1943 / 231 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 Oct 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 231 vom 4. Oktober 1943. S. 2

29. Sewitu s, Liese Sara, geb. am 3. 5. 1921 in Reichen⸗ berg, heimatzust. nach Zwittau / Sudetengau, wohnh. gew. Prag VII, Holleschowitzer Platz 6,

30. Lindner, Paul Israel, geb. am 30. 9. 1900 in Wien, wohnh. gew. Prag XII, Pension „Ametyst“,

31. Löbl, Suse, geb. am 9. 7. 1928 in Eger, wohnh. gew. Eger, Wallensteinstr. 5, . .

32. L5 bl, Walter, geb. am 10. 4. 1921 in Novy⸗Sad / Ru⸗ mänien, wohnh. gew. Eger, Wallensteinstr. 5, ;

33. Loewenthal, Arthur Israel, geb. am 28. 8. 1879 in Wien, wohnh. gew. Berlin, Fasanenstr. 565,

34. Loewenthal geb. Moris, Ida Rosa Sara, geb. am 15. 8. 1881 in Genua / Italien, wohnh. gew. Berlin, Fasanenstr. 55, ̃

35. wit geb. Eisner, Olly Sara, geb. am 1. 11. 1902 in Budapest, wohnh. gew. Hohenelbe Nr. 662, ö.

36. Löwy, Schefa, geb. am 2. 12. 1900 in Nürnberg⸗ Stadtkreis, wohnh. gew. Fürth i. Bay., Marienstr. 21,

37. Lu st mann, geb. Glückauf, Irma Sara, geb. am 16. 2. 1904 in Reichenberg, wohnh. gew. Reichenberg, Fried⸗ rich⸗Jahn⸗Str. 8,

38. Michalup, geb. Diamant, Elsa, geb. am 11. 8. 1893

, in Novemesto (Slowakei), heimatzust. nach Prag, wohnh. in Großwardein, .

39. Michalup, Erika Angela, geb. am 9. 8. 1935 in Großwardein, heimatzust. nach Prag, wohnh. in Groß⸗ wardein, ;

40. Mira, geb. Wolf, Marie Sara, geb. am 19. 11. 19800 in Neutitschein (Mähren), wohnh. gew. Jablunkau Nr. 441, Krs. Teschen,

41. Nettel, Kurt Israel, geb. am 2. 2. 1894 in Reichen⸗ berg, wohnh. gew. Reichenberg, Heinrich⸗Liebig-Str. 18,

42. Polaczek, Elisabeth Sara, geb. am 13. 5. 1903 in Reichenberg, wohnh. gew. Reichenberg, Kasernenplatz 9,

43. Pollak, geb. Deutsch, Margit Sara, geb. am 24. 8. 1896 in Nyergesuyfalu Oran (Ungarn), wohnh. gew. Wien 1X, Schlickgasse 6 / III/,

44 Pollak, Robert Israel, geb. am 10. 10. 1883 in

Kuttenberg (Böhmen), heimatzust, nach Velky. Jezov, Bez. Tabor, wohnh. gew. Prag l, Rittergasse 26, 45. Spiegel, Israel, geb. am 29. 3. 1888 in Berhomet,

Bez. Wignitz, wohnh. gew. Jablunkau Nr. 138, Krs.

Teschen,

46. Spitz, Richard, geb. am 1. 6. 1869 in Brünn, heimat⸗ zust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Talgasse 62,

47. Dr. med. Schleß, Salomon, geb. am 8. 4. 1879 in Schaulen, wohnh. gew. Leipzig⸗N 22, Marbachstr. 2,

48. Schön, Leopold, geb. am 16. 3. 1896 in Altona, wohnh. gew. Hamburg, Herrenweide 23 III,

49. Schwarz, Walter, geb. am 11. 7. 1891 in Boskowitz, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Wien l, Gölsdorf⸗ gasse 3,

50. Strauß, geb. Metzger, Lucie Sara, geb. am 12. 2. 1901 in Crailsheim a. d. Jagst, wohnh. gew. Franzens⸗ bad, Beethovenstr. 121,

51. Tau ssig, geb. Taussig, Mignon Sara, geb. am 10. 2. 1897 in Wien, heimatzust. nach Sedlec-Kuttenberg, wohnh. gew. Wien IX, Wilhelm⸗Exner⸗Gasse 15,

52. Toepfer, Gustav Israel, geb. am 4. 3. 1865 in Lemberg, heimatzust. nach Karlsbad, wohnh. gew. Wien l, Schellinggasse 7,

53. Willmann, Alfred Fsrael, geb. am 7. 9. 1894 in Wien, heimatzust. nach Nikolsburg, wohnh. gew. Brünn, Winterhollerplatz 15,

54. Winter, Therese, geb. am 30. 12. 1890 in Olmütz,

heimatzust. nach Olmütz, wohnh. gew. Wien VI, Wall⸗

gasse 39, 2

Wolfner, Alfred Israel, geb. am 28. 11. 1900 in

Tachau, Krs. Tachau (Sudetengau), heimatzust. nach

Tachau, wohnh. gew. Tachau (Sudetengau).

