1943 / 213 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 Sep 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 213 vom 13. September 1943.

S. 2

Typ „Insulinde“, 5 Coupon Anzugstoffe, 1 Koffer mit drei Silberfüchsen, 2 Coupon Oberhemdstoffe, 1 Besteckkiste, 1 Ballen Teppiche, 1 PKW. Marke „Pacark“ Sst Nr. 109509, 2 Wolldecken, 1 Rolle und 1 Paket im Auto, 4 Benzinbehälter à 201, 2 Benzinbehälter, leer, 1 Oelkanne mit Oel, 1 Reserve⸗ autoreifen, 1 Kühlerdecke, Leder, 1 Schutzscheibe aus dem Nachlaß des verstorbenen Kunsthändlers Hans Moser, ge⸗ boren am 10. April 1909 in Bayreuth, zuletzt wohnhaft in München, Elisabethstr. 13, zugunsten des Großdeutschen Reiches eingezogen.

München, den 6. September 1943.

Geheime Staatspolizei. Staats polizeileitstelle München.

Schaefer. Bekanntmachung

Auf Grund der 88 1, 3 und 4 der VO. über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermügens in den sudeten⸗ deutschen Gebieten vom 12. Mai 1935 (RGBl. JS. 1) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 Ja 1594/39 3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. Uugust 1939 III Wi Jd. 126-39 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Nachlaßvermögen nach Albrecht Albert Israel Roubitschek, geb. 2. Mai 1868 zu Konéprus, verstorben am 22. April 1929 zu Brüx, früher wohnhaft in Teplitz= Schönau, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Reichenberg, den 9. September 1945. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg.

Schröder.

Anweisung Nr. 4 der Fachgruppe Fahrräder und Kinderwagen der Wirtschafts⸗ ruppe Fahrzeugindustrie als Bewirtschaftungsstelle des ee des ft ! für technische Erzeugnisse über die Her⸗ stellung von Fahrradanhängern

Vom 190. September 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Verbindung mit der Anordnung XII43 des Reichsbeauf⸗ tragten für technische Erzeugnisse über die Einsetzung von Be— wirtschaftungsstellen vom 16. Juni 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 139 vom 18. Juni 1943) wird mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse angeordnet:

§1

(1 Die Herstellung von Fahrradanhängern ist nur den⸗ jenigen Herstellern gestattet, die eine Herstellungsanweisung der Fachgruppe Fahrrader und Kinderwagen der Wirtschafts—⸗ gruppe Fahrzeugindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse erhalten haben.

(2 Unter Herstellung fällt auch der Zusammenbau von Fahrradanhängern aus Einzelteilen.

582 lungen gegen diese Anweisung werden nach is 15 der Verordnung über den Warenverkehr

583

Diese Anweisung tritt am 7. Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal⸗— tung sinngemaß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxem— burg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 10. September 1943. .

Fachgruppe Fahrräder und Kinderwagen der Wirtschafts— gruppe Fahrzeugindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse.

Der Leiter: J. V: Nasse.

Anweisung Nr. 243 der Wirtschaftlichen Vereinigung für Glasinstrumente und ein, d, der,, Glaswaren als Bewirtschaftungsstelle des Reichs beauftragten F für Glas, Keramik und Holzverarbei⸗ tung über die Lieferung von Ampullen

Vom 10. September 1943

Auf Grund des 58 3 Abs. 2 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Verbindung mit der Anordnung XIVM43 des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbei— tung (Einsetzung von Bewirtschaftungsstellen im Lenkungs— bereich Glas) vom 29. März 1913 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 74 vom 30. März 1943) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichsbeauftragten angeordnet:

§1

(IM) Inlandsaufträge über Lieferung von Ampullen mit Ausnahme der Auftrage der Wehrmacht (Hauptsanitätspark), die vor Inkrafttreten dieser Anweisung entgegengenommen worden sind, dürfen nur bis zum 30. September 1943 aus⸗ geführt werden.

(2) Inlandsaufträge über Lieferung von Ampullen dürfen nach Inkrafttreten dieser Anweisung nur mit Genehmigung der Wirtschaftlichen Vereinigung für Glasinstrumente und chem-⸗pharm. Glaswaren, Abteilung Neuhaus / Rwg., ent⸗ gegengenommen werden. Die Anträge auf Genehmi⸗ gung sind der Abteilung Neuhaus /Rwg. der Wirt— schaftlichen Vereinigung einzureichen.

82

Zuwiderhand den 5 10, 12 b bestraft.

Den Anträgen auf Genehmigung ist beizufügen: 1. die Urschrift des Auftrages mit einer Durchschrift, 2. die Versicherung des Auftraggebers, daß der Auftrag nur einmal, also nicht auch anderen Herstellern, er⸗ teilt ist, die Wehrmachtsnummer oder die pflichlgemäße Er⸗ klärung des Herstellers, daß die Ampullen zur Er⸗ füllung einer Herstellungsanweisung der Reichsstelle „Chemie“ bestimmt sind.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den

0

ganzen Schleppladungen in zufriedenstellender Weise vor sich geht.

