1943 / 221 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Sep 1943 18:00:01 GMT) scan diff

ö

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 221 vom 22. September 1943.

S. 2

69.

70.

⁊ꝛ1.

und staats S. 479), der lichen Vermögens im Land 1958 (RGBl. J S. 1620), der VO. und staatsf bieten vom 12. Mai 19. mit dem Erlaß des

laß des Juden

elektrotechnische ö

binvung

(1 Trockenbatterien dürfen an Verbraucher nur abgegeben werden gegen Ablieferung der alten Trockenbatterie.

(2) Unternehmen der Einzelhandelsstufe sind verpflichtet, die von den im § 3 genannten Bestellern nicht benötigten Batterien an Verbraucher nach der Vorschrift des Absatz 1 zu liesern.

(1 Trockenbatterien dürfen nur von solchen Betrieben der Großhandelsstufe bezogen werden, die mit Haus, Elektro⸗, Rundfunkgeräten, Fahrrädern oder Eisenkur 2) Trockenbatterien dürfen von den in Abfatz Betrieben nur an solche Unternehmen der Ein geliefert und nur von solchen Unternehmen der stufe bezogen werden, die mit Haus⸗, Elektro⸗, Rundfunk- geräten und Fahrrädern handeln; außerdem dürfen Waren- häuser und Kleinpreisgeschäfte, die bisher Trockenbatterien , haben, diese noch beziehen und mit ihnen beliefert werden.

(I) In Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern dürfen auch andere als die im Absatz 2 genannten Unter⸗ nehmen der Einzelhandelsstufe Trockenbatterien beziehen und mit ihnen beliefert werden.

1) Besteller, die Einkaufsscheine der Verteilungsstelle für Anoden und Beleuchtungsbatterien vorweis rang beliefert werden.

(2) Die Einkaufsscheine berechtigen zum monatlichen Bezug iner bestimmten Anzahl von Batterien.

(G3) Die Verteilungsstelle gibt die Einkaufsscheine an die Kontingentsträger für Trockenbatterien.

(4 Die Handelsunternehmungen (6 2 Absatz 1 und ) haben die Einkaufsscheine ihren bisherigen Lieferern (Großhändlern oder Herstellern) zu übersenden. Die Großhändler und Her— steller sind verpflichtet, die Unternehmen der Einzelhandels- stufe mit den auf den Einkaufsscheinen angegebenen Mengen an Batterien im Rahmen ihrer Kontingente zu beliefern. (6) Handelsunternehmen müssen den Bestellern, die Ein⸗ faufsscheine einreichen, Empfangsbestätigungen ausstellen und auf diesen die monatlichen Lieferungen an Trodenbatterien vermerken.

Die Einkaufsscheine sind nur gültig, wenn sie von den Kon⸗ fingentsträgern für Trockenbatterien ausgefüllt und rechts⸗ gültig unterschrieben sind. Werden Einkaufsscheine nach dem 20. eines Monats bei den Herstellern eingereicht, so dürfen sie nur für die folgenden Monate beliefert scheine, die später als einen Monat nach Hersteller gesandt werden, sind ungültig. Poststempel des Schreibens, mit dem der steller übersan

Di

hält s von den Vorsch

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach

2—15 der Verordnung über den Warenverkehr

de C8 10, . ( ö en 8 termines, der Leistung, des Regelbereiches, der Werknummer

bestraft.

Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1943 in Krast. Sie hilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustim⸗ mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn⸗— saß, in Lothringen und Luxemburg und im ezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be⸗ setzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 18. September 1943. Der Reichsbegustragte für elektrotechnische Erz vüschen. .

*

Wilta, Oldrich, Bahnbeamter, geb, am 22. 1. 16990 in Brünn, t. F, verh, zul. in Brünn, Laudongasse Nr. 30,

Mechaniker, geb. am 2. 1. 1905 in

Zadnik, Viktor, . 3 zul. in Ung. Hradisch, Olle⸗

Bystrice b. P., r. k., verh., rova Nr. 268, whg., zenaty, Emil, Baui r Brünn, ev. hel. Bez, verh,', zul. in Ilin, Nr. 2678, whg. Brünn, den 17. September 1943.

Geheime Staatspolizei.

ngenienr, geb. am 17. 8. 1887 in Steile Gasse

Staatspolizeistelle Brünn.

