— 2
2
2
Sr
V.
Verbrauchergenossenschaften. 34 Bekanntmachung auf Grund des 8 4 Abs. Bder 2. Anordnung zur Durchführung der Verordnung
zur Anpassung der verbrauchergenossenschaftlichen Einrichtungen
an die kriegswirtschaftlichen Verhältnifse v. 24. 7. 19413 174.
Verbrennungsmotoren. Anordnung Nr. 90864 2641511. Erganzung über Umstellung von Verbrennungsmotoren jeder Art auf den Betrieb mit Generator⸗ sowie Hoch⸗ oder Niederdruckgas (Stadt- gas, Kokereigas, Motorenmethan, Klarmethan): 231.
Verdunkelungsmaßnahmen. 2. Anordnung zur Aenderung der Anordnung über die Einwirkung der Verdunkelungsmaßnahmen auf die Entgelte für Straßenbeleuchtung S. 11. 10. 1945. 240.
Verein gegen Bestechung e. B. Anordnung über die Auflösung der Reichsstelle für Wirtschaftsmoral e. V. und des Vereins gegen Bestechung e. V. in Berlin: 194.
Vereinigung für Wand⸗ und Bodenplatten (als Bewirtschaftungs⸗ stelle des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzverar⸗ beitung und des Reichsbeauftragten für Steine und Erden). Anweisung Nr. 1143 über den Absatz von Wand⸗ und Boden⸗ platten v. 22. 9. 1943: 238.
Verfallserklärung von beschlagnahmten Vermögen: 150; 152; 173; 176; 177: 18: 186; 189; 185: 199; 201; 206; 210; 214; 26; 224; 228; 231; 239; 241; 243; 253; 255; 259; 282; 286; 288; 291; 295; 297. Widerruf von Bekanntmachungen über Vermögensverfall: 204; 302.
Verkaufsgemeinschaft Deutscher Flaschenhütten. 2. Anordnung über die Errichtung der erkaufsgemeinschaft Deutscher Flaschenhütten v. 4. S. 1943: 181.
Verlegung kriegswichtiger Betriebe. Erlaß über die Verlegung triegswichtiger Betriebe und Betriebsteile (Verlegungs⸗Grund⸗ sätze) v. 26. 8. 1943: 203.
Verleihung des Luftschutzehrenzeichens 1. Stufe: 231.
Verleihung von Auszeichnungen für die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr: 212.
Versandgeschäfte. 2 Bekanntmachung zur Anordnung über die Vreisbildung der Versandgeschäfte und des i gn. Ge⸗ werbes v 15. 10. 1943: 244.
Vieh. Anordnung über die Verbringung von Vieh in das Pro⸗ tektorat Böhmen und Mähren, in das Generalgouvernement, . . Gebiete und in das sonstige Zollausland v. 22. 16.
250.
W.
Waren (auch Ein⸗ und Ausfuhr). 16. Anordnung über Aende— rung der Anordnung über das Verbot der Aus- und Einfuhr don Waren v. 3. 7. 1943: 155 Bekanntmachung der neuen Fassung der Anlagen 1 und 2 der Anordnung über das Verbot der Aus⸗ und Einfuhr von Waren v. 3. 7. f943. 155.
Widerruf von Einbürgerungen und Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit: 175; 184 185; 213; 234; 235; 259: *
Wirtschaftsgruppen. Anordnung über die Aenderung des organi— satorischen Aujbaus der Wirtschaftsgruppe Tan finn rf v. 22. 7. 1963. 170; Anordnung über die Zugehörigkeit der pri⸗
vaten Kinderheime zur irtschaftsgru = gewerbe: 208. g ke , ,, ,,,,
Virtschaftsgruppe Bekleidungsindustrie (als Bewirtschaftungs⸗ stelle des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Ge⸗ biete). Anweisung Nr. 3 über Anfertigung von „R“ ⸗Arbeits⸗ kleidung v. 11. 11. 1943: 266 Anweisung 11 (Lagerbestands⸗ und Versandmeldung) v. 17. 13. 1943: 298.
Dirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie (als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Er— zeugnisse Anweisung Nr. 59 über die Errichtung einer Auf⸗ tragslentungsstelle für Schlösser und Beschläge v. 25 6 943: 153; Anweisung Nr. 51 über Fleischgabeln v. 5. 7. 19435 158;
Anweisung Nr. 52 über Frisiereisen' v. 5. 7. 1543. 158; An⸗
Sonderbeilage zum Reichs und Staats anzeiger Nr. 1 vom 3. Januar 1944.
wveisung Nr. za zur Ergänzung der Anweisung Nr. 31 über naahtlose Präzisionsstahltohre und geschweißse Stahlrohre d 10 7. 194633 211 Anweisung Nr. 31 b zur Ergänzung der Anweisung Nr. 31 über nahtlose Präzisionsstahlrohre und ge⸗ schweißte Stahlrohre v. 8. 9. 1943: 211. . Wirtschafts gruppe Elektroindustrie (als Reichsstelle für elektro— technische Erzeugnisse). Anordnung Nr. 43 (FAI) über die Her⸗ stellung von Hochspannungsmotoren, Spezialmotoren für Elel⸗ trokarren und Kühlschrankmotoren v. 16. 7. 1943: 167; Anorb⸗ nung Nr. 45 (F AI) über die Herstellung von Elektrowerkzeugen, Elektrowerkzeugen mit biegsamer Welle und den zum Antrieb dieser Werkzeuge notwendigen Spezialmotoren v. 16. 7. 1943: 167; Anordnung Nr. 47 (F A1) über die Auslieferung zwei⸗ poliger Generatoren für unmittelbare Kupplung mit bene, turbinen v. 15. 7. 1943: 167 (Berichtigung der Ueberschrift: 169); Anordnung Nr. 50 (FAS) über die Herstellung von iso⸗ lierten elektrischen Starkstromleitungen v. 15. 7. 15943: 169; Anordnung Nr. 48 (EA 25) über die Herstellung von elektrischen Kühlschränken bis 2501 Inhalt v. 19. 7. 1943: 170, Anordnung Nr. 52 über Reparaturpflicht v. 28. 7. 1943. 174, Anordnung Ar. öl. (EAI) über die Herstellung von Motoren in explo⸗ sionsgeschützter Ausführung, Bauart erhöhte Sicherheit, sowie Motoren in Bauart erhöhte Sicherheit mit druckfest . Schleifringen v. 9. 8. 1943: 1875; Anordnung Nr. 34 (F A5) über die Herstellung von Verbindungs⸗ und Abzweigdosen v. 11. 8. 1943; 192; Anordnung Nr. 21 IF AI7) C. Neufassung) über die Lieferung von Einzel⸗ und Ersatzteilen für Elektroö⸗ wärme⸗ und Haushaltgeräte v. 9. 9. 1945: 215 Anordnung Nr. 37 (FA5) über die Herstellung von Geräte- und Fein⸗ sicherungen v. 14. 9. 1943: 218; Anordnung Nr. 53 (FAI) über die Bewirtschaftung von Trockenbatterien v. 18. 9. 1943: 221; Anordnung Nr. 5ß (F A2) über die Herstellung und Aus⸗ führung von Transformatoren v. 18. 9. 1943. 221 GBerichti⸗ gung: 224); Anordnung Nr. 57 (FAI9) über die Herstellung von Gleichrichtern zum Laden der Antriebsbatterien von gleis⸗ losen gieren mn, b. 18. 9. 1943. 222; Anordnung Nr. 58 (F A3) über die Herstellung und Verwendung von hand⸗ betätigten Sterndreieckschaltern v. 30. g. 1943: 225 Anordnung Nr. 6 über die Herstellung von elektrotechnischem Installations⸗ material v. 30. g. 1943: 229; Anordnung Nr. 59 (F A23) über die Herstellung von jeder Art von ir ltr fen elektrisch be⸗ heizten Trocken⸗ und Wärmeschränken sowie sonstigen elektrisch beheizten Wärmebehandlungseinrichtungen flir die Industrie D. 30. 