1943 / 270 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Nov 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 270 vom 18. November 1943. S. 2

Anordnung 1V/43

des Reichsbeauftragten für Verpackungs mittel (Erfassung gebrauchter Papiersäcke)

Vom 15. November 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. J S. 686) in Ver⸗ indung mit der Verordnung über die Einsetzung eines Reichs. beauftragten für Verpackungsmittel vom 8. Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 38 vom l6. Februar 1943) wird im Einvernehmen mit dem Reichs⸗

Bekanntmachung .

Auf Grund des 5 1 des Gesetzes über die n n, , munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGGBl. 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die 9 volls- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 193 RGBl. IS. 479 dem Runderlaß des n des Innern vom 14. Juli 1942 1 90842 5 00 MBliV. vom 22. Juli 1942, S. 1481 über 4 , . der Zuständigkeit bei der Einziehung kamm*unistischen wer. / mögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichs⸗

chsministers

ebruar 1943

nung entsprechender Pfandmarken liefern. Bei jeder Weiter⸗ veräußerung der Ware sind die Pfandmarken weiterzugeben und zu berechnen.

( Die, Empfänger der entleerten Papiersäcke haben die der abgelieferten Menge entsprechenden Pfandmarken ent⸗ gegenzunehmen und zu vergüten. .

(5) Die Verteilungsstelle für Säcke löst die von zugelassenen Reinigungsanstalten eingereichten Pfandmarken ein.

85838

Ausnahmen

eingezogenen Ver⸗ mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 141 RG. i S. . wird das inländische bzw. hinterlassene Vermögen der nachstehenden Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen: . . Becker, Hans Israel, geb. 3. 12. 1904 in Berlin, zul. wohnh. gew. Berlin, Sebastianstr. 79. Czerninski, Werner Isrgel, geb. 8. 2. 193 in . w. Berlin, Dircksenstr. . „Ezerninski, Edith Sara, geb. . geb. 24. J. 1898 in Passenheim, Zingster Str. 9, Czerninski, Leo Israel, geb. 14. 11. 1894 in Ma⸗ suren, zul, wohnh. gew. Berlin, Zingster Str. R. Ba sch, Eva⸗Marie Sara, geb. 10. 6. 1909 in Berlin, zul. wohnh. gew. Berlin C2 Weinbergsweg 3, Fließ, Hertha Sara, geb. Davidsohn, geb. 12. 5. 1891, il. wohnh. gew. Berlin W 50, Nachodstr. 15, „Fließ, Hermann Israel, . 6. 1930, zul. wohnh. gew. Berlin W ö, Nachodstr. 15, Ho ps dal, Hedda Sara, geb. Gerson, geb. 19. 10. 1893 in Berlin, zul. wohnh. gew. Berlin-Charlottenburg, Bleibtreustr. 31, ; Pagel, Max Ifrael, geb. 22. 10. 1891 in Berlin, zul. wohnh. gew. in Berlin SW 19, Kommandantenstr. 63/64 Pagel, Martha Sara, geb. Leopold, geb, 20. 2. 1906 in Warburg, zul. wohnh. gew. in Berlin SsW ig, Kom⸗ mandantenstr. 63 / 64, . „Simon sohn, Betty Sara, geb. Lesheim, geb. 17. 9. 1880, zul. wohnh. gew. in Berlin NW 87, Flensburger Straße 30, . Weinberg, Chana Sara, geb. Formeinski, geb. 6. 1.

Verwertung des

5 NMB - 3234 chs beg ftraste

[ ö i reichs bes j j Steine und Erden sowie mit Zustimmung des Reichswirt⸗ schaftsministers und des Reichskommissars für die Preis⸗ bildung angeordnet:

Ablieferungspflicht

([) Verbraucher von Zement, Kalk (ausgenommen Dünge⸗ kalk, Gips und Kreide haben die Papiersäcke, in welche diese Erzeugnisse verpackt waren, unverzüglich nach Entleerung zu je 590 Stück gebündelt an zugelassene Reinigungs⸗ anstalten oder an Altpapierhändler abzuliefern.

(2) Verbraucher, die diese Erzeugnisse in geringeren Mengen Säcke auch an ihren Lie⸗ n ist dieser zur Ablieferung der Säcke ver⸗

Frankfurt, zul. wohnh. ge

als 50 Säcke beziehen, können die

ferer abgeben; dan

(3) Die Säcke sind bis zur Ablieferung trocken aufzu⸗ bewahren.

(I) Für die Erfüllung der Verpflichtungen aus § 1 wird ein Pfand von 0,20 Reichsmark je Sack unter Verwendung von Pfandmarken erhoben.

(2) Die Pfandmarken werden von der Verteilungsstelle für Säcke des Reichsbeauftragten für Verpackungsmittel Gerlin⸗ Charlottenburg 2, Hardenbergstraße 155 ausgegeben; sie lauten über 1, 2, 10, 40 und 60 Reichsmark.

(G3) Die Hersteller der in 51 genannten Erzeugnisse dürfen diese Erzeugnisse in Säcken nur gegen Abgabe und Berech⸗

(1) Die Ablieferungspflicht nach 8 1 besteht nicht, wenn die Erzeugnisse unter der Vereinbarung geliefert werden, daß der Empfänger die wiederverwendungsfähigen Papiersäcke dem Lieferer zurückgibt; in diesem Falle ist der Lieferer ver⸗ pflichtet, bei Rückgabe der Papiersäcke die Pfand marke zurück— zunehmen und zu vergüten. : .

