1943 / 261 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Nov 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. S61 vom S. November 1943. S. 2

vandte sich zum Abschluß noch mit besonderem als ob die Entwicklung der Breise

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ion des Wertes der Währung sei. Gerade ig: der Wert einer zrung bestimmt sich ch d d lequivalent einer ihren wäre wohl ein

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alle rie, wen! etwa der Umfang des für die unmittelbar verantwortlich. , . itwick lung der . ö steigenden Notenumlauf und Es ist aber eben die Au

l Es ist aber nden Kaufkraft, der in der

rankung in der Verfügbar⸗ n eht, die Preise zu regeln. ien Unterschied, ob die Kriegs⸗ Kaufkraft verursachen, un⸗ det werden oder in nd erfolgen. Der mit der sich jedes Land Nur rein liberalistische

gerichtsurteil

Zeitgeschäfte in Spinnstoffwaren auf längere Dauer verstoßen gegen die Kriegswirtschaftsbestimmungen

In der Zeitschrift das „Deutsche Recht“, wird über ein Reichs⸗ 3 berichtet, nach dem Zeitgeschäfte über beschlag⸗

nahmte Spinnstoffwaren * Verstoßes gegen die Kriegswirt⸗

Selbstverständ⸗ Kriegswirtschaft eine Vermeh⸗ stei⸗

hatte.

Gedar ren resi rten Annahme, daß deshalb nvermeidlich eintreten müssen.

M 1557975 *9— T O˖— Preissteigerungen ur

Die Aufsicht über die Sparkassen und die öffentlich⸗rechtlichen Kreditanstalten

2 i Br ear d FY ULISUV LI

en ihm auch die Auf⸗ der Reichs und em Reichsminister der Finanzen und rung und Landwirtschaft auf Grund htsrechte bleiben unberührt. ung der Verwaltungsarbeit r minister die an ihn über⸗ ie Landesregierungen und die nach⸗ geordneten Reichs- und Landesbehörden in dem von diesen bisher geübten Umfang mit Rückwirkung auf den Tag des Inkraft⸗ t Führererlasses zurückübertragen, sich jedoch vorbe⸗ r Bankpolitik und der Geschäfts⸗

gebarung der Kreditinstitute nach einheitlichen Grundsãätzen Weisungen zu erteilen und Richtlinien aufzustellen. Soweit von diesem Vorbehalt kein Gebrauch gemacht wird, ändern sich die Befugnisse der Landesregierungen und der nachgeordneten Reichs⸗ und Landesbehörden gegenüber den Sparkassen und öffentlich⸗ rechtlichen Kreditinstituten nicht. Die Aufsicht über die Staats⸗ banken wird wie bisher weitergeführt. Der Reichswirtschafts⸗ minister erwartet, daß er vor Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung jeweils rechtzeitig unterrichtet und ihm auftretende Fragen grundsätzlicher und allgemeiner Art zur Entscheidung vor⸗

h nachgeordneten

Totons dos e 18 des

9 16 . Ausrichtung de

gelegt werden.

schaftsbestimmungen nichtig sind., Eine Firma hatte eine andere auf Schadensersatz verklagt, weil diese im Frühjahr 1940 einen größeren Posten wollene Decken fest gekauft und sich verpflichtet hatte, die erforderlichen Punkte bis spätestens zum 36. Juni 1910 abzugeben und dann die Decken nicht abgenommen und bezahlt tte. Die beklagte Firma bestritt, daß ein fester Kaufabschluß zustande gekommen sei und behauptete ihrerseits, daß vereinbart wurde, daß die Decken von ihr nur dann abgenommen und be⸗ zahlt werden sollten, wenn sie die notwendigen Punkte dafür zur Verfügung stellen würde. Da sie keine Punkte zur Verfügung ge⸗ habt habe, sei sie zur Abnahme der Decken nicht verpflichtet ge⸗ wesen. Die Klage wurde abgewiesen, da es sich um ein sogenann⸗ tes Zeitgeschäft handelt, bei dem die Abnahme der Ware gegen Vunkte oder richtiger Punktschecks hinausgeschoben war. Ein solches Geschäft war mit den damals geltenden Kriegswirtschafts⸗ bedingungen nicht vereinbar. Es verstößt gegen ein gesetzliches Verbot und war deshalb nach 5 134 BGB. nichtig. In der Be⸗ gründung heißt es, daß nach den geltenden kriegswirtschaftlichen Bestimmungen der Abnehmer nur nach Maßgabe seines jeweils vorhandenen Punktguthabens Spinnstoffe beziehen dürfe und daß eine langfristige Bindung des Verkäufers an seine Lieferungs⸗ zusage, in der Erwartung, daß der Käufer die nötigen Punkt⸗ schecks werde beschaffen können, nicht zulässig sei. Zeitgeschäfte in vorhandener und beschlagnahmter Spinnstoffware, 6 mehrere Monate hinaus seien unzulässig. Sie bedeuten eine Festlegung zwangsbewirtschafteter Güter und dadurch ihre Herausziehung aus dem Verkehr auf längere Zeit. Sie würden auf diese Weise den Abnehmern, die die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ab⸗ nahme durch Beibringung der nötigen Punkte erfüllen konnten, entzogen und zugunsten von Personen festgelegt, die diese Vor⸗ aussetzungen gegenwartig nicht erfüllen können und vielleicht dazu niemals imstande sind. Daß das den maßgebenden Vorschriften der Kriegswirtschaft entgegenlaufe, gehe klar aus der Anordnung Bk 11 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete vom 3. Februar 1910 hervor, nach der der Lieferanspruch entfällt, wenn innerhalb von zehn Tagen nach Uebermittlung der i gt oder der Auftragshestätigung der Lieferant den Punktscheck nicht erhält. Ein Zeitgeschäft, wie es die Parteien über die Decken ab⸗ geschlossen haben, laufe dem Sinn und Zweck dieser Anordnung völlig zuwider und könne danach unter keinen Umständen als von der Reichsstelle genehmigt angesehen werden.

Da die gesetzlichen Bestimmungen üher die kriegsbedingte Be⸗ wirtschaftung mit Spinnstoffwaren den beiden Parteien in gleicher Weise bekannt waren, konnte die Klage auf Schadensersatzanspruch auch nicht aus dem Gesichtspunkt eines schuldhaften Verhaltens der Beklagten bei dem Vertragsschluß geltend gemacht werden.