Einziehnngsverfügung Auf Grund § 1 des Gesetzes über die Einziehn seindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. ] „über die Einziehung volks⸗ und staatsfeind⸗ e Desterreich vom 8. November über die Einziehung volks⸗ eindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Ge— (RGBl. 1 S. 911), in Verbindung Führers und Reichskanzlers über die Ver⸗ wertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 23 Mai 1915 (RöBl. 1 S. 303) wird hiermit der Nach⸗ dessauer, Otto Israel, geb. 13. 1. 1883 in Bamberg, zuletzt wohnhaft in Bamberg, Schillerplatz 18, gestorben am 25. J. 1941, und zwar mit Wirkung vom 24. 1. i941, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Nürnberg, den 17. September 1943. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Nürnberg⸗Fürth.

Anordnung Nr. J3 (FA 14) der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für isse über die Bewirtschaftung von rockenbatterien Vom 18. September 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver- die Bewirtschaftung

derer n , hergestellt und auch dann nur an e Stu

Verordnung elektrotechnischer Erzeugnisse vom 6. August 1942 Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 184 vom 8. August 1917) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

waren handeln. atz 1 genannten lhandelsstufe inzelhandels⸗

en, müssen mit Vor⸗

Ausstellung an den Maßgebend ist der Schein an den Her⸗

Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle be⸗ n besonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen ten dieser Anordnung zuzulassen. ;

2

emäß auch im El

Anordnung Nr. S6 (FA2)

der Wirtschoftsgruppe Eleltroindustrie als Reichsstelle sür eleltrotechnische Erzeugnisse über die Herstellung und Aus⸗ sührung von Transformatoren .

Vom 18. September 1948

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver bindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung elektro⸗ technischer , n vom 6. August 1942 (Deutscher 4636 anz. u. Preußischer Staatsanz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers an⸗ geordnet:

51

1. Großtransformatoren mit Al⸗-Wicklung dürfen nur mit folgenden Kühlarten ausgeführt werden:

Im Leistungsbereich bis 8 MVA Kühlart Os. .

Im Leiftungsbereich von 10 bis 16 MA Kühlart OF (bis O0, 6 NO G). .

Im i e gsbereich von 20 bis 40 MVA Kühlart OF (bis O,6 Nsos8s) oder 9h A oder OWA. .

Im Leistungsbereich über 40 MVA Kühlart OFA oder OWA.

Das gleiche gilt für Transformatoren mit Kupferwicklung, die z. It. noch hergestellt werden dürfen und die nach dem 1. 5. 1945 geliefert werden.

2. Kabelendverschlüsse dürfen nur noch verwandt werden:

a) ir Grubentranssormatoren unter Tage im Leistungs⸗ ereich 80, 160, gi5 KVA (Baugröße 100, 209, gib), b) in Unterwasser⸗Kavernen oder Bunker⸗Kraftwerken und Schaltanlagen (sedoch nur bei Durchführungen ab

Reihe 60 aufwärts). 8. Dreiwicklungstransformatoren dürfen nur mit ren, ner

Wicklung mit enregeleinrichtung ausgerüstet werden.

4. Erdschluß⸗Löscheinrichtungen sind für Zweistundenbetrieb

zu bemessen.

5. Die ,,, . und Wicklungsprüfspannungen n für Transformatoren nach VDE 0632 6

müssen den Rege . (Neufassung veröffentlicht in ECTg3. 1943 Heft

6. ,,, ,, ,, dürfen nur noch in den Aus⸗

führungen nach DIN E 42555 in Transformatoren eingebaut

welden. Nur für höhere Drücke für Spezialtrans formatoren

sind die i, , , mit senkrechter und horizontaler Welle

zugelassen, die in BIN E 42555 noch nicht vorgesehen sind. J. Ez ist verboten herzustellen:

a) Transformatoren nach DIN 42 502 ab Baugröße 250 bis 1600 mit —— 3,5 . Kurzschlußspannung. . deren Stelle sind Transformatoren nach DIN 510 mit 6 * Kurzschlußspannung vorzunehmen.) .

b) Transformatoren nach DIN 42502 U ab e,. 260 bis 1600 mit 3, J 93 *. n , ,, (An deren Stelle sind Transformatoren nach DIN d 510 U mit 5 8 Kurzschlußspannung vorzunehmen.)

e) Transformatoren nach PIX 42 504 ü Baugröße ab 1600 bis 8000 mit 4.88 . Kurzschlu n m An deren Stelle sind Transformatoren nach PIN 42 5I12D mit 6— 10 3 Kurzschlußspannung vorzusehen.)

