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Reichs und Staatsanzeiger Nr. 251 vom 27. Oktober 1943. S. 2
Die Ernährungsämter haben die Druckmatern, die nicht für
das gesamte Reichsgebiet einheitlich hergestellt werden, sofort nach ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Inkrafttreten Die Bestimmungen dieses Erlasses über die Zuteilungen für die Zeit vom 15. November bis 12. Dezember 1913 treten am 5. November 1943, die übrigen Anordnungen, soweit nichts deres bestimmt ist, sofort in Kraft. ͤ Berlin, den 2. Oktober 1943. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft In Vertretung des Staatssekretärs: Riecke.
an,
Zusammensetzung der Fettration der Versorgungs berech⸗ tigten in der 56. Zuteilnngsperiode, soweit sie sich gegen⸗ über der 55. Zuteilun gs periode geändert hat Normalsverbraucher über 18 Jahre Bite Butterschmalz 990g — ... 112,5 9g . . Margarine ...... . 200 g auf . Kleinabschnitte , 875 g Jugendliche von 14 bis 18 Jahren d 93 Butterschmalz 900 g —= ... 11258 , . . w 209 6 Kleinabschnitte 6 9e 1125 g Inhaber der Reichssettkarte SV 1 ; Margarine... .. . . 285 g, davon 35 g auf Kleinabschnitte Butterschmalz 100g — .. 125 9 ö 75 g Inhaber der Reichsfettkarte SV 5 Margarine. A435 g, davon 60 g auf Kleinabschnitte BVutterschmalz 1600 8 — .. 125 8 Speik hkl so 62598 677,5 g Inhaber der AE-Karten Butter 500 g Margarine. ...... 375 g, davon 250 g auf Kleinabschnitte 875 g Anlage ? ne bersicht ;
Teig, Zahl der Teigwarenabgabe auf Landesernährungsamt waren ⸗ T⸗Ab⸗ xpolgende Nährmittel⸗ menge schnitte kartenabschnitte
,, Bayern.. Kärnten Niederdonau Oberdonau. Rhein⸗Main. Salzburg. Steiermarr⸗ Tirol⸗Vorarlberg.. Mestn
X I- 6, X 11-16
—
. Westmart .. 7581 Wien
Miettarm an Württemberg
Hannover
,
NL -N 6, N 1. - 16
Cx Hipz Mn Thüringen
1 Verlin . ; . Mark Brandenburg. 221 l NIL - NIg9 1
Rheinprovinz
Sachsen⸗Anhalt .. K
Sudetenland
Danzig⸗Westpreußen Hamburg . Hessen⸗Nassaun.
Schles mia⸗-Snlffe Schles wig⸗Holstein .
N II- N I7
Mecklenhurg.
Niederschlesien Oberschlesien . Ostpreußen .. Pommern..
N II- NIS5
Beschluß Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RöBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli igsö (RGBl. J S. 479) und dem Erlaß des Führers und Reichs— kanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGGBl. 1 S. 303) wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Nachlaßvermögen der Eheleute Sußmann Israel Strauß, geb. am 12. De— zember 1855 in Büdesheim, und Jaquette Sara geb. Oppen— heimer, geb. am 29. August 1862 in Camberg, zuletzt wohn— haft in Büdesheim, Kreis Friedberg, Hessen, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Gegen diesen Beschluß ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Darmstadt, den 20. Oktober 1943. . Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Darmstadt. Mohr.
Be schluß .
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RöBl. ! S. 2935) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. J. S. 479) und dem Erlaß des Führers und Reichs⸗ kanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. 1 S. 303) wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Nachlaßvermögen
des Juden Theodor Israel Stern jz, geboren am 86. Mai
15146 in Heppenheim, und seiner Ehefrau Berta Sara ge— borene Kahn, heide zuletzt wohnhaft in Heppenheim a. d. B. zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
1
Gegen diesen Beschluß ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
Darmstadt, den 9. Oktober 1943. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Darmstadt. Mohr.
Bekanntmachung Auf Grund des z 1 Abs. 2 der Verordnung über die Ein⸗ ziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mãhren vom 4. Oftober 19395 (RGBl. 1 S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen
1. Maximilian Fraen kl, geb. 6. 11. 1893 in Königgrätz, zuletzt Klein⸗Raudnitz,
Karl Forejt, geb. 8. 12. 1893 in Kosar, zuletzt Chrudim I47, .