Prag, den 1. Oktober 1943. Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren. J. Ai Dr. Weinmann, sSÿÿ⸗Standartenführer.

O1

Di

Einziehungsverfügung

Auf Grund des 51 des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsseindlichen Vermögens vom 14. Juli' 1933 RGGBl. J S. 79) der VO. über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens im Lande Oesterreich vom 18. November 1938 (RGBl. 1 S. 1620), der VO. über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. 1] S. 211), in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver⸗ mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1945 (RGBl. 303), wird hiermit der Nachlaß der Jüdin Bechhöfer, Sasira Sara, geb. 11. 8. 1901 in Jerusalem, zuletzt wohnhaft in Fürth, Friedrichstr 3, gestorben am 15. 2. 1940, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Nürnberg, den 30. September 1943. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Nürnberg⸗Fürth. Otto.

Bekanntmachung Auf Grund des 3 1 Abs. 2 der Verordnung über die Ein⸗ ziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4 Ottober 1959 (RGBl. 1 S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen 1. JuDr. Ladislaus Pa vlousek, geb. 8. 2. 1900 in Lralup, zuletzt wohnhaft gewesen in Jungbunzlau II, Smetanagasse 902, Karl Miska, geb. 3. 9. 1867 in Mitschow, Libusa Mista, geb. Chadecek, geb. 28. 9. 1908 in Ostrowetz, beide zul, Prag 1, Waldhauserstr. Nr. 8, 3. Leon Müller, geb. 22. 4. 1884 in Jarotschin, zul. Prag II, U. Karlova 28, 4. Milan Laun, geb. 1. 12. 1918 in Prag, zul. Prag VII, Langemarckstr. 14, 5. Ing. Josef Korte, geb. 17. 10. 1887 in Ratolice, zul. Kolin, 6. Ottilie Köppl, geb. J. 12. 1868 in Pischl, zul. Prag Il, Korngasse 34, 7. Aga Lieben, geb. 28. 6. 1888 in Melnik, zul. Prag l, Waldhauserstr. Nr. 8,

*

36. Franz Hbavacet, geb. 2. 9. 1894 in Binarec, zul.

hierdurch zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den

8. Anna Per inova, geb. Klimes, geb. 9. 7. 1920 in Olmütz, zul. Prag XIII, Dobravschitzer Str. 10/11,

9. Paula Roubieek, geb. 29. 8. 1867 in Prag, zul. Prag II, Wenzelsplatz 565, . .

10. Ulrich Martinovsty, geb. 27. 7. 1895 in Rokitzan, zul. Pilsen, Chodengasse 34/0,

11. Dr. Jaroslav Schulhof, geb. 1. 12. 1899 in Roth⸗ Kosteletz, zul. Pardubitz, Gymnasiumstr. 1426,

12. 96. Klominek, geb. 10. 10. 1892 in Prag, zul. Prag XI, Svatoplukplatz 2,

13. IU Dr. Franz Kriz, geb. 28. 9. 1395 in Mostecni, zul. Pisek, Kolarstraße 1407,

14. Johann Brezina, geb. 23. 4. 1888 in Neudek, zul. Prag XVI, Kinskygasse Nr. 61,

15. Oldrich Brendl, geb. 28. 1. 1898 in Zitschin, zul. Jitschin,

16. Jaroslap Wiesner, geb. 8.6. 1898 in Chrudim, zul. Chrudim, Husgasse 275,

17. Adolf Klempfner, geb. 24.2. 1871 in Wien, zul. Prag 1, Galligasse 19,

18. Jaroslav Biezina, geb. 3. 4. 1886 in Prag, zul.

Prag XII, Na Kleovce 2280,

19. Benno Wertheimer, geb. 15. 9. 1890 in Pilgrams, zul. Pilgrams 211,

20. Stanislaus Moudfik, geb. 15. 3. 1906 in Prag, Jana Moud ik, geb. Tvorsky, geb. 27. 12. 1911 in Predlice, beide zul. Prag Vll, Holeschowitzer Hafen 33,