9. 1943. 236; Bekanntmachung Nr. 1 zur Anordnung Nr. 52 über Reyaraturpflicht v. 30. 9. 1943: 230; Anordnung Nr. 46 (F A5) über die Herstellung von isolierten Klemmen D. 36. 9. 1943. 231; Anordnung Nr. 55 (F A5) über die Her⸗ stellung von Lampen⸗Fassungen und ⸗Zubehör v. 5. 10. 1543: 234; Anordnung Nr. 54 (FAI) über Verbrauchererklärung bei elektrischen Maschinen, Motoren, Generatoren, Umformern und einfachen ein⸗ oder ,,,, Schleifmaschinen v. 12. 10. 1943: 241; Anordnung ? r. 49 (F AIIüber die Herstellung von einfachen ein⸗ oder zweischeibigen Werkstatt⸗Schleifmaschinen bis zu einem Schleifscheibendurchmesser von höchstens 300 mm einschließlich sowie von Poliermaschinen bis 1,6 kW' Leistung D. 15. 10. 1943: 2446; Anordnung Nr. 36 (FA 1, 3, 18) über die Herstellung von elektrischen Befriebsmitteln für den Bergbau unter Tage v. 25. 10. 1943: 251; Anordnung Nr. 44 (FAI, 12) über die Bewirtschaftung von medizinischen UB⸗ Licht⸗ und Wärmestrahlen, von Lichtbädern und elektrischen Schwitzbädern v; J. 11.1 9433. 256 Berichtigung: 258); Anordnung Nr. 51 (F A II) über die. Bewirtschaftung von elektromedizinischen Appa⸗ raten und Geräten v. 1. 11. i943: 256; Anordnung Nr. 36 (F A9) über die Herstellung elektrischer Uhren v. 13. 11. 1543: 267; 2. Ergänzungsanordnung zur Anordnung Nr. 17 über Verbot der Herstellung und Lieferung elektrischer Erzeugnisse v. 13. 11. 1913. 267; J. Nachtrag zur Anlage zur Anordnung Nr. 690 (E A5) über die Herstellung von elektrotechnischem In stall ations material v. 30. 9. 1943. 283; Anordnung Nr. 67 (FAI über die Herstellung elektrischer Förderbandtrommeln und Spezialmotoren zum Antrieb von Holzbearbeitungs⸗ maschinen v. 28 12 1943: 306.
Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik (als Reichsstelle für feinmechanische und optische Er eugnisse) Anordnung Nr. 2 zur e er f der Anordnung Nr. 3 (A4) Bewirtschaftung von Erzeugnissen der Augenoptik) v. 27. 5. 1943: 167; Anord⸗ nung Nr. 1 zur Durchführung der Anordnung Nr. 10 (A 5) (Schaffung von Reservelägern für Brillengläser) v. 7. 7. 1943, 187; Anordnung Nr. 1 zur Ergänzung der Anordnung Nr. 4 SI) GBewirtschaftung von feinmechanischen und optischen Appa⸗ raten und Instrumenten und ihrem Zubehör) v. 10. 8. 1943:
205; Anordnung Nr. 1 zur Aenderung der Anordnung Nr. 2 O1 (Bewirtschaftung von orthopädischen Salbe und F tig—
waren) v. 10. 8. 1943: 205; Anordnung Nr. 14 (Ph3) über
Zulassungskarten.
Meldung von Filmwiedergabegeräten v. 17. 9. 1943: 223; An⸗ ordnung Nr. 15 über Reyaraturpflicht v. 12. 8. 1943: 229; An⸗ n Nr. 1 zur Ergänzung der Anordnung Nr. 6 (M 5h) (Bewirtschaftung von Erzeugnissen der Medizinmechanih v. J. 3. 1943 237; Anordnung Rr. 16 (Lieferung von feinmechanischen, optischen und medizinmechanischen Erzeugnissen in die besetzten Ostgebiete) v. 27. 19. 1943: 275/276.
