Reichs- und Staatsauzeiger Rr. 264 vom 11. Movember 1843. S.
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36. Lippmann, Moritz Israel, geb. 18. 5. 1874, gest. 7. 7. 1910, zuletzt wohnhaft in Breslau, Viktoriagstr. 33,
37. Le wy, Max Ifrael, geb. 6. 3. 1867, gest. 21. 5. 1940, zuletzt wohnhaft in Breslau, Menzelstr. 69,
388. Mannnaberg, Julius Ifrael, geb. 16. 13. 1842, gest.
7. 5. 1919, zuletzt wohnhaft in Breslau, Hohenzollern⸗ straße 71, . ö
39. Müll ler, Mathilde Sara, geb. Cohn, geb. 7. 8. 1852, gest. 22. 5. 1938, zuletzt wohnhaft in Trachenberg,
40. Ne ißer, Walter Israel, geb. 7. 2. 1869, gest. 16. 2. 1941, zuletzt wohnhaft in Breslau, Körnerstr. 44,
41. Peckel, David Israel, geb. 12. 12. 1877, gest. 14. 1. 1939, zuletzt wohnhaft in Breslau, Rhedigerstr. sR,
42. Roesel, Ida Sara, geb. Sandberger, geb. 1. 1. 1856, gest. 20. 1. 1940, zuletzt wohnhaft im Breslau, Kirsch⸗ allee 81, ö
43. Rosenberger, Simon Israel, geb. 14 6. 1889, gest. 15. 38. 1842, zuletzt wohnhaft in Breslau, Sonnenstr. 24,
44. Rosenberg, Oskar Israel, geb. 11. 9. 1858, gest. 25. 12. 1940, zuletzt wohnhaft in Breslau, Schweidnitzer Stadtgraben 28, J
45. Koen ste in, Betty Sara, geb. 26. 1. 1886, gest. 17. 4. 1941, zuletzt wohnhaft in Breslau, Lothringer Str. 6.
46. Sch acher, Jakob Israel, geb. 8. 11. 1870, gest, 16. 3. 1939, zuletzt wohnhaft in Breslau, Augustastr. 7h,
47. Schwarz, Arnold Israel, geb. 30. 1. 1858, gest. 6. 1. 1939, zuletzt wohnhaft in Breslau, Hohenzollernstr. 96,
48. Schindler, Berta Sara, geb. 14. 8. 1888, gest. 15. 2. 1941, zuletzt wohnhaft in Breslau, Goethestr. 48,
zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Breslau, den 5. November 1943.
Der Regierungspräsident.
Anweisung 1 der Gruppenarbeitsgemeinschaft Schreib Papierwaren, Büro⸗ bedarf der Reichs gruppe Handel (Absatz regelung für Füllhalter und Tintenschreiber)
Vom 10. November 1943
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der en vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1959 (Deutscher Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 199 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und der Reichsstelle Glas, Keramik und Holzverarbeitung folgende Anweisung erlassen: §51
Füllhalter und Tintenschreiber dürfen nur an Verbraucher veräußert werden, die sie nachweislich zur Ausäbung des Be— rufes benötigen. Der Verbraucher hat den Nachweis durch Unterzeichnung einer Erklärung gemäß Anlage zu führen.
Die Gruppenarbeitsgemeinschaft gibt an die Unternehmen der Einzelhandelsstufe nähere Richtlinien über die Durch— führung dieser Vorschriften.
582
Jedes Unternehmen der Einzelhandelsstufe, das Füllhalter oder Tintenschreiber führt, hat den bei Inkrafttreten dieser Anweisung vorhandenen Bestand an Füllhaltern und Tinten⸗ schreibern sowie jeden Zugang unter Angabe des Tages und des Lieferes und am Schluß eines jeden Monats die Gesamt— ahl der in diesem Monat veräußerten Füllhalter und Tinten⸗ n . nach der Stückzahl aufzuzeichnen und die Verbraucher⸗ erklärungen gemäß § 1 Abs. 1 nach Monaten geordnet aufzu⸗ bewahren. Die Aufzeichnungen sind getrennt für Füllhalter mit Metallfedern, für Füllhalter mit Glasfedern und für Tintenschreiber vorzunehmen.
64 533
Die Unternehmen der Einzelhandelsstufe dürfen in jedem Monat insgesamt nur soviel Füllhalter und Tintenschreiber veräußern, als sie im vorhergehenden Monate erworben haben.
Die Gruppenarbeitsgemeinschaft kann Unternehmen der Einzelhandelsstufe anweisen, ihre Lagerbestände an Füllhaltern ganz oder zum Teil an andere Einzelhändler zu veräußern.
§5 4
Jedes Unternehmen der Großhandelsstufe, das Füllhalter führt, hat den am Tage des Inkrafttretens dieser Anweisung vorhandenen Bestand sowie den Zugang und Abgang an Füllhaltern und Tintenschreibern fortlaufend aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen sind getrennt für Füllhalter mit Metall— federn, für Füllhalter mit Glasfedern und für Tintenschreiber vorzunehmen.
Die Gruppenarbeitsgemeinschaft kann in besonders begrün⸗ deten Fällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser An⸗ weisung zulassen.
Die Fachabteilung Papier, Schreibwaren und Bürobedarf der Wirxtschaftsgruppe Einzelhandel wird ermächtigt, über Ausnahmeanträge von Unternehmen der Einzelhandelsstufe zu entscheiden und Anweisungen gemäß 5 3 Abs. 2 zu treffen.
56
Die Gruppenarbeitsgemeinschaft kann von jedem Unter⸗ nehmen der Großhandelsstufe und der Einzelhandelsstufe Aus⸗ lunft über den Bestand an Füllhaltern und Tintenschreibern fordern.
8
§57 Die Befolgung der vorstehenden Vorschriften wird durch die für das einzelne Handelsunternehmen zuständige fachliche Gliederung der Reichsgruppe Handel nach näherer Weisung durch die Gruppenarbeitsgemeinschaft überwacht.
1
Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den 85 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
2
89
Die Anweisung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung
in Kraft. Berlin, den 10. November 1943. Reichsgruppe Handel. Gruppenarbeitsgemeinschaft Schreib-, Bürobedarf. Der Beauftragte: Dr. Georgi.
