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Reichs und Staatsanzeiger Nr. 241 vom 15. Oktober 1943. S. 2
Rückseite
11. Del Vie derverranf vom Wiedervertäufer auszufüllen!
1. Vorstehende Maschinelm wurbeln) bei mir mit Schreiben
Zeichen d bestellt.
2. Die Maschineln) habe ich aus meinem Lager geliefert. Ja / nein. 3. Die zur Lagerauffüllung notwendigen Maschinen habe ich mit Bestellung vom —
bzw. Bestellzettel vom
4
Zeichen = in Auftrag gegeben.
4. Den Auftrag des Letztverbrauchers habe ich unmittelbar an die herstellende Firma mit Schreiben vom weitergegeben.
— Zeichen
(Ort und Datum)
———— — ——— — ——— —
ziech ider indiich. ünterscrift der Händlers)
III. Vom Hersteller auszufüllen!
angenommen. 2. Die vom
1. Die Bestellung auf die unter I genannten Maschinen bzw. auf Maschinen gleicher Gesamtleistung in E, haben wir
Letztverbraucher benötigte (a) Maschine (n) enthalten - enthält nach unserer Rohstoffbedarfsliste folgende
NE⸗Metalle:
kg je Posttion entsprechend 11
6 J 3 ] — ĩ Summe 135 Alu Mel w, ol J ö ö Alu⸗Si , , 320 3 . J Kupfer, , 350 — — — — ,. * Messing, „ 3565 er e ==, e ke d=, , . Bronze, , 360 = 4 * 0 * ü. gink⸗Leg., , S379 . E ¶ “** ··· -
— —— —— 1— 4 —— 4
(Ort und Datum)
(Statistische Nr. gemäß WEI⸗Rundschreiben)
——————— r-
(Rechts verbindliche Unterschtift bes Herfseners)
Tabelle 1 (Angabe der zu ersetzenden Maschi ne (n) nach 144)
Leistung!)
Stromart? y Stro mart?)
Stück
Drehzahl
Schutz art?) Fabritat
) Leistung bei Nenndrehzahl.
*
1. / */
I) hier nur angeben: Dreh⸗, Wechsel, Gleich- oder Allstrom, Dreh⸗ oder Wechselstrom⸗Kommut atormaschine (n).
offen oder geschlossen bzw. gekapselt.
Tabelle II (Altmaterial nach L4e in kg)
Alu Met. Kl. 301 Au⸗ Gi 8309 Kupfer, , 360 . k . Bronze. 360 k Bekanntmachung Widerruf des Staatsangehörigkeitserwerbes in der Ostmark
Das beschlagnahmte Vermögen folgender der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärten Personen wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Ein⸗ bürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt:
Bekanntmachung Reichsanzeiger vom Nr. vom l. Loewe, Senta, geb. ; ch ne dete, 2. 12. 1940 286 5. 12. 1940 2. Löbenstein, Margarete, . geb. Gottschling ... 30. 12. 1940 1 2. 1. 1941
3. Mayer, Olga Helene Ca⸗ milla, geb. Edle von Kratzer 25. 9. 1942 277 4. Frankfurter, Bertha Anna
28. 9. 1942
Franziska, geb. Schmig, ;
adopt. Philippson .. 4. 2. 1943 30 6. 2. 1943 5. Oberndorf, Martha Ella .
Hedwig, geb. Riefenstahl 4. 2. 1943 30 6. 2. 1943
6. Fuchs, Gertrud, geb.
Henn, 19. 3. 1943 66 20. 3. 1943 J. Freifrau von Sommaruga, Hilde Friederike Alwine, gebe ge,, 3. 6. 1943 130 J. 6. 1943
8. Seligmann, Sophie
Frieda, geb. Hartmann II. 6. 1943 136 15. 6. 1943 9. Seligmann, Helmut
,, II. 6. 1943 1365 15. 6. 1943 10. Seligmann, Ilse Christa
n,, II. 6. 1943 1365 15. 6. 1943 II. Saenger, Irma, geb. Sethe 11. 6. 1943 136 15. 6. 1943
Berlin, den 12. Oktober 1943. Der Reichsminister des Innern. J ge wür.