Wirtschafts gruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichs beauftragten für technische enn Anweisung Nr. 27 über die Bewirtschaftung von Tafelwaagen v. 19 8. g43: 200; Anweisung Nr. 5a über die Verwendung von Einheitsdruckfarben bei der Tubenherstellung v. 23. 8. 1943: 203.
Wirtschaftsgruppe Stahl⸗ und Eisenbau (als Bewirtschaftungs⸗ stelle des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle). An⸗ weisung Nr. 1 über die Herstellung von Rillenschienenweichen . . 64. k 170; Anweisung Nr. 2 über die
ereinheitlichung der rstellung von stehenden Feuerbüchs⸗ kesseln v. 27. 7. 1943: 173. ö . ö ö
Wirtschafts gruppe Verkstoffverfeinerung und verwandte Eisen⸗ industriezweige (als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauf⸗ tragten für technische Erzeugnisse) Anweisung Nr. 49 a über die Herstellung von Bügeln und Federn für Konservengläser, . und Einkochapparate v. 1. 7. 1943: 152 Anweisung
r. 74 über die Herstellung, Ausführung und Verpackung von Orden und Ehrenzeichen v. 1. 7. 1945: 152 Anweisung Nr. 69 a
über die Herstellung und Verpackung von Drahtnägeln (Draht⸗
stisten) v. 15. J. 1543: 166; Anweifung Nr. 77 über die Her⸗ stellung und Verpackung von warmgeschmiedeten Bergschuh⸗ nägeln v. 3. 8. 1943: 81; Anweisung Nr. 78 über die Er⸗ richtung einer Auftragslenkungsstelle für Zubehör und Beschläge in der Lederwaren⸗, Schuh⸗ und Ausrüstungsindustrie v. J. 5. 1943: 206; Anweisung Nr. 79 über das Verbot der Herstellung von Schweißdraht aus profilierten Drähten v. 15. 9. 1943: 217; Anweisung Nr. 56 b über die Verwendungsbeschränkung von Stahldraht zur Herstellung von Speichen sowie Einlagen für . raftfahrzeug⸗ und Flugzeug⸗Reifen v. 390. 9.
Wirtschaftskammern und Gauwirtschafts kammern. Anordnung über die Auflöfung und Ueberführung der Wirtschaftskammer Niederlausitz (Cotibus) in die Gauwirtschaftskammer Mark 6 v. 26. 19. 1943: 251; Anordnung über die Er⸗ richtung und den Aufbau der Giuw lf fan mr Berlin . . e , e , r, Mark Brandenburg v. 26. 10.
Wirtschaftliche Vereinigung für Glasinstrumente und chemisch⸗ pharmazeutische Glaswaren (als Bewirtschaftungsstelle des Reichs beauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung). —ᷣᷣ., Nr. 2/43 über die Lieferung von Ampullen v. 10. 8.
Wirtschaftsstelle für Möbel. Allgemeine Lieferanweisung 448: 252 (Berichtigung: 254). ö .
Wohnungswirtschaft. Erlaß zur Wohnraumversorgung der luft⸗ kriegsbetroffenen Bevölkerung v. 21. 6. 1913 (RGBl. 1 8. 355): Inkraftsetzung der Abschnitte g, D und E: 151, 161, 155; Er- lasse zur Wohnraumlenkung: Erklärung von Städten und Ge— meinden zu „Brennpunkten des Wohnungsbedarfs“: 151; 166:
1896; 207; 224; 250; 273; 291; 294.
Z.
Zahnärzte und Dentisten siehe Reichsschiedsamt für Zahnärzte
und Dentisten.
