Reichs und Staats anzeiger Nr. 223 vam 24. September 1943.
Bekanntmachung e ; Auf Grund des 8 1 des Gesetzes über die inn, munistischen vom 26. Mai 1933 * Seite 293 — in Verbindung mit dem Geset über 2 n. ziehung volks- und staatsfeindlichen Ber mõgen⸗ en ö Huli 19533 — RGBl. 1 Seite 479 — dem. Runzerlaß 5 ö ministers des Innern vom 14. Juli 1912 — 1 903 ö 500 — MBliB. vom 22. Juli 1942, Seite 1181 — über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung tommun nistischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des mig, enen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 ge; RGBl. 1 Seite 303 — wird das hinterlassene Vermögen der nachftehenden Personen zugunsten des Dentschen Reiches eingezogen: ö. 3. 86 vy, Hermann Israel, geb. 20. 4. 1889 in Hohensalza, zul. wohnh. gew. in Berlin⸗-Charlottenburg, Reichsstr. 5,
J 3 ***2 Vermögens
2. Ro thholz „ Heinz⸗Paul Israel, geb. 28. 5. 1923 Berlin, zul. wohnh. gew. in Berlin-Charlottenburg 4, Droysen⸗ straße 12, . , .
„Hecht, Isaak Israel, geb. 2. 9. 1877 ,, wohnh. gew. in Berlin⸗Schöneberg, Freiherr⸗vom⸗Stein⸗ Straße 9, ; ᷣ
Säwe t, Erna Sara, geb. Ascher, geb. 2. 14. 185 Briesen, zul. wohnh. gew. in Berlin, Alexanderstr. 46, Eals, Willy Israel, geb. 17. 1. 1868 Berlin, zul. wohnh.
. Rea 15 Uhlandstr. 49 gew. in Berlin Wlö5, Uhlandstr, . ö
z. Timenstein, Rudolf Israel, geb 26. 11. 1807 Ber⸗ sin, zul. wohnh. gew. in Berlin-Neukölln, Anzengruber⸗ straße 6, . . .
Fenchel, Emmy Sara, geb. 10. J. 1851 Berlin, zul. wohnh. gew. in Berlin⸗-Wilmersdorf, Pariser Str. 27,
Sa ruch, Marianne Sara, geb. J. 8. 1864 Hagen, zul. wohnh. gew. in Berlin-Grunewald, Hohenzollerndamm
Nr. 77 a, . Lichten hein, geb. Knopf, 1831 in Treuenbrietzen, zul, wohnh. gew. Wilmersdorf, Württembergische Str. 12. lin, den 17. September 1943. . Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin.
J. V.: Dr. Venter.
Bekanntmachung .
Auf Grund der s 1, 3 und 4 der VO. über die Ein i ghung volks- und staatsfeindlichen Vermögen 3 den ö . Gebieten vom 12. Mai 1939 (MGB. 18.591 ) m Verbindung mit den Erlassen des Reichs ministers . Innern vom 12. Juli 1939 — JLa 159453913810 — und des lters im Sudetengau vom 29. August 1939 —
bewegliche und
Else Sara, geb. 25. 8. in Berlin⸗
Reichsstattha r 4. 712639 — wird das gesamte Vermögen ; ef Israel Eisler, geb. 30. 3. 1876 zu Grof tz und dessen Ehefrau Zdenka Sara geb. geb. 11. 10. 1886 zu Chlen, beide früher wohn⸗
in Trautenau . Ifran ki läß mer, geb. J. J. 1902 zu Aussig,
3 9.
— hierm
ö Eeénder g,
den 18. September 1943. =. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schröder.
1
ime Staatspolizei.
Anweisung Nr. 1143 ö. h r, m, , , telle der Fachabteilung Pinselindustrie als Vewirtschastungs des eich beauftraglen für Glas, Keramik und Solz berarhei⸗ tung über die Herstellung von Pinseln und Streichbürsten
Vom 9. September 1943 33 Abs. 2 der Verordnung über den Wa⸗
rund des 5 der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBh l bindung mit der Anordnung XV/43 des Reichs⸗
für Glas, Keramik und Holzverarbeitung
ng ve Bewirtschaftungsstellen im Lentungs⸗ Holzverarbeitung und für den Handel mit nicht spinnbaren Faserstoffen) vom (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staats⸗
2. April 1943) wird mit Zustimmung auftragten und im Einvernehmen mit, dem zerband des Bürsten- und Pinselmacher⸗Hand⸗
werks angeor §1
eisungen des Leiters der Fachabteilung Pinsel⸗
April, vom 25. April und vom 21. Oktober
ichzeitigen Anweisungen des Reichsinnungs⸗
meisters n- und Pinselmacher-⸗Handwerks gelten
als Beftandteile dieser Anweisung. Sie gelten für alle Pin⸗
selhersteller auch wenn diese weder der Fachabteilung Pinsel⸗
industrie noch dem Reichsinnungsverband des Bürsten- und Pinselmacher⸗Handwerks angehören.
82
Esparto darf bei der Herstellung von Erzeugnissen des
Fertigungsprogramms für Pinsel nicht angeschlitzt werden.
Streichbürsten Decken- oder Plafondbürsten), die nicht aus Borsten oder Borstenmischungen hergestellt sind, dürfen sowohl n den Bürstenhölzern wie an den Griffen nicht mehr mit Metall- oder Eisengewinden ausgestattet sein.
