1943 / 254 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Oct 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs · und Staatsanzeiger Nr. 253 vom 23. Oktober 1943. S. 4 9

dann von wirklichem Wert, wenn der ihr gegebene e,, n. durch die enge Mitarbeit und persönliche Initiative der. 1 amtlichen Mitarbeiter erfüllt werde. Daher müsse hon mit ( sich auf die erhöhte Selbstverantwortung der . eine aktive Mitarbeit gefordert werden. Es werde von der 3. der Kammer und ihrem Beirat dafür gejorgt werden, . Mitglieder in der Kammer ein heimisches Dach und ihre m. liche Vertretung in allen Angelegenheiten ,, fänden. Andererseits stehe dem Stagt nunmehr . sammengefaßte wirtschaftliche Organisation ein schlag , n Instrument zur Durchführung seiner Lenkungsaufgaben zur Ver ö. Reichsstatthalter in Wien, Reichsleiter von. Schirach machte sodann richtungsweisende Ausführungen über die w Tätigkeit der Gauwirtschaftskammer Wien, deren Aufbau mit der Berufung ihres Beirates beendet worden ist. Er verwies auf den Gedanken der Selbstverantwortung und Selbstverwaltung der Wirtschaft, wie er von Reichswirtschaftsminister Funk. ö gekennzeichnet worden sei. Diejenigen Aufgaben, die regional gelöst werden könnten, sollen auch im Rahmen der . waltung der Wirtschaft einer Lösung zugeführt werden. , sprechend seien die Gauwirtschaftskammern einerseits Mittel und Instrumente der Reichswirtschaftspolitik, andererseits aber auch der kraftvolle Ausdruck der Eigenverwaltung der gewerblichen Wirtschaft in den einzelnen Gauen. Reichsleiter von Schirach unterstrich die Notwendigkeit einer besonders engen Zusammen⸗ arbeit mit den Lenkungsstellen der Rüstungswirtschaft, wie über— haupt in der Gegenwart die Gesetze des Krieges bei allen Ent⸗ scheidungen an erster Stelle stehen müßten.

Wirtschaft des Auslandes

Schlechte Ausnutzung der Schiffsfrachten in Frantreich

Paris, 28. Oktober. Für die französische Flußschiffahrt gilt heute noch eine Regelung, die es verbietet, den Laderaum der Kähne voll auszunutzen. Nach den bestehenden Bestimmungen darf nämlich nur jeweils ein und dieselbe Warengattung geladen werden, wodurch bei schweren Ladungen der Schiffsraum nicht vollständig ausgenutzt wird; es ist aber verboten, dem noch ver⸗ fügbaren Raum leichte Ladungen, z. B. ere Fässer, beizugeben. Unter diesen Umständen verkehren die Flußkähne oftmals ohne volle Ausnutzung ihrer Ladefähigkeit. Da die Flußschiffahrt in Frankreich recht beachtlich ist, so ließen sich ihre Leistungen recht heträchtlich steigern. Nach der letzten vor dem Kriege durch⸗ geführten Zählung wurde ein Schiffspark von rd. 3850 Fluß⸗ kähnen mit Motorantrieb, 10 550 Flußkähnen als Anhänger und etwa 600 Tankkähnen festgestellt. der insgesamt einen Schiffs raum von etwa 4 Mill, t ausmacht. Die Binnenschiffahrt bewältigte im Jahre rd. 59 Mill. t, was einer Leistung von 8 Mrd. kmet auf den französischen Schiffahrtswegen entspricht.

Schweinebestand in Finnland um 25 n gestiegen

Helsinki, 28. Oktober. Im Hinblick auf k schwierige Fleischversorgungslage in Finnland findet die Lat⸗ sache, daß im Laufe des Jahres 1983 der gesamte Schweine⸗ bestand um 25 *, gegenüber dem Vorjahre gestiegen ist, in der finnischen Oeffentlichkeit starke Beachtung. Nach den bisher gel⸗ tenden Kriegsbestimmungen waren in Finnland nur Schweine mit einem Mindestgewicht von 60 kg zum Schlachten zugelassen. Auf Grund des derzeitig höheren Bestandes an lebenden Schwei— nen wird nunmehr das Mindestschlachtgewicht herabgesetzt, um die günstige Entwicklung praktisch für die Fleischversorgung der Bevölkerung auszuwerten.

Das internationale Fluchtkapital in Argentinien

Buenos Aixes, 28. Oktober. Eines der interessantesten Kapitel der Finanzgeschichte Argentiniens wird nach dem Kriege zweifel los das des internationalen Fluchtkapitals sein. Diese Kapitalien, die früher ausschließlich aus Europa stammten und stark spekula— tiven Charakter trugen, gehörten Besitzern, die in den wenigsten Fällen eine gesunde Investierung suchten, sondern schnelle Ver— dienste, um über die Kriegzeit bequem hinwegzukommen. Tie Epoche dieses europäischen, meist jüdischen Fluchtkapitals, kann heute als abgeschlossen bezeichnet werden. Sowohl die Regierung Tr. Castillos als auch die des Generals Ramirez haben beizeiten Maßnahmen gegen diesen spekulativ⸗inflationistischen Anschlag auf die argentinische Wirtschaft getroffen. Eingehende Kapitalien wurden zunächst bankmäßig blockiert, und nach drei Monaten mußte der Besitzer einen genauen Anlageplan vorlegen. Erst nach Ge⸗

