Neichs und Staatsanzeiger Ar. 218 vom 18. September 1943.
orst⸗ und Holzwirtschaftsamt die Holzeinschlagsfestsetzung Fi ausspricht. ; . . ) Holzeinschlagsfestsetzungen können auch für jede Holzart und Holzsorte erfolgen. ĩ (6) Waldeigentümer bzw. Nutzungsberechtigte oder deren Vertreter, welche durch die Holzeinschlagsfestsetzu ngen erfaßt werden, erhalten einen schriftlichen Umlagebescheid.
53
() Soweit sich Forstbetriebe über den Bereich mehrerer Forst⸗ und Holzwirtschaftsämter erstrecken, ist folgendermaßen zu verfahren:
a) Wenn ein Forstbetrieb von einem Forstverwaltungs⸗ beamten geleitet wird, ist für die Erteilung des Umlagebescheides das Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt zuständig, in dem der Jorstverwaltungẽ beam ite seinen Dienstsitz hat. z
In allen anderen Fällen verständigen sich die Forst⸗ und Holzwirtschaftsämter untereinander, welches Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt zuständi ist. In Zweifelsfällen ist meine Entscheidung herbeizuführen.
(2) Erstrecken sich Forstbetriebe innerhalb des Bezirkes eines Forst- und Holzwirtschaftsamtes über den Bereich mehrerer Brüfungsstellen, besätimmt das Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt die für die Erteilung des Umlagebescheides zuständige Prü— fungsstelle.
G) Für Waldungen unter 50 ha Größe können die dal einschlagsfestsetzungen im Wege der gemeindeweisen Sammel- umlage mit Hilfe der Bürgermeister vorgenommen werden. Auch bei diesem Verfahren müssen die — einen Umlagebescheid erhalten oder die Erteilung der Holzeinschlags- festsetzungen durch Listenbescheinigung anerkennen.
() Im Wege der Sammelumlage kann die Holzeinschlags⸗ estsetzung auch in den zu forstwirtschaftlichen Verbänden i är oder ähnlichen Einrichtungen des öffentlichen Rechts zur Durchführung eines gemeinschaftlichen Forst⸗ betriebes zusammengeschlossenen Waldungen des Nichtstaats- waldes vorgenommen werden.
§5 4
(1) Jeder Waldeigentümer bzw. Nutzungsberechtigte oder erteilte Holz- und sortenmäßig
deren Vertreter ist verpflichtet, die ihm einschlagsfestsetzung unbedingt mengen innerhalb der festgesetzten Frist zu erfüllen. .
(2) Die Holzeinschlagsfestsetzungen können mit der Auflage verbunden werden, das festgesetzte Einschlagssoll zu einem rüheren Zeitpunkt als bis zum Ende des Forstwirtschafts⸗ ahres zu erfüllen.
(I) Ueberschreitungen der Holzeinschlagsfestsetzung um mehr als 19 v. H. je Holzsorte sind re, nnn rf. Die
Genehmigung wird durch die zuständige Prüfungsstelle G 9) erteilt. Soweit es sich um Ueberschreitungen der, do. einschlagsfestsetzung im eigenen Forstbetrieb der Prüfungs- tellen handelt, ist für die Erteilung der Genehmigung die N. Mittelstelle zuständig. Forstliche Mittelstellen im Sinne dieser Anordnung sind die im S8 unter a und br auf— geführten Stellen.
Bei außerordentlichen Holzanfällen durch höhere Gewalt (Brand-, Sturm⸗, Schnee-, Insektenschäden) ist der Wald⸗ besitzer verpflichtet, den über die Umlagemenge hinaus- gehenden Anfall nach Holzarten, Mengen und Sorten sofort der Prüfungsstelle zu melden und baldmöglichst mit der Auf⸗ arbeitung zu beginnen.
(E) Die Bestimmungen zu 7 1) a (Eigenbedarf) werden hierdurch nicht berührt.
IIl. Ab schnitt Holzeinschlagsgenehmigungen 56
( Waldeigentümer bzw. Nutzungsberechtigte, die eine Holz- einschlagsfestsetzung nicht erhalten haben, bedürfen für ihre Nutzungseinschläge der Genehmigung der zuständigen Prü— fungsstelle (Holzeinschlagsgenehmigung). Die Bestimmungen des 5z 2 dieser Anordnung gelten sinngemäß für die Holz— einschlagsgenehmigungen.
(2) Ausgenommen sind Holzeinschläge von Stammholz, Derbstangen und Schichtnutzderbholz zum Verbrauch im eigenen land und forstwirtschaftlichen Betcieb gem. S J (1) b.
IVI. Abschnitt Eigenbedarf §87
(1 Der zum Verbrauch im eigenen Haushalt und eigenen
land- und forstwirtschaftlichen Betrieb benötigte Bedarf an Stammholz, Derbstangen, Schichtnutzderbholz
darf
a) in Forstbetrieben mit einem Umlagebescheid bis zu 100 Festmeter ohne Rinde (km o. R.) Nutzholz bis zur Höhe von 5 fm o. R. Nadelholz und 5 mo. . Laub⸗ holz, mit einem Umlagebescheid von mehr als 100 fm o. R. bis zur Höhe von 10 v. H. über den fest— gesetzten Holzeinschlag hinaus,
b) in Forstbetrieben, die keine Holzeinschlagsfestsetzung erhalten haben, bis zur Höhe von jährlich 5 kim o. R. Nadelholz und 5 fm o. R. Laubholz
im eigenen Wald eingeschlagen werden.
(2) Die Aufarbeitung von Brennholz bedarf im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und vorbehaltlich der Bestimmungen in C) dieses Paragraphen keiner Genehmigung.