Zollgebiete, Zollstraßen, Binnenlinien, Zollordnungen und Zoll⸗
grenzschutz. Verordnung über Zollstraßen im Elsaß v. F 53. 19133. 156; Verordnung über dle Zollstraßen an der dentsch⸗ kroatischen Grenzstrecke im Oberfinanzbezirk Graz: 193.
Zwangskartelle. 2. Anordnung über die Verlängerung der
Geltungsdauer der auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangskartellen getroffenen Anordnungen und sonstigen Maß⸗ nahmen v. 18. 10. 1943: 246.
n Bekanntmachungen der Filmprüfstelle über Zulassungskarten: 183; 196; 258; 2652; 267; 270; 281; 294; 302.
Dentscher Reichs anzeiger
Preuß isch
ohne tralhandels register Preußlsche Staatsanz 27 in Verkündung organ bezeichn
Bezugapreis der Vollaus gabe durch
monatlich 1, 90 MaM. stanstalten , . ngen an, in Selbstabholer die Unzeigenstelle SW 6s, Wilhelmstr. 2.
Erschelnt an jedem Wochentag abends in einer Vollaus gabe und in einer Musgabe . . Soweit der = U, und 2 . etzen und Rechts verordnungen al amtliches ⸗ ! et worden ist, bezieht sich as auf ble Vollaus gabe. — * die Post monatlich 230 M. V gli . Zusteligebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1596 h . Be e durch die Post ei genste lle
1a der Ausgabe ohne Jentra tir egisfterdeitag monatlich 2. MM zus e ch . — r Sel e,, bei der An le Po erlin für
er Staats anzeiger
Nummern tosten so cν, einzelne Beilagen 10 . Ginzelnummern werden ö nur gegen 4 oder vorherige Ginsendung des Betrages einschließlich des 49 . *r ie 110 M n breigespaltenen . mm breiten Petit Zeile ü breiten Zeile einer breige enen 1 185 MM = Un zeigen nimmt an die An zei gensteile Berlin Spp ss, Wilhelmstraße . Mle Dructanftra einzusenden, ins besonbere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Feitbructg (einmal unterstrichen oder durch Sperrdrud (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Vefristete ; vor dem Einrückungstermin bei der Mnzeigenstelle eingegangen sein.
en. Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm ge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckraff
Anzeigen müssen 3 Tage
Nr. 229 Sernsprech⸗Sammel⸗ Nr.: 19 33 33
Berlin, Freitag, den J. tober, abends
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckkonto: Berlin 418 21
nas
x
m ᷣ—VKuiQKQK— ' Qé
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung des Reichsbankdirektoriums vom 24. Sep⸗ tember 1943 über Ablieferung der 24 Stuhlweißen⸗ burg⸗Raab⸗Grazer Lose und Anrechtscheine gemäß der zweiten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Devisenbewirtschaftung vom 16. März 1939.
Bekanntmachung über Einziehung von Meningokokkenserum.
Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Graz über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Sep⸗ tember 1943.
Anordnung Nr. 1144 des Reichsbeauftragten für Forst und Holz über Regelung des Absatzes der Einfuhr und der Aus⸗ fuhr forst⸗ und holzwirtschaftlicher Erzeugnisse. Vom 30. September 1943. g
Nähere Anweisung zur Anordnung Nr. 144 des Reichs⸗ beauftragten für Forst und Holz. Vom 30. September 1943.
Anordnung Nr. 2144 des Reichsbeauftragten für Forst und Holz über Grubenholzbewirtschaftung. Vom 30. Sep⸗ tember 1943.
Gemeinsame Anordnung des Reichsbeauftragten für Forst und Holz und des Reichsbeauftragten für Papier über Be⸗ wirtschaftung von Faserholz. Vom 30. September 1943.
Anordnung Nr. 3/1944 des Reichsbeauftragten für Forst und Holz über Lenkung von Nadelschnittholz⸗Transporten. Vom 30. September 1943.