4 * nehmigung dieses Planes durften die Kapitalien dann unter der Kontrolle der Finanzbehörde eingesetzt werden. In zwispen ist eine zweite Epoche des Zustroms von Fluchtkapital nach Argentimen angebrochen. Neuerdings taucht rein amerikanisches Fluchtkapital auf, das zumeist aus Ehile stammt, aber auch aus den anderen ibero-amerikanischen Staaten kommt und darüber hinaus aus der US. Die Hintergründe sind stark politischer Natur. Nach dem Abbruch der Beziehungen Chiles zu den Da eierpattmächten steht die chilenische Wirtschaft unter der Knute Wallstreets; der chile⸗ nische Kapitalist fühlt sich im eigenen Lande entrechtet Und versucht mit seinem Geld nach Argentinien überzusiedeln. Finanzkreise schätzen die Zahl der chilenischen Kapitalisten, die ihr gesamtes verfügbares Geld nach Argentinien brachten, auf über 3009. Wenn diese Kapitalmassen das argentinische Finanzwesen. nicht in infla⸗ tionistische Schwingungen versetzte, so ist dies lediglich Der ener⸗ gischen Steuerung durch die Regierung zu verdanken. Der wirkt⸗ schaftspolitische Pessimismus, der aus der chilenischen und ibero⸗ amerikanischen Kapitalflucht spricht, hat auch nicht vor den USel. haltgemacht. Nordamerikanisches Kapital überschwemmt Mexiko, jedoch mit der Folgeerscheinung, daß die Regierung Camacho nicht imstande ist, diesen Strom zu steuern, wie es Argentinien gelang.

Das 150 fache der Friedenspreise Tschungkings wirtschaftlicher Niedergang

Schanghai, 28. Oktober. Die Warenpreise in Tschungking⸗ China haben im September das 150fache der Friedenspreise er⸗ reicht, wie der Sprecher der Tschungking⸗Regierung auf Grund einer amtlichen Statistik enthüllte. Ein weiteres Ansteigen sei zu erwarten. Man müsse zufrieden sein, wenn die Preife nur im bisherigen Tempo weiter steigen. Dieses Tempo ist ersicht— lich aus den Angaben des Sprechers, daß sich die Preise seit Januar letzten Jahres verfünffacht und seit Januar dieses Jahres nahezu verdoppelt haben. Trotz Androhung ernster Strafen für Wucher und Hamstern hat also die Preispolitik der Tschungking— Regierung kläglichen Schiffbruch erlitten.

Die Elettrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 29. Oktober auf 74,90 RM (am 28. Oktober auf 74,00 RM) für

100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Bu dapest, 28. Oktober. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 130,73 , Berlin 136,20, Bukarest 2,7814, Helsinki 6,90, London —, Mailand 17,7, New York Paris 6, sI, Prag 13,52, Preßburg Il, 7I, Sofia 4,1513, Jagreb 6, Si, Zürich 80, 20.

London, 28. Oktober. (D. N. B.) New York 4, 02 19 4,03 v, Spanien (offiz. 40,50, Montreal 4,43 –= 4,47, Schweiz 17,50 17,46, Stockholm 16,85 16,95, Buenos Aires (offiz.; —, Rio S3, 647, Schanghai Tschungking⸗Dollar

Amsterdam, 28. Oktober. (D. N. B.) (12.00 Uhr holl. Zeit.! Amtlich. Berlin —— London —, New Jork —, Paris Brüssel 30, i1 = 30,17, Schwei; 43,63 =43,71, Helsinkz . Italien (Clearing Madtrid ——, Oslo —, Kopenhagen —— , Stockholm 44,81 - 44,90, Prag —.

Zürich, 28. Oltober. (D. N. B.) JI11.40 Uhr.) Paris 6,023, London 17,3, New York 4,K,31, Brüssel 69,35 B., Mailand 2257 nom., Madrid 39,75 B., Holland 2292,‚ P., Berlin 172,55, Lissabon 17,714, Stockholm 103,67, Oslo 98,5214 B., Kopenhagen C37 B., Sofia 5, 375, B., Prag 17,30, Budapest 101,50 B., Zagreb 3.75. B., Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 B., Helsinki 8, 7715 B., Preßburg 15, 900 B., Buenos Aires 97 25, Japan 101,00, Rio 22,25 B.

Kopenhagen, 28. Oktober. (D. N. B.) London 19, 34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich II, 25, Amsterdam 264,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —. Alles Briefkurse.

Stockholm, 28. Oltober. (D. N. B. London I6,85 G., 6,95 B., Berlin 167,50 G., 163,50. B., Paris —— G., 9,00 B., Brüssel G., 67,»ᷣo B., Schweiz. Plätze 97, 09 G., 97,80 B., Amsterdam G., 223,50 B., Kopenhagen 87,30 G., 87,90 B.,

8,35 G., S659 B., Rom 22.90 G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 382 B., Madrid —— G., Türkei B., Lissabon G., 17,59 B. Buenos Aires 162,59 G., 104,50 V.

Oslo, 28. Oktober. (D. N. B.) London G., ,, Berlin 175, 25 G., 176,75 B., Paris G., 16,90 B., Neib York = G., 4440 B., Amsterdam G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 193,699 B., Helsinki s, 0 G., 9,20 B., Antwerpen G., 71,50 B.,

Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B. Rom G. 23 36 B., Frag G.,, = H.

