Reichs und Staatsanzeiger Nr. 287 vum 8g. Dezember 1943. S. 4
Ssfentlicher Anzeiger
1. Unter suchungs⸗ und Strafsfachen, 2. Zwangs verfteigerungen.
6. Auglofung uw. von
. Attiengesenschaften, 10. ner, w. S. O..
8. So 8. 1 Rolonialgefeslschaften,
auf AMttien, 11.
12. Ossene Dandelgs⸗ und Rommanditgesellschaften,
13. Unfall- und Invalide ia. Deurjche Rel i. Verschiedene
dant und nntmachungen.
3. Aufgebote,
1. Inleruhunns Ind 6 tassachen
26537 Verfügung. .
St. L. Il 291543 Ba / h. In der Straf⸗ sache gegen: 1. den Wachtm. d. Sch. d. R. Willy Hoffmann, geb. 8. 3. 1907, Poli⸗ zeiverwaltung Zella-Mehlis, 2. den Buchdrucker Reinhold Mägdefrau in Zella-Mehlis, geb. am 28. 1. 1888, wird gemäß S5 460, 41 KStVO. das Ver⸗ mögen der Beschuldigten beschlagnahmt, nachdem gegen sie Haftbefehl ergangen ist und beide eines Verbrechens nach s 1KWVO. dringend verdächtig sind. Das Amtsgericht in Zella⸗Mehlis ist um die Bestellung von Vermögenspfle⸗ gern zu ersuchen. .
Kassel, den 29. Nvoember 1943. Waffen⸗Sf, FSs⸗ und Polizeigericht XXII, Kassel.
Der Gerichtsherr. Erbprinz zu Waldeck. Der Untersuchungsführer.
5 *. 26635 Aufgebot.
8 F 5/43. Die Frau Margarethe Mänhardt sen. in Bielitz, Auf der Bleiche 20, hat das Aufgebot der fol⸗ genden angeblich verlorengegangenen Inhaberaktien der Bank Polski bean⸗ tragt: 4 Stück zu 500 Zloty, Nr. 150111 bis 150115, Nr. 247926 — 247940, drei Stück zu 1600 Zloty, Nr. 9934199360, Nr. 25621— 25630, 70 Stück zu 1900 Iloty, Nr. 358921 — 358990, 16 Stück zu 560 Zloty, Nr. 247521— 241609. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 11. Juli 1944, vormittags 9 Uhr, vor dem un⸗ terzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 6b, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird.
Bielitz, den 2. Dezember 1943.
Das Amtsgericht.
26636 Aufgebot.
10 F 444-4543. 1. Der Spediteur Dr. Heinrich Crome in Bonn als Be⸗ vollmächtigter der Erben des verstor⸗ benen Sanitätsrates Dr. Wilhelm Ob⸗ laden in Bonn gemäß der notariellen Vollmacht vom 10. 3. 1942 vor Notar Dr. Rech in Bonn; 2. des Heinxich Müller in Bonn-Dottendorf, Im schönen Wiesengrunde, Verfahrens⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Wilt⸗ berger in Bonn, haben das Aufgebot folgender angeblich in Verlust gerate⸗ ner Aktien des Bonner Bürgervereins A. G., Bonn, beantragt, und zwar: An⸗ tragsteller zu 1 Lit. BH Nr. 2068 und 2065, Lit. F Nr. 4033, 4034 und 4035, Antragsteller zu 2 Lit. D Nr. 1416, 1417 und 1418. Der Nennwert jeder Aktie beträgt 100, — RA. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. Juli 1944, vorm. 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Bonn, Wilhelm⸗ straße 23, Zimmer 104, 1I1. Stock, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunden erfolgen wird.
Bonn, den 30. November 1963.
Amtsgericht. Abt. 10.
26638 Der Gutsbesitzer Otto Hoffmann, Gut Hoffmannshof, Kreis Ostrowo, hat das Aufgebot seiner angeblich bei einer Plünderung während des Polen— feldzuges im September 1939 ver⸗ lorengegangenen 10 Anteile der Ver⸗ einigten Zuckerfabriken Witaschütz⸗ Zdung G. m. b. H. in Wildschütz Rr. 1522 — 1531 zu je 1100, — Zloty beantragt. Der Inhaber der Anteile wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 1. Juli 1944, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 12, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Anteile vorzulegen, widrigenfalls deren Kraft⸗ loserklärung erfolgen wird. Jarotschin, den 3. Dezember 1943. Das Amtsgericht.
