— *
Domus bona Grundstücks A. G.
L20972]. in Liqu.,
Berlin, Frankfurter Allee 320/21. Bilanz per 31. Dezember 1942.
Besitz. R. A Grundstück . =. Allee. . 268 704, —
Abschreibung 5 646, — 263 058 — Nietrüclstände· == 605 69 Posten der Rechnungs⸗
ah gren ng . 120405 Liquidations vermögen 36 570,82 390 10982
Verlust 1942 8 530, —
306 gos sõs
Schulden. 1 277 200 — Posten der Rechnungs⸗
abgrenzung. .. 2 S28 51
Schuld an Tilgungsmasse 23, ga0 os
303 g68 d
Berluste. RA * Hypothekarzinsen ..... 21 000 — i 24 s97 56 Hausreparaturen.. ... 6183 85 Wasser⸗ und Müllgebühren. 6291 22 Beheizung und Beleuchtung. 4 259 25 1 3 67687 Löhne, Krankenkassen u. Sozial⸗
versicherungsbeiträge .. 3 627605 Div. Hausspesen, Versiche⸗
, 155122 Rauchfangkehrer... .. 165715 Gebühren an Deutschen Reichs⸗
anzeiger und Notat ... 264 26 Handels- und Gewerbekam⸗
. beitrnn 146 24 Abschreibungen.. .. 5646 —
I8 200 67 Erträge. Mieteinnahmen ...... 68 466 62 Gewerbesteuerguthaben .. 120405 1́‚ę·( 8 530 —
— —
78 200167
Wien, 30. April 1943.
Erwin Schneider. Aufsichtsrat: Dir. Ernst Glaser, Vor⸗ sißer, Berlin; Dir. Kurt Draber, stellv. er. Berlin; Prok. Karl Hruschka, Dien.
Aktiengesellschaft für Grundstücks⸗ verwaltung und Außenhandel, Berlin W 559, Bamberger Str. 3. Bilanz per 31. Dezember 1942.
20973). Aktiva. RXV & lagevermögen:
Bebaute Grundstücke mit Wohngebäuden: Buch⸗ wert am 1. 1. 1942. 203 477,70 Abschreibung 6 064,16
VF TI s
hHauszinssteuer⸗
abgeltung 587 500, — 284 923 54 Umlaufvermögen: Grundschulden 1l,—
Sonstige For⸗ derungen. . 171 742,47
Kaution. 60, — 171 803 47 Posten der Rechnun g?⸗ . / 724 21 Verlust: Vortrag aus 1941 10 247,89 Gewinn 1942 6 062, 30 418559
Ewentualschuld c J nd; · —
Ti s s
Passiva. « Grundkapital ..... 20 000 — Bertberichtigungen 500 — Rücktellungen . 27 S52 50 Verbindlichkeiten:
Hypotheken⸗ schulden .. 283 620,44 Verbindlichkeiten auf Grund von Leistungen. g 892, 59 293 513 93. Posten der RNechnung?⸗ gögrenzungg⸗⸗ 119771 28 Eventualgläubiger 25000, — 461 636 81
Gewinn⸗ und Berlustrechnung ver 31. Dezember 1842.
—
Aufwendungen. RM, & Löhne und Gehälter .. 28 504 359 Soziale Abgaben.... 429 62 Abschreibungen a. Grundstücke 6 05416
R 9 64503
Steuern vom Einkommen, vom
Ertrag und vom Vermögen 23 36455 Sonstige Steuern.... 586 06 Beiträge an Berufsvertretgn. 96 88 Außerordentl. Aufwendungen 20 ob = Verlustvortrag aus 194 10 24789
3s 73s 7
Ertrã ge. Ausweispflichtiger Rohüber⸗ schuß (gemäß § 132, II, 1. e 63 63519 Außerordentliche Erträge .. 31 108 — Verlust: Vortrag aus 1941. 10 247,89 — Gewinn 1942. 6 O62, 39 418559 98 928 78
Berlin, den 31. Dezember 1942. Aktiengesellschaft für Grund stücks⸗ verwaltung . Außenhandel. Draber.
Aufsichtsrat: Bantier Heinz Bor— chardt, Vorsitzer, Berlin; Dir. Ernst Glaser, stellv. Vors., Berlin; Karl⸗Heinrich Drinkuth, Berlin.
Homburg;
Erste Bettage zum Reichs und Staatsanzeiger Nr. 228 vom 27. geptember 1943. S. 4
21529 „Hagesüd“ Süddeutsche Handelsgesell⸗ schaft für das Fleischereigewerbe A. G. in Stuttgart⸗Feuerbach. Aufsichtsratsmitglieder sind nun: 1. Albert Vöhringer, Fleischermeister in Stuttgart Vors.), 2. Johannes Flas, Obermeister in Reutlingen stellb. Vors.), 3. Hans Mehl, Ober⸗ meisterstell vertreter in Nürnberg, 4. Hans Rehm, Be irksinnungsmeister in Augsburg, 5. Otto Surber, Be⸗ e n . in Schwieber⸗
ingen. Stuttgart, den 22. September 1943.
