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Reich d · und Staatsanzeiger Rr. 225 2m 27. September 1943. S. 2
⸗ . k a n m eg em groß . : ⸗ — zu 1 Reich spfennig ist vu, . ‚ vor dem 31. Oktober , ; ; 5. 10. 4. 1893 in Loch⸗ Bekanntmachung dane , helge, Papier in blauer Jarbe gedruct, . em zi. Yttobez 1343 abgeschlÿssen wird. Diese Aus. Pozdnieel, gh 19. ;
Reichs. uud Staatsanzeiger Rr. 225 von 27. geptember 19483. . 3
2 l ö Wertgänge oder Verf 6 . ͤ , . ⸗ n,, n, ,,. r i 9 ahren Nur zu gelassen für J ; Gemäß 8 8 des Laftschutz gesetzes vom 26. duni 1036 der Schein zu 5 KeichsPpfennig ist ö. , n ( die , . f der , ,, durch (8) Borbleiben von Farb Gewebe, die Naturseide enthalten 3 en . ö ,. — re , K auf wosaft bigen Br mn, ,, 6 m groß J 18. Dezember 1942 (Deutscher Reichsan 2. , n (Vorbleiben in Verbindung mit , , Rudolf Bens geb. 12. 9. 1388 in Pravonin, zuletzt sind w w ; der Schein zu 10 Reich 3pfennig ist 5s 11 9 6. . anz. Nr. 298 vom 19. Dezember 1912 3. und Preuß. Staats⸗ , Entschlichten und Auswaschen Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach in rere ee 86. Reichenberg. Lb: i Vertrieb von und auf hellgrünem Papier in den Farben grün . ,,, ö unter eg . kurbelt gt? nicht! der Beschtän., 5 I7 der Satzung mit Heldstrafe in unbegrenzter Döhe be⸗ Karl Mühlfait geb. 21. 3. 19091 in Reichenberg.⸗= ein der Firmo der .
⸗ ; . , , ,, kung) straft. geb. e. oliv gedruckt; ; j ist 6X12 em groß Darüber hinaus behält sich die Reichsvereini (6) Sternfärben Florge web z Kar Xun i n Meister-Eberhard-Strahe Nr. 6, d os rr 5o Reich spfennig ist 6 1 — , , ge, , n , greinigung Textil⸗ d, , . 36 , get. 14. 6. 856 in bed en. 9 Einheits⸗Brandsatz , . heißem Papier in den Farben rot k . . e n,, . . ö Inkrafttreten Irma Roehr ger. . its⸗ ) Anweisung ; ; J ; Uäbechahitz, Krcht . Rr g, ion in Taba, zulegt 36 Ern Rs ge , n . t ist 653 13 em groß und ö ,,, Diel e n,, , br m, n, mer, Johann Tichy, geb. 3. 8 noi in Tabor; Challsmlihle der . ß 6 Farben rotoränge und ng bei der Reichsbereinigung Textilveredlung einzureßcchen; (10 Drucken mit Farbstoffen eee, Reaturseibe, olle ob Berlin, den 22. September 194. X .. 372 ö ' ; ; . au he 90 ] 4 . 2 ö 5 x MJ ; ö. . . S8 . tur el e, olle oder 4 66 . 2 Tabor Nr · G t geb. 20. 6. 1892 in Lauken, zuletzt 2 . Einstellspritze nufti ch g 32 gedruckt. . ; . ; . ,,, müssen den Namen des Auf⸗ die nicht durch kurzes Ayetatkunstseibe enthalten Reichs vereinigung Textilveredlung. . 06 Zajieer, ger. 8. Joachimsthal handspritze) PIN. 14051 der Schein zu 3zReichsmark ist 7x14 em ge mm e . ö. . . 9 ö. usnahmegenehmigungen können , fixiert werden Der Vorsitzer: Dr. Achter. . Fre it, geb. 16. 2. 1889 in Franzensdorf, zuletzt Sem, , G., Ra⸗ mit 250 m Druckschlauch auf hellgrauem Papier in den Jarben weinrot und blau⸗ dingung er Auflagen versehen werden. nnen 2
