1943 / 279 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Nov 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 2771278 vom 26. /27 November 1943. S. 2

6. Auslofung usw. von Wertbapieren

260992 Bekanntmachung. , Zum Zwecke der Tilgung der beiden Duisburger Stadtanleihen von 1926 und 1923 findet die Auslosung für das Tilgungsjahr 1943 am Mittwoch, den 8. Dezember 1943 im Rathaus statt.

Duisb sg, den 19. November 1943.

Der Oberbürgermeister. 260941]. Au fkündigung

von Reichsmark⸗Schuldverschrei⸗

bungen und Pfandbriefen der

Landschaft der Provinz Sachsen.

1.

Foigende Reichsmark⸗Schuldverschrei⸗ bungen (früh. Roggen⸗Pfandbriefe) und Pfandbriefe sind am 18. November 1943 ausgelost worden. Als ausgelost gelten aus jedem Wertabschnitt innerhalb der nachstehend angegebenen Nummern alle Pfandbriefe, deren Nummern in der letzten Stelle

die Endziffer 7 haben, soweit sie nicht bereits zu früheren Terminen aufgekündigt sind.

. Von den 40 Reichsmark⸗ Schuldverschreibungen (früh. 599 Roggen⸗Pfandbriefen) der Landschaft der Provinz Sachsen die Stücke mit der End⸗ ziffer ?7 von den Abschnitten:

a) zu 375, EM (früh. 50 Ztr.

Roggen): von 11718 447

b) zu 150, HM (früh. 20 3Ztr.

Noggen): von 10 137 21 917.

2. Bon den 49 (früh. 8729) Gold⸗ Pfandbriefen der Landschaft der Pro⸗ vinz Sachsen die Stücke mit der End⸗ ziffer? von den Abschnitten:

a) zu 3000 G von 8707 bis 19 327,

b) zu 99, & von 7 bis 20187,

c) zu 5099, GM von 127 bis 9657,

ch zu 100, M von 10917 bis 28 757.

3. Bon den 4 (früh. 72) Gold⸗ pfandbriefen der Landschaft der Pro⸗ vinz Sachsen die Stücke mit der End⸗ ziffer 7 von den Abschnitten: .

a) zu 5000, MM von 97 bis 677,

b) zu 3909, MM von 5377 bis 14 397,

) zu 1690, 6M von 8387 bis 22 697,

d) zu 599, & von 10077 bis 23 227,

e) zu 100, CM von 16497 bis 29 837.

4. Von den 49 (früh. 62) Gold⸗ pfandbriefen der Landschaft der Pro⸗ vinz Sachsen die Stücke mit der Ered⸗ ziffer 7 von den Abschnitten:

a) zu 509000, GM von 167 bis 597,

b) zu 3009 M von 7 bis 1037,

c) zu 1000, 6M von 2667 bis 4257,

d) zu 500 G4 von 2707 bis 4677,

e) zu 100, GM“ von 3807 bis 7657. 5. Von den 42 (früh. 4199 Reichsmart⸗Pfandbriefen Reihe i der Landschaft der Provinz Sachsen die Stücke mit der Endziffer 7 von den

Abschnitten:

a) zu 30909, ke von 47 bis sa37,

b) zu 1999, hM von 37 bis 5127,

c) zu 509, KM von 27 bis 1967,

d) zu 100 RM von 1087 bis 11627.

Die ausgelosten Pfandbriefe und Reichs⸗ mark⸗Schuldverschreibungen werden hier⸗ mit zur Einlösung durch Barzahlung des Nennwertes am 2. Januar 1944 aufge⸗ kündigt. Die Inhaber werden hiermit auf⸗ gefordert, die aufgekündigten Pfandbriefe und Schuldverschreibungen nebst den noch nicht fälligen Zinsscheinen und den Er— neuerungsscheinen im umlaufsfähigen Zu⸗ stande unter Beifügung eines doppelten Nummernverzeichnisses zum 2. Januar 1944 einzuliefern.

Mit dem zur Einlösung bestimmten Tage hört die Verzinsung der aufgekün⸗ digten Pfandbriefe und Schuldverschrei⸗ bungen als solcher auf.

Der Geldwert der fehlenden Zinsscheine wird dem Einliefernden von der Ein— lösungssumme in Abzug gebracht.

Die kostenlose Einlöfung der gekündigten Pfandbriefe und Reichsmark-⸗Schuldver⸗

1. die Landschaft der Provinz Sachsen in Halle (Saale), Mar⸗ tinsberg 10, 2. die Landschaftliche Bant der Provinz Sachsen in Halle (Saale), Martinsberg 10, und ihre Zweigniederlassungen in Mag⸗ deburg, Otto⸗von⸗Guericke⸗Str. 22, und Nordhausen, Krämerstr. 22, 3. die Deutsche Bank in Berlin M 8, Behrenstr. 9 13, und ihre Zweig⸗ niederlassungen. . . Die Einlösungssumme wird bei der Ein⸗ sendung der Stücke mangels besonderer Anträge den Einsendern (unter Abzug der Auslagen) zugesandt werden. .