584

(1) Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. .

(2) Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung

im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be— setzten Gebieten Kärntens und Krains. Weimar, den 10. September 1943. = Wirtschaftliche Vereinigung für Glasinstrumente und chem.⸗ pharmazeutische Glaswaren als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung.

sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und Ra sch.

fröhesfens in dem angegebenen Qodrfal erfolgen.

Anlagen zu der im „Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger“ Nr. 212 vom 11. September 1943 veröffentlichten Anordnung XV / as der Reichsstelle für Technische Erzeugnifse vom 10. September 1943.

RTE⸗Schecks⸗Muster⸗Beispiel

Reĩichsstelle für Technisches Erzeugnisse 4

Segen diesen R7E- Schsek darf der untenstehende Empfänger die nachfolgenden Erzeugnisse bestellen oder das Bezogsrecht duf Dritte überfragen. lieferung darf

Anlage 1

lie fer- Ouarta! LZuoteilungs.- Nr. Menge Einheit

waere

Ware n-MNr. Erzeugnis

,. 3

2

,

D

J.

,

. ,

6 ,.

3

. , ,, ,

.

. ,

. c.

, ,, i ,,, . , , , , , ,, ,,, ,,

, ,

, ,,. . ,,, ,

Bemerkungen oder vorgeschriebene Lieferfirme

=. r

Nome und Anschrff des Empfngers oll mn ousge olf S7 der- UGberornger al Empfangen

26 aus riqhlich versichert, * der Aussteller im Besitze 1 Bezugs- rechte öber die vorgenannten Erzeugnisse ist, und zur Sche d ausga die RTE schriftlich ermächtigt 6 h . .

Ort:

Datum:

Sie mpe] n dterschefst Ges Aus celle

,

J der k ö

25 g Ofenrohr uncl knie

Marennummer 42400

Gee n, , nere, ar, de, de. belle tern, dessen Firmenstempel kae Marke ieg gz

X Zweck Enkrerfaog kia. atme aan .

RTE⸗Marken⸗Muster⸗Beispiel

Anlage 2

, rg, re m, , , e, e , . 1 egen die . Gagen i l , n . ö gher; er Berigsber e echiigs! T , F, ,

Quarugaberechfingie

. * 8 1 3 * z

1 5tück Eimer .

686 t mer ö ; ; 41300 J Greßhändier und Tiersteller dorkes dur . Zan faaigen bahetern, dann ;

HNrrwman · 351 gte mne, die Marke ird; Nur ute t dem 9 4.

̃— Enrae rung ier abtrennen

; Nichtamtliches Verkehrswesen

Die Verpackungsvorschriften der deutschen Eisenbahnen für Stückgut

Die örtlichen Güterabfertigungen geben für 10 Rpf. eine Druck⸗ schrift „Bestimmungen über die Verpackung der Stückgüter und über Einheitsverpackungen“ ab, deren Anschaffung jedem Verlader nur empfohlen werden kann. Sollte eine Güterabfertigung die Druckschrift nicht vorrätig haben, so wird sie sie gern von der zu⸗ ständigen Reichsbahndirektion besorgen. Die Bruckschrift zeigt jedem Verlader, was heute in der Zeit der Verknappung der Ver⸗ packungsmittel von der Bahn doch als Mindestverpackung ge⸗ fordert werden muß, wenn sie die Verantwortung für das Stück⸗ gut tragen soll. Andererseits zeigt aber auch die Druckschrift, wann eine Verpackung über die Forderungen der Bahn hinaus— geht, wann also mit dem Packmaterial unnötig Verschwendung getrieben wurde, Fälle, die auch heute noch immer wieder vor⸗ kommen. Die kleine Druckschrift enthält auch ein Inhalts- und Sachverzeichnis, so daß die für das Einzelstück bestehenden Vor⸗ schriften (z. B. für Ballen, Ballons, Behälter, Beutel usw.) ohne sede Schwierigkeit festgestellt werden können. Viele Auseinander⸗ setzungen mit der Bahn werden auf diesem Wege vexmieden. Der Zweite Teil der Druckschrift enthält die „Bestimmungen über Ein— heitsverpackungen“. Hier ist zunächst ausgeführt, was unter Ein— heitsverpackung zu verstehen ist, welche Vorbedingungen für Ein⸗ führung einer solchen zu erfüllen sind und welche Vorteile diese Verpackungsart bietet. Anschließend sind die anerkannten zehn Einheitsverpackungen aufgeführt und vor allem in Wort und Bild dargestellt. .