(2) Der Reichsbeauftragte für Verpackungsmittel behält sich vor, im Einzelfall Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen; Anträge auf il as ung, von Aus⸗ nahmen sind über die zuständige Gliederung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft einzureichen.

84 Strafvorschriften Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach 55 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 868

Inkrafttreten und Geltungsbereich

Diese Anordnung tritt am 15. Dezember 1943 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der ,, 2 sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok. .

Berlin, den 15. November 1943.

Der Reichsbeauftragte für Verpackungsmittel. Dr. Gruber.

1886 in Warschau, zul. wohnh. gew. in Berlin NW al, Emdener Str. 54.

8 ti oh aft stet

Festgestellte Vermögenswerte sind dem Oberfinanzpräsi⸗

Berlin⸗Brandenburg, Vermögensverwertungsstelle,

Berlin NW 40, Alt Moabit 143, zu melden. Berlin, den 16. November 1943. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin.

Berufserziehung und Berufsnachwuchslenkung

„Beruf heißt nicht, etwas tun, um Geld zu verdienen, sondern um seinem Volk zu dienen.“

Ein Vortrag von Ministerialrat Stets

Vor einem Kreis fachlich interessierter Personen aus Staat, Partei und Wirtschaft sprach am Mittwoch Ministerialrat Stets und der Berufsnachwuchs⸗ ug davon aus, daß uns das Jahr 1943 im Arbeits⸗ einsatz die stärkste Anspannung gebracht habe, die wir jemals zu verzeichnen hätten. Die Maßnahmen zur Lösung der damit zu⸗ sammenhängenden Fragen seien gekennzeichnet durch die Mohili⸗ sierung der Frauen und durch die ÄAuskämmung des zivilen

über Fragen

der Berufserziehung lenkung. Er gi

Bekanntmachung, betr. Zulassungskarten Folgende Zulassungskarten sind ungültig: Prüf⸗Nr. 55 805 vom 25. 8. 1941 „Krischna“ Abenteuer im (In fremder Sprache) Verfalltag: 5. 11. 1943. Gültig nur Nr. 59 270 vom 13. 16. 1943. . Prüf⸗Nr. 56 307 vom 22. 12. 1941 „Schwarz auf Weiß“. Gültig nur Nr. 59 420 vom 14. 10.

indischen Dschungel.

Angesichts des großen Bedarfs an Arbeitskräften, den Deutsch⸗ land gegenwärtig habe, erhebe sich die Frage, ob wir uns unter diesen Umständen noch eine Berufsausbildung leisten können, und ob es nicht richtiger sei, statt der Frau, die aus ihren häuslichen Pflichten herausgenommen werde, sogleich den Jugendlichen nach seiner Schulentlassung an einen Arbeitsplatz zu stellen. Die gleiche Ueberlegung, so sagte der Redner, die in diesem Zusammenhang stattgefunden habe, sei schon zu Beginn des Weltkrieges an die für den Arbeitseinsatz zuständigen Stellen herangetreten. habe sich niemand um die Fugend gekümmert. Da sie außerdem durch die hohen Löhne angelockt worden sei, die die Wirtschaft zu dieser Zeit bezahlt habe, so sei als Folge in den Jahren 1917ñ18 immer stärker die Tatsache in Erscheinung getreten, daß Deutsch⸗ land keine Lehrlinge und in der

Verfalltag: 5. 11. 1943.

Prüf⸗Nr. 59 336 vom 18. 9. 1943 „Ist denn hier keine Be⸗ dienung?“ (Werbetonfilm. Verfalltag: 27. 10. 1943. Gültig nur Nr. 59 463 vom 12. 10. 1943.

Prüf⸗Nr. 43 574 vom 3. 10. 1936 mit Ausfertigungsdatum vom 8. 40. 1935 „Stolberg, das alte historische Harzstädtchen“. Verfalltag: 4. 11. 1943. Gültig nur Nr. 59 473 vom 18. 10.

Prüf⸗Nr. 56 522 vom 3. 1. 1942 „Kunst und Handwerk im Baherischen Wald“. Verfalltag: 5. 11. 1943. Nr. 59 480 vom 18. 10. 1943.

Vrüf⸗Nr. 56 476 vom 22. 12. 1941 „Werken und Gültig nur Nr. 59 431 vom

Gültig nur Folge keine Facharbeiter gehabt

Als der gegenwärtige Krieg ausgebrochen sei, habe entschieden werden müssen, ob die Berufsausbildung während des Krieges fortgeführt werden solle oder nicht. deutig bejaht worden. sähen wir heute.

Verfalltag: 18. 10. 1943. 18. 10. 1943. 57 549 vom 14. 9. 1942 „Der Goldschatz der

Verfalltag: 5.

Diese Frage sei aber ein⸗ Wie wichtig diese Einstellung gewesen sei, Hätte der Staat die Dinge ebenso laufen lassen wie 1914, so besäßen wir jetzt in einem rüstungswichtigen Krieges keinen Nachwuchs an Facharbeitern für Wir hätten dann auch keinen qualifi⸗ eer und Marine und Luftwaffe, ins⸗ chnischen Truppenteile.