G Weitergehende Entnahmen, als zu (1) a und b zugelassen sind, sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird durch die Prüfungsstellen erteikt. Soweit es sich um Ent—
nahmen im eigenen Betrieb der Prüfungsstellen handelt, sind 3 die Erteilung der Genehmigung die forstlichen Mittel⸗
tellen zuständig. (c) Die volle Erfüllung der Umlagen innerhalb der Ein⸗
schlagsfrist ist grundsätzlich Voraussetzung sowohl für Ent⸗
nahmen nach (1) wie besonders nach (3.
herechtigten rechnet auch das Nutzholz der zu (1) genannten Holzsorten,
(G6) Zum Eigenbedarf des Waldeigentümers bzw. Nutzungs⸗ gunges
a) welches Beamten, Angestellten und Arbeitern nach den eltenden Vorschriften, Dienstordnungen, Tarif⸗ und ern ne Verträgen gewährt wird, wobei den Wald⸗ arbeitern die regelmäßig . Waldfuhrleute (auch Holzrücker) gleichzuachten sind,
b) welches an Waldarbeiter und Angestellte zu Siedlungs⸗ zwecken abgegeben wird, und ;
o) auch solche Holzmengen, die an ausscheidende Forst-= beamte und Angestellte infolge Erreichung der Alters- grenze zur Errichtung eines Eigenheimes gegeben werden.
(6) Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Eigenbedarfsmengen seitens der Waldeigentümer bzw. Nutzungsberechtigten zu (5) ist untersagt.
(7) Die Forst⸗ und Holzwirtschaftsämter sind ermächtigt, in dringenden Fällen auch den Eigenbedarf an Brennholz für Forstbetriebe von 50 ha aufwärts zu begrenzen, wenn eine unzureichende Versorgung der ländlichen Bevölkerung zu befürchten ist.
V. Abschnitt Beauftragte Forstdienststellen
§8 Beauftragte Forstdienststellen im Sinne von 5 E (8) sind a) die Landesforstämter der Reichsforstverwaltung (Alpen- und Donaureichsgaue, Sudetengau, Wartheland,
Danzig-Westpreußen) und das Landesforstamt Saar=
brücken, die Landesforst⸗ und Regierungsforstämter
der Preußischen und die gieren f gn, der
Bayerischen Landesforstverwaltung,
b) die Landesforstverwaltungen der übrigen Länder, o) die Forstabteilungen der Landesbauernschaften, d) die Prüfungsstellen. 589 (I) Prüfungsstellen sind a) im Altreich — außer in den Ländern Baden und
Württemberg — (einschl. Memelland, der sog. sudete
deutschen Randgebiete und der eingegliederten Ost—
gebiete mit Ausnahme der Reichsgaue Danzig⸗West— preußen und Wartheland)
1. für Staatsforsten und Forsten von Körperschaften des öffentlichen Rechts, ferner für Genossenschafts- und Gemeinschaftswaldungen, soweit sie unter staatl. Betriebsführung stehen, die staatlichen . .
für den Waldbesitz der Gemeinden un sonstigen Gebietskörperschaften, soweit sie von einem Forst— verwaltungsbeamten geleitet werden, die von diesen geleiteten are nr bzw. Forstverwaltungen;
für Privatforstbetriebe mit Ausnahme der unter 4. genannten und der unter staatlicher Betriebsführung stehenden Genossenschafts. und Gemeinschafts— waldungen die Reichsnährstandsforstämter:
für Privatforstbetriebe mit eigenen Forstverwaltungs-⸗ beamten das Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt (Abt. II Privatforsten). In diesem Falle ist gegen die Fest— setzung des Holzeinschlages lediglich 3 Beschwerde beim Reichsforstmeister zulässig. Sie ist beim Forst= und Holzwirtschaftsamt einzureichen (6 7 der Ver— ordnung über die Durchführung der Holzausbringung vom 26. Juli 1943 — RGBl. 1 S. 449);
b) in den Alpen- und Donaureichsgauen, in den Reichs-
. Danzig⸗-Westpreußen, Wartheland und Sudeten and sowie in den Ländern Baden und Württemberg
für Waldungen aller Besttzarten die Einheitsforst= . .
o) soweit Einheitsforstämter noch gebildet werden, über- nehmen diese die Aufgaben der Prüfungsstellen für alle Besitzarten. .
(2) Aufgaben der Prüfungsstellen sind:
3 Durchführung der Holzeinschlagsfestsetzungen,
b) Erteilung der , Ssgenehmigungen,
o) Ueberwachung der Ho .
d) Ueberwachung der Holzverkäufe, 9) ka ihnen vom Reichsforstmeister Aufgaben. ⸗
G3) Soweit es sich um Angelegenheiten des eigenen Forst—
betrlebes von Prüͤfungsstellen handelt, werden die vor—
übertragene
bezeichneten ö. der Prüfungsstellen von den forstlichen
Mittelstellen wahrgenommen.
§10
(1 6 von den vorstehenden Bestimmungen bedürfen der Genehmigung des Reichsforstmieisters.
E) Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten sinngemäß auch für die Durchführung des Holzeinschlages auf mit Pappeln und anderen Holzarten bestockten Flächen außerhalb des Waldes. z .
Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1943 in Kraft. 512 Diese Anordnung gilt auch in den eingegliederten Ost— gebieten. Berlin, den 8. September 1948. Der Reichsforstmeister. J. V.: Alpers.