Sorgfältige Vorbereitung für die Verladung im Donauverkehr

Es zeigt sich immer wieder, daß bei der Verladung im Donau⸗ verkehr von den Verladern das Gut nicht rechtzeitig beigestellt, vor allem aber vielfach nicht rechtzeitig die Verfügungen an die Um— schlagsagenturen erteilt oder die erforderlichen Begleitpapiere bei⸗ gebracht werden. Auch an der rechtzeitigen Bereitstellung der Frachtgelder, insbesondere für Transitsendungen, fehlt es vielfach. Die Folgen dieser Versäumnisse sind ungebührlich lange Liege⸗ zeiten der Fahrzeuge. Die Schiffahrtsgesellschaften werden deshalb künftig von allen tarifarischen und reglementarischen Bestim⸗ mungen Gebrauch machen, die im Interesse des raschen Umlaufs der Fahrzeuge liegen, wenn durch die Versäumnisse Verzögerungen in der Beladung oder Entladung aus Verschulden oder mangeln⸗ dem Willen der Verlader eintreten. Jeder Verlader muß sich selbst sagen, daß nur weitgehendes Verständnis für die Verkehrs⸗ erfordernisse dazu führen kann, daß die Abfertigung von Gütern in

S8 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 2

Aus der Verwaltung Weitere Aupassung des Luftschutzrechts

Durch eine Neunte Aenderungsverordnung zum Luftschutz⸗ recht. die im Reichsgesetzblatt Teil 1 Nr. 80 veröffentlicht ist, hat der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luft⸗ waffe das Luftschutzrecht den Notwendigkeiten angepaßt, die sich nach den letzten Erfahrungen ergeben haben. Insbesondere er— halten dadurch auch zahlreiche Anordnungen, die bereits im Ver— waltungswege getroffen worden sind, ihre gesetzliche Unter⸗ mauerung. Die Verordnung bringt u. a. die Erweiterung der Gebührenfreiheit bei baulichen Luftschutzmaßnahmen. Soweit zwecks Schaffung von Luftschutzräumen oder Mauerdurchbrüchen, zur Verdunklung, Tarnung oder sonstigen Luftschutzzwecken bau— liche Maßnahmen durchzuführen sind, werden buupckizeiliche Ge⸗ bühren nicht erhoben. Es- wird weiter klargestellt, daß durch polizeilich« Anordnung in besonders luft- und brandgefährdeten Baugebieten die Vorschriften über die Entrümpelungspflicht er⸗ weitert werden können. Ueber die allgemeinen Vorschriften hin— aus können danach die Ortspolizeibehörden sowohl das Maß der geforderten Entrümpelung bis zur völligen Entleerung steigern als auch die Entrümpelungspflicht für alle Gebäude anordnen. Während bisher für die Gerätebeschaffung im Luftschutz jeweils der Hauseigentümer allein verantwortlich war, wird nunmehr gesetzlich festgelegt, daß auch die Mieter dafür verantwortlich sind, daß in ihren Räumen Wasser und Sand bereit stehen, und zwar durch die Bestimmung, daß für die Bexreitstellung von Wasser und Sand in nicht allgemein zugänglichen Räumen die Benutzer diese Räume verantwortlich sind. Unklarheiten haben sich auch wiederholt bei der Verdunklung der Treppenhäuser ergeben. Nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen ist für die Verdunklung des Treppen⸗ hauses derjenige verantwortlich, dem die Bedienung der Beleuch— tung obliegt. In Zweifelsfällen entscheidet der Ortspolizeiver— walter. Gesetzlich festgelegt wird jetzt auch die Verpflichtung, daß jeder Hauseigentümer einen einfachen Lageplan der in seinem Haus benutzten Luftschutzräume an den vom örtlichen Luftschun— leiter bestimmten Stellen niederlegen muß. Die Verordnung be⸗ stimmt weiter, daß bei längerem Verlassen der Wohnungen dafür Sorge zu tragen ist, daß im Falle des Fliegeralarms die Woh⸗ nungen zugänglich sind. Bei Fliegeralarm haben die Inhaber von Wohnungen und Räumen aller Art diese offenzuhalten oder die Schlüssel mit deutlicher Beschriftung dem Luftschutzwart oder dessen Stellvertreter zur Mitgabe an die während des Alarms im Haus Kontrollgänge durchführenden Selbstschutzkräfte auszu⸗ händigen, sofern der Wohnungsinhaber nicht selbst an den Kon⸗ trollgängen teilnimmt. Auch diese Frage war durch Polizeiver⸗ ordnungen schon vorläufig geregelt worden. Schließlich stellt die Verordnung klar, daß der örtliche Luftschutzleiter Personen, für die im Hause keine geeigneten Luftschutzräume vorhanden sind, in andere Luftschutzräume einweisen kann. Straßenpassanten sind in die Luftschutzräume aufzunehmen, soweit der Raum ausreicht. Wo keine ausreichenden Luftschutzräume vorhanden sind, ist ihnen durch Aufnahme in überdeckte Räume Schutz gegen Splitter zu gewähren.

k Reichs · und Staats anzeiger Rr. 213 vom 18. September 1943.

