Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. S65 vom 12. November 1943. S. 4
*
34 Stück zu 500, — 64 Nr. 242 252 262 272 282 292 302 312 322 332 342 352 362 382 392 402 432 452 462 482 502 522 532 542 552 562 582 592 602 612 622 632 642 682. 19 Stück zu 100, — G64 Nr. 8 18 28 38 48 58 78 ss 98 108 118 128 148 1568 168 178
198 208 218.
1 Stück zu 2009, — G64 Nr. 49. 1 Stück zu 1090, — GM Nr. 627. 1 Stück zu 500, — GM Nr. 129. 4. Früher 8, — Ausgabe 1930.
1 Stück zu 100, — 6M Nr. 165.
h) 20 He-Pfandbriefe (früher 5 Roggenpfandbriefe). 1 Stück zu 500 Zentner (3750, — EM) Nr. 55. ; 4 Stück zu 200 zentner (1500, — MM Nr. 68 188 270 300. Stück zu 20 Zentner (150, — RMH) Nr. 1148 1168 1188 1348 1358 1368.
e) Alle noch umlaufenden Stücke der: 1. 5 9 (früher 599) Liquidationspf andbriefe, 2. ö (früher 50 Roggenpfandbriefe) zu 10, 5, 2, 1, J und Zentner.
Wir fordern die Inhaber auf, die zu 14, B, NA, B, C aufgekündigten Pfandbriefe mit den noch nicht fälligen Zinsscheinen und den Erneuerungsscheinen in umlaufsfähigem Zustand zum 2. Januar 1944 (zu 116: 1. April 1944), spätestens aber bis zum 1. Februar 1944 (zu II G: 1. Mai 10944) für Rechnung der Schleswig⸗ Holsteinischen Landschaft bzw. des Landschaftlichen Kreditverbandes für die Provinz Schleswig-⸗Holstein an die Landschaftliche Bank der Provinz Schleswig⸗Holstein in Kiel, Martensdamm 2, mit einem doppelten Nummernverzeichnis zur Entgegennahme des baren Nennbetrages einzuliefern. Für fehlende Zinsscheine wird der Gegenwert vom Einlösungsbetrage abgezogen.
Die Verzinsung der gekündigten Pfandbriefe hört mit dem 31. Dezember 1943 (zu II 60: 31. März 1944) auf. Die Inhaber der nicht bis zum 1. Februar 1944 (zu IIC: 1. Mai 1944) eingelieferten Pfandbriefe werden durch Beschluß mit den in den Pfandbriefen ausgedrückten Rechten ausgeschlossen und mit ihren Ansprüchen auf den von der Schleswig⸗Holsteinischen Landschaft bzw. vom Landschaftlichen Kreditverband
2. Früher 7, — Ausgabe 1931.
18tück zu 5000, — 6 Nr. 6.
3 Stück zu 2000, — GM Nr. 10 20 30.
3 Stück zu 1000, — G6 Nr. 8 18 89.
4 Stück zu 500, — 6M Nr. 10 20 30 40.
1 Stück zu 100, — GM Nr. 13.
D. Ferner wird darauf hingewiesen, daß von den zu früheren Terminen aufgekündigten Pfand⸗ briefen des Landschaftlichen Kreditverbandes für die Provinz Schleswig⸗Holstein folgende Stücke noch nicht zur Einlösung vorgelegt sind: 4
a) 49, Goldpfand briefe. 1. Früher 8? — Ausgabe 1924.
1 Stück zu 5000, — Mt“ Nr. 15896.
3 Stück zu 2000, — GCM Nr. 687 1585 1615.
10 Stück zu 1000, — GCM Nr. 136 656 796 1594 1704 1714 2023 2073 2318 2373.
13 Stück zu 500, — n Nr. 157 247 890 1156 1366 2092 2662 3148 3151 3248 3258 3261 3277.
6 Stück zu 100, — GM Nr. 79 96 129 299 399 1532.
Stück zu 50, — 64M Nr. 387 787. 2. Früher 74, — Ausgabe 1927. Stück zu 5000, — GM Nr. I65.
für den Raum einer fimfgespaltenen 55 mm breiten Petit-
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post Anzeigenyreis ᷣ Zelle J. 10 Mπνα, einer dreigespaltenen M mm breiten Petit⸗gZeile I & RM.
monatlich 2.30 Rau zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich i. 90 AM. Alle Postanstalten nehmen BVestellungen 92 Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin Sw S8. Wilhesmftraße 32, an. an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle Su 68. Wilhelmstt. 32. . Alle Oructauftrãge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig dructrei ein⸗ Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ö 8 zusenden. insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen Jetthruc (einmal unterstrichen) oder urch Sperrdruch (besonderer Vermerk kosten 10 Sen. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder am Rande) hervorgehoben werden sollen. — BZestistete Anzeigen müssen vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Rr. 1.1913 Poftscheckkonto: Berlin 418 21
1943
Stück zu 2000, — G6H,e Rr. Ils.