Papierwaren,
Erklärung Anlage ]
erkläre hiermit, daß ich nicht mehr im Besitz eines
ge Tig fr en Füllhalters / Tintenschreibers bin, ihn aber in meiner Gigenschaft ali
für folgende Zwecke:
dringend benbtige.
Ich bestätige, am heutigen Tage von der Firma..
einen Füllhalter / Tintenschreiber zum Preise von RA.. erworben zu haben. .
Ich bin mir bewußt, daß die Abgabe einer unrichtigen Er⸗ klärung nach den Strafbestimmungen der Verordnung über den Warenverkehr bestraft werden kann.
6 194
Bekanntmachung
Die am 9. Rovember 1913 ausgegebene Nummer g des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:
Verordnung zur Anvassung der Reichszivilprozeßordnung an die Strafrechtsangleichungsverordnung. Vom 26. Oktober 1943.
Verordnung über die Einführung der Gesetzgebung über die Hitler-Jugend in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 3. No⸗ vember 1943.
Zweite Verordnung über die Einführunch der Reichsversiche rung in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet. Vom 4. No⸗ vember 1943. =
Siebente Durchführungs⸗ und ,, , , zur Kriegs⸗ sachschädenverordnung. (Kriegsschäden an Wertpapieren). Vom 6. November 1943.
3 zur Durchführung des Erlasses des Führers über die Wehrmachtfürsorge und i e, n, Vom s. Nobember 1943.
Umfang: 6 Bogen. Verkaufspreis: 9, 15 Ref. Postversendungi⸗ gebühren: 0,03 Re für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 9g6200.
Berlin NW 40, den 10. November 1943.
Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich.
Nichtamtliches
Nummer 45 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußischen Ministeriums des Innern vom 10. November 1913 hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 1. 11. 4, Vorbildg. u. Laufbahnen d. dt. Beamten; ö Anerkenng. d. Nichtschülerprüfg. — RdErl. 1. 11. 43, Wohnungsgeldzusch. — RdErl. 4. 11. 43, eng , v. Beamten sowie v. Angest. n. Arbeitern d. öffentl. Dienstes zur Dienstleistg. in i e aft!. betrieben. — RdErl. 5. 11. 43, Feuerw.⸗Ehrenzeichen. — Kom⸗ munalverbände. RdErl. 5. 11. 43, „Der ehrenamtl. Bürger⸗ meister“, Reichsweisungsbl. f. d ehrenamtl. Gemeindeverw. auf d. Lande. — RdErl. 5. 11. 43, Kriegsbeitrag d. Gemeinden. — RdErl. 5. 11. 48, nnen nn, hier: Anerkenng. d. dt. Wochenschau Nr. 681. — Polizeiverwaltung. RdErl. 30. 10. 43, Schriftenreihe „Bücher d. Verwaltung“, Bd. 4. — RdErl. 3. 11. 43, Bezug d. MBl. Speer. — RdErk. J. 11. 43, Soll- u. Iststärkenachw. d. SchP. d. Reichs. — RdErl. 5. 11. 43, Insollstellg. v. Schadensersatzfordergn. — RdErl. 5. 11. 43, Schaffg. zusätzl. Planstellen f. Pol⸗Verw.⸗Beamte, die üb. d. Altersgwenze hinaus im Dienst verblieben sind. — RdErl. 1. 11. 43, Merkbl. üb d. Abfindg. d. Freiwilligen d. Dt. Pol. — RdErl. 2. 11. 65, Vorübergehende n d. Anstellungs⸗ u. Beförderungsbest. bei d. Sch. u. Gend. — RdErl. 4. 11. 43, Unterstützgn, zu nichtbei⸗ hilfefähigen Aufwendgn. — RdErl. 1. 11. 43, Fahrgestell⸗Nrn. an Beutekraftfahrz. u. Beuteanhängern. — RdErl. 1. 11. 43, Frei⸗ gabe eingezog. Schulterriemen d. . f. Feuerw.⸗Zwecke. — RdErl. 3. 11. 43, Zuteilg. v. Feuerlöschdruckschläuchen 1 FSch P., Freiw. Feuerw. u. Pflichtfeuerw. in LS.-Orten II. u. III. Ordng. — RdErl. 5. 11. 43, Feuerw.⸗Ehrenzeichen. — RdErl. 2. 11. 43, Sachschäden infolge d. Offenhaltens v. Türen aus LSGründen. — RdErl. 5. 11. 48, Erweiterg. d. zeit. Geltungsbereich d. LS. Schädenanordng. Ermächtig. zur Anordng. v. Auslagergn. — Staatsangehörigkeit, Paß⸗ und Ausländer⸗ polizei. RdErl. 5. 11. 43, Verzeichn. d. Grenzübergänge f. d.
großen Reisleverkehr an den Binnengrenzen im Osten. — Wehr⸗
angelegenheiten. Kriegsschäden. Familien- underhalt. RdErl. 2. 11. 43, Entschädig. Deutscher f. Kriegs— sachschäden in Belgien. — RdErl. 2. 11. 43, Sachschäden infolge d. Offenhaltens v. Türen aus LS-Gründen. — RdErl. 2. 11. 45, Gerichtsvollzieher als Schätzer f. kriegsbedingte Schätzgn. — RdErl. 4. 11. 43, Verw.⸗Hilfe f. Hamburger Umquartierte, — RdErl. 5. 11. 43, Erweiterg. d. zeitl. Geltungsbereichs d. LS. Schädenanordng. Ermächtig. zur Anordng. v. Auslagergn. — RdErl. 5. 11. 43, Nutzungsentschädig. wegen Unbenutzbarkeit d. Eigenwohng. d. Land- ob. Forstwirts. — Voltsgesund⸗ heit. RdErl. 3. 11. 43, Vorträge üb. Schädlingsbekämpfg. u, Buch „Die Haus- u. Gesundheitsschädlinge u. ihre Bekämpfg.“ — RdErl. 5. 11. 43, Unterbring v. Hebammen, — RdErl. 5. 11. 43, Verabfolg. v. Cebionzucker in d. Säuglingssorge. — Veterinärverwaltung. RdErl. 31. 10. 45, Herstellg v. Trockenblutplasma. — Verschiedene s. Handschriftl. Berichtig. — Reichsindexziffer f. Oktober 1943. — Neu erscheinungen. — Stellenausschreibungen von Gemeinde⸗ beamten. — Zu beziehen durch alle Vestanstalten, Carl. Hey= manns Verlag Berlin W S, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 2,15 H. für Ausgabe A zweiseitig bedruckt und 2,10 Fes für Ausgabe B (einseitig bedruckt.).