Neuausrichtung der japanischen Kautschukindustrie

Tokio, 5. November. Am 30. Oktober 1913 wurden Richtlinien für die Neuausrichtung in der Kautschukindustrie bekanntgegeben. Bei der Umstellun 9. Einrichtungen stillgelegter oder abge⸗ schaffter Fabriken, kei der Verwendung von Arbeitskräften und

Material sowie bei der Verfügung über elektrischen Strom wird

die Kautschukkontrollkörperschaft stark eingeschaltet werden. Das Ziel der Neuausrichtung ist, möglichst alle obigen stillgelegten Kräfte der weiterverarbeitenden Kautschukindustrie zuzuführen, da⸗ mit sie äußerste Vollbeschäftigung erreichen und die zukünftige Entwicklung vorbereiten kann. it Kautschukkontollkörperschaft

wird zu den kommenden Verhandlungen den Zwethstellen in der

Provinz ziemlich weitgehende Vollmachten erteilen.

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Ausaahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Aus zahlung

Die Entwicklung des Handwerks im Generalgouvernement Besuch des Reichshandwerksmeisters Pg. Schramm

Krakau, 5. November. Zum zweitenmal stattete der Reichs⸗ handwerksmeister Pg. Schramm dem Generalgouvernement einen Besuch ab, um sich über die Fortentwicklung des Handwerks im Nebenland des Reichs zu unterrichten. Auf einer aus diesem Anlaß in Krakau zusammengerufenen Tagung legte der Reichs⸗ handwerksmeister den Kriegseinsatz des deutschen Handwerks und seinen hohen ethischen und kulturellen Wert dar. Ausgehend von der Feststellung, daß Deutschland aus sich selbst heraus zu der wirtschaftlichen Gestaltung kommen müsfe, an die weder die Bolschewisten noch die Amerikaner mit ihren Fertigungsmethoden heranzureichen vermochten, bezeichnete er den deutschen Hand⸗ werkerstand als unabdingbar zur Wehrerhaltung des Reiches, der sozialen Struktur des deutschen Volkes wegen und schließlich gemäß den nationalsozialistischen Grundsätzen. Bei Wahrung dieser Richtlinien werde Deutschland niemals bolschewistischen oder amerikanischen Wirtschaftsprinzipien zu verfallen brauchen.

Zuvor hatte nach den Begrüßungsworten des Regierungs⸗ kommissars der Zentralkammer für die gesamte Wirtschaft im Generalgouvernement, Staatssekretär Dr. Boeple, der Geschäfts⸗ führer der Gruppe Handwerk in der Zentralkammer, Dr. Burg⸗ hardt, einen Ueberblick über die Erweiterung der Wirtschafts⸗ kraft des Generalgouvernements durch den Aufbau des im ehe— maligen Polen vollke gegeben. Er hob é Handwerks in die Reiches. Daß trotzdem die dem General⸗ gouvernement zugewachsenen und noch weiter zuwachsenden Auf⸗

gaben und dazu erforderlichen Voraussetzungen auch vom Handwerk weitgehend erreicht sind, belegte Dr. Burghardt mit einigen markanten Zahlenangaben. So ist eine intensive Lei⸗ stungssteigerung des vollkommen unentwickelt angetroffenen Hand⸗ we durch die Erxichtung von Arbeitsgemeinschaften

herbeigeführt worden. Bis jetzt zählt das Generalgouvernement 312 derartige Arbeitsgemeinschaften, in denen rund 27000 Hand⸗

werker tätig sind Der Umsatz dieser Arbeitsgemeinschaften, die

so gut wie ar schließlich Großaufträge ausführen, hat sich allein nach von der Zentrale für Handwerkslieferungen für sie dereingeholten Aufträgen von 9,7 Mill. Zloty im Jahre 1942

15 Mill. Zloty in den ersten neun Monaten des lau— tes erhöht. Der Berufsnachwuchs und der Berufs⸗ g gilt das Hauptaugenmerk der bei lediglich 15 Deutschen liegenden Handwe ührung im Generalgoupernement. Der Lehrlingsstand hat sich demzufolge verfünffacht. Die Selbsthilfe

rts durch Eigenschaffung leistungsfähiger Maschinen hend gefördert. Durch die Einrichtung „Fliegender

eminare“ zwecks Ueberprüfung der einzelnen Betriebe auf ratio⸗

nellere Fertigung sind Stromersparnisse bis zu 15 *, Senkung der Materialkosten bis zu 93 sowie der' Betriebskosten bis zu 12 3 zu verzeichnen gewesen. Abschließend bekräftigte Staats⸗ sekretär Dr. Bühler den Willen der Wirtschaft des General⸗ gouvernements, dem Handwerk im Gneralgouvernement auch weiterhin jegliche Förderung zuteil werden zu lassen.

Wissenschaftliche Handwerksforschung auf internationaler Basis

Das Europäische Handwerksinstitut aktiviert kontinentale Kraft⸗ reserven

Nachdem die Internationale Handwerkszentrale ihren Sitz nach Berlin verlegt hat und damit an n g nn, der Be⸗ mühungen um eine enge zwischenstaatliche Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zurückkehrt, erwächst auch dem ihr angegliederten Europäischen Handwerksinstitut erneut eine sehr große Aufgabe. Die Zweckbestimmung dieses Instituts liegt bei der wissenschaft— lichen Erforschung der Handwerksberufe in den europäischen Län⸗ dern. Die systematische Durchleuchtung der bestehenden Verhält⸗ nisse auf diesem Gebiet ermöglicht es, sowohl unter aktuellen Ge⸗ sichtspunkten als auch auf weitere Sicht eine Erfassung der ge⸗ samten Kraftreserven sicherzustellen und auf der anderen Seite evtl, noch vorhandene Mißstände zu beseitigen. Im einzelnen er⸗ weist sich immer wieder als fruchtbar, auf den verschiedensten Ge⸗ bieten zur Erkenntnis der vorhandenen und vielfach noch unge⸗ nutzten Produktionsmöglichkeiten beizutragen, unterschiedliche Fer⸗ tigungsmethoden zueinander in Vergleich zu setzen, das Wissen um Erfindungen auf den einzelnen Fachgebieten zu vermitteln und noch auf zahlreichen weiteren Sektoren für eine Verbreiterung und Vertiefung in allen Fragen des fachlichen Wissens und Könnens zu sorgen. Die hier gesammelten Erkenntnisse werden vom Europäischen Handwerksinstitut in zwei BVeröffentlichungs⸗ reihen herausgegeben, nämlich einer Berufsreihe, die der Be⸗ handlung der einzelnen Berufsarten gewidmet ist, sowie einer Leistungsreihe, die zweckgebunden orientiert ist und z. B. Fragen der Motorisierung, Elektrifizierung, Technisierung usw. im Hand— werk behandelt.

