1943 / 220 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Sep 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 220 vom 21. September 1943.

S. 2

T

auf Antrag Betriebe, die in dem Kalenderjahr, in dem

der Erhebungszeitraum beginnt, einen Gewinn aus

Gewerbebetrieb im Sinne des Einkommen⸗ oder

Körperschaftssteuergesetzes nicht erzielen;

auf Antrag Betriebe, die sich im gerichtlichen Ver⸗ gleichsverfahren, im Kriegsausgleichsverfahren oder

im Konkursverfahren befinden;

h) auf Antrag Betriebe, bei denen innerhalb der letzten sechs Monate vor Erhebung der ersten Rate der Um⸗ lage die Eröffnung des Vergleichsverfahrens oder des Kriegsausgleichsverfahrens auf Grund des 5 17 Ziff. 6 Vergleichsordnung, gegebenenfalls in Verbin⸗ dung mit 5 3 der Verordnung über das Kriegsaus⸗ . abgelehnt worden ist;

i)h auf Antrag Betriebe, bei denen innerhalb der letzten sechs Monate vor Erhebung der ersten Rate der Um⸗ lage der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens abgelehnt G6 107 Konkursordnung) oder das Ver⸗ ahren auf Grund des § 204 Konkursordnung einge⸗ 3 worden ist.

( Liegen die Voraussetzungen zu Abs. Ib bis d und g nicht während des ganzen Erhebungszeitraumes vor so er— mäßigt sich die Umlage in sinngemäßer Anwendung des 5 Abs. 3 und 4.

(G3) Betriebe, bei denen zu erwarten steht, daß sie gemäß Abs. 1k einen Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht erzielen werden, können bis dies feststeht Aussetzung der Ein⸗ ziehung der Umlage beantragen.

( Als in einem gerichtlichen Vergleichsverfahren befind⸗ lich gilt ein Betrieb so lange, bis der Vergleich bestätigt und das Vergleichsverfahren aufgehoben worden ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Löschung des Vergleichsvermerks im Handelsregister. Entsprechendes gilt für das Kriegsaus⸗ gleichsverfahren.

(5) Ergeben die Umstände des Einzelfalles, daß ein Be⸗ trieb trotz Vorliegens der Voraussetzungen des Abs. 19 leistungsfähig geblieben oder im Laufe der Zeit wieder leistungsfähig geworden ist, so kann die Heranziehung des Unternehmens zur Ausgleichsumlage erfolgen.

(6) Ist einem Betrieb die Gewerbesteuer für das Rech⸗ nungsjahr bzw. Kalenderjahr, nach dem sich die Umlage⸗

*

996

schuld bemißt (Bemessungszeitraum 8 4 Abs. 1 —, ganz

oder teilweise erlassen, so vermindert sich die Umlage auf Antrag in gleichem Umfange. III. Erhebung der Umlage § 9 Erhebungsstellen

(1) Die Erhebung (Veranlagung und Einziehung) der Um⸗ lage erfolgt durch die Gauwirtschaftskammern und Wirt⸗ schaftskammern, die auch über die Anträge gemäß § 4 Abs. 3, Fz6, § 8 zu befinden haben; bei Anträgen von Betrieben der. Ernährungswirtschaft und der Reichskulturkammer sind in Zweifelsfällen die zuständigen bezirklichen Stellen des Reichsnährstandes bzw. der Reichskulturkammer an der Ent— scheidung zu beteiligen.

(2) Soweit mit der Erhebung der Kammerbeiträge die Gemeinden oder die Finanzämter beauftragt sind, gilt dies entsprechend auch für die Ausgleichsumlage. Den Gemeinden bzw. den Finanzämtern wird in diesem Falle für die Ueber⸗ nahme der Einziehung eine mit Zustimmung des zuständigen Reichsministers festzusetzende Entschädigung gewährt.

(3) Zuständig für die Erhebung ist jeweils die Gauwirt⸗ schaftskammer oder Wirtschaftskammer, in deren Bezirk sich die Geschäftsleitung eines Betriebes befindet (Kammer der Geschäftsleitung).

§10

Umlagebescheid .

Den umlagepflichtigen Betrieben ist ein Bescheid über die Höhe der Umlage zu erteilen, aus dem zu ersehen ist, wie sich diese errechnet. Ueber etwaige Vorauszahlungen ist in dem Umlagebescheid gemäß § 5 abzurechnen.

5 11 Auskunftspflicht

(1) Auf Verlangen haben die umlagepflichtigen Betriebe den an dem Umlageverfahren beteiligten Stellen (Erhebungs⸗ stellen, Schiedsstellen usw) etwaige zur Durchführung der Umlage notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Verordnung über Auskunftspflicht vom 12. Juli 1923 (RGBl. 1 S. 723) bleibt unberührt.

(2) Betriebe, die ihren Verpflichtungen zur Auskunfts⸗ erteilung und zur Vorlage von Unterlagen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, können schätzungsweise veranlagt werden. Die Schätzungsveranlagung ist dem säumigen Be— triebe vorher unter Mitteilung einer Frist anzudrohen, bis zu deren Ablauf der Betrieb noch die erforderlichen Angaben oder Unterlagen nachliefern kann.