8 4
den S5 10, 12 — 16 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. ⸗
Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie—— mit Zustimmung des zustandigen Chefs der Zivil verwaltun — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains. t
Fachabteilung ; . je che benni ftfagken für Glas, Keramik und Holzverarbeitung.
der Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik als Reichs⸗ stelle a,,, und optische Erzeugnisse über
Faffung vom 11. Dezember 1942 (RGB. ] S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung fein, mechanischer und optischer Erzeugnisse vom 29. August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß, Staatsanz. Nr. 203 vom 30. August 1942) wird mit Zustimmung schaftsministers angeordnet:
und Stummfilmwiedergabegeräte für 35 mm ilmbreite be⸗
itzt, hg ; 1 Oktober 1943 schriftlich dem Präsidenten der Reichsfilm⸗
kammer, Berlin W 15, Meinekestr. 21, zu melden.
Optik als Reichsstelle für feinme zeugnisse abgeschlossen werden.
in Kraft.
(1) Zwecks Einsparung von Weißblech sind für die Her⸗ stellung von Emaillelackpinseln Pos. 64 und 65 des Ferti⸗ gungsprogramms möglichst nicht mehr Zwingen, sondern Haarkluppen 11 und 13 mm S zu verwenden. . ᷓ
(2) Soweit auf flache Ausführung dieser Pinsel nicht ver⸗ zichtet werden kann, dürfen nur runde Borstenzwingen Nr. 12, 16 und 20 aus Ersatzblech hergestellt, gefalzt und nicht gelötet, verarbeitet werden.
85 verband des Bürsten- und Pinselmacher⸗Handwerks als Be⸗ wirtschaftungsstellen des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung behalten sich vor, in besonders be⸗ gründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anweisung zuzulassen.
Die Fachabteilung Pinselindustrie und der Reichsinnungs⸗
86 uwiderhandlungen gegen disse Anweisung werden nach
8 Diese Anweisung tritt am 20. September 1943 in Kraft.
Stuttgart, den 9. September 1943. Pinselindustrie als Bewirtschaftungsstelle des
Lorinser. Anordnung Nr. 14 (Ph 3)
teldung von Filmwiedergabegeräten Vom 17. September 1943 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der
des Reichswirt⸗
§51 (1) Wer Tonfilmwiedergabegeräte für 16 mm und Ton⸗ iese bis zum
benutzt oder in Gewahrsam hat, hat
(E) Bei der Meldung sind anzugeben: 1. Type ö der Geräte
2. Verwendungszweck Mittlere Benutzungsdauer! . ö Falls der Meldepflichtige nicht Eigentümer ist, Name und Anschrift des Eigentümers. 52 Von der Meldepflicht sind ausgenommen: 1. Dienststellen der Wehrmacht und der Waffen⸗ss. 2. Dienststellen des Reichsarbeitsdienstes. 3. Dienftstellen der Organisation Todt. 4. Betriebe des Filmgeswerbes, die Mitglieder der Reichs⸗ filmkammer sind, für die von ihnen ständig benutzten Geräte. ] . . 5. Hersteller von Filmwiedergabegeräten für die von ihnen selbst hergestellten Geräte. Ueber meldepflichtige Geräte dürfen Rechtsgeschäfte nur mit Genehmigung der Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und . und optische Er⸗
5 4 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung, insbesondere die Unterlassung von Meldungen oder die Abgabe unrichtiger Meldungen, werden nach den 85 10, 12—15 der Verordnung über den Waxenverkehr bestraft. 85 (1) Die Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung
(2, Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal⸗ tung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.
Berlin, den 17. September 1943.
Der Reichsbeauftragte 4 für feinmechanische und optische Erzeugnisse.
zur Anordnung zur Regelung
Anordnung
zur Regelung der Entgelte für das Ausbessern, Reinigen und
Färben von Lederhandschuhen Vom 22 September 1943 Auf Gund des 82 des Gesetzes zur Durchführung des Vier⸗
jahresplanes — Bestellung eines Reichs kommissars für die Preisbildun wird angeordnet:
— vom 29. Oktober 1936 (RGBl. 1 S. 927)
§1
Für das Ausbessern, Reinigen und Färben von Leder⸗
handschuhen dürfen dem Verbraucher höchstens die in der An⸗ lage aufgeführten Entgelte berechnet werden.
582
Den Annahmestellen für das Ausbessern, Reinigen und
Färben von Lederhandschuhen ist für ihre Tätigkeit vom Re⸗ paraturbetrieb ein Rabatt von 33 * zu gewähren.
83
Die Preisbildungsstellen können bestimmen, daß einzelne
oder alle Betriebe einer Gemeinde oder eines bestimmten Be⸗ zirkes niedrigere als die in der Anlage aufgeführten Entgelte zu berechnen haben.
§ 4
Der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von
ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen von den Vor⸗ schriften dieser Anordnung zulassen oder anordnen.
85
Der Reichskommissar für die Preisbildun
erlãßt die zur
Durchführung oder Ergänzung dieser Anordnung evforder⸗ lichen Rechts und Verwaltungsvorschriften.
85 . Die Anordnung tritt am 1. Oktober 1943 in Kraft.
