Reichs ⸗ und Staatsanzeiger Nr. 264 vam 11. No vember 1943. S. 4
1938 ist abhanden gekommen. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, sie binnen zwei Monaten vom Erschei⸗ nen dieses Aufrufes an der Unterzeich⸗ neten vorzulegen; anderenfalls wird die Urkunde für kraftlos erklärt. Berlin, den 9. November 1943. Berlinische Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft Aktiengesellschaft.
25404 Gerling⸗Konzern Lebensversicherungs⸗Altiengesellschaft. Der Versicherungsschein Nr. L289 181, ausgestellt auf das Leben des Herrn u Otto Paulus, Bücherrevisor in Weißwasser, ist abhanden gekommen. Er tritt außer Kraft, wenn nicht inner⸗ halb zweier Monate Einspruch erfolgt. Köln, den 8. November 1943. Der Vorstand.
25405 Gerling⸗Konzern Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft. Der Hinterlegungsschein vom 20. Au⸗ ust 1935 über den Versicherungsschein
Nr. L29g3 978, ausgestellt auf das Leben
des Herrn Direktors Adolf Hees in
Berlin, ist abhanden gekommen. Er
tritt außer Kraft, wenn nicht inner⸗
3. Vorlage des Geschäftsberichts des Abwicklers mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Abwicklungs⸗ jahr vom 24. September 1942 bis zum 14. September 1943 unter Vorlage der vorläufigen Schluß⸗
bilanz per 31. August 1943 und Gewinn- und Verlustrechnung per 31. August 1943 sowie Beschluß⸗ fassung darüber. 4. Entlaftung des Abwicklers und des Aufsichtstrats. . .
5. Beschlußfassung über die Aus⸗
schüttung des Gewinns.
6. Verschiedenes.
Für die Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind die Bestimmungen der Satzungen und gegebenenfalls die gesetz⸗ lichen Vorschriften maßgebend.
Berlin, den 10. November 1943.
Der Abwickler: ö Carl ginck.
25386) Schlesische Saatgut 2.⸗6. Gemeinschaft schlesischer Saatzüchter und Saatbauer, Breslau 5, Salvator⸗
platz 5. ; Einladung zur 20. ordentlichen Haupt⸗
25376 Araftloserklärun
von Aktien der Nettin un ger Papier⸗
fabrik Aktiengesellschaft.
Gemäß Bekanntmachung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 113, 16. vom 15. J
vom 18. Mai Attiengesellschaft,
Umstempelung auf
vorgelegt worden sind, w Genehmigung
ür kraftlos erklärt.
Die an Stelle der für kraftlos erklär⸗ ten Aktien auszugebenden neuen Aktien werden von unserer Gesellschaft Berechtigten ihr, wenn ein Recht zur Hinterlegung besteht, hinterlegt werden.
ausgehändigt oder
Juni 1943 Nr. 136 und uli 1943 Nr. 162 sind die Besitzer der Aktien der Nettingsdorfer Papierfabrik ö donau, aufgefordert worden, diese zum Zwecke der un ; neuen Nennwert der Gesellschaft bis zum 30. September l. J. vorzulegen.
Da bis zu obigem Termine die Ak— tien Nr. 16481 bis einschließlich 16 500 nicht diese hiermit gemäß 5 67 AG. unter Hinweis auf die Amtsgerichtes Linz vom 17. Mai 1943
Ober⸗
1943
den
erden
des
den von
2694] . Die Aktionäre unserer e, , werden hiermit zu der am Sonnabend, den 4. Dezember 1943, 12 Uhr, in den Geschäftsräͤumen der Firma Hermann Raussendorf, Singwitz⸗Bautzen, statt⸗ findenden ordentlichen Hauptversamm⸗ lung eingeladen. Tagesordnung:
1. Vorlegung des Jahresabschlusses nebst Geschäftsbericht des Vorstan⸗ des und Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 1912 und Feststellung des Abschlusses.
*. Intlastung des Vorstandes und des
Aufsichtsrates.
3. Genehmigung der Gewinnverwen—
dung. .
Wahl des Abschlußprüfers. 5. Verschiedenes.
Stimmberechtigt sind diejenigen Be— sitzer von Aktien, die ihre Aktien oder die Bescheinigung über hinterlegte Aktien spätestens am 30. November 1943 bei unserer Gesellschaft hinterlegen.
Gassen, Nę., den 6. November 1943. Neue Flöther Landmaschinen
Aktiengesellschaft.
n
—
25414 Friedrich Wilhelm Straße 6— 52 Grundstücksverwertungs⸗Attiengesell⸗ schaft i. L, Berlin NW 7, Georgen⸗ straße 43.
Die Gläubiger unserer Gesellschaft werden hierdurch aufgefordert, ihre orderungen bei dem Liquidator anzumelden. Berlin, den 10. November 1943.
Carl Linck, Liquidator, Berlin NW 7, Georgenstr. 43.
25384 Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft Erfurt⸗ Nottleben.
Unsere Aktionäre werden hiermit zu einer am Dienstag, dem 30. November 1943, 11,45 Uhr, in Erfurt in der Mitteldeutschen Landesbank, Anger 25, stattfindenden ordentlichen Hauptver⸗ sammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts und des Jahresabschlusses vom 31. De⸗ jember 1942 mit dem Bericht des Au fsichtsrats.