Erfolgt die Einlieferung der aufgekün⸗ digten Goldpfandbriese und Reichs mark⸗ Schuldverschreibungen (früh. 5) Roggen⸗ pfandbriefe) nicht innerhalb eines Monats nach dem Verfalltage, so hat der säumige Inhaber dieser Pfandbriefe und Schuld⸗ verschreibungen nur noch Anspruch auf die bei der Landschaft befindliche Einlösungs— summe; mit seinen weiteren Rechten wird

direktion ausgeschlossen. II.

Die Nummern der früher aufgefün⸗ digten, jedoch nicht rechtzeitig zur Ein⸗ lösung eingelieferten Schuldvperschrei⸗ bungen und Pfandbriefe (Restanten) werden einmal im Jahr veröffentlicht. Die letzte Veröffentlichung ist im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger Nr. 120 vom 26. 5. 1943, in der Berliner Börsen⸗Zeitung Nr. 241 vom 25. 5. 1943 und in der Neuen Leipziger Tageszeitung Nr. 149 vom 29. 5. 1943 er⸗ folgt. Außerdem befindet sich die Ver⸗ öffentlichung über Auslosungen und der Restanten in der Allgemeinen Ver⸗ losungstabelle in Grünberg i. Schlesien. Halle a. S., den 18. November 1943. Die General⸗Landschaftsdirektion er Provinz Sachsen.

7. Aktien⸗ gesellfchaften 261331 Magdeburger RNückversicherungs⸗Aetien⸗Gesellschaft. Die Aktionäre werden hierdurch zu der auf Sonnabend, den 11. Dezember 1943, 9. Uhr, anberaumten ordentlichen S5. Hauptversammlung in unserm Ge⸗ schäftshause, Breiter Weg 7 und 8, in Magdeburg eingeladen.

* Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes und,

des gemäß 5 125 3) Akt.⸗G. festge⸗

stellten Jahresabschlusses für das

Geschäftsjahr 1912 mit Bericht des

Aufsichtsrates.

Beschlußfassung über die Verteilung

des Reingewinnes.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates.

4. Wahlen zum Aussichtsrat.

Wer an der Hauptversammlung teil⸗

nimmt und das Stimmrecht ausüben

will, muß im Besitz einer auf seinen

Namen lautenden Eintrittskarte sein,

die von unserer Kasse ausgegeben wird.

Besitzer von Inhaberaktien haben den

Besitz unter Einreichung eines doppelt

ausgefertigten, zahlenmäßig geordneten

Nummernverzeichnisses nicht später als

am dritten Werktage vor der Hauptver⸗

sammlung in unserm Kassenzimmer,

Breiter Weg 7 und 8, hier, nachzu⸗

weisen. Der Nachweis der Aktien kann

jedoch auch bei den auswärtigen Be⸗ zirksverwaltungen der Magdeburger

Feuerversicherungs⸗Gesellschaft in der

Zeit vom 26. November bis einschließ⸗

lich 9. Dezember 1943 stattfinden.

Besitzer von Namensaktien haben ihre

Teilnahme an der Hauptverfammlung

nicht später als am dritten Werktage

vor der Hauptversammlung anzumelden.

Vollmachten zur Vertretung abwesen—

0

er durch Beschluß der General⸗Landschafts⸗

26121] Bank für Realbesitz Aktiengesellschaft, Berlin.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, den 20. Dezember 1943, vormittags

11,B30 Uhr, in unseren Geschäftsräumen, Berlin W. 62, Lutherstr. 14, statt⸗ findenden ordentlichen Hauptversamm⸗ lung eingeladen. r Tagesordnung: ö. 1. Entgegennahme des Geschäfts⸗ berichtes des Vorstandes, des Auf⸗ sichtsratsberichtes, der Bilanz sowie der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1942. 2. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und Aussichtsrates. 3. Aufsichtsratswahl. 4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943. Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung zwecks Ausübung des Stimmrechts ist gemäß § 15 des Ge⸗ sellschaftsvertrages jeder Aktionär be⸗ rechtigt, der seine Aktien bis spätestens 16. Dezember 1943 bei der Gesellschafts⸗ kasse, bei einer deutschen Wertpapier⸗ sammelbank, bei einem deutschen Notar oder bei dem Bankhaus Gebr. George, Berlin, während der üblichen Geschäfts⸗ stunden bis zur Beendigung der Haupt⸗ versammlung hinterlegt hat. Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einer Wertpapiersammelbank oder einem No⸗ tar ist die Bescheinigung über die er⸗ folgte Hinterlegung spätestens bis zum 17. Dezember 1943 bei der Gesellschaft einzureichen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungs⸗ stelle für sie bei einer anderen Bank bis zum Schluß der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. ö Berlin, den 18. November 1943. Der Vorstand.

26131 Eisenhahn⸗Aktiengesellschaft Schildau⸗Mockrehna.

Unsere Aktionäre werden hiermit zu

einer am Dienstag, dem 14. Dezember

1943, 17,15 Uhr, in Halle (Saale) in

der Mitteldeutschen Landesbank, Leip⸗

ziger Straße 2, stattsindenden ordent⸗ lichen Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts und des Jahresabschlusses vom 30. Sep⸗ tember 1942 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und Beschlußfassung

über die Verteilung des Rein⸗ gewinns.

2. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

3. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern. 4. Verschiedenes.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ergibt sich aus den Bestimmungen des 5 17 unserer Satzung. Die Aktien können außer bei den im 5 17 der Satzung bezeichneten Stellen bei der Mitteldeutschen Landes⸗ bank, Zweigstelle Halle (Saale), hinter⸗ legt werden.

Die Aktien gelten auch dann als ge⸗ hörig hinterlegt, wenn sie mit Zu⸗ stimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung ge— sperrt bleiben.

Die Hinterlegung der Aktien hat bis spätestens 9. Dezember 1943 zu erfolgen. Merseburg, den 22. November 1945. Der Vorsitze⸗ des Aufsichtsrats:

Aktionäre sind bis zum 10. Dezember 1913 der Gesellschaft einzureichen. Magdeburg, den 23. November 1943. Magdeburger Rückversicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft. Dr. Berndt.

259909 S. Siedle & Söhne Telefon⸗ und Telegrafenwerke Aktiengesellschaft. Wir laden hiermit die Aktionäre un⸗ serer Gesellschaft zu der am Sonn⸗ abend, den 18. Dezember 1643, um 10 Uhr in den Räumen des Bad. Nota⸗

rigts in Furtwangen stattfindenden XV. ordentlichen auptversammlung ein. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des Aufsichtsrats sowie der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Ge⸗ schäftsjahr 1941/2. 1

2. Prüfung der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung und Beschluß⸗ fassung darüber.

3. de lu ßfassnng über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes.

4. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäfts⸗ jahr 1941/42.

5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäfts ahr. 1917145.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗

sammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens bis zum 14. Dezember 1943 ihre Aktien bei der Gesellschaft, bei einem Notar oder bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank hinter⸗ legt haben und die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Ab⸗ schrift oder im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank den von dieser ausgestellten Hinterlegungs⸗ schein spätestens einen Tag nach Ab⸗ lauf der Hinterlegungsfrist bei der Ge⸗ sellschaft einreichen. Die Bescheinigung des Notars oder der Hinterlegungs⸗ schein muß die Nummern der hinter⸗ legten Aktien ergeben.

Furtwangen, den 17. November 19463.

Der Vorstand. Kurt Siedle. Hans Siedle. Günter Siedle.

26144 Actien⸗Bauverein „Passage“.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, dem 15. Dezember 1943, vormittags 11 Uhr, in den . der Deutschen Unionbank Aktiengesellschaft, Berlin W 8, Unter den Linden 4345, stattfindenden 72. ordentlichen Haupt⸗ versammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage der Bilanz, Gewinn⸗ und Verlustrechnung sowie der Berichte des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates für vas Geschäftsjahr 1942.

2. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes.

3. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. .

4. Beschlußfassung über die Entschädi⸗ gung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 1942.

5. Wahl des Aufsichtsrates.

6. Wahl des Wirtschaftsprüfers.

Gemäß § 19 der Satzungen haben die Aktionäre, welche an der Hauptver⸗ sammlung teilnehmen wollen, ihre Aktien ohne Dividendenbogen oder die darüber lautenden Reichs bankdepot⸗ scheine oder die von einem deutschen Notar, beglaubigten Hinterlegungs⸗ scheine bis zum 11. Dezmber 1943, mit⸗ tags 12 Uhr, bei einer der folgenden Stellen:

1. bei der Gesellschaftskasse. Berlin W S8, Unter den Linden 4345,

2. bei der Commerzbank Aktiengesell⸗ schaft, Berlin,

3. bei der Deutschen Bank, Bersin,

4. bei der Deutschen Unionbank Al⸗ tiengesellschaft, Berlin,

5. bei der Dresdner Bank, Berlin,

bis zur Beendigung der Hauptversamm⸗

lung zu hinterlegen.

Berlin, den 25. November 1943.

Der Vorstand.

Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft

26132 Wallwitz⸗Wettin.

Unsere Aktionäre werden hiermit zu einer am Dienstag, dem 14. Dezember 1943, 16 Uhr, in Halle (Saale) in der Mitteldeutschen Landesbank, Leipziger Straße 2, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

I. Vorlage des Geschäftsberichts und des Jahresabschlusses vom 31. De⸗ zember 1942 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und Beschlußfassung

3. Neuwahl des Aufsichtsrats. 4. Verschiedenes.

Die Berechtigung zur Teilnahme an

legt werden. Die Aktien gelten auch dan hörig hinterlegt, wenn sie mit 3

bleiben.

Merseburg, den 22. November 1943. Der . des Aufsichts rats: Sötte.