Der Präsident des Europäischen Handwerksinstituts, Reichs⸗ amtsleiter Sehnert und der wissenschaftliche Leiter, Prof. Dr. von Leers, bieten auf Grund ihrer engen Vertrautheit in allen Handwerksfragen die Gewähr für eine lebendige Aktivität, ver⸗ bunden mit fachlicher Strenge und Gewissenhaftigkeit der hier ge⸗ leisteten Forschungsarbeit. Im übrigen soll die Tätigkeit des Frankfurter Instituts nicht auf diese einzige Forschungsstätte be⸗ schränkt werden, sondern schon jetzt im Kriege ist an einen Auf⸗ bau verschiedener Außenstellen auch in anderen europäischen Län⸗ dern gedacht, deren Verwirklichung in einigen Anfängen nicht mehr lange auf sich warten lassen dürfte. ;

Wirtschaft des Auslandes

Spaniens Erzausfuhr seit 1900 r November. Nach den offiziellen statistischen Daten panien seit 1909 insgesamt 1849 Mill. t Eisenerz im Werte 3 Mill. Goldpeseten exportiert. Im gleichen Zeitraum zusgeführt 3,1 Mill. t Zinkerz i. W. von 202,? Mill. 7 Mill. t Bleierz i. W, von 1,5692 Mrd. Gold⸗ n? 20. Mill. 4 Kupfererz i. W. von 56,7 Mill. Peseten. chluß der übrigen Exporterze hat der spanische Staat üer der Erzaussuhr seit Anfang des Jahrhunderts 5, 3081 Mrd. Holdpeseten an Devisen vereinnahmt.

Der U

Einschaltung einer Einfuhrdienststelle in den türkischen Außenhandel

Istanbul, 5. November. Im türtischen Einfuhrhandel wurde eine bedeutungsvolle Neuerung eingeführt. Auslande muß jeder Einfuhrhändler in Zufunft zuerst die Ein⸗ willigung des Generalsetretärs der Importunion einholen und sich mit ihm hinsichtlich Vreises, Qualität und anderer Einzel⸗ heiten der einzuführenden Waren einigen.

Repatriierung der argentinischen Guthaben Buenos Aires, 7. November. Der Entschluß Argentiniens die Gold⸗ und Devisenguthaben der Zentralbank zu repatriieren

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Bei Bestellungen im

7

ssämtliche argentinischen Goldreserven in Höhe von etwa 850 Mill. argentinischer Pesos, die bei der Federal Reservebank in New York deponiert waren, werden bereits zurückgezogem, bedeutet zweifellos einen neuen Schritt zur Klärung der Re— organisation der Finanzbeziehungen zum Ausland. Nachdem erst kürzlich das argentinische Finanzministerium bekanntgegeben hatte, daß ein beträchtlicher Teil der Londoner Guthaben für die Ablösung dort begebener argentinischer Anleihen verwendet wer— den soll, werden sich die hohen Außenstände der argentinischen Zentralbank jetzt weiter verringern. Dies erscheint um so ange— brachter, als die Salden gegenwärtig insgesamt fast 2 Mrd. Pe oz eder nahezu das Doppelte der inländischen Goldbestände der Zentralbank betragen, so daß etwa zwei Dittel der Deckung des Notenumlaufes durch Devisen und Gold im Ausland repräsentiert werden. Es bestünde, so wird aus argentinischen Finanzkreisen berichtet, auch unter dem . eines etwaigen starken Einfuhrbedarfes nach Kriegsschluß kein hinreichender Grund, derartig hohe Auslandsposten zu unterhalten, vor allem, da die laufende Ausfuhr den Wert des Warenaustausches beträchtlich übersteigt. Dies gelte besonders für den Handelsverkehr mit USaA,ÿ der in den ersten neun Monaten einen starken Aktivsaldo zugunsten Argentiniens ergebe. Trotz der jetzt begonnenen Zurückziehung der 850 Mill. Gold⸗Pesos aus New York, habe i, n . noch immer reichliche Mittel für laufende Zahlungen, Anleihedienste und für die Wareneinfuhr bereitstehen.

/ 8. November 5. November Geld Brief Geld Brief Aegypten (Alexandrien und

e 1 äghpt. Pfund Afghanistan (Kabul ...... .. 100 Afghani 18,79 is,sz is, 9 ils, sz Argentinien (Buenos Aires)z . 1 Pap. -Pes. o, 588 0,59? 0,583 O0,59g2 Australien (Sidney) ..... ... 1 austr. Pfund . 6 . Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 106 Belga 39,96 40,94 39,96 40,04 Brasilien (Rio de Janeiro) .. 1 Cruzeiro . 3 4 Britisch⸗Indien (Bombayh⸗Cal⸗

. 1090 Rupien . Bulgarien (Sofia) ...... ... 109 Lewa 3, 997 3,053 s, 07 3,058 Dänemark (Kopenhagen) .... 1600 Kronen 52,15 52, 25 52, 165 52, 25 England (London) ..... . 1 engl. Pfund . . 53 Finnland (Helsinki) ...... . 100 Finnmark 5,06 5,07 5,06 5,07 Frankreich (Paris) ..... . 100 Frs. . ö Griechenland ( Athen) ...... 100 Drachmen 1,668 1,57? 1,9665 1,672 Holland (Amsterdam u. Rotter⸗