Aus der Verwaltung Gemeinschaftsmaßnahmen im Luftschutz und Kostenverteilung Der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe hat jetzt Richtlinien erlassen, die die Fragen der ge⸗ meinschaftlichen Luftschutzmaßnahmen und der Kostenverteilung für den Erweiterten Selbstschutz und den Werkluftschutz klären. An den gemeinschaftlichen Luftschutzmaßnahmen haben sich alle zu der Gemeinschaft gehörenden Betriebe und Dienststellen zu be— teiligen sowie ker ger , sonstiger, im Gemeinschaftsbereich liegender Räume, wenn diese nicht ausschließlich zu Wohnzwecken benutzt werden. Aber auch die Inhaber dieser Räume haben die Maßnahmen auf eigene Kosten durchzuführen, die auch im Selbst⸗ schutz von ihnen zu tragen wären. Hierbei ist zu beachten, daß Wohnungen in Betriebsgrundstücken, die aus betrieblichen Gründen bewohnt werden, nicht zu solchen ausschließlich zu Wohn— zwecken benutzten Räumen gehören. Zu den gemeinschaftlichen
taßnahmen gehören n bess zd re der Bereitschaftsdienst, die Gerätebeschaffung und pflege, Splitterschutzmaßnahmen für Brandwachen und Maßnahmen zur Sicherstellung der Löschwasser—⸗ versorgung. Zu den gemeinschaftlichen Maßnahmen gehören in— dessen nicht die persönliche Ausrüstung und Ausbildung der Luft— schutzleiter und der Gefolgschaftsmitglieder, die Verdunkelung so⸗ wie sonstige Maßnahmen, die ausschließlich einem Betrieb dienen. Auch solche Maßnahmen gehören nicht dazu, die durch gesetzliche Vorschriften oder hl e r g. Verfügungen dem Grundstückseigen⸗ tümer auferlegt sind. In Zweifelsfällen entscheidet der örtliche Luftschutzleiter.
Die Kostenverteilung für die einzelnen Betriebe des Erweiterten Selbstschutzes und des Werkluftschutzes richtet sich nach einem Bei⸗ a f der nach den Zweiken Richtlinien bei der Aus⸗ führung von behelfsmäßigen Luftschutzräumen vom 26. J. 1941 aufgestellt war. Nach ihm ist die Höhe des Anteils der einzelnen Beteiligten bemessen; die Größe der Betriebe, die Höhe der Miete, der Umfang der Räume sowie die Brandgefährlichkeit der darin gelagerten Sachen ist entscheidend. Der Beitragsschlüssel wird vom Luftschutzleiter des führenden Betriebes im Einvernehmen mit den anderen Betrieben festgesetzt. Bei nicht erfolgter Einigung entscheidet auf Antrag der örtliche Luftschutzleiter, der vor seiner Entscheidung bei Werkluftschutzgemeinschaften die zuständige Stelle der Reichsgruppe Industrie zu hören hat, bei Gemeinschaften des Erweiterten Selbstschutzes die zuständige Reichs luftschutzbunddienst⸗ stelle. Spätere Einwendungen gegen die Festsetzung können nur erhoben werden, wenn sich inzwischen n, mn. wesentlich verändert haben. Auf Grund des Schlüssels stellt der führende Betrieb den beteiligten Betrieben , , , über die Be⸗ teiligung an den Luftschutzkosten zu. Einwendungen der Be—
teiligten gegen die Notwendigkeit der Maßnahmen oder die Höhe
der Kosten sind über den führenden Betrieb an den örtlichen Luft⸗ schutzleiter zu richten. An den auf gemeinsame Kosten beschafften beweglichen Sachen stehen den Beteiligten Miteigentumsrechte nach Maßgabe ihrer Beitragsanteile zu. Bei ,, eines Mit⸗ eigentümers aus der Gemeinschaft darf dieser seinen Anteil nur an die Gemeinschaft oder an den als seinen Nachfolger in die Gemeinschaft eintretenden Betrieb veräußern. Für die in der zurückliegenden Zeit entstandenen Kosten verbleibt es bei den bisher abgeschlossenen Vereinbarungen, den getroffenen Anord⸗ nungen oder erlassenen Urteilen. Diese gelten weiter, solange nicht auf Antrag eines Beteiligten eine neue Festsetzung vorgenommen wird.
Wirt chaftstei
Die Fortbildung der Gruppenpreise
Oberregierungsrat Dr. H. Dichgans beim Reichskommissar für die Preisbildung macht im Mitteilungsblatt des Preis— kommissars Nr. 43 vom 8. November 1943 ins einzelne gehende Ausführungen über die Fortbildung der Gruppenpreise.
Der Arbeitsstab Gruppenpreise hat in fast zweijähriger Tätig—⸗ keit bis zum 1. Oktober 1943 für 16770 Erzeugnisse die Preise festgesetzt. Die Durchführung der Arbeit war in so großem Um⸗ fange nur möglich, weil die Vorschläge vor den Sitzungen genau ausgearbeitet wurden und die Unterlagen den n . des Stabes vor der Sitzung zugingen. Bei einer Anzahl von Er⸗ zeugnissen, die an sich zur Bildung von Gruppenpreisen geeignet gewesen wären, war jedodh die Preisstreuung so groß, daß man die Lieferer nicht in einer geringen Zahl von Gruppen unter⸗ bringen konnte. Starke Preisunterschiede haben sich meist dann ergeben, wenn ein bestimmtes Erzeugnis sehr rasch in großen Stückzahlen gebraucht wird und dazu Betriebe mit unterschied⸗ licher Fertigung herangezogen werden mußten. Der Weg, die Zahl der Preisgruppen stark zu erhöhen, ist nicht gangbar. Eine solche Regelung würde im Ergebnis nur die Aufrechterhaltung des bisherigen LSS⸗Preissystems bedeuten. Außerdem ist diese Lösung nicht annehmbar, weil die Gruppenpreise, auch die höheren, von der Pflicht zur selbständigen Preissenkung nach sz 22 der Kriegswirtschaftsverordnung befreit sind, und man einen solchen Vorteil den Lieferern mit extrem hohen Preisen nicht zubilligen kann. ö.