21. Bohuslaus Korsa, geb. 8. 6. 1914 in Draschen, zul. Draschen Nr. 37,

22. Vladimir Mrazik, geb. 23. 11. 1887 in Kladno, zul. Prag⸗Bubentsch, Haugwitzstr. 12,

23. Sophie Heldler, geb. 14. 6. 1862 in Wodolka, zul.

. Tischlergasse 4,

MU Dr. Doz. Paul Mahler, geb. 23. 4. 1897 in Prag,

zul. Prag V, Valentingasse 14,

25. Paul Scheller, geb. 12. 4. 1872 in Prag, zul. Prag Il, Korngasse 15,

26. Dr. Hugo Einhorn, geb. 14. 8. 1876 in Arnau, zul. Prag X, Gödingerstr. 121,

27. Mu Dr. Johann Kessler, geb. 5. 9. 1892 in Huk, zul. Prag⸗Dewitz, Ul. Starodruzniku Nr. 26,

28. Wenzel Kulhanek, geb. 20. 9. 1899 in Drahov, zul. Mesimost Nr. 514,

29. Ladislav Pavelã ka, geb. 21. 4. 1900 in Landskron, zul.

BPrag II, Wischehradergasse Nr. 41,

30. Hermann Friedrich Rieg mann, geb. 11. 12. 1908 in Amersfoort (Holland), zul. Prag VII, Sommerberg⸗ straße 62.9, z

31. Paul Gellner, geb. 10. 12. 1875 in Jungbunzlau, zul. Prag II, Korngasse 29,

32. Wenzel Nypl, geb. 30. 6. 1894 in Hlavno Kostelni, zul. Hlavno Sudova Nr. 145 Bez. Brandeis,

33. Franz Mosovs ky, geb. 3. 3. 1389 in Dobev, zul. Radenin Nr. 64,

34. Rudolf Feistmandl, geb. 26. 6. 1892 in Vizovice, zul. Prag XIX, Alexanderstr. 42 a,

35. Alois Fuchs, geb. 28. 4. 1870 in Cadea, zul. Prag l, Lange Gasse 722,

Prag X, Hohenmauther Str. 4,

37. Josef Jost, geb. 30. 9. 1895 in Prag, zul. Prag II, Brenntegasse 26,

38. Mathias Bina, geb. 16. 2. 1892 in Mritsch b. Krems, zul. Budweis, Tschisov Nr. 165,

39. IU Dr. Ptemysl, Kverka, geb. 5. 10. 1902 in Trotina, zul. Prag XVIII, Am Engelhof 9177,

40. Olga Brunner, geb. 28. 10. 1868 in Pschelautsch, zul. Prag V, Nürnberger Str. 17,

41. Bohumil Cvejn, geb. 3. 11. 1895 in Nachod, zul. Neu⸗ Jesnitschan Nr. 33, bei Pardubitz,

42. Franz Bartheldy, geb. 17. 11. 1897 in Hohenmauth, zul. Chotzen 86l,

45. Bozena Lednovpa, geb. 19. 7. 1904 in Neu Bydschow, zul. Prag X, Sudetenstr. 44,

44. Marie Mala, geb. 21. 10. 1895 in Eichen, Prag VII, Vaeglistr. 17,

45. Josef Kadlec, geb. 11. 3. 1904 in Voderady, bei Rolin, zul. Prag⸗Nusl, v Podluzi 1132,

46. Josef Spurny, geb. 14. 11. 1908 in Prag, zul. Prag VIII, Chaberska 8,

47. Jakob Bleier alias Cirhan, geb. 31. 7. 1909 in Ceke Ungarm), zul. Prag XIX, Grabenzeile 1033,

48. Ladislav Janda, geb. 9. 6. 1912 in Pilsen, zul. Primislau⸗Tyrschgasse 268,

49. Milada Pi gova, geb. Kondrova, geb. 25. 1. 1901 in Letee b. Pilsen, zul. Prag 11, Am Goldenen Brünnl 5/105, 5

50. Fritz Reutter, geb. 15. 7. 1893 in Teplitz, Rosa Reutter, geb. Vocetka, geb. 28. 5. 1902 in Prag, beide zul. Prag XII, Spanische Str. 4, .

