1943 / 246 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Oct 1943 18:00:01 GMT) scan diff

» Beihilfeberechtigte, die ihren Wohnsitz end gültig aus den

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 246 vom LI. Oktober 1943. S. 2

gearbeitet ist und zu anderen kriegswichtigen Zwecken nicht ver⸗

wendet werden kann.

§3

Fertigungsbetriebe, die die Herstellung von Erdölgeräten als nerses Aufgabengebiet oder in bisher nicht gebauten Abmessun— gen aufzunehmen beabsichtigen, bedürfen hierzu einer beson⸗ deren Genehmigung. Anträge sind an den Selbständigen

Sonderausschuß Erdölanlagen, Berlin N, Luisenstraße 31 a,

zu richten. 54

Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführung der Fachgruppe Aufbereitungs- und Baumaschinen Fachabteilung Erdölanlagen) der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau, Berlin Ww öh, Marburger Straße 3, Auskunft zu erteilen, Einsicht in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. zu gewähren und Betriebsbesichtigungen und etwa erforder⸗ liche Prüfungen zu gestatten.

§8 5

In besonders begründeten Fällen können Ausnahmen von den Vorschriften der vorstehenden Anordnung zugelassen werden. Anträge sind an den Selbständigen Sonderausschuß Erdölanlagen zu richten.

§6

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bzw. den Bestimmungen der Zweiten Verordnung zur Durch— führung des Vierjahresplanes vom 5. November 193 (RGBl. I S. 936) bzw. gemäß 5 4 der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗ Erzeugung bestraft.

ö.

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg

2

sowie im Bezirk Bialystok. Gleichzeitig treten hiermit die Anordnung des Bevoll⸗

mächtigten für die Maschinenproduktion Nr. 35 zur Verein⸗ heitlichung von Drehtischen für Tiefbohrgeräte vom 18. De⸗ zember 1941 (Ziffer 1) und die Anordnung des Bevoll⸗ mächtigten für die Maschinenproduktion Nr. 57 zur Vexein⸗ heitlichung von Hebewerken für Tiefbohrgeräte vom 4. Juni 1942 (Ziffer 1) außer Kraft. Berlin, den 19. Oktober 1943. Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange.

Nichtamtliches

Deutsches Reich

Der Königlich Ungarische Gesandte in Berlin, Herr Döme Sztsjay, hat Berlin am 15. Oktober d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat Sändor . von Nagysötstaäg die Geschäfte der Gesandt⸗

aft.

Der Königlich Dänische Gesandte in Berlin, Herr Otto Carl Mohr, hat Berlin am 15. Oktober d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt. Herr Legationsrat V. de Steen sen-⸗-Leth die Geschäfte der Gesandtschaft.

Nummer 42 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußischen Ministeriums des Innern vom 20. Oktober 1943 hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 14. 10. 43, Ueberleitungsbest zur MMV. Kommunalverbände. RdErl. 13 19. 43, Haushaltspläne d. Gemeinden (6V.) f. d. RJ. 1944. RdErl. 15. 10. 43, Wohnraumlenkg. RdErl. 16. 16. 43, Vergnügungssteuer; hier: Anerkenng. d. dt. Wochenschau Vr. 5684. Beschl. 6. 10. 43, Aenderg. d. Grenzen d. Landkr.

Schieratz, Lask u. Welun. Beschl. 12. 10. 43, Aenderg. d. Grenzen d. Stadtkr. Leslau u. d. Landkr. Leslau. Polize i⸗

verw altung. RdErl. 9. 10. 43, Gefangenentransportwesen. ö. RdErl. 9. 19. 45, Neuordng. d. KrimPol. NdErl. 13. 10. 43, Inforderg. v. Haushaltmitteln d. OrdnPol. RdErl. 11. 10. 43, Reisen. v,. Angeh. d. Pol. als Zeugen od. Beschuldigte zu sSS⸗ u. Pol. ⸗Gexrichten. RdErl. 12. 19. 45, Auszahlg. bewilligt. Unter⸗ stützungsbeträge aus staatl. Mitteln durch d. Fürsorgeoff. RdErl. 11. 10. 43. Anfertig. v. Sommerfeldblusen n. A. aus Sommer⸗(Regen⸗) Mantelstoff. RdErl. 13. 10. 43, Fahrrad⸗ haltg. in d. Gend. RdErl. 13. 10. , DV. 3 j „Vorschr. f. 3 Waffen⸗ u. Schießausbildg. d. Ordn Pol.“. RdErl I4. 16. 43, Behandlg. u. Rücklieferg. beschosss. Munitionsteile, unverbraucht. Munition u. Munitionspackmaterial d. Pol. RdErl. 14. 10. 43 SchP.-Anw. Lehrg. RdErl. 13. 10. 43, Kennzeichng. v. Kraft! fahrz, die bei Fliegeralarm verkehren dürfen. RdErl. 12. 10. 43, Entferng. d. Lattenverschläge; hier: Härtefälle. RdErl. 13. 10. 43, Annahme d. Offz. Anwärt. d. FSchP. RdéErl 15. 10. 43, Unfall versicherg. d. WTSPiol. RdErl. 3h. 9g. 453, Be⸗ urteilg. v. Flecffieberkranken. Wehrangelegenheiten. Kriegsschäden. Familienunterhalt. RdErl. 9. 9. 8, Gewährg. v. Vorauszahlgn. an Geschädigte, die anläßl. eines Fliegerschadens ihren Aufenthalt in d. Gen Gouv, verlegt haben. dE rl. 15. 10. 43,ů Entschädig. beim Verlust. v. Volksgas— masen durch Feindeinwirkg. Volksgesundheit. RdErl. 12. 10. 43, Staatl. Prüfungsaussch. f. Dentisten. Veteri⸗ närverwaltung. RdErl. 15. 10. 43, Zerlegungsentschädign Verschiedenes. Handschriftl. Berichtig. ,, erscheinungen. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl. Hetzmannz Verlag, Berlin Ws, Mauerstr. 14. Viertel jahrlich 215 i666 für Ausgabe A gweiseitig bedruckt) und 2,0 MM für Ausgabe B (einseitig bedruckt,.