S. 3

Kunst und Wissenschaft

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 14. bis 20. September 1943.

Staatsoper Unter den Linden.

Dienstag, 14. September: Geschlossen. Mittwoch, 15. September. Lohengrin

Heger. Beginn: 141/½ Uhr. Donnerstag, 16. September: Fidelio. grant . . Freitag, 17. September. armen. Musikal. Lei Schü ,, , s Leitung: Schüler. Sonnabend, 18. September. Die Entführung aus dem

Serail Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 17 Uhr. Sonntag, 19. September. Lohengrin. Musikal. Leitung:

Heger. Beginn: 14½ Uhr. . Montag, 20. September. Geschlossen.

. Staatsoper am Königsplatz. Dienstag, 11. September: Geschloffen. Mittwoch, 15. September: Ge 513 en.

Donnerstag, 165. September: Das Ballett. Beginn: 171 Uhr. Freitag, 17. September: Das Ballett. Beginn: 171n Uhr. Sonnabend, 18. September: Geschlossen.

Sonntag, 19. September: Geschlossen.

Montag, 20. September: Bohëème. Beginn: 17 Uhr.

. Schauspielhaus. ienstag, 14. September: Der Par a sit. Beginn: 18 Uh Mittwoch, 15. September. Des Me eres 31 der 33 be

Wellen. Beginn: 7 Uhr.

Musikal. Leitung: Musikal. Leitung:

Donnerstag, 16. September: Des Meeres und der Liebe Wel len. Beginn: 17 Uhr. reitag, 17. September: Der Parasit. Beginn: 18 Uhr. onnabend, 18. September. Das Leben ist Traum. Be⸗ ginn: 11/2 Uhr. Sonntag, 19. September. Der Fächer. Beginn: 18 Uhr. Montag, 20. September: Der Parafit. Beginn: 18 Uhr.

J Kleines Haus. g r . September: Florentiner Brokat. Beginn: hr. ,, e n, , Die Reise nach Paris. Beginn: 1/2 X. Donnerstag, 15. September: Die Reise nach Paris. Be— ginn: 14/ Uhr. . dreitag 19 September: Florentiner Brokat. Beginn: ö

Sonnabend, is. September: Die Reise nach Paris. Be⸗ ginn: 1716 Uhr.

Sonntag, 19. September: Die Reise nach Paris. Beginn: 172. Uhr.

e n, . September: Florentiner Brokat. Beginn: . ö

Lustspielhaus. Dienstag, 14. September: Philine. Beginn: 18 Uhr. Nittwoe 15. September. Philine. Beginn: 18 Uhr. Donnerstag, 16. September: Philine. eginn: 18 Uhr. Freitag, 17. September: Philine. Beginn 18 Uhr. Sonnabend, 18. September: Philine. eginn: 18 Uhr. Sonntag, 19. September: Philine. Beginn: 18 Uhr.

Montag, 20. September: Philine. Beginn: 18 Uhr.

. s ir is c art᷑s ter ]

( Verstärkte Altstofferfassung

Der Reichswirt chaftsminister hat in einem Erlaß vom 2. Sep⸗ tember 1943 die Gauwirtschafts kammern bzw. Wirtschaftstammern angewiesen, den besonderen Belangen der Altstoffwirtschaft in geeigneter Weise Rechnung zu tragen und eine enge Fühlung⸗ nahme mit den bestehenden Altstoffreferaten bei den Landeswirt— schaftsämtern sicherzustellen Die fachliche Betreuung aller Fragen der Altstofferfassung verbleibt bei den Altstoffreferaten der Landes wirtschaftsämter Ob auch hei den Gauwirtschaftskammern bzw. Wirtschaftstammern die Errichtung von Altstoffreferaten not— wendig ist, bleibt dem Ermessen der Kammern überlassen. Sie sollen aber jedenfalls dafür Sorge tragen, daß die Altstofferfassung jene Beachtung findet, die ihr als rohstoffschaffende Erzeugung im Interesse der Versorgung der Industrie mit kriegsentscheidenden Rohstoffen zukommt.

Das Ergebnis der 8. Tagung der Internationalen Forstzentrale

Preßburg, 11. September. In Ergänzung der bereits ver— öffentlichten Meldungen über die 8. Tagung kr Internationalen Forstzentrale in Tschirmersee in der Hohen Tatra, die kürzlich abgeschlossen wurde, ist noch nachzutragen, daß sie vor allem der Frage des erhöhten Holzverbrauchs während des Krieges und den

Raßnahmen galt, die ergriffen werden müssen, um Schäden, die aus diesem Mehrbedarf entstehen, möglichst wirksam und in lürzester Frist wieder gutzumachen. Die Slowakei, die mit 1458 733 ha zinen ganz bedeutenden Waldbesitz hat, forstet die gerodeten Waldflächen schon seit Jahren stets fofort wieder auf und verwendet hierfür jährlich, rund 100 Millionen Setzlinge.