öffentlicher Anzeiger

Oslo 95,35 G., 9ö6,65 B., Washington 4,i5 G., 4,20 B., Helsinkti

London, 8. Oktober. (D. N. B. Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168 —.

In Berlin fefstgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Aus zahlung 29. Oktober

27. Oktober

Geld Brief Geld Brief Aegypten (Alexandrien und ;

z 1 ägypt. Pfund Afghanistan (Kabul) ..... ... 109 Afghani 18,ů79 15,85 18,79 18,83 Argentinien (Buenos Aires). 1 Pap. Pes. 0, 588 0,59? 0, 588 0, 592 Australien (Sidney) ...... .. 1austr. Pfund . ö. 26 Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 100 Belga 39,96 40,04 39,96 40,04 Brasilien (Rio de Janeiro) .. 1 Cruzeiro . Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗

, . 100 Rupien Bulgarien (Sofia) ...... .... 100 Lewa 3,047 3,953 3,047 3. 9535 Dänemark (Kopenhagen) .... 100 Kronen 52, 15 52, 25 52,15 52, 25 England (London) ..... 1 engl. Pfund Finnland (Helsinki) .... 100 Finnmark 5, 06 5,07 5,06 5,07 Frankreich (Paris) .... ...... 100 Frs. 6. Griechenland (Athen) ..... .. 100 Drachmen 1,668 1,672 1,668 1,672 Holland (Amsterdam u. Rotter⸗

van) 100 Gulden 132,9 132,70 132,70 182,70 Fran (Teheran; 100 Rials 14,59 14,61 14,59 14,61 Fözland (Reytjavih) ...... .. . 100 isl. Kr 38,42 38,50 35,42 38,50 Italien (Rom und Mailand) 100 Lire 9,99 10,01 9,99 10,01 Japan (Tokio und Kobe) w... 100 Hen 58,591 58,711 58,591 58,711 Kanada (Montreal) .. ..... L kanad. Dollar Kroatien (Agram) ...... . 100 Kuna 4,995 5,005 4,995 5,005

Neuseeland (Wellington) .... 1 neuseel. Pfd ( 23 . 6 5ß, 7.3 56, 56, 66,

Norwegen (Oslo) ...... . 100 Kronen ) Portugal (Lissabon) .... .... 100 Escudo 10,ů 19 10,1 10, 19 10,21 Rumänien (Bukarest) .. ..... 100 Lei Schweden (Stockholm u. Göte⸗

born,, 100 Kronen 59, 46 59,58 59, 46 59, 583 Schweiz (Zürich, Basel und

nn,, 100 Frs. 57, 89 58,01 57,89 58,01 Serbien (Belgrad) .... ..... 100 serb. Dinar 4,995 5, 005 4,995 5,005 Slowakei (Preßburg) .... ... 190 slow. Kr. 8,591 8,609 8, a9! 8,509 Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Pesetas 23.565 23,605 23,565 23,6505

Südafrikanische Union (Pretoria . und Johannisburg) ...... . 1ẽ südafr. Pfd.

Türkei (Istanbul) ...... . 1 türk. Pfund 1,978 1,982 1,978 1,982 Ungarn (Budapest) ... ...... 100 Pengö Uruguah (Montevideo) ...... 1 Goldpeso 1, 199 1,201 1,199 1,201 Verein. Stagten von Amerika

, 1 Dollar

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

Geld Brief England, Aegypten, Südafritanische Union ...... . 9, 89 9,91 Frete, 4,995 5, 005 Australien, Neuseeland ... 7,912 7, 9289 Britisch⸗Indien ..... .... s 74,18 74, 32 ,, 2,098 2, 102 Vereinigte Staaten von Amerika .... 2, 495 2, 502 Böastl . . 0, 130 0, 132