265130 . Niederrheinische Bergwerks Aktien- gesellschaft, Neukirchen, Kreis Mörs.

ur Teilnahme an unserer 20. ordent⸗ benen Hauptversammlung auf Sonn⸗ in das Verwaltungsgebäude,

gebenst einzuladen. Tagesordnung:

Zur Ausübung des Stimmrechtes oder zur Stellung vor ; r nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien und, soweit es sich um Rechte aus der

handelt, die ihnen erteilte

Mülheim a. d. Ruhr oder der Dresdner Bank Filiale Düsseldorf in Düsseldorf oder einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptver⸗ sammlung dort belassen. Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am 16. Dezember 1943 bei der Gesellschaftskasse einzureichen. Der Hinterlegung bei einer Hinterlegungs⸗ stelle wird dadurch genügt, daß die Aktien mit Zustimmung der Hinter⸗ legungsstelle für sie bei einem Kredit⸗ institut bis zur Beendigung der Haupt⸗ versammlung gesperrt bleiben.

Neukirchen, Kr. Mörs, 23. Nov. 1943.

Der Vorstand.

schreibungen erfolgt durch:

der Aktionäre

durch stimmberechtigte

Zentral

Götte.

Dr. Hugo Heinriey.

handels regijter

über die Verteilung des Rein⸗ gewinns.

2. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

abend, den 18. Dezember 1943, 12 Uhr, Doro⸗ theenstr. 17 zu Halle an der Saale, er⸗

1942.

2. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns.

3. Entlastung des Vorstandes und des . .

4. Aufsichtsratswahl. .

5. Aenderung des 5 4 der Satzung, das Grundkapital betreffend, zur Angleichung an die durchgeführte Kapitalberichtigung.

6. Wahl des e sprüffers.

von Anträgen sind

Kapitalberichtigung Kassen⸗ quittung spätestens am 15. Dezember 1943 bei der Kasse der Gesellschaft, der

Dresdner Bank in Berlin W 8, Behrenstr. 3539, oder der Dresdner Bank Filiale Mülheim a. d. Ruhr in

D,, ,

der Hauptversammlung ergibt sich aus den Bestimmungen des § 17 unserer Satzung. Die Aktien können außer bei den im § 17 der Satzung bezeichneten Stellen bei der Mitteldeutschen Landes⸗ bank, Zweigstelle Halle (Saale), hinter

dann als ge⸗ ustim⸗ mung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einer anderen Bank bis zur Been⸗ digung der Hauptversammlung gesperrt

i

1. Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes mit dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des Jahres⸗ abschlusses für das Geschäftsjahr

.

Dr. Mund. Dr. Fritsche.

X. Handelsregister, 2. Güterrecht register,

.

8. Vereinsregifter, 4. Genossenschaftsregifter,

6. Musterre gister, 6. Urheberrechtse intragsrolle, .

7. KRonkturse und Bergleichs fachen, 8. Verschiebenes.

J

I. Handelsregister

Fltr die Angaben in wird eine Gewä fir die Richtigkeit seilens der nen fie e . nicht übernommen.

Aachen. 26105 Amtsgericht Aachen, 17. Nov. 1963. Veränderung:

„Robert Schreiber & Cie.“, (Haus⸗ und Küchengeräte,

A 4006 Aachen

Frigidaire Kühlanlagen, Kleinmar⸗ shierstr. 45 u, Elisabethstr. 16520).

Kommanditgesellschaft seit 1. Januar 1943. Der Gesellschafter Jakob Pirnay, Kaufmann, Aachen, ist für sich allein, die Gesellschafter Frau Jakob Pirnay, Emilie geborene Wittfeld, Kauffrau in Aachen, Ludwig Pirnay, Kaufmann in Aachen, und Josef Pirnay, Kaufmann in Aachen, sind jeder nur in Gemein— schaft mit einem anderen persönlich haftenden Gesellschafter oder mit einem Brokuristen zur Vertretung der Gesell⸗ schaft berechtigt.

Hassum.

Handelsregister A 222 Amtsgericht Bassum, 17. Nov. Veränderung: Mente K Rabeler, Kaufleute Johann

ablos)

1943.

Vassum. Die und Heinrich

Menke sind aus der Gesellschaft ausge⸗— schieden. Witwe Auguste Menke ge⸗ borene Pannenbecker in Bassum ist als persönlich haftende Gesellschafterin in die Gesellschaft eingetreten. Zu Ver⸗ fügungen, die eine Veräußerung des Geschäfts oder vom Geschäftsvermögen, abgesehen von allen laufenden kaͤuf— männischen Geschäften, bezwecken, sind alle Gesellschafter nur gemeinschaftlich zur Vertretung berechtigt.

Helin. 26125 Amtsgericht Berlin. Abteilung 564. 19. November 1943. Löschungsankündigung:

Das Erlöschen nachstehender ver⸗ mögensloser Firma: B 50 651 Oswald Weber Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung soll in das Handelsregister einge— tragen werden. Wer ein berechtigtes Interesse an der Unterlassung der Söschung hat, kann innerhalb eines Mo⸗ nats Widerspruch erheben.

Bremen.

26107 (Nr. 80)

Handels register Amtsgericht Bremen. Bremen, den 20. November 1943. NVeränder n nn: A 144 Rolandwerft Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bremen⸗Heme⸗

lingen. Die an Dora Achilles erteilte Prokura ist erloschen.