Aus der Verwaltung Kinderbeihilfe bei Umquartierung wegen Luftkriegsgefahr

Beihilfeberechtigte, die aus luftkriegsgefährdeten Gebieten in weniger gefährdete Gebiete umquartlert werden erhalten die Kinderbeihilfe auch weiterhin durch das bis her zuständige Wohnsätzfinanzamt. Sie miüssen ihre neue Anschrift 9 dem Dian amt das die Kinderbeihilfe bisher geze at, anzeigen, damit eine Verzöger ĩ Aus der Kinderbeihilfe nicht eintritt. ,

luftkriegs gefährdeten Gebieten in weniger gefährdele Gebiete verlegen, müssen das ebenfalls dem bisher zuständigen Wohn⸗ sitzfinanzamt mitteilen. Für die weitere Auszahlung der Kinder⸗ beihilfe wird bei ihnen das Finanzamt des neuen Wohnsitzes

Wir mr ch aft stein! ]

Deutsche Sparwoche 1943 Kriegsdienst des Geldes

Der Einsatz der Arbeitskraft der Nation ist in diesem Kriege in einer Lückenlosigkeit erreicht worden wie nie zuvor. Aber auch das Geld der Kelten r ft muß in gleicher Weise in den vollen Kriegsdienst treten. ibt, so darf es im Kriege auch kein Strümpfen und Truhen gehamstertes Geld geben, und ebenso⸗ wenig wie heute der Arbeiter und der Angestellte seinen Arbeits⸗ platz beliebig verlassen kann, darf das Geld im Kriege nach Gut⸗ dünken auf den Märkten „vagabundieren“. Es muß als Spar⸗ geld fest angelegt werden. Je mehr gespart wird gleichgültig, ob bei Sparkaffen, Banken oder Genossenschaften, bei Bauspar⸗ kassen oder durch den Erwerb von Reichswerten und Pfand⸗ briefen um so besser lassen sich die großen Aufgaben, die an unsere Kriegswirtschaft im fünften Kriegsjahr gestellt werden, erfüllen. Aber auch der Sparer selbst hat von beständigen Spar⸗ leistungen den größten Nutzen, weil er der Sicherheit seiner Zu⸗ kunft dient. Die nationalsozialistische Wirtschaftspolitik, die das Recht auf Arbeit und damit auch immer Vollbeschäftigung ver⸗ wirklicht, sorgt dafür, daß der Sparer nach dem Kriege, wenn wieder größere Kaufmöglichkeiten gegeben sind, über den vollen Wert seiner Ersparnisse verfügen kann. Das deutsche Volk hat im Vertrauen auf seine Führung auf dem Spargebiet bisher seine Pflicht erfüllt. Die Deutsche Sparwoche 1943 vom 23. bis 31. Oktober, zu der die deutschen Kreditinstitute vereint aufrufen, soll und wird Freund und Feind ein Zeugnis dafür sein, daß Sparwille und Sparkraft des deutschen Volkes auch in der här⸗ testen Phase dieses Krieges ungebrochen sind.

Das System des Kriegsschädenrechts

Mit dem Thema „Das System des Kriegsschädenrechts“ befaßte sich vom betrieblichen Standpunkt aus in einer Veranstaltung der Deutschen Gesellschaft für Betriebswirtschaft in der Technischen Fochschule Dipl. Kfm. Dr. Dr. Megow, Rechtsanwalt und No⸗ tar, Berlin. Der Vortragende gab einen n r . Ueberblick über die vielfachen Bestimmungen des ,. chädenrechts. Kriegs⸗ schäden sind alle Schäden, die unmittelbar durch den Krieg herbei⸗ geführt worden sind. Personenschäden werden soweit nicht

Luftangriffen betroffen werden, tritt die reichsgesetzliche Unfall⸗ versicherung ein.