51. Friedrich Hula, geb. 10. 6. 1908 in Schwarz⸗Kosteletz, zul. Schwarz⸗Kosteletz, Smirschitzkystr. 49, ;

52. Karl Braun, geb. 2. 6. i856 in Lubno, zul. Neu Bidschow, .

53. Karl Prokop, geb. 8. 10. 1893 in Dolni Kralovie, Emilie Prokop, geb. 15. 10. 1893 in Vehlovie, Mi⸗ roslav Prokop, geb. 22. 10. 1922 in Mittelwalde, alle zul. Prag⸗Ninonitz, Rübstichstr. 55,

54. Dr. Vladislav Ras in, geb. 22. 6. 1900 in Prag, zul. Prag II, Korngasse Nr. 6,

55. LCawn⸗Tennis⸗Klub, Pilsen, in ilsen,

56. Emil Meister, geb. 9. 2. 1883 in Pra zul. Prag l,

; . 3. Nr. . Ji, 57. Regina Weil, geb. 5. 5. 1863 in Chbit, zul. Prag V,

ö. . er Die ö Max Sch i ck geb. 10. 9. 1903 in Holitz, zul. Prag XIII , R ran rn j

59. Jaroslava Pach mann; geb. 3. 5. 1914 in Petschek, zul. Prag XIII, Dobravschitzer Str. 10,

60. Bau⸗ und Spargenossenschaft „Volkshaus und BVolkstino in Pardubitz“ und die Zentral⸗Konsum— Erzeugungs- und die Baugenossenschaft „Zukunft“ in Pardubitz, zul. Pardubitz,

61. Bruderbund „Hort“ insbesondere Logen in Prag l, KLöniginhof a. d. E., Pilsen, Brünn, 3 und Olmütz, Schwesternvereinigung der Prager Loge der Brüder vereinigung Hort in Prag sowie weitere event. einge— , , Hauptsitz Prag 1, Lange Gafse

r. 47 - 49,

.

Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, eingezogen. *. estellte Vermögenswerte sind dem Vermögensamt deim eichsprotektor in Prag III, Drazitzplatz 7n, zu melden. Prag, den 29. September 1943. .

Geheime Staatspolizei, Staatspolizeileitstelle Prag.

Bekanntmachung Auf Grund des 5 1 Abs. 2 der Verordnung über die Ein⸗ ziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (RGBl. 1 S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen 1. Friedmann, Franz, geb. 21. 8. 1904 in Prag, zuletzt Prag J, Schalengasse Nr. 9, 2. Havel, Genek, geb. 6. 1. 1901 Deutsch⸗Brod, Untere Gasse Nr. 227, 3. Dit s, Karl, geb. 18. 12. 1899 in Reichenberg, zuletzt Ritschan Nr. 695 bei Prag, 4. Hanus, Karl, geb. 4. II. 1888 in Rotkosteletz, zuletzt Prag XIV., Unter der Gleichen Nr. 119, 5. Bu d kovg, Johanna, geb. 26. 10. 1969 in Görlitz, zu⸗ letzt Prag VII., Langemarckstraße Nr. Il, 6. Sim ek, Wenzel, geb. 17. J. 1918 in Wildenschwert, zu⸗ 7 8 9

in Svratka, zuletzt

letzt Gersdorf Nr. 153 Wildenschwert, Langpaul, Josef, geb. 2. 3. 1907 in Deutsch⸗Brod, zu⸗ letzt Chrudim, Premysl, Ottokarstraße Nr. 484, .„Hofman, Jaroslav, geb. 2. 3. 1908 in Kolin, zuletzt Prag XVIII., Hagenstraße Nr. 24, Troja sek, Wenzel, geb. 9. 2. 1902 in Radetitz, zuletzt Beching Nr. 286, . 10. Te sarek, Bohumil, geb. 10. 7. 1904 in Unhost, zuletzt . Vlatislava Nr. 261, 11. Sobotka, Josef, geb. 6. 2. 18397 in Ober⸗Reditsch, zu⸗ letzt Ober⸗Reditsch Nr. 163, hierdurch zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, eingezogen. Fest⸗ . Vermögenswerte sind dem Vermögensamt beim steichsprotektor in Prag III., Drazitzplatz 7), zu melden. Prag, den 1. Oktober 1943.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.

; Bekanntmachung

. Grund des 1 des Gesetzes über die Einziehung kom— munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 203) in Verbindung mit dem Ges. über die Einziehung volks- und staats feindlichen Vermögens vom 14. Juli i933 RGBl. 1 S. 479) wird in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des ein— ien Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1931 RGöBl. J S. 303 das gesamte Vermögen der Martha Sara Pröhle, geb. Markiewicz, geb. am 5. 3. 1872 in Berlin, ul, wohnhaft in Neumarkt / Opf., zugunsten des Deuischen eiches eingezogen.

Regensburg, den 27. September 1943.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Regensburg.

Popp.

4“ Pige Anleihen des Deutschen Reichs von 1935 und 1937, sowie 41 / a Aige auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1937, Erste Folge.