Calbe, Saale. 26108 Handelsregister Amtsgericht Calbe (Saale). Calbe (Saale), 21. September 1943.

A 271 Max Hoffmeister. Calbe (Saale). Das Handelsgeschäft ist mit sämtlichen Aktiven und , Außenständen und Verbindlichkeiten, abgesehen von steuerlichen Verbindlich⸗ keiten, welche die Zeit vor dem 1. Fe⸗ bruar 1913 betreffen, , den Kauf⸗ mann Wilhelm Adler in Calbe (Saale) übergegangen. .

Die Firma lautet fortan: Max Hoff⸗ meister Inh. Wilhelm Adler. .

NI Gi wit. 26110 Handelsregister Amtsgericht Gleiwitz, 12. Novemb. 1943.

Veränderung: A 2173 Der Baustoff⸗ mann, Inhaber Karl Ratz Gleiwitz, mit Zweigniederlassungen in Oppeln, Ratibor und Kattowitz. Die Gesamt⸗ prokura des Kaufmanns Hubert Wieczorek in Gleiwitz ist erloschen. Die gleiche Eintragung wird auch für die Zweigniederlassungen bei den Gerichten Oppeln, Ratibor und Kattowitz erfolgen.

4. Genossenstharts⸗ register

26054 Genossenschaftsregister Amtsgericht Brilon, den 19. 11. 1943. Gen.⸗R. 36 Zuchtgenossenschaft für den rotbunten Tieflandschlag, e. G. m. 9 zu Rösenbeck: Die Firma ist er⸗ oschen.

Rrii x. 26058 Amtsgericht Brüx, Abt. 7, den 30. Oktober 1943. Löschung:

7 Gen.⸗R. VI 166 Spar⸗ und Dar⸗ lehenskassenverein für Komotau II. (Stadt Oberdorf), reg. Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Sitz: Ko⸗ motau II. Durch Beschluß der außer⸗ ordentl. Hauptversammlung vom 27. September 1943 wurde die Ge⸗ ei hh in eine Genossenschaft mit beschränkter Haftung mit einer Haft⸗ summe von Re 50, per Anteil im Sinne der Verordnung vom 26. April 1910 (RGBl. 1 S. 6418) umgewanbelt und gleichzeitig durch Verschmelzungs⸗ vertrag dto. Komotau, den 27. Sep⸗ tember 19163, mit der im Genossen⸗

schaftsregister Band XII unter Nr. 202 bestehenden „Volksbank Komotau, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschranl⸗ ter Haftpflicht“, gemäß der Verordnung vom 30. Juni 1939 (RGBl. 1 S. 1066 unter Ausschluß der Liquidation als Ganzes verschmolzen. Diese wird da⸗

her gelöscht.

Wer dan. 26127 Genossenschaftsregister

r e.

Amtsgericht Werdau (Sachs.), den 17. November 1943.

Veränderung: . Gn.⸗R 33 Sozial⸗Gewerk Werdener Handwerker, eingetragene Genossen⸗

schaft mit beschränkter Haftpflicht in Werdau. Die Firma lautet künftig. Sozial⸗Gewerk der DAß Handwerk, Handel und Gewerbe für Werdau und Umgebung, eingetragene Genossenschafl mit beschränkter Haftpflicht.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den redaktionellen Teil, den An⸗ zeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr Schlange in Potsdam,. Druck der Preußischen Verlags. und Druckerei Gmbo Berlin

Preis dieser Nummer: 10

ö. . * 4 . . 3. *

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.

Die Sinterlegung der Attien hat bis spätestens 9. Dezember 1943 zu erfolgen.

Wir beehren uns, unsere Aktionäre

*

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* . 5.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 230 RM zuzliglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 RMC. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32. Preis der einzelnen Nimmer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 eM. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

Deutscher Reichs reupßijcher

anzeiger taats anzeiger

NAnzeigeny reis für den Raum einer S5 mim breiten Peti⸗ Zelle 1 HR Mo, einer dreigespaltenen g mm breiten Petit⸗Zeile 1, 85 JM. Angeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin 8 W 68, Wilhelmstraße 32, an. Alle Druck austrãge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig benckreij ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Zetihruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (befonderer Vermerk am Nande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen

3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Nr. 2791280 Sernsprech⸗Sammei⸗ Nr.: 19 33 33 Berlin, - .

Montag / Dienstag, den 29. / 30. November, abends

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckkonto: Berlin 418 21 1943

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

Anordnung über die Freizeit zu Familienbesuchsfahrten bei Umquartierung wegen Luftgefährdung oder Flieger⸗ schäden.

Bekanntmachung über den Verkehr mit ausländischen Zah⸗ lungsmitteln.

Bekanntmachung über die beabsichtigte Vernichtung von Akten des Reichspatentamts.

Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Reichenberg und Prag und des Regierungspräsidenten in Hildesheim über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Amtliches ches Reich Anordnung

über die Frei amilienbesuchsfahrten bei Umquartie⸗ rung w Lu stgefährdung oder Fliegerschäden

In Ergänzung des 14. Runderlasses des Reichsministers des Innein und des Reichsministers der Finanzen vom 30. Oktober 1943 betr. Ausführung des Räumungsfamilien⸗ unterhalts; hier: Beihilfe zu , . bei Um⸗

artierung wegen Luftgefährdung oder Fliegerschäden

BliV. S. H682) ordne ich auf Grund gesetzlicher Ermächti⸗ gung über die Freizeit zu Familienbesuchsfahrten folgendes an:

1.

) Gefolgschafts liedern der privaten Wirtschaft, die nach dem 14. Runderlaß des Reichsministers des Innern und des Reichsministers der Finanzen vom 30. Oktober 1943 Anspruch auf eine Beihilfe zu Familienbesuchsfahrten haben, ist auf Verlangen für jede Besuchsfahrt Freizeit nach Maß⸗ gabe der Ziffer AJ zu geben, wenn die Entfernung zwischen dem Wohnort und dem Aufnahmeort des umquartierten

Familienangehörigen mehr als 100 km beträgt.

(2) Die Freizeit ist auch solchen Gefolgschaftsmitgliedern zu geben, die nur deshalb keinen Anspruch auf die Beihilfe haben, weil ihr Einkommen oberhalb der in dem gemeinsamen Rund⸗ erlaß des Reichsministers des Innern und des Reichsministers der Finanzen vorgesehenen Gehaltsgrenze liegt.

II.

ü) Die , beträgt von den Fällen unter 2 ab—⸗ gesehen bei Entfernungen vom Wohnort zum Aufnahmeort von mehr als 100 bis 300 km. 6 Kalendertage, von mehr als 300 kme. 8 Kalendertage. Bon der Freizeit sind drei Tage auf den Erholungsurlaub anzurechnen. Im übrigen besteht für die Freizeit kein An⸗

spruch auf Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt.

(2) Sind nur Kinder umquartiert, so beträgt die Freizeit bei Entfernungen vom Wohnort zum Aufnahmeort

von mehr als 100 bis 300 km. 3 Kalendertage,

von mehr als 300 km.. 4 Kalendertage. Von der Freizeit ist ein Tag auf den Erholungsurlaub anzu⸗ rechnen. Im übrigen besteht für 6 Freizeit kein Anspruch auf Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt.

(3) Im Falle besonders ungünstiger Reiseverbindungen können bis zu zwei Kalendertagen zusätzliche Freizeit gegeben werden. z

( Arbeitet das Gefolgschaftsmitglied am Reisetag min⸗ destens vier Stunden, so ist dieser Tag auf die Freizeit nicht anzurechnen.

(5) Wird die für die Familienbesuchsfahrt zustehende Frei⸗ zeit ohne Erlaubnis und ohne ausreichende Entschuldigung überschritten, so kann der Betriebsführer die Tage, um die die Freizeit überschritten wird, auf die Freizeit der nächsten Besuchsfahrt anrechnen, in schwereren Fällen die nächste Besuchsfahrt ganz versagen.

III.

Den Zeitpunkt der Familienbesuchsfahrt bestimmt der Betriebsführer. Hierbei soll er neben den betrieblichen Be⸗ langen die Verkehrsverhältnisse, im übrigen die persönlichen Wünsche der Gefolgschaftsmitglieder berücksichtigen.

Berlin, den 5. November 1943.

Der Generalbevoll mächtigte für den Arbeitseinsatz.

J. V.: Dr. Wiesel. Bekanntmachung über den Verkehr mit ausländischen Zahlungsmitteln Auf Grund der S5 10 und 53 des Gesetzes über die Devisen⸗ bewirtschaftung vom 12. Dezember 1938 (RGBl. I S. 1733) bestimmen wir, nachdem inzwischen eingetretene Aenderungen

eine Neufassung der früheren Bestimmungen erforderlich gemacht haben, folgendes:

JI. Devisenbanken

(IM Kreditinstitute nach 5 1 des Reichsgesetzes über das Kreditwesen vom 5. Dezember 1934 (RGBl. i S. 1203), denen von uns eine schriftliche Devisenhandelsermächtigung erteilt worden ist, sind Devisenbanken im Sinne der Devisen— gesetzgebung. Ein Verzeichnis der Girokonten der Kredit— institute, in dem die Devisenbanken mit einem D bezeichnet sind, liegt bei allen Reichsbankanstalten zur Einsicht aus.

Die Devisenhandelsermächtigung kann jederzeit entzogen werden; mit der Entziehung erlischt die Devisenbank— eigenschaft.

(2) Die Devisenhandelsermächtigung gilt auch für die am gleichen Ort mit dem ermächtigten Kreditinstitut befindlichen Niederlassungen, sofern diese Niederlassungen nicht nur Geld— wechselgeschäfte betreiben (Wechselstuben, Abschnitt II) oder lediglich im Ein- und Auszahlungsverkehr tätig sind (Zahl— stellen. Devisenhandelsermächtigungen, die von uns auf Grund unserer Bekanntmachungen über den Verkehr mit aus ländischen Zahlungsmitteln vom 31. Oktober 1936 und J. März 1939 erteilt und nicht entzogen worden sind, behalten ihre Gültigkeit.