,,, 100 Gulden 132,70 132,730 182,0 ige, 70 Men e ,, 100 Rials 14,59 14,81 14,59 14,61 Island (Reykjavik) ..... .... 100 isl. Kr. zs, 12 358,50 38,49 s8. 50 Italien (Rom und Mailand) 100 Lire 9, 99 10,01 9, 99 16,01 Japan (Tokio und Kobe) ... 1090 Jen 658,5 g1 8,711 58,5691 58,711 Kanada (Montreal) ...... . 1 kanad. Dollar Kroatien (Agram) ...... . 100 Kuna 4,995 5,005 4,995 5,0905 Neuseeland (Wellington)... 1 neuseel. Pfd. Norwegen (Oslo) ...... 5. 100 Kronen 56, 76 56,88 56, 76 66, Sn Portugal (Lissabon) ...... 100 Escudo 10, 19 10,21 10, 19 10,21 Rumänien (Bukarest) ... .... 100 Lei Schweden (Stockholm u. Göte⸗

, 100 Kronen 59, 165 59,58 59, a6 598,68 Schweiz (Zürich, Basel und

ö 100 Frs. o7,s9 68,01 *. 6, o Serbien (Belgrad) ..... .... 190 serb. Dinar 4,995 5,005 4,4505 5,005 Slowakei (Preßburg) . ...... 109 slow. Kr. 8,591 8,609 83,591 8,499 Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Pesetas 28,5665 28, 605 28 565 28,605 4 Südafrikanische Union (Pretoria

und Johannishurg) .. ..... 1ẽ südafr. Pfd. Türkei (stanbul) ...... . 1 türk. Bfund 1978 1989 1098 182 Ungarn (Budapest) .... ... 100 Pengö Uruguay (Montevideo) ...... 1è6Goldpeso 1, 199 1,901 1, 199 1801 Verein. Staaten von Amerika

(Reh d, 1ollar . 3

. Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kuese: Geld Brief England, Aegypten, Südafrikanische Union ..... ... 9, 89 9,91 Frankreich ——w— 2 —— —— 2222 4, 995 5, 9005 n gte eu felge . 7, 912 798 Britisch⸗Indien —— 2 628. 74, 15 74,82 , ö 2, 098 102 Vereinigte Staaten von Amerika 2266289. 2, 498 502 Brasilien .. ..... . ö o, 180 o, 162 Aus lanbische Gelbsorten und Banknoten S. November 65. November Geld Brief Geld Brief So vereigns ... ..... ö Notiz 20, 35 20,46 20,38 20, * 20⸗-Frances-Stücke .. ..... —— für 16,16 16,22 16,16 16, 22 Gold⸗Dollars ..... ,, 4185 4,205 4,885 ** gegn fn, 1 ägypt. Pfd. 4,39 441 4,39 44 Amerikanische: 1000—5 Dollar 1 Dollar 2 und 1 Dollar 1 Dollar Argent schhe·̃ 1Fap.⸗Peso 0, 44 0, 46 0, 44 0, 46 Australische ..... .. .. 1 austr. Pfd. 2, 44 2,45 2,44 2, 46s Belgische ..... .. . , a ben 39,92 40,95 39,93 460,08 Brasilianische .... ...... .... 1 Cruzeiro 0,08 0,09 O0, 0s 0, 09 Britisch⸗Indische .. ...... . 100 Rupien 22, 95 25,06: 22,95 28,06 Bulgarische: 500 Lewa und

barunter. . 100 Lewa 9,07 8, 09 8, 07 8,09 Dänische: große ...... ...... 100 Kronen .

10 Kr. und darunter ..... 100 Kronen 52,10 52, 3890 52,10 58, 30 Englische: 108 und darunter. 1 engl. Pfd. * Finnische ...... ..... „M 190 Finnmart S586 ,o?) SoSss S0 n fg. . . 100 Frs. 4,99 5, 01 4,99 5, or Holländische —— 22 100 Gulden 132,70 132,70 132,70 132,70 Ftalienische: große ..... .... 100 Lire 9, 98 10,02 9, 98 10, 02

,,, .. 100 Lire 9, 98 10,02 9, 88s 10,92 Kanadische .... ..... 44. 1 kanad. Dollar 0,99 1,01 0, 99 1,01 wee, . 100 Kuna 4,99 5,01 4,96 5,01 Norwegische: 50 Kr. u. darunter 100 Kronen 56, 89 67, 11 56,89 57, 1 Rumänische: 1000 Lei und

,, 1090 Lei 1,66 1,8 1, 36 1,68

Schwedische: große ... .... 100 Kronen

50 Kronen und darunter. 100 Kronen 59,40 59,64 59,40 59, 64

Schweizer: große ...... 6. 100 Frs. 57,88 58,07 57,8 58, 07

1099 Frs. und darunter ... 100 Frs. 57,63 58,97 57,63 58,07

g 100 serb. Dinar 46,99 5.01 4, 99 5, 01

Slowakische: 20 Kronen und

darunter ...... . 109 slow. Kr. 8,55 8,62 8,55 8,82

Südafrikanische Union ...... 1 südafr. Pfd. (4,39 4,41 4, 89 4,41 Türtischĩe⸗— , . I türk. Pfund 1,91 1, 93 1,91 1,93

Ungarische: 100 Pengö und

harnnter .. 100 Pengö 60,78 61,00 ] 60, 78 61,02

2

Die , , , der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 8. November auf 74,00 RH (am 6. November auf 74,00 R)

für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

London, 6. November. (D. N. B.) New York 4,02) 4,03, Spanien (offiz. 40,50, Montreal 4,43 447, Schweiz 17,50 j7, 4, Stocholm 16,85 18,95, Buenos Aires (offiz) Rio S3, 647 /f, Schanghai Tschungking⸗Dollar

Zürich, 6. November. (D. N. B.) [11.40 Uhr. Paris 6,034, London 17,32, New York 4,31, Brüssel 69, 265 B., Mailanb 22,57 nom, Madrid 39,75 B., Holland 22923,‚. B., Berlin 172,55,

Lissabon 17,14, Stockholm 102,67, Oslo 9s, 62 B., Kopenhagen

dos e B. Sofia 6,37 3 B., Prag 17, 30, Budapest 101,60 B., Zagreb sr. B., Istanbul 3, 5 B., wBukarest 2,7 B., Helsinki 8, 77 y, Preßburg 15,00, Buenos Aires gö, 560, Japan sol, 00, Rio 22,265 B. Kopenhagen, 6. November. (D. N. B.) London 19,34, New NVork 4,79. Berlin 191,80, Paris 109,85, Antwerpen 76,80, Zürich

1Il25, Amsterdam 264,0, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,3, Madrid —. Alles Briefkurse. Stockholm, 6. November. (D. N. B.) London 16, s5 G.,

6, B., Berlin 1673,59 G., 168,50 B., Paris G., 9g, 00 B., Brüssel G., 67,6090 B., Schweiz. Plätze 97, 09 G., 97,80 B., Amsterdam G., 223,560 B., Kopenhagen 87,560 G., 87,90 B., Oslo 95,38 G., 95,685 B., Washington 4,iß G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,900 G., 22, 29 B., Kanada 3,77 G., 382 B., Madrid —— G., Türkei B., Lissabon —— G., 17,50 B. Buenos Aires 162,50 G., 164,50 B.