§ 12 Säumniszuschläge

(1) Bleibt ein Betrieb länger als 14 Tage mit der Zahlung der Umlage im Rückstand, dann ist ein Säumniszuschlag zu erheben. Der Zuschlag beträgt 256 des rückständigen Um⸗ lagebetrages, mindestens aber 2, Iäcl6. Der Säumnis⸗ zuschlag ist auf volle Reichsmark nach unten abzurunden.

(2) Die Erhebungsstellen können Säumniszuschläge er⸗ lassen, wenn die Säumnis auf entschuldbare Umstände oder auf Umstände zurückzuführen ist, die der säumige Schuldner nicht zu vertreten hat.

IV. Rechtsbehelfe 8513 Einspruch

(1) Gegen die Heranziehung zur Umlage kann ein Betrieb Einspruch einlegen und Stundung, Ermäßigung oder Erlaß der Umlage beantragen,

a) wenn er hierdurch in seiner Leistungsfähigkeit oder in

seinem Bestand ernstlich gefährdet werden würde oder

b) wenn sich bei ihm die Ertragsverhältnisse seit dem

Jahre, dessen Ertrag für die Berechnung der Umlage maßgebend ist, außerordentlich verschlechtert haben, so daß die sofortige Zahlung oder die Zahlung der vollen Umlage im Hinblick auf die gegenwärtigen Verhältnisse und die sonstige wirtschaftliche Lage des

hören.

mit Ablauf des Jahres, in dem der Zahlungsaufschub oder die

Betriebes sowie seine Erhaltung gerechterweise nicht mehr zumutbar erscheint. Ein fler! Fall liegt ins⸗ besondere vor, wenn bei einem Betrieb die Gewerbe⸗ steuer Vorauszahlungen im laufenden Jahr herab⸗ gesetzt worden sind. 1

(2) Ueber die Zulässigkeit des Einspruchs und den Antrag entscheiden von der Reichswirtschaftskammer eingesetzte Schiedsstellen nach Anhörung der Organisation, die den Be⸗ trieb in fachlicher Hinsicht betreut (Betreuungsorganisation).

G6) Die Schiedsstellen werden bei den Betreuungsorgani⸗ sationen gebildet. Die Schiedsstellen zur Erledigung von Einsprüchen gewerblicher Betriebe der Ernährungswirtschaft oder der Reichskulturkammer werden von der Reichswirt⸗ schaftskammer auf Vorschlag und im Einvernehmen mit dem Reichsbauernführer bzw. dem Präsidenten der Reichskultur⸗ kammer eingesetzt.

( Gehört ein Betrieb mehreren Betreuungsorganisationen an, so ist die Schiedsstelle für den Bereich der Gruppe zu⸗ ständig, in deren Bereich das Schwergewicht des Unter⸗ nehmens fällt. Hierüber trifft in Zweifelsfällen die Gauwirt⸗ schaftskammer oder Wirtschaftskammer Bestimmung, soweit es sich um Betriebe der Ernährungswirtschaft oder der Reichskulturkammer handelt im Einvernehmen mit den zu⸗ ständigen bezirklichen Stellen des Reichsnährstandes bzw. der Reichskulturkammer. Bei Unternehmen, die in die Hand⸗ werksrolle eingetragen sind, ist vor Zuleitung des Einspruchs an eine andere Schiedsstelle als die Schiedsstelle für den Bereich der Reichsgruppe Handwerk die Abteilung Handwerk bei der Gauwirtschaftskammer bzw. Wirtschaftskammer zu

(G5) Gehört ein Betrieb keiner Betreuungsgruppe an, bei der eine Schiedsstelle gebildet ist, so bestimmt die Reichs⸗ wirtschaftskammer die Schiedsstelle, die über den Einspruch zu entscheiden hat.

§ 14 Beschwerde

(1) Glaubt ein Betrieb, in unrichtiger Anwendung der Bestimmungen herangezogen zu werden, kann er Beschwerde einlegen. Ueber die Zulässigkeit der Beschwerde und die Be⸗ schwerde selbst entscheidet die Gauwirtschaftskammer oder Wirtschaftskammer, von der der Betrieb zur Umlage heran⸗ gezogen worden ist. Gegen die Entscheidung der Gauwirt⸗ schaftskammer oder Wirtschaftskammer ist die weitere Be⸗ schwerde gegeben, wenn die zuständige Kammer dies wegen der grundsatzlichen Bedeutung oder wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles zuläßt. Ueber die weitere Be⸗ schwerde entscheidet die Reichswirtschaftskammer, die die Ent⸗ scheidung auch einer oder mehreren besonderen Schiedsstellen übertragen kann. 4

(2) Vor der Entscheidung über die Beschwerde eines Be⸗ triebes der Ernährungswirtschaft oder der Reichskultur⸗ kammer muß der bezirklich zuständigen Stelle des Reichs⸗ nährstandes bzw. der Reichskulturkammer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Weicht die Beschwerdeent⸗ scheidung von der abgegebenen Aeußerung ab, so muß die weitere Beschwerde zugelassen werden.

5.15

(1) Die Umlagebescheide haben einen Hinweis darüber zu enthalten, daß und unter welchen Voraussetzungen dem Schuldner die Möglichkeit eines Einspruchs und einer Be⸗ schwerde offensteht und bei welcher Stelle und innerhalb welcher Frist diese Rechtsbehelfe anzubringen sind.