ai) Suellfest⸗ Lust sistung die Verwenbungszwee, die Richtlinien a n nr. diumbad St. schwarz gedruckt. . 87 3 ungszweck, die im j i ö. ; ranzensdorf, ) ; ee, e, ; in inen An⸗ : Merkblatt fur Vuclsfest⸗ und zur Anweisung IV der Reichsvereinigung Textilveredlun . ö Kuhl, geb. 23. 9. 18os in Muneleken zn K Verdunklungẽsto f. Güte Sämtliche Scheine sind textlich und in dez algen men Verantwortung des BVeredlers erg
ᷣ , . Knitterecht⸗Ausrüstung (ogl. I. vom 22. September 1943 (Einsparung v bst d 6 . * . ct. Aus einem Zier rng (og parung dan Farbstofsen dur . Präa-Michle, Slatina Kolonie Nr, 51, — . Ia, Dualität Ro ᷣ übe reinstimmend ausgeführt. m n. . ; . ö (. ⸗ und 2) genannt sind ; S 32. rler 9 . en 8 3. 1901 in Geiersberg, ,, . . . ho g/ dm (Pa⸗ ente wn 6 das licht ,, ne er r . e, ,, n n (12) Knitterecht⸗Ausrüstung die Verwendungszwecke, die im Lohn⸗ und Selbstveredler) , . . . iergẽ beiderseits Auf den Enden der heiden rn. eschrankungen dieser An⸗
z ersberg⸗Prag, wig b. Dresden piergewebe, Wehrmacht hervor,
zuletzt Geiersberg Pra 14. 2. 1839 g
n zid . Merkblatt für Quellfest⸗ und 3 3 l t — J per den Rei spfennigscheinen U weisung unterliegen, trifft der Unterne de j ö. Knitterecht⸗Aus rüst J. BI Warenarten, die nicht gefärbt oder bedruckt werden dürfen Marie Mi mr oda, geb. Sklenakova, geb. r . ji gr, , n: schwingen steht rechts und links bei den chspfenr , 9 ff hmer, der die Ver r n ,, ö
t 4 i , — ö. , ; dlung ausführt, in eigener V n , nenn, m, ee, , f, mer, en. ö ö nn,, e. Löflerstr. — ; Me hl und darunter in einem kleinen . e . 9 ausf t, eigener erantwortung. genannt sin tot für Vergarbei n in Holoubkov, zuletz rag fun n i rh gr rf; dern, Dherlichtern, ) r,. große , . 1 Reichsmark auf je einem . (2) Ergeben sich aus dieser Anweisung Meinungsverschieden⸗ Biber für Grubenhemden 4. Moritz Stein, geb. 19. 11. 1859 in ; großen Glasflächen und pf, bei den 8 h rtzaßl 1 und darunter „RM“ und J d ö. . ö zuletzt Ratschinowes, Bez. Raudnitz, sonstigen Lichtöffnungen Schildchen die große 3 9. 89 ö. auf je einem höchgestellten, dung der reichs vereinigung zi m rg e Te e 5 nweisung M , . , no; ,. ven, eg f,, en, an, . pn en, Sal die große Wertzahl „2 ͤ 3 der Reichs vereinigung Textilveredlung . ,, und Unterlagen fur Säuglinge 36. Zan l an beg, 65 ö. 1 9. ö. 3 n, ö . ö: , ö. e . . Schildchen „RM. Unterhalb dieser § 8 (EEinsparung von Farbstoffen durch Lohn⸗ und Selbstveredler) . un Jö * . 71 * j X 1 ? ö 2 . 8 6 MWößr 2 7 ff sur 2 * les u JJ ᷣ e n , . , ,,, ehe e , ,, 3 dl . Vom 22. September 1913 ö k . ö. , n kb mit der u ift Deut sche Behrmach . f uwiderhandlungen gegen diese ? i Gr , ; 9) Nessel für Hemdchen (Säuglinge Es reis er, gb. bes. zes in Wachen, zr kin mee , ,,,, k , -. Hugo 836 e . ge 2V. J 5 ö . 575 g) 264 9 * ; ( ils: Ein ünf, — ehn, Fün zig h56⸗ . ann. in . , . ö! n 35 ö . . . — 2 ö . mu di 36 . . l e Trg de , München, Anna Papierfahrikt erh mnilunge gab ser ehe, , . 8 536 e . Vehel fszahlungs mittel für straf gr zter Höhe bestraft. e . Reichsanz, und Pteuß. Staatsanz. Nr. 73 vom Nessel für Bettlaken Dr. Adolf Hir ch, geb. 8. * a1 d . anl. ; „Eine (