Die Auslosung der am 1. März 1944 zum Nennwert ein⸗ zulösenden Schuldverschreibungen und Schuldbuchforderungen der 4“ Rigen Anleihe des Deutschen Reichs von 1935, der Zweiten Ausgabe dieser Anleihe und der 4m „igen Anleihe des Deutschen Reichs von 1937 sowie der 45 Rigen auslos— baren Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1937, Erste Folge, findet Montag, den 15. November 1943, von vormittags 10 Uhr an öffentlich in unserm Dienstgebäude, Oranienstr. 106/109, statt.

Berlin, den 2. Oktober 1943.

Reichsschuldenverwaltung.

Anordnung Nr. 15

zur Durchführung der Anordnung L48 der Reichsstelle Chemie“ (Verwertung der Abfälle von Polyvinylchlorid und vinyl⸗ chloridhaltigen Polymerisaten [Igelit und Mipolam))

Vom 2. Oktober 1943

Auf Grund der Anordnung I43 der Reichsstelle „Chemie“ vom 19. Dezember 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu⸗ ßischer Staatsanzeiger Nr. 298 vom 19. Dezember 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

51 (I) Abfälle von Polyvinylchlorid und vinylchloridhaltigen Polymerisaten dürfen weder vernichtet noch verarbeitet wer— den. Sie sind nach Art, Güte und Farbe voneinander und von anderen Werkstoffen getrennt aufzubewahren und den in Abs. ? genannten Firmen anzubieten.

(2) Es sind anzubieten: Abfälle von ;

a) harten Massen (ohne r von Weichmachern) an die J. G. Farbenindustrie A.-G., Abt. K, Frank⸗ furt / M. 20,

b) weichen Massen an die Lieferer dieser Massen oder an die Firma Dynamit Akt.⸗Ges. vorm. A. Nobel K Co., Troisdorf, Bez. Köln,

e) harten und weichen Massen an die zugelassenen Abfall—

händler: . 1. Max Albert, Böhla, Bez. Dresden, . Ernst Böhmke, Wuppertal-Sonnborn, Heinz F. W. Falten, Berlin⸗Lichterfelde 1, Post⸗

fach 10,

. Walther Müller, Dresden N6z, Leipziger Str. 12, Julius Scheuering, Nürnberg, Glockenhofstr. 21, R. Joh. Schmidt K Co., Hamburg 36, Neuerwall 71.

662

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den sz 10, 12 15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1912 (Reichsgesetzbl. 1 S. 686) bestraft.

§ 3

Diese Anordnung tritt am 4. Oktober 1943 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmebh und Moresnet sowie mit Zustim⸗

SS Si r- e o

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 231 vom 4. Oktober 1943. S. 3

mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn⸗ emäß auch im Elsaß in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be—

setzten Gebieten Kärntens und Krains. Berlin, den 2. Oktober 1943. Der Reichsbeauftragte für Chemie.

Anordnung Nr. 46 (FA 5) der , , wn. Eleltroindustrie als Reichsstelle sür elektrotechnische Erzeugnisse über die Herstellung von isolierten Klemmen

Vom 30. September 1913

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezmber 1942 (RGBl. J1 S. 686) in Verbindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung elektrotechnischer Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

851

Die nachstehend aufgeführten Klemmenarten marktgängiger isolierter Klemmen dürfen nur noch in den dazu vermerkten Ausführungen hergestellt werden:

1. Leuchtenklemmen (Lüsterklemmen)

Nur ein- und zweipolige und nur in Normalaus—⸗ führung mit keramischem Körper sowie einfachen gerollten Kopf⸗ oder Stiftschrauben aus Stahl.

Der keramische Körper einpoliger Leuchtenklemmen darf nicht glasiert werden. ‚.

Jede Firma darf nur eine Ausführung der einpoligen und eine Ausführung der zweipoligen Leuchtenklemme herstellen.

2. Apparateklemmen (wie Bild) Nur zwei⸗ und dreipolige, und zwar nur mit keramischem Körper in Normalausführung,

entsprechend nebenstehendem Ab⸗ bildungsbeispiel, mit einfachen 890595 gerollten Kopf⸗ oder Stift⸗ S* CG, schrauben aus Stahl, und zwar: .

ohne Bodenleiste für Leitungs⸗ querschnitte bis 4 qmm,

mit Bodenleiste für Leitungs⸗ querschnitte ab 6 qmm.