26494 Aufgebot.
Die Frau Maria Weiß in Sechtem, Kapellenstr. 6, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Adams in Bonn, hat das Aufgebot des Sparbuches der Kreis⸗ sparkasse Siegburg, Zweigstelle Sieglar, Nr. S57, lautend auf den Namen des verstorbenen Christian Orth beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 10. März 1944, 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird.
Siegburg, den 30. November 1943.
Das Amtsgericht.
26639 Aufgebot.
22 F 2043. Die Firma Saar⸗ brücker Karosserie⸗Fabrik G. m. b. H., vertreten durch ihre Geschäftsführer Ludwig Koetz und Fratz Hartmann,
beide Kaufleute in Saarbrücken, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Grundschuldbriefes über die im Grunde buch von St.. Johann, Band 82, Blatt 3535 in Abteilung ll eingetragene Grundschuld von 25 oͤ00 / 25790 kg Feingold zugunsten des Herrn Dr. e. h. Fritz Opel zu Rüssels⸗ heim beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. Februar 1944, vorm. 10 Uhr, Saal 62, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls »die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.
Saarbrücken, den 30. November 1943.
Das Amtsgericht. Abt. 22.
26493 Aufgebot.
Die Witwe Marie Bähre banot in Ronnenberg, Gehrdener Straße 109, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Krüger in Bad Münder (Deister), hat das Aufgebot des ver⸗ lorengegangenen Rentenschuldbriefes über die im Grundbuch von Hamel— springe Band VII Blatt 252 in Abt. III Nr. 7 für die Eheleute Richard Bähre sen. und Marie geb. Brabandt in Ronnenberg eingetragene Rentenschuld von 19800 Re beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 3. April 1944, 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Bad Münder (Deister), 30. 11. 1943.
Das Amtsgericht. Dr. Rogge, Amtsgerichtsrat.
26 496
Durch Ausschlußurteil vom 19. 11. 19413 sind die beiden am 15. 6. 1927 in Güstrow von der Firma Richard Thür⸗ mann in Stettin, Werren feder Str. 1, ausgestellten, am 15. 9. bzw. 15. 10. 1927 fällig gewesenen, von Edmund Aulich in Güstrow angenommenen Wechsel Nr. 3613 bzw. 3612 über 500 bzw. 1000 RM für kraftlos erklärt. Güstrow, den 24. 11. 1943.
Amtsgericht.
eb. Bra⸗
26378
15 443. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Neuß vom 15. November 1943 wird der Hpothekenbrief über die im Grundbuch von Neuß Band 51 Blatt 2545 in Abt. III Nr. 3 eingetra⸗ gene Aufwertungsforderung, lautend auf den Namen des Spediteurs Wil⸗ helm van Stephaudt, Krefeld⸗Rhein⸗
Betrage von 1300, — Ga, für kraftlos erklärt. Neuß, den 15. November 1943.
Das Amtsgericht.
26453
Die im Grundbuche von Berlin⸗ Lichtenrade Blatt 172 Abteilung III Nr. 3 und 4 für den Kaufmann Richard Israel Jacobi eingetragenen Hypotheken von 120 und 750 GA sind für das Jeutsche Reich eingezogen und auch daher umgeschrieben. Es sind neue Hypothekenbriefe erteilt und die alten Hypothekenbriefe damit kraftlos geworden.
Berlin, den 30. November 1943.
Das Amtsgericht Tempelhof.
264155 Im Namen des Volkes!
8 F 4/43. In der Aufgebotssache der Katharina Elisabeth erta Hafner, geb. Flath, Ehefrau von Karl Josef Hafner in Mainz⸗Gustavsburg, Zeppelin⸗ straße 9, vertreten durch Notar Schön in Mainz, hat das Amtsgericht in Mainz am 17. November 19435 für Recht erkannt: J. Der Hypothekenbrief über die im Grundbuch für Ginsheim Band 11 Blatt 905 Abteilung III Nr. 8 eingetragene Hypothek von 5000 GM — fünftausend Goldmark — nebst Zinsen bis zu 9 v. H. für die Be⸗ zirkssparkasse Mainz in Mainz wird für kraftlos erklärt. II. Der Antrag⸗ stellerin werden die Kosten des Ver⸗ fahrens auferlegt.
Mainz, den 25. November 1943.
Amtsgericht.
26497
Der Hypothekenbrief über das im Grundbuch von Memel Blatt 1465 Abt. III Nr. 2 für den jüdischen Kauf⸗ mann Michael Israel Cohn aus Memel eingetragene mit 7 9, jährlich verzinsliche Darlehn von 5000 F. G. Lit. wird gemäß § 9 Abs. 3 der 11. Ver⸗ ordnung zum Reichsbürgergesetz vom
Memel, den 29. November 1943. Das Amtsgericht.