Nichtamtliches
De utsches Reich
Nummer 265 des Reichsarbeitsblatts vom 18. September 1913 hat folgenden Inhalt. Teil J. Der Reichsarbeitsminister. Allgemeines und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Neunte Aenderungsverordnung zum Luftschutzrecht. Vom 31. August 1943. — Städtebau und Baupolizei. Gesetze, Verord⸗ nungen, Erlasse: Elfte Bekanntmachung zur Verordnung über ,,,, Vom 31. August 1913. Betr.: Aenderung der Bestimmungen des Deutschen Ausschusses
ier: Teil B — Stahlsteindecken. — Betr.: Last— annahmen für Bauten — Eigengewichte von Bauteilen — DIN I055 BI. 2. — Betre: Bau von 2S.-Deckungsgräben in vereinfachter Bauart. — Betr.: , ,. von hohen Splitterschutzwänden. — Betr.: Holzbauiverke, Berechnung und Ausführung — DI liohz. — Betr. Prüßzeugnisse. — Sozigle Mir org und Wohlfahrtspflege. ern, erordnungen, Erlasse: Betr.: Behandlung der . ungen der , ,, . in der öffentlichen Fürsorge. — 1 Beneralbevollmächtigte , den Arbeitseinsatz. Arbeitseinsatz und Arbeitseinsatzhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: 2. Durch= führungsbestimmung zum Erlaß des Reichsmarschallz des Groß dentschen Reiches und Beauftragten für den . vom 28. Januar 1945 über die i gn, der Selbst⸗ und Ge⸗ meinschaftshilfe zur beschleunigten Bese ig volt Bomben schäden. Vom 9. September 1945. — Zeits len für Ostarbeiter. — Urlaubsverkehr ausländischer Arbeitstrdfte. — Lohnüber— weisung terisgh Arbeiter. — Detrenuung ausländischer Arbeitskräfte. — ziel erf al ng, Arbeitsrecht, Lohn- und Wirt- schaftspolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Entlohnung des Stammarbeiters bei Arbeit im Leistungslohn im Baugewerbe. — Personalnachrichten. .
für Stahlbeton;
28 ir if ch aft s tei
Die Führungsaufgabe und das Beispiel des deutschen Fach⸗ arbeiters — Pslicht⸗Unterricht für männliche Jugendliche
Innerhalb der Jugenddienstpflicht wird . Veranlassung der Reichsju gendführung allen männlichen Jugendlichen, die sich im zweiten Ausbildungsjahr befinden, als Pflichtdlenst im Winter 1043/44 eine auf sechs Abende bemessene bexufstundlich⸗ Schulung der Hitler-Jugend vermittelt werden. Die Anwelsungen der Reichsjugendführung zur, Durchführung der Aktion siellen fest, 36 mit der längeren Kriegsdauer die rh tun dez beruflichen Lelstungsstandes der deutschen Jugend immer mehr zu einer wirtschaftlichen und politischen Notwendigkeit geworden 1 besondere der starle Ausländereinsatz macht die Heranbildung einer politisch denkenden deutschen er n n n,, er⸗ wünscht. Die berufskundliche und sozialpolitische Schulung der Hitler⸗Jugend im Betrieb, im Dienste der HJ und durch Ver—= anstaltungen soll aber ag eich auch vorbeugend wirken gegen etwaige Ansätze mangelnder Arbeitshaltung, Arbeitsbummelei und Unpünktlichkeit oder Gleichgültigkeit gegenüber beruf⸗ lichen Leistungen und Unterschätzung der Bedeutung des Berufs aus Gründen einer früheren Einberufung. Jeder der sechs Abende ist einem wesentlichen Gebiet gewibmet: 1. Der Kampf um die wirtschaftliche Unabhängigkeit Lu hh nd; Vierjahres plan; Aufbau von Landwirtschaft, Industrie und Rüstung; Wünsche und Hoffnungen unserer Feinde; der gegenwärtige Stand); Referenten; Mitarbeiter aus den Gauwirtschaftskammern. 2. Die Zusammenfassung aller Kräfte für den totalen Krieg (der Reichs verteidigungsrat; das Reichsrüstungsministerium; die Persönlich= keiten von Dr. Todt und Speer; der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz; der Fraueneinsatz; der Ausländereinsatz, Still⸗ legungen und Geschäftsschließungen; der Vorrang des Nutzens der Gemeinschaft), Referenten: Kreisobmänner der DAß, Leiter von Arbeitsämtern, Berufsschuldirektoren. 3. Der Einfatz der Partei im Kriege (die fifa en Aufgaben der Hoheitsträger; das Kriegshilfswerk des deutschen Volkes; der Kriegseinsatz der Jugend; die Terror-Luftangriffe)h; Referenten: Kreisleiter und Bannführer. 4. Betriebsführer und Gefolgschaft schaffen am ge— meinsamen Werk (Arbeitsordnungsgesetz; f tele fen ben DuAß; Erhaltung der Wehr- und Ärbeitskraft der Jugend durch Jugendschutz Referenten: Kreisobmänner der . Rechts⸗ berater der DalF.. 5. Der deutsche Facharbeiter als Führer im europäischen Arbeitsleben (der deutsche Facharbeiter muß am meisten können; Verhalten gegenüber fremdvöltischen Arbeits- lräften; Deutschlands Aufgabe in der europäischen Wirts at Referenten: Betriebsführer und Ausbildungsleiter. 6. Grün zi Berufsausbildung ist die beste Grundlage für den deutschen Soldaten (der Facharbeiter im Fronteinsatz; Arbeiter und Soldat; der Begriff des Frontarbeiters der OT.; der Berufseinsatz der Kriegsversehrten; der Ausbau der deutschen Wirtschaft nach dem Kriege braucht den jetzt an der Front kämpfenden Soldaten als Facharbeiter); 1 . Kriegsversehrte HJ⸗Führer, PK⸗Be⸗ richter und Frontkämpfer. Um den Ausbildungsstand der bäuer— lichen Jugend zu heben, werden im Hinblick auf die Kriegserzeu=
Hhia t und Ostraumsiedlung im kommenden Winter Lehr- gänge für die Landarbeits- und Landwirtschaftsgehilfen sowie die an rn Hanusarbeits- und Hauswirtschaftsgehilfinnen durch- geführt. kö
Ins⸗
der
Wirtschaft des Auslandes
Schweizer Außenhandel im August wieder passiv — Stärkere Schrumpfung
Zürich, 17. September. Die ee, , n, ij gi l nar einen Wert von 182 Mill. sfrs. gegen 179 Mill. sfrs. im entsprechenden Vorjahrsmonat., Im Ver— gleich zum ona i du h rf des Inhres 1959 ist ein Rück gang um 29 4 eingetreten. Mengenmäßig zeigt die Einfuhr den tiefsten Stand seit i, mn , n. Die Ausfuhr belief sich im August auf 110 Mill. sfrs. gegen Jos Mill sfrs. im August 1942. Die Exportmenge hat gegenüber dem Vorkriegsstand unt mehr als die Hälfte abgenommen. Infolge der stärkeren Ver— ringerung der Ausfuhr im Vergleich zur Einfuhr ist im August wieder ein Einfuhrüberschuß zu verzeichnen, der 11,8 Mill. ffrs. ausmacht, vnd die beiden Vormonate Juni und Juli einen Ausfuhrüberschuß von 11 bzw. 3 Mill. sfrs. gebracht hatten.