Der Vorstand.
21541 Chr. Metzger C Cie. A. G.,
Bad Homburg v. d. Höhe. Nachtrag zur Veröffentlichung der Bilanz per 31. Dezember 1942: Vorstand: August Fastrich, Inge⸗ nieur, Bad Homburg; Wilhelm Metz⸗ ger, Kaufmann, Bad Homburg; August Wilhelm Hoeck, Diplomkauf⸗
mann, Bad Homburg.
Aufsichtsrat: Vorsitzer: Rudolf Metz⸗ ger, Diplvmingenieur, Frankfurt a. M.⸗Höchst; Frau Käte Metzger, Bad Christian Metzger, Kauf⸗ mann, Bad Homburg; Theodor Haller, Fabrikant, Friedrichsdorf i. Ts.; Fritz Küssing, Bankdirektor, Bad Homburg.
2isesf
Badische Baugesellschaft Aet. Ges. für Hoch⸗ und Tiefbau, he i. B.
9 — 2 8 D 2 * 2 8 ü 8 2 8 — 8 8 * * — 8 * . 2 S8 823 2 8 32 — 8 8d — .
Dr. Löhr, Freiburg i. B., sein Amt
Gemäß s 19 Ziff. 3 der Verordnung
zur Durchführung der Vorschriften
über die Pflichtprüfung der Wirt⸗
ö
15. Verschiedene Vekanntmachungen
schaftsbetriebe der öffentlichen Hand vom 30. 3. 1933 geben wir hiermit das abschließende Prüfungsergebnis unserer Jahresrechnung für das nn,, . 1942/43, endigend am 31. März 1943, bekannt: Es wird festgestellt, daß nach pflicht⸗ emäßer Prüfung durch die von dem emeindepcüfungsamt . ten Wirtschaftsprüfer Dr. rer. pol. Paul Gerstner und Dipl.⸗Kfm. Hellmuth Herrmann auf Grund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen des Betriebs sowie der erteilten ö gen und Nachweise die Buch nnn und der Jahresabschluß zum 31. 3. 194! der Niederlausitzer Ueberlandcentrale G. m. b. H. in Calau den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, und daß im übrigen auch die wirtschaftlichen Ver⸗ hältnisse des Betriebes wesentliche Be⸗ anstandungen nicht ergeben haben. Frankfurt (Oder), 28. August 1943. (Dienststempel.) Gemeindeprüfungsamt Aktenz. 221 N. U. C. Frhr. v. Spiessen,
Leiter des Gemeindeprüfungsamtes. Niederlausitzer Ueberlandeentrale m. b. H.
Scheller. Spiegler.
2066 ö
Die Firma Soltau⸗Werk G. m. b. S. in Köln⸗Mülheim, Deutz⸗Mülheimer Straße 195201, ist aufgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich zu
melden. »Zum Abwickler ist bestellt Peter
Fabrizius, Köln-Mülheim.
Köln⸗Mülheim, den 25. Sept. 1943. Soltau⸗Werk G. m. b. H. in Liquidation.
II. Genosfenschasten 216 15 Kühlhallen Schönpriesen e. G. m. b. 5.
in Aussig. .
Wir laden die m,, ,, . zur
V. ordentlichen Hauptversammlung ein. Zeit: Freitag, den 8. Oktober 1943,
17 Uhr. Ort: Aussig⸗Schönpriesen, Aussiger Straße 12. Tagesordnung:
1. Geschäftsbericht und Jahresrech⸗ nung für 1942.
2. Verwendung des Reingewinnes.
3. Wahl des Vorstandes.
Die Versammlung ist ohne ,, 9 die Zahl der Anwesenden beschluß⸗ fahig.
Aussig, am 24. September 1943.
Der Vorstand.
2E5F7]. Provinzialbank Pommern, Stettin Vekanntmachung — . über die prospettfreie Zulassung zum Börsenhandel von eM 5 009 900, — 479igen Pfandbriefen, Reihe 2 — Wertpapier⸗Kennummer 20806 —. Buchst. A Buchst. B Buchst. C Buchst. D Buchst. E Gruppe zu FM 5000 zu R., 2000, zu RM 1000 zu RM 500 zu Re 100 2 Nr. Nr. Nr. Nr. 1 1440 401 -= 4565 951 — 1092 2371 — 2450 3171 — 3250 2 41 —80 456-510 1093 - 1234 2451 - 2530 3251 — 3330 3 SI -= 120 5 1 -= 6565 1235 — 1376 2531 — 2610 3331 — 3410 4 121 —160 566 — 620 13771518 2611-2690 3411-3490 5 161 —200 621 -= 676 lõlꝗg -= 1660 2691 —2770 3491 — 3570 5 201 - 240 676 - 730 1661 - 1802 2771 - 2850 3571 -= 3650 7 241-280 731 — 785 1803 - 1944 2851 — 2930 3651 — 3730 8 281-320 786 - 840 1945 — 2086 2931 - 3010 3731 — 3810 9 321 — 360 S4 1 -= 895 2087 - 2228 301 1 - 3090 3811-3890 10 361 — 400 96 - 950 2229— 2379 3091-3170 3891 — 3970
Der Herr Reichswirtschaftsminister hat
durch Erlaß vom 14. 9. 43 — IV. Kred.