Indianer“. Nr. 59 483 vom 19. 10. 1943. Prüf⸗Nr. 57 550 vom 14. 9. 1942 falltag: 5. 11. 191 Prüf⸗Nr. 53 gad vom 26. 6. 1940 „D falltag: 5. 11. 1943.

Gültig nur

abschnitt des unsere Kriegswirtschaft.

zierten Nachwuchs für H besondere nicht für die te schiedenheit werde heute der Grundsatz vertreten, daß die Arbeitseinsatzes bilde, auf die man jederzeit zu⸗ sondern daß sie etwas lernen müsse, um die gaben zu erfüllen, die heute an den deutschen Mens. Aus diesem Grunde sollten auch alle Hoch- und gleichgültig ob es sich um handele, ihre Fortbildung forts daß der Nachwuchs auß Auch die Frage, ob die Berufsau Gebieten möglich sei, habe ihre Ja gefunden. werde sich bei der Arbeit sagt, so hätte das bedeutet, daß wir an feindlichen Terror zerstörten Bezirks

wir ihn also selbst aufgegeben hätten. habe der Führer dem deutschen Städte nach Beendigung des Krieges binnen ku aufgebaut werden würden. onnen, so wollten die Bewohner der zers irgendwelche fremden jungen eigenen Jungen und Mädel, al gaben betraut Arbeitseinsatz, Gauleiter daß die Schulabgänger de

Zauberkiste“. Ver⸗ 3. Gültig nur Nr. 59 486 vom 19. 10. 1943. er Geisterkönig“. Ver⸗ Gültig nur Nr. 59 487 vom 19. 10. 1943. ie gestohlenen Gültig nur Nr. 59 488

Prüf⸗Nr. 57 S38 vom 10. 11. 1942 „Hunde mit der Melde— Verfalltag: 11. 11. 1943. vom 10. 11. 1

Mit aller Ent⸗

keine Reserve des Verfalltag: 5. 11. 1943. rückgreifen könne, vom 19. 10. 1943. stenll * nr ben Fachsthüler, zungen oder Mädchen etzen aus der Erkenntnis heraus, erordentlich groß sein müs 3ͤbildung in den luftgefährdeten Beantwortung mit einem klaren ie im einzelnen praktisch möglich sei, Hätten wir aber nein ge— die Zukunft des von dem nicht mehr glaubten, daß Erst vor wenigen Tagen die zerstörten rzer Frist wieder Werde aber mit dieser Arbeit be⸗ törten Städte dazu nicht Leute heranziehen, sondern ihre so den Nachwuchs, mit diesen Auf⸗ Der Generalbevollmächtigte Sauckel, habe erst vor kurzem bestimmt, 38 Jahres 1944 grundsätzlich im Heimat-

j 942 „Die Heinzelmännchen“. Verfalltag: 14. 11. 1943. Gültig nur Nr. 55 507 vom 29. 10.

5b 220 vom 3. 12. 1941 „Geschwindigkeit und Verfalltag:

elbst zeigen. Sicherheit“. Nr. 59 495 vom 28. 10. 1943.

Prüf⸗Nr. 56 234 vom Verfalltag: 14. 11. 1943. vom 28. 10. 1943.

Prstf⸗ Nr. Sz 7 Verfalltag: 14. 11. 1943.

27. 11. 1941 „Kleine Weltreise durch ; ; 5 , se, , . Vi

Gültig nur Nr. Sg 5is , de hrt; 1 1941 „Natur und Technik“. Gültig nur Nr. 59 520 vom 28. 10.

Prüf⸗Nr. 57 557 vom 14. 9. 1942 Adler“. Verfalltag: 14. 11. vom 29. 10. 1943.

„Am Horst der wilden Gültig nur Nr. 59 504

er durch die Meldepflicht der Jugendlichen alljährlich jeden Jungen und jedes Mädel erfasse, und zum andern dadurch, daß das Arbeitsamt das Recht besitze, die Zustimmung zur Einstellung eines Lehrlings zu geben. as nun den Einsatz der Jungen an—⸗ gehe, die nach ihrer dreijährigen Lehrzeit jetzt zum Arbeitsdienst und dann zur Wehrmacht eingezogen würden, so dürfe er nicht auf, die Bedürfnisse des Krieges abgestellt sein, sondern auf die Aufgaben ausgerichtet werden, die uns nach Kriegsende er— warteten. Anders sei es bei den Mädchen, die mit Ausnahme einer kurzen Unterbrechung ihrer Arbeitsdienstpflicht in ihrem Beruf blieben und deren Einsatz demnach weitgehend von den Gesichtspunkten des Krieges hne, sein könne. Bei dem Grundsatz der gerechten Verteilung des auszubildenden Nach⸗ wuchses komme es weitgehend darauf an, deß jeder Beruf sowohl zahlenmäßig als auch qualitäts mäßig den ihm gebührenbelt An⸗ teil erhalte. Gerechtigkeit nach der Seite der Jugend werde dahin angestrebt, daß der Gesichtspünkt der Eignung und der einer guten Ausbildung in den Vordergrund gestellt werde. ;