Im Vergleich zum August des Vorjahres ist namentlich die , , von Lebensmitteln rückläufig. Bei der Ausfuhr ist das
inken der Menge auf einen Rückgang des we vor schwer gewichtigen , zurückzuführen. Der Export von Präzisionsprodukten soll sich gut entwickelt haben, wenn auch der verhältnismäßig hohe Stand des Vormonates Juli nicht erreicht werden konnte. Wie die Oberzolldirektion mitteilt, de,. sich der errechnete Außen mn nen im August bei der Einfuhr mit 89, (Außenhande . 1 — 100) um rd. ein Drittel unter dem Stand von August 1948, der mit 59,7 errechnet wurde. Es wurben also nur zwei Drittel der Waren⸗ menge im Durchschnitt des letzten Vorkriegsjahres eingeführt. JIunerhalb der drei Hauptwarengruppen wird die Einfuhr von ebensmitteln mit der niedrigsten * dexziffer von 35,8 aus— gewiesen. Immerhin halten sich die Nahrungsmittel⸗-Einfuhren indeymäßig auf dem Stand des Vormonates Juli, während Rohstoffe und Fabrikate mit einem infuhrindey von 11, bzw. 382 weiter zurückgegangen sind. ie Ausfuhr liegt mit einem Inder von 49,8 e ich höher als die Einfuhr. Im August ist nur noch die Hälfte der Ausfuhren zustande gekommien wie vor dem Kriege.
Von Januar bis August wurden im Monatsdurchschnitt 33 600 Wagen zu 10 Tonnen e , Hearn 36 500 Wagen im gleichen Zeitabschnitt des Jahres 1942. ᷣ betrug 1240, Mill. ffrs., der Ausfuhrwert 1056,56 Mill. sFirs.
Ein u erreichte
Der Einfuührwert
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
Verantwortlich sär den Amtlichen und Nichtamilichen Teil, den Üngeigenteil und für den Verlag: Präsident O. Schlange in Potsdam;
verantwortlich für den Wirtschaftgtell und den Übrigen redaktionellen Leitl: Rudolf Lan tgsch in Berlin Nw 81 Drud der Preußlschen Verlags. und Druckerei GmbY. Berlin.
Zwel Beilagen
leluschließlich einer Jgentralhandelg registerbeilage). Gel der gekürzten Ausgabe fallt die geutralbandelgreaglsterbellage fort.
zum Deutschen Reithsa
—
Erste veilage
nzeiger und Pren
Berlin, Sonnabe
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt. Bundesrat Stampfli über die Fortschritte des schwe izerischen 5
Messewesen Zürich, 17. September.
dem Comptoir Suisse, eine Ansprache.
en. Auch die Technik und die Art der fallende Fortschritte gemacht, Die Me änderten Bedürfnissen anzupassen, und
spruch nehmen, zur Verstärkung der wirtschaftlichen Durchhalte⸗
kraft des Landes in erheblichem Maße
wäre verfrüht, erklärte Bundesrat Stampfli, wenn die Schwei
zer Messen schon heute ihr Programm umstellen würden, denn es könne noch digen Rückkehr von Verhältnissen außerordentlichen Maßnahmen des Bu
des Landes entbehrlich machen würden.
bewußt, daß alle diese Maßnahmen zum empfindlichen Opfern und Störungen seien. Bundesrat Stampfli betonte en
Aus es der Sozialbaliti ; j ̃ j Ausbaues der Sozialpalitik in der Nachkriegszeit, wobel aber die Voraussetzung jeder Sozialpolitik eine g
schaft sei.
Fünfjahresplan der französischen Eisenbahnen — Ueber au
17 Mrd. ffrs. Neuinv
Vichy, 17. September. der französischen Eisenbahn⸗Gesellschaft
Staatsanzeiger erhebliche Geldmittel zu
den.
Dazu steht ein Betrag von über 8 Mrd. Beschaffung von rollendem Material
schon bestehenden Einrichtungen ist ein Gesamtbetrag von über
9 Mrd. ffrs. ausgeworfen worden.
ö . Mittschaftsminister Stampfli hielt am Donnerstag auf der Herbstmesse in Lausanne,
erechnet werden, welche die
Für das weit gefaßte Bauprogramm
en. Ein Fünfjahresplan dient der Vornahme von Grundstücks=— läufen, Installationen und dem Erwerb von rollendem Material.