Die Kriegssachschäden werden durch die Kriegssachschädenverord⸗ nung geregelt. Ersetzt werden die Wiederbeschaffungs⸗ bzw. Wieder⸗ herstellungskosten. Soweit diese noch nicht fare kann eine Ansetzung des Verfahrens stattfinden. Die Entschädigung kann durch Geld oder Naturalentschädigung geleistet werden. Sach⸗ schäden durch Luftschutz und irn mer werden grundsätzlich nicht ersetzt. Durch vorsorgliche gesetzliche Maßnahmen ist dafür Sorge getragen, daß , ersetzt werden. Auch die Wirtschaäftsbeihilfe kann bei Kriegsschäden betroffenen Betrieben geleistet werden. Versicherungsverträge entfallen bei Kriegsschäden, soweit das versicherte Interesse weggefallen ist. Haftpflichtver⸗ sicherungsverträge bleiben jedoch bestehen, wenn die Haftpflicht⸗ gefahr, z. B. bei vorhandenen Schuttmassen eines zerstörten Ge⸗ bäudes, noch vorhanden ist. Abschließend hob der Vortragende nachdrücklich hervor, daß die vorbereitende Herbeischaffung von Unterlagen für etwa künftig eintretende Sachschäden im dringend⸗ sten Interesse der Unternehmen liegt.

Das Licht als kriegswichtiges Werkzeug

Einfluß der Beleuchtung auf Leistungssteigerung und Energieverbrauch

Auf einer Sitzung der Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft, Bezirksverband Berlin-⸗Mark Brandenburg, gemeinsam mit dem Berliner Bezirksverband des Vereins Deutscher Ingenieure sprach im Ingenieurhaus Obering. Dipl.Ing. L. Schneider DeTG., Berlin, über die kriegswichtige Rolle des Lichtes.

Da es kaum eine Ärbeitsverrichtung gibt, die ohne Mitwirkung des Auges ausgeführt werden kann, et die Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen von der Güte der Beleuchtung seiner Um⸗ welt abhängig. Daneben müsse auch die mittelbare Wirkung des Lichtes auf die Stimmung des Menschen berücksichtigt werden. Diese seelische Wirkung des Lichtes bedingt es, daß die Be⸗ leuchtungsbedingungen hei der Arbeit andere sein müssen wie bei der Erholung. Um günstigste Sehbedingungen zu erhalten, sei nach der Feinheit der Arbeit vor allem eine genügend hohe Be—

Wie es heute nirgends feiernde Hände stilliegendes, d. h. in

Sondervorschriften eingreifen von der Persponenschäden⸗— verordnung entschädigt. Sofern Arbeitnehmer im Betriebe von

leuchtungsstärke erforderlich. Eine gute Allgemeinbeleuchtung bei guter Ausleuchtung des Arbeitsraumes erhöhe sowohl die Arbeits⸗ seistung als auch die Arbeitsfreude des Menschen. Vermeidung der Blendung, Schaffung guter Kontraste, sei es durch Wahl richtiger Schattigkeit, sei es durch Ausnutzung der Spiegelungs⸗ , des Werkstoffes oder durch Verwendung farbigen Lichtes, erleichtern den Sehvorgang. Ungenügende Beleuchtung vermindere die Menge und Güte des Arbeitsergebnisses, führe zu vorzeitiger Ermüdung und mache den Menschen für Unfälle an— fälliger. Neuere Untersuchungen zeigen, daß die Leistungs⸗ steigerung durch gute Beleuchtung nicht durch eine zeitlich physische Ueberanstrengung des Menschen erfolgt, sondern in der Hauptsache durch eine Verminderung der ö und damit durch eine Erhöhung des Wirkungsgrades der menschlichen Arbeitskraft. Diese für die Kriegsproduktion wichtige Eigenschaft der Be⸗ leuchtung müsse voll eingesetzt werden. Im Rahmen der Energie⸗ sparaktion sei nicht eine Verschlechterung der Beleuchtung geboten, sondern eine möglichst günstige Ausnutzung des natürlichen und des künstlichen Lichtes. Dort, wo wichtige Arbeit geleistet wird und solange sie geleistet wird, müsse gute Beleuchtung vorhanden sein. In allen übrigen Zeiten, z. B. vor Arbeitsbeginn, während der Arbeitspausen und nach Arbeitsschluß, müsse die Beleuchtung abgeschaltet oder, wo es notwendig ist, durch eine schwächere Ver⸗ kehrsbeleuchtung ersetzt werden. Ungenügende Beleuchtung ver— ursache Leerlauf und verlängert so die Gesamtarbeitszeit, wodurch wieder mehr. Gre ne been, verursacht werde. Wir dürfen also nicht Energie sparen, indem wir die Arbeitsbedingungen ver⸗ schlechtern, sondern wir müssen sparen, indem wir die Be⸗ leuchtungsanlagen richtig und sparsam benutzen.

