1943 / 241 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Oct 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 240 vom 14. Oktober 1943. S. 4

4a. () Stehen die Beleuchtungsanlagen im Eigentum der Gemeinde und werden nach dem Ausbau der Kupfer⸗ leitungen keine Ersatzleitungen erstellt, so entfällt der Anspruch des Versorgungsunternehmens auf Zahlung des Ausgleichs— betrages durch die Gemeinde vom 1. Oktober 1943 an.

(EE) Bei nur teilweisem Ausbau entfällt der Anspruch auf Zahlung des Ausgleichsbetrages im Verhältnis der Länge der ausgebauten zur Gesamtlänge der bisherigen Leitungen vom 1. Oktober 1943 an.

(3) Der Anspruch auf Zahlung des Ausgleichsbetrages bleibt jedoch bestehen, wenn innerhalb von drei Monaten nach Ausbau der Kupferleitungen diese durch Leitungen aus anderem Material ersetzt werden. Bei nur teilweisem Ersatz findet Absatz 2 entsprechende Anwendung.

§ 4b. Stehen die Beleuchtungsanlagen im Eigentum der Versorgungsunternehmen, so hat der Ausbau der Kupfer— leitungen keinen Einfluß auf die Verpflichtung der Gemeinde zur Zahlung des Ausgleichsbetrages.

§5 2 Diese Anordnung tritt am siebenten Tage nach der Ver— kündung in Kraft.

Berlin, den 11. Oktober 1943. Der Reichskommissar für die Preisbildung. 8

Bekanntmachung

Die am 12. Oktober 1943s ausgegebene Nummer 36 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:

Verordnung über den Zeitrang von Warenzeichenanmeldungen. Vom 29. September 1943.

Zweiundfünfzigste Verordnung zur Eisenbahn⸗-Verkehrsordnung. Vom 2. Oktober 1943.

Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen über. den Eisenbahnfrachtvertehr beigefügten Liste. Vom 8. Oktober 1943.

Umfang: I/ Bogen, Verkaufspreis: 9, l5 R.-M. Postbeförderungs⸗ gebühren. (, 93 het für ein Stück bei Voreinsendung auf unfer Vostscheckkonto: 962 00.

Berlin NW 40, den 13. Oktober 1943.

Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.

Nichtamtliches ; Deutsches Reich

Nummer 41 des Ministerialblatts des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern vom 15. Oktober 1945 hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. Anordn. 14 9. 43,

RdErl. J. 10. 43, Bestandserhebg. an Rund- u. Schnittholz. Kommunalverbände. RdErl. 7. 7. 45, Wertzuwachs steuer, Neuordng. d. akad. Vereinswesens. RdErl. 5. 10. 43, Lohnsummensteuer hei d. Heranziehg. v. Gefolgschaftsmitgl. zum kurzfristig. Wehrdienst. RdErl. 6. 10. 43, Förderg. d. Baues v. Baracken zur Freimachg. v. Wohngn. RdErl. J. 10. 43, Anschreibg. v. Gewerbestenermeßbeträgen. RdErl. 8. 10. 43, Vergnüungssteuer; hier: Anerkenng. d. dt. Wochenschau Nr. 683. Polizei verwaltung. RdErl. 4. 10. 43, Land⸗ u. Stadt⸗ wacht; hier: Wechsel d. Aufenthaltsortes. RdErl. 7. 10. 45, Prüfstellen f. Filmvorführer. RdErl. 4. 10. 43, Mitwirkg. d. Parteidienststellen bei d. Exnenng. u. Beförderg. v. Angeh. d. IrdnPol. RdErl. 6. 10. 43, Beförderg. v. Res-⸗-Offz. d. Ordn Pol. RdErl. 8. 10. 43, Dienstordng. f. d., bei d. Kranken⸗ häusern d. Pol., d. Pol-Kuranst. u. d. Pol-Sanitätsstellen be⸗ schäftigt. Gefolgschaftsmitgl.; hier: Kündigungsfrist f. Pol. Ver⸗ tragsärzte. RdErl. 4. 10. 43, Dienstkleidg. f. d. ausw. ein⸗ gesetzte OrdnPol. RdErl. 5. 10. 435, Bekleidungsabfindg. d. Pol -Reservisten d. OrdnPol. RdErl. 6. 10. 43, Beschaffg. v. Vordr. u. Fernschreibpapier f. d. Nachrichten Verbindungsbienst d Ordn Pol. RdErl. 6. 10. 43, Dienst (Schirm) Mütze bei d. Ordn Pol. RdErl. 9. 19. 43, Energieeinsparg. bei d. staatl. Pol. RdErl. 7. 10. 43, Einführg. v. Feldmützen mit Schirm f. Freiw. Feuerw. u. Pflichtfeuerw. Wohlfahrtspflege u. Jugendwohlfahrt. RdErl. 28. 9. 43, Aufnahme v. Kriegs— hinterblieb. u. Angeh. v. Vermißten in d. Krankenversicherg. vor Bewillig. d. Versorgungsbezüge. RdErl. 8. 10. 43, Verw.⸗ Vereinfachg. durch Einschränkgn. d. Kleinzahlgn.; hier: Ansprüche d. Fürsorgeverb. auf Grund d. 5 1531 RVO. Volks⸗— gesundheit. RdErl. 4. 10. 43, Gesundheitsaufseher u, neben⸗ amtl. Desinfektoren. RdErl. 4. 10. 43, Meningokokkenserum. RdErl. J. 109. 43, Uebergebietl. Ausgleich d. Sebammen. RdErl. 8. 10. 43, Richtl. üb. d. Absonderg. ansteckend Tuberkulöser. Veterinärverwaltumg. RdErl. 7. 10. 43, Verarbeitg. v. Gemüse⸗ u. Kartoffelzusatz. RdErl. 7. 10. 43, Verarbeitg. v. tierisch. Rohfetten als Lebensmittel. RdErl. 8. 10. 43, Abgabe v. Futterfleisch. Verschiedenes. Handschriftl. Berichtig. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin WS, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 2,15 RM für Aus⸗ gabe A zweiseitig bedruckt) und 2,0 Re für Ausgabe B (ein⸗ seitig bedruckt).