. Jahn, geb. 9. 10. 1897 in Karlsbad, zu⸗ Friedr. Erfurt ö ĩ lage n n re e e die denische Wehrmacht“, Ueber dem unteren Rand befindet 89 J. März 1942) in Verbindung mit § 3 der Satzung wird essel für Bettücher (Säuglinge ö, . Sohn, Wuppertal⸗ s h ge
. ; . ; ; z 3 23 z . Molton für Kinderbettwäsch att, ie de ehrm —; kännm Dieser Schein ist mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers u JJ . BVeyenbur grau /schwarz . Baier sich ein schraffiertes , mn , . e . . it j , , . . der i , r n sn, 2 J eb. 17. 9. 1888 in Purkales. 6 stoff. A Mis), für Roll= kein öffentliches Zahlungsmittel, sondern nur! 6. (1) Diese Anweisung tritt am 1. Oktober 1943 in Kraft. stimmt: ; Grobnessel für Dun gerstreuanzüge . b. Brod, geb. 28. . hänge e. . . verkehr innerhalb der deutschen ö bestimmt . . 2 nn tritt die Anweisung J der Reichsverein iqung . 81 36 . . ᷓ ge 4. 1914 in HSröße an Einzelfenster 24. S 1943. ö extilve 3 23 din ff in geb. . 1915 in Gebr. Holzapfel üer e Gual. Rl. - / sas Berlin, den 26. . k 24 i m. gen n, fm , . 2 Beschränkung des Färbens und Druckens . k ., zäletzt Sdelaser Gäßchen Nr. . C Co., Frieba ö . . Hauptvermwa . Wi 13 ; . ,,, . ; Zum Zwecke der Einsparung von Farbstoffen und anderen Erstlin gs und Kleinkinderhemdchen 100 2 Kol lat, ach . 56 . beiderseils glatt Maul. 113. (ä) Genchmigungen, die auf Grund der Anweisung J er- Produttionsmitteln wird verboten. 3 Leibbinden, Kniewärmer, Lungenschützer , ir z, fe, bebe, wen. ; . ) . teilt worden sind, behalten Gültigkeit, so lange die Reichsver⸗ 1. Für Lohnveredler und Selbstveredler , , , J rnb P. E. R. Poets Essayists) Prag, zuletzt Prag, brar me e gewicht: Anweisung Ill ö w nichts anderes bestimmt. Das gleiche a) das Färben und Bedrucken der Warenarten des Ab⸗ ö ö 1635 Karl Israel Bondy, geb. 27. 6. 1866 in Prag, Veltrup⸗ Werle LS ,, e. der Reichs vereinigung Textilveredlung Beschränkung von Hen. . . i n n, und Auflagen, mit denen die Genehmi⸗ schnittes A der Richtlinien zu dieser Auweisung, Säum⸗ und Umkettelungszwirn Vien W, Sternwartest rahe Nr. 45, letzt Gr, Aachen, du . 6 Fart⸗ . Veredlungsverfahren) . 9 6 ehen sind. b) das Färben der Warenarten des Abschnittes B der Schäfteschnürgarn 103. Karl Kraus, geb. 20.9. 1911 in Prapotiste, zuletz mich zh Str. 342 . ele mien. Vom 22. September 1943 1 Berlin, 22. September 1943. Richtlinien zu dieser Anweisung in anderen Farb⸗ EGinlagegarn 3 a und 3 6 ruh henbetäti= ] om 22. . . 9 .: ( . Reichsvereinigung Textilveredlung. — tönen, als sie sich aus Abschnitt B und aus den von , n., . gzrigz Grünbaum, geb. 29. 6. 1908 in öhm. ung durch endlosen Ket⸗ Auf Grund von § 4 der Anordnung über die, Errich ung ö Der Vorsitzer: Dr. Acht der Reichsvereinigung Textilveredlung herausgegebenen 2 Ecten . ga. Kami. Yr. Sue Grünbaum m. * 6 . n g, Jentralwelle . Reich vereinigung Textilveredlung vom 1. März . 6 26 Einheitsfarbkarten ergeben, ,, , ,. ä mn sn ghs zn Taz, zuletzt Prag XIX., Ka gelten binde oder Kegel. Preuß. Staatsanz. Nr. 3 ,, ö Richtlinien c)h das Färben der Warenarten des Abschnittes der
olol, oloꝛ Gibs, Gio? 6106 blos