(2) Die Kosten einer ablehnenden Entscheidung fallen dem Einspruchs⸗ bzw. Beschwerdeführer zur Last. Im übrigen gilt für das Einspruchs⸗ und Beschwerdeverfahren die Anord⸗ nung J /3 der Reichswirtschaftskammer vom 30. Januar 1943 (Einspruchs⸗ und Beschwerdeordnung Deutscher Reichs- und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 52 vom 4. März 1943 —. So⸗ weit dort auf Bestimmungen der Anordnung IM der Reichs⸗ wirtschaftskammer vom 17. Dezember 1942 (Allgemeine Be⸗ stimmungen für eine Umlage der gewerblichen Wirtschaft zur Bewirtschaftung von Ein- und Ausfuhrwaren, Umlage⸗ ordnung Deutscher Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 300 vom 22. Dezember 1942 Bezug genommen wird, treten an deren Stelle die entsprechenden Bestimmungen dieser Anordnung.

(

§516

(1) Durch einen Einspruch oder eine Beschwerde wird die Verpflichtung zur Zahlung des fälligen Umlagebetrages nicht berührt.

(2) Die Gauwirtschaftskammern oder Wirtschaftskammern wie auch die anderen Stellen, die zur Entscheidung über die Rechtsbehelfe der 85 13 und 14 berufen sind, können für den Fall, daß die Rechtsverfolgung nicht aussichtslos erscheint, durch vorläufige Entscheidung bestimmen, daß bis zum Vor⸗ liegen der endgültigen Entscheidung die Umlage gestundet wird oder Maßnahmen zur Beitreibung der fälligen Umlage nicht einzuleiten oder fortzuführen sind.

V. Beitreibung §17 (14) Die Beitreibung der geschuldeten Beträge einschließlich entstandener Nebenkosten erfolgt durch die Gauwirtschafts⸗ kammern und Wirtschaftskammern nach Maßgabe der Bestim⸗ mungen, die für die Beitreibung von Beiträgen gelten. (2) Die Kosten der Beitreibung sind zusammen mit den ge⸗ schuldeten Beträgen einzuziehen.

VI. Verjährung §18 Der Anspruch auf Zahlung der Ausgleichsumlage unterliegt der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Er⸗ hebungszeitraum (6 3 Abs. I) endet. Ist die Zahlung hinaus⸗ geschoben oder gestundet worden, so beginnt die Verjährung

Stundung abgelaufen ist. Bei hinterzogenen Umlagebeträgen verjährt der Anspruch nicht, bevor die Strafverfolgung und Strafvollstreckung verjährt sind. Die Verjährung wird unter⸗ brochen durch Zahlungsaufschub, durch Stundung, durch jede Anerkennung des Zahlungspflichtigen, durch eine schriftliche Zahlungsaufforderung und durch jede Handlung, die die zu⸗ ständige Einziehungsstelle zur Feststellung des Anspruchs vor⸗ nimmt. Mit Ablauf des Jahres, mit dem die Unterbrechung ihr Ende erreicht hat, beginnt eine neue Verjährung.

VII. Sonstige Bestimmungen §19

Die 2 II det Reichswirtschaftskammer vom 17. Dezember 1942 (Allgemeine Bestimmungen für eine Um⸗ lage der gewerblichen Wirtschaft zur Bewirtschaftung von Ein⸗ und Ausfuhrwaren Umlageordnung —, Deutsch. Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 300 vom 22. Dezember 1942) tritt mit Wirkung für die Ausgleichsumlage, die ab 1. April 1943 zur Erhebung gelangt, außer Kraft.

ĩ . . 5820

Die Anordnung tritt drei Tage nach ihrer Verkündung im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 31. August 1943.

Der Leiter der Reichswirtschaftskammer. J. V.: Zangen.

Anordnung Ill der Reichswirtschaftskammer

Durchführungsbestimmungen für die Erhebung der Aus⸗

gleichsumlage im Erhebungszeitraum 1943ũ 44 (Durch⸗ führungs anordnung)

Auf Grund der Verordnung über die Erhebung von Um⸗ lagen in der gewerblichen Wirtschaft vom 13. Juli d. J. (RGBl. 1 S. 395) wird zur Durchführung der 4 ff. der All⸗ gemeinen Bestimmungen für die Ausgleichsumlage gewerblicher Betriebe (Umlageordnung), Anordnung III. der Reichswirt⸗ schaftskammer vom 31. August 1943 mit Zustimmung des Reichsbauernführers und des Präsidenten der Reichskultur⸗ kammer zur Durchführung der Ausgleichsumlage 1943/44 an⸗ geordnet:

§1

Bemessungsgrundlage

(1) Die Ausgleichsumlage 1943/44 beträgt 35 v. H. des ein⸗ heitlichen Gewerbesteuermeßbetrages nach dem Gewerbesteuer⸗ meßbescheid für das Rechnungsjahr 1942 (Umlagesatz und Be⸗ messungszeitraum).

(2) Die Umlage ist auf volle Reichsmark nach unten abzu⸗ runden.