Aus der Verwaltung

Aufhebung der Steuerfreiheit für neue Unternehmen

Der Ministerrat für die Reichsverteidigung verordnet mit Ge⸗ setzes kraft, daß der 8 3 des Gesetzes über Steuererleichterungen vom 15. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 491) mit Wirkung ab 1. Juli 1913 aufgehohen mird. Nach S 3 dieses Gesetzes konnte der Reichs⸗ minister der Finanzen Unternehmen zur Entwicklung neuer Her— stellungsverfahren oder zur Herstellung neuartiger Erzeugnisse, wenn dafür ein überragendes Bedürfnis der gesamten deutschen Volkswirtschaft anerkannt wird, für eine bestimmte Zeit von den laufenden Steuern ganz oder teilweise befreien. Diese Freistellung dürfe aber nicht zu einem unmittelbaren Wettbewerb zwischen

Durchführg. d. Erstattungsges. im Bereich d. Wehrmacht.,

Unternehmen führen. (RGBl. J v. 11. 10. 1913 S. 562).

Wir eich rr s ter

Preise für gebrauchte Rundfunkgeräte

In einem Erlaß an den Kartellverband des Deutschen Rund— funkeinzelhandels e. V. teilt der Reichskommissar für die Preis— bildung mit, daß die mit Erlaß vom 20. Oktober 1939 111 212 12364 erteilte Genehmigung der Preisregelung für ge⸗ brauchte Rundfunkgeräte widerrufen wird. Damit gelten nun— mehr für den An- und Verkauf gebrauchter Rundfunkgeräte die Bestimmungen der Gebrauchtwarenordnung vom 21. 1. 19412 Mitteilungsblatt 39 vom 11. Oktober 1943).

Wirtschaft des atuslandes

Zur Ueberzeichnung der schweizerischen Bundesanleihe Zürich, 13. Oktober. Ergänzend zum gestrigen Bericht über das Zeichnungsergebnis der eidgen. Anleihe wird mitgeteilt, daß der Bundesrat beschlossen hat, alle Zeichnungen voll zu berück— sichtigen und die Anleihebeträge wie folgt festzusetzen: 24 9. Kassascheine 225 Mill. ssrs., 36 „ige Obligationen 164 Mill. sfrs, 3ry Rige Obligationen 143 Mill. ffrs.

USA.⸗Staatsschuld so groß wie die aller übrigen Länder zusammen

Jahres so groß sein, wie die Staatsschulden der gesamten übrigen Welt zusammen“, sagte Senator Allan Ellender nach einer New Yorker Meldung von „Stockholms Tidningen“ voraus. Er empfiehlt eine strenge Kontrolle der Leih⸗ und Pachthilfe und schläßt vor, daß die USA. im Austausch gegen die Warenliefe⸗— rungen Stützpunkte, Rohstoffe und Konzessionen fordern sollen.