1787/43 0 XI — angeordnet, daß es vor der Einführung der vorbezeichneten Pfand⸗
briefe an der Börse zu Berlin der Einreichung eines Frospektes nicht bedarf. Mit
dieser Anordnung gilt gemäß 5 40 Abs. 1 Satz? des Börsengesetzes (RGBl. 1908 S. 215) die Zulassung der Pfandbriefe zum Handel an der Wertpapierbörse zu Berlin als
erfolgt.
Die Genehmigung zur Ausgabe der Pfandbriefe ist von dem Herrn Reichswirtschafts⸗ minister mit Erlaß vom 28. 9. 1942 (V. Kred. 2422/42) k .
Die Pfandbriefe lauten auf den Inhaber, sind unter dem 20. 2. 1943 ai r ent;
tragen die fatsimilierten Unterschriften zweier Vorstandsmitglieder, das Trockensiege der Provinzialbant Pommern und die eigenhändige Unterschrift eines Kontrollbeamten. Den Pfandbriefen sind Zinsscheinbogen mit je 20 Zinsscheinen sowie mit je einem
Erneuerungsschein beigegeben.
Die Verzinsung der Pfandbriefe beträgt 45 für das Jahr. Die Zinsen werden
halbjährlich nachträglich am 2. 1. und 1. gezahlt.
7. jedes Jahres, erstmalig am 2. 1. 1944
Die Tilgung der Pfandbriefe erfolgt nach Kündigung oder Auslosung unter Be⸗ achtung einer Frist von zwei Monaten zu einem Quartalsersten sowie durch Rückkauf.
Die Rückzahlung findet spätestens am 31. 12.
briefe nicht kündigen. (
2015 statt. Die Inhaber können die Pfand⸗
Für die Sicherheit der Pfandbriefe haften die in das Pfandbriefregister eingetrage⸗ nen Hypotheken; außerdem haften das gesamte Vermögen der Provinzialbank Pom⸗ mern sowie der Provinzialverband von Pommern und der Pommersche Sparkassen⸗ und Giroverband. Die Pfandbriefe unterliegen dem Gesetz über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlichrechtlicher Kreditanstalten vom 21. 12.
1927 (RGBl. 1 S. 492.
Die Einlösung der Zinsscheine und ausgelosten Pfandbriefe, die Aushändigung neuer Zinsscheinbogen sowie alle sonstigen die Pfandbriefe betreffenden Maßnahmen erfolgen kostenfrei bei der ö , , nr, Pommern, Stettin, bei deren Zweig⸗
anstalten, bei der Deutschen G
rozentrale — Deutschen Kommunglbank -=,
Berlin, hei der Deutschen Landeshbantenzentrale Aktiengesellschaft, Berlin und bei allen Girozentraleu und Landesbanken sowie ,
Sparkassen und Girotassen.
Die Auslosung oder Kündigung sowie alle sonstigen die Pfandbriefe betreffenden Betanntmachungen werden im „Deutschen Reichsanzeiger“ a . enn, dem wird in der „Berliner Börsen⸗Heitung“ auf diese Bekanntmachungen hingewiesen werden. Die ausgelosten Nummern werden binnen 14 Tagen nach ben Ziehungen die Restantenliste wird einmal im Jahr veröffentlicht. ;
Die Pfandbriefe sind auf Grund der Verordnung über die Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen vom 7. 5. 1940 (RG Bl. 1 S. 756)
zur Anlage von Mündelgeld geeignet. Die bei der Deutschen Reichsbank zugelassen. Stettin, im September 1943.
Pfandbriefe sind zum Lombard vertehr
Provinzialbant Pommern.
Deutsche Anwalt⸗ und Notar⸗Wer sicherung Lehenzhersicherungsherein 1. G. zu Berlin — Verwaltung Falle (6agl').
Gewinn⸗ und Berlustrechnung für das Geschäftsjahr 1942.
I. Zahlungen II. Zahlungen III. Zahlungen
1. aus Vor
VII. Sonstige Einnahmen..
2. aus dem Geschäftsjahre: abgehoben
,
Gesamteinnahmen
B. Ausgaben.
für unerledigte Versicherungsfälle der Vorjahre aus
für Versicherum sverpflichtungen im Ge
, ö
selbstabgeschlossenen Versicherungen, (darunter zurückgestellt: , ;
s chäfts jahre
aus selbstabgeschlossenen Versicherungen (darunter zurückgestellt: RM 361 239,17).
für Rückkäufe aus sell stabt eschlossenen BVersiche⸗
rungen (darunter zurückgestellt: EA 16480,61) .. IV. Ueberschußanteile an Versicherte: ih nn ne,,
nicht abgehoben....