Oslo, 6. November. (D. N. B.) London G. 17,ů75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris G., 10,00 B., New Pork = G. 440 B., Amsterdam G., 2, 35 B., Zurich 101,50 G., 103,99 B., Helsinki s, 0 G., 9, 29) B., Antwerpen G., 71,50 B.,

Stockholm 104,558 G., 106,19 B., Kopenhagen 9i, 35 G., 92,26 B.,

Rom G., 23,26 B., Prag —— G., B.

Nr* 1X8

seines minderjährigen Sohnes Horst

eich · und Staatsanzeiger Rr. 291 vaν 6. November 1943. . 3

Onsentlicher Anzeiger

ö. nm e mr mee m meme me maermre en. Untersuchunga - und Straffachen, 4. Qessenttiche Qtutes gebe a earn : e . z 2 *: * 2 . Offene , 2 omman en sch aften 3 ; . ntmachu 8. Aunfge ö . a. Ter lun. n. 3. * r atttgen 11. . un Auslofung uf. von 8. Deueche 17. dane * Deut 3 4 0

3. Aufgebote 2520

Betreffs der Schuldverschreibung der Ir e ndl sungs uh des e ge Reiches von i955 Rr. 54s 5 Eber 12 Fel sowie wegen des Aus—⸗ Helun ins, dieser Anleiheschuld Gr. 19 Nr. 3561 über 12,50 RM ist die Zahlungssperre gemäß 5 1019

. sen worden. S6. R.

Berlin, den 5. November 198, Amtsgericht Berlin.

25214

Der Bauer Hermann Voß, Groß Heere, hat das Aufgebot der angeblich verlorengegangenen, auf den a des Bauern Hermann Voß in Groß Heere ausgestellten Aktien Nr. 212, 350 und 450 über je 600, FM, der Zuckerfabrik zur Rast A.-G. Bad— deckenstedt, beantragt. Der nhaber der Urkunden wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf Dienstag, den 6. Juni 1944. 8 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur— kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklarung der Urkunden er— folgen wird. Sa der, den 2. November 19453. Das Amtsgericht. *

25125 Aufgebot.

Der Bäckermeister Willy Hildebrandt aus Miswalde hat das Aufgebot des verlorengegangenen , ,,. Nr. C26 8Ii6 47 der ebensversiche⸗ rungsanstalt Westpreußen in Marien— burg, Westpr., vom 19. Mai 1936 über 3096, Reichsmark beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Sonnabend, den 2s. Februar 1944, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 14, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Marienburg, Westpr., 29. 10. 1943.

Das Amtsgericht.

ö vom 5. November 1943.

3 F 2143. Der Landwirt Louis Wolf in Helbigsdorf Nr. 23 A über Dres- den A 38 hat das Aufgebot des Verpahrungsscheines Depotkonto

der Sparkasse zu Wils⸗ wonach bei der vorgenannten folgende Wertpapiere noch verwahrt werden: Deutsche Anleihe⸗ Auslosungsrecht

8 nn n, mit ominalbetrag 50, vom ahre 35

druff Sparkasse

2)

19265 Reihe 20 Buͤchstabe o Nr. IT 185, * Nominalbetrag 1959 Reihe 19 uchstabe A Nr. 22 635, 549 908, g9gs, Gutschein zu Landw. Aufw. gag? mark⸗Kreditbriefen a) Nominalbetrag 20. Reihe 35 Buchstabe F Nr. 1625, 3 Nominalbetrag 30— Reihe 35 uchstabe E Nr. 3089, beantragt. Der , . dieses Verwahrungsscheines wir aufgefordert spätestens in dem auf den 15. Mai 1944, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichnéten Gericht an—

beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und den Ver— wahrungsschein vorzulegen, ,. . 6 Kraftloserklärung erfolgen wird.

Amtsgericht Freital. 256016 Aufgebot.

Abt. 4. F 443. Der Kürten in Solingen⸗ kerstraße, als

brikant Paul erscheid, Jun⸗ gesetzlicher Vertreter

Dieter Kürten hat das Aufgebot eines verlorengegangenen Sparkassenbuches der Stadtsparkasse in Solingen, auf den Namen des Horst Dieter Kürten lautend, beantragt. er Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. Mai 1944, 9 Uhr, vor dem n, , e, Gericht So⸗ lingen⸗Ohligs, Merscheider Straße 1, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos—⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Solingen⸗Ohligs, 28. Oktober 1943.

Amtsgericht Solingen Ohligs.

25126 Aufgebot.

Die Geschäftsleiterin Gertrud Phi⸗ lippy aus Berlin W 35, Potsdamer Straße Nr. 197, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hypothekenbriefes über das in Abt. III Nr. 5 des Grund⸗ buches von Kampenau Band 6 Blatt Nr. 126 für Frau Ottilie Schmidt geb. Philipsen in Elbing eingetragene auf— ewertete Darlehn im Betrage von 625, Goldmark beantragt. Der In⸗ haber des Hypothekenbriefes wird auf— gefordert, spätestens in dem auf Sonn⸗ abend, den 26. Februar 1944, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, n., mer Nr. 14, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und den SHypothekenbrief vorzulegen, wi⸗ drigenfalls die Kraftloserklärung des Hypothekenbriefes erfolgen wird.

Marienburg, Westpr., 29. 10. 1943.

25218) Aufgebot. 2. F 5/43. Der Fischer Heinrich Budda in Kußfeld hat das Aufgebot zur Aus— . der Eigentümer des Grund⸗ tücks Kußfeld Blatt 51 (Hofraum, Acker und . , . BGB. verlangt. Die Witwe osalie Niemuth und deren Kinder Magdalena und Jakob Niemuth, die im Grundbuch als e,. eingetragen sind, wer⸗ den aufgefordert, spätestens in dem auf den 11. Januar 19544, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 7, an= beraumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls * Ausschließung erfolgen wird. Neunstadt, Westyr. 23. Otiober 1943. Das Amtsgericht. Favre, Amtsgerichtsrat.