26498 Ausschlußurteil. Im Namen des Deutschen Volkes! In der Aufgebotssache des Landwirts Hermann Ohlemacher auf dem Bicken⸗ aschbacherhof, Geineinde Hornbach, hat das Amtsgericht Zweibrücken durch den Amtsgerichtsrat Forler für Recht er⸗
hafen, Düsseldorfer Str. 125, mit einem
25. November 1941 für kraftlos erklärt.
kannt: Die Briefe über die im Grund⸗ buch von Hornbach Band 1 Blatt 2, Band XI Blatt oh2 und Hengstbach Band II Blatt 216: a) für die Stadt⸗ sparkasse Zweibrücken, Anstalt, des öffentlichen Rechts in Zweibrücken: l. am 21. Juni 1927 eingetragene mit 5 Y verzinsliche Kaufpreishypothek von 38 000, — GM; 2. am 23. Mai 1928 eingetragene mit 10 3 bzw. 13 3 ver⸗ zinsliche Grundschuld von 19 000, — Goldmark; 3. am 17. Juli 1928 einge—⸗ tragene mit 6 3 verzinsliche Darlehns⸗ hypothek von 112 000, — Gn, b) für den Grundstückseigentümer Hermann Ohlemacher am 25. Mai 12s einge⸗ tragene mit 10 235 bzw. 12 3 verzins⸗ liche Grundschuld von 10 000, — HM werden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens trägt der An⸗ tragsteller.
Zweibrücken, den 1. Dezember 1943.
Amtsgericht.
Zustellungen
26545 Deffentliche Zustellung.
1 R 43043. Die Ehefrau Stefan Conrath, Elly geb. Langohr in Alten—⸗ berg, Kirchstraße 35, Prozeßbevoll⸗ mächtigter; Rechtsanwalt Bücken in Aachen, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Schankwirt Stefan Con⸗ rath, früher in Altenberg, auf Ehe⸗ scheidung aus 3 49 Ehescheidungsgesetz und Schuldigerklärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Aachen, Kongreß⸗ straße 11, Saal 44, auf den 24. Februar 1944, vorm. 995 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
achen, den 30. November 1943. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
26546 Ladung.
14 R 236s43. Der Ingenieur Karl Binder, Hamburg⸗Gr. Flottbek, Drossel⸗ weg 1, klagt gegen die Ehefrau Martha Christina Maria Binder geb. Wolff, zuletzt wohnhaft in Hamburg-Altona, Eimsbütteler Straße 58, z. Zt. in den Vereinigten Staaten von Amerita, auf Ehescheidung. Verhandlungstermin: Freitag, den 4. Februar 1944, 11 Uhr, vor dem Landgericht Hamburg, Zivil kammer 14, Dienststelle Altona, Allee 125, Zi. 173. ]. ö Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
26458] Oeffentliche Zustellung.
Der Kunstmaler Albert Berger in Köln, Aachener Straße 354, Trozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Olle in Köln, klagt gegen die Ehefrau Albert Berger, Gertrudis geb. Schauffler, z. 3. unbekannten Aufenthaltes. früher in Viedma i. Argentinien, Territoxio Rio negro, Republik in Argentinien, wegen Ehescheidung mit dem Antrage; Schei⸗ dung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlun, des Rechtsstreits vor die 19. Zivilkammer des Landgerichts in Köln, Reichens— pergerplatz Nr. 1, 3. Stockwerk, Zimmer Nr. 314, auf den 17. Februar 1944, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Köln, den 25. November 1943.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
26384 Oeffentliche Zustellung.
5 R 277I42. Die Frau Frieda Kadau in Wesermünde⸗Lehe, Steinkämpen, Prozeßbevollmächtigter⸗ Rechtsanwalt Dr. Feyerabend, Wesermünde - Lehe, klagt gegen den Heizer Johann Kadau, unbekannten Aufenthalts, zuletzt in New York, wegen Ehescheidung, mit dem An⸗ trage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schul⸗ digen Teil zu erklären. Der Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhand— lung des Rechtsstreits vor die III. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Verden (Aller im Amtsgerichtsgebäude in Wesermünde⸗Mitte auf den 3. Februar 1944, 9 Uhr, mit der Aufforderung ge⸗ laden, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Leeden (Aller), 25. November 193.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
26499] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der AÄngestellten Ruth⸗ Erika Spiero, Berlin 6112, Sonntag⸗ straße 36, Klägerin und Berufungs— klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Paul Beyer, Berlin WöJö, Graf⸗Spee⸗Straße 15, gegen den Pia⸗ nisten Bruno Israel Spiero, früher in Berlin, Beklagten und Berufungs⸗ beklagten, wegen Feststellung der Vater⸗ schaft ist neuer Verhandlungstermin auf den 18. Februar 1944, gitz Uhr, vor dem 14. Zivilsenat des Kammer⸗ gerichts in Berlin W365, Elsholzstraße
Nr. 32, II. Stock, Zimmer 369, be⸗
stimmt worden, zu welchem der Be⸗ rufungsbeklagte hiermit geladen wird. Berlin, den 17. November 1943. Das Kammergericht.