Stück zu 1900, — M Nr. 11 93 113 581. Stück zu 500, — GM Nr. 282 799. Stück zu 100, — GM Nr. 13 23 80 291 321 331 3651 491 721. 3. Früher 6 — Ausgabe 1926. 1 Stück zu 5000, — 6M Nr. 517.
7. Aktien⸗ gesellschaften
25460 Zur 28. ordentlichen Hauptversamm⸗ lung der Siedlungsgesellschaft Breslau Aktiengesellschafst am Freitag, dem 3. Dezember 1943, um 11 Ühr im Sitzungssaal des Verwaltungshauses der Siedlungsgesellschaft Breslau Ak⸗ tiengesellschaft, Breslau 1, Altbüßerohle Nr. 10112, beehren wir uns hiermit, unsere Aktionäre einzuladen. Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichtes für das Jahr 1982 und der Bilanz so⸗ wie der Gewinn⸗ und Verlustrech⸗ nung zum 31. Dezember 1942.
„Bericht des Aufsichtsrates über das Ergebnis der durch den Verband südostdeutscher Wohnungsunterneh⸗— men e. V., Breslau, vorgenomme⸗ nen Prüfung und über dessen Prü— fungsbericht.
Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinnes.
Entlastung des Vorstandes.
5. Entlastung des Aufsichtsrates. Satzungsänderungen:
a) 53 Abs. 1 soll wie folgt abgeän⸗ dert werden:
Das Grundkapital der Gesell— schaft beträgt 5 500 000 RM und ist eingeteilt in: 600 Stück Ak— tien über je lo eg, 2720 Stück Aktien über je 2000, — IM.
b) § 3 Abs. 4 wird gestrichen e) § 17 Abs. 1 soll lauten:
„Das Geschäftsjahr der Ge— sellschaft läuft ab 1. 4. 1944 vom . 4. bis zum 31. 3. des nächsten
Kalenderjahres.“
. Beschlußfassung über eine Kapital⸗ herabsetzung um nominell Reichs— mark 5e 900, — durch Einziehung der Zwischenscheine und der Aktien
Direktion des
der Einzahlungswerte (gemäß 851 der Satzung) zur Beseitigung der Verschiedenheit bei den Itienr werten. Beschlußfassung über eine gleich⸗ zeitige Wiedererhöhung um Reichs⸗ mark 520 000, — durch Ausgabe von 260 Stück Aktien zu je EeM 2000,—. Die Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung ist möglichst 3 Tage vorher der Gesellschaft schriftlich bekannt zu geben. Personalausweise sind zur Versamm⸗ lung mitzubringen. Siedlungsgesellschaft Breslau Aktiengesellschaft. Der Vorstand.
Aktiengesellschaft für den Klein⸗
wohnungsbau in Hofheim am Taunus. 25463 Einladung. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur diesjährigen or⸗ dentlichen Hauptversammlung auf Don⸗
nerstag, den 2. Dezember 1943, nach⸗
mittags 141 Uhr, in das Bürger⸗
meisterdienstzimmer des Rathauses in
Hofheim am Taunus eingeladen.
Tagesordnung:
1. Kenntnisnahme der vom Verbands— prüfer am 7. April 1943 vorge— nommenen Revision und Prüfung der Jahresrechnung 1942.
2. Berichterstattung des Vorstandes über den Vermögensstand der Ge— sellschaft sowie über das Ergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahres Geschäftsbericht).
Vorlage des Jahresabschlusses über das Geschäftsjahr 1942. 4. Beschlußfassung über die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrech— nung für das abgelaufene Ge—
schäftsjahr.
3. Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes.
3. Wahl der Rechnungs- und Bilanz— prüfer für das laufende Geschäfts⸗
Nr. 3001— 3230 gegen Erstattung
träge.
Versammlung vollzieht. Hofheim am Taunus, 7. Novbr. 1943. Der Vorstand. Schuhmacher.