. . nit 8 3 der Satzung wird u 2 ; 3 Richtlinien zu dieser Anweifu it ei 6 J geb. 1. 9. 1853 in Sam ⸗ Eichtabschiuß waggerech⸗ ; , ,, Teytilveredlung über zur Anweisung III der Reichsvereinigung Textilveredlung ch 3 ser isung mit einem höheren . ö zuletzt Eisenach / Thüringen Schloßbergstraße ter großflächiger Licht- der Anweisung ,. rr , geben ist Warenarten, die nur . Tönen der Einheitsfarbtarte g, 2X gell, ; 3 ! . 3 ! ; * h . ; efã ü ; zee, 1m duntlungsvorrich⸗- Rl. 8-436: 1942 Teutscher Reicksnnz. und Preuß. Staatsanz; i. 3 (GBeschränkung von Veredlungs verfahren) ch das Bedrucken der Warenarten im Maschinendruck ö hierdurch zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch ,, . bor, f, Fegember V A des Abschnittes E der Richtlinien zu dieser Anweisung n Reichsprotektor in Bähmen und Mähren, eingeßng zn, dun 13 verduntlung Modell v1. schaftsministers und im Einvernehmen mit der Wittschafts= hoh farbkarte Farbtöne Samt beim t zu 5 2 der Anwenßung) farben, mit höheren Walzenzahlen und auf anderen ¶ ) Schnürriemen ... . 4 046511, 0402 r protettor in Prag IIl., Drasitzplatz7n, zu melden. ee ,,,, 36 . ü . 3 2 . Einzel⸗ oder Gr = ; ; 5 int 9 Für Selbstveredler ; (3) Strumpfhalterband und gummielastische rag, den 23. September 1943. . , ze durch Draht= ] jonsmittel . engen reinkunstseidener Gewebe . — ᷣ t Sinn , m ö) . Staats polizei. Staatspolizeileitstelle Prag. ,, ,, Einsparung won Produttiens i ö mn (s Sengen von Wirk- und Strickwaren a) das Färben der Warenarten des Abschnittes D der Ie, , ⸗ 99 ttib! ö e, . ; 1 ; 6 ; 65) Gewirkte Futterware fü a . vollstandigen Lichtab⸗ indbe nde re don Kohle Und anderen Energietragern Dr sind , ,. Verhältnis der Produktionsmengen, als in Abschnitt D (6) de,. Futterware für Frauen und Bekanntmachung a schluß waagerechter, on Spinnstoffen, Gespinsten und anderen . ) angegeben ist, . a) rohweißes Grundmaterial .. x 1931 Spinnstoffwaren alle Werlgänge und Verfahren mie een nr. J,, ; b) das Bedrucken der Warenarten des Abschnittes E der by buntes Grundmaterial). K 2j . . Ettlingen⸗Maxau ¶ * umngspavier Gü· RL 3 4377] ausschließlich oder überwiegend dem e , ,, von sfrs 25 = ingen Mar ;. ] 1 /
. rte Th dd olistandigen scher Reichsanz. und Angesohlte Strumpfwaren. m n . Aufwand an Farbstoffen, als in Abschnitt C ange⸗ . oöffnungen Beschränkung von Veredlungsverfahren vom 18. Dezember, Vom 22. September 1943 ; Nr. 17, ⸗ ; z 56 irt⸗ . ro⸗Oberlicht⸗ 1942) mit Zustimmung des Reichswirt⸗ , * ; Ei w ; — mit einem höheren Durchschnittsverbrauch an Druck— Festgestellte Vermögenswerte sind dem Vermögen 5 Rollvorhang mit Feder⸗ . W, rsdusstrie bestimmt— sagte Wertgänge und erfahren ö 6 ö ⸗ g ; — 81 Sengen von Gespinsten Grundfarben, als in Abschnitt E angegeben ist. (2 Taffet⸗ und Köperband 1001 bis 1024 Ear ugturbeli vibe . d. Zum Fäöcck de Cinspar un von Produktions mitteln leichen von Kindel mul zechtkf en zue bicset Antweisung in Chem anderen 6) Feels nee deshsath n ann see, n, , . 36. n 46. n. bei der Veredlung v ; ürtte: ĩ inan jministeriums, Stültgart, über roßflächiger Lichtoöff⸗= i r —ᷣ ᷓ ; ; des Württembergischen Jinanʒ j ; ; ' , . Richtlinien zu dieser Anweisung im Maschinendruck in (6) Charmeuse und Charmeuse⸗Satin