Ministerialrat Stets wandte sich in diesem Zusammenhang mit Nachdruck gegen den zeitweilig erhobenen Vorwurf, daß seitens der Berufsberatung ein Zwang ausgeübt werde. Schon deshalb, weil hinter jeder Entscheidung ein menschliches Schicksal stehe, weil durch jeden Druck der Ablauf eines ganzen Lebens bestimmt werde, komme ein Zwang nicht in Betracht. Da aber immer wieder in einige wenige Berufe mehr junge Leute hinein wollen, als Ausbildungsstätten vorhanden seien, so sei es die Aufgabe der Berufsberatung, die Jungen durch die Eltern in die Lage zu ver⸗ setzen, diesen Tatbestand richtig zu bewerten. Immer wieder müsse den Jugendlichen gesagt werden, daß Beruf nicht heiße, etwas tun, um Geld zu verdienen, sondern um seinem Volke zu dienen. Auf dieses Erkennen der Inge sei die Arbeit der Be⸗ rufsberatung weitgehend abgestellt. Sie habe andererseits. auch die Aufgabe, der Fugend die große Zahl der Berufe aufzuzeigen, die die Vielgestaltigkeit ihrer Heimat, aufweise.

Warnung vor überhöhten Freiverkehrskursen

Der Reichswirtschaftsminister hat an die Ständige Kommlssion für amtlich nicht notierte Werte ein Schreiben gerichtet, in welchem er die beteiligten Kreise warnt und Maßnahmen an⸗ droht, wenn die Entwicklung der Kurfe der Freiverkehrswerte sich nicht dem Rahmen der Kursstopbedingungen anpassen würde.

Die „Bankwirtschaft“ hat zu den Freiverkehrswerten und zu der Entwicklung einige ergänzende Ausführungen gemacht. Vom Ministerium waren für die notierten Werte Vorschriften er⸗ lassen worden, um die Kurse renditenmäßig und entsprechend der Rentabilität auf einem Stand zu halten, der sich verant— worten lasse. Von diesen Maßnahmen, wie Meldepflicht, Ab⸗ forderung und Kursstop, waren die Freiverkehrswerte ausge⸗ nommen worden. Allerdings war mit dieser Belassung in der technisch bedingten Sonderstellung die Erwartung verknüpft, daß die Käufe in diesen Papieren sich in den Grenzen derjenigen für die amtlich notierten Kurse halten würden. Der Ge ichts⸗ unkt des größeren Risikos und der Umstand, do es s bei iesem Marktgebiet um wenig gängige Werte“ handelte, chienen die Herauslassung der freien Werte unbedenklich zu machen. Es ist jetzt der Eindruck entstanden, daß ein un en i fn starkes Interesse für die Freiverkehrswerte aufgetreten ist, weil sich hier ejne Möglichkeit ergiht., in den Besitz der Mangelware Aktie“ zu gelangen. In der Folge sind auf diesem Markt Kurse , , die sich durch nichts rechtfertigen lassen. Wie der Minister ankündigt, setzen sich die Käufer der Gefahr aus, die zu einem übersteigerten Kurs erworbenen Werte zu einem niedrigen Abrufkurs abliefern zu müssen.

bezirk ausgebildet werde auch in anderen Gebieten untergebracht seien. fsnachwuchslenkung im einzelnen angehe, so sei die stets sinkende Geburten⸗ Kurve in der

Prüf⸗Nr. 53 91tz vom 25 n sollten, gleichgültig

krone“. Verfalltag: 14. 11.

vom 19. 10. 1943. Prüf⸗Nr. 56 347 vom 29.

Zauberwald“. Ve

vom 29. 10. 1943

6. 1940 „Die verlorene Kön 1943. Gültig nur Nr. 59

12. 1941 „Die blaue Blume im rfalltag: 14. 11. 1943. Gültig nur Nr. 59 508

Prüf⸗Nr, 55 738 vom 12. 8. 1941 „3 Silben nur sagen“ (Werbefilm). Verf 0 vom 27. 10. 1943.

Prüf⸗Nr. 56 474 vom Verfalltag: 11. 11. 1943.

ob sie gegenwärtig

Was die Beru hu bexücksichtigen, daß wir uns durch zahl bis 1933 auf einer absteigenden Jungen und Mädchen befänden, die Diesem R

ahl der aus⸗ is 1947 an⸗ ückgang gegenüber stehe eine außer⸗ fs, der sich daraus erklärt, daß chaft ständig zugenommen habe, K gehemmt worden sei. hr Aushildungsstätten zur Verfügung ständen, Das dritte wesentliche Merkmal sich heute einseitig auf einige wenige

zubildenden halten werde. ordentliche Steige der Ausbildungswille der Wirts und auch nicht durch den Krieg es, daß heute me als Lehrlinge vor seien die Berufswünsche, die Berufe zusammenballten.

sollst Du mir alltag: 11. 11. 1943. Gültig

rung des Bedar

nur Nr. 59 4 So komme 5. 1. 1942 Fliegende Menschen“.