§8 2

Fälligkeit Die Umlage 1943144 ist mit der einen Hälfte des Betrages am 30. September 1943 und mit der anderen Hälfte am 15. Januar 1944 fällig. Die Erhebungsstellen können bei Vor⸗ liegen besonderer Gründe andere Fälligkeitszeitpunkte fest⸗ setzen. , § 3

Aussetzung der Einziehung der Umlage

Bei Betrieben, die gegen die Höhe der festgesetzten Gewerbe⸗

steuermeßbeträge oder ihre Heranziehung zur Gewerbesteuer ein Rechtsmittel eingelegt haben, über das im Zeitpunkt der Fälligkeit noch nicht entschieden ist, können die Erhebungsstellen die Einziehung der Umlage, bis zur rechtskräftigen Erledigung des Rechtsmittels aussetzen, soweit danach die Verpflichtung zur Zahlung der Umlage bzw. die Höhe der zu zahlenden Um— lage zweifelhaft erscheint.

Berlin, den 31. August 1943. Der Leiter der Reichswirtschaftskammer. J. V: Zangen.

.

Anordnung Nr. 157

des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion als Reichs⸗ stelle Maschinenbau über Zelluloid⸗Herstellungs⸗ und Ver⸗ arbeitungsmaschinen

Vom 15. September 1943

Auf Vorschlag des Arbeitsausschusses Maschinen, Preßwerk⸗ zeuge und Einrichtungen für plastische Massen im Hauptaus⸗ schuß Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegs⸗ produktion wird auf Grund der Verordnung über den Waren⸗ verkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. J S. 686) in Verbindung mit der Verordnung über die Bewirt⸗ schaftung von Maschinen und Apparaten vom 4. Oktober 1942 Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 235 vom L.. Oktober 1942) mit Zustimmung des Reichswirtschafts— ministers angeordnet: =

§1

Die nachstehenden Baumuster und Arten von Maschinen dürfen für die Herstellung und Verarbeitung von Zelluloid nicht mehr gefertigt werden:

Koch⸗ und Blockpressen

Filterpressen

Polierpressen

Strang⸗ und Rohrpressen

Schlagradspindelpressen

Schneidemaschinen

Knetmaschinen

Misch⸗ und Walzwerke

Glätt⸗ und Ausziehwalzwerke

Preßformen für die Verarbeitung von Zelluloid. §82

Ist es zweifelhaft, ob ein bestimmtes Erzeugnis unter das Verbot fällt, so ist der Arbeitsausschuß Maschinen, Preßwerk— zeuge und Einrichtungen für plastische Massen, Berlin Wöb, Marburger Straße 3, um eine verbindliche Entscheidung an⸗ zugehen.

83

Die Arbeiten an den noch nicht fertiggestellten Maschinen sind von den Herstellern einzustellen, soweit sie nicht für andere kriegswichtige Zwecke verwendet werden können. 584 Die Lieferung von Ersatzteilen wird durch diese Anordnung nicht berührt. . 85

Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführung der Fachgruppe Aufhereitungs- und Baumaschinen der Wirtschafts⸗ gruppe Maschinenbau, Berlin W 50h, Marburger Straße 3, Auskunft zu erteilen, Einsicht in die Geschäftsbücher, ein— schlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. zu gewähren und Be— triebsbesichtigungen und etwa erforderliche Prüfungen zu ge⸗

statten.

Vw. Emission

1. Reichs und EStaatsauzeiger wr. 220 von 21. September 1948.

S. 3

§86

In besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen

von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden. Anträge auf Ausnahmegenehmigung sind an den Arbeitsaus⸗ schuß Vaschinen, Preßwertzeuge und Einrichtungen für pla⸗ stische Mafsen einzureichen.

57

,, diese Anordnung werden nach den S7 10, 19 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. J 38

Die Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in

8

Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Ehefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 15. September 1943. Der Reichsbeauftragte für den Maschinenbau. Karl Lange

Leiter des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion.

28 ir i ch aft stein

Tagung der Europäischen Holzkommission in Danzig

Nachdem im Herbst vorigen Jahres die Sachverständigen der Arbeitsgruppe „Technik in der Holzwirtschaft“ der Europäischen Holzkommission in Danzig zusammengekommen waren, hielt nun⸗ mehr die Arbeitsgruppe „Holzwirtschaftliche Industrialisierung“ ihre erste Tagung ab. An den unter der Leitung von E. Niemann, Deutschland, stattgefundenen Sitzungen nahm auch der Vorsitzende der Europäischen Holzkommission, Ministerialdirigent W. Storck, Deutschland, und ein Vertreter des stellvertretenden Vorsitzenden, Baron Schmidt Müller di Friedberg, Italien, teil. Die Sach verständigen waren zusammengetreten, um die Möglichkeiten der Aufstellung eines Industrialisierungsplanes auf holzwirtschaft— lichem Gebiet zu untersuchen und Vorschläge auszuarbeiten, die auf eine möglichst kurzfristige Leistungssteigerung abzielen. Es wurden die Grundlagen für eine derartige Leistungssteigerung der europäischen Holzindustrie und für einen zweckmäßigen Ein= satz und Austausch von holzindustriellen Maschinen geschaffen und Fragen der einheitlichen Ausrichtung der Berufserziehung be⸗ handelt. Eine Fülle sachlichen Unterlagenmaterials wird die Grundlage für den vorgesehenen Industrialisierungsplan geben.