Herbert Israel Wol k, geb. 14. 11. 1888 in Jelgava / Lett⸗ land, zuletzt Prag,
4. Franz Pribyl, geb. 27. 12. 1902 in Pardubitz, zuletzt Pardubitz, Chrudimer Straße 229, .
5. Eduard Novak, geb. 22. 4. 1898 in Vekos, zuletzt König⸗ grätz, Komenskygasse 37,
Marie Ves ka, geb. 1. 7. 1905 in Neu-Bidschow (geb. Durdih), zuletzt Alt⸗Smirkowitz 48, ,
Franz Netrval, geb. 1. 10. 1903 in Doletz, zuletzt Libakowitz 32, .
. Jan Likaßt, geb. 2. 1. 1899 in Salschi, zuletzt Budweis, Freikorpsstr. 345, ö
„Franz Sidak, geb. 19. 10. 1904 in Kraskow, zuletzt Prag XIV., Beim Bürgerheim 775,
Elsa Jäger, geb. Wolf, geb. 30. 4. 1882 in Prag, zu⸗ letzt Prag XIII., Jobstgasse 948, ⸗ j
. Rudolf Lanikt, geb. 6. 8. 1912 in Ostrokowitz, Botena Lanik, geb. Sojka, geb. 15. 10. 1915 in Nelepee, zuletzt Iglau, Wiesengasse 11,
2. Wenzel Hosek, geb. 25. 7. 1909 in Wamberk, zuletzt Unhoscht 357, Emanuel Brand, geb. 20. 8. 1906 in St. Moritz, Anna Brand, geb. Frumertova, geb. 22. 4. 1900 in Libschitz, zuletzt Prag XIII,, Bulgarische Str. 29
4. Rusena Pelantova, geb. 13. 3. 1886 in Sobieslau, zuletzt Prag XIX., Baumgartenzeile 53, .
Wenzel Fiala, geb. 15. 9. 1899 in Radotin, zuletzt Prag XIV, Goldenkroner Str. 2, Jaroslav Zak, geb. 2. 1. 1920 in Klanowitaz, zuletzt Prag. XIX., Beamtenstr. 398, . .
Franz Zilina, geb. 10. 4. 1915 in Drahon-⸗AUujest, zu⸗ letzt Pilsen, Kramarpromenade 3/2,
„Anton Skavara, geb. 2. 9. 1894 in Pardubitz, zuletzt Switkau 323, .
Hans Sachsel, 1 1. 1. 1997 in Neu⸗Bidschow, Anna Sachsel, geb. Mrazek, geb. 10. 10. 1906 in Tschaslau, zuletzt Prag J., Waldhausergasse 5, .
Karl Krahuliec, geb. 29. 5. 1912 in Hnatire, zuletzt Chotzen 1196, ö
Wenzel Hole sek, geb. 25. 5. 1893 in Trebonitz, zuletzt Trebonitz 53,
Emanuel Rybicka, geb. 16. 12. 1890 in Hlinsko, zuletzt Hlinsko 896,
23. Franz Fouse k, geb. 19. 12. 1905 in Strodenitz, zuletzt Budweis, Kirchengasse 16, . 24. Jakub smid, geb. 22. 7. 1880 in Steinkirchen, zuletzt
Steinkirchen 182, ⸗
Otto Matousek, geb. 3. 12. 1890 in Pilsen, zuletzt Budweis, Lazarettg. 531,
. Josef Spale k, geb. 1. 8. 1915 in Maashaupt, zuletzt
Kladno⸗Eiche, Cechstr. 374, ö.
. Wenzel Hasa, geb. 23. 12. 1886 in Brandeisl, zuletzt Kladno, Palackystr. 1826, J
Wenzel Zahora, geb. 10. 8. 1898 in Kree, zuletzt Prag XII., Manesgasse Hö, .
Karl Motyséta, geb. 21. 1. 1909 in Chrudim, zuletzt Chrudim 578, . Karla Musilova, geb. 18. 2. 1894 in Hermannstädtl, zuletzt Vidoule b. Stodulek 445,
Wenzel Na cal, geb. 5. 6. 1910 in Chejnov, Kvetoslava Nacal, geb. Ryba, geb. 20. 12. 1921 in Jitschin, zu⸗ letzt Budweis, Grazner Str. 243 b,
2. Zdenek Tvrz, geb. 4. 10. 1902 in Velka⸗Lhota, zuletzt Pardubitz, Sladkovskystr. 446,
3. Gustav Coufanl, geb. 26. 4. 1896 in Olmütz, zuletzt Chrudim,
Richard Zvanoveec, geb. 22. 3. 1895 in Hluboka, Zdenka Zvanovee, geb. 10. 3. 1897 in Weseli, zuletzt Potschatek 137, .