Weiter befaßte sich die Tagung mit der Versorgung der Mit⸗

gliederstaaten mit Waldsamen. Die vierte Frage, die von der Internationalen Forstzentrale behandelt wurde, war die Weide— wirtschaft in den Wäldern. In dieser Beziehung steht die Slowakei hinter den meisten anderen Ländern nöch jurlück, Die Weidewirtschaft in den Wäldern wird in der Slowakei heute noch kaum betrieben. Schließlich wurden auch Beratungen über eine einheitliche Klassifizierung und Vermessung des Holzes ge⸗ pflogen, wodurch der Holzhandel der Mitgliedsstaaten unterein⸗ ander wesentlich erleichtert werden könnte.

Wirtschaft des Auslandes

August⸗Ausweis der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich

Zürich, 11. September. Nach dem Monatsausweis der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich vom 31. August 1913 hat sich die Bilanzsumme gegenüber dem Vormonat um 1,34 Mill. auf 485,1 Mill. sfrs. erhöht. Weitere Erhöhungen weisen die Konten Gold in Barren von 7855 auf 80.9 und andere Wechsel und An— lagen von 192,6 auf 191,5 Mill. ffrs. auf, während der Kassen⸗ bestand eine Abnahme von 23,4 Mill. auf 23,1 Mill, rediskontier— bare Wechsel und Akzepte von 151,ůʒ auf 150, und Gelder auf Sicht von 15,8 auf 15,7 Mill sfrs. aufweisen. Auf der Passivseite sind langfristige Einlagen unverändert mit 229,0 Mill. sfrs., kurz⸗ fristige Einlagen sowie Sichteinlagen in Gold erhöhten sich von 40,8 auf 41,5 Mill. und sonstige Passiva von 50,9 auf 51,7 Mill. Frs, Kurzfristige und Sichteinlagen der Zentralbanken für eigene n e n haben sich von 15,8 Mill. auf 15,7 Mill. sfrs. ver— ringert.

Die französischen Steuereinnahmen im 1. Halbjahr 1913 Paris, 11. September. Die Steuereinnahmen des französischen Staates erreichten im 1. Halbjahr 1943 54,073 Mrd. ffrs. gegen⸗

über 42,534 Mrd. ffrs. in der gleichen Vorjahrszeit.

Britische Kohlensorgen „Weit hinter den Mindest⸗ leistungsziffern

Genf, 12. September. Die englische Kohlenerzeugung ist trotz aller Anstrengungen der Londoner Regierung zur Hebung der Kohlenförderung ständig im Sinken begriffen. Aus Stafford⸗ shire, einem der wichtigsten Kohlenerzeugungsbexeiche Englands, berichten die „Times“, daß die Erzeugung weit hinter den Min— destleistungsziffern, die von den Behörden angesetzt worden sind, urückbleibt und trotz Vermehrung der Belegschaft die an sich . geringen Förderziffern des Vorjahres bei weitem nicht mehr erreicht. ;

bleibt das alte Kontingentabkommen mit Kroatien weiter in

besserten. Gegenüber der Durchschnittslage der Vorkriegsjahre

100 kg .

Die schamlose Behandlung der englischen Bergarbeiter durch die Regierung ist der wichtigste Grund dafür, daß England jetzt keine Kohlen hat, erklärte, wie „Daily Herald“ bꝛrichtet, der Gewerkschaftsführer Arthur Horner auf dem Gewerkschafts⸗ kongreß in Southport. Wörtlich fuhr er fort: „Wir können den Krieg nicht ohne Kohlen gewinnen. Wir können keine Kohlen bekommen ohne Bergleute. Wir können aber keine Bergleute in die Gruben zwingen oder sie dazu veranlassen, dort zu ver— bleiben, wenn sie weiterhin in dieser schamlosen und feigen Weise behandelt werden.“

Neuregelung der slowakisch⸗ kroatischen Wirtschaftsbeziehungen

Preßburg, 11. September. Im flowakisch⸗kroatischen Zahlungs⸗ verkehr und auch im Warenverkehr traten in der letzten Zeit ge⸗ wisse Stockungen auf, die vor allem durch die anwachsende aktlve Clearingspitze der Slowakei gegenüber Kroatien verursacht waren, Die Clegringspitze beträgt ungefähr 8 Mill. Ks. Um diese Schwierigkeiten zu beseitigen, verhandelte in den letzten Tagen eine kroöatische Abordnung in Preßburg mit Vertrekern der slowakischen Nationalbank. Nach dem neuen Abkommen

Kraft, doch dürften bis zur Neuregelung der Wirtschafts— beziehungen, die im Oktober erfolgen soll, hauptsächlich Kompen— sationsgeschäfte abgewickelt werden, für welchen Zweck ein neues Konto im Clearing errichtet werde.