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1 ; zi Gebrauchs⸗ Carbonist einem anderen Verhältnis der Produktionsmengen, (.) Fnterloc für Frauen und Mädchen. ; Nr. III / B käulllchkeit der Ware dienen und zur Erzielung der arbonisieren von Wollgeweben ᷣ i, se ᷣ . ; . ö. ; 6 Den Inhabern der Anleihestücke war nach dem im , 8 ö. . m n Jer g r Tee derlich sinb. ö bon Strumpfwaren als in Abschnitt E angegeben ist. (8) ,, . für Männer 9. Marz 1913 * der Bresse veröffentlichten Angebzt die Mög⸗ Lillingen in Baden glatt, grün chez, a⸗ 2 ö , , . §5 2 glos bis ollo 6. ; ('s msfußhérabsetzung auf 40“ jährlich pierstoff: A lo / lz). für 3 t 6 . 9 Lohnveredl d Selbst vered lichkeit , Zin . ef zuzustimmen Roöllhänge bis zu itz 4m uUntersagte Werkgänge und Verfahren . , n,, , . ᷣ 2 ; ohnveredler und Selbstveredler s oder der Rückzahlung in Reichsm ü . e na a Cinzelfenstern e. . ( Seidengriffausrüstung (zur Imitierung von Naturseide) 9 . , T : ] (2) Den Titelinhabern, die von dem unter () bezeichneten ö , RL3- 4379 8 Dem Verbot des 1 unterliegt ins beson dere, die me 4 Mattieren unter Antbendunß von Mattierungsmitteln , sind , die K 96 k . . . ö 5 1 h 9 D. . *. 9 2 2 * 21 3 . z . * 1. ß An e en feinen ,. ie en, ö 3 1 2. *. . 65 . . 5 w . . B . e n, . J (135 Gestrickte Oberbekleidung laußer ge⸗ asichfei gebe er vorerwähnten * . ö Li ändern, er⸗ ini dieser Anweisung ge . . ö. ö ; . strickte Jerseystoff J mg cht ee e, an, bis zum 31. Dezember 1943 zuzu⸗ werke , . ö . sonstigen linien zu dies z J Genehmigungspflichtige Wertgänge und Verfahren E) Selbstveredler sind Unternehmer, die für eigene Rech; (4) . . Kinder (gestrich5 per 1. 8 w 1943 z wig, Bez. Dresde ige lche“ * Gl ell. e, 83 J zu z 3 der Anweisung) nung erworbene oder hergestellte Spinnstoffe, Gespinste und (5, Gewirkte Danienstrümpfe. lin n. eAnleihestücke derjenigen Inhaber, die von diesem 285 g/ qm del wol; Genehmigungspflichtige Werkgänge und Verfahren . 9 ,, andere Spinnstoffwaren im eigenen Betrieb veredeln. (16) . ,, zn ö ; jerdurch zur . be, beiderseits glat ; , , ; ö J. nitterecht⸗Ausrüstung ö ; (17) Frauen⸗Wintermantelstoff .. ö i. ö. 3 i,, j . Die ,, gestrichen Die in Abschnitt B der Richtlinien zu dieser Anweisung 6. . (35 Beschichtung von Regenmantelstoffen, Stoffen für Arbeiter- 83 . Rückzahlung ö 94 1
18) Frauen⸗, Mädchen⸗ und Kinderkleider⸗ ö enn , mn, n,, , mit Genchnig ung der e , hu belleid ange und fit Berufe elteschtiolles dung Aenderung der Richtlinien as) gf ns , dieesfeer y dieser Anleihestücke hört mit dem 31. 3194 ir Langen⸗ 8443 Pz“ zu Schalvor⸗ vereinigung Textilveredlung oder der von ihr ermächtig [ , , . ; au 3 Die im Deuts ei Inhaber der ge⸗ (4) Die im Deutschen Reich wohnhaften In
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9) Trainingsanzüge...