Um auch die Fälle mit größerer Preissteigerung einzubeziehen, werden neuerdings sogenannte fakultative Gruppenpreise ge⸗ bildet. Der Arbeitsstab setzt auch für die Erzeugnisse mit starker Preisstreuung Gruppenpreise auf Grund der Kosten gut arbeiten⸗ der Betriebe fest. Es werden zwei bis drei Preisgruppen mit üblichem Abstand gebildet, in die die gutarbeitenden Betriebe eingestuft werden. Die übrigen Lieferer gehören bis auf weiteres zur Preisgruppe J. Sie haben das Recht, in die Gruppenpreise einzutreten oder auch ihren Ausnahmepreis beizubehalten Wollen sie ihren Ausnahmepreis behalten, so unterliegen sie dem angeführten 3 22 und machen sich preisrechtlich strafbar, wenn sie keine Preissenkungen durchführen. Bei den ersten Fällen der fakultativen Gruppenpreise sind überraschend gute Erfolge erzielt worden. Da der überwiegende Teil der Firmen in der Preis⸗ gruppe 1 bleiben will, werden dabei sehr beträchtliche Preis⸗ senkungen herauskommen und gleichzeitig eine scharfe Konzen⸗ trierung. Trotzdem soll das Verfahren der fakultativen Gruppen⸗
preise beschränkf und der obligatorische die Regel bleiben. In
vielen Fällen ist der e,, . Gruppenpreis also die Vorstufe zum obligatorischen esen. ;
Auch für die indwiduellen Erzeugnisse ist es gelungen, neue Preisbildungsmethoden zu entwickeln. Die für dieses eine Viel⸗ zahl von Formen, besonders der irh n umfassende Gebiet erlassenen besonderen Preisvorschriften, schreiben für die Preisbildung ein Preiserrechnungsschema vor, daß von den vor⸗ kalkulierten Kosten ausgeht. Allerdings 6 . Form der Preis— bildung bei dem Betrieb eine gut eingespielte Vorkalkulation vor⸗ aus. Es hatten sich zwischen den Gießereien und ihren Ab⸗ nehmern auf Grund vereinbarter Durchschnittspreise bestimmte Preisstaffeln herausgebildet. Nun ist neuerdings ein Verfahren entwickelt worden, das die Vorteile dieser Preisstaffeln mit einer Berücksichtigung der individuellen Erzeugnisse verbindet. Die neuen Methoden, um deren Gestaltung sich der Prokurist Bösebeck von den Dürener Metallwerken besondere Verdienste erworben hat, sind von einem kleinen Kreis von Werken unter Beteiligung von Be— amten des Reichsluftfahrtministeriums ausgearbeitet worden. Danach werden für die Erzeugnisse bestimmte Verhältniszahlen, die ohne weiteres der Zeichnung zu entnehmen sind, als für die Preisbildung maßgebend festgelegt. Mit Hilfe von Tabellen werden diese Verhältniszahlen in Schwierigkeitsgrade umgewan⸗ delt, aus deren Summe sich nach einer weiteren Tabelle der Preis ergibt. Jeder, der eine Zeichnung zu lesen versteht, kann den Preis errechnen, d. h. der Abnehmer ist nicht mehr auf Rückfrage beim Lieferer angewiesen. Das Verfahren ist nicht auf zwei Dimen⸗ sionen beschränkt. Auch bei dreidimensionalen Erzeugnissen, wie Preßteilen, hat das Verfahren zu befriedigenden Ergebnissen ge⸗ führt. Damit ist auch für die individuellen Erzeugnisse an die Stelle des subjektiven der objektive Preis getreten. Die Unter⸗ nehmer sind interessiert, die Stücke mit geringstem Kostenaufwand herzustellen, weil jede Kostenersparnis ihren Gewinn erhöht. Also wirkt das neue System leistungssteigernd.
Am Schluß seiner Ausführungen spricht der Verfasser den Wunsch aus, daß aus dem Kreise der Wirtschaft dem Arbeitsstab im stärkeren Maße brauchbare Vorschläge zugehen mögen. Die Vor⸗ schläge sollen. ganz oder fast ausschließlich nur für solche Er⸗ zeugnisse, die für die Rüstung bestimmt sind, gemacht werden. Das Gerät ist genau zu bezeichnen, am besten ist eine Zeichnung bei⸗
zufügen. Die Kalkulation und der Preisvorschlag sind mit einzu⸗—
reichen. Wenn bereits Preisverhandlungen mit einem öffentlichen Auftraggeber geführt worden sind, so ist diese Stelle genau zu bezeichnen. Auch sind Angaben darüber, welche anderen Betriebe das Gerät noch herstellen, erwünscht. Die Unterlagen sind zweck⸗ mäßig dem Arbeitsstab Gruppenpreise, Berlin-Charlottenburg 2, Knesebeckstr. 98, zu übermitteln. .