Bekanntmachung
Das Vermögen folgender der deutschen Stagts angeh rig. keit für verlustig erklärten Personen wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 19335 (RGGBl. I S. 480) in Verbindung mit §1 der Verord⸗ nung über die Aberkennung der Staatsangehörigkeit und den
vom 11. Juli 1939 (RGBl. 1 S. 1235) als dem Reiche ver⸗ fallen erllart:
Bekanntmachung Reichsanzeiger vom Nr. vom 1. Zingler, Mifreeꝛrer?⸗ 16. 9. 1937 216 18. 9. 1937 2. Marx, Friedrich (gen. Fritz) Wilhelm Julius Mor⸗ K 14.2. 1940 40 16. 2. 1940
3. Marx, Barbara Spencer,
geb. Spackman. .... 14.2. 1940 40 16. 2. 1940 4. Marx, Barbara Spencer. 14.2. 1940 40 16. 2. 1940 5. Kuhr, Ludwig Friedrich .
[, . 18. 3. 1941 65 18. 3. 1941 6. Dröll, Karl Friedrich .. 27. 3. 1941 77 I. 4. 1941 7. Flatz, Franz Josef ... 27. 3. 1941 77 1.4. 1941 8. Flatz, Josefine, geb. Metzle 27.3. 1941. 77 1. 4. 1941 g. Flatz, Kuno Friedrich. 27. 3. 1941 7175 1.4. 199 10. Flat, Walter.. 27. 3. 194 , 1I. Bärensprung, Käthe, geb. ,, 21. 5. 1942 119 23. 5. 1942 12. Müller, Karl Friedrich Er⸗ K . 19. 1. 1943 16 21. 1. 1943
Berlin, den 12. Oktober 1943.
Der Reichsminister des Innern. J. A.: Duckart.
Anordnung .
zur an m, der Anordnung über die Neuordnung der Verteilungsstellen für Bausteine und Ziegel
Vom 4. Oktober 1943
Auf Grund des Gesetzes über die Errichtung von Zwangs⸗ kaxtellen vom 15. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 488) ordne ich im Einvernehmen n, Generalbevollmächtigten für die Rege⸗ lung der Bauwirtschaft an:
Artikel JI.
SS 1 und? der Anordnung über die Neuordnung der Ver⸗ teilungsstellen für Bausteine und Ziegel vom 4. August 1913 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 183 vom J. August 1943) erhalten folgende Fassung:
. „5 1 Unter Abänderung der bestehenden Regelung wird je ein. Verteilungsstelle für Bausteine und Ziegel für den Bezic folgender RKüstungsinspektionen gebildet: ö
Die Verteilungsstelle für für den Bezirk der
Bausteine und Ziegel in Rüstungsinspektion Königsberg . Stettin II Berlin III Dresden IVa Reichenberg IVb Stuttgart Va Straßburg t Vb Essen VI
ünchen ; VII und XIII Breslau Vlll a Kattowitz VII b Kassel IX Hamburg X Hannover XI a Magdebur XIb , e,, r,, ain XII a Saarbrücken XII b Wien . Salzburg X Danzig XX Posen XXI
82
Mitglieder der Verteilungsstelle für Bausteine und Zieg sind alle Unternehmungen oder deren Zusammenschlüsse d Bezirks, die Ziegel, Kalksandsteine und Schlackenbausteine he stellen oder mit ihnen Handel treiben. Die Unternehmung oder Zusammenschlüsse, die Schwemmsteine (Bimssteine) Neuwieder Becken herstellen, sind Mitglieder der Verteilung stelle für Bausteine und Ziegel im Bezirk der Rüstungsinsp. tion VI. Über die Zugehörigkeit zur Verteilungsstelle si Bausteine und Ziegel entscheidet im Zweifelsfall die Reich stelle für Steine und Erden.“ )
Artikel II.
Diese . tritt am Tage des Inkrafttretens der An ordnung über die Neuordnung der Verteilungsstellen für Ba steine und Ziegel vom 4. August 1943 in Kraft.
Berlin, den 4. Oktober 1943.
Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried.
Bekanntmachung
Die diesjährige 6 der Auslosungsscheine der anhll
tischen Ablösungsanleihe findet am 28. Oktober 1943 um 9 Uhr . im Sitzungssaale der Landesregierung Anhalt, Abteilum Finanzen, in Dessau, Bismarckstr. 22 a, statt. Dessau, den 13. Oktober 1943.