1984,ů71 7 679, 16
Fi zds 7h
i 3s
16.
372 40587
213221. A. Einnahmen. RAM S* J. Ueberträge aus dem Vorjahre: J 1 nge, JJ 32 159 013 31 2. Rücklage für schwebende Versicherungsfälle .. . ... 389 208 44 3. Ueberschußrücklagen der Versicherten ... 1122 658,48 . Zuwachs aus dem Ueberschuß des Vorjahres 121 050,097 1 243 708 55 d 232 752 56 II. Beiträge für selbstabgeschlossene Versicherungen ..... 4 660 652 54 III. Nebenleistungen der Versicherungs nehmer... .. 11 68298 ,,,, ,,, ö 1418 636 93 w an, . 342 723 10 V. Gewinn aus Kapitalanlagen: 1. Kursgewir . 40 988 47 2. Sonstiger Gewinn.... 6 370 — VI. Vergütungen der Rückversicherer: . l. Deckungskapitalergänzung gemäß 5 67 VAG. ...... 132 154 80 2. Eingetretene Versicherungsfälle .... . . 189 960 54 . H 22 363 93. 4. Gonsige deitun geen, . 23 246 22 575 848 06
2929 81577 106 37411
9 663 87
II. Hypotheken l. öffentlich 2. Sonstig VI. Beteiligung IX. Noch nicht
Sinterlegte XV. Bürgschafts
Bücher und der S erteilten Aufklärun
Bauer, Wien; RA. RA. Hans Kujath,
.
, . J X. Vorauszahlungen und Darlehen auf Versicherungsscheine .. en an sonstigen Unternehmungen.... —ĩ VII. Guthaben bei Bankhäusern, Sparkassen uw. .. Rücständige Beiträge. =.
L. Gesetzliche Rücklage (5 37 VAG.) II. Wertberichtigungen JJ III. Decdungs kapital: ö
l. Kapitalversicherungen auf den Todesfall ...
abschluß und der Jahresbericht, soweit setzlichen Vorschriften. Halle (Saale), am 21. Augu
Berlin; IR. Johannes Rupp, Karlsruhe; IR. Karl
und Grundschuldforderungen ..... III. Schuldscheinforderungen gegen:
re,, , ,
e Körperschaften. 4 2 2 41 2. * 1 1 2 2 2. 2 6 2 12 1 1
p — *
fällige Zinsen ...
X. Rückständige Zinsen und Mieten.. ...... XI. Kassenbestand einschl. Reichsbank⸗ und P XII. Geschäfts einrichtung... .. „ Sonstige Forderungen
Werte, sonstige EM 11769, 38 schuldner RM 439 167,905 Ge
R. z erpflichtun gen.
—— 8 — 2
6atz 005, 48
ie es.
*
ö
ostscheckguthaben ..
samtbetrag
43 149 633 91
— —
1000000 —
nicht abgehoben... 2883,04 573 185 99 V. Vergütungen an die Rückversicherer: . 1 er ichen, 554 04296 8, JJ, J 166 472 93 wd , 365 145 95 VI. Verwaltungskosten: ͤ 1. Abschlußkosten (erstmalige Kosten) J...... .... 116713 33 JI . 217 295 53 3. Beiträge an Berufsvertretungen. ..... . 2 269 — 4. Steuern und öffentliche Abgaben. ...... .... 75 glol9 darunter zurückgestellt: R. 19 349,8 ö . , 87 414 39 D , . 2 000 — IX. Deckungskapital am Schlusse des Geschäftsjahres: l. Kapitalversicherungen auf den Todesfall .. ...... 21 908 42781 2 Mann nn,, ,, 11209551 86 3. Sonstige Versicherungen k 398 13819 4. Aufwertungsversicherungen (Aufwertungsstoch . ..... l 506 879 82 X. Ueberschußrücklagen der Versicherten. ..... ..... 1177 074358 XI. Sonstige Reserven und Rücklagen. 83 463 02 XI. Sonsti ge Lusgabeen k . 90 427 25 XIII. Fer m gersch ß . 126 638 01 Gesamlaus gaben Mad Jo i Vermögensrechnung zum 31. Dezember 1942. A. Bermögenswerte. FR. AM I. Grundbesitz . . 7571 580 —
16700 146 41
3 222 303 79
II 547 700 40 2137 774 29
260 136 40 74 520 05 200 508 28 18 532 85 219 834 26 11 740 - 1194 85718
168 217 40
21 908 427 81
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen
chriften der Versicherungsunternehmung
gen und Nachweise entsprechen die Buchf
1943. Der Prüfer:
2. Rentenversicherungen ..... Gm 11 209 551 86 ,, 398 138 19 4. Aufwertungsversicherungen (Aufwertungsstoch .... 1506 87982
I. Reserve für schwebende Versicherungs fälle. . . ...... 433 300 90
X. Ueberschußrücklagen der Versicherten ...... ... . 1177074658
VI. Sonstige Reserven, und zwar:
1. Für Zuschußrenten (Elzehilfe) ..... ö 65 821 78 2. Für nicht abgehobene RKückkäufe ..... ö 1648061 3. Für Wiederinkraftsetzungen ...... , 5 000 - 4. Für nicht abgehobene Ueberschußanteile . ...... 10 562 20 , 19 349 85 6. Für Pensionsverpflichtungen ...... ...... 10 61212 z Für sonstige Zwecke amen nat ne,, , 2 02912 VII. Verbindlichkeiten gegenüber anderen, Versicherungsunterneh⸗ mungen, aus dem laufenden Rückwvversicherungsverkehr .. SI 778 68 VIII. Sonstige Verbindlichkeiten: 1. Hypotheken auf eigenem Grundbesitz.. ...... . 1 694 oꝛs3 31 2. Haus zinssteuertreuhandkonto Deutsches Reich . 2455 200 — 3. Angesammelte Ueberschußanteile der Versicherten K 433 813 55
. 66 , ,,. JJ . 1II9 09419
ö echnung z abgrenzungsposten——
X ö ; 6. f ö. ö. * Gesamtjahresertrag J 663 190,03 Vorahüberweisung an den Aufwertungsstock gemäß
625 Abs. 3 der Satzung Vorabüberweisung an die Ueberschußrücklagen gem. 5 26 Abs. K der Satzung... .. S806 s56202 126 638 01 Gesamtbetrag 4 Halle (Saale) / Serlin, am 19. August 1943. ; . . . Der Vorst and. Dr. Oellers. Dr. Bis hoff, z. 3. bei der Wehrmacht. 9
Prüfung auf Grund der
sowie der vom Vorstand
gtufsichterat:; Men Ge le, win ha fterrüser Au srat; JR. Prof. Dr. Noack, Berlin, Vorsitzer; RMA. Dr. Dr. Köln, stellv. Vorsitzer; RA. Dr. Gerd Wiebols, ö
ührung, der Rechnungs⸗ er den Rechnungsabschluß erläutert, den ge⸗
Otto Nelte,
Leipzig, Schriftführer: RA. Dr. Fritz
Dr. Wilhelm Hawlitzky, Forst; JR. Dr. Christian Kühn, Nürnberg;
Czortow; RA. Herbert Liman,
*
alle (S.; IR. Werner Rang, olpers, Lennep.
l
Deutscher Reichs anzeiger Preußischer Staatsanzeiger
— — r .
ohne Zentralhandelsregister
Vezugsyreis Bezugspreis der Ausgabe ohne
monatlich 1,50 Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Selbstabholer die Anzeigenstelle Sw 6s, Wilhelmstr. 32.
Erscheint an jedem , , in einer Vollausgabe und in einer Ausgabe — D 8 8 beilage. Soweit der Deutsche Reichsanzeiger und ꝰ * Preußische Staatsanzeiger in Gesetzen und Rechtsverordnungen als amtliches ; Ve r, ,. bezeichnet worden ist, hezieht sich das auf die Vollausgabe. — c j. x. er BVollausgabe durch die Post monatlich 2.30 Ré zuzüglich . 185 M. Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,96 RMA. 33
Sentralhandemregisterbeitage durch die Post
monatlich 2. — e, . Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle ö erlin für
Lande)
Einzelne Nummern kosten 30 My, ein zelne Beilagen 10 . Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Anzeigenpreis für den Raum einer fünsgespaltenen 55 mm breiten Penlt⸗Zeile 1ñ10 4, einer dreigespaltenen 9 mm breiten Petit-Zeile — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilh elmstraße 3. Alle Dructaufträge find auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, ins besonbere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch ct (einmal unterstrichen) oder durch Sperrbruck (besonderer Vermerk am hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Berlin, dienstag, den 28. September, abends
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1 1913 Poftscheckkonto: Berlin 418 21
1945
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
Anweisung Nr. 1 der Fachuntergruppe Bettfedernindustrie als Bewirtschaftungsstelle für Bettfedern des Reichsbeauf⸗ tragten für Kleidung und verwandte Gebiete. Vom 21. Sep⸗ tember 1943.
Sechste Bekanntmachung zur Anordnung Nr. 1 der Gemein⸗ schaft Schuhe (Bezug von Schuhwerk gegen Kontroll— abschnitte der Reichskleiderkarte) Vom 25. September 1943.