Gültig nur Rr. 55 339 vom 19. 10. handen seien

Wirtschaft des Auslandes

Die Aufgaben der französischen Wirtschaft = Ausführungen des Ministers Bichelonne

Paris, IJ. November. Einem Vertreter der Zeitschrift „La Voli⸗ tique Francaise“ machte der Minister für indüftrielle Produktion, Bichelonne, wesentliche Ausführungen über die Umstellung der französischen Wirtschaft und über das stärkere Eingreifen des Staates. Bichelonne erklärte, daß er für eine staatlich gelenkte Wirtschaft sei. Der Staat müsse in die nationale Produktion ein= greifen, sie leiten und regeln, vor allen Dingen müsse er die Politik und die Wirtschaft des Landes aufeinander abstimmen. Um dies zu erreichen, müßten von der Regierung genaue Anweisungen gegeben

verden. Man dürfe sich nicht scheuen, entscheidend einzugreifen, um

Prüf⸗Nr. 56 417 vom falltag: 4. 11. 194 Berlin, den J. November 1943. Der Leiter der Filmprüfstelle. v. All wörden.

27. 1. 1942 „Deutscher Boden“. Ver⸗

it . ü Aufsrbhceh 3. Gültig nur Rr. S5 1g vom elo. 1513. ien faber

Stellen sei es, daf Vor allem m vorhandenen knappen und staatspolitischen Bedeut exhielten. Der Staat habe

r für den richtigen Arbeitseins orgen, daß alle Berufe ihren Anteil er. se darauf hingewirkt werden, daß von dem chs alle Berufe einen ihrer Aufgabe ung entspre enden gerechten Anteil dazu die Möglichkeit geschaffen, indem

atz zuständigen

die großen Wirtschaftsprobleme zu löfen. Der Staat habe die Auf⸗ gabe, in zwei Richtungen zu wirken. In winrtschaftlicher Hinsicht habe er den Mitgliedern der beruflichen Genossenschaften die Richt⸗ inien über die zu erreichende Produktion zu geben, in sozialer Hin⸗ sicht müsse er der Schiebsrichter zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern sein. .

und Staatsanzeiger Nr. 270 vom 18. November 1943. 8 3

Der Minister gab eine Rei Aufgaben im einzelnen dur in den letzten 50 Ja liberalismus geherrsch durchaus möglich, des Landes richten. Das „L als Franzose nicht mehr di ischen Bergwerk französische Landwirtschaft ßgebend sei, daß nom Ausland un

he von Bei chzu führen se hren die falsche Vorstell t. Zwar sei eine weltwi fe sich eben nich Laissez faire, ilden. Er wol e durch die

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spielen, wie die ge In Frankreich habe ung des Wirtschafts⸗ rtschaftliche Sarmonie ht gegen die Interessen Aissez passer“ könne er lle nicht zusehen, daß etwa Pittsburger Minen und die de aus Kanada ausgeschaltet Kohle habe und in dieser

Und die wirtschaftliche Wirtschaftlicher Patrio⸗ artiebestrebungen r Wwischenstaatlicher Warenaustauf Auch Frankreich müsse von dem Kriege angewandt habe, ab⸗ enen Reichtümer mehr ausbeuten. der Nachkriegs⸗

Aufmerksamkeit zu die Bauxitgewinnun Spanien in seiner uch kapazitätsmäßig vom Auslan förderung ungenüg Verfügung stand, reich stützke.

vinzen Barcel deckt worden, dere ĩ Auf industrieller dungstätigkeit zur Ilumin jumindu trie

Bud apest, 17. Novemb 180,73 6, Berlin 1365, 26, Mailand 17,77, New York II, 71, Sofia 4,15

London, 17. No

und hat in diesem Zus g als nationalwichtig er Aluminiumver

ammenhang bereits J r Bisher war ʒorgung sowohl rohstoff⸗ als da die Bauxit⸗ luminiumhütte zur infuhr aus Frank⸗ erstätten in den Pro— Cadiz und Sevilla ent⸗ g aber im einzelnen noch nicht be— rde eine lebhafte Grün⸗ leistungsfähigen eigenen Juli 1948 gegründeten S. A. wurde unter z ug die Genehmi⸗ hütte mit einer Fahres— fangskapital dieser neuen r Investitionen demnächst

Ferner wurde Namen Empressa l Valladolid eine richtet, deren Inbetriebnahme mit 5000 t bis Ende September 1945 kapital wurde auf 40 Mill. Pe—⸗ Mill. Peseten auf das Nationale

er. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam t 2,78 12, Helsinti 6,90, London Faris 6,1, Prag 13,662, Preßburg „Zagreb 6,81, Zürich 86, 20. vember. (D. N. B.) New York 4,02 = 4,03 , offiz) 40,50, Montreal 4, 43 -= 4,47, Schweiz 17, 30 = 17,46, 16, Ss 16, 96, o3 6473, Schanghai Tschungking⸗Dollar —. Amsterdam, 17. Norember. D. N. B. Amtlich. Berlin zo, 1 -= 30,17, Italien Clearing) openhagen , Stockholm Zürich, 17. November. London 17,32, 22,5 ½, nom., Lissabon 17,70,

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Wer ihr nachgebe, ie Bezahlung mit Tages nichts mehr wert fein. die gleichen Mittel anwenden w ie würden Eisenbähnen, fand nehmen.

Alles Briefkurse.