g. Transformatoren dürfen nur noch in folgenden Leistun⸗ gen hergestellt werden:

Leistung in RKVA 16 Leistung in KVA 16090 2 21 1 27 12 06 . 2 509 . 465 w 6300 2 . *. 65 r 2 0 19 0090 * 2 n 1 00* 5 1 1 16 009 1 2 2 16067) 21 , 1 20 909

2 1 n 260*) 1 2 . 25 00 *τεν 96 2 6 315**) ) 21 06 81 500

21 21 1 4090 2 2 , 49 ooo ***) . * 9 630 2 , * 63 009 „1000 ; „100000

Bei Transformatoren bis Baugröße 1600 ist auch bei Ein⸗ bau des Buchholzschutzes in die re, , , zwischen Hauptgefäß und Selausdehnungsgefäß kein Absperrorgan ein—=

ubauen.

g 9. Transformatoren mit Stufenregeleinrichtung dürfen nur noch mit folgenden Nennspannungen und Regelbereichen gebaut werden:

Ueber 66 bis 110 kV 4 22 mit * 18 Stufen (K 10 bis * 12 Stufen sind bis auf weiteres zugelassen).

Ueber 33 bis 66 ky * 16 mit K 11 Stufen ( GB. bis * 12 Stufen sind bis auf weiteres zugelassen).

Ueber 23 bis 35 kV K 16ꝶ mit E 11 Stufen (4 5 bis * 12 Stufen sind bis auf weiteres zugelassem).

Ueber 5 bis 23 kV * 163 mit 4 11 Stufen ( 5 bis * 12 Stufen sind bis auf weiteres zugelassen).

10. Maschinentransformatoren erhalten eine Ueberspan⸗ nung gemäß den Sekundärspannungen, nach den Regeln für ,,,, § 26 Tafel II Spalte III VDE O532 b/43. (Veröffentlicht in ETZ. 1943 Heft 27128.)

11. Leistungstransformatoren gemäß Ziffer 9 und 10 müssen, wenn die Unterspannung mindestens 3 kV beträgt, eine Umschaltung von Stern auf Dreieck erhalten (z. B. 10, 35/6 kV). Einzubauen ist eine 30 Rwige Ausgleichswicklung mit zwei herausgeführten Enden.

§52 Jeder Transformator ab 10 MVA ohne Rücksicht auf Span⸗ nung und ab 110 kRVohne Rücksicht auf Leistung ist 8 Wochen vor Fertigstellung vom Hersteller der Wirtschaftsgruppe Elel⸗ troindustrie als Reichsstelle mit Angaben des Fertigstellungs⸗

und des Bestellers zu melden.

Diese Transformatoren dürfen nur nach Weisung der Wirt⸗ schaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle ausgeliefert werden.

. §3

Die Annahme von Ansträgen auf Transformatoren, die den

Vorschristen des 1 nicht entsprechen, ist verboten; im übrigen 3 110 bei DIN 42510.

*r) Nur für Bergbau unter Tage in Kupfer.

**) Bereits erteilte Bestellungen mit abweichenden Leistungs⸗ stusen und Baugrößen jollen vom Besteller möglichst anf die be— nachbarten Leistungsstusen bzw. Baugrößen umgeändert werden

2

verbleibt es für die Annahme von Aufträgen bei den Vor chriften der Anordnung Nr. 31 (A2) der Wirtschaftsgruppe lektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeug- nisse über die Bewirtschaftung von Transformatoren vom 25. Mai 1943 (Reichsanz. Nr. 120 vom 26. Mai 1943).

Für bereits angenommene Aufträge dürfen den Vorschristen des 5 1 nicht , Transformatoren noch hergestellt 6 wenn sie bis zum 31. Dezember 1943 ausgeliefert werden. . ö

§5 4

Die Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle be⸗ hält sich vor, in besonders begründeten Einzelfällen Aus— nahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen. Handwerksbetriebe haben ihre 6 beim Reichsinnungs⸗ verband des Elektrohandwerls, Berlin⸗Lichterfelde⸗West, Potsdamer Straße 26, einzureichen.

85 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden na den 3 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. ö

Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Si gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustim⸗ mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn⸗ gen; auch im El in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 18. September 1943.

Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse. schen.