35. Aldtich Rabyska, geb. 24. 1. 1900 in Nutschitz, zuletzt Prag XIII., Genossenschaftsgasse 3,
Wenzel Satran, geb. 28. 9. 1875 in Leeitz, zuletzt Prag XII., Böhmer Waldstr. 32,
. Kanovsky, Ferdinand, geb. 19. 1. 1907 in Buchlo⸗ witz, zuletzt Chotieborsch 787,
Bohumil Sajtl, geb. 4. 2. 1895 in Trnavka, zuletzt Prag XIV., Wladimirstr. 6,
9. Nikola Assenoff, geb. 31. 7. 1898 in Lom, zuletzt Prag⸗Werschowitz, Russische Str. 604,
a) Dr. Zdenek Müldler, geb. 3. 8. 1901 in Lemberg, zuletzt Prag⸗Nusle, Riegerplatz 1,
Josef Podhorsky, geb. 9. 2. 1896 in Pardubitz, zu⸗ letzt Pardubitz Nr. 586,
Boten Ures, geb. 15. 4. 1908 in Lelezna, zuletzt Prag VIII, Königsstr. 180,
2. Svatopluk Po korny, geb. 8. 10. 1907 in Tabor, zu⸗ letzt Tabor, Filipsgasse 72,
Emil Vodvarka, geb. 17. 6. 1905 in Ohrovee, zuletzt Prag⸗Straschnitz, Kattegasse 28,
4. Ferdinand Marouse k, geb. 26. 1. 1899 in Vrbno, zu⸗ letzt Strodenitz 174,
Valirie Novotny, geb. 2. 10. 1912 in Marienberg, zuletzt Mähr. Ostrau, Mühlstr. 7,
Alois Kauders, geb. 13. 11. 1863 in Marschowitz, zu⸗ letzt Wotitz III, Bez. Seltschan,
Charlotte Neumann, geb. J. 10. 1908 in Berlin, zu⸗ letzt Prag-Lieben, Königsstr. 178,
Josef Bohasetk, geb. 20. 2. 1894 in Neu⸗Joachimstal, zuletzt Neu⸗Joachimstal 77,
9. Josef Navratil, geb. 9. 6. 1904 in Keltschen, zuletzt Prag XIX, Radetzkistr. 49,
50. Josef Peroutka, geb. 1. 3. 1885 in Drachau, zuletzt Sobieslau 113,
hierdurch zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch
den Reichsprotektor in Bshmen und Mähren, eingezogen.
Festgestellte Vermögenswerte sind dem Vermögensamt beim
Reichsprotektor in Prag III, Drazitzplatz 7n, zu melden.
Prag, den 23. Oktober 1943. Geheime Staatspolizei. — Staatspolizeileitstelle Prag.
— —)
Bekanntmachung
Auf Grund der s§ 1,ů 3 und 4 der VO. über die Einziehung volks⸗ und staats feindlichen Vermögens in den sudetendeut— schen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. 1 S. 911) in Ver— bindung mit dem Erlaß des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — La 1594/39/3810 — und des Reichs— statthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — 1I1 Wi / d. 7126.39 — wird das im Sudetengau gelegene Ver— mögen der Zdenka Pour, geb. Vormanova, geb. 29. 12. 1900 zu Velis, früher wohnhaft in Grafenstein, jetzt in Prag, hiermit zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen.
Reichenberg, den 22. Oktober 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schröder.
Sechste Anordnung
zur Verlängerung der Anordnung über die Preisgestaltung von Tabakrippen Vom 23. Oktober 1943 Auf Grund des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahres—⸗ plans — Bestellung eines Reichskommissars für die Preis⸗ bildung — vom 29. Oktober 1936 (RGBl. 1 S. 927) wird die Anordnung über die Preisgestaltung von Tabakrippen vom 27. Oktober 1937 (Deutscher Reichs und Preuß. Staats— anzeiger vom 1. November 1937) bis auf weiteres verlängert. Berlin, den 23. Oktober 1943. Der Reichskommissar für die Preisbildung. . .
Anordnung Nr. 36 (FAI, 3, 18)
der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse über die Herstellung von eleltri⸗ schen Betriebsmitteln für den Bergbau unter Tage
Vom 25. Olktober 1943
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Vexordnung über die Bewirtschaftung elektro— technischer Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutscher Reichs— anz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers an— geordnet:
§1
Die Vorschriften dieser Anordnung beziehen sich nur auf elektrische Betriebsmittel in schlagwettergeschützter Ausführung und solche in nicht schlagwettergeschützter Ausführung, die be— sonders für den Bergbau unter Tage durchgebildet sind, mit Ausnahme der Transformatoren.