Bundesrat bereise
Er betonte, daß trotz des mittel au Ausstellungen hatten auf⸗ ssen wußten sich den ver—= sie dürften für sich in An- beigetragen zu haben. Es
auf die Friedenswirtschaft keinesfalls mit einer balA—
ndesrates zur Versorgun
Der Bundesrat sei 6 n Schutze des Landes mit der Wirtschaft verbunden dlich die Wichtigkeit eines
esunde, lebensfähige Wirt-
estitionen
sind durch ein Gesetz im
r Verfügung gestellt wor⸗ einem Aus
ffrs. zur Verfügung. Zur und zur Reparatur der
Auch Aegypten will sich von den Fe befreien
Genf, 17. September. Pascha hatte am Dienstag, wie „Daily richtet, eine Sondersitzung des
es sei, Aegypten „von fremder Einfluß
w sowie die Abschaffung der Kapitulationen seien r. chgesetzt worden. Worum es bei diesem Schritt der ägyptischen Regierung geht, erläute „Daily Telegraph“: Die ägyptische Regierung beabsichtige, die auswärtigen Schulden mit Insgesamt stellten sich diese Zu diesem Zweck solle eine in Aegypten in eigener Währung auszugebende Anleihe aufgelegt ebenfalls bemerkt, Aegypten habe aus— reichende Sterlingguthaben, um sich diese Transaktion leisten zu
ereits den Engländern gegenüber dur erläutert der Finanzmitarbeiter des
Hilfe innerer Anleihen abzudecken. auf 85,5 Mill. Pfund Sterling.
Einlösung erfolge Korrespondent
werden. Ihre Aegypten. Der
können. . Damit folgt Aegypten dem Beispiel
nien, die unter Ausnutzung der Kriegsverhältnisse ihre Schulden
in England abdecken. Die Unfähigkeit während die Dominien Rohstoffe liefer: wie z. B. Kanada — bereits schon zu landes werden lassen. Die Macht des diesen Krieg endgültig verloren.
Der ägyptische Premierminister Nahas
sseln des Britenpfundes
nahme“ zu befreien. Die
sprechenden
ausschließlich in
kJ gangenen mehrerer britischer Domi⸗
Englands zu exportieren, , hat einige von diesen — Gläubigern des Mutter⸗ Pfundes geht aber durch
J
USal⸗Kapital versucht Stockhol ni, 17. September.
eine e,. Angola, um dort das un A . z exeinigten Staaten haben si schon 4 Jahre dauernden Krieges die schweizeris ? ri ̃ fü f
J ge jerischen Meessen von rial „zur Verfügung zu 3 Basel, Lausanne und Lugano nicht etwa einen Stillstand zeigen, ,
La: r twa. l ubringen ondern einen ununterbrochenen Fortschritt und Aufstieg aufwei⸗ 31.
53 netzes durch Entwicklung der Produktion von Sisalfasern und suchen die Kon— ie zu erlangen.
zuführen.
trolle über s
Madrid, 17. September. die, Golderzeugung der besitzungen 1910 auf 5,2 Mäill. Unzen und 1911 auf 5,853 Mill Unzen belau ̃ ᷣ
Buenos Aires, 16. September. Monat August belief sich auf Pesos. Mengenmäßig beste Ergebuls in diesem Jahr. nuar bis August steigt damit 1282 Mill. Pesos
zurück. Das ist offenbar auf die K die südafrikanisch‘ Unzufriedenheit zurückzuführen. Die Gesamt⸗ ausfuhr an auf 242 Mil
gelegenheiten, Kazuo Aoki der Anerkennung Mandschu
10 Jahre, Krieges in Ostasien geleistet haben. Mandschukuo wichtige Rolle spielt und sagte, daß landwirtschaftliche Produktion kämpfe und bemüht sei, Japan
dschukuo die Produkt
amerikanische
Gleichzeitig stecken sie sehr viel
Starkes Absinken der Goldproduktiom in USM.
Nach einem New Horker Bericht wird der Außen⸗
USA., die sich einschl.
gesunken
Mill.
auf 416 Mill. Unzen zu verzeichnen, der sich 196 raussichtli 21653 Mill. verschürfen . . .
Die gesamte Goldgewinnung der Welt dürfte na schen Schätzungen von 405 und 36 Mill. Ünzen 1912 w im laufenden Jahr absinken. fall von ungefähr 370 Mill.
Argentiniens Ausfuhr im August 1913
auf 3176000 t im
mengenmäßig
*
*
. von Jannar bis
ig n August Pesos gegenüber 134 Mill.
Aoki über die wirtschaftliche Bedeutung Mandschukuos Tokio, 16. September. Der Minister für großostasiatische An—⸗ hielt anläßlich des 11. Jahrestages Anerke kuos durch Japan eine Rundfunk— ansprache, in der er den 43 Millionen Einwohnern n n n, für die guten Leistungen und wertvollen Dienste dankte, Japan in materieller wie geistiger n , während der ver—
nach dem Ausbruch des Aoki wies darauf hin, daß Ernährung z das Land für eine erhöhte
und besonders
als Versorgungsbasis für die
größere Verschiffungen von Sojabohnen und anderem Gꝛtreide zukommen zu lassen, ebenso Nordching. Außerdem fördere Man⸗ ion von Eisen, Kohlen und anderen Metallen.