Aus ländische Gelbsorten und Banknoten

29. Oitober 27. Oktober / Geld Brief Geld Brief

Soyereigns ...... KJ Notiz 20,38 20,48 2zo, 8 20, a6 20⸗Franes⸗ Stücke ..... ...... für 16,16 16,22 16,16 16, 22 , , . 1 Etug. Es, dss Lanes, lä, zgs. e hh, 1 ägypt. Pfd 4,39 1,41 4, 39 4,41 Amerikanische: 1000—5 Dollar 1 Dollar 2 und 1 Dollar 1 Dollar Argent nt ttt 1Pap. / Peso 0, 44 0, 45 44 0, 45 wn, 1 austr. Pf 2,44 2, 46 2, 44 2, 46 ,, .... 100 Belgas 39,92 10,985 39,92 40,95 D,, 1 Cruzeiro 0,08 6, 99 0,08 0,99 Britisch⸗Indische ...... ...... 100 Rupien 22, 95 23. 05 22,95 23,05 Bulgarische: 500 Lewa und / dor 100 Lewa 38, 07 3,99 3,07 3,09 Dänische: große ..... .. ..... 199 Kronen ö der. 10 Kr. und darunter ..... 100 Kronen 52,10 52, 390 52, 10 52,30 Englische: 108 und darunter. 1 engl. Pfd. me 100 Finnmark 5,055 5, 75 5, 055 5,075 Franz h si chte. 100 Frs. 4,99 5,01 4,99 5,01 Holländische ...... . 190 Gulden 132,9 132,79 132,79 132,79 Italienische: große ...... ... 100 Lire 9, 98 10,2 9, 98 10,092 19 gitre,,, . 1090 Lire 9,95 10,92 9, 98 1002 wenn,, . 1 ktangdb. Dollar ,99 1,04 0,99 1,01 n,, 100 Kuna 4,99 5,9001 4,99 5, 01 Norwegische: 50 Kr. u. darunter 100 Kronen 556. 89 57, 11 56,89 57, 11 Rumänische: 1000 Lei und / 500 ga, 100 Lei 1,66 1,68 1,v66 1,55 Schwedische: große ...... ... 100 Kronen * 609 Kronen und darunter .. 100 Kronen 59,40 59,54 59,40 59,54 Schweizer: große ..... ..... 100 Frs. 57, 83 58,07 57,83 589,07 100 Frs. und darunter ... 100 Frs. 57,85 58,57 57,83 58,07 . , . 100 serb. Dinar 4,99 5. 01 4,99 5,01 Slowafische: 20 Kronen und darunter ...... ...... 109 slow. Kr. 8,58 5,62 5, 55 8,627 Südafrikanische Union ...... 1 südafr. Pfd. 4,39 4,41 4,39 4,41 hr fle . I türk. Pfund 1,91 1,95 1,91 1,93 Ungarische: 100 Pengö und 60,73 61,07 80,73 61, 02

dann,, 100 Pengö

2. Zwangs versteigerungen. 56. Verlust⸗ und Fundsachen,

1. Untersuchungz⸗ und Straffachen. 4. Oeffentliche Zustellungen, 3. Aufgebote,

6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

8. Romma gesellschaften auf Artien, 11. Genoffenschaften,

7. Attiengesellschaften, 9. Deutsche Kolonialgefenschaften,

19. Gesellschaften m. b. H.. 12. Offene Handels⸗ und QRommanditgesellschaften,

14. Deutsche Reichsbant und Bantkaugwetse,

18. Unfall- und Invalidenverficherungen, 18. Verschiebene Bekanntmachungen.

3. Aufgebote

24584 Aufgebot. Die Landwirtswitwe Agnes Gold⸗

derung, spätestens im Aufgebotstermin zeichneten Gericht, Zimmer 23, anbe— 24582 dem Gericht Anzeige zu machen. Wesel, 20. Oktober 1943.

Amtsgericht.

raumten Aufgebotstermin bei diesem

mann geb. Kern in Walzen, Kreis s . NVeustadt, O. S., vertreten durch den 24h] Belchluß Rechtsanwalt Tr. Marx in Oberglo— gau, hat beantragt, den verschollenen Philipp Goldmann, der am 23. Mai 1850 geborene reis, Neustadt, S. S. seinem letzten siedlungslager Nr. 129, Eststellbaren Wohnsitz geboren ist, am 24. August 1941 ini

ur tot zu erklären. Der Verschollene haus Auerbach verstorben.

vom 22. Oktober 1943.

Bekanntmachung. Der über die auf Klausberg Blatt sicherungsfchein der Braunschweigischen Gericht anzumelden. Die Anmeldung Nr. 1020 in Abteilung III Nr. 12 ein- Deffentlichen Lebensversicherungsanstalt hat die Angabe des Gegenstandes und getragene Hypothek von 2500 Get ge- in Braunschweig vom J. Oktober 1925 des Grundes der Forderung zu enthal- bildete Hypothekenbrief ist in Verlust Nr. (24/tz; über 10 000 GM für ten. Urkundliche Beweisstücke sind in geraten. Es ist ein neuer Hypotheken- kraftlos erklärt worden. Braunschweig, , , oder in ,, . brief erteilt. . . Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht neuen Briefes ist der alte Hypotheken⸗— VI 94 / C2. Die mn 1 . September melden, . unbeschadet . brief traslkle ö ; 24585 83 ** 2 mik Auguste e Esten, Rügwanderin tes vor den! Verbindlichtetten Nahe In „Kammersfeld (Komornit), Auguste Schnabel im zhemaligen Um Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Da Auerbach, ist; Auflagen berächsichtigt zu werden, von 2

Beuthen, O. S., 14. Oktober 1963. s Amtsgericht.

Fhbothek zu 1000, iM, 6, der Ver⸗

Mit der Erteilung des den 18. Oktober 1943. Amtsgericht.

Ausschlußurteil. In der Aufgebotssache der Richard Beyer Witwe, Maria geb. Marxard, in

Stahtkranten⸗ den Erben nur insoweit Befriedigung 24419 Durch Ausschlußurteil vom 18. Ot—

hro (Sysyo 2 1. . Ihre Erben verlangen, als sich nach Befriedigung

Karlsruhe⸗Durlach hat das Amts— gericht in Rastatt am 8. Oktober 1943 für Recht erkannt: Der Grundschuld⸗

,, y, w 9 der nicht ausgeschlossenen Gläubiger tober 1943 sind 1. der Hypothekenbrief brief über die in dem Grundbuchs von r ö i,, ; , . ; an, dem noch ein Ueberschuß ergibt. vom 6. Januar 1930 über die im . 5 Heft * 9 är Uhr, vor Dem unttzeihnenen bee Kachtasse, zuftehen, werden anfgefer. lerchfheim er eee . ndtch' , Bu ö . ,

Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige Sächsische Staatsfistus zu machen. Amtsgericht Krappiß, 21. Oktober 1943.