Der Reichsstatthalter in Braunschweig und Anhalt (Landesregierung Anhalt). Abteilung Finanzen. ; w
Anordnung Nr. 1
ft Aenderung der Durchführungsanordnung EI6 di eichsstelle Eisen und Metalle („Ergänzende und besonden Vorschriften“)
Vom 15. Oktober 1943
Auf Grund des 516 der Anordnung El der Reichsstell für Eisen und Stahl vom 13. Juni 1942 (Deutscher Reichs anz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 1335 vom 13. Juni 1942) win, mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet
1
Teil II „Baueisen“ der Durchführungsanordnung EI6 den Reichsstelle Eisen und Metalle „Ergänzende und hesonden ö. vom 9. September 1942 (Deutscher Reichsanz
u. Preuß. Staatsanz. Nr. 214 vom 12. September 1942) er hält folgende Fassung: . Teil ll Baueisen 83 Begriffs bestimmung
Baueisen im Sinne der 55 4–6 sind Erzeugnisse aus Eise
und Stahl zur , von Bauvorhaben, die nach de 31. Anordnung des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft vom 15. Januar 1943 und den zu diese Anordnung erlassenen Bestimmungen anzei elch sind (vgl. Merkblatt Nr. 3 des Generalbevollmächtigten für dit
Regelung der Bauwirtschaft vom 3. März 1943).
§8 4
Erlangung und Uebertragung von Eisenbezugsrechten für Baueisen
(1) Eisenbezugsrechte für Bauvorhaben sind von den Bau—
ausführenden über die Bauherren — nicht von den Bau— herren unmittelhar — bei dem für das Bauvorhaben zu— ständigen Baubevollmächtigten des Reichsministerium—
Speer anzufordern. Ueber die Form der Anforderung erläßt der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirt— schaft besondere Bestimmungen.
(2) Im Falle der Genehmigung des Bauvorhabens über— trägt der für das Bauvorhaben zuständige Baubevollmächtigte des Reichsministeriums Speer den Bauausführenden die zur Ausführung des Baues erforderlichen Eisenbezugsrechte durch Eisenscheine, die mit dem Steinpelaufdruck „Nur für Bau— eisen“ versehen ., oder durch Eisenmarken.
(3) Bauausführende dürfen Eisen⸗ und Stahlmaterial al⸗ Baueisen nur verwenden, wenn die Eisenbezugsrechte in ent— sprechender Höhe von dem zuständigen Baubevollmächtigten des Reichsministeriums Speer durch Eisenmarken oder durch einen Eisenschein zugeteilt worden sind, der von dem zu— ständigen Baubevollmächtigten bestätigt, von der Eisen— br , anerkannt und mit dem Stempelaufdruc „Nur für Baueisen“ versehen ist.
85 .
Beziehung zwischen Bauauftrag und Eisenbezugsrecht (1) Für die Erteilung von Aufträgen zur Ausführung von anzeigepflichtigen Bauvorhaben findet 5 10 der Anord.
eine Grobauslese hinaus, die Fehlbesetzungen von nwmöglichst verhindert, ist eine umfassende Anlernung und darüber . eine fachliche Förderung notwendig. Die Deutsche Arbeits-
Reichs ⸗ und Staatsanzeiger Nr. 241 vom 15. Oktober 18943. Gg. 3
nun EI der Reichsstelle für Eisen und Stahl keine An⸗ wendung.
(2 cftr e auf Lieferung von Baueisen dürfen nur erteilt werden, nachdem das erforderliche Eisenhezugsrecht von dem 9 das Bauvorhaben zuständigen Baubevollmächtigten des
eichsministeriums Speer durch Eisenscheine mit dem Stempelaufdruck „Nur firr Baueisen“ oder durch Eisenmarken übertragen worden ist.
586 Buchführung für Baueisen Bauausführende sind verpflichtet, die ihnen für Baueisen emäß 5 4 übertragenen Eisenscheine und Eisenmarken in ihrer Eisenbuchführung gesondert zu erfassen. II. Diese Anordnung tritt am 15. Oktober 1943 in Kraft. Sie
gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustim⸗
emäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im ezirk Bialystok. Berlin, den 15. Oktober 1943.
Der kommissarische Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. Müller⸗Zimmermann.
Nichtamtliches
Postwesen Postwertzeichen des Generalgouvernements Die Deutsche Post Osten gibt am 26. Oktober 1943, dem Grün⸗ dungstag des Generalgouvernements, die 10⸗loty⸗Marke in
6 der zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinn⸗
neuer Rahmenzeichnung, in brauner Farbe und mit der Bezeich⸗ ͤ Brüssel — — G., 67,560 B., Schweiz. Plätze 97, 00 G., 97,80 B.,
nung „Deutsches Reich — Generalgouvernement“ heraus. Der Entwurf stammt von dem Graphiker Geßner bei der Staats druckerei Wien, den Stich hat Professor Lorber, Wien, ausgeführt. Ein Bogen hat 25 Marken.
l Wir ii ch arts tei .