(3) Die Devisenhandelsermächtigung berechtigt, ausländische Zahlungsmittel oder Forderungen in ausländischer Währung kommissionsweise für die Deutsche Reichsbank zu erwerben oder zu veräußern. Die Ermächtigung schließt die Annahme von ausländischen Zahlungsmitteln und Fordérungen in aus— ländischer Währung zum Einzug ein.

(4 Den Devisenbanken stehen ohne weiteres die Befugnisse der Wechselstuben (Abschnitt II) zu. Die den Wechselstuben auferlegten Pflichten sind insoweit auch von den Devisen— banken zu erfüllen.

(5) Die Devisenbanken haben die eingehenden ausländischen Zahlungsmittel und Forderungen in ausländischer Währung unverzüglich an die für sie zuständige Reichsbankanstalt ab⸗ zuführen; Devisenkaufverträge sind gleichfalls bei der zuständigen Reichsbankanstalt einzureichen. Die Abrechnung erfolgt zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen

Reichsbank. II. Wechselstuben

(I) Kreditinstitute nach 5 1 des Reichsgesetzes über das Kreditwesen, welche die Devisenhandelsermächtigung (Ab⸗ schnitt I) nicht besitzen, bisher aber auf Grund unserer Be— kanntmachung vom 31. Oktober 1936 Geldwechselgeschäfte betrieben oder diesen Geschäftszweig mit unserer Zustimmung neu aufgenommen haben, sind Wechsel stub en im Sinne der Devisengesetzgebung. Die Berechtigung, Wechselstuben— geschäfte zu betreiben, kann jederzeit entzogen werden; mit der Entziehung erlischt die Wechselstubeneigenschaft.

(2) Wechselstuben sind berechtigt,

a) inländische Zahlungsmittel gegen ausländische Geld⸗ sorten (Münzgeld, Papiergeld, Banknoten und dergl.),

b) ausländische Geldsorten sowie Reiseschecks gegen inländische Zahlungsmittel

Zug um Zug umzutauschen sowie

c) ausländische Geldsorten und Reiseschecks zum Einzug anzunehmen.

Zur Anforderung von Devisen bei der Deutschen Reichsbank

sind Wechselstuben nicht berechtigt.

(3) Die Berechtigung nach Abs. (2 a) umfaßt nur die Ab⸗ gabe von ausländischen Geldsorten für Reisezwecke, und zwar zur Mitnahme im Reiseverkehr,

f A) an natürliche Personen, die devisenrechtlich Inländer ind,

1. bis zu EM 10, innerhalb der monatlichen Reise⸗ freigrenze, jedoch nicht an Grenzbewohner für den Grenzverkehr;

2. bis zu EM 20, auf Grund eines Reise⸗ verkehrsabkommens mit einem Lande, das nicht an Deutschland angrenzt (z. Zt. Bulgarien, Ru⸗

. mänien), wenn gleichzeitig Reisezahlungsmittel auf Grund der Reiseverkehrsablkommen mitgenommen werden;

3. bis zu E-M 100, auf Grund einer devisenrechtlichen Geschäftsreisebescheinigung; die Befug⸗ nis zur Ausstellung von devisenrechtlichen Geschäfts⸗ reisebescheinigungen ist den Gauwirtschaftskammern und Wirtschaftskammern übertragen;

4. bis zu EReM 100, auf Grund eines Genehmigungs— bescheides. Neben den Fällen der Ziff. ——4 kann die Reisefreigrenze (3iff. 1) in Anspruch genommen wer⸗ den, soweit sie in demselben Kalendermonat noch nicht ausgenutzt worden ist;

B) an natürliche Personen, die devisenrechtlich Ausländer

sind,

1. bis zu EM 100, auf Grund eines Genehmigungs⸗ bescheides,

2. bis zur Höhe der eingewechselten, aber nicht ver⸗ brauchten Reichsmarkbeträge (Rückwechslung) auf Grund einer Grenzbescheinigung, soweit entsprechende Umwechslungsvermerke auf dieser vorhanden sind.

(4 Darüber hinaus sind die im deutschen Grenzgebiet

gelegenen Wechselstuben berechtigt, ausländische Geldsorten an Arbeitgeber auf Grund von Devisenerwerbsgenehmigungen

für Lohnzahlungen an ausländische Grenzgänger in der Wäh⸗ rung des Wohnsitzlandes zwecks Ueberbringung ins Ausland im Rahmen ihrer Bestände abzugeben. Die vorgenannten Wechselstuben sind ferner berechtigt, ausländischen Grenz⸗ bewohnern, die ein freies Reichsmarkkonto bei einem Kredit⸗ institut im ausländischen Grenzgebiet unterhalten, von diesem Konto in bar abgehobene Betrage bis zur zugelassenen Höhe z. Zt. E 200, monatlich) zwecks Ueberbringung ins Aus⸗ land in Zahlungsmittel des Wohnsitzlandes umzuwechseln, wenn gleichzeitig eine Bescheinigung des kontoführenden Kreditinstituts über die Barabhebung vorgelegt wird. In Fällen dieses Absatzes sind die weiteren Bestimmungen für den Grenzverkehr zu beachten.