25457 Zu der am Dienstag, den 30. No— vember 1943, um 15 Uhr in den Ge— schäftsräumen unserer Brauerei statt— sindenden ordentlichen Hauptversamm—⸗ lung werden unsere Aktionäre ein— geladen. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht und teilung. 2. Entlastung des Aufsichtsrates. 3. Wahl und Entsendung von Auf⸗ sichtsratsmitgliedern. 4. Wahl eines Wirtschaftsprüfers. Lutherstadt Wittenberg, den 10. No— vember 1943. Aktien⸗Bierbrauerei Wittenberg Aktiengesellschaft. Der Vorstand. Lutz mann.
Gewinnver⸗
Vorstandes und
25453
Oberlausitzer Zuckerfabrik Aktien—
gesellschaft, Lbau i. Sa.
Zu der Dienstag, den 7. Dezember
1943, nachm. 15 Uhr, im Hotel
„Wettiner Hof“ zu Löbau i. Sa. statt⸗
findenden 59. ordentlichen Hauptver⸗
sammlung werden hiermit unfere Ak— tionäre ergebenst eingeladen. Tagesordnung:
. Vorlage des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses für das Jahr 1942 43, des Gewinnverteilungs⸗ vorschlages des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrates.
2. Beschlußfassung über die Gewinn—
J. Beschlußfassung über etwaige An⸗
Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, wenn er,. die Anmeldung zur Teilnahme nicht später als am dritten Tage vor der
für die Provinz Schleswig-Holstein zur Verfügung gehaltene Kiel, den 4. November 1943.
Die Schleswig⸗Holsteinische Generallandschafts direktion
Landsch
4. Wahl, des Abschlußprüfers für 1943 / 44. Die Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist davon ab— hängig, daß die Aktien (Mäntel) späte⸗ stens am 3. Dezember 1943 bei der Gesellschaftskasse in Löbau i. Sa., bei der Sächsischen Bank in Dresden oder deren Niederlassungen in Löbau, Bautzen, Zittau, bei der Deutschen Bank Filiale Mannheim, bei der Schlesischen Landesbank Zweiganstalt Görlitz oder bei einem Notar hinterlegt werden. Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungs— stelle bei anderen Bankfirmen bis zur Beendigung der Hauptversammlung in Sperrverwahrung gehalten werden. Löbau i. Sa., 12. November 1943. Der Vorstand. Gottwald. W. Held.
25151] Bekanntmachung im Deutschen Reichs— anzeiger und Preußischen Staatsan— zeiger gemäß S795 BGB. Abs. 2 Satz 2. Der Howaldtswerke Aktiengesellschaft, Hamburg, ist auf Grund von S 795 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbin— dung mit der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens vom 38. Dezember 1931 1. Teil Kapitel III sz 6 die staatliche Genehmigung erteilt worden, 109 Millionen Reichsmark 4 9. Schuldverschreibungen auf den Inhaber auszugeben.
Hamburg, den 5. November 1943. Staatsvermaltung der Hansestadt
jahr.
Jem anhand en rem̃
verteilung.
er
n baren Nennbetrag verwiesen.
II. Genossenschaften
26286 Einladung zu der am 24. November
1913 um 11 Uhr in Prag, Kreditanstalt der Deutschen (yberner Platz) statt— findenden außerordentlichen Hauptver⸗ sammlung der „Heilbad Konstantins—⸗ bad bei Marienbad, reg. Genossenschaft mit beschränkter Haftung, in Konstan⸗ tinsbad, Westböhmen, in Liquidation“ mit folgender Tagesordnung:
. Eröffnung und Begrüßung.
2. Verlesung der Verhandlungsschrift
der letzten Hauptversammlung.
3. Bericht der Liquidatoren über die Beendigung der Liquidation und Vorlage der Liquidationsbilanz. Beschlußfassung über den Antrag auf Beendigung der Liquidation, Entlastung der Liquidatoren und Löschung der Liquidationsfirma im Genossenschaftsregister.
5. Beschlußfassung über den Antrag auf Uebergabe der Bücher und Schriften der aufgelösten Genossen⸗ schaft in die Verwahrung des Liquidators Wolfgang Jierhut, Bauers in Neuern.
6. Allfälliges.
Die dan tgersanmmlung ist beschluß⸗
fähig, wenn der fünfte Teil der Mih—
glieder, nach Stimmen berechnet, an⸗ wesend oder vertreten ist.
Im Falle ihrer Beschlußunfähigkeit
findet 14 Tage später, also am 8. De—⸗
zember 1943 zu gleicher Zeit, am gleichen Ort und mit derselben Tages⸗ ordnung eine zweite Hauptversamm⸗ lung statt, die ohne Rücksicht auf die
Anzahl der erschienenen oder vertre—
tenen Mitglieder beschlußfähig ist.