Schadensersatz bei Mißachtung von Verladevorschriften Das Reichsgericht hat jetzt einen Prozeß zur Entscheidung ge⸗ bracht, der zwar einen Vorfall aus dem Jahre 1938 zum Gegen⸗ stand hatte, trotzdem aber für die Allgemeinheit sehr instruktiv ist (Vöss43 3. 8. 1945). Es handelt sich um die Schadensersatzfrage bei Mißachtung allgemeiner Verladevorschriften. Bekanntlich dürfen Regendecken, die über offene Waggons gespannt werden, nicht mit Draht an den Ringen befestigt werden, sondern es müssen dazu Stricke aus Hanf oder Sisal benutzt werden. Diese Vorschrift die heute wegen des knapper werdenden Roh⸗ materials nicht immer zu erfüllen ist wurde auch schon in Friedenszeiten mißachtet. Die Reichsbahn hat gute Gründe für ihre Verladevorschriften, denn der Befestigungsdraht ist vielfach nicht elastisch genug für die Beanspruchung, die sich bei schneller Fahrt durch den Fahrwind ergibt. Darüber hinaus sind Binde⸗ drähte, wenn sie reißen und die Decken im Fahrwind hochschlagen, bei elektrisch betriebenen Strecken eine erhebliche Gefahr. Ferner bildet die Verwendung von Bindedraht aber auch für den Ver⸗ lader und Entlader eine erhebliche Gefahrenquelle, weil nach allgemeiner Beobachtung sehr oft Unfälle dabei passieren. Auch in vorliegendem Fall schnellte beim Duxchschneiden des Binde⸗ drahts die Decke hoch und schlug dem Entlader ein Drahtende ins Auge, so daß dieser das Auge dabei verlor. Der Unfallverletzte, der überdies erhebliche Erfahrungen im Verladegeschäft besaß, berief sich darauf, daß die Eisenbahnbeamten angeblich die Miß⸗ achtung der Verladevorschriften geduldet hätten. Das Reichs—⸗ gericht wies diesen Einwand zurück und ließ ebensowenig gelten, daß eine in den beteiligten Handelskreisen eingerissene mißbräuch⸗ liche Uebung eine solche Handlung entschuldige.

Ohwohl die Verwendung von Draht heute wohl nicht mehr als Mißbrauch der Verladevorschriften, sondern mehr als Notmaß— nahme anzusehen ist, wird die Eisenbahn aus Unfällen ähnlicher Ark auch heute nicht haftbar gemacht werden können, denn die Tatsache, daß sie trotz eines von keiner Seite zu vertretenden Umstandes, nämlich des Fehlens der Hanfstricke, sich bereiterklärt, den Waggon zu befördern, kann nicht dazu führen, daß sie noch eine erhöhte Haftung in Kauf nimmt. Vielleicht regt diese Sach⸗ lage aber einmal findige Köpfe dazu an, Verbesserungsvorschläge zu machen, die eine auch für die Friedenszeit brauchbare Aende⸗ rung der Befestigung der Regendecken bringen.

91

Devisenbewirtschaftung

Zahlungen im Kapital⸗, Waren⸗ und Dienstleistungsverkehr nach der Schweiz

Aus Anlaß des am 1. Oktober 1913 erfolgten Abschlusses eines

Zusatzaböommens zum deutsch⸗schweizerischen Verrechnungs⸗

abkommen hat der Reichswirtschaftsminister einen neuen Rund⸗

erlaß über die Zahlungen im Kapital-, Waren⸗ und Dienst⸗

leistungsverkehr nach der Schweiz bekanntgegeben. Einzelheiten sind aus dem Inhalt des Runderlasses zu entnehmen.

w Wirtschaft des Auslandes

Belgien der größte Bierkonsument der Welt

Brüssel, 20. Oktober. Mit einem Jahresverbrauch von 167 Liter Bier pro Kopf der Bevölkerung ist Belgien prozentual bei weitem der größte Bierkonsument der Welt und übertrifft den Verbrauch der beiden großen Bierländer England und Deutschland um das Doppelte. Die Vorkriegserzeugung an Bier belief sich in Belgien auf rd. 14 Mill. Hektoliter, die jetzige Pro⸗ duktion liegt um rd 40 96 niedriger. Während das Bier vor dem Kriege auf 375 eingebraut war, weist es heute 1,ů7 79 und 0,8 *. auf. Die Brauereiindustrie zählte mit. 19900 Unternehmen vor dem Kriege zu einem der wichtigsten Wirtschaftszweige Belgiens.

1

Die Philippinen erstreben Selbstversorgung

Manila, 20. Oktober. In dem Lauxel⸗Regierungsprogramm wird die Selbstversorgung als erstes Wirtschaftsziel aufgestellt. Die hierzu notwendige vollständige Umgestaltung des Wirt⸗ schaftssystems des Landes wird einem Nationalplanamt über⸗ tragen, Präsident dieses Nationalplanamtes ist der Staats⸗ präsident selbst. Als Vizepräsident wird der frühere Präsident des Nationalwirtschaftsrgtes genannt, der sich schon seit langem um die philippinische Volkswirtschaft bemüht und eine große Unterstützung im Volke findet.

Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank. Wir weisen darauf hin, daß in der heutigen Ausgabe in Abteilung 14 des Oeffent⸗ lichen Anzeigers die Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank veröffentlicht ist.

Die Elektrolyckupfernotierung der Vereinigung für deutsche

Elektrolytkuyfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“

83 ö. Oktober auf 74, )00 R (am 20. Oktober auf 74,00 RM) für g.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 20. Oktober. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 5657, 560 G., 56s, 80 B., Kopen—⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 95,90 G., 99,10 B., Madrid 236,55 G., 236,905 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York

zuständig.