Kritische Ernährungslage im Iran durch den schlechten Ernte⸗ ausfall

Genf, 13. Oktober. Nach Berichten aus Ankara hat die Er— nährungslage im Iran äußerst kritische Formen angenommen. Die Ursache hierfür ist der ungünstige Ausfall der Ernte, auf die man große Hoffnungen gesetzt hatte. Die eigenen Getreidevor⸗ räte des Landes würden, wie es in den Berichten heißt, höchstens bis Februar ausreichen, und der Einfuhr von Getreide stehen be— trächtliche Schwierigkeiten entgegen, da die Sowjetunion für alle Getreideimporte über iranische Häfen für sich das Prioritätsrecht beansprucht.

Eine Folge dieser schwierigen Ernährungslage, die sich beson⸗ ders stark in den mitteliranischen Städten bemerkbar macht, ist das Bandenunwesen. Vor allem in Mitteliran werden in immer stärkerem Maße durchfahrende Lebensmitteltransporte angefallen und beraubt. In Isfahan ist die Ernährungslage so trostlos, daß die Bewohner der Stadt in Scharen auswandern. Aus Schiras werden bereits Todesfälle infolge Verhungerns gemeldet.

Sfjentlicher Anzeiger

Erschließung weiterer Erzvorkommen in Mandschukus Hsinking, 13 Oktober. Die Regierung beschloß, auf Grund ihres Entwicklungsprogrammes für den Bergbau weitere 20 kleinere und mittlere Vorkommen von Kupfererz und Eisener mit 55 z. Gehalt zu erschließen. Die meisten dieser Vorkommen

werden aus einem dafür vorgesehenen Fonds gewisse Beihilfen zum Transport der Erze gewährt werden.

Gründungsversammlung des Ganz⸗Fapan⸗Handels⸗ und Industrie⸗Wirtschafts⸗Kammerrates

Tokio, 13. Oktober. Kürzlich fand die Gründungsversammlung des Ganz⸗Japan⸗Handels⸗ und Industrie-Wirtschafts⸗Kammen' rates statt. Anwesend waren die Vertreter der Provinzial-Wirt. schaftskammern und der Wirtschaftskammern Korea und For— mosa. Der Präsident des Ganz⸗Japan-Handels- und Industrie⸗ Wirtschafts-Kammerrates ist bekanntlich der Präsident der Wirt— schaftskammer Tokio, Fujiyama. Der Industrieminister hielt eine Ansprache und wies darauf hin, daß die Wirtschaftskammern an sich Lokalorganisalionen seien. Wenn man aber den heutigen Charakter der Wirtschaftssteuerung berücksichtige, müsse man auch auf die Eigenarten ganzer Wirtschaftsgebiete eingehen. Der Ganz- Japan⸗Handels⸗ und Industrie⸗Wirtschafts⸗Kammertrgt habe hier eine besondere Aufgabe zu erfüllen, infofern, als er ein— gebietsweise Vermittlung und Verbindung von Industrien und Wirtschaftsgruppen ermögliche. Der Rat habe keine gesetzliche Grundlage, sondern sei eine freiwillige Organisation. Die Be— deutung des Rates hänge daher ganz besonders von seinen un— mittelbaren Erfolgen ab.

Die Elettrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsch: Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des D. N. B.

100 kg.

Berichte von auswãrtigen Devisenmãrkten

Prag, 13. Oktober. (D. N. B.). Amsterdam 13,27 G., 13,27 83 Zürich 578,90 G., 580, 10 B., Oslo 56,60 G., 56s, 8 ' ., Kopen hagen 521,509 G., 522,50 B., London 96,900 G., 99, 10 B., Madri 236165 G., 236,95 B., Mailand 99,90 G., 1066,10 B., New Jor 24.98 G., 25,0 B., Paris 49,95 G., 50,5 B., Stockholm 594, 50, 596, so B., Brüssel 99, 60 G., 400,460 B., Belgrad 49,ů5 G., 5G. 05 R. . . G., 50,05 B., Sofia 30, 47 G., 360,53 B., Athen 16,68 G,

7 . f

Bu dapest, 13. Oktober. (D. N. B.) Alles in Pengo. Amsterdan 180,73 , Berlin 136,20, Bukarest 2, 8 , Helsinki 6,96, London Mailand 17,77, New Jork Paris 6, sl, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4, 151, Zagreb 6, si, Zürich So, 20.