§52 (L. Die Herstellung von elektrischen Betriebsmitteln für den Bergbau unter Tage ist vom 15. November 1943 nur mit Ge— nehmigung der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichs⸗ stelle (Herstellungsgenehmigung) zulässig. Für die im 53 Ziffer LV genannten elektrischen Leuchten genügt die auf Grund der Anordnung Nr. 16 (EA. 185 über dia Herstellung elektrischer Zweckleuchten vom 29. Dezember 1912 Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 306 vom 31. De⸗ zember 1942) erteilte Herstellungsgenehmigung. (E) Herstellung im Sinne dieser Anordnung ist auch der Zu⸗ sammenbau aus Einzelteilen. (G3) Handwerksbetriebe müssen die Herstellungsgenehmigung über den zuständigen Reichsinnungsverband beantragen. 83 Folgende elektrische Betriebsmittel für den Bergbau unter Tage dürfen nur noch in den angegebenen Ausführungen ge⸗ baut werden: I. Motoren 1. schlagwettergeschützte Drehstrommotoren in Bauart druck⸗ feste Kapselung (8ch) d a) Motoren für verschiedene Verwendungszweck Ausführung: Bauform B3 und B5 Nenndrehzahl: 1500 U / min. Leistungsreihe: Nennleistung 4,25 kW V5 6 1 6 5
b) Sondermotoren für Gewinnungsmaschinen Leistungsreihe:
e) Sondermotoren für Luttenlüfter Nenndrehzahl: 3000 D / min. Leistungsreihe: für Luttendurchmesser Nennleistung
mm ; 300
400 500
Oi Oi
—
Sr DS O R Ts, S
—
O 1 C 0 — — — 7
600
Or Gi O OJ
—
12,5 Bei den unter a— genannten Motorarten sind Ab⸗ weichungen von etwa — 10 36 von den typisierten Motor⸗ leistungen je nach Fabrikat zulässig.
d) Sondermotoren für Bremslüfter ; Nenndrehzahl: 3000 w / min. Nennleistung: 200 W.
2. Schlagwettergeschützte Drehstrommotoren in Bauart er⸗
höhte Sicherheit (38ch) e Ausführung als Käfigläufer 3 nur über 65 kW bezogen auf Nenndrehzahl 1500 U/min. Leistungsreihe: entsprechend den bisherigen Ausführungen. Ausführung mit druckfester Schleifringkapsel nur über 30 kW bezogen auf Nenndrehzahl 1500 U/min. Leistungsreihe: entsprechend den bisherigen Ausführungen.
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 251 vom 27. Oktober 1943. S. 3
3. Elektrowerkzenge für Gestein bohrungen
a) Handdrehbohrmaschinen, normale und schlagwettergeschützte Ausführung (8ch) d Nennspannung: 125 V oder 220 V Spindelumdrehungen: 400 oder 700 U min.
Leistungsreihe: Leistung an der Bohrspindel 900 W,
1200 W. Säulendrehbohrmaschinen, normale und schlagwetterge⸗ schützte Ausführung (Sch) d Nennspannung 125 V oder 220 V Spindeldrehzahl Vorschub U / min. mm / min. 225 260 350 420 460 760 520 1140 660 1020 660 . 1700 Nutzbare Spindellänge: 1000, 1300 oder 1700 mm Leistung an der Bohrspindel: 1,8 kw 4. Elektroroklen a) Elektrorollen für Förderbänder in schlagwettergeschützter Ausführung Bauart druckfeste Kapselung (8ch) q Leistungsreihe: für größere Bandbreite k W 800 15 22 Bandgeschwindigkeit: 1ů0 oder 1,A,35 m/s Abweichungen je nach Fabrikat — 10 25 Ausführungen für 2 Drehzahlen (polumschaltbare Mo— toren) sind nicht zulässig. b) Elektrorollen für Schleuderbänder in schlagwettergeschützter Ausführung Bauart druckfeste Kapselung (8ch) d Nenndrehzahl: 750 U / min. Nennleistung: 6 kW II. Schaltgeräte 1. Schlagwettergeschützte Hochspannungsschalter a) Oellose Leistungsschalter, Schutzart (Sch) d oder (Sch) p Nennstrom: 350 400 A Abschaltleistung: 715 150 MVA b) Oellose Trennschalter (Sch) d Nennstrom: 200 und 400 A c) Oellose Trennschalter (8ch) d mit Sicherungen bis 20 A d) Oelschaltkästen mit zugehörigem Trennschalter (8ch) o Nennstrom: 350 A Abschaltleistung: 80 MVA bei 6 kV 2. Schlagwettergeschützte Niederspannungsschaltgeräte in Bauart druckfeste Kapselung (8h) q a) Trennschalter, Sicherungs⸗ und Leistungsschalter (verklinkte Selbstschalter) Nennstromstärke: 15, 25, 60, 100, 200, 350 A b) Schütze (unverklinkte Schalter) s Nennstromstärke: 12, 25, 40, 60, 85, 100, 120, 150, 200, 350 A; Stufen de * mstromreihe je nach Fabrikat. 