2t, 08 G., 265,02 B., Paris 49,95 G., S0, os B., Stockholm 5oä, Bo G.,

5965,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50, 05 B., . . G., 50, 05 B., Sofia 30,47 G., 36,53 B., Athen 16,58 G.,

; (

Bu dap est, 20. Oktober. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 , Berlin 136,29, Bukgrest 2 782, Helsinki 6, 90, London —, Mailand 17,77, New York —. —, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 1I,71, Sofia 4,1514, Jagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 20. Oktober. (D. N. B.) New Jork 4,025. —=— 4,03, Spanien (offiz. 40,50, Montreal 4,‚,43—- 4,47, Schweiz 17,50 17,46, Stockholm 16,85 16,95, Buenos Aires (offiz) —, Rio 83,647 /s, Schanghai Tschungking⸗Dollar —.

Amsterdam, 20. Oktober. (D. N. B.) II2.00 Uhr holl. Zeit.] Amtlich. Berlin —, London —,—, New York —, Paris Brüssel 390, il— 30,17, Schweiz 43,63 3,71, Helsinki Italien (Clearing —— Madrid —, Oslo —, Kopenhagen —, Stockholm 44,81 —= 44,B90, Prag —.

Zürich, 20. Oktober. (D. N. B.) III.40 Uhr.! Paris 6,20, London 17,2, New York 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,6717 nom., Madrid 39,75 B., Holland 229). B., Berlin 172,55, Lissabon 17,70, Stockholm 102,57, Oslo 98,624 B., Kopenhagen 90, 3714 B., Sofia 5, 37 B., Prag 17,30, Budavest 104,650 B., Zagreb S, r5 B., Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,374 B., Helsinki 8, 77M. B., Preßburg 165,00 B., Buenos Aires 98, 00, Japan 101,00, Rio 22,25 B.

Kopenhagen, 20. Oktober. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 19,85, Antwerpen 76,80, Zürich

ill, 25, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,5, Oslo 169, 00, Helsinki 9,83, Madrid —. Alles Briefkurse. Stockholm, 20. Olttober. (D. N. B.) London 16,85 G.

16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9, 00 B., Brüssel —, G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97, 00 G., 97,80 B., Amsterdam G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 96,35 G., 965,35 B., Washington 4,5 G., 4,20 B., Helsinki 8,3. G., 8,59 B., Rom 22, 900 G., 22,290 B., Kanada 3,7 G., 3,82 B., Madrid G., Türkei B., Lissabon G., 17,50 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.

Oslo, 20. Oktober. (D. N. B.) London G. 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —, G., 10,90 B., New York G., 4,40 B., Amsterdam G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 193,00 B., Helsinki 8, ?0 G., 9, 29 B., Antwerpen —, G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,109 B., Kopenhagen 91,75 G., 92, 265 B., Rom G., 23,20 B., Prag G., B.

London, 20. Oktober. D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

ng Bochum,

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 246 vom 21. Oktober 19438. S. 8

E. Oeffenttiche Zustetlungen,

1. Untersuchung und Strafsachen. 2. (J, D, mn n. ; 5. Be 8. ufgebote, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

öffentlicher Anzeiger

ẽ. Atti. rluft⸗ und Fundsachen, ͤ 8. —— auf Attien, 8. Deutsche Roloniaigefellschaften,

12. Offene

10. Gesellschaften m. Sv. S..

a, mera 18. Unfall⸗ und Invalidenver sicherungen., 11. Genossenschaften, 14. Deutsche Relchs b ant und Bankanswetfe, Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, 15. BVerschiedene Bekanntmachungen.

8. Aufgebote

28850]

Betreffs der Schuldverschreibung der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reichs von 1925 Nr. 1295 986 über 50 Kii sowie des Auslosungsscheins zu dieser Anleiheschuld Gr. 3 Nr. 46 486 über 50 kin ist die Zahlungssperre ge⸗ mäß 1019 3.P.⸗O. erlassen worden. 465. 6. 274. 45.

Berlin, den 18. Oktober 1943.

Das Amtsgericht Berlin.

23855 Aufgebot. 6. F 11643. Der Kaufmann Franz Heidinger in Hersbruck, Kasernen⸗

weg 16. hat das Aufgebot der angeblich durch Feindeinwirkung in der Nacht

vom 16. auf 11. August 1943 zer⸗ störten Aktien der Wollwarenfabrik

Mercur in Liegnitz: Nr. 142, 1439, 1503, 2826, 31239, 3121, 3365, 3366, 19, 20 zu je 500 RM beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 15. März 1944, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer 121, anberaumten Aufgebotster— min seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfol⸗ gen wird.

Amtsgericht Liegnitz, 14. Oktober 1943.