*

Großes Interesse der türkischen Bevölkerung für die deutsche Abteilung auf der Messe in Izmir

Wie uns aus der Türkei berichtet wird, hat die unter reger Beteiligung der deutschen Industrie vom Werberat der deutschen Wirtschaft zusammengestellte deutsche Abteilung auf der Messe in Izmir einen außergewöhnlichen Erfolg zu verzeichnen. Inner— halb der ersten drei Wochen haben 869 600 Besucher die Hallen passiert, darünter prominente Türken mit ihren Frauen. Das große Publikum wird vor allem durch die Gebrauchsgegenstände, wie Glaswaren, Schmucksachen und Rundfunkgeräte, angezogen, interessiert sich aber auch sehr für die wichtigen Produkte der deutschen Arzneimittelindustrie. Unter diesen finden die Anti⸗ malariamittel ganz besondere Beachtung. Fachkreise besichtigen eingehend die ausgezeichnet ausgewählten und aufgebauten Ma⸗ schinen und Motoren. Das gleiche Interesse wird den in der Freigeländeschau gezeigten Ackergeräten und Landmaschinen ent⸗ gegengebracht. Die „Auskunftsstelle der deutschen Wirtschaft“ untexrichtet den türkischen Kaufmann über die Preise und Liefer⸗ möglichkeiten. Die übersichtlich aufgebaute Schau und die große Fülle der Waren, die Deutschland auch noch im fünften Kriegs⸗ jahr im Warenverkehr nach der Türkei anzubieten hat, hat die

Türken sichtlich überrascht. Bekanntlich ist Deutschland mit mehr

als 50 , an der türkischen Einfuhr beteiligt. Ein großer Teil der Besucher wird in Extrazügen nach Izmir gebracht, auch der Schiffsverkehr von Istanbul mußte verstärkt

werden, um die zahlreichen Messebesucher nach Izmir zu be⸗

fördern. Von weither strömen auch die anatolifchen Bauern herbei und besichtigen alle Einzelheiten eingehend. Der ständig überfüllte deutsche Pavillon vermittelt den Türken das beste Bild von der wirtschaftlichen Stärke Deutschlands, obwohl betont wer— den muß, daß die deutsche Abteilung nur eine Auswahl der Waren zeigt, die heute noch aus Deutschland in die Türkei gehen.

Auch die „Deutsche Bauausstellung“ und das deutsche „Freilicht⸗ kino“ auf dem Messegelände erfreuen sich regen Zuspruchs. In dem Filmtheater werden laufend beste deutsche Spiel- und Kultur⸗ filme gezeigt, die so viele Besucher anziehen, daß die türkische Polizei von Zeit zu Zeit Absperrungen vornehmen muß.

Am 17. September hat der deutsche Botschafter in der Türkei, Herr von Papen, der Messe einen Besuch abgestattet.

Sauptversammlungskalender für die Woche vom 27. September bis 2. Ottober 1943

Montag, 27. September Metz: Metzer Union⸗Brauerei A.-G., Metz, ao SV. 15,00 Uhr. Wien: Kalk⸗ u. Ziegelgewerkschaft in Nikolsburg, Wien, 16,00 Uhr. Dienstag, 28. September Berlin: Agrippina Lebensversicherungs⸗A.⸗G., Berlin, 11,B90 Uhr. Bochum: Bergbau⸗A⸗G. Lothringen, Bochum, 15,00 Uhr. Duisburg: Demag A⸗G., Duisburg, 12,00 Uhr. Plauen: Vogtländische Spitzenweberei A⸗G., Plauen, 11,00 Uhr. Bregenz: Vorarlberger Kraftwerke A.⸗G., Bregenz, 11,00 Uhr. Mittwoch, 29. September Berlin: Elektrofinanz A.⸗G., Berlin, 16,00 Uhr. Magdeburg: , waer Lebens⸗-Versicherungs⸗Gesellschaft, Mag⸗ deburg, 11,30 Uhr. ; Landshut / FJsar: Ostbayerische Stromversorgung A.-G., Landshut / Isar, 11,00 Uhr.

Görlitz: Rothenburger Lebensversicherungs⸗A.⸗G., Gäörlitz, 11,00 Uhr. Reichenberg: Sudetendeutsche Union, Versicherungs A.⸗G.,

Reichenberg, 11,00 Uhr. Donnerstag, 30. September Berlin: Bardinet AG, Berlin, 60 Uhr. Berlin: Concordia Spinnerei u. Weberei, Marklissa, 11,00 Uhr. Köln: Friedrich Wilhelm Lebensversicherungs-⸗A.-⸗G., Berlin,

11,0 Ühr. A⸗G, Köln,

Köln: Gerling⸗Konzern, Allg. 11,00 Uhr.

Dresden: Petzold C Aulhorn, Dresden, 10,0 Uhr.

Essen: Rheinische Stahlwerke, Essen, 11,90 Uhr.

Glauchau: Spinnstoffwerk Glauchau A.-G., Glauchau, 14,090 Uhr.

Madrid: Compania Hispano-Americana de Electricidad S. A., Madrid, 12,00 Uhr.

Wien: Elbemühl Papierfabriken u. graphische Industrie, Wien, 1900 Uhr.

Wien: Theresienthaler Baumwoll⸗Spinnerei u. Weberei, Wien,

16,90 Uhr. Freitag, 1. Oktober

Versicherungs

Sonnabend, 2. Oktober M.⸗Gladbach: Gladbacher Lebensversicherung A.⸗G., M.⸗Gladbach, 10,)0 Uhr.