168, öo B., Paris G., g, o0 B. Schweiz. Plätze 97, 00 G., 97,8 B., Kopenhagen S7, O9 G., S7, 90 B., Washington 4, is G., 4,20 B., Helsinki Kanada 3,77 G., B., Lissabon G.,

(D. N. B.) London G., Paris G., 16, 90 B., New York = G., 2,35 B., Zurich 1oi, So G., 9,20 B., Antwerpen G., 7,50 B., 9 B., Kopenhagen 91,55 G., 92,25 B., Prag . G., . B.

Anglo⸗argentinische E Aires, 17. November.

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Rom 22,00 G., 22,2 3.32 B., Madrid G., Türkei 17,60 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50

Oslo, 17. November. Berlin 1765,25 G., —— G., 4,40 B., Amsterdam 193,99 B., Helsinki s, 0 G., Stockholm 1od,55 G., 105, Rom G., 23,26 B.,

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Berichte von auswärtigen Devisenmãrkten Prag, 17. November. (D. N. B.

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London, 17. November.

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sterdam 13,27 G., 13,27 B., 60 G., 568,80 B., Kopen⸗ 8,90 G., 99,10 B., Madrid Mailand 99, 909 G., 106,10 B., New Y

„as G., öo, os B., Stockholm 594, 6 G. 10040 B., Belgrad 49,965 G., 50, 05 B., fia 30,47 G., 30, s3 B., Athen 16,68 G.,

Zürich 575, 00 G.

g der Vereinigung für deutsche Berliner Meldung des „D. N. B.“ m 17. November auf 74, 00 RM)

Die Elettrolyttupfernotierun Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut am 18. November auf 74, 00 RM (a für 100 kg.

Aufbau einer Aluminium⸗Industrie in Spanien

Die spanische Regierung wendet chen Aluminiumerzeugung erhöhte

Madrid, 17. November. seit einiger Zeit der heimis

. G., 50, 05 B., So

und Straffachen, 7. Attiengef m, S8. Qommanditgesensch aft

9. Dent s che Koloniatgefenlschaften,

6. Ans i jung ih. pon Wermayieren

Aufkündigung landschaftlicher mark⸗Pfandbriefe Serie II. Die in dem nachstehenden Nummern— angegebenen 4 igen landschaftlichen Reichs⸗

ent g . . us lofung uw. von

2. Zwangs ver 3. Aufgebote,

3. Aufgebote

Betreffs der Schuldverschreibung der Anheiheablösungsschuld Reiches von 195265 Nr. l00 IM sowie des Auslosungsscheins zu dieser Anleiheschuld Gr. 6 Nr. 37019 über 109 i ist die emäß § 1019 55. E. 334. 45.

Berlin, 15. November 1943.

Das Amtsgericht Berlin.

Betreffs der 4 igen Schatzanweisun⸗ sen des Deutschen Reiches von 1940 olge VII Buchst. K Nr. 35 339/42 über je 100 HM, Folge VII Buchst. H Nr. 11 6759 über je 500 RM ift die Zahlungssperre gemäß 5 1030 3P8S. erlassen worden. 456. F. 370. 3. Berlin, 15. November 1943. Amtsgericht Berlin.

Betreffs der 4 igen Schatz anweisun⸗ gen des Deutschen Reiches von 1940, a) Folge 19 Buchst. K Nr. 40 359 über V Buchst. Nr. 168763 über je 500 RM, e) Folge

1000 RAM i

456. F. 369. 43. Berlin, 15. November 1943. Amtsgericht Berlin.

Betreffs der

S 2 * r m. d. O.,

ö . Unfag⸗ und Invalidenverficherungen, Offene Dandel. nnd Qommanditgesensschaften,

14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, . Verschiedene Bekanntmachungen.

Vereinsbank, Augsburg, Nürnberg, erck, Finck C Co., Mün⸗

der 4 3igen (4535 36) Pomm. land⸗ schaftl. E. M⸗Pfandbriefe Serie II. Per 1. Juli 1943. zoJ0.— Ar. 15 557 13 977, 1009, Nr. 14 897 957 997 15 707 16387 397. . Nr. 12367 657 697 13 597 617

300. Nr. 10567 717 897 977 14217 467 497 547 557 917 99Y7,

200. Nr. 10 427 507 617 677 747 13 017 127 147 397 507,

100, Rr. 10327 677 837 847 237 Jö7 967 977 9M 11 307 37

ellstoff AG. „Alphalint“, rusberg / Westf. Hauptversammlung Dezember 1945, in Berlin, Hotel

Westfãälische 3.

des Deutschen Pommerscher

1533 319 über Einladung zur

am Montag, nachmittags 17 Uhr,

Bankhaus Brinckmann, Wirtz 4 Co,

verzeichnis Pommerschen mark⸗Pfandbriefe Wege der Auslosung zur Barzahlung ihres Nennwertes züm 2. 1. 1944 ge— kündigt worden. Wir fordern die

re Aktien hinterlegen und bis zur

ahl ungssperre Sauptversammlung

assen worden.