25116 Oeffentliche Aufforderung.

462. VI. 92551943. Am 19. oder 29. Dezember 1942 verstarb in Monte⸗ dides (Uruguay) der ledige deutsche Staatsangehörige Paul Müller im Alter von 70 Jahren, Sohn des Albert Müller und der Isabel geb. Lütgen, angeblich geboren in Aachen. Die jenigen, denen Erbrechte zustehen, wer⸗ den aufgefordert, diese bis zum 1. Fe⸗ bruar 1944 beim unterzeichneten Ge— richt anzumelden, andernfalls fest⸗ gestellt werden wird, daß ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhan⸗ den ist.

Berlin C 2, Neue Friedrichstraße 4, den 1. November 1943.

Amtsgericht Berlin, Abteilung 462.

25119] Oeffentliche Aufforderung. Der Arbeiter Julius Otto WHiegold, der zuletzt in Berlin⸗Staaken, Schul⸗ straße 9, gewohnt hat, ist am 24. 11. 1931 im Rudolf⸗Virchow⸗Krankenhaus zu Berlin gestorben. Da ein Erbe nicht ermittelt worden ist, werden diejenigen, denen Erbrechte an dem Nachlaß zu⸗ stehen, hiermit aufgefordert, ihre Erb⸗ rechte bis zum 17. Januar 1944 bei dem unterzeichneten Nachlaßgericht an⸗ zumelden. Andernfalls wird festgestellt werden, . ein anderer Erbe als das Land Preußen nicht vorhanden ist. Berlin⸗Spandau, 1. November 1943. Das Amtsgericht, Abt. 4 VI 93. 32.

25120] Oeffentliche Aufforderung.

Die Witwe Amalie Wilhelmine Neu⸗ hoff geb. Sahla, geb. am 21. 10. 1862 in Oschersleben, ö am 14. Juni 1939 in Berlin⸗Spandau, Fichtenweg 17129, ihrem letzten Wohnsitz, gestorben. Da ein Erbe nicht ermittelt worden ist, werden diejenigen, denen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, hiermit aufge⸗ fordert, ihre Erbrechte bis zum 17. Januar 1944 bei dem unterzeich⸗ neten Nachlaßgericht anzumelden. An⸗ dernfalls wird festgestellt werden, daß ein anderer Erbe als das Land Preu— ßen nicht vorhanden ist.

Berlin⸗Spandau, 2. November 1943. Das Amtsgericht. Abt. 4. VI 367. 39.

25123] Oeffentliche Aufforderung.

714 VI 7I47/43. Am 19. August 1943 * zu ö Luise Hinzmann geb.

chwulera, e 21. April 1870 zu Karwen, Kreis Sensburg, verstorben. Personen, die Erbrechte n. machen wollen, werden aufgefordert, diese bis zum 31. Dezember d. J. bei bem unter⸗ zeichneten Gericht zum Aktenzeichen 74 VI 7147j43 anzumelden.

Hamburg, den 29. Oktober 1943.

Das Amtsgericht. Abteilung 74.

25210] Oeffentliche Aufforderung.

VI 16343. Die unbekannten Erben des Pförtners Paul Robert Nötzel, uletzt wohnhaft in Hildesheim, Hinter * Schilde Nr. 10, geboren am 27. Ok⸗ tober 1895 zu Danzig und verstorben am 14. April 1943 in Hildesheim, werden hiermit aufgefordert, sich späte⸗ stens am 15. Dezember 1943 bei dem unterzeichneten Gericht zu melden. VIL 163/43.

Hildesheim, den 1. November 1943. Das Amtsgericht. Abt. 8.

25212 Erben gesucht! ; Die Familie Hermann Dettlaff in Jamrau, Kreis Kulm / Weichsel, ist aus⸗ gestorben. Die Kinder des Halbbruders Dugo Foth sowie die inder der Schwestern der Frau des Verstorbenen (Frau Emma Dettlaff geb. Wilm), und zwar die Kinder der Frau Jo— hanna Trenkel geb. Wilm und die Kin⸗ der der Schwester der Frau Trenkel, Frau Ling geb. Wilm, wollen sich als Erben melden bei Herrn Artur Zierott in Klammer, Kreis Kulm Weichsel, oder bei Herrn Albert Frank, Berlin No 55, Greifswalder Str. 45 J.

Klammer, Kreis Kulm, 6. 11. 1943. Artur Zierott, Nachlaßpfleger.

26124 Beschlu ß. Am 31. Januar 1940 ist in Königs⸗ berg (Pr) der Siedler Otto Schulz aus Waldgarten verstorben. Der Ver⸗ storbene war geboren am 23. Mai 1890 in Worschienen, Kreis Pr. Eylau. Sämtliche bekannten Erben haben die

Das Amtsgericht.

Erben bisher nicht ermittelt sind, wer⸗ den die gr welchen Erbrechte an dem achlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 15. 12. 1948 bei dem unterzeichneten Gericht zur An⸗ meldung zu bringen, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein an⸗ derer Erbe als der Preußische Staat nicht vorhanden ist. Der Nachlaß be⸗ trägt nach Aufhebung des Konkursver— fahrens 204, 47 RM.

Königsberg (Pr), 30. Oktober 1943.

Amtsgericht. Abt. 36.

26211 Aufforderung.

In der Nachlaßsache a. Ableben der Emilie Vollmer geb. Dörrmann, Witwe des Kaufmanns Karl Volimer in Karlsruhe⸗Durlach, gestorben am 2. September 19357, werden hiermit nachftehende Personen bzw. deren Rechtsnachfolger aufgefordert, sich spä—⸗ testens in dem Termin am Dienstag, 4. Januar 1944, vorm. 160 Uhr, vor dem Notariat Karlsruhe Durlach Baden), Karlsburgstraße 10, zu melden und ihre Rechte am obigen Nachlaß geltend zu machen: 1. Luife Lauten? schläger in Amerika, geb. am 13. 12. 1882 in Mühlburg etzt Karlsruhe), 2 Friederike Barbarg Lamp geb. Rapp, Ehefrau des Rober N. Lamp in Ame⸗ rika, geb. am 19. 1. 1871 in Gochs⸗ heim, 3. Hermann Ludwig Rapp in Amerika, geb. am 7. 8. 1873 in Gochs⸗ heim, Friedrich Karl Rapp in Amerika, geb. am 11. 12. 18753 in Gochsheim, 5. Heinrich Dörrmann in Amerika, geb. am 30. 4. 1815 in MNünzesheim, 6. Katharina Jakobine Dörrmann in Amerika, geb. am 24. 5. 1817 in Münzesheim. Wer sich im obigen Termin nicht meldet, kann bei Ausstellung des beantragten Erbscheins a, Abl. der Emilie Feslnr nicht be⸗ rücksichtigt werden.