Förderung der Leistung der ausländischen Arbeiter — Neue DAF.⸗Maßnahmen zugunsten der Kriegsproduktion
Der umfassende Einsatz fremdvölkischer Arbeitskräfte in den deutschen Betrieben macht es im Hinblick auf die für die Kriegs⸗
Urne, gebotene immer weitere Leistungssteigerung erforder⸗ 5
auch jeden einzelnen Ausländer an den Arbeitsplatz zu bringen, der seinen Fähigkeiten und Kenntnissen entspricht. Ueber rbeitsplätzen
ront ist deshalb dazu übergegangen, nunmehr auch ausländische Lehrgruppen zu errichten, die nach dem Prinzip der Selbstver⸗ waltung arbeiten. So werden jetzt in allen Gauen , , der französischen Arbeiter in Deutsch⸗ land unter dem Namen „Perfectionnement Professionell des Travailleurs Francais en Allemagne“ äühre Arbeit aufnehmen.
Den tüchtigen und leistungsfreudigen Franzosen wird dadurch die
Möglichkeit Kolonnen französischer Arbeiter eingesetzt zu werden.
in Gruppen und
als Führungskräfte ie neue
gegeben,
. Maßnahme der DAF. findet bei den Franzosen lebhaften Beifall.
Sie bietet auch Aussichten zur Erarbeitung von mehr Lohn und Gehalt. Die fremdvölkischen Vorarbeiter und Kolonnenleiter, die nun zum Lnhh in fremdvölkischen Arbeitergruppen herangebildet werden, sind dem deutschen Hilfs⸗ oder dre fh: verantwortlich für . und des ng der ausländischen Arbeiter. Sie haben ebenso die Aufgabe, sich der Fürsorge der ihnen Unterstellten an- . Ihre regelmäßige Ausrichtung durch verantwortliche eutsche Unterführer . vorgesehen. Diese Gesichtspunkte sind auch in Richtlinien enthalten, die über die Ausbildung von Vor—⸗
arbeitern und Kolonnenführern vom Reichsleiter der DAß. Dr. Ley zusammen mit dem Reichswirtschaftsminister Funk ausgearbeitet wurden.
In der gleichen Linie der Erzielung höherer Leistungen für die Kriegsproduktion liegt die grundfätzliche Bereitschaft, auch den fremdvölkischen Jugendlichen eine Berufsausbildung in deut⸗ schen Betrieben zu vermitteln, und zwar, soweit es sich um be— freundete und artverwandte Nationen mit dem Prinzip der Gegenseitigkeit handelt. Die Jugend der übrigen im Reich arbeitenden Völker kann jedoch ebenfalls eine berufliche Vor⸗ bereitung erhalten, und zwar in Form der Funktionsausbildung, d. z einer Anlernung von etwa einem Vierteljahr bis zu zwei Jahren, je nach dem in Frage kommenden Arbeitsgang.
Neuzulassungen an der Wiener Börse im dritten Vierteljahr 1943
Wien, 14. Oktober. In den Monaten Juli, August und Sep⸗ tember 1943 wurden, verglichen mit dem gleichen Zeitraum des Vorjahres, an der Wiener Börse und zur amtlichen Notierung neu zugelassen (in Mill. RE.M): 1. Reichs- und Länder- und Städteanleihen (einschl. Reichsbahn und Reichspost) 3 9. Reichsschatzanweisungen 1943, Folge 1, 33 (— ; 2. Pfandbriefe und Schuldverschreibungen von öffentlich⸗rechtlichen Kredit⸗ anstalten und Hypothekenbanken 265,00, davon Donau⸗ und Alpen⸗Reichsgaue 0 (133,20, davon Donau⸗ und Alpen⸗Reichsgaue 65,70); 3. Schuldverschreibungen von industriellen Gesellschaften und Banken 30,00, davon Donau⸗ und Alpen⸗Reichsgaue 30,00 (=); 4. Aktien 1,00, davon Donau⸗ und Alpen⸗Reichsgaue 0,9. Ferner wurde Umstellung von einer Aktiengesellschaft im Kurs⸗ blatt durchgeführt, von einer Aktie wurde die Zulassung zum Handel und zur amtlichen Notierung zurückgenommen.
Wirtschaft des Auslandes
Schwedisch⸗finnische Verhandlungen über Zahlungsabkommen in Stockholm
Stockholm, 14. Oktober. Der laufende schwedisch-finnische Zah⸗= lungsvertrag vom 14. 7. 1942, der finnischerseits gekündigt wurde, läuft Ende dieses Monats ab. In diesem Zusammenhang teilt das schwedische —— mit, daß aus diesem Grunde in diesen Tagen in Stockholm Verhandlungen i en einer fin⸗ nischen Delegation unter Leitung des Generaldirektors der Bank von Finnland, J. G. Rangell, und Vertretern der entsprechenden schwedischen Interessentengruppe über die gegenseitigen Zahlungs⸗ verhältnisse sowie die damit zusammenhängenden Probleme be- gonnen haben.