Die konjunkturellen Gewinne der schwedischen Industrie

Stockholm, 11. September. Nach Untersuchung der Jahres⸗ abschlüsse 1917 einer Reihe schwedischer Industriennternehmen hat ein zustänziges Forschungsinstitut eine Uebersicht über die Lage der schwedischen Industrie veröffentlicht, nach der die Ge⸗ winne im Jahre 1942 sich um 6,3 , gegenüber 1946 ver—

1937 —39 beträgt die Erhöhung 5, 33. Das Eigenkapital in der schwedischen Industrie erhöhte sich seit vor dem Kriege un ,,

In den verschiedenen Industriezweigen fand im vorigen Jahre eine allgemeine Stabilisierung der seit 1941 verbesserten Ertragslage statt. Nur die Forstindustrie wies eine stärkere Besserung auf.

Die Dividenden im Vergleich zu den Nettogewinnen sind in den Jahren 19411—42 stabil gebieben. Von der 11,B? Mill. Kr. betragenden Gewinnsteigerung, die in diesen Jahren für die ganze schwedische Industrie zu verzeichnen war, sind jedoch nur 4,5 Mill. Kr. für erhöhte , n disponiert worden. Die gesamten Dividendenausschüttungen betragen im Verhältnis zum Totalgewinn 66,8 gegenüber 68,5 3c in den Jahren vorher.

Der finnische Außenhandel im August und von Januar bis August Helsinki, 12. September. Nach Angaben der Zollverwaltung zeigt die Statistik für den finnischen Außenhandel für August 1943 eine Einfuhr ine Werte von 936, Mill. Fmk. gegenüber 1015,1 Mill. Fmk. im gleichen Monat des Vorjahres und 998,5 Mill. Fmk. im August 1941. Im Juli d. J. war der Einfuhrwert 1000,78 Mill. Fmk. gegenüber 1595 Mill. Fmk. im gleichen Monat des Vor— jahres und 757,5 Mill. Fmk. im Juli 1941. Seit ,, bis Ende August 1943 erreichte die finnische Wareneinfuhr einen Wert von 8607, Mill. Fmk. gegenüber 7458,5 Mill. Fmk. in der gleichen Zeit des Vorjahres und 6482,7 Mill. Fmk. in den ersten acht Monaten des Jahres 1941. Die Warenausfuhr belief sich im August d. J. auf 817,8 Mill. Fmk. gegenüber 614.1 Mill. Fmk. im gleichen Monat des Vor⸗ jahres und 489,5 Mill. Fmk. im August 1911. Im Juli d. J. erreichte die Ausfuhr einen Wert von 891, Mill. Fmk. gegenüber 547,5 Mill. Fmk. im gleichen Monat des Vorjahres und 264,7 Mill. Imk. im Juli 1941. Seit Beginn d. J. bis Ende August ergab die finnische Warenausfuhr 5539.4 Mill. Fmk. gegenüber 3184, Mill. Fmk. in der gleichen Zeit des Vorjahres und 2692 Mill. Fmk. in den ersten acht Monaten des Jahres 1941.

Die e ,, n, n, nn, g, g) der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“

am 13. September auf 74,00 RM (am 11 September auf 74, 00 RM) für

Südafrilanische Union (Pretoria

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

London, 11. September. (D. N. B.) New York 4,02, = 4,03,

Paris —— ,. Berlin —, Spanien (offiz. 40,50, Montreal

4.43 -= 4,47, Amsterdam —, Brüssel —, —, Italien (Freiv. —,

Schweiz 17,0 17,40, Kopenhagen (Freiv. Stockholm

ie e . ö ö. 6 i, ,, Aires loffiz.) —, io 83,647 /s, Schanghai Tschungking⸗Dollar —. ;

Zürich, i1. September. , B.) [11.46 Uhr.] Paris 6,00, London 17,23, Nem York 4,31 Brüssel 69,25 B., Mailand 22, 67, Mabrid 39,15. Holland 2293,,, Berlin 172,55, Lissabon 17,58, Stockholm 102,634, Oslo 98,52 B., Kopenhagen 0, 379 B., Sofia 5, 37 4 VB., Prag 17, 3, Budapest 104,50 B., Zagreb S, 75, Athen —, Istanbul 3,509, Bukarest 2,37 ½ B., Helsinki 8,77 B., Buenos Aires 94, 00, Japan 101,00 B., Rio 22,25 B.

Kopenhagen, 11. September. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,so, Zürich III, 25, Rom 25,35, AÄmsterdam 254,70, Stockholm 114.15, Oslo 109,00, Helsinki 9,63, Prag —, Madrid —. —. Alles Briefkurse.

Stockholm, 11. September. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris G., 9, 90 B., Brüssel G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97, 0 G., 97,89 B., Amsterdam G., 223,56 B., Kopenhagen S7, 50 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,565 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki S, 35 G., 8,59 B., Rom 22, 00 Ge, 22,20 B., Kanada 3,75 G., 3,82 B., Madrid —,—, Türkei —, Lissabon G., 17,50 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B. .