Karlsruhe⸗Durlach, 1. Novbr. 1943.

Notariat. Caemmerer.

.

In dem Aufgebotsverfahren m Zwecke der unf fe, von . gläubigern der am 11. Mai 1945 in Uslar verstorbenen Ww. Kaufmann Otto Lutz Auguste geb. Engelhardt in Uslar hat das Amtsgericht in Uslar am 26. Ottober 1943 für Recht erkannt: Die Nachlaßgläubiger, soweit nicht ihre Rechte nach dem Gesetz unberührt blei⸗ ben, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflicht teilsrechten, Vermächtnissen und Auf— lagen befriedigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung ver— langen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet allen Nachlaßgläubigern nach der Teilung des Nachlasses jeder Erbe nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit.

Uslar, den 30. Oktober 1943. Das Amtsgericht.

25208

Durch Ausschlußurteil vom 1. No⸗ vember 1913 sind: 1. der Hypotheken⸗ brief über die im Grundbuch von Braunschweig Bd. 34 A Bl. 17 Abt. II unter „8 für den fr. Baudirektor Georg Israel Bremer in Berlin wis, Kurfürstendamm 64, eingetragene Hypothel von 9983,99 GM, 2. der Hypothekenbrief vom 31. August 1931 über die im Grundbuch von Braun— schweig Bd. 46 A Bl. I8 in Abt. III unter Nr. 6, und zwar nur das Viertel Grundstücksanteil der Frau Eta Wöhrle geb. Meine belastend, für den Schlächtermeister Christian Emde in Braunschweig eingetragene Darlehns⸗ hypothek über 1060 RM, für kraftlos erklärt worden. Braunschweig, den 1. November 1943. Amtsgericht.

25127 Ausschlußurteil.

Durch Urteil des Amtsgerichts Rastatt vom 29. 10. 1943 (3 F dM ist der , . über 6009, Rc, als Grunbschuld im Grundbuch von Sulzbach auf den im Eigentum der Eheleute Kasimir . und Maria geb. Weber in Sulzbach stehenden

rundstücken eingetragen, für kraftlos erklärt.

Rastatt, den 2. November 1943.

Amtsgericht.

26116 Durch Beschluß vom 1. November 1943 ist der Gefreite Hans Georg Blund, geboren am X. April 1920 in Men fr he für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 19. Januar 1 festgestellt worden. 455 II 127. ö

Berlin, den 1. November 1943. Amtsgericht Berlin.

25115 Beschluß. .

VI 23/25. Der vom Amtsgericht Bad Pyrmont am 22. Dezember 1925 er⸗ lassene Erbschein nach dem am 21. März 1919 verstorbenen Arbeiter Karl Schmidt zuletzt wohnhaft in Holzhausen inhaltsdessen die Witwe Wilhelmine Schmidt geb. Klenke zur

Erbschaft ausgeschlagen. Da weitere

tag,

Vorerbin und die vier Kinder zu glei⸗

chen Teilen als , auf den Ueherrest bestimmt sind, wird für kraftlos erklärt, nachdem die angeord⸗ nete Einziehung des Erbscheins nicht zur Rückgabe der Urkunde gerücht hat. Bad Pyrmont, 3. November 1943. Amtsgericht.

26215 Bekanntmachung.

Der Brief Abt. II Nr. J des Grund⸗ stücks Eichberg Bl. 135 über 50, Re ist für kraftlos erklärt. Es ist ein

neuer Brief gebildet worden. Amtsgericht Schönlanke, 28. 10. 1983. T5775 Beschluß.

In dem Aufgebotsverfahren zum wecke der Todeserklärung des n , enen Schneiders Otto Milbradt, ge⸗ boren am 29. März 1873 in Bublitz, zuletzt wohnhaft gewesen in Bublitz, hat das Amtsgericht in Bublitz am 39. Oktober 1943 beschlossen: Der ver⸗ chollene Schneider Otto Milbradt aus ublitz, geboren am 29. , 1873 in Bublitz, wird für tot erklärt. Als Zeit⸗ punkt des Todes wird der 31. Dezem⸗ ber 192, 24 Uhr, festgestellt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten trägt der Nachlaß. Bublitz, den 30. Oktober 1943. Das Amtsgericht.

4. Oeffentliche

ustellungen

26217) Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Karoline Magauer geb. Homeier in 5 Nr. 68, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Stiller, Dr. Volckmann und Köhling in Min— den, klagt gegen ihren Ehemann, den Schachtmeister riedrich Magauer, letzter Wohnsitz ülpke, letzter Auf⸗ enthalt Gurein bei Brünn, mit dem Antrag auf Scheidung. Der Beklagte wird zur mündlichen l, dnn, des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des 4 in Bielefeld geladen auf den 28. Januar 1944, vormittags * Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugeklassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ uu], der Klage bekanntgemacht.

ielefeld, den 3. November 1943. See J 6 ,,, ,, als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des Landgerichts.

2218] Oeffentliche Zustellung. 3. . R. 1191483. Die Frau Sofie Scheffler geb. Pfister in Heidelberg, Kettengasse . Klägerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr! Ludwig in deidelberg klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Schneider . Jakob Scheffler, z. 3. Soldat, Standort Metz, mit unbekanntem Aufenthalt (Fahnen⸗ flucht) mit dem Antrag auf Scheidung ihrer am 14. März 1935 vor dem Standesamt Lahr geschlossenen Ehe auf Grund des 5 49 des Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits bor die II. Zivilkammer des e, ne,. n. auf Donners⸗ en 20. Januar 1944, vormittags 10 Uhr, Zimmer 50, mit der Auf⸗ forderung, einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Heidelberg, den 1. November 1943. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.