Wirtschaft des Auslandes

Englands Kohlensorgen

Stockholm 20. Septembet. Der Sekretär der hritischen Minen— öderation Mr. Abbey Edwards, erklärte nach einer Meldung des Londoner Nachrichtendienstes, die Kohlenlage Großbritanniens sei schlimmer denn je. Wenn die Produktion nicht größer werde, müsse die Bevölkerung Englands im Winter frieren oder die Streitkräfte könnten nicht versorgt werden. Jeder mögliche Streik müsse auf jeden Fall in Zukunft durch gütliche Verhandlungen beigelegt werden.

Rückläufige Betriebsergebnisse der Schweizerischen Bundesbahnen ö! im August

Zürich, 20. September. Als Auswirkung der Einstellung des Güterverkehrs mit Italien weisen die Betriebsergebnisse der Schweizerischen Bundesbahnen im August einen scharfen Rückgang, der Einnahmen aus dem Güterverkehr auf. Insgesamt wurden

nur 1577 Mill. t befördert. Die Einnahmen aus dem Güterver⸗

Die Gesamtbetriebseinnahmen werden für August mit 38,96 Mill. sfrs. angegeben und sind um 232 Mill. sfrs. geringer als im gleichen Monat des Vorjahres. Infolge der forkschreltenden Teuerung erhöhten sich auch die Betriebsausgaben um 2,77 auf 25,8 Mill. sfrs. Unter diesen Umständen ist im Betriebsüber⸗ schuß ein, Rückgang um 5,69 auf 13,17 Mill. sfrs. zu verzeichnen. Dieser Ueberschuß Hirn zur Bestreitung der äapitaliinsen und der Abschreibungen.

Planmäßiger Tabakanbau in Spanien

Madrid, 270. September. Infolge der zufriedenstellenden Ernte⸗ ergebnisse, die bei einem planmäßigen Tabakanbau in Spanien beobachtet werden konnten, hat das spanische Landwirtschafts⸗ ministerium für die kommende Tabakkampagne 1944/45 Aus⸗ führungsbestimmungen erlassen, nach denen sich alle Tabakpflanzer richten müssen. Alle Landwirte, die in den vom Ministerium estgelegten acht Anbauzonen Tabak anbauen wollen, müssen die Benehmigung hierfür einholen. Die Samen werden von der panischen Tabakmonopolgefellschaft zur Verfügung gestellt; andere Samen dürfen nicht verwendet werden. Weiterhin wurden Fest⸗ preise für den Verkauf der getrockneten Tabakblätter an die Monopolgesellschaften verfügt, die sich je nach Klasse und Qualität zwischen 20 und 4,50 Peseten pro Kilo bewegen.

Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank. Wir weisen darauf hin, daß in der heutigen Ausgabe in Abteilung 14 des Deffent- lichen Anzeigers die Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank veröffentlicht ist.

Die Elettrolhttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkup fernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ J. . September auf 74,00 RM (am 20. September auf 74, 05 RM) für

C.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag. 20. September. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,990 G., 589, 10 B., Oslo 567, 0 G., 568, B., Kopen hagen 52l, 59 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99, 10 B., Madrid 235,65 G., 236,95 B., Mailand 99,990 G., 1006,10 B., New York 24398 (6, 25,02 B., Paris 49,95 G., 50, 5 B., Stockholm 594, 30 G., oö, 8o B., Brüssel 399, 60 G., 400,4 B., Belgrad 49,ů 95 G., S0, Os B., . . G., 50, 5 B., Sofia 30,47 G., 36,53 B., Athen 16,68 G.,

4 *

Bu dape st, 20. September. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 , Berlin 136,20, Bukarest 2, 83 17, Helsinki 6,90, London —, Mailand 17,77, New Jork Paris 6,1, Prag 13,62, Preßburg 1I71, Sofia 4.1512, Zagreb 6,81, Zürich 80, 26.

London, 20. September. (D. N. B.) New York 4, 02rv 4,08, Paris Berlin ——, Spanien (offiz) 40,50, Montreal 443 - 4,47, Amsterdam Brüssel —— Italien (Freiv. Schweiz 17,30 -= 17,40, Kopenhagen (Freiv) Stockholm 16,85 1695, Oslo ——, Buenos Aires (offiz) Rio 83,647 /s, Schanghai Tschungking⸗Dollar —.

Amsterdam, 20 September. (D. N. B.) JII2.00 Uhr holl. Zeit.] Amtlich. Berlin ——, London —— New York Paris —— Brüssel 30,1 —= 30,7, Schweiz 43,55 3,71, Helsinki —— . Italien (Clearing) —— Madrid —, Oslo —, Kopenhagen —, Stockholm 44,81— 44,90, Prag

Zürich, 20. September. (D. N. B.) [11.40 Ühr. j Paris 56. 80, London 17,323. New York 4,31 Brüssel 69,25 B., Mailand 22,674 nom., Madrid 35,75, Holland 2293 /,, Berlin 172,55, Lissabon 17,14, Stockholm 102,55, Oslo g8, 62 i B., Kopenhagen . Sofia 5, 372 B., Prag 17, 30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,5, Athen Istanbul 3,560, Bukarest 2,37 ½ B., Helsinki

8,7712 B., Buenos Aires 965,00, Japan 101,00 B., Rio 22, 25.

Kopenhagen, 20. September. (D. N. B.) London 19,34, New Nork 4,79, Berlin 101,80, Paris 10,85, Antwerpen 76, So, Zürich Ill, 25, Rom —, Amsterbam 25470, Stockholm 114,156, Oslo jg, M6, Helsinki p,868, Prag —, Madrid —. Alles Brie fkurse.