Konstantinsbad, 21. Oktober 1943.
Die Liquidatoren: Dr. Rösler. Zierhut.
Hamburg. Allgemeine Verwaltung.
1. Handelsregifter, 2. Süterrechtsregifter,
3. Vereins register, 4. Genoffenschaftsregifter,
5. Mufterregister, 6. Urheberrechts eintragsrolle, ͤ
7. Konkarse und Vergleichs . 8. . ,,
l. Handelsregister
sir die Angaben in. wird eine Gewähr 3 die Richtigkeit seitens der nn übe nen . nicht übernommen.
Berlin.
Amtsgericht Berlin. Abteilung 563. 6. November 19tz. Erloschen:
B 50 659 Zeitschriftenverlag Aktien—⸗ gesellschaft. Die Prokura für Georg Thürauf ist erloschen. Durch Haupt⸗ dersammlungsbeschluß vom 9. Septem— ber, 194 ist die Umwandlung der Ge⸗— ellschaft in eine Gesellschaft' mit be— schränkter Haftung unter der Firma Zeitschriftenverlag Gesellschaft mit be— Hhränkter Haftung beschlofsen worden. Tie Firma ist daher hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird noch veröffent⸗ licht: Den Gläubigern, deren Forderun— gen vor der Bekanntmachung der Ein— tragung der Umwandlung begründet sind. steht es frei, soweit sie nicht Be— sfriedigung von der Gesellschaft verlan— gen können, binnen sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheits leistung zu verlangen.
25415
hem mit. 25417 Handels register Amtsgericht Chemnitz. Chemnitz den 29. Oktober 1913.
ö Veränderungen:
ht, 7!, B. 39 Seyfert & Butscher Gesellschaft mit beschränkter , . in Chemnitz. Die Prokurg von Walter Fritz Bretschneider ist erloschen.
B 305 Carl Hesse Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Chemnitz. Die Vrokürg von Johann Heinrich Ver⸗ heyen ist erloschen.
ö Erloschen:
B 3 Textil Syndikat Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Chemnitz. Die Gesellschaft ist. durch Gesellschafter⸗ beschluß vom 26. Juli 1943, unter Aus⸗
schluß der Abwicklung, durch Uebertra⸗
gung ihres Vermögens in eine Kom— manditgesellschaft unter der Firma Dans Thierfelder, Kommanditgesell⸗ schaft vormals Textil-Syndikat in Chemnitz umgewandelt worden, die gleichzeitig in das Handelsregister ein⸗ getragen worden ist. Die Firma der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist dadurch erloschen. — Als nicht einge⸗ tragen. wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, die sich binnen sechs Monaten nach der Be— kanntmachung der Eintragung des Um— wandlungsbeschlusses in das Handels⸗ legister zu diesem Zweck melden, ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (8 6 des Gesetzes vom 5. Juli 1934, RGBl.! S. 569).
25356
HKirehen-wehhnch (sieg).
Oeffentliche Bekanntmachung. HR. A 2669. Die Firma S. u. A. Stettner in Mudersbach (Sieg) ist in eine Kommanditgesellschaft umgewan⸗ delt. Gesellschaft hat am 1. Januar 1913 begonnen. Gesellschafter sind: 1. Kauf⸗ mann Josef Stettner, Mudersbach, 2. Kaufmann Heinrich Stettner, Mu— dersbach, 3. Werkmeister Arthur Schäfer in Kirchen. Jeder Gesellschafter ist für sich selbständig zur Vertretung berech— tigt. Es ist ein Kommanditist vor—
handen. Kirchen⸗Wehbach (Sieg), 3. 11. 1943. Das Amtsgericht.
Rochlitz, Sachsen. 25420 Handels register Amtsgericht Rochlitz (Sachs.), den 23. Oktober 1943. Veränderung:
à 74 Gustav Wünsch, Geringswalde. Jeder Kommanditist hat seine Ein—
lage erhöht.
4. Genossenschasts⸗ register
Berlin. 25123
In unser Genossenschaftsregifter ist heute bei Nr. 577. Wirischaftliche Ver⸗ einigung bei der Reichsschuldenverwal⸗ tung, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, eingetragen
u. H. in Mummendorf folgendes ein— getragen:
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 11. Juli 1913 hat sich die Genossenschaft in eine solche mit be— schränkter Haftpflicht umgewandelt. Die Tirma lautet jetzt: Mummendorfer Spar- und Darlehnskassen-Verein ein— getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht.
worden. Gegenstand des Unternehmens ist jetzt, den Genossen in wirtschaft licher Hinsicht behilflich zu sein. Amts— gericht Berlin, Abt. 571, den 10. No— vember 1943.