26383 Oeffentliche Zustellung. 23 — P. 3143. Der Kaufmann . dinand Mennicken, Köln, Zülpicher Platz Nr. 18, Pxozeßbevollmächtigte; Rechts⸗ anwältin Braun und Dr. Bohne in Köln, klagt gegen den Kaufmann Her⸗ mann Hankamer, früher in Köln⸗Hol⸗ weide, Wasserwerkftr. 19, bzw. Köln, Hohestr. 115 b, wegen Forderung mit dem Antrage, den Beklagten im Ur— kundenprozeß zur Zahlung von 5000, — Reichsmark nebst 6 2 Zinsen seit dem 16. 2. 1943 zu verurteilen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Kammer für Handelssachen des Landgerichts in Köln, Reichensperger⸗ platz Nr. 1, III. Stockwerk, Zimmer Nr. 304, auf den 19. Januar 1944, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig⸗ ten vertreten zu lassen.
Köln, den 11. November 1914.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
5. Verlust⸗ n. undsachen 26548 Gerling⸗Konzern ö
Lebensversicherungs⸗Akt. Ges., Köln.
Der Versicherungsschein Nr l- 356 656 Hans Wallmeyer, Burg b. M, ist ab⸗ handen gekommen. Er tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Einspruch erfolgt. —
Köln, den 29. November 1943.
Der Vorstand.
26653 Der Versicherungsschein Nr. Mo 806 vom 27. September 1928 des Herrn Hermann Schumacher in Hamburg siber Goldmark 20 000, — ist durch Feindeinwirkung verlorengegangen oder vernichtet worden. Er tritt daher außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Einspruch erfolgt. Wien, den 6. Dezember 1943. Der Anker Allgemeine Versicherungs⸗ Aktiengesellschaft.
6. Qualofung usw. von Wertvavieren
26656 etrifft: Stadtanleihe Baden, N. D. aus dem Jahre 1940.
Am Dienstag, den 14. Dezember 1943, um 15 Uhr findet im Rathause Baden bei Wien, II. Stoch, Tür öö, , die tilgungsplanmäßige Ver⸗ losung von nom. eM 80 800, I statt. Stadt Baden bei Wien, 3. Dez. 1943. Der Bürgermeister.
J. V. Hanns Löw, Stadtkämmerer
7. A gesellschaften 26558 6
eue Deutsch⸗Böhmische Elbeschiffahrt,
Aktiengesellschaft, Dresden.
Die Aktionäre unserer Gesellschaßt werden hiermit zu der am Mittwoch, den 19. Januar 1944, 11,K30 Uhr, im Betriebsgebäude der Sächsisch⸗Böhmi⸗ schen Dampfschiffahrt Aktiengesellschaft, Dresden⸗A., Ludendorffufer, stattfin⸗ denden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des Bexichtes des Aufsichtsrates sowie der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 1942. ;
2. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. ‚ 3
3. Ersatzwahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.
4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 19453.
5. Wahl des Aussichtsrates.
Die Ausübung des Stimmrechts ist davon abhängig, daß die Aktien oder die von, der Reichsbank darüber aus⸗ gestellten Hinterlegungsscheine minde⸗ stens drei Werktage vor der Hauptver⸗ sammlung
bei der Gesellschaft oder
bei einem deutschen Notar oder
bei einer behördlich für geeignet er⸗ klärten Wertpapiersammelbanl oder
bei der Sächsischen Bank in Dresden oder
bei der Landeshauptkasse in Dresden hinterlegt werden und in dieser Hinter⸗ legung bis nach der Hauptversammlung verbleiben. Die von der benutzten Hinterlegungsstelle ausgefertigte, die Anzahl der Stimmen beurkundende Er⸗ klärung ermächtigt zur Stimmführung in der Hauptversammlung.
Dresden, im Dezember 1943.
Der Aufsichtsrat der Neuen Deutsch⸗
Böhmischen Elbeschiffahrt, Aktien⸗
gesellschaft.
Moritz Schultze, Vorsitzer.
26521] e
Komotauer Glashüttenwerke Aktien⸗
gesellschaft in Liquidation, Komotau.