2. Entlastung des Vorstands und des
unterzeichneten
Deutscher Reichs anzeiger BPrenßischer
Erscheint an jedem Wochentag abends. Anzeigenstelle monatlich l. J 4.
Bezugspreis durch die Post monatlich 2.30 MRM zuzüglich Zustellgebühr, für 3 bei ö. e lle m Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle Siß 68, Wilhelmstr. 32. Preis der einzelnen NAö⸗nmer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Rummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 Sh. Einzelnummern werden mur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
8
.
Nr. 265 Sernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33 =
taats anzeiger
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit= Zelle J. 10 MM, einer dreigespaltenen 9 mm breiten Petit⸗Zeile 1.385 ÆMa. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin Sw tz“, Wilhelmstraße 2, an. Alle . sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckrei ein⸗ zusenden, insbeso
Fettbruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befrsstete Anzeigen müsssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
ndere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch
Berlin, Freitag, den 12. November, abends
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1 1913 Postscheckkonto: Berlin 418 21
1943
meme
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
in Essen, Natko Benesi c ist namens des Reichs unter dem 3. November 1943 das Exequatur erteilt worden.
Dem Wahl Vizekonsul des Unabhängigen Staates Kroatien
Grund anderer Bestimmungen oder auf Grund eines Einzel⸗ arbeitsvertrages eine solche Weisung erteilen kann, finden die Vorschriften des 5. Abs. 2, der S3 und 3 keine Anwendung. 2. Die Anordnung unterscheidet bei einer Beschäftigung von Arbeitsstätte
einer anderen
Gefolgschaftsmitgliedern auf zwischen Versetzung und Abordnung.
a) Unter Versetzung ist der vom Betriebsführer zur Erfüllung ihm auferlegter unaufschiebbarer Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung angeord⸗ nete, auf unbestimmte Zeit gedachte Ein⸗ satz eines Gefolgschaftsmitgliedes auf einer anderen als der bisherigen Arbeitsstätte des gheichen Un⸗
Nettingsdorf, 19. Oftober 1943. — Der Vorstand. Illing.
Filbrandt. Unger.
D
Das dem Spanischen Konsul in Wien, Juan Schwartz d Diaz⸗Flores, namens des Reichs unter dem 13. August 1912 erteilte Exequatur ist erloschen.
halb zweier Monate Einspruch erfolgt. Köln, den 8. November 1943. Der Vorstand.
versammlung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 1943 bis 30. Juni 1913, und zwar am Mittwoch, den 8. Dezember i943, 17 Uhr (5 Uhr nachm, , in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Breslau 5, . 5. MWertyapi Tagesordnung: e. z avieren 1. Vorlage des Geschäftsberichtes und Fahresbilanz nebst Gewinn⸗
Aufsichtsrats.
Neuwahl des Aufsichtsrats.
Verschiedenes.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ergibt sich aus den Bestimmungen des § 17 unserer Satzung. Die Aktien können außer bei den im § 17 der Satzun bezeichneten
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Exequaturerteilung.
Erlöschen einer Exequaturerteilung.
Bekanntmachung der Konversionskasse für deutsche Auslands— schulden über die durch Stückerückkauf bewirkte, am 31. Ok⸗ tober 1943 fällige Tilgung von Schuldverschreibungen.
Erlaß zur Durchführung und Ergänzung der Anordnung zur
24968 ; „Styria“ Steiermärkische Sensenwerks⸗ Aktiengesellschaft, Wien. Einladung zur 29. ordentlichen Haupt⸗ versammlung am 14. Dezember 1943 um g,390 Uhr in den Räumen der Ge⸗
sellschaft, Wien, J.,, Hoher Markt 1.
25379
Astrawerke Aktiengesellschaft. Hierdurch laden wir unsere Aktio⸗ näre zu der am Sonnabend, dem 4. De⸗ zember 1913, mittags 12 Uhr, im
Bekanntmachung Für unsere 3 Fοigen Reichsmark— Schuldverschreibungen Serie A, B,
. ] der
uslosungsrechte der Anleiheablösungs⸗
schuld der Stadt Alzey.
Bei der am 1. November 1943 vor⸗ genommenen Ziehung der Auslosungs⸗ rechte wurden folgende Nummern ge⸗ zogen:
Buchstabe A: 66, 8s, 107, 135, 153, 165, 151, 187, 194, 205, 214, 237, 246, 289, 298, 348,
247, 256, 262, 276, 277, 282, F0s, 5s7, IJ, 335, 339, 3s, 430.
Buchstabe B: 11, 29, 63, 78, 94, 103, 115, L214, 130, 155, 16s, 79, 1956, 266, 249.
Buchstabe O: 3, 28, 61, 80, 94, 10, 116, 136.
Der Einlösungsbetrag der jetzt ge⸗ zogenen Stücke wird vom 1. Januar 1926 ab bis 31. Dezember 1933 mit 5 9 verzinst.