London, 13. Oktober. (D. N. B.) New York 4, 02 H - A4, 03), Spanien (offiz. 40,50, Montreal 4,43 - 4,47, Schweiz 17,30 17, Stockholm 16,85 16,95, Buenos Aires (offiz.) Rin S3, 647 /, Schanghai Tschungking⸗Dollar

Amsterdam, 13. Oktober. (D. N. B.) II2.00 Uhr holl. Zeit] (Amtlich. Berlin —, London —— New York Pari Brüssel 30,1 1— 30,17, Schweiz 43,65 43,ů 71, Helsinl = Italien (Clearing Madrid —, Oslo Kopenhagen = Stockholm 44,81 -= 44,900, Prag .

Zürich, 13. Oktober. (D. N. B.) H140 Uhr.] * Paris 6,0, London 17,32, New York 4,31, Brüssel 698,25 B.. Mailand 22,574 nom., Madrid 39,75, Holland 2293, Berlin 172,55, Lissabon 17,56, Stockholm 102,674, Oslo 98, 624 B., Kopenhagen 904377 B., Sofia 5,37 5 B., Prag 15, 30, Budapest 104,50 B., Zagreb 375, Istanbul 3,560, Bukarest 2,37 B., Helsinki Buenos Aires 97,59, Japan 101,00, Rio 22, 265 B.

Kopenhagen, 13. Oktober. (D. N. B. London 19, 94, Neth) Vork 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,50, Jän fil, 26, Amsterdam 254,0, Stockholm 114,15, Oslo“ 159, , Helsinki 9,3, Madrid Alles Briefkurse.

Stockholm, 13. Oktober. (D. N. B.) London 16,85 G. Itz,z5 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —— G., 9,00 H, Brüssel G., 67,560 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97, 8o B. Amsterdam G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B. Oslo 95,36 G., 96,65 B., Washington 4, is G., 4,20 B., Helsint 8,35 G., S.59 B., Rom 22, 0 G., 22,20 B., Kanada 3,5 6. 2.892 B., Madrid —— G., Türkei B., Lissaboön —— G., 17,50 B., Buenos Aires 102,50 G., 164,50 B.

Oslo, 13. Oktober. (D. N. B.) London G., 17,75 B. Berlin 175,26 G., 16,75 B., Paris —— G., 1000 P., Nei Noi == G., 44140 B., Amsterdam G., 2,35 B., Zürich 101,50 6, 103,00 B., Helsinki s, 0 G., 9, 29 B., Antwerpen G., 7I, 50 B. Stockholm 1091,55 G., 105,19 B., Kopenhagen gl, is G., 92, 25 B, Rom G., 23,20 B., Prag —— G., B.

London, 13. Oktober. (D. N. B.) Silber Barren prompt

23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

4. Oeffentliche Zustellungen, 2. Zwangs versteigerungen, 6. Verlust⸗ und Fundsachen,

3. Aufgebote,

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen.

6. Auslosfung usw. von Wertpapieren,

8. Kommanditgesellschaften auf Attien, 9g. Deutsche Kolonialgesellschaften,

7. Attiengesellschaften, 11. Genossenschaften,

19. Gesellschaften m. S. H., 12. Offene Handels⸗ und Qommanbitgesellschaften,

18. Unfall und Invalidenversicherungen, 14. ,,. Reich sbant unb Bankauzwetse. 18. Verschiebene Bekanntmachungen.

bis 17 582, 27

1 * M der Berliner

632– 27 676 über je

Aufgebotstermin unter

Ar Anmeldung nen Hypothekenbriefes über die auf bestimmten seiner Rechte das bezeichnete Einlege⸗ dem Grundbuchblatte Nordassel Band 1 An eige zu machen. 455. II. 11. 45.

Zeitpunkt dem Gericht

100 Hagel⸗Asse⸗ 3. Aufgebote curanz⸗Gesellschaft von 1832 ö. 51. F.

23174 Aufgebot.

. Frau Hildegard Schwaiger in München 12, Schießstättstr. 9, 2. Direk⸗ tor Paul Mielentz, Berlin W 9, Köthe⸗ ner Str. 28129, 3. Ingenieur und Kaufmann Karl Hentzschel, Kirchhain, N. L., Bahnhofstr. 17, vextreten durch Rechtsanwalt Dr. Rust, Kirchhain, N. L., 4. Firma „Famo“ Fahrzeug⸗ und Motorenwerke GmbH., Breslau 6, 5. Frau Witwe Anna Müller geb. Hof⸗ mann, z. 3. Bad Godesberg, vertreten

durch Justizrat Dr. Müller-Sanders, Köln, Weißenburgstr. 78, haben das Aufgebot folgender Urkunden bean— tragt: Zu 1: 41 Teilschuldverschrei⸗ bung Nr. 15098 über 1060 HFM der