Einladung zu der am Mittwoch, den
29. Dezember 1943, in den Kanzlei⸗
räumen der Heinrich Mattoni A. G. 4
Karlsbad, Mattonihof, um 12,59 Uhr
stattfindenden außerordentlichen Haupt⸗
versammlung der Komotauer Glas⸗ hüttenwerke A. G. in Liquidation. Tagesordnung:
1. Beschlußfassung über die Fort⸗ setzung der Gesellschaft laut 8 A5 HGB.
2. Verschiedenes.
Je 25 Aktien geben das Recht auf
eine Stimme. Die das Stimmrecht he⸗
gründenden Aktien mit den nicht fälli⸗ gen Kupons sind bis zum 256. Dezember
1943 bei der Kasse der Gesellschaft in
Komotau zu hinterlegen oder bei der
aufbewahrenden Bank bis zum Tage
nach der Hauptversammlung zu sperren. Komotauer Glashüttenwerke A. G. in Liquidation.
Die Abwickler: Ottomar Päüschel. Eduard Honhäuser. Franz Mahner.
26662]
Vereinigte Westdeutsche Waggonfabriken Aktiengesellschaft, Köln⸗Deutz. Hierdurch laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen wee ,, auf Donnerstag, den 30. Dezember 1943, 12 Uhr mittags, in den Räumen der Deutschen Bank, Filiale Köln, im Ge⸗ bäude der Westdeutschen Bodenkredit⸗ anstalt, Köln, Kaiser-Wilhelm⸗Ring 17
bis 21, ergebenst ein. Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des Jahres⸗ abschlusses für das Geschäftsjahr 1942143 mit dem Bericht des Auf⸗ sichts rats.
2. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns.
. ö über die Ent⸗
Aufsichtsrats.
4. Wahlen zum Aufsichtsrat.
5. Wahl der Abschlußprüfer für das Geschäftsjahr 1943,44.
Diejenigen Aktionäre, welche in der Hauptversammlung ihr Stimmrecht ausüben wollen, werden hierdurch auf⸗ gesordert, ihre Aktien oder den Hinter⸗ legungsschein eines deutschen Notars spätestens am 24. Dezember 1943 in den Geschäftsräumen der Hauptverwal⸗ tung in Köln-Deutz, Deutz⸗Mülheimer Straße 131, zu hinterlegen. Die Hin⸗ terlegung kann auch bei der Deutschen Bank, Berlin, oder einer ihrer deut⸗ schen Filialen oder bei der Reichsbank in ihrer Eigenschaft als Wertpapier⸗ sammelbank erfolgen.
Gemäß §z 110 des Aktiengesetzes vom 30. 1. 1937 bitten wir diejenigen Teil—⸗ nehmer, welche im eigenen Namen das Stimmrecht für Aktien ausüben wollen, welche ihnen nicht gehören, die von ihnen vertretenen Beträge besonders anzumelden.
öln⸗Deutz, den 6. Dezember 1948. Der Vorstand.
I666 j Hirmer dun n, Aktien gesellschaft
i.
Die für den 29. November 1943 ein berufene Hauptversammlung war be—⸗ schlußunfähig.
Wir laden daher die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu einer neuerlichen Hauptversammlung, die am 29. Dezember 1943, um 12 Uhr mittags, im Sitzungssaale der Länder— bank Wien Aktiengesellschaft in Wien, J., Am Hof 2, stattfinden wird, höflichst ein. .
Bezüglich der Tagesordnung ver⸗ weisen wir auf die Einschaltung im Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 258 vom 4. November.
Aktionäre, die ihr Stimmrecht aus⸗ üben wollen, müssen ihre Aktien späte⸗ stens am 24. Dezember 1943 bei der Kasse unserer Gesellschaft in Hirm, bei der Länderbank Wien Aktiengesell⸗ schaft in Wien, J, Am Hof 2, bei der Creditanstalt⸗Bankverein in Wien, J. Schottengasse 6, bei der Deutschen Reichsbank als Wertpapiersammelbank oder bei einem deutschen Notar wäh⸗ rend der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis nach der Haupt— versammlung belassen.
Im Falle der Hinterlegung bei der Deutschen Reichsbank oder bei einem deutschen Notar ist deren Bescheinigung über die Hinterlegung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungs⸗ frist bei unserer Kasse in Hirm ein⸗ zureichen.
irm, am 7. Dezember 1943.
Der Abwickler. Karl Rigal.