Die Einlösung der gezogenen Aus—⸗ losungsscheine erfolgt vom 1. Januar 1944 ab gegen Rückgabe der Aus⸗ losungsscheine nud eines gleichen Nenn— betrages in Schuldverschreibungen der Anleiheablösungsschuld der Stadt Alzey bei der Stadtkasse Alzey.
Restanten aus früheren Verlosungen:
rß,
tionäre der Gesellschaft, die spätestens bis Sonnabend, den 4. Dezember 1913, die in ihrem Besitz befindlichen Aktien der unterzeichneten gabe vom 19. März 1937), evtl, auch Bankdepotscheine bei der unterzeichneten Gesellschaft hinterlegt und Stimmkarten abgefordert haben.
und Verlustrechnung für das Ge⸗ schäfts jahr vom 1. 7. 1942 bis 36. 5. 19iz ,
Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
3. Erteilung der Entlastung an Vor⸗ stand und Aufsichtsrat.
Wahl des Aufsichtsrates (G6 10 der Satzungen). . ö.
5. Bestellung eines Wirtschaftsprüfers.
6. Verschiedenes. .
Stimmberechtigt sind diejenigen Ak⸗
Gesellschaft (Aus⸗
Breslau, den 8. November 1943. Schlesische Saatgut A.⸗G. Gemeinschaft schlesischer Saatzüchter und Saatbauer.
Der Vorstand. Schönfeld. Junge.
Buchstabe A: Nr. 123, 239, 398, Z62, 1654, 155, 297, 399, 399.
Buchstabe B: Nr. 115, 156.
Buchstabe CO: Nr. 182.
Alzey, den 1. November 1943.
e535
Zammbrauerei Aktiengesellschaft
Sitzungszimmer stattfindenden 22. ordentlichen Haupt⸗ versammlung ein,
unserer Gesell
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichtes des
Vorstandes, des Berichtes des sichtsrates und des Ja
abschlusses für das Geschäftsjahr
191343.
2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗
verteilung.
3. Entlastung des Vorstandes und des
Aufsichtsrates.
4. Wahlen zum 69
5. Wahl eines Abschlußprüfers das Geschäftsjahr 194544.
Aktionäre, die der Hauptversamm⸗ lung beiwohnen und ihr Stimmrecht gusühen wollen, müssen ihre Aktien spätestens am vierten Tage vor dem Tage der Hauptvmersammlung während der üblichen Geschäftsstunden bei der Gesellscha tskasse oder bei der Commerz bank Filiale Chemnitz oder bei einem deutschen Notar oder bei einer Wert papiersammelbank hinterlegen.
8. November 1943. Astrawerke Aktiengesellschaft. Der Vorstand.
schaft
Auf⸗ hres⸗
für
in Mindelheim. . Die Aktionäre unserer Gesellschaft
L26375
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlufses mit, dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 194243. .
Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinnes.
Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufssichts⸗ rates für das Geschäftsjahr 1942/43.
4. Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat.
5. Wahl der Abschlußprüfer für das Geschäftsjahr 1943/44.
Die Aktionäre werden eingeladen, ihre Aktien bis längstens 8. Dezember 1943 bei der Gesellschaft in Wien zu hinterlegen. ;
Wien, den 8. November 1943.
Der Vorstand.
25381 n A. Riebeck'sche Montanwerke Aktien⸗ gesellschaft zu Halle (Saale) Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, dem 3. Dezember 19413, vormittags 11 Uhr, in Halle (Saale) im Geschäfts⸗ hause „J. G. Bergwerke“, Merseburger Straße 155/157 stattfindenden ordent⸗ lichen Hauptversammlung eingeladen. Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung und zur Ausübung des
Stellen bei der Mitteldeutschen Landes⸗ bank, Zweigstelle Erfurt, hinterlegt werden.
Die Aktien gelten auch dann als ge— hörig hinterlegt, wenn sie mit Zustim— mung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einer anderen Bank bis zur Been— digung der Hauptversammlung gesperrt bleiben.
Die Hinterlegung der Aktien hat bis spätestens 25. November 1943 zu er⸗ folgen.
Erfurt, den 3. November 1943. Der Vorsitzer des Aufsichtsrats: v. Kunhardt.
25383 Elektrizitäts⸗Actien⸗Gesellschaft vorm. W. Lahmeyer C Co., Frankfurt a. M.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den 8 Dezember 1943, 17 Uhr, in unse⸗ rem Verwaltungsgebäude in Frankfurt a. M. Guiollettstr. 48, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein- geladen. Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäffsberichts, des Jahresabschlusses sowie des Prü= fungsberichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 1942/43.
2. Beschlußfassung über die Gewinn—
Regelung der Arbeitsbedingungen bei anderweitigem Ein⸗ satz des Gefolgschaftsmitgliedes.
Die Indexziffer der Großhandelspreise im Monatsdurchschnitt Oktober 1943.
Anweisung Nr. 5 der Fachgruppe Fahrräder und Kinder— wagen der Wirtschaftsgruppe Fahrzeugindustrie als Bewirt— schaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Er— zeugnisse über die Kennzeichnung von Einheitskinderwagen. Vom 30. Oktober 19413. .
Anordnung IIIi43 des Reichsbeauftragten für Verpackungs
mittel über die Erfassung gebrauchter Einzelpackungen aus Pappe. Vom 11. November 1943.
Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil 1, Nr. 97.
Amtliches Deutsches Reich
Der Führer hat dem ordentlichen Professor Dr. Heinrich Ritter vo n Srbik in Wien mit Urkunde vom 10. Novem— ber 1943 die Goethe-Medaille für Kunst und Wissenschaft ver— liehen.
C und Neue Ausgabe und für unsere 3 * dän. Kronen Schuldverschreibungen Neue Ausgabe 3 * engl. S⸗Sterling⸗Schuldverschreibungen 3 * engl. L⸗Sterling⸗Schuldverschreibungen Neue Aus⸗ gabe 3 franz. Franken⸗Schuldverschreibungen „franz. Franken⸗Schuldverschreibungen Neue Ausgabe „ holl. Gulden-Schuldverschreibungen holl. Gulden⸗-Schuldverschreibungen Neue Ausgabe kanad. Dollar⸗Schuldverschreibungen kanad. Dollar⸗Schuldverschreibungen Neue Ausgabe * J
*
0
0 7 2 9
3 3 3 3 3 3 9 3 * schweiz. Franken⸗Schuldverschreibungen
3 * schweiz. Franken⸗Schuldverschreibungen Neue Aus—
gabe
ist die am 31. Oktober d. J. fällige Tilgung durch Stücke— rückkauf bewirkt worden.
In vorstehenden Schuldverschreibungen findet daher in diesem Jahre keine Auslosung durch die Deutsche Reichsbank, Wertpapierabteilung, Berlin C111, statt.
Berlin, den 8. November 193.
Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden.
er
Erlaß
ternehmens zu verstehen. In Ergänzung meiner Anordnung vom 1. November 1943 bestimme ich, daß der Präsident des Gauarbeitsamts und Reichstreu⸗ händer der Arbeit oder der Sondertreuhänder der Ar— beit auf Antrag einen vom Betriebsführer angeord⸗ neten anderweitigen Einsatz des Gefolgschaftsmitglie⸗ des unter den für die Versetzung maßgebenden Bedin⸗ gungen auch dann zulassen lann, wenn zwar die bis⸗ herige und die neue Arbeitsstätte zu zwei rechtlich selb⸗ tändige n 1ternegmen gehören, die lnternehmen aber einer einheitlichen wirtschaftlichen Leitung unterstehen (Konzern-Versetzungen). In allen übrigen Fällen, in denen die bisherige und die neue Arbeitsstätte nicht zu dem gleichen Unternehmen gehören, ist, soweit nicht eine Dienstverpflichtung in Frage kommt, Lösung des Arbeitsverhältnisses in dem ersten Unternehmen und Abschluß eines neuen Arbeitsvertrages in dem zweiten Unternehmen notwendig. Hierbei sind die Vorschriften über den Arbeitsplatzwechsel ebenso wie die Vorschrif⸗ ten über die Lohngestaltung bei Neueinstellung von Gefolgschaftsmitgliedern zu beachten.
b) Unter Abordnung ist ein vom Betriebsführer zur Erfüllung ihm auferlegter unaufschiebbarer Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung angeord⸗ neter, auf bestimmte Zeit gedachter, also nur vorübergehender Einsatz des Gefolg⸗ schaftsmitgliedes auf einer anderen als der bisherigen Arbeitsstätte zur Erledigung ganz be⸗— st immter, fest um rissener Aufträge zu
zur Durchführung und Ergänzung der Anordnung zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei anderweitigem Einsatz des Gefolgschafts mitgliedes
verteilung. 3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
verstehen. Ein vorübergehender Einsatz auf einer neuen Arbeitsstätte wird in der Regel der Fälle kürzer als sechs Monate sein. Bei einer Einsatzdauer von
werden hiermit zu der am Mittwoch, den 8. Dezember 1943, vormittags 123 Uhr, im Sitzungszimmer des Ver⸗
Stimmrechts sind gemäß § 16 der
Julius Langes Leinen⸗Industrie Aktien⸗ Satzung nur die Aktionäre berechtigt,
Der Bürgermeister. gesellschaft, Großschönan, Sachsen.
. gesellschaften
T5378
Weißmainkraftwerk Röhrenhof Aktien⸗
gesellschaft Berneck i. Fi, Geschäftsbüro Weidenberg, Kr. Bayreuth.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit zu der am Samstag, den 4. Dezember 1943, vormittags 10 Uhr, im Hotel Bube, Berneck i. Fi, tattfindenden ordentlichen Hauptver⸗ ammlung ein.
Tagesordnung:
LVorlage des Geschäftsberichtes, der Bilanz und der Gewinn⸗ und Ver— . für das Geschäftsjahr 1942.
2. Beschlußfassung über die Verwen— dung des Reingewinns.
Entlastung des Vorstandes des Aufsichtsrates.
Neu- bzw. Wiederwahl der turnus— mäßig. ausscheidenden Aufsichts— ratsmitglieder.
5. Wahl, der Bilanzprüfer für
und
das
waltungsgebäudes der n Aktiengesellschaft in Mindelheim statt⸗ ordentlichen Hauptver⸗ gurbtvgrsamni ung om Grundkapital von a 500 000, — um RM S800 000, — durch Ausgabe von 309 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien je eM 1000, — Nennwert mit Gewinn⸗ anteilsberechtigung ab 1. Januar 1943 erhöht worden.
findenden 38. sammlung eingeladen.