Amtliches Deutsches Reich Anweisung Nr. 1 der Fachuntergruppe Bettfedernindustrie als Bewirtschaftungs⸗
stelle für Bettsedern des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete
Vom 21. September 1943
Auf Grund der Anordnung VII 43 des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 89 vom 12. April 1943) in Verbindung mit 88 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 — RGBl. 1 S. 685 — wird mit Zustimmung des Reichsbeauf⸗ tragten für Kleidung und verwandte Gebiete folgendes an— geordnet:
§51
Bezug und Lieferung von Bettfedern
(1) Durch den Nachtrag 4 zur Anordnung Is43 der Reichs⸗ stelle für Kleidung und verwandte Gebiete vom 21. Sep⸗ tember 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staats⸗ anzeiger Nr, 222 vom 23. September 1913 sind die Bett⸗ . einschließlich Couchses in die Bewirtschaftung ein⸗ ezogen worden, indem sie ausdrücklich für bezugsbeschränkt 2. wurden. Damit regelt sich der Absatz an den Ver— braucher nach der Anordnung 43, während für die Liefe⸗ rung im Warenverkehr die Anordnung II43 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete vom 29. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 5 vom 8. Januar 1943) maß⸗ ebend ist. Der Absatz an den Verbraucher erfolgt also vom Inkrafttreten des obengenannten Nachtrages ab nur gegen Bezugschein, während eine Lieferung im Warenverkehr von da ab nur gegen Bezugsberechtigungsschein möglich ist. Die von der Verkaufsstelle eingenommenen Bezugscheine werden von den Wirtschaftsämtern in Bezugsberechtigungsscheine, um⸗ gewandelt mit der Maßgabe, daß Bezugsberechtigungsscheine unter 5 kg nicht ausgestellt werden.
(2 Zur Einfuhr vön Bettfedern, einschließlich Couchses, sind nür von der Bewirtschaftungsstelle bestimmte Unter⸗ nehmen zugelassen.
(3) Der Aufkauf der im Inland anfallenden Bettfedern leinschließlich Couchses) darf nur durch bestimmte von der Bewirtschaftungsstelle dazu bestellte Unternehmen erfolgen. Auf die Erfassung auch der kleinsten Anfälle im Betrieb oder Haushalt kann nicht verzichtet werden.
(4 Soweit die Einführer und Aufkäufer die Bettfedern nicht selbst bearbeiten, dürfen sie diese nur mit Genehmigung der Bewirtschaftungsstelle an bestimmte Unternehmen zur Bearbeitung weiterliefern.
(5) Aus dem Protektorat Böhmen und Mähren können
Bettfedern (einschließlich Couchses) nur gegen einen von der Bewirtschaftungsstelle ausgestellten Bezugsberechtigungsschein bezogen werden.
(6) Bei Abgabe von Bettfedern an Betriebe, die außerhalb des Lenkungsbereichs der Reichsstelle für Kleidung und ver⸗ wandte Gebiete stehen, wird der Bezugsberechtigungsschein von der Bewirtschaftungsstelle ausgestellt.
§8 2 Preisbildung
(1) Die Preise für Inlandskäufe ergeben sich aus den An⸗ ordnungen des Reichskommissars für die Preisbildung.
(2) Die Angemessenheit der Preise der aus dem Ausland oder aus dem Protektorat Böhmen und Mähren in das Reichsgebiet verbrachten Federn (einschließlich Couchéses) wird durch einen der Bewirtschaftungsstelle angegliederten Prü⸗ fungsausschuß oder durch einen besonderen Beauftragten dieses Ausschusses überprüft.
83 Bearbeitung
(I) Die Bearbeitung aller Geflügelfedern hat nach den Be⸗ stimmungen des Reichsausschusses für Lieferbedingungen (Ral 092) zu erfolgen.
(2) Als bearbeitete Bettfedern gelten also nur Bettfedern, die mindestens
a) durch Wasserwäsche von allen unreinen Bestandteilen und Krankheitskeimen befreit, b) durch Wasserdämpfe weiter sterilisiert und
e) soweit erforderlich nach Qualitäten sortiert worden sind.
(3) Die Lohnbearbeitung von Geflügelfedern über 5 kg bedarf der Genehmigung der Bewirtschaftungsstelle, wobei alle innerhalb eines Monats erteilten Aufträge zusammengerechnet werden.
§5 4 Melde⸗ und Aufbewahrungspflichten
(I) Sämtliche Einkäufe, sowohl im Inland, als auch im Ausland, sind von den zugelassenen Betrieben der Bewirt— schaftungsstelle vierteljährlich zu melden.
(2) Die Bettfedern-Bearbeitungsbetriebe haben am letzten Tag eines jeden Monats den Lagerbestand gewichtsmäßig der Bewirtschaftungsstelle zu melden, wobei eine Aufteilung nach Rohware, Halbfertigware und Fertigware zu erfolgen hat.