Anordnung ur Preisbildung für Bekleidungs-, Belleidungszubehör⸗ sowie shaltwaren und verwandte Erzeugnisse aus Spinnstofsen oder n en ; en

Auf Grund deß 8 L des Gesetzes zur Durchführung . Vierjahresplans Bestellung eines Reichskommissars für di Preisbildung vom 29. Oktober 1986 (RGBl. 1 S. 927 wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan angeordnet:

§1

(419 dersteller von Bekleidungs⸗, Bekleidungszubehör⸗ sowig k und verwandten Erzeugnissen aus Spinn⸗ toffen oder solchen Austauschstoffen, die an die Stelle von Spinnstoffen treien, haben im inländischen Geschäftsverkehr

a) die Preise für die von ihnen hergestellten Waren,

b) die Entgelte für die von ihnen im Lohn für andere

ausgeführten Leistungen, 6 besondere Richtlinien aufgestellt werden, nach diesen zu ilden.

(2 Die Richtlinien werden vom Reichskommissar für die Preisbildun . Sie werden Unternehmen, die die ge⸗ nannten Waren herstellen, und Unternehmen, die die ge- nannten Leistungen ausführen, durch die für sie zuständige Gliederung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft be⸗ kanntgegeben. Sie treten für das einzelne Mitglied zwe Wochen nach Zustellung in Kraft, soweit in ihnen nichts anderes bestimmt ist. hu! die Ergänzung und Aenderun der Richtlinien gilt die Regelung der Sätze 2 und 3 ente

sprechend. § 2

Der Reichskommissar für die ö kann anderg Waren in den Geltungsbereich dieser Anordnung einbeziehen

oder bestimmte unter den Geltungsbereich dieser Anordnung=

fallende Waren davon ausnehmen.

8§8 8 Einheits und Gruppenpreise, gebundene Preise und dle von den Preisbehörden oder mit ihrer Zustimmung von an— deren Stellen festgesetzten Preise bleiben unberührt. §5 4 Der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen oder anordnen. 6 88 Die Anordnung tritt am 1. Oktober 1948 in Kraft. Berlin, den 14. September 1943. Der Reichs kommissar für die Preisbildung.

Fischböͤ g.

Anordnung Nr. 2 zur Durchführung der Anordnung 1 / 43 . des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion als Reichs⸗ stelle Maschinenbau über die . bei Auftragen aus Entwesungs⸗ und Entseuchungs⸗Apparate

Vom 1. September 1949

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der assung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ indung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung von

Maschinen und Apparaten vom 4. Oktober 1942 (Deutscher

Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 235 vom J. Oktober 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗ ministers angeordnet:

81

1. Die Besteller von Entwesungs⸗, Entseuchungs und Ent⸗

lausungsapparaten und geräten . den 2 an das für den Aufstellungsort zuständige Ge ) Stelle der nach 54 der Anordnung 143 vom 22. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsan—= zeiger Nr. 306 vom 31. 12. 1942) zuständigen Bedarfs⸗ prüfungsstelle einzureichen. ö ö

2. Diese Vorschrift erstreckt sich auf alle Bedarfsfälle, e,. die am Tage des Inkrafttretens dieser Anordnung seitens der Fachuntergruppe Wäschereimaschinen der Zulassungsschein

noch nicht genehmigt war. 82

Zuwiderhandlungen gegen 6 Anordnung werden nach den sf 19, 12 und 15 über den Warenverkehr estraft.

undheitsamt an

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 221 vom 22. Ceptember 1943. . 3

83 Diese Anordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal⸗ tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg

und im Bezirk Bialystok den besetzten Gebieten Kär

Berlin, den 18. September 1943.

Der Reichsbeauftragte für den Maschinenbau. Karl Lange.

sowle in der Untersteiermark und

Stodholm, 21. September. ntens und Krains.

16,95 B., Berlin 167,50 G., 163,606 B. Brüssel —— G., 67, 50 B., Schweiz. Amsterdam G., 223, 56 B., Oslo 96, 3s, G., os, 63 B., Washh 8,59 B., Rom 22, 099 G., 22, 20 B., Kanad Madrib Türkei

Paris G., 9, 00

Plätze 97,00 G., 97, 8 G. Kopenhagen 87, 60 G., 87,090 B. ngton 4,185 G., 4,20

Lissabon G., 7/360 B.,

uenos Aires 102,50 G., 104,50 B.