Tagesordnung: 1. Vorlage des Jahresabschlusses so⸗ wie des Geschaͤftsberichts des Vor— standes und des Bexichts des Auf— sichtsrats für das Geschäftsjahr 1543. Beschlußfassung Vorstandes und des

dort belassen. Hinterlegung hat so zeitig zu er⸗ dem Tage der Hinterlegung und dem Tage der Haupt⸗ versammlung mindestens drei Tage frei bleiben (4. 12. 1943). Im Hinterlegung bei einem deutschen No⸗ tar, bei der Reichsbank oder bei den oben bezeichneten Banken i auszustellende spätestens am Tage nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Die Banken sind auch zur Ausstel⸗ lung des Ausweises zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt.

Augsburg, den 18. November 1943.

Maschinenfabrik Augsburg⸗Nürn⸗

9 Der Vorstand.

daß zwischen

Inhaber auf, diese Pfandbriefe mit den noch nicht fälligen per 1. J. 1944 ff. und Er⸗ umlaufsfähigem

1

2

Zinsscheinen neuerungsscheinen in Zustand zum obigen Einlösungstermin, spätestens aber bis zum 1. Februar 1944, portofrei entweder:

a) an die Landschaftliche Bank für (Central ⸗Landschafts⸗ Banh) zu Stettin, Paradeplatz 40,

b) an die Landschaftliche Bank für Brandenburg (Central⸗Landschafts⸗ Berlin Wwe s, platz 6, oder c) an die Landschaftliche Bank für (Central⸗Landschafts⸗ tadt Rostock oder . che Bank in Berlin W S, oder an eine ihrer Zweig⸗ niederlassungen oder e) an die Deutsche Zentralgenossen⸗ schaftskasse, Berlin G 2, Am Zeug⸗ haus 1—2, oder

Preußische

Aufsichtsrats. Beschlußfassung über die Gewinn— verwendung. Wahlen zum Aufsichtsrat. Wahl des Abschlußprüfers für das laufende Geschäftssahr. Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ Ausübung des Stimmrechts sind nach 5 18 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die bis spätestens Mittwoch, den J. Dezember 1943 bei der Gesellschaft oder der ner Bank, Filiale Iserlohn, Iserlohn ihre Aktien oder über die interlegungsscheine ertpapiersammelbank eines deutschen Notars hinterlegen. Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsmäßig erfolgt, wenn die Aktien einer Hinterlegungs⸗ stelle für sie bei anderen Bankfirmen bis zur Beendigung der Hauptverfamm⸗ lung im Sperrdepot gehalten werden. Arnsberg i. Westf., 18. Novbr. 1943. Der Vorstand.

2

t die von

Per 1. Juli 1941. . cheinigung

ö500,— Nr. 13 013,

300, Nr. 15228 558 568

200. Nr. 1206s,

100, Nr. 10 148 158 298. Per 2. Januar 1942.

1000, Nr. 13629 969,

ir. 14 519 539 549,

200 Nr. 13 169 439 50,

100, Nr. 13 449 639.

Stettin, den 10. November

nerallandschaftsdirektion.

V.: Dr. Ziemer.

esellschaften

DIlwAG Chemische Fabriken Altien⸗ gesellschaft, Berlin⸗Waidmannslust. Die für den 25. November 1943, vor⸗

mittags 10 Uhr, nach Kassel einberufene Hauptversammlung

&= .

Pommersche Ger

Mecklenbur . Banh) in See d) an die Deut

st die Zahlungssperre gemäß

anatorium Gutenbrunn Aktiengesell⸗ schaft, Baden bei Wien. Einladung zu der am Dienstag, den 14. Dezember 1943, um 17,309 Uhr in der Kanzlei Dr. Theoder Gamillschegg, Wien, J. Wipplingerstraße

ö Attieng

Schuldverschreibungen mit Zustimmung

der Anleiheablösungsschuld des Deut— schen Reiches von 1935 Nr. 253 715.16

öffentlichen

stattfindenden Hauptversammlung der Sanatorium Guten⸗

Staatsbank (Seehandlung), Berlin W 8, Mark⸗ grafenstr. 38,

Empfangnahme Nennbetrages einzuliefern. Der Gegenwert fehlender Zinsscheine wird von dem Einlösungsbetrage ab—

losungsscheine dieser Anleiheschuld Gr.) Ar. 18 715 / 1 über je 100 FM ist die Zahlungssperre gemäß z 1019 3P8O. erlassen worden. 466. F. 3838. 45. Berlin, 15. November 1943. Amtsgericht Berlin. Abt. 456.

ullelum

25775] Oeffentliche Zustellung.

D sche Reich, vertreten durch Organisation Todt Zentrale in Berlin⸗-Charlotten— burg 13, Avus⸗Nord vollmächtigter:

ordentliche

nicht statt.

Berlin, den 17. November 1943.

Der Vorsitzer des Aufsichtsrats: Dr. Man gold.

brunn A.⸗G. Tagesordnung: 1. Vorlage des Geschäftsberichtes, der und der Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung für das Geschäftsjahr

Einladung zur ordentlichen Hauptver⸗

943. 12 Uhr, „Hotel Drei Mohren“, Tagesordnung:

1. Vorlage des Jahresabschlusses, des Geschäftsberichtes richtes des Aufsichtsrats für das

Geschäftsjahr 1942/43. Gewinnverteilun Entlastung von

den 8. De⸗ in Augsburg

Wenn die aufgekündigten Pfandbriefe nicht spätestens am 1. Februar 1944 ingeliefert sind, werden die säumigen aber durch Beschluß der Pommer⸗ schen Generallandschaftsdirektion den in den Pfandbrlefen ausgedrückten chlossen und mit ihren den von der Pommer⸗ schen Laudschast zur Verfügung ge— haltenen Barbetra Beschluß bedarf nicht der Veröffent⸗ Wir verweisen hiermit aus⸗ drücklich auf diese Rechtsfolge. Verzeichnis

der zum 2. Januar 1944 ausgelosten 4 BHigen Pomm. Reichsmark ⸗Pfand⸗

briefe Serie II.