(5) In den Fällen des Abs. (3) A) Ziff. 1—3 ist den inländischen Reisenden ein Devisenmerkblatt für Auslands—⸗ reisen (Vordr. Nr. 7480) auszuhändigen und die Aus— händigung im Reisepaß unter der Eintragung über die ab⸗ gegebenen ausländischen Geldsorten zu vermerken.

(6) Die Wechselstuben sind verpflichtet, den sich aus den täglichen Ein⸗ und Ausgängen von ausländischen Geldsorten ergebenden Ueberschuß an die für sie zuständige Reichsbank⸗ anstalt (unmittelbar oder durch Vermittlung einer Devisen⸗ bank) gegen Zahlung in Reichsmark spätestens drei Tage nach dem Erwerb abzuliefern. Sie sind jedoch berechtigt, auf die noch nicht abgelieferten Ueberschüsse zurückzugreifen, wenn die Devisenabgaben eines Tages aus den Deviseneingängen des gleichen Tages nicht bestritten werden können. Die Ab⸗ rechnung seitens der Deutschen Reichsbank erfolgt zu deren allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(ü) Die Wechselstuben haben die Rechnungsbelege, aus denen die einzelnen Geschäfte nach Datum, Name des Käufers bzw. Verkäufers, Art des Gegenstandes und Preis (Kurs) ersichtlich sein müssen An- und Verkaufsbelege getrennt tageweise zusammengeheftet so geordnet aufzubewahren, daß aus ihnen jederzeit der Sollbestand an ausländischen Geld⸗ sorten und Reiseschecks festgestellt werden kann. Sie sind ferner verpflichtet, der örtlich zuständigen Reichsbankanstalt zehntäglich die Kompensationen zwischen An- und Verkäufen in ausländischen Geldsorten mit den erforderlichen Angaben = Name des Erwerbers, Verwendungszweck, Devisenstelle mit Nummer und Datum der Genehmigung 6. ä. zu melden.

III. Inzahlungnahme von Devisen durch Gewerbebetriebe

(IM) Personen und Firmen (einschließlich Hotels und Reisebüros), deren Gewerbebetrieb es mit sich bringt, daß ihnen im Inland von Ausländern ausländische Geldsorten sowie Reiseschecks für Waren oder Dienstleistungen in Zah⸗ lung gegeben werden, dürfen auf diese ausländischen Geld⸗ . und Reiseschecks inländische Zahlungsmittel heraus- geben.

E) Die Gewerbebetriebe nach Abs. 1 haben ihre gesamten täglichen Eingänge an ausländischen Geldforten und Reise⸗ schecks an die zuständige Reichsbankanstalt, eine Devisenbank Abschnitt ) oder eine Wechselstube (Abschnitt IM gegen Zah⸗ lung in Reichsmark spätestens drei Tage nach dem Erwerb abzuliefern. Die Abrechnung seitens der Reichsbank erfolgt zu deren allgemeinen Geschäftsbedingungen.

IV. Anbietungsfrist im Grenzgebiet Die in § 48 Abs. 1 des Gesetzes über die Devisenbewirt⸗ schaftung vom 12. Dezember 1938 bestimmte Frist von drei Tagen zur Anbietung der in § 46 dieses Gesetzes näher be⸗ zeichneten Werte, soweit es sich hierbei nicht um Ausfuhr⸗ erlöse handelt, wird für die in deutschen Grenzbezirken und deutschen Grenzorten ansässigen Personen und Firmen, aus⸗ genommen Devisenbanken (Abschnitt I) und Wechselstuben (Abschnitt II), hinsichtlich der ausländischen Zahlungsmittel, Forderungen in ausländischer Währung und Forderungen in inländischer Währung gegen Ausländer sowie für solche For⸗ derungen etwa gegebene Wechsel und Schecks, die auf das

Ausland gezogen sind, auf acht Tage verlängert.

V. Aufhebung alter Bestimmungen

Unsere Bekanntmachung über den Verkehr mit ausländi- schen Zahlungsmitteln vom 7. März 1939 tritt außer Kraft.

Berlin, den 1. Dezember 1943. Reichsbankdirektorium.

Bekanntmachung Es wird beabsichtigt, die nachbezeichneten Akten des Reichs⸗ patentamts zu vernichten:

a) der erteilten Patente, soweit nach Ablauf des Jahres, in dem der Schutz erloschen ist, 19 Jahre ver⸗ flossen sind; g

b) der Patentanmeldungen, die nicht zur Er⸗ teilung eines Patentes geführt haben, soweit nach Ab⸗ lauf des Jahres, in dem die Anmeldung ihre rechts⸗ kräftige Erledigung gefunden hat, 10 Jahre verflossen sind; ,

e) der eingetragenen Gebrauchs mu st er, so⸗ weit nach Ablauf des Jahres, in dem die Löschung in der Rolle vermerkt worden ist, 10 Jahre verflossen sind;

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