Oslo, 21. September. (D. R. H.) Sondon Berlin 175,25 G., 176,5 Bf, Paris

Mwirts chaftsteil

G., 17,185 1000 B., Nel

Bildung eines Präsidiums bei der Wirtschaftsgruppe Dru Der Reichswirtschastsminifter hat kürzlich für die Wirtschafts⸗ ruppe Druck die Bildung eines Präsidiums angeordnet. Vor— . ist der Leiter der Wirtschaftsgruppe, Wehrwirtschaftsführer Iuguft Lorey. Dieser hat . Vertreter des graphischen Gewerbes als Mitglieder des Präsidiums berufen und sie mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgabengebiete betraut, und zwar: Fritz Ostenchrist⸗Nürnberg für das Aüfgabengebiet: Gegenwärtige Produktionsplanung in Abstimmung mit Kohle und Energie, Transportmittel, Behördliche Bewirtschaftungs— maßnahmen, Planungsstatistische Unterlagen, Einsatz der wann en,, für alle Kriegsaufgaben; pen. and

chreiber⸗-München für das Aufgabengebiet?! Zukünftige Gesamtplanung und Ausbau des graphischen Gewerbes; Leon“ hard Elbel⸗Berlin für das Aufgabengebiet: Finanzfragen und Informationswesen; Rudolf Scholz-Mainz für das Aufgabengebiet: Fragen der Handelspolitik, Ein- und Ausfuhr, Statistik; W. Ernst Bertelsmann Bielefeld für das Auf⸗— gabengebiet: Innenbetriebliche Rationglisierung, Leistungs teige⸗ rung, Normung, Typisierung, HJ ig; Schmitz Fürstenwalde für das Aufgabengebiet erufs⸗ und

G., 4,40 B. 103, 90 B., Helsinki s Stockholm 104,55 G., 1095, 10 B., K Rom 22,20 G., 23,26 B.

Amsterdam G., 2, 35 B., Zürich 101,50 70 G., 9, 29 B., Antwerpen G., 71, 50

Nachwuchsausbildung, Arbeltz. und Sozlalfragen; vpenhagen 9l, 35 G., 92,25 B.“

. ür das Aufgabengebiet: liche Fragen, Kostenwesen, Preise, Kartelle.

Dr. Mör⸗

aarbrücken zetriebswirtschaft⸗

London, 21. September.

Lehrlinge aus totalgeschädigten Betrieben 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168

teht teilweise Unklarheit darüber, aus totalgeschädigten Betrieben verfahren werden soll. diese . in kurzer Zeit wiedereröffnet werden oder auch eine Krie

wie mit Lehrlingen

n Berlin festgeste lte Notierungen für tel us zahlung, ausländische Geldsorten und

Telegraphische Aus zahlung

emeinschaft rlinge im gleichen Betrieb ihre rlinge aus Betrieben, den, melden einer Lehrste

usbildung fort. eführt wer⸗ Zuweisung etrieb des gleichen Bezirkes. Eine Abwanderung soll nur ausnahmsweise G. B. aus persön— n diesem Falle melden sich die aftskammer des Aufnahmeortes. Die Arbeitseinsatzbehörden und das Reichswirtschaftsministerium herauszugeben, der

. ieb derhand nicht weiterg ich bei ihrer Gauwirtschaftskammer um

23. September L0. Se pte mber e in einem anderen Aegypten (Alexandrlen und

JJ 1 ägypt? Pfund Afghanistan (abu) ö Argentinien (Buenos Aires) . Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) .. Britisch⸗ Indien (Bombay ⸗Cal⸗

lichen Gründen) stattfinden.

Jugendlichen bei der Gauwirts

o, 597 0,688 1è᷑ austr. Pfund

beabsichtigen, einen Erlaß

wesentlichen auf diese Grundsätze zurückgreifen wird.

2

w Börsenkennziffern für die Woche vom 13. September bis 18. September 1943

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenlennziffern stellen ich in der letzten Woche (15. September bis 18. September 1943) im Bergleich zur Vorwoche wie folgt:

Wochendurchschnitt Monats ; vom 13.9. vom 6. 9. durchschnitt Uttienturje (ennziffer 1924 bis 18.9. bis 13. 93. August bis 1926 100)