Anweisung Nr. 1 des Sonderbeauftragten des Reichsbeauf⸗ tragten für Forst und Holz für die Grubenholzbewirtschaf⸗ tung über Festsetzung der Einkaufsmengen, Durchführung der Käufereinweisung und Ausgabe der Einkaufsscheine für das Forstwirtschaftsjahr 1944.
Anordnung Nr. 58 (EA 3) der Wirtschaftsgruppe Elektro⸗ industrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse über die Herstellung und Verwendung von handbetätigten Sterndreieckschaltern. Vom 30. September 1943.
Anordnung Nr. 60 (FA 6) der Wirtschaftsgruppe Elektro⸗ industrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse über die Herstellung von elektrotechnischem Installations⸗ material. Vom 30. September 1943.
Anordnung Nr. 15 der Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik als Reichsstelle für feinmechanische und optische Er— zeugnisse über Reparaturpflicht. Vom 12. August 1943.
Preußen.
Bekanntmachung über die Mn (vorm. 6) zinsige Lübeckische Staatsanleihe von 1923 (Schwedenkronenanleihe).
Wirtschaftsteil in der Ersten Beilage
Amtliches Deutsches Reich
Der Führer hat dem Chefarzt und Leiter des Deutschen Kriegerkurhauses Davos⸗Dorf Professor Dr. med. et phil. Georg Burkhardt mit Urkunde vom 20. September 1943 die Goethe-Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.
Der Führer hat dem ordentlichen Professor em. Geheimen Regierungsrat Dr.Ing. E. h. Gustav Mie in Freiburg i. Br. mit Urkunde vom 39. September 1943 die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.
Bekanntmachung
des Reichs bankdirektoriums vom 24. September 1943 über die Ablieferung der 2 / , Stuhlweißenburg⸗Raab⸗ Grazer Lose und Anrechtscheine gemäß der ö. Durchführüngsverordnung zum Gesetz über die Vevisen⸗ bewirtschaftung vom 16. März 1939
Auf Veranlassung des Herrn Reichswirtschaftsministers werden aus dem Besitz deutscher Deviseninländer die
2 / , Stuhlweißenburg⸗Raab⸗Grazer Lose und Anrechtscheine
zur Einlieferung bis zum 29. Oktober 1943 bei der Deutschen Dank. Effektenkasse in Berlin W 8, oder der Creditanstalt— Bankverein in Wien 1 aufgerufen. Die Lose sind mit allen anhaftenden Zinsscheinen einzuliefern.
Für das Protektorat Böhmen und Mähren wirb eine ent⸗ sprechende Bekanntmachung ergehen. Protektoratsan ehörige, deren Stücke bei einer Bank im Reichsgebiet in h, wer⸗ den, können sie bei der Deutschen Bank, Effekten kasse in Ber— lin Ws, oder der Creditanstalt-Bankverein in Wien J ab— liefern lassen.
Die rechtzeitige Einlieferung liegt im eigenen Interesse der Eigentümer, da sie sonst mit ihren Ansprüchen nicht berücksichtigt werden können.
Berlin, den 24. September 1943.
Reichsbankdirektorium. Puhl. Wilhelm.
Einziehung von Meningokoklenserum RdErl. d. RMd J. v. 13. September 1943 — 1Vg 1532/43. 5543
(1) Die Meningokokkensera mit den Kontrollnummern 4 und 5 (wörtlich: „vier“ und „fünf“ aus dem Sero⸗ therapeutischen Institut GmbH. in Wien
sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Ein— ziehung bestimmt.
E) Eine gleiche Veröffentlichung erfolgt in der Deutschen Apotheker⸗-Zeitung und in der Pharmazeutischen Zentralhalle für Deutschland.
Einziehungsverfügung Das gesamte bewegliche und unbewegliche, mittelbare und
unmittelbare Vermögen — einschließlich aller Rechte und Ansprüche — des Zigeuners Franz Sarközi geb. am
29. März 1906 in Zahling, Kreis Fürstenfeld, wird gemäß §z1 Absatz 1 der Verordnung über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens im Lande Oesterreich vom 19. August 1933 — RGBl. 1 S. 1620 — zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichsminister der Finanzen, eingezogen.