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. V.: Rudolf Lang ich in Berlin NW 21 Druck der Preußischen Verlags. und Druckerei Gmbh. Berlin
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lastung des Vorstandes und des
Deutscher Reichsanzeiger
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taats anzeiger
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Nr. 288 Sernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33
Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin Sw 68, Wilhelmstraße 32, an. Alle Jrucauftrãge sind auf einseitig beschriebenem Papier vollig bructreif ein ⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Zettbruck (einmal mierstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Nande) hervorgehoben werden sollen. — d Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
für den Raum einer fünfgespaltenen 55 men beenen F 1, 10 Mop, einer dreigespaltenen 97 mm breiten Petit⸗Zeile 1. 85 MM.
Befristete Anzeigen müssen
Verlin, Donnerstag, den 9. Dezember, abends
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 111918 Poftscheckkonto: Berlin 418 21
1943
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Exequaturerteilung.
Bekanntmachung über die Verlängerung der Amtszeit der
Mitglieder des Beirats der Deutschen Reichsbank.
Anordnung 5 zur Ergänzung und Durchführung der An— ordnung IIs43 der Reichsstelle für Mineralöl (Neuregelung
des Schmierstoffverbrauchs). Vom 7. Dezember 1943.
Aufgebot von Schuldverschreibungen und Auslosungsscheinen
der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reichs.
Bekanntmachung über die achtundzwanzigste Ziehung der Aus— Anleiheablösungsschuld des Deutschen
losungsrechte der Reichs.
Bekanntmachung über die Verfallserklärung von beschlag⸗
nahmten Vermögen.
Amtliches Deutsches Reich
Der Führer hat dem ordentlichen Professor Dr. Hermann Egger in Graz mit Urkunde vom 7. Dezember 1943 die
Goethe⸗ Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.
Dem spanischen Konsul in Wien, Federiech Olivan y Bago, ist namens des Reichs unter dem 26. November 1945 das Exequatur erteilt worden.
Bekanntmachung Auf Grund des 8 27 Abs. 1 des Gesetzes über die Deutsche Reichsbank vom 15. Juni 1939 (RGBl. 1 S. 1015) be⸗ stimme ich: Soweit die Amtszeit der Mitglieder des Beirats der Deutschen Reichsbank und der Bezirksbeiräte im Laufe des Jahres 1944 ablaufen würde, wird sie bis zum 31. Dezember 1944 verlängert, es sei denn, daß im Einzelfall etwas anderes bestimmt wird. Berlin, den 23. November 1943. Der Präsident der Deutschen Reichsbank. Walther Funk.
Anordnung 5
zur Ergänzung und Durchführung der Anordnung II / 43 der Reichsstelle für Mineralöl
(Neuregelung des Schmierstoffverbrauchs) Vom J. Dezember 1943
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. J S. 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staats⸗ anz. Nr. 192 vom 29. August 1939) und gemäß S§ 6 der An⸗ ordnung II43 vom 21. Dezember 1942 wird mit Zustim⸗ mung des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben im Vierjahresplan — Planungsamt — und des Reichswirt— schaftsministers angeordnet:
Erster Teil Schmierstoffe für nichtmotorische Zwecke §1
Einteilung der Verbraucher
(Mĩ Großverbraucher im Sinne dieser Anordnung sind diejenigen Verbraucher, denen vor Inkrafttreten dieser Anordnung der Bezug von Schmierstoffen auf Grund von Einzelanordnungen der Reichsstelle für Mineralöl nur mit Genehmigung der Schmierstoffgemeinschaft gestattet war. Die Reichsstelle behält sich vor, den Kreis der Großverbraucher zu erweitern oder einzuschränken.
(ED) Klein verbraucher im Sinne dieser Anordnung sind diejenigen Verbraucher, die im Jahre 1943 keine Schmier⸗ stoffe oder nicht mehr als 60 kg bezogen haben. Schmieröl für Verbrennungskraftmaschinen und diejenigen Schmier⸗ stoffmengen, deren Bezug unter die Sonderregelungen der 5 5 und Üö fällt, dürfen bei Errechnung der Schmierstoff⸗ ezüge des Jahres 1943 nicht mitgezählt werden.
(G8) Normalverbraucher im Sinne dieser Anord⸗
nung sind diejenigen Verbraucher, die weder unter Absatz 1 noch unter Absatz 2 fallen. § 2 Großverbraucher Großverbraucher G 1 Abs. 1) dürfen Schmierstoffe vor⸗ behaltlich der 8s 5 und 6 nur mit Genehmigung der Schmier⸗ stoffgemeinschaft in Hamburg 36, Neuer Jungfernstieg 21, be⸗
wenn sie mit Wasserzeichen versehen sind. Die Reichsstelle, die Landeswirtschaftsämter und die Ausgabestellen können die im Verkehr befindlichen Motorenölscheine jederzeit wieder ein⸗
583 Normalverbraucher
Normalverbraucher 6 1 Abs. 3) dürfen Schmierstoffe vor⸗ behaltlich der 85 5 und 6 nur mit Genehmigung des zustän⸗ digen Landeswirtschaftsamtes beziehen. .