3. Klemmleisten Jedoch nicht mit Schlitz⸗ und Mantelklemmen.

4. Schalttafelklemmen

Nur entsprechend nebenstehen⸗ der Abbildung mit unglasiertem keramischem Körper für den An⸗ schluß von Leitern mit den Querschnitten 6, 16, 35, 50, 150 qmm, für den Anschluß mit Leitern mit den Querschnitten bis einschließlich 35 qmm nur noch die schräge Ausführung.

Die zugehörigen Nulleiterklemmen nur mit zwei Schrauben und in schräger Ausführung für den Anschluß von Leitern mit den Querschnitten 6 und 16 4mm.

Jede Firma darf für jeden benannten Leiterquerschnitt nur je eine Ausführung herstellen.

5. Einpolige isolierte Verbindungs⸗ und Abzweigklemmen

Nur mit unglasiertem, keramischem oder Preßstoff—

körper für Leiter mit den Querschnitten 2,5 6 10 16 25 35 70 120 qmm.

Jede Firma darf für jeden Querschnitt nur eine Aus⸗

führung von einpoligen isolierten Klemmen herstellen.

82

Isolierteile an Klemmen, welche aus den keramischen

Sondermassen der Gruppen 1IIB 1 und 11 B2 nach DIN 40685 bestehen, dürfen nicht mehr glasiert werden.

83 Bei isolierten Klemmen für den Anschluß von Leitern mit Querschnitten bis 16 qmm müssen alle Teile auch strom— führende —,9 die auf dem Wege der spanlosen Bearbeitung gefertigt werden, aus Stahl bestehen.

§8 4 Die Vorschriften des 51 und 2 gelten auch für Auslands⸗ bedarf.

8 h

§8 5

Die Neuentwicklung von Klemmen, entsprechend §51 Punkt 1—5, auch für Behörden und Wehrmacht, ist verboten. In Arbeit befindliche Neuentwicklungen sind einzustellen.

§ 6 Die Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle behält sich vor, Ausnahmen von den Vorschriften dieser An— ordnung in begründeten Einzelsällen zuzulassen. Handwerksbetriebe haben ihre Anträge über den Reichs— innungsverband des Elektrohandwerks, Berlin⸗Lichterfelde⸗ West, Potsdamer Straße 26, einzureichen.

§5 7 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. §5 8

Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1943 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zu⸗ stimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen ünd Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der ,,, und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 30. September 1943. Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse. Lüschen.

Anordnung Nr. 159 des Bevoll mächtigten für die Maschinenproduktion als Reichsstelle Maschinenbau über die Vereinheitlichung von Kühlanlagen, Kühlzellen, Kühlmöbeln und Kühlschränken über 256 Liter Inhalt

Vom 27. September 1943 *

Auf Vorschlag des Sonderausschusses Kompressoren und Pumpen im Hauptausschuß Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Ver⸗ ordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. De⸗ zember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Verbindung mit der Ver⸗ ordnung über die Bewirtschaftung von Maschinen und Appa⸗ raten vom 4. Oktober 19423 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 235 vom JT. Oktober 1942) mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

A. Geltungsbereich §1

1. Der Anordnung unterliegen Kühlschränke mit einem Bruttoinhalt über 250 Liter sowie Kühlanlagen, Kühlzellen, Kühlmöbel, Kühltruhen, Kühlgeräte, Kühltransporteinrich⸗ tungen, die mit Kältemaschinen mit einer Leistung bis ein— schließlich 20 000 keallh, bezogen auf eine Verdampfungs⸗ temperatur von 100 C und einer Kühllufttemperatur von 255 C bei Luftkühlung und Kühlwassertemperatur von 155 C bei Wasserkühlung (Kleinkältemaschinen) ausge⸗ rüstet sind.

2. Die Anordnung gilt für Betriebe der Industrie, des Handwerks und des Handels.

B. Technische Vorschriften 58 2

Rohrleitungen

Für die Verbindungsleitungen von Maschinen, Apparaten, Ventilen, Steuerorganen usw. sind nur noch nahtlose Prä⸗ zisionsstahlrohre nach DIN 2385 aus Flußstahl in folgenden Abmessungen zu verwenden:

6*I, 10x 1, 121, 151, 181,5, 22 XI, 5, 28x 2 mm.

83 Rohrverschraubungen und ⸗anschlüsse

Für Rohrverbindungen und Rohranschlüsse an Maschinen, Apparaten, Instrumenten, Steuerorganen usw. der unter Punkt 1 genannten Rohrleitungen sind nur noch die in Zu⸗ sammenarbeit zwischen dem Arbeitsausschuß Kleinkälte⸗ maschinen und der Arbeitsgruppe Armaturen für Kälteanlagen vereinheitlichten Ermetoverbindungen und Ermetoanschlüsse aus Eisen der Baureihe 11 der Firma Metallwerke Zöblitz AG., Zöblitz im Erzgebirge, zu ver⸗ wenden.