Mit der Einziehung des Vermögens erlöschen alle Rechte und Ansprüche der bisherigen Eigentümer und gehen auf das Deutsche Reich über.
Graz, den 21. September 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Graz. J. A Krüger.
Einziehungsverfügung Das gesamteé bewegliche und unbewegliche, mittelbare und
unmittelbare Vermögen — einschließlich aller Rechte und Ansprüche — der Zigeunerin Anna Sarközi, geborene
Kokasch, geb. am 15. Juli 1905 in Zahling, Kreis Fürstenfeld, wird gemäß 1 Absatz 1 der Verordnung über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens im Lande Oesterreich vom 19. August 1938 — RGBl. 1 S. 1620 — zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichsminister der Finanzen, eingezogen.
Mit der Einziehung des Vermögens erlöschen alle Rechte und Ansprüche der bisherigen Eigentümer und gehen auf das Deutsche Reich über.
Graz, den 21. September 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Graz. J. A: Krüger.
Einziehungsverfügung
Das gesamte bewegliche und unbewegliche, mittelbare und unmittelbare Vermögen — einschließlich aller Rechte und Ansprüche — der Zigeunerin Julia Sarközi, geb. am 28. August 1903 in Zahling, Kreis Fürstenfeld, wird gemäß §z1 Absatz 1 der Verordnung über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens im Lande Oesterreich vom 19. August 1933 — RGBl. 1 S. 1620 — zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichsminister der Finanzen, eingezogen.
Mit der Einziehung des Vermögens erlöschen alle Rechte und Ansprüche der bisherigen Eigentümer und gehen auf das Deutsche Reich über.
Graz, den 21. September 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Graz. 8 n, nn,.
Die Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten im September 1943
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten stellt sich für den Durchschnitt des Monats September 1943 auf 137,9 (1913/14 — 100); sie ist gegenüber dem Vormonat (141,4), wie alljährlich um diese Zeit, zurückgegangen, und zwar um 2,5 v́.
Die Indexziffer für Ernährung hat sich von 139A auf 132,8 (— 4, vH.) gesenkt. Das ist hauptsächlich auf den jahreszeitlichen Rückgang der Preise für Kartoffeln und Gemüse zurückzuführen. Bei den übrigen Bedarfsgruppen sind keine bemerkenswerten Preisänderungen eingetreten. Die Indexziffern für die Bekleidung (179,1), für Heizung und Be⸗ leuchtung (122,0) und für Wohnung (12152) sind unverändert geblieben. Die Indexziffer für „Verschiedenes“ stellt sich im September auf 150, (Vormonat 150,3).
Berlin, den 30. September 1943.
Statistisches Reichsamt.
Anordnung Nr. 1144
des Reichsbeauftragten für Forst und Holz Betr.: Regelung des Absatzes, der Einfuhr und der Ausfuhr ein und holzwirtschaftlicher Erzeugnisse
Vom 30. September 1913
Inhalts verzeichnis Beteiligung der wirtschaftlichen Selbstverwaltung
„ Einkaufsgenehmigung, allgemein, Ausnahmen
„ Einkaufsgenehmigung für Brennholz und Holzabfälle Käufereinweisung
Lohnbearbeitung
Aussonderungspflicht
z: Stammholz (Besondere Verwendungszwecke) Rotbuchen-, Eschen- und Weißbuchenstammholz Schwellenholz
Faser⸗ und Schichtnutzderbholz
Einkauf im Ausland und Einfuhr
11: Devisengesetzgebung
12: Ausfuhr
13: Verwendung des Rohholzes
Anspruch auf Einkaufsgenehmigungen und auf Holz 15: Verbot der Uebertragung von Einkaufsscheinen usw. 16: Gültigkeitsdauer der Einkaufsscheine
17: Einkaufsscheinpflicht bei Zwangsverwertungen
18: Strafbestimmungen
§ 19: Inkrafttreten dieser Anordnung.