(3) Jeder Bettfedern-Bearbeitungsbetrieb hat Kaufmuster über alle Lieferungen von mehr als 100 kg ein halbes Jahr lang zu verwahren.
§85 Ausnahmen
In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anweisung zugelassen werden. §56 Strafvorschriften Zuwiderhandlungen gegen die Anweisung werden nach den
Ss§ 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 bestraft.
§ 7 Inkrafttreten ;
Diese Anweisung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal⸗ tung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.
Berlin, den 21. September 1943.
Fachuntergruppe Bettfedernindustrie als Bewirtschaftungsstelle für Bettfedern des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete.
H. From m.
Sechste Bekanntmachung zur Anordnung Nr. 1 der Gemeinschaft Schuhe (Bezug von Schuhwerk gegen Kontrollabschnitte der Reichskleiderkarte) Vom 25. September 1943
Auf Grund des 5 6 der Verordnung über die Verbrauchs⸗ regelung für Schuhe und Sohlenmaterial vom 16. Januar 1913 (RGBl. I S. 26) wird mit Zustimmung des Reichswirt⸗ schaftsministers angeordnet:
Ab 1. Oktober 1943 berechtigt von der Vierten Reichskleiderkarte für Kinder im 2. und 3. Lebensjahr der Kontrollabschnitt B zum Bezug von 1 Paar Leder⸗
straßenschuhen, — . von der Vierten Reichskleiderkarte für Knaben und Mädchen vom vollendeten 3. bis zum vollendeten
15. Lebensjahr
der Kontrollabschnitt D zum Bezug von 1 Paar
straßenschuhen.
Ab 1. Oktober 1943 wird der Bezug von sonstigen Schuhen gegen die entsprechenden Kontrollabschnitte (zu vergl. 5 4 der Anordnung Nr. 1 vom 28. Januar 1913, Teutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 28 vom 4. Februar 1943) bei Turnschuhen und Gummiüberschuhen auf die Größen bis 35 einschließlich beschränkt. Turnschuhe und Gummiüberschuhe der Größen 36 und darüber können nur gegen Abgabe von Bezugscheinen bezogen werden.
Berlin, den 25. September 1943.
Gemeinschaft Schuhe.
Der Vorsitzer: Röder.
Leder⸗
Nichtamtliches
Aus der Verwaltung
Personenstandsaufnahme 1943
Am 10. Oftober 1943 findet die Personenstandsaufnahme statt. Jeder Haushaltsvorstand hat dazu eine Haushaltsliste auszu⸗ füllen. Ein Haushaltsvorstand, der keine Haushaltsliste vom Grundstücksbesitzer erhalten haben sollte, muß sie von dem Grund⸗ stücksbesitzer anfordern.
Die Eintragungen in die Haushaltsliste müssen gut leserlich sein. Es müssen alle Spalten ausgefüllt werden. Alle verlang⸗ ten Angaben sind wichtig. Haushaltsvorstände, die das nicht be⸗ achten, bereiten den Behörden und sich selbst unnötige Arbeit. Die nachträglichen besonderen Ermittlungen erfordern viel Zeit und Kostenaufwand.
Für Arbeitnehmer, die in den Haushaltslisten ungenaue oder unvollständige Angaben machen, können steuerliche Nachteile ent⸗ stehen. Ihre Lohnsteuerkarten können nicht rechtzeitig oder nicht mit der richtigen Steuergruppe ausgeschrieben werden. Es kann infolge falscher oder ungenügender Ausfüllung der Haushaltsliste vorkommen, daß dem Arbeitnehmer höhere Steuerbeträge ein⸗ behalten werden als im Fall der richtigen Ausfüllung.
Die Haushaltslisten enthalten eine Anleitung für den Haus⸗ haltsvorstand. Alle Haushaltsvorstände werden gebeten, diese Anleitung vor der Ausfüllung der Haushaltsliste gründlich durch⸗
zulesen. Die Haushaltslisten sind auch mit Mustereintragungen versehen. Sie werden dem Haushaltsvorstand die Eintragungen erleichtern.
Personen, die am Stichtag nur vorübergehend (-zum Beispiel als Besuch) anwesend sind, sind in die Haushaltsliste nicht ein⸗ zutragen.
Für Volksgenossen, die sich bis auf weiteres aus luftgefähr⸗ deten Gebieten in weniger luftgefährdete Gebiete begeben haben, sind in der Anleitung zur Ausfüllung der Haushaltsliste genaue Anordnungen enthalten. Die Volksgenossen, die in Betracht . werden gebeten, diese Bestimmungen sorgfältig zu be⸗ achten.
Die Betriebsaufnahme 1943 unterbleibt.