, Das Amtsgericht. 24504 Dr. Simon.

4 *F 5/43 Die Frau Emma Welsch z geborene Schulze aus Berlin O 17, 2583) Warschauer Straße 50, hat beantragt,

Aufgebot.

r l 30 F 43143. Der Rechtsanwalt Dr. ihren verstorbenen Ehemann Rudolf Sackers in Essen, Belforter Straße 16, hat Welsch, geboren am 11. Februar 1879 als Nachlaßpfleger des am 23. Februar ö. zu Alt Glienicke, zuletzt wohnhaft in 1942 in Essen verstorbenen, daselbst, Her⸗ l2t5d8 ] Aufgebot. Lühlerheim, für tot zu erklären. Der mann-Göring-Straße 6s, , . Verschollene wird aufge- wesenen Postangestellten ordert, sich spätestens in dem auf den hannes Hotster das Ruf ebotsverfahren kassenbuch Nr. 2895 der Spar- und (ustqst. Bug s

25. Januar 1944, 10 Uhr, vor dem zum Zwecke der Ain fh nf 36 Darlehnskasse e. G. m. n. H. ö. Ober⸗ . ,,,. unterzeichneten Gericht anberaumten Jäachlaßgläubigern beantragt. Die Nach- pleis sowie das Sparkassenbuch Nr.

den Teil der Verbindlichkeit haftet. Essen, den 24. Oktober 1945. Amtsgericht.

wohnhaft ge— 2 FE 543. Durch Ausschlußurteil

Hugo. Jo⸗ vom 22. Oktober 1913 ist das Spar—

22. Dezember [Mal über 5000, li-, 5. der Hypo- Druck der Breußischen Verlags. und Druckerei

By My 5r 5. ö ö. B , icht zu melden, widrigenfalls die dert, ihre Rechte am Nachlasse bis zum dez Nachlasses nur für den seinem Erb! Blatt 45 . w Abteilung Nr. 14 eingetragenen 2000 Todeserklärung erfolgen wird. An 30. Januar i944 bei dem unterzeich⸗ teil entsprechenden Teil der Verbind— minderjährigen Hei t alle, die Auskunft über Leben oder Tod neten Gericht anzumelden. Erfolgt lichkeit. Für die ö Gläubiger aus gene Hypothek zu 15330, Iz. M, 3. der des Verschollenen zu erteilen vermögen, leine Anmeldung, so wird festgestellt Pflichtteilsrechten Vermächtnissen und Hypothekenbrief vom 1. Juli 1602 über ergeht die Aufforderung, spätestens im werden, daß ein anderer . , Auflagen sowie für die Gläubiger, die im Grundbuche von Lehndorf [24586 . . ö icht vorhan- denen die Erben unbeschränkt haften. Band 11 2. Der achlaß heträgt 225 lieh. tritt, wenn 'sie lich 6h . . . uerbach (Pogtl.), 2. Oltober 19 tz. der Rechtsngchteil ein, daß seder Erbe geb. Becker eingetragene Hypothef zu schuldbrief über die im Grundbuch von ihnen nach der Teilung des Nachlasses i125. (6M, 3. die beiden Hypotheken- Feistingen Artitel; 1139 in! Abt, Hl nur jür den seinem Erbteil entsprechen— ,, 6. 6 , 3 ö. ö Brundhuche von Braunschweig Band 30690 69 8 e , 142 A Blatt 17 Abt. III . Nr. 18 6. g, für kraftlos erklärt und 14 für den minderjährigen Hans ; Christoph Wukowice in Schlettau ein— getragenen Darlehnshypotheken zu. je (ole Feingoldmark, 4. der Versiche⸗ Verantwortlich für den Amilichen und Nichtamt«

Reichsmark wird für kraftlos erklärt.

. Amtsgericht Rastatt.

Aufgebot.

Blatt 168 zlbt. Ill unter! 4 F 2143. Durch Ausschlußurteil Frau Johanna Gaumer vom 22. Oktober 1943 ist der Grund⸗

Nr. 2 eingetragene Grundschuld von

Amtsgericht Siegburg 2.

rungsschein der Oeffentlichen Lebens- ächen Teil. den Anzeigenteil und ür den Verlag: Unfall und austalt Braunschweig Nr. 026/2032 vom verantwortlich fürn den Wirtschaststeil und den

Haftpflichtversicherungs⸗ Präsident Dr Schlange in Potsdam, übrigen redaktionellen Teil

Nachträge vom Rudolf Lautzsch in Berlin Rwe 21

1930 und 14. November

Aufge Sstermi z elde idrigen⸗ ßgläubiager werde * , , gn 5 ar , , 3 J n g Aufgebotstermin zu melden, widrigen⸗ laßgläubiger werden daher aufgefordert, 1105 der Kreissparkasse Siegburg, thekenbrief vom 3h. Jull 1528 über die FmbHm, Berlin

salls die Todesertlärung erfolgen ihre Forderungen gegen den Nachlaß des Dauptzweigstelle Sberpleis, beide lan

wird. An alle, welche Auskunft über verstorbenen Johannes

Leben oder Tod des Verschollenen zu stens in dem auf den 14. erteilen vermögen, ergeht die Auffor— vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗

Amtsgericht Siegburg 2. Jentsch in

n g , . 9. , Grundbuche von Braunschweig Dorster späte⸗ tend auf Geschwister Schneider, Ober— Band 58 A Blatt 53 Abt. III unter

Januar 1944, pleis, für kraftlos erklärt worden. Vr. Nefür den Schneidermeister Albert

Braunschweig eingetragene

Drei Beilagen

einschl einer Zentralhandelsregisterbeilage). Bei der gekürzten Ausgahe fällt die Zentral- bandelsreagisterbeilage fort.