Oslo, 11. September. (D. N. B.) London G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris G., 10,00 B., New York G., 4,40 B., Amsterdam G., 2,85 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,0 G., 9, ꝛ0 B., Antwerpen —, G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,265 B., Rom 22,20 G., 28,26 B.

3 Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische uszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung

2

13. September 10. September Geld Brief Geld Brief

. . (Alexandrien und

, 1 ägypt. Pfund Afghanistan (Kabul) ... ..... 100 Afghani 18,79 18,63 18,79 18, 85 Argentinien (Buenos Ares) . 1 Pap. ⸗Pes. 0, 588 o, 59? O, oss 0, 52 Australien (Sidney) ........ 1 austr. Pfund Belgien (Brüssel ü. Antwerpen) 100 Belga 38,96 40, o 39,96 40, 04 Brasilien (Rio de Janeiro)) .. 1 Cruzeiro . Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal-⸗

1 . 100 Rupien Bulgarien (Sofia) ...... ... 100 Lewa 3,047 3,053 3,047 3, 053 Dänemark (Kopenhagen) ... 100 Kronen 52, 15 52, 26 52, 15 52, 25 England (London) .. ...... . engl. Pfund Finnland (Helsinki) ... ..... 100 Finnmark 5,06 5,07 5,06 5,07 Frankreich (Paris) ...... .... 100 Frs. Griechenland (Athen) .. ..... 100 Drachmen 1,668 1,572 1,668 1,572 Holland (Amsterdam u. Rotter⸗

dam) 100 Gulden 182,9 132,70 132,79 132,0 Fran (Teheran) ..... .... ... 100 Rials 14,59 14,61 14,59 14,51 Island (Reykjavik) ... ...... 100 isl. Kr. P 38,42 38,50 38,42 38,50

Italien (Rom und Mailand). 100 Lire

ö,. (Tolio und Kobe) ... 100 Yen 58,581 58,711 58,591 58,711 anada (Montreal) ...... .. ¶IL kanad. Dollar Kroatien (Agram) ...... . 100 Kuna 4, 995 5, 005 4,995 5,005 Neuseeland (Wellington) ).... 1 neuseel. Pf. Norwegen (Oslo) ...... .... 100 Kronen 56,76 56,88) 56, 76 56, 88 Portugal (Lissabon) ... ..... 100 Escudo 10,B 19 10,1 10,19 10,21 Rumänien (Bukarest) .... ... 100 Lei

Schweden (Stockholm u. Göte⸗

bort. 100 Kronen 59, 46 58,58 589, 46 59, 58 Schweiz (Zürich, Basel und

Bern 109 Frs. 57,89 58,01 57,8 58,01 Serbien (Belgrad) .. ...... 100 serb. Dinar 4,995 5,005 4,995 5, 005 Slowakei (Preßburg) ...... 100 slow. Ex. 8,591 8, 509 8,591 8, hg

Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Pesetas 23,565 23,605 23,5565 23, 505

und Johannisburg) ...... 1 südafr. Pfd. Türkei (Istanbul) ..... ...... 1 türk. Pfund 1,978 1,982 1,978 1,982 Ungarn (Budapest) ...... . 100 Pengö Uruguah (Montevideo) ...... 1ẽGoldpeso 1, 199 1,201 1,199 1,201 Verein. Staaten von Amerika r ö,, 1 Dollar Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brief England, Aegypten, Südafrikanische Union ... ..... 9, 89 9, 91 Fränkraicͤch. . 6 6 66 . 4,995 5,005 Australien, Neuseeland ... ..... . 44 7, 912 7, 9258 Britisch⸗Indien .... ...... , ee, 74, 18 14, 32 d ö 2, 098 2, 102 Vereinigte Staaten von Amerika ... .... K. 2, 495 2,502 Brasilien . , 2 0, 130 9132

Aus ländische Geldsorten und Banknoten

13. September 10. September Geld Brief Geld Brie

Sovereigns ...... Notiz 20,38 20,45 20, 38 20,465 20⸗Francs⸗Stücke. . ür 16,16 16,22 16,16 16,22 Gold. Dollar ... . 1 Etus iss nos 183 46s , 1èägyvt. Pfd. 4,39 4,41 41389 4,41 Amerikanische: 10090—5 Dollar 1 Dollar 2 und 1 Dollar 1 Dollar

Argentinische 1è1Fap.-Peso 0, 44 90, 46 0, 44 0, 46 Australische ... 1ẽ austr. Pfd. 2, 44 2, 66 2,44 2, 46 Belgische .... .... 100 Belgas 39,92 (0,98 39,92 40,08 Brasilianische ..... 1 Cruzeiro 0, 98 0, og O0, os 0, 09 Britisch⸗Indische ...... ...... 100 Rupien 22,95 28, os 22,96 23,05 Bulgarische: 500 Lewa und .