§5 4

Absperrventile

Als Absperrventile sind nur noch die in Zusammenarbeit des Arbeitsausschusses Kleinkältemaschinen mit der Arbeits⸗ gruppe Armaturen für Kälteanlagen im Sonderring Arma⸗ turen vereinheitlichten Ventile aus Eisen zu verwenden:

r . Type Nr. 6

101 und 12 1 mm. Type Nr. 10/12 15*X1 und 181,55 mme. Type Nr. 15118 221, und 282 mm. Type Nr. 2228

Nähere Angaben sind vom Sonderring Armaturen, Berlin⸗

Charlottenburg 9, Lindenallee 165, zu erhalten.

§5 5 Filter und Trockner

Als Filter und Trockner sind nur noch die in Zusammen⸗ arbeit des Arbeitsausschusses Kleinkältemaschinen mit der Arbeitsgruppe Armaturen für Kälteanlagen im Sonderring Armaturen vereinheitlichten Filter und Trockner aus Eisen zu verwenden, und zwar t

1. kombinierter lösbarer Filter und Trockner . Type A

2. kombinierter unlösbarer Filter und Trockner Type B

8 unlösbarer Jüteeerrrrr Type C Nähere Angaben sind vom Sonderring Armaturen zu er⸗ halten.

Größenmaße für Kühlschränke

Kühlschränke für Innentemperaturen von * 0 C bis F105 C dürfen nur noch in folgenden Größen und Ab⸗ messungen hergestellt werden:

1. Bruttoinhalte 253 Liter 4100 Liter 630 Liter 1000 Liter 1600 Liter 2000 Liter

2. Raumm aße a) Maße in mm für einen Bruttoinhalt

von 253 Liter Marine⸗ u. Landaus⸗

b) Maße in mm für einen Bruttoinhalt von 400 Liter Marine⸗ u. Landaus⸗

führung!) führung Höhe innen.... 970 970 Breite innen... 650 1030 D nee,, 400 400 Vur innen. 580 x 920 2X 450 920 Höhe außen Marineausführung. 1640 1640 Landausführung . 1720 1720 Isolationsstärke netto. 80 80

d) Maße in mm für einen Bruttoinhalt von 630 Liter

c) Maße in mm für einen Bruttoinhalt von 630 Liter

Marineausführung Landausführung

linkes rechtes

Abt. Abt. , 970 1470 1135 Breite innen... 630 41704. g. 1100) 870 D,, 180 4180 620 Tür innen.... . 450 920 450 X 1420 580 x 1090 Höhe außen.... 1640 1920 Isolationsstärke netto. 80 80

i) Abmessungen mit Marine vereinbart.

von 1000 Liter

Das Oberteil mit Kühlsystem ist

87 Maße und Ausführung von

207 C CTiefkühltruhen) dürfen nur und Ausführung hergestellt werden:

nur 360 Liter 2. Maße und Ausführung des

dukt der Lichtmaße des Einsatzta b Breite der Truhe, über a S40 mm.

1850 mm. Vorstehende, leicht dabei nicht mit einbezogen.

g900 mm. e) Innenabmessungen des Länge 1050 mm

bare Trennwände.

seits grundiert, auf der Sichtseite

500x659 5000325 gem Oberflächenschutz. m) Bodenroste: Stärke 20 mm.

Schaukastens zu ermöglichen, sin

sind nach der Zeichnung Nr. 124 Kleinkältemaschinen auszuführen, Druckluft und burg 9, Lindenallee 15, hinterleg

a) Bauform: Kühlung durch

Teile geöffnet werden müssen.

Wartung zugänglich sein.

Frigen CCl-Fe oder Chlo zu verwenden. ch Motorschutz: Der Motor

teilerdose. zuliefern.

dürfen nicht beide Apparate einen e) Temperaturregler: Zur

bauen.