Deutscher Reichs BPreußischer Sta

8

Ausgabe ohne zemralh and elsreg tert enaas

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Erscheint an jedem Wochentag abends in einer Vollausgabe und in einer Ausgabe ohne Jentralhandelsregister veilage. Soweit der Deutsche Reichsanzeiger und Vreußische Staatsanzeiger in Gesetzen und Rechtsverordnungen als amtliches Verkündungsorgan bezeichnet worden ist, bezieht sich das auf die Vollausgabe. Bezugspreis der Vollausgabe durch die Post monatlich 2.30 ben

Bezugspreis der Mus gabe ohne Zentrarhßzandeisregisterbeilage durch die ost monatlich . A zus a fluch Zustellgebühr, für Selbstadholer bei n. , e Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für

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Nr. 254 Sernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33

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breiten Perit⸗Zeile 1,10 mä. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin Sw 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druc'reif einzusenden, insbefondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befriftete Anzeigen müssen 3 Tage

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Reichs bankgirokonto Berlin, Konto Nr. 111913 Postscheckkonto: Berlin 418 21

1943

——

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

Anordnung 2 zur Aenderung der Anordnung l/ 3 der Reichs⸗ stelle für Lederwirtschaft. Vom 26. Oktober 19453.

Anordnung Nr. VIII /43 zur Aenderung der Anordnung 143 der Reichsstelle für Rauchwaren. Vom 28. Oktober 1943.

Berichtigung der Allgemeinen Lieferanweisung 4643 der Wirt— schaftsstelle für Möbel, in Nr. 252.

An die Bezieher ĩ des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers

Durch eine Verordnung zur Einschränkung der handels rechtlichen Bekanntmachungen während des Krieges vom 20. Oktober 1943 (RG6Bl. 1 S. 573 wird, soweit der Deutsche Reichsanzeiger und Preußische Staatsanzeiger betroffen ist, ein großer Teil der bisher im Oeffentlichen Anzeiger und im Zentralhandelsregister veröffentlichten handelsrechtlichen Be⸗ kanntmachungen ab 1. November 1943 wegfallen. Die Auf⸗ rechterhaltung einer besonderen Zentralhandelsregister⸗ beilage ist unter diesen Umständen nicht mehr möglich. Diese Maßnahme bedingt ihrerseits den Wegfall der gekürzten Ausgabe des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers, deren Erscheinen mit dem heutigen Tage eingestellt wird. Den Beziehern dieser Ausgabe wird aus postalischen Gründen im Monat November die nunmehr allein erscheinende Vollausgabe ohne Berechnung des Mehr⸗ preises zugestellt werden.

Berlin, Sonnabend, den 30. Oktober, abends

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§ 4

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Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt am 1. November 191; in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Hustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemaß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok. Berlin, den 26. Oktober 1943. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. M. d. F. d. G. b.: Dr. Mohr.

Anordnung Nr. VIlM3

zur Aenderung der Anordnung 43 der Reichsstelle für Rauchwaren

Vom 28. Oktober 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 13. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu— stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

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(I) Die Vorschriften des § 7 (Gewinnung von Kaninchen— blößen) und des 8 8 (Verfahren zur Gewinnung von Kanin⸗ chenblößen) der Anordnung 43 der Reichsstelle für Rauch⸗ waren (Bewirtschaftung von Rauchwaren) vom 15. Januar

1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 16 vom 21. Januar 1943) treten außer Kraft.

(E) Für die Gewinnung von Kaninchenblößen gelten die von der Reichsstelle für Lederwirtschaft im Einvernehmen mit der Reichsstelle für Rauchwaren und der Reichsstelle für Textilwirtschaft erlassenen Vorschriften.

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Diese Anordnung tritt am 1. November 1943 in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Ge⸗ bieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zu⸗ stimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxembura sowie im Bezirk Bialystok.

Berlin, den 28. Oktober 1943.

Der Reichsbeauftragte für Rauchwaren. M. d. F. d. G. b.: Saupert.

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Berichtigung In der Allgemeinen Lieferanweisung 4143 der Wirtschafts⸗ stelle für Möbel vom 27. Sktober 1945 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 252 vom 28. Oktober 1943) muß es in 5 2 Abs. 1 und in 5 4 Abs. 1 statt unter if. 1 richtig heißen: . in 8 1 Berlin, den 28. Oktober 1943. Wirtschaftsstelle für Möbel. Der Geschäftsführer: Dr. Steinki.

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Amtliches

Deutsches Reich

Anordnung 2

Aenderung der Anordnung 143 der Reichsstelle für Leder⸗ wirtschaft . Von 26. Oktober 19435 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1h42 (RGBl. J S. 686) in Ver— bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 15. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 193 vom 21. August 1939) wird im Einvernehmen mit der Reichsstelle für Rauchwaren und der Reichsstelle für Textislwirtschaft und mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗ ministers angeordnet: §1 Aenderung des F 1 der Anordnung 163 In § 1 Absatz 2 der Anordnung Its der Reichsstelle für Lederwirtschaft vom 28. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz., Nr. J vom 4. Fanuar 1913) lautet die Häutegruppe H: „Kaninblößen, auch Hasenblößen“.