Berlin, am 22. September 1943. Der Reichskommissar für die Preisbilbung. Fisch böck.
Anlage der Entgelte für das Aus—⸗ bessern, Reinigen und Färben von Lederhandschuhen
Vom 22. September 1943
Reinigung eines Paares Handschuhe . Den , nher eines Paares Handschuhe (ohne I Teilnachnähen eines Paares Handschuhe einschl. Aufnaht) den,, ,. eines (ohne Aufnahtzdzdzs ? sd. . Ganznachnähen eines Paares Handschuhe
al, Münte,
1,85 R.i 0,90 120 1,50
1.80 1806 165 195 255 6115
9
Paares Hands chuhe
inen Daumen einsetzen.. Einen Schichtel erneuern.
36 erteile erneuern (je i e . uffärben eines Paares Handschuhe Verschlüsse (einen Druckknopf erneuern)
ö
—
P. Henrichs.
Preußen
Ablösungsanleihe des Lübeckischen Staates
Die achtzehnte Ziehung der Auslosungs rechte der auf den Preußischen Staat übergegangenen Ablösungsanleihe des Lübeckischen Staates findet Montag, den 18. Oktober 1943, vormittags 10 Uhr, öffentlich in unserem Dienstgebäude, ie n g, 106/109, statt.
Berlin, den 22. September 1943.
Preußische Staatsschuldenverwaltung.
Nichtamtliches Postwesen
Zahlungsverkehr mit den neu besetzten Ostgebieten Vom 1. Oktober 1913 ab können Zahlungen nach den Reichs. kommissariaten Ostland und Ukraine, im Betrage bis zu 1000 Ren, für die von der zuständigen Devisenstelle eine Einzel⸗ genehmigung ausgestellt worden ist, unmittelbar durch die Deutsche Reichspost im Postanweisungsdienst oder Postüber⸗ weisungsdienst der Postscheckämter erfolgen.
Wir mr eh arts rein
Arbeitstagung der Rüstung Speer über Entwicklung und Steigerung des deutschen Rüstungs⸗ potentials
Auf Einladung des Reichsmaxschalls des Großdeutschen Reiches, Hermann Göring, hatte der Reichsminister, für Rüstung und Kriegsproduktion, Speer, die führenden Männer der deutschen Rüstung zu einer Arbeitstagung auf einem Flugplat der Luft⸗ waffe im Osten einberufen. Die mehrtägigen Veranstaltungen, an denen maßgebliche Vertreter der Luftwaffe, an ihrer Spitze der Staatssekretär der Lustfahrt und Generalinspektor der Luftwaffe, Generalfeldmarschall Milch, sowie die bedeutendsten Persönlich⸗ keiten aus Entwicklung und Fertigung der deutschen Rüstungs— industrie teilnahmen, wurden durch einen Vortrag des Reichs⸗ ministers Speer über die Entwicklung und Steigerung des deut⸗ schen Rüstungspotentials eingeleitet.
Die Arbeitstagung, auf der u. a. Prof. Messerschmitt, Prof. Hertel, Prof. Tank, Dr.Ing. Werner, Direktor Heyne und Di⸗ rektor Frydag sowie Generalmajor Galland, Oberst i. G. von Loß⸗ berg und Oberst Peltz das Wort ergriffen, schloß mit einer An⸗ spraͤche des Generalfeldmarschalls Milch. Anschließend fand eine eindrucksvolle Vorführung neuer deutscher Waffen und eine Be⸗ sichtigung jüngst erbeuteter Feindflugzeuge statt.
Leichtmetallprobleme der Gegenwart Bei allen unseren modernen Waffen haben die Leichtmetalle wegen ihres geringen spezifischen Gewichts und ihrer vorzüglichen
chemischen und technischen Eigenschaften in steigendem Maße Ver⸗
wendung gefunden. Es ist daher nicht verwunderlich, wenn die Erze diger Metalle Aluminium, Magnesium und Silizium in den Vordergdund des Interesses gerückt sind. .