Stockholm, 20. September. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 V., Berlin 167,50 G., 1tzs50 B., Paris G., 9, 00 B., Brüssel G., 67,»0 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97, 8 B., Amsterdam G., 225,50 B., Kopenhagen S7 60 G., 87,90 B., Oslo 95,85 C., 95, 85 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,3, G., 8,69 B., Rom 27,00 G., 22,25 B., Kanada. 3,75 G., 382 B., Madrid Türkei Lissabon G., 17,60 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.

Os lo, 20. September. (D. N. B.) London G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris G., 10,00 B., Neiw York = G., 4440 B., Amsterdam G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 193,90 B., Helsinki s, 0 G., 9,209 B., Antwerpen G., 71,50 B. Stockholm 104,655 G. 195,10 B., Kopenhagen 91, is G., 92,25 GS., Rom 22,20 G., 23,20 B.

London, 20. September. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 1681 —.

. . Untersuchungz⸗ und Strafsachen, 4. Oeffentliche Zustellungen, 7. Attiengesellschaften, 10. Geselischaften im. S. S 18. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 2. Zwangs versteigerungen. 5. Berlust⸗ und Ssunbsachen, 8. Qommanditgefellscha auf Atti 11. G . ö. ; ** 8. n,. S. Augltosung usto. von Wertpapieren, 8. Deutsche i, n ,, ,. 9 12. 2 und Qumm anditgeselsschaften, *. r e . Nr. 29, anberaumten Aufgebotstermine ] gegen Kaufmann Paul Kuusik, früher mächtigter! Rechtsanwalt Dr. Alfred 4. 16. Dezember 1943, 10 Uhr, Zim⸗ 3. Aufgebote seine Rechte anzumelden und die Aktien Tallin⸗Redal AI. R. 425, 43 Müller, Berlin, gegen Schuhmacher mer 243, . 2 Dezember amn n *in. 21059) Aufgebot. vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ 4. Frau Edith Werk geb. Mickeley, Tobias Lerner, früher Berlin 235. Zimmer 215, 6. 20. Dezember 1943,

Das Aufgebot der * 9h slos- erklärung der Aktien erfolgen wird. . a Ligen ate, Bran erg dern t. ire bee nz. Ferien

Das Amtsgericht. Abt. 5.

baren Schaßanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Vierte Folge Buchst.

Gr. 1 Nr. 12 691, Gr. 2 Nr. 18 701, 7.7 Gr. 3 Jtr. IZ za3, Gr. 6 Sir. 15 Jer, legs

wird aufgefordert, spätestens in dem; j 1 . en j ist die Zahlungssperre gemäß 5 100 scheidtstr. 12 auf den 26. April 1944, 11 Uhr, vor h G. erf ssen nenden, Hh. . Is h igt . 6 t ] Berlin, den 16. September 1943. Amtsgericht Berlin.

dem unterzeichneten Gericht in Berlin C. 2, Neue Friedrichstr. 4, J. Stock, Zimmer 118, anberaumten Aufgebots⸗ termine seinen Rechte anzumelden und die Urtunden vorzulegen, widrigenfalls

die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ 4. Oeffentliche be n uftellungen J.

folgen wird. Berlin, den 7. September 1943. Das Amtsgericht Berlin.

9 ,,, ö üg, ,, ,. ; * Betreffs des 425 igen andbriefes Compton Ap . 5 Nr. 127169 über ie 109 . ist der Preuhischen ande psanbhriefanstutt 5 on Ave Rtrégt e ere snh̃r ber der u stunden Feeihke z Tit, C Kr. I zs über fe, dard

Walter Werk, St. Louis, US2l., 26198 lin, gegen 1. 262. R. 535. 43 2. den früh. Kaufm. Angestellter Berlin⸗Schöneberg, Obergefr. d. L. Dr. Paul 49 845 Münster II, Prozeßbevollmächtigter; Smythe geb. Rechtsanwalt Zaucke, Berlin, gegen Teinfaltstr.

186. 13 —, 6. Generalstaatsanwalt mächtigter: Landgericht Verleger William Karfunke

2. dessen Ehefrau Frieda Karfunkel⸗ 204. O. 51.

Georg Eck⸗ Israel Bernauer, Langen⸗ 204. O. 99. 43 11. Rechtsanwalt vember 1943, 16 Uhr, Zimmer 111, mit

Berlin, een Berlin, gegen ; ö stein, Borgholte geb. Hambrecht, Berlin (20936 Oeffentliche Zustellung. 1413 mit dem Antrage 20 Gen. 113. Es klagt auf Eheschei⸗

Charlottenburg, Wilmersdorfer Straße k. 376. 43 10. Rentner Eduard io Uhr, Zimmer 210, 7. 24. November Prozeßbevollmächtigter: Kacha, Gmund am Tegernsee, Kalten⸗ 1943, 10 Uhr, Zimmer 235, 8. 6. No⸗ Rechtsanwalt. Menzel, Charlottenburg, brunner Straße 1665 a, Froze ßbexoll. vember 1943, 19 Uhr, Zimmer 237, gegen Ingenieur und Missionsarbeiter mächtigter: Rechtsanwalt T

ovote, Ber⸗ 9. 7. Dezember 1945, 16 Uhr, Zim⸗ Frau Emmi Bernauer, mer 211, 10. 24. November 1943, Theaterdirektor Rudolf 10 Uhr, Zimmer 111, 11. 21. Dezem⸗ früher Berlin ber 1913, 16 Uhr, Zimmer 233, 12. 24. No⸗