23766

Durch Beschluß vom 15. Oktober 1943 ist der Oberfeldwebel Wilhelm Karl Wydrinski, geboren am 30. Mai 1912 zu Ratibor, O. S., für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 20. März 1 festgestellt worden. 456 II. 236. 3

Berlin, den 15. Oktober 1943. Amtsgericht Berlin. l. Nessenlliche Justellunnen 23851] Oeffentliche Zustellung. ĩ. 5. R. 269 43. Es klagt die Ehefrau Werkschlossers Albert Schmidt, Maria eb. Keber in Herne, Jean⸗Vogel⸗ traße Nr. 7, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Hölscher in Herne, gegen ihren Ehemann, den Werkschlosser Al⸗ bert Schmidt in Afrika, unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf

Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗

vor das Landgericht in 5, Zivilkammer, Nr. 39, 4) den 16. Dezember 1943, vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, kh durch einen beim Landgericht in Bochum zugelassenen Rechtsanwalt ver⸗ treten zu lassen. Bochum, den 13. Oktober 1943.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

l2s8ö63] Oeffentliche Zustellung.

2 R 216/43. Die Frau Anna Nadel eb. Birkholz in Clausthal⸗Zellerfeld, hilf er g fraß 38, , ,, mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Busse in Clausthal⸗Zellerfeld, klagt gegen, den Kaufmann Abraham Nabel, unbekann⸗ ten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus sz 565 des Ehegesetzes und Schuldigerklä— rung des Beklagten. Die Klägerin laͤdet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 2. ivil⸗ kammer des Landgerichts in Götkingen auf den 26. November 1943, 9 yz Uhr, mit der ., fig durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Göttingen, den 15. Oktober 1943. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

23861].

Folgende Bersicherungsscheine sind abhanden gekommen: A 13900 Vilhelm Koreng

43421 Wilhelm Pohle . 6l089 Dipl. Ing. Dr. Otto Reinsch 128596 Gerd Knust⸗Möglin 145919 Herbert Steinert 175778 Kurt Wockenfuß 178037 Wilhelmine Dehling

geb. Wetz

191531 Hermann Walter 246379 Alex Scharpenad⸗ 396684 Theophil Steng 405383 Erich Vaupel 417474 Hans Grimm 461498 Alfred Block und Erich

. Vaupel A 1030400 Carl Spies A 1048726 Heinrich Eggers A 1049062 Heinz Krause

219985 Franz Effer

223933 Karl Breunig

H 233899 Bruno Gollhoser 8 Ig9z371 Ernst Müggenburg L 236693 Meta Rösch geb. Fröbich L 242900 Emma Thomas geb. Beyer C 25650006 Max Wetzel P 16797 Rudolf Bier

Die Inhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei uns zu melden, andernfalls die Versicherungs⸗ scheine hiermit für kraftlos erklärt werden.

Berlin, den 21. Oktober 1943. eiliianz Lebens versicherun go⸗ C6.

ö

S EEK RBK

Zimmer

6. Auslosung usw.

von Wertpapieren 23862

lösungsanleihe mit Auslosungsrechten der ie, Städte

Elber

Verwaltungsgebäude, Steinweg 20, statt. Wuppertal, den 16. Oktober 1943.

Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Ebenso ist im Falle der Hinterlegung za] Bekanntmachung. bei Die diesjährige Auslosung der zum von dieser ausgestellte Hinterlegungs⸗ 31. Dezember 1943 zu tilgenden Ab- schein spätestens einen Tag nach Ab- RAbschreibungen lauf der Hinterlegungsfrist bei der Ge⸗ Barmen und ssellschaft einzureichen. feld findet am 28. Oktober 1943, Oedt, den 18. Oktober 1943. vormittags 95 Uhr, auf Zimmer 27, Johs. Girmes C Co. Aktiengesellschaft.

Theodor Küppers. Erich Selbach.

einer Wertpapiersammelbank der

Der Vorstand.

Der Oberbürgermeister.

J. V.: Dr. Landwehr.

7. Aktien⸗ gesellschaften

28867

Oedt (Rhld.).

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donners⸗ tag, dem 11. November 1913, 1 Uhr, im Verwaltungsgebäude unserer Gesell⸗ schaft in Oedt stattfindenden ordent⸗ lichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlegling des Jahresabschlusses 1942, des Geschäftsberichtes des Vorstandes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates.

2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung zum 31. Dezember 1942.

3. Vorlegung des Abschlusses für die

Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni

1943, des Geschäftsberichtes des

Vorstandes sowie des Berichtes des

Aufsichtsrates.

„Beschlußfassung über die Gewinn—

verteilung zum 30. Juni 1943.

Aufsichtsrates.

Verschiedenes.

O ** 8

1943 sowie

rechtigt, die

üblichen Geschäftsstunden entweder

feld oder

Köln oder

hinterlegen. Im Falle der

scheinigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in be⸗ glaubigter Abschrift spätestens einen

25365658.