1II. Steckvorrichtungen Schlagwerergeschützte Bauart (8ch) d Dreipolige Ausführung mit Schutz- (Erdungs⸗) Kontakt: Nennstromstärke: 25, 60, 160, 140 A Ausführung mit Hilfskontakten für Verriegelungs⸗,Schutz⸗ und Steuerstromkreise: Nennstromstärke: 100 und 200 A . Sonderausführung für Bu, nicht schlagwettergeschützt Dreipolige Ausführung mit Schutz- (Erdungs⸗=) Kontakt: Nennstromstärke: 25 A Leuchten für Netzanschluß, schlagwettergeschützte Bauart und Sonderausführung für Bu Abbau⸗ und Streckenleuchten 60 W 100 W für Strebbeleuchtungen für Bestückung mit stoß⸗ festen Lampen bis 60 W 200 W Ovale Wandleuchten bis 100 W Handleuchten . Abteufleuchten 500 W 1000 W Füllertleuchten 500 W § 4 Betriebsmittel für den Bergbau unter Tage, die nicht zu den im §3 genannten Maschinen und Gerxätearten gehören, dürfen nur in der bisherigen Ausführung hergestellt und geliefert werden.
bei 6 kV
§ 5
Die Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse behält sich vor, in besonders be⸗ gründeten Einzelfällen Ausnahmen von dieser Anordnung zu— zulassen.
§86
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den ö 10m, 12 —15 der Verordnung über den Warenverkehr estraft.
§8 7
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok.
Berlin, den 25. Oktober 1943.
Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse.
Lüschen.
. Anordnung über die Verbindlichkeit belgischer und niederländischer
Binnenschiffsfrachten im grenzlberschreitenden Verkehr mit Deutschland
Vom 20. Oktober 1943 Auf Grund des 8 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung — vom 29. Sktober 1936 (RGB. I S. 927) ordne ich im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsverkehrs— minister an:
§51 Binnenschiffsfrachten, die die zuständigen Stellen im Be— reich des Militärbefehlshabers in Belgien und Nordfrankreich und des Reichskommissars für die besetzten niederländischen Gebiete für den grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutsch⸗ land festsetzen, sind auch für deutsche Staatsangehörige und deutsche Transportunternehmen, die ihren Sitz im Reichs— gebiet haben, verbindlich. 2 Diese Anordnung tritt am 1. November 1943 in Kraft. Berlin, den 20. Oktober 1943. Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. A.:: Wo hlhaupt.
Nichtamtliches Deutsches Reich
Der Schweizerische Gesandte in Berlin, Herr Hans Frö⸗ licher, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der Königlich Afghanische Gesandte in Berlin, Herr Allah Nawaz Khan, hat Berlin am 20. Oktober d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationssekretär Gholam Ahmad Khan die Geschäfte der Gesandtschaft.
Nr. 21 des Reichsministerialblatts vom 22. Oktober 1943 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorststraße 4, zu beziehen. Inhalt: Luftschutzangelegen⸗ heiten; Richtlinien über die Beteiligung an den von den Ge— meinschaften des Erweiterten Selbstschutzes und des Werkluft— schutzes durchzuführenden Luftschutzmaßnahmen.
Postwesen
Postausweiskarten Die im Großdeutschen Reich ausgestellten, am 31. Oktober 1943 noch geltenden sowie die künftig auszustellenden Postausweiskarten bleiben für den innerdeutschen Gebrauch im Verkehr mit Post— dienststellen, insbesondere als Ausweis zum Empfang für alle Arten von Postsendungen, über die dreijährige Gültigkeitsdauer hinaus für die Dauer des Krieges weiter gültig. Die Er⸗ neuerung der Karten wird jedoch beansprucht, wenn sich das Aeußere des Inhabers so verändert hat, daß das Lichtbild oder
die Personbeschreibung nicht mehr zutrifft.