Relkordtorfproduktion in Dänemark
Kopenhagen, 14. Oktober. Die diesjährige Torfproduktion wird nach neuesten Schätzungen am Ende der Saison auf rd. 6 Mill. t veranschlagt. Die vom Staat als Darlehen zur Förderung der Produktion zur. Verfügung gestellten 12 Mill. Kr. sind voll auf⸗ gebraucht worden.
*
Die Zuständigkeiten der kroatischen Wirtschaftsministerien
Agram, 14. Oktober. Die Kompetenzen der neugegründeten drei Wirtschaftsministerien sind auf dem Gesetzwege wie folgt aufgeteilt worden:
In die Kompetenz des Ministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie fallen der Innen⸗ und Außenhandel, die Zoll⸗ politik, die handelspolitische Aufsicht über alle Staatsunter⸗ nehmen, Gewerbe und Handwerk, . die Aufsicht über alle Handels-, Industrie⸗ und Handwer das Preiskommissariat.
In die Kompetenz des Landwirtschafts. und Ernährungs- ministeriums fallen alle Zweige der Landwirtschaft, die Verwal⸗ tung der Staatsgüter, das landwirtschaftliche Aufsichtswesen, die Fischerei, das landwirtschaftliche Versicherungswesen, der Veteri⸗ närdienst, die Ernährungs- und Versorgungspolitik, die Sicher ing der nötigen Rohstoffe für Handiwerk und Industrie owie das Saatgut.
In die Kompetenz des Forst⸗ und. Bergwerksministeriums fällt die Verwaltung der Forste, die Aufforstung, die Verwaltung der Naturschutzgebiete, das Jagdwesen, die e e er die Forellen⸗ fischerei, das Bergwerks- und Hüttenwesen und die Verwaltung der Staatsbergwerke.
sgenossenschaften sowie
Ausrichtung der japanischen Großindustrie auf den totalen Krieg Tokio, 14. Oktober. Der Mitsubishi⸗Konzern, einer der Groß⸗
lonzerne der n e. Schwerindustrie, wird demnächst unter Programmverstärkung seiner kriegswichtigen Industrien wesent⸗
ich vergrößert werden. Vom finanziellen Standpunkt aus wird
4. Oeffentli 2 8. n . 283
1. Untersuchunga⸗ und Gtrafsachen. ebote,
. ze , eiae en.
6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
Das gleiche gilt für den Sumitomo⸗Konzern. Mitsubishi wird etwa eine Verdoppelung des Kapitals bei den Industrien vor⸗ nehmen, die schon immer die Hauptinteressen des Konzerns dar⸗ stellten, so die Flugzeugindustrie, der Schiffsbau, die Maschinen⸗, Stahl⸗ und chemische Industrie. Weiterhin plant Mitsubishi, die einschlägige e , , weiter auszubauen und die Verwaltung der Nippon Aluminiumgesellschaft zu über: nehmen. Auch die Mitsubishi Me nnn me e en sthast ffn vergrößert werden und die n. von Duralumin durch die Mitsubishi⸗Minengesellschaft aufgenommen werden. Dieses . Programm ist um so entscheidender, als dadurch im . lick alle Produktionsschwierigkeiten behoben werden und die Flug⸗ zeugindustrie bis zum äußersten eingesetzt werden kann.
Durch Vereinfachung der Verwaltung, Neueinstellung von Arbeitskräften und Konzentrierung aller Interessen auf die Schwerindustrie des Konzerns ist das gesamte Großunternehmen auf die totale Kriegführung umgestellt worden. Der finanziell und industriell weitverzweigte Mitsubishi⸗Konzern hat seine Mit⸗ arbeit bei der Ausrichtung dieses großen Konzerns auf die Politik des Landes zugesagt.