Meyer⸗Elmen, Berlin, der Aufforderung, sich durch einen bei

LGPA. Uhlandstr. 174, gegen Frau Eugenia diesem Gericht zugelassenen 1 und

Weiß, früher Wien, 11

h r Konsulenten, zu 10 und 12 6 , , aks

Rechtsanwalt Prozeßbevoll⸗

Ehefrau Johanna Eckhardt geb. Mro⸗ 12. Sänger Antonio Fontana, Berlin, mächtigten vertreten zu lassen. winski, zuletzt Detroit, USA. 215. R. Neue , . 12, Prozeßbevoll⸗ ̃ Rechtsanwalt Dr. Ballo,

Berlin, den 15. September 1943. Die Geschäftsstelle des Landgerichts. die gesch. Frau Rosa

. Oeffentliche Zustellung. stein geb. Baumgart (genannt Gerd zu 1—5, 1 —9 auf Ehescheidung, zu ß dung Gertrud Enslin, geb. Lein, 21060 Aufgebot. Es klagen: 1. Frau Ehgrlotte Valen⸗ Karf), früher Berlin 223. K. wegen Nichtigkeit der Ehe, zu' 15 Frankfurt a. M., Prozeßbevoll⸗

5 F 23142. Der Bankdirektor Theo⸗ tin geb. Andrs, dor Daniel in Bromberg, Albert⸗Forster⸗ burg, Marchstr. 8, Straße 6, in seiner Eigenschaft als mächtigter:

Bromherger

Berlin⸗Charlotten⸗ 511. 43 —, 7. Prozeßbevoll⸗ mann geb. Richter, Berlin-Neukölln, zu Dr. Wal⸗Brusendorfer Str. 19, Prozeßbevoll⸗ i5 790, HM nebst 4 93.

Rechtsanwalt 563 11 auf Zahlung von Ges. 216 R 176/43

Treuhänder der Gläubigeraktionäre der deyer, Berlin, gegen den Ingenieur Dr. mächtigter: Papierfabrik A.-G. in Ernst Valenlin in Sao Paolo (Bra⸗ Berlin, gegen

Rechtsanwalt

Delarge, zahlen; zu Vertreter *

Friedrich 3392,15 E. M

Frau Hildegard Erd⸗ wegen Forderung, die Beklagte ö. verurteilen, an den Kläger gegen Schreiner Hans Enslin, früher

zu 1 mächtigter: Rechtsanwalt Alfred Noll,

Zinsen zu in Frankfurt a. M., gemäß 5 55 Ehe⸗ un do ( ö Beklagter nebst 4 23 Zinsen seit wird zur mündlichen Verhandlung des

Bromberg, hat das Aufgebot der angeb⸗ silien) 241. R. 434. 43 2. Ho⸗ Erdmann, früher Brandenburg a. H., 1. Januar 1938; zu 12 wegen Unter⸗ Rechtsstreits vor die 56. Zivilkammer lich verlorengegangenen 1497 Aktien telier Leo Liebl⸗Lackner in Seis am Marsch⸗Komp. 68 Ers-Batl. 257. lassung, den Kläger in seiner Wohnung des Landgerichts in Frankfurt a. M.

. r 1 bis 1497 zu je Schlern (Südtirol), 139. 3, 3Yloty der Alttiengesellschaft mächtigter: „Wielkopolska Papiernia

Akecyjna w Bydgoszcz“ in Brom—⸗ geh Draßlin, Valparaiso

berg beantragt. er Inhaber der Al⸗ 1. R. 488. 483 —, 3.

Rechtsanwalt

Frau Alice Stenitsch

Herrmuth, Sao⸗Paolo, Brasilien, Prozeßbevoll⸗ (Chile) Berlin sen Frau Anna Richter geb. Berlin, a in Sao⸗Paolo 253. R. 1. 23.

tien wird aufgefordert, spätestens in Kunsil eb. Sibbul, Berlin-Friedenau, 312. 42 9. die led. Schneiderin Zimmer 245, dem auf den 23. Mai 1944, 9 Uhr, vor Kaiserallee 107, Prozeßbevollmächtigter: Waltraud Lerner, Berlin, Veteranen⸗ Ii0 Uhr, Zimmer 245, 3. 30. No⸗ tember 1943.

dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Rechtsanwalt Dr.

Henke,

Berlin, straße 21 b. Haberland, Prozeßbevoll⸗s vember 1913,

Prozeßbevoll⸗ . 813. 43 —, 8. Valentin Richter, f besuchen. Die Kläger laden die Be⸗ geladen auf den 11. November 1943,

ü o⸗1 lagten zur mündlichen Verhandlung ss Uhr, mit der Aufforderung, sich Spötka Berlin, gegen Frau Maygarete Liebl mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schober, des Rechtsstreits vor das Landgericht durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ Grunerstraße, und zwar: lassenen Dezember 1943,

Rechtsanwalt als Prozeß⸗ 10 Uhr, bevollmächtigten vertreten zu lasfen. 2. 23. Dezember 1943, Frankfurt am Main, den 1. Sep-

10 Uhr, Zimmer 2465, Geschäftsstelle des Landgerichts.