Erft lings befleidung ĩgestrickt Herrensocken
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os03 bis 0611 OS03 bis 0811 O6ßol bis 0604 o7ol bis 0703 O7 05 bis 0709
— — 1 — 2 90 00 O O Oé —
Ce C e Ce Ce O St O r d do do de r de — O
1001 bis 1024 0704 0204 oꝛ07, oꝛos O20I bis 0203 O20l1 bis 0203 0205 0209 bis 0211 0206 O90l bis 0909 050 bis 0505 1001 bis 1024 0305 0311 O3065 bis 0310
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e von den Vors
; ö. für Lichtbänder, ; I. ; 2 Die Reichsvereinigung Textilveredlung kann die Richtlinien (19 Mützenstrichkuck haber der bielau el . 33. . Stellen angewandt werden. 4 4 n, . * *. e. n, . zu dieser Anweisung mit Züstimmung des Reichswirtschafts— y. e . htuch kündigten Anleihestücke haben noch folgende Möglichkeiten: große Glasflächen und 8 2. ren ö Textilveredlung erteilt. Wer Zulassungsanträge stellen will, hat . ministers durch Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger 215 Creise finette für San glingsileider. 1. Die Rückzahlung des Gegenwertes der Anleihe Fenster . CGtell, la (3ell Beschrãnkt zugelassene Werlgänge und BVerfah . hierzu eines Merkblattes zu bedienen, das bei der für die Genehmigung und Preußischen Staatsanzeiger ändern. 2 , und , , stücke in Reichsmark zu verlangen oder ⸗ wollgewebe, beiderseits chr assen ist die Anwendung der Werkgänge und zuständigen Stelle erhältlich ist. Anträge sind in doppelter Fertigung . 6 ) ga ell für Männerhemden .. ... stücke hsmart z 44 te n⸗ latt schwarz bestrichen, Beschränlt zugelasser s in, ee. eie An⸗ — einzureichen. §5 4 (24) Matratzendrell T. die fällige Kapitalforderung ab 1. April 1944 weiter⸗ Le r metergewicht: Verfahren, die in Abschnitt CO der Richtlinien zu dieler An⸗ . ö 1 . Jin g. weisung genannt sind. . ; ) . . ö, . (26 Berufsköper (Arbeiterbekleidung) Rö J Dietelgesellschast gassicherein Zuftumn ge den, Rl. 8 4 / g 55 . 6. Seschräntt zugelassene Wertgänge und Berfahren ; 6) Ausgenommen von den Vorschriften dieser Anweisung 23) Vollin llc Gr Die Tinglinhabet, diz denen, , , . mod., Berlin, Chinß aus Durnat Gan, Aenderung der Richtlinien * (zu 3 4 der Anweisung) sind . ga, ,, ,. 6 k ien & brauch machen wollen, werden eingeladen, eine ent⸗ Charlottenburg 9, stoff mit Runbschlauch⸗ e 9 ; J . wertgã der v M el a) Wehrmachtsaufträge, (295 Frauenkleiderstoffe (Kunstseide) eiten rauch n . khlulcibestucke mit dichtun ,, Textilveredlung kann die Richtlinien . ertgänge oder Verfahren ur zugelasfen für 2 e e ö k e , , l , , ,, n ĩ 3 = 43 / 82] Die Reichsvereinigung Textilveredlung n, de. . ; ; Aufträge der Reichsleitung der NS DA. 31 settstoff . . ö n,, . i is it Zusti des Reichswirtschafts⸗ (1) Merzerisieren zellwoll. Gespinste für Strumpfwaren t ; ; ö lz ad: (31) Korsettstoffft. . bem Coupon per 1. April 1944 und den folgenden bis spä⸗ Veltrup⸗ Werke webe „Qual. Dessin zu dieser Anweisung mit Zustimmung 68 e we de. ann e, , Gespinste