Ausgelost sind sämtliche noch laufenden Stücke mit der Endziffer 1, und zwar die Stücke folgender

10 000 - 10 99,

1

Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes.

Beschlußfassung über die Entla des Vorstandes und des Aufs

Allfälliges. aden bei Wien, 13 November 1943. Der Aufsichtsrat der Sanatorium Gutenbrunn Altiengesellschaft.

chwäbische Zellstoff Aktiengesellschaft,

Ehingen (Donau). Einladung zur ordentlichen Haupt⸗ versammlung am Montag, den J. Ve⸗ zember 1943, 15 Uhr, im Hotel Kaiser⸗ hof, Berlin.

Rechten ausge

Ansprüchen au Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäslsberichts, des Jahresabschlusses und des Beri des Aufsichtsrats für das Geschäfts⸗ jahr 1942. ,

Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗

Aufsichtsratswahlen. Wahl des Abschlu

Geschäftsjahr 1943. . Aktionäre, die ihr Stimmrecht aus- üben wollen, müssen ihre Aktien oder Besitznachweise gemäß § 18 der Satzun⸗ n spätestens am 3. Dezember 1943 i der Kasse der Gesellschaft oder bei der Bank der Deutschen Arbeit AG., Nie⸗

derlassung Stuttgart, . Commerzbank Aktiengesellschaft, Fi⸗

Deutsche Bank, Filiale Stuttgart, Dresdner Bank, Württembergische hinterlegen.

en (Donau

chleife, Prozeßbe⸗ Horstand und Auf⸗ ĩ ruch, klagt gegen

den Arheiter Gustav Goruy, früher in Berlin⸗Buchholz, Ewestraße 3, mit dem viel erhaltener lichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Arbeit Charlottenburg, Tege den 19. Januar 1944, vormittags Uhr, Zimmer 160, gelad Berlin⸗Charlottenburg, 10. 11. 1943. lle des Arbeitsgerichts.

len zum Aufsichtsrat. .

l. eines Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943/44.

Zur Teilnahme an der Hauptver—

sammlung sind diejenigen Aktionäre be—

beutschen Notar, bank in ihrer Eigenscha papiersammelbank oder bei einer der nachstehenden Banken:

Deutsche Bank, Berlin, Augsburg, rankfurt a. M., Hamburg, Mün⸗

9

lliengesellschaft, Ber⸗

ugsburg, Frankfurt a. M. Hamburg., Munchen,. Nürnberg,

Dresdner Bank. Berlin, Augsburg, Frankfurt a. M., Hamburg, Mün⸗

Eenschaft Attiengesell⸗

potheken⸗ und Wechsel⸗ bank, München, Augsburg, Nürn⸗

See Lo o

I0. Gesellschaften m. b. H. elanntmachung an die Gesellschafter Meirallschrauben b. H., Finsterwalde, N. L. Unter Bezugnahme auf die Bekannt⸗ machung vom 1. November 1943 im „Reichsanzeiger“ Nr. 255 vom 1. 11. 1943 weisen wir hiermit darauf hin, daß die in dieser Bekanntmachung er— wähnte dreimalige Aufforderung zur Einreichung der Aktien gemäß § 3 der am 1. 11. 1913 in Kraft getretenen

Verordnung über die handelsrechtlicher

Antrage au 29, 44 RA.

ericht in Berlin=

er Weg 1 - 20 Gesellschaft,

bei der Reichs⸗

ft als Wert⸗

. für das der Neichet

ie Geschäftsste

HM 3000, bis 12 991, 13 00 = 18141, Res 1650. 11101-11991, bis 12 991, 13 001 - 13 991, HRM 500, —: bis 12 991, 18 9681— 13 991,

Re, zöb, ==: 10 2,1 . -16 991, bis 14 9091, 15 001 - 15 991, Ren, 20h, =: 10 5 -b gn,

10 000-10 991,

en, Nürnber Commerzbank A

Basler Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft. Lebensversicherungsschein Nr. st Karreth, r tritt außer nicht innerhalb zweier Monate Ein⸗

spruch erfolgt. Berlin W 15, Ku den 18. November 194 Die Direktion.

11 001-11 991, t getr. Einschränkung Bekanntmachungen während des Krieges vom 20. 16. 1513

eht.

e. 15. Nov. 1943. Reichelt Metallschrauben G. m. b. 5. Die Geschaäftsführung.

243 283, A gekommen.

chen, Nürnber Reichs⸗Kredit⸗G schaft, Berlin,

iliale Stuttgart, ank, Stuttgart,

16. Novbr. 1943. Aktiengesellschaft.

nur einmal erg Finsterwalde,

bis 12991, RM 100, bis 11 991, 16 001 15971.

rfürstendamm 52,