23866

Die Aktionäre werden hierdurch zu der am Donners⸗ tag, den 11. Nov. 1943, 12,30 Uhr, im Geschäftszimmer der Aktiengesellschaft ; Johs. Girmes K Co. Aktiengesellschaft, ufer 26, . 50. ordentlichen

; Hauptver

1. Vorlegung der Bilanz nebst. Ge⸗

. ,,, . über die Zahlung

6. Wahl des Abschlußprüfers für das

un . j Die Teilnahme an der Hauptver⸗ Entlastung des Vorstandes und des sammlung ö der en nen Wahl des Aöschlußprüfers. ,, dritte ages vor der Versammlun Umwandlung der Aktiengesellschaft bei , . in eine G. m. b. H. zum 1. Juli deutschen Notar oder bei einer Wert⸗ Beschlußfassung Üüber papiersammelbank in den üblichen Ge— die Satzungsänderung und über schäftsstunden die Aktien hinterlegt und

die Bestellung der Geschäftsführer. bis zur Beendigung der Hauptversamm— Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ lung dort belassen werden. sammlung und. Ausübung des Stimm⸗ letzte Tag der Hinterlegungsfrist auf rechtes sind diejenigen Aktionäre be⸗ einen Sonntag oder gesetzlichen Feier⸗ spätestens am Montag, tag, dann endet die Hinterlegungsfrist dem 8. November 1943, während der mit dem letzten diesem Tage voran⸗ ihre Aktien gehenden Werktage. Der nn bei der Hinterlegungsstelle wird dadur

bei der Deutschen Bank in Berlin genügt, daß die oder deren Niederlassung in Kre⸗ mung

. bei einer anderen Stelle bis zur Been⸗

bei der Dresdner Bank in Berlin digung der Hauptversammlung gesperrt oder deren Niederlassung in Köln werden. oder . bei einem deutschen Notar oder bei bei dem Bankhaus J. H. Stein in einer Wertpapiersammelbank ist die von ö diesen Hinterlegungsstellen bei unserer Gesellschaftskasse in Oedt lende Bescheinigung spätestens an dem Tage nach Ablauf der Hinterlegungs⸗ Hinterlegung der frist bei Aktien bei einem Notar ift die Be⸗ reichen.

Theodor Bayer , stellv. Vorsitzer. ö / // / /// /

Holzindustrie⸗Werke Josef Benz Attiengesellschast.

Bilanz per 31. Dezember 1942.

Elblagerhaus⸗Aktiengesellschaft,

Magdeburg. ; unserer Gesellschaft

Elblagerhaus⸗

Magdeburg, Fürsten⸗

ammlung eingeladen. Tagesordnung:

winn⸗ und Verlustrechnung sowie des Geschäftsberichtes des Vorstan⸗ des und des Berichtes des Auf⸗ sichtsrates für das Geschäfts⸗ jahr 1942.

Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Bilanzergebnisses.

Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. einer ergütung an den Auf⸗ sichts rat.

Neuwahl des Aufsichtsrates und Beschlußfassung gemäß § 10 Abs. 8 der Satzung (Vergütung an den Aufsichtsrat).

Jahr 1943. t davon abhängig, spätestens bis zum Ablauf des

der Gesellschaftskasse, bei einem

falt der

Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1942.

Soll. RM S I 281 998 36 w 22 652 08 J JJ a8 407 Zinsen, soweit sie die Ertragszinsen übersteigenßs ..... 9 432 34 Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen.. 108 604 50 Gewinnabführungsbetrag J 28 408 - Beiträge für Berufsvertretungen .... 2 835 05 wa, 31 251 72 33 o89 os

Haben. Außerordentliche Erträge /; 4 693 14

Jahresertrag nach Abzug der Aufwendungen, soweit sie nicht gesondert

auszuweisen sind 1 1 41 9 1 * 1 0 1 2 1 98 8 2 2 14 1 8 41 1 528 806 91 i

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Freiburg i. Br., im Juli 1943.

Dr. Rudolf Imhof, Wirtschaftsprüfer. Der Aufsichtsrat besteht aus folgenden Herren: Hanns Schmoller, Schwen⸗ ningen a. N.; Karl Stützle, Freiburg / Srsg.; Franz Bauer, Konstanz a. B. Der Vorstand: Dr. D. Langenbacher und Walter Benz, Löffingen. Löffingen, den 30. September 1943.

Holzindustrie⸗Werke Josef Benz, Aktien geselischaft.

Dr. O. Langenbacher. W. Benz. ür / Q / 23672.

Gebr. Bulla Attiengesellschaft, Liegnitz.

Bilanz auf den 31. dezember 1942.

ktien mit a f

der Hinterlegungsstelle für sie

Im Falle der Hinterlegung auszustel⸗

der Gesellschaftskasse einzu⸗

Magdeburg, den 8. Oktober 1943. Der Aussichtsrat.