Deutsche Erdöl⸗-Aktiengesellschaft 51 F 36. 43 zu 2: der Aktie des Actien⸗ Vereins des Zoologischen Gartens zu Berlin Nr. 1594 über 1000 IM 51. F. 39. 43 zu 3: des Wechsels über 950 Iten, Akzeptant Studienrat Walter Schewe in Berlin-Steglitz, Forststr. 24 a. Aussteller Frau Elisa—⸗ beth Schewe geb. Bernhard, Datum 26. 2, og = i, m, n, ö, n n. des am 26. Juni 19413 von der Firma Dürkoppwerke AG. in Bielefeld aus— gestellten, gegen die Antragstellerin als Bezogene in Berlin zahlbaren Wechsels über 20 0900 RM 51 F 41. 43 —, zu 5: der Aktien Nr. 1092 4121, 17 525

42. 43. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 23. 5. 1944, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Schöneberg, Grunewald⸗ straße 6/57, Zimmer 74, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzu— melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Der Bank der Deutschen Luftfahrt AG., Berlin C 2, Werderstr. J, ergeht das Verbot, aus dem zu 4 genannten Wechsel an den Inhaber Zahlung zu leisten. 51 Fw Sam. 6. 43.

Berlin⸗Schöneberg, 8. Oktober 1943.

Amtsgericht. Abteilung 51.

23093

F. 125/1943. Das Amtsgericht Bre⸗ men hat am 5. Oktober 1943 folgendes Aufgebot erlassen: Auf Antrag der Frau Beate Heimes, Witwe, wohnhaft in Bremen, Auf den Dünen 33, wird der unbekannte Inhaber des auf den Namen Beate Heimes geb. Kuls aus⸗ gestellten uns gegenwärtig ein Gut⸗ haben von 1570,97 IMM nachweisenden Einlegebuches Nr. I64 658 der Spar⸗ kasse in Bremen hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 19. April 1944, vormittags 94 Uhr, anberaumten, im Gerichtshaus hier⸗ selbst, Zimmer Nr. 86, stattfindenden

buch vorzulegen, widrigenfalls es für kraftlos erklärt werden wird. Die Geschäftsstelke des Amtsgerichts.

23095 Aufgebot. 3 II 7/45. Die Eheleute Wilhelm

Puls und Johanna geb. Grothaus in

Gäbersdorf, Kreis Neumarkt, vertreten durch Rechtsanwalt Schlüter in Strie⸗ gau, haben das Aufgebot des verloren⸗ gegangenen Hypothekenbriefes vom 30. 12. 1933 über die auf dem Grund⸗ buchblatt des Grundstücks Neu Teklen⸗ burg (Sobiesiernie) Bd. II Bl. 32 in Abt. III Nr. 2 für sie eingetragene, mit 9 v. H. vom 8. 4. 1932 verzinsliche Restaufgebotshypothek von 6h00 Goldzl. beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 24. März 1944, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht Wit⸗ tingen in Gnesen, Franziskanerstr. 9, Zimmer Nr. 30, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen— falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Gnesen, den 30. September 1943.

Amtsgericht Wittingen.

23176

Der Gastwirt und Koloniglwaren⸗ händler Otto Singenstreu in Fischdorf hat das Aufgebot des verlorengegange⸗

Blatt 25 in Abt. III unter Nr. 6 (jetzt nach Umschreibung: Band 2 Blatt 14 unter Nr. I) für den Kaufmann Richard Singenstreu, früher in Nord⸗ assel, jetzt in Voorst (Holland), ein⸗ ö Hypothek von 4000, HM eantragt. Der 533 der Urkunde wird aufgefordert, , . in dem auf Dienstag, den 2. Mai 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an— beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Salder, den 7. Oktober 18943. Amtsgericht.

23173 Aufgebot.

Es ist beantragt, den verschollenen Landwirt und Tischlermeister Ferdi⸗ nand Frohmut, geboren am 8. Mai 1909 zu Orlistaw, ohne letzten Wohn⸗ sitz im Inlande, polnischen Staats⸗ angehörigen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefor⸗ fordert, sich bis zum 15. Dezember 1943, 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht in Berlin C2, Neue Fer heren straße 4. JI. Stock, Zimmer 118, zu mel⸗ den, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen kann. An alle, welche Aus⸗ kunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, er⸗— geht die Aufforderung, bis zum oben⸗

erlin, den 9 Oktober 1943. Das Amtsgericht Berlin.