Bergbau und Schwerindustrie 162, 15 162, 23 162,16 Verarbeitende Industrie . 157,60 1857,60 187, 62 Handel und Verkehr . 154, 0g 168,87 183,74 Gesamt . 157,70 157. t 167, 62 Kursniveau der 491gen Wertpapiere ; tl, 102,50 102, 50 102,80 mmunalobligationen ... 102. 50 102, 50 102, 50 Disch. Reichsschatzanweisungen 1940 Folgen 6 und 7... 104,25 104, 28 103,98 Dtsch. Re ichsbahnanleihe 1940 1065,24 105,12 105, 00 Anleihen der Länder... 103,50 103, 49 103,42 Anleihen der Gemeinden .. 103,29 103, 33 103,33 Guneind e umschuldungsanleihe 106, 68 105,33 106 01 Industrieobligationen. 107,25 107, 13 106.71

Wirtschaft des Auslandes

Die Streikwelle in England geht weiter

Stockholm, 2I. September. Die Streikwelle in England geht weiter, heißt es in einer Privatmeldung in „Dagens Nyheter“ aut , . Auf den Schiffswerften im Hin le chf sind 2000 Mann n den Streik getreten. 1400 Mann in den Kohlengruben in Nordeumberland haben die Arbeit wieder aufgenommen. Dafür ind aber 1200 Mann in einer anderen Grude in den Streik ge— reten, und die Arbeiter einer dritten Grube haben sich ihnen an- hefe, In den Kohlengruben von Manton haben 2000 Mann

ie Arbeit niedergelegt. Ein Elektrikerstreik habe London be- hroht; Montag abend 8 jedoch beschlossen worden, zu arbeiten.

Die Entwicklung der belgischen Eisenpreise

Brüssel, 21. September. Die belgischen Inlandspreise für Eisen und Stahl wurden endgültig mit rückwirkender Kraft ab 1. Sep— tember 1943 leicht erhöht, um den gestiegenen Gestehun— . der Erzeuger teilweise Nechnung zu tragen. Die neuen i se sind im großen und ganzen nicht viel höher als die bisher geltenden. Der Preis für Gießereiroheisen blieb sogar mit ioo bfrs. je Tonne praktisch unverändert. Dieser Preis entspricht dem Mit— telpreis, der vor dem 10. Mai 1940 gültig war.

Die Preise für halbphosphorhaltiges Roheisen wurden auf 1UI59 bfrs, für hämatithaltiges Gußeisen auf 1450 bfrs. und für Stahlwerks-Hämatitroheisen auf 1350 bfrs. festgesetzt. Bei Halb— zeug wurden die Preise für Knüppel auf 1205 bis 1230 bfrs. je nach Menge und für Plantinen auf 1230 bis 1285 bfrs. je Tonne bemessen. Damit wurden die Preise vom Mai 1940 aber kaum erreicht. Die neuen Preise für walzwerksfertige 6 wur⸗ den dagegen im Vergleich zu den alten Preisen etwas erhöht, so dle Preise für Eicke auf 1440 (1375 Ffrs., für Profileisen . 1406 (175) bfrs,, für Bandeisen und Röhrenstreifen auf 17 1660) bfrs., für Grobbleche auf 1675 (1610) bfrs. und für Mittel⸗ leche auf 17090 (itz) bfrs. je Tonne steigend. Die früheren Qnalitätszuschläge sind jedoch ermäßigt worden, wodurch die Er⸗— n der Grundpreise wieder me Tn . wird. In welchem

usmaße die Exportpreise heraufgesetzt wurden, ist noch nicht mit⸗ geteilt worden.

Bulgarien (Sofia) Dänemark (Kopenhagen) .... England (8ondon

innland (Helsinki rankreich (Paris) riechenland (Athen) Holland (Amsterbam u. Rotter

Die neue Bundesanleihe der Schweiz

Wie schon gemeldet, wird der Bund n. Ver Termin liegt inlich erfolgt die Emission wiederum auf pen zusammensetzen. cheine mit einer Laufzeit frs. 8M & Obligationen, bligationen 20 Jahre. rktlage entsprechen und g ist, wird mit einer Ueber⸗ Die Anleihe dient gaben des Bunde. Die letzte

'är faz aufgelegt.

Zürich, 21. Septemher. engl. Bund

demnächst seine 8. Kriegsanleihe offenbar innner noch nicht fest, wahrs in der ersten Oktoberwoche. 300 Mill. sfrs. lauten und sich aus drei Es werden 100 Mill. sfrs. 2375 8 Kas von 5 Jahren herausgegeben, 100 Mi ahre, 100 Mill. sfra. 8 ungen der heut Geldmarkt außerordentlich flů rüheren Anle ur Deckung der krie nleihe wurde im

1,577 1,668

Die Anlei , ,,, 182,70 132, 70 Fran (Teheran) Island (Reykjavih) Atalien (Rom und Mailand). apan (Tokio und Kobe) ... anada (Montreal) Kroatien (Agram) .... Neuseeland (Wellington) Norwegen Dslo)

ortugal (Sissabon)

Schweden (Stockholm u. Goöte-

Laufzeit 10

1 langd. Dollar Da die Jinsbedin Mn

1 neuseel. Sd.