Friedland. Mecklelb. 25427 Genossenschaftsregister Nr. 5. Molkereigenossenschaft Schwanbeck eingetragene Genossenschaft mit unbe—⸗ schränkter Haftpflicht in Schwanbeck.
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 18. Juli 1917 wurde die Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ Pflicht in eine solche mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt. Die Firma lautet jetzt: Molkereigenossenschaft Schwanbeck, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Hafspflicht. Der Gegen⸗ stand des Unternehmens ist jetzt: 1.3 die Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr; A die Versor⸗ gung der Mitglieder mit den für die Gewinnung, Behandlung und Beför— derung der Milch erforderlichen Be—
Als nicht eingetragen wird bekannt— gemacht: Den Gläubigern der Ge— nossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekannt— machung bei der Genossenschaft zu die— sem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Grevesmühlen, 8. November 1943.
Das Amtsgericht. — — —— —
5. Mufterregifter
Herkheęim, Hrrt. 235432
Die Firma Rheinische Glaswerke Weber K Fortemps m. b. H. in Sin⸗ dorf hat für das unter Nr. 11 ein— getragene Geschmacksmuster für plasti⸗ sche Erzeugnisse die Verlängerung der Schutzfrist um weitere 5 Jahre bis zum 31. 5. 1948 angemeldet.
Bergheim Erft, den 25. Oktober 1913.
Amtsgericht Kerpen.
—— —
darfsgegenständen. Die Genossenschaft beschränkt ihren Geschäftsbetrieb auf den Kreis ihrer Mitglieder. Friedland, Meckl., 5. November 1943. Amtsgericht.
Grevesmühlen. 25425 In das hiesige Genossenscha tsregister ist heute bei dem Mummendorßser Spar⸗
Iserlohn. 2541331
In unser Musterregister ist heute schleswix.
folgendes eingetragen worden: M.⸗R. 4244 W. J. Potthoff in Iser⸗ lohn. Ein versiegeltes . Paket, angeblich
26 em lang, Schutzfrist 16 30, Oktober 1943, 10 Uhr.
plastisches
und Darlehns kassen⸗ Verein, e. G. m.
7. Konkurse und Vergleichs sachen
Minden, Westf. 25434
Ueber das Vermögen der Witwe Anna Knapp geb. Meisenberg in Min— den, Bäckerstr. 13, ist heute, 9 Uhr vorm, der Konkurs eröffnet. Kon⸗ kursverwalter ist der Rechtsanwalt Bergenthal in Minden. Offener Arrest mit Anzeigepflicht innerhalb eines Mo— nats. Anmeldefrist: 3 Monate. Im übrigen wird die Bearbeitung diefer Sache, weil ihre Erledigung während des Krieges bei der Höhe der Kon— kursforderungen und der unzuläng⸗ lichen Masse nicht dringlich ist, gemäß der Kriegsmaßnahmenverordnung vom 12. Mai 1943 (RGBl. S. 290) zurück⸗ gestellt.
Minden, den 8. November 1943.
Das Amtsgericht.
Arnsheræ. 25435 Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 22. 11. 1939 in Arns— berg verstorbenen, zuletzt in Arnsberg wohnhaft gewesenen Redakteurs i. R. Bernhard Mommertz wird auf Antrag der Erben des Erblassers eingestellt, nachdem sämtliche beteiligten Gläubi— ger ihre Zustimmung zur Aufhebung erteilt haben. Amtsgericht Arnsberg, 1. 11. 1943.
25486 Beschluß. 2 VN II39. Das Vergleichsverfahren
über das Vermögen der Firma Earl enthaltend 8 Christuskörper Serie 7 Marxen & Co., , 10, 1195, 181, 16, 19, 2, 24 und Hans Jepsen in Schleswig, Gallberg 8, . Erzeugnis, ist nach Bestätigung des im Vergleichs⸗ Jahre, angemeldet am termin vom 7 1. i939 angenommenen Vergleichs aufgehoben worden.
Schleswig, den 4. November 19483.
Iserlohn, den 6. November 1943. ) Das Amtsgericht.
Das Amtsgericht.
Nr. 266 FSernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33 —
Berlin, Sonnabend, den 13. November, abends
wm mer er me
Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich.
Berichtigung des Erlasses über die Erfüllung von Forde— rungen Deutscher gegen die ehemalige polnische Post- und Telegraphenverwaltung in Nr. 262. . .