Japan als Beherrscher der Wirtschaft im Pazifil
Stockholm, 14. Oktober. Ein britischer Rundfunkkommentator äußerte sich zu den Kämpfen im Pazifik und erklärte, man dürfe die japanische Gefahr nicht unterschätzen, denn Japan sei eine direkte Bedrohung für Indien, Neuseeland, Australien und die Pazifikinseln und beherrsche einen großen Teil der Wirtschaft des Pazifiks. 85 3 des Gummis der ganzen Welt, 50 9. Zinn und Tee, 40 83. Tungsten und eine große Menge Reis. Weizen, Roggen, Tabak usw. seien unter japanischer Kontrolle. Der Kommentator bemerkt dazu, es werde so lange keine geordnete Weltwirtschaft eben, bis dieser Zustand wieder geändert würde. Das ist vom ritischen Standpunkt durchaus zu verstehen; denn was auf der Insel als Weltwirtschaft bezeichnet wird, heißt ja nichts anderes als plutokratische Ausbeutung.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche
Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 15. Oktober auf 4, 00 RM (am 14. Oktober auf 74, 00 RA) für 100 kg.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Bu dapest, 14. Oktober. (D. N. B.) Alles in Pengo. Amsterdam 180,73 M, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 , Helsinki 6, 90, London — —, Mailand 17,77, New Jork — —, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg II, 71, Sofia 4,15 v, Zagreb 6, S1, Zürich 80, 20.
London, 14. Sttober. (D. J. B. Nel York 4, 029 = 90h, Spanien (offiz. 40,560, Montreal 4,43 -= 4, 47, Schweiz 17,50 — 17,46, Stockholm 16,85 — 16,905, Buenos Aires (offiz. — —, Rio 83,64, Schanghai Tschungking⸗Dollar — —.
Amsterdam, 14. Oktober. — — Paris
Anzeiger
7. Mttiengesellschaften, 11. Genoffenschaften,
8. Kommanditgesellschaften auf AMetien. 9. Deutsche Rolonialgefellschaften,
— — — — —— — — 10. Gesellschaften m. Sv. S.. 12. Offene Handels ⸗ und Rommanbitgesallschaften,
— — Brüssel 30,11 —– 30, 17, — Schweiz 43,83 43,71, Helsink —— Italien (Clearing — —, Madrid — —, Oslo — — Kopenhagen —— Stockholm 44,51 -= 44,90, Prag — Zürich, 14. Oktober. (D. N. B.) JII1. 40 Uhr.! Paris 6,10, London 17,32, New Jork 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,6 7½ nom., Madrid 39,5, Holland 2293s, Berlin 172,55, Lissabon 17,674, Stockholm 102,57, Oslo 98,62, B., Kopenhagen MW. 37M B., Sofia 5,71, B., Prag 17,30, Budapest io 50 B., Zagreb S5, Istanbul 3,50, Bukarest 2,379 B., Helsinki 8,77, Buenos Aires 98,00, Japan 101,00, Rio 22,25 B. Kopenhagen, 14. Oktober. (D. N. B.) London 1934, New Jork 4,79, Berlin 191,R80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich
III,25, Amsterdam 254K 70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,833, Madrid —, —. Alles Briefkurse. Stockholm, 14. Oktober. (D. N. B.) London 16,85 G.,
16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris — — G., 9, 90 B.,
Amsterdam — — G., 223,56 B., Kopenhagen 587,860 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95, 65 B., Washington 4, i5 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,0 G., 2220 B., Kanada 3, 15 G., 3,s7 B., Madrid —,— G., Türkei — — B., Lissabon — — G., 17,50 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.
Oslo, 14. Oktober. (D. N. B.) London — — G., 17,B75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris — — G., 10,900 B., New York — — G., 4,40 B., Amsterdam —, — G., 2, s 5 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki s, 0 G., 9, 20 B., Antwerpen — — G., 71,50 B., Stockholm 104,565 G., 105,19 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom — — G., 23,20 B., Prag — — G., — — B.
—
London, 14. Oktober. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.