§8 8

4506920 150 * 1420 580 * 790 580 x 920

80 xI1090

e) Maße in m für einen Bruttoinhalt

Höhe 650 mm f Trennwände: Der Einsatz erhält zwei herausnehm⸗

Pumpenindustrie,

ü) Maße in mm für einen Bruttoinhalt von 1909 Liter

Marine ausführung Landausführung linkes rechtes linkes rechtes Abt. Abt. Abt. Abt. ohe innen 970 1530 1135 1710 ,, k 7100 600i. g. 1300) 660 00 (i. g. 1260) Tiese nnnn⸗. 530 630 620 ö. 5260 ; Tür innen ..... 580 1920 580 X 1480 580 x 1090 580 x 1640 ,, 1700 1920 Isolationsstärke netto. 80 80 9) Maße in mm für einen Bruttoinhalt von 1600 Liter Land⸗ ausführung Höhe innen w 1710 w e inne ö e. neee; 2 . J ... 580 1640 und 2580790 öh gen, . 1920 Isolationsstärke netto. .... 80 . h) Maße in mm für einen Bruttoinhalt von 2000 Liter mit Oberkühlung Landausführung.

Für den 2000⸗Liter-Schrank ist das gleiche Schrank⸗ gehäuse zu verwenden wie bei dem 1606⸗Liter⸗-Schrank.

abnehmbar aufzusetzen.

Aeußere Gesamthöhe des Schrankes 2340 mm. 3. Sondervorschriften für Marinekühlschranke Die Schränke für die Marine sind zerlegbar herzustellen.

Tiefkühltruhen

Kühlgeräte zur Lagerung von tiefgefrorenen verpackten Lebensmitteln für Innentemperaturen von 155 C bis

noch in folgender Größe

1. Bruttoinhalt

Truhengehäuses

a) Inhalt der Truhe, der sich ergibt aus dem Pro⸗

nks, 360 Liter. lles gemessen, maximal

c) Länge der Truhe, über alles gemessen, maximal

abnehmbare Teile sind

d Höhe der Truhenabdeckung über dem Boden

Einsatzes im Lichten: Breite 520 mm.

g) IJsolierung: Stärke allseitig 120 mm.

Es ist ein Material mit einer Wärmeleitzahl von höchstens 0904 kcal / m / g? C gemessen bei 0 C und im trockenen Zustand vorzusehen, .

Die Isolierung ist durch entsprechende Maßnahmen gegen das Eindringen von Feuchtigkeit zu schützen.

h) Außen verkleidung: Material Stahlblech, beider⸗

elfenbeinfarbig lackiert.

i) Abdeckplatte: Material Stahlblech, emailliert. k Deckel: Maße für lichte Deckelöffnung (wahlweise): 480 * 530 h Einsatztank: Material Stahlblech, mit beiderseiti⸗

480X265 mm.

n) Schaukasten: Schaukästen dürfen nicht mitgeliefert werden. Um nachträglich eine einfache Befestigung eines

d die Truhen auf der

Abdeckplatte mit Befestigungsbohrungen zu versehen, die mit Blindschrauben zu verschließen sind. Die Bohrungen

des Arbeitsausschusses die bei der Fachgruppe Berlin⸗Charlotten⸗ 6

3. Ausführung der Kältemaschinen

direkte Verdampfung.

Sämtliche elektrischen Geräte, einschließlich des Antriebs⸗ motors, müssen am Aufstellungsort der Truhe ausge⸗ wechselt werden können, ohne daß kältemittelenthaltende

Die Maschine ist in das Truhengehäuse einzubauen. Die Kältemaschine und der Antriebsmotor müssen zur

b Kältemittel: Als Kältemittel sind

rmethyl CHeCl ist durch Motorschutz⸗

schalter oder durch geeignete Stöpselautomaten zu schützen, die in das Truhengehäuse eingebaut sind.

Der Anschluß erfolgt am Motorschutzschalter, an den Stöpselautomaten oder einer zusätzlich eingebauten Ver⸗ Ein besonderes Anschlußkabel ist nicht mit⸗

d) Schalter: Zur Abschaltung der Maschine ist ein Schalter vorzusehen, der mit dem Motorschutzschalter oder dem Temperaturregler vereinigt sein kann, jedoch

Schalter besitzen. Temperaturregelung

ist ein Fühlerthermostat zu verwenden.

Die Temperatur muß einstellbar sein, jedoch ist die Anordnung so zu treffen, daß die Verstellung nur mittels Werkzeug oder erst nach Abnehmen einer Abdeckplatte am Regler vorgenommen werden kann.

Der Regler darf nur eine automatische Schaltweise zu⸗ lassen. Er kann jedoch eine Prüftaste besitzen. nicht die Einstellung auf Dauerlauf möglich machen.

Der Regler ist im Maschinenabteil der Truhe einzu⸗

Sie darf

Türen für Kühlräume, begehbare Kühlzellen und Kühl möbel für Lebens mittellühlung sowie Kühlschränke nach 5 6 dürfen nur noch in folgenden Abmessungen hergestellt werden:

580 x 1480 5801640 720 x1700 S0 xI8S00

2

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