Befristeter Paketfenderdienst nach der Ukraine In der Zeit vom 15. bis 39. November 1913 können Postpakete bis 10 kg mit Kleidung, Wäsche und sonstigen Gebrauchsgegen⸗ ständen an reichsdeutsche Arbeiter und Angestellte in der Ukraine
verschickt werden. Sendungen nach Orten ohne Dienstpostamt müssen in jedem Falle die zufätzliche Angabe des Dienstpostamts tragen, von dem sie abgeholt werden sollen. Für die Pakete sind Auslandspaletkarten auszuschreiben. Die Paketkarten und die Paketaufschriften müssen mit dem Vermerk: „Paketsonderdienst Ukraine“ versehen sein, der möglichst unterhalb der Angabe des Dienstpostamts anzubringen ist. Gute und dauerhafte Verpackung der Sendungen ist erforderlich. Die Gebühren betragen für Pakete bis 5 kg 2 R, über 5 bis 10 kg 3 Ei4.
Aus der Verwaltung
Die Versorgung der Schwerkriegsbeschädigten des jetzigen Krieges
Ein Runderlaß des Reichswirtschaftsministers (Nr. 490 43 LWä) regelt im Einvernehmen mit dem OKW reichseinheitlich die Versorgung der Kriegsbersehrten der Versehrtenstufe lil, II und 1Veinschließlich der Schwerkriegsbeschädigten der Organi⸗ sation Todt, des Reichsarbeitsdienstes, des NSKK usw. Nicht unter diese Regelung fallen die Versehrten der Versehrtenstufe 1 sowie Schwerkriegsbeschädigte des Weltkrieges. In dem Erlaß wird sowohl die Deckung des aus Anlaß der Kriegsbeschädigung bestehenden besonderen Bedarfs als auch die Deckung des Normal⸗ bedarfs geregelt.
Für den Einzelhandel ist besonders die Regelung der Deckung des Normalbedarfs wichtig. da diese durch die: Einzelhandels geschäfte geschieht. Die Versorgung der zur Behebung oder Min— derung der durch die Kriegsbeschädigung entstandenen körper⸗ lichen Mängel notwendigen gewerblichen Erzeugnisse, z. B. ortho— pädisches Schuhwerk, Krücken usw., erfolgt sowohl während der Zugehörigkeit zur Wehrmacht als auch nach der Entlassung durch die Wehrmacht. Für den Bezug bezugsbeschränkter Erzeug⸗ nisse, wie Spinnstoffwaren, Schuhe, Möbel, Haushaltswaren aus Eisen, Stahl usw. erhalten Schwerkriegsbeschädigte unter Anrechnung etwa vorhandener Bestände von den Wirtschafts⸗ ämtern Fl-Bezugsscheine mit dem Aufdruck „Schwerkriegsbeschä⸗ digter“. Außerdem können Bezugskarten Schwerkriegsbeschädigter auf Antrag ebenfalls mit dem Aufdruck „Schwerkriegsbeschädigter“ versehen werden.
Der Einzelhandel ist verpflichtet, so gekennzeichnete Bezugs— rechte bevorzugt und mit den besten noch vorhandenen Qualitäten zu beliefern. Die Reichsstelle für Kleidung und verwandte Ge⸗ biete wird gute und dauerhafte Stoffe auf besonderen Lagern bereitzustehen haben, mit denen nur die Schwerkriegsbeschädigten beliefert werden können. Beim Kleinverkauf von Tabakwaren erhalten Schwerkriegsbeschädigte eine bevorzugte Behandlung. Versandzgeschäfte müssen Schwerkriegsbeschädigte auch dann in ihren Kundenkreis aufnehmen, wenn diese früher nicht Versand⸗ kunden gewesen sind. ⸗
Für die Versorgung Schwerkriegsbeschädigter mit bezugsschein—⸗ freien Mangelwaren können die Wirtschaftsämter einen Einkaufs⸗ ausweis mit dem Aufdruck „Schwerkriegsbeschädigter“ ausgeben. Sie haben diese auch sonst bei der Beschaffung dieser Waren, z. B. durch Nachweis von Bezugsquellen, im Rahmen des kriegsnot⸗ wendigen Bedarfs in jeder Weise zu unterstützen. Auch bei der Abgabe bezugsscheinfreier Mangelware ist der Einzelhandel ver⸗ pflichtet, Schwerkriegsbeschädigte, die sich als solche ausweisen können, bevorzugt zu beliefern.