ö 100 ,

Der Stand der slowakischen Kreditgenossenschaften , Die Unzahl der der slowakischen rf - Kreditgenossenschaften enüber 218 En aften betrug Ende ill. Ks Ende 1942. Der Darlehens⸗

ill. Ks betru Die Einlagen

nde 1942 auf 780

Preßburg, LI. September. entralgenossenschaft angeschlossenen

und Johanniaburg) Türkei (Istanbul) Ungarn (Bud apest Uruguay (Montevideo Verein. Staaten von

ö

1,20 1, 199

Einlagenbe b. J. B65 nteresse für Darl

Mill. Ks ge ist weiterhin ge nde 1942 als er L10, J. auf rd. 2056 der Zentralgen

t nal die,

ł d : ll. Rs verringert Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

.

en rennen Sud afrilanische Union .... .... ustrasien, Renfeeiand ...... ...... ......

isch⸗Fndien 6 298649499 2 —2588448441219849 reinigte Staaten von Umeritka ..... . I 10.

2 99000929.

Die Elettro inyttupferuotierun

er Vereinigun ellte sich laut

liner Meldung den D. R. V.“ tember auf 74, 00 RAÆ (am 21. September auf 74,

für deutsche

Gelb forten und Bantnoten * ; 20. September

Aug lanbisch

——

gg. Geptember Berichte von auswärtigen Devisenmärtten

Bu dapest, 21. September. (D. NR. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73, Berlin 136,20, Bukarest 2,789, Helsinki 6, 0, London —, —, arif 6, 81, Prag 13,852, Preßburg agreb 6, 81, Zürich 80, 26.

London, L1. September. (D. R. B.) New York 4,02 = 4, 03 M, : Spanien loffiz) 40, 509, Montreal 443 4,47, Amsterdam —, Brüssel —, Italien (Freiv. —, —, 17, 39 - 17,40, Kopenhagen

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Mailand 17,77, New 11,71, Sofla 4,16 v,

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10 Kr. und darunter Englische: 10 2 und darunter.

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16.86 6 ad, Rio S3, 4! /, Schanghai Amsterdam, 21. September. (D. N. B.) II2.00 Uhr holl. Berlin ——, London ——, New Pork rüssel zo, il 360, 17, Italien (Clearing) Kopenhagen —, Sto Zürich, 21. September.

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1 Igngd. Dollar 11. 40 Uhr.] 8

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(D. N. B.) NRNorwegische: 0 Kr. u. Darunter Lei und

Holland 229, sabon 17,2, Stockholm 102,666, Oslo 98, 624 B., Kopenhagen vo, 87 BV., Sofia 6, 37 ½ BV., Prag 17

8,77 ½ B., Buenos Aires 96,00,

Paris 5,80, 69,28 B., Mailand Berlin 172,585,

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30, Budapest 104,50 B., gageeb ukarest 2, 374 B., Helsinki 101,00 B., Ris 22,26.

en, 21. September. (D. N. B.) London 19,4, New erlin 191,80, Paris 10,86, Antwerpen 7 III, 25, Rom —, Amsterbam 284,70, Stockholm 114,18, h, 83, Prag —, Madrid

Sniennicher Anzeiger

. und darunter... Slowaklsche: 0

S0, Zürich —. Alles Briefkurse.

York „m,

w —.

aversteigerungen. B. Verlust⸗ und Fundsachen,

ö Untersuchungs⸗ und Etransachen. . Qesscutiich. Zuftellungen, 8. Hufgedote.

10. Geselsschaften m. S. D., 11. Genossenschaften, 12. Offene Handelg⸗ und Rommanditgesenschasten,

J. Meti . 8. auf Attien,

8. Deuts che Qulonialgeselssschaften,

I z.

G. Nuslosung usw. von Wertpapieren, anntmachungen.

ElI057! Zwangsversteigerung. boten anzumelden und, 4 KK 145. Im Wege der Zwangs- Gläubiger . vollstreckung soll das im Grundbuch machen, widrigenfalls sie

an der Gerichtsstelle Dr. Karl⸗Ott⸗ nachgesetzt werden.