Tun ch unmittelbare Lohnveredlungsaufträge ausländischer 32 Frautenfutlerlöper k, i n, dig e güde, ie, el e. An sf rs butch Bekanntmachung im Heutschm Reicheanzer . Spinnstofswaren Auftraggeber. H ; (sz Leibfutter für Männer und Knaben- in Stuttgart einzureichen. . ö. . . Str. und Abrollvorrichtung, und Preußischen Staatsanzeiger ändern. * (2) Naßverstreichen wollhal⸗ Mantellodenstoffe ch sonstige Ausfuhraufträge nach Maßgabe der im Deut⸗ bekleidung o3oe bis 6ο . Ani hesiis⸗ deren Inhaber icchträhkch R . Gůtekl. Ia (Hinterlle⸗ §586 .. tiger Spinnstofwaren schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger (34 Taschenfutter . zol 3i n sfenku ng auf 40 annehmen, werden mit ent⸗ bung: Verdunklungsha= 5 . (3) Sengen Leib und Bettwãäschestoffe zu veröffentlichenden Bekanntmachung 2 der Reichs⸗ (3565 Frauen⸗ und Mädchenleibwäsche (ge⸗ . e e gr fe lehre er . gare n n en, , Ausnahmen . . * 33 hellge färbte Berufs⸗ . Textilveredlung, . . . oꝛo/ Va n , ,. 2 5 1 e läu⸗ Nr. RL 3-42 z 8 en, di Anweisun 4 ; kleiderstoffe e) andere Aufträge, wenn die zuständige Reichsstelle oder Die angegebenen Farbtöne der EFRK sind auch verbindlich für ,,,, ff. versehen und den 6G eadr at hꝛeter gewicht: ö 9 Ausgenommen von den Vorschriften dieser A ꝛisung . . . ) erer, , Tf, 6 aft . . 3 bie . ö. e n,, ., , e,, . nn,, Kö hlun 835 9) ind: . . egenmantelstoffe ; tellungsanweisung Farb⸗ oder Druckvorschriften ge⸗ ge ärbt werden. Effektfäden sind hiervon ausgenommen. 9. e n n , , . 4 . 14 Reset AG., Brünn Luftschutz daus apotheken Rr 2 a) Wehrmachtsaufträge, Veredlungsvorschriften gegeben . . . y gha 6 6 den ö 2 0 3 ö t i i 9 8 I J l ä) . 2 2 . ,, ö Berln. den 2. ehtember hae, 2 ö. . ee, wn weisung ab- (Die beschränkte, Zulassung des weisung abweichen. Warenarten, die nur 6 , ,,. Farbstoff aufwand ist dadurch getilgt lt der Luftwaffe für Luftschutß. . hat, die von 1. . . Sengens gilt nicht für die in A2 (2) Ausgenommen sind ferner fest erteilte, aber noch nicht . gefärbt werden dürfen . 9 . V . . 1 rg ehe, Oberst. b) i . der Reichsleitung der RS Dl d;. . . reinlunstfeidenen Ge- oder nur teilweise ausgeführte . wenn die Veredlung 8 w * 8 n, w,, . o M. ge . 8 DP.“ svor⸗t ᷣ . vor dem 31. Oktober 1943 abgeschlossen wird, ng . . Schuldner zu 4m Jahres zimsen stehenzu klau. Re itung der NSDAP. Veredlungsvor ; ö. ꝛz t r, n ; ö. : Buckstin für Arbeitsjoppen werden die Ninleihe fie bei der Württembergischen Staats⸗ . . ,,, 9 8 ten dieser . . von Mantel ⸗ Florgewebe . ; er, an . . uin r ge en n ö r nl bum ö ren n mn, . schulden verwaltung hinterlegt. . k ; Bek tmachung Anweisun abweichen . . ö. Rauhen von kunstseidenen Interloc⸗Henkelplüsch ; eredlung vor, in besonder egründeten Einzelfallen us⸗ Oberstoff fur Knaben und Burschen . ᷣ ꝛ ] r Schweiz und in den . ekann ⸗ uweisung , ö . [. . n . , ö, Vorschlag über Behelfszahlungs mittel für die deutsche Wehrmacht c) unmittelbare Lohnveredlungsaufträge ausländischer , neuf e, . ö 2 . ö . ö . 