Mirtfchaftsteinl
Werbung innerhalb der Betriebe bewährt. — Faktor der Leistungssteigerung
Als im Jahre 1939 bei der Reichsfachschaft Deutscher Werbe— fachleute eine Arbeitsgemeinschaft für innerbetriebliche Werbung, abgekürzt AJW., gebildet wurde, betrat das Werbewesen Neuland. Der Sinn dieser innerbetrieblichen Werbung ist auf die Leiftungs— erhöhung gerichtet, der auch durch eine zweckvolle Werbung inner⸗ halb der Betriebsgemeinschaft wirksam gedient werden kann. Der ständige Stellvertreter des Reichsfachschaftsleiters des NS. Reichs⸗ bundes Deutsche Werbung, Hermann Lorz, gibt jetzt in der „Wirt⸗ schaftswerbung“ einen Ueberblick über die bisherigen Resultate der Heranziehung der Werbung als Mittel der Gefolgschaftssführung. Die Aufgabe der AJW. bestand darin, alle Werbefachlente zu sammeln und fachlich auszurichten, die geeignet erschienen, in den dafür in Frage kommenden Betrieben der deutschen Wirtschaft die innerbetriebliche Werbung zu planen, zu gestalten und durchzu⸗ führen. In den seither vergangenen vier Jahren wurde das neue Gebiet der innerbetrieblichen Werbung auf- und ausgebaut. Nach dem heutigen Stande erfaßt und betreut die AJW. im ständigen Gedankenaustausch 359 qualifizierte, von ihrer kriegswichtigen Aufgabe erfüllte Betriebswerber, deren Beratun gstätig⸗ keit sich auf rd. 1000 Groß- und Größtbetriebe, bevorzugterweise der deutschen Rüstungswirtschaft, erstreckt. Die
über die der A3W. angehörenden schöpferischen Werbefachleute erreichte Gefolgschaft beträgt annähernd vier Millionen. Bei diesen Schaffenden fand die an sie gerichtete betriebsgebundene innerbetriebliche Werbung positive Aufnahme. Sie setzte sich um in höhere Leistung und Leistungsbereitschaft, so daß heute schon ein Verzicht der Betriebsführer, die die innerbetriebliche Leistung einsetzen, auf, ihre weitere Entwicklüng ausgeschlossen scheint. Im Gegenteil, es dürfte schon bald eine wesentliche Inten⸗ sivierung eintreten. ö.
Dank der besonders in letzter Zeit spürbaren Förderung durch die zuständigen Dienststellen von Staat und Bewegung und vor allem durch die Reichsämter der DAF. einerseits sowie der Be⸗ triebsführer andexerseits, konnten sich die Männer der AJW. in alle der betrieblichen Leistungssteigerung bzw. Beseitigung von Leistungshemmnissen dienenden Aktionen nutzbringend als Mit— arbeiter einschalten. An der erfolgreichen Entwicklung des betrieb⸗ lichen Vorschlagswesens, wie sie unter Führung der DAß. e , ist auch die Gemeinschaft der AJW. beteiligt. Dadurch, daß die innerbetriebliche Werbung im Namen des Betriebsführers per⸗ ol lich durchgeführt wird, kann er selbst sich von den Forderungen einer Werbung nicht distanzieren. Was er fordert, muß der Be⸗ triebsführer stets selbst zu vollbringen bereit sein. Es wird also durch die innerbetriebliche Werbung auch das Verantwortungs— bewußtsein des Betriebsführers welterhin verstärkt.