25132) Oeffentliche Zustellung.

R 368/43 Die Ehefrau Else Völzte geh. Eilers in Wilhelmzhaven, Adolfstr, 17, Klägerin, klagt gegen ihren Ehemann, den Gefreiken Paul Völzke in Wilhelmshaven, . 17, z. Zt. in amerikanischer Gefangen schaft, 8 W. G. 7290 in Huntzville Internment Comp., Beklagten, mit dem Antrage, die am 12. September 1939 vor dem Standesbeamten in Wilhelmshaven geschlossene E der Parteien aufzuheben. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung vor der 2à. Zivilkammer des Landgerichts in Oldenburg auf Donnerstag, den 6. Januar 1944, vorm. 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gleichen Gericht zuge—

rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗

richt zugelassenen Rechtsanwalt als , , vertreten zu assen.

Trier, den 3. November 1943.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

lesl34] Oeffentliche Zustelung. Die Rechtsanwälte IMRat Erhardt, Dr. Meister und Dr. Erhardt, Weimar,

als Vertreter der Frau Elfriede Arendt geb. Schmidt, Weimar,

Schrickelstraße 18, erheben Klage gegen den Schützen Harry Arendt, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden, den Ver⸗ klagten für schuld an der Scheidung zu erklären, ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und laden den Beklagten zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts zu Weimar zu dem auf Montag, den 6. Dezember 1943, vormittags 5 Uhr, anberaumten Verhandlungstermin, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Die Einlaffungsfrist ist auf 24 Stunden abgekürzt worben. Weimar, den 3. November 1943. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

25130 Oeffentliche Zustellung.

16 C 875/43. Die Investa Akttien⸗ gesellschaft für Anlage und Verwaltung, vertreten durch den alleinigen Vor⸗ stand Dr. Fritz Seifert in Berlin, Jägerstraße 63, als gerichtlich ein—= gesetzte Feindverwalterin des dem Kauf⸗ mann Selmar Chanowitz in Utica, New York, 2419 Sundset Avenue, ge⸗ hörigen Grundstücks, Berlin, Wasser— torstraße 19, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hans Zilesch in Berlin, Lietzenburger Straße 16, klagt gegen den Kaufmann Edmund Szrajber Schreiber), früher in Charlottenburg, Fredericiastraße 5, mit dem Antrage, anzuerkennen, daß er wegen der im Grundbuch des Amtsgerichts Berlin Luisenstadt Band 51 Blatt 2499 für ihn in Abt. III unter Nr. 17 einge⸗ tragenen Darlehnshypothek von Gold⸗ mark / Reichsmark i500, von dem Eigentümer dieses Grundstücks, Berlin, Wassertorstraße 19, Kaufmann Selmar Chanowitz, befriedigt worden ist, und einzuwilligen, daß die oben bezeichnete Sypothek im Grundbuch gelöscht wird. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin, Neue Friedrich⸗ straße 12,15, auf den 15. Februar 1944, 10 Ühr, Zimmer 162, geladen.

Berlin, den 26. Sltober 1943.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

25067] Oeffentliche Zustellung. O 6243. Die Firma Moritz Flechsig, Strumpffabrik in Oberlungwitz (Sach⸗ sen), Prozeßbevollmächtigter: Rechtsan⸗ walt Schmidt in Hohenstein⸗Ernstthal, klagt Wen die Firma J. 8 G. Green⸗ man Ltd., London E. G. 73, 27, Wood Street, unter der 3 n daß sie an die Beklagte im Jahre gg Ware k dem angemessenen und vereinbarten reis von 8 1150 —.1 käuflich geliefert und die Beklagte den Kaufpreis noch nicht entrichtet habe, auch die Zustän⸗ digkeit des Amtsgerichts Hohenstein= Ernstthal vereinbart sei, mit dem An⸗ trag auf 6*hinn g von L 1130 - .1 nebst 5 3 Zinsen seit dem 27. September 1939 und auf Tragung der * des Rechtsstreits sowie das Urteil für vor— läufig vollstreckbar zu erklären. Die Beklagte wird zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ 36. Hohenstein⸗Ernstthal auf den 0, Jannar 1944, vormittags 8 Uhr, geladen. Hohenstein⸗Ernstthal, 2. Nov. 1943. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht. Müller, J.⸗Insp.

25058] Oeffentliche Zustellung.

C 65143. Die Firma Moritz Flechsig, Strumpffabrik in Oberlungwitz (Sach⸗ sen), Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Schmidt in Hohenstein⸗-Ernst⸗

lassenen Rechtsanwalt zu bestellen. thal, klagt gegen die Firma Jas. , Zum Zwecke der öffentlichen en,. & Co., Glasgow 14, Hutcheson treet, wird dieser Auszug der Klage be unter der Behauptung, daß sie an die kanntgemacht. Beklagte im Fahre 1859 Ware zu dem Oldenburg, den 2. November 1943. angemessenen und vereinbarten Preis Landgericht. von S 3611.65 käuflich geliefert und die

26219] Oeffentliche Zustellung.

1. R. 14443. Die Ehefrau Else Amidon geb. Burkardt in Trier, Pro⸗ eßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt HSo⸗ . in Trier, klagt een ihren Ehemann Hollis D. Amidon, Staff. Sergeant 16 th Schod Squadron, Cha—⸗ nute Field, Illionois, mit dem Antrag auf Ehescheidung unter Alleinschuldig'

,, dieses. Die Klägerin ladet den Beklagten r mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die

L. Zivillammer des Landgerichts in Trier, Justizplatz Nr. 1, 1. Stock— werk, Zimmer Nr. 64, auf den 15. Ja⸗ nuar 1944, 36 Uhr, mit der Aufforde⸗

Beklagte den Kaufpreis noch nicht ent— richtet habe, auch die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hohenstein⸗Ernstthal ver⸗ einbart sei, mit dem Antrag auf Zah— lung von L 361.1.5 nebst 5 35 ** seit dem 12. August 1939 und au Tra⸗ gung der Kosten des Rechtsstreits sowie as Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Beklagte wird zur münd⸗ lichen we en ung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Hohenstein⸗Ernst⸗ thal auf den 20. Januar 1914, vormit⸗ tags 9 Uhr, geladen. Hohenstein⸗Ernstthal, 2. Nov. 1943. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht. Müller, J.⸗Insp.

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