Ueber die Leichtmetallprobleme der Gegenwart sprach Prof. Dr.-Ing. habil. Max Haas vor der Technisch⸗Literarischen Ge⸗
ischanz Auf Grund 26 jähriger überaus erfolgreicher Arbeit auf l
iesem Fachgebiet bekleidet Prof. Haas einen enischeidenden Posten
für den Werkstoffeinsatz in der Kriegswirtschaft, Als langjähriger Leiter der Aluminium -Zentrale in Berlin und derausgeber der führenden Fachzeitschrift Aluminium“ lenkt er sei , nn als Sachbearbeiter den Werkstoffeinsatz im e, , , er Wehrmacht und wurde außerbem zum Leiter des alle Nichteisen⸗ metalle umfassenden Sonderringes Werkstoffe im Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktien berufen. In einem interessen⸗ ten geschichtlichen Ueberblick behandelte er die En wicklung des Haupileichtmetalls Aluminium, das zu den verbreitetsten Metallen zählt. Es ist mit etwa 8 36 am Aufbau der Erdrinde beteiligt und steht damit an erster Stelle vor Eisen, Kalzium, Natrium, Kalium und Magnesium. Wenn es trotzdem als Metall erst wenig über 100 Jahre bekannt ist, so ist das darauf zurückzuführen, daß es nie in elementarer Form in der Natur vorkommt, sondern stets nur als Opyd, das immer in Verbindung oder in Gemenge mit anderen Mineralien auftritt. Ueberdies war eine Gewinnung im tech⸗ nischen Maßstabe erst möglich, seit, durch die Erfindung der Dynamomaschine die für die Aufspaltung des Aluminiumopyds erforderlichen Energiemengen hergestellt werden konnten. ;
Obwohl die deutsche Forschung entscheidend an der Entdeckung und technischen Industrialisierung dieses Leichtmetalls beteiligt war, ging Deutschland ohne eine eigene Aluminjumgktoßindustrie in den Weltkrieg. Erst von 1915 ab wurde das Versäumte nach= geholt durch den Bau größerer Produftionsanlagen, aber zu spät— um wehrwirtschaftlich entscheiden zu können. Um so stärker ist unsere Stellung im jetzigen Kriege. 4
Wenn auch heute Europa im geschlossenen Aluminiumverband unter deutscher Führung in seinem Raum über genügend Bauxit verfügt, so hat Deutschland in Auswertung der harten Weltkriegs⸗ erfahrungen nicht gezögert, unter Einsatz großer Forschungsmittel und nie ermüdender Energie eines der industriell und metallurgish
schwierigsten Probleme immer wieder anzugreifen; die Verarbei⸗
tung der deutschen Rohstoffe auf Tonerde, das Vorprodukt des Aluminiums. Jetzt ist auch der Aufschluß von Tonen, Kohlen⸗ aschen und Kohlewaschbergen technisch und praftisch gelöst. — So hat die deutsche Forschung auch auf dem Gebiete der Aluminium versorgung bahnbrechende Pionierarbeit geleistet.
Reichs · und Staatsanzeiger We. 223 v 24. September 1948. S. 8
Wirtschaft des Auslandes Lebhafte Emissionstätigkeit in Frankreich
Paris, 23. September. Nach der amtlichen Emissionsstatistik fü das erste Halbjahr 1913 waren besonders in den . n en. trizitatswirtschaft und der Metallverarbeitung die Geldaufnahmen sehr umfangreich. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die . rung der großen Elektrifizierungsprogramme und die Nutzbar— machung der Wasserkräfte eine finanzielle Ausrüstung erfordern, die bei der — Liquidität sehr leicht zu erreichen ist. Auch im Bergbau, in der Nahrungsmittel- und Textilindustrie ent⸗ wickelte sich eine lebhaftere Emissionstätigkeit, die weit über dem Durchschnitt früherer Jahre liegt.
Bisher noch zufriedenstellende Beschäftigung in der schweizerischen Maschinen⸗Industrie
. Zürich, 25. September. Die Konjunktur in der schweizerischen Maschinen⸗ und Metallindustrie war nach dem Jahresbericht des Vereins schweizerischer Maschinenindustrieller bisher noch zu⸗ friedenstellend, wenngleich jetzt auch gewisse Rückbildungserschei⸗ nungen festzustellen seien. Vor allem habe die weitere Ver⸗ lnappung der wichtigsten Roh⸗ und Hilfsstoffe die Lage ver⸗ schärft, so daß die Betriebe nur mit größten Anstrengungen durchgehalten werden konnten. Lediglich die vorsorgliche Vöorrats— haltung, die Umstellung der Industrie auf Ersatzstoffe und die Einfuhren hätten die Engpässe gemildert und die Weiterarbeit er— möglicht. Bei der Erschließung inländischer Versorgungs quellen wurde der Schrottgewinnung besonderes Augenmerk zugewandt. Grundsatzlich sei aber die schweizerische , , . vom Auslande abhängig, denn auch die im Jnlande abgebauten Eisen—⸗ erze können nur beschränkt im Lande verhüttet werden. Auf dem Sektor der Nichteisenmetalle sei 1942 eine weitere Verschlechterung eingetreten, obwohl zum Beispiel in der Elektrowirtschaft immer mehr Aluminium an Stelle von Kupfer verwendet werde. Zu den ständigen Sorgen der Gießerei und Walzwerke gehöre auch die Kohlenbeschaffung. Allerdings habe sich die Kohlenversorgung der Schweiz in den letzten Monaten gehessert, dagegen wird im kom— menden Winter ein Mangel an elektrischer Energie erwartet, weil im diesjährigen Sommer zu wenig Niederschläge waren. Der Schmierstoffmangel konnte von der Maschinenindustrie durch sparsame Bewirtschaftung und Regenerierung von Altölen über wunden werden. Die Beschäftigung der Maschinen- und Metall—⸗ industrie für das Ausland sei immer noch gut, wobei es sich teil weise allerdings um die Erledigung alter Äufträge handelt.