. Reichs · und Staatsanzeiger Rr. 264 vom 11. November 19438. S. 3
Die deutsche Sozialordnung und der ausländische Arbeiter
Millionen Angehöriger fremden Volkstums kommen jetzt im Existenz des Kontinents mit den Eren n e, Sozialordnung in engste Fühlung. Aber auch der deutsche Arbeiter Betriebsführer, Wirtschaftler und Politiker ist gezwungen, si mit dem Verhältnis der deutschen Sozialordnung zu fremdem Volkstum auseinanderzusetzen, wenn das zur Zeit wichtigste gil des
zeitskraft
in, des europäischen Arbeitseinsa 5x
leistungsmäßig günstigsten Einsatzes der euroväischen Ar erreicht werden soll. satz ropäischen Ar
Mit den in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen befgßt
sic eine Untersuchung des Arbeitswissenschaftlichen Instituts der DAß. in den „Wirtschafts⸗ und Sozialberichten“. Die Führungs⸗
aufgabe die dem Reich bei dem Aufbau einer neuen europäischen
Ordnung gestellt ist, wird darin treffend und unmißverständlich gekennzeichnet: „Wir werden als verantwortungsbewußte euro— päische Führungsmacht nicht beabsichtigen, bestimmte Einrichtun⸗ gen sozialer Art bei dem einen oder anderen Volke im Wege der Propaganda oder gar des Zwanges herbeizuführen, wohl aber dahin wirken müssen, daß unsere Grundauffassung von Volkstum und sozialey Ordnung bei anderen Völkern begriffen wird. Erst aus dieser Auffassung heraus werden die Formen für das soziale Zu⸗ sammenleben innerhalb der Völker gefunden werden, die ihren naturgegebenen Anlagen entsprechen und die als solche allein geeignet sind, daß sich das einzelne Volk zu seiner höchsten Daseins« form im Sinne der europälschen Gemeinschaft entwickelt. Die Aufgabe besteht darin, die Völker Europas auf dem Gebiet des sozialen Lebens zu sich selbst zu führen.“
Aus dieser Grundhaltung ergibt sich dann auch die Stellun des Ausländers im deutschen Betrieb, wie sie in den von . . ne, dee. n ,,, und in der vorliegenden
ung wiedergegebenen Richtlini is ins ei e klat⸗ , geg chtlinien bis ins einzelne klat
Zwei Bukarester Tagungen der Europäischen Holzkommission
Die Kommission zur gemeinsamen Behandlung der Holzbedarfs.« deckung in den Ländern Europas (Europäische Holzkommission) hält vom 29. November bis 2. Dezember d. J. in Bukarest zwei wichtige Tagungen im Hinblick auf die Holzpersorgung Enropas unter der Leitüng des Vorsitzenden, Ministerialdirigent Storck Deuntschland), ab. An, diesen Tagungen nehmen Vertreter der euromischen Länder, die dem seinerzeitigen Äbkommen zur Bil— dung der Kommission beigetreten sind, teil.
Die vom 29. bis 30. November stattfindende Tagung der Ar—
beitsgruppe „Holzbedarfsdeckung und Hoölzbilanz“ wird sich im wesentlichen mit Fragen der eüropäischen Holzbedarfsdeckung be— fassen sowie die Möglichkeiten zur zweckmäßigen Lenkung der Holz— überschüsse zu den Bedarfsländern, zur Erhöhung der Holzproduk— tion und zur Erreichung eines möglichst sparsamen und zweck— mäßigen Einsatzes des Rohstoffes Holz untersuchen. Die im Anschluß, daran stattfindende Kommissionssitzung wird die Ergebnisse früherer Tagungen der Arbeitsgruppen „Holz wirtschaftliche Industriglisierung“ und „Technik in der Holz— wirtschaft“ zusammenfassen und sie als Grundlage für weitere Arbeiten der Holzversorgung Europas verwerten.
Wirtfschaft des Auslandes
Ausbau spanischer Kohlengruben und Hüttenwerke
Madrid, 19. November. Die bedeutenden spanischen Kohlen— ruben und Hüttenwerke Duro Felguera S. A. in La Felguera aben ihr Kapital von 125 auf 150 Mill. Peseten erhöht. Das Unternehmen gibt 50 000 neue Aktien zu je 500 Peseten aus, auf die den alten Aktionären ein Vorkaufsrecht im Verhältnis einer neuen zu fünf alten Aktien eingeräumt worden ist. Die , n dient auf ausdrücklichen Wunsch der spanischen ö. erung der Erweiterung und Verbesserung der bestehenden Anlagen.
Okltober⸗Ausweis der BIZ.
Zürich, 10. November. Nach dem Monatsausweis der Bank für internationalen Zahlungsausgleich vom 31. Oktober 19453 hat sich die Bilanzsumme von 484,8 auf 485,3 Mill. sfrs. erhöht. Eben⸗ falls i hn, sich der Kassenbestand von 18 auf 20 Mill. sfrs., das Konto Gold in Barren erhöhte sich von 8 auf 81,4 Mill. ffrs. Verringerungen weisen auf die Gelder auf Sicht von 15, auf 15,4 Mill. sfrs., die rediskontierbaren Wechsel und Akzepte von 151,,g auf 151,?, die Gelder auf Zeit von 21,3 auf 21 Mill. ffrs. sowie die anderen Wechsel und Anlagen von 1975 auf 195, Mill. sfrs.
Auf der Passivseite stehen die langfristigen Einlagen mit 229 Mill, sowie die kurzfristigen und Sichteinlagen der Zentral⸗ banken für Rechnung dritter mit 1,? Mill. sfrs. unverändert zu Buch. Verringert haben sich dagegen die kurzfristigen und Sicht⸗ , . der Zentralbanken für eigene Rechnung von 15, auf 5,9 Mill. sfrs. Erhöhungen weisen auf die kurzfristigen und Sichteinlagen in Gold von 40,8 auf 50,5 Mill. . und die sonstigen Passiven von 52,1 auf e,z Mill. sfrs.