Sffentlicher Anzeiger
sich in Augola breit zumachen
7. S Nach den letzten Berichten aus Angola setzen sich die Vertreter ,,, systematisch auch in BPortugiesisch⸗Ostafrita fest. Im Augenblick „Sach verständigenkommtission die Eisenbahnwesen zu studteren,. Die ch bereit erklärt, rollendes Mate= — auch die nötigen Finanz. der um eine Neuorganifation des Eisenbahn⸗
uzen fen hatte, 1912 dagegen infolge des Verlüf Philippinen und der im Herbst . im eee a? e ,. Stillegungen auf 3,57 Mill. Unzen laufende Jahr auf nur 1,55 Mill. Unzen geschätzt Südafrika, das 1910 11,95 ;
war, für das
Unzen und im Rekordja
1941 nahezu 14,39 Mill. Unzen . hatte, schränkte 9. Erzeugung 1942 auf 14,12 Mill. Unzen ein und dürfte in diesem Jahre kaum mehr als 1285 Mill. Unzen produzieren. Kanada dessen Erzeugung 1910 5,31 Mill. Unzen und 1911 5,33 Mill. er⸗ reichte, hatte im vergangenen Jahr einen ö
Mill. Unzen 1940, 39,) Mill. in 1911 eiter auf weniger als 30 Mill. Unzen Das würde, verglichen mit 1940, Dollar entsprechen.
Die argentinische Ausfuhr im ich auf 487 000 t im Werte von 188 Mill. ist es das zweitbeste, wertmäßig das dritt= ——
; egen 3 668 000 t bzw. 1207 Mill. Pesos in der entsprechenden Zeit des Vorjahres, so daß auch weiterhin dag Ergebnis wertmäßig das beste und
; teste in den letzten zehn Jahren ist. Telegraph“ aus Kairo be. Fertigwaren bleibt mit' 35 Mill. P n Abgeordnetenhauses anberaumt in deren Verlauf er einen Gesetzeniwurf vorlegte, dessen Zwe
st. Die August-Ausfuhr an esos hinter der Juli⸗Ausfuhr ontrollbestimmungen und auf
ö l Pesos in der ent— ; Zeit des Vorjahres, darunter Textilien mit 113 Mill. Pefoz.
— —
errichtet worden
er sind, sördert haben; so
Kampfkraft Geld in die erzeugnisse
Der erste Fünfjahresplan
szischen Staats anzeiger
nd, den 18. September
ö
* —
habe günstige Ergebnisse .
Schwerin dastrien verschiedener Art seien errichtet worden, wü rend elektrische Werke, die nacheinander an verschiedenen Stell en die Stahlproduktion ordert . haben Penshihu, die Eisen werke und Kohlenbergwerke von Mishan und Fushun und an anderen Orten in großem Maße zur Startu ng . beigetragen. Art, Leichtmetalle in Fushun und verschiedene andere Mineral- ͤ Mandschukuos Krieges unschätzbare Dienste geleistet.
Mandschukuos ge⸗
besonders die Showa⸗Stahlwerke in
Nichte isenmetalle derschiedenster
haben bei der Durchführung des
100 kg.
Die Ele ttrosjttupfernotierung der Vereinie fü gung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des . am 18. September auf 4, 00 R (am II. September auf 74, 05 RAM) für
begonnenen
16,72 B.
amerikani, Mailand 17,77, New
Paris — —, Berlin
16,865 - 16,95, Oslo
Brüssel Werte von
London 17,323, New
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Amsterdam
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Rom 22,20 G., 23,26 B.
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Amsterdam, 17 September. (D. N. B.) (12.00 Uhr holl. Zeit.] Amtlich. Berlin — —, London — — New . z30, i130, 17, Die gesamte Ausführ von Ja⸗ — — Italien (Clearing) —i
York 4,31 Madrid 39, 6, Lissabon 17,70, Stockholm 0.377 B., Sofia 5, s 3 B., Prag 17, 30, Budapest 104, 60 B., Zagreb Athen — —, Istanbul z, 50, 8, 7 , Buenos Aires g6, 00, Japan 101,00 B., Rio 22,25.
Kopenhagen, 17. September. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, 54,70, Helsinki 9,863, Prag — — Madrid — . — Alles Briefkurse.
Stockholm, 17. September. 16,956 B., Berlin 167,50 G., 166,50 B., Paris — — G., 9, 0 ., Brüssel —— G., 67, »o B., Schweiz. Plätze 97, Ob G., 97,80 B., Amsterdam — — G., 223, 56 B., Kopenhagen 87,50 G., 87,90 B., Oslo 9ö6, 35 G., 95, 65 B., 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20) B., Kanada 3, 75 G., 382 B., Madrid —— Türkei — — Lissabon — — G., 17, 60 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.
Oslo, 17. September. (D. N. B.) London — — G., 17,5 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris — — G., 10,90 G., New Wort = G', 4410 B., Amisterdam — — G., 2,35 B., Zurich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki s, 70 G., Stockholm 194,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91, 15 G., 92,25 2
London, 17. September. 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.
Berichte von auswärtigen Devijenm arkten
Prag, 17. September. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,900 G., 580,10 B., Oslo 567, 60 G., 565, 8 B., Kop en⸗ hagen 521, 569 G., 522,59 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 256 65 G., 236,95 B;, Mailand 13110 G. 131,560 V., Rew York 24,98 G., 25, 92 B., Paris 49,95 G., 50, 0s B., Stockholm 594,30 G., 326,80 Y., Brüssel zb, 0 G., 400 d B.. Belgtad 49, 95 G., S0 hh 3 Agram 49,95 G., 50, 95 B., Sofia 30,47 G., 36,53 B., Athen 16, 68 G.,
Bu dap est, 17. September. (D. N. B.) Alles in Pengö. Annen n 180,73 v, Berlin 136,20, 6 2,8 Me, Helsinki 6, 90, London — —, ork — — Paris 6,81, Prag 13,52, Preßbur 11.71, Sofia 4.151, Jagreb 5, sj, Zurich so 2d. g
London, 17. September. (D. N. B. New Hork 4,02 ½ —= 4,03 v,
Spanien (offiz.) 40,50, Montreal
443 -=4,47, Amsterdam — — Brüssel — — Italien (Freiv) — — Schwei 7 z0 er 10, Koßene b, fr. 3
(Freiv.. — —, Stockholm Aires offiz.. — —,
York — —, Paris 3, 36 = 43, 71, Helsinti Oslo — —
Schweiz Madrid — —,
Kopenhagen — — Stockholm 44,51 -= 44,90, Prag — —. Zürich, 17. September.