Hauptversammlung teilnehmen wollen, haben sich über ihren Aktienbesitz ge⸗ mäß S 22 unseres Gesellschaftsstatuts auszuweisen und ihre Aktien längstens drei Tage vor der Hauptversammlung im Büro unserer Brauerei zu hinter⸗ legen Hinterlegung bringen.
Der Vorstand.
Lammbrauerei
Diejenigen Aktionäre, die an der
oder Bestätigung über erfolgte bei einer Bank beizu⸗
Tagesordnung:
1. Vorlage des Jahresabschlusses, Ge⸗ schäftsberichtes und des Aufsichts⸗ ratsberichtes für das Geschäftsjahr 194243.
2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts rates.
4. Neuwahl des Aufsichtsrates.
5. Wahl eines Abschlußprüfers.
Mindelheim, den 8. November 1943.
Josef Gloßner.
Geschäftsjahr 1915.
Die Aktien odex Hinterlegungsscheine der Reichsbank oder eines deutschen Notars sind bis 1. Dezember 1943 zu hinterlegen bei der Kreissparkasse Berneck⸗Bayreuth in i oder dem Bankhaus Berneck i. Fi.
Weidenberg, den 8. November 1943.
Der Vorstand. Rumler.
Karl Schmidt,
254153 Friedrich Wilhelm Straße 6 - a
Grundstücks verwertungs⸗Altiengesell⸗
schaft i. S., Berlin NR 7, Georgen⸗ straße 43.
Die Aktionäre unserer
werden hiermit zu der den 3. Dezember 19138, 11 Uhr vor“ mittags, in den Geschäftsräumen der Fundamentum Treuhand⸗Aötiengesell⸗ schaft, Berlin Me 7, Georgenstraße 43, L Etage, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts des Abwicklers mit dem Berjcht des Aufsichtsrats über das am 25. Sep⸗ tember 1942 abgelaufene Abwick— lungsjahr und Vorlage der Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 23. 9. 1962 sowie Beschluß⸗ fassung darüber.
Gesellschaft am Freitag,
253580 Hansa⸗Bank Schlesien Akt.⸗Ges. in Ab⸗
. : werden hierdurch zu der am Freitag, Vernech i. Fi. den 3. Dejember * 19435. 17 uhr, ni Sitzungssaal der früheren Hansa⸗Bank Schlesien A.⸗G. jetzt Mittelschlesischen Bank graben, in Breslau 1, Ohlauer Stadt⸗ graben 29, sammlung eingeladen.
Maßgabe des 5 24 der Satzungen aus⸗ üben wollen, müssen bis zum dritten Werktage vor der Hauptversammlung ihre Aktien bei der Hansa⸗Bank Schle⸗ sien A.-G. in Abwicklung, Breslau 1, Ohlauer oder eines deutschen Notars bei der Gesell⸗ schaft eingereicht haben und die Aktien bis nach der Hauptversammlung hinter— legt lassen.
Entlastung des Abwicklers und des Aufsichts rats. z
wicklung, Breslau.
Die Aktisnäre unserer Gesellschaft
A.⸗G., Abt. Ohlauer Stadt⸗
stattfindenden Hauptver⸗
Tagesordnung:
1. Beschlußfassung über die Eröff⸗ nungsbilanz.
2. Beschlußfassung über die Aende⸗ rung der Vertretungsbefugnis der Abwickler.
Aktionäre, die ihr Stimmrecht nach
Stadtgraben 59, hinterlegt
eine Hinterlegungsbescheinigung
Breslau, den 3. November 1943. Hansa⸗Bank Schlesien A.⸗G. in Abwicklung.
W. Kleiner O. Hergesell als Abwickler
Re, 366 60,
sie den
Kurse
Bezugsaufforderung. Durch Beschluß der ordentl
17. September 1913 ist
auf
Unter Ausschluß des gesetzlichen
zugsrechtes der Aktionäre sind die neuen Aktien mit nom. Re 150 000, — gegen Einbringung einer Darlehns forderung verrechnet und mit nom. RM 150 000, von der Allgemeinen Deutschen Credit⸗ Anstalt Filiale Zittau in Zittau mit der Verpflichtung übernommen worden, en Inhabern der alten Aktien im Verhältnis von 10: 3 zum Kurse von 120 2, zum Bezuge anzubieten. Nachdem die Durchführung der Kapi— talerhöhung in das Handelsregister ein— getragen worden ist, fordern wir unsere Aktionäre hiermit auf, das Bezugsrecht 81 Vermeidung des Ausschlusses in der
eit 30. November 1943 einschließlich bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗
vom 15. November 1943
Anstalt Filiale Zittau in Zitt
während der üblichen Geschäftsstunden auszuüben.
