit dem Antrage auf Schei⸗ dung der Ehe. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Land⸗ gericht Dresden, Pillnitzer Straße 41, und zwar zu 1 vor die 5. Zivilkammer auf den 10. November 1943, vormit⸗ tags 9 Uhr, zu 2 vor die 6. Zivilkam⸗ mer auf den 2. Dezember 1943, vor⸗ mittags 9 Uhr, zu 3 vor die 6. Zivil⸗ kammer auf den 8. November 1943, vor⸗ mittags 9 Uhr, zu 4 vor die 1. Zivil⸗ kammer auf den 9g. November 1943, vormittags g/ Uhr, zu 5 vor die 3. Zivillammer auf den 11. November 1943. vormittagw 9 Uhr, zu 6 vor die 4. Zivilkammer auf den 7. Jannar

1841, vormittags 8 Uhr, mit der Anf⸗

forderung, si durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten bertreten zu lassen. Die Einlassungsfrist ist zu 2 auf einen Monat, zu 5 auf zwei Mo— nate festgesetzt worden. Dresden, den 1. September 1933. Der Urkundsbeamte der Geschãftsstelle bei dem Landgerichte

19815 Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Wanda Sawoni geb. Detti in Leslau, Tiroler Str. Rr. 10, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Tr. ÜUhlmann in Leslau, klagt gegen ihren Ehemann, den Buchhalter Wla⸗ dislaus Sawoni, früher in Lesglau, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung und Schuldigerklärung Des Beklagten. Das Landgericht lader den Beklagten zur, mündlichen Verhand— lung des Rechtsstreits vor die 1. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Leslau guf den 26. Oktober 1933, 9 Uyr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Leslau, den 27. August 1943.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

19314] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Lucie Elisabeth Karl in Naumburg (Saale) klagt gegen den Landarbeiter Peter Kowalsti, zu⸗ letzt in Burkersroda wohnhaft gewesen, auf Zahlung von 2114,12 FM Unter- halt für die Zeit vom 13. Juli 19235 bis 12. Juli 42. Termin zur Güte— verhandlung vor dem Amtsgericht in Eckartsberga am 14. Oltober 1943. vormittags 11 Uhr, Zimmer 35.

Geschaftsstelle des Amtsgerichts.

19806

Ueber die im Grundbuch von Frank⸗ furt am Main Bezirk 12 Blatt zs in Abt. III Nr. 5 seither für den Eigen⸗ tümer Walter Israel Ganz, zuletzt wohnhaft gewesen in München, Elisa⸗ bethstraße 15, eingetragene Grund⸗ schuld von 3060, G6 M Stammbetrag der Post 5) ist ein neuer Brief erteilt Der alte Brief ist damit kraftlos ge— worden. (5 1 Abs. 4 und 5 der 2. VD. 9 Durchf. und Erg. des Ges. über ie Gewährung von Entschadigungen bei der Einziehung von Vermögen vom 18. März 1938, RG BI. 1 S. 31) Frankfurt am Main, 34. Aug. 19415

Amtsgericht. Abteilung 51.

19309 Die J. G. Farbenindustrie Attien⸗

gesellschaft in Frefeld⸗ Uerdingen gibt

egenüber ihrem Gefolgschafts mitglied r. Robert Mittag, zuletzt in Krefeld,

Goettzestraße ol, wohnhaft und zur Zeit

Stalingrad kriegsverschollen, im Wege der öffentlichen Zustellung die Erklä⸗ rung auf Inanspruchnahme von zwei inzwischen unter Aktenzeichen: I 73 139 1Ve/jeh am 9. September 1912 bzw. unter Aktenzeichen: 1 74 473 1Vas451 am 8. März 1543 beim Reichspatent⸗

amt angemeldeten, von Dr. Mittag im

Zusammenwirken mit anderen Pätar— beitern gemachten Erfindungen, von denen eine das Verfahren zur Herstel⸗ lung von Oxydationsprobukten be- trifft, ab. Krefeld, den 25. August 1943. Amtsgericht. Abt. 1.

gesellschaften

19936 Montafonerbahn Altiengesellschaft, Schruns. Kraftloserklärung von Aktien.

Auf Grund der unter dem 27. 8 1943 zum Aktenzeichen H⸗R. B 2571 er- teilten Genehmigung des Amts- als Registergerichts Feldkirch und unter Be= zugnahme auf unsere im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 1867 vom 15. Juli 1941, Nr. 201 vom 29. August 1941 und Nr. 227 vom 29. September 1911, sowie im Vorarlberger Tagblati Nr. 161 vom 15. Juli 1841, Nr. 201 vom 27. August 1941 und Nr. 228 vom 27. September 1941 veroffentlichten Aufforderungen zum Umtausch unserer Aktien werden hiermit gemäß 5 67 des Aktiengesetzes diejenigen Aktien unserer Gesellschaft im Nennwert von 8 4650, und 8 80, welche trotz der obigen Aufforderungen nicht zum Umtausch eingereicht worden sind, d. h. alle noch im Umlauf befindlichen Aktien unserer Fesellschaft zu s 400, und s S6. —, für kraftlos erklärt.

Die Rechtswirksamkeit dieser Kraft— loserklärung umfaßt auch alle Aktien älterer Ausgaben unserer Gesellschaft, welche bisher nicht umgetauscht worden sind.

Die an Stelle der für kraftlos er— llärten Aktien auszugebenden neuen Aktien im Nennwert don HM 100, und lin 50, werden gemäß den ge⸗ setzlichen Vorschriften zur Verfügung der Berechtigten gehalten bzw. für sie beim Amtsgericht in Schruns hinter— legt werden.

Schruns, am 6. September 1943

Montafonerbahn Aktiengesellschaft.

Der Vorstand.

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