In Berlin festgeftellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, auständischꝛ Geldsorten und Banknoten
Telegraphische Aus zahlung
15. Oftober 13. Ottober Geld Brief Geld Brief Aeghpten (Alexandrien und 1 1ägypt. Pfund — — — — Afghanistan (Fabuh) ... ..... 100 Afghani 18,79 18,83 18,79 18,83 Argentinien (Buenos Aires). 1 Pap. -Pes. O, 588 o, 592 O0, 588 0, 5982 Australien (Sidney) ...... . 1ẽ austr. Pfund — — . 3. Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 109 Belga 389, 40,00 39,96 40,04 Brasilien (Rio de Janeiro) .. 1 Cruzeiro — . ** . Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗
m 100 Rupien — — — . Bulgarien (Sofia) ..... ..... 100 Lewa 3,047 3,053 3,047 3, 058 Däne mark (Kopenhagen) J... 100 Kronen 52, 15 oö 2, 25 52, 15 52, 25 England (London) ...... .... 1 engl. Pfund — — . 2 Finnland (Helsinki) ..... .... 100 Finnmark 5,06 5,07 5,96 5,07 Frankreich (Paris) ...... .... 109 Frs. — — — — Griechenland (Athen) ..... .. 100 Drachmen 1,668 1,572 1,668 1,672 Holland (Amsterdam u. Rotter⸗
d 100 Gulden 132,0 132,70 132,79 132,70 Iran (Teheran) ...... ...... 100 Rials 14,59 14,61 14,59 14,61 Island (Reykjavik) .... ..... 100 isl. Kr. 98, 42 38,690 38,42 38,50 Italien (Rom und Mailand) . 100 Lire 9, 99 10,090 9,99 10,01
apan (Tokio und Kobe) .. 109 Yen 58,591 58,711 58,591 58,711
anada (Montreal) ...... ... 1 kanad. Dollar = — — — Kroatien (Agram) ...... .... 100 Kuna 4,995 5, 005 4,995 5, 005 Neuseeland (Wellington) .... 1 neuseel. Pf. — — — — Norwegen (Oslo) ...... .... 100 Kronen 56, 76 56,88 56,76 56, 8d Portugal (Lissabon) ..... ... 100 Escudo 10,19 10,21 10,19 10,R21 Rumänien (Bukarest) ..... .. 100 Sei — — — — Schweden (Stockholm u. Göte⸗
z 100 Kronen 59, 3 59,58 59, 6 59,58 Schweiz (Zürich, Basel und
. 100 Frs. 57,s9 53,09 52,39 58, 01 Serbien (Belgrad) ..... .... 100 serb. Dinar 4,995 5,005 4,995 5, 005 Slowakei (Preßburg) .... ... 100 slow. Kr. 3,591 8,5609 8,591 8, 609 Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Pesetas, 283,565 23, 50s 23,565 23,505 Südafrikanische Union (Pretoria
und Johannisburg) ..... .. 1ẽfüdafr. Hd — — — 4 Türkei (Istanbul) ...... ..... 1 türk. Pfund 1,978 1,989 1,978 1,982 Ungarn (Budapest) .... .... 109 Pengö 1 — Q — eg Uruguay Montevideo) ...... 1è Goldpeso 14199 1201 1,199 1, z01 Verein. Staaten von Amerika
e Her, , ,. Dollar ö . 3.
ö . . Geld Brief England, Aegypten, Südafrikanische Union ...... .. 9, 89 9, 91 , 4,995 5,005 w n ,, 7,912 7, g28 , 714,18 74,32 eee 82 3. 2, 098 2, 102 Vereinigte Staaten von Amerika ...... ...... ..... 2, 4985 2, 502 . . ../⸗ꝰ) 0, 190 0, 132 Aus länbische Geldsorten und Banknoten 18. Oitober ̃i8. Ottober Geld Brief Geld Brief Sovereign .. ..... ...... 54 Notiz 0,8 20,485 2zo, 88 20, 46 20⸗Francs⸗ Stücke ...... ..... für 16,16 16,22 16,16 16,22 gol Delia. ...... ... 1 Etag zs las Ls. ldi e 1 ägypt. Pfd 4,39 4,41 46,39 4,41 Amerikanische: 1000— Dollar 1 Dollar — — — — 6. 2 und 1 Dollar 1 Dollar — — — — Argent inische ...... ..... 1 Pap. Peso O0, 440 o, is 0,14 o, 46 Australische ..... ...... .... 1 austr. ERfd. 2,44 2, 46 2, 44 2, 46 Deigijche ..... . io Belgas 3533 6563 85373 (6s Brasilianische .... ..... ..... 1 Cruzeiro O, os 0, O9 0, s 0, 09 Britisch⸗Indische ...... .... 100 Rupien 22,95 25,05 22,95 25,05 Bulgarische: 500 Lewa und darunter ... ............. 100 Lewa 3, 07 8,09 3, 07 8,09 Dänische: große .. ...... .... 100 Kronen ö. . . ee 10 Kr. und darunter ..... 100 Kronen 52, 10 52, 39 52, 10 52,30 Lnglische: 108 und darunter. 1 engl. EBfd. — — — — ,, . lob Finnmart 5,9386 s, ofs. 8S,'oss 8, o75 ranzösische .... ...... ..... 199 Frs. 94699 5,01 4,99 5,01 a 100 Gulden 182,9 138,A,79 132,90 182,70 talienische: große .... ..... ich Lire 8998 15/0 563 16 2 k 100 Lire 998 10,07 995 io oz Kanadische ...... ...... 1 kanad. Dollar O99 1,01 0, 99 1,01 wmrönnn,, 190 Kuna 4,99 5, 091 4,99 5,01 Norwegische: 509 Kr. u; darunter 100 Kronen 564B9 857,1 56,s 3 7.1 , ,. 1000 Lei und ö k . 2 6 100 Zei 1,66 1,68 1,66 1,68 Schwedische: große ...... ... is Tronen ee en Jö ga ö50 Kronen und darunter.. 199 Lronen 58,49 88,39 59,0 639,64 Schweizer: große .... ...... 100 Frs. 57,883 58,07 57,83 58,07 109 Frs. und darunter ... 100 Frs. 57,83 558,97 57,33 58,07 gern, . , , 100 serb. Dinar 4,99 5,01 4,99 5,01 Slowakische: 20 Kronen und darunter... 83 109 slow. dr. 8,568 s, 8,68 58,52 Südafrikanische Union ...... 1 südafr. Pfd. (46,39 4, 41 4,39 4, 41 J 1è türk. Pfund 1ů91 1, 93 1,91 1,93 Ungarische: 100 Pengö und z ͤ , 100 Peng 60, 75 61,92 60, 78 61,02