8. Geleistete Anzahlungen .. 10. Kasse, Postscheck, Reichsbank...

Buchwert Abgang Abschrei⸗- Bilanzwert l. 1. 1942 1942 bung 1942 31. 12. 1942 Vermögen: Rr 8 RV 8G R , RM & I. Anlagevermögen: 1. Bebaute Grundstücke mit Geschäfts⸗ und Wohngebäuden .. 125 000 2 100 122 900 2. Bebaute Grundstücke mit Fabrikgebäuden. 440 428 20 428 420 000 - 3. Maschinen und ma⸗ ĩ schinelle Anlagen .. S4 gö2 1550 25 250 58 162 4. Werkzeuge, Betriebs⸗ u. Geschäftsausstattg.: a) Kurzlebig. ... 1 1— b) Langlebig... 630 629 1— 651 021 1550 48 407 5. Im Bau befindliche Anlage... 52 35 99 6. Gebäud sondersteuerablösung 2 28 928 900 II. . K J. Warenvorräte: . a) Roh-, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe .... 19641964 b) Halbfettige Erzeugnisses... 4710396 ‚. o) Fertige Erzeugnisse ... 57 06486 210 579 46 91904

g. Forderungen auf Grund von Warenlieferungen

1I. Andere Bankguthaben...

12. Beteiligung wd 300 —–

H3. Posten der Rechnungsabgrenzung .. 52 262

106393514 Verbindlichteiten. .

I. Aktienkapital J 690 900 II. Gesetzliche Rücklage ö 55 O00 III. Rückstellung für ungewisse Schulden. . 55 299 - IV. , a 50 000 V. Verbindlichkeiten:

a) Hypotheken 1 . 16 1 1 6 5 2. 1 8 * 2 * 8. 1 2. 125 808 72 b) Darlehen . 2 2 2 1 2 1 1 1 1 1 * 71 es = ; c Warenlieferungen... ö 20 505 76 236 342 48 VI. Posten der Rechnungsabgrenzung . . 45 87074 VII. nöontrag . gere en ,, .. 211 251 72 31 422202 1063 93514

83 1923 1 . 1 277962

1106866

Wert Abschrei⸗ Wert 1. . 142] Zugang Abgang hung 31. 2. iga2 Attiva. Rr &] EM &] En SJ Eu ] RM & I. Anlagevermögen: 1. Bebaute Grundstücke mit: a) Geschäfts⸗ und Wohngebäuden . s8 000 239929 209929 S8 390 b) Fabrikgebäuden . 200 000 21 09609 16 895 099 204 200 ) Hauszinssteuer⸗ abgeltung .. 15600— 16 600 2. Maschinen und ma⸗ schinelle Anlagen, La⸗ G 32 404 48 27417 139 50 54 294 67 26 244 3. Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäftsaus⸗ stattung: a) Inventar.. 8— 734297 —1 34197 9 b) Versandfässer und Korbflaschen .. 3 401 22 936 55 18081 51 4855 04 3 401 o) Gespanne ... 1— 570— Q —i 65700 1— d) Kraftwagen .. 1— 1— 323 g15 123 348 07 18221 011 91 09606 337 846 II. Umlaufvermögen: 16 Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe 2 22 115 947,29 2. Halbfertige Erzeugnisse. .. .. . 271 258,93 3. Fertige Erzeugnisse, Waren... 177 912,68 565 118 90 4 Rirs nnn t 996 30 5. Hypothekenforderungen.... . 16575 6. Anzahlungen JJ 5: 13 457 78 Warn nnn, 157 866 67 8. Kassenbestand, Postscheck⸗ und Reichsbankguthaben. ... 6 693 59 9. Bankguthaben ... wd 92 222 10. Rechnungsabgrenzung .. . 131178 . 1192088 02 Passiva. . Grind fapit8;8;z;z ö KJ 350 000 II. Rücklagen: 1. Gesetzliche Rücklage... . 36 0900, 2. Sonderrücklagee. . . 15 000, 8. Wohlfahrts fonds... 7000 4. Aufbaurücklage d 50 O00, 107 000 III. Wertberichtigung für Forderungen.... . 57 000 1 Rückstellungen . 4 . , , , , , 86 470 V. Verbindlichkeiten: 1. Hypothekenschulden ... . 151 500, ö w 6999. 3. Schulden für Warenlieferungen und Leistungen . 176 425,54 4. Sonstige Verbindlichkeitens. ... . . 126 452,45 458 377 99 VI. Rechnungsabgrenzung wd 32 o1142 VII. Gewinn: Vortrag aus 1941... 60 078, 85 Gewinn 1942... . 40 549, 76 100 628 61 1192 088 02

Gewinn⸗ und Berlustrechnung auf den 31. Dezember 1942.

Aufwendungen. RM S9 ihn ünllee, 150 562 86 Soziale Abgaben.... J /, 981446 Abschreibungen auf Anlagen.... , , . 9 096606 Zinsen d ) 17 555 82 Aunwelzpflichtige Steuern . 109 301 21 Beiträge an Berufsvertretungen.. .. .. H 2086 40 Außerorbentliche Aufwendungen 63 460 73

6 , ; 60 078, 85 Gewinn 1944. 605349 65 100 628 61 544 506 15

Ertrãge.

Gewinnortrkg aus 191 , , 60 078 85 Jahresertrag gemäß 132 () II, 1 Akt. ⸗Ges s.... . 398 726 76 Außerordentliche Erträge . . 85 700 54 544 506 15

Liegnitz, im September 1943.

Gebr. Bulla Aktiengesellsch aft.

Der Vorstand.

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweiss entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Breslau, im September 1943.

K. Drigalla, Wirtschaftsprüfer.

1—

2 w . r //

.