Währungswirrwarr in Süditalien
Algeciras, 10. November. Der Korrespondent der Assoeiated . Gallagher meldet, daß in Süditalien zur Zeit vier Geld⸗ orten in Umlauf seien: die amerikansche Okkupationslira, der amerikanische Okkupationsdollar, das englische Pfund und die italienische Lira. Die italienische Lira sei sehr stark entwertet und ihr Verfall werde noch durch die in Massen auftretenden „Schwarzbankiers“ beschleunigt. Das Problem der Badoglio⸗ Inflation bereite den anglo⸗amerikanischen Finanzsachverständigen
größte Sorge. k 94
154 Mill. Kr. für den Ausbau schwedischer Häfen
Stockholm, 19. November. Das schwedische Kommerzkollegium hat im Auftrag des Finanzministers alle Projekte zum Ausbau der Handelshäfen für die nächsten drei Jahre zusammengefaßt. Daraus geht hervor, daß für 73 schwedische Handelshäfen Aus⸗ baupläne mit einem Kostenvoranschlag, von 154,4 Mill. Kr. vor— liegen. Darin sind 15, Mill. Kr. für Reparatur- und Erneue⸗ rungsarbeiten enthalten, während für den wirklichen Ausbau, Baggerarbeiten und Vertiefung der Fahrrinnen 138,7 Mill. Kr. vorgesehen sind gegenüber etwa 20 Mill. Kr. jährlich in den Jahren 1912 bis 19536. Für den Ausbau des Hafens von Göteborg allein sind rund 45 Mill. Kr. vorgesehen, für Stockholm 4 Mill., für Norrköping über 5 Mill, für Malmö 5,5 Mill. Kr., für Västeras 3, Mill. Kr., für Hälsingborg 1,8 Mill. Kr. und für Köping 2,4 Mill. Kr.
Truman⸗Ausschuß gegen Abwälzung der Kriegskosten auf die USA Genf, 10. November. Eine große Sensation war, wie der
USA Vertreter der „Dailn Mail“ meldet, die Veröffentlichung des Berichts, den das von Senator Truman geleitete Komitee zur
Der Bericht wurde von allen großen USA⸗Blättern auf der ersten Seite unter Schlagzeile gebracht. Er fordert, die Ver⸗ bündeten der USA sollten doch mehr Pacht- und Leihwaren liefern als bisher und zunächst auch die eigenen Reserven ausnutzen, bevor sie Forderungen an die USA stellen. „Das Pacht⸗ und Leihgesetz“, so sagt der Bericht wörtlich, „ist durchaus nicht be⸗ schlossen worden, um die Kriegskosten auf die USA abzuwälzen.“
Der Bericht verlangt im einzelnen, die USA sollen sofort ein Nachkriegsgummiprogramm aufstellen, um zu verhindern, daß sie wieder, wie nach dem ersten Weltkrieg, das Opfer der britischen Ausbeutung werden und riesige Preise für den importierten Kautschuk zahlen müssen. Gleichzeitig aber als „Shylocks“ be⸗ schimBpft würden, weil sie von den Engländern die Rückzahlung der Kriegsschulden verlangten. Die USA sollen feststellen, warum die Engländer nichts für das USA⸗Petroleum bezahlen, indem sie den entsprechenden Teil ihres Aktienbesitzes in fremden Oelfeldern den USA abtreten. Die USA sollen sich bemühen, das Recht an den in britischem Eigentum befindlichen Nickel⸗, Kupfer-, Zinn⸗ und Eisenvorkommen außerhalb Englands zu erwerben. Die USA sollten versuchen, nach dem Kriege von der Sowjetunion als Gegenleistung für die Pacht⸗ und Leihlieferungen größere Mengen Manganerz geliefert zu erhalten.
Der anglo:ameritan ische Streit um die Ausbeutung der arabischen Oelquellen — England muß klein beigeben — Eine Stellung⸗ nahme der „Times“
Stockholm, 10. November. Die „Times“ beschäftigen sich mit einer Nachricht der amerikanischen Presse, wonach eine diplo⸗ matische Mission aus Arabien in den USA. angelangt sei, um die vermehrte Ausbeutung der arabischen Oelquellen zu besprechen, die schon heute ausschließlich durch USA.-Unternehmungen und USA.⸗Kapital betrieben würden. Die „Times“ geben zu, daß die in den USA. geäußerten Ansichten über die vorzüglichen Ent⸗ wicklungsmöglichkeiten der Oelquellen in Saudi⸗Arabien der Wirklichkeit entsprächen. Das Blatt verwahrt sich jedoch gegen die halbamtliche USA. -Feststellung, wonach diese Entwicklung aus⸗ schließlich mit USA. -Kapital vorgenommen werde. Auch England habe in Arabien finanziell zur Hebung der Oelschätze beigetragen, wenn die USA.-Kapitalisten auch einen mehrjährigen Vorsprung für sich in Anspruch nehmen konnten. Der überwiegende Teil der Förderungen entfalle wohl auf die USA., aber auch England werde bald bessere Ergebnisse erzielen. — Aus dieser Stellung⸗ nahme der „Times“ geht hervor, daß hier ein weiterer starker anglo⸗amerikanischer Konfliktsstoff vorliegt, in dem England klein beigeben muß. .
Südafrikas Ernährungslage an ö schlechteste in der ganzen e
Stockholm, 10. November. Das Angebot des südafrikanischen Premierministers, General Smuts, Lebensmittel nach Indien zu
entsenden, hat nach einem Bericht des Johannesburger Korre-.
spondenten des Londoner „Daily Expreß“ einen Sturm der Ent⸗ rüstung unter der südafrikanischen Bevölkerung hervorgerufen, da die Ernährungslage in Südafrika selbst so schlecht geworden sei, daß sich das Land „derartig humanitäre Gesten“ nicht leisten könne. Die Opposition gegen den Plan kämpfe unter dem Motto: „Die Ernährung beginnt zu Hause.“ Der Abgeordnete von Durban, Dr. Sullivan, erklärte in einer Rede, allein in der Stadt Durban lebten mindestens zehntausend Menschen unter dem Existenzminimum, und Südafrikas Ernährungslage „wird mit hroßer Geschwindigkeit die schlechteste in der ganzen Welt“. Der Vertreter Kapstadts, Major Nyman, sagte, die Preispolitik sei ein Skandal. Ueberall treffe man auf Kprruption, und die Lage vor allem der eingeborenen Bevölkerung in der Kapprovinz sei beklagenswert. Der Landwirtschaftsminister Collins versuchte auf einer Pressekonferenz, die Pläne des Premierministers zu verteidi⸗
Olsentuicher Auzeiger
gen, stieß aber, wie Daily Expreß“ berichtet, „auf das schwerste regierungsfeindliche Trommelseuer seit Kriegsbeginn, selbst bei Zeitungen, die im allgemeinen die Regie rungspolitik unter⸗ stützten“.