Auf je nom. M 10 000, —
Aktien können 3 neue Aktien über je nom. M 1000, — mit Gewinnanteils⸗ berechtigung ab 1. Januar 1913 zum ; zuzüglich Börfen⸗ umsatzsteuer innerhalb der obigen Frist bezogen werden. Aktionäre, die weniger als nom. . 10 900, — alte Aktien besitzen, er⸗ halten, sofern sie das Bezugsrecht aus— üben wollen, soweit erforderlich, unter den gleichen tausch zur Verfügung stehende Aktien im Nennwerte von RM 500, — bzw. FRM 100, —. Die Ausübung des Bezugsrechtes er— folgt gegen Einreichung des Erneue— rungsscheines. Gleichzeitig ist der Be—⸗ zugspreis zuzüglich Börsenumsatzsteuer
von 120 9.)
Bedingungen aus
entrichten. Der Bezug erfolgt
Schalter der Bezugsstelle kostenfrei. Im übrigen wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht. Gegen den Erneuerungsschein werden gleichzeitig die neuen Dividendenschein⸗ bogen zu den alten Aktien ausgehändigt. e , . Sochsen, 8. November
Der Vorstand.
Erich Werkenthin. Rolf Mül
unserer Aktionäre
ichen
das
über
Be⸗
bis
au
alte
Um⸗
am
die ihre Aktien spätestens bis zum 29. November 1943 einschließlich bei einer der unten bezeichneten Anmelde— stellen oder bei einem deutschen Notar hinterlegt haben. . Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar ist die von die⸗ sem hierüber auszustellende Bescheini⸗ gung, welche die hinterlegten Stücke nach Nummer und Betrag zu bezeich⸗ nen hat, spätestens am 360. November 1943 bei der Gesellschaft einzureichen. Anmeldestellen sind:
unsere Gesellschaftskasse in Halle (Saale). Merseburger Straße Nr. 166/157,
in Berlin:
Dresdner Bank,
Berliner Handels⸗Gesellschaft,
Commerzbank Aktiengesellschaft,
Deutsche Länderbank Aktiengesell⸗ schaft,
in Darmstadt:
Darmstädter und Nationalbank Darmstadt, Filiale der Dresdner Bank,
in Dresden:
Dresdner Bank,
Commerzbank Altiengesellschaft in Dresden,
in Frankfurt (Main):
Dresdner Bank in (Main),
Commerzbank Aktiengesellschaft in Frankfurt a. M.,
Bankhaus Gebrüder Bethmann,
in Halle (Saale):
Dresdner Bank, Filiale Halle,
Commerzbank Aktiengesellschaft, Filiale Halle (Saale),
Hallescher Bankverein, Komman⸗ ditgesellschaft auf Aktien,
in Hamburg:
Dresdner Bank in Hamburg,
Commerzbank Altiengesellschaft,
in Leipzig:
Dresdner Bank in Leipzig
Commerzbank Aktiengeselfschaft in Leipzig,
Allgemeine Deutsche Credit⸗AUnstalt,
in Naumburg (Saale):
Hallescher Bankverein, Komman⸗
ditgesellschaft auf Aktien Filiale Naumburg (Saale),
in Quedlinburg:
Commerzbank Altiengesellschaft Fi⸗ liale Quedlinburg, .
endlich
die als Wertpapiersammelbank täti⸗ gen Deutschen Reichsbankanstal⸗
ten. Halle (Saale), den 8. November 1943.
len.
Der Vorstand. l
Frankfurt
; k zum Aufsichtsrat. . Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 194344.
Diejenigen Aktionäre, welche an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, werden ersucht, ihre Aktien spätestens am 4. De⸗ zember 1943
in Frankfurt a. M.: bei der Gesell⸗
schaftskasse, .
bei der Dresdner Bank in Frank⸗ furt a. M.,
bei der Commerzbank Attiengesell⸗ schaft in Frankfurt a. M.,
bei der Deutschen Bank Filiale Frankfurt (Maim),
bei dem Bankhause Grunelius & Co.,
bei dem Bankhause Heinrich Kirch⸗ holtes:;
in Berlin: bei der Dresdner Bank,
bei der Berliner Handels⸗-Gesell⸗ schaft,
bei der Commerzbank Altiengesell⸗ schaft,
bei der Deutschen Bank,
bei dem Bankhause Delbrück Schid⸗
ler & Co.,
bei dem Bankhause Hardy K Co., G. m. b. H.:
in Bochum: bei der Westfalenbank
Aktiengesellschaft:
in Essen: bei dem Bankhause Burk⸗
hardt K Co.:
in Köln: bei dem Bankhause J. 5.
. ge * ᷣ in Zürich: bei der Schweizerischen Kreditanstalt ; ih oder bei der Deutschen Reichsbank, Abt. Wertpapiersammelbank, zu hinterlegen.
Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder mit Zu⸗ stimmung einer Hinterlegungsstelle für sie auch bei anderen Banken erfolgen; ordnungsmäßiger Hinterleaungaschein ist den vorerwähnten Anmeldestellen vor Ablauf der Hinterlegungsfrist zu über gehen.