§ 2 Aenderung des z 13 der Anordnung 143 §z 13 der Anordnung Is43 erhält folgende Fassung: 13

(I) Zahmkaninchen⸗ und Hasenfelle, die zur Haargewinnung

verarbeitet werden sollen, sind sämtlich derart zu enthaaren, daß Blößen für die Ledererzeugung gewonnen werden.

(2) Die Enthaarung darf nur nach einem vom Reichsamt für Wirtschaftsausbau anerkannten Verfahren vorgenommen werden. Betriebe, die nicht über ein solches Verfahren und die zu seiner Anwendung erforderlichen Einrichtungen ver— fügen, haben die Felle durch einen anderen Betrieb enthaaren zu lafsen, bei dem diese Voraussetzungen vorliegen.

(3) Die Arbeitsgemeinschaft Wolle, Berlin Wöob, Passauer Straße 10, wird mit der Ueberwachung der nach Abjatz und 2 vorgeschriebenen Blößengewinnung beauftragt. Sie ist ermächtigt, Ausnahmen von den Vorschriften des Absatzes 1 und des Absatzes 2 Satz 2 zuzulassen oder vorzuschreiben.

( Hersteller von Kaninchen- und Hasenblößen dürfen diese nur an Verarbeiter veräußern, die zum selbständigen Erwerb solcher Blößen befugt sind.

G6) Auf andere als in Hutstoffwerken anfallende Kaninchen— blößen (Angorablößen) finden die SS 6, 8 und 10 Anwendung.

§ 3 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 88 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Waren— verkehr bestraft.

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Entwicklung und Wege zur großräumigen Elektrizitätswirtschaft

Berlin, 28. Oktober. In der Zeitschrift „Der Vierjahresplan“ befaßt sich der Leiter der Reichsstelle für die Elektrizitätswirt⸗ schaft (Reichslastverteiler), Dr. Richard Fischer, mit dem Thema „Entwicklung und Wege zur großräumigen Elektrizitäts⸗ wirtschaft“. Nach einem Hinweis auf die bedeutsame Schlüssel⸗ stellung, die der Elektrizitätswirtschaft auch nach dem Kriege auf allen Lebens- und Arbeitsgebieten verbleiben wird und einem geschichtlichen Ueberblick bis zur Behandlung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung im Kriege stellt der Verfasser fest, daß Deutschland reich an Energiequellen verschie⸗ denster Art ist, deren Einsatz für die Elektrizitätsversorgung in sorgfältiger Weise überlegt und zweckentsprechend gestenert werden muß, um eine volkswirtschaftlich richtige Ausnutzung sicherzu— stellen. Einerseits ist es notwendig, alle diejenigen Energie⸗ quellen voll auszuschöpfen, die zwangsläufig an Ort und Stelle ihre Umwandlung in elektrischen Strom erfahren müssen, also z. B. die Laufwasserkräfte, bei denen kein Tropfen Wasser un⸗ nützt über das Wehr fließen sollte. Das gleiche gilt für die Stromerzeugungsanlagen, die mit Abfallkohle arbeiten, die an anderer Stelle nutzbringend nicht verwendet werden kann. Auch die Kraftwerke, die nicht schwerwürdige Rohbraunkohle verfeuern, müssen, soweit die Fördermöglichkeiten ausreichen, so stark wie möglich eingesetzt werden. Der Einsatz dieser Kraftwerksgruppen stieß früher infolge der Engpässe des elektrischen Verbundbetriebes auf nicht unerhebliche Schwierigkeiten. Der Neichslastverteilung ist es jedoch in letzter Zeit gelungen, durch Zusammenschaltung verschiedener Netzgebiete diese Hemmnisse so weit zu beseitigen, daß praktisch eine vollständige Ausnutzung dieser volkswirtschaft⸗ lich wertvollsten Kraftquellen erreicht werden konnte. Anberer— seits verlangt die weiten Transport vertragende, hochwertige Kohle, 4also vorwiegend Steinkohle und Briketts usmw, sparsamste Verwendung und eine Ausnutzung mit möglichst hohem Wir⸗— kungsgrad. Um diese zu erreichen, wird ein sinnvoller Verbund- betrieb zwischen den Kraftwerken mit dem Ziele der wirtschaft⸗ lichsten Fahrweise durchgeführt; hiernach arbeiten die Werke mit niedrigem Kohlenverhrauch mit höchster Ausnutzung, während die älteren, unwirtschaftlichen Werke nur zur Spitzendeckung oder wenigstens, nur in den Tagesstunden herangezogen werden. Die Reichslastverteilung steuert den überbezirklichen Lastausgleich und erfüllt damit eine Aufgabe, die um so wichtiger geworden ist, je stärker die Kohle als Ausgangsstoff für chemische Um⸗ wandlungsprozesse geschont und je intensiver die Wasserkraft in das Verbundsystem eingeschaltet werden muß. Neben dem durch die normale Betriebsweise der Energiequellen bedingten Lastaus⸗ gleich treten insbesondere im Kriege laufend Notwendigkeiten. für Lastverschiebungen auf, die ihre Ürsache einerseits in plötzlicher Belastungssteigerung oder in Ausfällen bei Stromerzeugungs⸗ anlagen oder Abnehmern andererseits haben. Auch hier greist die regelnde Hand der Reichslastverteilung ein und sichert damit die Stromversorgung in Gebieten, die durch irgendwelche Um— stände nicht mehr in der Lage sind, die Versorgung aus eigener Kraft aufrechtzuerhalten. Das Zusammenwirken des Reichslast— verteilers mit den Stromversorgungsunternehmen ist getragen vom Geiste bester Gemeinschaftsarbeit, da die Reichsstelle für die Elektrizitätswirtschaft von diesen nicht so sehr als behördliche, betriebsfremde Stelle, sondern vielmehr als folgerichtiger Ab⸗ schluß und Zusammenfassung der Elektrizitätsversorgungswirt⸗