(D. N. B.) 11.40 Uhr.! Paris 6, 873, Brüssel 69,25 B., Mailand
Holland 2292/⸗s, Berlin 172,65, 192,53 , Oslo 98, 62 B., Kopenhagen Bukarest 2371 B., Helsinkt Paris 10,8s5, Antwerpen 76, 8)ꝰ, Zürich Stockholm 114,15, Oslo 169,09,
(D. N. B.) London 16,85 G.,
Washington 4, is G., 4,20 B., Helsinkt
9, 20 B., Antwerpen — — G., 71,50 B.
(D. N. B.) Silber Barren prompt
2. Zwang versteigerungen.
1. Untersuchungs⸗ und Gteaffachen. 8. Nußfgebote,
6. Auslosung ufw. von Wertpapieren,
4. Oeffentliche Zuste lungen, 58. Verlusft⸗ und Funbsachen,
J. Atttengesenlschaften, 38. Qommandltgefe schaften auf Artten, 9. Deutfsche Kolonialgefenschaften,
10. G eseslfch aten m. D. SG., 11. Genossenschaften, 12. Offene Handels ⸗ und Kommanditgesellschaften,
18. Unfall und Invalidenversicherungen, 14. 2 N 15. Verschlebane
tang weise, tanntmachungen.
eichs dank und
8. Aufgebote
206516 Aufgebot. 5 F 2742.
Ur. 1, zur Zeit Hauptmann bei der Kf.Ers. Abt. 4, Kamenz, San, hat das Aufgebot der abhanden gekommenen 41 15 IH igen Teil schuldverschreibungen Nummer 326, 328 — 5338, 355, 36 ( — 557,
371— 377, 114, 50 t, 566. 512 und öl
bis 544 der Talsperre und Elektrischen Zentrale Wirsitz G. April 1912 über je 1000 A im Ge⸗ 1 von 41 000 M beantragt. er Inhaber der Urkunden wird auf⸗ efordert, spätestens in dem auf den J April 1941, 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 31, anbe⸗
19umten Aufgebotstermine seine Rechte
anzumelden und die Urkunden vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunden erfolgen wird.“ Bromberg, den 27. August 19463. Das Amtsgericht. Abt. 5.
Aufgebot.
F 25143. Die Erben des Bauern Heinrich Meyer in Riestedt, Haus Nr. 11, vertreten durch Rechtsanwalt Harms in Bevensen, haben das Auf⸗ gebot der abhanden gekommenen
20321]
Stammaktie Nr. 1139 der Aktienzucker⸗
ee, Uelzen über 309 M, laütend auf en Namen Heinrich Meyer in Riestedt Nr. 11, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens
in dem auf Donnerstag, den 13. April 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten
Gericht, Zimmer 9, anberaumten Auf⸗
gebotstermine seine Rechte anzumelden
und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗
falls die Kraftloserklärüng ber Ur—
kunde erfolgen wird Uelzen, den 13. September 19413. Das Amtsgericht.
Der Kaufmann Max, Thilo Krahl in Leipzig, Am Parkteich
m. b. H vom
Rügen, l Termin zur Streitverhandlung auf,
20818 Erben werden gesucht!
Am 26. März 1912 ist in Schwerin i Mecklb. die am 24. Januar 1889 ge— borene ledige Margarethe Schlange (Haberlandt) kinderlos verstorben.
Die Verstorbene war die außereheliche Tochter der damals 27jährigen Näherin Bertha Haberlandt, gh im Jahre 1888 in Charlottenburg, Leibnizstraße 9.
Die gesetzlichen Erben werden aufge— fordert, ihre Erbansprüche bis zum 1. Januar 19144 beim unterzeichneten Nachlaßgericht anzumelden. —
Schwerin (Meckl., 8. September 1943.
sen, n, ee. und Nachlaßgericht
der Landeshauptstadt Schwerin.
20820)
Durch Ausschlußurteil vom 6. Sep⸗ tember 1943 ist die ursprünglich 6 Hige, später 41 75 ige und jetzt 4 „ige Feingoldschuldverschreibung des Bremen ritterschaftlichen Kreditvereins zu Stade Ri. gh zaz über zh. C. (. B fünfhundert Goldmark) für kraftlos er⸗ klärt worden. Amtsgericht Stade, 6. 9. 1943.
259725 Beschluß.
In der Nachlaßsache des am 7. Fe⸗ bruar 1954 zu Hamburg verstorbenen Paul Berthold Gröhn ist der Erbschein vom J. März 1931, da durch den Tod der Vorerbin unrichtig geworden, ein⸗ zuziehen und wird für kraftlos erklärt.
Hamburg, den 7. September 1913. Das Amtsgericht. Aktenz: N 416/36.