Die Ziele der argentinischen Agrarpolitik Ausführungen des Landwirtschaftsministers
Buenos Aires, 9. November. Landwirtschaftsminister Mason nahm die Gelegenheit wahr, nochmals in einer Rede auf die Ziele der argentinischen Agrarpolitik einzugehen. Er betonte, daß ein gütiges Geschick das Land vor den Schrecken des Krieges bewahrt habe. Argenlinien könne in fruchtbarer Arbeit die Grundlagen schaffen, um später zum Wiederaufbau der Welt beizutragen. Weiter beschäftigte sich General Mason mit den Genossenschaften. Diese seien keineswegs gegen das Kapital als solches gerichtet, sondern wollten nur im Spiel von Angebot und Nachfrage ausgleichend wirken. Daher werde die Regierung das Genossenschaftswesen weitestgehend fördern. Schlieslich gab Mason noch interessante Zahlen über die Entwicklung der Lage. Es gebe bereits 761 Verbände mit rund 450 000 Mitgliedern und einem Kapital von 71 Mill. Pesos. Der Umsatz betrage schon jetzt rund 230 Mill. Pesos. Besonders wünsche die Regierung die Milchwirtschaft zu unterstützen. Sie werde Kredite bereit⸗ stellen, um den kleineren Viehzüchtern die Möglichkeit zum Bau hygienischer Wohnhäuser und zeitgemäßer Stalleinrichtungen zu geben.
Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank. Wir weisen darauf hin, daß in der heutigen Ausgabe in Abteilung 14 des Oeffent⸗ lichen Anzeigers die Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank veröffentlicht ist.
Die Eleftrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 11. November auf 74,00 RA (am 10. November auf 74,00 RM) für 100 kg. ;
Einstellung der Veröffentlichung der Del⸗Notiz
Der Preiskommissar hat aus Gründen der Vereinfachung der Preisregelung veranlaßt (Mitt.⸗Bl. Nr. 43 vom 8. November 1943), daß die Veröffentlichung der Deutschen Elektrolytkupfernotiz (Del⸗Notiz) ab 1. Dezember 1943 eingestellt wird, und bestimmt, daß an Stelle dieser Notiz, soweit sie als Preisberechnungsfaktor dient, der von der Reichsstelle Eisen und Metalle jeweils fest⸗ gesetzte, um 1 Reis verringerte Grundpreis für 100 kg Elektrolyt⸗ Kupferdrahtbarren tritt (III 143 — 6768/45 vom 25. 10. 1943).
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Prag, 10. November. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 18,27 B., Zürich 78,0 G., 380,19 B., Oslo 567,60 G., 5s, 89 B., Kogen—⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 236,65 G., 236,95 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,58 G., 25,02 B. Paris 49,95 G., 30, os B. Stockholm 594, 60 G., 596, 89 B., Brüssel 399, 60 G., 400, 40 B., Belgrad 49,55 G., 50, 5 B., i,, ,. G., 50,95 B., Sofia 30,47 G., 36,53 B., Athen 16,68 G.,
Bu dapest, 10. November. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 „, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 M, Helsinki 6, 90, London — —, Mailand 17,77, New York — —, Paris 6,s1, Prag 13,62, Preßburg II, II, Sofia 4,15 1, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.
London, 10. November. (D. N. B.) New York 4,02, — , 03 ½, Spanien (offiz. 40,50, Montreal 4, 43-4, 47, Schweiz 17,59 — 17,46, Stockholm 16,85 — 16,95, Buenos Aires (offiz. — — Rio S3, 647/s, Schanghai Tschungking⸗Dollar — —
Amsterdam, 10. November. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit.! Amtlich. Berlin — —, London — —, New York — — Faris — — Brüssel 30, il 36,17, Schweiz 43,383 = 3,71, Hessinki — — Italien (Clearing — —, Madrid — —, Oslo —, — Kopenhagen — —, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag — —.
Zürich, 10. November. (D. N. B.) 11.40 Uhr.! Paris 6,023, London 17,32. New York 4,31, Brüssel 69, 25 B., Mailand 22,67 nom., Madrid 39,75 B., Holland 2295/5 B., Berlin 172,55, Lissabon 17,684, Stockholm 102,57, Oslo 98,52 B., Kopenhagen 603712 B. Sofia 5,374 B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8.75 B., Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½ B., Helsinki S, 71, Preßburg l6, 00, Buenos Aires 95, 50, Japan Jol, 00, Rio 22, 25 B.
Kopenhagen, 16. November. (D. N. B.) London 19,34, New Nork 4,79 Berlin 191,89, Paris 10,85, Antwerven 76,86, Zürich Ul,25, Rom — — Amsterdam 264,A70. Stockholm 114,18, Oslo 109,00, Helsinki 9,8s3s, Madrid — —. Alles Briefkurse.
Stockholm, 106. November. (D. N. B.) London 16,5 C., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris — — G., g, 00 R. Brüssel — — G., 67,60 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,8090 B., Amsterdam — — G., 223,50 B., Kopenhagen S7, 50 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki S, 35 G.. S355 V., Rom 22 6 G., 22, 20 B., Kanada 3,5577 6G. 3.805 B., Madrid —— G., Türkei —— B. Lissabon — — G., 17,50 B. Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.
Oslo, 19. November. (D. R. B.) London — — G., 17,75 B., Berlin 175,B,25 (G., 176,75 B., Paris — — G., 10,90 B., Neiv York — — G., 1440 B., Anisterdam — — G. 2,85 B., Zürich 101,50' G., 103,90 B., Helsinki s, 0 G., 9,29 B., Antwerpen — — G., 71,50 B. Stockholm 101,ÿß G., 105,19 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 87 Rom — — G., 23,20 B., Prag — — G., — — B.
an
London, 10. November. D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 1681—.