23098

Durch Ausschlußurteil vom 5. 10. 1943 sind die Wechsel: 1. Nr. 519 über 31. 100, ausgestellt von Fr. Stolz in Rahmel am 26. 7. 1939, Verfalltag; 20. 10. 1939, Akzeptant Fr. Stolz in Nahmel, zahlbar in Rahmel, letzter Girant: Elektrozekup Gotenhafen, und 2. Nr. 518 über 3. 200, ausgestellt von A. Jankowsti in Rahmel am 36.7. 1939, Verfalltag: 2. 11. 1939, A kzep— tant A. Jankowski in Rahmel, zahlbar in Rahmel, letzter Girant: Elektrozekup Gotenhafen, für kraftlos erklärt worden.

Reuftadt, Westpr. 5. Sttober 1513.

Das Amtsgericht. Favre, Amtsgerichtsrat.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam. verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantz ch in Berlin NW 21

Druck der BVreußischen Verlags. und Druckerei

Fsmbo Berlin

Zwei Beilagen einschl einer Zentralhandelsregisterbeilage).

Bei der gekürzten Ausgabe fällt die Zentral handels registerbeilage fort.

am 14. Oktober auf 74,00 RH. (am 13. Okftober auf 74. 00 RA) fi-

71 8, 77, .

h

.

befinden sich in Krive ng Zur Erhaltung des Preisstande;;

Aus gabe ohne Zentrulhandels regijterbeilage

Deutscher Reichs anzeiger

Bezugspreis der Vollausgabe durch Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Unzeigenstelle monatlich

monatlich 2, Mαν zuzüglich Zustellgebühr, für Selhsta

Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 6s, Wilhelmstr. 32.

Erscheint an jedem Wochentag abends in einer Vollausgabe und in einer Ausgabe ohne Zentralhandelsregisterbeilage. Soweit der Deutsche Reichsanzeiger und Preußische Staatsanzeiger in Gesetzen und Rechtsverordnungen als amtliches Verkülndungsorgan bezeichnet worden ist, bezieht sich das auf dle Vollausgabe. die Post monatlich 2,30 α, h üglih 1, 2 Bezugspreis der Ausgabe ohne ,, , , , n, f,. durch die Post holer bei der Anzeigenstelle

monatlich 160 et. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für

BPreußhischer Staatsanzeiger

Rn

Einzelne Nummern kosten 80 Mea, einzelne Beilagen 10 d,. Cinzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗Zeile 1,19 RM, einer dreigespaltenen 99 mm breiten Petit⸗-Zeile 1685 QM. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW ös, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befriftete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Nr. 241 Sernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33

Berlin, Freitag, den 15. dttober, abends

Reichshankgirokonto Verlin, Konto Nr. 111913 Postscheckkonto: Berlin 418 21

1943

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

Anordnung Nr. 54 (FA I) der Wirtschaftsgruppe Elektro⸗ industrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse über Verbrauchererklärung bei elektrischen Maschinen, Motoren, Generatoren, Umformern und einfachen ein- oder zjweischeibigen Schleifmaschinen. Vom 12. Oktober 1943. Bekanntmachungen über die Verfallserklärung von beschlag—⸗ nahmten Vermögen.

Anordnung zur Abänderung der Anordnung über die Neu⸗

ordnung der Verteilungsstellen für Bausteine und Ziegel. Vom 4. Oktober 1943.

Bekanntmachung über die Ziehung der Auslosungsscheine der anhaltischen Ablösungsanleihe. ;

Anordnung Nr. 1 zur Aenderung der Durchführungs⸗ anordnung E I 6 der Reichsstelle Eisen und Metalle („Er⸗ gänzende und besondere Vorschriften“. Vom 15. Oktober 1943.