k 100 Lewa 3,07 3,099 3,07 3,09 Dänische: große ...... ...... 100 Kronen

10 Kr. und darunter ..... 100 Kronen 52,10 52, 39 52, 10 52,30 Englische: 10 C und darunter. 1 engl. Pfd. Finnische .... ..... ... . 100 Finnmark 5, 055 5,075 5, 055 5, 075 Französische .... ...... .... 100 Frs. 4, 989 5, 01 4,99 5,91 Holländische ..... ...... 100 Gulden 132,0 182,70 182,0 132,70 FItalienische: große .... ..... 100 Lire

19 we . 820 100 Lire Kanadische ... .... 1kanad. Dollar O, 99 1,01 0,99 1,01 Kroatische ..... ...... 100 Kuna 4,99 5, 01 4,99 5, 01 Norwegische: 50 Kr. u. darunter 100 Kronen 56,89 57,11 56,89 57, 11 Rumänische 1000 Lei und

o ,, 100 Lei 1,568 1,988 1,66 1,68 Schwedische: große ... ...... 100 Kronen

50 Kronen und darunter.. 100 Kronen 59,40 59,59 59,40 59, 34 Schweizer: große ........ . 100 Frs. 57,83 58, o7 57,83 58, 07

100 Frs. und darunter ... 100 Frs. 57,83 58, 07 57,85 58, 07 Gericke . 100 serb. Dinar 4,99 5, ol 4,99 5,01 Slowalische: 20 Kronen und

barunterr. . 100 slow. Kr. 8,58 8, 52 58,58 8,52 Südafrikanische Union ...... 1ẽ südafr. Pfd. 4,39 4,41 4,39 4, 41 Türkische ...... ..... . 1 türk. Pfund 191 1,93 1,91 1,93 Ungarisch: 100 Pengö und ö:

bie 100 Peng 60. 78 51, 0ꝰ 60, 78 61, 0

2. Zwangs verfsteigerungen, B. Ber lust⸗ und Jundfsachen.

E . 1. Untersuchungaz⸗ und Strafsachen,. 4. Oeffentliche Zuftellungen, 8. Aufgebote, G9. Munlosung usw. von

rtpapteren.

. NMttiengesesischaften, 10. Gesellschaften m. b. O. 8. Qommanditgesellschaften auf Attien, 11. Genossenschaften 9. Dentsche Rulonialgesettfschaften,

12. Sen Sandee. und Qummanditgesennjschaften,

15. Unfall und Znvalidenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 185. Verschiebene Bekanntmachungen.

8. Aufgebote

20315 Aufgebot.

seine Rechte anzumelden und den Wech- Treuhänder die

vor dem Amtsgericht in Jena, Zim⸗s dem in Bertsdorf Nr. 242 gelegenen am 22. Januar 1861 als Sohn des mer S5, anberaumten Aufgebotstermine Erbhof des Bauern Gustav Renger ein Wirtes Gottlob Martin Lehmann und mann geborene Lieske aus Jagodno, Wirtschaftsführung dessen Ehefrau, Henriette geborenen hat am 17. Juli 1850 den Wirt Gott⸗

utter des Erblassers, Henriette Leh⸗

Die Firma Will Puͤschner in Gera sel ro fe l den, sonst wird er für kraft⸗ übernimmt, Zum. Treuhänder ist der Lieste, in Biskupitz bei Schwersenz, lob Martin Lehmann aus Gemborzewo

hat das i ieh; des von Karl Jörr- los erklärt.

schich am 265. September 1929 ausge⸗ stellten und auf Zermann Nottrodt be⸗— zogenen Wechsels für 160 R., zahlbar

Jena, den 4. September 1913. Das Amtsgericht. Dr. Schneider.

am 1. März 1930 in Camburg, Saale, beantragt. Der Inhaber des Wechsels 20318

wird aufgefordert, i n in dem auf Freitag, den 1I7J.

Auf Antrag des Landesbauernfüh⸗

20316 Aufforderung. als gesetzliche

Landwirt Willy Trachbrod in Hörnitz kinderlos verstorben. auf die Dauer von fünf Jahren bestellt, Erblassers und deren Abkömmlinge sind evang. Kirche in Pudewitz stattgefun⸗ Das Anerbengericht beim Amtsgericht ebenfalls verstorben. Die Abkömm- den. Alle diejenigen, die als Abkömm—

Zittau. linge der Großeltern väterlicherseits linge der Eltern der Henriette geb. haben die Erteilung eines Erbscheins Lieske, Großeltern des Erblassers, Erb⸗

Die Eltern des geheiratet. Die Trauung hat in der

Erben beantragt. Die rechte auf den Nachlaß haben, werden

Am 8. März 1935 ist der unverehe⸗ Großeltern mütterlicherseits und deren aufgefordert, sich spätestens am 10. No⸗ ärz 1944 9 Uhr, rers ist angeordnet worden, daß auf lichte Arbeiter Karl Lehmann, geboren ! Abkömmlinge

sind unbekannt. Die] vember 1943 bei dem unterzeichneten

(