Sämtliche Hinterlegungsscheine müssen den Vermerk enthalten, daß die Aktien bis zum Schluß der Hanptversammlung in Verwmahr hleihen. Frankfurt a. M. 8 November 1943. Der Aufsichtsrat. Dr. A. Vögler.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt— lichen Teil den redaftionellen Teil, den An—⸗ zeigenteil und für den Verlag:
t. V. Rudolf Lantzsch in Berlin w 2
Druck der PVreußischen Verlags. und Druckerei Gmb. Berlin
Eine Beilage
Preis dieser Nummer: 20 y
A. Allgemeines
Die Anordnung vom 1. November 1943 regelt die Arbeits— bedingungen in den Fällen einer kriegsbedingten Zuweisung von Gefolgschaftsmitgliedern durch den Betriebsführer zu einer anderen Arbeitsstätte als derjenigen, für die die Ein— stellung erfolgt ist. Sie erfaßt also nicht den Wechsel in der Tätigkeit auf der gleichen Arbeits⸗ st tte.
Die Arbeitsbedingungen bei einem Tätigkeitswechsel, z. B. bei Umstellung eines Textilbetriebes auf Metallfertigung und bei dem sich daraus ergebenden Einsatz des bisher als ange⸗ lernter Textilarbeiter beschäftigten Gefolgschaftsmitgliedes mit Metallhilfsarbeiten, sind durch die Vorschriften des § 18 Abs. 2 der Kriegswirtschaftsverordnung (RGBl. J S. 1509) in Verbindung mit 5 i Abs. ? der Zweiten Durchführungs⸗ bestimmungen zum Abschnitt I der KWVSO. (RGBl. I S. 28) geregelt. Härten, die sich aus einem solchen Wechsel in der Tätigkeit ergeben, können nach Maßgabe des vom RAM. herausgegebenen Erlasses vom 11. April 1940 (RAB. S. 1 1187) und meines Erlasses vom 23. März 1943 (RABl. S. 1 226) gemildert werden.
Die Anordnung vom 1. November 1943 bezieht sich also nur auf die Fälle eines vom Betriebsführer angeordneten Wechsels der Arbeitsstätte (vgl. B I Ziff. 3. ;
Soweit sich der Betriebsführer bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen in dem Rahmen hält, den diese Anord— nung setzt, ist er von der sonst nach dem Lohnstop notwendi— e , nn ng des Präsidenten des Gauarbeitsamts und Reichstreuhänders der Arbeit oder des Sondertreuhänders der Arbeit im Falle einer Aenderung der Lohn- und Arbeits⸗ bedingungen frei. Nur in den Fällen, in denen über den Rahmen, den diese Anordnung zieht, herausgegangen werden soll, muß der Betriebsführer die vorher ge Zu stim⸗ 1 ng der für die Lohngestaltung zuständigen Stellen ein—
olen.
Die Anordnung umfaßt alle Gefolgschaftsmitglieder des Betriebes. Auch Lehrlinge, Anlernlinge sowie leitende An— gestellte einschließlich der Vorstandsmitglieder und Geschäfts⸗ führer von Unternehmen des Handelsrechts unterliegen der Anordnung insoweit, als auf diesen Personenkreis die Vor— schriften über den Lohnstop Anwendung finden.
Die Anordnung vom 1. November 1943 erfaßt auch die ausländischen Arbeitskräfte.
Ost arbeiter und Polen unterliegen zwar dem Wei— sungsrecht des Betriebsführers, haben jedoch nicht Anspruch auf die Leistungen gemäß der 55 5 bis 7 und des 89 der Anordnung vom J. November 1943. Auf die Ostarbeiter sind die Vorschriften der Verordnung über die Einsatzbedin— gungen der Ostarbeiter vom 30. Juni 1942 (RGBl. J S. 419) einschließlich der dazu ergangenen Durchführungsbestimmun— gen auch in den Fällen der Verlagerung anzuwenden. Pol⸗
nische Beschäftigte haben Anspruch auf ein Ver— setzungsgeld und auf ein Abordnungsgeld nur gemäß 8 8 der Anordnung über die arbeitsrechtliche Behandlung der poln. Beschäftigten vom 5. Oktober 1941 (Deutscher Reichs— anzeiger Nr. 255) in der Fassung vom 23. Juni 1943 (Deut— scher Reichsanzeiger Nr. 167). Ihnen stehen daher diese Ent— schädigungen nur in Höhe von „ der vergleichbaren Bezüge deutscher Gefolgschaftsmitglieder, höchstens jedoch bis zu 3, — Reichsmark je Kalendertag zu. Die Vorschriften der 85 6 und 7 finden auf Ostarbeiter und polnische Beschäftigte keine Anwendung.
Juden und Zigeunern kann ein Versetzungsgeld oder Abordnungsgeld nur gemäß § 8 der Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Beschäftigung von Juden vom 31. Oktober 1941 (RGBl. 1 S. 681) gewährt wer— den. Nach diesen Vorschriften bedarf die Gewährung dieser Entschädigungen in jedem Einzelfalle der vorherigen . mung des Präsidenten des Gauarbeitsamts und Reichstreu— händers der Arbeit. Die Leistungen gemäß der SF 6 und 7 der Anordnung vom 1. November 1913 stehen Juden und Zigeunern nicht zu.