Erweiterung des schweizerisch⸗ungarischen Austauschvolumens Budapest, 23. September. Zu den für Ende dieses Monats
angesetzten schweizerisch⸗ungarischen Wirtschaftsverhandlungen wird u. a. mitgeteilt, daß über die Verlängerung des am 30. September ablaufenden Wirtschaftsabkommens hinaus eine Erweiterung des bisherigen Austauschvolumens angestrebt werde. Man erklärt, daß, die günstigen sen, ,, . eine Wiederaufnahme der Weizenlieferungen an die Schweiz ermöglichten, und sieht in der kürzlichen Abmachung über eine Lieferung von 300 000 d Weizen eine erfolgversprechende Basis für weitere Vereinbamingen. Man ie, dabei fest, daß das im Vorjahre geschlossene Abkommen den
rwartungen durchaus r nr, hat und daß die darin vor⸗ esehenen Lieferungen größtenteils auch durchgeführt wurden.
leichzeitig unterstreicht man das ungarische Interesse an Er— zeugnissen der schweizerischen Maschinen⸗ und Textilindustrie, das im Rahmen der bisherigen Vereinbarungen nur begrenzt be— rücksichtigt werden konnte.
Exportvereiniqung der schwedischen Kleinindustrie
Stockholm, 23. September. Anläßlich einer Tagung der Svenst Industrieförening wurde eine neue Organisation, die „Svensta Indu trie 3 Import⸗ och , , n, gegründet, die haupt⸗ sächlich die Exportinteressen der Kleinindustrie sördern wird. Der Vereinigung hat sich bereits eine große Anzahl von kleineren Industriegesellschaften angeschlossen. Es wird erwartet, daß all⸗ mählich die gesamte r e . von dieser Organisation er⸗ faßt werden wird.
Zum Abschluß des finnisch⸗ungarischen Handelsvertrages
Helsinki, 23. September. Wie das finnische Außenministerium bekanntgibt, sind die Handelsverhandlungen zwischen Finnland und Ungarn am 21. September durch die Unterzeichnung eines Warenabkommens zum Abschluß gekommen. In dem Abkommen ist der Warenaustausch zwischen beiden Ländern unter erheblicher Erhöhung der bisherigen Kontingente in Höhe von 750 Mill. Finnmark bis zum 14. August 1944 geregelt worden. Finnland wird hauptsächlich Erzeugnisse seiner Holzindustrie liefern und landwirtschaftliche Erzeugnisse, wie Getreide, Erbsen und Zwie—
beln, ferner Paraffin, Hanferzeugnisse und Arzneien beziehen.
Im Hinblick auf die Bedürfnisse der eigenen Versorgungslage beider Länder, so heißt es in der Meldung, sei die Erweiterung des Warenaustausches als ein Zeichen der traditionellen Freund⸗ schaft zwischen beiden Ländern und der gegenseitigen Hilfsbereit schaft zu betrachten.
Bekämpfung der internationalen Kartelle in Amerika im Zeichen antibritischer Tendenzen
Stockholm, 23. September. Gegen die Vormachtstellung inter⸗ nationaler Kartelle und ihre u '' uc ich Förderung durch die amerikanischen Industrieinteressen ist von dem mit dem New Deal sympathisierenden Teil der USA⸗Presse eine Kampagne unternommen worden, welche durch die Gründung einer neuen artellabteilung in der Antitrust⸗Abteilung des Justiz⸗ ministerin ns veranlaßt wurde. Während die Antitrust-A btei⸗ ö der Bekämpfung der Großkonzerne widmet, besteht die Aufgabe der Kartellabteilung darin, Grundlagen und Arbeits⸗ weise der bis zum Kriegsausbruch wirksam gewesenen inter⸗ nationalen Kartelle zu ermitteln und Vorkehrungen gegen ihre WViederbelebung nach Kriegsende zu treffen. Als ihr Haupt⸗ zweck wird dabei die Verhinderung der den amerikanischen Ver⸗ brauchern nachteiligen Rohstofftransaktionen britischer Herkunft
bezeichnet, wie sie ach dem erften Weltkrieg im Kautschukkartell
im Zinnkgrtell und bei anderen Rohstoffen an der Tagesordnung. waren. Besonders gegen das internationale Zinnkartell ist seit dem vorigen Monat ein nachdrücklicher Angriff vorgetragen worden, der damit begründet wird, daß das — ohne die in opanischer Hand befindlichen Zinngruben Nieberländisch— Indiens allerdings nur ein Scheindasein führende — Kartell für das laufende Jahr die Standardquote Boliviens nur von 46009 auf 46 800 t gesteigert habe, obwohl Bolivien gegen⸗ wärtig der wichtigste Erzlieferant des neuen Regierungs⸗
schmelzers in Texas sei. Lic geringe Quotenerhöhnng wird vom UsSA⸗Justizministerium als bewußte britische Interessen⸗ politik zugunsten der großen britischen Schmelzer und der Zinn— vorkommen in Belgisch⸗Kongo und sonstigen von England kon— trollierten Teile Afrikas hingestellt. Von der Gegenfeite wird guf diese Angriffe geltend gemacht, daß die Produktion der noch
im Besitz der Angloamerikaner befindlichen Zinngebiete vom Kariell überhaupt nicht begrenzt werde. Außerdem habe Bolivien selbst seine angeblich so geringe Quote noch nicht erfüllen können, und im übrigen habe das Kartell stets nur für die USA-In—⸗ teressen gearbeitet, denn besonders in den Krisenjahren nach 1950. hätte der bolivianische Zinnbergbau die Depression nicht überstanden, wenn das Kartell nicht die Erzeugung der wesent— lich billigeren Gruben in Malaya usw. durch Quoten einge⸗ schränkt hätte. Das amerxikanische Handelsamt hat gleichzeitig seine Kontrolle über die inländischen Kartelle durch Gründung einer besonderen Abteilung für Industrieverbände im Bureau' of Foreign and TDomestie Commerce ausgedehnt. Die Aufgabe dieser Abteilung ist die engste Fühlungnahme mit den etwa 2000 Industrieverbänden nationglen Charakters und den etwa 000 lokalen und auf die Einzelstaaten beschränkten Verbänden. In diesem Zusammenhan Zinn in eressen sowohl in New York als auch in London sich über die Möglichkeiten der Nachkriegsverwendung der inzwischen be— trächtlich ausgedehnten Zinnkapazität äußerst besorgt zeigen und der Widerstand gegen die technische Zurückdrängung des Zinn⸗ verbranchs im Wachsen begriffen ist. .