§5 4 Kleinverbraucher
Kleinverbraucher (6 1 Abs. 2) dürfen vorbehaltlich des 5 5 sährlich bis zu 20 kg Schmierstoffe oder, wenn ihre Vorjah— resbezüge diese Menge überschreiten, die gleiche Menge wie im Vorjahr, d. h. höchstens 60 kg beziehen. Zum Bezug darüber hinausgehender Mengen bedürfen sie der Genehmigung des zuständigen Landeswirtschaftsamtes. :
8 5 Genehmigung durch fachliche Lenkungsstellen
In den in der Anlage verzeichneten Fällen dürfen Schmier⸗ stoffe nur mit Genehmigung der ebenda angegebenen Stellen bezogen werden.
§86
Bezug von Sonderschmiermitteln durch Großverbraucher und Normalverbraucher
(1 Sonderschmiermittel im Sinne dieser Anordnung sind Uhrenöl, Graphitsuspensionen und andere Spezialitäten, die üblicherweise in Kleinstmengen bezogen und verbraucht werden. ;
(2 Großverbraucher und Normalverbraucher dürfen ab⸗ weichend von 52 und S3 jährlich bis zu 20 kg Sonderschmier⸗ mittel genehmigungsfrei beziehen.
§ 7 Lieferungsbeschränkungen
1) Schmierstoffe dürfen an Verbraucher nur gegen Schmierstoffmarken der Reichsstelle für Mineralöl geleß f werden. Für die Schmierstoffmarken gilt z 8 entsprechend. (E) Beträgt die an einen Verbraucher zu liefernde Menge nicht mehr als 60 kg, so darf sie der Verteiler auch ohne Entgegennahme von Schmierstoffmarken liefern, wenn ihm der Verbraucher statt dessen eine Erklärung folgenden Inhalts übergibt: „Hiermit wird versichert:
1. Meine /Unsere Schmierstoffbezüge haben im Jahre 1943 ohne Motorenöl und ohne diejenigen Schmier⸗ stoffe, deren Bezug unter die Sonderregelungen der Sss§ 5 und 15 der Anordnung II43 - 5 fällt, insgesamt
60 kg nicht überschritten.
2. Auch die in diesem Jahr von mir / uns bezogenen bzw. gekauften Schmierstoffmengen (ohne Motorenöl usw. wie oben) betragen bis jetzt einschl. der vorliegenden
Bestellung von kg insgesamt nicht mehr als 50 kg.“
(3) Sonderschmiermittel (5 6) dürfen, wenn die zu liefernde Menge nicht mehr als 20 kg beträgt, auch gegen eine Ver⸗ brauchererklärung folgenden Inhalts ausgeliefert werden: „Hierdurch wird versichert:
l. Ich bin (Wir sind) Großverbraucher / Normalverbrau⸗ cher im Sinne von F 1 der Anordnung II43—-5 der Reichsstelle für Mineralöl vom 7. Dezember 1943.
2. Die in diesem Jahr von mir (uns) bezogenen bzw. ge⸗ kauften Sonderschmiermittel betragen bis jetzt ein⸗ schließlich der vorliegenden Bestellung von insgesamt nicht mehr als 20 kg.“
(4 Bestellungen auf Grund von Verbrauchererklärungen gemäß Abs. ? und 3 dürfen nicht ausgeführt werden, wenn der Lieferer weiß, daß die Verbrauchererklärung nicht der Wahrheit entspricht.
(5) Die auf Grund von Absatz 2 und 3 ausgeführten Liefe⸗ rungen sind vom Lieferer in eine laufend numerierte Kun⸗ denliste einzutragen. Die Verbrauchererklärungen sind mit der laufenden Nummer der Eintragung zu versehen und min— destens ein Jahr lang aufzubewahren. .
Zweiter Teil Schmieröl für Verbrennungskraftmaschinen
. Motorenõlscheine Die Motorenölscheine (6 2 der AO. II43) sind nur gültig,
iehen oder für die Dauer oder vorübergehend außer Kraft
ziehen.
§8 8 Aus gabestellen
( Die Motorenölscheine werden von den Wirtschafts⸗ ämtern ausgegeben. Zuständig sind:
1. für Kraftfahrzeuge: das Wirtschaftsamt des Einsatz⸗ ortes (Ort, von dem aus das Kraftfahrzeug ständig oder für gewisse Dauer betrieben wird), in dringenden Fällen das Wirtschaftsamt des Aufenthaltsortes.