Dem in der Bekanntmachung des Reichsforstmeisters über die Zusammenfassung der Kräfte und die Vereinfachung der Organisation zur forst- und holzwirtschaftlichen Bedarfs⸗ deckung vom 18. Februar 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 45 vom 24. Februar 1943) . Grundsatz der Einschaltung der wirtschaftlichen Selbstverwaltung bei der Durchführung der marktordnenden Aufgaben der Reichsstelle Forst und Holz wird im Forst⸗ wirtschaftsjahr 1944 in folgender Weise Rechnung getragen:
Bei der Festsetzung der Kontingente an Stammholz,
Derbstangen und Schichtnutzderbholz werden für die Be⸗
arbeiter, Verarbeiter, Verbraucher und Verteiler neben
der DaF — Fachamt Wald und Holz — die zuständigen
Gliederungen der Organisation der gewerblichen Wirtschaft
beteiligt;
für die Bewirtschaftung des Grubenholzes gilt meine An⸗ ordnung Nr. 2/44, betr. Grubenholzbewirtschaftung, vom gleichen Tage;
für die Bewirtschaftung des Faserholzes gilt die Gemein⸗ same Anordnung des Reichsbeauftragten für Forst und
Holz und des Reichsbeauftragten für Papier, betr. Bewirt⸗
schaftung von Faserholz, vom 30. September 1943;
bei Schnittholz, Sperrholz und Holzfaserplatten sowie den forst⸗ und holzwirtschaftlichen Nebenerzeugnissen ver⸗ bleibt es bei der bisherigen Regelung.
Gleichzeitig mit dieser Neugestaltung der Bewirtschaftungs⸗ formen wird zur Durchführung der Marktordnung auf Grund des Gesetzes über die Marktordnung auf dem Gebiete der Forst⸗ und Holzwirtschaft vom 16. Oktober 1935 (RGBl. 1 S. 1239) und der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 685) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für Holz vom 5. September 1939 (RöGBl. 1 S. 1677), der Verordnung über den Zusammenschluß der Forst⸗ und Holzwirtschaft in der Reichsstelle für Holz und zur Durchführung der Verordnung über die Exrichtung einer Reichsstelle für Holz vom 25. September 1939 (RöBl. 1 S. 1947) und der Anordnung des Reichsforstmeisters zur Regelung der Verteilung und des Absatzes von Rundholz und Holzhalbwaren vom 10. April 1937 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 82 vom 12. April 1937) mit Zustimmung des Reichsförstmeisters folgendes an⸗ geordnet:
— —— — — 8 D Si C X — 9 1
WC — 1
mea eb, b, ,, ,es
— — —
O,, M,, d, , , e, , , ,, —
1
Abschnitt 1 Regelung des Absatzes im Inlande A. Allgemeine Vorschriften §51 (1) Rechtsgeschäfte wie Kauf, Tausch, Aufrechnung, Ver⸗ gleich, Schenkung u. ä. über — Laub- und Nadelstammholz und ⸗derbstangen, Laub⸗ und Nadelschwellenholz, Laub⸗ und Nadelgrubenholz, Laub⸗ und Nadelfaserholz, Laub⸗ und Nadelschichtnutzderbholz, Laub- und Nadelschnitthol; und beschlagenes Holz, Laub⸗ und Nadelholzschwellen, Sperrholzplatten, Holzfaserplatten in⸗ und ausländischer Herkunft dürfen nur dann erfolgen, wenn der Exwerber bei Vertragsabschluß dem Vertrags⸗ partner eine Einkaufsgenehmigung der Reichsstelle Forst und Holz über die dem Rechtsgeschäft entsprechende Menge und Sorte übergibt, sofern nicht in Einzelfällen eine Ausnahme-