3 , n, ; . . 943 ĩ Auftraggeber, ö Ma! im Deut ⸗t Stoffen fertigung bei der Reichsvereinigung Textilveredlun einzu⸗ Knaben⸗ und Burschenwintermantelstoff emacht 66 Vom 24. September 1 — träge nach Maßgabe der im Deu . t . gung . . = . ge ö Der Reichsmark⸗Gegenwert derjenigen Anleihestücke, d) sonstigs Ausfu hrguftr 294 Preußischen Staatsanzeiger Riffeln Farbige Satins aus Baumwolle reichen. Die Anträge müssen, soweit sie von Lohnveredlern Männerwintermanterstoff . ,,, dung im inneren Zahlungsverlehr der Behr ⸗· schen Reichs anzeiger unde d ich⸗ . und oder Zellwolle, auch in Ver⸗ gestellt werden, den Namen des Auftraggebers enthalten Kleinkindermantelstoff ; nhaber bis zur gs tem be, Zur Verwendung im t z n Bekenntmachung 2 der Reichs ⸗- . den d raggebe . 4 36. eren Inhabe , men, , t e z des Ober⸗ u veröffentlichenden Belenntmach ö n, , n. J e m. . ö M J chkeiten keinen Gebrauch machen, 1 erden nach besonderen Anordnungen e 3 ' ö . ung en er ie Ausnahmegenehmigungen können mit Bedingungen oder roz 9 s usgedru g Far stoff einfach . (64) er r rg n en Sperrkonto bei der Konver— , der Wehrmacht . . dereinigung Textilveredlung, * () ö Walzen · a g. ö Kaschierstoffe Auflagen versehen werden ; . , e agen auf 2 2 Ware. Bei Ankbendung konzen= wird am 1. * ö . 3, . ) . = ö ö ere Au trã e, , . . prãägung orgewebe ö trierter Far toffmar en ist das onzentrations verhältnis u berück⸗ ea n n, . . rn ie le Behels zahlung mitte für die deutsche Wehrmacht ö . die nf nige Reichsstelle oder Bewirtschaf⸗ / Vorgaufrage von Kreppgeweben ⸗ d 5 ⸗ sichtigen. ⸗ g , i enen, zu 1, 5, 10 und 50 Reichspfennig und ö. 1 und.? e, ,. tungsstelle bei der Erteilung der Herstellungsanweisung ö . Meinungsverschiedenheiten — 26. diese Einzahlung getilgt. ; zum' Zehnfachen des Nennwertes durch die Reichskreditkassen Veredlungsvorschriften gegeben hat, die von den Vor⸗ ⸗ 24 Simi ien, ist das Kalandern von nasser Ware mit geen, Ergeben sich aus dieser Anweisung Meinungsverschieden⸗ ö. Das Material darf nicht vorgebleicht werden. en 25. September 1943 5 Sgegeben . ö . bweichen zen zur Erzeugung eines merzerisierähnlichen waschbeständigen ᷣ ; 2. ; ; Falls die Gewebe nicht als solche gefärbt, sondern aus gefärbtem Stuttgart, den 26. September 143 an Wehrmachtkassen au 94 benänd auf. Wasserzeichen papier schriften dieser Anweisung a , dier hoch Rich Glanzes. heiten zwischen Veredler und Auftraggeber, so ist die Ent. Nater al angesertigt werben, witdemsösahlei fie se zu pe den. daß n,, . agt & e, , ie e, i . ul lersche erm? sich durch 93) ö 2 . . r ie fr e . , ist die Glanzerzeugung auf einem Stoß / oder Stampf⸗ . e der Reichsvereinigung Textilveredlung herbeizu⸗ die gefarbten Garne in der Hauptsache auf der Oderseite in Erscheimmmg Mit der Führung der Geschäfte beauftragt: . Vi J. . der T , ug e , wu . ö 3 Waldmann. Größen und Farben. 6 ͤ