Die Anordnung setzt zum Teil zwingendes Recht. Ver— stöße gegen die Anordnung oder gegen die Durchführungs⸗ bestimmungen sowie gen die auf Grund dieser Anordnung von mir, von einem Präsidenten des Gauarbeitsamts und Reichstreuhänders der Arbeit oder einem Sondertreuhänder der Arbeit angeordneten Bedingungen sind gemäß § 2 der Verordnung über die Lohngestaltung vom 25. Juni 1938 (RGBl. 1 S. 691) und den Dritten Durchführungsbestimmun— gen zum Abschnitt Il der KWVO. vom 2. Dezember 1939 (RGBl. I S. 2370) strafbar.
Im übrigen bestimme ich auf Grund des 5 10 Abs. 1 der Anordnung zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei ander— weitigem Einsatz des Gefolgschaftsmitgliedes vom 1. No⸗ vember 1943 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 260) in Durch⸗ führung und Ergänzung dieser Vorschriften folgendes:
B. Besonderes J. Zum Abschnitt l der Anordnung
1. Das mit der Anordnung vom 1. November 1943 dem Unternehmer gegebene Recht, von den Gefolgschaftsmitglie⸗ dern Arbeitsleistungen auch auf anderen Arbeitsstätten zu verlangen als auf denen, für die sie eingestellt worden sind, kommt nur dort zum Zuge, wo ein solches Recht nicht schon aus dem Inhalt des Einzelarbeitsvertrages oder aus dem Inhalt der maßgebenden Tarif- oder Betriebsordnungen oder sonstigen Vorschriften herge etzt werden kann. Die in § 1 Abs. 2, 52 und § 3 der Anordnung aufgeführten einschrän⸗ kenden Bedingungen im Weisungsrecht des Betriebsführers gelten also nur für die Fälle, in denen sich der Betriebs—
voraussichtlich länger als sechs Monaten, bei einem Einsatz, dessen Tag der Beendigung noch nicht feststeht oder der mit einer Verlegung des Wohnsitzes von Ge⸗ folgschaftsmitglied und dessen Familie in die Umge⸗ bung der neuen Arbeitsstätte verbunden ist, ist im all⸗ gemeinen Versetzung und nicht Abordnung anzu— nehmen. Die unter Abschnitt II der Anordnung auf⸗ gestellten Grundsätze finden sodann Anwendung, und zwar spätestens von dem Tage an, an dem erkennbar ist, daß es sich nicht um eine Abordnung, sondern viel⸗ mehr um eine Versetzung handelt.
3. Die Vorschriften des 52 der Anordnung beziehen sich nur auf Versetzungen im Zuge von Verlagerungen ganzer Be⸗ triebe oder selbständiger oder unselbständiger Betriebsabtei⸗ lungen, nicht auf Abordnungen und nicht auf Versetzungen aus einem anderen Grunde. Nach diesen Vorschriften muß die Verlagerung behördlich gebilligt oder angeordnet sein, wenn ein so weitgehendes Weisungs⸗ recht des Betriebsführers, wie es der 5 1 der Anordnung setzt, beansprucht werden kann. Wird ein Betrieb entgegen dem Willen der zuständigen Behörde (Rüstungsdienststelle, Landes— wirtschaftsamt usw.) oder ohne deren Kenntnis und Billigung verlagert, so kann sich der Betriebsführer bei Weisungen, nach denen die Gefolgschaftsmitglieder künftig auf einer an— deren Arbeitsstätte ihre Arbeit verrichten sollen, nicht auf die Vorschriften der Anordnung vom 1. November 1913 be— rufen.
4. Der Betriebsführer hat in den Fällen einer Ver⸗ setzung, nicht in den Fällen der Abordnung, rechtzeitig Anzeige an das Arbeitsamt zu erstatten. Diese Anzeige hat auch zu erfolgen, wenn ein Gefolgschaftsmitglied, das bereits abgeordnet war, nunmehr als versetzt anzusehen ist. Die Ver⸗ pflichtung zu einer solchen Anzeige hat jedoch der Betriebs— führer nur in den Fällen, in denen sich sein Weisungsrecht aus §z1 der Anordnung ergibt. In den Fällen, in denen er dem Gefolgschaftsmitglied auf Grund anderer Bestimmungen oder auf Grund des Einzelarbeitsvertrages eine solche Weifung er— teilen kann, greift die Vorschrift des 33 Abs. 1 der Anordnung nicht ein.
Das Arbeitsamt hat, bevor es den gemäß § 3 Abs. 1 mög⸗ lichen Einspruch gegen die beabsichtigte Versetzung erhebt, vor⸗ her die den Betrieb betreuenden Rüstungsdienststellen oder Landeswirtschaftsämter zu hören.
5. Wird im Einzelfall das auf 8 1 Abs. 1 der Anordnung ge⸗ stützte Weisungsrecht des Betriebsführers deswegen in Zweifel gezogen, weil angeblich oder tatsächlich nicht Gründe zur Erfüllung unaufschiebbarer Aufgaben von beson—
derer staatspolitischer Bedeutung, sondern perfönliche oder son—
stige Gründe Anlaß zu der Versetzung oder zu der Abordnung sind, so liegt die Entscheidung hierüber gleichfalls bei
führer bei Erteilung dieser Weisung auf diese Anordnunkf stützen muß. Dort, wo er dem Gefolgschaftsmitglied ö.
dem Arbeitsamt.