Anweisung Nr. 3 der Wirtschaftsgruppe Bekleidungsindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete über Anfertigung von „R“-Arbeitskleidung vom 11. November 1943.
Bekanntmachung Nr. 1 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete zur Durchführung der Anordnung X43. Vom 12. November 1943.
Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts Teil II Nr. 37.
Amtliches
Deu tsches Reich
Berichtigung In dem in der Nummer 262 veröffentlichten Erlaß über die Erfüllung von Forderungen Deutscher gegen die ehemalige
polnische Post⸗ und Telegraphenverwaltung muß es im Kopf statt „5. November 1943“ heißen: „3. November 1943“.
Anweisung Nr. 3 der Wirtschaftsgruppe Bekleidungsindustrie als Bewirtschaf⸗ tungsstelle des Reichsbeauftragten für Kleidung und ver⸗ wandte Gebiete über „Anfertigung von „Rr-⸗Arbeitskleidung“ vom 11. November 1943
Auf Grund der Anordnung Nr. VII /43 des Reichsbeauf⸗— tragten für Kleidung und verwandte Gebiete (Deutscher Reichsanzeiger u. Prxeußischer Staatsanzeiger Nr. 89 vom 12. April 1943) in Verbindung mit §s§ 10, 12 —–— 15 der Ver⸗ ordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. De— zember 1942 — RGBl. 1 S. 686 — wird mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete folgendes angeordnet:
§51
Vom 15. November 1943 ab müssen 70 z der Stoffe, die für Berufskittel und Wickelschürzen vorgesehen sind, zur An— fertigung von „R“-Arbeitskleidung — „R'-Knopfkittel, „R“ Schlupfkittel, „K-Schürzenkleider — verwendet werden.
Diese Vorschrift gilt für alle noch nicht zugeschnittenen Stoffe ohne Rücksicht auf den Inhalt der laufenden Aufträge.
§ 2
Die in 51 vorgeschriebene „R“ Arbeitskleidung muß fol⸗
genden Vorschriften entsprechen:
— —
Stoffhöchstverbrauch Armel 1
Mindest Größe Länge *)
Oberweite Hüftweite lang
260 em 280 em 295 cm 310 em 330 em
40 110 104 42 112 110 1 114 116 465 116 124 48 18 26 1360 50 120 ĩ 138.
235 em 250 cm 270 em 295 em darf 159, auf Größe 48 nicht überschreiten
225 erm
Die Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete hat gemäß z 17 der Anordnung 43 vom 21. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanzeiger u. Preußischer Staatsanzeiger Nr. 3 vom 5. Januar 1943) für dieses Arbeitskleid die Punkt— bewertung wie folgt festgesetzt: .
zellwollene Gewebe kunstseidene Gewebe mit kurzem Aermel . 20 Punkte 12 Punkte mit langem Aermel . 24 Punkte 15 Punkte Auch die Abgabe an den Verbraucher hat nach 5 17 zu der vorstehend genehmigten Punktbewertung zu erfolgen.
§5 4 (Aus nahmen) in begründeten Einzelfällen kann die VWirtschaftsgruppe
Bekleidungsindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗ beauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete Aus⸗ nahmen von den Bestimmungen dieser Anweisung zulassen (Ausnahmegenehmigung).
Sie kann die Ausnahmegenehmigung an Auflagen oder Be⸗
8, knüpfen. J
egründete Anträge der Betriebe auf Erteilung von Aus⸗ nahmegenehmigungen sind bei der zuständigen fachlichen Gliederung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft (Fachgruppe und e, einzureichen.
*) Längenmaß fertig genäht (von Mitte der Schulter an ge⸗ ue Saum — 2 em, 1 em genäht. ;
ie Stoffberechnung basiert auf einer Stoffbreite von 78 em zu⸗ züglich 5 / fü Ven J
nitt.
§5 5 Stravorschriften) Zuwiderhandlungen gegen die Anweisung werden nach den S8 10, 12— 15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 bestraft.
§ 6
Inkrafttreten)
Diese Anweisung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luremburg und den besetzten Gebieten Kärnten und Krains.
Berlin, den 11. November 1943.
Wirtschaftsgruppe Bekleidungsindustrie als Bewirtschaftungs⸗ stelle des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete.
Börries, stellvertretender Leiter.