Börsenkennziffern
für die Woche vom 18. Oktober bis 23. Oktober 1943
Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern
stellen sich in der letzten Woche (18. Oktober bis 23. Oktober 1943)
im Vergleich zur Vorwoche wie solgt:
Wochendurchschnitt Monats⸗
vom 18. 10. vom 11. 10. durchschnitt
Aktien turse (Tennziffet 1224 bis 23. 10. bis 16. 10. September
bis 1926 — 100)
Bergbau und Schwerindustrie 161,92 161,87 162,20 Verarbeitende Industrie .. 157,70 1657,69 157, 58 Handel und Verkehr . .. 154,40 154,36 154,01
Gesamt .. lõ7, 8 157, 75 167, 69
Kursniveau der 491gen
Wertpapiere
, 102,50 102,50 02,50 Kommunalobligationen ... 102,50 102,50 102,50
Dtsch. Reichsschatzanweisungen 1940 Folgen 6 und 7... 0d, ss 104,78 103,31 Dtsch. Reichsbahnanleihe 1940 105,90 105,657 105,21 Anleihen der Länder.... 103,80 103,76 103,51 Anleihen der Gemeinden .. 103,37 103,40 103,30 Gemeindeumschuldungsanleihe 105,B73 105,72 105.57 Industrieobligationen. ... 108,91 108,57 107,32
Wirtschaft des Auslandes
Das neue Bergbaugesetz zum Schutz der spanischen National⸗ wirtschaft Madrid, 26. Oktober. Der Generaldirektor des spanischen Berg— bauamtes, Eugenio Cueto, hat zu dem den spanischen Cortes ein—⸗ gereichten Vorschlag eines neuen Bergbaugesetzes eine Erklärung abgegeben, wonach die , dieses Gesetz ausgearbeitet habe, um den Bergbau in Spanien allgemein zu fördern und den Er— werb von Erz- oder Kohlenvorkommen durch ausländische Unter— nehmungen zu verhindern. Das neue Gesetz enthalte Aus⸗ führungsbestimmungen für den Erwerb oder die Uebertragung von Bergwerken, und der Staat behalte sich das Recht vor, im Rahmen der nationalen Notwendigkeiten den Grad der Aus⸗ beutung der einzelnen Vorkommen zu heschließen. Vor allem soll durch das Gesetz der spekulative Erwerb von Erz⸗ oder Kohlevor⸗ slommen durch spanische oder ausländische Kapitalisten verhindert und die Gewährung von Abbaukonzessionen von der tatsächlichen Ausbeutung abhängig gemacht werden.
Britische Angst vor der amerikanischen Export⸗„Sintflut“
Genf, 26. Oktober. In der britischen Presse macht sich in steigendem Maße die Besorgnis englischer Finanzkreise vor der drohenden Beherrschung der Weltmärkte durch amerikanisches Kapital und amexrikanische Erzeugnisse bemerkbar. Der „Man⸗ chester Guardian“ schreibt, die Vereinigten Staaten hätten sich überraschend schnell in die neue Aufgabe hineingefunden, die Welt' geschäfte zu steuern. Auch in den Ausführungen des Parlaments⸗ sekretärs im britischen Produktionsministerium Garro⸗Jones, über mögliche Handelskonflikte zwischen England und den Ver⸗ einigten Staaten kommt die Angst vor einer zu großen Aus⸗ breitung der wirtschaftlichen Interessen der USM zum Ausdruck. Garxo⸗Jones erklärte, es sei außerst gefährlich für England und die Welt, daß sich die Vereinigten Staaten auf ein größeres Ausfuhrvolumen vorbereiteten, als von den Weltmärkten auf— genommen werden können. Der amerikanische Reichtum müsse notwendigerweise in das Ausland abgeleitet werden, und es gäbe in den USA eine bestimmte Gruppe von Unternehmern, die glaubten, die amerikanische Ausfuhr könne nach dem Kriege sint⸗ flutartig die Weltmärkte überschwemmen. ͤ
Zunehmende Verstaatlichung des schweizerischen Bankwesens Zürich, 26. Oktober. Die Verstaatlichung des schweizerischen
Bankwesens ist bereits ziemlich weit fortgeschritten. Vom gesamten erfaßten Bankkapital entfallen volle 43 * auf die Kantonal⸗
banken, die sieben Großbanken vereinigen 25 3. auf sich.
Aus der schweizerischen Schrottwirtschaft
Zürich, 2B. Oktober. Die Eisenproduktion der Schweiz ist jetzt auf der Ausbeutung und Verhüttung der eigenen Eisenerze und der Schrottverarbeitung aufgebaut. Nach Kriegsausbruch haben die Großeisenverbraucher der Schweiz ein Verhuüttungskonsortium . das allmählich die fabrikationsmäßige elektrische Ver⸗ jüttung von im Lande gewonnenen Erzen in Flums und' in Bex aufgenommen hat. Die Erfassung des im Lande vorhandenen Alteisens erfolgt im wesentlichen durch die Schrottkommission, ein Lriegswirtschaftsamt, in dem die Behörden, die Industrie und der
ZJandel vertreten sind Die Schrottkommifsion ist der größte Alt⸗
eisenhändler des Landes; fie hältz einmal die Schrottpreise niedrig, zum anderen muß sie den wachsenden Schrottbedarf der Eleitrét schmelzöfen decken. Die von der Schrottkommission bisher in 16
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