2

Amtliches Deutsches Reich

Anordnung Nr. 54 (FA 1) der Wirtschaftsgruppe 6 als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse über Verbrauchererklärung bei elektrischen Maschinen, Motoren, Generatoren, Umformern und einfachen ein⸗ oder zweischeibigen Schleifmaschinen

Vom 12. Oktober 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. J S. 686) in Verbindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung elektrotechnischer Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des llenhs wie chen s nin ffn, angeordnet:

51

(I) Bestellungen auf sieue elektrische Maschinen, Motoren, Generatoren, Umformer und einfache ein⸗ oder zweischeibige Werkstattschleifmaschinen bis zu einem Schleifscheibendurch⸗ messer von höchstens 300 mm einschließlich (im folgenden zu⸗ sammenfassend elektrische Maschinen genannt) dürfen ohne Uebertragung von NE⸗Metallbezugsrechten vom Letztver⸗ braucher nur erteilt und von Herstellern und Händlern nur angenommen werden, wenn der Letztverbraucher die in der Anlage abgedruckte Vęerbrauchererklärung abgegeben hat. ) Eine Verbrauchererklärung 1. auch für diejenigen bereits

ohne Uebertragung von NE-Metallbezugsrechten erteilten

und angenommenen Aufträge auf elektrische Maschinen abzu— geben, die nicht innerhalb von drei Monaten nach Inkraft— treten dieser Anordnung vom Hersteller geliefert werden. (G3) Die Vordrucke für die Verbrauchererklärung sind beim Verkäufer der elektrischen Maschinen anzufordern.

582 (I) Bestellungen auf neue elektrische Maschinen dürfen ohne Uebertragung von NE-⸗Metallbezugsrechten von Wieder⸗ verkäufern nur erteilt und von Herstellern nur ange—⸗ nommen werden, wenn der Wiederverkäufer der Bestellung

eine Verbrauchererklärung mit ausgefüllter Letztverbraucher⸗

und Wiederverkäufererklärung beigefügt hat.

C) Die Wiederverkäufererklärung (Abschnitt II der Anlage)

muß derjenige Wiederverkäufer ausfüllen, der die elektrische

Maschine beim Hersteller bestellt. . 83

(I) Wiederverkäufer dürfen elektrische Maschinen ohne

.

uebertragung von NE⸗Metallbezugsrechten nur bis zum

leichen Gesamtbetrage an Kkw-Leistung bei Herstellern

estellen, wie sie ausweislich der der Bestellung beigefügten Verbrauchererklärungen von Letztverbrauchern‘ in Auftrag genommen haben. Dabei dürfen die durch mehrere Ver⸗ brauchererklärungen nachgewiesenen kZW-⸗Leistungen zu⸗ sammengerechnet werden.

(S), Hersteller dürfen Bestellungen von Wiederverkäufern auf elektrische Maschinen ohne Uebertragung von NE⸗Metall⸗ bezugsrechten nur bis zum gleichen Gesamtbetrage' an kKW-Leistung annehmen, wie der Wiederverkäufer ausweislich der der Bestellung beigefügten Verbrauchererklärungen, von Letztverbrauchern in Auftrag genommen hat. Dabei dürfen

Die durch mehrere Verbrauchererklärungen nachgewiesenen KW -Leistungen zusammengerechnet werden.

(Y) Verbrauchererklärungen dürfen nicht mehr berücksichtigt werden, wenn sie erst sechs Monate nach der Ausfüllung durch den Letztverbraucher mit einer Bestellung beim Hersteller eingereicht werden.

§ 4

(I) Industrielle Hersteller haben die bei ihnen in jedem Monat eingegangenen Verbrauchererklärungen nach Aus⸗ füllung des Abschnittes 1II bis zum 5. des folgenden Monats. gesammelt der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichs⸗ telle, Berlin M 35, Corneliusstr. 3, einzusenden. Fehlanzeige ist erforderlich.

() Handwerkliche Hersteller haben die bei ihnen in jedem Monat eingegangenen Verbrauchererklärungen nach Ausfüllen des Abschnittes II1 bis zum 5. des folgenden Monats gesammelt der Reichsgruppe Handwerk, Berlin NW 7, Neu— städtische Kirchstr. 4— 5, einzusenden.

85 Die Verbrauchererklärung darf nur gefordert und ange— nommen werden, wenn die zur Herstellung der elektrischen Maschine notwendigen NE-Metalle aus dem Fertigungsteil⸗ kontingent der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie oder der Reichsgruppe Handwerk genommen werden. Sie darf weder gefordert noch angenommen werden, wenn die notwendigen NE-Metalle aus dem Fertigungskontingent oder Fertigungs— teilkontingent einer anderen Wirtschaftsgruppe gegeben worden sind. § 6

Bestellungen von elektrischen Maschinen im Rahmen der Landwirtschaftsaktion müssen mit dem erforderlichen und von der zuständigen Stelle (Reichsbauernführer, Wirtschaftsgruppe Elektrizitätsversorgung) ausgestellten Bezugschein versehen werden. Verbrauchererklärungen dürfen diesen Bestellungen nicht beigefügt und nicht gefordert werden.