Straße Nr. 25, zimmer Nr. 8 verstei., Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen enaue ,, Ni, h, Parzelle 159, Grundsteuermutter⸗ und Kosten der , . Befriedigung aus dem Grundstück be zweckenden Rechtsverfolgung mit Ab—

j ; abe des beansprnchten Ranges schrift⸗ ,,, r einzureichen oder zu Protokoll der

ert werden,. fo, Rr. 1, Gemarkung min ei y Flurbuch Kartenblatt (Flur) k .

relse Nr. 5 h. Wirtschaftsart und Lage: Garten, Größe 10 a 41 4m, Grundstenerreinertrag 2 i 53 ct.

190. Juli 1943 in das d in⸗ ; e . . if, 1 Geschäftsstelle zu erklären.

Als Eigentümer war damals das Wer ein Recht hat, das der Ver— Ventsche Reich, Reiche finanzverwaltung, steigerung des Grundstilckt oder des nach , 183 55 3VG. mithaftenden Zubehörs ent⸗

eingetragen.

lge Gr. 4 Buchst. H Nr. 777

RM, Vierte Folge 7788 über n Schuldverschreibungen ungsverbandes Gemeinden Buchst. C Gr. 1 Nr. C C89 über oJ RA, der (M *igen (früher Central Gold⸗ Nr. 233 899 über den Geldwert von je 500 CM e 17921 Gramm Feingold, Nr. 16981, Nr.

1000 GM je 868,4 Gramm Fein⸗ old. 8: der 4 YHhigen auslosbgren chatzanweisungen Reiches von 1667, Dritte Folge, B tabe D Nr. O73 g57 über zuchst. E Nr. 24 46, Nr. 27 RA. 9: der 4 7Yigen Schuld⸗ Umschuldungsver⸗ er Gemeinden Buchst. 4 über 1000 Hi.. auslosbaren s Dentschen Rei

Rechte, die zur Zeit der Eintragung nsteht, wird au

des Versteigerungsvermerks aus dem 2. Zwangs Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind

ĩ . spätestens im Versteigerungstermin vor ver steigerungen der Aufforderung zur Abgabe von Ge—

laubhaft zu ei der Fest⸗ von Oderberg, Oberschlesln, Band Ein- stellung des geringsten Gebots nicht be⸗ lagezahl Nr. 118 eingetragene, nach- rücksichtigt und bei der Verteilun . beschriebene Grundstück am Versteigerungserlöses dem Anspru 16. November 1943, vormittags 10 Uhr, Gläubigers und den übrigen Rechten

8. Aufgebote

folgender Urkunden „a) der Schuld⸗ en der Anleiheablösungs⸗ eutschen Reiches von 1926, der Auslosungsscheine der Anleihe⸗ ablösungsschuld des Deut von 1925. 1: 50 RM, b) Gr. 8 Nr. 17009 über 50 R. A4. 2. a) Nr. 649 Go über 26 R. A, b) Gr. 19 Nr. M30 über 25 H.. aA Nr. 96 967, 1366 495 über j 1657 722, * 100 RA, b) Gr. 4 Nr. 83967, Gr. 12 Nr. 44 4965 über

21206 . ; Das Aufgebot 7: der ( * ist beantragt: 1. bis

verschreibn

ahrens herbeizuführen, widrigenfalls ür das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegen— standes tritt. .

Der Betrag des höchstzulässigen Ge— botes ist auf 208 zweiundachtzig

Gegen diese Festsetzung steht jedem ollstreckungsverfa das Recht der Beschwer

lb zwei Wochen seit der Zustellung er Terminsbekanntmachung dem Land- rat in Teschen vorzulegen ist.

In dem Versteigerungstermin wer⸗— den nur Gebote zugelassen, die zuvor von dem Herrn Landrat in Teschen ge⸗ nehmigt worden sind.

Bberschies. 14. 9. 1943. as Amtsgericht. Pliesch, Oberamtsrichter.

n Reiches p

ren Beteiligten e zu, die inner⸗

RM, Gr. 10 je 100 R. A. über 25 R. A,

Nr. 465 164 über 12.50 51 786 über 109 RA, pb) RM, Gr. 9

Schatz anwei⸗ sungen des Deutschen Reiches von 1938,

verschreibun bandes den Gr. 1 Nr. 1 Schatzan we l⸗

auslosbaren ; ir. 77 319,

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