Die e, , n, , der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ P ga September auf 74,00 RA (am 23. September auf 74,06 RA) für 1 g.
Berichte von auswärtigen Devisenmãrtten
Bu dapest, 23. September. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 v, Berlin 136,20, Bukarest 2, 78, Helsinki 6, 90, London — —, Mailand 17,7, New York —, —, Paris 6,s1, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 1, Zagreb 6,81, Zürich 80, 26. .
London, 25. September. (D. J. B.) New York 4, 02; — 40s , Paris — Berlin — —, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 443 — 4,47, Amsterdam — —, Brüssel — —, Italien (Freiv. — - —, Schweiz 17,30— 17,40, Kopenhagen (Freiv. ) — — Stockholm 156,85 — 16.905, Oslo — —. Buenos Aires (offiz.) — — Rio S3, 645 /, Schanghai Tschüngking⸗ Dollar — .
Amsterdam, 23. September. (D. N. B.) II2.00 Uhr holl. Zeit.! (Amtlich. Berlin — —, London — —, New York — —, Paris — — Brüssel 30,11 —- 30,17, Schweiz 43,63 —43,B,71, Helsinki — — Italien (Clearing) ——, Madrid — — Oslo — —, Kopenhagen — —, Stockholm 44,8 1'— 44,90, Prag — —.
Zürich, 23. September. (D. N. B.) II1I.40 Uhr. Paris 5, 8ꝗ, London 17,2, New York 4,31 Brüssel 69,25 B., Mailand 22.573 nom., Madrid 3h, 75, Holland 2292/ ,, Berlin 172,55, Lissabon 17,2, Stockholm 102,677, Oslo 98,6214 B., Kopenhagen go, 3714 B., Sofia 5, 7 B., Prag 17, 30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8, ß, Athen — —, Istanbul 3,50, Bukarest 2,37½ B., Helsinki 8,7714 B., Buenos Aires 96,50, Japan 101,00 B., Rio 22,25.
Kopenhagen, 23. September. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich III,25, Röm — —, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 169,00, Helsinli 9,8, Prag — —, Madrid — —. Alles Briefkurse.
Stockholm, 23. September. (D. N. B.) London
Bulgarien (Sofia)
sei erwähnt, daß die internationalen.
3'356 G., 8,5 B., Rom 22,90 G., 23.30 B., Kanada 376 G., 382 B., Madrid — — Türkei. — Lissabon — — G., 17,60 B.,
Buenos Aires 102,50 G.,
101,50 B.
Oslo, 283. September. (D. N. B.) London — — G., 17,185 B., Berlin 175,25 G., 176,15 B., Paris — — G., 10, 00 B., New York —— Gr, 440 B., Amsterdam — — G., 2, Zs5 B., Zürich 101,50 G. 193,690 B., Helsinki s, 0 G., g, 29 B., Antwerpen — — G., 71,50 B., Stockholm 194,58 G., 105,10 B., Kopenhagen 9li, is G., gz„25 B.,
Rom 22, 20 G., 23,26 B.
London, 23. September.
(D. N. B.)
23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.
Silber Barren prompt
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Aus zahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten
Telegraphische Auszahlung
unh (Alexandrien und Kairo) Afghanistan (Kabul) ...... .. Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) .. Britisch⸗ Indien (Bombay⸗Cal⸗ cutta)
Dänemark (Kopenhagen) ....
England (London) .... ......
Finnland (Helsinti) ..... ....
Frankreich (Paris) ...... ... .
Griechenland (Athen)
Holland (Amsterdam u. Rotter-⸗ dam)
Island (Reytjavil) .. ..... 5. Italien (Rom und Mailand) . Japan (Tokio und Kobe) . Kanada (Montreal) ..... 286 Kroatien (Agram) . Neuseeland (Wellington) .... Norwegen (Oslo) .... ...... Portugal (Lissabon) .... .... Rumänien (Bularest) Schweden (Stockholm u. Göte⸗ borg) Schweiz (Zürich,
Bern) ö Serbien (Belgrad) . Slowakei (Preßburg)
Spanien (Madrid u. Barcelona)
Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisburg)
Türkei (Istanbul) .
Ungarn (Budapest) ... .... *
Uruguay (Montevideo)
Verein. Staaten von Amerika (New York)
1 äghyt. Pfund
100 Afghani 1PBap. Pes.
1ẽ austr. Pfund 100 Belga
1 Cruzeiro
100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen
1 engl. Pfund 100 Finnmark 100 Frs.