Vorderseite

Verbraucher⸗Er klärung

5 Die Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle behält sich vor, in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen. Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind von Hand⸗ werksbetrieben beim zuständigen Reichsinnungsverband ein⸗ zureichen. § 8

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 85 10, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

89

Diese Anordnung tritt am Tage der Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 12. Oktober 1943.

Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse.

Lüschen.

WkEl

zur Bestellung von elektrischen Maschinen aus dem Sertigungs- Teiltontingent der Wirtschaftsgruppe Eiektroinduftrie und der Reichsgruppe Handwert.

.

Auf einem Vordruck kann nur ein Maschinenbedarf gleicher Begründung behandelt werden! Die nichtzutreffenden Eursiv geschriebenen Worte sind durchzustreichen!

Jeder Unterzeichner gibt seine Erklärung in voller Kenntnis der Strafvorschriften der Verordnung über den Waren— verkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) ab.

I. Vom Letztverbraucher auszufüllen! 1. Folgende elektrische Maschine (n) wird / cverden bestellt

Drehzahl Schutz art?)

······················————— 4

Position Stück * ö Stromart?) , JJ . 3 d 4 ö ,) DJ

4

——

) Leistung bei Nenndrehzahl.

offen oder geschlossen bzw. gekapselt.

9) . 9 n

) hier nur angeben: Dreh, Wechsel⸗, Gleich- oder Allstrom, Dreh⸗ oder Wechselstrom⸗Kommutatormaschineln).

2. Die bestellteln) Maschine (n) solllen) Verwendung finden in einem Betrieb nachstehenden gewerblichen Zweiges:

Bergbau, Salinen, Torf⸗ und Erdölgewinnung Steine und Erden

Eisen⸗, Stahlgewinnung

Metallhütten und Metallhalb zeugwerke

Eisen⸗, Stahl⸗ und Metallwarenherstellung Maschinen⸗, Apparate⸗, Fahrzeugbau, Werften Elektrotechnische Industrie

Optisches und feinmechanisches Gewerbe Chemische Industrie Textilindustrie

1I. Bekleidungsgewerbe 12. Papierindustrie

SS & & o S & .-

geubec̃c·· 3. Nur bei Betriebs⸗Erreiterung auszufüllen: ; Verbesserung

a) Zmeck und kriegswirtschaftliche Bedeutung des Vorhabens: ..

Der zutreffende gewerbliche Zweig ist zu unterstreichen.

13. Vervielfältigungsgewerbe

14. Leder⸗, Linoleumindustrie

15. Kautschuk⸗ und Asbestindustrie

16. Holz⸗ und Schnitzstoffgewerbe

17. Nahrungs⸗ und Genußmittelgewerbe 18. Baugewerbe, Baunebengewerbe

19. Versorgungsunternehmungen

20. Verkehrsunternehmungen

21. Reichs nährstand

22. Sonstige (genaue Angaben erforderlich)

-

b) Dien -t- en die elektr. Maschineln) zum Antrieb von Maschinen, die durch LVormerk- oder Zulassungsschein genehmigt

wurden? Ja / nein.

o) Ist das Vorhaben durch eine Dienststelle oder Behörde veranlaßt? Ya / nein.

Durch welche?

d an chen,, , , nnen; , , ,

4. Nur bei Ersatzlieferung auszufüllen:

a) Wenn die zu ersetzendeln) Maschine(ln) unbrauchbar, besteht Reparaturmöglichkeit? Ja / nein

b) Wenn ja, warum wird von der Reparaturmöglichkeit kein Gebrauch gemacht?

) Wenn nein, ,,

d) Wenn die zu ersetzendeen) Maschineln) noch brauchbar, was geschieht damit?...

Die Maschinendaten sind in der umseitigen Tabelle 1 (unten) anzugeben.

—— —— —— ——— ———

e) Wurde dem Auftragnehmer Altmaterial oder eine Metallablieferungsbestätigung zur Verfügung gestellt? Ra / nein. Die Aufgliederung ist in der umseitigen Tabelle U (unten) vorzunehmen.

5. Ich Vir w , . Kontingent⸗ anzeiger Nr. 161 vom 13. 7 45) besteht.

daß für den vorgenannten Verwendungszweck kein Anspruch auf das Kontingent eines rägers gemäß Anlage 1 der Anordnung M/ der Reichsstelle Eisen und Metalle vom 4.7. 42 Reichs⸗

(Rechtsverbindliche Unterschrift des Letztyerbrauchers)