S-
14. Deutsche Reschsbant und Bankausweise.
18. Unfall- und Snvalidenversicherungen, 18. Verschlebene Bekanntmachungen.
28254 Aufgebot.
86 F 18/43. . Minna verw. Börner verw. Hami eb. Schröder Nr. 111, Zimmer 393, in Carlsgrün 55 erf ite gf Be⸗ i chi lee e, . vollmächtigte: die ⸗
Minna Hamisch Eisenzahnstr. 2, hat das Aufgebot der Urkunden erfolgen wird. Altien des Gemeinnützigen Bauvereins Aktiengesellscht in Dresden A. 5, Friedrichstr. 63 1, Nr. 1552, 1556, 1557,
1
1658, 1559, 2833 und 2829 über je 123252
A ö 200 Papiermark beantragt. 3. ufgebote 76 der Urkunden wird aufgefordert, Verlust glaubhaft gemacht worden ist, ai 1944, werden aufgeboten: 1. Der Goldpfand⸗ steller: Kaufmann Karl-Heinz Füer⸗ sohanns vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ brief der n n gn Staats⸗ seichneten Gerichte, Lothringer Straße bank (Leihhausanstalt) in anheraumten . Rechte anzu⸗ verzinslich mit 6 25, Hausangestellte melden und die Urkunden vorzulegen, Frau Lucie Gerlach in Braunschweig, 1935 Steige 9I, 2 Der Hypothekenbrief vom Braunschweig Band 1168 Blatt 23 in 30. Juli 1927 über die für die Ehefrau Abteilung 1st unter Nr. 8 für den ver— . nn. . i fg nn, Bankdirektor i. geb. Wehmann, in Berlin-Lichterfelde, Tebbenjohanns eingetragene Hypothek schwei Kastanienallee 40, eingetragene Braunschweig! von RM 15 000, Anttagsteller! Der ypothel ö Rel ,
pätestens in dem auf den 5.
in, Berlin- Halensee, widrigenfalls die Kraftloserklärung der
Das Amtsgericht Dresden, Abt. 1, den 18. Oktober 1943.
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Aufgebot.
Der In⸗ Nachstehend bezeichnete Urkunden, deren
ö . . Straße 56, Reihe XVII Nr. 403 über Ra 5h, —, Antragstellerin:
im Grundbuche von
. . ö. . in . III , . Kurt unter Nr. 3 eingetragene Aufwertungs⸗ Köln⸗Braunsfeld, A t Str z hypothek von Ge 1500, —, ,,,
Tebbenjohanns in
Antrag⸗ Frau Ilse Hallensleben geb. Tebben⸗ in Braunschweig, Wilhelm⸗
mann in Braunschweig, Schöppenstedter Friedrich⸗Loeper⸗Straße 15, Reichsbahn⸗ 56, vertreten durch anwalt Heinz Müller in Braunschwei Hamburg⸗AUltona, Hohenzollernring 31. . Der, Hypothekenbrief vom 26. Juli 4. Der Hypothekenbrief vom 24. Januar über die im Grundbuche von 1923 über die
Rechts- abteilungspraäsident Curt Sillich in
im Grundbuche von Rautheim Band III Blatt 193 in Ab⸗ teilung III unter Nr. 1 für die Witwe R. August Anna Munte geb. Hograefe in Braun
e