Bekanntmachung Nr. 1
der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete zur Durchführung der Anordnung X43
Vom 12. November 1943
In Ausübung des in 54 der Anordnung X43 der Reichs⸗ stelle für Kleidung und verwandte Gebiete vom 1. August 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 177 vom 2. August 1943) gemachten Vorbehalts wird mit Zustimmung des k ange⸗ ordnet: ;
() Vom 15. November 1943 ab 6 1 Paar Strümpfe oder Socken auf die gesperrte 4. Reichskleiderkarte für Er⸗ wachsene abgegeben werden und zwar 1. an Frauen gegen Abtrennung des am 15. November 1943 fälligen Bezugsnachweises D und von 4 Punkten der am 1. Oktober 198ꝑ3 fällig gewordenen Bezugsabschnitte der 4. Reichskleiderkarte; an Männer gegen Abtrennung des am 1. Oktober 1943 fällig gewordenen Bezugsnachweises C und von 4 bis 56 Punkten der am 1. Oktober 1943 fällig gewordenen Bezugsabschnitte der 4. Reichskleiderkarte.
(2) Strümpfe, Sportstrümpfe und Sportstutzen über 100 g, die in der Kleiderkarte mit 8 Punkten bewertet sind, sind von der Freigabe ausgeschlossen.
II1 .
(1) Die Bekanntgabe tritt am Tage der Verkündung in Kraft.
3 Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal—⸗ tung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxem⸗ burg und im Bezirk Bialystok. .
Berlin, den 12. November 1943.
Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete. Hagemann.
Bekanntmachung
Die am 11. November 1943 ausgegebene Nummer 37 des Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält:
Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Dritten Zu⸗ satzaböommens zum Abkommen über den deutsch⸗schweizerischen Verrechnungsverkehr. Vom 30. Oktober 1943.
Dreiundfünfzigste Verordnung zur Eisenbahn⸗Verkehrsordnung. Vom 30. Oktober 1943. .
Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtvertehr beigefügten Liste. Vom 1. No— vember 1943.
Dritte Bekanntmachun ru Rechtsschutz für schwedische Staatsangehörige. ber 195. . .
Dritte Bekanntmachung über Erleichterungen auf dem Gebiete des Patentrechts im Königreich Schweden. Vom 9. Novem⸗ ber 1943.
Umfang; /. Bogen. Verkaufspreis: (, 15 Re. Postversen⸗ dungsgebühren: 0, 3 Kan für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96200.
Berlin NW 40, den 12. November 1943.
Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
über Erleichterungen im gewerblichen Vom 9. Novem⸗
Nichtamtliches
Der Königlich Afghanische Gesandte in Berlin, Herr Allah Nawaz Khan, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der Königlich Dänische Gesandte in Berlin, Herr Otto Carl Mohr, hat Berlin am 8. November d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat V. de Steensen-⸗Leth die Geschäfte der Gesandtschaft.
Der Finnische Gesandte in Berlin, Herr T. M. Kivi⸗ mä i, hat Berlin am 30. Oktober d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat Edvin Lundström
die Geschäfte der Gesandtschaft.
Aus der Verwaltung
Kriegsschäden an Wertpapieren
Bei dem Verlust eines Wertpapiers durch kriegerische Ein—⸗ wirkung gelten nach der Siebenten Durchführungs- und Er⸗ gänzungsverordnung zur Kriegssachschädenverordnung die Vor⸗ schriften dieser Verordnung auf Grund des 8 37 Abs. 1è0RGBl. 1 S. 1547). Wertpapiere im Sinne dieser Verordnung sind Aktien—⸗ urkunden und Zwischenscheine von Aktiengesellschaften oder Kom⸗ manditgesellschaften auf Aktien, Anteilscheine der Deutschen Reichsbank, Kuxscheine bergrechtlicher Gewerkschaften, soweit sie ihren Sitz im Inland haben, ferner Anteilscheine von deutschen Kolonialgesellschaften, Genußscheine von Unternehmungen (In— land), Schuldverschreibungen auf den Inhaber, wenn der Schuldner seinen Wohnsitz (Sitz) oder seine Hauptniederlassung im Inland hat, und zwar auch dann, wenn sie auf den Namen eines bestimmten Berechtigten umgeschrieben sind, weiter Teil⸗ schuldverschreibungen einer Anleihe, die durch Indossament über⸗ tragen werden können, wenn der Schuldner seinen Wohnsitz oder seine Hauptniederlassung geändert hat, sowie Gewinnanteilscheine und Zinsscheine zu Wertpapieren der vorstehend bezeichneten Art.