schaft betrachtet wird.

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Die Sicherheit der Stromversorgung für die Abnehmer war stets eine der vordringlichsten Forderungen aller Versorgungs⸗ unternehmen. Auch hier greift die Reichslastverteilung ein, hilft den Elektrizitätsversorgungsunternehmen in der Beschaffung von Material und Leuten ünd beschleunigt so den Ablauf der Repara— turen usw. In ähnlicher Weise unterstuͤtzt sie die Betriebe in der Sicherung der Kohlenversorgung, die für die großen Steinkohlen⸗ kraftwerke von ihr zentral gestenert wird, in der BVeschaffung von Betriebsmitteln sowie in der Sicherstellung der Störungsdienst⸗ fahrzeuge und des Betriebs- und Reparaturpersonals. Besonders schwierige Aufgaben stellen die feindlichen Luftangriffe den Elek- trizitätswerken. Abgesehen von weitgehend baulichem Schutz der Werke war es notwendig, die zur schnellen Beseitigung der Schäden durch Feindeinwirkung den Wie erh stens n n gn auf eine breite Grundlage zu stellen und ihm eine Schlagträftigkeit zu verleihen, durch die auch schwerste Beschädigungen schnell und erfolgreich überwunden werden konnten. Dieses ist in vollem Umfange gelungen.

In seiner Rede vom 5. Juni d. J. konnte Reichsminister Speer darauf hinweisen, daß auch die vorübergehende Beschädigung von zwei Talsperren uns durch den dezentralisierten Aufbau unserer Stromerzeugung energiemäßig nicht getroffen hat. Hinsichtlich der Energieeinsparung heißt es, daß eim Herbst 1942 auch die Haushalt⸗Stromabnehmer aufgefordert wurden, durch freiwillige Einschränkungen im Gas- und Stromverbrauch ihren Beitrag für die Erleichterung der Versorgungslage zu leisten. Der Schwer— punkt aller Sparmaßnahmen wird aber naturgemäß immer bei der Gruppe der Großverbraucher liegen, die zwar nur nach Tausenden zählt, aber von den Elektrizitätsversorgungsunter⸗ nehmen schon vor Kriegsbeginn etwa die siebenfache Energie be⸗ zogen wie die städtischen Stromverbraucher.

Der Uebergang zum totalen Krieg und die immer stärkere Ausweitung der Rüstung erfordert auch in der Elektrizitätsver⸗ Iorgung die Zusammenfassung aller Kräfte und bie Mobilisierung sämtlicher vorhandener Hilfsquellen. Im Zuge dieser Entwick- lung war es notwendig, Eigenkraftanlagen und öffentliche Strom⸗ versorgung straff zusammenzufassen. Seit geraumer Zeit ist daher die Reichslastverteilung bemüht, eine Verbesserung und Aus— weitung des Verbundbetriebes zwischen der öffentlichen Strom— versorgung und den großen Industrieeigenanlagen zu erreichen. Die Trennung zwischen öffentlicher und Eigenversorgung ist schon an sich unorganisch und willkürlich; in heutiger Zeit ist sie völlig unzulässig. Aufgabe der Reichslastverteilung ist es, den Betrieß so zu führen, als ob beide eine Einheit sind; sie bemüht sich dem—⸗ gemäß, daß die Betriebe der Chemie, des Bergbaus, der Stahl⸗ industrie usw. ihre überschüfsige Energie restlos der allgemeinen Versorgung zur Verfügung stellen. In diesem Zusammenhang verdienen die Bestrebungen erwähnt zu werden, die auf eine enge betriebliche Zusammenarbeit mit der Stromversorgung der Deut⸗ schen Reichsbahn abzielen. Auch hier ist die gegenwärtige Tren⸗ nung der Stromerzeugungsstätten, wenn man als Ziel den opti⸗

malen Wirkungsgrad aller Betriebsmittel vor Augen hat, durch- aus unerwünscht. Es wäre im Interesse einer einheitlichen

Energiewirtschaft schon ein bedeutender Vorteil, wenn die heutige Frequenz der bahneigenen Versorgungsnetze von 162 Hertz auf die Frequenz der Landesversorgungsüuetze von 50 Hertz estellt werden könnte. Jedenfalls darf diese Frage nicht als abgeschlossen betrachtet sondern muß im Hinblick auf die ihr zukommende all- . Bedeutung mit Nachdruck und vorurteilsfrei aufgegriffen werden.

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