. gesenige zusselungen
20576 Oeffentliche Zustellung.
In der Klagesache des am 6. Mai 1942 geborenen Winfried August in Breslau gegen Kunstmaler Hans Paap n Baden Baden, letzter Aufenthalt 9. der Insel Hiddensee bet der Inse wegen Unterhalts ist neuer
Vormerkung in Höhe von 405 Dollar
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Dienstag, 2. November 1943, vormit⸗ tags 10 Uhr, Zimmer Nr. 14, vor das Amtsgericht Baden⸗Baden ,. Zu diesem Termin wird der Beklagte Paap hiermit unter i ,. He, die be⸗ reits zugestellte Klage nebst Antrag geladen. Baden⸗Baden, 109. September 1943. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
20579 Oeffentliche Zustellung.
3 C4143. Die Witwe Anna Haple in Bockwalde, Kreis Leipe, Westpr., Prozeßbevollmächtigter: . Rechtsanwalt Hermann Walter in Thorn, Breite Gasse 37, klagt gegen den August Hapte, z It, unbekannten Aufenthalts, wegen Ribabe einer Löschungsbewilligung, mit dem Antrage, den Beklagten zu ver⸗ urteilen, darein zu willigen, daß die auf dem Gyundstück Boguchwala (Bock⸗ walde) Bl. 418 in Abt. IV des Hypo— thekenbuchs unter Nr. 4 eingetragene
(U. S. A.) und 101,50 Zloty (Kosten und Zinsen) zur Sicherung einer For- derung aus einem Zahlungsbefehl zu⸗ gunsten des Beklagten gelöscht wird, und ihm die Kosten des Verfahrens aufzu— erlegen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Leipe (Westpr.), Zimmer Nr. 16, auf Mittwoch, den 24. November 1943, vorm. 9 Uhr.
Leipe, Westpr, 10. September 1943.
5. Berluft. i. ʒundsachen —
20731 Gladbacher
Lebensversicherung Aktien⸗Gesellschaft.
Kraftloserklärung von Versicherungs⸗ scheinen.
Die von uns bzw. unserer früheren Zweigniederlassung der Schlesischen ebensversicherungs ⸗ Gesellschaft zu Hayngu ausgefertigten
i, gs git sf, der Serie 14 solche zum 31. 3. 1944 ff.
ersicherungs⸗
scheine Nr. 120 A VA, 30 S855, 34 870, 36 425, 37 261, 51 029, 107 620, 114 992, 121 569, 122 006, 122 495, 128 004, 128 057, 128 19, 123 308, 123 85g, 1283 581, 123 747, 125 504, 125 547, 125 911, 127 117, 157 9, 150 416, 130 479, 131012, 167 8z5, 261 46, 260 669g, 263 484, A4 926, 280 158, 285 2385, 290 g5g, sind angeblich ab⸗ handen gekommen. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, 16 binnen einem Monat von heute an bel uns zu melden, da andernfalls die Ver⸗ sicherungsscheine für kraftlos erklärt und neue Dokumente ausgefertigt werden.
M. Gladbach, den 13. September 1943.
Der Vorstand.
6. Auslosung usw. von Wertpapieren
2075383 Bekanntmachung. . Von ben 4 3 Komm.⸗Schul dverschrei⸗
bungen der Nass. Landesbank Ser. 12
bis 14 sind heute ausgelost worden die Endzahlen 1 und ö. (. Die diese Endzahlen tragenden Stücke jeder Unterabteilung der Serien 12 und 13 werden zum 31. 3. 1944, die⸗ jenigen der Serie 14 zum 31. 10. 1913 zur Rückzahlung mit 100 3 gekündigt. Mit den in Frage kommenden Stücken der Serie 13 und 13 sind die Zinsscheinbogen mit Zinsscheinen zum und mit denjenigen
zu liefern. .
Die gekündigten Stücke werden nach den genannten Fälligkeitsterminen nicht mehr , Den gekündigten Stücken der Serie 14 werden die Zinsen mit 4 * für einen Monat vom 1. 10. bis 31. 10. 1943 . Die Ein⸗ lösung kann erfolgen bei unseren Rie⸗ derlassungen und in Berlin bei der Deutschen Girozentrale — Deutsche
Kommunalbank —.
Deutschen Landesbankenzentrale, Reichs ⸗Kredit⸗Gesellschaft A. G. Außerdem vermitteln sämtliche Spar- kassen, Banken, Bankiers und Kredit- gesellschaften die , , Wiesbaden, den 14. September 1943. Direktion der Nassauischen Landesbank.
20730 Pfandbriefe des Kreditvereins Jütländischer Landeigentümer.
Die halbjährli Verlosung obiger Pfandbriefe per 11. 12. 1913 fand vom 23. —25. August d. .J. statt.
Die Ziehnngsliste ist bei der Dent schen Bank in Berlin und deren Filiale in Hamburg erhältlich.
Viborg, den 25. August 1913.
Die Direktion des Freditvereins
2 202: Glashüttenwerke vorm. J. Schreiber & Neffen Aktiengesellschaft, Wien. Zweite Aufforderung zum Umtausch unserer Aktien. Hiermit fordern wir unsere Attionqre neuerlich 49 die in ihrem Besitz be⸗ findlichen Aktien unserer Gesellschaft zur Vermeidung der Kraftloserklärun bis spätestens 20. November 1943 be der 3 Creditanstalt⸗Bankverein, Wien JI. Schottengasse 6, ; zum , nl. einzureichen. Auf je 206 alte Aktien im Nenuwert von je Ke 400, — entfällt eine neue Aktte zu n., üb, — . Bezüglich der näheren Einzelheiten des Ünitausches verweisen wir auf die im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 193 vom 20, August 1943 veröffentlichte ausführliche Kundmachung. Wien. am 18. September 1943.
25 w *
Glashisttenwerke vorm. J. Schreiber &
Neffen Altlengesellschaft.