Den Vorschriften dieser Verordnung unterliegen nicht Schuld⸗ verschreibungen, auf die das im Großdeutschen Reich geltende Recht nicht anzuwenden ist. Das gleiche gilt für Ertragsscheine zu solchen Schuldverschreibungen.
Erachtet der Aussteller eines Wertpapiers es als nachgewiesen, daß das Wertpapier vernichtet worden ist, so hat er dem bis— herigen Inhaber eine neue Urkunde (Ersatzurkunde) zu erteilen, die dem vernichteten Wertpapier gleichsteht, auch wenn sie in der Form der Ausstellung und in der Unterschrift von ihm abweicht. Wird sie unter der Nummer oder der sonstigen Bezeichnung des vernichteten Wertpapiers ausgestellt, so ist sie ausdrücklich als „Ersatzausfertigung“ zu bezeichnen. Die Kosten der Erteilung der Ersatzurkunde hat der bisherige Inhaber zu tragen. Er kann vom Reich Erstattung der Kosten verlangen; für das Verfahren gelten die Vorschriften des Kriegssachschädenrechts sinngemäß. Sieht der Aussteller die Vernichtung als nicht nachgewiesen an und lehnt er deshalb die Erteilung einer Ersatzurkunde ab, so kann der Beschädigte beantragen, 23 das Wertpapier aufgerufen wird. Extragsscheine können nicht aufgerufen werden.
Der Geschädigte hat in dem Antrag für die Aufrufung die genaue Bezeichnung, insbesondere die Nummer und das sonstige Unterscheidungszeichen des Wertpapiers anzugeben. Ueber den Antrag entscheidet die Feststellungsbehörde; vor der Entscheidung ist der Aussteller des Wertpapiers zu hören. Dem Antrag kann nur für bestimmte Wertpapiere stattgegeben werden. Das Wert⸗ papier wird durch Aufnahme in die Sammelliste aufgerufener Wertpapiere, herausgegeben von der Deutschen Reichsbank, auf⸗ gerufen. Durch den Aufruf wird jeder Inhaber des Wertpapiers verpflichtet, sich unter Vorlegung des Papiers einschließlich der Ertragsscheine unverzüglich bei dem Aussteller zu melden.
Wird das aufgerufene Wertpapier binnen einer Frist von drei Monaten von dem Tage ab, an dem die den Aufruf enthaltende Nummer der Sammelliste in Berlin ausgegeben worden ist, dem An⸗ tragsteller nicht vorgelegt, so hat dieser dem Geschädigten eine Ersatz⸗ urkunde zu erteilen. Mit der Ausstellung der Ersatzurkunde wird das aufgerufene Wertpapier kraftlos. Inwieweit sich das Kraft⸗ loswerden auf die bereits ausgegebenen Ertragsscheine erstreckt, bestimmt sich nach den für eine Kraftloserklärung des Wert⸗— papiers geltenden allgemeinen Vorschriften. Ergibt sich nach⸗ träglich, daß die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ersatz= urkunde nicht vorgelegen haben, so kann jeder, der durch die Ausstellung der Ersatzurkunde einen Schaden erlitten hat, vom Reich Entschädigung verlangen. Für den Entschädigungsanspruch gelten die Vorschriften des Kriegssachschädenrechts sinngemäß. Der , wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß ein Kreditinstitut es unterlassen hat, die im Zeitpunkt eines Aufrufs bei ihm bereits hinterlegten Wertpapiere darauf zu prüfen, ob sie von dem Aufruf betroffen werden.
Wird auf Grund dieser Vorschriften für den Verlust eines Wertpapiers Entschädigung gewährt, e gehen die dem Ge— schädigten zustehenden Rechte an dem Wertpapier und die ihm daraus zustehenden Ansprüche auf das Reich über. Das Reich kann solche übergegangenen Ansprüche aus Wertpapieren gegen⸗ über dem Verpflichteten auch dann geltend machen, wenn es' die Urkunde nicht vorlegt. In diesem Falle haftet der Verpflichtete, sofern nicht die Vernichtung der Urkunde nachgewiesen wird, nur soweit, als ihm nach Einlösung aller ihm vorgelegten Wert—= papiere . Ausgabe gegenüber dem Sollbetrag der aus— gegebenen Wertpapiere ein Ueberschuß verbleibt. Dies gilt aber nicht für Ansprüche aus Ertragsscheinen, die vor dem Inkraft⸗ treten dieser Verordnung fällig geworden sind.
Diese Verordnung des Reichsministers des Innern, die im RGBl. 1 Nr. 96 S. 632 / 84 veröffentlicht ist, tritt am 18. No=
vember 1963 in Kraft.
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