2. für ortsfeste und ortsbewegliche Motoren: das für den Einsatzort zuständige Wirtschaftsamt. (2) Die Reichsstelle kann auch andere Stellen mit der Aus⸗ gabe der Motorenölscheine beauftragen.
§5 10 Warenverteilung
(1) Kann ein Verteiler den Bezugsberechtigten nicht in Höhe der vorgelegten Motorenölscheine aus vorhandenen Be— ständen beliefern, so darf er die Scheine nicht entgegennehmen, es sei denn, daß sich der Bezugsberechtigte mit einer späteren Belieferung innerhalb der Gültigkeitsdauer der Motorenöl— scheine einverstanden erklärt. Auf Verlangen des Bezugs⸗ berechtigten hat der bisherige Lieferer schriftlich zu bestätigen, daß die Lieferung zur Zeit nicht möglich ist. Auf Antrag ver⸗ mitteln die Beauftragten für Schmierstoffe bei den Landes— wirtschaftsämtern nach Vorlage solcher Bestätigungen die Lieferung.
(2) Die Verteiler von Schmierstoffen sind verpflichtet, die ihnen von dem Beauftragten für Schmierstoffe bei den Lan⸗ deswirtschaftsämtern aufgegebenen Geschäfte mit Inhabern von Motorenölscheinen abzuschließen und die von dem Be⸗ auftragten geforderten Auskünfte über ihre im Bezirk des je⸗ weiligen Landeswirtschaftsamtes vorhandenen und nach dort unterwegs befindlichen Motorenölmengen zu erteilen.
§ 11 Verwendungsverbote
(1) Zur Schmierung von Verbrennungskraftmaschinen dür⸗ fen nur Schmieröle verwendet werden, die gegen Motorenöl⸗ scheine oder vor dem 1. Februar 1942 bezogen worden sind.
(2 Die zum Verbrauch in Verbrennungskraftmaschinen be⸗ zogenen Schmieröle dürfen nur für die Zwecke und für die Maschinen verwendet werden, für die sie zugeteilt worden sind.
§12 Ausnahmen
9 Abweichend von 5 2 der Anordnung II43 und § 11 dieser Durchführungsanordnung dürfen gegen Ablieferung von Ablauföl aus Verbrennungskraftmaschinen 50 „ der ab⸗ gelieferten Ablaufölmengen in Form von Frischöl oder Rege⸗ nerat ohne Vorlage von Motorenölscheinen zum Verbrauch in Verbrennungskraftmaschinen geliefert und bezogen werden.
(2) Die Vorschriften des 52 der Anordnung II43 und der Ss§ 8—11 dieser Durchführungsanordnung gelten nicht:
1. für die Lieferung und den Bezug von Schmieröl zum Verbrauch in Großgasmaschinen (mit Gas betriebene Verbrennungskraftmaschinen mit Zylinderleistung über 500 PS), —
2. für die Verwendung eigener Schmierölbestände der Er⸗ jeuger, Einführer und Schmierstoffhändler zum Ver⸗ brauch in Verbrennungskraftmaschinen.
(3) In den Fällen des Absatz 2 Ziffer 1 gelten die Vor⸗ schriften des ersten Teils dieser Anordnung.
Dritter Teil Allgemeine Bestimmungen §13 Höchstbestandsvorschriften
(1) Bezugsrechte für Schmierstoffe dürfen nicht ausgenutzt werden, wenn und soweit sie zusammen mit den zur Zeit der Bestellung vorhandenen Vorräten und bereits gekauften, aber noch nicht eingetroffenen Partien des Verbrauchers in der ge⸗ wünschten Sorte und in anderen für den gleichen Verwen— dungszweck geeigneten Sorten die Menge übersteigen, die der Verbraucher im letzten Kalendervierteljahr hierfür tatsächlich verbraucht hat. Dies gilt nicht für die Bezugsrechte von Ver⸗ brauchern, die in der benötigten und einer für den gleichen Verwendungszweck geeigneten Sorte überhaupt noch keinen Verbrauch gehabt haben.
(2) Bei Kampagnebetrieben tritt an die Stelle des Ver⸗ brauchs des letzten Kalendervierteljahres diejenige Menge, die bei der letzten Kampagne im Laufe von drei Monaten tatfäch⸗ lich verbraucht worden ist. Kampagnebetriebe in vorstehen⸗ dem Sinne sind Betriebe, die in einem Zeitraum von höch⸗ stens vier Monaten mindestens 50 7, ihres Gesamtjahres⸗ bedarfs verbrauchen. Landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe gelten in jedem Falle als Kampagnebetriebe; als Kampagne
etzen.
sind bei ihnen die Monate August bis November anzusehen.
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