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Im vierten Kriegsjahr: die bisher höchste deutsche Butter⸗ erzeugung — Gesicherte Fettversorgung
Einen aufschlußreichen Ueberblick über die dert f. Fettver⸗ sorgung zu Beginn des fünften Kriegsjahres veröffentlicht das Hauptblatt des Reichsnährstandes, die „NS.⸗Landpost“. Ein⸗ gangs wird darauf hingewiesen, daß der Voranschlag für die Fettversorgung der kommenden 17 Monate, wie er am Abschluß eines Kriegsjahres zu machen ist, zunächst einmal zum über⸗ wiegenden Teile auf Schätzungen beruhen muß. Denn die tat⸗ sächlich anfallende Menge der Butter und Schlachtfette hänge don einer ganzen Reihe von Voraussetzungen ab, die sich am Beginn des Zeitabschnitts nur unzulänglich übersehen ließen. Da die derzeitigen Rationssätze aber auf ihrer Höhe belassen worden sind, könne das als Beweis dafür gelten, daß triftige Gründe vorliegen, die trotz vorsichtiger Bilanzierung die Sicherstellung der bisherigen Versorgung gewährleisten. Zwei Merkmale sind es, die nach dem weiteren Bericht der „NS. -⸗Landpost“ der Fett versorgung das Gepräge geben: 1. Im 4. Kriegsjahr erzielten wir mit Über 700 000 t die bisher höchste deutsche Buttererzeu⸗ gung. Im ersten Weltkriege, 1914/18, war dagegen von Jahr zu Jahr ein ständiger Rückgang Ru verzeichnen. 2. Der Oelsaat⸗ anbau wurde auf 1450 000 ha ausgedehnt und erreichte damit ein Rekordergebnis. Im Weltkriege 1914118 kamen wir dagegen im Höchstfalle auf 110 000 ha. Besonders eindrucksvoll hinsichtlich der Fettversorgung der deutschen Bevölkerung ist eine Gegenüber⸗ stellung der wöchentlichen Fettrationen der Vergleichszeiten aus dem ersten und aus dem gegenwärtigen Weltkrieg. Im Jahre 1918 standen dem Normalverbraucher danach wöchentlich 62,5 g Fett zu, während es im Jahre 1943 218,ñs5 g sind. Der Schwerst⸗ arbeiter hatte 1918 Anspruch auf eine Fettration von 100 g, 1943 aber werden ihm 581,25 g zugestanden. Wenn selbstverständlich auch in Kriegszeiten die Fettrationen sich nicht nach den Frie— densbedürfnissen des einzelnen richten können, so zeigt diese Gegen überstellung von Tatsachen doch die erhebliche Verbesserung, die dank der nationalsozialistischen Marktordnung und des hervor⸗
ragenden Leistungseinsatzes unseres Landvolkes im gegenwärtigen Krieg auch auf dem Fettsektor erzielt werden konnte.
Schutz der Wertgelasse bei Luftangriffen
Bei Luftangriffen muß damit gerechnet werden, daß Wert⸗ gelasse während längerer Zeit starker Brandeinwirkungen aus— gesetzt sind. Der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehls⸗ haber der Luftwaffe hat deshalb in einem Erlaß Vorkehrungen für die Sicherheit der Wertgelasse empfohlen. Er weist darauf hin, daß die gewöhnlichen Stahlschränke keinen besonderen Schutz und auch die mit Asche, Kieselgur, Betonplatten usw. ausgeklei⸗ deten Stahlschränke bei heftigen Flächenbränden vielfach keinen ausreichenden Schutz bieten. Gut bewährt haben sich Mauer⸗ schränke mit isolierten Türen sowie unter Erdgleiche liegende Tresoranlagen. Daraus ergibt sich, daß andere Wertgelasse durch besondere Vorkehrungen geschützt werden müssen. Ein solcher zu— sätzlicher Schutz kann erreicht werden durch Aufstellung der Wert⸗ gelasse in unteren Geschossen, möglichst in Kellerräumen, in Mauer⸗ oder Türnischen oder in Raumecken zwischen massiven Wänden, ferner durch allseitiges Ummanern der Wertgelasse oder Ummanteln mit Trockenmauern. Die Türen der Wertgelasse sind besonders zu sichern. Räume, in denen Wertgelasse stehen, müssen von brennbagrem Material freigehalten werden. Schriftstücke, Akten uswe, die in den Wertgelassen aufbewahrt werden, sind fest zu bündeln und in Schrankmitte aufzubewahren. Wichtige Doku⸗ mente sind in nicht brennbares Isoliermaterial einzuschlagen. Von wichtigen Schriftstücken sind Abschriften an weniger ge⸗ fährdeten Orten aufzubewahren. Vor allem aber ist nach einem Brande beim Oeffnen der Türen der Wertgelasse Vorsicht geboten. Die meisten Schäden entstehen nicht bei den Bränden selbst, sondern erst beim Oeffnen der Wertgelasse. Wertgelasse, die einem längeren Brande ausgesetzt waren, dürfen stets erst nach völligem Erkalten geöffnet werden, da sonst der erhitzte Inhalt beim Eintritt von Frischluft in Flammen aufgeht.