2. Zwangs versteigerun gen, 5. Berlust⸗ und Fundsachen,
1. Untersuchungs⸗ und Ser affachen, 4. Oesfenttiche 3 iste nungen, 3. NMufgebote,
6. 2Auslosung usto. von Wertpapieren,
8. Hommanbitgesellschaften auf Mrtien, 11. Genossenschaften,
7. Aktiengesellschaften, 9. Deutsche KRolonialgesellschaften,
109. Gesellschaften m. b. S., 12. Offene Handels⸗ und Kommandttgesellschaften,
185. Unfall⸗ und Snvaltdenversicherungen. 14. Deutsche 8 und Bäntkausweise. 15. Verschiedene Bekanntmachungen.
3. Aufgebote nuar 1928 ,,.
ig gewesenen Wech⸗
25398 39. April 1928 fa
Auf Antrag des Carl Zimmermann, sels über 1500, — Hei. —
Bahnhof, wird gemäß 5 1020 3PO. Heydemann, Landhausstr. der Rheinischen Hypothekenbank Mann⸗ Wilmersdorf — beantragt. heim verboten, an den Inhaber der bei haber der Urkunde wird aufgefordert, dem Antrggsteller in Verlust geratenen spätestens in dem auf den 5. Juli — 1944, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten 25400)
Pfandbriefe in Höhe von 30065, — IU
6 Reihe 19 F Nr. 23 220, 2500er Gericht, Amtsgerichtsplatz, Zimmer 142, mr, ,, 6 Nägele Reihe 19 E Nr. 11730, 31 nebst Zins- anberaumten Aufgebotstermine seine wurde der verschollene Eugen. Y 983 Sera 1itell
h . 36 ö die n geboren am 27. Februar 1875 in Mun⸗ 256d 01 Desfenliche Zusteilung. es verstorbenen 2 U 2042. Theodor Baehne in Buenos Aires, Calle Quesada
n eine Leistung irgendwelcher Rechte änzumelden und
[xt zu bewirken, insbesondere neue vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ derkingen als Sohn e n Mannheim, erkkürung der Ürknnde erfolgen wird. Briefträgers Norbert Nägele und dessen
Berlin- Charlottenburg, 5. Nov. 1943. verstorbener Ehefrau Agathe. Nägele
Zinsscheine auszugeben.
39 in Bln. worden.
3 ö ; 30. lich verlorengegangenen, am 25. Ja⸗ bar am 20. . 11. 1939, und b) der in 25396
wegen Ehescheidung. Termin zur Fort⸗
und am Pleschen am 16. 3 193) vom Städt. Durch Beschluß vom 5. November setzung der mündlichen Verhandlung
Elektrizitätswerk Pleschen ausgestellte, 113 ist der Gefreite Karl-Heinz Fried⸗ ist vor dem II. Zivilsenat des Ober—=
. ᷣ ; 6 Aussteller: von M. Misiat in Pleschen angenom- rich Petersen, geboren am 8. Januar landesgerichts in Braunschweig, Muͤnz⸗ ö in Mannheim, Rheinvillenstraße Willy Horschan, 8 48, Besselstr. z, mene Wechsel üher 500 Slaty, zahlhar 120 zu Flensburg für tot erklärt und straße 17 l, Zimmer M7, auf den Nr. 14, jetzt in Sulzfeld bei Eppingen / Bezogene: Frau Hanna Bäckler geb. am 22. 11. 1939, für kraftlos erklärt als Zeitpunkt des Todes der 4. Januar 15. Februar 1944, 10 Uhr, bestimmt.
Pleschen, den 5. November 1943.
Der In⸗ Das Amtsgericht.
Todeserklärung.
2
Beindrechsler, in durch
den 5. November 1943. Amtsgericht — B.⸗G. 3. 25397 Aufgebot. 25399 Bekanntmachung.
Frau Elli Tischer geb. Klotz in Ber— Durch Ausschlußurteil
lin 8SsWw 11, Saarlandstr. 67, vertreten 1943 sind a) der in Pleschen am 16 8. 1909, 24 Uhr, festgestellt.
D
durch, den Rechtsanwalt Dr. Heinrich 1939 von T. Wojeiechowski ausgestellte, Michgelsen, Berlin 8sW 68, Lindenstr. von L. Zurkiewicz in Pleschen ange⸗ Nr. 94, hat das Aufgebat eines angeb⸗ nommene Wechsel über 109 Zloty, zahl⸗
— de , dee, ,. 6 Rechtsanwalt Dr. Lange in . . 82 * 4 Das Amtsgericht. — 79 F. 38,43. geb. Preis, led. a . ꝛ 63 . , . P R
er. Deutschland zuletzt wohnhaft in Saul. Braunschweig, klagt als Beklagter und O. erlll l⸗ ll. un achen gau, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Berufungskläger gegen J
vom 5. 11. Todes wurde hierbei der 31. Dezemßer Karoline gen. Berlin⸗Charlottenburg, Ahornallee 52, der Berlinifse ebensversich
) — burg, allee =, d Berlinischen Lebensversicherungs⸗ Prozeßbevollmächtigter: e . Dr. v. Campe
Saulgau, den 8. November 1943. Amtsgericht.
Klägerin
—
1932 festgestellt worden. 156 1719.43. Zu diesem Termin wird der Beru— Berlin, den Amtsgericht Berlin.
3 Nöongmker 1845 — rr ] 3 5. November 1943. fungskläger mit der Aufforderung ge—
laden, nach dem Erlöschen des Auftra⸗
cœe· e. ee m , e e , e, de, ,. des , Dr. Lange * 2 2 9 J en eren ö Ram O d 3 Durch Beschluß vom 19. Juli 1913 4. desenlliche Ille lungen , 6
Rechts anwalt zu bestellen. Obe)landesgericht Braunschweig, 1. November 1943.
1919, zuletzt vertreten em m , = .
Der Kaufmann Paul⸗—
seine che 9 52 5 . elne ge & Ehefrau, 1 Ni tens.
LVIIh geb. Serter in Der Versiche rung zschein Nr. 522 90 Rechtsan , ,, bensve
nn, , Rechtsan alt Hesellschaft Aktiengesellschaft auf das in Braunschweig, als Leben des Herrn Kurt Allendorf anf
und Berufungsbeklagte, mann in Stettin, vom 2X. Januar
8
2 . — 2 . /// /// /// . ö. ö. * ü . 2 K K 8 . k 866 * ö 2 6 3 — 8 565 — K — — — —