100 Drachmen
100 Gulden
100 Rials
100 isl. Kr. 100 Lire
100 Yen
1è kanad. Dollar 100 Kuna
neuseel. Pfd.
1
1090 Kronen 100 Escudo 100 Lei
100 Kronen
100 Frs.
100 serb. Dinar 100 slow. Kr. 100 Pesetas
1ẽ südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1ẽ Goldpeso
1ẽ Dollar
Geld
18,79 6. 58s
1,565
isa, 70 14,59
3542 9,99 58, 59 4,995 56,76 10, 19
59, 46
57,89 4,995 8,591
28, 565 1,978 1, 199
24. September 22.
Brief
21 18,8? 38
Geld
18,79
o, 5g 6 66s
16,01
182,0
14,59 38,42 8.399 o8, 59]
4,995 56,76 10,19
59, as 57, 89 4983 8, 591 26, ß 1,978 1,199
September
Brief
is, z 6592
40,04
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
England, Aegypten, Südafrikanische Union ... ..... Frantreich& . 4 ö
Uustralien, Neuseeland ...... Britisch⸗Indien ..... ... Kanada
Vereinigte Staaten von Amerika ,
Brasilien
— t — 2 2222822222
Geld 9, 89 4995 7, 918 74, 18 2,098 2, 498 0, 180
1.
Aus ländfsche Geldbsorten und Banknoten
So vereigns — 898888855 W⸗Franes⸗Stüũcke ö
Ide Dollars ...... ..... ... Aegyptische . ...... 6 Amerilanische: 10090 —5 Dollar
2 und 1 Dollar Argentinische ... ...... ..... Australische .... Belgische Brasilianische . 5. Britisch⸗Indische .. ...... w,. Bulgarische: 500 Lewa und
darunter
Dänische: große ... .....
10 Kr. und darunter Englische: 10 und darunter. Finnische .. . 2 Franzðsische Holländische Italienische: große ... ......
10 Lire Kanadische Kroatische Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische 1000 Lei und
500 Lei Schwedische: große
50 Kronen und darunter ..
ü
1 ägypt. Pfd.
1 Dollar
1 Dollar 1Fap. eso 1ẽ austr. Pfd. 109 Belgas 1 Cruzeiro 100 Rupien
100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen 1 engl. Pfd. 100 Finnmark 100 Frs.
100 Gulden 100 Lire 100 Lire
1 kanad. Dollar 1090 Kuna 100 Kronen
100 Lei 190 Kronen 100 Kronen
Schweizer: große 1090 Frs. 1060 Frs. und darunter ... 100 Frs.
Serbische
Slowakische: 20 Kronen und darunter... ...... .
Südafrikanische Union
Türkische !.
Ungarisch: 100 Pengö und darunter
100 serb. Dinar 109 slow. Kr. 1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund
100 Peng
24. September
Geld
29, ss
16, 1 4, 185 4,39
0, 44 2, 44 39,92 0,08 22, 95
3,07 52, 10
5, os 499 192, 0 g, 9s 9, 96 0, hy 4699 56, 89
15836 59, 0 57, 83 67,85
4686
Brief 20,46 16,28 4,205 4, 41 0, 46 2, 46 40,05 0,09 268,05
3, o9 52, 80
5, 075 5,01 182,70 1002 10,02 1,01 5,01 57, 11
15,68 59, 64 58,07 5807
5.01
Geld
20, 8 165 16
6, oss 4699 152, 1 5356 935 O, 9h 4,99 66, 8)
1.66 69,60 57, 3g r, 8z
4,99
8,5 4,39 1.51
560. 78
22. September
Brief 20, a6 16,22
5, 76 5,01 182, 70 10,02 10,02 1,01 5,01 S7, 11
1583 9, 6 55, 97 66, 0?
8, 01
8, 8 4411 1,96
51,02
4. Oeffentliche Zufstellungen,
68. Verlust⸗ und Funbsachen,
6. Auslosung usw. von mer. 3.
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen. 2. Zwanggverfteigerungen, 8. MNufgebote,
ertpapteren,
8. Rommanbditgeseilschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgefellschaften,
7. Netiengeselsschasten, 11. Genofsenschaften,
109. Geselsschaften m. b. S..
18.
14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 12. Offene Handelz⸗ und Qommanbitgesellschaften, 165.
Unfall und Invalidanversicherungen,
WBerschledene Bekanntmachungen.
21387 Aufgebot.
8. Aufgebote
21388
Betreffs der 3!? „igen Schatzanwei⸗ sungen des Deutschen Reichs von 1941, Folge 1I1, Buchst. G, Nr. 80 3633 54 über je 1000 kes ist die Zahlungs⸗ sperre gemäß 100 Z3PO. erlassen worden. — 456. F. 319. 45.
Berlin, den 21. September 1943.
Amtsgericht Berlin.
Aufgebot.
F 3143. Der Bauer Heinrich Brunt⸗ orst in Lüdersfeld Nr. 48 hat das ufgebot des Sparbuches Nr. 17016, ausgestellt von der Sparkasse Kreis— sparkasse des Kreises Stadthagen, lautend auf den Namen Wilhelm Brunkhorst in Lüdersfeld Nr. 18 über
in Hannover, Leinstr. 28, gebot des 15 000
briefs über
teilung 1III1 Nx. haber der Urkunde wird spätestens in dem auf
i389
seine Rechte anzumelden kunde ,. Kraftloserk
wird.
Der Glasermeister Georg Müssel jun.
verlorengegangenen, auf seinen Namen . Hypotheken⸗ ‘4, im Grundbuch von Oesdorf Band 33 Blatt 983 (Eigentümer: Gastwirt Jo⸗ hann Dau in Bad Pyrmont) in Aoͤ— beantragt.
1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneren Gericht anberaumten Aufgebotstermin
widrigenfalls die ärung der Urkunde erfolgen
Bad Pyrmont, 18. September 1913. Amtsgericht.
2l0665]
quest aus Königsberg (Pr) haben die Durch
Erteilung eines Erbscheins als gesetz—⸗ liche Erben beantragt. Beide Antrag⸗ steller sind Enkelkinder des Matrosen Johann Wilhelm Nordquest, dem Ur⸗ eingetragen großvater mütterlicherseits der Erb-Jüber je la ern und dessen Ehefrau Luise Char⸗ 600, — lotte geb. Torreck. Alle, denen gleiche oder bessere Erbrechte zustehen, werden Der In⸗ gr . sich spätestens am 15. 11. aufgeforderi, 1943 bei dem unterzeichneten Gericht 14. Januar zu melden. Der reine Wert des Nach⸗ hasses soll ungefähr 25 000 RM betragen.. Königsberg (Pr), 18. September 1913. Das Amtsgericht.
hat das Auf
und die Ur⸗
21395 Beschluß.
Die öffentliche Zustellung der Kraft⸗ loserklärung der von der Ehefrau Helene Bähr, Borgsdorf bei Berlin,
2l396)
Au gust
ein Guthaben von etwa 9603, 12 ., beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, i ge in dem auf den 14. Dezember 1913, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim— mer 4, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ür— ; d kunde vorzulegen, widxrigenfalls die einzige Tochter 2*8 Kraftloserklärung der Urkunde ersol⸗ Zimmerli
gen wird. ged
21390 Aufgebot. Am T2. 10. (Er) die dortselbst am geborene und wohnhaft
858588 Velen
Stadthagen, den 14. September 1813. 3g Win de No
Das Amtsgericht.
1941 ist in Königsberg
entistin Martha Hedwig
Lehrers August nd deen Ebefrau, Marie
vernor'den.
9 R RI * 3 rich Wildelm Nord⸗
Dianaallee 22/26, dem Kaufmann Hans Bähr, ebenda, unter Nr. 225 des Not. Reg. 1937 des Notars Dr. Hermann Schild in Berlin erteilten Generalvoll⸗ macht wird bewilligt. Die Veröffent⸗ lichung hat in der gesetzlich vorgeschrie⸗ benen Weise auch im Briesetal⸗Boten zu erfolgen. . Oranienburg, 17. September 1943. Das Amtsgericht.
Roonstraße
22. 11. 1895
- . gewesene un⸗ 1 W, ge
Zimmerling,
Frau Jo⸗ rdauest aus
Ausschlußurteil des gerichts Zwickau (Sachs.) vom 26. 8. 1943 — 15 F 142 — sind die Anteil⸗ scheine Nr 667, 669 bis 678 und 681
50. — Ii, hrilverein Zwickau e. V. zugunsten der am 31. März 1941 in Zwickau (Sachs.) verstorbenen Liddy Windisch für kraft⸗ los erklärt worden.
a4. Oeffentliche uftellungen
In dem Rechtsstreit des Bergmanns Panköker in 69, Klägers und Be⸗ rufungsklägers, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hagemann in Hamm n seine ker geb. Korte in Kamen, Roonstr. 656, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, Beklagte und Berufungsbeklagte, ist auf die am 4. August 1945 bei dem Berufungsgericht rufungsschrift Termin zur mündlichen Verhandlung über die Berufung auf
Helene Pan
Amts⸗
fiat, also zusammen ausgestellt vom Natur⸗
.
. —
Kamen
Ehefrau Erna
eingegangene Be⸗
den 3. November 1913, vormittags 8M Uhr, vor dem III. Zivilsenat des Aberlandesgerichts in Hamm, Zimmer Nr. 35, bestimmt. Hierzu wird die Be⸗ klagte geladen mit der Aufforderung, sich durch einen beim Oberlandesgericht
in Hamm zugelassenen Rechtsanwalt
vertreten zu lassen. Die öffentliche Zu⸗
stellung der Terminsladung an die Be⸗ klagte ist bewilligt worden. Hamm (Westf.), 18. September 1943. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Oberlandesgerichts.
21397 Ich gebe
RGBl. 1 S. 1709 (6B.
den Juden Gisela Wolken⸗ feld, Erika Herzog und Agatha Arn⸗ stein, alle kroatischer Staatsbürgerschaft, dzt. Aufenthalt unbekannt, auf Grund der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938,
f. d.
L. Oe
Nr. 633/88), auf, die Liegenschaft EZ. 170 Kat. ⸗Gem. Lainz an den Reichs⸗
fis kus
(vertr.
durch
das
Luftgau⸗
kommando XVII) bis zum 15. 10. 1943 zu veräußern. Eine Verlängerung der Frist wird nicht bewilligt. Wien, den 21. Seßtember 1943. Der Reichsstatthalter in Wien.